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03_Leistungsbeschreibung.pdf

Beschaffung eines 4D-Erfassungssystems

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 14.10.2026, 08:08 (Europe/Berlin)

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Leistungsbeschreibung

Offenes Verfahren

EU_2026039 – 4D-Erfassungssystem

Vergabenummer EU_2026 039

Freiburg, 13.10.2026

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1 Einführung ......................................................................................................... 3

1.1 Gegenstand der Ausschreibung................................................................................................. 3

1.2 Mindestkriterien (A-Kriterien) ..................................................................................................... 3

1.3 Weitere Mindestkriterien (A-Kriterien) ....................................................................................... 3

2 Verfahrensgrundlage ........................................................................................ 4

2.1 Vergabeverfahren und Vergabeart ............................................................................................. 4

2.2 Verfahrensablauf .......................................................................................................................... 4

2.3 Meilensteine der Ausschreibung und der Leistungserbringung ............................................ 4

3 Ausschreibungsbestimmungen ...................................................................... 5

3.1 Grundsätzliche Bestimmungen .................................................................................................. 5

3.2 Informationen zur AG .................................................................................................................. 6

3.2.1 Ausschreibende Stelle ................................................................................................................. 6

3.2.2 Ansprechpartnerin ....................................................................................................................... 6

3.2.3 Vertragspartner ............................................................................................................................ 6

3.2.4 Veröffentlichung der Bieterfragen .............................................................................................. 6

3.2.5 Auskünfte über den Stand des Vergabeverfahrens ................................................................. 7

3.3 Losausschreibung ....................................................................................................................... 7

3.4 Fristenangaben ............................................................................................................................ 7

3.4.1 Frist für Fragen zum Verfahren................................................................................................... 7

3.4.2 Frist zur Angebotsabgabe ........................................................................................................... 7

3.4.3 Bindefrist ....................................................................................................................................... 8

3.4.4 Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen ............................................................................... 8

3.4.5 Zuständige Stelle für behauptete Vergaberechtsverstöße ...................................................... 8

3.5 Nichtberücksichtigung des Angebotes ..................................................................................... 8

3.6 Aufhebung der Ausschreibung .................................................................................................. 9

3.7 Form der Angebote und deren Einreichung .............................................................................. 9

3.7.1 Inhalt und Aufbau des Angebots ................................................................................................ 9

3.7.2 Änderungen, Berichtigungen und Rücknahme der Angebote .............................................. 10

3.7.3 Nebenangebote/Änderungsvorschläge ................................................................................... 10

3.7.4 Vergütung / Kostenerstattung für die Erstellung der Angebote ........................................... 10

3.7.5 Verwendung der Unterlagen ..................................................................................................... 10

3.8 Bietergemeinschaften / Unteraufträge ..................................................................................... 11

3.8.1 Bietergemeinschaften ................................................................................................................ 11

3.8.2 Unteraufträge .............................................................................................................................. 11 1

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3.9 Sonstige Anforderungen ........................................................................................................... 12

3.9.1 Personal ...................................................................................................................................... 12

3.9.2 Sprache ....................................................................................................................................... 12

3.9.3 Verschwiegenheit / Vertraulichkeit .......................................................................................... 13

3.9.4 Wettbewerbsbeschränkende Absprachen .............................................................................. 13

3.9.5 Doppelbewerbungen .................................................................................................................. 13

3.9.6 Schutzrechte ............................................................................................................................... 13

3.9.7 Sicherheit .................................................................................................................................... 13

3.9.8 Vorzeitige Vertragsbeendigung und Insolvenz ....................................................................... 14

3.9.9 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht .............................................................................. 15

3.9.10 Verjährung von Mängelansprüchen ......................................................................................... 15

3.9.11 Gerichtsstand ............................................................................................................................. 15

3.9.12 Außergewöhnliche Kündigung ................................................................................................. 15

4 Prüfung der Eignung ...................................................................................... 16

4.1 Auswahlverfahren ...................................................................................................................... 16

4.2 Formale Prüfung ........................................................................................................................ 16

4.3 Eignung des Bieters .................................................................................................................. 17

4.3.1 Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit ................................................................ 18

4.3.2 Zuverlässigkeit ........................................................................................................................... 18

4.3.3 Weitere Eigenerkärungen .......................................................................................................... 18

4.3.4 Kriterien und Gewichtung ......................................................................................................... 19

5 Zuschlagskriterien .......................................................................................... 20

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1 Einführung

1.1 Gegenstand der Ausschreibung

Die Universität Freiburg beabsichtigt ein 4D-Erfassungssystem mit einem Budget von 900.000

EUR netto, zu beschaffen.

1.2 Mindestkriterien (A-Kriterien)

In der Anlage 03A_Technische Leistungsbeschreibung sowie in der 10_Bewertungsmatix

können Sie die Mindestkriterien (A-Kriterien) sowie die Bewertungskriterien (B-Kriterien) dieser

Vergabe entnehmen.

Bei den Mindestkriterien handelt es sich um sogenannte A-Kriterien. Die A-Kriterien müssen

uneingeschränkt erfüllt werden. Die Nichterfüllung eines solchen A-Kriterium führt zum Aus-

schluss des Bietenden.

In der Anlage 03A_Technische Leistungsbeschreibung und in der 10_Bewertungsmatix sind

auch Kriterien als B-Kriterien gekennzeichnet. Diese werden bewertet und fließen in die Zu-

schlagsbewertung mit ein.

1.3 Weitere Mindestkriterien (A-Kriterien)

Die weiteren Mindestkriterien können in dieser Anlage sowie in den zugehörigen Anlagen 01

bis 10 entnommen werden. Mindestkriterien sind sogenannte A-Kriterien. Diese müssen un-

eingeschränkt erfüllt werden. Die Nichterfüllung eines solchen A-Kriteriums führt zum Aus-

schluss des Bietenden.

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2 Verfahrensgrundlage

2.1 Vergabeverfahren und Vergabeart

Das Vergabeverfahren wird nach § 15 VgV als EU-weites „Offenes Verfahren “ durchgeführt.

2.2 Verfahrensablauf

Die Angebote sind mit den erforderlichen Unterlagen wie in Kapitel 4 aufgeführt, bis zu der

im nachfolgenden Kapitel genannten Angebotsfrist per Subreport einzureichen und hochzu-

laden.

Um die Unterlagen herunterzuladen und an der Bieterkommunikation teilnehmen zu

können, müssen Sie bei Subreport ELViS registriert sein. Die Registrierung auf der

Vergabeplattform Subreport ELViS ist kostenlos. Ebenso ist die Nutzung der Plattform

kostenlos und wird auf einer gesicherten Internetseite (ersichtlich im Adressenfeld als

"https") abgefragt.

2.3 Meilensteine der Ausschreibung und der Leistungserbringung

Dem Verfahren (Offenes Verfahren) liegt folgender Zeitplanung zugrunde:

AktivitätMeilenstein
Bekanntmachung des Offenen Verfahrens13.10.2026
Spätester Termin für die Beantwortung von Bieterer- fragen09.11.2026; 08:00 Uhr
Termin zur Abgabe der Angebote (Angebotsfrist)16.11.2026; 10:00 Uhr
Bindefrist31.12.2026
Gewährleistung24 Monate
Lieferungspätestens 6 Monate nach Zuschlag

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3 Ausschreibungsbestimmungen

3.1 Grundsätzliche Bestimmungen

Die ausschreibende Stelle verfährt nach den Allgemeinen Bestimmungen für die Vergabe

von Leistungen ausgenommen Bauleistungen (VOB/A). Die Vergabe erfolgt im Wege des

Offenen Verfahrens nach § 15 VgV.

Ergänzend zu den Vergabe- und Vertragsunterlagen gelten die deutschen Rechtsvorschrif-

ten.

Werden im Zusammenhang mit der Beauftragung keine abweichenden schriftlichen Verein-

barungen getroffen, so werden im Fall eines Zuschlags Bestandteile des Vertrages:

 die Vergabe- und Vertragsunterlagen

 das Angebot des Auftragnehmers,

 die Besonderen Vertragsbedingungen der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg

 die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B)

 die Besonderen Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindes-

tentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche

Aufträge in Baden-Württemberg

 Die zusätzlichen Vertragsbedingungen des Landes Baden-Württemberg für die

Ausführung von Leistungen (ZVB-BW).

 Information zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben

Bei Widersprüchen gelten die Vertragsbestandteile in oben genannter Reihenfolge.

Mit Angebotsabgabe erklärt der Bieter den Verzicht auf seine Allgemeine Geschäfts-, Liefer-

und Zahlungsbedingungen. Diese sind somit ausgeschlossen und werden nicht Vertragsbe-

standteil.

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[Seite 7]

3.2 Informationen zur AG

3.2.1 Ausschreibende Stelle

Leitung Beschaffung: Evi Stein

E-Mail: Evi.Stein@zv.uni-freiburg.de

Postanschrift: Universität Freiburg

Albertstr. 21a

79104 Freiburg

3.2.2 Ansprechpartnerin

Ansprechpartnerin Sylvia Könitzer

E-Mail: Sylvia.koenitzer@zv.uni-freiburg.de

Postanschrift: Universität Freiburg

Albertstr. 21a

79104 Freiburg

3.2.3 Vertragspartner

Vertragspartner ist die

Universität Freiburg

Fahnenbergplatz

79085 Freiburg

3.2.4 Veröffentlichung der Bieterfragen

Die eingehenden Fragen der Bietenden während der Teilnahmefrist werden von der aus-

schreibenden Stelle zeitnah beantwortet und auf Subreport veröffentlicht.

Dort registrierte Bietende erhalten die Antworten automatisch zugesendet. Nicht registrierte

Bietende müssen die Fragen online bei Subreport direkt abrufen. Bei nicht Registrierung wird

nicht automatisch über die Änderung von Ausschreibungsunterlagen informiert.

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3.2.5 Auskünfte über den Stand des Vergabeverfahrens

Es werden keine telefonischen oder schriftlichen Auskünfte über den Stand des Vergabever-

fahrens erteilt.

3.3 Losausschreibung

Der Auftrag wird als Gesamtauftrag vergeben.

3.4 Fristenangaben

3.4.1 Frist für Fragen zum Verfahren

Fragen die mit der Ausschreibung im Zusammenhang stehen, können schriftlich, über die

Bieterkommunikation in Subreport bis

09.11.2026; 08:00 Uhr

gerichtet werden.

Fragen zur Ausschreibung und die darauf erteilten Antworten sowie zusätzliche Erklärungen

werden Bestandteil des Verfahrens und allen registrierten Bietern in Subreport schriftlich per

Mail mitgeteilt.

Nicht registrierte Bietende, haben die Möglichkeit Fragen direkt auf Subreport online abzuru-

fen.

Die Frist bzgl. der Fragen während der Angebotsfrist, werden mit der Aufforderung zum An-

gebot über die Bieterkommunikation in Subreport schriftlich per Mail mitgeteilt.

3.4.2 Frist zur Angebotsabgabe

Die Angebote müssen, einschließlich aller Unterlagen elektronisch in Textform bis

16.11.2026; 10:00 Uhr

bei Subreport hochgeladen sein.

Angebote, die bis zu diesem Termin nicht vorliegen, werden nicht berücksichtigt. (vgl. §57

Abs.1. Nr. 1 VgV).

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3.4.3 Bindefrist

Die Bindefrist der Angebote muss bis zum 31.12.2026 sein.

3.4.4 Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen

Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer nur zu-

lässig ist, soweit:

 der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im

Vergabeverfahren erkannt und gegenüber der AG unverzüglich gerügt hat,

 Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,

spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder

zur Angebotsabgabe gegenüber der AG gerügt hat,

 Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,

spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur

Angebotsabgabe gegenüber der AG gerügt werden,

 der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15

Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ge-

stellt wird.

Auf die Regelungen in § 160 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.

3.4.5 Zuständige Stelle für behauptete Vergaberechtsverstöße

Zuständige Stelle für die Nachprüfung behaupteter Vergaberechtsverstöße ist:

Vergabekammer Baden-Württemberg

beim Regierungspräsidium Karlsruhe

Karl-Friedrich-Str. 17

76133 Karlsruhe

Tel: +49(721) 926-4049, -4065, -3112

Fax +49(721) 926—3985

E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de

3.5 Nichtberücksichtigung des Angebotes

Über die Ablehnung des Angebots werden die Bieter nach § 134 GWB über Subreport infor-

miert.

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3.6 Aufhebung der Ausschreibung

Die Vergabestelle behält sich unter den Voraussetzungen des § 63 VgV die Aufhebung der

Ausschreibung vor. In diesem Fall erfolgt gegenüber den Bietern unverzüglich eine Mitteilung

über Subreport.

3.7 Form der Angebote und deren Einreichung

Spätestens zur angegebenen Angebotsfrist müssen alle interessierten Unternehmen ein An-

gebot elektronisch und in Textform auf der Vergabeplattform Subreport ELViS unter dem zur

Verfügung gestellten Link hochgeladen haben. Hierbei sind auch die in Kapitel 4 aufgeführ-

ten Nachweise hochzuladen.

Eine Teilnahme an dieser Ausschreibung erfolgt nur auf elektronischem Weg.

3.7.1 Inhalt und Aufbau des Angebots

Das Angebot ist in folgender Hauptstruktur zu erstellen und in Subreport hochzuladen:

  1. Angebotsschreiben (Anlage 02)

Das Angebotsschreiben (Anlage 02_Angebot) muss mit Datum, Unterschrift sowie Firmen-

stempel versehen sein. Eine Abänderung der vorgegebenen Texte und Vergabeunterlagen

ist unzulässig und führt nach § 57 Abs. 1 Nr.4 VgV zum Ausschluss des Angebots.

  1. Einreichungen der Eigenerklärungen und Anforderungen (Kapitel 7: Anlage 04

bis 09 + Handelsregisterauszug)

Auf die in Kapitel 4 der Ausschreibungsunterlagen gestellten Anforderungen an die Eignung

eines Bieters muss ausführlich und in allen Punkten eingegangen werden. Die geforderten

Nachweise, Bescheinigungen müssen mit hochgeladen werden. Die Anlagen 04 bis 09 müs-

sen (Anlagen 06 + 07 nur, wenn dies zutreffend ist) mit Datum, Unterschrift sowie Firmen-

stempel versehen sein. Zudem muss ein Nachweis, dass der Bieter im Berufs- oder Han-

delsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des

Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, eingereicht werden.

Alle geforderten Unterlagen müssen bei der Angebotsabgabe miteingereicht werden. Eine

Abänderung der vorgegebenen Texte und Vergabeunterlagen ist unzulässig und führt nach

§ 57 Abs. 1 Nr.4 VgV zum Ausschluss des Angebots.

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  1. Änderung Vergabeunterlagen

Eine Abänderung der vorgegebenen Texte und Vergabeunterlagen ist unzulässig und führt

nach § 57 Abs. 1 Nr.4 VgV zum Ausschluss des Angebots.

3.7.2 Änderungen, Berichtigungen und Rücknahme der Angebote

Angebote können bis zum Abgabetermin geändert oder zurückgezogen werden. Änderungen

oder Ergänzungen von Angeboten, die nach Ablauf der Angebotsfrist auf der Vergabeplatt-

form Subreport ELViS eingehen, werden nicht berücksichtigt.

Soweit der Bieter Änderungen in seinen Unterlagen vorgenommen hat, müssen diese zwei-

felsfrei und als solche erkennbar sein.

3.7.3 Nebenangebote/Änderungsvorschläge

Nebenangebote/Änderungsvorschläge sind nicht zugelassen.

3.7.4 Vergütung / Kostenerstattung für die Erstellung der Angebote

Für die Erstellung des Angebotes und die Beteiligung am Verfahren wird keine Vergütung

gewährt. Mit Abgabe eines Angebotes verzichten die Bieter auf die Geltendmachung ent-

standener sowie evtl. entstehender Kosten.

3.7.5 Verwendung der Unterlagen

Die Vergabe- und Vertragsunterlagen bleiben inhaltlich Eigentum der ausschreibenden Stel-

le. Sie dürfen nur zum Erstellen eines Angebots verwendet werden. Jede Veröffentlichung

(auch auszugsweise) oder Weitergabe an Dritte ist ohne ausdrückliche Genehmigung der

ausschreibenden Stelle nicht statthaft.

Sich hieraus ergebende Patente oder ein Gebrauchsmusterschutz bleiben Eigentum der Auf-

traggeberin. Dies gilt ebenso für Unterlagen, die der Bieter auf Grund besonderer Angaben

der Auftraggeberin im Rahmen der späteren Auftragsabwicklung erhält.

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3.8 Bietergemeinschaften / Unteraufträge

3.8.1 Bietergemeinschaften

Angebote von Bietergemeinschaften und anderen gemeinschaftlichen Bietern, deren sämtli-

che Mitglieder mit Namen und Anschrift zu benennen sind, finden nur Berücksichtigung,

wenn

 in deren Angeboten jeweils ein Mitglied als bevollmächtigter Vertreter für den

Abschluss und die Durchführung des Vertrages benannt ist,

 sich die Mitglieder der Bietergemeinschaft für alle im Zusammenhang mit dem

Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung

verpflichten,

und diese Punkte durch eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterschriebene

Erklärung bestätigt werden.

Sofern nach dem Leistungsverzeichnis im Rahmen der Angebotserstellung Unterschriften

gefordert sind, müssen diese von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft oder dem bevoll-

mächtigten Vertreter geleistet werden.

Bietergemeinschaften haben die Nachweise und Erklärungen der Eignungskriterien für jedes

Mitglied der Gemeinschaft separat vorzulegen.

3.8.2 Unteraufträge

Beabsichtigt der Bieter, Teile von Leistungen durch Unterauftragnehmer ausführen zu las-

sen, hat er die vorgesehenen Unterauftragnehmer mit Namen und Anschrift im Angebot zu

benennen. Mit dem Angebot ist außerdem anzugeben, für welche Teile der Leistung und in

welchem Umfang der Einsatz von Unterauftragnehmern vorgesehen ist. Dabei ist sicherzu-

stellen, dass dies mit der vertragsgemäßen Ausführung der Leistung vereinbart werden

kann.

Der Bieter hat die Eignung und Leistungsfähigkeit der Unterauftragnehmer nachzuweisen.

Die Einschaltung weiterer Unterauftragnehmer bedarf der vorherigen schriftlichen Zustim-

mung der Auftraggeberin.

Der Bieter muss sicherstellen, dass ein Unterauftragnehmer die Leistungen nicht seinerseits

ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Auftraggeberin weiter vergibt.

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei der Übertragung eines Unterauftrags

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 nach wettbewerblichen Gesichtspunkten zu verfahren,

 dem Unterauftragnehmer auf Verlangen der Auftraggeberin zu benennen,

 dem Unterauftragnehmer insgesamt keine ungünstigeren Bedingungen – insbe-

sondere hinsichtlich der Zahlungsweise und Sicherheitsleistungen – zu stellen

als zwischen ihm und der Auftraggeberin vereinbart sind.

Bei der Einholung von Angeboten für Unteraufträge sind regelmäßig kleine und mittlere Un-

ternehmen angemessen zu beteiligen. Der Auftragnehmer bemüht sich ferner, Unteraufträge

an kleine und mittlere Unternehmen in dem Umfang zu erteilen, wie er es mit der vertrags-

gemäßen Ausführung der Leistung vereinbaren kann.

3.9 Sonstige Anforderungen

3.9.1 Personal

Soweit in den Vergabe- und Vertragsunterlagen von Personal der AG oder Auftragnehmers

die Rede ist, ist immer – ungeachtet des verwendeten männlichen Artikels – der jeweilige

Mitarbeiter oder die jeweilige Mitarbeiterin gemeint.

Das vom Auftragnehmer eingesetzte Personal wird verpflichtet,

 die geltenden Datenschutzbestimmungen der AG einzuhalten,

 insbesondere Vorgänge, Daten und Prozesse nur insoweit zu betrachten wie not-

wendig und Dritten nicht zugänglich zu machen,

 über erlangtes Wissen – auch nach Ende der Vertragslaufzeit – generell Ver-

schwiegenheit zu bewahren.

3.9.2 Sprache

Das Angebot sowie alle Unterlagen sind in deutscher Sprache abzufassen. Die Beschrei-

bungen des Angebots müssen in deutscher Sprache abgefasst werden. Die kaufmännischen

Informationen des Angebots, sowie der sonstige Schriftverkehr mit der AG sind in deutscher

Sprache abzufassen.

Benannte Ansprechpartner sowie die zur Vertragserfüllung tätigen Mitarbeiter (auch der Un-

terauftragnehmer) müssen die deutsche Sprache fließend in Wort und Schrift beherrschen.

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3.9.3 Verschwiegenheit / Vertraulichkeit

Der Bieter hat - auch nach Beendigung des Vergabeverfahrens - über die ihm bei seiner Tä-

tigkeit bekannt gewordenen dienstlichen Angelegenheiten der AG Stillschweigen zu bewah-

ren. Die Verschwiegenheitspflicht verpflichtet zum Ersatz aller hieraus erwachsenden Schä-

den.

3.9.4 Wettbewerbsbeschränkende Absprachen

Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Verfahren an einer wettbe-

werbsbeschränkenden Absprache beteiligen, werden ausgeschlossen.

3.9.5 Doppelbewerbungen

Einzelbewerbungen von Bietern, die wesentliche Leistungen in einer Bietergemeinschaft

oder als Nachunternehmer anderer Bieter erbringen sind unzulässig. Als wesentliche Leis-

tungen werden solche Leistungen verstanden, deren Art und Umfang die Kalkulation eines

Angebotes so beeinflussen können, dass von einer Beeinflussung des Wettbewerbs ausge-

gangen werden kann.

3.9.6 Schutzrechte

Der Bieter muss angeben, ob für den Gegenstand des Angebotes gewerbliche Schutzrechte

bestehen oder von dem Bieter oder anderen beantragt sind. Der Bieter muss stets angeben,

wenn er erwägt, Angaben aus seinem Angebot für die Anmeldung eines gewerblichen

Schutzrechtes zu verwerten.

Unter Bezug auf das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hat der Bieter da-

her die Möglichkeit, in seinen Angebotsunterlagen Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäfts-

geheimnisse als solche deutlich zu kennzeichnen. Fehlt eine solche Kennzeichnung, ist von

der Zustimmung zur Einsichtnahme i. S. des § 165 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbe-

schränkungen auszugehen.

3.9.7 Sicherheit

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Leistungen unter Beachtung der allgemein aner-

kannten sicherheitstechnischen Regeln zu liefern.

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Wird diese Regelung nicht beachtet, gilt der Vertrag als nicht ordnungsgemäß erfüllt. Scha-

densersatzansprüche wegen sich daraus ergebenden Folgen bleiben unberührt.

3.9.8 Vorzeitige Vertragsbeendigung und Insolvenz

Im Falle von vorzeitigen Vertragsbeendigungen jeglicher Art und insbesondere bei einem In-

solvenzverfahren gegen den Auftragnehmer treffen den Auftragnehmer die im Folgenden

aufgeführten Pflichten.

Über die Einreichung eines Insolvenzantrags sowie über die Eröffnung eines Insolvenzver-

fahrens hat der AN den AG unverzüglich zu unterrichten. Das vertraglich vereinbarte Rück-

trittsrecht bleibt unberührt.

Der Auftraggeber hat ein vertragliches Rücktrittsrecht in folgenden Fällen:

  • bei Nichteinhaltung der in den Vergabeunterlagen ausgeschriebenen Leistungen

festgelegten und im Projekt abgestimmten Zeiträumen zur Leistungserbringung,

  • bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung von Datenschutzvorschriften,

  • bei Bekanntwerden nachweislich wettbewerbsbeschränkender Absprachen

des Auftragnehmers nach Zuschlagserteilung,

  • wenn die Eigenerklärungen zur persönlichen Lage oder wirtschaftlichen

und finanziellen Leistungsfähigkeit schuldhaft falsch ausgefüllt werden

oder sonstige die Zuverlässigkeit erheblich beeinträchtigende Umstände

eintreten

  • mangelhafte Projektabwicklung schwerwiegender Art, z.B. wiederholte Nichteinhaltung von

ausgeschriebenen Leistungen

  • im Falle der schuldhaften Nichterfüllung der Verpflichtungen aus den §§ 3

bis 7 LTMG, siehe auch Besondere Vertragsbedingungen zur Erfüllung der

Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und

Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg

  • wenn durch ein entsprechendes feststellendes Urteil des EuGHs die BRD

verpflichtet wird, den Vertrag zu beenden bzw. rückabzuwickeln

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[Seite 16]

3.9.9 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

Der Auftragnehmer kann gegenüber Ansprüchen des Auftraggebers mit eigenen Ansprüchen

nicht aufrechnen, es sei denn, der Auftraggeber hat solche Ansprüche ausdrücklich aner-

kannt oder sie sind rechtskräftig festgestellt. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Ge-

genansprüchen aus diesem Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.

3.9.10 Verjährung von Mängelansprüchen

Die Verjährung von Mängelansprüchen beträgt gem. § 634a BGB.

3.9.11 Gerichtsstand

Gerichtsstand ist in Freiburg

3.9.12 Außergewöhnliche Kündigung

Das Recht der Auftraggeberin zur außerordentlichen Kündigung des Rahmenvertrages

und/oder eines Einzelabrufs aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Als wichtiger Grund gilt insbesondere:

 Verstoß des Auftragnehmers gegen Vorschriften des Gesetzes gegen:

-Wettbewerbsbeschränkungen, sofern dieser im Zusammenhang mit der

Vergabe des vorliegenden Auftrags steht,

-Verstoß gegen gesetzliche oder vertragliche Datenschutzbestimmungen.,

 Mangelhafte Abwicklung schwerwiegender Art, z.B. wiederholte Nichteinhal-

tung von Vorgaben, etc.

 Nichterfüllung der im Angebot zugesicherten Leistungsmerkmale, Ausliefe-

rungstermine, Mindestkriterien

 wiederholt nicht vertragsmäßige Ausführung

 Verstöße gegen die zu Verfügung gestellten Vergabeunterlagen

 weitere Punkte gem. Mindestkriterien und Vergabeunterlagen

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4 Prüfung der Eignung

Mit der Abgabe des Angebotes akzeptiert der Bieter die Festlegung und Anforderungen aus

diesem Kapitel.

4.1 Auswahlverfahren

Die Prüfung der Angebote wird zunächst nach den in 4.2 dargestellten formalen Kriterien

vorgenommen.

Bieter, deren Angebote alle formalen Kriterien erfüllen, werden anhand der geforderten

Nachweise, Zertifikate, Erklärungen und Dokumente auf ihre wirtschaftlich-finanzielle und auf

ihre fachlich-technische Leistungsfähigkeit sowie ihre Zuverlässigkeit geprüft.

Aus allen verbleibenden Angeboten ermittelt die Auftraggeberin das wirtschaftlichste Ange-

bot anhand der in Kapitel 5 dargestellten Zuschlagskriterien.

4.2 Formale Prüfung

Alle Angebote werden anhand folgender Ausschlusskriterien formal geprüft:

PrüfungsthemenKriterium
Termingerechter Eingang des Angebots nach § 57 Abs. 1 Nr.1 VgVA
Ordnungsgemäßer Eingang des AngebotsA
Das Angebot enthält die geforderten Erklärungen und NachweiseA
gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV
Angebotsschreiben im Original vollständig ausgefüllt, unterschriebenA
und mit Firmenstempel versehen
Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen sind zweifelsfreiA
gem. § 57 Abs. 1 Nr.3 VgV
Es wurden keine Änderungen oder Ergänzungen an Vergabe- undA
Vertragsunterlagen vorgenommen gem. § 57 Abs. 1 Nr.4 VgV
Nachweise bei Bietergemeinschaften vorhanden (falls zutreffend)A
Nachweise bei Einbeziehung von Unterauftragnehmern vorhandenA
(falls zutreffend)
Angebot ist kein Angebot eines Bieters, der von der Teilnahme amA
Wettbewerb ausgeschlossen werden kann gem. § 57 Abs. 1 VgV

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4.3 Eignung des Bieters

Auftragnehmer müssen wirtschaftlich gesunde, leistungsfähige Bieter sein, welche die gefor-

derten Leistungen erbringen können. Bieter müssen ihre Eignung zur Durchführung der ge-

stellten Aufgaben nachweisen.

Zur Prüfung der Eignung werden sogenannte A-Kriterien verwendet.

A-Kriterien

A-Kriterien müssen uneingeschränkt erfüllt werden. Die Nichterfüllung eines A-Kriteriums

führt zum Ausschluss des Bewerbers. Diese müssen uneingeschränkt erfüllt werden. Die

Nichterfüllung eines solchen A-Kriteriums führt zum Ausschluss des Bietenden.

17

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4.3.1 Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit

Zum Nachweis der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit müssen folgende Un-

terlagen vorgelegt werden:

 Nachweis, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der

Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des

EWR-Abkommens eingetragen ist, in der er ansässig ist (Handelsregisterauszug).

(A1.1)

 Darstellung der Entwicklung des Umsatzes (Anlage 04) bezogen auf die letzten 3

abgeschlossenen Geschäftsjahre oder Einreichung einer Betriebshaftpflichtversi-

cherung.

Der Mindestumsatz pro Jahr in den letzten 3 Jahren muss in folgender Höhe im

Durchschnitt erreicht worden sein:

1.800.000,00 Euro.

Es kann auch eine Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssumme gem. ge-

forderten Mindestjahresumsatzes als Nachweis eingereicht werden.

Wird der Mindestumsatz unterschritten oder es kann keine Betriebshaftpflichtversi-

cherung in der geforderten Höhe eingereicht werden, erfolgt der Ausschluss des

Angebots. (A1.2)

4.3.2 Zuverlässigkeit

 Einreichung der unterschriebenen Eigenerklärung Zuverlässigkeit – Anlage 05

(A2.1)

 Einreichung der unterschriebenen Eigenerklärung Bietergemeinschaft (nur einrei-

chen falls einschlägig) - Anlage 06 (A2.2)

 Einreichung der unterschriebenen Eigenerklärung zum beabsichtigten Nachunter-

nehmereinsatz (nur einreichen falls einschlägig) – Anlage 07 (A2.3)

4.3.3 Weitere Eigenerkärungen

 Einreichung der unterschriebenen Eigenerklärung Russland und den EVB IT Ver-

trag.

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[Seite 20]

Bitte füllen sie das Dokument Eigenerklärung _Artikel 5 k) Russland Anlage 08 (A3.1) und

EVB IT Vertrag Anlage 09 aus. Dies muss mit der Angebotsabgabe eingereicht werden.

Bietende welche die o.g. Kriterien erfüllt haben, gelten als geeignet.

Falls ein o.g. Kriterium zur Eignung nicht erfüllt wird, gilt der Bieter als nicht geeignet und

wird vom Verfahren ausgeschlossen. Das Angebot wird nicht zur Wertung (Kapitel 5) zuge-

lassen.

4.3.4 Kriterien und Gewichtung

Die Auswahl der Unternehmen, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt nach

folgender Bewertung:

Prüfung der Eignung
Prüfung der Eignung
Prüfung der Eignung nachArt Kriterium
Leistungsfähigkeit, Fachkunde & Zuverlässigkeit
1: Finanziell- wirtschaftliche Leis- tungsfähigkeit100 %
A1.1 Eintrag im Berufs- oder HandelsregisterA
A1.2 Umsatzentwicklung der letzten 3 Jahre oder Einreichung einer BetriebshaftpflichtversicherungA
2: Zuverlässigkeit
A2.1 Vorlage der Eigenerklärungen ZuverlässigkeitA
A2.2 Vorlage Eigenerklärung Bietergemeinschaft (nur einreichen falls einschlägig)A
A2.3 Vorlage Eigenerklärung zum beabsichtigen Nachunternehmereinsatz (nur einreichen falls ein- schlägig)A
3: Weitere Eigenerklärung
A3.1 Eigenerklärung Russland und EVB-IT VertragA

Wird eines der oben aufgeführten Kriterien nicht erfüllt, wird das Angebot ausgeschlossen

und nicht gewertet.

19

[Seite 21]

5 Zuschlagskriterien

Die Bewertung der Angebote erfolgt wie folgt:

Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot unter Berücksichtigung der nachfolgen-

den genannten Kriterien erteilt:

 Preis: 30%

 Technischer Teil: 70%

Grundanforderungen 55%, Softwareanforderungen 10 % und Gewährleis-

tung, Kundendienst, Support und Umweltschutz 5 %

Der maximal erreichbare Punktewert aller Bewertungskriterien ist 100 Punkte.

Hinweis: Etwaige Skonti werden nicht bewertet und sind in den Angebotspreis einzukalkulie- ren.

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