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Leistungsbeschreibung
Offenes Verfahren
EU_2026039 – 4D-Erfassungssystem
Vergabenummer EU_2026 039
Freiburg, 13.10.2026
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1 Einführung ......................................................................................................... 3
1.1 Gegenstand der Ausschreibung................................................................................................. 3
1.2 Mindestkriterien (A-Kriterien) ..................................................................................................... 3
1.3 Weitere Mindestkriterien (A-Kriterien) ....................................................................................... 3
2 Verfahrensgrundlage ........................................................................................ 4
2.1 Vergabeverfahren und Vergabeart ............................................................................................. 4
2.2 Verfahrensablauf .......................................................................................................................... 4
2.3 Meilensteine der Ausschreibung und der Leistungserbringung ............................................ 4
3 Ausschreibungsbestimmungen ...................................................................... 5
3.1 Grundsätzliche Bestimmungen .................................................................................................. 5
3.2 Informationen zur AG .................................................................................................................. 6
3.2.1 Ausschreibende Stelle ................................................................................................................. 6
3.2.2 Ansprechpartnerin ....................................................................................................................... 6
3.2.3 Vertragspartner ............................................................................................................................ 6
3.2.4 Veröffentlichung der Bieterfragen .............................................................................................. 6
3.2.5 Auskünfte über den Stand des Vergabeverfahrens ................................................................. 7
3.3 Losausschreibung ....................................................................................................................... 7
3.4 Fristenangaben ............................................................................................................................ 7
3.4.1 Frist für Fragen zum Verfahren................................................................................................... 7
3.4.2 Frist zur Angebotsabgabe ........................................................................................................... 7
3.4.3 Bindefrist ....................................................................................................................................... 8
3.4.4 Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen ............................................................................... 8
3.4.5 Zuständige Stelle für behauptete Vergaberechtsverstöße ...................................................... 8
3.5 Nichtberücksichtigung des Angebotes ..................................................................................... 8
3.6 Aufhebung der Ausschreibung .................................................................................................. 9
3.7 Form der Angebote und deren Einreichung .............................................................................. 9
3.7.1 Inhalt und Aufbau des Angebots ................................................................................................ 9
3.7.2 Änderungen, Berichtigungen und Rücknahme der Angebote .............................................. 10
3.7.3 Nebenangebote/Änderungsvorschläge ................................................................................... 10
3.7.4 Vergütung / Kostenerstattung für die Erstellung der Angebote ........................................... 10
3.7.5 Verwendung der Unterlagen ..................................................................................................... 10
3.8 Bietergemeinschaften / Unteraufträge ..................................................................................... 11
3.8.1 Bietergemeinschaften ................................................................................................................ 11
3.8.2 Unteraufträge .............................................................................................................................. 11 1
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3.9 Sonstige Anforderungen ........................................................................................................... 12
3.9.1 Personal ...................................................................................................................................... 12
3.9.2 Sprache ....................................................................................................................................... 12
3.9.3 Verschwiegenheit / Vertraulichkeit .......................................................................................... 13
3.9.4 Wettbewerbsbeschränkende Absprachen .............................................................................. 13
3.9.5 Doppelbewerbungen .................................................................................................................. 13
3.9.6 Schutzrechte ............................................................................................................................... 13
3.9.7 Sicherheit .................................................................................................................................... 13
3.9.8 Vorzeitige Vertragsbeendigung und Insolvenz ....................................................................... 14
3.9.9 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht .............................................................................. 15
3.9.10 Verjährung von Mängelansprüchen ......................................................................................... 15
3.9.11 Gerichtsstand ............................................................................................................................. 15
3.9.12 Außergewöhnliche Kündigung ................................................................................................. 15
4 Prüfung der Eignung ...................................................................................... 16
4.1 Auswahlverfahren ...................................................................................................................... 16
4.2 Formale Prüfung ........................................................................................................................ 16
4.3 Eignung des Bieters .................................................................................................................. 17
4.3.1 Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit ................................................................ 18
4.3.2 Zuverlässigkeit ........................................................................................................................... 18
4.3.3 Weitere Eigenerkärungen .......................................................................................................... 18
4.3.4 Kriterien und Gewichtung ......................................................................................................... 19
5 Zuschlagskriterien .......................................................................................... 20
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1 Einführung
1.1 Gegenstand der Ausschreibung
Die Universität Freiburg beabsichtigt ein 4D-Erfassungssystem mit einem Budget von 900.000
EUR netto, zu beschaffen.
1.2 Mindestkriterien (A-Kriterien)
In der Anlage 03A_Technische Leistungsbeschreibung sowie in der 10_Bewertungsmatix
können Sie die Mindestkriterien (A-Kriterien) sowie die Bewertungskriterien (B-Kriterien) dieser
Vergabe entnehmen.
Bei den Mindestkriterien handelt es sich um sogenannte A-Kriterien. Die A-Kriterien müssen
uneingeschränkt erfüllt werden. Die Nichterfüllung eines solchen A-Kriterium führt zum Aus-
schluss des Bietenden.
In der Anlage 03A_Technische Leistungsbeschreibung und in der 10_Bewertungsmatix sind
auch Kriterien als B-Kriterien gekennzeichnet. Diese werden bewertet und fließen in die Zu-
schlagsbewertung mit ein.
1.3 Weitere Mindestkriterien (A-Kriterien)
Die weiteren Mindestkriterien können in dieser Anlage sowie in den zugehörigen Anlagen 01
bis 10 entnommen werden. Mindestkriterien sind sogenannte A-Kriterien. Diese müssen un-
eingeschränkt erfüllt werden. Die Nichterfüllung eines solchen A-Kriteriums führt zum Aus-
schluss des Bietenden.
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2 Verfahrensgrundlage
2.1 Vergabeverfahren und Vergabeart
Das Vergabeverfahren wird nach § 15 VgV als EU-weites „Offenes Verfahren “ durchgeführt.
2.2 Verfahrensablauf
Die Angebote sind mit den erforderlichen Unterlagen wie in Kapitel 4 aufgeführt, bis zu der
im nachfolgenden Kapitel genannten Angebotsfrist per Subreport einzureichen und hochzu-
laden.
Um die Unterlagen herunterzuladen und an der Bieterkommunikation teilnehmen zu
können, müssen Sie bei Subreport ELViS registriert sein. Die Registrierung auf der
Vergabeplattform Subreport ELViS ist kostenlos. Ebenso ist die Nutzung der Plattform
kostenlos und wird auf einer gesicherten Internetseite (ersichtlich im Adressenfeld als
"https") abgefragt.
2.3 Meilensteine der Ausschreibung und der Leistungserbringung
Dem Verfahren (Offenes Verfahren) liegt folgender Zeitplanung zugrunde:
| Aktivität | Meilenstein |
|---|---|
| Bekanntmachung des Offenen Verfahrens | 13.10.2026 |
| Spätester Termin für die Beantwortung von Bieterer- fragen | 09.11.2026; 08:00 Uhr |
| Termin zur Abgabe der Angebote (Angebotsfrist) | 16.11.2026; 10:00 Uhr |
| Bindefrist | 31.12.2026 |
| Gewährleistung | 24 Monate |
| Lieferung | spätestens 6 Monate nach Zuschlag |
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3 Ausschreibungsbestimmungen
3.1 Grundsätzliche Bestimmungen
Die ausschreibende Stelle verfährt nach den Allgemeinen Bestimmungen für die Vergabe
von Leistungen ausgenommen Bauleistungen (VOB/A). Die Vergabe erfolgt im Wege des
Offenen Verfahrens nach § 15 VgV.
Ergänzend zu den Vergabe- und Vertragsunterlagen gelten die deutschen Rechtsvorschrif-
ten.
Werden im Zusammenhang mit der Beauftragung keine abweichenden schriftlichen Verein-
barungen getroffen, so werden im Fall eines Zuschlags Bestandteile des Vertrages:
die Vergabe- und Vertragsunterlagen
das Angebot des Auftragnehmers,
die Besonderen Vertragsbedingungen der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg
die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B)
die Besonderen Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindes-
tentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche
Aufträge in Baden-Württemberg
Die zusätzlichen Vertragsbedingungen des Landes Baden-Württemberg für die
Ausführung von Leistungen (ZVB-BW).
Information zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben
Bei Widersprüchen gelten die Vertragsbestandteile in oben genannter Reihenfolge.
Mit Angebotsabgabe erklärt der Bieter den Verzicht auf seine Allgemeine Geschäfts-, Liefer-
und Zahlungsbedingungen. Diese sind somit ausgeschlossen und werden nicht Vertragsbe-
standteil.
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3.2 Informationen zur AG
3.2.1 Ausschreibende Stelle
Leitung Beschaffung: Evi Stein
E-Mail: Evi.Stein@zv.uni-freiburg.de
Postanschrift: Universität Freiburg
Albertstr. 21a
79104 Freiburg
3.2.2 Ansprechpartnerin
Ansprechpartnerin Sylvia Könitzer
E-Mail: Sylvia.koenitzer@zv.uni-freiburg.de
Postanschrift: Universität Freiburg
Albertstr. 21a
79104 Freiburg
3.2.3 Vertragspartner
Vertragspartner ist die
Universität Freiburg
Fahnenbergplatz
79085 Freiburg
3.2.4 Veröffentlichung der Bieterfragen
Die eingehenden Fragen der Bietenden während der Teilnahmefrist werden von der aus-
schreibenden Stelle zeitnah beantwortet und auf Subreport veröffentlicht.
Dort registrierte Bietende erhalten die Antworten automatisch zugesendet. Nicht registrierte
Bietende müssen die Fragen online bei Subreport direkt abrufen. Bei nicht Registrierung wird
nicht automatisch über die Änderung von Ausschreibungsunterlagen informiert.
6
[Seite 8]
3.2.5 Auskünfte über den Stand des Vergabeverfahrens
Es werden keine telefonischen oder schriftlichen Auskünfte über den Stand des Vergabever-
fahrens erteilt.
3.3 Losausschreibung
Der Auftrag wird als Gesamtauftrag vergeben.
3.4 Fristenangaben
3.4.1 Frist für Fragen zum Verfahren
Fragen die mit der Ausschreibung im Zusammenhang stehen, können schriftlich, über die
Bieterkommunikation in Subreport bis
09.11.2026; 08:00 Uhr
gerichtet werden.
Fragen zur Ausschreibung und die darauf erteilten Antworten sowie zusätzliche Erklärungen
werden Bestandteil des Verfahrens und allen registrierten Bietern in Subreport schriftlich per
Mail mitgeteilt.
Nicht registrierte Bietende, haben die Möglichkeit Fragen direkt auf Subreport online abzuru-
fen.
Die Frist bzgl. der Fragen während der Angebotsfrist, werden mit der Aufforderung zum An-
gebot über die Bieterkommunikation in Subreport schriftlich per Mail mitgeteilt.
3.4.2 Frist zur Angebotsabgabe
Die Angebote müssen, einschließlich aller Unterlagen elektronisch in Textform bis
16.11.2026; 10:00 Uhr
bei Subreport hochgeladen sein.
Angebote, die bis zu diesem Termin nicht vorliegen, werden nicht berücksichtigt. (vgl. §57
Abs.1. Nr. 1 VgV).
7
[Seite 9]
3.4.3 Bindefrist
Die Bindefrist der Angebote muss bis zum 31.12.2026 sein.
3.4.4 Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer nur zu-
lässig ist, soweit:
der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im
Vergabeverfahren erkannt und gegenüber der AG unverzüglich gerügt hat,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber der AG gerügt hat,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber der AG gerügt werden,
der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15
Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ge-
stellt wird.
Auf die Regelungen in § 160 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
3.4.5 Zuständige Stelle für behauptete Vergaberechtsverstöße
Zuständige Stelle für die Nachprüfung behaupteter Vergaberechtsverstöße ist:
Vergabekammer Baden-Württemberg
beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Karl-Friedrich-Str. 17
76133 Karlsruhe
Tel: +49(721) 926-4049, -4065, -3112
Fax +49(721) 926—3985
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
3.5 Nichtberücksichtigung des Angebotes
Über die Ablehnung des Angebots werden die Bieter nach § 134 GWB über Subreport infor-
miert.
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[Seite 10]
3.6 Aufhebung der Ausschreibung
Die Vergabestelle behält sich unter den Voraussetzungen des § 63 VgV die Aufhebung der
Ausschreibung vor. In diesem Fall erfolgt gegenüber den Bietern unverzüglich eine Mitteilung
über Subreport.
3.7 Form der Angebote und deren Einreichung
Spätestens zur angegebenen Angebotsfrist müssen alle interessierten Unternehmen ein An-
gebot elektronisch und in Textform auf der Vergabeplattform Subreport ELViS unter dem zur
Verfügung gestellten Link hochgeladen haben. Hierbei sind auch die in Kapitel 4 aufgeführ-
ten Nachweise hochzuladen.
Eine Teilnahme an dieser Ausschreibung erfolgt nur auf elektronischem Weg.
3.7.1 Inhalt und Aufbau des Angebots
Das Angebot ist in folgender Hauptstruktur zu erstellen und in Subreport hochzuladen:
- Angebotsschreiben (Anlage 02)
Das Angebotsschreiben (Anlage 02_Angebot) muss mit Datum, Unterschrift sowie Firmen-
stempel versehen sein. Eine Abänderung der vorgegebenen Texte und Vergabeunterlagen
ist unzulässig und führt nach § 57 Abs. 1 Nr.4 VgV zum Ausschluss des Angebots.
- Einreichungen der Eigenerklärungen und Anforderungen (Kapitel 7: Anlage 04
bis 09 + Handelsregisterauszug)
Auf die in Kapitel 4 der Ausschreibungsunterlagen gestellten Anforderungen an die Eignung
eines Bieters muss ausführlich und in allen Punkten eingegangen werden. Die geforderten
Nachweise, Bescheinigungen müssen mit hochgeladen werden. Die Anlagen 04 bis 09 müs-
sen (Anlagen 06 + 07 nur, wenn dies zutreffend ist) mit Datum, Unterschrift sowie Firmen-
stempel versehen sein. Zudem muss ein Nachweis, dass der Bieter im Berufs- oder Han-
delsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des
Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, eingereicht werden.
Alle geforderten Unterlagen müssen bei der Angebotsabgabe miteingereicht werden. Eine
Abänderung der vorgegebenen Texte und Vergabeunterlagen ist unzulässig und führt nach
§ 57 Abs. 1 Nr.4 VgV zum Ausschluss des Angebots.
9
[Seite 11]
- Änderung Vergabeunterlagen
Eine Abänderung der vorgegebenen Texte und Vergabeunterlagen ist unzulässig und führt
nach § 57 Abs. 1 Nr.4 VgV zum Ausschluss des Angebots.
3.7.2 Änderungen, Berichtigungen und Rücknahme der Angebote
Angebote können bis zum Abgabetermin geändert oder zurückgezogen werden. Änderungen
oder Ergänzungen von Angeboten, die nach Ablauf der Angebotsfrist auf der Vergabeplatt-
form Subreport ELViS eingehen, werden nicht berücksichtigt.
Soweit der Bieter Änderungen in seinen Unterlagen vorgenommen hat, müssen diese zwei-
felsfrei und als solche erkennbar sein.
3.7.3 Nebenangebote/Änderungsvorschläge
Nebenangebote/Änderungsvorschläge sind nicht zugelassen.
3.7.4 Vergütung / Kostenerstattung für die Erstellung der Angebote
Für die Erstellung des Angebotes und die Beteiligung am Verfahren wird keine Vergütung
gewährt. Mit Abgabe eines Angebotes verzichten die Bieter auf die Geltendmachung ent-
standener sowie evtl. entstehender Kosten.
3.7.5 Verwendung der Unterlagen
Die Vergabe- und Vertragsunterlagen bleiben inhaltlich Eigentum der ausschreibenden Stel-
le. Sie dürfen nur zum Erstellen eines Angebots verwendet werden. Jede Veröffentlichung
(auch auszugsweise) oder Weitergabe an Dritte ist ohne ausdrückliche Genehmigung der
ausschreibenden Stelle nicht statthaft.
Sich hieraus ergebende Patente oder ein Gebrauchsmusterschutz bleiben Eigentum der Auf-
traggeberin. Dies gilt ebenso für Unterlagen, die der Bieter auf Grund besonderer Angaben
der Auftraggeberin im Rahmen der späteren Auftragsabwicklung erhält.
10
[Seite 12]
3.8 Bietergemeinschaften / Unteraufträge
3.8.1 Bietergemeinschaften
Angebote von Bietergemeinschaften und anderen gemeinschaftlichen Bietern, deren sämtli-
che Mitglieder mit Namen und Anschrift zu benennen sind, finden nur Berücksichtigung,
wenn
in deren Angeboten jeweils ein Mitglied als bevollmächtigter Vertreter für den
Abschluss und die Durchführung des Vertrages benannt ist,
sich die Mitglieder der Bietergemeinschaft für alle im Zusammenhang mit dem
Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung
verpflichten,
und diese Punkte durch eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterschriebene
Erklärung bestätigt werden.
Sofern nach dem Leistungsverzeichnis im Rahmen der Angebotserstellung Unterschriften
gefordert sind, müssen diese von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft oder dem bevoll-
mächtigten Vertreter geleistet werden.
Bietergemeinschaften haben die Nachweise und Erklärungen der Eignungskriterien für jedes
Mitglied der Gemeinschaft separat vorzulegen.
3.8.2 Unteraufträge
Beabsichtigt der Bieter, Teile von Leistungen durch Unterauftragnehmer ausführen zu las-
sen, hat er die vorgesehenen Unterauftragnehmer mit Namen und Anschrift im Angebot zu
benennen. Mit dem Angebot ist außerdem anzugeben, für welche Teile der Leistung und in
welchem Umfang der Einsatz von Unterauftragnehmern vorgesehen ist. Dabei ist sicherzu-
stellen, dass dies mit der vertragsgemäßen Ausführung der Leistung vereinbart werden
kann.
Der Bieter hat die Eignung und Leistungsfähigkeit der Unterauftragnehmer nachzuweisen.
Die Einschaltung weiterer Unterauftragnehmer bedarf der vorherigen schriftlichen Zustim-
mung der Auftraggeberin.
Der Bieter muss sicherstellen, dass ein Unterauftragnehmer die Leistungen nicht seinerseits
ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Auftraggeberin weiter vergibt.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei der Übertragung eines Unterauftrags
11
[Seite 13]
nach wettbewerblichen Gesichtspunkten zu verfahren,
dem Unterauftragnehmer auf Verlangen der Auftraggeberin zu benennen,
dem Unterauftragnehmer insgesamt keine ungünstigeren Bedingungen – insbe-
sondere hinsichtlich der Zahlungsweise und Sicherheitsleistungen – zu stellen
als zwischen ihm und der Auftraggeberin vereinbart sind.
Bei der Einholung von Angeboten für Unteraufträge sind regelmäßig kleine und mittlere Un-
ternehmen angemessen zu beteiligen. Der Auftragnehmer bemüht sich ferner, Unteraufträge
an kleine und mittlere Unternehmen in dem Umfang zu erteilen, wie er es mit der vertrags-
gemäßen Ausführung der Leistung vereinbaren kann.
3.9 Sonstige Anforderungen
3.9.1 Personal
Soweit in den Vergabe- und Vertragsunterlagen von Personal der AG oder Auftragnehmers
die Rede ist, ist immer – ungeachtet des verwendeten männlichen Artikels – der jeweilige
Mitarbeiter oder die jeweilige Mitarbeiterin gemeint.
Das vom Auftragnehmer eingesetzte Personal wird verpflichtet,
die geltenden Datenschutzbestimmungen der AG einzuhalten,
insbesondere Vorgänge, Daten und Prozesse nur insoweit zu betrachten wie not-
wendig und Dritten nicht zugänglich zu machen,
über erlangtes Wissen – auch nach Ende der Vertragslaufzeit – generell Ver-
schwiegenheit zu bewahren.
3.9.2 Sprache
Das Angebot sowie alle Unterlagen sind in deutscher Sprache abzufassen. Die Beschrei-
bungen des Angebots müssen in deutscher Sprache abgefasst werden. Die kaufmännischen
Informationen des Angebots, sowie der sonstige Schriftverkehr mit der AG sind in deutscher
Sprache abzufassen.
Benannte Ansprechpartner sowie die zur Vertragserfüllung tätigen Mitarbeiter (auch der Un-
terauftragnehmer) müssen die deutsche Sprache fließend in Wort und Schrift beherrschen.
12
[Seite 14]
3.9.3 Verschwiegenheit / Vertraulichkeit
Der Bieter hat - auch nach Beendigung des Vergabeverfahrens - über die ihm bei seiner Tä-
tigkeit bekannt gewordenen dienstlichen Angelegenheiten der AG Stillschweigen zu bewah-
ren. Die Verschwiegenheitspflicht verpflichtet zum Ersatz aller hieraus erwachsenden Schä-
den.
3.9.4 Wettbewerbsbeschränkende Absprachen
Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Verfahren an einer wettbe-
werbsbeschränkenden Absprache beteiligen, werden ausgeschlossen.
3.9.5 Doppelbewerbungen
Einzelbewerbungen von Bietern, die wesentliche Leistungen in einer Bietergemeinschaft
oder als Nachunternehmer anderer Bieter erbringen sind unzulässig. Als wesentliche Leis-
tungen werden solche Leistungen verstanden, deren Art und Umfang die Kalkulation eines
Angebotes so beeinflussen können, dass von einer Beeinflussung des Wettbewerbs ausge-
gangen werden kann.
3.9.6 Schutzrechte
Der Bieter muss angeben, ob für den Gegenstand des Angebotes gewerbliche Schutzrechte
bestehen oder von dem Bieter oder anderen beantragt sind. Der Bieter muss stets angeben,
wenn er erwägt, Angaben aus seinem Angebot für die Anmeldung eines gewerblichen
Schutzrechtes zu verwerten.
Unter Bezug auf das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hat der Bieter da-
her die Möglichkeit, in seinen Angebotsunterlagen Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäfts-
geheimnisse als solche deutlich zu kennzeichnen. Fehlt eine solche Kennzeichnung, ist von
der Zustimmung zur Einsichtnahme i. S. des § 165 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbe-
schränkungen auszugehen.
3.9.7 Sicherheit
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Leistungen unter Beachtung der allgemein aner-
kannten sicherheitstechnischen Regeln zu liefern.
13
[Seite 15]
Wird diese Regelung nicht beachtet, gilt der Vertrag als nicht ordnungsgemäß erfüllt. Scha-
densersatzansprüche wegen sich daraus ergebenden Folgen bleiben unberührt.
3.9.8 Vorzeitige Vertragsbeendigung und Insolvenz
Im Falle von vorzeitigen Vertragsbeendigungen jeglicher Art und insbesondere bei einem In-
solvenzverfahren gegen den Auftragnehmer treffen den Auftragnehmer die im Folgenden
aufgeführten Pflichten.
Über die Einreichung eines Insolvenzantrags sowie über die Eröffnung eines Insolvenzver-
fahrens hat der AN den AG unverzüglich zu unterrichten. Das vertraglich vereinbarte Rück-
trittsrecht bleibt unberührt.
Der Auftraggeber hat ein vertragliches Rücktrittsrecht in folgenden Fällen:
- bei Nichteinhaltung der in den Vergabeunterlagen ausgeschriebenen Leistungen
festgelegten und im Projekt abgestimmten Zeiträumen zur Leistungserbringung,
-
bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung von Datenschutzvorschriften,
-
bei Bekanntwerden nachweislich wettbewerbsbeschränkender Absprachen
des Auftragnehmers nach Zuschlagserteilung,
- wenn die Eigenerklärungen zur persönlichen Lage oder wirtschaftlichen
und finanziellen Leistungsfähigkeit schuldhaft falsch ausgefüllt werden
oder sonstige die Zuverlässigkeit erheblich beeinträchtigende Umstände
eintreten
- mangelhafte Projektabwicklung schwerwiegender Art, z.B. wiederholte Nichteinhaltung von
ausgeschriebenen Leistungen
- im Falle der schuldhaften Nichterfüllung der Verpflichtungen aus den §§ 3
bis 7 LTMG, siehe auch Besondere Vertragsbedingungen zur Erfüllung der
Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und
Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg
- wenn durch ein entsprechendes feststellendes Urteil des EuGHs die BRD
verpflichtet wird, den Vertrag zu beenden bzw. rückabzuwickeln
14
[Seite 16]
3.9.9 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
Der Auftragnehmer kann gegenüber Ansprüchen des Auftraggebers mit eigenen Ansprüchen
nicht aufrechnen, es sei denn, der Auftraggeber hat solche Ansprüche ausdrücklich aner-
kannt oder sie sind rechtskräftig festgestellt. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Ge-
genansprüchen aus diesem Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.
3.9.10 Verjährung von Mängelansprüchen
Die Verjährung von Mängelansprüchen beträgt gem. § 634a BGB.
3.9.11 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist in Freiburg
3.9.12 Außergewöhnliche Kündigung
Das Recht der Auftraggeberin zur außerordentlichen Kündigung des Rahmenvertrages
und/oder eines Einzelabrufs aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Als wichtiger Grund gilt insbesondere:
Verstoß des Auftragnehmers gegen Vorschriften des Gesetzes gegen:
-Wettbewerbsbeschränkungen, sofern dieser im Zusammenhang mit der
Vergabe des vorliegenden Auftrags steht,
-Verstoß gegen gesetzliche oder vertragliche Datenschutzbestimmungen.,
Mangelhafte Abwicklung schwerwiegender Art, z.B. wiederholte Nichteinhal-
tung von Vorgaben, etc.
Nichterfüllung der im Angebot zugesicherten Leistungsmerkmale, Ausliefe-
rungstermine, Mindestkriterien
wiederholt nicht vertragsmäßige Ausführung
Verstöße gegen die zu Verfügung gestellten Vergabeunterlagen
weitere Punkte gem. Mindestkriterien und Vergabeunterlagen
15
[Seite 17]
4 Prüfung der Eignung
Mit der Abgabe des Angebotes akzeptiert der Bieter die Festlegung und Anforderungen aus
diesem Kapitel.
4.1 Auswahlverfahren
Die Prüfung der Angebote wird zunächst nach den in 4.2 dargestellten formalen Kriterien
vorgenommen.
Bieter, deren Angebote alle formalen Kriterien erfüllen, werden anhand der geforderten
Nachweise, Zertifikate, Erklärungen und Dokumente auf ihre wirtschaftlich-finanzielle und auf
ihre fachlich-technische Leistungsfähigkeit sowie ihre Zuverlässigkeit geprüft.
Aus allen verbleibenden Angeboten ermittelt die Auftraggeberin das wirtschaftlichste Ange-
bot anhand der in Kapitel 5 dargestellten Zuschlagskriterien.
4.2 Formale Prüfung
Alle Angebote werden anhand folgender Ausschlusskriterien formal geprüft:
| Prüfungsthemen | Kriterium |
|---|---|
| Termingerechter Eingang des Angebots nach § 57 Abs. 1 Nr.1 VgV | A |
| Ordnungsgemäßer Eingang des Angebots | A |
| Das Angebot enthält die geforderten Erklärungen und Nachweise | A |
| gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV | |
| Angebotsschreiben im Original vollständig ausgefüllt, unterschrieben | A |
| und mit Firmenstempel versehen | |
| Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen sind zweifelsfrei | A |
| gem. § 57 Abs. 1 Nr.3 VgV | |
| Es wurden keine Änderungen oder Ergänzungen an Vergabe- und | A |
| Vertragsunterlagen vorgenommen gem. § 57 Abs. 1 Nr.4 VgV | |
| Nachweise bei Bietergemeinschaften vorhanden (falls zutreffend) | A |
| Nachweise bei Einbeziehung von Unterauftragnehmern vorhanden | A |
| (falls zutreffend) | |
| Angebot ist kein Angebot eines Bieters, der von der Teilnahme am | A |
| Wettbewerb ausgeschlossen werden kann gem. § 57 Abs. 1 VgV |
16
[Seite 18]
4.3 Eignung des Bieters
Auftragnehmer müssen wirtschaftlich gesunde, leistungsfähige Bieter sein, welche die gefor-
derten Leistungen erbringen können. Bieter müssen ihre Eignung zur Durchführung der ge-
stellten Aufgaben nachweisen.
Zur Prüfung der Eignung werden sogenannte A-Kriterien verwendet.
A-Kriterien
A-Kriterien müssen uneingeschränkt erfüllt werden. Die Nichterfüllung eines A-Kriteriums
führt zum Ausschluss des Bewerbers. Diese müssen uneingeschränkt erfüllt werden. Die
Nichterfüllung eines solchen A-Kriteriums führt zum Ausschluss des Bietenden.
17
[Seite 19]
4.3.1 Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
Zum Nachweis der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit müssen folgende Un-
terlagen vorgelegt werden:
Nachweis, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der
Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des
EWR-Abkommens eingetragen ist, in der er ansässig ist (Handelsregisterauszug).
(A1.1)
Darstellung der Entwicklung des Umsatzes (Anlage 04) bezogen auf die letzten 3
abgeschlossenen Geschäftsjahre oder Einreichung einer Betriebshaftpflichtversi-
cherung.
Der Mindestumsatz pro Jahr in den letzten 3 Jahren muss in folgender Höhe im
Durchschnitt erreicht worden sein:
1.800.000,00 Euro.
Es kann auch eine Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssumme gem. ge-
forderten Mindestjahresumsatzes als Nachweis eingereicht werden.
Wird der Mindestumsatz unterschritten oder es kann keine Betriebshaftpflichtversi-
cherung in der geforderten Höhe eingereicht werden, erfolgt der Ausschluss des
Angebots. (A1.2)
4.3.2 Zuverlässigkeit
Einreichung der unterschriebenen Eigenerklärung Zuverlässigkeit – Anlage 05
(A2.1)
Einreichung der unterschriebenen Eigenerklärung Bietergemeinschaft (nur einrei-
chen falls einschlägig) - Anlage 06 (A2.2)
Einreichung der unterschriebenen Eigenerklärung zum beabsichtigten Nachunter-
nehmereinsatz (nur einreichen falls einschlägig) – Anlage 07 (A2.3)
4.3.3 Weitere Eigenerkärungen
Einreichung der unterschriebenen Eigenerklärung Russland und den EVB IT Ver-
trag.
18
[Seite 20]
Bitte füllen sie das Dokument Eigenerklärung _Artikel 5 k) Russland Anlage 08 (A3.1) und
EVB IT Vertrag Anlage 09 aus. Dies muss mit der Angebotsabgabe eingereicht werden.
Bietende welche die o.g. Kriterien erfüllt haben, gelten als geeignet.
Falls ein o.g. Kriterium zur Eignung nicht erfüllt wird, gilt der Bieter als nicht geeignet und
wird vom Verfahren ausgeschlossen. Das Angebot wird nicht zur Wertung (Kapitel 5) zuge-
lassen.
4.3.4 Kriterien und Gewichtung
Die Auswahl der Unternehmen, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt nach
folgender Bewertung:
| Prüfung der Eignung | |||
|---|---|---|---|
| Prüfung der Eignung | |||
| Prüfung der Eignung nach | Art Kriterium | ||
| Leistungsfähigkeit, Fachkunde & Zuverlässigkeit | |||
| 1: Finanziell- wirtschaftliche Leis- tungsfähigkeit | 100 % | ||
| A1.1 Eintrag im Berufs- oder Handelsregister | A | ||
| A1.2 Umsatzentwicklung der letzten 3 Jahre oder Einreichung einer Betriebshaftpflichtversicherung | A | ||
| 2: Zuverlässigkeit | |||
| A2.1 Vorlage der Eigenerklärungen Zuverlässigkeit | A | ||
| A2.2 Vorlage Eigenerklärung Bietergemeinschaft (nur einreichen falls einschlägig) | A | ||
| A2.3 Vorlage Eigenerklärung zum beabsichtigen Nachunternehmereinsatz (nur einreichen falls ein- schlägig) | A | ||
| 3: Weitere Eigenerklärung | |||
| A3.1 Eigenerklärung Russland und EVB-IT Vertrag | A |
Wird eines der oben aufgeführten Kriterien nicht erfüllt, wird das Angebot ausgeschlossen
und nicht gewertet.
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[Seite 21]
5 Zuschlagskriterien
Die Bewertung der Angebote erfolgt wie folgt:
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot unter Berücksichtigung der nachfolgen-
den genannten Kriterien erteilt:
Preis: 30%
Technischer Teil: 70%
Grundanforderungen 55%, Softwareanforderungen 10 % und Gewährleis-
tung, Kundendienst, Support und Umweltschutz 5 %
Der maximal erreichbare Punktewert aller Bewertungskriterien ist 100 Punkte.
Hinweis: Etwaige Skonti werden nicht bewertet und sind in den Angebotspreis einzukalkulie- ren.
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