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Bewerbungsbedingungen
der Stadtverwaltung Düsseldorf für die Angebotsabgabe
1 Allgemeines 2.5 Der Bewerber ist verpflichtet, alle Erklärungen abzugeben und alle Angaben zu machen, die in den Vergabeunterlagen 1.1 Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge und Konzes- gefordert werden. sionen unter Wahrung der Vergabeprinzipien der Gleich- behandlung und Transparenz sowie unter Beachtung der 2.6 Teile der Leistung, die an einen Nachunternehmer vergeben Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. werden sollen, sind in einer Anlage zum Angebot aufzuführen. Der Auftraggeber verfährt hierfür bei Eröffnung des jeweiligen Anwendungsbereichs nach dem 4. Teil des Gesetzes gegen 2.7 Wird anstelle eines im Leistungsverzeichnis vorgeschrie- Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der Verordnung über benen oder genannten Erzeugnisses oder Verfahrens ein die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung –VgV–), anderes angeboten, so ist hierbei nachzuweisen, dass es der Verordnung über die Vergabe von öffentlichen Aufträgen dem vorgeschriebenen mindestens gleichwertig ist. im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung (Sektorenverordnung –SektVO–), der Ver- ordnung über die Vergabe von Konzessionen (KonzVgV) und 3 Angebot der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A, Abschnitt 2 (VOB/A-EU). Weitere Verfahrensregelungen, insbe- 3.1 Für das Angebot dürfen nur die vom Auftraggeber zur sondere Abschnitt 1 der VOB/A bzw. die Unterschwellenverga- Ver fügung gestellten Vordrucke verwendet werden; eine beordnung (UVgO), kommen nur zur Anwendung, wenn und Ausnahme hiervon ist nach Maßgabe der folgenden soweit dies im konkreten Vergabeverfahren bestimmt wird. Bestimmungen für das Leistungsverzeichnis zugelassen. Das durch den Auftraggeber vorgegebene Dateiformat des Weiterhin Anwendung finden insbesondere die Bestimmun- Leistungsverzeichnisses ist beizubehalten. Zusätzlich oder gen des Tariftreue- und Vergabegesetz NRW (TVgG-NRW). ersetzend ist die Abgabe des Leistungsverzeichnisses aus- schließlich in Form des Portable Document Format (PDF) 1.2 Der abzuschließende Vertrag ist ein öffentlicher Auftrag zulässig, soweit nicht an anderer Stelle der Vergabeunter- im Sinne der Vorschriften über die Preise bei öffentlichen lagen festgelegt ist, dass das Angebot das Leistungsver- Aufträgen. zeichnis zwingend in einem bestimmten und alleinig zur Verfügung gestellten Dateiformat enthalten muss. Anstelle des vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Leistungs- 2 Teilnehmer am Wettbewerb/Einzureichende Nachweise verzeichnisses kann eine selbstgefertigte Abschrift oder eine selbstgefertigte Kurzfassung verwendet werden. Die 2.1 Bewerber müssen auf Verlangen des Auftraggebers die zur Kurz fassung muss jedoch hinsichtlich der Gliederung und Angebotsabgabe geforderten Eignungsnachweise erbringen. der Ordnungszahlen mit der Urschrift vollständig überein- Erfolgt dieses über einen Präqualifikationsnachweis, so muss stimmen und neben dem Kurztext alle in der Urschrift dieser mit den Anforderungen des Auftraggebers überein- vorgegebenen bzw. geforderten Mengen, Preisangaben und stimmen und ist ggf. durch zusätzliche Einzelnachweise be- Summen enthalten. Die Kurzfassung ist zusammen mit dem reits bei der Angebotsabgabe bzw. Bewerbung zu ergänzen. vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Leistungsver- zeichnis, das allein verbindlich ist, Bestandteil des Angebots. 2.2 Der Bewerber ist auf Verlangen des Auftraggebers verpflich- tet, zum Nachweis der Erfüllung seiner Steuer und Beitrags- 3.2 Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des pflichten vor der Zuschlagserteilung entsprechende Unbe- Bewerbers Unklarheiten und Unstimmigkeiten, die die denklichkeitsbescheinigungen beizubringen. Preisermittlung beeinflussen, so hat er den Auftraggeber unverzüglich vor Angebotsabgabe per E-Mail oder über die 2.3 Bewerber, die gem. des Erlasses zur Berücksichtigung von Nachrichtenfunktion des AI Bietercockpits darauf hinzuwei- Werkstätten für behinderte Menschen und von Inklusionsbetrieben sen. bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Ministeriums für Wirt- schaft, Innovation, Digitalisierung und Energie, des Ministe- 3.3 Die Preise sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Die Umsatz- riums für Arbeit, Gesundheit und Soziales, des Ministeriums steuer ist gesondert aufzuführen. für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung sowie des Ministeriums der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen 3.4 Für zugelassene Änderungsvorschläge und Nebenangebote bevorzugt berücksichtigt werden wollen, müssen spätestens gelten die Vertragsbedingungen des Hauptangebots. bei der Angebotsabgabe nachweisen, dass sie die Vorausset- zungen nach den Bestimmungen über die Berücksichtigung bevorzugter Bewerber erfüllen. Wird der Nachweis nicht 4 Zusätze für ausländische Bewerber rechtzeitig geführt, so wird das Angebot wie die Angebote nicht bevorzugter Bewerber behandelt. Sind die Vorausset- 4.1 Die Angebotspreise sind in Euro anzugeben. zungen für eine bevorzugte Berücksichtigung gegeben, wird bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Angebote der 4.2 Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. angebotene Preis mit einem Abschlag von 15% berücksich- Der Schriftverkehr mit dem Auftraggeber ist in deutscher tigt, sofern die Herstellung der angebotenen Lieferungen zu Sprache zu führen. einem wesentlichen Teil durch die bevorzugten Bieter erfolgt. 4.3 Der Bewerber ist verpflichtet, bei Auftragserteilung sein 2.4 Angebote von Arbeitsgemeinschaften, Unternehmervereini- Unternehmen für die Ausführung der Leistung bei einer gungen und anderen gemeinschaftlichen Bietern (§ 13 VOB/ deutschen Berufsgenossenschaft anzumelden und hierüber A-EU Abs. 5 bzw. § 53 Abs. 9 VgV) werden nur berücksichtigt, vor der Auftragserteilung eine Bescheinigung beizubringen. wenn dem Auftraggeber mit dem Angebot übergeben werden Ist der Auftragnehmer aufgrund internationaler Vereinbar- n ein Verzeichnis der Mitglieder der Gemeinschaft mit ungen von der Pflicht zur Mitgliedschaft bei einer deutschen Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters, Berufsgenossenschaft befreit, so hat er dies durch eine n eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeich- Bescheinigung der deutschen Berufsgenossenschaft zu nete Erklärung, dass belegen – der bevollmächtigte Vertreter die im Verzeichnis aufge- führten Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechts- 4.4 Neben den Vergabeunterlagen gelten die deutschen verbindlich vertritt und berechtigt ist, mit uneinge- Rechtsvorschriften schränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzu- nehmen, – alle Mitglieder für die Vertragserfüllung als Gesamt- schuldner haften. 6202.1 – 804 gL