Beschaffung einer Kehrmaschine mit Fahrgestell und Kehreinrichtung
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 24.04.2026, 23:59 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 2
- Auftraggeber
- Stadt Landshut
- Erfüllungsregion
- Bayern, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung
- Veröffentlicht
- 23.03.2026
- CPV-Codes
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- Kehrfahrzeuge (34144430)
- Straßenkehrmaschinen (34921100)
- Bekanntmachung
- bieterzugang.deutsche-evergabe.de
- Bekanntmachungsnummer
- 197109-2026
- Verfahrensnummer
- 34042ec3-68b6-4c9b-8e42-dddefe10bcb7
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Stadt Landshut schreibt die Beschaffung einer Kehrmaschine in zwei Losen aus. Los 1 umfasst das zweiachsige Lkw-Fahrgestell, während Los 2 die Lieferung und Montage der Kehreinrichtung auf diesem Fahrgestell beinhaltet. Die Vergabe erfolgt nach einem kombinierten Kriterium aus Preis und Qualität.
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Leistungsbeschreibung
Die Stadt Landshut beabsichtigt die Beschaffung einer Kehrmaschine in zwei Losen.
Leistungen nach Losen (2)
LOT-0001 · Kehrmaschine Los 1
2- Achs Lkw- Fahrgestell
Frist: 24.04.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0002 · Kehrmaschine Los 2
Lieferung und Montage einer Kehreinrichtung montiert auf Fahrgestell aus Los 1
Frist: 24.04.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein. Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten. Klarstellung: Mit dem zuvorstehenden Satz "Eine Nachforderung von Unterlagen ist nicht ausgeschlossen" ist Folgendes gemeint: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (vgl. § 56 Abs. 2 Satz 1 VgV). Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 56 Abs. 3 VgV).
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Kehrmaschine Los 1
- Der Preis ist nicht alleiniges Zuschlagskriterium. Die Bewertung erfolgt gemäß der "HVA-Bewertungsmethode". Alle Zuschlagskriterien sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt. https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/140aa06f-88f6-4138-9fb6-f3680ad033c1/awardcriteria
- 40 %
- Die Qualität ist nicht alleiniges Zuschlagskriterium. Die Bewertung erfolgt gemäß der "HVA-Bewertungsmethode". Alle Zuschlagskriterien sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt. https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/140aa06f-88f6-4138-9fb6-f3680ad033c1/awardcriteria
- 60 %
LOT-0002 · Kehrmaschine Los 2
- Der Preis ist nicht alleiniges Zuschlagskriterium. Die Bewertung erfolgt gemäß der "HVA-Bewertungsmethode". Alle Zuschlagskriterien sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt. https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/140aa06f-88f6-4138-9fb6-f3680ad033c1/awardcriteria
- 40 %
- Die Qualität ist nicht alleiniges Zuschlagskriterium. Die Bewertung erfolgt gemäß der "HVA-Bewertungsmethode". Alle Zuschlagskriterien sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt. https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/140aa06f-88f6-4138-9fb6-f3680ad033c1/awardcriteria
- 60 %
Vergabeunterlagen
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Zum UrsprungsportalAnforderungen
Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein. Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten. Klarstellung: Mit dem zuvorstehenden Satz "Eine Nachforderung von Unterlagen ist nicht ausgeschlossen" ist Folgendes gemeint: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (vgl. § 56 Abs. 2 Satz 1 VgV). Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 56 Abs. 3 VgV).
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 24.06.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 429844-2026
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