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[01]_Aufforderung_zur_Angebotsabgabe,_Bewerbungsbedingungen.pdf

Beschaffung einer Kehrmaschine für ein Fachklinikum

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 06.10.2026, 09:24 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.deutsche-evergabe.de

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Unterlage: [01] Aufforderung zur Angebotsabgabe,

Bewerbungsbedingungen


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I. Vorbemerkungen zum Vergabeverfahren

  1. Allgemeine Hinweise

Die Bieter des Vergabeverfahrens haben diese Bewerbungsbedingungen sorgfältig zu lesen und

einzuhalten. Das Nichtbeachten kann zu einem Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird nachfolgend bei Personenbezeichnungen und

personenbezogenen Hauptwörtern die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gel-

ten i.S.d. Gleichbehandlung für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat lediglich redak-

tionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.

  1. Angaben zum Auftraggeber

Auftraggeber ist die

Asklepios Fachkliniken Brandenburg GmbH -

Asklepios Fachklinikum Teupitz

Buchholzer Str. 21

D-15755 Teupitz

  1. Angaben zur Vergabestelle

Mit der Vorbereitung sowie Durchführung des Vergabeverfahrens ist die Vergabestelle des

Asklepios-Konzerns betraut. Hiervon unberührt werden die maßgeblichen Entscheidungen –

ohne Ausnahme – vom Auftraggeber in eigener Verantwortung getroffen.

Die Vergabestelle ist wie folgt erreichbar:

Vergabestelle des Asklepios-Konzerns

Herr Ünal, Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt)

Asklepios Großhandelsgesellschaft mbH

Tel.: +49 40 181880-4324

E-Mail: vergabestelle@asklepios.com

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  1. Auftragsgegenstand

Der Gegenstand des vorliegenden Auftrags ergibt sich aus den Vergabeunterlagen, insb. aus der

Unterlage „[04] Leistungsbeschreibung“.

II. Ablauf des Vergabeverfahrens

  1. Verfahrensart

Der (Liefer-)Auftrag wird im Wege einer Öffentlichen Ausschreibung vergeben. Die Durch-

führung des Vergabeverfahrens erfolgt nach den Vorschriften der UVgO und des Bundeslandes

Brandenburg, in der jeweils aktuell gültigen Fassung.

  1. Einleitung des Vergabeverfahrens

Das Vergabeverfahren wird mit der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung und der

Vergabeunterlagen auf dem „Vergabemarktplatz des Bundeslandes Brandenburg“

(www.vergabemarktplatz.brandenburg.de) sowie auf der Vergabeplattform „Deutsche

eVergabe“ (www.deutsche-evergabe.de) eingeleitet. Die vorliegenden Bewerbungsbedingungen

ergänzen die Angaben des Auftraggebers in der Auftragsbekanntmachung.

Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang

gebührenfrei auf der Vergabeplattform „Deutsche eVergabe“ zur Verfügung. Der Download-

Link hierzu findet sich innerhalb der Auftragsbekanntmachung.

Die Vergabeplattform „Deutsche eVergabe“ bietet die Möglichkeit einer freiwilligen Regis-

trierung. Registrierte Unternehmen erhalten systemseitige Mitteilungen, sofern geänderte bzw.

zusätzliche Vergabeunterlagen oder Antworten auf Bieterfragen auf der Vergabeplattform zum

Abruf bereitgestellt werden, solange die jeweiligen Unternehmen noch am Vergabeverfahren be-

teiligt sind. Dies befreit die beteiligten Unternehmen jedoch nicht von ihrer Verpflichtung, sich

über aktuelle Bekanntmachungen des Auftraggebers und den aktuellen Stand der Vergabe-

unterlagen zu informieren.

Eine Registrierung zum Abruf der Vergabeunterlagen ist nicht erforderlich.

Zur Teilnahme am Vergabeverfahren, insb. um Bieterfragen zu stellen, Antworten auf ein-

gegangene Bieterfragen und weitere Informationen zu erhalten sowie das Angebot einzureichen,

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ist es erforderlich, dass Unternehmen sich auf der Vergabeplattform „Deutsche eVergabe“ regis-

trieren. Weitere Informationen finden sich unter www.deutsche-evergabe.de/home/supplier.

Die Informationen nach § 7 Abs. 4 UVgO i.V.m. § 11 Abs. 3 VgV, insb. über die im Vergabe-

verfahren verwendeten elektronischen Mittel, die technischen Parameter zur Einreichung von

Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen mithilfe elektronischer Mittel und

die verwendeten Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren, finden sich unter

www.deutsche-evergabe.de/home/supplier.

Bei Fragen zur Nutzung der Vergabeplattform „Deutsche eVergabe“ oder technischen Problemen

wenden sich Unternehmen bitte unmittelbar an den IT-Support des Betreibers der Vergabe-

plattform (www.deutsche-evergabe.de/home/contact).

  1. Kommunikation im Vergabeverfahren

Die Kommunikation im Vergabeverfahren erfolgt ausschließlich über die Nachrichtenfunktion

der Vergabeplattform „Deutsche eVergabe“. Anfragen, Auskünfte sowie sonstige Angaben sind

auf diesem Wege an die vorbezeichnete Vergabestelle zu richten.

In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Kontaktaufnahmen per Telefon, Fax,

E-Mail, Brief o.ä. nicht bearbeitet werden.

  1. Bieterfragen

Bieterfragen sind ausschließlich über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform „Deutsche

eVergabe“ zu stellen.

Der Auftraggeber wird Bieterfragen zeitnah beantworten. Die Fragestellung sowie die Antwort

wird sämtlichen (aktuellen/künftigen) Bietern in anonymisierter Form über die Vergabe-

plattform „Deutsche eVergabe“ zur Verfügung gestellt.

  1. Abgabe eines Angebots

Angebote sind – in Textform! – ausschließlich über die Vergabeplattform „Deutsche eVergabe“

einzureichen.

Die näheren Einzelheiten zur Angebotsabgabe finden sich im Abschnitt III.

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  1. Fristen im Vergabeverfahren

Im Vergabeverfahren gelten die nachfolgenden verbindlichen Fristen:

 Angebotsfrist: 19.10.2026, 10:00 Uhr (Mitteleuropäische Zeit);  Bindefrist: 16.11.2026, 24:00 Uhr (Mitteleuropäische Zeit).

  1. Prüfung / Wertung der Angebote

Die Einzelheiten zur Angebotsprüfung/-wertung finden sich im Abschnitt IV.

  1. Aufklärung und Nachforderung

Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bietern im vergaberechtlich zulässigen Umfang Auf-

klärung über das Angebot oder deren Eignung zu verlangen.

Zudem behält der Auftraggeber sich vor, die Bieter im vergaberechtlich zulässigen Umfang auf-

zufordern, fehlende oder unvollständige unternehmens-/leistungsbezogene Unterlagen nach-

zureichen oder zu vervollständigen.

In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass bestimmte Punkte nicht aufgeklärt und

Unterlagen nicht nachgefordert werden können.

  1. Zuschlag

Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Mit der Zuschlagserteilung erfolgt der

Vertragsschluss.

Bieter sind bis zum Ablauf der Bindefrist am 16.11.2026, 24:00 Uhr (Mitteleuropäische Zeit), an

ihr Angebot gebunden.

Diejenigen Bieter, deren Angebote unberücksichtigt bleiben sollen, werden über die Ablehnung

ihrer Angebote und die Ergebnisse des Vergabeverfahrens nach § 46 UVgO informiert.

III. Einzelheiten zur Angebotsabgabe

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  1. Angebotsabgabe

Angebote sind spätestens abzugeben bis zum

19.10.2026, 10:00 Uhr (Mitteleuropäische Zeit).

Die Angebotsabgabe hat ausschließlich über die Vergabeplattform „Deutsche eVergabe“ mit dem

dort bereitgestellten Angebotsassistenten zu erfolgen. Eine Einreichung auf sonstigem Wege ist

nicht zulässig. Der Angebotsassistent verschlüsselt die Angebote und ermöglicht die elektronische

Übersendung.

Angebote sind vollständig in deutscher Sprache und in Textform einzureichen.

Bieter sind für eine form- und fristgemäße Einreichung ihrer Angebote selbst verantwortlich. An-

gebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, führen in der Regel zum Ausschluss

aus dem Vergabeverfahren.

  1. Einzureichende Unterlagen

Die nachfolgende Übersicht enthält die gesamten (auf der Vergabeplattform „Deutsche

eVergabe“) zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen. Dazu ist angegeben, welche Unterlagen

zwingend und welche Unterlagen ggf. ergänzend einzureichen sind.

Die Nichtvorlage der zwingend einzureichenden Unterlagen kann – vorbehaltlich einer Nach-

forderung – zum Ausschluss der betroffenen Angebote aus dem Vergabeverfahren führen.

Unterlage:Zwingend einzureichen:Ergänzend
einzureichen:
(sofern zutreffend)
[00] Deckblatt☐☐
[01] Aufforderung zur Angebotsabgabe, Bewerbungsbedingungen☐☐
[02] Hinweise zur Datenverarbeitung☐☐
[03] Angebotsschreiben☒☐
[04] Leistungsbeschreibung☐☐
[05] Besondere Vertragsbedingungen☐☐
[06] Allgemeine Vertragsbedingungen für Leistungen☐☐
[07] Eigenerklärung zur Eignung [inkl. der in der Unterlage benannten Angaben und Nachweise]☒☐
[08] Eigenerklärung zu Ausschlussgründen☒☐
[09] Eigenerklärung zum BbgVergG☒☐

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[10] Eigenerklärung zum BbgVergG (für Unterauftragnehmer)☐☒
[11] Eigenerklärung zur Frauenförderung [nur falls eine Qualifizierung i.S.d. Frauenförderverordnung angestrebt wird]☐☒
[12] Bietergemeinschaft [einzureichen, falls Bietergemeinschaft gebildet wird]☐☒
[13] Unterauftragnehmer [einzureichen, falls Unterauftragnehmer zum Einsatz kommen]☐☒
[14] Verpflichtungserklärung☐☒
[15] Verschwiegenheitserklärung☒☐

Unternehmen sind in eigener Verantwortung verpflichtet zu kontrollieren, ob ihnen ein voll-

ständiger und lesbarer Satz der Vergabeunterlagen zur Verfügung steht. Sind Unternehmen der

Auffassung, dass Vergabeunterlagen unvollständig sind, oder Lücken, Unklarheiten, Wider-

sprüche oder Fehler enthalten, haben sie den Auftraggeber hierauf unverzüglich über die

Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform „Deutsche eVergabe“ hinzuweisen.

  1. Angaben zur Losaufteilung

Der Auftrag ist nicht in Lose aufgeteilt.

  1. Leistungsbeschreibung

Bei der Unterlage „[04] Leistungsbeschreibung“ handelt es sich um eine Unterlage, welche die

vollständig zu erfüllenden Mindestanforderungen enthält.

  1. Änderung der Vergabeunterlagen

Bieter sind verpflichtet, ausschließlich die durch den Auftraggeber bereitgestellten Vergabe-

unterlagen zu verwenden.

Änderungen an den vorgedruckten Inhalten der Vergabeunterlagen sind unzulässig und führen

regelmäßig zum Ausschluss der betroffenen Angebote aus dem Vergabeverfahren. Änderungen

der Bieter an den eigenen Eintragungen müssen zweifelsfrei kenntlich gemacht werden und ein-

deutig sein.

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Eigene Geschäfts-, Liefer- sowie Zahlbedingungen der Bieter werden nicht anerkannt und nicht Vertragsbestandteil. Ein Verweis der Bieter auf solche Bedingungen oder die Geltend-

machung bei der Angebotsabgabe kann zum Ausschluss der betroffenen Angebote aus dem

Vergabeverfahren führen.

  1. Keine Nebenangebote

Die Abgabe von Nebenangeboten ist nicht zugelassen.

  1. Unterauftragnehmer

Eine beabsichtigte Vergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer ist dem Auftraggeber mit

Einreichung des Angebots anzuzeigen. Hierfür ist die Unterlage „[13] Unterauftragnehmer“

durch den Bieter auszufüllen und einzureichen. Zusätzlich ist durch den/die Unterauftragnehmer

die Unterlage „[14] Verpflichtungserklärung“ auszufüllen und einzureichen.

  1. Keine Aufwandsentschädigung

Die Erstellung eines Angebots / Teilnahme am Vergabeverfahren werden nicht vergütet.

IV. Einzelheiten zur Angebotsprüfung/-wertung

  1. Einzelne Prüfungsschritte

Zur Auswahl des Vertragspartners werden die Angebote zunächst auf formale und inhaltliche

Mängel geprüft. In der Folge wird anhand der festgelegten Eignungskriterien die Eignung der

Bieter in persönlicher und fachlicher Hinsicht festgestellt. Sodann wird die Angemessenheit der

Angebotspreise überprüft. Schließlich wird anhand der festgelegten Zuschlagskriterien das wirt-

schaftlichste Angebot ermittelt.

  1. Eignungskriterien und Eignungsprüfung

Aufträge dürfen nur an geeignete Unternehmen vergeben werden. Unternehmen sind geeignet,

wenn sie die durch den Auftraggeber zur ordnungsgemäßen Ausführung des Auftrags festgelegten

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Eignungskriterien erfüllen und nicht nach §§ 123, 124 GWB (analog) aus dem Vergabeverfahren

auszuschließen sind.

Zum Nachweis der Eignung der nachfolgenden Beteiligten sind die jeweils angeführten Unter-

lagen auszufüllen und einzureichen:

BieterMitglied einerUnterauftragnehmerEignungsleiher
Bietergemeinschaft
 [07] Eigenerklärung zur Eignung  [08] Eigenerklärung zu Ausschlussgründen  [09] Eigenerklärung zum BbgVergG [08] Eigenerklärung zu Ausschlussgründen  [10] Eigenerklärung zum BbGVergG (für Unterauftragnehmer)

Der Nachweis der Eignung kann auch durch die Eintragung in ein Präqualifikationsverzeichnis

bzw. durch Einreichen einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung geführt werden. In

diesen Fällen haben Bieter in eigener Verantwortung zu prüfen, welche Eignungsanforderungen

des Auftraggebers durch die Präqualifikation bzw. die Einheitliche Europäische Eigen- erklärung abgedeckt werden und welche darüberhinausgehende Erklärungen/Nachweise er- gänzend einzureichen sind. Auf das Risiko von unvollständigen Angeboten wird ausdrücklich

hingewiesen.

  1. Zuschlagskriterien und Angebotswertung

Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt auf Grundlage des besten Preis-

Leistungs-Verhältnisses. Maßgeblich hierfür ist eine Bewertung, ob und inwieweit die einge-

reichten Angebote die vorgegebenen Zuschlagskriterien erfüllen.

Einziges Zuschlagskriterium im vorliegenden Vergabeverfahren ist der Preis!

Wertungsrelevant ist damit ausschließlich der Gesamtangebotspreis in EUR brutto, der sich aus

der Unterlage „[03] Angebotsschreiben“ ergibt.

V. Ergänzende Bestimmungen zum Vergabeverfahren

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  1. Verwendung der Vergabeunterlagen

Die Vergabeunterlagen dürfen ausschließlich für die Erstellung eines Angebots im vorliegenden

Vergabeverfahren verwendet werden.

  1. Bedenken zur Auftragsausführung

Mit der Angebotsabgabe bestätigen die Bieter, die Bedingungen des vorliegenden Auftrags zu

kennen und zu erfüllen. Eventuell bestehende Bedenken und Unklarheiten bzgl. der Auslegung

der Vergabeunterlagen und der Auftragsausführung müssen Bieter vor der Angebotsabgabe auf-

klären.

  1. Vertrauliche Angaben und Verschwiegenheit

Bietern obliegt es selbst, die (vertraulichen) Teile ihres Angebots, welche ein Betriebs- und/oder

Geschäftsgeheimnis enthalten, an den betreffenden Stellen zu kennzeichnen.

Die Beteiligten verpflichten sich, alle im Rahmen dieses Vergabeverfahrens erhaltenen Infor-

mationen vertraulich zu behandeln und ausschließlich für die Zwecke des Vergabeverfahrens zu

verwenden. Dies gilt auch nach Beendigung des Vergabeverfahrens. In diesem Zusammenhang

ist die Unterlage „[15] Verschwiegenheitserklärung“ von jedem Bieter, bei einer Unterauftrags-

vergabe von jedem Unterauftragnehmer, auszufüllen und einzureichen.

  1. Angaben zum Datenschutz

Bieter sind aufgrund der einschlägigen datenschutzrechtlichen Regelungen verpflichtet sicher-

zustellen, dass ihre Übermittlung von personenbezogenen Daten an den Auftraggeber recht-

mäßig ist.

Der Auftraggeber bedient sich bei der Durchführung des Vergabeverfahrens externer Dienst-

leister und übersendet ggf. die an den Auftraggeber übermittelten Unterlagen, einschließlich der

darin enthaltenen personenbezogenen Daten, an diese externen Dienstleister zur aus-

schließlichen Verarbeitung für die Zwecke des Vergabeverfahrens. In diesem Zusammenhang

wird auf die Unterlage „[02] Hinweise zur Datenverarbeitung“ hingewiesen.

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VI. Rüge

Unternehmen können im Rahmen des Vergabeverfahrens jederzeit eine Rüge erheben. Dies hat

zu erfolgen bei der

Vergabestelle des Asklepios Konzerns

Asklepios Großhandelsgesellschaft mbH

Tel.: +49 40 1818-804324

E-Mail: vergabestelle@asklepios.com

*** Ende der Bewerbungsbedingungen ***

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