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[05]_Besondere_Vertragsbedingungen.pdf

Beschaffung einer Kehrmaschine für ein Fachklinikum

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 06.10.2026, 09:24 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.deutsche-evergabe.de

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Unterlage: [05] Besondere Vertragsbedingungen


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Vorbemerkungen § 4 Rechnungsstellung Für den Vertrag gelten ausschließlich die Bedingungen aus den Vergabe- und Vertragsunterlagen des vor- Rechnungen sind ausschließlich an den Auftraggeber zu liegenden Vergabeverfahrens; dabei insb. diese Beson- adressieren. deren Vertragsbedingungen sowie – nachrangig – die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung Rechnungsadresse: von Leistungen (VOL/B), in der aktuell geltenden Fas- Asklepios Fachkliniken Brandenburg GmbH - sung. Asklepios Fachklinikum Teupitz AKG 1510 Buchholzer Str. 21 § 1 D-15755 Teupitz Gegenstand des Vertrags Ein Verweis des Auftragnehmers in den Rechnungen Gegenstand des Vertrags ist die Beschaffung von einer auf eigene und/oder von den Vergabeunterlagen ab- Kehrmaschine für das Asklepios Fachklinikum Teupitz. weichende Vertragsbedingungen, oder die Geltend- Die näheren Einzelheiten ergeben sich aus den machung solcher Vertragsbedingungen innerhalb der Vergabeunterlagen, insb. aus der Unterlage „[04] Rechnungen, ist nicht zulässig. Leistungsbeschreibung“.

§ 5 § 2 Ansprechpartner der Vertragsparteien Umfang der Leistung Der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber binnen zwei Der Umfang der Leistung ergibt sich aus den Vergabe- Wochen nach Zuschlagserteilung (d.h. Vertragsschluss) unterlagen i.V.m. dem Angebot des Auftragnehmers einen Ansprechpartner mit. (sofern dieses nicht in Widerspruch zu den Vergabe- unterlagen steht). Ansprechpartner des Auftraggebers ist

Die Kehrmaschine, inkl. jeweils erforderlichem Zube- Frau Jasmin Nazir hör, ist als Neuware zu liefern. Der Auftragnehmer ver- Trainee der Geschäftsführung schafft dem Auftraggeber mit der Lieferung das Eigen- Tel.: +49 33766 66412 tum. Die Kehrmaschine ist dem Auftraggeber betriebs- E-Mail: j.nazir@asklepios.com bereit zu übergeben.

Die Lieferung hat – nach rechtzeitiger Ankündigung – § 6 an das Asklepios Fachklinikum Teupitz zu erfolgen. Mitwirkung des Auftraggebers Ausführungsort: Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer erforder- Asklepios Fachkliniken Brandenburg GmbH - liche Informationen und Unterlagen aus seiner Sphäre Asklepios Fachklinikum Teupitz rechtzeitig zur Verfügung, und gewährt den Mit- Buchholzer Str. 21 arbeitern des Auftragnehmers rechtzeitig Zugang zu D-15755 Teupitz seinen Räumlichkeiten und der dort vorhandenen Infrastruktur, jeweils soweit dies zur Erbringung der Leistung erforderlich ist.

§ 3 Vergütung § 7 Die von den Vertragsparteien vereinbarte Vergütung Beendigung des Vertragsverhältnisses aus wird nach vollumfänglicher Erbringung der innerhalb wichtigem Grund des Vertrags vereinbarten Leistungen fällig. Unbeschadet sonstiger Kündigungs- und Rücktritts- Eine fällige Vergütung ist innerhalb von 30 Tagen nach rechte ist der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag Zugang einer prüffähigen Rechnung an die vereinbarte außerordentlich zu kündigen bzw. von ihm zurück- Rechnungsadresse zu zahlen. Alle Preise verstehen sich, zutreten, wenn der Auftragnehmer oder seine Mit- soweit Umsatzsteuerpflicht besteht, zzgl. der gesetz- arbeiter lichen Umsatzsteuer.

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a) aus Anlass der Auftragsvergabe nachweislich eine § 9 Abrede getroffen hat/haben, die eine unzulässige Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen Wettbewerbseinschränkung darstellt; Der Auftragnehmer ist verpflichtet sicherzustellen, dass b) dem Auftraggeber oder dessen Mitarbeitern oder keine Waren Gegenstand der Leistung sind, die unter von diesem beauftragten Dritten, die mit der Vor- Missachtung der in den Kernarbeitsnormen der Inter- bereitung, dem Abschluss oder der Durchführung nationalen Arbeitsorganisation festgelegten Mindest- des Vertrags betraut sind, oder ihnen nahe- standards gewonnen oder hergestellt worden sind. stehenden Personen in Bezug auf ihr Amt bzw. ihre dienstliche Tätigkeit, Geschenke, andere Zuwen- Die Mindeststandards der ILO-Kernarbeitsnormen er- dungen oder sonstige Vorteile unmittelbar oder geben sich aus: mittelbar in Aussicht stellt, anbietet, verspricht  dem Übereinkommen Nr. 29 über Zwangs- oder oder gewährt; Pflichtarbeit vom 28. Juni 1930 (BGBl. 1956 II c) vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug S. 641), auf Fachkunde und Leistungsfähigkeit sowie das  dem Übereinkommen Nr. 87 über die Ver- Vorliegen von Ausschlussgründen i.S.d. §§ 123, einigungsfreiheit und den Schutz des Ver- 124 GWB abgegeben hat/haben. einigungsrechtes vom 9. Juli 1948 (BGBl. 1956 II Sonstige vertragliche oder gesetzliche Ansprüche des S. 2073), Auftraggebers bleiben unberührt.  dem Übereinkommen Nr. 98 über die Anwendung der Grundsätze des Vereinigungsrechtes und des Rechtes zu Kollektivverhandlungen vom 1. Juli § 8 1949 (BGBl. 1955 II S. 1123), Datenschutz  dem Übereinkommen Nr. 100 über die Gleichheit Der Auftragnehmer sorgt dafür, dass alle Personen, die des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeits- von ihm mit der Bearbeitung oder Erfüllung des Ver- kräfte für gleichwertige Arbeit vom 29. Juni 1951 trags betraut sind, die gesetzlichen Bestimmungen über (BGBl. 1956 II S. 24), den Datenschutz beachten. Die nach Datenschutzrecht erforderliche Verpflichtung auf das Datengeheimnis ist  dem Übereinkommen Nr. 105 über die Ab- dem Auftraggeber auf Verlangen nachzuweisen. schaffung der Zwangsarbeit vom 25. Juni 1957 (BGBl. 1959 II S. 442), Die Vertragsparteien sind verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten vertraulichen In-  dem Übereinkommen Nr. 111 über die Dis- formationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse ver- kriminierung in Beschäftigung und Beruf vom 25. traulich zu behandeln, insb. nicht an Dritte weiter- Juni 1958 (BGBl. 1961 II S. 98), zugeben oder anders als zu vertraglichen Zwecken zu  dem Übereinkommen Nr. 138 über das Mindest- verwerten. Die Erfüllung gesetzlicher Pflichten bleibt alter für die Zulassung zur Beschäftigung vom 26. unbenommen. Juni 1973 (BGBl. 1976 II S. 202) und Der Auftragnehmer ist berechtigt, vertrauliche Infor-  dem Übereinkommen Nr. 182 über das Verbot und mationen nur an solche Unterauftragnehmer weiter- unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der zugeben, deren Einsatz der Auftraggeber ausdrücklich schlimmsten Formen der Kinderarbeit vom 17. zugestimmt hat, wenn und soweit diese vertraulichen Juni 1999 (BGBl. 2001 II S. 1291). Informationen für die Erbringung der jeweiligen Leis- tungen durch den Unterauftragnehmer erforderlich sind. Dies gilt jedoch nur, wenn sich der Unterauftrag- nehmer zuvor dem Auftragnehmer gegenüber mind. in § 10 gleichem Umfang zur Vertraulichkeit verpflichtet hat, Formerfordernis wie der Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber. Dabei muss die Weitergabe der vertraulichen Infor- Vertragliche Mitteilungen und Erklärungen bedürfen mationen durch den Unterauftragnehmer aus- mind. der Textform. geschlossen sein, soweit nicht der Auftraggeber jeweils zuvor einer Weitergabe ausdrücklich zugestimmt hat.

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