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Ausschreibung des
Landesbetriebes Wald und Holz Nordrhein-Westfalen
Allgemeine Leistungsbeschreibung
Beschaffung, Ausbau und Transport
zweier mobiler Container zur Aufklärung von
Kindern zum Verhindern, Flüchten und Melden
von Waldbränden durch das Regionalforstamt
für das
Interreg VI A Deutschland – Nederland
Natu(u)rbrandmanagement Projekt
Vergabe-Nummer: 2026/20/004
Prozess-Nummer: 5307554
Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung (UVgO)
Angebotsfrist: 27.10.2026
Bindefrist: 16.11.2026
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- Beschreibung des Auftraggebers
Nordrhein-Westfalen ist mit über 18 Mio. Einwohnerinnen und Einwohnern das bevölkerungsreichste Bundesland Deutschlands. Der Wald nimmt mit mehr als 900.000 Hektar etwa 27 % der Landesfläche ein. Dabei ist der Anteil des Privatwaldes mit rund zwei Dritteln – dahinter stehen 150.000 Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer – höher als in jedem anderen Bundesland. Rund 120.000 Hektar des Waldes sind Staatswald, welcher durch Wald und Holz NRW bewirtschaftet wird. Der Staatwald ist FSC und PEFC-zertifiziert.
Zusammen mit den Forstreferaten des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen bildet der Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen – kurz: Wald und Holz NRW – die nordrhein- westfälische Forstverwaltung. Wald und Holz NRW obliegt die hoheitliche Aufsicht über die gesamten Wälder Nordrhein-Westfalens. Wald und Holz NRW bewirtschaftet die landeseigenen Wälder und kümmert sich als Dienstleister um kommunale und private Wälder. Rund 1.350 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in 15 Regionalforstämtern, dem Nationalparkforstamt Eifel sowie der Zentrale nehmen die vielfältigen Aufgaben rund um den Wald mit seinen Funktionen als Lebens-, Natur- und Wirtschaftsraum wahr.
Weitere Informationen über den Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen finden Sie auch unter www.wald-und-holz.nrw.de.
Die Auftragsvergabe erfolgt als Budgetverantwortlicher Partner im Arbeitspaket 6 Kommunikation im Interreg VI-A Deutschland-Nederland Naturbrandmanagement Projekt. Projektnummer: 44076. Weitere Informationen finden Sie unter Natu(u)rbrandmanagement. Das Projekt Naturbrandmanagement wird im Rahmen des Interreg VI-A Programms Deutschland-Nederland durchgeführt und mit rund 2,8 Millionen Euro durch die Europäische Union, das MWIKE NRW und die Provinz Limburg mitfinanziert.
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Das Hauptziel im Arbeitspaket 6 ist die Stärkung der Eigenverantwortung und der Widerstandsfähigkeit der Zielgruppen. Zielgruppe der mobilen Waldbrandcontainer Szenarien sind Kinder von 7 bis 12 Jahren. In der interaktiven Ausstellung werden die Kinder über das Verhindern, das Melden und das richtige Verhalten zur Flucht von Waldbränden geschult.
Die vollständige Adresse des Auftraggebers lautet:
Landesbetrieb Wald und Holz NRW Albrecht-Thaer-Straße 34 48147 Münster
Die Bedarfsstelle lautet:
Regionalforstamt Niederrhein Moltkestraße 8 46483 Wesel
- Auftragsgegenstand und Losverteilung
Das Regionalforstamt Niederrhein beabsichtigt, im Zuge des vorliegenden Vergabeverfahrens, den Auftrag über Beschaffung, Ausbau und Transport zweier im späteren Einsatz mobiler Waldbrandcontainer zu vergeben.
Die Maßnahmen werden in drei Lose unterteilt:
Los 1 Beschaffung und Lieferung zweier 20 Fuß Bürocontainer an den Auftragnehmer des Loses 2 gemäß Leistungsverzeichnis
Los 2 Übernahme und Ausbau zweier 20 Fuß Bürocontainer sowie Lieferung der ausgebauten Container an den Auftragnehmer des Loses 3 gemäß Leistungsverzeichnis
Los 3 Übernahme, Lagerung, Transport zu den vom Auftraggeber vorgegebenen Einsatzstandorten, Aufbau und Einweisung am Aufstellungsort zweier 20 Fuß Bürocontainer gemäß Leistungsverzeichnis
Der pädagogische Hintergrund der drei Szenarien wird in Form eines Unterrichtsplans (Anlage 5) beigefügt.
Die zu den Szenarien bereits erstellten Videos werden aufgrund Ihrer Größe nicht vollständig vor Auftragsvergabe zur Verfügung gestellt. Es wird aber ein Ausschnitt aus dem ersten Video (Szenario: Verhindern) mit einer Abbildung zur Magnetwand „Parken“ in der Anlage 11 zur Verfügung gestellt.
Das Abschlussvideo "Risk Facotry natruurbrand video 4 - Jongeren Duits V2" kann aufgrund seiner geringen Größe unter folgendem Link heruntergeladen
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https://membox.nrw.de/index.php/s/ut1I30DAv5OB1zE Passwort: 202620004
und eingesehen werden (Anlage 3). Alle weiteren unter Punkt 27 genannten Anlagen sind dort ebenfalls zu finden, werden aber solange es die Datengröße zulässt, auch mit veröffentlicht.
Die drei weiteren Videos für die Szenarien „Flüchten“ und „Melden“ sind im gleichen Stil produziert. Es werden nach der Zuschlagserteilung acht QuickTime-Videos auf einem USB-Stick mit einer Größe von insgesamt 4625.355 KB zur Verfügung gestellt (postalische Zustellung per Einschreiben). Vier PDF-Dokumente mit den Motiven für den Innenwandbedruck (Anlagen 6-9), werden ebenfalls zur Verfügung gestellt. Es wurde eine Zeichnung des Grundrisses mit Maßangaben (Anlage 2) und ein Rendering (Anlage 4) der beiden mobilen Container erstellt, diese sind maßgeblich und auch Teil des Leistungsverzeichnisses. Die Ausführung der Leistung hat in allen optischen, geometrischen und gestalterischen Details dem als Anlage 4 beigefügten Rendering zu entsprechen. Bei Unklarheiten zwischen den Textvorgaben der Leistungsbeschreibung nebst aller Ausschreibungsunterlagen und der visuellen Darstellung im Rendering hat die Vorgabe des Renderings Vorrang.
Detaillierte Angaben zur Leistungserbringung sind dem Leistungsverzeichnis (siehe Anlage 1, zugleich auch Preisblatt) zu entnehmen. Dieses ist Bestandteil dieser Leistungsbeschreibung und somit Auftragsgegenstand.
Die Leistungsbeschreibung und das Leistungsverzeichnis sind sachlich abschließend. Nicht genannte Leistungen bzw. Leistungen, die nicht der Art des Gegenstandes entsprechen, dürfen nicht erbracht und abgerechnet werden.
- Leistungszeitraum
Die Leistungserbringung soll zeitnah nach Auftragserteilung starten. Es ist geplant, dass der Zuschlag bis spätestens zum 16.11.2026 erteilt wird. Dies kann jedoch nicht garantiert werden und steht in Abhängigkeit vom Verlauf des Verfahrens.
Los 1
Bis spätestens 17.12.2026 müssen alle Leistungen aus Los 1 vollumfänglich erbracht und die Instandsetzung erfolgreich abgeschlossen sein.
Los 2
Bis spätestens zum 22.02.2027 müssen alle Leistungen des Los 2 vollumfänglich erbracht und die Instandsetzung erfolgreich abgeschlossen sein.
Los 3
Bis zum 31.12.2027 müssen 4 Transporte aus Los 3 in Absprache mit dem Auftraggeber erbracht worden sein.
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- Liefer-/Leistungsort
Los 1
Die beiden mobilen Container sollen zum Zuschlagserhaltenden für Los 2 geliefert werden. Die genaue Lieferanschrift wird mit Zuschlagserteilung bekanntgegeben. Die Abrechnung erfolgt wie unter Punkt 8. (Hinweise zur Angebotsabgabe und zum Verfahren) beschrieben, inklusive des jeweiligen Preisblatts.
Los 2
Los 2 besteht aus dem Ausstellungsbau / Innenausbau der Container. Die Leistungserbringung erfolgt am Sitz des Auftragnehmers für Los 2 bis zum 22.02.2027. Die beiden mobilen Container sollen vom Zuschlagserhaltenden für Los 2 zum Zuschlagserhaltenden für Los 3 geliefert werden. Die genaue Lieferanschrift wird mit Zuschlagserteilung bekanntgegeben. Die Abrechnung erfolgt wie unter Punkt 8. (Hinweise zur Angebotsabgabe und zum Verfahren) beschrieben, inklusive des jeweiligen Preisblatts.
Los 3
Los 3 besteht aus der Lagerung der beiden mobilen Waldbrandcontainer, deren Transport und dem zugehörigen im Preisblatt beschriebenen Service. Der Leistungsort für die Lagerung ist der Sitz des Auftragnehmers für Los 3 für die beiden Container bis zum 31.12.2027. Die vier Transporte zu den Lieferorten im Umkreis von 100 Kilometer zum Standort Wesel (Moltkestraße 8, 46483 Wesel), werden in Absprache mit dem Auftraggeber im Zeitraum bis zum 31.12.2027 verwirklicht.
- Nebenangebote
Nebenangebote sind nicht zugelassen.
- Eignungskriterien
Der Auftragnehmer erbringt die Leistung(en) unter Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen, betrieblichen und tariflichen Bestimmungen und ist geeignet.
Der Auftragnehmer erbringt die Leistung in enger Abstimmung, mit den bei Zuschlagserteilung bekanntgegebenen Ansprechperson.
Das Nicht-Erfüllen von Eignungskriterien führt zum Ausschluss des Angebotes. Im Übrigen finden die Regelungen der Allgemeinen und im Besonderen die Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen Anwendung.
Darüber hinaus gibt es keine zusätzlichen Vorgaben. Der Bieter muss in der Lage sein, die in der Leistungsbeschreibung formulierten Anforderungen und die
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Leistungserbringung in Gänze zu erfüllen. Zudem ist unter anderem das Formular 521 (Eigenerklärung Ausschlussgründe) durch den Bieter elektronisch einzureichen.
Im Übrigen wird für weitere Angaben auf sämtliche Vergabeunterlagen verwiesen.
- Zuschlagskriterien
Dieses Verfahren wird in Teillose wie unter Punkt 2. „Auftragsgegenstand“ beschrieben aufgeteilt.
Bieter können Angebote für ein Los oder mehrere (auch alle) Lose abgeben. Die Lose können an unterschiedliche Auftragnehmer vergeben werden. Ein Bieter kann den Zuschlag für höchstens 3 Lose erhalten.
Als Zuschlagskriterium gilt: 100% günstigster Gesamtpreis je Los.
Zuschlagsrelevant ist der Angebotspreis (netto) aus dem jeweiligen Preisblatt.
Bei einem Wertungsgleichstand (Preisgleichheit) wird per Losentscheid entschieden.
- Hinweise zur Angebotsabgabe und zum Verfahren
Es wird in einer öffentlichen Ausschreibung gemäß Unterschwellenvergabeordnung - UVgO- ausgeschrieben.
Die Verfahrenssprache ist Deutsch. Die Angebotsunterlagen sind ausschließlich in deutscher Sprache einzureichen.
Mit Angebotsabgabe erklärt sich der Bieter mit den Auftragsbedingungen einverstanden. Dem Bieter wird für das Bearbeiten und Erstellen des Angebotes keine Entschädigung gewährt.
Die angebotenen Preise des Auftragnehmers (Positionspreise und ggf. sonstige Kosten) sind Nettofestpreise inkl. aller sonstigen Kosten und Lasten. Hierüber hinausgehende Kosten dürfen dem Auftraggeber nicht in Rechnung gestellt werden.
Der Auftragnehmer hat im Rahmen seines Angebots Einheitspreise anhand einer nachstehenden Entfernungszonenmatrix anzugeben. Die je Zone angegebenen Einheitspreise umfassen sämtliche mit der Leistungserbringung verbundenen Kosten, soweit in den Vergabeunterlagen nichts Abweichendes geregelt ist.
Für die Kalkulation und Angebotswertung wird zunächst eine Höchstkilometerzahl von 2000 km zugrunde gelegt.
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Aufgrund der zum Zeitpunkt der Ausschreibung noch nicht feststehenden Zuordnung der einzelnen Containertransporte zu den späteren Zielstandorten kann zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht bestimmt werden, welche Entfernungszone im Einzelfall zur Anwendung kommt.
Für die Transportleistungen der Fahrtstrecke der Lose 1 bis 3 gilt folgende einheitliche Entfernungszonenmatrix:
Zone Entfernung Einheitspreis netto
Zone 1 0–100 km ______ €
Zone 2 101–250 km ______ €
Zone 3 251–500 km ______ €
Zone 4 501–750 km ______ €
Zone 5 751–1.000 km ______ €
Zone 6 1.001–1.250 km ______ €
Zone 7 1.251–1.500 km ______ €
Zone 8 1.501–1.750 km ______ €
Zone 9 1.751–2.000 km ______ €
Mehrkilometer über 2.000 km ______ €/km
Für die Zuschlagswertung wird jeweils ausschließlich die tatsächlich nach den vorstehenden Regelungen ermittelte Entfernungszone berücksichtigt.
Die übrigen Zonenpreise werden bei der Zuschlagswertung nicht berücksichtigt.
Sie werden jedoch verbindliche Vertragspreise.
Fällt ein Transport während der Vertragslaufzeit in eine andere Entfernungszone, wird für diesen Transport der für diese Zone angebotene Einheitspreis abgerechnet.
Die angegebenen Preise gelten grundsätzlich für 2 Container und Transport, sofern im Preisblatt nichts Abweichendes bestimmt ist.
Zur Abrechnung der Kilometer ist ein Routennachweis vorzulegen.
Die Ausschreibung erscheint öffentlich zugänglich auf dem Vergabemarktplatz NRW. Jedes interessierte Unternehmen kann ein Angebot abgeben.
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Die Abgabe eines Angebotes kann ausschließlich nur elektronisch über den Projektraum im Bietertool der Vergabeplattform NRW erfolgen. Hierbei reicht die Textform. Angebote, die auf anderem Wege (z.B. per E-Mail, postalisch, per Fax oder über den Bereich „Kommunikation“) eingereicht werden, werden ausgeschlossen.
Bei Problemen mit der Angebotsabgabe wird auf der Supportseite von der Fa. Cosinex im Vergabeportal Unterstützung angeboten.
Hinweise zu den einzureichenden Formularen: Einige Formulare sind noch in Microsoft eigenen Formaten (xls, doc, usw.) im Verfahren vorgegeben. Setzen Sie zur Bearbeitung / Ausfüllen dieser Formulare keine original Microsoft Software ein, kommt es auf Grund von Inkompatibilitäten immer wieder zu leeren, falsch oder unleserlich ausgefüllten Formularen, welche u. U. zur Nicht-Berücksichtigung Ihres Angebotes führen können.
Wir empfehlen in diesen Fällen entweder, falls Ihr Betriebssystem dies zulässt, die ausfüllte Datei im PDF Format abzuspeichern oder einen freien PDF-Drucker für Ihr System zu verwenden und das ausgefüllte Formular als PDF-Datei zu drucken (und damit auch im PDF Format abzuspeichern).
Eine gute Übersicht an freien PDF-Druckern finden Sie unter www.pdf- drucker.org/Betriebssysteme.
Bitte denken Sie daran, Ihre Formulare in beiden Fällen im Bietertool unter "eigene Dateien" wieder hochzuladen.
Nach Ablauf der Angebotsfrist erfolgt die Angebotsöffnung, infolgedessen eine formale Angebotsprüfung durch die Vergabestelle sowie eine fachliche Prüfung der Angebote durch die Bedarfsstelle. Es werden unter Anderem der Angebotseingang (frist- und formgerecht), das Vorliegen relevanter Unterlagen, die Eignung des Bieters sowie die fachliche Eignung der Angebote geprüft. Für die Auftragserteilung kommen ausschließlich Bieter in Betracht, die fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig (geeignet) sind und nicht nach §§ 123 oder 124 GWB auszuschließen sind.
Nur Angebote von geeigneten Bietern werden in die angeschlossene Angebotsauswertung mit einbezogen.
Angebotsauswertung erfolgt gemäß den zu Beginn des Verfahrens festgesetzten Zuschlagskriterien. In Folge der Angebotsprüfung und -auswertung wird eine Zuschlagsentscheidung durch den Auftraggeber getroffen.
Das Vergabeverfahren endet und der Vertragsabschluss erfolgt mit Zuschlagserteilung und damit einhergehendem Versand der Auftragsschreiben und Absagemitteilungen.
Der Auftrag wird auf Grundlage aller Vergabeunterlagen, der eingereichten Angebote, sämtlicher im Laufe des Verfahrens stattfindender Kommunikation sowie möglichen Aufklärungen und Nachforderungen/Nachreichungen erteilt.
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- Verpflichtende Angabe sämtlicher Zonenpreise
Die Angabe von Preisen für sämtliche vorgegebenen Entfernungszonen ist Bestandteil des Angebots.
Der Bieter hat daher für jede der in der Zonenmatrix aufgeführten Entfernungszonen einen verbindlichen Einheitspreis anzugeben.
Angebote, bei denen für eine oder mehrere der vorgegebenen Entfernungszonen kein Preis angegeben wurde, werden von der Wertung ausgeschlossen, soweit eine solche fehlende Preisangabe nicht nach den vergaberechtlichen Vorschriften ausnahmsweise nachgefordert bzw. anderweitig behandelt werden kann.
Die Angabe eines Preises für sämtliche Entfernungszonen bedeutet nicht, dass der Auftragnehmer Anspruch auf Beauftragung oder Abrufe innerhalb sämtlicher oder bestimmter Entfernungszonen hat.
Insbesondere begründet die Angabe eines Einheitspreises für eine bestimmte Entfernungszone keinen Anspruch des Auftragnehmers auf eine Beauftragung, einen Einzelauftrag oder einen Abruf innerhalb dieser Entfernungszone.
Aus der Angabe der Zonenpreise kann insbesondere kein Anspruch auf eine bestimmte Anzahl von Transporten oder auf ein bestimmtes Transportvolumen in einer bestimmten Entfernungszone abgeleitet werden.
- Ermittlung der Transportentfernung
Die maßgebliche Transportentfernung wird für alle Bieter nach einem einheitlichen Verfahren ermittelt.
Hierfür wird folgendes Routenplanungssystem verwendet:
„Google-Maps“ Es ist ein Ausdruck oder PDF-Dokument des Routenplanes zur Abrechnung vorzulegen.
Maßgeblich ist die kürzeste für das eingesetzte Transportfahrzeug geeignete und befahrbare Straßenverbindung zwischen dem jeweiligen Abholort und dem jeweiligen Zielort.
Als Abhol- und Zielort werden die jeweiligen vollständigen Betriebs- bzw. Zieladressen zugrunde gelegt.
Die vom Auftragnehmer tatsächlich gewählte Fahrstrecke ist für die Zuordnung zur Entfernungszone nicht maßgeblich.
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Für die Zuordnung eines konkreten Transports zu einer Entfernungszone ist ausschließlich die nach den vorstehenden Regelungen ermittelte Entfernung zwischen dem jeweiligen Abholort und Zielort maßgeblich. Die vom Auftragnehmer tatsächlich gewählte Fahrtstrecke bleibt für die Zuordnung zur Entfernungszone unberücksichtigt.
- Wertungsreihenfolge
Aufgrund der Abhängigkeit der einzelnen Lose voneinander erfolgt die Angebotswertung in folgender Reihenfolge:
- Los 3 → 2. Los 2 → 3. Los 1
Die Reihenfolge ist erforderlich, da der jeweilige Zuschlagsempfänger eines Loses den Zielstandort für die nachfolgende Wertung bestimmt.
- Wertung Los 3
Bei Los 3 steht der Betriebsstandort des jeweiligen Bieters bereits mit Angebotsabgabe fest.
Als Zielstandort für die Angebotswertung wird ein vom Auftraggeber vorgegebener Standort zugrunde gelegt, der 100 km vom Standort des Auftraggebers (Moltkestraße 8, 46483 Wesel) entfernt liegt.
Für jeden Bieter des Loses 3 wird die Transportentfernung zwischen
Betriebsstandort des Bieters Los 3 → vorgegebener Zielstandort
wie oben beschrieben ermittelt.
Der Betriebsstandort des Zuschlagsempfängers von Los 3 bildet anschließend den maßgeblichen Zielstandort für die Wertung des Loses 2.
- Wertung Los 2
| Nach Wertung des Los 3 steht der Zielstandort für Los 2 fest. | |
|---|---|
| Für jeden Bieter des Loses 2 wird die Entfernung zwischen | |
| Betriebsstandort des Bieters Los 2 → Betriebsstandort des | |
| Zuschlagsempfängers Los 3 |
Zuschlagsempfängers Los 3
ermittelt.
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Auf Grundlage dieser Entfernung wird die maßgebliche Entfernungszone bestimmt.
Für die Wertung wird ausschließlich der Einheitspreis der für den jeweiligen Bieter maßgeblichen Entfernungszone berücksichtigt.
Der Betriebsstandort des Zuschlagsempfängers von Los 2 bildet anschließend den maßgeblichen Zielstandort für die Wertung des Loses 1.
- Wertung Los 1
Nach Wertung des Los 2 steht der Zielstandort für Los 1 fest.
Für jeden Bieter des Loses 1 wird die Entfernung zwischen
Betriebsstandort des Bieters Los 1 → Betriebsstandort des Zuschlagsempfängers Los 2
ermittelt.
Auf Grundlage dieser Entfernung wird die maßgebliche Entfernungszone bestimmt.
Für die Wertung wird ausschließlich der Einheitspreis der für den jeweiligen Bieter maßgeblichen Entfernungszone berücksichtigt.
- Verhältnis zwischen Angebotswertung und späterer Abrechnung
Für die Angebotswertung wird entsprechend der vorstehenden Regelungen jeweils eine konkrete Entfernungszone bestimmt.
Die bei der Angebotswertung bestimmte Entfernungszone stellt jedoch keine dauerhafte Zuordnung sämtlicher späterer Transporte zu dieser Zone dar.
Für die spätere Vertragsdurchführung wird für jeden einzelnen konkreten Transport die maßgebliche Transportentfernung zwischen dem jeweiligen Abhol- und Zielort ermittelt.
Die daraus resultierende Entfernungszone ist für die Abrechnung dieses konkreten Transports maßgeblich.
Es wird jeweils ausschließlich der Einheitspreis der für den konkreten Transport maßgeblichen Entfernungszone abgerechnet.
Die Angabe eines Einheitspreises für eine Entfernungszone begründet keinen Anspruch darauf, dass während der Vertragslaufzeit Transporte innerhalb dieser Zone beauftragt werden.
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Ebenso begründet die bei der Angebotswertung festgestellte Entfernungszone keinen Anspruch auf eine bestimmte Anzahl von Transporten in dieser Zone.
Während der Vertragslaufzeit können daher Transporte in einer anderen Entfernungszone als der bei der Angebotswertung zugrunde gelegten Zone erforderlich werden. In diesem Fall wird der für diese tatsächlich maßgebliche Entfernungszone angebotene und vertraglich vereinbarte Einheitspreis abgerechnet.
- Transporte über 2.000 km
Für Transportentfernungen von mehr als 2.000 km wird der Einheitspreis der Zone 9 zugrunde gelegt. Für jeden über 2.000 km hinausgehenden Kilometer wird zusätzlich der hierfür angebotene Mehrkilometerpreis vergütet.
Die Vergütung berechnet sich wie folgt:
Vergütung = Preis Zone 9 + (Anzahl der Kilometer über 2.000 km × Mehrkilometerpreis)
Beispiel:
Bei einer Transportentfernung von 2.350 km:
Preis Zone 9 + 350 × Mehrkilometerpreis
- Im Einheitspreis enthaltene Kosten
Mit den angebotenen Einheitspreisen sind sämtliche Kosten abgegolten, die zur ordnungsgemäßen Durchführung der jeweiligen Transportleistung erforderlich sind.
Hierzu gehören insbesondere:
Fahrzeug- und Personalkosten, Kraftstoff, Maut, Straßenbenutzungsgebühren, sonstige Gebühren, Verladung, Ladungssicherung, Transport, Anlieferung, Entladung bzw. Absetzen, An- und Abfahrt, Rückfahrt des Transportfahrzeugs, sämtliche sonstigen Nebenkosten.
Eine gesonderte Vergütung dieser Kosten erfolgt nicht.
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- Keine Mindestabnahmemenge
Die Beauftragung eines Loses begründet keinen Anspruch des Auftragnehmers auf eine bestimmte Anzahl von Transporten, eine bestimmte Transportleistung oder ein bestimmtes Transportvolumen.
Insbesondere besteht kein Anspruch auf Abrufe innerhalb einer bestimmten Entfernungszone.
Die tatsächliche Anzahl, der Zeitpunkt, der Zielort und die Entfernung der Transporte richten sich nach dem tatsächlichen Bedarf des Auftraggebers und den jeweiligen Einzelbeauftragungen.
- Zusammenfassung der Wertungslogik
| Wertung | Los | Transportrelation | Ermittlung |
|---|---|---|---|
| 1 | Los 3 | Bieter Los 3 → vorgegebener Zielstandort | Entfernung wird individuell ermittelt; Zielstandort liegt 100 km vom AG- Standort (Moltkestraße 8, 46483 Wesel) entfernt |
| 2 | Los 2 | Bieter Los 2 → Zuschlagsempfänger Los 3 | individuelle Entfernung → maßgebliche Zone |
| 3 | Los 1 | Bieter Los 1 → Zuschlagsempfänger Los 2 | individuelle Entfernung → maßgebliche Zone |
Zuschlagskriterium ist ausschließlich der Preis je Los. Für die jeweilige Wertung wird ausschließlich der Einheitspreis der nach der vorstehenden Systematik ermittelten Entfernungszone berücksichtigt.
- Optionen und Kündigungen
Ein Zahlungsanspruch entsteht nur für erfüllte und abgenommene Leistungen. Die Abnahme der Leistung erfolgt durch die zuständig, beauftragte Person des Regionalforstamtes Niederrhein.
Der Auftraggeber behält sich vor, den Vertrag aus wichtigem Grund jederzeit zu kündigen und vollständig aufzuheben.
Im Besonderen wird auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen des Landes NRW verwiesen.
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Sollte der Auftrag mit dem Auftragnehmer, der den Zuschlag erhielt, bis zu sechs Wochen nach dem in den Vergabeunterlagen festgesetztem Leistungsbeginn durch einvernehmliche Auflösung, gesetzliche Kündigungsrechte oder Ausschlussgründe beendet werden, kann der Auftraggeber den Auftrag dem jeweils nächstplatzierten Bieter in der Wertung anbieten („Nachbesetzungsangebot“).
Dieser kann unter Aufrechthaltung seines ursprünglichen Angebots, den Bedingungen und Anforderung des Vergabeverfahrens (insbesondere Eignung) und vollständiger Einreichung der ggf. nachgeforderten Unterlagen das Nachbesetzungsangebot innerhalb von sechs Tagen annehmen.
Die Wirksamkeit des Zustandekommens steht unter der Bedingung, dass die nachgereichten Unterlagen vollständig sind, einer vergaberechtlichen Prüfung standhalten und der Gewerbezentralregister- und Wettbewerbsregisterauszug keine Eintragung aufweist, die einen Ausschlussgrund begründen können.
Sollte es sich um einen fakultativen Ausschlussgrund handeln, obliegt die Prüfung und Entscheidung dem Auftraggeber, ob ein Ausschluss im ursprünglichen Verfahren begründet gewesen wäre und das Vertragsverhältnis damit nicht wirksam zustande kommt. Danach ist der AG berechtigt an den dann Nächstplatzierten heranzutreten.
Sollte der Auftrag durch den ursprünglichen Bieter bereits begonnen worden sein, teilt der Auftraggeber dies mit der Mitteilung über das „Nachbesetzungsangebot“ mit. Bei Annahme besteht nur ein Anspruch für die noch nicht erbrachte Leistung.
- Einzureichende Unterlagen
Folgende Unterlagen sind mit Angebotsabgabe zwingend einzureichen:
- Formular 324 - Angebotsschreiben
- Formular 521 - Eigenerklärung Ausschlussgründe
- Preisblatt Los 1, Los 2, Los 3
Das Fehlen von zwingend geforderten Unterlagen bei Angebotseinreichung kann zum Ausschluss des Angebotes führen.
Folgende Unterlagen sind mit Angebotsabgabe optional einzureichen:
- Formular 531 - Bewerber_Bietergemeinschaftserklaerung
- Formular 533a - Informationen Unteraufträge bei Angebotsabgabe
- Formular 533b - Nachweis Unterauftragnehmer
- Formular 534a - Erklärung Eignungsleihe
- Formular 534b - Erklärung Eignungsleihe Haftungserklärung
Eine Einreichung der oben genannten optionalen Formulare ist nur erforderlich, insofern Unterauftragnehmer eingesetzt werden und/oder Sie Ihr Angebot in Form einer Bietergemeinschaft einreichen.
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- Kommunikation
Die Kommunikation im Verfahren erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.
Im Verlauf des Vergabeverfahrens sind Fragen ausschließlich über den Kommunikationsbereich im Vergabemarktplatz NRW an die Zentrale Vergabestelle von Wald und Holz NRW zu richten.
Zudem finden Sie eine Hilfestellung zum Vergabemarktplatz NRW auch unter https://www.youtube.com/channel/UCC2qSO_PVjLr86u0b87emgw.
Sämtliche Kommunikation im laufenden Verfahren erfolgt nur über dieses Medium. Bieter sind daher verpflichtet, sich regelmäßig Zugang zum Kommunikationsbereich zu verschaffen und ggf. vorliegende, neue Nachrichten zeitnah zur Kenntnis zu nehmen und, wenn dazu aufgefordert, auf diese fristgerecht zu reagieren.
Bieter sind daher verpflichtet, sich regelmäßig Zugang zum Kommunikationsbereich zu verschaffen („Holschuld“) und ggf. vorliegende, neue Nachrichten der Vergabestelle zeitnah zur Kenntnis zu nehmen und, wenn dazu aufgefordert, auf diese fristgerecht zu reagieren.
Fehlende oder nicht fristgerechte Rückmeldungen durch Bieter nach Aufforderung durch die Vergabestelle, können zum Ausschluss des Angebotes führen.
Wir bitten davon abzusehen, die Vergabestelle auf anderem (z.B. telefonisch oder per E-Mail) als oben beschriebenem Wege (schriftlich über den VMP) zu kontaktieren.
Ein Kontakt zwischen der Fach- bzw. Bedarfsstelle und (potentiellen) Bietern ist im laufenden Verfahren unzulässig und kann zum Ausschluss Ihres Angebotes oder zur Aufhebung des Verfahrens führen.
- Vergabeunterlagen
Die Vergabeunterlagen werden allen Bietern gleichermaßen elektronisch im Rahmen dieser Ausschreibung zur Verfügung gestellt.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, Widersprüche, Rechtsverstöße oder sind unvollständig, so hat der Bieter den Auftraggeber unverzüglich schriftlich über den Kommunikationsbereich auf dem Vergabeportal darauf hinzuweisen.
- Vergütung und Rechnungsstellung
Im Falle einer Auftragserteilung, soll die Rechnungsstellung schriftlich/per E-Mail an folgende Adresse erfolgen:
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LB WH NRW Regionalforstamt Niederrhein Als Dienstleister im Interreg VI A DE-NL Projekt Natu(u)rbrandmanagement Moltkestraße 8 46483 Wesel
niederrhein@wald-und-holz.nrw.de
Alle Rechnungen müssen als Referenz unbedingt die Vergabenummer und die Prozessnummer (ersichtlich aus dem Titelblatt dieser Ausschreibung) sowie die folgenden Angaben:
Interreg VI A Arbeitspaket 6 Projektnummer 44076
enthalten, um eine Zuordnung und somit zügige Bearbeitung gewährleisten zu können.
Die Bezahlung wird nach Wahl des Auftraggebers innerhalb von 14 Tagen unter Abzug des vertraglich vereinbarten Skontos oder innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug geleistet.
Hierzu wird im Besonderen auf die Vertragsbedingungen des Landes NRW (VB-NRW) verwiesen.
- Vertragsbedingungen
Es gelten die Leistungsbeschreibung, das Leistungsverzeichnis/Preisblatt, die Vertragsbedingungen des Landes NRW, besondere Vertragsbedingungen und die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen.
Anderslautende Geschäfts-, Liefer- oder Zahlungsbedingungen des Auftragnehmers werden nicht Bestandteil des Vertrags.
Mit Angebotsabgabe erklärt sich der Bieter mit den Auftrags- und Vertragsbedingungen einverstanden.
- Datenschutzklausel
Die Vertragsparteien sind verpflichtet, im Rahmen der Vertragsdurchführung die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften zu beachten. Die Parteien gehen davon aus, dass zur Erfüllung der Verpflichtungen unter diesem Vertrag mit Ausnahme von Kontaktdaten der Ansprechpartner sowie der Angaben zum eingesetzten Personal keine personenbezogenen Daten durch den Auftragnehmer verarbeitet werden.
Sofern bei der Erbringung der Leistungen unter diesem Vertrag personenbezogene Daten verarbeitet werden, ist der Auftragnehmer verpflichtet für diese Verarbeitungen
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ausschließlich solche Personen einzusetzen, die zur Wahrung der Vertraulichkeit gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bzw. auf das Datengeheimnis gem. § 53 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) verpflichtet worden sind. Er wird dem Auftraggeber die Vornahme der Verpflichtungen auf Verlangen jederzeit nachweisen.
Sofern im Rahmen der Vertragsdurchführung nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Auftragnehmer Zugriff auf personenbezogene Daten erhält und/oder solche für den Auftraggeber verarbeitet, werden die Parteien prüfen, ob der Abschluss einer Auftragsverarbeitungsvereinbarung gemäß Art. 28 Abs. 3 DSGVO zu erfolgen hat. Dies ist dann der Fall, wenn eine Übermittlung von personenbezogenen Daten an den Auftragnehmer und eine Verarbeitung durch diesen nicht nach einem gesetzlichen Erlaubnistatbestand zulässig wäre. Sofern dies erforderlich sein sollte, wird der Auftragnehmer ohne Mehrkosten eine entsprechende Vereinbarung mit dem Auftraggeber abschließen.
Setzt der Auftragnehmer zur Erfüllung solcher Tätigkeiten Unterauftragnehmer ein, hat er vertraglich sicherzustellen, dass die entsprechenden Unterauftragnehmer entweder eine Auftragsverarbeitungs-vereinbarung mit dem Auftraggeber oder aber eine Unterauftragsverarbeitungsvereinbarung mit dem Auftragnehmer abschließen. Art. 28 Abs. 2 und Abs. 4 DSGVO bleiben ebenso unberührt wie die Regelungen in den Art. 44 ff. DSGVO.
Sofern der Auftragnehmer beabsichtigt, weitere Auftragsverarbeiter zur Leistungserbringung einzusetzen, ist er gemäß Artikel 28 Abs. 2 DSGVO verpflichtet, vor der entsprechenden Beauftragung die Genehmigung des Auftraggebers einzuholen.
Im Rahmen der Beauftragung hat der Auftragnehmer gemäß Artikel 28 Abs. 4 DSGVO vertraglich sicherzustellen, dass dem Unterauftragnehmer dieselben Datenschutzpflichten auferlegt werden, die in dem Auftragsverarbeitungsvertrag zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbart worden sind.
Sofern eine Datenübermittlung an Drittländer oder internationale Organisationen erfolgen soll, sind zusätzlich die allgemeinen Grundsätze zur Datenübermittlung gemäß Artikel 44 DSGVO zu berücksichtigen.
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- Anlagen zur Leistungsbeschreibung:
| Anlage Nr. | Benennung | Größe [KB] |
|---|---|---|
| 1 | Leistungsverzeichnis / Preisblatt 1 bis 3 | |
| 2 | Kartenwerk / Grundriss-Container | 415 |
| 3 | Videomaterial - Abschlussvideo Risk Factory natuurbrand video 4 – Jongeren Duits V2.mov | 291.381 |
| 4 | Rendering Mobile Waldbrandcontainer | 4.393 |
| 5 | Unterrichtsplan_Verhindern_Flüchten_und_Melden (PDF-Dokument) | Ca. 25 |
| 6 | Wanddruck 1 v1_RF_Doeken_drukwerkbestand_wand_links_1 (PDF-Dokument) | 23.237 |
| 7 | Wanddruck 2 v1_RF_Doeken_drukwerkbestand_wand_links_2 (PDF-Dokument) | 30.085 |
| 8 | Wanddruck 3 v1_RF_Doeken_drukwerkbestand_wand_midden_2 (PDF-Dokument) | 71.521 |
| 9 | Wanddruck 4 v1_RF_Doeken_drukwerkbestand_wand_rechts_2 (PDF-Dokument) | 33.046 |
| 10 | Interreg_Gebietskarte_mit_Förderern (Seite 2, Deutsche Version im PDF-Dokument) | 2.405 |
| 11 | Verhindern: Abbildung Magnetwand Parken (jpg) Beispielbild: Original wird nach Auftragsvergabe ausgehändigt, aufgrund der Filmgröße | 120 |
| 12 | Schild-Rettungspunkt-druck (PDF-Dokument) | 291 |
Seite 18 von 18 - Leistungsbeschreibung zu Verfahren 2026/20/004