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MainArbeit - Kommunales Jobcenter Offenbach
vertreten durch die Geschäftsführung
- nachfolgend MainArbeit genannt –
und
vertreten durch die Geschäftsführung
- nachfolgend Träger genannt –
schließen auf der Grundlage des § 16 SGB Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 SGB III
für die Zeit vom 01.01.2027 bis 31.12.2027 folgenden Vertrag:
- Vertragsgegenstand
Der Träger führt für bis zu 12 Teilnehmende die Maßnahme zur „Aktivierung von Erziehenden mit Kin- dern unter drei Jahren und Entwicklung von Berufsperspektiven“ mit Kinderbetreuungsangebot gemäß § 16 i.V. § 45 SGB III durch.
Das Angebot vom ________ und die Leistungsbeschreibung sind Bestandteile dieses Vertrages.
- Benennung der Personen und Übermittlung ihrer Daten durch die MainArbeit
Die MainArbeit weist die Teilnehmerinnen und Teilnehmer dem Träger zu.
- Beachtung des Datenschutzes durch den Träger
Der Träger ist verpflichtet, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die Vorschriften zum Sozialdatenschutz und der DSGVO einzuhalten.
Der Träger darf die übermittelten personenbezogenen Daten der Bewerber nur zu den unter 1. genann- ten Aufgaben verarbeiten und nutzen (§ 78 Abs. 1 Satz 1 SGB X). Jede Verwendung dieser Daten zu anderen, insbesondere zu gewerblichen Zwecken, ist unzulässig. Er sichert zu, die verarbeiteten Daten von seinen sonstigen Datenbeständen zu trennen. Für die Einhaltung haftet der Träger auch für seine Mitarbeiter und Beauftragten.
Die MainArbeit darf schriftlich Weisungen zum Umgang mit personenbezogenen Daten beim Träger erlassen.
Der Träger stellt sicher, dass die Daten der Bewerber nur denjenigen seiner Mitarbeiterinnen und Mit- arbeitern zugänglich sind, die mit der Erfüllung des Auftrags betraut sind (§ 78 Abs. 1 Satz 2 SGB X i. V. m. § 35 Abs. 1 SGB I). Der Träger sichert zu, dass er seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit den maßgebenden Bestimmungen des Datenschutzes vertraut macht, insbesondere auch die Grundsätze aus Art 5 DSGVO beachtet.
Erhebt und speichert der Träger von den benannten Personen Daten, hat er sie darüber zu informieren. Dabei darf er nur die personenbezogenen Daten erheben, die zur Erfüllung seines Auftrags erforderlich sind.
Der Träger stellt durch geeignete Maßnahmen und Vorkehrungen (z.B. durch Verwendung von Fire- walls, Verschlüsselungen) sicher, dass unerlaubte Systemzugriffe von außen nicht erfolgen können.
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Der Träger erklärt sich damit einverstanden, dass die MainArbeit jederzeit berechtigt ist, die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften zu kontrollieren, insbesondere durch die Einholung von Aus- künften, durch Betreten und Besichtigung der Grundstücke und Geschäftsräume währen der Betriebs- und Geschäftszeiten sowie durch die Einsichtnahme in die gespeicherten Daten und Datenverarbei- tungsprogramme einschließlich in die zugrundeliegenden Geschäftsakten.
Der Träger darf die zur Datenverarbeitung überlassenen Sozialdaten nicht für andere Zwecke verarbei- ten oder nutzen und nicht länger speichern, als der Auftraggeber schriftlich bestimmt. Die Aufbewah- rungsfrist beträgt 10 Jahre. Sie beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die Förderung abgeschlossen wird. Sämtliche personenbezogene Daten sind danach zu löschen. Die Löschung ist auf Verlangen nachzuweisen.
Zuwiderhandlungen gegen diese Vertragspflichten – auch durch Subunternehmer – berechtigen die MainArbeit ebenfalls zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund.
- Vergütung
Die Vergütung wird auf der Basis tatsächlich besetzter Plätze gezahlt. Für die Durchführung der Maß- nahme erhält der Träger eine monatliche Vergütung pro besetzten Platz von _______ €.
Die Abrechnung wird von dem Auftragnehmer/der Auftragnehmerin teilnehmerbezogen pro Kalender- monat/Teilnahmemonat vorgenommen. Ist eine Person jedoch nur für Teilmonate zugewiesen, werden für jeden Tag 1/30 gezahlt.
Es dürfen nur Teilnehmende der Auftraggeberin in Rechnung gestellt werden, die mindestens einen Tag im Kalendermonat tatsächlich anwesend waren (unabhängig vom Grund der Abwesenheit).
Es wird eine Auslastungsgarantie von mindestens 70% der Maßnahmen Plätze gegeben.
Im Falle einer Unterbelegung durch die Auftraggeberin ist der Auftragnehmer/die Auftragnehmerin be- rechtigt, 101 (12 Plätze x 12 Monate x 70%) Teilnahmemonate während des zwölfmonatigen Vertrags- zeitraums in Rechnung zu stellen. Stellt der Auftragnehmer/die Auftragnehmerin also nach Ende des Vertragszeitraums fest, dass die Summe der abgerechneten und erbrachten Teilnahmemonate, bzw. - tage unterhalb von 101 Teilnahmemonaten liegt, darf der Auftragnehmer/die Auftragnehmerin die Dif- ferenz bis zu dieser Mindestabnahme gegenüber der Auftraggeberin gesondert abrechnen.
Der Träger zahlt die notwendigen Fahrtkosten an die Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus. Die Er- stattung erfolgt nach Vorlage entsprechender Nachweise.
Die Kosten für die Kinderbetreuung betragen monatlich ___ €.
- Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Veröffentlichungen und Presseinformationen hat der Träger vorab mit der MainArbeit abzustimmen.
- Haftung, Unfallversicherung
Die MainArbeit übernimmt keine Haftung für Sach- und Personenschäden. Die Unfallversicherung der benannten Personen erfolgt durch den Beauftragten.
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- Tariftreue und Mindestlohn
Der Träger ist verpflichtet, sein Personal nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz in der Fassung vom 17. Juni 2026 zu vergüten. Dabei ist dem Personal mindestens das Entgelt zu gewähren, das verbindlich vorgegeben wird:
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durch eine Rechtsverordnung des Landes gemäß § 4 Abs. 1 und 3 HVTG für die Erbringung der betreffenden Leistung;
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oder, soweit eine solche Rechtsverordnung keine Anwendung findet, durch die folgenden ge- setzlichen Vorgaben: • das Mindestlohngesetz; • einen Tarifvertrag, der nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer- Entsendegesetzes für allgemeinverbindlich erklärt wurde; • eine Rechtsverordnung, die nach § 7, § 7a oder § 11 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes erlassen wurde; • oder eine Rechtsverordnung, die nach § 3a des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes erlas- sen wurde. Die Verpflichtung zur Tariftreue und zum Mindestlohn erstreckt sich auch auf eventuell vom Träger ein- gesetzte Nachunternehmen und Verleihunternehmen.
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Arbeitsstättenregeln
Der Träger ist verpflichtet, die Bestimmungen der Arbeitsstättenverordnungen einzuhalten.
- Prüfung
Die MainArbeit hat das Recht, den Maßnahmeverlauf und das Einhalten der Maßnahmekonzeption durch unangemeldete Prüfungen zu überwachen. Der Träger verpflichtet sich, den Vertretern der Main- Arbeit alle zur Qualitätsprüfung erforderlichen Auskünfte zu erteilen, Einsicht in alle betreffenden Unter- lagen zu gewähren und während der Geschäfts- und Unterrichtszeiten den Zutritt zu Grundstücken, Geschäfts- und Unterrichtsräumen zu gestatten. Die MainArbeit hat das Recht und die Pflicht, die Ein- haltung der Tariftreue und die Mindestlohnpflicht des Trägers und des von ihm ggf. beauftragten Nach- oder Verleihunternehmers nach dem hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz in der Fassung vom 17. Juni 2026 zu kontrollieren und zu sanktionieren (§ 20 HVTG). Hierzu übermittelt der Träger auf Anforderung geeignete Nachweise.
- Verlängerungsoption
Der Vertrag kann unter den gleichen Bedingungen zweimal um jeweils zwölf Monate bis zum 31.12.2029 ohne erneute Ausschreibung verlängert werden.
- Vertragsänderungen
Änderungen des Auftragsgegenstandes und Verfahrensänderungen bedürfen der Schriftform.
Geschäftsführung Geschäftsführung MainArbeit Auftragnehmer