72-26-10 LB_Erwachsene _Erziehende mit Kind U3_Entwicklung von Berufsperspektiven_mit KiBe.pdf

Berufliche Perspektiven für Erziehende mit Kindern unter drei Jahren entwickeln

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 28.10.2026, 10:42 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.had.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

Originaldatei öffnen

[Seite 1]

Durchführung einer Maßnahme zur Aktivierung und Ent-

wicklung von Berufsperspektiven für Erziehende mit Kin-

dern unter drei Jahren, die Leistungen nach SGB II beziehen.

Maßnahme nach §16 Abs. 1 SGB II i.V.m. §45 SGB III

Vorbemerkung: Sofern nachstehend von Auftraggeberin die Rede ist, ist damit die MainArbeit kommunales Jobcenter Offenbach am Main als Trägerin von Eingliederungsleistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGBII) gemeint.

Kurzübersicht

Art der MaßnahmeMaßnahme nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. mit § 45 SGB III Durchführung einer Maßnahme zur Aktivierung von Erziehenden mit Kindern unter drei Jahren und Entwicklung von Berufsper- spektiven; mit Kinderbetreuungsangebot
Dauer der Maß- nahme01.01.2027 bis 31.12.2027 Eine Verlängerung der Laufzeit ist unter gleichen Bedin- gungen ohne erneute Ausschreibung um 12 Monate (erste Verlängerungsoption) sowie um weitere 12 Mo- nate (zweite Verlängerungsoption) möglich
Dauer der TeilnahmeSechs Monate, eine Verlängerung um weitere sechs Monate ist im Rahmen der Maßnahmenlaufzeit möglich und pro Person indi- viduell zu entscheiden
Zielgruppe:Zielgruppe der Maßnahme sind erwachsene erwerbsfähige Leis- tungsbeziehende ab 25 Jahren, mit mindestens einem Kind zwi- schen 0 und drei Jahren.
PlatzzahlBis zu 12 Teilnehmerplätze
Besetzung der Maß- nahme und Teilneh- merzugangDie Zuweisung der Teilnehmenden (im Text TN genannt) erfolgt laufend und ständig über das Jahr, bzw. den Vertragszeitraum, durch die Auftraggeberin. Für freie Teilnehmerplätze erfolgt eine ständige Nachbesetzung.

Seite 1 von 10

[Seite 2]

Leistungsbeschreibung Teil A

Die im Teil A der Leistungsbeschreibung genannten Anforderungen sind in einem aussagefä- higen Konzept darzustellen. Dieses Konzept umfasst nicht mehr als 10 Seiten (Schriftgröße 11 oder mehr).

Die bietende Partei verwendet für ihr Angebot die Gliederung der Auftraggeberin.

Dem Konzept soll ein Anhang beigefügt werden. Die Auftraggeberin behält sich vor, lediglich die in der Ausschreibung genannten Anhänge in die Bewertung mit einzubeziehen. Der An- hang des Konzeptes soll mindestens folgende Punkte umfassen

  • Nachweis über Qualifikation und Erfahrung des eingesetzten Personals (beispiels- weise durch Lebensläufe)
  • Darstellung der Räumlichkeiten (beispielsweise durch Raumpläne)
  • Darstellung der Netzwerkpartner und Netzwerkpartnerinnen und eventueller Referen- zen (beispielsweise in Tabellenform)
  • Darstellung eventueller Zertifikate und Audit-Berichte (Qualitätsmanagement)

Eine Ausfertigung des Konzeptes wird der Auftraggeberin bei Zuschlagserteilung in elektroni- scher Form zur Verfügung gestellt.

A.1 Zielgruppe: Erziehende über 25 Jahre im Bezug von SGB II-Leistungen mit mindestens einem Kind unter drei Jahren, die eine Begleitung bei der Entwicklung und Umsetzung von beruflichen Perspek- tiven benötigen. Häufig verfügt die Zielgruppe über keinen bzw. über einen niedrigen Schul- und Berufsabschluss und hat geringe Deutschkenntnisse. Die Personen können weiterhin sehr unterschiedliche Voraussetzungen, Qualifikationen und ggf. Vermittlungshemmnissen haben (z.B. fehlende Berufserfahrung oder Motivationstiefs). Auch können familiäre Konstellationen die Entwicklung einer beruflichen Perspektive erschweren. Entsprechend der Vielfalt der Zielgruppe muss die Förderung differenziert ansetzen. Sie ist im hohen Maße zeitlich und inhaltlich zu individualisieren und entsprechend mit den einzelnen TN festzulegen.

A.2 Leistungsbeschreibung und Zielsetzung: Leistungsgegenstand sind die Feststellung der persönlichen Ressourcen und Potenziale, be- rufliche Orientierung und Entwicklung eines Qualifizierungs- und Integrationsweges mit dem Ziel einer nachhaltigen Eingliederung in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt. Das Nachholen eines Schulabschlusses, Sprachförderung oder Einmündung in weiterführende Qualifizierun- gen sind in die Planung einzubeziehen. Darüber hinaus ist zu klären, ob und unter welchen Bedingungen ein bereits im Ausland erworbener Berufsabschluss (z.B. durch Nachqualifizie- rung) anerkannt werden kann, bzw. es ist der Prozess der Anerkennung zu initiieren.

A.3 Leistungsinhalt: Die Begleitung und Beratung ist am individuellen Bedarf der TN zu orientieren und umfasst mindestens: • Regelmäßige Einzelgespräche und Gruppenangebote (Info-Tage, Gruppencoaching), in Summe mindestens ein Einzelgespräch und ein Gruppenangebot pro Woche (in der Regel an unterschiedlichen Tagen) • individuelle Klärung der persönlichen Situation: Feststellung von Qualifikationen, Kom- petenzen, Interessen und Ermittlung individueller Hemmnisse (zeitlich, familiär, orga- nisatorisch) • Informationen über verschiedene Berufsfelder

Seite 2 von 10

[Seite 3]

• Erste berufliche Orientierung und Entwicklung eines ersten möglichen (realistischen) Berufsziels • Entwicklung einer individuellen Integrationsstrategie und Abstimmung dieser mit dem/der zusteuernden persönlichen Ansprechpartner/in • bei Bedarf Unterstützung bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, insbesondere bei der Sicherung von evtl. notwendiger Kinderbetreuung • Vernetzung in pädagogische. Angebote der Stadt Offenbach • Sofern die Kinderbetreuung gesichert ist, Organisation und Begleitung von Betriebs- praktika zur Orientierungs- wie auch Vermittlungszwecken. Zur Überprüfung der Trag- fähigkeit der vorhandenen Kinderbetreuung erfolgt das Praktikum mindestens in Teil- zeit • Entwicklung und Förderung von Schlüsselkompetenzen • Stärkung von Eigenmotivation und Selbstverantwortung • Bei Bedarf Gespräche mit Angehörigen der Bedarfsgemeinschaft/Familie • Überprüfung und ggf. Einleitung von Anerkennungsverfahren von im Ausland erworbe- nen Qualifikationen bzw. Berufsabschlüssen, sofern diese sinnvoll und notwendig für die weitere Integration in den Arbeitsmarkt sind. • Organisation und Begleitung des Übergangs in weiterführende Qualifizierungsmaß- nahmen • Begleitung des Bewerbungsprozesses bis zur Einmündung in Ausbildung oder Arbeit

Im Konzept stellt die bietende Partei dar, • wie die Maßnahme strukturiert wird und mit welchem methodischen Ansatz gearbeitet wird, • welche Instrumente zur Feststellung der persönlichen Stärken und Ressourcen einge- setzt werden, • welche Kenntnisse sie selbst über den Arbeitsmarkt sowie den Ausbildungs- und Qua- lifizierungsmarkt hat, • wie die Zusammenarbeit mit dem lokalen Netzwerk (Träger, Einrichtungen, usw.) er- folgen soll, • wie die Kooperation mit der Auftraggeberin erfolgen wird.

A.4 Kinderbetreuungsmöglichkeit während der Maßnahme: Die bietende Partei stellt die Möglichkeit der Kinderbetreuung dar und erläutert, wie die Kin- derbetreuung in unmittelbarer Nähe gewährleistet wird. Dabei handelt es sich um ein Kontin- gent von bis zu fünf möglichen Kinderbetreuungsplätzen. Die bietende Partei nimmt dabei Bezug auf:

  • Platzzahl
  • Alter der Kinder
  • Betreuungszeit
  • Qualifikation des Betreuungspersonals
  • Ausstattung und Größe des Aufenthaltsraumes für die Kinder (Fotos der Räume sollen beigefügt werden)

A.5 Koproduktion Die bietende Partei stellt dar, wie sie die TN in die Umsetzung der Maßnahme einbezieht und wie sie die Wünsche der TN (im Rahmen des Konzepts) berücksichtigen wird.

Seite 3 von 10

[Seite 4]

A.6 Anzahl der Teilnehmenden: 12 Teilnehmerplätze

A.7 Maßnahmendauer: Ab 01.01.2027 bis zum 31.12.2027. Die individuelle Zuweisungszeit beträgt in der Regel sechs Monate. Eine Verlängerung um 6 Monate ist im Rahmen der Maßnahmenlaufzeit möglich und pro Person individuell zu ent- scheiden.

A.8 Vertragslaufzeit: 01.01.2027 bis zum 31.12.2027. Eine Verlängerung der Laufzeit ist unter gleichen Bedingungen ohne erneute Aus- schreibung um 12 Monate (erste Verlängerungsoption) sowie um weitere 12 Mo- nate (zweite Verlängerungsoption) möglich.

A.9 Maßnahmendurchführung: Die Zuweisung der Personen erfolgt durch die Mitarbeiter/-innen der MainArbeit, Die bietende Partei stellt dar, wie sie die Aufnahme potentieller Teilnehmenden direkt in die Maßnahme organisiert, um die nötige Verbindlichkeit herzustellen.

Bleibt eine Person der Maßnahme unentschuldigt fern, ist nach dem dritten verpassten Ter- min die Auftraggeberin unverzüglich zu unterrichten und der/die Teilnehmende abzumahnen. Die persönlichen Ansprechpartner/-innen erhalten eine Durchschrift dieser Abmahnung. Bei wiederholtem Fehlen oder bei fortgesetztem Fehlen erfolgt eine zweite Abmahnung und bei Bedarf eine Fallbesprechung mit dem/der zuweisenden Mitarbeitenden der Auftraggeberin. Ein weiteres unentschuldigtes Fehlen führt zur Abmeldung aus der Maßnahme. Eine Abmel- dung erfolgt darüber hinaus, wenn eine Person in einem vollen Teilnahmemonat nur einen Tag anwesend war oder zusammenhängend 3 Wochen gefehlt hat (in beiden Fällen unab- hängig vom Grund des Fehlens, eine Ausnahme davon bildet eine von der Auftraggeberin genehmigte Zeit der Nichterreichbarkeit).

A.10 Maßnahmenort Der Maßnahmenstandort befindet sich in der Stadt Offenbach am Main, möglichst im Innen- stadtbereich in einem Halbradius von bis zu 1,0 Kilometer um die S-Bahn-Station „Marktplatz“ gemäß Abb.1. Der Standort sollte barrierefrei und mit ÖPNV gut erreichbar sein. Dies ist in den Unterlagen entsprechend darzustellen.

Seite 4 von 10

[Seite 5]

Abb. 1 Umkreiskarte

A.11 Gender Mainstreaming Die bietende Partei stellt in ihrem Konzept dar, wie sie die unterschiedliche Lebenssituation von Männern und Frauen bei der Umsetzung berücksichtigen wird.

Leistungsbeschreibung Teil B:

B.1 Personaleinsatz: Der Personaleinsatz muss qualitativ und quantitativ der Leistungsbeschreibung entsprechen. Die Arbeitsbedingungen müssen den arbeitsrechtlichen Anforderungen genügen. Männer und Frauen sind für gleiche Arbeit gleich zu entlohnen. Eine entsprechende Erklärung ist in das Angebot aufzunehmen.

Es ist festangestelltes, fachlich qualifiziertes Personal einzusetzen. Der/die Auftragnehmende weist nach, dass das eingestellte Personal über entsprechende in- terkulturelle Kompetenz und über entsprechende Berufserfahrung mit der Zielgruppe mit min- destens zwei Jahren in den vergangenen vier Jahren verfügt. Der/die Auftragnehmende weist darüber hinaus nach, dass mindestens 75 Prozent des von ihm/ihr für die Maßnahme einge- setzten Personals über die entsprechende fachspezifische Qualifikation verfügen, um die in Punkt A.2 (Leistungsbeschreibung und Zielsetzung) genannten Kriterien zu erfüllen.

Für die sozialpädagogische Betreuung der TN wird ein abgeschlossenes Studium der Sozialen Arbeit, Sozialpädagogik, bzw. Pädagogik vorausgesetzt. Ersatzweise wird ein anderer sozial- wissenschaftlicher (Fach-) Hochschulabschluss mit einschlägiger Zusatzqualifikation und mind. dreijähriger Berufserfahrung mit der Zielgruppe anerkannt. Zusatzqualifikationen werden als einschlägig anerkannt, wenn sie insgesamt mindestens 640 Unterrichtsstunden (à 45 Mi- nuten) umfassen und insbesondere folgende Aspekte beinhalten: • Sozialpädagogik als ein Arbeitsfeld der Pädagogik,

Seite 5 von 10

[Seite 6]

• Grundlagen Psychologie, • Praxis- und Methodenlehre der Sozialpädagogik, • Förderpädagogik, • Kommunikation und Gesprächsführung

Entsprechende Nachweise sind in Form eines Anhangs an das Angebot einzureichen. Fehlen einzelne Qualifikationen, werden die Mitarbeitenden vor Beginn der Maßnahme geschult. Ver- fügt der/die Auftragnehmende im Rahmen der Ausschreibung noch nicht über das benötigte Personal, sagt diese/r zu, dass das einzustellende Personal den o.g. Anforderungen entspre- chen wird.

Für die Kinderbetreuung wird eine abgeschlossene Ausbildung zum/zur Erzieher/in, zur Kin- derpflegehilfskraft oder eine abgeschlossene Qualifizierung zur Tagesmutter verbunden mit einem Jahr Berufserfahrung in der Kinderbetreuung vorausgesetzt.

Der bietenden Partei wird geraten, im Rahmen ihres Konzepts weitere Ausführungen zur zu- sätzlichen Qualifikation und Erfahrung ihres Personals zu machen.

Die Auftraggeberin behält sich vor, während der Vertragslaufzeit ohne Vorankündigung jeder- zeit die Einhaltung der Anforderungen zu überprüfen und die Einsicht in Arbeitsverträge, Qua- lifikationsnachweise und Zeugnisse vorzunehmen.

Die Personalbemessung, insbesondere der Betreuungsschlüssel, ist im Konzept der bieten- den Partei aussagekräftig darzustellen. Der Betreuungsschlüssel orientiert sich an der zu be- wertenden Gruppengröße, also z.B. 1,0 x 12. Im Kostenplan soll die Personalbemessung in Vollzeitstellenanteilen eingetragen werden, also z.B. 0,5 VZÄ oder 1,0 VZÄ.

Im Rahmen des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) in der Fassung vom 17. Juni 2026, wonach bei der Vergabe von Aufträgen nicht allein der Preis, sondern auch die Einhaltung sozialer Standards entscheidend ist, verpflichtet sich die bietende Partei, ihr Per- sonal entsprechend zu vergüten. Das bedeutet, es ist mindestens das Entgelt zu zahlen, das entweder durch eine Rechtsverordnung des Landes nach § 4 Abs. 1 und 3 HVTG festgelegt ist oder, falls keine solche Verordnung gilt, durch folgende Gesetze und Verordnungen vor- geschrieben wird: das Mindestlohngesetz, allgemeinverbindliche Tarifverträge oder spezifi- sche Rechtsverordnungen nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (§ 7, § 7a oder § 11) oder dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (§ 3a).

Diese Verpflichtung zur Einhaltung der Tariftreue und des Mindestlohns erstreckt sich auch auf Subunternehmen und Zeitarbeitsfirmen, die die auftragnehmende Partei beauftragt.

Die Auftraggeberin ist berechtigt und verpflichtet, die Einhaltung dieser Vorgaben durch die auftragnehmende Partei und die von ihr beauftragten Firmen nach § 20 HVTG in der Fas- sung vom 17. Juni 2026 zu kontrollieren und bei Verstößen Maßnahmen zu ergreifen. Dafür muss die auftragnehmende Partei auf Anfrage die notwendigen Nachweise vorlegen.

Unter Berücksichtigung des Bestbieterprinzips nach § 16 HVTG werden fehlende, verpflich- tend vorzulegende Erklärungen und Nachweise von dem/der Bestbietenden innerhalb einer zehntägigen Frist nachgefordert. Kommt der/die Bestbietende dieser Frist nicht nach, wird die zweitplatzierte bietende Partei zur Abgabe der Unterlagen aufgefordert. Ausgenommen von dieser Nachforderung nach dem Bestbieterprinzip sind jedoch die für die Bewertung re- levanten leistungsbezogenen Unterlagen wie Konzept, Kostenkalkulation und Preisblatt. Diese müssen als Bestandteil des Angebots verpflichtend eingereicht werden. Die Tariftreueerklärung muss ebenfalls verpflichtend von allen bietenden Parteien einge- reicht werden.

Seite 6 von 10

[Seite 7]

B.2 Dokumentation: Der Auftragnehmer/die Auftragnehmerin informiert die Auftraggeberin regelmäßig über die Entwicklung der TN und fertigt entsprechende Berichte an. Er/sie unterbreitet im Rahmen des Konzeptes die Form der inhaltlichen Berichterstattung über die Teilnahme und Entwicklung der teilnehmenden Person während der Maßnahme.

Die Auftraggeberin behält sich vor, weitere eigene Dokumentvorlagen verpflichtend vorzuge- ben.

Die Teilnehmerliste wird von der Auftraggeberin gestellt. Die auftragnehmende Partei ver- pflichtet sich den aktuellen Besetzungsstand und die Zahl evtl. Wartender zur Aufnahme in die Maßnahme wöchentlich mitzuteilen. Zum Monatsbeginn ist die personenbezogene Anwesen- heit des letzten Monats einzureichen. Für die Mitteilung der Besetzungsstände sind die Vorla- gen der Auftraggeberin zu verwenden. Die Rechnungsstellung hat bis zum Monatsende des Folgemonats zu erfolgen. Werden TN aus der Maßnahme abgemeldet oder brechen die Teilnahme ab, ist dies der Auf- traggeberin unmittelbar und personenbezogen mitzuteilen.

Die Auftraggeberin behält sich vor Art, Umfang und Form der Dokumentation vorzugeben und im Rahmen des Maßnahmenverlaufes anzupassen.

Der Austausch mit den zuständigen persönlichen Ansprechpartner/-innen und Sachbearbei- ter/-innen wie auch die Kostenabrechnungen sind im verschlüsselten E-Mail-Verkehr sicher- zustellen. Teilnehmerbezogene Dokumente (Zuweisung, Beratungsverlauf, Berichte, schriftli- che Aufforderungen zur Teilnahme o.ä.) sind ausschließlich über das Partnerportal der Main- Arbeit (ein Webportal zur Dokumentennutzung/-austausch) einzureichen, bzw. zu empfangen.

Der Auftragnehmer/die Auftragnehmerin ist verpflichtet, die datenschutzrechtlichen Bestim- mungen, insbesondere die Bestimmungen zum Sozialdatenschutz, einzuhalten. Der Auftrag- nehmer/die Auftragnehmerin darf übermittelte oder erhobene Daten der TN nur zur Erfüllung der in diesem Vertrag genannten Pflichten nutzen. Jede Verwendung dieser Daten zu anderen Zwecken ist unzulässig. Der Auftragnehmer/die Auftragnehmerin sichert zu, die verarbeiteten und erhobenen Daten von seinem/ihrem sonstigen Datenbestand zu trennen.

B.3 Infrastruktur: Die auftragnehmende Partei führt die Maßnahme in den eigenen Räumlichkeiten durch. Im Angebot stellt die bietende Partei die Räumlichkeiten schriftlich und, sofern möglich, an Hand von konkreten Plänen dar (Pläne sind in Form eines Anhangs einzureichen). Wenn dies nicht möglich ist, sind die geplanten Räumlichkeiten für die Durchführung der Aktivitäten in Größe, Ausstattung und Nutzung zu beschreiben. Gleiches gilt für die genutzte Technik und Pro- gramme. Werden Räumlichkeiten anteilig genutzt, ist dies kenntlich zu machen.

Für alle räumlichen und ausstattungstechnischen Vorgaben gelten insbesondere folgende Vorschriften/Empfehlungen in jeweils aktuellster Fassung: • Die Arbeitsstättenverordnung in Verbindung mit den Arbeitsstättenrichtlinien • Die Bildschirmarbeitsverordnung • Die gültigen Vorschriften der zuständigen Unfallversicherungen (Berufsgenossen- schaften) • Die Landesbauordnung des Landes Hessen

Liegt dem Angebot ein Grundriss über die potentiellen Räumlichkeiten der Maßnahme bei, sind die zu geplanten Räumlichkeiten zu kennzeichnen.

Seite 7 von 10

[Seite 8]

Die bietende Partei betreibt ein eigenes Qualitätsmanagement. Im Angebot ist zu beschreiben, welche qualitätssichernden Verfahren und in welchen zeitlichen Intervallen diese in der Durch- führung der Maßnahme und der gewünschten Maßnahmeninhalte eingesetzt bzw. diese do- kumentiert werden.

B.4 Vergütung: Die Vergütung wird auf der Basis tatsächlich besetzter Plätze gezahlt. Alle mit der Durchfüh- rung der Maßnahme in unmittelbarem Zusammenhang entstehenden Kosten sind mit der Ver- gütung abzudecken: • Maßnahmekosten (einschließlich aller anfallenden Materialkosten und evtl. Fahrtkos- ten für z.B. Ausflüge mit der ganzen Gruppe) • Personal- und Sachkosten • Gesetzliche Unfallversicherung, Haftpflichtversicherung

Von dieser Regelung ausgenommen sind Fahrtkosten für Teilnehmende, die mit der Auf- nahme und Durchführung eines Praktikums, einer Beschäftigung oder der Teilnahme an An- geboten von Netzwerkpartnern verbunden sind, welche personenbezogen und monatlich ab- zurechnen sind.

Eine Nachbetreuungszeit wird nicht gesondert vergütet.

Die bietende Partei ermittelt eine Kostenpauschale, die sie als kalkulatorische Grundlage an- gibt. Es ist eine Kostenpauschale pro teilnehmende Person und Monat als Angebot der bie- tenden Partei zu ermitteln. Die Abrechnung wird vom Auftragnehmer/ von der Auftragnehmerin teilnehmerbezogen pro Kalendermonat/Teilnahmemonat vorgenommen. Ist eine Person jedoch nur für Teilmonate zu- gewiesen, werden für jeden Tag 1/30 gezahlt.

Es dürfen nur TN der Auftraggeberin in Rechnung gestellt werden, die mindestens 1 Tag im Kalendermonat tatsächlich anwesend waren (unabhängig vom Grund der Abwesenheit).

Es wird eine Auslastungsgarantie von mindestens 70% der Maßnahmen Plätze gegeben.

Im Falle einer Unterbelegung durch die Auftraggeberin ist der Auftragnehmer/die Auftragneh- merin berechtigt, 101 (12 Plätze x 12 Monate x 70%) Teilnahmemonate während des zwölf- monatigen Vertragszeitraums in Rechnung zu stellen. Stellt der Auftragnehmer/die Auftrag- nehmerin also nach Ende des Vertragszeitraums fest, dass die Summe der abgerechneten und erbrachten Teilnahmemonate, bzw -tage unterhalb von 101 Teilnahmemonaten liegt, darf der Auftragnehmer/die Auftragnehmerin die Differenz bis zu dieser Mindestabnahme gegen- über der Auftraggeberin gesondert abrechnen.

Der Auftragnehmer/die Auftragnehmerin nutzt die zur Verfügung gestellten Vordrucke zur Kos- tenkalkulation und das Preisblatt. Mit der Kostenkalkulation soll der Preis nachvollziehbar dar- gestellt werden. Hierzu kann das Formular der Kostenkalkulation ergänzt und abgeändert wer- den, sofern die Struktur erhalten bleibt. Zu den Personalkosten ist zusätzlich der sich ergebene durchschnittliche Stundenlohn (der Berufsgruppe), nach Geschlecht getrennt, anzugeben.

Die Kostenkalkulation ist auf eine 100-prozentige Auslastung der Maßnahme auszulegen. Die Auftraggeberin weist explizit darauf hin, dass die Angaben auf dem Preisblatt verbindlich sind. Sofern sich durch die Umsetzung des Konzeptes weitere Kosten ergeben, sind diese auf dem Preisblatt zusätzlich zu vermerken und eine entsprechende Kalkulation mit einzureichen.

Seite 8 von 10

[Seite 9]

Vergütet der Auftragnehmer / die Auftragnehmerin das eingesetzte Personal nachweislich nach Tarif, kann er / sie eine Preisanpassung begehren, sollte sich während der Vertragslauf- zeit die Höhe des zu zahlenden Tariflohns verändern. Bei verändertem Tariflohn kann der Lohnkostenanteil in demselben prozentualen Verhältnis erhöht werden, wie der Tariflohn erhöht wurde. Der Lohnkostenanteil wird der dem Angebot beigefügten Urkalkulation entnommen. Die Änderung der Vergütung wird frühestens mit Gültigkeit der neuen tariflichen Regelung und nach Zustimmung durch die Auftraggeberin wirksam. Der Auftragnehmer/die Auftragnehmerin verpflichtet sich, die Auftraggeberin rechtzeitig (mind. 3 Monate im Voraus, bzw. nach Be- kanntgabe des Tarifabschlusses) und schriftlich von dem Anpassungsbegehren zu unterrich- ten. Kommt es zwischen der Auftraggeberin und dem Auftragnehmer / der Auftragnehmerin nicht zu einer Einigung, steht der Auftraggeberin das Recht einer außerordentlichen Kündi- gung zu.

Die Kinderbetreuungskosten sind gesondert im Angebot darzustellen. Es ist ein monatlicher Pauschalbetrag zu nennen.

B.5 Allgemeine organisatorische Regelungen: Die TN werden dem / der Auftragnehmenden zugewiesen. Die Ablehnung einer/eines TN ist nicht möglich. Personen gelten dann als TN, wenn sie die Maßnahme mindestens einen Tag tatsächlich angetreten haben. Personen, die zu Maßnahmenbeginn krank sind, zählen nicht als TN.

Der / die Auftragnehmende erklärt sich bereit, bei Bedarf in den eigenen Räumen eine Infor- mationsveranstaltung durchzuführen. Im Rahmen dieser Informationsveranstaltung stellt er/sie den von der Auftraggeberin eingeladenen Kundinnen die Maßnahme vor.

Die bietende Partei kann einen Namensvorschlag für die Maßnahme unterbreiten. Die Auf- tragnehmerin behält sich vor, diesen Namen abzuändern.

B.6 E-Mail Verschlüsselung: Zum Austausch von personenbezogenen Daten wird die Auftraggeberin ein Verfahren zur E- Mail Verschlüsselung einsetzen. Der Auftragnehmer/Die Auftragnehmerin muss sicherstellen, dass das beschriebene Verfahren angewendet werden kann.

Hierbei handelt es sich um ein zentrales Verschlüsselungsgateway innerhalb der Mail Emp- fangskette. Bevorzugt erfolgt die Verschlüsselung per S/MIME (oder auch smime oder SMIME). Nur im Ausnahmefall kann auch mit PGP gearbeitet werden. Zur Verschlüsselung wird eine Gateway-zu-Gateway-Lösung eingesetzt werden. Dies bedeutet, dass ein Schlüssel (des Gateways) ausgetauscht wird und alle Mails anschließend mit diesem Schlüssel ver- schlüsselt bzw. signiert werden. Sollte keine Gateway-zu-Gateway-Verschlüsselung möglich sein, sind auch personenbezogene Schlüssel möglich. Sollten hierbei selbstsignierende Zerti- fikate eingesetzt werden, so ist ein Austausch der Public Keys für die Root und Sub CA´s notwendig. Beim Einsatz einer öffentlichen CA sind keine weiteren Maßnahmen notwendig. Die notwendigen Schlüssel werden automatisch eingesammelt, sobald die Auftraggeberin eine von dem Auftragnehmer / der Auftragnehmerin signierte Mail erhält. Die bietende Partei beschreibt das von ihr verwendete Verfahren kurz bzw. nennt die entspre- chende Verschlüsselungslösung.

Seite 9 von 10

[Seite 10]

Leistungsbeschreibung Teil C

C 1. Bewertungskriterien:

Konzept zur Umsetzung der gewünschten Leistungsinhalte 40%

Organisation, Durchführungsqualität und Kooperation mit der Auftraggeberin / Techni- sche und räumliche Ausstattung / Regelung zum Qualitätsmanagement und Daten- schutz 20%

Preis 40%

Seite 10 von 10

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung