Leistungsbeschreibung 72_26.pdf

Bericht zur Lage von Menschen mit Behinderungen und Fortschreibung des sächsischen Aktionsplans

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 13.10.2026, 11:26 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.evergabe.sachsen.de

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Vergabe: Erstellung des 8. Bericht

zur Lage der Menschen mit Behin-

derungen im Freistaat Sachsen ein-

schließlich Evaluation und Fort-

schreibung des Aktionsplans 2023

der Staatsregierung zur Umsetzung

der UN-Behindertenrechtskonven-

tion (UN-BRK) zum Aktionsplan 3.0

(kurz: 8. Bericht UN-BRK)

Offenes Verfahren

Interne Vergabenummer 72/26

Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Vergabestelle

Stand: 6. Oktober 2026

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Inhaltsverzeichnis

A Leistungsbeschreibung .................................................................................... 3

1 Allgemeiner Hintergrund der Vergabe ................................................................. 3 2 Zielsetzung und Ergebnis der Vergabe ............................................................... 3 3 Gegenstand der Leistung .................................................................................... 3 4 Vergütung ..........................................................................................................12 5 Nutzungsrechte ..................................................................................................14 B Bewerbungsbedingungen ...............................................................................15 1 Allgemeine Bewerbungsbedingungen ................................................................15 2 Eignung der Bieter .............................................................................................15 3 Bewertung der Angebote ....................................................................................19 4 Fragen von Interessenten, Kommunikation ........................................................25 5 Angebotsabgabe einschließlich Erklärungen ......................................................25 6 Angebotsfrist ......................................................................................................26 7 Bindefrist ............................................................................................................27 8 Sonstige Bedingungen .......................................................................................27 9 Datenschutzrechtliche Hinweise im Zusammenhang mit der Vergabe öffentlicher Aufträge ...........................................................................................30 10 Russland-Sanktionen .........................................................................................30 11 Verschwiegenheitspflicht ....................................................................................30 12 Hinweise zur Einlegung von Rechtsbehelfen ......................................................30 13 Schlussvorschriften ............................................................................................31 C Formblätter und zugleich Checkliste der Nachweise ....................................32

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Das Sächsische Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusam- menhalt (SMS) hat folgenden Auftrag zu vergeben.

A Leistungsbeschreibung

1 Allgemeiner Hintergrund der Vergabe

Die Erstellung des 8. Berichts zur Lage der Menschen mit Behinderungen im Freistaat Sach- sen sowie die Fortschreibung des Aktionsplans der Sächsischen Staatsregierung zur Umset- zung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) basieren auf den gesetzlichen Vorga- ben des Sächsischen Inklusionsgesetzes (SächsInklusG).

Dieses sieht vor, dass einmal pro Legislaturperiode ein Bericht erstellt und dem Landtag vor- gelegt wird. Der Bericht hat die Aufgabe,

 eine Bestandsaufnahme und Analyse der Lebenslagen von Menschen mit Behinderun- gen in Sachsen vorzunehmen,  Vorschläge zur Verwirklichung der in § 1 Absatz 1 SächsInklusG genannten Ziele zu entwickeln,  den Stand der Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 13. De- zember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) widerzu- spiegeln sowie  eine begründete Empfehlung abzugeben, ob der in § 10 Absatz 2 Satz 1 SächsInklusG genannte Betrag erhöht werden soll.

Im 7. Bericht wurden die Berichterstattung und die Fortschreibung des Aktionsplans der Staatsregierung erstmals zusammengeführt, da der Aktionsplan konkrete Vorschläge zur Er- reichung der inklusionspolitischen Ziele enthält. Diese Verknüpfung von Analyse und Maßnah- menplanung soll auch im 8. Bericht fortgesetzt werden, um eine kohärente und zielgerichtete Weiterentwicklung der Inklusionspolitik zu gewährleisten.

2 Zielsetzung und Ergebnis der Vergabe

Ziel der Vergabe ist die Erstellung des 8. Berichts zur Lage der Menschen mit Behinderungen im Freistaat Sachsen einschließlich Evaluation des Aktionsplans 2023 und Fortschreibung des Aktionsplans der Sächsischen Staatsregierung zur Umsetzung der UN-BRK zum Aktionsplan 3.0.

3 Gegenstand der Leistung

Der 8. Bericht soll an den 7. Bericht zur Lage der Menschen mit Behinderungen im Freistaat Sachsen einschließlich Aktionsplan 20231 anknüpfen (Umfang 464 Seiten), jedoch deutlich kompakter und in einer weiterentwickelten Struktur erstellt werden. Für den 8. Bericht ein- schließlich der Evaluation und Fortschreibung des Aktionsplans soll ein Umfang von 200 Sei- ten nicht überschritten werden. Der Anhang des Berichts ist hierbei nicht mit eingerechnet.

1 https://publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/43000/documents/65319

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3.1 Allgemeine Beschreibung

Der 8. Bericht einschließlich des Aktionsplans 3.0 soll grundsätzlich entlang von zehn Hand- lungsfeldern aufgebaut werden. Die genannten Handlungsfelder bilden die verbindliche Grundlage für die Kalkulation und Bearbeitung.

Der 8. Bericht besteht aus zwei zentralen Bestandteilen:

Teilbericht 1: datenbasierte Beschreibung und Analyse der Lage der Menschen mit Behinde- rungen im Freistaat Sachsen einschließlich Inklusionsindikatoren und Evaluation des Aktions- plans 2023 in 10 Handlungsfeldern sowie Empfehlung, ob der in § 10 Absatz 2 Satz 1 Säch- sInklusG genannte Betrag erhöht werden soll.

Teilbericht 2: Fortschreibung des Aktionsplans der Sächsischen Staatsregierung zur Umset- zung der UN-BRK zum „Aktionsplan 3.0“. Die Fortschreibung des Aktionsplans zum Aktions- plan 3.0 erfolgt in einem partizipativen Prozess und der Interministeriellen Arbeitsgruppe In- klusion (IMAG Inklusion), die den Aktionsplan beschließt. Der Auftragnehmer (AN) übernimmt die wissenschaftliche, organisatorische, moderierende und redaktionelle Begleitung des Ge- samtprozesses. Im Ergebnis gibt es einen auf Basis der Vorschläge des Landesbeirat für In- klusion der Menschen mit Behinderungen (LBI) in der IMAG Inklusion abgestimmten Aktions- plan 3.0.

Die beiden Teilberichte sind in einem Gesamtbericht zusammenzufassen und nach Abnahme durch den Auftraggeber (AG) barrierefrei zu übergeben (vgl. A.3.3.4).

In den Anhang zum 8. Bericht sind folgende Inhalte aufzunehmen:

 Identifizierte Daueraufgaben aus den bisherigen Aktionsplänen (vgl. A.3.3.1.c)  Eine Dokumentation aus den Beteiligungsprozessen (Verfahren, herausgehobene Er- gebnisse)

3.2 Leistungsbestandteile

Der Auftrag besteht aus den folgenden Leistungsbestandteilen:

Die in Auftrag zu gebende Leistung umfasst folgende Arbeitspakete 1 - 5:

  1. Datenbasierte Situationsbeschreibung, Inklusionsindikatoren und Evaluation (Teilbe- richt 1)
  2. Beteiligungsverfahren zur Erarbeitung des Aktionsplans 3.0
  3. Erarbeitung Aktionsplan 3.0 (Teilbericht 2)
  4. Gesamtbericht
  5. Ergebnispräsentation, Barrierefreie Zusammenfassung nach Kabinettsbeschluss

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3.3 Leistungsbestandteile im Einzelnen 3.3.1 Arbeitspaket 1: Datenbasierte Situationsbeschreibung, Inklusion- sindikatoren und Evaluation (Teilbericht 1)

Der AN erarbeitet den Teilbericht 1 des 8. Berichts zur Lage der Menschen mit Behinderungen im Freistaat Sachsen in Anknüpfung an den 7. Bericht. Der Bericht gliedert sich dabei in die 10 folgenden Handlungsfelder:

  1. Familie und soziales Netz,
  2. Bildung und Ausbildung,
  3. Arbeit und materielle Lebenssituation,
  4. Wohnen und Mobilität,
  5. Gesundheit, Rehabilitation und Pflege,
  6. inklusiver Sozialraum und gesellschaftliche Bewusstseinsbildung,
  7. Kultur, Sport, Freizeit und Tourismus,
  8. politisches und zivilgesellschaftliches Engagement,
  9. Schutz der Persönlichkeit und Gleichstellung,
  10. Digitalisierung und barrierefreie Kommunikation.

Der Teilbericht 1 ist dem SMS als PDF und in bearbeitbarer Form als Word-Dokument per E- Mail vorzulegen und mit dem AG abzustimmen. Er enthält:

a. Datenbasierte Situationsbeschreibung

Die datenbasierte Situationsbeschreibung erfolgt handlungsfeldbezogen und berücksichtigt insbesondere:

  1. Bevölkerungs- und Sozialdaten,
  2. Lebenslagen von Menschen mit Behinderungen,
  3. Teilhabemöglichkeiten und Teilhabebarrieren,
  4. regionale Unterschiede,
  5. Entwicklung seit dem 6. und 7. Bericht, soweit belastbare Daten verfügbar sind,
  6. Stand der Umsetzung BTHG in Sachsen
  7. querschnittliche Herausforderungen wie Diskriminierung, Gewaltschutz, Digitalisie- rung, Flucht und Migration, Intersektionalität und Mehrfachdiskriminierung.

Der Bieter hat im Angebot darzulegen, mit welchen Quellen er voraussichtlich arbeiten wird. Erforderliche Daten recherchiert und beschafft der AN eigenständig.

b. Inklusionsindikatoren

Im Rahmen des 6. und 7. Berichts wurden Inklusionsindikatoren entwickelt, um die Lage der Menschen mit Behinderungen in der zeitlichen Entwicklung und im Bundesvergleich beurteilen zu können. Daneben sind in der aktuellen Sozialberichterstattung des Freistaates Sachsen2 ebenfalls mögliche Indikatoren enthalten.

2 www.sozialbericht.sachsen.de

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Der AN prüft bestehende Indikatoren aus den letzten beiden Berichten sowie aus der Sozial- berichterstattung und entwickelt diese in Abstimmung mit dem AG weiter. Ziel ist eine nach- vollziehbare datenbasierte und fortschreibungsfähige Darstellung von Teilhabeentwicklungen.

c. Evaluation des Aktionsplans 2023

Der AN evaluiert den Aktionsplan 2023 auf Grundlage der vom AG nach Auftragserteilung bereitgestellten strukturierten qualitativen und quantitativen Monitoringdaten zur Umsetzung der Maßnahmen aus dem „Aktionsplan der Staatsregierung zur Umsetzung der UN-BRK“ aus dem Jahr 2023. Die Evaluation erfolgt anhand der 10 Handlungsfelder des Aktionsplans und unter Beachtung der 23 Unterhandlungsfelder (vgl 7. Bericht zur Lage der Menschen mit Be- hinderungen im Freistaat Sachsen).

Die Evaluation soll insbesondere:

  1. den Umsetzungsstand des Aktionsplans 2023 auswerten,
  2. Fortschritte und Hemmnisse handlungsfeldbezogen darstellen und diese im Kontext zur Umsetzung der UN-BRK einordnen.

Die Evaluation soll nicht lediglich eine Umsetzungsstandabfrage darstellen. Sie hat die vom AG bereitgestellten Monitoringdaten fachlich auszuwerten und in eine handlungsfeldbezogene Bewertung zu überführen. Verschiedene Maßnahmen aus dem Aktionsplan 2023 wurden durch den AG als Daueraufgaben markiert. Der AN bewertet, ob diese zur Verbesserung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen als Daueraufgaben fortgeführt werden sollten, begründet seine Empfehlung kurz und stellt die Maßnahmen tabellarisch zusammen. Diese werden in den Anhang des 8. Berichts übernommen.

d. Empfehlung zu § 10 Absatz 2 Satz 1 SächsInklusG

Der AN hat unter Berücksichtigung der bisherigen Mittelverwendung (Daten werden durch AG zur Verfügung gestellt) eine begründete Empfehlung abzugeben, ob der nach § 10 Absatz 2 Satz 1 SächsInklusG jährlich je schwerbehinderten Menschen in den Staatshaushalt einge- stellte Betrag in Höhe von 70 Euro zur Förderung der Teilhabe von Menschen mit Behinde- rungen ausreichend ist.

3.3.2 Arbeitspaket 2: Beteiligungsverfahren zur Erarbeitung des Akti- onsplans 3.0

Der Aktionsplan 3.0 wird in einem partizipativen Prozess unter Beteiligung des LBI sowie der Öffentlichkeit über das Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen erstellt. Die Erstellung des Aktionsplans wird von der IMAG Inklusion, in der die Ressorts der Sächsischen Staatsregie- rung sind, gesteuert.

Der AN begleitet die Erarbeitung des Aktionsplans 3.0 wissenschaftlich, organisatorisch, mo- derierend und redaktionell. Dieses Arbeitspaket umfasst die Auswertung der öffentlichen Be- teiligung, die partizipative Arbeit mit dem LBI, die wissenschaftliche Bewertung der Vor- schläge, die Aufbereitung für die IMAG Inklusion sowie die Finalisierung als Textfassung.

Grundlage des Beteiligungsprozesses sind von der IMAG Inklusion benannte inklusionspoliti- sche Schwerpunktthemen.

Der geplante Beteiligungsprozess gliedert sich in drei Stufen:

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a. Öffentliche Beteiligung über das Beteiligungsportal

In einer ersten Stufe erfolgt im Rahmen eine Beteiligungsverfahrens über das Beteiligungs- portal des Freistaates Sachsen eine Priorisierung der von der Staatsregierung durch die IMAG Inklusion benannten Themen und der Erfassung zusätzlicher Anmerkungen aus der Öffent- lichkeit. Die Ergebnisse fließen in die Arbeit des LBI und in die weitere Fortschreibung des Aktionsplans ein.

Der AN übernimmt insbesondere:

  1. Sichtung, Kategorisierung und Auswertung der Eingaben, Prüfung und Zusammenfüh- rung gleichartiger Beiträge,
  2. Aufbereitung der Ergebnisse für den AG und den LBI,
  3. Dokumentation der Beteiligungsergebnisse.

Das Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen wird durch den AG bereitgestellt. Für den AN entstehen hierfür keine Lizenz- oder Toolkosten. Der AN erhält nach der Durchführung der Beteiligung durch den AG die Daten zur Auswertung.

b. Beteiligungsverfahren mit dem LBI: Zielbilder

In den Beteiligungsverfahren nach A.3.3.2 b) und c) mit dem LBI sind grundsätzlich Anforde- rungen an barrierefreie Veranstaltungen zu berücksichtigen und vom AN zu realisieren (z.B. Gebärdensprachdolmetschende).

Auf Grundlage der inklusionspolitischen Schwerpunkte und dem Ergebnis des Beteiligungs- verfahrens erfolgt die Erarbeitung von Zielbildern. In diesen soll auf abstrakter Ebene der zu erreichende Umsetzungsstand der Inklusion in jedem der zehn Handlungsfelder nach Umset- zung des Aktionsplans 3.0 formuliert werden.

Die Erarbeitung der Vorschläge des LBI ist organisatorisch, fachlich und methodisch zu unter- stützen. Dabei soll die Pyramidenmethode (Think-Pair-Share-Square) genutzt werden. Die maximal drei Veranstaltungen zur Erarbeitung sollen in Präsenz mit Moderation des AN stattfinden.

Die erarbeiteten Vorschläge des LBI sind für die weitere Befassung in der IMAG Inklusion durch den AN wissenschaftlich zu bewerten und ggf. mit einem angepassten Formulierungs- vorschlag zu ergänzen.

Nach Diskussion und Abstimmung der finalen Zielbilder in der IMAG Inklusion werden die Er- gebnisse durch den AN an den LBI übermittelt und wesentliche Änderungen begründet.

c. Beteiligungsverfahren mit dem LBI: Erarbeitung Ziele, Indikatoren und Maßnahmen

Auf Grundlage der durch die IMAG Inklusion beschlossenen Zielbilder sind in Zusammenarbeit mit dem LBI jeweils Vorschläge für Ziele, Indikatoren und Maßnahmen je Handlungsfeld zu erarbeiten.

Dabei können auf Vorschlag des LBI auch externe Expertinnen und Experten einbezogen wer- den. Die Einbindung externer Expertise erfolgt nur nach Rücksprache mit dem LBI und in Ab-

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stimmung mit dem AG. Die Beauftragung von maximal zehn externen Expertinnen und Exper- ten erfolgt durch den AN. Die Kosten (Honorarkosten und Reisekosten gemäß Sächsisches Reisekostengesetz) müssen nicht kalkuliert werden, diese sind mit der Rechnung in tatsächli- cher Höhe vorzulegen und abzurechnen.

Für die Erarbeitung der Ziele, Indikatoren und Maßnahmen ist mit einem Umfang von 10 Ver- anstaltungen in Präsenz zu kalkulieren, davon fünf mit einer Länge von drei Stunden direkt nach einer Sitzung des LBI und fünf mit einer Länge von 6 Stunden als Einzelveranstaltungen. Dabei ist die Teilnahmemöglichkeit von Mitgliedern des LBI per Videocall zu berücksichtigen. Die Erarbeitung der Vorschläge des LBI ist fachlich und methodisch zu unterstützen, die Vor- schläge sind durch den AN zu strukturieren, zu dokumentieren und für die weitere Befassung der IMAG Inklusion wie folgt aufzubereiten:

Auf Grundlage der Zielbilder und der Vorschläge des LBI für Ziele, Indikatoren und Maßnah- men stellt der AN in Form von Datenblättern je Handlungsfeld folgende Inhalte dar:

  1. Vorschläge des LBI für Ziele, Indikatoren und Maßnahmen
  2. wissenschaftliche Bewertungen des AN der Ziele, Indikatoren und Maßnahmen  Beitrag zur Umsetzung der UN-BRK  Relevanz für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen  erwartete Wirkung  Umsetzbarkeit, insb. zeitliche Realisierbarkeit, Zuständigkeiten und betroffene Ak- teure, Anschlussfähigkeit an bestehende Strukturen, Programme und Rechts- grundlagen  Ressourcenbedarf  Daten- und Indikatorenbezug, Eignung für Monitoring und Erfolgsmessung
  3. ggf. angepasste Formulierungsvorschläge des AN

3.3.3 Arbeitspaket 3: Erarbeitung Aktionsplan 3.0 in IMAG Inklusion (Teilbericht 2)

Die Erarbeitung und Erstellung des Aktionsplans 3.0 in Zusammenarbeit mit dem LBI und der IMAG Inklusion ist zur Einhaltung des Zeitplans als iterativer Prozess zu planen, bei dem jeweils einzelne thematische Handlungsfelder sofort nach Vorlage des Vorschlags des LBI in der IMAG Inklusion erörtert werden (anhand der o.g. Datenblätter). Die IMAG Inklusion berät über die jeweiligen Vorschläge des LBI und fasst zu den jeweiligen Zielen, Indikatoren und Maßnahmen Beschlüsse. Die Terminierung der Sitzungen erfolgt durch den AG.

Der AN  bringt die Vorschläge aus 3.3.3.c gemeinsam mit Vertreter:innen des LBI in die IMAG Inklusion ein,  berät die IMAG Inklusion mit seiner wissenschaftlichen Bewertung,  dokumentiert das Ergebnis der Beratung in der IMAG Inklusion, einschließlich der Be- gründung wesentlicher Änderungen in die o.g. Datenblätter und  kommuniziert die Änderungen gegenüber dem LBI.

Im Ergebnis erstellt der AN den Aktionsplan 3.0 zur Umsetzung der UN-BRK. Dieser wird fol- gend als „Teilbericht 2“ bezeichnet und umfasst Zielbilder, Ziele, Indikatoren und Maßnahmen für jedes Handlungsfeld.

Für jedes Handlungsfeld ist grundsätzlich folgende Struktur vorzusehen:

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  1. Zielbild
  2. datenbasierte Ausgangslage in Kurzfassung
  3. Messbare Ziele und Indikatoren
  4. Maßnahmen (maximal 5 pro Ziel)
  5. Verknüpfung mit einschlägigen Artikeln der UN-BRK

Die Darstellung der Ziele und Indikatoren soll tabellarisch erfolgen. Die Darstellung der Maß- nahmen soll mindestens Angaben zu Maßnahme, federführendem Ressort, Zeitplan, Ressour- cen und Partnern enthalten.

Der Teilbericht 2 ist dem SMS als PDF und in bearbeitbarer Form als Word-Dokument vorzu- legen.

3.3.4 Arbeitspaket 4: Gesamtbericht

a. Gesamtbericht

Der AN führt die in den vorherigen Arbeitspaketen entstandenen mit dem AG abgestimmten Dokumente zu einer einheitlichen Gesamtfassung des 8. Berichts zusammen.

Die Gesamtfassung muss inhaltlich, sprachlich, redaktionell und gestalterisch konsistent sein. Sie ist nach den Vorgaben des Corporate Designs der Sächsischen Staatsregierung zu erstel- len. Das Markenhandbuch des Freistaates Sachsen ist zu beachten (Startseite - Markenhand- buch - sachsen.de). Durch den AG bereitgestellte Vorlagen sind zu verwenden.

Der AN übernimmt insbesondere:

  1. redaktionelle Zusammenführung der beiden Teilberichte,
  2. Konsistenzprüfung,
  3. Vereinheitlichung von Begriffen, Schreibweisen und Darstellungen,
  4. Prüfung von Querverweisen,
  5. Erstellung und Pflege von Tabellen-, Abbildungs- und Quellenverzeichnis,
  6. grafische Aufbereitung von Tabellen, Abbildungen und Diagrammen,
  7. Korrektorat hinsichtlich Rechtschreibung, Grammatik, Verständlichkeit,
  8. Erstellung des finalen barrierefreien PDF-Dokuments,
  9. Übergabe aller offenen Dateien.

b. Anforderungen an Manuskript, Layout und Barrierefreiheit des Endpro- dukts

Für das Manuskript ist die vom AG bereitgestellte MS-Word-Dateivorlage zu nutzen. Gleichar- tige Elemente sind einheitlich mit den dort hinterlegten Formatvorlagen zu formatieren. Insbe- sondere Überschriften, Fließtext, Absätze, Listen, Tabellen, Abbildungsunterschriften und Ver- zeichnisse sind über Formatvorlagen bzw. automatisierte Funktionen anzulegen.

Bei der Erstellung des Manuskripts sind insbesondere folgende Anforderungen zu beachten:

  1. keine manuelle Silbentrennung,
  2. keine Absatzmarken innerhalb eines Absatzes,
  3. keine Einrückungen durch mehrere Leerzeichen,
  4. automatisierte Inhalts-, Abbildungs-, Tabellen- und ggf. Abkürzungsverzeichnisse,
  5. aktive Links,
  6. korrekte Metadaten,

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  1. ausreichende Kontraste,
  2. Nutzbarkeit in Schwarz-Weiß,
  3. Kennzeichnung von Sprachwechseln, soweit erforderlich.

Abbildungen, Diagramme, Grafiken, Karten, Fotos und sonstige Bildelemente sind mit Be- schriftungen, Quellen- bzw. Copyrightnachweisen und Alternativtexten zu versehen. Kom- plexe Tabellen benötigen eine alternative Beschreibung, soweit dies für die Barrierefreiheit erforderlich ist. Alternativtexte sind zusätzlich in einem separaten Textdokument eindeutig zu- ordenbar mitzuliefern.

Alle Tabellen, Grafiken, Diagramme, Karten und sonstigen Abbildungen sind zusätzlich als offene, bearbeitbare Dateien mitzuliefern. Die zugrundeliegenden Daten sind jeweils in geeig- neter Form, insbesondere als Excel-Datei, bereitzustellen. Datenquellen sind präzise zu be- nennen. Geschlossene bzw. auf Ebenen reduzierte Vorlagen werden nicht akzeptiert, soweit offene Dateien mit vertretbarem Aufwand bereitgestellt werden können.

Der Bericht ist nach Abnahme durch den AG als barrierefreies PDF-Dokument vorzulegen. Dabei sind die Standards PDF/UA und WCAG 2.1 AA einzuhalten. Die durch den AG bereit- gestellten bzw. in den Vergabeunterlagen benannten Anforderungen und Checklisten zur Bar- rierefreiheit sind zu beachten.

3.3.5 Arbeitspaket 5: Ergebnispräsentation, Barrierefreie Zusammen- fassungen nach Kabinettsbeschluss

a. Ergebnispräsentation

Der AN stellt den Arbeitsstand des Aktionsplans 3.0 nach Beschluss in der IMAG Inklusion im Rahmen einer regulären Sitzung des LBI vor.

b. Barrierefreie Zusammenfassungen

Nach Kabinettsbeschluss erstellt der AN zusätzlich:

  1. eine Zusammenfassung des 8. Berichts mit Aktionsplans 3.0 in Leichter Sprache und
  2. eine Zusammenfassung als Gebärdensprachvideo (maximal 30 Minuten).

Die Zusammenfassung in Leichter Sprache ist fachlich korrekt, verständlich, zielgruppenge- recht und barrierefrei aufzubereiten. Das Gebärdensprachvideo ist als veröffentlichungsfähi- ges Video zu übergeben. Es soll eine verständliche Zusammenfassung der wesentlichen In- halte des 8. Berichts und des Aktionsplans enthalten. Die Lieferung der finalen Videodateien soll in für Web geeigneten Formaten (16:9) erfolgen. Zudem wird jedes Video mit und ohne Untertitel zur Verfügung gestellt. Der Untertitel soll zusätzlich als .srt Datei bereitgestellt wer- den. Zudem sollen die offenen Daten und das Footage übermittelt werden. Die Aufwände hier- für sind gesondert in der Kalkulation darzustellen.

3.4 Vertragslaufzeit und Ausführungsfristen

Der Vertrag wird für den Zeitraum der Erbringung der Leistung geschlossen. Dabei werden die folgenden voraussichtlichen Leistungszeiträume zugrunde gelegt.

Der Zeitplan orientiert sich am geplanten Beteiligungsverfahren, den Sitzungen der IMAG In- klusion und dem Ziel der Fertigstellung des 8. Berichts im Jahr 2028. Für die Angebotskalku-

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lation sind die nachfolgenden Meilensteine (MS), Liefertermine, Leistungen, Liefergegen- stände und Zahlungsanteile zugrunde zu legen. Die jeweiligen Arbeitsschritte sind im Angebot darzulegen. Die konkrete Umsetzung der Terminierung einzelner Veranstaltungen im Arbeits- paket 2 erfolgt in Abstimmung mit dem AG und dem LBI.

Meilen- steinLieferung bisWesentliche LeistungenZentrale Liefergegenstände
130.04.2027Arbeitspaket 1Teilbericht 1
231.12.2026ArbeitspaketAuswertung der öffentlichen Beteiligung
2.1auf dem Beteiligungsportals
31.07.2027Arbeitspaket 2.2Beschlossene Zielbilder für jedes Hand- lungsfeld
31.03.2028Arbeitspaket 2.3Vorschläge des LBI für Ziele, Indikatoren und Maßnahmen
30.06.2028Arbeitspaket 3Teilbericht 2
331.08.2028Arbeitspaket 4Gesamtfassung 8. Bericht Darstellung Beteiligungsprozess,
4bis Ende 2028Arbeitspaket 5Ergebnispräsentation, barrierefreie Zu-
sammenfassung in Leichter Sprache und
als Gebärdensprachvideo

Für die Kalkulation sind folgende grundsätzlichen Formate zugrunde zu legen:

FormatAnzahl / UmfangDurchführungs- formAufgaben des AN
Regelmäßiges Ar- beitstreffen mit dem AGmonatlich während der Projektlaufzeitin der Regel digitalVorbereitung,
Teilnahme, Nach-
bereitung, Pro-
jektsteuerung
Termine zur Erarbei- tung der Zielbilder mit dem LBI3 Termine (voraussichtliche Ter- mine 2027 unter Vor- behalt: 21.01.27 (3 h), 04.03.27 (3 h), 13.05.27 (3 h))Präsenz (Dresden)Vorbereitung, Moderation, Do- kumentation
Handlungsfeldbezo- gene Termine / Fach- veranstaltungen zur Erarbeitung von Zie- len, Indikatoren und10 TerminePräsenz (voraus- sichtlich SAB Dres- den)Organisation, Vorbereitung, Moderation, fach- liche Begleitung, Dokumentation
(voraussichtliche Ter-
mine 2027 unter Vor-
behalt:
10.06.27 (6,0 h),
24.06.27 (3 h),

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Maßnahmen mit dem LBI26.08.27 (6,0 h),
09.09.27 (3 h),
23.09.27 (6,0 h),
11.11.27 (3 h),
2028 weitere zwei Ter-
mine á 3 h und 2 Ter-
mine á 6 h geplant)
Sitzungen der IMAG InklusionTeilnahme an bis zu 15 SitzungenPräsenz (Dresden), bis zu 50% digital möglich (in Abstim- mung mit dem AG)Teilnahme, Vor- stellung wissen- schaftlicher Be- wertungen, Ein- bringung der Vor- schläge und Nachbereitung der Ergebnisse
Ergebnispräsentation zum Entwurf bzw. Ar- beitsstandim Rahmen einer wei- teren Sitzung des LBIPräsenz (Dresden)Vorbereitung,
Durchführung,
Präsentation, Do-
kumentation

3.4.1 Korrekturdurchläufe

Der AN hat für die Übergaben von Teilbericht 1, Teilbericht 2 und der Endfassung sowie für die Zusammenfassung in Leichter Sprache und als Gebärdensprachvideo jeweils drei Korrek- tur- und Abstimmungsdurchläufe mit dem AG einzuplanen. Ein Korrekturdurchlauf umfasst die gebündelte schriftliche Rückmeldung des AG zu einem vollständig vorgelegten Entwurf sowie die anschließende Einarbeitung durch den AN. Einzelne redaktionelle Rückfragen innerhalb eines Korrekturdurchlaufs gelten nicht als zusätzlicher Korrekturdurchlauf.

Weitere Korrekturdurchläufe können nach Abstimmung optional gesondert beauftragt und ent- sprechend nach den im Angebot angegebenen Kosten (je Werktag) abgerechnet werden.

3.4.2 Anforderungen an Qualitätssicherung und wissenschaftliches Ar- beiten

Der AN stellt sicher, dass alle Arbeitsergebnisse fachlich, methodisch, sprachlich und redakti- onell qualitätsgesichert sind.

Der AN hat insbesondere:

  1. wissenschaftliche Standards einzuhalten,
  2. Datenquellen präzise zu benennen,
  3. Erhebungsjahre und Bezugsgrößen auszuweisen,
  4. methodische Grenzen kenntlich zu machen,
  5. Änderungen der Datengrundlagen transparent zu erläutern,
  6. qualitative und quantitative Ergebnisse nachvollziehbar zu verknüpfen,
  7. die Aussagekraft von Indikatoren kritisch zu bewerten,
  8. Begriffe, Schreibweisen und Darstellungsformen konsistent zu verwenden.

4 Vergütung

Der AN hat ein Angebot mit dem Gesamtpreis aller Leistungen in tabellarischer Form abzuge- ben. Dieses ist zu untersetzen mit einer nachvollziehbaren und transparenten Aufwands- und Preisstruktur hinsichtlich aller Personal-, Sach- oder sonstigen Kosten.

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Die vom Bieter geschätzten Mengen an Personentagen stellen die maximal zu vergütende Leistung da. Darüber hinausgehende Personentage müssen vom Auftraggeber gesondert beauftragt werden.

Die Zahlung erfolgt nach Teilabnahme der jeweiligen Liefergegenstände wie folgt:

Mei- len- steinLieferung bisWesentliche LeistungenZentrale Liefergegenstände
130.04.2027Arbeitspaket 1Teilbericht 1
230.11.2027Arbeitspaket 26 durchgeführte Veranstaltungen mit dem LBI im Arbeitspaket 2.2 (3 Veranstaltun- gen) und 2.3 (3 Veranstaltungen)
30.06.2028Arbeitspaket 2 und 3Teilbericht 2
331.08.2028Arbeitspaket 4Gesamtfassung 8. Bericht Darstellung Beteiligungsprozess
4nach Freigabe durch den AG in 2029Arbeitspaket 5Ergebnispräsentation, barrierefreie Zu- sammenfassung in Leichter Sprache und Gebärdensprachvideo

Eine Rechnungslegung durch den Auftragnehmer ist erforderlich. In der Rechnung sind die erbrachten Leistungen (bei Arbeitspaket 2 anteilig) unter Bezugnahme auf die im Kriterienka- talog genannten Ziffern aufzuführen.

Die Rechnung kann unter Angabe der Vergabe- und Auftragsnummer entweder a) schriftlich (im Sinne von § 126 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)) oder b) elektronisch gestellt werden.

a) Schriftlich ist die Original-Rechnung an folgende Adresse zu senden:

Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Vergabestelle Vergabe-Nr. 72/26 Albertstraße 10 01097 Dresden

b) Elektronisch muss die Rechnung über die Rechnungseingangsplattform gestellt werden. Nähere Informationen hierzu finden Sie unter: https://www.egovernment.sachsen.de/download/Informationen_fuer_Rechnungssteller_V1.1.pdf

Die Leitweg-ID des SMS lautet: 14-0801001SMS01-02.

Die Auftragsnummer wird dem Auftragnehmer im Zuschlagsschreiben mitgeteilt.

Eine Rechnungsstellung als E-Mail (bspw. mit Rechnung als PDF) ist nicht ausreichend.

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Die Zahlung des Rechnungsbetrages erfolgt binnen 30 Tagen nach Abnahme und Eingang der Rechnung beim Auftraggeber.

Mit Zahlung der Vergütung sind alle nach diesem Vertrag zu erbringenden Leistungen, alle bei seiner Durchführung anfallenden Kosten, sämtliche öffentlich-rechtlichen Abgaben sowie urheberrechtlichen Ansprüche abgegolten.

5 Nutzungsrechte

Der AN überträgt dem AG ein ausschließliches und übertragbares, zeitlich, räumlich, inhaltlich und nach Verwendungszweck unbeschränktes Nutzungsrecht aller der in Auftrag gegebenen Leistungen und an den dem Auftraggeber zu übermittelnden Dateien in folgenden Nutzungs- arten:

  • Vervielfältigungsrecht,
  • Verbreitungsrecht,
  • Vorführungsrecht,
  • Recht der öffentlichen Zugänglichmachung,
  • Recht der Bearbeitung und Umgestaltung.

Das Nutzungsrecht bezieht sich auch auf die Nutzung von Teilen sowie von Bearbeitungen und Umgestaltungen der Leistungen. Einer Mitwirkung oder der Namensangabe des AN be- darf es nicht.

Der AN sichert zu, dass keine Ansprüche Dritter der Übertragung der Nutzungsrechte entge- genstehen. Mit der durch den AG zu zahlenden Vergütung sind alle Ansprüche – auch etwaige Ansprüche Dritter – gegen den Auftraggeber wegen der Einräumung der Nutzungsrechte ab- gegolten. Der Auftragnehmer stellt den Auftraggeber von Forderungen Dritter wegen Verlet- zung ihrer Urheber-, Nutzungs- und Verwertungsrechte oder verwandter Schutzrechte frei; dieses gilt auch für Rechtsverfolgungskosten.

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B Bewerbungsbedingungen

1 Allgemeine Bewerbungsbedingungen

Enthalten die Ausschreibungsunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, Unvoll- ständigkeiten oder Fehler, so hat er unverzüglich die Vergabestelle vor Ablauf der Angebots- frist ausschließlich über das Bietertool „Bietercockpit zum AI-Vergabemanager“ in Textform darauf hinzuweisen.

Das Angebot und alle geforderten Angaben, wie z. B. Erklärungen, Nachweise etc. sind in deutscher Sprache abzufassen. Der Schriftverkehr mit dem Auftraggeber ist in deutscher Sprache zu führen. Unterlagen in anderer Sprache bedürfen einer amtlichen Übersetzung in die deutsche Sprache.

Das Angebot ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der Angebotsfrist ein- zureichen. Ein nicht fristgerecht/formgerecht eingereichtes Angebot wird ausgeschlossen.

Angaben und Nachweise, die von der Vergabestelle nach Ablauf der Angebotsfrist verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen. Werden die Angaben und Nachweise nicht vollständig fristgerecht vorgelegt, wird das Angebot ausge- schlossen.

2 Eignung der Bieter

Ein Bieter ist geeignet, wenn er die durch den Auftraggeber im Einzelnen zur ordnungsgemä- ßen Ausführung des Auftrags festgelegten Kriterien (Eignungskriterien) erfüllt.

Öffentliche Aufträge werden an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter vergeben, die nicht nach den §§ 123 oder 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit § 42 der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) ausge- schlossen worden sind.

Im Nachfolgenden wird beschrieben, wie diese Voraussetzungen im Einzelnen im Rahmen der Angebotsabgabe nachgewiesen werden müssen. Das Angebot muss sämtliche in diesen Bewerbungsbedingungen geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise enthalten (vgl. Checkliste in Teil C).

Im Formblatt »01 Erklärung Angaben zum Bieter« hat der Bieter unternehmensbezogene Angaben zu tätigen.

2.1 Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen im Sinne der §§ 123, 124 GWB; Selbstreinigung § 125 GWB

Zum Nachweis ist mit dem Angebot die Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (Formblatt »02 Erklärung Ausschlussgründe«) vorzulegen. Hierin können Erklärungen zur Selbstreinigung nach § 125 GWB abgegeben werden.

Der Auftraggeber schließt einen Bieter, bei dem ein Ausschlussgrund nach § 123 oder § 124 GWB vorliegt, nicht von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren aus, wenn der Bieter nach- gewiesen hat, dass er

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 für jeden durch eine Straftat oder ein Fehlverhalten verursachten Schaden einen Ausgleich gezahlt oder sich zur Zahlung eines Ausgleichs verpflichtet hat,  die Tatsachen und Umstände, die mit der Straftat oder dem Fehlverhalten und dem dadurch verursachten Schaden in Zusammenhang stehen, durch eine aktive Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden und dem Auftraggeber umfassend geklärt hat und  konkrete technische, organisatorische und personelle Maßnahmen ergriffen hat, die geeignet sind, weitere Straftaten oder weiteres Fehlverhalten zu vermeiden.

§ 123 Absatz 4 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Der Auftraggeber bewertet die vom Bieter ergrif- fenen Selbstreinigungsmaßnahmen und berücksichtigt dabei die Schwere und die besonderen Umstände der Straftat oder des Fehlverhaltens. Erachtet der Auftraggeber die Selbstreini- gungsmaßnahmen des Bieters als unzureichend, so begründet er diese Entscheidung gegen- über dem Bieter.

2.2 Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge, Zahlung von Mindestentgelten, Wettbewerbsregisterauszug

Mit dem Angebot ist vom Bieter eine Erklärung im Zusammenhang mit dem Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge nach § 21 des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingun- gen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitneh- mer und Arbeitnehmerinnen (AEntG), § 19 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG), § 98c des Gesetzes über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (AufenthG) und § 21 des Gesetzes zur Bekämp- fung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (SchwarzArbG) und zur Zahlung von Min- destentgelten abzugeben.

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den mit der Bearbeitung dieses Auftrags innerhalb des Ge- biets der Bundesrepublik Deutschland beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei Leistungen, die dem Geltungsbereich des AEntG unterfallen, das Mindestentgelt gemäß dem einschlägigen allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag zu zahlen und bei allen sonsti- gen Leistungen entsprechend den Vorgaben des MiLoG, ein Entgelt von mindestens 13,90 Euro brutto je Stunde zu zahlen.

Wird der gesetzliche Mindestlohnstundensatz geändert, wird die Angabe durch den neuen Mindestlohnstundensatz ersetzt.

Die vorstehende Regelung gilt ebenfalls für vom Auftragnehmer beauftragte Unterauftragneh- mer und deren eingesetztes Personal sowie für vom Auftragnehmer beauftragte Verleihunter- nehmer.

Der Auftragnehmer wird sich für den Fall der Beauftragung eines Unterauftragnehmers oder Verleihunternehmers von diesem schriftlich zusichern lassen, dass er die hier genannten ge- setzlichen Bestimmungen einhält.

Verstößt der Auftragnehmer oder dessen Unterauftragnehmer oder Verleihunternehmer ge- gen die genannten gesetzlichen Bestimmungen, ist der Auftragnehmer für jeden schuldhaften Verstoß zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 1 v. H., bei mehreren Verstößen zusam- men bis zur Höhe von 5 v. H. der Auftragssumme verpflichtet.

Der Auftragnehmer ist nicht zur Zahlung einer Vertragsstrafe verpflichtet, wenn dieser den Verstoß des von ihm eingesetzten Unterauftragnehmers oder Verleihunternehmers bei deren

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Beauftragung nicht kannte und unter Beachtung der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kauf- manns auch nicht kennen musste.

Die Bestimmungen des § 11 VOL/B bleiben hiervon unberührt.

Verstößt der Auftragnehmer oder dessen Unterauftragnehmer oder Verleihunternehmer ge- gen die hier genannten gesetzlichen Bestimmungen, ist der Auftraggeber weiterhin berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. Im Fall einer fristlosen Kündigung verpflichtet sich der Auf- tragnehmer zum Ersatz des dem Auftraggeber hieraus entstehenden Schadens.

Als Erklärung ist das Formblatt »03 Erklärung zum Ausschluss von der Vergabe öff Auf- träge« abzugeben.

Im Fall der Angebotsabgabe einer Bietergemeinschaft ist diese Erklärung von jedem an der Bietergemeinschaft beteiligten Mitglied mit dem Angebot vorzulegen.

Es wird darauf hingewiesen, dass von dem Bieter, welcher den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung durch den Auftraggeber eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 des Gesetzes zur Einrichtung und zum Betrieb eines Registers zum Schutz des Wettbe- werbs um öffentliche Aufträge und Konzessionen (WRegG) und ggf. aus dem Gewerbezent- ralregister nach § 150a der Gewerbeordnung (GewO) angefordert wird.

2.3 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

2.3.1 Referenzen

Zum Nachweis der technischen, organisatorischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bie- ters sind mit dem Angebot zwei Referenzen in Form von abgeschlossenen oder noch laufen- den Aufträgen vorzulegen.

Die Referenzen in Form von mindestens zwei Aufträgen mit jeweils zwei verschiedenen Auf- traggebern sind inhaltlich der hier ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar und haben die folgenden Kriterien zu erfüllen:

  • mindestens ein Auftraggeber ist eine Behörde oder öffentlich-rechtliche Institution,
  • höchstens einer der Auftraggeber ist privatrechtlich organisiert,
  • Gegenstand der Aufträge war mindestens eine Studie im Sozialbereich,
  • im Rahmen mindestens einer Studie wurde ein Beteiligungsverfahren durchgeführt,
  • beide Aufträge haben/hatten eine Vertragslaufzeit von mehr als 1,5 Jahren.

Der Bieter hat die Angaben als Eigenerklärungen im Formblatt »04 Erklärung Referenzen« anzugeben. Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Angaben zu überprüfen und falls der Bieter in die engere Auswahl gelangt, die Unterlagen beim Bieter elektronisch anzu- fragen.

2.3.2 Projektteam

Das vom Bieter zur Bearbeitung eingesetzte Personal muss über die wissenschaftliche Quali- fikation, Fachkenntnisse und Erfahrungen verfügen, die für die ausgeschriebenen Leistungen notwendig sind. Zum Nachweis der technischen, organisatorischen und beruflichen Leistungs-

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fähigkeit des Bieters ist mit dem Angebot die Qualifikation des eingesetzten Personals (Pro- jektteam) nachzuweisen. Als Mindestpersonal wird eine Person für die Projektleitung und eine weitere Person für die Vertretung der Projektleitung sowie mindestens eine weitere Person mit sozialwissenschaftlicher oder vergleichbarer Qualifikation als Projektdurchführende/-mitarbei- tende und mindestens eine weitere Person für deren Vertretung vorausgesetzt.

Für die Qualifikation des für den Auftrag vorgesehenen Personals gelten die folgenden Min- destanforderungen:

  • die am Projekt mitarbeitenden Personen haben einen sozialwissenschaftlichen Studi- enabschluss,
  • die für die Projektleitung eingesetzte Person hat mindestens zweijährige Erfahrung in der Projektleitung oder der Stellvertretung im Zusammenhang mit einschlägigen Stu- dien, Berichten, Forschungsprojekten,
  • die für die Projektleitung eingesetzte Person hat bei mindestens einer der im Formblatt angegebenen Referenzen mindestens als Stellvertreter, Autor/Mitautor mitgewirkt,
  • mindestens eine der am Projekt mitarbeitenden Personen hat in der bisherigen berufli- chen Tätigkeit einschlägige Erfahrungen mit Beteiligungsprozessen mit Menschen mit Behinderungen

Die angegebenen Personen gelten als vertraglich fest vereinbartes Projektteam und sind nur aus wichtigem Grund (z.B. Krankheit oder Ausscheiden eines Beschäftigten) gegen Beschäf- tigte mit hinreichend ähnlichen Qualifikationen, Fachkenntnissen und Erfahrungen austausch- bar.

Hierzu sind in der Anlage »05 Erklärung Projektteam« die entsprechenden Angaben anzu- geben.

2.3.3 Auftragsverarbeitung inkl. TOM-Liste

Alle diejenigen Bieter, insbesondere bei Bietergemeinschaften, welche im Rahmen ihrer Leis- tungserbringung personenbezogene Daten teilweise oder vollständig verarbeiten, stimmen nach Artikel 28 DSGVO mit der Angebotsabgabe dem Vertrag über die Auftragsverarbeitung (AVV) zu. Das Formblatt »06 Vertrag zur Auftragsverarbeitung« ist nur bei Beauftragung von Unterauftragnehmern in Bezug auf die DSGVO (siehe Liste am Ende des AVV) auszufül- len und einzureichen.

Alle diejenigen Bieter, insbesondere bei Bietergemeinschaften, welche im Rahmen ihrer Leis- tungserbringung personenbezogene Daten teilweise oder vollständig verarbeiten, haben zum Nachweis ihrer technischen und beruflichen Zuverlässigkeit mit dem Angebot eine Liste ge- eigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen (TOM-Liste gem. § 4 des AVV) nach Artikel 28 Absatz 3 Unterabsatz 1 Buchstabe c i. V. m. Artikel 32 Absatz 1 DSGVO einzu- reichen. Der Auftraggeber übernimmt zur Zuschlagserteilung die Angaben aus dem Angebot in den AVV. Mit Zuschlagserteilung gilt der AVV als Vertragsbestandteil. Das Unterschriften- erfordernis entfällt aufgrund der Zustimmung im Angebot und Einreichung der TOM-Liste.

2.3.4 Verwendung von Künstlicher Intelligenz (KI)

Der Einsatz von KI-gestützten Tools ist unter folgenden Bedingungen zulässig:

 Die zu verwendende KI und deren Einsatz muss DSGVO-konform sein bzw. erfolgen.

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 Personenbezogene Daten dürfen nicht verarbeitet werden.  Der Hosting-Standort des KI-Systems muss sich innerhalb der EU befinden.  Der Dienstleister muss offenlegen, welche KI-Technologien (z. B. Modelle, Algorith- men, Tools) eingesetzt werden.  Die genutzten KI-Tools und deren Einsatzbereiche sind vollständig zu dokumentieren.  Die benötigten Daten und Prompts werden nur so lang wie für die Verarbeitung nötig im KI-Tool gespeichert.  Die KI darf keine eingegebenen Daten für das Training nutzen.  Die KI darf keine Daten an Dritte weitergeben.  Es darf ausschließlich die, unter Teil A Ziffer 2 „Zielsetzung und Ergebnis der Vergabe“, beschriebene Datenbasis verwendet werden.  Es dürfen keine verfahrensinternen Daten verarbeitet werden, die auf ministeriumsin- terne Prozesse, Abläufe oder Planungen schließen lassen.  Die Ergebnisse sind manuell zu prüfen und auf wissenschaftliche Standards (z. B. Plausibilität, Verzerrungsfreiheit) hin zu validieren. Die Verantwortung für die inhaltliche Richtigkeit des Berichts verbleibt beim Auftragnehmer.  Die Daten dürfen zur Verarbeitung den europäischen Raum nicht verlassen.

Der Auftragnehmer stellt bei der Nutzung von KI durch geeignete Maßnahmen sicher, dass die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten und in die KI eingepflegten Informationen nach Abschluss des Auftrages gelöscht werden.

3 Bewertung der Angebote

Es gelangen nur diejenigen Angebote in die Auswahlprüfung, die die Voraussetzungen nach diesen Vergabeunterlagen erfüllen.

Der Zuschlag wird nach Ausschreibung und Bewertung der Angebote entsprechend des bei- gefügten Formblattes »10 Kriterienkatalog« erteilt.

Der Zuschlag wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot wird anhand der nachfolgend dargestellten Bewertung der Zuschlagskriterien ermittelt. Die Gewichtung spiegelt die Bedeutung der Zuschlagskrite- rien wider.

3.1 Zuschlagskriterien

Die Zuschlagskriterien (mit Wertigkeit) sind:

Nr. 1 Schlüssigkeit Umsetzungskonzept (45 %)

 UK 1.1: Datenerhebung und Methodik – Gewichtung: 10 %  UK 1.2: Vorgehen Evaluation und Wirkanalyse – Gewichtung: 5 %  UK 1.3: Vorgehen Beteiligungsverfahren – Gewichtung: 15 %  UK 1.4.: Vorgehen Zusammenarbeit und Zielerreichung mit Interministerieller Arbeits- gruppe (15 %)  Nr. 2 Zeitliche und organisatorische Umsetzung der Leistung (25 %)

 UK 2.1: Zeit- und Arbeitsplan mit Ressourcen und Aufwänden – Gewichtung: 15%  UK 2.2: Planung Arbeitsleistung / Personaleinsatz – Gewichtung: 10 %

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Nr. 3 Gesamtangebotspreis (30 %)

Mit dem Angebot ist der Gesamtangebotspreis (brutto)vorzulegen (siehe Formblatt »10 Krite- rienkatalog«).

Die Anforderungen sind dem Formblatt »10 Kriterienkatalog« zu entnehmen.

3.2 Ermittlung des Gesamtergebnisses

Das Zuschlagskriterium Nr. 1 wird wie folgt ermittelt:

Das Zuschlagskriterium Nr. 1 (Schlüssigkeit Umsetzungskonzept) gliedert sich in 4 Unterkrite- rien (UK 1.1 bis UK 1.4) für die jeweils 0 bis 3 Punkte vergeben werden:

Wertungstabelle UK 1.1 – Datenerhebung und Methodik
Für das Zuschlagskriterium 1.1 ist die Darstellung und die Auswahl der zu nutzenden Daten-
quellen, die Methodik der Datenerhebung sowie die Auswahl von Inklusionsindikatoren und
deren mögliche Weiterentwicklung maßgeblich.
0 Punkte= nicht erfüllt0 Punkte= nicht erfülltVorschläge zu den Datenquellen oder zur Erhebung der Daten
sind nicht erkennbar oder stehen in keinem erkennbaren Zusam-
menhang mit dem geplanten Bericht. Es sind keine Vorschläge
zur Weiterentwicklung der Inklusionsindikatoren erkennbar.
1 Punkt = mäßig erfülltNachvollziehbare Vorschläge zu den Datenquellen sowie zur Er-
hebung der Daten wurden zwar unterbreitet, aber der Umfang der
Datenanalyse und/oder die Beschreibung der Erhebungsmetho-
den lassen jedoch Zweifel an der Durchführbarkeit bzw. an der
Zielerreichung (Verwertbarkeit und Ergebnisse). Es bestehen
Zweifel an der Erreichbarkeit einer wissenschaftlichen Bewertung
und Datenbasiertheit der Inklusionsindikatoren oder der Realisier-
barkeit der indikationsbezogenen Fortschreibung von Teilhabe-
entwicklungen.
2 Punkte = befriedi- gend bis gut erfülltNachvollziehbare Vorschläge zu den Datenquellen sowie zur Er-
hebung der Daten wurden unterbreitet. Der Umfang der Daten-
analyse und die Beschreibung der Erhebungsmethoden weisen
auf fundierte Auseinandersetzung mit der komplexen Thematik
hin und lassen daher keinen Zweifel an der Durchführbarkeit bzw.
an der Zielerreichung aufkommen. Es bestehen keine Zweifel an
der Erreichbarkeit einer datenbasierten Weiterentwicklung der In-
klusionsindikatoren und praxisrelevanten indikationsbezogenen
Fortschreibung der Teilhabenentwicklungen.
3 Punkte = sehr gut er- fülltInhaltlich und fachlich überzeugende Vorschläge zur Nutzung um-
fangreicher Datenquellen sowie zur Erhebung der Daten wurden
unterbreitet. Der Umfang der Datenanalyse sowie der Beschrei-
bung der Erhebungsmethoden weisen auf eine fundierte Ausei-
nandersetzung mit der komplexen Thematik hin und lassen eine
gute Durchführbarkeit und praktische Verwertbarkeit der Ergeb-
nisse erwarten. Die Vorschläge zur Weiterentwicklung der Inklusi-

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onsindikatoren sind ausführlich dargestellt. Der Prozess zur Wei-
terentwicklung erscheint umfassend, zielführend und gut realisier-
bar. Eine optimale Zielerreichung ist zur erkennen.
Wertungstabelle UK 1.2 – Vorgehen Evaluation und Wirkanalyse
Für das UK 1.2. ist die Vorgehensweise zur Evaluation und Wirkanalyse der Maßnahmen
des Aktionsplans 2023 maßgeblich. Welcher methodische Ansatz oder nach welchen Krite-
rien erfolgt die Evaluation?
0 Punkte =nicht erfüllt0 Punkte =nicht erfülltEs ist keine Vorgehensweise (methodischer Ansatz oder Krite-
rium) zur Evaluation und Wirkanalyse der Maßnahmen des Akti-
onsplans 2023 skizziert oder erkennbar.
1 Punkt = mäßig erfülltEine Vorgehensweise (methodischer Ansatz oder Kriterium) zur Evaluation und Wirkanalyse der Maßnahmen des Aktionsplans 2023 sowie Vorschläge zur Weiterentwicklung der Inklusionsindi- katoren sind nur ansatzweise erkennbar.Eine Vorgehensweise (methodischer Ansatz oder Kriterium) zur
Evaluation und Wirkanalyse der Maßnahmen des Aktionsplans
2023 sowie Vorschläge zur Weiterentwicklung der Inklusionsindi-
katoren sind nur ansatzweise erkennbar.
2 Punkte = befriedi- gend bis gut erfülltDie Vorgehensweise (methodischer Ansatz oder Kriterium) zur Evaluation und Wirkanalyse der Maßnahmen des Aktionsplans 2023 ist erkennbar und nachvollziehbar. Die Zielerreichung steht außer Frage.
3 Punkte = sehr gut er- fülltDie Vorgehensweise (methodischer Ansatz oder Kriterium) zur
Evaluation und Wirkanalyse der Maßnahmen des Aktionsplans
2023 sind ausführlich dargestellt Eine optimale Zielerreichung ist
zur erkennen.
Wertungstabelle UK 1.3 – Vorgehen Beteiligungsverfahren
Für UK 1.3. ist die geplante Vorgehensweise beim Beteiligungsverfahren ausschlaggebend.
Gewertet werden die Konzeption zur Durchführung des Beteiligungsverfahrens sowie die
Methodik zur Entwicklung der Zielbilder, Ziele, Indikatoren und Maßnahmen im Rahmen des
Beteiligungsverfahrens mit dem Landesbeirat.
0 Punkte= nicht erfüllt0 Punkte= nicht erfülltEs ist keine Vorgehensweise (methodischer Ansatz oder Krite-
rium) zur Durchführung des Beteiligungsverfahrens sowie zur Me-
thodik und Entwicklung der Zielbilder, Ziele, Indikatoren und Maß-
nahmen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens skizziert oder er-
kennbar.
1 Punkt = mäßig erfülltEine Vorgehensweise (methodischer Ansatz oder Kriterium) zur
Durchführung des Beteiligungsverfahrens sowie zur Methodik und
Entwicklung der Zielbilder, Ziele, Indikatoren und Maßnahmen im
Rahmen des Beteiligungsverfahrens sind nur ansatzweise er-
kennbar. Es bestehen Zweifel an der Erreichbarkeit fundierter Er-
gebnisse und an der wissenschaftlichen Herangehensweise oder
der Realisierbarkeit des Prozesses.

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2 Punkte = befriedi- gend bis gut erfülltEine Vorgehensweise (methodischer Ansatz oder Kriterium) zur
Durchführung des Beteiligungsverfahrens sowie zur Methodik und
Entwicklung der Zielbilder, Ziele, Indikatoren und Maßnahmen im
Rahmen des Beteiligungsverfahrens sind erkennbar und nachvoll-
ziehbar. Es bestehen keine Zweifel an der Erreichbarkeit fundier-
ter Ergebnisse und an der wissenschaftlichen Herangehensweise
sowie Realisierbarkeit des Prozesses. Die Zielerreichung steht
außer Frage.
3 Punkte = sehr gut er- fülltEine Vorgehensweise (methodischer Ansatz oder Kriterium) zur
Durchführung des Beteiligungsverfahrens sowie zur Methodik und
Entwicklung der Zielbilder, Ziele, Indikatoren und Maßnahme im
Rahmen des Beteiligungsverfahrens sind ausführlich dargestellt.
Es bestehen keine Zweifel an der Erreichbarkeit fundierter Ergeb-
nisse und an der wissenschaftlichen und zugleich praxisrelevan-
ten Herangehensweise und der Realisierbarkeit des Prozesses.
Der Prozess erscheint umfassend und gut realisierbar. Eine opti-
male Zielerreichung ist zur erkennen.
Wertungstabelle UK 1.4 – Vorgehen Zusammenarbeit und Zielerreichung mit Intermi-
nisterieller Arbeitsgruppe
Für die Bewertung des UK 1.4 ist die Konzeption zur Koordinierung und Abstimmung der im
partizipativen Prozess erarbeiteten Ziele und Maßnahmenvorschläge mit der IMAG-Inklusion
zur Erarbeitung des Aktionsplans 3.0 entscheidend.
0 Punkte = nicht erfüllt0 Punkte = nicht erfülltEs sind keine Vorschläge zur Koordinierung und Abstimmung der
im partizipativen und iterativen Prozess erarbeiteten Vorschläge
für die Datenblätter des Aktionsplans erkennbar. Die politische Di-
mension der IMAG wird nicht erkannt.
1 Punkt = mäßig erfülltEs sind Vorschläge zur Koordinierung und Abstimmung der im
partizipativen und iterativen Prozess erarbeiteten Vorschläge für
die Datenblätter des Aktionsplans erkennbar. Die politische Di-
mension der IMAG wird nicht vollständig erkannt. Allerdings genü-
gen die Vorschläge nicht, um eine inklusionspolitische Wichtung
der von der Staatsregierung getragenen Maßnahmen in Fort-
schreibung des Aktionsplanes im erforderlichen Umfang zu ge-
währleisten.
2 Punkte = befriedi- gend bis gut erfülltEs sind Vorschläge zur Koordinierung und Abstimmung der im
partizipativen und iterativen Prozess erarbeiteten Vorschläge für
die Datenblätter des Aktionsplans vorhanden. Die politische Di-
mension der IMAG wird erkannt. Allerdings genügen die Vor-
schläge nicht, um eine politische Wichtung der Handlungsvor-
schläge zu von der Staatsregierung getragenen Maßnahmen in
Fortschreibung des Aktionsplanes in erforderlichem Umfang zu
gewährleisten und damit einen entscheidenden Beitrag zur Um-
setzung der UN-BRK in Sachsen zu leisten.
3 Punkte = sehr gut er- fülltEs sind Vorschläge zur Koordinierung und Abstimmung der im
partizipativen und iterativen Prozess erarbeiteten Vorschläge für
die Datenblätter des Aktionsplans vorhanden. Die politische Di-
mension der IMAG wird erkannt. Allerdings genügen die Vor-
schläge nicht, um eine politische Wichtung der Handlungsvor-
schläge zu von der Staatsregierung getragenen Maßnahmen in
Fortschreibung des Aktionsplanes im erforderlichen Umfang zu

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gewährleisten und damit einen entscheidenden Beitrag zur Um- setzung der UN-BRK in Sachsen zu leisten. Die Zielerreichung der UN-BRK wird damit in Sachsen effizienter und effektiver.

Angebote, welche in einem Unterkriterium 0 Punkte erhalten, werden vom weiteren Verfah- ren ausgeschlossen.

Das UK 1.1 geht mit 10%, das UK 1.2 mit 5%, UK 1.3 mit 15 % und das UK 1.4 mit 15% in die Wertung ein. Das Zuschlagskriterium Nr. 1 geht insgesamt mit 45% in die Zwischenbewertung ein.

Das Zuschlagskriterium Nr. 2 wird wie folgt ermittelt:

Das Zuschlagskriterium Nr. 2 (Zeitliche und organisatorische Umsetzung der Leistung) gliedert sich in 2 Unterkriterien (UK 2.1 bis UK 2.2) für die jeweils 0 bis 3 Punkte vergeben werden:

Für das Unterkriterium 2. gilt:

Wertungstabelle UK 2.1 – Zeit- und Arbeitsplan mit Ressourcen und Aufwänden
Ausschlaggebend für das Wertungskriterium 2.1. ist ein nachvollziehbares Arbeits-, Zeit- und
Abstimmungskonzept, welches insbesondere Aussagen zu Projektorganisation und Rollen-
verteilung, Kommunikations- und Abstimmungsstruktur mit dem SMS, Zeit- und Meilenstein-
planung, Vorgehen zur Qualitätssicherung und Risikomanagement für den Gesamtprozess
enthält.
0 Punkte = nicht erfüllt0 Punkte = nicht erfülltDer Zeit- und Arbeitsplan ist nicht hinreichend dargestellt oder
entspricht nicht den Terminvorgaben der Leistungsbeschreibung
oder lässt erhebliche Zweifel an der Realisierung aufkommen.
1 Punkt = mäßig erfülltDer Zeit- und Arbeitsplan ist nachvollziehbar dargestellt und ent-
spricht den Terminvorgaben der Leistungsbeschreibung. Es be-
stehen allerdings Zweifel an der qualitativen Zielerreichung.
2 Punkte = befriedi- gend bis gut erfülltDer Zeit- und Arbeitsplan ist nachvollziehbar dargestellt und ent- spricht den Terminvorgaben der Leistungsbeschreibung. Die ge- forderte Leistung ist dabei nur mit inhaltlichen Einschränkungen umsetzbar. Die Zielerreichung steht jedoch nicht in Frage.Der Zeit- und Arbeitsplan ist nachvollziehbar dargestellt und ent-
spricht den Terminvorgaben der Leistungsbeschreibung. Die ge-
forderte Leistung ist dabei nur mit inhaltlichen Einschränkungen
umsetzbar. Die Zielerreichung steht jedoch nicht in Frage.
3 Punkte = sehr gut er- fülltDer Zeit- und Arbeitsplan lässt eine optimale Zielerreichung er- kennen, d.h. die geforderte Leistung lässt sich in vollem Umfang in der zur Verfügung stehenden Zeit umsetzen.
Wertungstabelle UK 2.2 – eingesetzte Ressourcen, Planung Personaleinsatz
Für die Wertung maßgebend ist die Darstellung, wie und mit welchem konkreten Personal-
einsatz der AN die jeweiligen Leistungsteile im Projektverlauf umsetzen wird.
0 Punkte = nicht erfüllt0 Punkte = nicht erfülltEs wurden keine Angaben zum Personalaufwand und -Einsatz
gemacht.

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1 Punkt = mäßig erfülltDie Angaben zum Personalaufwand und -Einsatz sind unvollstän- dig oder es ist ungenügend erkennbar, wie das eingesetzte Per- sonal im Projektzeitraum eingesetzt werden soll.
2 Punkte =befriedigend bis gut erfülltDie Angaben zum Personalaufwand und -Einsatz sind unvollstän-
dig, aber durch entsprechende Absichtserklärungen erscheint
eine gute Zielerreichung gesichert oder es ist erkennbar, dass die
Planung zum Personaleinsatz zur Zielerreichung geeignet ist,
aber nicht alle Anforderungen der Projektdurchführung erfüllt oder
den Anforderungen der Projektdurchführung genügt und die Res-
sourcen entsprechend der verfügbaren Mittel und Zeit für eine
gute Zielerreichung eingesetzt werden.
3 Punkte = sehr gut er- fülltDie Angaben zum Personalaufwand und -Einsatz sind vollständig. Es ist erkennbar, dass die Planung zum Personaleinsatz den An- forderungen der Projektdurchführung mehr als genügt und die Ressourcen entsprechend der verfügbaren Mittel und Zeit in ei- nem sehr guten Verhältnis für eine gute Zielerreichung eingesetzt sind. Eine optimale Zielerreichung ist zu erwarten.Die Angaben zum Personalaufwand und -Einsatz sind vollständig.
Es ist erkennbar, dass die Planung zum Personaleinsatz den An-
forderungen der Projektdurchführung mehr als genügt und die
Ressourcen entsprechend der verfügbaren Mittel und Zeit in ei-
nem sehr guten Verhältnis für eine gute Zielerreichung eingesetzt
sind. Eine optimale Zielerreichung ist zu erwarten.

Angebote, welche in einem Unterkriterium 0 Punkte erhalten, werden vom weiteren Verfah- ren ausgeschlossen.Das UK 2.1 geht mit 15% und das UK 2.1 mit 10% ein. Das Zuschlags- kriterium Nr. 2 geht insgesamt mit 25% in die Zwischenbewertung ein.

Für das Zuschlagskriterium Nr. 3 ist der Gesamtangebotspreis brutto anhand der Kosten- kalkulation, aufgeschlüsselt nach den genannten Positionen, maßgeblich. Dabei wird das preisgünstigste Angebot mit 3 Punkten bewertet.

Das Zuschlagskriterium Nr. 3 wird wie folgt ermittelt:

Sodann teilt man den niedrigsten Gesamtangebotspreis jeweils durch alle anderen Gesamt- angebotspreise und multipliziert das auf zwei Stellen nach dem Komma genaue Ergebnis mit 3. Es ergibt sich die jeweilige Gesamtpunktzahl für den Gesamtangebotspreis. Anschließend geht die Gesamtpunktzahl des Zuschlagskriteriums Nr. 3 mit 30 % in die Zwi- schenbewertung ein.

Gesamtwertung Für die Gesamtwertung werden die gewichteten Punkte der Wertungskriterien Nr. 1, Nr. 2 und Nr. 3 zusammengerechnet. Die Rangfolge der Bieter ergibt sich aus der Höhe der erreichten Gesamtpunkte. Erreichen mehrere Bieter die gleiche Gesamtpunktzahl, richtet sich die Plat- zierung der Bieter nach dem günstigsten Gesamtangebotspreis. Haben diese wiederum den gleichen Gesamtangebotspreis, wird per Los entschieden.

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4 Fragen von Interessenten, Kommunikation

Sollten bei der Angebotserstellung leistungsbezogene oder verfahrensrechtliche Fragen ent- stehen, die Vergabeunterlagen oder sonstige im Rahmen des weiteren Verfahrens zur Verfü- gung gestellten Unterlagen, Auskünfte oder Informationen nach Auffassung des Interessenten Unklarheiten, Lücken oder Widersprüche enthalten, die die Erstellung des Angebotes er- schweren oder beeinflussen können, so hat der Interessent unverzüglich und rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist die Fragen über das zur Verfügung gestellte Bietertool beim Auftrag- geber zu stellen, damit ausreichend Zeit bleibt, die Antworten bei der Angebotserstellung zu berücksichtigen.

Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.

Die Fragen sollten so formuliert sein, dass eine Übermittlung an die anderen Interessenten ohne vorherige Überarbeitung möglich ist. Insbesondere sollten die Fragen keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse oder sonstige datenschutzrelevante Bestandteile enthalten. So- fern eine sensible Datenangabe/Information unvermeidbar ist, hat der Fragesteller auf die Ver- traulichkeit hinzuweisen.

Mit der Übersendung einer Frage gilt eine entsprechende Bekanntgabe der Frage auf der E- Vergabeplattform als genehmigt. Die Fragen und Antworten werden Bestandteil der Vergabe- unterlagen und sind somit verbindlich für das gesamte Vergabeverfahren. Antworten, die sich auf Vertragsbedingungen oder auf die Leistungsbeschreibung beziehen, werden zudem ver- bindlicher Vertragsbestandteil.

Sofern die Antworten Informationen enthalten, die über den Inhalt der Vergabeunterlagen hin- ausgehen bzw. allgemein klarstellenden Charakter haben, werden die Fragen und Antworten allen Interessenten für diesen Auftrag in anonymisierter Form auf der in der Vergabebekannt- machung genannten Webseite zur Verfügung gestellt. Die Interessenten für diesen Auftrag sind gehalten, sich regelmäßig zu informieren, ob die Vergabeunterlagen aktualisiert worden sind. Es erfolgt keine automatische Benachrichtigung über Änderungen. Interessenten, die sich auf der E-Vergabeplattform registrieren, werden informiert, sobald Aktualisierungen der Vergabeunterlagen auf der in der Vergabebekanntmachung genannten Webseite abrufbar sind.

Interessenten müssen Sorge dafür tragen, dass sie während des Vergabeverfahrens unter den in ihrer Registrierung hinterlegten E-Mail-Adressen auch tatsächlich erreichbar sind. Der Auftraggeber verwendet im gesamten Vergabeverfahren ausschließlich diese Kontaktdaten. Das gilt auch, wenn über automatisch generierte Antworten (z.B. Abwesenheitsassistenten) andere Kontaktdaten mitgeteilt werden.

5 Angebotsabgabe einschließlich Erklärungen

Für die Angebotsabgabe ist eine kostenlose Registrierung auf dem Vergabeportal www.evergabe.sachsen.de erforderlich. Zur Angebotseinreichung ist das kostenlose Bie- tertool „Bietercockpit zum AI-Vergabemanager“ zu verwenden.

Elektronische Angebote können auf vier Arten eingereicht werden:

  1. Einreichung in elektronischer Textform
  2. Einreichung mit fortgeschrittener elektronischer Signatur bzw. fortgeschrittenem elekt- ronischen Siegel

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  1. Einreichung mit qualifizierter elektronischer Signatur bzw. qualifiziertem elektronischen Siegel
  2. Einreichung mit externer elektronischer Signatur bzw. externem elektronischen Siegel.

In allen vier Fällen erfolgen das Hochladen, die Verschlüsselung des Angebotes und die Wei- terleitung mit dem über die E-Vergabeplattform www.evergabe.sachsen.de zur Verfügung ge- stellten Bietertool „Bietercockpit zum AI-Vergabemanager“. Das Hochladen ist nur bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Angebotsfrist möglich. Eine Einreichung des Angebotes in anderer Form wie z. B. in Papier, als Telefax oder als E-Mail ist nicht zugelassen und führt zum Ausschluss des Angebotes.

Informationen zu den zu verwendenden elektronischen Mitteln, den technischen Parametern zur Einreichung von Angeboten sowie zu Verschlüsselungsverfahren können den auf der E- Vergabeplattform hinterlegten Nutzungsbedingungen entnommen werden.

Weitere Informationen zu den Signaturen, zum Bietertool „Bietercockpit zum AI-Vergabema- nager“ und zum technischen Betrieb stehen unter der E-Vergabeplattform www.evergabe.sachsen.de zur Verfügung.

Soweit in den vorgegebenen Formularen Eintragungsmöglichkeiten für eine Unterschrift bestehen, ist hier elektronisch eine Unterschrift, d.h. der Name der erklärenden Person, einzutragen. Erfolgt an dieser Stelle keine entsprechende Eintragung, gilt die Erklärung als nicht abgegeben.

Kosten, die für die Erarbeitung der Verfahrensunterlagen, d. h. Teilnahmeantrag, Angebotser- stellung, Verhandlungsverfahren, Reisekosten etc. anfallen, werden nicht erstattet.

Das Angebot muss alle geforderten Angaben, wie z.B. Nachweise, Erklärungen enthalten. Fehlende Unterlagen kann der Auftraggeber nachfordern. Werden diese nicht innerhalb der Nachfrist vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.

Für das Angebot wird im Bietertool automatisch ein Angebotsschreiben mit den vom Bieter eingetragenen Angebotsdaten erzeugt. Ein weiteres Anschreiben des Bieters ist nicht erfor- derlich.

Das Angebot muss das ausgefüllte Formblatt »10 Kriterienkatalog« enthalten.

6 Angebotsfrist

Das Angebot mit den geforderten Angaben, wie z. B. Nachweise, Erklärungen ist bis zum

  1. November 2026, 10:00 Uhr

entsprechend den Anforderungen der Auftragsbekanntmachung und der Ausschreibungsun- terlagen elektronisch über die E-Vergabeplattform www.evergabe.sachsen.de zu übermitteln (Angebotsfrist).

Soweit Erläuterungen zur besseren Beurteilung des Angebots erforderlich erscheinen, kann der Bieter die Erläuterung zum Angebot als gesonderte Anlage beifügen.

Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig. Korrekturen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein.

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Nicht rechtzeitig eingegangene Angebote werden ausgeschlossen. Maßgeblich ist hierfür der Eingang auf dem E-Vergabeserver der E-Vergabeplattform. Verzögerungen bei der Übermitt- lung, die der Auftraggeber nicht zu vertreten hat, gehen zu Lasten des Bieters.

Sollten Berichtigungen oder Änderungen der bereits eingereichten Angebotsunterlagen erforderlich sein, kann der Bieter die Unterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist in der gleichen Form, wie die Unterlagen einzureichen sind, zurückziehen und neu hochladen.

7 Bindefrist

Das Angebot muss eine Gültigkeit bis mindestens 3. Dezember 2026 haben (Bindefrist). Bis zum Ablauf der Bindefrist ist der Bieter an sein Angebot gebunden.

8 Sonstige Bedingungen

8.1 Einschlägige Rechtsvorschriften

Auf das Vergabeverfahren finden im Wesentlichen die Rechtsvorschriften des GWB und der VgV Anwendung.

Auf den Vertragspreis findet die Verordnung PR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen vom 21.11.1953 in der jeweils geltenden Fassung Anwendung.

Es gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), soweit im Folgenden nichts anderes geregelt ist.

8.2 Nebenangebote / Änderungsvorschläge

Nebenangebote und Änderungsvorschläge sind nicht zugelassen.

8.3 Bietergemeinschaften

Bietergemeinschaften, die sich im Auftragsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft (Auftragnehmer) zusammenschließen wollen, haben mit ihrem Angebot das von jedem Mitglied der Bieterge- meinschaft ausgefüllte Formblatt »01 Erklärung Angaben zum Bieter« sowie das von allen Mitgliedern unterschriebene Formblatt »07 Erklärung Bietergemeinschaft«) abzugeben,

  • in der alle Mitglieder aufgeführt sind,

  • der bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,

  • nach dem der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber auch schon im Vergabeverfahren rechtsverbindlich vertritt,

  • alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften sowie

  • der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen.

Die Bietergemeinschaft versichert mit Angebotsabgabe, dass sie wettbewerbsrechtlich zuläs- sig ist. Es darf in diesem Zusammenhang kein Verstoß gegen § 1 GWB vorliegen.

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Erklärungen von Bietergemeinschaften zur Zuverlässigkeit (Eigenerklärung zum Nichtvorlie- gen der Ausschlussgründe sowie Eigenerklärung zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossen- schaft/gesetzlichen Unfallkasse), der Handels- bzw. Berufsregisterauszug sowie der Nach- weis bzw. die Bereitschaftserklärung zum Versicherungsschutz sind für jedes Mitglied der Bie- tergemeinschaft vorzulegen. Nachweise der fachlichen Leistungsfähigkeit müssen hingegen für die Mitglieder der Bietergemeinschaft, welche tatsächlich die jeweiligen Leistungen erbrin- gen, gesondert eingereicht werden.

Im Zusammenhang mit der Auftragsverarbeitung ist im Formblatt »07 Erklärung Bieterge- meinschaft« mit dem Angebot unter dem Punkt ‚Vorgesehene Leistungserbringung‘ darzu- stellen, welcher Bieter, welche Art der personenbezogenen Daten nach DSGVO, zu welchem Zeitpunkt und in welcher Form verarbeitet.

8.4 Unterauftragnehmer

Die Weitergabe der ausgeschriebenen Leistung oder Teile derselben an Unterauftragnehmer ist zugelassen. In diesem Fall ist das Formblatt »08 Erklärung Verpflichtung Unterauftrag- nehmer« entsprechend auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen.

Die Bieter sollen sich insbesondere bei Großauftragen bemühen, Unteraufträge an kleine und mittlere Unternehmen in dem Umfang zu erteilen, wie es mit der vertragsgemäßen Ausführung der Leistung vereinbart werden kann. Es sind daher Art und Umfang der Leistungen anzuge- ben, die an Unterauftragnehmer übertragen werden sollen.

Die Bieter sind verpflichtet, bei der Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer nach den allgemeinen Wettbewerbsgrundsätzen des § 97 GWB zu verfahren. Sie müssen den Ver- trägen mit Unterauftragnehmern die VOL/B zugrunde legen.

Dem Unterauftragnehmer dürfen keine ungünstigeren Bedingungen - insbesondere hinsicht- lich der Zahlungsweise und Sicherheitsleistungen - gestellt werden, als zwischen Bieter und Auftraggeber vereinbart sind.

Die Bieter sind verpflichtet, Ihre Unterauftragnehmer vor oder bei Vertragsschluss davon zu unterrichten, inwieweit die VOPR 30/53 auf den Unterauftrag anzuwenden ist.

Im Zusammenhang mit der Auftragsverarbeitung ist die vorgesehene Leistungserbringung im Formblatt »08 Erklärung Verpflichtung Unterauftragnehmer« darzustellen, welche schutz- würdigen Daten nach DSGVO, zu welchem Zeitpunkt und in welcher Form der Unterauftrag- nehmer verarbeitet. Der Bieter ist verpflichtet, Unterauftragnehmer sorgfältig nach deren Eig- nung und Zuverlässigkeit auszuwählen. Er hat diese entsprechend § 9 des Vertrages zur Auf- tragsverarbeitung (Formblatt »XX Vertrag zur Auftragsverarbeitung«) zu verpflichten und sicherzustellen, dass der Auftraggeber seine Rechte (insbesondere seine Prüf- und Kontroll- rechte) ggf. direkt gegenüber den Unterauftragnehmern wahrnehmen kann.

8.5 Wettbewerbsbeschränkende Absprachen

Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer un- zulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.

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8.6 Sorgfaltspflichten in Lieferketten

Für den Fall, dass der Anwendungsbereich des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) in Verbindung mit der Europäischen Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) eröffnet ist, versichert der Bieter mit Einreichung seines Angebotes, dass er die Verpflichtungen des LkSG bei Leistungs- erbringung einhält und kein Verstoß nach § 24 Absatz 1 i. V. m. § 22 Absatz 1 und Absatz 2 LkSG vorliegt. Im Falle einer Selbstreinigung nach § 125 des Gesetzes gegen Wettbewerbs- beschränkungen ist ein entsprechender Nachweis mit dem Angebot einzureichen.

8.7 Schutzrechte

Die Unternehmen haben anzugeben, ob für den Auftragsgegenstand gewerbliche Schutz- rechte bestehen, beantragt oder erwogen werden (§ 53 Abs. 8 VgV). Macht der Bieter keine Angaben zu Schutzrechten, geht die Vergabestelle davon aus, dass keine Schutzrechte be- stehen, beantragt sind oder erwogen werden.

8.8 Rabatte und Skonto

Ein Rabatt ist transparent im Angebot einzutragen. Ebenso können Skonti mit den jeweiligen Bedingungen aufgenommen werden.

8.9 Haftung

Der Auftragnehmer haftet gegenüber dem Auftraggeber für schuldhaft von ihm verursachte Schäden im Rahmen der Vertragserfüllung unbeschränkt. Er haftet für alle Schäden, die dem Auftraggeber aufgrund einer vom Auftragnehmer erbrachten fehlerhaften oder nicht vollstän- digen Leistung entstehen und auch für das Verschulden von Personen, deren er sich zur Er- füllung seiner Leistung bedient.

Die Regelungen der deliktischen Haftung, insbesondere des Rechts der unerlaubten Handlun- gen nach den §§ 823 ff. BGB, bleiben unberührt.

Der Auftragnehmer stellt den Auftraggeber von allen etwaigen Schadensersatzansprüchen Dritter frei, soweit diese nicht auf vom Auftraggeber selbst und unmittelbar verursachten Haf- tungsgründen beruhen.

8.10 Kündigung des Vertrages

Die Vertragspartner können den Vertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung ganz oder teilweise kündigen. Der Auftraggeber kann den Vertrag zudem mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. Die bereits erbrachten Leistungen des Auftragnehmers werden bis zu die- sem Zeitpunkt vergütet.

Die Kündigung ist schriftlich gegenüber dem Vertragspartner zu erklären.

Ein wichtiger Grund besteht, wenn Tatsachen vorliegen, auf Grund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendi- gung des Vertrages nicht zugemutet werden kann.

Kündigt der Auftraggeber aus einem Grund, den weder er noch der Auftragnehmer zu vertre- ten haben, so kann der Auftragnehmer eine Vergütung für seine bisherigen Aufwendungen

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verlangen. Hat der Auftragnehmer den Grund zu vertreten, kann er seine bisherigen Aufwen- dungen verlangen, wenn die daraus hervorgegangenen Ergebnisse für den Auftraggeber von Interesse sind.

Kündigt der Auftraggeber aus einem Grund, den er zu vertreten hat, so kann der Auftragneh- mer nur die Vergütung der bis dahin erbrachten vertraglichen Leistungen sowie die durch den Auftragnehmer bereits eingegangenen, erforderlichen und zweckmäßigen Verbindlichkeiten beanspruchen.

9 Datenschutzrechtliche Hinweise im Zusammenhang mit der Vergabe öffentlicher Aufträge

Mit der Einreichung des Angebotes versichert der Bieter, dass die Regelungen der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenver- kehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) bei der Leis- tungserbringung eingehalten werden.

Informationen zum Schutz der Daten im Vergabeverfahren sind unter https://www.sms.sach- sen.de/datenschutz-bei-vergaben.html zu finden.

10 Russland-Sanktionen

Mit dem Angebot ist das Formblatt »09 Eigenerklärung Artikel 5k VO (EU) 2022_576« zur Bestätigung über die Einhaltung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates in der jeweils geltenden Fassung einzureichen.

11 Verschwiegenheitspflicht

Der Bieter hat über die Inhalte des Vergabeverfahrens sowie die ihm bei seiner Tätigkeit be- kannt gewordenen dienstlichen Angelegenheiten des Auftraggebers (insbesondere in Bezug auf Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, unter das Bankgeheimnis fallende Informationen und Projektinformationen) Verschwiegenheit zu bewahren. Er hat hierzu die mit dem Verga- beverfahren befassten eigenen und gegebenenfalls sonstigen Mitarbeiter schriftlich zu ver- pflichten und dies auf Verlangen dem Auftraggeber nachzuweisen.

12 Hinweise zur Einlegung von Rechtsbehelfen

Jeder Bieter kann sich zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die Vergabebestimmun- gen an folgende Nachprüfungsbehörde wenden:

  1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Braustraße 2 04107 Leipzig

Telefonnummer: +49 341 977-3800 Telefax: +49 341 977-1049

Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begrün- den. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder ge- wöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich des GWB hat einen

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Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich des GWB zu benennen. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsver- letzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel ent- halten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist dar- zulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens nach §§ 155 ff. GWB alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 Absatz 1 GWB grundsätzlich ein Akten- einsichtsrecht haben. Jeder Bieter muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Angebot, mit allen wesentlichen Bestandteilen, von den Verfahrensbeteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Es liegt daher im eigenen Interesse eines jeden Bieters, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 165 Absatz 2 GWB die Vergabekammer veranlassen können, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Angebotsunterlagen entsprechend kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbe- sondere Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Der Auftraggeber ist bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Absatz 2 GWB).

13 Schlussvorschriften

Im Falle des § 38 Zivilprozessordnung (ZPO) wird als Gerichtsstand Dresden vereinbart.

Der Auftragnehmer hat sämtliche in seinen Besitz gelangte Unterlagen, erstellte Verarbei- tungs- und Nutzungsergebnisse sowie Datenbestände (inkl. Kopien oder Reproduktionen), die im Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis stehen, nach Abschluss des Auftrages dem Auftraggeber auszuhändigen oder nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers zu vernich- ten. Bei Verarbeitung von personenbezogenen Daten sind die gesonderten Bedingungen des Formblattes »06 Vertrag zur Auftragsverarbeitung« zu beachten.

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sind nur wirksam, wenn sie schriftlich verein- bart worden sind. Dies gilt auch für die Änderung dieses Schriftformerfordernisses. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Das gleiche gilt, soweit eine Regelungslücke besteht. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Regelungslü- cke soll eine Bestimmung gelten, die die Parteien vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksam- keit oder das Fehlen der Bestimmung gekannt hätten.

Dieser Vertrag bewirkt weder ein Arbeitsverhältnis noch ein arbeitnehmerähnliches Verhältnis zum Freistaat Sachsen.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Vergabestelle SMS

Dieses Schreiben wurde elektronisch schlussgezeichnet und ist ohne Unterschrift gültig.

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C Formblätter und zugleich Checkliste der Nachweise

FormblattEignungsnachweisNachweis beigefügt
Allgemeine Angaben zur Situation des Bieters
01Erklärung Angaben zum Bieter☐
Rechtslage des Bieters
02Erklärung Ausschlussgründe☐
03Erklärung zum Ausschluss von der Vergabe öff Aufträge☐
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
04Erklärung Referenzen☐
05Erklärung Projektteam☐
06Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV) inkl. TOM-Liste☐
Sonstige Nachweise
07Erklärung Bietergemeinschaft (wenn zutreffend)☐
08Erklärung Verpflichtung Unterauftragnehmer (wenn zutreffend)☐
09Eigenerklärung Artikel 5k VO (EU) 2022_576☐
Kriterienkatalog
10Kriterienkatalog☐

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