Kostenloses Live-Webinar: VergabeHero in Aktion erleben.

05_Vertraulichkeitsvereinbarung-Vergabeverfahren.docx

Bereitstellung und Verlängerung von UiPath-Lizenzen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 29.09.2026, 22:15 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.evergabe.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

Originaldatei öffnen

Vergabeverfahren

"Bereitstellung von UiPath Lizenzen“

Az.: E5400/100-LIT-2-2868/26 VB_LIT04/26

Anlage 5

Vereinbarung zur Vertraulichkeit im Vergabeverfahren

Zwischen

______________________

______________________

______________________

  • im folgenden Bieter -

und

Freistaat Sachsen

vertreten durch das Sächsische Staatsministerium der Justiz

vertreten durch die Leitstelle für Informationstechnologie der sächsischen Justiz

  • im folgenden Auftraggeber -

wird die nachstehende Vertraulichkeitsvereinbarung geschlossen:

  1. Gegenstand der Vereinbarung
  2. Als vertrauliche Informationen im Sinne dieser Vereinbarung gelten insbesondere Informationen über interne Belange des Auftraggebers sowie sämtliche in mündlicher, schriftlicher oder elektronischer Form zugänglich gemachte technische und nicht technische Informationen und Materialien des Auftraggebers, seiner Geschäftspartner, die personenbezogen oder nicht öffentlich zugänglich oder nicht allgemein bekannt oder als vertraulich gekennzeichnet sind. Unerheblich ist dabei, durch wen Dokumente oder andere Trägermedien erstellt wurden, sofern sie Informationen verkörpern, die sich auf den Auftraggeber beziehen.
  3. Der Nachweis, dass eine Information nicht personenbezogen oder öffentlich zugänglich oder allgemein bekannt oder nicht als vertraulich gekennzeichnet ist bzw. war, obliegt dem Bieter.
  4. Pflichten des Bieters
  5. Der Bieter wird die Informationen gemäß Ziffer 1. dieser Vereinbarung mit der gleichen Sorgfalt schützen, mit der er seine eigenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse schützt, mindestens jedoch mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns und nach Maßgabe der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
  6. Insbesondere verpflichtet sich der Bieter,
  7. ihm direkt, indirekt oder zufällig bekannt gewordene Informationen, Tatsachen und Vorgänge, sowie die daraus erzielten Ergebnisse und Erkenntnisse über den Auftraggeber und/oder die ABSt, ausschließlich im Rahmen der Teilnahme an diesem Vergabeverfahren zu verwenden und weder für sich selbst zu nutzen, zu verwerten, zu verwenden, zu vervielfältigen oder zugänglich zu machen, noch an Dritte weiterzugeben. Dritte in diesem Sinne sind auch andere Behörden des Freistaates Sachsen;
  8. die Grundsätze bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten gemäß Datenschutzgrundverordnung zu beachten und Regelungen für den Auftraggeber transparent zu machen. Seine von ihm eingesetzten Mitarbeiter sind nachweislich auf die Einhaltung der Vorgaben zu verpflichten;
  9. nicht auf vertrauliche Informationen zuzugreifen und keine Kenntnis von vertraulichen Informationen zu nehmen, die für die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren nicht notwendig sind, deren Zugang mit technischen Mitteln aber möglich wäre;
  10. sicherzustellen, dass vertrauliche Informationen nur durch die von ihm eingesetzten Mitarbeiter (einschließlich seiner Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen) erlangt werden können, die diese Informationen aufgrund ihrer Tätigkeit zur Teilnahme an diesem Vergabeverfahren zwingend erhalten müssen;
  11. durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass eine Weitergabe vertraulicher Informationen an Personen über Ziffer 2.(2) lit.d dieser Vereinbarung hinaus ausgeschlossen ist;
  12. Genehmigungen, Einwilligungen oder Freigaben vor der Weitergabe vertraulicher Informationen schriftlich einzuholen, sofern nicht eine gesetzliche Pflicht zur Weitergabe besteht. In jedem Fall der Weitergabe ist dies dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
  13. Der Bieter ist dafür verantwortlich, dass alle von ihm eingesetzten Mitarbeiter, einschließlich seiner Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, die Bestimmungen dieser Vereinbarung kennen und einhalten.
  14. Der Bieter hat nach Beendigung dieses Vergabeverfahrens alle in seinem Besitz befindlichen vertraulichen Informationen und Daten, insbesondere die überlassenen Unterlagen, Software, CD-ROMs, Disketten und sonstigen Datenträger sowie online zur Verfügung gestellten Informationen und Daten innerhalb von 30 Tagen an den Auftraggeber und/oder die ABSt zurückzugeben oder auf Verlangen nachweislich zu löschen bzw. zu vernichten, soweit nicht eine gesetzliche Pflicht zur Aufbewahrung besteht.
  15. Folgen der Kenntnis

Durch die Erlangung oder Offenbarung von Informationen wird dem Bieter weder ausdrücklich noch konkludent oder stillschweigend ein Recht an Marken, Patenten, Urheberrechten, Warenzeichen oder an geschäftsinternen Informationen oder sonstigem geistigem Eigentum eingeräumt.

  1. Folgen der Rechtsverletzung
  2. Die Verletzung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen ist nach § 23 GeschGehG strafbar und kann mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren geahndet werden.
  3. Die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche bleibt vorbehalten.
  4. Es wird wenigstens eine fahrlässige Verletzung durch den Bieter vermutet, wenn der Auftraggeber und/oder die ABSt den Nachweis erbringen kann, dass der Auftragnehmer gegen die Bestimmungen dieser Vereinbarung verstoßen hat, z.B. vertrauliche Informationen aus dessen Zurech­nungsbereich an Dritte gelangt sind, verwertet oder vervielfältigt wurden. Der Bieter ist berechtigt, den Gegenbeweis zu führen.
  5. Der Bieter haftet für das Verhalten seiner Mitarbeiter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen wie für ein eigenes Verschulden. Ein Entlastungsbeweis nach § 831 Abs. 1, Satz 2 BGB ist möglich.
  6. Sollte der Auftraggeber und/oder die ABSt von Dritten wegen eines Verstoßes gegen eine mit diesen bestehende Geheimhaltungsvereinbarung in Anspruch genommen werden, so hat der Bieter den Auftraggeber und/oder die ABSt von diesen Ansprüchen insoweit freizustellen, als der von dem Dritten geltend gemachte Anspruch auf einer Verletzung der Bestimmungen aus dieser Vereinbarung beruht.
  7. Laufzeit
  8. Diese Erklärung tritt ab Unterzeichnung in Kraft und bleibt auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens unbefristet gültig.
  9. Die Pflicht zur Vertraulichkeit endet mit dem öffentlichen Bekanntwerden der Informationen.
  10. Allgemeine Regelungen
  11. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung gegen zwingende gesetzliche Vorschriften verstoßen oder aus sonstigem Grunde unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen gleichwohl gültig. In diesem Falle verpflichten sich die Parteien, eine der unwirksamen Regelung wirtschaftlich möglichst nahe kommende, rechtswirksame Regelung zu treffen. Gleiches gilt sinngemäß für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke.
  12. Änderungen oder Ergänzungen dieser Erklärung bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform und Unterzeichnung durch beide Parteien. Gleiches gilt für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
  13. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dieser Erklärung ist Dresden.

________________________________________________________________________________

Ort, Datum Vollständiger Name des Unternehmens

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung