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Vergabeverfahren „Bereitstellung von UiPath Lizenzen“
Az.: E5400/100-LIT-2-2868/26 VB_LIT04/26
Anlage 4 - Zuschlagskriterien und Bewertungsmethode
Inhaltsverzeichnis der Anlage 4
1 Allgemeines Vorgehen bei der Prüfung und Bewertung der Angebote ........................... 1 2 Konkretes Vorgehen bei der Prüfung und Bewertung der Angebote ............................... 2 2.1 Prüfung von Eignung und Ausschlussgründen sowie Prüfung der Ausschlusskriterien ............................................................................................................ 2 2.2 Prüfung der Angemessenheit der Preise ................................................................. 2 2.3 Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ............................................................. 2
Die Prüfung und Wertung der Angebote erfolgt gemäß §§ 16, 18 Abs. 1 VOL/A und der nachfolgend beschriebenen Grundsätze.
Maßgebend für die Prüfung und Bewertung der Angebote zur Vorbereitung der Zuschlagsentscheidung sind die Angebotsaufforderung und die Anlagen 12, 13, 14 und 15 (Ausschlussgründe, Eignung), die Anlagen 02, 03 und 16 (Mindestanforderungen) und die Anlage 17 (Preisblatt). Die Anlagen sind vom Bieter vollständig auszufüllen und als Teil seines Angebots einzureichen.
1 Allgemeines Vorgehen bei der Prüfung und Bewertung der Angebote Die Bewertung der Bieter bzw. der Angebote erfolgt in folgenden Stufen:
Stufe 1: Formale Prüfung gemäß §§ 16, 18 Abs. 1 VOL/A
Stufe 2: Prüfung von Eignung und Ausschlussgründen sowie Prüfung der Ausschlusskriterien
Stufe 3: Prüfung der Angemessenheit der Preise
Stufe 4: Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes
Anlage 04, VB_LIT04/26 Az.: E5400/100-LIT-2-2868/26 Seite 1 von 2
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2 Konkretes Vorgehen bei der Prüfung und Bewertung der Angebote
2.1 Prüfung von Eignung und Ausschlussgründen sowie Prüfung der Ausschlusskriterien Es wird das Vorliegen der Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen überprüft (Angebotsaufforderung und Anlagen 12, 13, 14, 15). Bieter, die die Eignungsanforderungen und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nicht nachweisen können, werden als ungeeignet für die Erbringung der Leistung angesehen und daher von der weiteren Bewertung ausgeschlossen.
Zudem wird das Vorliegen der Ausschlusskriterien (A-Kriterien) überprüft. Alle A-Kriterien sind in den Anlagen 02 und 03 beschrieben und stellen ausschließlich A-Kriterien dar. Deren Einhaltung ist in Anlage 16 explizit zu bestätigen. Als Ausschlusskriterien werden Kriterien bezeichnet, die durch die Bieter zwingend zu erfüllen sind, d. h. die dahinterstehenden Anforderungen sind für den Auftraggeber unverzichtbar. Ein Nichterfüllen auch nur eines Ausschlusskriteriums führt automatisch zur Nichtberücksichtigung des Angebotes im weiteren Verfahren. Alle Bieter, die die Ausschlusskriterien erfüllen, sind gleich geeignet.
2.2 Prüfung der Angemessenheit der Preise Gemäß § 16 Abs. 6 VOL/A wird eine Prüfung der Angemessenheit der Preise durchgeführt. Wenn eine solche Überprüfung der Preise ergibt, dass ein Missverhältnis zwischen Preis und Leistung anzunehmen ist, so hat dies den Ausschluss des betreffenden Angebotes von der weiteren Wertung zur Folge.
2.3 Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots Der Zuschlag wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt. Berücksichtigt werden alle Angebote, die sich nach den Prüfungen der Stufen 1 bis 3 qualifiziert haben. Der Zuschlag wird auf das Angebot erteilt, welches den niedrigsten Gesamtpreis (Gesamtpreis brutto = Wertungspreis) bietet. Der Bieter hat die angebotenen Preise anzugeben und die Anlage 17 (Preisblatt) auszufüllen. Bei absoluter Preisgleichheit wird die Entscheidung der Zuschlagserteilung im Los- verfahren getroffen.
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