Kostenloses Live-Webinar: VergabeHero in Aktion erleben.

01_Vergabebestimmungen.pdf

Bereitstellung und Verlängerung von UiPath-Lizenzen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 29.09.2026, 22:15 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.evergabe.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

Originaldatei öffnen

[Seite 1]

Vergabeverfahren „Bereitstellung von UiPath Lizenzen“

Az.: E5400/100-LIT-2-2868/26 VB_LIT04/26

Anlage 1 – Vergabebestimmungen

Inhaltsverzeichnis der Anlage 1

1 Vergabestelle und Meilensteine des Verfahrens .............................................................2

2 Zeitplanung ....................................................................................................................2

3 Grundsätzliche Bestimmungen .......................................................................................3

4 Angebotsfrist, Einsendeadresse und Modalitäten ...........................................................3

5 Verspätete Abgabe .........................................................................................................3

6 Aufbau, Form und Inhalt des Angebots ...........................................................................4

7 Unklarheiten im Angebot / Preisermittlung ....................................................................5

8 Berichtigungen, Änderungen und Rücknahme von Angeboten .......................................5

9 Fragen zur Ausschreibung / Bieterfragen ........................................................................5

10 Zuschlagserteilung und Bindefrist ...................................................................................5

11 Verzicht auf die Auftragsvergabe gem. § 17 VOL/A ........................................................5

12 Information über Nichtberücksichtigung eines Angebotes ..............................................5

13 Vergabe in Losen ............................................................................................................6

14 Nebenangebote/ weitere Hauptangebote ......................................................................6

15 Verwendung der Vergabeunterlagen ..............................................................................6

16 Vertraulichkeit und Datenschutz .....................................................................................6

17 Preisangaben ..................................................................................................................7

18 Vergütung für Bearbeitung von Angebote ......................................................................8

19 Bietergemeinschaften .....................................................................................................8

20 Unteraufträge ................................................................................................................8

21 Schutzrechte ...................................................................................................................8

22 Speicherung personenbezogener Daten ..........................................................................9

23 Rückgabe von Unterlagen ...............................................................................................9

24 Abgabe unzutreffender Erklärungen ............................................................................. 10

Anlage 01, VB_LIT04/26 E5400/100-LIT-2-2868/26 Seite 1 von 10

[Seite 2]

25 Wettbewerbsbeschränkende Absprachen ..................................................................... 10

26 Preisprüfung ................................................................................................................. 10

27 Bekanntmachung über vergebene Aufträge ................................................................. 10

28 Sonstiges ...................................................................................................................... 10

1 Vergabestelle und Meilensteine des Verfahrens

Kontaktstelle

Leitstelle für Informationstechnologie der sächsischen Justiz Bautzner Straße 19a 01099 Dresden Fax: +49 351 446 18090 E-Mail: ausschreibung@lit.justiz.sachsen.de

Auftraggeber („AG“)

Freistaat Sachsen, vertreten durch die Leitstelle für Informationstechnologie der sächsischen Justiz (LIT) Bautzner Straße 19 a 01099 Dresden

Nachprüfungsstelle Freistaat Sachsen, vertreten durch das Sächsische Staatsministerium der Justiz Hospitalstraße 7 01097 Dresden

2 Zeitplanung

Dem Vergabeverfahren liegt folgende Zeitplanung zugrunde:

MeilensteineTermin
Ablauf der Angebotsfrist09.10.2026, 10:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist31.10.2026
Absendung der Information über die Nichtbe- rücksichtigung gemäß § 8 Abs. 1 SächsVerga- beG16.10.2026
Zuschlagserteilung27.10.2026
Lizenzbereitstellung28.10.2026

Anlage 01, VB_LIT04/26 E5400/100-LIT-2-2868/26 Seite 2 von 10

[Seite 3]

Tabelle 1: Meilensteine des Vergabeverfahrens

Die oben aufgeführten Termine können sich verschieben. Etwaige Terminverschiebungen werden den Bietern rechtzeitig mitgeteilt.

3 Grundsätzliche Bestimmungen

Die Vergabestelle verfährt nach Abschnitt 1 der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistun- gen Teil A (VOL/A) und weiteren geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Die Leistungen werden gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 VOL/A öffentlich ausgeschrieben. Näheres ergibt sich aus den nachfolgenden Bestimmungen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Angaben im Angebot haben wahrheitsgemäß zu erfolgen. Der Auftraggeber behält sich vor, Nachweise für die entsprechenden Angaben nachzufordern.

Das Angebot, sämtliche beizubringende Erklärungen sowie weitergehende Korrespondenz sind in deutscher Sprache abzufassen. Einem Schriftstück, das in einer anderen Sprache abgefasst ist, ist eine beglaubigte oder von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Über- setzer oder Dolmetscher angefertigte Übersetzung beizufügen. Vertrags- und Arbeitssprache ist Deutsch. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bieters oder der Bietergemeinschaft dürfen nicht verwendet werden und führen zum Ausschluss des Angebots.

4 Angebotsfrist, Einsendeadresse und Modalitäten

Die elektronischen Angebote bzw. ggf. die Änderungen und Berichtigungen müssen

bis spätestens zum 09.10.2026 – 10:00 Uhr (Ausschlussfrist) bei der Vergabeplattform www.evergabe.de

eingegangen sein.

Angebote, die in anderer Form bzw. Format eingereicht werden (z. B. Angebote in schriftli- cher Form, per E-Mail oder per Fax), werden ausgeschlossen.

Für die Rechtzeitigkeit des Eingangs ist der fristgerechte Eingang des elektronischen Ange- botes auf der Plattform maßgebend.

Auf der Vergabeplattform www.evergabe.de erhalten Sie weitere Informationen zu den Teil- nahmebedingungen für Bieter.

5 Verspätete Abgabe

Angebote, die verspätet eingehen, werden nicht berücksichtigt, es sei denn, der Bieter weist nach, dass er die Verspätung nicht zu vertreten hat. Die betreffenden Bieter werden vom wei- teren Vergabeverfahren ausgeschlossen.

Anlage 01, VB_LIT04/26 E5400/100-LIT-2-2868/26 Seite 3 von 10

[Seite 4]

6 Aufbau, Form und Inhalt des Angebots

Für die Erstellung des Angebots gelten ausschließlich diese Vergabeunterlagen inklusive der Anlagen.

Das Angebot muss sich inhaltlich ausdrücklich auf die Vergabeunterlagen beziehen. Ände- rungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig. Angebote, die solche enthalten, werden ausgeschlossen.

Bei den vom Bieter eingereichten Unterlagen handelt es sich um ein vollständiges verbind- liches Angebot des Bieters. Das Angebot hat alle geforderten Angaben und Erklärungen, einschließlich der geforderten Preisangaben, vollständig zu enthalten. Bei Produkten, die nicht vom Anbieter produziert werden, ist der Hersteller zu nennen. Ver- weise auf Literatur und Broschüren ersetzen geforderte Antworten nicht. Sofern auf Zertifizierungen Bezug genommen wird, sind diese auf Anforderung bereit zu stel- len. Werden von der Vergabestelle Vordrucke für das Angebot übersandt, sind diese zu verwen- den.

Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Nachweise und Erklärungen nachzufordern. Ein Anspruch der Bieter hierauf besteht nicht (vgl. § 16 Abs. 2 VOL/A). Angebote, die nicht die geforderten oder ggf. nachgeforderten Erklärungen und Nachweise enthalten, werden ausgeschlossen.

Das Angebot muss an den dafür vorgesehenen Stellen mit Datum, Name des Unternehmens und vollständigem Namen des verantwortlichen Ansprechpartners versehen werden. Mit der dementsprechenden Angebotsabgabe wird die Einhaltung der jeweils geforderten Punkte bestätigt bzw. zugesichert. Weiterhin werden mit der Angebotsabgabe die bisher geforderte handschriftlich zu leistende Unterschrift und Firmenstempel abgelöst und sind mit dieser gleichzusetzen.

Das Angebot soll nach folgender Gliederung zusammengestellt werden:  formloses Anschreiben mit Datum und vollständigem Namen des durch das Angebot Verpflichteten. Dieses Anschreiben soll alle wesentlichen Angaben für evtl. Rückfragen und den Namen und die Kontaktdaten (Telefon, E-Mail-Adresse) des Ansprechpartners des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft beinhalten.  detailliertes Angebot gemäß Leistungsbeschreibung und alle weiteren Angaben, die in dieser Leistungsbeschreibung gefordert werden.  ausgefüllte Anlagen 05, 12, 13, 14, 15, 16, 17  gegebenenfalls (soweit einschlägig): ausgefüllte Anlagen 06, 07, 08, 09  erst mit Zuschlagserteilung bzw. auf Aufforderung: ausgefüllte Anlagen 18, 19, 20, 21

Darüber hinaus beachten Sie bitte folgende Regeln:  Die Antworten sollen sich ausschließlich auf die angebotenen Leistungen beziehen.  Das Angebot ist in all seinen Bestandteilen in deutscher Sprache abzufassen. Produkt- blätter können alternativ in englischer Sprache abgegeben werden.  Die Eignungs- und Leistungsanforderungen sind abschließend unter dem jeweiligen Gliederungspunkt und unter Nutzung ggf. beigefügter Vordrucke bzw. ergänzend auf Extraseiten zu behandeln. Verweise, z.B. auf Broschüren, Literatur, Firmenberichte etc., können die an dieser Stelle geforderten Antworten und Erklärungen nicht ersetzen und

Anlage 01, VB_LIT04/26 E5400/100-LIT-2-2868/26 Seite 4 von 10

[Seite 5]

werden nicht bewertet. Verweise auf andere Stellen des Angebotes und auf Anlagen sol- len soweit wie möglich vermieden werden.

7 Unklarheiten im Angebot / Preisermittlung

Unklarheiten im Angebot gehen im Zweifel zu Lasten des Bieters. Entspricht der Gesamtbetrag einer Ordnungszahl nicht dem Ergebnis der Multiplikation von Mengenansatz und Einheitspreis, so ist der Einheitspreis maßgeblich. Der Bieter hat auf Verlangen der Vergabestelle die Urkalkulation und/oder die von ihr be- nannten Angaben zur Preisermittlung zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt vorzulegen. Dies gilt auch für Nachunternehmerleistungen.

8 Berichtigungen, Änderungen und Rücknahme von Angeboten

Berichtigungen, Änderungen und die Rücknahme eines Angebotes können bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorgenommen werden. Nachträgliche Berichtigungen, Änderungen und Rück- nahmen sind als solche zu kennzeichnen und haben den gleichen Formanforderungen wie bei der Angebotsabgabe zu genügen.

9 Fragen zur Ausschreibung / Bieterfragen

Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten bzw. gibt es Rückfragen bezüglich des Verfahrens oder des Inhaltes der Ausschreibung, so hat er unver- züglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe ausschließlich über die Vergabeplattform www.evergabe.sachsen.de darauf hinzuweisen. Telefonische Anfragen werden nicht beant- wortet.

Sämtliche Hinweise sowie Anfragen sind bis spätestens zum 02.10.2026 einzureichen.

Die Vergabe ergänzende oder berichtigende Angaben, sowie Antworten auf Fragen der Bie- ter werden spätestens eine Woche (02.10.2026) vor Ablauf der Angebotsfrist allen Bietern über die Vergabeplattform www.evergabe.de bekanntgegeben.

Eine kostenfreie Registrierung des Bewerbers auf der Vergabeplattform des Freistaates Sachsen ist erforderlich, um die o.g. ergänzenden oder berichtigenden Angaben zu erhalten.

10 Zuschlagserteilung und Bindefrist

Der Zuschlag wird frühestens am 16.10.2026 erteilt. Die Gültigkeit des Angebotes (Zu- schlags-/Bindefrist) hat sich unabhängig davon bis zum 31.10.2026 zu erstrecken.

11 Verzicht auf die Auftragsvergabe gem. § 17 VOL/A

Ein etwaiger Verzicht auf die Auftragsvergabe sowie die Gründe für diese Entscheidung wer- den den Bietern über die Vergabeplattformwww.evergabe.de mitgeteilt.

12 Information über Nichtberücksichtigung eines Angebotes

Alle Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden, werden, sofern gemäß § 19 VOL/A, § 8 SächsVergabeG erforderlich, vor dem Vertragsabschluss schriftlich über den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen

Anlage 01, VB_LIT04/26 E5400/100-LIT-2-2868/26 Seite 5 von 10

[Seite 6]

Nichtberücksichtigung Ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlus- ses informiert.

13 Vergabe in Losen

Es erfolgt keine Vergabe in Losen.

14 Nebenangebote/ weitere Hauptangebote

Nebenangebote/Änderungsvorschläge sind nicht zulässig. Jeder Bieter darf nur ein Haupt- angebot abgeben. Gibt ein Bieter mehr als ein Hauptangebot ab, so werden alle Angebote des Bieters ausgeschlossen.

15 Verwendung der Vergabeunterlagen

Die Vergabeunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebotes verwendet werden. Jede Weitergabe oder Veröffentlichung, auch auszugsweise, ist ohne die ausdrückliche Genehmigung der Vergabestelle nicht statthaft. Ausgenommen davon ist die Weitergabe an Unternehmen, die sich im Rahmen der Ausschreibung um ein Unterauftragsverhältnis be- werben.

16 Vertraulichkeit und Datenschutz

Der Bieter ist verpflichtet, die ihm innerhalb dieses Vergabeverfahrens direkt, indirekt oder zufällig bekannt gewordenen vertraulichen Informationen sowie daraus erzielte Ergebnisse und Erkenntnisse die LIT, die sächsische Justiz und die Vergabestelle betreffend strikt ver- traulich zu behandeln und über dieses Vergabeverfahren hinaus weder für sich selbst zu nutzen, zu vervielfältigen, zugänglich zu machen oder zu verwerten noch an Dritte weiter- zugeben.

Als vertrauliche Informationen i. d. S. gelten insbesondere sämtliche dem Bieter im Rah- men dieses Vergabeverfahrens in mündlicher, schriftlicher oder elektronischer Form zu- gänglich gemachte oder sonst bekannt gewordene Informationen und Materialien bzgl. der LIT und ihrer Geschäftspartner, der sächsischen Justiz und der Vergabe-stelle, die perso- nenbezogen sind, die nicht öffentlich zugänglich oder nicht allgemein bekannt sind, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus ihrem Gegenstand oder sonstigen Umständen ergibt. Unerheblich ist dabei, durch wen die Dokumente oder sonstigen Trägermedien der vertraulichen Informationen erstellt wurden, sofern sie Infor- mationen verkörpern, die sich auf die LIT, die sächsische Justiz oder die Vergabestelle beziehen.

Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt nicht für Informationen, die dem Bieter bereits rechtmäßig bekannt sind oder anderweitig ohne Verstoß gegen eine Vertraulichkeits- verpflichtung bekannt werden. Sie endet zudem mit dem öffentlichen Bekanntwerden der Informationen. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt ebenfalls nicht, wenn eine Ver- pflichtung zur Offenlegung durch Beschluss eines Gerichts, durch Anordnung einer Behör- de oder durch Gesetz besteht.

Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt ferner nicht im Verhältnis des Bieters zu potentiel- len Unterauftragnehmern, deren Beauftragung der Bieter bei Zuschlagserteilung beabsich- tigt. Der Bieter hat jedoch die Einhaltung der Vertraulichkeitspflichten durch den Unterauf- tragnehmer sicherzustellen, auch für den Fall, dass ein Vertragsverhältnis nicht begründet

Anlage 01, VB_LIT04/26 E5400/100-LIT-2-2868/26 Seite 6 von 10

[Seite 7]

wird.

Der Bieter trifft alle geeigneten Vorkehrungen, um die Vertraulichkeit der Informationen sicherzustellen. Er ist insbesondere dafür verantwortlich, dass alle von ihm im Rahmen des Vergabeverfahrens eingesetzten Mitarbeiter einschließlich seiner Erfüllungs- und Verrich- tungsgehilfen den Vertraulichkeitspflichten nachkommen, auch für den Fall, dass das mit diesen Personen bestehende Vertragsverhältnis endet.

Nach Beendigung des Vergabeverfahrens hat der Bieter, sofern sein Angebot nicht den Zuschlag erhält, alle in seinem Besitz befindlichen vertraulichen Informationen und Daten, insbesondere ihm überlassene Unterlagen und elektronische Datenträger zurückzugeben oder nachweislich zu löschen.

Der Bieter versichert durch Vorlage der unterzeichneten Anlage 05 und 18 (Vertraulich- keitsvereinbarungen), dass er die Bestimmungen zur Vertraulichkeit einhalten wird.

Soweit dem Bieter im Vergabeverfahren personenbezogene Daten überlassen oder sonst bekannt werden, hat er bei der Verarbeitung dieser Daten zudem die Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung der EU (EU-DSGVO) sowie der zur EU-DSGVO und zur EU- Datenschutz-Richtlinie (RL 2016/680) ergangenen Ausführungs- und Umsetzungsvorschrif- ten nachweislich zu beachten und umzusetzen. Zu den nach der EU-DSGVO erforderli- chen Maßnahmen zählen dabei insbesondere technisch-organisatorische Maßnahmen gemäß Art. 32 EU-DSGVO sowie technisch-organisatorische Maßnahmen nach Art. 25 EU-DSGVO.

Die EU-Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) fordert Nachweise zur Einhaltung des Datenschutzes durch Technikgestaltung und datenschutzfreundliche Voreinstellungen (pri- vacy by design, privacy by default). Der Bieter verpflichtet sich zur Umsetzung des Art. 25 DS-GVO. Insbesondere sind die Werkseinstellungen, die in häufigen Fällen vom Nutzer übernommen und nicht geändert werden, zu beachten. Dieses kann erreicht werden, wenn von vorherein bei der Entwick- lung von Hardware datenschutzkonforme Voreinstellungen beachtet werden. Zum Nachweis wird auf datenschutzspezifische Zertifizierungsverfahren, Siegel oder Prüf- zeichen gemäß Art. 42 DS-GVO verwiesen.

Der Bieter verpflichtet die von ihm im Rahmen des Vergabeverfahrens eingesetzten Mitar- beiter zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Die Verpflichtung muss spätestens zum Zeitpunkt des erstmaligen Einsatzes erfolgen und ist der LIT auf Verlan- gen nachzuweisen.

Der Bieter versichert durch Vorlage der unterzeichneten Anlage 05 (Vertraulichkeitsver- einbarung), dass er die Bestimmungen zur Vertraulichkeit einhalten wird.

17 Preisangaben

Das Angebot muss die Preise ohne Umsatzsteuer, die Bruttopreise, den Umsatzsteuersatz und alle sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten. Alle Preise sind durch- gängig in Euro und gemäß Preisblatt (Anlage 17) anzugeben. Skonti werden nicht bewertet.

Anlage 01, VB_LIT04/26 E5400/100-LIT-2-2868/26 Seite 7 von 10

[Seite 8]

18 Vergütung für Bearbeitung von Angebote

Für die Erstellung des Angebotes wird keine Vergütung gewährt.

19 Bietergemeinschaften

Angebote können grundsätzlich von einzelnen Anbietern oder von Bietergemeinschaften abgegeben werden. Bietergemeinschaften müssen alle Mitglieder angeben und ein Mitglied als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrags benennen. Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen sich für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehen- den Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten. Bitte verwenden Sie die Anlage 06 - Erklärung zur Bietergemeinschaft. Die Anlage ist von jedem Mitglied auszufüllen und zu unterschreiben. Die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss für jedes Unternehmen, das Mit- glied einer Bietergemeinschaft ist, individuell nachgewiesen werden. Für die übrigen Eig- nungskriterien kommt es auf die Bietergemeinschaft insgesamt an. Der Auftraggeber macht insoweit von seiner Befugnis, Bedingungen zur Erfüllung der Eignungskriterien durch Bieter- gemeinschaften festzusetzen, Gebrauch (vgl. § 6 Abs. 1 S. 4 SächsVergabeG). Unzulässig ist, ein Angebot als Mitglied einer Bietergemeinschaft und gleichzeitig als Einzel- bieter zu stellen. Gleiches gilt für den Fall, dass sich ein Bieter an verschiedenen Bieterge- meinschaften beteiligt.

20 Unteraufträge

Die Vergabe von Teilen der Leistung (Unterauftrag) an Unterauftragnehmer ist grundsätzlich zulässig, gemäß § 6 Abs. 1 SächsVergabeG jedoch grundsätzlich nur bis zu einer Höhe von 50% des Auftragswertes und nur mit Zustimmung des Auftraggebers. Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung des Auftrags der Fähigkeiten und Leistungen von Unterauftragnehmern zu bedienen, muss er Art und Umfang der dafür vorgesehenen Leistungsbereiche in seinem Angebot bezeichnen. Zum Nachweis, dass ihm die erforderlichen Fähigkeiten und Leistungen (Mittel, Kapazitäten) des/ der Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen, hat der Bieter diese/s Unternehmen in der Anlage 07 zu benennen und entsprechende Verpflichtungserklärung/en dieses/r Unter- nehmen vorzulegen. Der Auftragnehmer hat bei der Vergabe von Unteraufträgen an Dritte

 mittelständische Interessen vornehmlich zu berücksichtigen,

 den/die Unterauftragnehmer davon in Kenntnis zu setzen, dass es ich um einen öffen- tlichen Auftrag handelt und

 dem/den Unterauftragnehmer/n keine ungünstigeren Bedingungen aufzuerlegen, als zwischen ihm und dem öffentlichen Auftraggeber vereinbart sind.

21 Eignungsleihe

Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner Eig- nung der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen (Eignungsleihe), ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindun- gen. Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft haben hierzu im Angebot entsprechende Anga- ben zu machen.

Anlage 01, VB_LIT04/26 E5400/100-LIT-2-2868/26 Seite 8 von 10

[Seite 9]

Der Bieter hat in seinem Angebot die entsprechenden Unternehmen zu benennen. Jedes Unternehmen, auf dessen Eignung sich der Bieter oder das Mitglied einer Bieterge- meinschaft bezieht, muss zum Nachweis, dass die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel, Kapazi- täten) zur Verfügung gestellt werden, die Anlage 08 - Erklärung bei Berufung auf die Eig- nung anderer Unternehmen - ausfüllen. Zudem muss dieses Unternehmen seine Eignung nach Maßgabe dieser Vergabeunterlage nachweisen, soweit sich der Bieter auf dessen Be- fähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, wirtschaftliche und finanzielle oder technische und berufliche Leistungsfähigkeit beruft. 22 Schutzrechte

Der Bieter hat mit seinem Angebot anzugeben, ob für den Auftragsgegenstand gewerbliche Schutzrechte bestehen, beantragt sind oder erwogen werden. Enthält das Angebot dazu keine Angabe, wird davon ausgegangen, dass keine Schutzrechte bestehen Der Bieter versichert auf einer zusätzlichen Anlage (Anlage 09), dass ihm keine Umstände bekannt sind, die es erschweren oder unzulässig machen, die zur Erfüllung des Vertrages notwendigen Gegenstände und Verfahren herzustellen, zu verkaufen oder zu nutzen, weiter, dass keine Ansprüche wegen Verletzung von Schutzrechten gegen ihn geltend gemacht worden sind, die der Erfüllung des Vertrages entgegenstehen. Von etwa dennoch entstehenden oder bestehenden Ansprüchen hat der Bieter den Auftrag- geber freizustellen. Das gilt auch, wenn der Auftraggeber die Verwendung bestimmter Ge- genstände oder Verfahren vorgeschrieben hat, ohne auf die Schutzrechte hinzuweisen. Erkennt der Bieter, dass er die Leistung nur unter Verletzung von Schutzrechten Dritter er- bringen könnte, muss er nach seiner Wahl entweder:

 den Vertragsgegenstand in der Weise ändern, dass er einerseits von dem Schutzrecht nicht mehr betroffen wird, aber noch die vertraglichen Bedingungen erfüllt, oder

 vom Inhaber des gewerblichen Schutzrechtes das Recht erhalten, dass der Auftraggeber den Vertragsgegenstand ohne inhaltliche oder sonstige Einschränkungen und ohne Zah- lung einer Lizenz- oder anderen vergleichbaren Gebühr dauerhaft nutzen kann.

23 Speicherung personenbezogener Daten

Die vom Bieter erbetenen personenbezogenen Angaben werden gemäß § 5 EU- Datenschutzgrundverordnung im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespei- chert. Diese Angaben sind Voraussetzung für die ordnungsgemäße Durchführung des Vergabeverfahrens und die Berücksichtigung des Angebots. Die Dauer der Speicherung richtet sich nach den Vorgaben der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über die Aufbewahrung von Schriftgut der Justiz (SächsJSchriftgVO) sowie der Säch- sischen Verwaltungsvorschrift über die Führung von Akten (VwV Aktenführung, Anlage 11). Die in der Anlage 10 der Vergabeunterlagen zusammengefassten Hinweise zum Daten- schutz sind zu beachten. Weitere Hinweise zur Datenverarbeitung durch die LIT sind auf der Internetseite der LIT (www.justiz.sachsen.de/lit) veröffentlicht.

24 Rückgabe von Unterlagen

Sämtliche Angebotsunterlagen werden Eigentum der ausschreibenden Stelle. Sie werden nur zur Auswertung der Angebote und Entscheidung über den Zuschlag verwendet. Eine Rückgabe der Angebotsunterlagen an die Bieter ist nicht möglich und vorgesehen.

Anlage 01, VB_LIT04/26 E5400/100-LIT-2-2868/26 Seite 9 von 10

[Seite 10]

25 Abgabe unzutreffender Erklärungen

Die vorsätzliche Abgabe unzutreffender Erklärungen hat den Ausschluss des Angebots zur Folge.

26 Wettbewerbsbeschränkende Absprachen

Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämp- fung der Verhinderung, Einschränkung und Verfälschung des Wettbewerbs hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.

27 Preisprüfung

Auf den Vertragspreis findet die PreisV 30/53 (Verordnung PR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen vom 21. November 1953 [BAnz. 1953 Nr. 244], die zuletzt durch Arti- kel 70 des Gesetzes vom 8. Dezember 2010 [BGBl. I S. 1864] geändert worden ist) Anwen- dung. Die Vergabestelle behält sich vor, eine Preisprüfung durchführen zu lassen. Diese erfolgt durch die zuständigen Preisprüfungsstellen.

28 Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Mit der Abgabe seines Angebots erklärt sich der Bieter damit einverstanden, dass im Falle einer beabsichtigten Zuschlagserteilung auf sein Angebot eine Abfrage gemäß § 6 Wettber- werbsregistergesetz (WRegG) erfolgt. Mit der Abgabe seines Angebots erklärt sich der Bieter damit einverstanden, dass im Falle der Zuschlagserteilung auf sein Angebot eine Meldung nach Vergabestatistikverordnung erfolgt.

29 Sonstiges

Soweit die Vergabeunterlage keine geschlechtsneutralen Formulierungen in Bezug auf Per- sonen verwendet, sind diese grundsätzlich geschlechtsneutral gemeint.

Anlage 01, VB_LIT04/26 E5400/100-LIT-2-2868/26 Seite 10 von 10

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung