Kostenloses Live-Webinar: VergabeHero in Aktion erleben.

260806_EVB-IT_Cloudvertrag_final.pdf

Bereitstellung und Betrieb einer SaaS-Lösung für das Lieferanten- und Katalogmanagement

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 05.10.2026, 11:19 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.evergabe-online.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

Originaldatei öffnen

[Seite 1]

EVB-IT Cloudvertrag

Seite 1 von 16 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber _ e-Vergabe-Nummer: 12-26-00169 (GH)______ Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer ______

Vertrag über Cloudleistungen

„Katalogmanagementsystem und Lieferantenmarktplatz“ im Folgenden „KLM 2026“

genannt

Inhaltsangabe

1 Gegenstand und Bestandteile dieses EVB-IT-Cloudvertrages ........................................................................................... 2 1.1 Vertragsgegenstand ........................................................................................................................................... 2 1.2 Vertragsbestandteile .......................................................................................................................................... 2 2 Überblick über die vereinbarten Leistungen ....................................................................................................................... 4 3 Gegenstand der Leistungen ............................................................................................................................................... 4 3.1 Leistungen ......................................................................................................................................................... 4 3.2 Einmalige Leistungen ......................................................................................................................................... 4 3.3 Leistungen auf Abruf .......................................................................................................................................... 4 3.4 Ticketsystem / sonstige Übermittlung der Meldungen ........................................................................................ 4 4 Fälligkeit und Zahlung der Vergütung ................................................................................................................................ 5 4.1 Fälligkeit der Vergütung ..................................................................................................................................... 5 4.2 Zahlung der Vergütung ...................................................................................................................................... 5 4.3 E-Rechnung, Rechnungsadresse, Quellensteuer und Bundestariftreue ............................................................ 6 4.4 Preisanpassung - entfällt - ................................................................................................................................. 7 5 Ergänzende Vereinbarungen bei Vergütung von Leistungen von Personen nach Aufwand .............................................. 7 5.1 Vereinbarung der Preiskategorien bei Vergütung nach Aufwand durch auftragnehmerseitig eingesetztes Personal 7 5.2 Abweichende Regelungen für die Bestimmung und Vergütung von Personentagessätzen ............................... 8 5.3 Besondere Bestimmungen zur Vergütung nach Aufwand .................................................................................. 8 6 Abweichende Haftungsregelungen .................................................................................................................................... 8 7 Beauftragte und Ansprechpartner ...................................................................................................................................... 8 7.1 Beauftragte des Auftragnehmers / Auftraggebers (Name, Telefon, Mailadresse) .............................................. 8 7.2 Ansprechpartner für Fragen zum EVB-IT CloudvVertrag (Name, Telefon, Mailadresse) ................................... 8 8 Weitere Regelungen .......................................................................................................................................................... 9 8.1 Besondere Anforderungen an Mitarbeiter des Auftragnehmers -entfällt- ........................................................... 9 8.2 Allgemeine Sicherheitsanforderungen -entfällt- ................................................................................................. 9 8.3 Informations- und Prüfrechte des Auftraggebers ............................................................................................... 9 8.4 Unterauftragnehmer / Beauftragung von Subunternehmern .............................................................................. 9 8.5 Datenschutz und Vertraulichkeit / Geheimhaltung ........................................................................................... 10 8.6 Haftpflichtversicherung .................................................................................................................................... 12 8.7 Ansprüche aus Mängeln .................................................................................................................................. 12 8.8 ...... Geforderte Verfügbarkeit / Betriebszeit* / Servicezeit* / SLA / Reaktions- und Wiederherstellungszeiten* / Antwortzeit ................................................................................................................................................................ 13 8.9 Vertragsstrafen ................................................................................................................................................ 13 8.10 Abnahme / Abruf von Werkleistungen .............................................................................................................. 14 9 Sonstige Vereinbarungen ................................................................................................................................................. 15

Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der jeweils einbezogenen EVB-IT AGB, in der jeweils bei Bereitstellung der Vergabeunterlagen geltenden Version unter www.cio.bund.de, definiert. Version 1.01 der EVB- IT Cloud-AGB (Stand: 01.03.2022) Die blau gekennzeichneten Passagen sind Änderungen des Basisvertrags, die im Rahmen dieser Vertragserstellung zustande gekommen sind. Die rot gekennzeichneten Passagen werden nach Zuschlagserteilung ergänzt.

[Seite 2]

EVB-IT Cloudvertrag

Seite 2 von 16 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber _ e-Vergabe-Nummer: 12-26-00169 (GH)______ Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer ______

Vertrag über Cloudleistungen

zwischen Bundesagentur für Arbeit (kurz: BA) Auftraggeber vertreten durch den Vorstand hier vertreten durch die Leitung des Geschäftsbereichs Einkauf im BA-Service-Haus Regensburger Str. 104 90478 Nürnberg Deutschland

und Bieter, der den Zuschlag erhält Auftragnehmer vertreten durch Straße Ort Land

wird folgender Vertrag geschlossen: 1 Gegenstand und Bestandteile dieses EVB-IT-Cloudvertrages 1.1 Vertragsgegenstand Gegenstand dieses EVB-IT Cloudvertrages „KLM 2026“ (e-Vergabe-Nummer: 12-26-00169), im Folgenden „EVB-IT Cloudvertrag“ genannt, ist die Erbringung folgender (Cloud)leistungen: 1.1.1 Die nicht optionalen Leistungen 1.1.1.1 Bereitstellung bzw. Anpassung der Saas-Lösung (Werkleistung) gemäß Kapitel 2 i. V. m. Kapitel 4 der Leistungsbeschreibung “KLM 2026“ (nachfolgend „LB“ genannt) i. V. m. der Preisblattposition Gruppe 1 lfd. Nummer 1.1 des Leistungsverzeichnisses „KLM 2026“ (nachfolgend „LV“ genannt). 1.1.1.2 Zeitlich befristeter Zugang zur SaaS-Lösung über ein webbasiertes Portal oder Client inkl. Betriebsservices (bis 300 Lieferanten) und fachlicher Support auf Basis von 300 Lieferanten gemäß Kapitel 2 i. V. m. Kapitel 5 der LB i. V. m. der Preisblattposition Gruppe 2 lfd. Nummer 2.1 und Gruppe 3 lfd. Nummer 3.1 und Nummer 3.2 des LV. 1.1.2 Die optionalen Leistungen 1.1.2.1 Betriebsservice inklusive fachlichem Support je 50 weitere Lieferanten gemäß Kapitel 5 der LB i. V. m. der Preisblattposition Gruppe 2 lfd. Nummer 2.2 und Gruppe 3 lfd. Nummer 3.3 und Nummer 3.4 des LV. 1.1.2.2 Betrieb und Betriebsservices für den Produktkonfigurator gemäß Kapitel 3.2.5.7 i. V. m. Kapitel 5 der LB i. V. m. der Preisblattposition Gruppe 2 lfd. Nummer 2.3 und Gruppe 3 lfd. Nummer 3.5 des LV. 1.1.2.3 eRechnung Betrieb und Betriebsservice inklusive fachlichem Support auf Basis 300 Lieferanten gemäß den Kapiteln 3.2.6.4 bis 3.2.6.6 i. V. m. Kapitel 5 der LB i. V. m. der Preisblattposition Gruppe 2 lfd. Nummer 2.4 und Gruppe 3 lfd. Nummer 3.6 und Nummer 3.7 des LV. 1.1.2.4 e-Rechnung Betrieb und Betriebsservice inklusive fachliche Support je 50 weitere Lieferanten gemäß den Kapiteln 3.2.6.4 bis 3.2.6.6 i. V. m. Kapitel 5 der LB i. V. m. der Preisblattposition Gruppe 2 lfd. Nummer 2.5 und Gruppe 3 Nummer 3.8 und Nummer 3.9 des LV. 1.1.2.5 Unterstützungsleistungen (Dienstleistungen) von bis zu 500 Personentagen (PT) / 4.400 Personenstunden (1. bis 6. Leistungsjahr des Regelbetriebes) und 183,25 Personentagen (PT) / 1.466 Personenstunden (7. bis 8. Leistungsjahr des Regelbetriebes) gemäß Kapitel 6 der LB i. V. m. der Preisblattposition Gruppe 4 lfd. Nummer 4.1 und Nummer 4.2 des LV. 1.1.3 Es besteht seitens des Auftraggebers keine Abrufverpflichtung für die optionalen Leistungen. 1.1.4 Die Parteien gehen mit diesem EVB-IT Cloudvertrag gleichzeitig ein Auftragsverarbeitungsverhältnis ein. Bei der Erbringung der Leistungen aus diesem EVB-IT Cloudvertrages kann die Kenntnisnahme von Finanz- und/oder Beschäftigtendaten nicht ausgeschlossen werden (§ 80 Abs. 5 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB X). Zweck der Verarbeitung ist ausschließlich die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen. Die Kenntnisnahme von Daten in Bezug auf Kunden, Mitarbeiter oder anderen Geschäftspartner des Auftraggebers ist möglich. 1.1.5 Dieser EVB-IT Cloudvertrag tritt mit Zuschlagserteilung (TT.MM.20JJ) in Kraft und endet nach Ablauf von 96 Monaten des Regelbetriebes (Betrieb, Betriebsservice), der mit dem Tag nach der Abnahme beginnt, unabhängig davon endet der Vertrag jedoch spätestens am 31.12.2036, ohne dass es einer Kündigung bedarf. 1.1.6 Unabhängig von der in Nummer 1.1.5 dieses EVB-IT Cloudvertrages bestimmten Vertragslaufzeit ist der Auftraggeber berechtigt, diesen EVB-IT Cloudvertrag insgesamt oder einzeln mit einer Kündigungsfrist von drei (3) Monaten zum Ende des fünften (5.) Vertragsjahres des Regelbetriebes, zum Ende des sechsten (6.) Vertragsjahres des Regelbetriebes und zum Ende des siebten (7.) Vertragsjahres des Regelbetriebes jeweils unter Wahrung mindestens der Textform zu kündigen. Der Auftraggeber ist hinsichtlich der Ausübung des vorgenannten ordentlichen Kündigungsrechts in seiner Entscheidung frei. 1.1.7 Der Leistungsumfang wird näher in den einzelnen Kapiteln der LB erläutert, auf die vollumfänglich Bezug genommen wird. 1.2 Vertragsbestandteile Es gelten als Vertragsbestandteile, jeweils konkretisiert durch die Beantwortung der diesbezüglichen Bieterfragen:

Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der jeweils einbezogenen EVB-IT AGB, in der jeweils bei Bereitstellung der Vergabeunterlagen geltenden Version unter www.cio.bund.de, definiert. Version 1.01 der EVB- IT Cloud-AGB (Stand: 01.03.2022) Die blau gekennzeichneten Passagen sind Änderungen des Basisvertrags, die im Rahmen dieser Vertragserstellung zustande gekommen sind. Die rot gekennzeichneten Passagen werden nach Zuschlagserteilung ergänzt.

[Seite 3]

EVB-IT Cloudvertrag

Seite 3 von 16 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber _ e-Vergabe-Nummer: 12-26-00169 (GH)______ Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer ______

1.2.1 dieser Vertragstext bestehend aus den Seiten 1 bis 16 mit den folgenden Anlagen:

Anlagen zum EVB-IT Cloudvertrag
(Achtung: Die auftragnehmerseitigen AGB sind nicht hier, sondern in Nummer 1.2.4 anzugeben)
AnlageBezeichnungDatum/Anzahl
Nr.VersionSeiten
1234
1Checkliste zur Vermeidung negativer Rechtsfolgen aus dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)--
2Informationen zur elektronischen Rechnungsstellung--
3---
4---
5Checkliste zum Umgang mit externen Dienstleistern - hier Freelancer (Selbstständige)--
6Allgemeine Bestell- / Vertragsabwicklung--
7Unethisches Verhalten--

1.2.1.1 die LB einschließlich ihrer Anlagen sowie das entsprechende LV (Preisblatt), jeweils in der bei Bereitstellung der Vergabeunterlagen geltenden Fassung 1.2.1.2 das Angebot des Auftragnehmers vom TT.MM.JJJJ auf der Grundlage der LB und des LV, einschließlich des dem Angebot beiliegenden Preisblattes 1.2.2 die Ergänzenden Vertragsbedingungen für Cloudleistungen (EVB-IT Cloud-AGB) in der bei Bereitstellung der Vergabeunterlagen geltenden Fassung sowie dessen Muster ,,Störungsmeldeformular‘‘, die Ergänzenden Vertragsbedingungen für die Erbringung von IT-Dienstleistungen (EVB-IT Dienstleistung-AGB), in der bei Bereitstellung der Vergabeunterlagen geltenden Fassung sowie des Musters des Auftraggebers Muster „Leistungsnachweis“ ebenfalls jeweils in der bei Bereitstellung der Vergabeunterlagen geltenden Fassung (Die Anwendbarkeit der jeweiligen EVB-IT AGB richtet sich nach der Natur der jeweils geschuldeten Leistung. Im Zweifel gelten die Bestimmungen der EVB-IT Cloud-AGB.) 1.2.3 und danach die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der bei Bereitstellung der Vergabeunterlagen geltenden Fassung 1.2.4 und danach Einbeziehung von Lizenzbedingungen des Auftragnehmers und/oder des Herstellers Eine Einbeziehung von Lizenzbedingungen an Standardprodukten des Auftragnehmers und/oder des Herstellers erfolgt ausschließlich nach Maßgabe der Nummer 1.2.5 dieses EVB-IT Cloudvertrages, d. h. sie gelten ausschließlich hinsichtlich der Nutzungsrechtsregelungen und insbesondere in der dort vereinbarten Rangfolge der Regelungen, unabhängig davon, ob und in welcher Rangfolge diese als Anlage in Nummer 1.2 dieses EVB-IT Cloudvertrages aufgelistet werden. Sofern die Herstellerlizenzbedingungen Regelungen insbesondere zu den Themen Haftung, Haftungsfreistellung / Haftungsausschlüsse / Haftungsbeschränkungen, Datenschutz und Vertragsstrafen oder Ähnliches betreffen, erfolgt ausdrücklich keine Zustimmung zur Einbeziehung seitens des Auftraggebers. Ist vom Hersteller kein gesondertes Rechtsverhältnis mit dem Auftraggeber über die Erlaubnis zur Nutzung von Lizenzen vorgesehen, schuldet der Auftragnehmer sowohl die Beschaffung und Übergabe von etwaig notwendigen und erforderlichen ausdrücklichen Lizenzrechten, Lizenzschlüsseln oder gleichartigen Erlaubnissen an den Auftraggeber als auch die tatsächliche Bereitstellung (auch: „Lieferung“ genannt) der Lizenzen, die weiteren Bestimmungen von Kapitel 3.1.9.2 der LB gelten ergänzend.

Die EVB-IT Cloud-AGB und EVB-IT Dienstleistung-AGB stehen unter www.cio.bund.de und die VOL/B unter www.bmwi.de zur Einsichtnahme bereit. Für alle in diesem EVB-IT Cloudvertrag genannten Beträge gilt einheitlich der Euro als Währung. Die vereinbarten Vergütungen verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit Umsatzsteuerpflicht besteht. Weitere Geschäftsbedingungen sind ausgeschlossen, soweit in diesem EVB-IT Cloudvertrag nichts anderes vereinbart ist. Dies gilt auch dann, wenn sie im Angebot aufgeführt sind. Soweit Allgemeine Geschäftsbedingungen im Sinne von § 305 BGB in den hier referenzierten Dokumenten des Auftragnehmers beziehungsweise den sonstigen vom Auftragnehmer beigefügten Anlagen zu diesem EVB-IT Cloudvertrag den Bestimmungen dieses EVB-IT Cloudvertrages, den EVB-IT Cloud-AGB oder den EVB-IT Dienstleistungs-AGB widersprechen, sind diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers ausgeschlossen, soweit nicht eine anderweitige Vereinbarung in den vorgenannten AGBs zugelassen ist. Dies gilt auch dann, wenn die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers eine eigene Regelung zur Abwehr fremder Allgemeiner Geschäftsbedingungen beinhalten. Eine individuell zwischen den Vertragsparteien ausgehandelte Bestimmung gilt nicht als Allgemeine Geschäftsbedingung im Sinne von § 305 BGB i. V. m. Nummer 1.2.4 dieses EVB-IT Cloudvertrages. 1.2.5 Rangfolge der Nutzungsrechtsregelungen Vereinbarte Nutzungsrechte gelten in folgender Rangfolge: • Rechteregelungen des Auftraggebers gemäß den nachfolgenden Bestimmungen: 1.2.5.1 Neben dem Auftraggeber sind auch sämtliche (besonderen) Dienststellen des Auftraggebers (gemäß der Anlage 2 zur LB) und Mitarbeiter externer Unternehmen, die im Auftrag des Auftraggebers tätig werden, sowie die gemeinsamen Einrichtungen berechtigt, die SaaS-Leistung entsprechend Ziffer 14 der EVB-IT Cloud AGB in der Softwareumgebung des Auftraggebers zu nutzen. Sofern neu gegründete Behörden, sonstige Stellen des öffentlichen Rechts oder Teile von deren Organisationseinheiten zukünftig Aufgabenbereiche wahrnehmen werden, die derzeit von dem Auftraggeber, dessen besonderen Dienststellen oder sonstigen Organisationseinheiten

Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der jeweils einbezogenen EVB-IT AGB, in der jeweils bei Bereitstellung der Vergabeunterlagen geltenden Version unter www.cio.bund.de, definiert. Version 1.01 der EVB- IT Cloud-AGB (Stand: 01.03.2022) Die blau gekennzeichneten Passagen sind Änderungen des Basisvertrags, die im Rahmen dieser Vertragserstellung zustande gekommen sind. Die rot gekennzeichneten Passagen werden nach Zuschlagserteilung ergänzt.

[Seite 4]

EVB-IT Cloudvertrag

Seite 4 von 16 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber _ e-Vergabe-Nummer: 12-26-00169 (GH)______ Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer ______

wahrgenommen werden, erhält der Auftraggeber das Recht, die jeweiligen Nutzungsrechte an diese Stellen zu übertragen. Dies hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer schriftlich anzuzeigen. 1.2.5.2 Sofern der Auftragnehmer Standardprodukte eines Dritten oder Cloudleistung anbietet, stellt er sicher, dass die Vertragserfüllung unter Einhaltung der Lizenz-/Nutzungsbedingungen des Dritten oder der Cloudleistung erfolgen kann, sowie dass er rechtlich dazu befugt ist, dem Auftraggeber sämtliche Nutzungsrechte entsprechend der vorgenannten Lizenz-/Nutzungsbedingungen einzuräumen und diese zur Erreichung des Vertragszwecks ausreichend sind. Die Standardprodukte des Drittanbieters oder die Open-Source-Software ist im Angebot des Auftragnehmers zu benennen. 1.2.5.3 Der Auftragnehmer stellt die geschuldete Leistung ohne Verletzung von Schutzrechten Dritter zur Verfügung. Stellt der Auftragnehmer fest, dass die Ausführung der Leistung ohne die Verletzung von Schutzrechten Dritter unmöglich ist, hat er dies dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. 1.2.5.4 Macht ein Dritter gegenüber dem Auftraggeber eine Verletzung von Schutzrechten durch die vom Auftragnehmer gelieferten oder erbrachten Leistungen geltend und wird deren Nutzung dadurch beeinträchtigt oder untersagt, bleibt der Auftragnehmer dem Auftraggeber gegenüber schuldrechtlich zur Leistung verpflichtet. Die Parteien werden in diesem Fall unverzüglich eine Regelung treffen, die der vertraglich geschuldeten Leistung rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommt. Darüber hinaus stellt der Auftragnehmer den Auftraggeber von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer vom Auftragnehmer zu vertretenden Verletzung der Schutzrechte Dritter resultieren; dazu zählen insbesondere Schadenersatzansprüche oder Lizenzgebühren. Die dem Auftraggeber durch eine entsprechende Rechtsverteidigung entstandenen notwendigen Gerichts- und Anwaltskosten gehen zu Lasten des Auftragnehmers. 1.2.5.5 Die vorstehenden Bestimmungen der Nummern 1.2.5.1 bis 1.2.5.4 dieses EVB-IT Cloudvertrages gelten als individuelle Bestimmungen vorrangig vor sämtlichen anderen Nutzungs- und/oder Lizenzvereinbarungen. • Ziffer 14 EVB-IT Cloud-AGB 1.2.6 sowie nachrangig die gesetzlichen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).

2 Überblick über die vereinbarten Leistungen Software as a Service* (SaaS*), (Zugang) inkl. Betrieb,Betriebsservices und fachlichem Support gemäß Nummer 1.1.1.2 dieses EVB-IT Cloudvertrages Sonstige Leistungen Bereitstellung bzw. Anpassung der SaaS-Lösung (Werkleistung) gemäß Nummer 1.1.1.1 dieses EVB-IT Cloudvertrages Optionale Leistungen gemäß Nummer 1.1.2.1 bis Nummer 1.1.2.4 dieses EVB-IT Cloudvertrages Optionale Unterstützungsleistungen (Dienstleistungen) gemäß Nummer 1.1.2.5 dieses EVB-IT Cloudvertrages 3 Gegenstand der Leistungen Art, Umfang und Termine der zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus der folgenden Tabelle (Termin- und Leistungsplan): 3.1 Leistungen gemäß den jeweiligen einzelnen Kapiteln der LB sowie den jeweiligen Preisblattpositionen des LVs 3.2 Einmalige Leistungen 3.2.1 Initiale Leistungen -entfällt- 3.2.1.1 Art und Umfang der initialen Leistung 3.2.1.2 Vergütung der initialen Leistung

3.2.2 Sonstige einmalige Leistungen 3.2.2.1 Art und Umfang der sonstigen Leistungen Der Auftragnehmer erbringt die Leistungen gemäß Nummer 1.1.1.1 und Nummer 1.1.2.1 bis Nummer 1.1.2.4 dieses EVB-IT Cloudvertrages. 3.2.2.2 Vergütung der sonstigen Leistungen gemäß Nummer 4 des EVB-IT Cloudvertrages.

3.2.3 Leistungen bei Vertragsende -entfällt- 3.2.3.1 Art und Umfang der Leistungen bei Vertragsende 3.2.3.2 Vergütung der Leistungen bei Vertragsende 3.3 Leistungen auf Abruf Die Leistungen gemäß Nummer 1.1.2.5 dieses EVB-IT Cloudvertrages werden auf Abruf erbracht. Die geschätzte Abnahme beträgt 4.400 Personenstunden (PS) / 500 Personentage (PT) (Menge)für das 1. bis 6. Vertragsjahr des Regelbetriebes sowie weitere 1.466 Personenstunden (PS) / 183,25 Personentage (PT) (Menge) für das 7. bis 8. Vertragsjahr des Regelbetriebes (z.B. Vertragsmonat/Vertragsquartal/Vertragsjahr/Vertragslaufzeit). Der Auftraggeber ist nicht zum Abruf verpflichtet. Dies gilt nicht für die hier ggf. vereinbarte Mindestabnahme. 3.4 Ticketsystem / sonstige Übermittlung der Meldungen Meldung, Klassifizierung und Bestätigung von Störungen*, sonstigen Meldungen und Anfragen sowie die Beobachtung und Überwachung des Bearbeitungsfortschritts erfolgen nach dem Supportkonzept gemäß Kapitel 4.3.10 der LB. Die Parteien verwenden möglichst ein webgestützes Ticketsystem mit E-Mail- Benachrichtigungsfunktionalität. des Auftragnehmers,

Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der jeweils einbezogenen EVB-IT AGB, in der jeweils bei Bereitstellung der Vergabeunterlagen geltenden Version unter www.cio.bund.de, definiert. Version 1.01 der EVB- IT Cloud-AGB (Stand: 01.03.2022) Die blau gekennzeichneten Passagen sind Änderungen des Basisvertrags, die im Rahmen dieser Vertragserstellung zustande gekommen sind. Die rot gekennzeichneten Passagen werden nach Zuschlagserteilung ergänzt.

[Seite 5]

EVB-IT Cloudvertrag

Seite 5 von 16 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber _ e-Vergabe-Nummer: 12-26-00169 (GH)______ Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer ______

welches im Supportkonzept festgelegt wird. Für die Störungsmeldungen bzw. sonstigen Meldungen gelten die Regelungen in Kapitel 5.2 der LB Die Störungsmeldung erfolgt an folgende Adresse:

Name/Firma:XXXX
Organisationseinheit/Abteilung:XXXX
Telefon:XXXX
E-Mail:XXXX

E-Mail: XXXX Anderweitige Kenntniserlangung von Störungen: Der Auftragnehmer ist zur Feststellung von Störungen* (Monitoring) mit Hilfe eines Überwachungssystems verpflichtet. 4 Fälligkeit und Zahlung der Vergütung Vergütungsfähig sind nur diejenigen Leistungen, denen im LV eine Preisblattposition zugewiesen ist. Sollten sich aus den Vertragsbestandteilen gemäß Nummer 1.2 dieses EVB-IT Cloudvertrages weitere Leistungen ergeben, denen keine Preisblattposition in dem LV zugewiesen ist, so sind diese Leistungen kostenlos zu erfüllen. Beinhalten Preisblattpositionen des LV eine Zusammenfassung mehrerer Leistungen, die in diesem EVB-IT Cloudvertrages gesondert behandelt werden, ist für die Bestimmung der Höhe der Vergütung von Leistungen, zusammengefassten Leistungen, Teilleistungen oder Leistungsbestandteilen die jeweilige Preisblattposition des LV maßgeblich. Für die rechtliche Beurteilung einzelner Leistungen, von Teilleistungen oder von Leistungsbestandteilen bleiben hingegen die Bestimmungen dieses EVB-IT Cloudvertrages maßgeblich. Preisanpassungen sind für sämtliche Leistungen gemäß diesem EVB-IT Cloudvertrages ausgeschlossen. 4.1 Fälligkeit der Vergütung Gemäß Nummer 4.2.2.1 bis Nummer 4.2.2.3 dieses EVB-IT Cloudvertrages. Die Vergütung für wiederkehrende Leistungen ist abweichend von Ziffer 16.1 EVB-IT Cloud-AGB nicht monatlich nachträglich bis zum 15. eines jeden Monats fällig, sondern:

gemäß Nummer 4.2.2.1 dieses EVB-IT Cloudvertrages. Die Vergütung für Leistungen nach Zeitaufwand ist abweichend von Ziffer 16.2.1 EVB-IT Cloud-AGB nicht monatlich nachträglich bis zum 15. eines jeden Monats fällig, sondern: gemäß Nummer 4.2.2.3 dieses EVB-IT Cloudvertrages. 4.2 Zahlung der Vergütung Abweichend von Ziffer 16 EVB-IT Cloud-AGB gilt: 4.2.1 Die Zahlungen erfolgen im Überweisungsverkehr auf ein vom Auftragnehmer mindestens in Textform zu benennendes Konto. 4.2.1.1 Für die Zahlung von Rechnungen gilt § 17 VOL/B. Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage. Die Zahlungsfrist beginnt mit Eingang einer prüfbaren Rechnung im Original und unter der zusätzlichen Voraussetzung für die zu erbringende Werkleistung (gemäß Preisblattposition Gruppe 1 lfd. Nummer 1.1 des LVs) frühestens jedoch zu dem Zeitpunkt, zu dem die Leistung abgenommen wurde und für die optionalen Dienstleistungen (gemäß Gruppe 4 lfd. Nummer 4.1 und Nummer 4.2 des LVs) frühestens jedoch zu dem Zeitpunkt, zu dem die Leistung ordnungsgemäß erbracht wurde. Maßgebend für die Rechtzeitigkeit der Überweisung ist der Zugang des Überweisungsauftrages beim Zahlungsinstitut des Auftraggebers. 4.2.1.2 Die Abtretung von Forderungen gegen den Auftraggeber an Dritte ist nur in begründeten Ausnahmefällen mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers statthaft. 4.2.1.3 Im Falle der Vertragsbeendigung steht dem Auftragnehmer die Vergütung nur anteilig für bis dahin erbrachte mangelfreie Leistungen zu. Eine ohne Rechtsgrundlage erlangte Vergütung ist im Falle der Vertragsbeendigung zurückzuerstatten. Der Erstattungsanspruch ist sofort fällig. Kommt der Auftragnehmer mit der Rückerstattung in Verzug, ist der Erstattungsbetrag mit neun (9) Prozentpunkten über dem geltenden Basiszinssatz gem. § 247 BGB zu verzinsen. 4.2.1.4 Soweit der Auftragnehmer dem Auftraggeber gegenüber im elektronischen Katalog schuldhaft Preise ausweist, die über den vertraglich vereinbarten Preisen liegen, und die Dienststellen deshalb zu höheren, von den vertraglich vereinbarten Preisen abweichenden Preisen bestellen, haftet der Auftragnehmer für den dem Auftraggeber entstehenden Schaden. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Schaden innerhalb einer Frist von zwei (2) Wochen nach schriftlicher Aufforderung durch den Auftraggeber auszugleichen. Im Falle der nicht fristgerechten Zahlung ist der Betrag mit neun (9) Prozentpunkten über dem geltenden Basiszinssatz gem. § 247 BGB zu verzinsen. 4.2.1.5 Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben davon unberührt. 4.2.2 Für die Zahlung der unter dieser Nummer geregelten Vergütungsbestimmungen gelten auch die Regelungen von Nummer 4 bis Nummer 4.3 dieses EVB-IT Cloudvertrages, soweit nicht nachfolgend speziellere Vergütungsregelungen getroffen werden. 4.2.2.1 Pauschale Vergütung für die wiederkehrende(n) Leistung(en) (Zahlungsplan) Die Leistungen gemäß Nummer 1.1.1.2 des EVB-IT Cloudvertrages i. V. m. Preisblattpositionen Gruppe 2 lfd. Nummer 2.1 und Gruppe 3 lfd. Nummern 3.1 bis 3.2 des LV werden anhand eines vom Auftragnehmer zu erstellenden Zahlungsplanes (Dauerrechnung) pro Abruf dem Auftraggeber unter Beachtung der Angaben in Nummer 4.3 dieses EVB-IT Cloudvertrages einmalig zu Beginn der Laufzeit der jeweiligen Leistungen gemäß Nummer 1.1.5 des EVB-IT Cloudvertrages in Rechnung gestellt und beginnt/beginnen frühestens nach Abnahme der Nummer 1.1.1.1 des EVB- IT Cloudvertrages mit dem Beginn des Regelbetriebes für darin genannte(n) Leistung(en). Der Zahlungsplan muss

Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der jeweils einbezogenen EVB-IT AGB, in der jeweils bei Bereitstellung der Vergabeunterlagen geltenden Version unter www.cio.bund.de, definiert. Version 1.01 der EVB- IT Cloud-AGB (Stand: 01.03.2022) Die blau gekennzeichneten Passagen sind Änderungen des Basisvertrags, die im Rahmen dieser Vertragserstellung zustande gekommen sind. Die rot gekennzeichneten Passagen werden nach Zuschlagserteilung ergänzt.

[Seite 6]

EVB-IT Cloudvertrag

Seite 6 von 16 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber _ e-Vergabe-Nummer: 12-26-00169 (GH)______ Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer ______

folgende weitere Angaben enthalten: (1) Bestellnummer des Auftraggebers (2) Datum des Beginns des Betriebes und Betriebsservices (3) Gesamtrechnungsbetrag (netto und brutto) für die Laufzeit des Betriebes und Betriebsservices (XX Monate) (4) monatliches Entgelt für den Betrieb und Betriebsservices (netto und brutto)

Für die Zahlung des ersten Entgeltes für den Betrieb und die Betriebsservices gemäß Nummer 4.2.2.1 dieses EVB- IT Cloudvertrages gilt, dass sie frühestens 30 Tage nach Eingang einer prüfbaren Rechnung im Original fällig ist. Die Folgeraten sind jeweils zum 15. des darauffolgenden Monats fällig. 4.2.2.2 Die Bestimmungen der Nummer 4.2.2.1 finden analog für die optionalen Leistungen gemäß Nummer 1.1.2.1 dieses EVB-IT Cloudvertrages i. V. m. den Preisblattpositionen Gruppe 2 lfd. Nummer 2.2 und Gruppe 3 lfd. Nummern 3.3 bis 3.4 des LV sowie gemäß Nummer 1.1.2.2 dieses EVB-IT Cloudvertrages i. V. m. Gruppe 2 lfd. Nummer 2.3 und Gruppe 3 lfd. Nummer 3.5 des LV sowie gemäß Nummer 1.1.2.3 dieses EVB-IT Cloudvertrages i. V. m. Gruppe 2 lfd. Nummer 2.4 und Gruppe 3 lfd. Nummern 3.6 – 3.7 des LV sowie gemäß Nummer 1.1.2.4 dieses EVB-IT Cloudvertrages i. V. m. Gruppe 2 lfd. Nummer 2.5 und Gruppe 3 lfd. Nummern 3.8 – 3.9 des LV Anwendung.

4.2.2.3 Vergütung für die Dienstleistung(en) nach Aufwand Die Vergütung für Dienstleistungen gemäß Nummer 1.1.2.5 i. V. m. Nummer 3.3 dieses EVB-IT Cloudvertrages werden i. V. m. Preisblattposition Gruppe 4 lfd. Nummer 4.1 bis Nummer 4.2 des LV nach Aufwand kalendermonatlich nachträglich fällig. Hierfür gilt: (a) Die Dienstleistungen gemäß Nummer 1.1.2.5 dieses EVB-IT Cloudvertrages werden nach Aufwand und Vorlage eines Leistungsnachweises vergütet. Der Leistungsnachweis muss mindestens die Angaben und Informationen aus dem Muster ,,Leistungsnachweis‘‘ des Auftraggebers aus den Vertragsbestandteilen gemäß Nummer 1.2.2 dieses EVB-IT Cloudvertrages enthalten. Der Leistungsnachweis wird vom Auftraggeber bescheinigt, sofern die geschuldeten Leistungen durch den Auftragnehmer ordnungsgemäß erbracht wurden. Der vom Auftraggeber unterzeichnete Leistungsnachweis ist die Voraussetzung für den Vergütungsanspruch des Auftragnehmers. (b) Der Auftragnehmer (wie auch ein von dem Auftragnehmer beauftragter Subunternehmer) muss die Leistungsnachweise in einem von dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten Tool – dem elektronischen Enterprise-Project-Management-Tool (EPM) – im Intranet des Auftraggebers erfassen.

4.2.2.4 Einmalige Vergütung von Werkleistungen Für die einmalige Vergütung von Werkleistungen gemäß Nummer 1.1.1.1 i. V. m. Nummer 3.1 dieses EVB-IT Cloudvertrages i. V. m. Preisblattposition Gruppe 1 lfd. Nummer 1.1 des LVs gilt Folgendes: Die Zahlung der Vergütung wird nach Abruf durch den Auftraggeber sowie nach erfolgreicher Abnahme (§ 640 BGB i. V. m. Nummer 8.10.2 dieses EVB-IT Cloudvertrages) der jeweiligen Leistung (Nummer 1.1.1.1 dieses EVB-IT Cloudvertrages) und Eingang einer prüfbaren Rechnung im Original (Nummer 4.2.1.1 dieses EVB-IT Cloudvertrages) fällig. Die Dokumentationen sind Bestandteil der Werkleistungen und der Abnahme.

4.3 E-Rechnung, Rechnungsadresse, Quellensteuer und Bundestariftreue 4.3.1 Die Rechnung ist nach den Vorgaben der E-Rechnungsverordnung elektronisch einzureichen i. V. m. gemäß Anlage 2 des EVB-IT Cloudvertrages. Eine Rechnung, die entgegen vorstehender Regelung nicht elektronisch gestellt wird, begründet keinen Verzug nach § 286 Abs. 3 BGB. 4.3.2 Rechnungen sind unter Angabe der e-Vergabe-Nummer: 12-26-00169 und der Bestellnummer mit den entsprechenden Nachweisen des Leistungsumfangs und der vertraglich festgelegten Preise an folgende Anschrift zu richten: BA-Service-Haus Rechnungsbearbeitungsstelle (RBST) Regensburger Straße 104 90478 Nürnberg Im Übrigen gelten die Bestimmungen der Anlage 2 „Informationen zur elektronischen Rechnungsstellung“ zu diesem EVB-IT Cloudvertrages. 4.3.3 Quellensteuer 4.3.3.1 Sofern der Auftraggeber, ggf. auch nachträglich, einen Steuerabzug nach § 50a Einkommensteuergesetz (EStG) für Rechnung des Auftragnehmers (Steuerschuldner) vorzunehmen hat, wird diese Abzugsteuer nach § 50a EStG an den Auftragnehmer weiterberechnet. Der Auftragnehmer erkennt an, diese Steuer zu schulden. Der Auftraggeber ist berechtigt, zwecks Entrichtung der gemäß § 50a EStG von ihm für den Auftragnehmer zu zahlenden Abzugsteuer nebst darauf entfallendem Solidaritätszuschlag einen Teilbetrag der geschuldeten Vergütung in gesetzlich geregelter Höhe (derzeit in Höhe von 15,825 % des Gesamtentgelts) einzubehalten und in Abzug zu bringen (Abzugsbetrag). Der Abzugsbetrag ist nicht zur Zahlung an den Auftragnehmer fällig. Von einem Einbehalt des Abzugsbetrages kann ausschließlich in dem Fall abgesehen werden, wenn der Auftragnehmer dem Auftraggeber spätestens eine (1) Woche vor Fälligkeit der Vergütung eine gültige Freistellungsbescheinigung des Bundeszentralamtes für Steuern vorlegt. Wird die Freistellungsbescheinigung aufgehoben oder verliert sie ihre Gültigkeit, hat der Auftragnehmer dies sofort dem Auftraggeber mindestens in Textform mitzuteilen. 4.3.3.2 Wird, aus welchen Gründen auch immer, dem Auftraggeber die Verpflichtung zum Steuerabzug erst nach Zahlung der Vergütung bekannt oder ihm gegenüber festgestellt, obwohl der Auftraggeber die Abzugssteuer hätte einbehalten und an die zuständige Finanzbehörde abführen müssen, wird der Auftragnehmer dem Auftraggeber den gesetzlich

Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der jeweils einbezogenen EVB-IT AGB, in der jeweils bei Bereitstellung der Vergabeunterlagen geltenden Version unter www.cio.bund.de, definiert. Version 1.01 der EVB- IT Cloud-AGB (Stand: 01.03.2022) Die blau gekennzeichneten Passagen sind Änderungen des Basisvertrags, die im Rahmen dieser Vertragserstellung zustande gekommen sind. Die rot gekennzeichneten Passagen werden nach Zuschlagserteilung ergänzt.

[Seite 7]

EVB-IT Cloudvertrag

Seite 7 von 16 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber _ e-Vergabe-Nummer: 12-26-00169 (GH)______ Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer ______

geschuldeten Steuerbetrag einschließlich des Solidaritätszuschlags in voller Höhe unverzüglich erstatten. 4.3.3.3 Sofern eine Abzugsteuer unter einem anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommen oder einer anderen Rechtsgrundlage vermieden oder reduziert werden kann, stimmen Auftraggeber und Auftragnehmer darin überein, die jeweils zielführenden und angemessenen Schritte rechtzeitig zu unternehmen, um die formalen Anforderungen für eine Befreiung, Reduktion oder Erstattung der Abzugsteuer nach § 50a EStG zu erfüllen. Zielführende und angemessene Schritte umfassen u. a. 4.3.3.4 die Beschaffung und die Bereitstellung einer rechtsverbindlichen Bescheinigung durch den Auftragnehmer über die steuerliche Ansässigkeit, ausgestellt durch die für den Auftragnehmer zuständige Finanzbehörde, das Bereitstellen notwendiger Vollmachten durch den Auftragnehmer und die Bereitstellung von Informationen durch den Auftragnehmer, die seine Berechtigung für die Inanspruchnahme von Steuervergünstigungen aufgrund der anwendbaren Rechtsgrundlagen nachweisen. 4.3.3.5 Etwaige von den Finanzbehörden erstattete Beträge stehen der Partei zu, die von der Abzugsteuer wirtschaftlich belastet wurde. 4.3.3.6 Ansprüche einer Partei gegen die andere Partei aus dieser Nummer 4.3.3 dieses EVB-IT Cloudvertrages verjähren jeweils mit Ablauf des Kalenderjahres, das auf das Kalenderjahr folgt, in dem die steuerliche Festsetzungsfrist nach §§ 169 - 171 Abgabenordnung (AO) abgelaufen ist. 4.3.4 Bundestariftreue 4.3.4.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den zur Leistungserbringung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern für die Dauer, in der sie in Ausführung des jeweiligen Abrufes tätig sind, mindestens die Arbeitsbedingungen zu gewähren, die die jeweils einschlägige Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes (BTTG) festsetzt (Tariftreueversprechen). Für den Auftragnehmer folgt aus dem Tariftreueversprechen keine Verpflichtung, soweit und solange er nicht unter den Anwendungsbereich einer Rechtsverordnung nach § 5 BTTG fällt. 4.3.4.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, mittels geeigneter Unterlagen zu dokumentieren, dass er sein Tariftreueversprechen nach Nummer 4.3.4.1 dieses EVB-IT Cloudvertrages einhält. Die Dokumentationspflicht gilt nicht, wenn der Auftragnehmer nach § 10 Absatz 1 Satz 1 BTTG zertifiziert worden ist. 4.3.4.3 Die Einhaltung der Nummer 4.3.4 Absätze 1, 2 und 4 dieses EVB-IT Cloudvertrages wird durch die Prüfstelle Bundestariftreue (§ 8 BTTG) kontrolliert. Im Falle einer Kontrolle durch die Prüfstelle Bundestariftreue verpflichtet sich der Auftragnehmer, ▪ die Kontrolle zu dulden, ▪ die für die Kontrolle erheblichen Auskünfte zu erteilen, ▪ die nach Nummer 4.3.4.2 dieses EVB-IT Cloudvertrages zu erstellenden Nachweise oder ein Zertifikat nach § 10 Absatz 1 Satz 1 BTTG sowie weitere Unterlagen auf Anforderung der Prüfstelle vorzulegen, ▪ die Datenverarbeitung über die Deutsche Rentenversicherung zu ermöglichen, ▪ auf Verlangen der Prüfstelle Bundestariftreue das Betreten der Grundstücke und der Geschäftsräume zu dulden sowie ▪ datenschutzrechtliche Voraussetzungen für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten der eingesetzten Beschäftigten zu Zwecken der Kontrolle zu erfüllen, indem er diese insbesondere über die Möglichkeit von Kontrollen unterrichtet und aufklärt. Der Auftragnehmer trägt eigene durch eine Kontrolle verursachte Kosten selbst. 4.3.4.4 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, von Unterauftragnehmern (Subunternehmern) und von ihm oder von Unterauftragnehmern beauftragten Verleihern zu verlangen und durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass die Unterauftragnehmer (Subunternehmer) und von ihm oder von Unterauftragnehmern beauftragte weitere Verleiher ihre Pflichten nach § 4 Absatz 1 und 3 BTTG erfüllen. Die Verpflichtung nach Nummer 4.3.4.1 Satz 1 dieses EVB-IT Cloudvertrages gilt auch dann, wenn für den Auftragnehmer selbst keine Rechtsverordnung nach § 5 BTTG einschlägig ist. In Bezug auf die Unterauftragnehmer (Subunternehmer) und weiteren Unternehmen (Nachunternehmer) gilt Nummer 4.3.4.1 Satz 2 dieses EVB-IT Cloudvertrages entsprechend. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, mit von ihm beauftragten Unterauftragnehmern (Subunternehmern) und weiteren Unternehmen (Nachunternehmern) die in Nummer 4.3.4.3 Satz 2 dieses EVB-IT Cloudvertrages geregelten Mitwirkungspflichten und die Regelung zur Kostentragung nach Nummer 4.3.4.3 Satz 3 dieses EVB-IT Cloudvertrages zu vereinbaren und sicherzustellen, dass eine entsprechende Vereinbarung zwischen den von den Unterauftragnehmern (Subunternehmern) beauftragten weiteren Unterauftragnehmern oder weiteren Unternehmen (Nachunternehmern) getroffen wird. 4.3.4.5 Der Auftraggeber kann eine Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 1 Prozent des Auftragswertes des betro ffenen Abrufes verlangen, wenn die Prüfstelle Bundestariftreue einen Verstoß nach § 13 BTTG festgestellt hat. Bei mehreren durch die Prüfstelle Bundestariftreue festgestellten Verstößen kann der Auftraggeber maximal 10 Prozent des Auftragswertes des betroffenen Abrufes verlangen. Der Auftraggeber muss die verwirkte Vertragsstrafe nicht vor Ende der Leistungserbringung geltend machen. Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist ganz oder teilweise in schriftlicher Form oder Textform zu kündigen, wenn die Prüfstelle Bundestariftreue einen Verstoß nach § 13 BTTG festgestellt hat. 4.4 Preisanpassung - entfällt - 5 Ergänzende Vereinbarungen bei Vergütung von Leistungen von Personen nach Aufwand 5.1 Vereinbarung der Preiskategorien bei Vergütung nach Aufwand durch auftragnehmerseitig eingesetztes Personal gemäß Kapitel 6 der LB

Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der jeweils einbezogenen EVB-IT AGB, in der jeweils bei Bereitstellung der Vergabeunterlagen geltenden Version unter www.cio.bund.de, definiert. Version 1.01 der EVB- IT Cloud-AGB (Stand: 01.03.2022) Die blau gekennzeichneten Passagen sind Änderungen des Basisvertrags, die im Rahmen dieser Vertragserstellung zustande gekommen sind. Die rot gekennzeichneten Passagen werden nach Zuschlagserteilung ergänzt.

[Seite 8]

EVB-IT Cloudvertrag

Seite 8 von 16 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber _ e-Vergabe-Nummer: 12-26-00169 (GH)______ Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer ______

5.2 Abweichende Regelungen für die Bestimmung und Vergütung von Personentagessätzen Ein Personentag entspricht acht (8) Personen- = Zeitstunden. 5.3 Besondere Bestimmungen zur Vergütung nach Aufwand Reise- und weitere Nebenkosten Abweichend von Ziffer 16.2.1 EVB-IT Cloud-AGB werden Nebenkosten/Reisekosten/Reisezeiten/Materialkosten. nicht gesondert vergütet. Ebenso ist dem Auftragnehmer und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Inanspruchnahme von Sonderpreisvereinbarungen/Sonderkonditionen, die der Auftraggeber BA mit Vertragshotels über den BA-Partnerzugang zu dem Hotel Reservation Service (HRS) vereinbart hat, nicht gestattet. Ergänzende Regelungen zu Reisekosten Der Auftragnehmer ist verpflichtet, das von ihm eingesetzte Personal über die bestehenden Regelungen zu Reisekosten, insbes. im Fall von Übernachtungen (s. Nummer 5.3 erstes (1.) Ankreuzfeld dieses EVB-IT Cloudvertrages), zu informieren und deren Einhaltung zu überwachen. Im Falle eines Verstoßes ist der Auftraggeber berechtigt, den Austausch der konkret betroffenen Mitarbeiterin und des konkret betroffenen Mitarbeiters auch über die in Kapitel 4.1 der LB genannte Frist hinaus zu verlangen. Außerdem ist der Auftragnehmer verpflichtet, den dem Auftraggeber dadurch entstandenen Schaden in vollem Umfang zu ersetzen. Im Wiederholungsfall kann der Auftraggeber zudem diesen EVB-IT Cloudvertrag i. S. v. Nummer 9.1 dieses EVB-IT Cloudvertrages außerordentlich kündigen. 6 Abweichende Haftungsregelungen Haftung, Haftungshöchstsummen / Haftungsbeschränkungen Abweichend zu Ziffer 19.1 EVB-IT Cloud-AGB und Ziffer 13.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB wird die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen wie folgt vereinbart: Die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ist insgesamt für diesen EVB-IT Cloudvertrag auf die (Gesamt-)Bruttosumme1 beschränkt, unabhängig davon, ob es sich um Sach- oder sonstige Schäden (Vermögens- oder Nichtvermögensschäden) handelt. Abweichend zu Ziffer 19.3 EVB-IT Cloud-AGB und Ziffer 13.4 EVB-IT Dienstleistungs-AGB gelten folgende Regelung zur Haftungsbeschränkung: Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche wegen Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Arglist, bei Verletzung vertraglicher oder gesetzlicher Datenschutzbestimmungen, soweit das Produkthaftungsgesetz zur Anwendung kommt sowie bei Garantieversprechen, soweit bzgl. letzteren nichts anderes geregelt ist. Im Fall der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen jeder Art durch Dritte, die im Zusammenhang mit der Beauftragung und Durchführung dieses EVB-IT Cloudvertrages stehen, gelten im Innenverhältnis der Parteien ebenfalls die Haftungsregelungen der Nummer 6 dieses EVB-IT Cloudvertrages. Dies umfasst auch Freistellungsansprüche jeder Art der Parteien untereinander. Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten ebenfalls für den Auftraggeber. 7 Beauftragte und Ansprechpartner 7.1 Beauftragte des Auftragnehmers / Auftraggebers (Name, Telefon, Mailadresse) Informationssicherheit: Auftragnehmer: Name, Vorname Telefonnummer: xx E-Mail: Organisationspostfach@xxx

Auftraggeber: Name, Vorname Telefonnummer: xx E-Mail: Organisationspostfach@xxx , Datenschutz: Auftragnehmer: Name, Vorname Telefonnummer: xx E-Mail: Organisationspostfach@xxx

Auftraggeber: Name, Vorname Telefonnummer: xx E-Mail: Organisationspostfach@xxx

7.2 Ansprechpartner für Fragen zum EVB-IT CloudvVertrag (Name, Telefon, Mailadresse) 7.2.1 Ansprechpartner beim Auftragnehmer Vertraglich: Name, Vorname Telefonnummer: xx E-Mail: Organisationspostfach@xxx

Fachlich: Name, Vorname Telefonnummer: xx E-Mail: Organisationspostfach@xxx

1 Die (Gesamt-)Bruttosumme dieses EVB-IT Cloudvertrag ergibt sich aus dem LV (zu-/abzüglich aller ggf. vereinbarten Vergütungserhöhungen / -verringerungen, insbesondere aufgrund von Änderungsverlangen (Change Requests)).

Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der jeweils einbezogenen EVB-IT AGB, in der jeweils bei Bereitstellung der Vergabeunterlagen geltenden Version unter www.cio.bund.de, definiert. Version 1.01 der EVB- IT Cloud-AGB (Stand: 01.03.2022) Die blau gekennzeichneten Passagen sind Änderungen des Basisvertrags, die im Rahmen dieser Vertragserstellung zustande gekommen sind. Die rot gekennzeichneten Passagen werden nach Zuschlagserteilung ergänzt.

[Seite 9]

EVB-IT Cloudvertrag

Seite 9 von 16 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber _ e-Vergabe-Nummer: 12-26-00169 (GH)______ Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer ______

Wechsel der Ansprechpartner bzw. der jeweiligen Kontaktdaten hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber jeweils unverzüglich mitzuteilen. 7.2.2 Ansprechpartner beim Auftraggeber Vertraglich: Name, Vorname Telefonnummer: xx E-Mail: Organisationspostfach@xxx

Fachlich: Name, Vorname Telefonnummer: xx E-Mail: Organisationspostfach@xxx Zuständig für rechtsverbindliche Erklärungen (z. B. Vertragsverlängerung, Kündigung, Abnahmeerklärungen (ausgenommen fachliche Abnahme), Übergabeprotokolle) des Auftraggebers ist ausschließlich der Geschäftsbereich 1 (Einkauf) des BA- Service-Hauses. 8 Weitere Regelungen 8.1 Besondere Anforderungen an Mitarbeiter des Auftragnehmers -entfällt- 8.2 Allgemeine Sicherheitsanforderungen -entfällt- 8.3 Informations- und Prüfrechte des Auftraggebers Ergänzend zu Ziffer 6.4 EVB-IT Cloud-AGB ergeben sich folgende Regelungen zu Prüfrechten Der Auftraggeber hat das Recht, die Einhaltung der vertraglichen Vereinbarungen durch den Auftragnehmer sowie die Beachtung derjenigen gesetzlichen Bestimmungen, die zur vertraglichen Erfüllung durch den Auftragnehmer anwendbar sind, zu prüfen und entsprechende Informationen beim Auftragnehmer einzuholen. Der Auftragnehmer erteilt zu diesem Zweck unverzüglich alle erbetenen Auskünfte, gewährt, soweit erforderlich, Einsicht in alle den Auftrag betreffenden Unterlagen, einschließlich gespeicherter Daten, fertigt auf Wunsch des Auftraggebers Fotokopien der erforderlichen Unterlagen an und gestattet den Zutritt zu seinen Grundstücken und Betriebsräumen während der üblichen Geschäftszeiten. Die vorstehenden Rechte bestehen nicht, soweit dadurch Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse offenbart werden müssten oder einer Offenbarung andere rechtliche Gründe entgegenstehen. Sie stehen neben den auftragsspezifischen Fachbereichen des Auftraggebers auch der Internen Revision und dem Prüfdienst Arbeitsmarktdienstleistungen des Auftraggebers, der/dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, der/dem zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten sowie dem Bundesrechnungshof zu. 8.4 Unterauftragnehmer / Beauftragung von Subunternehmern In Bezug auf den Einsatz von Unterauftragnehmern gilt abweichend zu Ziffer 15 EVB-IT Cloud-AGB Folgendes: 8.4.1 Die Rechtsnatur eines Auftrags als Auftragsverarbeitungsvertrag (i. S. v. Art. 28 DSGVO) richtet sich nach der Hauptleistung (vgl. Nummer 1.1 dieses EVB-IT Cloudvertrages), selbst wenn eine Nebenleistung als Auftragsverarbeitung zu qualifizieren wäre. Die nachfolgenden Bestimmungen der Nummern 8.4.2 bis 8.4.9 dieses EVB-IT Cloudvertrages gelten für Subunternehmer (Unterauftragnehmer) und weitere Auftragsverarbeiter gleichermaßen. 8.4.2 Im Falle der Beauftragung von Subunternehmern (Unterauftragnehmern) hat der Auftragnehmer 8.4.2.1 den Subunternehmern auf deren Verlangen hin den Auftraggeber zu benennen; 8.4.2.2 die Subunternehmer auf die Einhaltung der sich aus diesem EVB-IT Cloudvertrag ergebenden Pflichten, insbesondere auf die Einhaltung der Regelungen zur Geheimhaltung, zum Datenschutz und zum Informations- und Prüfungsrecht, hinzuweisen und sicherzustellen, dass die Subunternehmer diese Bestimmungen in gleicher Weise einhalten wie der Auftragnehmer selbst; 8.4.2.3 durch entsprechende vertragliche Regelungen dafür Sorge zu tragen, dass die Einräumung sämtlicher Nutzungsrechte durch die Einschaltung von Subunternehmern nicht beeinträchtigt wird. 8.4.3 Eine Übertragung von Leistungen auf nicht bereits bei Zuschlagserteilung genehmigte Subunternehmer ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung oder einer Zustimmung in Textform des Auftraggebers zulässig. Diese Zustimmung (schriftlich oder in Textform) ist vom Auftragnehmer beim BA-Service-Haus, Geschäftsbereich Einkauf, Regensburger Straße 104, 90478 Nürnberg, schriftlich oder elektronisch per Mail (Service- Haus.Einkauf-Informationstechnik@arbeitsagentur.de) einzuholen. Hierfür hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber für jeden Subunternehmer gesondert mitzuteilen: 8.4.3.1 Firma/Name, Anschrift, Telefonnummer des und Ansprechpartner bei dem Subunternehmer/s: 8.4.3.2 detaillierte und prägnante Beschreibung der Leistungen, die von dem Subunternehmer für den Auftragnehmer erbracht werden sollen; 8.4.3.3 Angabe, ob die Leistungserbringung des Subunternehmers ein Auftragsverarbeitungsverhältnis darstellt oder berührt (einschließlich einer klaren Abgrenzung der Verantwortlichkeiten zwischen Auftragnehmer und – allen – Subunternehmern sowie weiteren Auftragsverarbeitern); 8.4.3.4 Angabe der einschlägigen Losnummer, sofern bei einem Vergabeverfahren mit Aufteilung der Leistung in Lose Subunternehmer nicht für alle, sondern nur für bestimmte Lose für den Auftragnehmer zum Einsatz kommen sollen; 8.4.3.5 verbindliche Erklärung, dass Subunternehmer sowie ggf. weitere Subunternehmer dieser Subunternehmer von dem Auftragnehmer nur unter der Voraussetzung beauftragt werden, dass diese bei der Ausführung des Auftrags ebenfalls alle für sie geltenden rechtlichen und vertraglichen Verpflichtungen einhalten werden. Die Hinweise in dem zugleich einzureichenden Formular D.2 (Erklärung zur Vergabe von Unteraufträgen) gelten ergänzend. Der Auftraggeber wird innerhalb einer angemessenen Frist das Ersuchen des Auftragnehmers prüfen und ihn über die Zustimmung, Teil-Zustimmung oder Ablehnung in Textform informieren. 8.4.4 Bei der Einschaltung von Subunternehmen und weiteren Auftragsverarbeitern haftet der Auftragnehmer gleichwohl weiterhin für die ordnungsgemäße Gesamtabwicklung des Auftrages. Kommt ein Subunternehmer oder ein weiterer

Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der jeweils einbezogenen EVB-IT AGB, in der jeweils bei Bereitstellung der Vergabeunterlagen geltenden Version unter www.cio.bund.de, definiert. Version 1.01 der EVB- IT Cloud-AGB (Stand: 01.03.2022) Die blau gekennzeichneten Passagen sind Änderungen des Basisvertrags, die im Rahmen dieser Vertragserstellung zustande gekommen sind. Die rot gekennzeichneten Passagen werden nach Zuschlagserteilung ergänzt.

[Seite 10]

EVB-IT Cloudvertrag

Seite 10 von 16 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber _ e-Vergabe-Nummer: 12-26-00169 (GH)______ Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer ______

Auftragsverarbeiter seinen datenschutzrechtlichen Verpflichtungen nicht nach, haftet der Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber für die Einhaltung der Pflichten des Subunternehmers. Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber unverzüglich über den Ausfall eines Subunternehmers oder weiteren Auftragsverarbeiters zu informieren. Insbesondere finden auch in diesem Verhältnis die Bestimmungen der Nummer 8.5.1 dieses EVB-IT-Cloudvertrages Anwendung. 8.4.5 Im Falle der Erteilung einer Einwilligung in die Beauftragung eines weiteren Auftragsverarbeiters durch den Auftraggeber garantiert der Auftragnehmer im Sinne einer zugesicherten Eigenschaft gegenüber dem Auftraggeber, dass seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und die aller weiteren Auftragsverarbeiter auf die Einhaltung der sich aus diesem Vertrag ergebenden Pflichten, insbesondere gemäß seinen Regelungen in Bezug auf den Datenschutz, die Geheimhaltung, den Geheim- und Sabotageschutz und das Informations- und Prüfrecht, hingewiesen wurden und von dem Auftragnehmer sichergestellt wird, dass jeder weitere Auftragsverarbeiter diese Bestimmungen einhält wie der Auftragnehmer selbst. Dem Auftraggeber ist auf Verlangen der Vertrag mit den weiteren Auftragsverarbeitern vorzulegen. Der Auftraggeber kann die Zustimmung (Einwilligung) zur Beauftragung von weiteren Auftragsverarbeitern gegenüber dem Auftragnehmer form- und kostenfrei widerrufen, wenn der Auftragsverarbeiter die vorgenannten Pflichten nicht einhält. Der Auftragnehmer garantiert gegenüber dem Auftraggeber, dass die Auftragsverarbeiter erst mit der vertraglich geschuldeten Tätigkeit beginnen, nachdem sich der Auftragnehmer bei diesen von der Herstellung der Datenschutzvorgaben gemäß Art. 28 Abs. 3 DSGVO und gemäß diesem EVB-IT Cloudvertrag einschließlich der LB überzeugt hat. 8.4.6 Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass er seine weiteren Auftragsverarbeiter unter besonderer Berücksichtigung der Eignung der von diesen getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen i. S. d. Art. 28 i. V. m. Art. 32 DSGVO sorgfältig auswählt. Die Schutzstandards nach der DSGVO, dem BDSG, dem SGB X und diesem Vertrag dürfen in keinem Fall unterschritten werden. 8.4.7 Der Auftragnehmer hat vertraglich sicherzustellen, dass die vereinbarten Regelungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer auch gegenüber seinen weiteren Auftragsverarbeitern gelten und die vertraglichen und gesetzlichen Vorgaben beachtet werden. In den Verträgen des Auftragnehmers mit den weiteren Auftragsverarbeitern sind deren Aufgaben so zu konkretisieren, dass die Verantwortlichkeiten des Auftragnehmers und der weiteren Auftragsverarbeiter deutlich voneinander abgegrenzt werden. Werden mehrere Subunternehmer oder weitere Auftragsverarbeiter eingesetzt, so gilt dies auch für die Verantwortlichkeiten zwischen diesen. 8.4.8 Die Weiterleitung von Daten an weitere Auftragsverarbeiter ist erst zulässig, wenn die Auftragsverarbeiter die Verpflichtungen i. S. d. Art. 28 i. V. m. Art. 32 DSGVO erfüllt haben. Der Auftragnehmer hat die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Pflichten der weiteren Auftragsverarbeiter regelmäßig – mindestens einmal jährlich – zu überprüfen. Das Ergebnis der Überprüfung ist von ihm zu dokumentieren. Die Dokumentation ist dem Auftraggeber auf Verlangen vorzulegen. 8.4.9 Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend, sofern ein Subunternehmer ein weiteres Unternehmen zu beauftragen beabsichtigt. 8.5 Datenschutz und Vertraulichkeit / Geheimhaltung Ergänzend zu bzw. abweichend von Ziffer 6.1 und 6.3 EVB-IT Cloud-AGB ergeben sich Regelungen zum Datenschutz und zur Vertraulichkeit / Geheimhaltung gemäß den nachfolgenden Bestimmungen: 8.5.1 Datenschutz 8.5.1.1. Es gelten die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27.04.2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung; im Folgenden: DSGVO) sowie das Bundesdatenschutzgesetz (im Folgenden: BDSG) in der Fassung des Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 vom 30.06.2017 (Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU – DSAnpUG-EU), §§ 78 und 80 SGB X. 8.5.1.2. Sämtliche personenbezogene Daten, die der Auftragnehmer als Auftragsverarbeiter während der Auftragsverarbeitung verarbeitet, unterfallen dem Sozial- bzw. Beschäftigtendatenschutz. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse stehen Sozialdaten gleich, wenn der Betriebsinhaber keinen Kundgabewillen hat (§ 35 Absatz 4 Erstes Buch Sozialgesetzbuch – SGB I). Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere seine Pflichten aus Art. 28 DSGVO, einzuhalten. 8.5.1.3. Insbesondere gilt: (a) Der Auftragnehmer darf personenbezogene Daten oder Sozialdaten, die er gleich auf welche Weise verarbeitet, ausschließlich zu den in Nummer 1.1, insbes. Nummer 1.1.3, dieses EVB-IT Cloudvertrages beschriebenen Zwecken nutzen. Jede andere Verwendung dieser Daten ist zweckwidrig und damit unzulässig, es sei denn, sie ist gesetzlich ausdrücklich erlaubt. Der Auftragnehmer sichert zu, die ihm vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Daten von seinem sonstigen Datenbestand getrennt zu halten. (b) Die Verarbeitung personenbezogener Daten einschließlich einer etwaigen Remote-Pflege und sonstiger damit in Zusammenhang stehender Leistungen darf ausschließlich im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat im Sinne des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum stattfinden. Dies gilt auch für etwaige weitere Auftragsverarbeiter. (c) Jede Vertragspartei ist für die Einhaltung der jeweils ihr auferlegten datenschutzrechtlichen Verpflichtungen verantwortlich, insbesondere zur Sicherstellung, dass den Vertragsparteien jeweils unterstellte natürliche Personen, die Zugang zu Daten haben, diese nur auf Weisung des Auftraggebers verarbeiten. Der Auftragnehmer unterliegt bei der Datenverarbeitung den Weisungen des Auftraggebers. Die Weisungen können vom Auftraggeber formfrei erteilt werden. Sie können vom Auftraggeber jederzeit nach Abschluss dieses EVB-IT Cloudvertrages durch weitere Weisungen geändert, ergänzt oder ersetzt werden. Mündliche

Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der jeweils einbezogenen EVB-IT AGB, in der jeweils bei Bereitstellung der Vergabeunterlagen geltenden Version unter www.cio.bund.de, definiert. Version 1.01 der EVB- IT Cloud-AGB (Stand: 01.03.2022) Die blau gekennzeichneten Passagen sind Änderungen des Basisvertrags, die im Rahmen dieser Vertragserstellung zustande gekommen sind. Die rot gekennzeichneten Passagen werden nach Zuschlagserteilung ergänzt.

[Seite 11]

EVB-IT Cloudvertrag

Seite 11 von 16 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber _ e-Vergabe-Nummer: 12-26-00169 (GH)______ Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer ______

Weisungen bestätigt der Auftragnehmer unverzüglich in Schriftform. Hält der Auftragnehmer eine Weisung für datenschutzrechtswidrig, informiert er den Auftraggeber hierüber ohne schuldhaftes Zögern. Bis zur Bestätigung oder Änderung der Weisung durch den Auftraggeber darf der Auftragnehmer in diesem Fall die Umsetzung der Weisung verweigern. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass nach dem Ende der Auftragsverarbeitung von ihm verarbeitete Daten gelöscht werden. Auf jederzeitiges Verlangen des Auftraggebers, spätestens jedoch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses, hat der Auftragnehmer auch sonstige überlassene Unterlagen, Datenträger und Dateien zurückzugeben und die bei ihm gespeicherten Daten zu löschen. Insbesondere ist der Auftragnehmer in diesem Fall verpflichtet, die bei ihm gespeicherten Daten des Auftraggebers kostenlos an diesen zu übermitteln und anschließend bei sich zu löschen. Die Löschung ist auf Verlangen des Auftraggebers nachzuweisen. Ferner sind die Betroffenenrechte sicherzustellen, wie bei Nutzung des Internets das Recht auf Vergessenwerden, das Recht auf Berichtigung, Einschränkung der Verarbeitung und Löschung von Daten und das Recht auf Auskunft und Information. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber unverzüglich, wenn ein Betroffener seine Rechte nach Art. 12, 13 ff. DSGVO bei ihm geltend macht. Bei der Erfüllung der Betroffenenrechte unterstützt und informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber vollumfänglich und unverzüglich. Weitere Einzelheiten werden in dem Kapitel 7 der LB i. V. m. deren Anlage 3 („Technische und organisatorische Maßnahmen“ („TOM“)) geregelt. (d) Für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten oder von Sozialdaten darf der Auftragnehmer ausschließlich Personen einsetzen, die diese Daten auf seine Weisung im Sinne von Art. 29 DSGVO verarbeiten. Diese Personen unterrichtet der Auftragnehmer vor der erstmaligen Verarbeitung von personenbezogenen Daten oder von Sozialdaten über die Vertraulichkeit und verpflichtet sie schriftlich auf die Einhaltung derselben. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit ist das Gebot, personenbezogene Daten nicht unbefugt zu erheben, zu nutzen oder auf andere Weise zu verarbeiten, das auch nach Beendigung der Weisungslage fortbesteht. Die Verpflichtungen nach Nummer 8.5.2 dieses EVB-IT Cloudvertrages bleiben davon unberührt. (e) Eine Verarbeitung von Daten in Privatwohnungen der Mitarbeiter des Auftragnehmers (Telearbeitsplätze, Heimarbeitsplätze) sowie per Remote-Zugriff ist nicht zulässig. Einzelheiten sind in Kapitel 6 der LB definiert.Der Auftragnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass der Kreis der von ihm eingesetzten Personen im Sinne dieser Regelung durch den Auftraggeber nach dem Gesetz über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen (Verpflichtungsgesetz) verpflichtet wird. Der Auftragnehmer schafft dafür die arbeitsvertraglichen und betriebsverfassungsrechtlichen Voraussetzungen. 8.5.1.4. Der Auftragnehmer beauftragt keine weiteren Auftragsverarbeiter ohne vorherige gesonderte schriftliche Einwilligung des Auftraggebers. Sofern der Auftraggeber eine Einwilligung erteilt, finden die Bestimmungen der Nummer 8.4 dieses EVB-IT Cloudvertrages Anwendung. 8.5.1.5. Der Auftragnehmer unterrichtet den Auftraggeber unverzüglich über Kontrollen, Maßnahmen und Ermittlungshandlungen der bzw. des Landesdatenschutzbeauftragten, der bzw. des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (Bundesbeauftragten) oder anderer Aufsichtsbehörden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Name und Kontaktdaten seiner/s Datenschutzbeauftragten mitzuteilen, vgl. Nummer 7 dieses EVB-IT Cloudvertrages. Ist der Auftragnehmer gesetzlich nicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet, benennt er dem Auftraggeber einen Ansprechpartner als Verantwortlichen für den Datenschutz. Nummer 8.5.1.5 Satz 1 dieses EVB-IT Cloudvertrages gilt für diesen entsprechend. 8.5.1.6. Der Auftragnehmer gewährleistet die Wahrung der Integrität und Vertraulichkeit bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen gemäß Art. 5 Absatz 1 lit. f DSGVO. Diese technischen und organisatorischen Maßnahmen ergeben sich aus Kapitel 7 der LB i. V. m. deren Anlage 3 (TOM) und sind von dem Auftragnehmer umzusetzen und anzuwenden. Der Auftragnehmer gewährleistet die Realisierung der im Kapitel 7 der LB i. V. m. deren Anlage 3 (TOM) beschriebenen technischen und organisatorischen Maßnahmen. Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber alle erforderlichen Informationen zum Nachweis der Einhaltung der in Art. 28 DSGVO niedergelegten Pflichten des Auftragnehmers zur Verfügung und ermöglicht und unterstützt Überprüfungen – einschließlich Inspektionen –, die von dem Auftraggeber oder einem anderen von diesem beauftragten Prüfer durchgeführt werden. Die technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen dem technischen Fortschritt. Der Auftragnehmer kontrolliert regelmäßig, ob die technischen und organisatorischen Maßnahmen sich noch im Einklang mit den gesetzlichen Datenschutzanforderungen befinden. Erkennt der Auftragnehmer technischen Anpassungsbedarf, setzt er sich unverzüglich mit dem Auftraggeber ins Benehmen. Der Auftraggeber prüft sodann den rechtlichen und technischen Anpassungsbedarf und teilt die Ergebnisse sowie die konkret zu treffenden Maßnahmen dem Auftragnehmer unverzüglich mit. In dringenden Fällen, insbesondere bei Gefahr im Verzug für die Gewährleistung der Integrität und Vertraulichkeit bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, trifft der Auftragnehmer unverzüglich die erforderlichen Abhilfemaßnahmen und setzt den Auftraggeber hiervon ebenso unverzüglich in Kenntnis. In keinem Fall darf das im Kapitel 7 der LB i. V. m. deren Anlage 3 (TOM) festgelegte Niveau unterschritten werden. Jede Veränderung von technischen und organisatorischen Maßnahmen ist auf einem dauerhaften Datenträger zu dokumentieren und dem Auftraggeber barrierefrei zur Kenntnisnahme zu erteilen. 8.5.1.7. Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei der Datenschutzfolgenabschätzung (Art. 35 DSGVO), soweit diese erforderlich ist. Diese Unterstützungsleistung besteht insbesondere im Verfassen von Konzepten (z. B. Rollen- und Berechtigungskonzept, Protokollierungskonzept, Schnittstellenkonzept, Lösch- und Archivierungskonzept) auf Weisung des Auftraggebers. Diese sind von dem Auftragnehmer kostenfrei zu erstellen.

Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der jeweils einbezogenen EVB-IT AGB, in der jeweils bei Bereitstellung der Vergabeunterlagen geltenden Version unter www.cio.bund.de, definiert. Version 1.01 der EVB- IT Cloud-AGB (Stand: 01.03.2022) Die blau gekennzeichneten Passagen sind Änderungen des Basisvertrags, die im Rahmen dieser Vertragserstellung zustande gekommen sind. Die rot gekennzeichneten Passagen werden nach Zuschlagserteilung ergänzt.

[Seite 12]

EVB-IT Cloudvertrag

Seite 12 von 16 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber _ e-Vergabe-Nummer: 12-26-00169 (GH)______ Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer ______

8.5.1.8. Der Auftraggeber, die zuständigen Aufsichtsbehörden des Auftraggebers, insbesondere der Bundesrechnungshof, die/der Bundesbeauftragte, das Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie die Aufsichtsbehörden des Auftragnehmers, insbesondere Landesdatenschutzbeauftragte und die Aufsichtsbehörden der Länder, sind berechtigt, die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften durch den Auftragnehmer zu überwachen. Zu diesem Zweck räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber und den vorgenannten Aufsichtsbehörden mit Inkrafttreten dieses EVB-IT Cloudvertrags unwiderruflich das Recht ein, Auskünfte einzuholen, während der Betriebs- und Geschäftszeiten die Grundstücke und Geschäftsräume des Auftragnehmers ohne vorherige Ankündigung betreten zu dürfen und dort Besichtigungen und Prüfungen vorzunehmen sowie die gespeicherten Daten und Datenverarbeitungsanlagen und -programme einzusehen, soweit dies dem Vertragszweck entspricht. Weitergehende Rechte der Aufsichtsbehörden bleiben unberührt. Die Vertragspartner informieren und unterstützen sich wechselseitig, sofern eine zuständige Aufsichtsbehörde Maßnahmen bei einem Vertragspartner trifft oder Anfragen an ihn richtet, die in Zusammenhang mit der Erfüllung dieses EVB-IT Cloudvertrages stehen. 8.5.1.9. Stellt der Auftragnehmer fest, dass personenbezogene Daten oder Sozialdaten unrechtmäßig übermittelt wurden oder auf sonstige Weise Dritten unrechtmäßig zur Kenntnis gelangt sind (z. B. durch Diebstahl von Hardware), oder haben von ihm eingesetzte Personen oder von ihm beauftragte weitere Auftragsverarbeiter gegen Datenschutzvorschriften oder die vertraglich festgelegten Datenschutzmaßnahmen verstoßen, hat er dies unverzüglich nach Bekanntwerden (Art. 33 DSGVO, § 83a SGB X) der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde und dem Auftraggeber mitzuteilen. 8.5.1.10. Der Auftraggeber überzeugt sich vor Beginn der Datenverarbeitung und sodann regelmäßig (wie ggf. ergänzend im jeweiligen Einzelabruf (i. S. d. Kapitels 7 der LB) geregelt, jedoch mindestens alle zwei Jahre) oder anlassbezogen von der Einhaltung der bei dem Auftragnehmer getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen. Die in Nummer 8.5.1.8 dieses EVB-IT Cloudvertrages getroffenen Festlegungen gelten auch für diese nach vorheriger Terminvereinbarung durch den Auftraggeber vorzunehmenden Kontrollen. Das Ergebnis ist zu dokumentieren. Festgestellte Mängel hat der Auftragnehmer unverzüglich zu beseitigen. 8.5.1.11. Der Auftragnehmer führt ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten gemäß Art. 30 Absatz 2 DSGVO. Die Parteien unterstützen sich wechselseitig bei der Erfüllung ihrer Pflichten aus Art. 30 und 31 DSGVO, insbesondere durch wechselseitige Information. 8.5.1.12. Unabhängig von der Ausübung seines Kündigungsrechtes aus Nummer 9.1 dieses EVB-IT Cloudvertrages kann der Auftraggeber bei den dort genannten Verstößen unbeschadet seiner übrigen Rechte nach dem Gesetz oder diesem EVB-IT Cloudvertrag Schadensersatzansprüche geltend machen. 8.5.1.13. Der Auftragnehmer stellt den Auftraggeber von Schadenersatzansprüchen Dritter frei, soweit diese auf einer von dem Auftragnehmer zu vertretenden unzulässigen oder fehlerhaften Auftragsverarbeitung oder Nichtbeachtung von technischen und organisatorischen Maßnahmen beruhen. Dies gilt auch für das Fehlverhalten von Subunternehmern. 8.5.2 Vertraulichkeit / Geheimhaltung 8.5.2.1 Die Parteien verpflichten sich, alle zur Kenntnis gelangenden internen Angelegenheiten der jeweils anderen Partei, die als vertraulich gekennzeichnet werden oder die ein verständiger Dritter als schützenswert und deshalb als vertraulich zu behandeln ansehen würde, auch nach der Beendigung der Vertragsbeziehungen zwischen den Parteien vertraulich zu behandeln und insbesondere Vorkehrungen zu treffen, dass solche Angelegenheiten anderen Personen außer den mit der Ausführung Beauftragten nicht bekannt werden. Die Gewährleistung der Vertraulichkeit und Geheimhaltung ist auch bei Ausscheiden einzelner Mitarbeiter des Auftragnehmers sicherzustellen. 8.5.2.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Auftrag sowie sämtliche ihm hierdurch zur Kenntnis gelangenden internen Angelegenheiten, Informationen und Unterlagen sowie sonstige Betriebs- und Geschäftsangelegenheiten des Auftraggebers vertraulich zu behandeln. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zudem, die von ihm mit der Vertragserfüllung betrauten Mitarbeiter in demselben Umfang zur Vertraulichkeit zu verpflichten. Der Auftragnehmer hat geeignete Vorkehrungen zu treffen und steht dafür ein, dass solche Kenntnisse Dritten weder zugänglich gemacht noch sonst wie bekannt werden können. Vertrauliche Informationen können hierbei auch solche Informationen sein, die während einer mündlichen Präsentation oder Diskussion bekannt werden. Vertrauliche Informationen dürfen ausschließlich zum Zweck der Vertragserfüllung eingesetzt werden. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt unabhängig davon, ob die betreffende Information ausdrücklich als vertraulich gekennzeichnet ist oder nicht. 8.5.2.3 Der Auftragnehmer wird die vertraulichen Informationen zuverlässig vor dem unberechtigten Zugriff Dritter schützen, mindestens jedoch in dem Umfang, wie auch seine eigenen vertraulichen Informationen. 8.5.2.4 Anderweitige Verpflichtungen des Auftragnehmers zu Vertraulichkeit und Geheimhaltung, insbesondere solche aufgrund gesetzlicher Geheimhaltungsvorschriften, bleiben unberührt. 8.6 Haftpflichtversicherung Der Nachweis einer Haftpflichtversicherung gemäß Ziffer 21 EVB-IT Cloud-AGB wird mit der Maßgabe vereinbart, dass die gemäß Nummer 6 dieses EVB-IT Cloudvertrages vereinbarten Haftungshöchstsummen abgedeckt sind. 8.7 Ansprüche aus Mängeln Abweichend zu Ziffer 18 der EVB-IT Cloud AGB gelten die nachfolgenden Regelungen: 8.7.1 Die nach diesem EVB-IT Cloudvertrag vom Auftragnehmer geschuldeten Leistungen sind frei von Sach- und Rechtsmängeln zu erfüllen. Darüber hinaus erfüllt der Auftragnehmer die Leistungen nach Quantität, Qualität sowie in Art und Umfang nach den vertraglichen Bestimmungen, insbesondere auch unter Zugrundelegung der Bestimmungen in der LB. 8.7.2 Ansprüche des Auftraggebers wegen Schlechtleistung oder wegen des Vorliegens von Mängeln und deren Verjährung richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen des BGB Es gelten ergänzend insbesondere die Bestimmungen in Kapitel 4.7 der LB. Die Verjährungsfrist der Werkleistungen beginnt frühestens mit der Erteilung der Abnahme durch den Auftraggeber (Nummer 8.10 dieses EVB-IT Cloudvertrages).

Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der jeweils einbezogenen EVB-IT AGB, in der jeweils bei Bereitstellung der Vergabeunterlagen geltenden Version unter www.cio.bund.de, definiert. Version 1.01 der EVB- IT Cloud-AGB (Stand: 01.03.2022) Die blau gekennzeichneten Passagen sind Änderungen des Basisvertrags, die im Rahmen dieser Vertragserstellung zustande gekommen sind. Die rot gekennzeichneten Passagen werden nach Zuschlagserteilung ergänzt.

[Seite 13]

EVB-IT Cloudvertrag

Seite 13 von 16 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber _ e-Vergabe-Nummer: 12-26-00169 (GH)______ Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer ______

8.7.3 Für Schadensersatzansprüche wegen Mängeln gelten die in Nummer 6 dieses EVB-IT Cloudvertrages vereinbarten Haftungsbeschränkungen. 8.8 Geforderte Verfügbarkeit / Betriebszeit* / Servicezeit* / SLA / Reaktions- und Wiederherstellungszeiten* / Antwortzeit 8.8.1 Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber die Leistungen (Nummer 1.1 dieses EVB-IT Cloudvertrages) für die Vertragsdauer (Nummer 1.1.5 und 1.1.6 dieses EVB-IT Cloudvertrages) gemäß den Anforderungen der LB unter Einhaltung der Verfügbarkeit, Betriebszeit*, Servicezeit* gemäß Nummer 8.8.2 dieses EVB-IT Cloudvertrages durchgehend zur Verfügung. 8.8.2 Die Einhaltung der Verfügbarkeit (gemäß Kapitel 5.1 der LB) ist gegeben, wenn der Zugang zur SaaS-Lösung über ein webbasiertes Portal oder Client inkl. Betriebsservices innerhalb der Betriebszeiten* gemäß Kapitel 5.1 der LB von Montag bis Sonntag von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr (24/7) inklusive Feiertage, exklusive Wartungsfenster zur Verfügung steht. 8.8.3 Die Einhaltung des Supports ist gegeben, wenn er innerhalb der Servicezeit* gemäß Kapitel 5.2 der LB von Montag bis Freitag von 7.00 Uhr bis 18.00 Uhr, ausgenommen Feiertage zur Verfügung steht. 8.8.4 Der Auftragnehmer hat innerhalb der in Kapitel 5.2 der LB definierten Reaktions- und Wiederherstellungszeiten* die Störungsbeseitigung des Zugangs zur SaaS-Lösung über ein webbasiertes Portal oder Client erfolgreich abzuschließen. 8.8.5 Die Einhaltung der Antwortzeit gemäß Kapitel 5.1 der LB ist gegeben, wenn die durchschnittliche Antwortzeit in allen Komponenten der SaaS-Lösung im täglichen Durchschnitt je Komponente bei 90% der Transaktionen unter 1 Sekunde liegt. Für das Testsystem kann der Service-Level für Antwortzeiten abweichend zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer definiert werden. 8.8.6 Einzelheiten zu den geforderten Verfügbarkeiten, der Reaktions- und Wiederherstellungszeiten sowie der Antwortzeiten sind dem Kapitel 5.1 und Kapitel 5.2 der LB zu entnehmen. 8.8.7 Die Beweispflicht für das Einhalten der Verfügbarkeit, der Reaktions- und Wiederherstellungszeiten sowie der Antwortzeiten obliegt jeweils dem Auftragnehmer. 8.9 Vertragsstrafen 8.9.1 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, vereinbarte Termine und Fristen für die Erbringung der Leistung einzuhalten. 8.9.2 Wird einer der verbindlich vereinbarten und/oder vom Auftraggeber bestimmten Termine (schriftlich, elektronisch (per Mail)) oder im Rahmen eines Abrufes zu den vertraglich vereinbarten Leistungen (gemäß Nummer 1.1.1.2, Nummer 1.1.2.1 bis Nummer 1.1.2.4 dieses EVB-IT Cloudvertrages i. V. m. Kapitel 2 und Kapitel 5 sowie 3.2.5.7, 3.2.6.4 bis 3.2.6.6 der LB) vom Auftragnehmer überschritten und hat der Auftragnehmer dies zu vertreten, so ist der Auftragnehmer verpflichtet, an den Auftraggeber für jeden angefangenen Arbeitstag der Terminüberschreitung eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,2 % der Brutto-Gesamtauftragssumme2 zu bezahlen. Diese Regelung über die Vertragsstrafe gilt gleichermaßen, wenn zwischen den Parteien einvernehmlich neu Termine definiert und schriftlich / in Textform geändert werden. 8.9.3 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarte Verfügbarkeit (gemäß Nummer 8.8 dieses EVB-IT Cloudvertrages i. V. m. Kapitel 5.1 und 5.2 der LB) einzuhalten. 8.9.3.1 Wird die in Nummer 8.8.2 dieses EVB-IT Cloudvertrages i. V. m. Kapitel 5.1 und 5.2 der LB definierte Pflicht des Auftragnehmers zur Einhaltung der Verfügbarkeit aus Gründen, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, nicht eingehalten, so hat der Auftragnehmer an den Auftraggeber im Falle der Nichteinhaltung innerhalb eines Kalendermonats eine Vertragsstrafe in Höhe von 4.000,00 Euro zu bezahlen. 8.9.3.2 Wird die in Nummer 8.8.3 dieses EVB-IT Cloudvertrages i. V. m. Kapitel 5.1 und 5.2 der LB definierte Pflicht des Auftragnehmers zur Einhaltung des Supports aus Gründen, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, nicht eingehalten, so hat der Auftragnehmer an den Auftraggeber im Falle der Nichteinhaltung innerhalb eines Kalendermonats eine Vertragsstrafe in Höhe von 4.000,00 Euro zu bezahlen. 8.9.4 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarte Antwortzeit gemäß Nummer 8.8.4 dieses EVB-IT Cloudvertrages i. V. m. Kapitel 5.1 der LB einzuhalten. Wird die in Nummer 8.8.4 dieses EVB-IT Cloudvertrages i. V. m. Kapitel 5.1 der LB definierte Pflicht des Auftragnehmers zur Einhaltung der Antwortzeit, aus Gründen die der Auftragnehmer zu vertreten hat, nicht eingehalten, so hat der Auftragnehmer an den Auftraggeber im Falle der Nichteinhaltung innerhalb eines Kalendertages eine Vertragsstrafe in Höhe von 125,00 Euro zu bezahlen. 8.9.5 Werden die in Kapitel 5.2 der LB i. V. m. Nummer 8.8.3 dieses EVB-IT Cloudvertrages vereinbarten Reaktions- und Wiederherstellungszeiten* durch den Auftragnehmer aus Gründen, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, nicht eingehalten, so hat der Auftragnehmer an den Auftraggeber für jede angefangene Stunde eines Arbeitstags, an welchem die Überschreitung stattgefunden hat, eine Vertragsstrafe für jeden Fehler im Sinne der Nummer 8.9 dieses EVB-IT Cloudvertrages, und zwar

  1. der Störungsklasse Prio 1 in Höhe von jeweils 150 Euro,
  2. der Störungsklasse Prio 2 in Höhe von jeweils 75 Euro,
  3. der Störungsklasse Prio 3 in Höhe von jeweils 50 Euro,
  4. der Störungsklasse Prio 4 in Höhe von jeweils 25 Euro zu zahlen. Dies gilt auch für die Nichteinhaltung der Reaktions- und Wiederherstellungszeiten* im Rahmen der Mängelhaftung (Gewährleistung).

2 Die Brutto-Gesamtauftragssumme ist die Vergütung für alle tatsächlich bis zu dem Eintritt des die Vertragsstrafe auslösenden Ereignisses in Anspruch genommenen Leistungen (ggf. zu-/abzüglich aller vereinbarten Vergütungserhöhungen oder -verringerungen, insbesondere aufgrund von Änderungsverlangen (Change Requests)).

Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der jeweils einbezogenen EVB-IT AGB, in der jeweils bei Bereitstellung der Vergabeunterlagen geltenden Version unter www.cio.bund.de, definiert. Version 1.01 der EVB- IT Cloud-AGB (Stand: 01.03.2022) Die blau gekennzeichneten Passagen sind Änderungen des Basisvertrags, die im Rahmen dieser Vertragserstellung zustande gekommen sind. Die rot gekennzeichneten Passagen werden nach Zuschlagserteilung ergänzt.

[Seite 14]

EVB-IT Cloudvertrag

Seite 14 von 16 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber _ e-Vergabe-Nummer: 12-26-00169 (GH)______ Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer ______

8.9.6 Nach Anlage 6 „Allgemeine Bestell- / Vertragsabwicklung“ zum EVB-IT Cloudvertrag verpflichtet sich der Auftragnehmer zur aktiven Teilnahme bei der Anbindung an den elektronischen Marktplatz. Soweit der Auftragnehmer die hieraus resultierenden Verpflichtungen zur 8.9.6.1 Abgabe des vollständig ausgefüllten Erfassungsformulars „Lieferantenstammdaten“ und/oder des Erfassungsformulars „Bankverbindungsdaten“ innerhalb einer Frist von fünf (5) Kalendertagen nach Aufforderung durch den Auftraggeber oder 8.9.6.2 Erstellung und Ablieferung eines betriebsfähigen Kataloges innerhalb einer Frist von 14 Kalendertagen nach Aufforderung durch den Auftraggeber oder 8.9.6.3 Erstellung von ggf. notwendigen Katalog-Updates innerhalb einer Frist von sieben (7) Kalendertagen nach Aufforderung durch den Auftraggeber schuldhaft nicht oder teilweise nicht einhält, so ist der Auftraggeber berechtigt, für jeden Kalendertag der Terminüberschreitung eine Vertragsstrafe in Höhe von 100,00 Euro zu verlangen. 8.9.7 Darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche des Auftraggebers in den Haftungsgrenzen gemäß Nummer 6 dieses EVB-IT Cloudvertrages bleiben hiervon unberührt. 8.9.8 Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die nach dieser Bestimmung entstandenen Forderungen gegen Ansprüche des Auftragnehmers aufzurechnen. 8.9.9 § 341 Abs. 3 BGB findet keine Anwendung. 8.9.10 Die Summe der nach den Bestimmungen dieses EVB-IT Cloudvertrages insgesamt zu zahlende Vertragsstrafe ist auf eine Summe von 5 % der Brutto-Gesamtauftragssumme2 begrenzt. 8.10 Abnahme / Abruf von Werkleistungen Für die vom Auftragnehmer gemäß Kapitel 2, 4 und 6.2 der LB zu erbringenden Werkleistungen gelten die nachfolgenden Regelungen: 8.10.1 Abruf von Werkleistungen 8.10.1.1 Der Auftraggeber hat das Recht, Werkleistungen gemäß Kapitel 4 und 6.2 der LB abzurufen. Die Werkleistungen werden ausschließlich durch den Geschäftsbereich 1 (Einkauf) des BA-Service-Hauses beauftragt. Zu diesem Zweck vereinbaren die Parteien folgendes Prozedere: 8.10.1.2 Der Auftraggeber konsultiert den Auftragnehmer im Falle der Erbringung von Werkleistungen gemäß Kapitel 6.2 der LB in Textform (Anforderungsdokument), ob er in der Lage ist, die beabsichtigten Werkleistungen auszuführen, und setzt eine Frist von maximal 15 Arbeitstagen zur Abgabe eines entsprechenden Angebotes. Das Angebot ist schriftlich einzureichen. 8.10.1.3 Der Auftragnehmer unterbreitet dem Auftraggeber im Falle der Erbringung von Werkleistungen gemäß Kapitel 6.2 der LB eine Aufwandsschätzung über die von ihm beabsichtigten Werkleistungen. Der Angebotspreis beinhaltet einen Preis für die Werkleistung, zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Der Auftragnehmer stellt in seinem Angebot nachvollziehbar dar, auf Grundlage welchen Personalaufwandes (u. a. Personalstunden bzw. Personaltage und Skills, näheres ist der LB unter Kapitel 4 und 6.2 zu entnehmen) das Angebot kalkuliert ist. Die Kosten für die Angebotserstellung trägt der Auftragnehmer. 8.10.1.4 Im jeweiligen Abruf für Werkleistungen gemäß Kapitel 6.2 der LB fixiert der Auftraggeber die Höhe der zu zahlenden Vergütung (netto) des jeweiligen Einzelabrufes. Im Falle der Beauftragung einer Werkleistung finden die gesetzlichen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches über das Werkvertragsrecht Anwendung. 8.10.2 Abnahme von Werkleistungen 8.10.2.1 Alle beauftragten Werkleistungen (gemäß Nummer 1.1.1.1 dieses EVB-IT Cloudvertrages) werden nach vertragsgerechter Leistungserbringung vom Auftraggeber abgenommen. Jede Abnahme hat schriftlich / in Textform zu erfolgen. Die Abnahme der vorgenannten Werkleistungen setzt voraus, dass der Auftragnehmer den Abschluss der entsprechenden Leistungen schriftlich / in Textform erklärt und die jeweils erforderlichen Nachweise beifügt (Bereitstellung zur Abnahme). Der Auftragnehmer ist für den rechtzeitigen Eingang der Fertigstellerklärung an den vertraglichen Ansprechpartner des Auftraggebers gemäß Nummer 7.2.2 dieses EVB-IT Cloudvertrages nachweispflichtig. 8.10.2.2 Zum Zeitpunkt der Bereitstellung zur Abnahme müssen zur Abnahme die in Kapitel 4.7 der LB genannten Voraussetzungen erfüllt sein. 8.10.2.3 Der abgestimmte Termin für die Bereitstellung zur Abnahme durch den Auftragnehmer wird nach Zuschlagserteilung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer schriftlich vereinbart. 8.10.2.4 Der Auftragnehmer hat durch geeignete Tests nachzuweisen, dass die Leistung den gestellten Anforderungen (gemäß Kapitel 4.7 der LB) entspricht. 8.10.2.5 Die Vergütung sämtlicher Werkleistungen nach Nummer 1.1.1.1 dieses EVB-IT Cloudvertrages richtet sich nach Nummer 4.2.2.4 dieses EVB-IT Cloudvertrages. 8.10.2.6 Die Abnahme erfolgt, wenn die zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber vereinbarten Abnahmekriterien bzw. Tests erfolgreich bestanden sind (Kapitel 4.7 der LB). 8.10.2.7 Mängel werden in den jeweiligen Abnahmeprotokollen als Mängel festgehalten und vom Auftragnehmer im Rahmen seiner Haftung für Sach- und Rechtsmängel unverzüglich beseitigt, sofern nicht eine Frist für die Beseitigung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer vereinbart wurde. Das jeweilige Abnahmeprotokoll mit den darin aufgeführten Mängeln gilt gleichzeitig als Anzeige des Mangels an den Auftragnehmer. Die Abnahmeerklärung erfolgt durch den Geschäftsbereich 1 (Einkauf) des BA-Service-Hauses. 8.10.2.8 Die Abnahmekriterien für die beauftragten Werkleistungen gemäß Kapitel 6.2 der LB ergeben sich aus dem jeweiligen Einzelabruf. Die jeweiligen Fehlerklassen sind in Kapitel 4.7.4 der LB definiert. 8.10.2.9 Voraussetzung für eine Abnahme gem. Nummer 8.10.2 dieses EVB-IT Cloudvertrages ist, dass der Gegenstand der Abnahme keinen (0) Mangel der Fehlerklasse 1, keinen (0) Mängel der Fehlerklasse 2, höchstens sieben (7) Mängel

Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der jeweils einbezogenen EVB-IT AGB, in der jeweils bei Bereitstellung der Vergabeunterlagen geltenden Version unter www.cio.bund.de, definiert. Version 1.01 der EVB- IT Cloud-AGB (Stand: 01.03.2022) Die blau gekennzeichneten Passagen sind Änderungen des Basisvertrags, die im Rahmen dieser Vertragserstellung zustande gekommen sind. Die rot gekennzeichneten Passagen werden nach Zuschlagserteilung ergänzt.

[Seite 15]

EVB-IT Cloudvertrag

Seite 15 von 16 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber _ e-Vergabe-Nummer: 12-26-00169 (GH)______ Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer ______

der Fehlerklasse 3 und höchstens zwanzig (20) Mängel der Fehlerklasse 4 aufweist. Die Mängel werden in der Abnahmeerklärung als Mängel festgehalten und vom Auftragnehmer unverzüglich beseitigt, sofern nicht eine Frist für die Beseitigung vereinbart wurde. Im Übrigen wird auf die Bestimmungen des Kapitels 4.7.4 der LB sowie auf die Regelungen in Nummer 8.10.2.6 dieses EVB-IT Cloudvertrages hingewiesen. 8.10.2.10 Festgestellte Mängel oder gemeldete Fehler werden grundsätzlich gemäß Kapitel 4.7.4 der LB kategorisiert. Im Falle einer Nichtabnahme durch den Auftraggeber werden dem Auftragnehmer durch den Auftraggeber eine angemessene Nachbesserungsfrist zur Mängelbeseitigung und ein neuer Termin für die Bereitstellung zur Abnahme gesetzt. 8.10.2.11 Fiktive oder konkludente Abnahmen sind ausgeschlossen. 9 Sonstige Vereinbarungen Sonstige Vereinbarungen: 9.1 Kündigungsrecht des Auftraggebers 9.1.1 Der Auftraggeber ist berechtigt, diesen EVB-IT Cloudvertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist (außerordentlich) schriftlich zu kündigen. Als Vorliegen eines wichtigen Grundes gilt für den Auftraggeber insbesondere: 9.1.2.1 ein Verstoß des Auftragnehmers gegen eine gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Datenschutzbestimmung (siehe Nummer 8.5 dieses EVB-IT Cloudvertrages); 9.1.2.2 die Verletzung einer sonstigen wesentlichen Vertragspflicht durch den Auftragnehmer sofern der Auftraggeber den Auftragnehmer unter Setzung einer angemessenen Frist zur Beseitigung der Vertragsverletzung schriftlich aufgefordert hat; 9.1.2.3 die Weigerung des Auftragnehmers, sich in der beschriebenen Form an den elektronischen Markplatz anzubinden oder den vom Auftraggeber in den Vergabeunterlagen geforderten Katalog in beschriebener Form für den elektronischen Marktplatz zur Verfügung zu stellen; 9.1.2.4 wenn die Abnahme der Werkleistungen nach Nummer 1.1.1.1 dieses EVB-IT Cloudvertrages i. V. m. Nummer 8.10 dieses EVB-IT Cloudvertrages aus einem Grund, den der Auftragnehmer zu vertreten hat, auch im 3. oder jedem weiteren Versuch scheitert. 9.1.2 Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber alle Schäden in den Haftungsgrenzen der Nummer 6 dieses EVB-IT Cloudvertrages zu ersetzen, die unmittelbar oder mittelbar durch die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund entstehen. Diese Ansprüche können gegen Restvergütungsansprüche des Auftragnehmers aufgerechnet werden. 9.1.3 Im Fall der Ausübung eines Rechts zur Kündigung aus wichtigem Grund (außerordentliche Kündigung) durch den Auftraggeber, insbesondere gemäß Nummer 9.1.1 dieses EVB-IT Cloudvertrages, stehen dem Auftragnehmer abweichend von den gesetzlichen Regelungen grundsätzlich keine Ansprüche auf Vergütung und / oder Schadenersatz zu. Soweit der Auftragnehmer jedoch bis zum Kündigungszeitpunkt Leistungen vertragsgemäß erbracht hat, werden diese gemäß den vertraglichen Bestimmungen vergütet, soweit die vertraglichen und gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen. 9.2 Rücktritt und Antikorruptionsklausel 9.2.1 Die Parteien erklären, jeglicher Form von Korruption entgegenzuwirken. Der Auftragnehmer verpflichtet sich ausdrücklich zur Einhaltung der Gesetze zur Unterlassung von Vorteilsgewährung und Bestechung (Korruption). Insbesondere darf der Auftragnehmer den Beschäftigten des Auftraggebers (Amtsträger bzw. für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichtete) weder unmittelbar noch mittelbar Vorteile im Sinne der §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuches (StGB) anbieten, versprechen oder gewähren. Vorteile in diesem Sinne sind alle Zuwendungen, auf die die Beschäftigten des Auftraggebers keinen Rechtsanspruch haben und die sie materiell oder immateriell besserstellen. Hierzu zählen auch Vorteile, die Dritten (z. B. Angehörigen oder Bekannten) zugewendet werden, wenn sie bei der/dem Beschäftigten des Auftraggebers zu einer Ersparnis führen und/oder sie/ihn in irgendeiner Weise materiell oder immateriell besser stellen. Jeder Anschein einer Beeinflussung der Objektivität der Beschäftigten des Auftraggebers ist zu vermeiden. Ausdrücklich sind Einladungen zu nicht ausschließlich dienstlichen Veranstaltungen und Feiern zu unterlassen. Unterauftragnehmer (Subunternehmer) sind vom Auftragnehmer auf die Einhaltung der vorgenannten Regelungen vertraglich zu verpflichten. 9.2.2 Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123, 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) berechtigen den Auftraggeber zum Rücktritt von diesem EVB-IT Cloudvertrag aus wichtigem Grund. Ein Rücktritt des Auftraggebers von diesem EVB-IT Cloudvertrag kann daher insbesondere erfolgen, wenn 9.2.2.1 durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, dass der Auftragnehmer seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist (§ 123 Absatz 4 Nr. 1 GWB). 9.2.2.2 der Auftragnehmer im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Auftragnehmers infrage gestellt wird. Dabei ist das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person dem Auftragnehmer zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Auftragnehmers Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung (§ 124 Absatz 1 Nr. 3 GWB). 9.2.2.3 der Auftragnehmer in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln (§ 124 Absatz 1 Nr. 8 GWB). 9.2.3 Ein Ausschlussgrund nach Nummer 9.2.2 dieses EVB-IT Cloudvertrages ist auch die Abgabe von Angeboten, die auf wettbewerbsbeschränkenden Absprachen im Sinne von § 298 StGB beruhen, und die Beteiligung an unzulässigen Wettbewerbsbeschränkungen im Sinne des GWB, insbesondere eine Vereinbarung mit Dritten über die Abgabe oder

Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der jeweils einbezogenen EVB-IT AGB, in der jeweils bei Bereitstellung der Vergabeunterlagen geltenden Version unter www.cio.bund.de, definiert. Version 1.01 der EVB- IT Cloud-AGB (Stand: 01.03.2022) Die blau gekennzeichneten Passagen sind Änderungen des Basisvertrags, die im Rahmen dieser Vertragserstellung zustande gekommen sind. Die rot gekennzeichneten Passagen werden nach Zuschlagserteilung ergänzt.

[Seite 16]

EVB-IT Cloudvertrag

Seite 16 von 16 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber _ e-Vergabe-Nummer: 12-26-00169 (GH)______ Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer ______

Nichtabgabe von Angeboten, über zu fordernde Preise, über die Entrichtung einer Ausfallentschädigung (Gewinnbeteiligung oder sonstige Abgaben) und über die Festlegung von Preisempfehlungen. 9.2.4 Die Möglichkeit der Kündigung dieses EVB-IT Cloudvertrages nach § 133 GWB bleibt unberührt. 9.2.5 Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber alle Schäden zu ersetzen, die dem Auftraggeber unmittelbar oder mittelbar durch den Rücktritt von diesem EVB-IT Cloudvertrag entstehen. Sofern der Auftraggeber keinen höheren Schaden nachweist, hat der Auftragnehmer an den Auftraggeber eine Schadensersatzpauschale in Höhe von 5 % der Brutto- Gesamtauftragssumme2 dieses EVB-IT Cloudvertrages zu bezahlen. Dem Auftragnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Schaden tatsächlich niedriger ist. Erbringt der Auftragnehmer diesen Nachweis, so braucht er nur den nachgewiesenen niedrigeren Schaden zu bezahlen. 9.2.6 Liegt ein Ausschlussgrund nach § 124 Absatz 1 Nr. 3 GWB vor, weil der Auftragnehmer nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, hat der Auftragnehmer an den Auftraggeber für jede Verfehlung eine Vertragsstrafe zu zahlen, unabhängig davon, ob der Auftraggeber sein Recht auf Rücktritt von diesem EVB-IT Cloudvertrag ausübt oder nicht. Die Höhe der Vertragsstrafe beträgt das 50-fache des Wertes der angebotenen, versprochenen oder gewährten Geschenke oder sonstigen Vorteile, insgesamt jedoch höchstens 5 % der Brutto-Gesamtauftragssumme2 dieses EVB- IT Cloudvertrages. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt. Die Vertragsstrafe wird auf den Schadensersatz angerechnet. 9.3 Arbeitnehmerüberlassung Zur Spezifizierung der Prozesse der Zusammenarbeit und der Vermeidung von Tatbeständen der Arbeitnehmerüberlassung vereinbaren die Parteien ergänzend zu der Anlage 1 („Checkliste zur Vermeidung negativer Rechtsfolgen aus dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)“) und zu der Anlage 5 („Checkliste zum Umgang mit externen Dienstleistern - hier Freelancer (Selbstständige)“) zu diesem EVB-IT Cloudvertrag folgende Regelungen: 9.3.1 Die Mitarbeiter des Auftragnehmers treten in kein Arbeitsverhältnis zum Auftraggeber, auch nicht, soweit sie in seinen Räumen tätig werden. 9.3.2 Das Direktionsrecht hinsichtlich der Mitarbeiter des Auftragnehmers liegt beim Auftragnehmer und wird nur von diesem ausgeübt. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, für die auftragsspezifische Kommunikation mit dem Auftraggeber einen namentlich benannten und weisungsbefugten Mitarbeiter zu stellen. Er verpflichtet sich, Weisungen, Arbeitsaufträge und Einsatzpläne durch diesen Ansprechpartner an seine Mitarbeiter oder selbstständig Tätigen zu kommunizieren. 9.3.3 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seine Mitarbeiter und ggf. für ihn als Subunternehmer selbstständig Tätige als Beschäftigte des Auftragnehmers bzw. externe Auftragnehmer auszuweisen. Er weist diese insbesondere an, Namensschilder zu tragen und eine entsprechende Signatur zu verwenden, die auf die Firmenzugehörigkeit zum Auftragnehmer bzw. auf die selbstständige Tätigkeit hinweisen. 9.3.4 Dem Auftragnehmer bleibt es überlassen, auch für andere Auftraggeber tätig zu werden. Der Auftragnehmer und dessen Mitarbeiter werden nicht in die Betriebsorganisation des Auftraggebers eingegliedert. 9.3.5 Für den Fall, dass der Auftragnehmer selbstständig Tätige (Freelancer) einsetzt, wird ergänzend Folgendes vereinbart: 9.3.5.1 Der Auftragnehmer ist verpflichtet sicherzustellen, dass die/der selbstständig Tätige auch Aufträge anderer Auftraggeber bearbeiten kann. 9.3.5.2 Der Auftragnehmer ist verpflichtet sicherzustellen, dass die/der selbstständig Tätige nicht ausschließlich und auf Dauer beim Auftraggeber tätig ist. 9.4 Marketingklausel Der Auftragnehmer ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers und nach transparenter Darstellung des beabsichtigten Veröffentlichungsumfangs und -ortes berechtigt, den Namen des Auftraggebers, dessen Logo und die Art der konkreten Tätigkeit inner- und außerhalb der Sphäre des Auftraggebers sowie die erstellten Leistungen oder Auszüge daraus als Referenz zu verwenden. 9.5 Salvatorische Klausel, Schriftform, Vertragsschluss 9.5.1 Falls einzelne Bestimmungen dieses EVB-IT Cloudvertrages unwirksam sein sollten oder dieser EVB-IT Cloudvertrag Lücken enthalten sollte, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen werden die Vertragspartner unverzüglich eine Regelung treffen, die dem gewollten rechtlichen Ergebnis und dem wirtschaftlichen Erfolg am nächsten kommt. Vertragslücken sind im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung nach Treu und Glauben so auszufüllen, wie dies redliche Vertragspartner vereinbart hätten, wenn sie die betreffende Angelegenheit im Vorhinein bedacht hätten. 9.5.2 Änderungen und Ergänzungen dieses EVB-IT Cloudvertrages, einschließlich dieser Klausel, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis kann seinerseits nur schriftlich abbedungen werden. 9.5.3 Mit Erteilung des Zuschlags ist das Vergabeverfahren (e-Vergabe-Nr. 12-26-00169) formal beendet. Hierdurch kommt gleichzeitig der EVB-IT Cloudvertrag zwischen den Parteien zustande.

Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der jeweils einbezogenen EVB-IT AGB, in der jeweils bei Bereitstellung der Vergabeunterlagen geltenden Version unter www.cio.bund.de, definiert. Version 1.01 der EVB- IT Cloud-AGB (Stand: 01.03.2022) Die blau gekennzeichneten Passagen sind Änderungen des Basisvertrags, die im Rahmen dieser Vertragserstellung zustande gekommen sind. Die rot gekennzeichneten Passagen werden nach Zuschlagserteilung ergänzt.

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung