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03_Leistungsbeschreibung_Chat-Bot.pdf

Bereitstellung und Betrieb einer KI-gestützten Chatbot-Lösung

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 14.10.2026, 16:09 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.subreport.de

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Leistungsbeschreibung

KI-gestützter Chatbot für Bürgeranfragen

Stand 2. Oktober 2026

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Leistungsbeschreibun g

KI-gestützter Chatbot für Bürgeranfragen

Revisionsblatt

Rev. Rev.-Stand Revidierte Kat.1 Erläuterung der Revision Datum Seite/Kapitel

00 02.10.2026 Ersterstellung

1 Kategorie R = redaktionelle Korrektur Kategorie V = verdeutlichende Verbesserung Kategorie S = substantielle Änderung mindestens bei der Kategorie S müssen Erläuterungen angegeben werden 2

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Inhaltsverzeichnis

1 Zielsetzung 5

2 Gegenstand der Leistung 5

3 Annahmen zur Nutzung und Leistung 5

4 Risikobewertung 6

5 Funktionale Anforderungen 7 5.1 Chatbot 7 5.2 Wissensmanagement 7 5.3 Antworterstellung 8 5.4 Reporting und Analyse 8 5.5 Kontrollierte Leistungssteuerung 9

6 Nicht-funktionale Anforderungen 10 6.1 Performance 10 6.2 Verfügbarkeit 10 6.3 Barrierefreiheit 11

7 Informationssicherheit und Datenschutz 11 7.1 Informationssicherheit 11 7.2 Datenschutz 12 7.3 BSI-Anforderungen 14

8 KI-Governance und EU AI Act 15 8.1 KI-Modelle 15 8.2 KI-Sicherheit 15 8.3 EU AI Act 16

9 Technische Architektur 16 9.1 Architektur 16 9.2 Webintegration 17 9.3 Digitale Souveränität und Open Source 17 9.4 Hosting, Verarbeitungsorte, Datenzugriffe und Datenübermittlungen 18 9.5 Kosten- und Betriebssteuerung 19

10 Implementierung 19 10.1 Workshops 19 10.2 Pilotierung 19

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10.3 Erfolgskriterien 20 10.4 Schulungen 22 10.5 Go-Live 22

11 Betrieb und Support 23

12 Nachweisführung 23

13 Abnahme 23

Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Servicelevel 10 Tabelle 2: Erfolgskriterien 20 Tabelle 3: Reaktions- und Wiederherstellungszeiten 23 Tabelle 4: Anforderungen, die mit dem Angebot zu erfüllen sind 25 Tabelle 5: Anforderungen, die bis zum Go-Live zu erfüllen sind 29 Tabelle 6: Anforderungen, die im laufenden Betrieb zu erfüllen sind 37 Tabelle 7: Begriffe 42

Anhangverzeichnis

Anhang A: Anforderungs- und Nachweis-Matrizen Anhang B: Redaktionelle Standards Anhang C: Begriffe

Anlagenverzeichnis Anlage 1: Mindestanforderungen „Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs)“

Anzahl der Blätter dieses Dokumentes (ohne Deck- und Revisionsblatt) 41

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1 Zielsetzung

Die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) beabsichtigt, eine KI-gestützte Chatbot-Lö- sung für die digitale Bürgerkommunikation zu beschaffen. Sie soll Bürgeranfragen jederzeit auto- matisiert und nachvollziehbar auf Grundlage freigegebener Wissensquellen beantworten und so die Mitarbeitenden bei wiederkehrenden Standardanfragen entlasten. Die Chatbot-Lösung soll fachlich korrekte und verständliche Antworten bereitstellen und dabei die verwendeten Quellen ausweisen.

2 Gegenstand der Leistung

Gegenstand der Ausschreibung ist die Bereitstellung einer KI-gestützten Chatbot-Lösung. Sie muss Anfragen in natürlicher Sprache verarbeiten und Antworten auf Grundlage von durch die BGE freigegebenen Informationsquellen generieren.

Der Leistungsumfang umfasst die Bereitstellung, Einführung und den Betrieb einer Chatbot-Lö- sung einschließlich der hierfür erforderlichen Softwarekomponenten, Administrationsfunktionen, Wissensmanagement-Funktionen, Sicherheitsmechanismen sowie der vertraglich vereinbarten Betriebs- und Supportleistungen.

Basis ist im Idealfall eine bereits verfügbare, konfigurierbare Standardlösung. Sie umfasst die Konfiguration vorhandener Standardfunktionen, die Einrichtung der vereinbarten Wissensquellen und die Einbindung einer vorhandenen Standard-Chat-Komponente in die BGE-Website.

3 Annahmen zur Nutzung und Leistung

Der Angebotskalkulation und Dimensionierung sind folgende Annahmen zugrunde zu legen:

Im Regelbetrieb nutzen bis zu drei Administratorinnen und fünf Redakteurinnen die Lösung zur Pflege, Qualitätssicherung und Freigabe der Wissensbasis.

Auszugehen ist von durchschnittlich 20.000 Besucher*innen der BGE-Webseiten pro Kalender- monat, von denen nur ein Teil den Chatbot nutzt. In Spitzenzeiten, voraussichtlich ein- bis

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zweimal jährlich für etwa fünf Tage nach wesentlichen neuen Informationen zum Standortaus- wahlverfahren, sind bis zu 150.000 Besucher*innen täglich möglich.

Zur Dimensionierung der Lösung werden im Standardbetrieb folgende Nutzungsszenarien unter- schieden:

 Normale Nutzung: Eine Interaktionsquote von 15 % der Webseiten-Nutzerinnen pro Ka- lendermonat (ca. 3.000 Konversationen / ca. 28 Mio. Tokens)  Starke Nutzung: Eine Interaktionsquote von 30 % der Webseiten-Nutzerinnen pro Kalen- dermonat sowie eine größere Anzahl von Anfragen innerhalb einer Interaktion (ca. 6.000 Konversationen / ca. 190 Mio. Tokens)

Die Lösung muss technisch skalierbar sein. Die verbrauchten Tokens in der Betriebsphase nach dem Go-Live werden auf Nachweis vergütet. Für die Pilotierungsphase ist der Tokenverbrauch in die Teilpauschalen einzurechnen.

Bei selbst betriebenen Modellen sind mindestens Rechenressourcen, Auslastung, Verbrauchsein- heiten und zurechenbare Betriebskosten bzw. geeignete Kostenindikatoren darzustellen. Die Kos- tenberechnung wird final im Zuge des Verhandlungsverfahrens festgelegt.

4 Risikobewertung

Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass Antworten ausschließlich auf einer abgesicherten Wissensbasis beruhen, Quellen transparent ausgewiesen werden und fachfremde oder sensible Fragestellungen abgegrenzt werden.

Änderungen an der Wissensdatenbank sind durch geeignete Freigabeprozesse abzusichern.

Darüber hinaus sind Anforderungen an Exit- und Portabilität, die Überwachung von Nutzungskos- ten, transparente Hinweise zum KI-Einsatz gegenüber Nutzenden sowie ein angemessenes Schwachstellenmanagement für eingesetzte Komponenten umzusetzen.

Bei Einhaltung dieser Vorgaben werden die identifizierten Risiken als unkritisch bzw. akzeptabel bewertet.

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5 Funktionale Anforderungen

5.1 Chatbot

Die Lösung muss deutschsprachige natürlichsprachliche Anfragen sowie den fachlichen Dialog- kontext über mehrere Eingaben hinweg verarbeiten. Die Lösung muss unterschiedliche Versions- stände, Veröffentlichungszeitpunkte und zeitliche Gültigkeiten freigegebener Informationsquel- len erkennen und nach den vorgegebenen Priorisierungs- und Freigaberegeln berücksichtigen.

Die Antworten müssen verständlich, fachlich korrekt und durch freigegebene Wissensquellen ge- deckt sein.

Die verwendeten Quellen sind für jede fachliche Antwort nachvollziehbar auszuweisen. Bei unzu- reichender Beleggrundlage muss die Lösung darauf hinweisen und unbelegte fachliche Aussagen unterdrücken.

Für nicht automatisiert beantwortbare Anfragen müssen Kontaktverweise konfigurierbar sein. Bei Anzeichen für suizidales Verhalten oder vergleichbare akute Gefährdungen muss ein Hinweis auf geeignete Hilfeangebote erscheinen.

5.2 Wissensmanagement

Der Auftragnehmer stellt eine Wissensmanagement-Komponente als Antwortbasis bereit.

Für Inhalte, die nicht unmittelbar von der BGE-Website übernommen werden, ist ein rollenbasier- tes Prüf-, Freigabe- und Veröffentlichungsverfahren bereitzustellen. Änderungen sind mindestens mit Zeitpunkt, Quelle, Version und Freigabestatus manipulationsgeschützt zu protokollieren.

Die Lösung muss in der Lage sein, Informationen aus unterschiedlichen Dokument- und Datenfor- maten zu verarbeiten und für die Beantwortung von Nutzeranfragen nutzbar zu machen. Hierzu gehören insbesondere Webseiteninhalte, PDF-Dokumente, Microsoft-Office-Dokumente (z. B. Word-, PowerPoint-Dateien; die Lösung soll zusätzlich Excel-Dateien verarbeiten können), struk- turierte FAQ-Inhalte sowie weitere von der BGE bereitgestellte Dokumente und Informations- quellen. Die Wissensbasis wird während der Betriebszeit um weitere freigegebene Informations- quellen erweitert. Quellen und deren Versionsstände müssen eindeutig identifizierbar sein.

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Als mögliche Quellen sind vorzusehen:

 Webseiten1 (Crawling)  Dokumente (via direkten Upload)

5.3 Antworterstellung

Antworten müssen allgemein verständlich, sachlich und adressatengerecht sein. Die Lösung soll einfache und bürgernahe Sprache unterstützen, ohne fachliche Inhalte zu verfälschen.

Die Kommunikation muss diskriminierungsfrei, respektvoll und wertschätzend erfolgen. Die Lö- sung muss diskriminierende, beleidigende oder sonstige unangemessene Inhalte erkennen und vermeiden. Unbeantwortbare Anliegen sind an geeignete Kontakt- oder Informationsangebote zu verweisen.

Bei politischen, gesellschaftlichen oder kontroversen Fragen muss die Lösung neutral bleiben und darf ausschließlich sachliche Informationen aus den freigegebenen Wissensquellen bereitstellen. Unterschiedliche Positionen sind gegebenenfalls neutral darzustellen.

Redaktionelle Standards für die Antworterstellung finden sich in Anhang B.

5.4 Reporting und Analyse

Ziel ist es, die Qualität der Antworten laufend zu verbessern, Wissenslücken zu identifizieren und die Weiterentwicklung der Lösung datenbasiert zu unterstützen.

Die Lösung muss ein webbasiertes Dashboard zur Auswertung der Nutzung bereitstellen:

 Das Dashboard ist für berechtigte Nutzerinnen und Nutzer der BGE zugänglich  Die dargestellten Kennzahlen müssen ausgewertet werden können  Auswertungen müssen exportierbar sein (mindestens ein dokumentiertes, maschinenles- bares Standardformat, PDF für Berichte)

Die Lösung muss gemeinsam abzustimmende Kennzahlen bereitstellen, zum Beispiel:

1 Das Crawling ist auf von der BGE ausdrücklich freigegebene Domains, Teilbereiche und URLs beschränkt. Ein freies Crawling des World Wide Web ist nicht vorgesehen.

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 Anzahl der Nutzeranfragen  Anzahl der Konversationen  Häufigkeit einzelner Themengebiete oder Top-Fragen  Nutzung nach Zeitraum  Anzahl erfolgreicher und erfolgloser Antworten  Nutzerfeedback  Tokenverbrauch  Tokenkosten inkl. Hochrechnung zu erwartenden Kosten am Ende des Monats

Nicht oder unzureichend beantwortete Anfragen, wiederkehrende Fragen, auffällige Antworten und Nutzerfeedback müssen erfasst, ausgewertet und für Qualitätssicherung und Wissenspflege exportiert werden können.

5.5 Kontrollierte Leistungssteuerung

Zur Gewährleistung der Betriebsstabilität und Vermeidung unkontrollierter Systemabbrüche im- plementiert das System bei kritischer Auslastung oder Erschöpfung des vereinbarten Token-Bud- gets ein mehrstufiges Schutz- und Ausfallkonzept:

Session-Steuerung:

Laufende Konversationen: Bereits initiierte, aktive Nutzersitzungen werden priorisiert behandelt und im Rahmen verfügbarer Restkontingente bis zum regulären Dialogende weitergeführt.

Neue Konversationen: Bei Erreichen der Kapazitäts- bzw. Token-Grenze werden keine neuen Chat-Sitzungen mehr geöffnet. Eingehende Neu-Anfragen werden kontrolliert abgewiesen.

Nutzer, die eine neue Sitzung starten möchten, erhalten anstelle eines Verbindungsabbruchs eine vordefinierte, konfigurierbare Systemmeldung im Chatfenster (z. B. „Unser System verzeichnet aktuell ein sehr hohes Anfrageaufkommen / das monatliche Kontingent ist temporär erschöpft. Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt erneut oder kontaktieren Sie uns unter [Kon- taktadresse].“).

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Tokenkosten-Monitoring:

Das System überwacht die Token-Nutzung sowie Systemlast kontinuierlich. Bei Erreichen defi- nierter Schwellenwerte (z. B. bei 80 % und 100 % des definierten Kontingents) sowie beim Auslö- sen des Schutzmodus versendet das System automatisch eine Benachrichtigung per E-Mail an die BGE, um ein frühzeitiges Nachsteuern (z. B. Kontingentaufstockung) zu ermöglichen.

6 Nicht-funktionale Anforderungen

6.1 Performance

Die Lösung muss gleichzeitige Anfragen auch bei erhöhtem Aufkommen ohne wesentliche Beein- trächtigung der Antwortqualität verarbeiten. Die durchschnittliche Antwortzeit für Standardanfra- gen muss unter 5 Sekunden liegen. Es sind die aus Kapitel 3 beschriebenen Nutzerprofile zu be- rücksichtigen.

6.2 Verfügbarkeit

Tabelle 1: Servicelevel

KriteriumAnforderung
Öffentliche VerfügbarkeitÖffentliche Kernfunktion: grundsätzlich 24/7.
SLA-VerfügbarkeitMindestens 99,0 Prozent innerhalb des ver- einbarten Verfügbarkeitszeitraums.
BetriebszeitDie SLA gilt für die öffentliche Anfrage- und Antwortfunktion. Fachliche Redaktion und regulärer Support zu Supportzeiten; automa- tisiertes Monitoring rund um die Uhr; techni- sche Rufbereitschaft bzw. Eskalation für kri- tische Ausfälle außerhalb der Supportzeiten.
Geplante WartungAbgestimmte und ordnungsgemäß angekün- digte Wartungsfenster gelten nicht als Aus- fallzeit.
Störungserkennungautomatisiert
MonitoringTechnisches Monitoring: 24/7
SupportPersonell besetzt: Montag bis Freitag, 08:00 bis 18:00 Uhr, außer gesetzlichen

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Feiertagen am Supportstandort; erweiterter Support in angekündigten Spitzenzeiten.
FehlerprotokollierungNachvollziehbar, auswertbar und daten- schutzgerecht.
NotfallwiederherstellungDokumentiertes Wiederherstellungsverfah- ren

6.3 Barrierefreiheit

Die Chatbot-Lösung einschließlich Oberfläche, Dialogelementen, Systemmeldungen und dynami- schen Inhalten muss BITV 2.0 und WCAG 2.2 AA erfüllen. Dies umfasst insbesondere Tastaturbe- dienbarkeit, nachvollziehbare Fokusführung, ausreichende Kontraste, skalierbare Darstellung, konsistente Bedienung und die Nutzung mit assistiven Technologien. Dynamische Änderungen müssen für assistive Technologien erkennbar sein.

Die Barrierefreiheit ist auch bei Änderungen und Erweiterungen während der gesamten Vertrags- laufzeit sicherzustellen.

7 Informationssicherheit und Datenschutz

7.1 Informationssicherheit

Aufgrund gesetzlicher und behördlicher Vorgaben ist die BGE an die Einhaltung der Vorgaben des BSI IT-Grundschutz zur Wahrung der Informationssicherheit gebunden. Zur Erfüllung der Leis- tung muss der Auftragnehmer Informationen der BGE verarbeiten. Aus diesem Grund verpflichtet sich der Auftragnehmer, technische und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, um diese In- formationen entsprechend dem Stand der Technik und allgemein anerkannter Regeln zu schüt- zen. Die technischen und organisatorischen Maßnahmen haben einen Umfang einzunehmen, der im Verhältnis zur Informationsverarbeitung als angemessen anzusehen ist.

Als Beispiele solcher technischen und organisatorischen Maßnahmen sind u. a. zu nennen:

 Zutritts- und Zugriffsbeschränkungen auf den notwendigen Benutzerkreis, Berechtigungs- konzept  Schutz vor Datenverlust und Offenlegung (z. B. Datensicherungen, Verschlüsselung, Anti- Viren-Software)

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 Interne Regelungen (z. B. zur Nutzung des Internets, E-Mail-Postfachs und zum Verhalten im mobilen Arbeiten)  Sensibilisierungsmaßnahmen

Die BGE behält sich vor, vom Auftragnehmer eine Auflistung der getroffenen technischen und or- ganisatorischen Maßnahmen gemäß Vorlage der BGE, vollständig und wahrheitsgetreu ausgefüllt, zu verlangen.

Der Auftragnehmer verpflichtet sich nach Zuschlag ein IT-Sicherheitskonzept vorzuweisen, das den gesamten für die Verarbeitung der BGE-Informationen und Daten verwendeten Geltungsbe- reich umfasst. Dieser Geltungsbereich betrifft alle BGE-externen Systeme, Räume und Personen, die im Rahmen des Vorhabens Informationen und Daten der BGE verarbeiten. Ausgenommen von dieser Regelung sind Anlagen, Systeme und Komponenten (Produkte), die an die BGE geliefert und abgenommen wurden und von der BGE in eigener Verantwortung betrieben werden.

Dieses IT-Sicherheitskonzept muss nach anerkannten BSI-Standards angefertigt und regelmäßig aktualisiert sowie vorgelegt werden.

Das IT-Sicherheitskonzept muss der Auftragnehmer unverzüglich nach Beginn der vertraglich ver- einbarten Leistungserbringung vorlegen (1. Arbeitspaket). Die Freigabe des IT-Sicherheitskon- zeptes muss durch die BGE vor dem Produktivbetrieb des Systems schriftlich erfolgt sein.

Die BGE behält sich das Recht vor, Überarbeitungen des IT-Sicherheitskonzepts durch den Auf- tragnehmer zu verlangen, falls Sicherheitsrisiken unbehandelt bleiben, die auf Prozesse, Systeme oder Menschen der BGE übergehen.

Die BGE behält sich das Recht vor, den Auftragnehmer im Rahmen von Assessments oder Audits auf die Erfüllung der eingereichten TOMs und des IT-Sicherheitskonzepts zu überprüfen.

7.2 Datenschutz

Personenbezogene Daten dürfen ausschließlich zu den von der BGE vorgegebenen Zwecken ver- arbeitet werden. Die Verarbeitung ist auf das hierfür erforderliche Maß zu beschränken und nach den Grundsätzen von Datenschutz durch Technikgestaltung und datenschutzfreundliche Vorein- stellungen auszugestalten.

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Die Lösung soll grundsätzlich ohne Identifizierung der Nutzenden nutzbar sein. Sofern Nutzende personenbezogene Daten, insbesondere besondere Kategorien personenbezogener Daten im Sinne des Art. 9 DSGVO, in Anfragen eingeben, sind geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vorzusehen, um deren Verarbeitung auf das für die Bereitstellung der jeweiligen Funktion erforderliche Maß zu begrenzen.

Für Chatverläufe, Feedbackdaten, Fehlerprotokolle und Nutzungsdaten müssen konfigurierbare Löschfristen vorgesehen werden. Die Löschung muss automatisiert und nachvollziehbar nach- weisbar erfolgen.

Nutzeranfragen, Chatverläufe, Wissensbestände, Systemanweisungen, Metadaten sowie sonstige im Rahmen des Betriebs verarbeitete Daten dürfen nicht für das Training oder die Verbesserung allgemein verfügbarer KI-Modelle oder für sonstige eigene Zwecke des Auftragnehmers oder Drit- ter verwendet werden. Telemetrie-, Analyse-, Diagnose-, Monitoring- und vergleichbare Betriebs- daten dürfen, soweit sie personenbezogene Daten enthalten, ausschließlich in dem für Betrieb, Sicherheit, Fehleranalyse, Missbrauchserkennung und Abrechnung erforderlichen Umfang verar- beitet werden. Die Nutzung personenbezogener Daten zu Werbe-, Marketing-, Profiling-, Produkt- entwicklungs- oder sonstigen nicht von der BGE vorgegebenen Zwecken ist ausgeschlossen. So- weit personenbezogene Daten für statistische Auswertungen, Qualitätsverbesserungen oder ver- gleichbare Zwecke außerhalb der operativen Verarbeitung genutzt werden, sind diese soweit möglich zu anonymisieren; sofern eine Anonymisierung nicht möglich ist, sind sie mindestens zu pseudonymisieren.

Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten wird der Auftragnehmer den datenschutz- rechtlichen Rahmen, der sich vor allem aus der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ergibt, beachten. Dazu gehört bei Notwendigkeit und auf Verlangen der BGE der Abschluss von den gesetzlichen Vorgaben genügenden datenschutzrecht- lichen Vereinbarungen.

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten vertrauli- chen personenbezogenen Daten, Geschäftsgeheimnisse sowie weitere Informationen vertraulich zu behandeln, insbesondere nicht an Dritte weiterzugeben oder anders als zu vertraglichen Zwe- cken bzw. zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten weiterzugeben. Der Auftragnehmer sorgt dafür, dass alle Personen, die von ihm mit der Bearbeitung oder Erfüllung des Vertrages betraut sind, die gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz beachten. Die nach Datenschutzrecht

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erforderliche Verpflichtung auf die Vertraulichkeit ist spätestens vor der erstmaligen Aufnahme der Tätigkeit vorzunehmen.

7.3 BSI-Anforderungen

Die Lösung muss über ein dokumentiertes Logging-Konzept verfügen. Sicherheitsereignisse, re- levante System- und Konfigurationsänderungen, Administrationsvorgänge, fehlgeschlagene Zu- griffe und technische Fehler sind zweckangemessen, auswertbar und gegen unberechtigten Zu- griff, Veränderung und Löschung geschützt zu protokollieren. Umfang, Berechtigungen, Aufbe- wahrung, Löschung und Auswertung sind unter Beachtung von Zweckbindung und Datenminimie- rung zu dokumentieren.

Der Auftragnehmer legt ein Backup- und Wiederherstellungskonzept für betriebsnotwendige Daten, Konfigurationen, Wissensbestände und die Chatverläufe der letzten 24 Stunden vor. Si- cherungsintervalle, Aufbewahrungsfristen, Wiederanlauf- und Wiederherstellungszeiten sowie Wiederherstellungsverfahren sind zu dokumentieren.

Während der Vertragslaufzeit ist ein dokumentiertes, risikoorientiertes Schwachstellen- und Patchmanagement sicherzustellen. Bekannte Schwachstellen, Bewertungen und Gegenmaßnah- men sind der BGE auf Anforderung mitzuteilen.

Darüber hinaus ist die Sicherheitsarchitektur der Lösung nachvollziehbar zu beschreiben. Hierzu gehört insbesondere die Darstellung der Systemkomponenten, Kommunikationswege, Schnitt- stellen, Authentifizierungs- und Berechtigungsmechanismen sowie Maßnahmen zum Schutz vor unbefugtem Zugriff, Manipulation, Datenabfluss und missbräuchlicher Nutzung. Die Architektur muss dem Grundsatz der Minimalberechtigung („Least Privilege“) folgen und eine sichere Tren- nung von Benutzer-, Administrations- und Systemfunktionen gewährleisten.

Der Auftragnehmer hat im IT-Sicherheitskonzept darzustellen, welche technischen und organi- satorischen Maßnahmen zum Schutz der Anwendung vor den für den vorgesehenen Einsatz rele- vanten Bedrohungen umgesetzt werden. Hierzu gehören insbesondere unbefugte Informations- abflüsse, Manipulationsversuche, missbräuchliche Eingaben, Denial-of-Service-Angriffe sowie Angriffe auf die Wissensbasis, Informationsquellen, Schnittstellen und eingesetzten KI-Kompo- nenten. Die ergänzenden Anforderungen an das risikobasierte Schutzkonzept gegen KI-spezifi- sche Bedrohungen ergeben sich aus Kapitel 8.2.

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8 KI-Governance und EU AI Act

8.1 KI-Modelle

Der Auftragnehmer führt für alle eingesetzten Basis-, Spezial-, Embedding-, Ranking- und Mode- rationsmodelle ein aktuelles Modellregister. Es enthält mindestens Modell, Anbieter, Version, Li- zenz, Bereitstellungsform, Verarbeitungsort, Zweck, Aktualisierungsstand, bekannte Einschrän- kungen sowie Update- und Qualitätssicherungsverfahren.

Der BGE sind insbesondere folgende Änderungen vorher mitzuteilen:

 Wechsel des Modellanbieters  Austausch eines eingesetzten KI-Modells  wesentliche Versionswechsel  Änderungen der Modellarchitektur  Änderungen, die das Antwortverhalten, die Qualität, die Sicherheit oder die datenschutz- rechtliche Bewertung beeinflussen können

Die Dokumentation muss mindestens enthalten:

 Übersicht aller eingesetzten Modelle  jeweilige Zweckbestimmung innerhalb der Lösung  Zeitpunkt der letzten Aktualisierung  bekannte Einschränkungen oder Nutzungsvorbehalte  Verfahren zur Qualitätssicherung vor produktiven Modellupdates

Die erstmalig produktiv eingesetzten Modelle sowie wesentliche Modelländerungen bedürfen vor ihrem Produktiveinsatz der Zustimmung der BGE. Rein technische Änderungen ohne Einfluss auf Antwortverhalten, Qualität, Sicherheit, Datenschutz oder Kosten sind zu dokumentieren und der BGE im Rahmen der vereinbarten Berichterstattung mitzuteilen. Das Register der eingesetzten Modelle ist während der Vertragslaufzeit verfügbar zu halten.

8.2 KI-Sicherheit

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Die Lösung muss ein dokumentiertes, risikobasiertes und mehrschichtiges Schutzkonzept ge- gen direkte und indirekte Prompt Injection, Jailbreaks, Umgehungsversuche, Informationsabfluss und Manipulationen von Wissensbasis, Quellen und Retrieval-Kontext besitzen.

Nicht freigegebene Informationen, Systemanweisungen und Zugangsdaten sind vor Zugriff, Of- fenlegung und Manipulation zu schützen. Schutzmaßnahmen, Grenzen und Restrisiken sind vor Produktivbetrieb, nach wesentlichen Änderungen und anlassbezogen zu überprüfen. Ihre Wirk- samkeit ist in Pilotierung und Abnahme anhand vereinbarter Angriffsszenarien nachzuweisen; Schwachstellen und Restrisiken sind zu dokumentieren und angemessen zu behandeln. Ein voll- ständiger Ausschluss aller Umgehungsmöglichkeiten wird nicht verlangt.

8.3 EU AI Act

Der Auftragnehmer erfüllt die auf die angebotene Lösung anwendbaren Anforderungen des EU AI Act und sonstiger einschlägiger Vorschriften.

Nutzer*innen sind spätestens zu Beginn der Interaktion verständlich und leicht wahrnehmbar darüber zu informieren, dass sie mit einem KI-System interagieren.

Es sind Verfahren zur Überprüfung, ob Eingaben durch Menschen oder missbräuchlich durch au- tomatisierte Programme (Bots) erfolgen, vorzusehen.

9 Technische Architektur

9.1 Architektur

Die Lösung muss auf einer RAG-Architektur mit getrennter Wissensbasis, Retrieval-Komponente und Sprachmodell basieren, sodass Inhalte modellunabhängig aktualisiert werden können. Für geeignete Retrieval- und Indexierungskomponenten (zum Beispiel Vektor-, Suchindex-, Graph- oder hybride Verfahren), Embeddings, Dokumentenverarbeitung und Wissensmanagement sollen bevorzugt Open-Source-Komponenten eingesetzt werden.

Die Lösung muss dokumentierte Schnittstellen für die Integration in die Webpräsenz der BGE so- wie für den automatisierten Import, die Aktualisierung und den Export betriebsrelevanter Daten bereitstellen. Wissensinhalte, Metadaten, Quellenbezüge sowie Auswertungs- und Protokolldaten

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müssen über APIs, maschinenlesbare Standardformate oder funktional gleichwertige Verfahren exportierbar sein.

Die Lösung muss über eine Monitoring-Funktion zur Überwachung von Verfügbarkeit, Leistung und Nutzung sowie zur Erkennung und Dokumentation von Fehlern, Sicherheitsereignissen und kritischen Systemzuständen verfügen.

Die Architektur muss einen stabilen und skalierbaren Betrieb ermöglichen. Der Bieter muss die vorgesehenen Skalierungsmaßnahmen sowie nachweisbare Last- und Leistungskennzahlen dar- stellen.

9.2 Webintegration

Die Standard-Chat-Komponente muss über ein dokumentiertes Verfahren, etwa JavaScript, Web Component oder iFrame, ohne Registrierung der Nutzenden in www.bge.de integrierbar sein.

Die Basisleistung umfasst die von der Komponente unterstützte Konfiguration von Logo, Farben, Schriftarten, Bezeichnungen, Starttexten und Kontaktverweisen. Die Komponente muss die An- forderungen an Informationssicherheit, Datenschutz und Barrierefreiheit erfüllen und ohne eine ausschließlich beim Auftragnehmer verfügbare Entwicklungsumgebung eingebunden, deaktiviert und entfernt werden können.

Die Nachweise richten sich nach A-03 und B-19.

9.3 Digitale Souveränität und Open Source

Die BGE verfolgt das Ziel, technologische Abhängigkeiten zu begrenzen und einen späteren Wechsel des Auftragnehmers, der Plattform oder wesentlicher Komponenten zu ermöglichen.

Die Lösung muss daher dokumentierte Schnittstellen und Datenformate bereitstellen, soweit diese für die Integration, den Datenaustausch und die Übernahme kundenspezifischer Inhalte in eine andere geeignete Lösung erforderlich sind. Proprietäre Komponenten sind zulässig, sofern die Anforderungen an Datenzugang, Export und Portabilität erfüllt werden.

Zu den kundenspezifischen Inhalten gehören:

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 Prompts, Systemanweisungen, Antwortregeln und Guardrail-Konfigurationen, soweit Rechte Dritter nicht entgegenstehen  Chatprotokolle und Auswertungen des Antwortverhaltens  zuordenbare und nach den vereinbarten Datenschutz- und Aufbewahrungsregelungen ex- portierbare Qualitäts-, Evaluations- und Protokolldaten  die für einen reproduzierbaren Neuaufbau der kundenspezifischen Wissensbasis erforder- lichen Daten, Einstellungen und Parameter

Nicht verlangt wird die Herausgabe allgemeiner Produktbestandteile, Geschäftsgeheimnisse, nicht kundenspezifischer Konfigurationen oder geschützter Komponenten des Auftragnehmers oder Dritter, sofern dadurch der Export und der reproduzierbare Neuaufbau der kundenspezifi- schen Wissensbasis nicht beeinträchtigt werden.

Der Auftragnehmer dokumentiert übernehmbare und neu aufzubauende Bestandteile, technische und rechtliche Abhängigkeiten, Exportformate, Einschränkungen sowie erforderliche Unterstüt- zungsleistungen. Die Exportfähigkeit ist vor Go-Live durch einen repräsentativen Testexport nach B-24 nachzuweisen, bei wesentlichen Änderungen zu aktualisieren und zum Vertragsende nach C-13 umzusetzen.

9.4 Hosting, Verarbeitungsorte, Datenzugriffe und Datenübermittlungen

Personenbezogene Daten dürfen ausschließlich innerhalb der Europäischen Union oder des Euro- päischen Wirtschaftsraums produktiv gespeichert und verarbeitet werden.

Der Auftragnehmer legt alle wesentlichen Unterauftragnehmer und Dienstleister offen, die perso- nenbezogene, sicherheitsrelevante oder inhaltsbezogene Daten verarbeiten, administrativen Zu- griff erhalten oder für Verfügbarkeit, Sicherheit oder Wiederherstellung wesentlich sind. Die Über- sicht enthält mindestens Datenkategorien, Speicher-, Verarbeitungs- und Zugriffsorte, Empfän- ger, Speicherdauer und Schutzmaßnahmen.

Vor dem Go-Live sind diese Angaben auf Grundlage der konkreten technischen und organisatori- schen Konfiguration zu aktualisieren. Zusätzlich ist ein Datenflussdiagramm vorzulegen, das die wesentlichen Systemkomponenten, Datenkategorien, Speicher- und Verarbeitungsorte, Schnitt- stellen, Empfänger und administrativen Zugriffswege darstellt.

Änderungen

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Wesentliche Änderungen an Speicher- oder Verarbeitungsorten, Datenflüssen, Unterauftragneh- mern, administrativen Zugriffswegen oder Schutzmaßnahmen sind der BGE vor ihrer Umsetzung in Textform mitzuteilen. Die Mitteilung muss die betroffenen Datenkategorien, Systeme, Empfän- ger, Orte, Zwecke, Risiken, Schutzmaßnahmen und den vorgesehenen Umsetzungszeitpunkt ent- halten.

Nach einer wesentlichen Änderung sind die Verarbeitungsübersicht, das Datenflussdiagramm, die Unterauftragnehmerübersicht und die Dokumentation der administrativen Zugriffswege zu aktua- lisieren und der BGE vorzulegen.

9.5 Kosten- und Betriebssteuerung

Die Lösung muss Nutzung, Systemauslastung und Betriebskosten transparent darstellen. Aus- wertbar und maschinenlesbar exportierbar sein müssen insbesondere Nutzer*innen, Anfragen, Nutzungshäufigkeit, Antwortvolumen und zeitliche Entwicklung sowie bei verbrauchsabhängigen KI-Modellen Modellnutzung, API-Aufrufe, Verbrauchseinheiten und Kosten. Konfigurierbare Schwellwerte und Benachrichtigungen müssen ungewöhnliche Nutzungs- oder Kostenmuster anzeigen. Eine automatisierte Kostenbegrenzung durch Abschaltung mit entsprechendem Chat- bot-Hinweis muss möglich sein.

10 Implementierung

10.1 Workshops

Die Basisleistung umfasst einen Workshop von höchstens acht Stunden sowie Vor- und Nachbe- reitung; Reise- und Nebenkosten sind einzurechnen. Weitere Workshops auf Wunsch der BGE werden gesondert vergütet. Gegenstand sind Anforderungen und Wissensquellen, Vorgehen, Rol- len, Mitwirkungsleistungen sowie Pilotierung, Abnahme, Betrieb und Go-Live.

10.2 Pilotierung

Sechs Wochen nach Zuschlagerteilung beginnt eine dreimonatige Pilotierung; eine Verlängerung um bis zu drei Monate aus fachlichen oder technischen Gründen bedarf einer gesonderten Verein- barung. Die BGE pflegt die Wissensbasis, führt fachliche Testfälle durch und bewertet Antworten

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und Nutzerfeedback. Es ist vorgesehen, verschiedene KI-Modelle zu testen. Der Auftragnehmer stellt Funktionen und Testumgebung bereit und unterstützt bei Einrichtung, technischen Fragen und Fehleranalysen.

Die Pilotierung umfasst drei aufeinanderfolgende Testphasen. Dauer, Testfälle, Messverfahren und abnahmerelevante Kriterien werden vorab im Test- und Abnahmeplan festgelegt. Jede Phase verwendet eine definierte Konfiguration; Änderungen werden grundsätzlich erst in der Folge- phase wirksam. Dringende Sicherheits- und Fehlerkorrekturen sind zulässig und als Abweichung zu dokumentieren.

Für jede Testphase erstellt der Auftragnehmer unter vorrangiger Nutzung vorhandener Exporte und Auswertungen eine standardisierte Kurzdokumentation mit Zeitraum, Testkatalog, Konfigura- tionsstand, Änderungen, Kennzahlen, Auffälligkeiten, Folgemaßnahmen, Verantwortlichkeiten und Abweichungen.

Nach der letzten Phase ist eine Gesamtübersicht mit Ergebnisentwicklung, Anpassungen und Go- Live-Empfehlung vorzulegen.

10.3 Erfolgskriterien

Die Pilotierung wird anhand der in Tabelle 2 festgelegten Erfolgskriterien bewertet. Für die Ab- nahme sind ausschließlich die als abnahmerelevant bezeichneten Mindestanforderungen maß- geblich.

Tabelle 2: Erfolgskriterien

KriteriumEinordnungZielwert
Fachliche Rich- tigkeitabnahmerelevante MindestanforderungMindestens 85 Prozent der bewertbaren Standardfragen werden fachlich richtig und vollständig beantwortet. Höchstens fünf Pro- zent der Antworten dürfen falsche fachliche Aussagen enthalten; Fehlerklasse 1 (siehe nachfolgende Bewertungsregeln) ist unzu- lässig.
Quellen- und Belegabde- ckungabnahmerelevante MindestanforderungBei mindestens 95 Prozent der bewertbaren fachlichen Antwor- ten sind die Kernaussagen den tatsächlich verwendeten freige- gebenen Quellen nachvollziehbar zugeordnet. Die Quellen wer- den vollständig und zutreffend ausgewiesen. Dialog-, Begrü- ßungs-, Navigations- und Kontaktinformationen sind ausgenom- men.
Sichere Be- handlung nichtabnahmerelevante MindestanforderungBei mindestens 95 Prozent der nicht oder nicht vollständig be- legbaren Fragen weist die Lösung auf die unzureichende

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beantwortba- rer FragenBeleggrundlage hin, unterlässt unbelegte fachliche Aussagen und zeigt festgelegte Kontakt- oder Informationswege korrekt an.
Antwortzeitabnahmerelevante MindestanforderungDurchschnittliche Antwortzeit für Standardanfragen: höchstens fünf Sekunden.
Systemverfüg- barkeitPilotierungszielwert; verbindliches SLA erst im Produktivbe- triebPilotverfügbarkeit: mindestens 99,0 Prozent; abgestimmte War- tungszeiten ausgenommen.
Benutzerzufrie- denheitQualitäts- und Opti- mierungskennzahlMindestens 80 Prozent der auswertbaren Bewertungen sind po- sitiv. Der Wert dient der Optimierung und ist keine eigenständige Abnahmevoraussetzung; Hinweise auf Mängel werden unabhän- gig davon geprüft.

BGE und Auftragnehmer vereinbaren vor der Pilotierung ein Test- und Abnahmekonzept mit Testkatalog, Mess-, Auswertungs- und Dokumentationsverfahren. Berücksichtigt werden nur an- hand freigegebener Wissensquellen bewertbare Testfälle.

Die BGE stellt einen repräsentativen Testkatalog mit eindeutig, teilweise und nicht beantwortba- ren Fragen, widersprüchlichen oder unterschiedlich aktuellen Quellen sowie komplexen, missver- ständlichen, suggestiven oder sachlich falschen Eingaben bereit.

Bewertungsregeln

Eine Antwort ist fachlich fehlerhaft, wenn sie mindestens eine nachweislich falsche Kernaussage enthält. Richtige, aber nicht hinreichend vollständige Antworten werden als unvollständig bewer- tet. Eine fehlende oder unzureichende Quellenzuordnung wird im Kriterium „Quellen- und Be- legabdeckung“ berücksichtigt. Eine unbelegte Aussage wird im Kriterium „Sichere Behandlung nicht beantwortbarer Fragen“ bewertet. Ist die Aussage zusätzlich fachlich falsch, wird sie auch im Kriterium „Fachliche Richtigkeit und Vollständigkeit“ berücksichtigt.

Ein kritischer fachlicher Fehler der Fehlerklasse 1 liegt vor, wenn eine nachweislich falsche oder irreführende Aussage geeignet ist,

 wesentliche Verfahrensstände, Zuständigkeiten oder Beteiligungsrechte falsch darzustel- len,  eine nicht bestehende rechtliche oder behördliche Verbindlichkeit zu vermitteln,  sicherheitsrelevante Sachverhalte wesentlich falsch darzustellen oder

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 die sachliche Neutralität und Verlässlichkeit der öffentlichen Kommunikation erheblich zu beeinträchtigen.

Ein kritischer Fehler der Fehlerklasse 1 ist zu beheben. Die Abnahme kann erfolgen, wenn die Fehlerursache dokumentiert, die Korrektur umgesetzt und ein Wiederholungstest erfolgreich ab- geschlossen wurde.

Zusätzliche Testzyklen, die nicht auf einem vom Auftragnehmer zu vertretenden Mangel beruhen, insbesondere aufgrund nachträglicher Änderungen durch die BGE, sind gesondert zu vereinbaren.

10.4 Schulungen

Die Schulungen müssen Pflege und Aktualisierung der Wissensbasis, Rollen und Berechtigungen, Reporting und Analyse sowie relevante Systemeinstellungen vermitteln. Eine Betriebs- und Ad- ministrationsdokumentation muss die eigenständige Durchführung regelmäßiger Aufgaben er- möglichen.

10.5 Go-Live

Vor dem Produktivbetrieb ist ein abgestimmtes Go-Live-Konzept mit Kommunikations-, Eskalati- ons-, Rückfall- und Wiederanlaufverfahren vorzulegen. Der Produktivbetrieb beginnt erst nach er- folgreicher Pilotierung und Abnahme. Daran schließt sich eine vierwöchige Hypercare-Phase an.

Während dieser Phase unterstützt der Auftragnehmer die BGE insbesondere bei:

 der Analyse und Behebung von Fehlern  der Optimierung von Konfigurationen und Prozesseinstellungen  der Bewertung von Nutzungs- und Qualitätskennzahlen  der Bearbeitung von Nutzerfeedback  der Durchführung notwendiger Anpassungen im Rahmen der vereinbarten Leistungen

Zum Abschluss der Hypercare-Phase erstellt der Auftragnehmer einen Abschlussbericht mit einer Zusammenfassung der durchgeführten Maßnahmen, identifizierten Optimierungspotenziale so- wie einer Empfehlung für den weiteren Regelbetrieb.

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11 Betrieb und Support

Für Störungsmeldung und -bearbeitung ist ein zentraler Service Desk bereitzustellen. Der Auf- tragnehmer beschreibt die außerhalb der Supportzeiten vorgesehenen automatisierten Maßnah- men, Bereitschaften und Reaktionsmechanismen.

Für Störungen gelten mindestens die folgenden Reaktions- und Wiederherstellungszeiten:

Tabelle 3: Reaktions- und Wiederherstellungszeiten

ReaktionszeitWiederherstel-
PrioritätBeschreibung
lungszeit
KritischGesamtausfall der produktiven Lösung. Für einen vollständigen Ausfall der öffentlich erreich- baren Kernfunktion außerhalb der regulären Support- zeiten ist mindestens eine automatisierte Alarmie- rung einer technischen Bereitschaft vorzusehen. Die konkrete Reaktions- und Wiederherstellungszeit au- ßerhalb der Supportzeiten ist vom Bieter verbindlich darzustellen.max. 1 Stundemax. 8 Stunden
MittelWesentliche Funktionseinschränkungen des Chatbotsmax. 4 Stundenmax. 1 Arbeitstag
NiedrigGeringfügige Fehler, kosmetische Mängel oder Anfra- gen ohne unmittelbare Betriebsrelevanzmax. 3 Arbeits- tagenach Abstimmung

Die Reaktionszeit beginnt mit der Meldung einer Störung über die vereinbarten Supportkanäle.

Geplante Wartungsarbeiten sind der BGE mindestens fünf Arbeitstage im Voraus anzukündigen. Wartungsarbeiten mit Auswirkungen auf die Verfügbarkeit der Lösung sind in mit der BGE abge- stimmten, nutzungsarmen Zeitfenstern durchzuführen.

12 Nachweisführung

Zertifizierungen, Testate und Prüfberichte werden anerkannt, soweit Geltungsbereich, Aktualität und Prüftiefe die Anforderung abdecken. Fehlende Bestandteile sind ergänzend nachzuweisen.

13 Abnahme

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Die Abnahme erfolgt auf Grundlage der Anforderungs- und Nachweismatrix. Für jede Anforderung sind dort Einstufung, Nachweisart, Nachweiszeitpunkt und Prüfmethode festgelegt. Funktional und hinsichtlich des Schutzniveaus gleichwertige Lösungen sind zulässig, wenn Gleichwertigkeit und geforderte Nachweise belegt werden.

Kritische oder wesentliche Mängel, die einer sicheren oder vertragsgemäßen Produktivsetzung entgegenstehen, sind vorher zu beheben. Sonstige Mängel können mit verbindlicher Frist im Ab- nahmeprotokoll dokumentiert werden, sofern Schutzniveau und vertragsgemäße Nutzbarkeit nicht beeinträchtigt sind.

Die Nichterreichung eines Pilotierungszielwerts oder einer Qualitäts- und Optimierungskennzahl stellt für sich allein keinen Mangel und kein Abnahmehindernis dar. Unberührt bleibt die Prüfung, ob den Ergebnissen ein unabhängig nachgewiesener funktionaler, fachlicher, sicherheitsbezoge- ner, datenschutzrechtlicher oder barrierefreiheitsbezogener Mangel zugrunde liegt.

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Anhang A - Anforderungs- und Nachweis-Matrizen

Tabelle 4: Anforderungen, die mit dem Angebot zu erfüllen sind

IDAnforderungEinordnung (Muss/Soll/Kann)Nachweiszeit- punktNachweisart
A-01Der Bieter beschreibt Lösung, Betriebsform, wesentliche Komponenten und die vorge- sehenen Administrations-, Wissensmanagement-, Sicherheits-, Wartungs- und Sup- portleistungen. Eine Anforderungszuordnung weist Standardfunktionen, erforderliche Konfigurations- und Integrationsleistungen sowie bekannte Einschränkungen aus.MussMit dem Ange- botKurzbeschreibung der Lö- sung, vorhandene Produkt- unterlagen und Anforde- rungszuordnung
A-02Der Bieter stellt Grobarchitektur, Trennung von Wissensbasis, Retrieval und Sprachmo- dell, wesentliche Komponenten, externe Dienste und Standardschnittstellen dar. Er be- stätigt die Skalierbarkeit für die Nutzungsmengen und Spitzenzeiten nach Kapitel 3 und benennt Prinzip, Kennzahlen sowie technische oder vertragliche Grenzen. Die Detailar- chitektur ist erst nach Zuschlag vorzulegen.MussMit dem Ange- botArchitekturübersicht oder
vorhandene Produktdoku-
mentation sowie Eigener-
klärung mit Skalierungsan-
gaben und bekannten Be-
grenzungen
A-03Der Bieter beschreibt Standardverfahren, Voraussetzungen, Abhängigkeiten und An- passungsmöglichkeiten für die Einbindung in www.bge.de. Einbindung, Deaktivierung und Entfernung müssen ohne eine ausschließlich dem Auftragnehmer verfügbare Ent- wicklungsumgebung möglich sein. Einschränkungen sind anzugeben.MussMit dem Ange- botKurzbeschreibung des In- tegrationsverfahrens, vor- handene technische Doku- mentation und Eigenerklä- rung

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IDAnforderungEinordnung (Muss/Soll/Kann)Nachweiszeit- punktNachweisart
A-04Der Bieter benennt den maßgeblichen Informationssicherheitsstandard oder ein gleich-MussMit dem Ange- botVorhandenes Zertifikat,
wertiges Management- und Kontrollsystem. Vorhandene Zertifikate, Testate oder Prüf-Testat oder Prüfbericht; al-
berichte sind beizufügen; andernfalls genügt eine Eigenerklärung zu den wesentlichenternativ Eigenerklärung mit
Sicherheitsprozessen. Eine Zertifizierung ist nur erforderlich, wenn dies ausdrücklichKurzbeschreibung und An-
festgelegt ist.forderungszuordnung
A-05Der Bieter beschreibt die Schutzmaßnahmen gegen unbefugten Zugriff, Manipulation, Datenabfluss, Denial-of-Service, Prompt Injection, Jailbreaks und Angriffe auf Wissens- basis oder KI-Komponenten einschließlich wesentlicher Grenzen und Restrisiken. Pro- jektspezifische Nachweise folgen nach B-14 bis B-16.MussMit dem Ange- botVorhandene Sicherheitsbe- schreibung oder standardi- sierte Kurzbeschreibung
A-06Der Bieter legt eine standardisierte Übersicht zu vorgesehenen personenbezogenen Verarbeitungen, Datenminimierungsmaßnahmen, Speicher-, Verarbeitungs- und admi- nistrativen Zugriffsregionen sowie Telemetrie-, Diagnose-, Monitoring-, Sicherheits- und Abrechnungsdaten vor. Verbindlich vorgesehene wesentliche Unterauftragnehmer sind mit Leistung, Datenkategorien und Regionen zu benennen. Offene Angaben sind zu kennzeichnen und vor Go-Live nach B-17 und B-18 zu konkretisieren.MussMit dem Ange- botStandardisierte Daten-
schutz-, Verarbeitungs-
und Unterauftragneh-
merübersicht sowie Eigen-
erklärung; projektspezifi-
sche Detailnachweise erst
vor Go-Live
A- 07aDer Bieter benennt vorgesehene oder auswählbare Modellfamilien, Anbieter, Bereit- stellungsformen, Lizenztypen und Verarbeitungsregionen und kennzeichnet zentrale Komponenten als Open Source, Open Weights oder proprietär. Bei späterer AuswahlMussMit dem Ange- botStandardisierte Modell-, Komponenten- und Lizenz- übersicht oder vorhandene Produktangaben

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IDAnforderungEinordnung (Muss/Soll/Kann)Nachweiszeit- punktNachweisart
sind Optionen und Kriterien darzustellen. Das vollständige Register ist vor Go-Live vor- zulegen.
A- 07bDer Bieter weist den Einsatz von Open-Source-, Open-Weights- und proprietären Kom- ponenten aus. Wesentliche proprietäre Abhängigkeiten sind hinsichtlich Sicherheit, Da- tenschutz, Wirtschaftlichkeit, Portabilität und Austauschbarkeit zu begründen. Proprie- täre Komponenten sind bei erfüllten Export- und Portabilitätsanforderungen zulässig.SollMit dem Ange- botKomponenten- und Lizenz- übersicht sowie kurze Dar- stellung wesentlicher proprietärer Abhängigkei- ten
A-08Der Bieter stellt Schnittstellen, Standards, Datenformate und Exportverfahren sowie proprietäre Abhängigkeiten, nicht portable Strukturen, Einschränkungen und erforderli- che Unterstützungsleistungen einschließlich möglicher Zusatzkosten dar. Der Test- nachweis erfolgt nach B-24.MussMit dem Ange- botÜbersicht der Schnittstel-
len, Standards, Datenfor-
mate, Exportverfahren, Ab-
hängigkeiten und Ein-
schränkungen sowie vor-
handene Produktdoku-
mentation und Preisanga-
ben zu optionalen Unter-
stützungsleistungen
A-09Der Bieter füllt das Servicelevel-Formblatt zu Support, Servicekanälen, Reaktions- und Wiederherstellungszeiten, Wartung, Monitoring und Verfügbarkeit aus und kennzeich- net Abweichungen. Zusätzlich beschreibt er Funktionen für Anzeige, Export, Begren- zung und Benachrichtigung zu Nutzungs-, Verbrauchs- und Kostendaten.MussMit dem Ange- botAusgefülltes Servicelevel- Formblatt und vorhandene Produktbeschreibung zum

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IDAnforderungEinordnung (Muss/Soll/Kann)Nachweiszeit- punktNachweisart
Nutzungs- und Kostenre- porting
A-10Der Bieter bestätigt die Leistungen nach Kapitel 10 und legt einen Grobprojektplan mit Phasen, einem Workshop von höchstens acht Stunden, Mitwirkungsbedarfen und Ab- hängigkeiten vor. Ziele und Inhalte des Workshops sind kurz darzustellen; zusätzliche Workshops sind mit einem verbindlichen Tagessatz auszuweisen. Für die Standard- Chat-Komponente sind die Unterstützung von BITV 2.0 und WCAG 2.2 AA, vorhandene Nachweise sowie noch offene Kriterien anzugeben. Der vollständige Nachweis erfolgt nach B-13.MussMit dem Ange- botGrobprojektplan mit Ein-
ordnung der höchstens ei-
nem ganztägigen Work-
shop, kurze Workshop-
struktur, Eigenerklärung
zur Einhaltung des festge-
legten Workshopumfangs,
Darstellung der Mitwir-
kungsbedarfe, Preisangabe
für optional zu beauftra-
gende zusätzliche Work-
shops sowie vorhandene
Prüf- oder Produktunterla-
gen zur Barrierefreiheit

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Tabelle 5: Anforderungen, die bis zum Go-Live zu erfüllen sind

IDAnforderungEinord- nung (Muss/So ll/Kann)NachweiszeitpunktNachweisart
B-01Der Chatbot verarbeitet deutschsprachige natürlichsprachliche Anfragen, Dialogkon- texte sowie historische Zusammenhänge und Versionsstände in freigegebenen Infor- mationsquellen und Dokumentenumläufen und berücksichtigt diese bei der Antwor- terstellung angemessen. Richtigkeit und Vollständigkeit werden nach Kapitel 10.3 ge- prüft.MussSpätestens zur Ab- nahme vor Go-LiveGemeinsamer fachlicher Funkti- onstest anhand des Testkata- logs und Auswertung nach Kapi- tel 10.3
B-02Bei mindestens 95 Prozent der bewertbaren fachlichen Antworten sind die Kernaus-MussSpätestens zur Ab- nahme vor Go-LiveGemeinsame fachliche Testaus-
sagen den tatsächlich verwendeten freigegebenen Quellen nachvollziehbar zugeord-wertung nach Kapitel 10.3 ein-
net. Die Quellen werden vollständig ausgewiesen und, soweit technisch und rechtlichschließlich Quellen- und Beleg-
möglich, verlinkt. Die Prüfung erfolgt nach Kapitel 10.3.prüfung
B-03Bei nicht oder nicht vollständig belegbaren Fragen weist die Lösung auf die unzu- reichende Beleggrundlage hin, unterlässt unbelegte fachliche Aussagen und zeigt festgelegte Kontakt- oder Informationswege an. Die Prüfung erfolgt nach Kapitel 10.3.MussSpätestens zur Ab- nahme vor Go-LiveGemeinsame fachliche Testaus- wertung nach Kapitel 10.3 ein- schließlich Negativfällen und Tests festgelegter Kontakt- oder Informationswege
B-04Die Antworterstellung ist diskriminierungsfrei, respektvoll, wertschätzend und bei po-MussSpätestens zur Ab- nahme vor Go-LiveFachlich bewerteter Testkatalog
litischen oder kontroversen Themen neutral; Fehlinformationen und Missverständ-
nisse werden angemessen behandelt.

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IDAnforderungEinord- nung (Muss/So ll/Kann)NachweiszeitpunktNachweisart
B-05Das Wissensmanagement importiert und verarbeitet Webseiten, PDF-, Word-, Power- Point- und FAQ-Inhalte.MussSpätestens zur Ab- nahme vor Go-LiveDemonstration und Funktions- test
B-06Die Lösung erkennt oder übernimmt Änderungen vereinbarter Wissensquellen nachMussSpätestens zur Ab- nahme vor Go-LiveFunktionstest und Verfahrens- dokumentation
einem konfigurierbaren Verfahren. Aktualisierungen werden erst nach Verarbeitung,
Prüfung und Freigabe produktiv. Aktualisierungsintervall, Fehlerbehandlung, Status
und Verhalten bei entfernten oder nicht erreichbaren Quellen sind konfigurierbar.
B-07Für nicht unmittelbar von der BGE-Website übernommene Inhalte bestehen rollenba- sierte Prüf-, Freigabe-, Versionierungs- und Wiederherstellungsverfahren. Änderun- gen, Löschungen und Zugriffe auf Protokolle sind manipulationsgeschützt und rollen- basiert zu protokollieren. Gleichwertige Verfahren sind zulässig.MussSpätestens zur Ab- nahme vor Go-LiveRollen-/Berechtigungskonzept, Protokollprüfung und Restore- Test
B-08Vereinbarte Nutzungs-, Themen-, Qualitäts-, Betriebs-, Ressourcen- und KostendatenMussSpätestens zur Ab- nahme vor Go-LiveDemonstration, Beispielauswer- tungen und Exporttest
werden über Dashboards, Standardberichte oder dokumentierte Exporte bereitge-
stellt und für definierbare Zeiträume maschinenlesbar exportiert. Für definierte Zeit-
räume können Verbrauchs- und Kostentrends einschließlich einer automatisierten
Hochrechnung der voraussichtlichen Monatskosten ausgewertet und exportiert wer-
den.
Die Lösung unterstützt eine kontrollierte Leistungssteuerung. Bei Erreichen definier-
ter Kapazitäts- oder Budgetgrenzen werden laufende Sitzungen kontrolliert

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IDAnforderungEinord- nung (Muss/So ll/Kann)NachweiszeitpunktNachweisart
fortgeführt und die Eröffnung neuer Sitzungen verhindert. Der Nutzer erhält eine kon-
figurierbare Systemmeldung. Bei Erreichen konfigurierbarer Verbrauchs- oder Kos-
tenschwellenwerte werden automatisierte Benachrichtigungen an definierte Empfän-
ger versendet. Die Schwellenwerte sind administrativ konfigurierbar.
B-09Ungelöste, wiederkehrende, potenziell fehlerhafte, auffällige, widersprüchliche oder unzureichend belegte Antworten können identifiziert, klassifiziert, ausgewertet und für Korrekturmaßnahmen exportiert werden.MussSpätestens zur Ab- nahme vor Go-LiveKonzept, Demonstration und de- finierte Testfälle
B-10Für Standardanfragen darf die Zeit vom vollständigen Eingang am dokumentiertenMussSpätestens zur Ab- nahme vor Go-LiveDokumentierter Last- und Per- formancetest
Übergabepunkt bis zum Beginn der sichtbaren Antwortausgabe im arithmetischen
Mittel höchstens fünf Sekunden betragen. Zusätzlich sind Median und 95. Perzentil
auszuweisen.
B-11Im Pilotbetrieb wird die Verfügbarkeit der öffentlichen Kernfunktion während der ver- einbarten Betriebs- und Testzeiten gemessen; abgestimmte Test-, Konfigurations- und Wartungsfenster gelten nicht als Ausfall. Der Zielwert beträgt 99,0 Prozent und ist nach Kapitel 10.3 und 13 für sich allein nicht abnahmerelevant. Im Produktivbe- trieb gilt für die grundsätzlich 24/7 verfügbare Kernfunktion ein SLA von mindestens 99,0 Prozent. Nicht angekündigte Wartungen und Überschreitungen gelten als Aus- fall. Die Verfügbarkeit ist automatisiert zu überwachen und zu dokumentieren.MussSpätestens zur Ab- nahme vor Go-LiveMonitoringkonzept, Mess- und Berechnungsverfahren, doku- mentierter Verfügbarkeitstest und Beispielbericht

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IDAnforderungEinord- nung (Muss/So ll/Kann)NachweiszeitpunktNachweisart
B-12Backup-, Wiederherstellungs-, Wiederanlauf- und Notfallverfahren sind dokumentiertMussSpätestens zur Ab- nahme vor Go-LiveKonzepte und protokollierter Recovery-Test
und für die produktiv vorgesehene Konfiguration eingerichtet. Vor Go-Live ist mindes-
tens die Wiederherstellung eines repräsentativen, für den Betrieb wesentlichen Da-
ten- oder Konfigurationsbestands erfolgreich zu testen. Weitergehende Notfall- und
Wiederanlauftests erfolgen nach dem vereinbarten Test- und Betriebskonzept.
B-13Chat-Oberfläche, Dialogelemente und dynamische Inhalte erfüllen BITV 2.0 und WCAG 2.2 AA einschließlich Tastaturbedienung, Fokusführung und Nutzbarkeit mit assistiven Technologien.MussSpätestens zur Ab- nahme vor Go-LiveBarrierefreiheitstest, Konformi- tätsbewertung oder Prüfbericht
B-14Ein freigegebenes IT-Sicherheitskonzept deckt den vollständigen Geltungsbereich abMussVor Abnahme des ProduktivbetriebsIT-Sicherheitskonzept und Si- cherheitsreview
und beschreibt insbesondere Berechtigungen, Minimalprivileg, Funktionstrennung,
Protokollierung, Verschlüsselung, Härtung, Schwachstellen-, Patch- und Konfigurati-
onsmanagement.
B-15Sicherheitsereignisse, relevante Änderungen, Administrationsvorgänge, fehlgeschla- gene Zugriffe und technische Fehler werden nachvollziehbar, datenschutzgerecht und auswertbar protokolliert. Protokolle sind gegen unberechtigten Zugriff, Veränderung und Löschung zu schützen; Umfang, Berechtigungen, Aufbewahrung und Löschung sind dokumentiert.MussSpätestens zur Ab- nahme vor Go-LiveLogging-Konzept, Konfiguration- sprüfung und dokumentierter Funktionstest einschließlich ei- nes Tests der Schutz- oder Er- kennungsmechanismen gegen

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IDAnforderungEinord- nung (Muss/So ll/Kann)NachweiszeitpunktNachweisart
unberechtigte Veränderung und Löschung
B-16Ein dokumentiertes und umgesetztes mehrschichtiges Schutzkonzept deckt mindes-MussSpätestens zur Ab- nahme vor Go-LiveKI-Sicherheitskonzept, doku- mentierter Sicherheitstestbe- richt einschließlich Testszena- rien und Testergebnissen sowie Maßnahmen- und Restrisikore- gister
tens direkte und indirekte Prompt Injection, Jailbreaks, Umgehungsversuche, Infor-
mationsabfluss und Manipulationen von Wissensbasis, Quellen und Retrieval-Kontext
ab. Tests, Ergebnisse, Schwachstellen, Grenzen, Restrisiken und Maßnahmen sind zu
dokumentieren. Kritische Schwachstellen sind vor Go-Live zu beheben oder durch
eine von der BGE akzeptierte Risikobehandlung abzusichern. Ein vollständiger Aus-
schluss aller Umgehungen wird nicht verlangt.
B-17Personenbezogene Daten werden produktiv ausschließlich in EU oder EWR gespei- chert und verarbeitet. Vor Go-Live legt der Auftragnehmer eine aktualisierte Übersicht zu Datenkategorien, Speicher-, Verarbeitungs- und Zugriffsorten, Empfängern, Unter- auftragnehmern, Speicherdauer und Schutzmaßnahmen sowie ein Datenflussdia- gramm mit Komponenten, Datenflüssen, Schnittstellen und Zugriffswegen vor.MussSpätestens zur Ab- nahme vor Go-LiveAktualisierte Verarbeitungsüber- sicht, Datenflussdiagramm, Un- terauftragnehmerübersicht, Do- kumentation der administrativen Zugriffsorte und Zugriffswege sowie geeignete Vertrags- oder Systemnachweise zu den Spei- cher- und Verarbeitungsorten.

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IDAnforderungEinord- nung (Muss/So ll/Kann)NachweiszeitpunktNachweisart
B-18Datenschutzrechtliche Vereinbarungen und Verpflichtungen sind soweit erforderlichMussSpätestens zur Ab- nahme vor Go-LiveDatenschutzdokumentation,
abgeschlossen; Lösch-, Vertraulichkeits- und Zugriffsvorgaben sind technisch und or-Vereinbarungen und TOM-Nach-
ganisatorisch umgesetzt.weis
B-19Die Integration in www.bge.de muss sicher, performant, barrierefrei und ohne Regist- rierung über dokumentierte Webtechnologien oder Schnittstellen erfolgen. Voraus- setzungen, Schutzmechanismen, Abhängigkeiten sowie Einbindung, Aktualisierung, Deaktivierung und Entfernung sind zu dokumentieren. Websitebetrieb, Entfernung und Austausch dürfen keine ausschließlich dem Auftragnehmer verfügbare Entwick- lungsumgebung erfordern.MussSpätestens zur Ab- nahme vor Go-LiveIntegrations-, Sicherheits-, Bar- rierefreiheits- und Entfernungs- test
B-20Nutzende müssen spätestens zu Beginn der Interaktion klar, verständlich und barrie-MussSpätestens zur Ab- nahme vor Go-LiveOberflächenprüfung und Pro- zessdokumentation
refrei darüber informiert werden, dass sie mit einem KI-gestützten System interagie-
ren. Während des Dialogs muss die KI-Eigenschaft der Anwendung leicht erkennbar
bleiben.
B-21Die abnahmerelevanten Mindestanforderungen werden nach dem Test- und Abnah- meplan in den Prüfkriterien fachliche Richtigkeit und Vollständigkeit, Quellen- und Belegabdeckung sowie sichere Behandlung nicht beantwortbarer Fragen nachgewie- sen. Je Testphase ist die Dokumentation nach Kapitel 10.2 vorzulegen. Gemeinsame Auswertungen, Prüfprotokolle und Wiederholungstests sind zulässig; unveränderteMussVor Freigabe zum Go-LiveTest- und Abnahmeplan, Testka- talog, gemeinsame Auswertung der drei fachlichen Prüfkriterien, standardisierte Phasendoku- mentationen, abschließende

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IDAnforderungEinord- nung (Muss/So ll/Kann)NachweiszeitpunktNachweisart
Inhalte können referenziert und vorhandene Exporte genutzt werden. Pilotziele und Qualitätskennzahlen sind nicht eigenständig abnahmerelevant. Bei Nichterfüllung ei- ner Mindestanforderung sind Ursache, Korrektur und erfolgreicher Wiederholungstest zu dokumentieren.Gesamtübersicht und gegebe- nenfalls gemeinsamer Wieder- holungstestnachweis
B-22Schulungen, Schulungsunterlagen sowie Betriebs- und Administrationsdokumenta-MussVor Go-LiveSchulungsnachweise, Unterla- gen und Wissenstransfertest
tion ermöglichen der BGE den eigenständigen fachlichen Betrieb, die Pflege der Wis-
sensbasis und die wesentlichen Administrationsaufgaben.
B-23Ein abgestimmtes Go-Live-Konzept regelt Inbetriebnahme, Wissensübernahme, Schnittstellenprüfung, Betriebs- und Supportprozesse, Rollen, Eskalation sowie Rück- fall und Wiederanlauf.MussVor Go-LiveFreigegebenes Go-Live-Konzept und Readiness-Check
B-24Ein repräsentativer Testexport weist die Exportfähigkeit der kundenspezifischen Wis-MussSpätestens zur Ab- nahme vor Go-LiveRepräsentativer Testexport, Ex- port- und Migrationsdokumenta- tion sowie Prüfprotokoll
sensinhalte, Metadaten, Quellen- und Freigabeinformationen sowie der für den Neu-
aufbau erforderlichen Daten, Einstellungen und Parameter nach. Nicht portable Struk-
turen, Ausgangsdaten und Abhängigkeiten sind zu dokumentieren. Allgemeine Pro-
duktbestandteile, Geschäftsgeheimnisse sowie nicht kundenspezifische oder ge-
schützte Komponenten müssen nicht herausgegeben werden.
B-25Komplexe Anfragen mit Retrieval-, Such- oder KI-Funktionen sollen innerhalb von höchstens 15 Sekunden mit der sichtbaren Antwortausgabe beginnen. Zu messenSollSpätestens zur Ab- nahme vor Go-LiveLast- und Performancetest

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IDAnforderungEinord- nung (Muss/So ll/Kann)NachweiszeitpunktNachweisart
sind Beginn und Abschluss der Antwort ab vollständigem Eingang am dokumentierten Übergabepunkt; auszuweisen sind Mittelwert, Median und 95. Perzentil.
B-26Die Lösung unterstützt einfache und bürgernahe Sprache, ohne fachliche Inhalte zuSollSpätestens zur Ab-Fachlich bewerteter Testkatalog
verfälschen.nahme vor Go-Live
B-27Für nicht automatisiert beantwortbare Anliegen sind themen- oder fallgruppenspezifi- sche Kontakt- und Informationswege konfigurierbar. Die Konfigurierbarkeit wird hier, die korrekte Anzeige ausschließlich gemeinsam mit B-03 nach Kapitel 10.3 geprüft.MussSpätestens zur Ab- nahme vor Go-LiveDemonstration der Konfigurier- barkeit; quantitative Testaus- wertung gemeinsam mit B-03 nach Kapitel 10.3
B-28Excel-Dateien können als Wissensquelle verarbeitet werden.SollSpätestens zur Ab-Demonstration und Funktions-
nahme vor Go-Livetest
B-29Soweit verfügbar, werden Stand oder Veröffentlichungsdatum der verwendeten Quelle angezeigt.SollSpätestens zur Ab- nahme vor Go-LiveFunktionstest
B-30Nutzerfeedback zur Antwortqualität kann erfasst, kategorisiert, ausgewertet und fürMussSpätestens zur Ab-Demonstration und Auswer-
Qualitätsverbesserungen sowie Wissenspflege exportiert werden.nahme vor Go-Livetungstest

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Tabelle 6: Anforderungen, die im laufenden Betrieb zu erfüllen sind

IDAnforderungEinord- nung (Muss/So ll/Kann)NachweiszeitpunktNachweisart
C-01Die öffentliche Kernfunktion wird grundsätzlich 24/7 mit mindestens 99,0 Prozent SLA-Verfügbarkeit betrieben und durch automatisiertes Monitoring überwacht. Der personell besetzte Support ist Montag bis Freitag von 08:00 bis 18:00 Uhr erreichbar; außerhalb dieser Zeiten gelten die vereinbarten Bereitschafts- und Servicelevel-Re- gelungen. Wartungen sind mindestens fünf Arbeitstage vorher anzukündigen und ab- zustimmen. Ordnungsgemäße Wartungsfenster gelten nicht, deren Überschreitungen jedoch als Ausfall.MussLaufender BetriebServiceberichte, Monitoringda- ten, Verfügbarkeitsberechnung, Wartungsprotokolle und Ticket- nachweise
C-02Sicherheitsereignisse und schwerwiegende Störungen werden unverzüglich gemel-MussLaufender BetriebIncident-Berichte und Eskalati- onsprotokolle
det, untersucht und behoben; definierte Ansprechpartner, Kommunikations- und Es-
kalationswege werden aufrechterhalten.
C-03Informationssicherheitskonzept, Sicherheitsarchitektur und technische sowie organi- satorische Maßnahmen werden regelmäßig überprüft, aktualisiert und auf Anforde- rung nachgewiesen; festgestellte Mängel werden fristgerecht behoben.MussLaufender BetriebAktualisierte Konzepte, Audit- und Maßnahmenberichte
C-04Schwachstellen werden strukturiert identifiziert, bewertet und risikoorientiert beho-MussLaufender BetriebSchwachstellenregister, Patch- und Änderungsnachweise
ben; Sicherheits-, Fehlerbehebungs- und Funktionsupdates sowie Patches werden
geregelt bereitgestellt und eingespielt.

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IDAnforderungEinord- nung (Muss/So ll/Kann)NachweiszeitpunktNachweisart
C-05Backup-, Recovery- und Notfallverfahren bleiben wirksam; Sicherungen werden re- gelmäßig durchgeführt und Wiederherstellbarkeit sowie Wiederanlauf werden in an- gemessenen Abständen geprüft.MussLaufender BetriebBackup-Protokolle und Recovery-Testberichte
C-06Datenschutz, Vertraulichkeit, Datenminimierung, Anonymisierung oder Pseudonymi-MussLaufender BetriebDatenschutzberichte, Lösch- und Zugriffsnachweise
sierung sowie die vereinbarten Speicher-, Lösch-, Verarbeitungs- und Zugriffsorte
werden dauerhaft eingehalten.
C-07Wesentliche Änderungen an Verarbeitungsorten, Datenflüssen, Empfängern, Unter- auftragnehmern, administrativen Zugriffswegen oder Schutzmaßnahmen sind der BGE vorab mit betroffenen Daten, Systemen, Orten, Zwecken, Risiken, Maßnahmen und Umsetzungszeitpunkt mitzuteilen. Die EU-/EWR-Vorgabe bleibt unberührt. Nach Umsetzung sind Verarbeitungs- und Unterauftragnehmerübersicht, Datenflussdia- gramm und Zugriffsdokumentation zu aktualisieren.MussVor jeder wesentli- chen Änderung so- wie unverzüglich nach einem nicht planbaren schwer- wiegenden Sicher- heits- oder Betriebs- notfallÄnderungsmitteilung sowie ak- tualisierte Verarbeitungsüber- sicht, aktualisiertes Datenfluss- diagramm, aktualisierte Unter- auftragnehmerübersicht und ak- tualisierte Dokumentation der administrativen Zugriffswege
C-08KI-Modelle und KI-Komponenten bleiben vollständig und aktuell dokumentiert; we-MussLaufender BetriebModellregister, Änderungsdoku- mentation und Testbericht
sentliche Modelländerungen werden rechtzeitig mitgeteilt und vor Produktiveinsatzund vor Modellände-
qualitäts-, sicherheits- und datenschutzbezogen geprüft.rungen

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IDAnforderungEinord- nung (Muss/So ll/Kann)NachweiszeitpunktNachweisart
C-09Richtigkeit und Vollständigkeit, Quellen- und Belegabdeckung, nicht beantwortbare Fragen, Nutzerfeedback und auffällige Antworten werden im vereinbarten Umfang überwacht. Ursachen und Maßnahmen sind nachvollziehbar, gegebenenfalls in einem gemeinsamen Qualitätsbericht, zu dokumentieren.MussLaufender BetriebGemeinsamer Qualitätsbericht, erforderliche Prüfprotokolle und Maßnahmenverfolgung
C-10Änderungen der Wissensbasis unterliegen weiterhin Freigabe, Versionierung und ma-MussLaufender BetriebÄnderungs-, Freigabe- und Qua- litätsprotokolle
nipulationsgeschützter Protokollierung; Auswirkungen auf die Antwortqualität können
nachvollzogen werden.
C-11Die Barrierefreiheit nach BITV 2.0 und WCAG 2.2 AA ist auch bei Änderungen sicher- zustellen und durch angemessene Regressionstests zu prüfen. Eine erneute vollstän- dige Konformitätsbewertung ist nur bei wesentlichen Änderungen von Oberfläche, In- teraktionslogik oder Frontend-Komponenten erforderlich.MussLaufender Betrieb und nach relevanten ÄnderungenRegressionstest und aktualisier- ter Prüfbericht
C-12Betriebs-, Nutzungs-, Qualitäts-, Sicherheits-, Ressourcen-, Verbrauchs- und Kosten-MussLaufender BetriebDashboard, Regel-/Anforde-
daten einschließlich Tokenverbrauch, Tokenkosten und Kostenentwicklungen werdenrungsberichte und Exportda-
auf Anforderung berichtet und exportiert.teien
C-13Export- und Exit-Fähigkeit sind während der Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten. Die Dokumentation ist bei wesentlichen Änderungen von Datenstrukturen, Schnittstellen, Exportverfahren, kundenspezifischen Konfigurationen oder Abhängigkeiten zu aktua- lisieren. Zum Vertragsende sind die vereinbarten Daten und kundenspezifischenMussLaufender Betrieb, bei wesentlichen Än- derungen und bei VertragsendeAktualisierte Export- und Migra- tionsdokumentation, Export- oder Übergabeprotokoll sowie Löschnachweis

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IDAnforderungEinord- nung (Muss/So ll/Kann)NachweiszeitpunktNachweisart
Artefakte an die BGE oder einen benannten Dritten zu übergeben und anschließend nach den vertraglichen und gesetzlichen Vorgaben zu löschen.
C-14Die Hypercare-Phase von vier Wochen wird durchgeführt und mit einem Bericht zuMussNach Go-Live bis Ab- schluss HypercareHypercare-Abschlussbericht
Maßnahmen, Optimierungspotenzialen und Empfehlungen für den Regelbetrieb abge-
schlossen.
C-15Konfigurierbare Schwellwert-, Warn- und Benachrichtigungsfunktionen unterstützen die frühzeitige Erkennung ungewöhnlicher Nutzungs-, Verbrauchs- und Kostenmuster sowie die Einhaltung vereinbarter Budgetgrenzen.MussLaufender BetriebKonfiguration, Alarmierungs- nachweis und Bericht

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Anhang B – Redaktionelle Standards

Die generelle Antworterstellung folgt den Richtlinien zu redaktionellen Standards der BGE.

 Zahlen von null bis zwölf werden ausgeschrieben  Wir gendern mit Sternchen: Teilnehmer*innen  Zahlen ab 1.000 werden durch Punkte in Dreiergruppen gegliedert  Datumsformat: 12. Juli 2026  Uhrzeitformat: 18:00 Uhr  Zeitspanne: 20:00 bis 21:30 Uhr  Umgangssprachliche Abkürzungen (wie zum Beispiel, usw.) werden ausgeschrieben: zum Bei- spiel, und so weiter  Fachbegriff-Abkürzungen werden eingeführt: repräsentative vorläufige Sicherheitsuntersuchun- gen (rvSU)  Personen werden mit Vor- und Nachnamen sowie Funktion vorgestellt: Iris Graffunder, Vorsit- zende der BGE-Geschäftsführung  Deutsche Anführungszeichen: „Beispiel“  Bindestriche (Beispiel: Online-Redaktion) werden nicht als Gedankenstriche benutzt; ein richti- ger Gedankenstrich ist länger. Beispiel: Mehrere Spezialfahrzeuge – etwa Versatztransport-, Stapel- und Plateauwagen – sind bereits gefertigt oder in Erprobung.

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Anhang C - Begriffe

Tabelle 7: Begriffe

Administrative Zugriffesind alle lesenden, schreibenden, steuernden oder diagnosti- schen Zugriffe natürlicher Personen auf produktive Systeme oder personenbezogene Daten. Hierzu gehören insbesondere Support-, Wartungs-, Fehleranalyse-, Sicherheits- und Be- triebszugriffe. Nicht als administrative Zugriffe gelten ausschließlich automa- tisierte technische Verarbeitungsvorgänge, bei denen kein Zu- griff natürlicher Personen auf personenbezogene Daten möglich ist. Die Speicher- und Verarbeitungsvorgänge müssen die für die jeweilige Datenkategorie festgelegten Anforderungen an den Verarbeitungsort erfüllen.
Drittstaatenzugriffist ein administrativer Zugriff, der durch eine natürliche Person physisch aus einem Staat außerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums erfolgt. Maßgeblich ist der tatsächliche physische Zugriffsort. Der Sitz des zugreifenden Unternehmens, die organisatorische Zuord- nung der zugreifenden Person, der Standort des Endgeräts und der Speicherort des betroffenen Systems sind zusätzlich zu do- kumentieren, soweit sie für die Bewertung des Zugriffs relevant sind.
Regelmäßige oder dauer- hafte Zugriffesind Zugriffe aus Staaten außerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums, die nach dem vorge- sehenen Betriebsmodell als gewöhnlicher Bestandteil des Be- triebs, der Wartung, der Rufbereitschaft, des Supports, der Si- cherheitsüberwachung oder der Fehleranalyse durchgeführt werden sollen. Ein Zugriff ist insbesondere dann regelmäßig, wenn Drittstaa- tenzugriffe planmäßig, wiederkehrend oder ohne gesonderten konkreten Anlass vorgesehen sind.

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Das technische Vorhalten einer deaktivierten oder besonders gesicherten Notfallberechtigung begründet für sich allein kei- nen regelmäßigen oder dauerhaften Drittstaatenzugriff. Voraus- setzung ist, dass die Berechtigung ausschließlich anlassbezo- gen, zeitlich begrenzt und unter Einhaltung der in Kapitel 9.4 festgelegten Schutz- und Dokumentationsmaßnahmen aktiviert werden kann.
Schwerwiegender Sicher- heits- oder Betriebsnotfallist ein nicht planbares Ereignis, bei dem ohne unverzügliche Maßnahmen ein erheblicher Verlust von Verfügbarkeit, Vertrau- lichkeit, Integrität oder Wiederherstellbarkeit der vertragsge- genständlichen Systeme oder Daten droht. Eine bloße Dringlichkeit, eine vertragliche Wiederherstellungs- frist oder ein gewöhnlicher Supportfall reicht für sich allein nicht aus. Die Abweichung vom Grundsatz der vorherigen Infor- mation muss aufgrund der konkreten Gefährdung erforderlich sein und ist nachträglich zu begründen.
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