Bereitstellung und Betrieb einer gemeinsamen Passagierabfertigungs-Infrastruktur am Flughafen Frankfurt
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 30.11.2026, 14:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Fraport AG
- Erfüllungsregion
- Hessen, Deutschland
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit Aufruf
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 30.10.2026
- CPV-Codes
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- Computeranlagen und Zubehör (30200000)
- Softwarepaket und Informationssysteme (48000000)
- Wartung und Reparatur von Computeranlagen (50312000)
- Help-Desk und Unterstützungsdienste (72253000)
- Verwaltung von Computeranlagen (72514000)
- Bekanntmachung
- xvergabe.de
- Bekanntmachungsnummer
- 754319-2026
- Verfahrensnummer
- d7869c5d-498b-4eb1-8103-047464ea0015
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Fraport AG schreibt einen Full-Service-Vertrag für die gemeinsame IT-Infrastruktur zur Passagierabfertigung in Terminal 1 und Terminal 3 des Flughafens Frankfurt aus. Der Auftrag umfasst Bereitstellung, Implementierung, Betrieb und Wartung; die vorgesehene Laufzeit beträgt 1.800 Tage. Die Teilnahmefrist endet am 30. November 2026.
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Leistungsbeschreibung
Common-Use-Infrastruktur für die Passagierabfertigung am Flughafen Frankfurt (Future CUTE)
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Common-Use-Infrastruktur für die Passagierabfertigung am Flughafen Frankfurt (Future CUTE)
Die Fraport AG Frankfurt Airport Services Worldwide ("Fraport") betreibt den Flughafen Frankfurt/Main und daneben allein oder gemeinsam mit Dritten weltweit mehrere weitere Flughäfen, Terminals und Dienstleistungsgesellschaften. Im Rahmen dieses Verfahrens schreibt die Fraport AG einen Full-Service-Vertrag über die Bereitstellung, Implementierung, Betrieb und Wartung der Common-Use-Infrastruktur im Terminal 1 und Terminal 3 aus. Dies umfasst insbesondere: Full Service für CUPPS-Arbeitsplätze an Check-in und Gate Full Service für CUSS-Kioske und BagTag-Automaten Full Service für die beigestellten Self-Boarding-Gates Full Service für Biometrie HUB Gegenstand ist ein Full-Service-Vertrag über die Common-Use-Infrastruktur für die Passagierabfertigung am Flughafen Frankfurt in Terminal 1 und Terminal 3. Die Leistung ist als KRITIS-relevant eingestuft. Die Leistungen umfassen insbesondere: • Bereitstellung und Full Service für Hard- und Software: rund 950 CUPPS-Arbeitsplätze (an Check-in, Gates und mobile Arbeitsplätze), rund 150 CUSS-Kioske, rund 25 BagTag-Automaten sowie einen Biometrie-HUB, rund 350 beigestellte Self-Boarding-Gates • Implementierung, Migration und Inbetriebnahme bis zum 31.03.2028 bei laufendem Flughafenbetrieb. Migrationsbeginn ab 10.01.2028. • Technischen Betrieb, Wartung und Entstörung rund um die Uhr, einschließlich Helpdesk, Field Service vor Ort und Site Administration • Bereitstellung von Betriebs- und Ereignisdaten an die Datenplattform von Fraport Exit- und Übergabeleistungen zum Vertragsende Alle erforderlichen zentralen Komponenten sind in den von Fraport beigestellten Betriebsräumen am Flughafen Frankfurt zu betreiben (on premises). Der Biometrie-HUB kann auch auf einer Cloud-Plattform im EWR betrieben werden. Die Mengen sind vorläufig und können sich während der Laufzeit ändern. Geplanter Ausführungsbeginn: ca. 01.09.2027 Geplantes Ausführungsende: ca. 31.03.2033
Anforderungen an deinen Betrieb
Im Rahmen der Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit, welche Bestandteil des Dokumentes Eignungsnachweise zum Teilnahmeantrag sind. Die Auftraggeberin behält sich Nachforderungen gemäß § 51 Abs. 2 SektVO vor. Nachreichungen sind ausschließlich auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle möglich.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0000 · Common-Use-Infrastruktur für die Passagierabfertigung am Flughafen Frankfurt (Future CUTE)
- Qualitätskriterium
- 60 %
- Preis
- 40 %
Vergabeunterlagen
Das Ursprungsportal bietet zu diesem Verfahren aktuell keine Unterlagen an.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Im Rahmen der Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit, welche Bestandteil des Dokumentes Eignungsnachweise zum Teilnahmeantrag sind. Die Auftraggeberin behält sich Nachforderungen gemäß § 51 Abs. 2 SektVO vor. Nachreichungen sind ausschließlich auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle möglich.
Änderungen und Bieterfragen
0 EinträgeKeine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.
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