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Landespolizeidirektion
Direktion 3 – Dienstleistungen-
LPD 311 Wirtschaftsdienst
Am Tannenwald 2
66459 Kirkel
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
C2604-0016
- Leistungsbeschreibung –
Bereitstellung
VS-nfD (= Verschlusssache - nur für den Dienstgebrauch)
zugelassener mobiler Arbeitsplätze
(vollintegrierter Client)
für die Landespolizeidirektion des Saarlandes
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Verzeichnis der Anlagen
Anlage 1: 124 LD_Eigenerklaerung zur Eignung
Anlage 2: Verpflichtungserklaerung_Tariftreue_und_Mindestentlohnung Bau_Liefer_DienstleistungsSTTG
Anlage 3: Erklärung DSGVO_LPP
Anlage 4: Teil 8B Erklaerung keine Kinderarbeit
Anlage 5: Eigenerklaerung-VO-2022-833.pdf
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1. Allgemeiner Teil
1.1. Vorbemerkung
Der Auftraggeber beabsichtigt, die in den Vergabeunterlagen detailliert be- schriebenen Leistungen nach Maßgabe folgender Bedingungen in einem Rah- menvertrag zu vergeben. Bitte lesen Sie die Unterlagen sorgfältig durch, um Fehler bei der Erstellung und Abgabe des Angebotes zu vermeiden. Fehler kön- nen zum Ausschluss Ihres Angebotes führen! Achten Sie bitte besonders auf Anforderungen und Fristen. Die Vergabeunterlagen dürfen ausschließlich für das Erstellen des Angebotes verwendet werden. Jede Veröffentlichung – auch auszugsweise – ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung der ausschreibenden Stelle zulässig. Wird kein Angebot abgegeben, so ist dafür Sorge zu tragen, dass die Vergabe- unterlagen in eigener Zuständigkeit vernichtet werden. Der Auftragnehmer hat – auch nach Beendigung der Angebotsphase – über die ihm bekannt gewordenen dienstlichen Angelegenheiten Verschwiegenheit zu bewahren.
1.2. Ausschreibungsgegenstand/Auftraggeber zur Leistungsbe- schreibung
Es handelt sich um die Beschaffung einer VS-konformen VPN-Lösung für die Bereitstellung VS-nfD (= Verschlusssache – nur für den Dienstgebrauch) zuge- lassener mobiler Arbeitsplätze (vollintegrierter Client). Die Leistungserbringung erfolgt für die Landespolizeidirektion Saarland. Die Vergabe erfolgt im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb ohne Loseaufteilung. Die für die Vergabe maßgeblichen Bedingungen und Leistungen werden nach- folgend detailliert beschrieben. Auftraggeber ist das Bundesland Saarland, vertreten durch das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport (MIBS), dieses vertreten durch die Landespolizeidi- rektion Saarland, LPD 311 Wirtschaftsdienst, Am Tannenwald 2, 66459 Kirkel.
1.3. Auftragsberechtigte Stelle
Der Auftrag zur Lieferung der ausgeschriebenen Leistung erfolgt ausschließ- lich durch die folgend genannte Stelle:
Landespolizeidirektion Direktion 3 LPD 311 Wirtschaftsdienst Am Tannenwald 2 D-66459 Kirkel
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1.4. Vergabeunterlagen
Die Vergabeunterlagen werden allen zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bie- tern elektronisch und unentgeltlich auf der Vergabeplattform des Saarlandes (vergabe.saarland) zur Verfügung gestellt. Hierfür ist eine Registrierung des Bieters auf der genannten Plattform erfor- derlich.
Der Bieter hat dafür Sorge zu tragen, dass alle geforderten Unterlagen und Nachweise mit dem Angebot eingereicht werden.
Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende oder unvollständige Unterlagen nachzufordern. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung von Un- terlagen.
1.5. Fragen zum Vergabeverfahren/Ergänzungen der Anforde- rungen
Fragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die Nachrichten- funktion im Bietercockpit bei dem genannten Ansprechpartner einzureichen. Der Bieter erhält keine Eingangsbestätigung auf seine Fragen. Anderweitig ge- stellte Fragen werden nicht beantwortet.
Die Vergabestelle behält sich vor, nur solche Fragen zu beantworten, mit denen die Bieter sachdienliche Auskünfte zu den Vergabeunterlagen erbitten.
Werden zusätzliche sachdienliche Auskünfte oder wichtige Aufklärungen er- teilt, werden diese zusammen mit den Bieterfragen allen Bietern bis spätestens 6 Kalendertage vor dem Ende der Angebotsfrist als zusätzliche Auskunft zu den Vergabeunterlagen übermittelt. Die Identität der Fragesteller wird nicht preisgegeben.
Enthalten die dem Bieter übergebenen Unterlagen Unklarheiten, die sich nicht – insbesondere nicht durch Fragen und Auskünfte – aufklären lassen, so hat der Bieter diese Unklarheiten als von ihm zu tragende Risiken zu übernehmen und in sein Angebot einzukalkulieren. Die Bieter sind verpflichtet, bei Fragen oder Unklarheiten zu dem Vergabeverfahren oder den Vergabeunterlagen Fra- gen gemäß dem oben beschriebenen Verfahren zu stellen.
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1.6. Zwingende Verwendung der Vordrucke / Ergänzende Anga- ben des Bieters / Form des Angebotes
Für das Angebot sind die vorgesehenen Vordrucke zu verwenden (A). Keines- falls dürfen im Leistungsverzeichnis zusätzliche Eintragungen abweichend von den geforderten Preisen oder Preisbestandteilen gemacht werden (A). Alle im Leistungsverzeichnis aufgeführten Positionen sind vollständig (inkl. Optionen) auszufüllen. (A).
Das Angebot ist digital über das Bietercockpit einzureichen. Ausführliche Infor- mationen zur digitalen Angebotsabgabe sowie zu Systemvoraussetzungen sind auf der Vergabeplattform (vergabe.saarland) unter „Service" zu finden. Hier be- steht die Möglichkeit, sich das „Handbuch AI BIETERCOCKPIT“ herunterzuladen.
Das Angebotsschreiben ist elektronisch in Textform zu zeichnen oder mit fort- geschrittener Signatur zu versehen.
1.7. Änderungen / Ergänzungen der Vergabeunterlagen
Änderungen oder Ergänzungen der Vergabeunterlagen sind nicht zulässig und führen zum Ausschluss des Angebots (A).
1.8. Ergänzungen, Zurückziehen des Angebotes
Bis zum Ablauf der Angebotsfrist kann das Angebot digital geändert oder zu- rückgezogen werden. Danach ist der Bieter bis zum Ende der Bindefrist an sein Angebot gebunden.
1.9. Sprache
Sämtliche Angebotsbestandteile sind in deutscher Sprache einzureichen.
Die Verfahrens- und Vertragssprache ist deutsch. Soweit die Verwendung von fremdsprachigen Fachbegriffen/Textpassagen/Dokumenten unvermeidbar ist, ist deren Gebrauch erlaubt.
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1.10. Preise
Die Angebotspreise gelten für die gesamte Laufzeit des Vertrages. Eine Än- derung bzw. Ergänzung der ist nicht zulässig. Die anzugebenden Preise beinhalten auch sämtliche Auslagen und Nebenkos- ten (z. B. Verpackung, Aufladen, Beförderung zu den Anlieferstellen, das Abla- den, Spesen, Übernachtungs- und Fahrtkosten, Reise- und Aufenthaltskosten, Post- und Fernsprechgebühren, Druck- und Versandkosten, Bürokosten, ge- setzliche Abgaben etc.), auch Reisezeiten werden nicht gesondert vergütet. Eine Geltendmachung weiterer Kosten ist nicht möglich.
Es gelten die Endpreise aus dem Angebot des jeweiligen Auftragnehmers. Bei den zugrunde gelegten Endpreisen handelt es sich um verbindliche „Preise für marktgängige Leistungen“ entsprechend der Verordnung PR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen (BAnz. 1953 Nr. 244, zuletzt geändert durch Art. 70 G v. 08.12.2010 (BGBl. I 1864)).
1.11. Ergänzungen, Zurückziehen des Angebotes
Bis zum Ablauf der Angebotsfrist kann das Angebot digital geändert oder zu- rückgezogen werden. Danach ist der Bieter bis zum Ende der Bindefrist an sein Angebot gebunden.
1.12. Angebotsfrist
Das Angebot muss vor Ablauf der Angebotsfrist (siehe Aufforderung zur Abgabe des Angebotes) eingegangen sein (A).
Ein Angebot, das nicht form- oder fristgerecht eingeht, wird ausgeschlossen, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten (§57 Abs. 1 Nr. 1 VgV). Der Bieter trägt die Darlegungs- und Beweislast für die Rechtzeitigkeit, Ordnungsge- mäßheit und Vollständigkeit des Angebotes.
1.13. Bindefrist
Mit Abgabe des Angebotes binden sich die Bieter an das von Ihnen einge- reichte verbindliche Angebot und sind hieran bis zum Ablauf der Bindefrist (siehe Aufforderung zur Abgabe des Angebots) unwiderruflich und unbedingt gebunden.
Die Vergabestelle behält sich vor, im Einvernehmen mit den in Frage kommen- den Bietern, die Bindefrist zu verlängern, wenn der Verfahrensablauf dies sach- lich erfordert.
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1.14. Eignung des Bieters
Der Zuschlag wird nur an geeignete Bieter erteilt. Geeignet ist, wer über die für die Erbringung des Auftrages erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit sowie Gesetzestreue verfügt. Die Prüfung der Eignung erfolgte im vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb auf Grundlage der unter Ziffer 2.1 der Leistungsbeschreibung erforderlichen BSI-Zulassung oder BSI-Zertifizie- rung sowie folgend aufgeführten Eigenerklärungen:
- 124_LD_Eigenerklaerung_zur_Eignung
- Verpflichtungserklaerung_Tariftreue_und_Mindestentlohnung_Bau_Lie- fer_Dienstleistung_STTG
- Anlage 1_Erklaerung_DSGVO_LPP
- Anlage 2_Teil_8B_Erklaerung_keine_Kinderarbeit
- Anlage 3_Eigenerklaerung-VO-2022-833.
Bei Bietergemeinschaften sind diese Erklärungen von jedem beteiligten Unter- nehmen vorzulegen.
1.15. Unterauftragnehmer/Nachunternehmer
Beabsichtigt ein Bieter zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung für Teile hiervon einen Unterauftragnehmer bzw. Nachunternehmer zu beauftragen, sind Art und Umfang der durch den Unter- bzw. Nachunternehmer auszufüh- renden Leistung anzugeben. Kann der Unterauftragnehmer zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht benannt werden, so ist dies bei der entsprechen- den Teilleistung anzugeben. Der Unterauftragnehmer muss jedoch spätestens bei der Zuschlagserteilung angegeben werden (A).
Der Unterauftragnehmer hat zur Überprüfung der Eignung die entsprechenden Eigenerklärungen einzureichen. Ist ein Unterauftragnehmer nicht geeignet, so kann der Auftraggeber den Austausch des Unterauftragnehmers verlangen.
1.16. Ausschlusskriterien
Anforderungen, deren Nichterfüllung zum Ausschluss des Angebotes aus dem weiteren Bewertungsverfahren führen, sind als Ausschlusskriterien (A) ge- kennzeichnet.
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1.17. Prüfung und Wertung der Angebote
Stellt sich bei der Angebotsprüfung/-wertung heraus, dass eine als Aus- schlusskriterium (A-Kriterium) festgelegte Anforderung / Leistungsmerkmal nicht erfüllt ist, wird das Angebot zwingend ausgeschlossen. Angebote, die auch nur eine als A-Kriterium geforderte Anforderung / Leistungsmerkmal nicht vollständig erfüllen, kommen für einen Zuschlag nicht in Betracht. Eine Gewichtung oder Bewertung findet bei A-Kriterien nicht statt. A-Kriterien sind mit "Ja" bzw. "Nein" zu beantworten; bedingte Antworten („Ja, aber …“) sind nicht zulässig.
Die Prüfung und Wertung der Angebote erfolgt in 3 Wertungsstufen und auf- grund der unter „1.18. Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots“ genannten Zuschlagskriterien.
1.18. Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots
Den Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot nach Maßgabe der angege- benen Zuschlagskriterien = Bruttopreis (100 %).
1.19. Wertungsstufen
Die Prüfung der Angebote erfolgt nach Ablauf der Angebotsfrist in 3 Wer- tungsstufen:
- Prüfung der Angebote auf Vollständigkeit, fachliche und rechnerische Richtigkeit
- Prüfung der Angemessenheit des Preises
- Auswahl des wirtschaftlichsten Angebots
Der Auftraggeber behält sich vor, 1-2 Verhandlungsrunden zwischen dem Er- stangebot und dem abschließenden Angebot zu führen.
1.20. Vertragsschluss und -laufzeit, Beurkundung, Vertragsände- rung
Der Vertrag kommt mit Eingang des Zuschlagsschreibens zustande und endet mit Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung. Eine besondere Beurkundung ist nicht vorgesehen.
Alle Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
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1.21. Zuschlag / Vertragsbestandteile
Mit Zuschlag werden (cid:16) die Leistungsbeschreibung mit allen technischen Unterlagen (cid:16) die mit dem Angebot eingereichten Nachweise und Erklärungen sowie das ausgefüllte Leistungsverzeichnis (cid:16) die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) Bestandteil des Vertrages.
Nach Zuschlagserteilung wird auf dieser Basis ein EVB-IT-Vertrag erstellt.
1.22. Datenschutz
Der Auftragnehmer hat das Saarländische Gesetz zum Schutz personenbezoge- ner Daten vom 24. März 1993 (SDSG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.01.2008 (Amtsblatt S. 293), zuletzt geändert durch Art. 8 G zur Änd. des Saarländischen VerfassungsschutzG und anderer G vom 18.4.2018 (Amtsbl. I S. 332) sowie das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) vom 30. Juni 2017 (BGBl. I S. 2097) zuletzt geändert durch Art. 12 Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU vom 20.11.2019 (BGBl. I S. 1626) zu kennen und zu beachten.
1.23. Gewährleistungsausschluss Vergabeunterlagen
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Vergabeunterlagen – trotz größter Sorgfalt – eventuell unbeabsichtigte, unzutreffende und/oder unvoll- ständige Angaben enthalten können. Die Vergabestelle und die Auftraggeber übernehmen hierfür – soweit rechtlich zulässig – keine Garantie oder Gewähr- leistung für aus den übergebenen Unterlagen erkennbare Fehler. Die Bieter ha- ben die Informationen der Vergabestelle entsprechend zu überprüfen und ggf. die Korrektur zu beantragen. Die Bieter haben etwaige Risiken aus unrichtigen oder unvollständigen Angaben in ihre Angebotskalkulation einzubeziehen. Der Bieter bestätigt mit der Abgabe seines Angebots konkludent, sich ausrei- chend über die tatsächlichen Voraussetzungen seines Angebots informiert zu haben.
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1.24. Ausschluss von Entschädigungsansprüchen
Wenn keine Vergabe erfolgt, sind Schadenersatz-, Entschädigungs- und Erstat- tungsansprüche der Bieter ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass aus haushälterischen Gründen (z.B. wenn die eingestellten Haushaltsmit- tel nicht oder nicht mehr rechtzeitig abgerufen werden können oder das vorge- sehene Budget für diese Beschaffung überschritten wird etc.) oder aus verän- derten - zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannten und auch noch nicht absehbaren - Beschaffungsbedürfnissen der Auftraggeber das Vergabeverfah- ren nicht durch Zuschlag beendet werden kann (Haushalts- und Bedarfsvorbe- halt). Es entsteht daher bei den Bietern kein Vertrauensschutz auf Durchfüh- rung dieses Beschaffungsvorhabens. Ein Kontrahierungszwang für die Auftrag- geber besteht nicht. Die Vergabestelle behält sich vor, das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. auf die Vergabe zu verzichten.
2. Technischer Teil
2.1. Mindest-Anforderungen an die Bieter
Die formellen Nachweise des Bundesamtes für Sicherheit in der Informations- technik (BSI) über die BSI-Zulassung oder BSI-Zertifizierung sind Bestandteil der Eignungskriterien (A) und müssen erfüllt sein und sind zwingend dem Teil- nahmeantrag beizufügen. Fehlen diese Nachweise oder werden diese nicht rechtzeitig vorgelegt, führt dies zwingend zum Ausschluss des Teilnahmeantrages nach den geltenden Vergabevorschriften (§ 57 Abs. 1 VgV).
2.2. Allgemeine Anforderungen
Die im Rahmen der Angebotsabgabe angebotene VPN-Lösung muss nachfol- gende allgemeine Anforderungen = A-Kriterium (A) erfüllen. Werden diese nicht erfüllt, führt dies zum Ausschluss am Vergabeverfahren:
(cid:120) den Einsatz in VS-Umgebungen unterstützen (mindestens VS-NfD-Konfor- mität), (cid:120) über eine entsprechende BSI-Zulassung oder BSI-Zertifizierung verfügen, (cid:120) vom Hersteller langfristig unterstützt und weiterentwickelt werden, (cid:120) einen professionellen, deutschsprachigen Hersteller- und Produktsupport einschließlich regelmäßiger Sicherheits- und Funktionsupdates bieten und (cid:120) die Skalierbarkeit bis 6.000 Endgeräte ermöglichen.
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2.3. VPN-Client-Anforderungen
2.3.1. Native Installation
Der VPN-Client muss als native Anwendung direkt auf dem physischen Endgerät unter Microsoft Windows 10 und Windows 11 installiert und betrieben werden können.
Lösungen, die auf einem Hypervisor (z. B. Linux/QEMU) basieren oder eine zu- sätzliche Virtualisierung zwischen eingesetzter Hardware und Betriebssystem erfordern, sind ausgeschlossen. Eine Lösung, die die Betriebsumgebung des Auftraggebers ausschließlich innerhalb einer virtuellen Maschine (Gast-VM) ausführt, ist ausgeschlossen.
2.3.2. Hardwareunabhängigkeit
Die VPN-Client-Software muss hardwareunabhängig betrieben werden können und darf nicht an bestimmte Hersteller, Gerätemodelle oder proprietäre Hard- warekomponenten gebunden sein.
Sie muss auf handelsüblichen Windows-Arbeitsplatzsystemen (Windows 10 und Windows 11) lauffähig sein. Ein Austausch oder eine Erweiterung der Cli- ent-Hardware darf keine grundlegenden Anpassungen der VPN-Infrastruktur erforderlich machen.
2.3.3. Softwareverteilung sowie Update- und Upgradefähigkeit
Die VPN-Client-Software muss die automatisierte Softwareverteilung über etablierte Softwareverteilungssysteme (z. B. Microsoft Endpoint Configuration Manager (MECM) oder vergleichbare Lösungen) vollständig unterstützen.
Installation, Konfiguration sowie Aktualisierung des VPN-Clients müssen zent- ral und unbeaufsichtigt (Silent Installation) möglich sein.
Die VPN-Lösung darf die regulären Update- und Upgradeprozesse des Be- triebssystems nicht beeinträchtigen. Insbesondere müssen Funktionsupdates, Sicherheitsupdates sowie Versionsupgrades von Microsoft Windows 10 und Windows 11 ohne Einschränkungen oder zusätzliche manuelle Eingriffe durchgeführt werden können.
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2.4. Verbindungsaufbau und Netzwerkerkennung
2.4.1 VPN-Zwangstunnelung
Der VPN-Client muss eine vollständige Zwangstunnelung unterstützen.
Während einer aktiven VPN-Verbindung muss sämtlicher Netzwerkverkehr ausschließlich über den verschlüsselten VPN-Tunnel geleitet werden. Jegli- cher Datenverkehr außerhalb des VPN-Tunnels muss systemseitig unterbun- den werden. Ausnahmen: (cid:120) technisch notwendige Kommunikation zum Aufbau des VPN-Tunnels Trusted Network wie unter Punkt 3.2 beschrieben.
2.4.2 Trusted Network Detection
Der VPN-Client muss über eine integrierte Erkennung vertrauenswürdiger Netz- werke (Trusted Network Detection) verfügen. Diese muss zentral konfigurierbar sein.
2.5. Authentisierung
2.5.1 Pre-Logon-Verbindungsaufbau
Die VPN-Lösung muss den Einsatz eines Pre-Logon-Verbindungsaufbaus unter- stützen. Der Nutzer muss vor der Windows-Anmeldung eine VPN-Verbindung aufbauen können.
2.5.2 Kompatibilität mit Trusted Disk
Die VPN-Lösung muss vollständig mit der vorhandenen Festplattenverschlüs- selung R&S®Trusted Disk kompatibel sein und unabhängig von der eingesetz- ten Client-Hardware betrieben werden können.
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2.5.3 Ein-Token-Lösung
Der für die Festplattenverschlüsselung verwendete Hardware-Token von R&S muss als zweiter Faktor zum Aufbau der VPN-Verbindung einsetzbar sein. Der Token besteht aus: (cid:120) SmartCard Reader ACR39T (cid:120) SmardCard Sim-Size CardOS 5.3 Der Aufbau einer zusätzlichen Token-Infrastruktur muss vermieden werden.
2.5.4 Single-PIN
Die Lösung muss für die Authentisierung an der Festplattenverschlüsselung und am VPN dieselbe PIN verwenden.
2.6. Integration in die bestehende Management-Infra-
struktur
Die VPN-Lösung muss sich möglichst nahtlos in die bestehende Management- Infrastruktur integrieren lassen. Die Lösung muss eine zentrale Verwaltung über den vorhandenen R&S®Trusted Objects Manager (TOM), insbesondere für (cid:120) Benutzerverwaltung, (cid:120) Zertifikatsverwaltung, (cid:120) Lizenzverwaltung unterstützen. Darüber hinaus muss die Lösung die Anbindung an bestehende Verzeichnis- dienste wie (cid:120) Microsoft Active Directory und (cid:120) LDAP unterstützen.
2.7. Hochverfügbarkeit
Die VPN-Lösung muss den hochverfügbaren Betrieb unterstützen. Hierzu gehören mindestens: (cid:120) Clusterbetrieb, (cid:120) Redundanz der VPN-Gateways, (cid:120) automatisches Failover sowie (cid:120) Backup- und Restore-Funktionalitäten.
2.8. Netzwerk
Die VPN-Lösung muss den uneingeschränkten Betrieb in IPv4- und IPv6-Netz- werken unterstützen.
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3. Besondere Vertragsdurchführungsregelungen
3.1. Werbeverbot
Werbung unter Bezugnahme auf die Zusammenarbeit mit der Polizei ist ohne vorherige Rücksprache und ausdrückliche Genehmigung nicht gestattet. Auf- grund der Kenntnisse, die der Auftragnehmer aus der Abwicklung dieses Ver- trages bzw. einzelner Aufträge erlangt, darf er Geschäfte in Ansehung der kon- kreten Vertragsgegenstände nicht besorgen (Werbe- und Vermittlungsverbot).
3.2. EVB-IT Systemvertrag
Nach Zuschlagserteilung ist in Abstimmung zwischen Auftragnehmer und Auf- traggeber ein EVB-IT Systemvertrag abzuschließen. Die Dauer der Leistungen beträgt 36 Monate ab Leistungserbringung. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn keiner der Geschäftspartner spätestens drei Monate vor Vertragsende eine Kündigung ausspricht. Die Vertragsdauer ist auf höchstens 48 Monate beschränkt.
4. Durchführung des Auftrags
4.1. Lieferadresse
Landespolizeidirektion LPD 315 IT-Wesen LPD 315.1 Technische Verfahrensbetreuung / zentrale IT-Aufgaben Mainzer Straße 134-136 66121 Saarbrücken
4.2. Lieferfristen
Die Lieferung hat innerhalb von 4 Wochen nach Zuschlagserteilung zu erfolgen. Der verbindliche Liefertermin ist in der Auftragsbestätigung anzugeben.
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4.3. Rechnungsadresse:
Landespolizeidirektion LPD 315 IT-Wesen LPD 315.1 Technische Verfahrensbetreuung / zentrale IT-Aufgaben Mainzer Straße 134-136 66121 Saarbrücken
4.4. Rechnungsstellung
Seit dem 01.01.2022 besteht die Verpflichtung zur elektronischen Rechnungs- stellung an öffentliche Auftraggeber (§3 Abs. 1, §7 Abs. 1 eReVo-SL). Bitte übermitteln Sie Rechnungen ausschließlich in elektronischer Form. Bevor Rechnungssteller den Zentralen eRechnungseingang RLP nutzen können, müssen sich diese einmalig über den Zugang zum Nutzerkonto Rheinland-Pfalz unter: nutzerkonto.service.rlp.de registrieren und die entsprechenden Nut- zungsbedingungen akzeptieren. Die Rechnungsstellung erfolgt ausschließlich elektronisch gemäß den Vorga- ben des Auftraggebers. Einzelheiten zur elektronischen Rechnungsstellung sind auf der Internetseite der Landespolizeidirektion abrufbar unter: https://www.saarland.de/polizei/DE/service/erechnung/erechnung.
Behördenname: Landespolizeidirektion des Saarlandes Leitweg-ID: 10000000-00103120000001-86 Peppol-ID: 0204:10000000-00103120000001-86 .
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