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B.1_EVB_IT_Cloudvertrag_CDE.docx

Bereitstellung einer Common-Data-Environment-Cloudlösung mit Implementierungs- und Supportleistungen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 02.10.2026, 13:20 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.tender24.de

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Vertrag über Cloudleistungen

Inhaltsangabe

1 Gegenstand der Leistungen 2

1.1 Vertragsgegenstand 2

1.2 Vertragsbestandteile 2

2 Überblick über die vereinbarten Leistungen 4

3 Gegenstand der Leistungen 4

3.1 Leistungen gemäß Ziffer 1.1 EVB-IT Cloud-AGB 5

3.2 Einmalige Leistungen 5

3.2.1 Initiale Leistungen 5

3.2.2 Sonstige einmalige Leistungen 5

3.2.3 Leistungen bei Vertragsende 5

3.3 Leistungen auf Abruf 6

3.4 Ticketsystem 6

4 Fälligkeit und Zahlung der Vergütung 6

4.1 Fälligkeit der Vergütung 6

4.2 Zahlung der Vergütung 6

4.3 Rechnungsadresse 7

4.4 Preisanpassung 7

5 Ergänzende Vereinbarungen bei Vergütung von Leistungen von Personen nach Aufwand 7

5.1 Vereinbarung der Preiskategorien bei Vergütung nach Aufwand durch auftragnehmerseitig eingesetztes Personal 7

5.2 Abweichende Regelungen für die Bestimmung und Vergütung von Personentagessätzen 8

5.3 Besondere Bestimmungen zur Vergütung nach Aufwand 8

6 Abweichende Haftungsregelungen 8

7 Beauftragte und Ansprechpartner 8

7.1 Beauftragte des Auftragnehmers (Name, Mailadresse) 8

7.2 Ansprechpartner für Fragen zum Vertrag (Name, Mailadresse) 8

8 Weitere Regelungen 8

8.1 Besondere Anforderungen an Mitarbeiter des Auftragnehmers 8

8.2 Allgemeine Sicherheitsanforderungen 8

8.3 Prüfrechte 8

8.4 Unterauftragnehmer 9

8.5 Vertraulichkeit 9

8.6 Haftpflichtversicherung 9

9 Sonstige Vereinbarungen 9

Vertrag über Cloudleistungen

zwischen Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V.

Max Planck Information and Technology (MaxIT), München

vertreten durch Herrn Dr. Oliver Zeiler, IT-Geschäftsführer

Vertragsnummer: MXIT-2026-00037

"Auftraggeber"

und Auftragnehmer gemäß Zuschlagsschreiben im Verfahren „Projektplattform BIM-CDE“

(kurz: CDE 2026) Az.: 2204.0102.00-01.0302_03/26

Vertragsnummer: Anlage B.4

"Auftragnehmer"

wird folgender Vertrag geschlossen:

Gegenstand der Leistungen

Vertragsgegenstand

Gegenstand des Vertrages sind folgende Cloudleistungen Bereitstellung einer Common Data Environment (CDE) als browserbasierte Public-Cloud-Software-als-a-Service-Lösung (SaaS) einschließlich der für Einführung, Betrieb und Nutzung erforderlichen projektbezogenen Dienstleistungen.

Die CDE-Lösung dient der aktiven projektbezogenen Zusammenarbeit und dem projektbezogenen Informationsmanagement. Sie soll eine gemeinsame digitale Arbeitsumgebung für Dateien, Dokumente, Metadaten, Modelle, Aufgaben, Workflows und weitere projektbezogene Informationen bereitstellen. Die Lösung ist auf die operative Unterstützung der Projektarbeit ausgerichtet und nicht auf die dauerhafte Archivierung von Bestands-bauwerken innerhalb der CDE.

Vertragsbestandteile

Es gelten als Vertragsbestandteile:

1.2.1 dieser Vertragstext mit den folgenden Anlagen:

Anlage Nr.BezeichnungDatum/ VersionAnzahl Seiten
1234
1A.1 Leistungsbeschreibung E.2 Anforderungskatalog A Technische Fachkräfte (EK-08-A)Zuschlagsdatum
2Angebot des Auftragnehmers vom DATUM inklusive A.2 Angebotsschreiben E.3 Anforderungskatalog B E.4 UX-Bewertung-Videonachweis – mit Jury Bewertung und Punktewertung B.4 Angaben des Bieters zum EVB-IT Vertrag (Angaben zu gelben Stellen des Vertrages) D.1 Eigenerklärung D.2 Eigenerklärung D.3 Bewertungskriterien * Unternehmensreferenzen (EK-09-B) * EK-10-A/B ISO 27001 Zertifizierung Organisation/Unternehmen E.1 Zuschlagskriterien * E. 3 Anforderungskatalog B Anlage zur Einbeziehung auftragnehmerseitiger AGB (Muster https://www.digitale-verwaltung.de/SharedDocs/downloads/Webs/DV/DE/digitale-loesungen/it-einkauf/evb-it-bvb/basisvertraege/cloud/EVB_IT_Cloud_Anlage_auftragnehmerseitige_AGB.html)Zuschlagsdatum
3B.2 Kriterienkatalog für CloudleistungenZuschlagsdatum11
4B.3 Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV) inklusive der B.3.1 technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM) und B.3.2 Anlage Unterauftragnehmer (ausgefüllt)Zuschlagsdatum8 und 19
5B.5 Leistungs- und Zeitnachweis

[ ] Es gelten die Anlagen in folgender Rangfolge _____.

1.2.2 die Ergänzenden Vertragsbedingungen für Cloudleistungen (EVB-IT Cloud-AGB) in der bei Bereitstellung der Vergabeunterlagen geltenden Fassung

1.2.3 und danach die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der bei Bereitstellung der Vergabeunterlagen geltenden Fassung

1.2.4 und danach

[ ] die nachfolgenden auftragnehmerseitigen AGB zu Art und Umfang der Cloudleistungen (zusammen Anlage Nr. _____)

BezeichnungDatum/ VersionAnzahl Seiten

[x] die auftragnehmerseitigen AGB gemäß „Anlage zur Einbeziehung auftragnehmerseitiger AGB“, dort „I. Anhang zum EVB-IT Cloudvertrag“

Wirksam einbezogen sind die vorgenannten auftragnehmerseitigen AGB* zu Art und Umfang der Cloudleistungen auch, insoweit sie einen dynamischen Änderungsvorbehalt vorsehen, soweit die Änderungen nicht zum Nachteil des Auftraggebers sind.

Eine Einbeziehung der auftragnehmerseitigen AGB* zu Art und Umfang der Cloudleistungen erfolgt nur nachrangig gegenüber allen anderen Regelungen und nur, soweit sie allen anderen vertraglichen Regelungen weder entgegenstehen noch diese beschränken.

Abweichend hiervon gelten hinsichtlich einzelner konkreter Anforderungen entsprechende auftragnehmerseitige AGB* -Regelungen zu Art und Umfang der Cloudleistungen vorrangig zu den EVB-IT Cloud AGB, soweit dies in der Anlage zur Einbeziehung von auftragnehmerseitigen AGB*, dort „II Anhang zum Kriterienkatalog“ in Bezug auf die hier aufgeführten Kategorien ausdrücklich vereinbart ist.

Weitere auftragnehmerseitige AGB* sind ausgeschlossen, unabhängig davon, ob sie in diesen Vertrag einbezogen wurden oder nicht.

Die EVB-IT Cloud-AGB stehen unter evb-it.gov.de zur Einsichtnahme bereit. Die VOL/B wurde im Bundesanzeiger AT Nr. 178a vom 23. September 2003 veröffentlicht.

Für alle in diesem Vertrag genannten Beträge gilt einheitlich der Euro als Währung. Die vereinbarten Vergütungen verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit Umsatzsteuerpflicht besteht.

Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Cloud-AGB definiert.

1.2.5 Rangfolge der Nutzungsrechtsregelungen

Vereinbarte Nutzungsrechte gelten in folgender Rangfolge:

  • Rechtegelungen des Auftraggebers gemäß Anlage Nr. _____
  • Ziffer 14 EVB-IT Cloud-AGB
  • die Nutzungsrechtsregelungen aus den auftragnehmerseitigen AGB* zu Art und Umfang der Cloudleistungen die gemäß Nummer 1.2.4 einbezogen wurden. Diese gelten aber nur, soweit sie den sonstigen vertraglichen Regelungen weder entgegenstehen noch diese beschränken.

Überblick über die vereinbarten Leistungen

[x] Besondere initiale Leistungen (Setup)

[x] Software as a Service* (SaaS*)

[ ] Platform as a Service* (PaaS*)

[ ] Infrastructure as a Service* (IaaS*)

[x] Managed Cloud Services* (MCS*)

[x] Leistungen bei Vertragsende

[ ] Sonstige Leistungen

Gegenstand der Leistungen

Art, Umfang und Termine der zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus der folgenden Tabelle (Termin- und Leistungsplan):

Leistungen gemäß Ziffer 1.1 EVB-IT Cloud-AGB

Lfd. Nr.Produkt/Leistung: (Produkt- und Leistungsbeschreibung und/oder Verweis auf Kriterienkatalog(e) für Cloudleistung in Anlage Nr. 3)MengeMVD1Beginn²Ende/Termin3Abweichende Kündigungsfrist in Monaten4Automatische Verlängerung um Anzahl Monate5Monatlicher Preis oder, abweichendes Preismodell gemäß Anlage6
CDE-SaaS-Anwendung gem. Anlage 2 Leistungen im Einzelnen gem. Anlage 2 A.2 AngebotsschreibenNach Bedarf36 Monate ab Beginn01.07. 2027unbestimmtAbweichende Kündigungsregelunge gem. Nummer 9-Anlage 2 A.2

Einmalige Leistungen

Initiale Leistungen

Art und Umfang der initialen Leistung

[x] Der Auftragnehmer schuldet initiale Leistungen zur Herbeiführung der Betriebsbereitschaft*.

[x] Einzelheiten gemäß Anlage Nr. _1____.

[ ] Die Leistungen werden nicht auf der Grundlage dieses Vertrages erbracht, sondern im Rahmen eines gesonderten Vertrages gemäß Anlage Nr. _____.

[x] Weitere Regelungen zur initialen Leistung gemäß Anlage Nr. 1, 2

Vergütung der initialen Leistung

Die initialen Leistungen werden nicht gesondert vergütet, soweit nicht nachfolgend abweichend geregelt:

[ ] Die Vergütung für die initialen Leistungen erfolgt zu einem Pauschalfestpreis in Höhe von _____ Euro.

[x] Die Vergütung für die initialen Leistungen erfolgt nach Aufwand gemäß ANLAGE 2 A.2 Kategorie(n)       aus Nummer 5

[ ] mit einer Obergrenze in Höhe von _____ Euro.

Sonstige einmalige Leistungen

Art und Umfang der sonstigen Leistungen

[ ] Der Auftragnehmer erbringt die in Anlage Nr. _____ beschriebenen sonstigen Leistungen.

Vergütung der sonstigen Leistungen

[ ] Die Vergütung für die sonstigen Leistungen erfolgt zu einem Pauschalfestpreis in Höhe von _____ Euro.

[ ] Die Vergütung für die sonstigen Leistungen erfolgt nach Aufwand gemäß Kategorie(n) _____ aus Nummer 5.1

[ ] mit einer Obergrenze in Höhe von _____ Euro.

Leistungen bei Vertragsende

Art und Umfang der Leistungen bei Vertragsende

[x] Der Auftragnehmer ist gemäß Ziffer 13.2 EVB-IT Cloud-AGB im zumutbaren Umfang zur Erbringung von Leistungen verpflichtet, die erforderlich sind, um einen neuen Auftragnehmer oder den Auftraggeber in die Lage zu versetzen, die Leistungen zu übernehmen.

Der Zeitraum gem. 3.2.2. beträgt bis zu 12 Monate.

[ ] Abweichend/ergänzend von bzw. zu Ziffer 13.2 EVB-IT Cloud-AGB schuldet der Auftragnehmer im Zusammenhang mit dem Vertragsende folgende Leistungen:

Vergütung der Leistungen bei Vertragsende

[x] Die Vergütung der Leistungen bei Vertragsende erfolgt zu einem Pauschalfestpreis ANLAGE 2 A.2 in Höhe von _____ Euro.

[x] Die Vergütung der Leistungen bei Vertragsende erfolgt nach Aufwand gemäß ANLAGE 2 A.2 Kategorie(n)       aus Nummer 5.1

[ ] mit einer Obergrenze in Höhe von _____ Euro.

Leistungen auf Abruf

Die Leistungen gemäß Nummer _____ (hier Nummer 3.1 lfd. Nr. X oder Nummer 3.2.2 eintragen) Baumaßnahmen-Räume werden auf Abruf erbracht eingerichtet.

[x] Der Mindestvorlauf für den Abruf beträgt 48 Stunden (Stunden/Tage).

[ ] Die geschätzte Abnahme beträgt _____ (Menge) pro _____ (z.B. Vertragsmonat/Vertragsquartal/Vertragsjahr/Vertragslaufzeit); die Höchstmenge bzw. der Höchstwert beträgt _____ (Menge/Euro).

[ ] Die vereinbarte Mindestabnahme beträgt _____ (Menge) pro _____ (z.B. Vertragsmonat, Vertragsquartal, Vertragsjahr, Vertragslaufzeit).

Der Auftraggeber ist nicht zum Abruf verpflichtet. Dies gilt nicht für die hier ggf. vereinbarte Mindestabnahme.

Ticketsystem

[x] Für die Meldung, Klassifizierung und Bestätigung von Störungen*, sonstigen Meldungen und Anfragen sowie die Beobachtung und Überwachung des Bearbeitungsfortschritts verwenden die Parteien das Ticketsystem _____

[x] des Auftragnehmers,

[ ] des Auftraggebers,

welches

[ ] unter der Web-Adresse _____ erreichbar ist.

[ ] wie folgt zur Verfügung gestellt wird _____.

Fälligkeit und Zahlung der Vergütung

Fälligkeit der Vergütung

Die Vergütung für wiederkehrende Leistungen ist abweichend von Ziffer 16.1 EVB-IT Cloud-AGB nicht monatlich nachträglich bis zum 15. eines jeden Monats fällig, sondern:

[ ] quartalsweise bis zum 15. des zweiten Monats des laufenden Quartals

[ ] jährlich bis zum _____ des laufenden Jahres

[ ] einmalig zum _____

[ ] _____

Die Vergütung für Leistungen nach Zeitaufwand ist abweichend von Ziffer 16.2.1 EVB-IT Cloud-AGB nicht monatlich nachträglich bis zum 15. eines jeden Monats fällig, sondern:

[ ] _____

Zahlung der Vergütung

[ ] Abweichend von Ziffer 16.3 EVB-IT Cloud-AGB ist eine fällige Vergütung nicht 30 Tage sondern _____ Tage nach Zugang einer prüffähigen Rechnung zu zahlen.

Rechnungsadresse

[ ] Die Rechnung ist nach den Vorgaben der E-Rechnungsverordnung elektronisch einzureichen. Die Vorgaben gem. https://www.mpg.de/e-rechnung ist zu beachten; sie können vom Auftraggeber ohne Zustimmung geändert werden.

Der Auftraggeber teilt dem Auftragnehmer in Textform mit an welchen konkreten Rechnungsadresse die Rechnung zu richten ist. In der Rechnung bzw. zur Rechnungserstellung ist die Leitweg-ID _____ anzugeben. Zudem müssen bei der Rechnung alle Pflichtfelder sowie die Zusatzfelder _____ gefüllt sein. Eine Rechnung, die entgegen vorstehender Regelung nicht elektronisch gestellt wird, begründet keinen Verzug nach § 286 Abs. 3 BGB.

[ ] Die Rechnungsanschrift ergibt sich aus Anlage Nr. _____.

Preisanpassung

[x] Es wird eine Preisanpassung vereinbart:

[x] gemäß Ziffer 16.5 EVB-IT-Cloud-AGB, jedoch erstmalig 36 Monate nach Beginn der Leistungserbringung:

[ ] für den monatlichen Pauschalfestpreis gemäß Nummer 3.1.

[ ] für die folgenden weiteren Vergütungen: _____.

[ ] gemäß Anlage Nr. _____.

Ergänzende Vereinbarungen bei Vergütung von Leistungen von Personen nach Aufwand

Vereinbarung der Preiskategorien bei Vergütung nach Aufwand durch auftragnehmerseitig eingesetztes Personal

Lfd. Nr.Bezeichnung der KategorieStundensatz für Tätigkeiten innerhalb der GeschäftszeitTagessatz für Tätigkeiten innerhalb der GeschäftszeitZuschläge in Prozent auf die Stunden- und Tagessätze Montag bis Freitag (Arbeitstage) außerhalb der GeschäftszeitZuschläge in Prozent auf die Stunden- und Tagessätze Samstag von _____ bis _____Zuschläge in Prozent auf die Stunden- und Tagessätze Samstag von _____ bis _____Zuschläge in Prozent auf die Stunden- und Tagessätze Sonn- und Feiertage von _____ bis _____Zuschläge in Prozent auf die Stunden- und Tagessätze Sonn- und Feiertage von _____ bis _____
1Gem. Anlage 2 A.10 %0 %0 %0 %0 %

Festlegung der Geschäftszeiten:

ArbeitstagGeschäftszeit
Montag bis Donnerstagvon 9:00 bis 17:00 Uhr
Freitagvon 9:00 bis 17:00 Uhr

[ ] weitere Vereinbarungen (z.B. zu Reisekosten abweichend von Ziffer 16.2.1 EVB-IT Cloud-AGB) gemäß Anlage Nr. _____.

Abweichende Regelungen für die Bestimmung und Vergütung von Personentagessätzen

[ ] Abweichend von Ziffer 16.2.3 Satz 2 EVB-IT Cloud-AGB können bei entsprechendem Nachweis für einen Personentag bis zu 10 Stunden abgerechnet werden.

[ ] Abweichend von Ziffer 16.2.3 Sätze 2 und 3 EVB-IT Cloud-AGB kann ein voller Tagessatz nur in Rechnung gestellt werden, wenn mindestens 10 Stunden geleistet wurden. Werden weniger als 10 Zeitstunden pro Tag geleistet, sind diese anteilig in Rechnung zu stellen.

[ ] weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr. _____.

Besondere Bestimmungen zur Vergütung nach Aufwand

[ ] Abweichend von Ziffer 16.2.1 EVB-IT Cloud-AGB werden Nebenkosten/Reisekosten/Reisezeiten/Materialkosten gemäß Anlage Nr. _____ vergütet.

[ ] Weitere besondere Bestimmungen zur Vergütung nach Aufwand sind in Anlage Nr. _____ vereinbart.

Abweichende Haftungsregelungen

[ ] Abweichend von Ziffer 19.1 EVB-IT Cloud-AGB gelten für die Haftung bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen die Regelungen gemäß Anlage Nr. _____.

[ ] Abweichend von Ziffer 19.2 EVB-IT Cloud-AGB haftet der Auftragnehmer auch für entgangenen Gewinn.

Beauftragte und Ansprechpartner

Beauftragte des Auftragnehmers (Name, Mailadresse)

[ ] Informationssicherheit: _____, [ ] Datenschutz: _____, [ ] Geheimschutz: _____.

Ansprechpartner für Fragen zum Vertrag (Name, Mailadresse)

beim Auftragnehmer ____________ beim Auftraggeber Susanne Steidele, Mirsad Lajka

Weitere Regelungen

Besondere Anforderungen an Mitarbeiter des Auftragnehmers

[ ] Für die Aufgaben gemäß Anlage Nr. _____ ist nur Personal einzusetzen, welches bereit ist, sich aufgrund des Verpflichtungsgesetzes verpflichten zu lassen.

[x] Mindestanforderungen an das einzusetzende Personal des Auftragnehmers (z.B. Sicherheitsüberprüfung nach SÜG) ergeben sich aus Anlage Nr. 1 Technische Fachkräfte (EK-08-A).

Allgemeine Sicherheitsanforderungen

Der Auftragnehmer verpflichtet sich für die Laufzeit des Vertrages

[ ] bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen die Regelungen zur IT-Sicherheit gemäß Anlage Nr. _____ zu beachten.

[ ] der Geheimschutzbetreuung gemäß Anlage Nr. _____ zu unterstellen.

[ ] die Regelungen des Auftraggebers zur Sicherheit am Einsatzort gemäß Anlage Nr. _____ zu beachten.

[ ] folgende weitere Regelungen einzuhalten: _____.

Prüfrechte

[ ] Ergänzend zu Ziffer 6.4 EVB-IT Cloud-AGB und unbeschadet der gesetzlichen Regelungen, sind nicht nur der Auftraggeber und vom Auftraggeber zur Berufsverschwiegenheit verpflichtete Prüfungsgesellschaften, sondern auch

[ ] die Aufsichtsorgane des Auftraggebers

[ ] das BSI

[ ] folgende von ihm benannte Prüfer _____

zur Prüfung der Einhaltung der Maßnahmen berechtigt. Der Auftragnehmer gewährt die dafür notwendigen Zutritts-, Einsichts- und Auskunftsrechte und unterstützt im erforderlichen Ausmaß.

[x] Ergänzend zu bzw. abweichend von Ziffer 6.4 EVB-IT Cloud-AGB ergeben sich Regelungen zu Prüfrechten aus Anlage Nr. 4.

Unterauftragnehmer

[ ] In Bezug auf den Einsatz von Unterauftragnehmern gilt anstelle von Ziffer 15.1 EVB-IT Cloud-AGB die Ziffer 15.3 EVB-IT Cloud-AGB.

Vertraulichkeit

[ ] Ergänzend zu bzw. abweichend von Ziffer 6.3 EVB-IT Cloud-AGB ergeben sich Regelungen zur Vertraulichkeit aus Anlage Nr. _____.

Haftpflichtversicherung

[x] Der Nachweis einer Haftpflichtversicherung gemäß Ziffer 21 EVB-IT Cloud-AGB wird vereinbart.

Sonstige Vereinbarungen

[x] Sonstige Vereinbarungen:

9.1 Wichtige Kündigungsgründe im Sinne der Ziffer 20.2. EVB-IT Cloud-AGB

Die Nichterfüllung von Anforderung an die Leistung gem. Anlage 1 E.2 nach Abmahnung mit Mindestfrist von 2 Wochen.

Die Nichterfüllung von vom Auftragnehmer angebotener Beschaffenheit der Leistung gem. Anlage 2 E. 3 Anforderungskatalog B nach Abmahnung mit Mindestfrist von 8 Wochen. Eine Verlängerung der Frist ist durch den Auftraggeber möglich.

Eine Minderung der Vergütung tritt ab dem Tag der Nichterfüllung ein, vgl. 9.4.

9.2 Kündigungsausschluss und Teilkündigung

Die Leistungen für einen beauftragten Baumaßnahmen-Raum sind immer bis Fertigstellung der Leistungsphase 8 gem. HOAI durch Erklärung des Baubevollmächtigten des Auftraggebers [und Inbetriebnahme bei Projekttyp G gem. Anlage 1 E.2] plus Nachlaufzeit (I.d.R. 3 Monate, auf Anforderung des Auftraggebers bis zu 12 Monate) zu erbringen. Eine vorherige Kündigung ist außer nach Ziffer 20.2. EVB-IT Cloud-AGB ausgeschlossen.

Eine Teilkündigung von Leistungen ist möglich: Die Möglichkeit weitere Baumaßnahmen-Raum zu beauftragen kann gekündigt werden, Die Verpflichtungen bezüglich produktiver Baumaßnahmen-Raum werden dadurch nicht berührt.

9.3 Pönalen für Termine

Folgenden Termine können Pönalen begründen:

Verfügbarkeit des ersten Baumaßnahmen-Raum: 31.07.2027

Verfügbarkeit zusätzlicher Baumaßnahmen-Raume: 2 Wochen nach Bestellung

Wenn der Auftragnehmer den Termin nicht einhält, kommt er ohne Mahnung in Verzug. Dies gilt nicht, wenn der Auftragnehmer die Verzögerung nicht zu vertreten hat.

Für den Fall der Überschreitung vereinbarter Termine um mehr als sieben Kalendertage berechtigt, für jeden Kalendertag, an dem sich der Auftragnehmer in Verzug befindet, eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,2 % des Teil-Auftragswertes* zu verlangen

9.4 Minderung

Die Nichterfüllung von Anforderung an die Leistung gem. Anlage 1 E.2 ist die Vergütung gemindert. Im Zweifel ist je Kriterium eine Minderung um 10% angemessen.

Die Nichterfüllung von vom Auftragnehmer angebotener Beschaffenheit der Leistung gem. Anlage 2 E. 3 Lastenheft Anforderungskatalog B 2 ist die Vergütung gemindert. Im Zweifel ist je Kriterium eine Minderung um 2 % angemessen.

Unterschrift AuftraggeberUnterschrift Auftragnehmer
Datum, NameDatum, Name
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