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D.1_Eigenerklärung-Bewerber.docx

Bereitstellung einer Common-Data-Environment-Cloudlösung mit Implementierungs- und Supportleistungen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 02.10.2026, 13:20 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.tender24.de

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Erklärung: Eignung und Ausschlussgründe

Wichtige Vorbemerkungen

Für die Teilnahme am weiteren Verfahren und die Vergabe der Leistung kommen nur Unternehmen in Betracht, die geeignet und nicht nach §§ 123 oder 124 GWB auszuschließen sind.

Die im Folgenden abzugebenden Eigenerklärungen und Angaben dienen

  • dem Beleg der Eignung und
  • dem Beleg der Einhaltung von Ausführungsbedingungen.

Diese Anlage ist deshalb von jedem Bewerber auszufüllen.

Die jeweils relevanten Erklärungen sind durch Ankreuzen und ggf. zusätzlich durch einzufüllende Angaben zu tätigen. Sieht das Dokument vor, dass aus mehreren Erklärungen eine durch Ankreuzen ausgewählt wird, bitte an der entsprechenden Stelle ankreuzen.

Sollte der im Dokument vorgesehene Platz nicht ausreichen, sind die ergänzenden Angaben auf einem gesonderten Blatt zu machen und beizulegen. Dabei bitte angeben, zu welchem Abschnitt dieser Anlage das Blatt gehört.

Für den Fall, dass sich der Bewerber die Eignung eines anderen Unternehmens leiht oder dass wesentliche Teile der Leistung von einem Unterauftragnehmer ausgeführt werden sollen, so ist diese Anlage auch von dem Eignungsleihgeber bzw. dem Unterauftragnehmer auszufüllen. Ebenfalls ist in diesen Fällen auch die Anlage D.2 einzureichen.

Für den Fall, dass das Angebot von einer Bewerber-, später Bietergemeinschaft abgegeben wird, so hat jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft, diese Anlage auszufüllen. Ebenfalls ist in diesen Fällen auch die Anlage D.2 einzureichen.

Hinweis:

Die Eignungskriterien werden vorliegend wie folgt differenziert:

Die in dieser Anlage D.1 gekennzeichneten Mindestanforderungen sind zugleich sog. Ausschlusskriterien (A-Kriterien). Die Nichterfüllung einer als Mindestanforderung gekennzeichneten Eignungsanforderung führt zum Ausschluss des Teilnahmeantrags.

Daneben gibt es die sog. Bewertungskriterien (B-Kriterien) in Anlage D.3. Diese Eignungsanforderungen dienen der Ermittlung der Reihenfolge und damit der Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Die Bewertung des jeweiligen B-Kriteriums erfolgt nach dem in Anlage D.3 jeweils konkret angegebenen Bewertungsmaßstab.

Abschnitt:

Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (EK-01-A)

Wir erklären, dass * wir keine der zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB erfüllen: da keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer in § 123 Abs. 1 GWB genannten Straftat rechtskräftig verurteilt und gegen das Unternehmen auch keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes gegen Ordnungswidrigkeiten wegen einer in § 123 Abs. 1 GWB genannten Straftat rechtskräftig festgesetzt worden ist, auch nicht nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten. Genannt werden in § 123 Abs. 1 GWB folgende Straftaten: * 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder Teilnahme an einer solchen Tat oder Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche), 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässigen Interessenwahrnehmung durch Mandatsträger) 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). * wir unserer Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen sind (§ 123 Abs. 4 GWB). * unser Unternehmen keine der fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB erfüllt; da * unser Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen die geltenden umwelt-, sozial- und arbeitsrechtlichen Verpflichtungen verstoßen hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB); * unser Unternehmen zahlungsfähig ist, über unser Vermögen kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist und die Eröffnung eines solchen Verfahrens auch nicht mangels Masse abgelehnt worden ist (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB); * sich unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB); * unser Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität unseres Unternehmens infrage gestellt wird (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB); * wir keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen haben, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB); * unsererseits kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen als einen Ausschluss von der Teilnahme am Vergabeverfahren nicht wirksam beseitigt werden kann (§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB); * keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass unser Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann (§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB); * unser Unternehmen keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies auch nicht zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB); * unser Unternehmen nicht in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat und in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln (§ 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB); * unser Unternehmen weiterhin nicht + 1. versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, 2. versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, und 3. fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln; * unser Unternehmen nicht wegen eines Verstoßes nach § 23 Absatz 1 Nummer 1 bis 11 und 13 oder Absatz 2 Arbeitnehmer-Entsendegesetz mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden ist; * unser Unternehmen nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 Absatz 1 Nummer 1 bis 10, 12 und 13 oder Absatz 2 Mindestlohngesetz mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden ist; * unser Unternehmen 1. aufgrund einer Mitarbeiterzahl (innerhalb und außerhalb von Deutschland), die unterhalb der einschlägigen gesetzlichen Schwellenwerte liegt (2023: ≥ 3.000, 2024 ≥ 1.000) oder 2. mangels Hauptverwaltung, Hauptniederlassung, Verwaltungssitz, satzungsmäßigem Sitz oder Zweigniederlassung gemäß § 13d HGB im Inland die Bestimmungen des Gesetzes über unternehmerische Pflichten in Lieferketten nicht zu beachten hat oder unser Unternehmen 1. aufgrund einer Mitarbeiterzahl (innerhalb und außerhalb von Deutschland), die oberhalb der einschlägigen gesetzlichen Schwellenwerte liegt (2023: ≥ 3.000, 2024 ≥ 1.000) die geltenden Bestimmungen des Gesetzes über unternehmerische Pflichten in Lieferketten beachtet und umsetzt und 2. gegen unser Unternehmen in den vergangenen 3 Jahren kein Verstoß gegen § 24 Abs. 1 LkSG rechtskräftig festgestellt und mit einer Geldbuße nach Maßgabe des § 22 Abs. 2 LkSG belegt wurde; * unser Unternehmen oder deren nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigte nicht nach + 1. § 8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 10 bis 11 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, 2. § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, 3. §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1c, 1d, 1f oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes oder 4. § 266a Abs. 1 bis 4 des Strafgesetzbuches zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als neunzig Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden sind; 1. gegen unser Unternehmen wurde nicht nach § 13 Abs. 1 BTTG ein Verstoß unanfechtbar festgestellt, der einen Ausschluss nach § 14 BTTG rechtfertigt; insbesondere wurde nicht festgestellt, dass das Unternehmen * 1. als Arbeitgeber in erheblichem Maße gegen die Pflichten gemäß § 4 Abs. 1 oder 3 BTTG, 2. als Auftragnehmer in erheblichem Maße gegen die Pflicht gemäß § 3 Abs. 2 BTTG oder 3. als Auftragnehmer in erheblichem Maße gegen die Pflicht gemäß § 9 BTTG verstoßen hat. * unser Unternehmen oder dessen nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter nicht + 1. nach § 404 Absatz 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße von wenigstens Zweitausendfünfhundert Euro rechtskräftig belegt worden ist oder 2. nach den §§ 10, 10a oder 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden ist. * es sich – sofern für die zu vergebende Leistung relevant – im Falle von Eisen- und Stahlerzeugnissen bei den von uns im Auftragsfall gelieferten Produkten NICHT um Eisen- oder Stahlerzeugnis i. S. v. Art. 3 g i. V. m. Anhang XVII EU VO 833/2014 handelt. Es werden/ wurden keine der dort gelisteten Eisen-/Stahlerzeugnisse russischen Ursprungs verwendet, dies gilt auch für etwaige Verarbeitungsvorgänge. Wir verpflichten uns, von den Zollbehörden etwaig verlangte Belege unverzüglich zur Verfügung zu stellen. * sofern für die zu vergebende Leistung relevant, im Auftragsfall dem Verbot gemäß + 1. Anhang XXI gemäß Artikel 3i, Anhang XXV gemäß Artikel 3m, Anhang XXVI gemäß Artikel 3o, Anhang XXXVIIIA gemäß Artikel 3p [Verordnung (EU) 833/2014] sowie 2. Anhang VII und XXIII gemäß Artikel 1h, Anhang VIII gemäß Artikel 1i, Anhang X gemäß Artikel 1o, Anhang XI gemäß Artikel 1p, Anhang XIII gemäß Artikel 1r, Anhang XXVII gemäß Artikel 1ra, Anhang XXI gemäß Artikel 1rb, Anhang XXIX gemäß Artikel 1rc [Verordnung (EU) 765/2006] entsprechend, keine solchen Waren russischen oder weißrussischen Ursprungs und nicht solche aus diesen Gebieten ausgeführte Waren geliefert werden.
Hinweis: Bei einem Auftragswert von 50.000 Euro (netto) oder höher ist der Auftraggeber verpflichtet, für den späteren Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister einzuholen (§ 6 WRegG). Im Falle einer Selbstreinigung bitte formlos die Nachweise nach § 125 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, Nr. 2 und Nr. 3 GWB darstellen.
Hinweis zu Mindestanforderungen: Die Abgabe der vorstehenden Erklärungen erfolgt durch die abschließende Sammelerklärung (=Mindestanforderung).

Abschnitt:

Unternehmensdarstellung (EK-02-A)

Zu der Art unseres Unternehmens, unserer Unternehmensorganisation und unserer Tätigkeit geben wir folgende Erklärung ab:

a) Allgemeine Angaben
Name des Unternehmens (Firma):
Anschrift:
E-Mail:
Telefon:
Internetadresse:
USt-ID-Nummer:
Gründungsjahr:
b) Angaben zur Unternehmensgröße1 (bitte Zutreffendes ankreuzen):
Es liegt i. S. d. Empfehlung der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (ABl. L 124 vom 20.05.2003, S. 36) [ ] ein Kleinstunternehmen vor. [ ] ein kleines Unternehmen vor. [ ] ein mittleres Unternehmen vor. [ ] keines der vorgenannten Unternehmen vor.
c) Leistungsspektrum und Hauptgeschäftstätigkeit
Hauptgeschäftstätigkeit:
Leistungsspektrum:
d) Organisatorische Gliederung
Niederlassungen:
Tochtergesellschaften:
verbundene Unternehmen im Sinne von § 15 AktG:
e) Ggf. amtliches Verzeichnis/Präqualifizierungssystem
Angabe des amtlichen Verzeichnisses bzw. Präqualifizierungssystems, in dem der Wirtschaftsteilnehmer erfasst ist:
Eintragungs- bzw. Zertifizierungsnummer:
Angaben zum möglichen Abruf der Dokumente:
Hinweis zu Mindestanforderungen: Die entsprechenden Einträge der geforderten Angaben sind erforderlich und sind durch die abschließende Sammelerklärung zu bestätigen (=Mindestanforderung).

1 Kleinstunternehmen: Unternehmen, die weniger als 10 Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme 2 Mio. EUR nicht übersteigt.

Kleine Unternehmen: Unternehmen, die weniger als 50 Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme 10 Mio. EUR nicht übersteigt.

Mittlere Unternehmen: Unternehmen, bei denen es sich weder um Kleinstunternehmen noch um kleine Unternehmen handelt, die weniger als 250 Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz 50 Mio. EUR nicht übersteigt oder deren Jahresbilanzsumme 43 Mio. EUR nicht übersteigt.

Große Unternehmen: Unternehmen, die mehr als 250 Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz mehr als 50 Mio. EUR beträgt oder deren Jahresbilanzsumme mehr als 43 Mio. EUR beträgt.

Um als Kleinst-/ kleines oder mittleres Unternehmen zu gelten, muss ein Unternehmen zudem von Großunternehmen in dem Sinne unabhängig sein, dass sich weniger als 25 % des Kapitals oder der Stimmanteile im Eigentum eines oder mehrerer Unternehmen befinden, das nach dieser Definition als großes Unternehmen anzusehen ist.

Abschnitt:

Berufs- oder Handelsregistereintragung (EK-03-A)

Wir erklären, dass unser Unternehmen

(bitte Zutreffendes ankreuzen)

[ ]wie folgt im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem unser Unternehmen niedergelassen ist, eingetragen ist: Register: Nummer:
[ ]nicht im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist, [ ] aber über folgende gleichwertige Erlaubnis der Berufsausübung verfügt: [ ] und keine Erlaubnis des nachstehenden Berufs und keine Reglementierung der Berufsausübung vorgeschrieben ist:
Hinweis zu Mindestanforderungen: Die entsprechenden Einträge der geforderten Angaben sind erforderlich und sind durch die abschließende Sammelerklärung zu bestätigen (=Mindestanforderung).

Abschnitt:

Haftpflichtversicherung (EK-04-A)

Der Auftraggeber fordert, dass für das hier in den Wettbewerb gestellte Vorhaben (Projekt) eine adäquate Deckung des Haftpflichtrisikos über eine Versicherung sichergestellt ist/wird.

Mindestens folgende Deckungssummen werden dabei erwartet:

  • mindestens 5 Mio. EUR (2-fach maximiert, pro Jahr) für Personen- und Sachschäden und
  • mindestens 250.000,00 EUR (1-fach maximiert, pro Jahr) für Vermögensschäden

Der Auftraggeber akzeptiert hierfür

  • entweder eine für die Vertragslaufzeit bestehende Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens den o. g. Deckungssummen und Maximierungen

  • oder eine spezifische Projektdeckung (bei Projektversicherung/Excedentendeckung genügt eine 1-fache Maximierung für alle Schäden).

Dies vorausgeschickt, erklären wir wie folgt:

Wir haben die vorstehenden Anforderungen an die Haftpflichtversicherung zur Kenntnis genommen und bestätigen, bereits bei Abgabe unseres Teilnahmeantrags über eine den vorstehenden Anforderungen entsprechende Versicherung/Deckung zu verfügen und diese für die Dauer des Vertragsverhältnisses im Zuschlagsfall aufrecht zu erhalten, bzw. alternativ verpflichten uns, über eine den vorstehenden Anforderungen entsprechende Versicherung/Deckung unverzüglich nach Zuschlag, jedoch in jedem Fall vor Leistungsbeginn abzuschließen und diese für die Dauer des Vertragsverhältnisses im Zuschlagsfall aufrecht zu erhalten.
Hinweis zu Mindestanforderungen: Verlangt wird im Angebot kein Nachweis (KEINE Police einreichen). Die Abgabe der vorstehenden Erklärungen erfolgt durch die abschließende Sammelerklärung (=Mindestanforderung).

Abschnitt:

Umsatzdarstellung (EK-05-A – EK-06-A)

JahrGesamtumsatz des Unternehmens in Euro nettoUmsatz des Unternehmens im Tätigkeitsbereich CDE Software in Euro netto
2025
2024
2023
Ausfüllhinweis: Es ist vom Bewerber sowohl der Gesamtumsatz als auch der Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren anzugeben. Sollte der Abschluss des letzten Geschäftsjahres noch nicht vorliegen, ist dies entsprechend zu kennzeichnen und die Daten des davorliegenden Jahres heranzuziehen. Die Einzelumsätze der Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft werden addiert.

Abschnitt:

Durchschnittliche Beschäftigtenanzahl (EK-07-A)

Wir erklären, in den letzten drei Geschäftsjahren durchschnittlich folgende Anzahl an Beschäftigten (VZÄ) beschäftigt zu haben:

  1. Gesamt-Beschäftigte (inklusive Führungskräfte)
Jahr202520242023
Anzahl
  1. Führungskräfte
Jahr202520242023
Anzahl
Ausfüllhinweis: Es sind vom Bewerber sowohl die Anzahl der Gesamt-Beschäftigten (VZÄ) als auch die Anzahl der Führungskräfte in den letzten drei Geschäftsjahren anzugeben. Die Mitarbeiterzahlen der Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft werden addiert.
Die Erklärung durch entsprechende Einträge ist erforderlich. Die Abgabe der vorstehenden Erklärungen erfolgt durch die abschließende Sammelerklärung (=Mindestanforderung).

Abschnitt:

Technische Fachkräfte (EK-08-A)

Wir erklären, dass uns folgende Anzahl an Mitarbeitern/freien Mitarbeitern (technischen Fachkräften) zur Verfügung stehen, die als CDE Projektleiter oder stellvertretender Projektleiter eingesetzt werden können:

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Die Darstellung der technischen Fachkräfte erfolgt durch Ausfüllen jeweils eines Anhangs zu dieser Anlage pro Fachkraft (siehe 1. Anhang zu Anlage D.1).

Hinsichtlich der technischen Fachkräfte müssen mindestens die folgende Anzahl Mitarbeitern/freien Mitarbeitern (technischen Fachkräften) zur Verfügung stehen, die als CDE Projektleiter oder stellvertretender Projektleiter eingesetzt werden können (Mindestanforderung, bei deren Nichterfüllung der Bewerber/Bieter als ungeeignet ausgeschlossen wird): Mindestens zwei (2) technische Fachkräfte, die als CDE Projektleiter oder stellvertretender Projektleiter eingesetzt werden können und folgende Anforderungen erfüllen: * Die Technische Fachkraft beherrscht entweder Deutsch als Muttersprache oder kann ein Sprachzertifikat mindestens mit C1 für Deutsch nachweisen, * Die Technische Fachkraft ist seit mindestens 12 Monaten durchgängig beim aktuellen Arbeitgeber / CDE-Anbieter angestellt; als Bemessungsgrundlage gilt der Ablauf der Teilnahmefrist in diesem Vergabeverfahren * Die Technische Fachkraft kann in EU, Schweiz oder Norwegen mindestens 2 CDE-Verträge als Projektleiter oder stellvertretender Projektleiter nachweisen.

Abschnitt:

Unternehmensreferenzen (EK-09-A – EK-09-B)

Der Auftraggeber fordert das Vorliegen von Referenzen, um die technisch-berufliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers feststellen zu können (EK-09-A).

Die dargestellten Referenzen müssen die umfassenden Erfahrungen des Bewerbers in Bezug auf die Ausführung von Leistungen der hier ausgeschriebenen Art belegen, d.h. hinsichtlich Aufgaben, Umfang und Anforderung dem hier beschriebenen Vergabegegenstand möglichst nahekommen, insbesondere im Hinblick auf die in der Leistungsbeschreibung ausgeführten Charakteristika der zu vergebenen Leistungen.

Die Referenzdarstellung erfolgt durch Ausfüllen jeweils eines Anhangs zu dieser Anlage pro Referenz. Dabei sind sämtliche im Anhang vorgesehenen Felder vollständig auszufüllen. Auf separates Anfordern durch den Auftraggeber hat der Bewerber zudem die Kontaktdaten eines Ansprechpartners beim Referenzgeber zu benennen (E-Mail-Adresse und Telefonnummer).

CDE-Dienstleistungen bei Hochbau- und Infrastrukturprojekten in der EU, Schweiz, Norwegen (EK-09-B):

Bewertet werden maximal drei (3) Referenzen für Hochbau- und Infrastrukturprojekte mit Projektstandort in der EU, der Schweiz oder Norwegen, bei denen zusätzlich zur Bereitstellung des CDE-Systems Dienstleistungen durch den Bewerber für die jeweiligen Bauherren erbracht worden sind. Maßgeblich sind Leistungen, die vertraglich beauftragt wurden und entweder bereits vollständig durch den Bewerber erbracht worden sind oder zum Ablauf der Teilnahmefrist in diesem Vergabeverfahren durch den Bewerber für die Bauherren erbracht werden. Folgende Dienstleistungen sind für den Auftraggeber besonders relevant:

  • Durchführung CDE-Schulungen/Trainings für den Auftraggeber;
  • Bereitstellung CDE-System-Dokumentationen für Nutzer des Auftraggebers in digitaler OnDemand-Form inklusive Videos des Systems (Anwender-Dokumentation bzw. CDE-Nutzerhandbuch individuell durch Nutzer digital abrufbar und mit Erklärvideos ausgestattet);
  • Entwicklung/Bereitstellung Auftraggeber-spezifisches CDE-Setup, bestehend aus mindestens betriebsfertig eingerichteter Rollen und Rechte, betriebsfertig eingerichteter Partitionen und Datei-Strukturen, betriebsfertig eingerichteter Meta-Daten für Dateien und Prozesse (Aufgaben bzw. „Workflows“);
  • Customer Success Management während der CDE Nutzungsperiode, einschließlich Nachweis der erfolgreichen Umsetzung vereinbarter Produktivitätsziele oder anderer KPIs;
  • Entwicklung, Bereitstellung und Anbindung bidirektionaler API- bzw. Schnittstellenlösungen zur medienbruchfreien Vernetzung der CDE mit weiteren IT-Systemen des Auftraggebers oder Dritter; bidirektional bezeichnet den Datenaustausch sowohl von der CDE zu dem angebundenen System als auch vom angebundenen System zur CDE.
Hinweis zu Mindestanforderungen: Verlangt wird die Vorlage von 3 Referenzen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind und den nachstehenden Anforderungen genügen. Der prägende Teil der Leistungserbringung muss in den letzten drei Jahren (ab Bekanntmachung dieses Verfahrens) erbracht worden sein. Liegt der Start der Leistungserbringung länger als drei Jahre zurück, ist darzustellen, welche Leistungen in den letzten drei Jahren erbracht wurden. Für jede benannte Referenz muss gelten (=Mindestanforderung): * Der prägende Teil der Leistung muss in den letzten drei Jahren vor Bekanntmachung erbracht worden sein. * Bereitstellung eines CDE-Systems bei Hochbau- und Infrastrukturprojekten in der EU, Schweiz oder Norwegen (EK-09-A): Der Bewerber weist drei (3) Referenzen für die Bereitstellung eines CDE-Systems für Hochbau- und Infrastrukturprojekte mit Projektstandort in der EU, der Schweiz oder in Norwegen nach. Das CDE-System muss dabei für die Planung und Ausführung des Bauwerks bzw. der Infrastrukturmaßnahme eingesetzt worden sein. Die Abgabe der vorstehenden Erklärungen erfolgt durch die abschließende Sammelerklärung (=Mindestanforderung).

Der Bewerber hat jede Referenz auf jeweils maximal drei (3) DIN A4-Seiten (Schriftgröße 11pt) unter Verwendung (als erste Seite) des Anhangs zur Anlage D.1 Abschnitt „Unternehmensreferenzen“ darzustellen. Schaubilder oder andere Darstellungen können als Anlage eingereicht werden. Seiten oberhalb des Limits werden bei der Bewertung nicht berücksichtigt.

Das Referenzblatt (2. Anhang zu Anlage D.1) ist unter Berücksichtigung vorstehender Mindestanforderungen bedarfsgerecht zu vervielfachen und zwecks Zuordnung zu einem Bewertungskriterium (s. dazu Anlage D.3, Ziffer 3) mit einer Referenznummer zu versehen.

Abschnitt:

ISO 27001 Zertifizierung (EK-10-A/B)

Der Bewerber hat geeignete Maßnahmen zur Sicherstellung der IT Sicherheit zu treffen:

  • ISO 27001 Zertifizierung (Server)Infrastruktur (Cloud-Hoster) (EK-10-A)

Zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit muss der Bewerber eine Zertifizierung nach ISO 27001 bzgl. der eingesetzten (Server)Infrastruktur (spätestens zum Leistungsbeginn) vorweisen. Sofern zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch keine Zertifizierung nach ISO 27001 vorliegt, hat der Bewerber unter Verwendung des 3. Anhangs zu Anlage D.1 Abschnitt „ISO 27001 Zertifizierung“ darzustellen, welche Schritte zur Erreichung des entsprechenden Zertifikats unternommen wurden. Aus den Darstellungen muss für den Auftraggeber plausibel hervorgehen, dass eine Zertifizierung spätestens zum Leistungsbeginn erfolgen wird (Mindestanforderung).

Bei Bewerbergemeinschaften sind die entsprechenden Nachweise zu EK-10-A und EK-10-B

für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzureichen.

  • ISO 27001 Zertifizierung Organisation/des Unternehmens (EK-10-B)

Wir erklären zudem, dass in unserem Unternehmen eine abgeschlossene Zertifizierung nach ISO 27001 bezüglich der Organisation/des Unternehmens bereits derzeit vorliegt.

[ ] Als Nachweis legen wir eine Kopie der Zertifizierung nach ISO 27001 bezüglich der Organisation/des Unternehmens von einem externen, unternehmensunabhängigen Prüfer bei (nähere Angabe hierzu siehe 3. Anhang zu Anlage D.1).

Auftragsausführung

Russland-Sanktionen (XK-01-A)

Nach Art. 5k Abs.1 Verordnung (EU) Nr. 833/2014 i. V. m. der Verordnung (EU) 2022/576 ist es verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen:

  1. russische Staatsangehörige,
  2. in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,
  3. juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu mehr als 50% unmittelbar oder mittelbar von Angehörigen, Personen, Organisationen oder Einrichtungen i.S. a) oder b) gehalten werden,
  4. natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung von Staatsangehörigen, Personen, Organisationen oder Einrichtungen i. S. a), b) oder c) handeln,
  5. Unterauftragnehmer, eignungsverleihende Unternehmen und Lieferanten die unter a) bis d) fallen, wenn auf diese mehr als 10 % des Auftragswertes entfällt.
Wir erklären, * + - 1. dass kein Zuschlags- und Erfüllungsverbot gemäß Art. 5k Abs. 1 Verordnung EU) Nr. 833/2014 i. V. m. der Verordnung (EU) 2022/576 für öffentliche Aufträge im Zusammenhang mit russischen Personen, Organisationen und Einrichtungen besteht und dass weder wir noch die von uns vertretenen Unternehmen, Mitglieder eines Konsortiums oder deren Unterauftragnehmer Gegenstand individueller Finanzsanktionen gemäß Art. 2 Verordnung (EU) Nr. 269/2014 sind, 2. dass wir uns nicht im Eigentum oder unter der Kontrolle natürlicher oder juristischer Personen, Organisationen oder Einrichtungen befinden, die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 aufgeführt sind. Eine Kontrolle liegt insbesondere vor, wenn eine gelistete Person unmittelbar oder mittelbar mehr als 50 % der Eigentumsrechte hält oder einen beherrschenden Einfluss ausübt und 3. dass wir sicherstellen, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder eignungsverleihende Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen mit einem Bezug zu Russland im Sinne von Art. 5k Abs. 1 lit. a) bis d) der Verordnung (EU) 2022/576 eingesetzt werden, und dass darüber hinaus keine Unternehmen eingesetzt werden, gegen die individuelle Finanzsanktionen nach Art. 2 der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 bestehen oder die im Eigentum oder unter der Kontrolle natürlicher oder juristischer Personen, Organisationen oder Einrichtungen stehen, die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 aufgeführt sind, soweit der auf diese Unternehmen entfallende Anteil der von ihnen tatsächlich erbrachten Leistungen mehr als 10 % des jeweiligen Auftragswertes beträgt.
Hinweis zu Mindestanforderungen: Die Abgabe der vorstehenden Erklärungen erfolgt durch die abschließende Sammelerklärung (=Mindestanforderung).

Auftragsausführung

Erklärung zur Tariftreue (XK-02-A)

Sofern es sich bei der zu vergebenden Leistung nach Maßgabe der korrespondierenden Bekanntmachung im Amtsblatt der EU um einen Dienstleistungsauftrag handelt, versichern wir Folgendes:

Wir verpflichten uns, den zur Ausführung des öffentlichen Auftrags eingesetzten Arbeitnehmern und Leiharbeitnehmern für die Dauer ihres Einsatzes mindestens die Arbeitsbedingungen zu gewähren, die die für uns einschlägige Rechtsverordnung nach § 5 BTTG festsetzt (Tariftreueversprechen, § 3 BTTG). Wir verpflichten uns ferner, die Pflichten gegenüber Nachunternehmern und Verleihern (§ 3 Abs. 2 BTTG), die Informationspflicht gegenüber den eingesetzten Beschäftigten (§ 4 Abs. 3 BTTG) sowie die Dokumentations- und Vorlagepflichten (§ 9 BTTG) einzuhalten. Auf die entsprechenden vertraglichen Ausführungsbedingungen wird verwiesen.

Hinweis zu Mindestanforderungen: Die Abgabe der vorstehenden Erklärung erfolgt durch die abschließende Sammelerklärung (=Mindestanforderung).

Abschnitt:

Sammelerklärung

Die Richtigkeit, Beachtung und Erfüllung aller in den vorigen Abschnitten abgegebenen Erklärungen, aller angekreuzten und ausgefüllten Angaben und der anhängenden Unternehmensreferenzen bestätigen wir hiermit mit folgender Erklärung in Textform i. S. d. § 126b BGB, sowie ferner, dass keiner der genannten zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe oder Verstöße vorliegt und die Erfüllung der genannten Ausführungsbedingungen sichergestellt ist / wird:

Ort, Datum
Name des UnternehmensName des Erklärenden
Hinweis zu Mindestanforderungen: Verlangt wird der Eintrag von Ort, Datum, Name des Unternehmens und Erklärenden (=Mindestanforderung)
  1. Anhang zu Anlage D.1:

Technische Fachkräfte (EK-08-A)

Unternehmen (Bewerber)
Name der technischen Fachkraft, die als CDE Projektleiter/stellvertretender Projektleiter eingesetzt werden kann
Verhältnis zum Unternehmen[ ] Mitarbeiter [ ] freier Mitarbeiter
Die Technische Fachkraft ist zum Ablauf der Teilnahmefrist seit folgender Anzahl an Monaten durchgängig beim genannten Unternehmen angestellt:Monate
Deutschkenntnisse[ ] Muttersprache [ ] Sprachzertifikat für C1 oder besser
Die technische Fachkraft wird für die Leistungsausführung zur Verfügung stehen, weil
Referenz 1: CDE-VertraProjektstandort Land: Rolle: [ ] Projektleiter [ ] stellv. Projektleiter Auftragsdauer:       Jahre      Monate Projektbeschreibung:
Referenz 2: CDE-VertragProjektstandort Land: Rolle: [ ] Projektleiter [ ] stellv. Projektleiter Auftragsdauer:       Jahre       Monate Projektbeschreibung:
  1. Anhang zu Anlage D.1:

Unternehmensreferenz (EK-09-A – EK-09-B)

Unternehmen/ Referenznehmer (Leistungserbringer der referenzierten Leistung) [i. d. R. Bieter oder Eignungsleihgeber]
Referenznummer
Name des Auftraggebers/Leistungsempfangenden/ Referenzgebers
Zeitraum der Leistungserbringungvon       bis
Inhalt der referenzierten Leistung ist[ ] Bereitstellung eines CDE-Systems CDE-Dienstleistungen bei Hochbau- und Infrastrukturprojekten
Auftragsvolumen der selbst erbrachten Leistung
Anschrift
Kontaktdaten, unter denen der Referenzgeber zwischen 18.08.2026 und 11.09.2026 zu erreichen ist
Auftragsdauer (insgesamt oder – wenn noch andauernd – bisher)Jahre       Monate
Zeitpunkt Auftragsende
Auftragsvolumen der selbst erbrachten Leistung
Projektstandort (Land)
bei „Bereitstellung eines CDE-Systems“: für folgende HOAI-Leistungsphasen (ggf. äquivalent) wurde das CDE-System eingesetzt:
bei „CDE-Dienstleistungen bei Hochbau- und Infrastrukturprojekten“: Folgende Leistungen wurden vertraglich beauftragt und für den Bauherren erbracht: [ ] Bereitstellung eines CDE-Systems [ ] Durchführung CDE-Schulungen/Trainings für den Auftraggeber [ ] Bereitstellung CDE-System-Dokumentationen für Nutzer des Auftraggebers in digitaler OnDemand-Form inklusive Videos des Systems (Anwender-Dokumentation bzw. CDE-Nutzerhandbuch individuell durch Nutzer digital abrufbar und mit Erklärvideos ausgestattet) [ ] Entwicklung/Bereitstellung Auftraggeber-spezifisches CDE-Setup, bestehend aus mindestens betriebsfertig eingerichteter Rollen und Rechte, betriebsfertig eingerichteter Partitionen und Datei-Strukturen, betriebsfertig eingerichteter Meta-Daten für Dateien und Prozesse (Aufgaben bzw. „Workflows“) [ ] Customer Success Management während der CDE Nutzungsperiode, einschließlich Nachweis der erfolgreichen Umsetzung vereinbarter Produktivitätsziele oder anderer KPIs [ ] Entwicklung, Bereitstellung und Anbindung bidirektionaler API- bzw. Schnittstellenlösungen zur medienbruchfreien Vernetzung der CDE mit weiteren IT-Systemen des Auftraggebers oder Dritter; bidirektional bezeichnet den Datenaustausch sowohl von der CDE zu dem angebundenen System als auch vom angebundenen System zur CDE

Gegenstand und Beschreibung der selbst erbrachten Leistung:

  1. Anhang zu Anlage D.1:

ISO 27001 Zertifizierung (EK-10-A)

Wir erklären, dass in unserem Unternehmen eine Zertifizierung nach ISO 27001 bezüglich der eingesetzten (Server)Infrastruktur (Cloud-Hoster)

[ ] angestrebt und spätestens zum Leistungsbeginn vorliegen wird. Folgende Schritte zur Erreichung des Zertifikats nach ISO 27001 bezüglich der eingesetzten (Server)Infrastruktur wurden bereits unternommen: Eine Zertifizierung wird spätestens zum Leistungsbeginn erfolgen, weil:[ ] bereits derzeit vorliegt. Als Nachweis legen wir eine Kopie der Zertifizierung nach ISO 27001 bezüglich der eingesetzten (Server)Infrastruktur bei.
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