Bewertungskriterien für den Teilnahmeantrag
(1. Verfahrensstufe)
- Allgemeine Hinweise zum Auswahlprozess nach § 51 VgV
Es gibt zwei Arten von Kriterien:
A-Kriterien (Ausschlusskriterien):
Diese Kriterien müssen zwingend erfüllt werden. Bei Nichterfüllung wird der Teilnahmeantrag vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Die A-Kriterien werden in Anlage D.1_Eigenerklärung-Bewerber erläutert.
B-Kriterien (Bewertungskriterien):
Diese Kriterien sind Bewertungskriterien, anhand derer die Eignung des Bewerbers gewertet wird.
Die B-Kriterien werden in diesem Dokument erläutert. Es ist möglich, dass ein Kriterium sowohl A-Kriterium als auch B-Kriterium ist.
Teilnahmeanträge, die hinsichtlich der Eignung alle A-Kriterien erfüllen und bei denen keine Ausschlussgründe vorliegen, werden vom Auftraggeber anhand der im Folgenden dargestellten Bewertungsmatrix gewertet.
Es können maximal 92 Punkte erreicht werden. Anhand der vergebenen Punktzahl wird eine Wertungsreihenfolge aller Teilnahmeanträge erstellt. Der Auftraggeber fordert nach pflichtgemäßem Ermessen die 4 bestplatzierten Bewerber zur Angebotsabgabe auf. Gehen weniger wertungsfähige Teilnahmeanträge ein, führt der Auftraggeber das Verfahren mit den geeigneten Bewerbern weiter.
Gleichstand: Bei gleicher Punktzahl entscheidet die höhere Bewertung im Kriterium EK-09-B; besteht danach weiterhin Gleichstand, entscheidet das Los.
Sofern weniger als vier geeignete Bewerber vorhanden sind, ist grundsätzlich beabsichtigt, das Vergabeverfahren fortzuführen und die Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern, die über die geforderte Eignung verfügen (vgl. § 51 Abs. 3 VgV).
- Bewertungskriterien zur Auswahl der geeigneten Bewerber
Die Auswahl erfolgt anhand der nachfolgenden Bewertungsmatrix für die Teilnahmeanträge zur Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden:
Tabelle 1: Übersicht Bewertungskriterien
| Nr. | Auswahl-/Bewertungskriterium | Max. erreichbare Punktzahl |
| 1. | EK-09-B CDE-Dienstleistungen bei Hochbau- und Infrastruktur-projekten in der EU, der Schweiz und Norwegen | 90 (max. 30 Punkte pro Referenz) |
| 2. | EK-10-A/B ISO 27001 Zertifizierung Organisation/Unternehmen | 2 |
| Gesamtpunktzahl: | 92 |
- Bewertungskriterien Unternehmensreferenzen (EK-09-B)
Bewertet werden maximal drei (3) Referenzen aus dem Bereich Hochbau und/oder aus dem Bereich Infrastruktur in der EU, der Schweiz und Norwegen. Je Unternehmensreferenz können dabei maximal 30 Punkte erreicht werden. Insgesamt können damit für das Auswahlkriterium EK-09-B maximal 90 Punkte erreicht werden.
Der Bewertung liegt folgender Bewertungsmaßstab zugrunde:
Tabelle 2: Bewertungsmaßstab für die eingereichten Referenzen
| Bewertungsmaßstab | |
| Pro Referenz können maximal 30 Punkte erreicht werden. Folgende Dienstleistungen werden dabei wie folgt bepunktet: | |
| Durchführung von CDE-Schulungen/ Trainings für den Auftraggeber | 5 Punkte |
| Bereitstellung von CDE-Systemdokumentationen für Nutzer des Auftraggebers in digitaler On-Demand-Form einschließlich Systemvideos (Anwenderdokumentation bzw. CDE-Nutzerhandbuch, individuell digital abrufbar und mit Erklärvideos ergänzt) | 3 Punkte |
| Entwicklung und Bereitstellung eines auftraggeberspezifischen CDE-Setups für den Auftraggeber, bestehend aus mindestens betriebsfertig eingerichteten Rollen und Rechten, betriebsfertig eingerichteten Partitionen und Datei-strukturen sowie betriebsfertig eingerichteten Metadaten für Dateien und Prozesse (Aufgaben bzw. „Workflows“) | 5 Punkte |
| Customer Success Management während der CDE Nutzungsperiode, einschließlich Nachweis der erfolgreichen Umsetzung vereinbarter Produktivitätsziele oder anderer KPIs | 2 Punkte |
| Entwicklung, Bereitstellung und Anbindung bidirektionaler API- bzw. Schnittstellenlösungen zur medienbruchfreien Vernetzung der CDE mit weiteren IT-Systemen des Auftraggebers oder Dritter; bidirektional bezeichnet den Datenaustausch sowohl von der CDE zu dem angebundenen System als auch vom angebundenen System zur CDE | 15 Punkte |
- ISO 27001 Zertifizierung (EK-10-B)
Der Bewerber hat geeignete Maßnahmen zur Sicherstellung der IT-Sicherheit zu treffen:
- ISO 27001 Zertifizierung Organisation/Unternehmen
Weist der Bewerber darüber hinaus auch eine Zertifizierung nach ISO 27001 für seine Organisation bzw. für sein Unternehmen nach, wird dies bei der Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert werden, positiv bewertet. Bei erfolgreichem Nachweis der Zertifizierung werden gemäß Tabelle 1 insgesamt 2 Punkte vergeben. Als Nachweis legt der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag das Zertifikat eines externen, unternehmensunabhängigen Prüfers vor.
Bei Bewerbergemeinschaften sind die entsprechenden Nachweise für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzureichen.