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Beratungsleistungen zur Personalentwicklung und Organisationsentwicklung im Hamburg Service

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 06.11.2026, 08:37 (Europe/Berlin)

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VERGABEUNTERLAGEN

Maßnahme:

Leistung: Beratungsdienstleistungen zur Personalentwicklung im

Hamburg Service

Vergabe-Nr.: FB 2026001824

Offenes Verfahren (EU) (VgV)

Ausschreibung

AUFTRAGGEBER BVC Behörde für Finanzen und Bezirke Adolphsplatz 3-5, 20457 Hamburg, Deutschland

03.11.2026

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Inhaltsverzeichnis

Vergabeunterlagen........................................................................................................................................................... 1

Projektinformation.................................................................................................................................................... 1

Vertragsbedingungen/Formulare.............................................................................................................................. 3

02_HmbVgRL_Aufforderung Angebotsabgabe_01_2024................................................................................ 3

Leere Seite............................................................................................................................................... 7

Leistungsbeschreibung.................................................................................................................................... 8

1 Allgemeines, Angebotsanforderung und -wertung............................................................................... 10

1.1 Ausschreibungsziel.................................................................................................................... 10

1.2 Ausschreibungsumfang und Losaufteilung................................................................................ 10

1.3 Nebenangebote.......................................................................................................................... 11

1.4 Bietergemeinschaft..................................................................................................................... 11

1.5 Unterauftragsvergabe und Eignungsleihe.................................................................................. 12

1.6 Eignungsbezogene Erklärungen und Nachweise....................................................................... 12

1.7 Leistungsbezogene Unterlagen und Nachweise........................................................................ 14

1.8 Hinweise zu den Erklärungen und Nachweisen......................................................................... 15

1.9 Zuschlagserteilung..................................................................................................................... 15

1.10 Weitere Informationen, Wirtschaftsauskünfte........................................................................... 18

2 Technisches Leistungsverzeichnis (Leistungsumfang)........................................................................ 19

2.1 Leistungsumfang........................................................................................................................ 19

2.2 Mindestanforderungen an Berater:in.......................................................................................... 23

Vertragsbedingungen....................................................................................................................................... 25

Vertragsbedingungen............................................................................................................................... 26

  1. Allgemeine Vertragsbedingungen................................................................................................ 27

  2. Recht............................................................................................................................................ 27

  3. Ansprechpartner/ Projektverantwortlicher.................................................................................... 28

  4. Vertragslaufzeit, Kündigung......................................................................................................... 28

  5. Änderungen des Vertrages.......................................................................................................... 28

  6. Datenschutzrechtliche Bestimmungen......................................................................................... 29

  7. Preisgestaltung und -bindung; Mindestlohn................................................................................. 29

  8. Haftung......................................................................................................................................... 30

  9. Rechnungsstellung....................................................................................................................... 30

  10. Salvatorische Klausel................................................................................................................. 31

03_HmbVgRL_DSGVO-Information_11_2022................................................................................................. 32

1 Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich?................................................................................ 32

2 Wer ist Datenschutzbeauftragter?......................................................................................................... 32

3 Zu welchem Zweck und auf welcher Rechtsgrundlage werden Ihre personenbezogenen Daten vera. 32

4 Welche personenbezogenen Daten werden verarbeitet?..................................................................... 33

5 Unter welchen Voraussetzungen dürfen Ihre Daten an Dritte weitergegeben werden?....................... 33

6 Wie lange werden Ihre Daten gespeichert?.......................................................................................... 34

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7 Welche Rechte haben Sie?................................................................................................................... 34

04_HmbVgRL_Eignungsvordruck 10_2023..................................................................................................... 35

Ausfüllhinweise für den Teilnehmer......................................................................................................... 35

Eignungsanforderungen (§§ 31 ff. UVgO oder §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV)....................................... 35

  1. Fachkunde............................................................................................................................................ 36

Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (§ 33 UVgO; § 44 VgV) werden fol 36

  1. Leistungsfähigkeit................................................................................................................................. 36

Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (§ 33 UVgO; § 45 VgV) werde. 36

Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 33 UVgO; § 46 VgV) werden fol 36

Zum Nachweis der Leistungsfähigkeit werden keine Kapazitäten anderer Unternehmen beansprucht.. 37

Zum Nachweis der Leistungsfähigkeit werden Kapazitäten anderer Unternehmen beansprucht............ 37

  1. Ausschlussgründe................................................................................................................................ 38

Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen, insbesondere nach den §§ 123, 124 G... 38

  1. Ausführungsbedingungen.................................................................................................................... 38

Zu den Ausführungsbedingungen nach den §§ 3, 3a, 3b und 7 des Hamburgischen Vergabegesetzes 38

Leere Seite............................................................................................................................................... 41

05_HmbVgRL_Angebot_03_2024................................................................................................................... 42

Bezeichnung der Teilleistungen............................................................................................................... 43

06 HmbVgRL_Bewerbungsbedingungen (BWB)_01_2025............................................................................. 45

Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen (BWB).............................. 45

Vorbemerkungen.............................................................................................................................. 45

  1. Vergabeunterlagen....................................................................................................................... 45

  2. Schutz des Wettbewerbs.............................................................................................................. 45

  3. Angebote...................................................................................................................................... 45

  4. Nebenangebote............................................................................................................................ 46

  5. Unteraufträge............................................................................................................................... 47

  6. Bietergemeinschaften................................................................................................................... 47

  7. Eignung........................................................................................................................................ 47

  8. Losentscheid................................................................................................................................ 47

  9. Sonderregelung für Rahmenvereinbarungen............................................................................... 47

  10. Verhandlungsvergabe................................................................................................................ 47

07_HmbVgRL_Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB)_01_2024................................................................. 48

Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Liefer- und Dienstleistungen........................ 48

  1. Art und Umfang der Leistungen (zu § 1)...................................................................................... 48

  2. Änderungen der Leistung (zu § 2)................................................................................................ 48

  3. Ausführungsunterlagen (zu §§ 3, 4)............................................................................................. 48

  4. Ausführung der Leistung (zu §§ 4, 10)......................................................................................... 48

  5. Pflichtverletzungen (zu § 7).......................................................................................................... 49

  6. Kündigung und Rücktritt (zu § 8).................................................................................................. 49

  7. Vertragsstrafe (zu § 11)................................................................................................................ 49

  8. Güteprüfung (zu § 12).................................................................................................................. 49

  9. Abnahme (zu § 13)....................................................................................................................... 49

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  1. Mängelansprüche und Verjährung (zu § 14).............................................................................. 50

  2. Rechnung (zu § 15).................................................................................................................... 50

  3. Zahlung (zu § 17)....................................................................................................................... 50

  4. Sicherheitsleistung (zu § 18)...................................................................................................... 50

  5. Streitigkeiten (zu § 19)............................................................................................................... 50

HmbTG Vertrag wird nicht veröffentlicht (Stand: 10 2017)............................................................................... 51

12_HmbVgRL_Bietergemeinschaft_11_2021.................................................................................................. 52

Eigenerklärung FB 5. RUS-Sanktionspaket_06_2022..................................................................................... 53

Produkte/Leistungen................................................................................................................................................ 55

Eignungskriterien...................................................................................................................................................... 58

Leistungskriterien..................................................................................................................................................... 60

Anlagen.................................................................................................................................................................... 61

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INFORMATIONEN ZUR AUSSCHREIBUNG

Es ist beabsichtigt, die in anliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen im Namen und für Rechnung des unten angegebenen Auftraggebers zu vergeben. Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.

INFORMATIONEN

ALLGEMEIN

AuftragsnummerFB 2026001824
Maßnahme
Maßnahme Nummer
AuftragsbezeichnungBeratungsdienstleistungen zur Personalentwicklung im Hamburg Service
AuftragsbeschreibungBereitstellung von Beratungsdienstleistungen für den Hamburg Service, im Bereich Personalentwicklung, mit den Schwerpunkten Veränderungsbegleitung & Organisationsentwicklung, sowie Konflikt- & Krisenintervention

VERFAHREN

AuftraggeberBVC Behörde für Finanzen und Bezirke
Weitere Auftraggeber
AuftraggebertypÖffentlicher Auftraggeber
Liefer-/Ausführungsort22222 Hamburg
LeistungsartDienstleistung
VergabeartOffenes Verfahren (EU) (VgV)

VERFAHRENSEIGENSCHAFTEN

Losweise VergabeJa
Art der losweisen VergabeBieter kann für ein oder mehrere Lose anbieten
Höchstzahl der Lose pro Angebot
ZuschlagskriteriumWirtschaftlichstes Angebot Berechnungsmethode: Freie Verhältniswahl Preis/Leistung Gewichtung: 35%: 65%
KlassifizierungenCodeBezeichnung

ANGEBOTE

Mehrere Hauptangebote zugelassenMehrere Hauptangebote sind nicht zulässig
NebenangeboteNebenangebote sind nicht zugelassen
NachlassNein
Skonto zugelassenNein
Skonto ZahlungszielTag(e)
Verwendung elektronischer MittelDie Einreichung der Angebote/Teilnahmeanträge darf nur elektronisch erfolgen
URL für elektronische Angebotehttps://bieterportal.hamburg.de
Zulässige SignaturenTextform nach §126b BGB

SONSTIGE ANGABEN

Vertragsart Dienstleistungsvertrag

TERMINE

ALLGEMEIN

Vorausgegangene VorinformationNein
Besondere DringlichkeitNein

BEKANNTMACHUNG

Vorinformation
Bekanntmachung05.11.2026

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ANGEBOTE UND BEWERTUNG

Angebotsfrist08.12.2026 10:00:00
Frist Bieterfragen23.11.2026 10:00
Eröffnungstermin
Bindefrist30.01.2027
Versand Vorabinformation

AUFTRAGSDAUER

Beginn
Ende
Anmerkungen

ELEKTRONISCHE TEILNAHME

Bitte melden Sie sich auf der Bekanntmachungsplattform unter https://bieterportal.hamburg.de mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort an.

Sofern Sie im System noch nicht registriert sind, können Sie dies auf der Plattform vornehmen. Die Registrierung ist kostenfrei.

Anschließend können Sie auf der Startseite bspw. nach dem Titel des Verfahrens über die Direktsuche als Suchbegriff suchen. Folgen Sie anschließend der Anleitung im System, um an dem Verfahren teilzunehmen.

BIETERFRAGEN

Bieterfragen müssen bis spätestens 23.11.2026 10:00 Uhr eingegangen sein. Für später eingehende Fragen wird deren Beantwortung nicht zugesichert. Bieterfragen müssen unter "Nachrichten" im eVergabe Bieterassistenten gestellt, sowie Antworten dort geprüft werden. Den Assistenten erreichen Sie unter folgender Adresse: https://bieterportal.hamburg.de Fragen auf anderen Kommunikationswegen, wie telefonische, schriftliche oder E-Mail Anfragen werden nicht beantwortet.

Hinweis: Sie erhalten unmittelbar nach Beantwortung einer Bieterfrage eine Benachrichtigung per E-Mail über das Vorliegen von Antworten im Bieterassistenten. Sie müssen daher alle Antworten im Assistenten prüfen und dort zur Kenntnis nehmen.

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Anlagen II zur HmbVgRL Vergabevordruck Nr. 02 Aufforderung Angebotsabgabe

[Name und Anschrift der Vergabestelle]

BVC Behörde für Finanzen und Bezirke

Beschaffungs- und Vergabecenter Adolphsplatz 3-5 20457 Hamburg

[Name/Firma und Anschrift des Bieters]

AUFFORDERUNG ZUR ABGABE EINES Angebots

Vergabeverfahren:

Beratungsdienstleistungen zur Personalentwicklung im Hamburg Service

Verfahrensnr: FB 2026001824 Art der Leistung: Dienstleistung Ort der Leistung: Hamburg Einreichungstermin (Ende der Angebotsfrist): 08.12.2026 , 10:00:00 Uhr Ende der Bindefrist: 30.01.2027

Sehr geehrte Damen und Herren,

es ist beabsichtigt, die in der Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen im Namen und für Rechnung der Freien und Hansestadt Hamburg zu vergeben. Es gelten die beigefügten Bewerbungsbedingungen (BWB).

Weitere Einzelheiten ergeben sich aus den beigefügten Anlagen (Zutreffendes bitte ankreuzen): Leistungsbeschreibung Vordruck Eignung Vordruck Angebot Bewerbungsbedingungen (BWB) Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) DSGVO-Information Sämtliche weiteren Anlagen und Eingabefelder in der e-Vergabe Bewertungsmatritzen für Los 1 und Los 2

  1. Vergabeunterlagen

Die Vergabeunterlagen sind beigefügt.

Die Vergabeunterlagen sind auf der Veröffentlichungsplattform der Freien und Hansestadt Hamburg (https://www.hamburg.de/oeffentliche-auftraege/) elektronisch veröffentlicht und können von dort bis zum Ablauf der Angebotsfrist elektronisch abgerufen werden. Der Bieter ist selbst dafür verantwortlich, sich jeweils die aktuelle Fassung der Vergabeunterlagen zu beschaffen (Nr. 1.2 BWB).

Aufforderung Angebotsabgabe – 01/2024 1 von 5 3

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Anlagen II zur HmbVgRL Vergabevordruck Nr. 02 Aufforderung Angebotsabgabe 2. Bieterkommunikation Zu diesem Vergabeverfahren werden nur Anfragen beantwortet, die über die Bieterkommunikation der e- Vergabe ("Kommunikation mit der Vergabestelle") innerhalb der Frist für die Einreichung von Bieterfragen gestellt werden. Frist für Bieterfragen: 23.11.2026 1 0:00 Uhr Die Beantwortung verspäteter Bieterfragen steht im Ermessen der Vergabestelle. Die Auskünfte inkl. aller Anlagen werden zeitnah über die Bieterkommunikation der e-Vergabe veröffentlicht bzw. dem Bieter auf an- derem Wege zur Verfügung gestellt. Sie werden Bestandteil der Vergabeunterlagen. Hinweis zur e-Vergabe: Ein Bieter kann durch Auswahl der Funktion „Nachricht bestellen“ in der e-Vergabe veranlassen, eine Kurzinformation über eine Auskunftserteilung zu erhalten. Ansonsten hat der Bieter etwaige Aufkunftserteilungen selbst nachzuverfolgen.

  1. Eignungsnachweise, Angaben und Unterlagen Angebote, die – ggf. nach erfolgloser Nachforderung – die geforderten Nachweise, Angaben und Unterlagen nicht enthalten, werden nach § 42 Abs. 1 UVgO bzw. § 57 Abs. 3 VgV ausgeschlossen. Mit dem Angebot sind folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen einzureichen: Hinweis: Diese Vorgaben gelten nicht bei Verfahren mit Teilnahmewettbewerb, weil diese Nachweise/Angaben/Unterla- gen dort bereits mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sind. Hinweis: Die elektronische Einreichung erfolgt durch das Hochladen in den Bieterassistenten der e-Vergabe.

Vordruck Eignung

Der Vordruck Eignung enthält Eigenerklärungen über die Eignung, das Nichtvorliegen von Ausschlussgrün- den sowie die Ausführungsbedingungen (vgl. §§ 31 ff. UVgO, §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV und § 7 HmbVgG).

Bei einer Vergabe oberhalb des EU-Schwellenwerts wird als vorläufiger Nachweis auch die „Einheitliche Europäische Eigenerklärung“ (EEE) akzeptiert (§ 50 VgV).

Vordruck Bietergemeinschaft, sofern Sie das Angebot als Bietergemeinschaft abgeben.

Sämtliche eignungsbezogenen Unterlagen und Nachweise gemäß Ziffer 1.6 der Leistungsbeschreibung

Sämtliche leistungsbezogenen Unterlagen und Nachweise gemäß Ziffer 1.7 der Leistungsbeschreibung

  1. Losaufteilung

keine Losaufteilung Angebote sind zulässig für ein Los für mehrere Lose für alle Lose

Näheres (z.B. Aufteilung und Anzahl der Lose, ggf. Einschränkungen) siehe Leistungsbeschreibung.

Aufforderung Angebotsabgabe – 01/2024 2 von 5 4

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Anlagen II zur HmbVgRL Vergabevordruck Nr. 02 Aufforderung Angebotsabgabe 5. Nebenangebote sind nicht zugelassen. zugelassen. nur zugelassen für

Die Nebenangebote müssen folgende Mindestanforderungen erfüllen:

Wegen des größeren Umfangs wird auf die Mindestanforderungen in der Leistungsbeschreibung verwiesen. Für die Einzelheiten der Nebenangebote gelten im Übrigen die Bewerbungsbedingungen (BWB).

  1. Unteraufträge (Nachunternehmer) Sofern Sie beabsichtigen, die Leistung (teilweise) durch Unterauftragnehmer (Nachunternehmer) ausführen zu lassen, haben Sie die betroffenen Leistungsteile auf dem Vordruck Angebot zu benennen und die Zustim- mung der Auftraggeberin vor der Leistungsausführung einzuholen. Sollten Sie ein anderes Unternehmen zudem zum Nachweis Ihrer Eignung in Anspruch nehmen wollen (Eignungsleihe), sind dazu besondere Angaben im Vordruck Eignung zu machen (Nr. 2). Die Leistung ist vom Auftragnehmer selbst zu erbringen (sog. Selbstausführungsgebot, § 26 Abs. 6 UVgO). Die Möglichkeit, andere Unternehmen im Wege der Unterauftragsvergabe (Nachunternehmereinsatz) in die Leistungserbringung einzubeziehen, besteht vorliegend nicht.

  2. Angebotsabgabe Um die Leistungsausführung anzubieten, füllen Sie bitte den Vordruck Angebot mit allen erforderlichen Anlagen aus. Reichen Sie diese Unterlagen ausschließlich wie folgt ein:

  • bis zum Einreichungstermin (Ende der Angebotsfrist, s.o.)
  • versehen mit Name/Firma und Anschrift sowie dem genau bezeichneten Vergabeverfahren
  • bei der Vergabestelle:
  • über den elektronischen Bieterassistenten der e-Vergabe. Hinweis: Der Zugang zur e-Vergabe steht Ihnen kostenlos unter https://bieterportal.hamburg.de zur Verfügung. Zur wirksamen Angebotsunterzeichnung genügt es, wenn Sie im letzten Schritt den Vor- und Zunahmen der zeichnungsberechtigten Person eintragen. Es werden nur Angebote akzeptiert, die der vorstehend geforderten Form entsprechen.
  1. Angebotswertung

Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt (§ 43 UVgO bzw. § 127 GWB, § 58 VgV).

Die Auswahl erfolgt nach den angegebenen Zuschlagskriterien. Bezuschlagt wird das Angebot, das nach den gewichteten Zuschlagskriterien den höchsten Gesamtpunktwert erreicht. Bei Punktgleichheit folgt die Zu- schlagsentscheidung den von der Auftraggeberin festgelegten Maßgaben. Die Angebotswertung erfolgt über eine Punktwertematrix nach folgenden Regeln:

Aufforderung Angebotsabgabe – 01/2024 3 von 5 5

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Anlagen II zur HmbVgRL Vergabevordruck Nr. 02 Aufforderung Angebotsabgabe Preiskriterium: Preis Gewichtung 35 % Hinweis: Der Preis (EUR, netto) wird aus der Wertungssumme des Angebots ermittelt. Diese ergibt sich aus der nachgerechneten Angebotssumme, insbes. unter Berücksichtigung von Nachlässen, Bonus-/Malus-Rege- lungen, Gleitklauseln.

Angebote für einen Abzug von Skonto werden zugelassen

nach Leistungserfüllung oder Abnahme sowie Eingang einer prüfbaren Rechnung. Zugelassene Skon- toangebote sind vom Bieter im Vordruck Angebot einzutragen; nur sie werden bei der Angebotswertung berücksichtigt.

Angebote für Skontoabzug werden nicht zugelassen.

Angebote, die unaufgefordert Skonto anbieten, werden vom Wettbewerb ausgeschlossen.

Qualitätskriterien:

qualitative Zuschlagskriterien Wertung der Qualität, basierend auf Erfahrung Gewichtung 35 % Wertung der Qualität, basierend auf Referenzen Gewichtung 30 % Gewichtung %


Summe: 100 % Beim Kriterium werden folgende Unterkriterien mit jeweiliger Gewichtung berücksichtigt:

Gewichtung % Gewichtung % Gewichtung %


Summe: 100 %

Ist nichts anderes angegeben, gelten die Unterkriterien für das Gesamtangebot.

  1. Bevorzugung von Werkstätten für behinderte Menschen und Inklusionsbetrieben (gilt nicht für EU-Vergabeverfahren) Bei der Vergabe von Aufträgen unterhalb der EU-Schwellenwerte wird der Zuschlag auf ein Angebot eines bevorzugten Bieters (Werkstätten für behinderte Menschen, Inklusionsbetriebe und anerkannte Blindenwerkstätten) erteilt, wenn es mindestens so wirtschaftlich ist, wie das ansonsten wirtschaftlichste Angebot eines anderen Bieters. Bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Angebote wird der von dem bevorzugten Bieter angebotene Preis mit einem Abschlag von 10 % berücksichtigt. Zur Errechnung dieses Abschlags muss bei einer Bietergemeinschaft angegeben werden, welcher Anteil am Gesamtangebot auf den bevorzugten Bieter entfällt. Die Eigenschaft als bevorzugter Bieter ist durch Vorlage der staatlichen Anerkennung nachzuweisen. Inklusionsbetriebe können eine Eigenerklärung abgeben, in der das Vorliegen der Voraussetzungen des § 215 SGB IX dargelegt wird.

  2. Fristen und Termine Bis zum Ablauf der Angebotsfrist (Einreichungstermin s.o.) können die Angebote geändert werden; das geänderte Angebot ist in derselben Weise einzureichen wie das ursprüngliche Angebot. Vom Einreichungstermin bis zum Ende der Bindefrist (s.o.) ist der Bieter an sein Angebot gebunden.

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Anlagen II zur HmbVgRL Vergabevordruck Nr. 02 Aufforderung Angebotsabgabe

  1. Sonstiges

Weitere Details zu den Zuschlagskriterien und der Vertragslaufzeit sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Bei widersprüchlichen Angebotspreisen innerhalb der eingereichten Dokumente sind die Angaben in der e-Vergabe maßgeblich.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Vergabestelle

Aufforderung Angebotsabgabe – 01/2024 5 von 5 7

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Freie und Hansestadt Hamburg

Behörde für Finanzen und Bezirke

- Leistungsbeschreibung -

Offenes Verfahren

über

Dienstleistungen zur Personalentwicklung im Hamburg Service

gem.

Vierter Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen

(GWB) sowie nach

der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge

(Vergabeverordnung - VgV)

Vergabenummer FB 2026001824

Behörde für Finanzen und Bezirke Beschaffungs- und Vergabecenter Adolphsplatz 3-5 20457 Hamburg

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Finanzbehörde Hamburg Leistungsbeschreibung

Inhaltsverzeichnis

1 ALLGEMEINES, ANGEBOTSANFORDERUNG UND -WERTUNG .................................................. 3

1.1 AUSSCHREIBUNGSZIEL ......................................................................................................................... 3 1.2 AUSSCHREIBUNGSUMFANG UND LOSAUFTEILUNG .............................................................................. 3 1.3 NEBENANGEBOTE ................................................................................................................................. 4 1.4 BIETERGEMEINSCHAFT ........................................................................................................................ 4 1.5 UNTERAUFTRAGSVERGABE UND EIGNUNGSLEIHE .............................................................................. 5 1.6 EIGNUNGSBEZOGENE ERKLÄRUNGEN UND NACHWEISE .................................................................... 5 1.7 LEISTUNGSBEZOGENE UNTERLAGEN UND NACHWEISE ...................................................................... 7 1.8 HINWEISE ZU DEN ERKLÄRUNGEN UND NACHWEISEN ........................................................................ 8 1.9 ZUSCHLAGSERTEILUNG ........................................................................................................................ 8 1.10 WEITERE INFORMATIONEN, WIRTSCHAFTSAUSKÜNFTE .................................................................. 11

2 TECHNISCHES LEISTUNGSVERZEICHNIS (LEISTUNGSUMFANG) ......................................... 12

2.1 LEISTUNGSUMFANG ............................................................................................................................ 12 2.2 MINDESTANFORDERUNGEN AN BERATER:IN ..................................................................................... 16

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Finanzbehörde Hamburg Leistungsbeschreibung

1 Allgemeines, Angebotsanforderung und -wertung

Die Vergabestelle weist darauf hin, dass der Bieter gem. Ziffer 1.2 der Bewerbungsbedingun- gen für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen (BWB) die Vollständigkeit der Vergabe- unterlagen nach Erhalt zu prüfen hat. Werden vom Bieter inhaltliche Unstimmigkeiten oder Unklarheiten, die die Preisermittlung beeinflussen, festgestellt, so hat er sich unverzüglich an die Vergabestelle zu wenden.

1.1 Ausschreibungsziel

Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) - Behörde für Finanzen und Bezirke (Finanzbehörde) - als Auftraggeber (AG) beabsichtigt für den Hamburg Service – als Bedarfsstelle den Abschluss eines Vertrages über die Erbringung von Beratungsdienstleistungen.

Der Hamburg Service vor Ort (HS) wurde zum 01.04.2023 gegründet und umfasst die Be- reiche Einwohner- und Ausländerangelegenheiten als eigenes Amt innerhalb der Behörde für Finanzen und Bezirke.

Im Rahmen von Organisationsentwicklungsmaßnahmen ergeben sich zu dem Ziel der Ver- besserung der Arbeitsbedingungen der Mitarbeitenden insbesondere unter dem Aspekt der Veränderungsbegleitung der Mitarbeitenden auch im Bereich der Führungskräfte- und Teambegleitungsmaßnahmen große Bedarfe. Hierbei spielt unter anderem auch der Punkt Konflikt- und Krisenintervention eine große Rolle. Hier ist der Einsatz ausgewiesener Ex- perten unabdingbar.

1.2 Ausschreibungsumfang und Losaufteilung

Die ausgeschriebene Leistung wird in Losen vergeben. Sie können Ihre Angebote für ein oder beide Lose abgeben. Es erfolgt keine Loslimitierung.

Los 1: Konflikt- & Krisenintervention

− Der Fokus liegt in diesem Tätigkeitsfeld insbesondere in der Konflikt- und Krisen- intervention wie bspw. bei Trauerfällen, Übergriffen, etc. − Ausarbeitung, Durchführung und Nachbereitung von Konzepten und Fortbildungs- veranstaltungen im Hamburg Service zum Thema Führung und Fürsorge − Konzeptionierung, Einführung und Begleitung des Themas der psychologischen Sicherheit im Hamburg Service − Mit insgesamt ca. 80 Beratertagen in den Jahren 2027 und 2028

Los 2: Veränderungsbegleitung/Organisationsentwicklung

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Finanzbehörde Hamburg Leistungsbeschreibung

− Der Fokus liegt in diesem Tätigkeitsfeld insbesondere in der Veränderungsbeglei- tung und Organisationsentwicklung − Unterstützung von Führungskräften bei der Entwicklung des Rollenverständnisses abseits des Tagesgeschäftes − Ausarbeitung, Durchführung und Nachbereitung von Konzepten und Fortbildungs- veranstaltungen im Hamburg Service im Sinne der Führungskräfte- und Talentent- wicklung − Mit insgesamt ca. 110 Beratertagen in den Jahren 2027 und 2028

Ergänzend dazu ergeben sich folgende Tätigkeitsschwerpunkte für beide Lose:

− Zusammenarbeit und Kommunikation mit der Personalentwicklung, dem Manage- ment-Team und allen Führungskräften des Hamburg Services − Hinzu kommt die Vorbereitung und Durchführung von Lernwerkstätten (interne Formate zu weiteren Themen im Sinne der Führungskräfteentwicklung) sowie der nachträglichen Aufbereitung der Workshop-Ergebnisse für Status-Reportings und Fortschrittskontrollen − Einzelcoachings von Führungskräften − Begleitung neuer Führungskräfte in der Intendanz des Hamburg Service sowie in den Standorten Einwohner- und Ausländerangelegenheiten (Onboardingverfah- ren) − Anlassbezogene Durchführung und Moderation von Teamtagen mit den Referaten bzw. Standorten − Durchführung und Moderation von Führungskräfteveranstaltungen im Hamburg Service − Einzelfallbezogene Konfliktklärung (bspw. im Rahmen eines Teamtages, Onboar- dingverfahren) − Beratung der Amtsleitung, bei unvorhergesehenen und plötzlich auftretenden Her- ausforderungen in der Belegschaft, die eine sofortige Einschätzung der Lage so- wie unmittelbares Handeln erforderlich macht

1.3 Nebenangebote

Nebenangebote sind nicht zugelassen.

1.4 Bietergemeinschaft

Bietergemeinschaften sind zugelassen.

Falls Sie als Bietergemeinschaft ein Angebot abgeben wollen, füllen Sie die beigefügte „Erklärung der Bietergemeinschaft“ aus und unterschreiben Sie diese. Um die Erklärung bis zum Ende der Angebotsfrist mit dem Angebot einzureichen, scannen Sie sie anschließend ein und laden Sie sie im Bieterassistenten hoch.

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Finanzbehörde Hamburg Leistungsbeschreibung

1.5 Unterauftragsvergabe und Eignungsleihe

Sofern Sie beabsichtigen, Leistungen von Unterauftragnehmern erbringen zu lassen, benen- nen Sie, welchen Teil der Leistung dies jeweils betrifft.

Für den/die vorgesehenen Unterauftragnehmer behält sich die Vergabestelle vor, eine Ver- pflichtungsermächtigung für die Teile des Auftrages abzufordern, die im Wege der Unterauf- tragsvergabe erbracht werden sollen vor (siehe Vergabevordruck 02, Ziffer 6 sowie Vergabe- vordruck 06, Ziffer 5).

Die Ausführung der Leistung oder wesentlicher Teile davon dürfen jeweils nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des AG an andere übertragen werden.

Die Verantwortung für die Auswahl der Unterauftragnehmer und die Gestaltung der Unterauf- träge liegt beim AN.

Des Weiteren gelten die Bestimmungen gem. § 5 Hamburger Vergabegesetz (HmbVgG) zum Nachunternehmereinsatz.

Sofern Sie beabsichtigen die Leistung (teilweise) durch Unterauftragnehmer (Nachunterneh- mer) ausführen zu lassen, haben Sie die betroffenen Leistungsteile auf dem Vordruck Ange- bot (siehe Vergabevordruck 05, Ziffer 4) zu benennen und die Zustimmung des AG vor der Leistungsausführung einzuholen.

Falls Sie gem. § 47 Vergabeverordnung – VgV zum Nachweis Ihrer Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen möchten (Eignungsleihe), legen Sie mit dem An- gebot die entsprechenden Unterlagen zur Eignung vor und nehmen Sie die entsprechenden Eintragungen im Eignungsvordruck vor (Vergabevordruck 04, Ziffer 2).

1.6 Eignungsbezogene Erklärungen und Nachweise

Für die erforderliche Überprüfung Ihrer Eignung in Bezug auf Fachkunde und Leistungsfähig- keit ist es erforderlich, dass Sie mit dem Angebot bis zum Ende der Angebotsfrist folgendes einreichen:

Eignungsbezogene Erklärungen und Nachweise Eignungsvordruck

Den entsprechenden Vergabevordruck Nr. 04 finden Sie in den Vergabeunterlagen.

Die Vergabestelle ist jederzeit berechtigt, die Angaben durch Registerabfragen zu verifizieren, etwa durch eine Abfrage beim Wettbewerbsregister (WRegG v. 18.07.2017, BGBl. I S. 2739).

Bietergemeinschaft

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Finanzbehörde Hamburg Leistungsbeschreibung

Sofern Sie als Bietergemeinschaft an der Ausschreibung teilnehmen möchten, reichen Sie zu- sätzlich zu dem Eignungsvordruck die Erklärung der Bietergemeinschaft ein. Den Vordruck kön- nen Sie den Vergabeunterlagen entnehmen (Vergabevordruck 12).

Leistungsfähigkeit, Referenz

Zum Nachweis Ihrer Eignung sind mindestens 3 Referenzen zu bisher durchgeführten Maßnah- men oder Interventionen in den letzten 3 Kalenderjahre zu den jeweiligen Los-Themen und/oder den zusätzlichen Grundaufgaben vorzulegen. Diese können für öffentliche sowie für nicht öffent- liche bzw. privatwirtschaftliche Auftraggeber durchgeführt worden sein.

Bei diesen aussagefähigen Referenzen sind jeweils • Art der Leistung • Auftragszeitraum und -umfang • AG mit Ansprechpartner/-in, E-Mailadresse und Telefonnummer • Auftragssumme

zu nennen. Die Angaben werden von der Vergabestelle streng vertraulich behandelt. Sie können als Referenzen auch Aufträge vergleichbarer Art und Umfangs benennen, die Sie für die FHH durchgeführt haben. Hierbei sind ebenfalls die o.g. Angaben zu machen.

Als fachlich vergleichbar werden Aufträge angesehen, die ebenfalls eine Beratungsleistung ge- mäß dieser Leistungsbeschreibung in der geforderten Qualität, einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad und Umfang aufweisen und/oder einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglicht.

Es ist dem Bietenden unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen ei- ner fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Refe- renz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bietenden nach sich zieht, empfiehlt die Vergabestelle eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrach- tenden Referenzen einzureichen.

Zusätzlich zu dem ausgefüllten Vordruck sind folgende eignungsbezogenen Nachweise einzureichen:

• Erklärung zum 5. RUS-Sanktionspaket: Die angefügte Eigenerklärung ist auszudrucken und unterschrieben mit dem Angebot einzureichen.

Der Auftraggeber akzeptiert die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) gem. § 50 Vergabeverordnung (VgV). Sie haben als Bieter die Möglichkeit, Ihre Eignung und das Nicht- vorliegen von Ausschlussgründen durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) vorläufig zu belegen. Der Auftraggeber kann Sie dann jederzeit gem. § 50 (2) VgV während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der nach §§ 44 bis 49 VgV geforderten Unterlagen beizubringen.

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Finanzbehörde Hamburg Leistungsbeschreibung

Sie haben weiter die Möglichkeit, Ihre Eignung teilweise durch ein Zertifikat des Präqualifizie- rungssystems AVPQ des Kooperationsverbundes Präqualifizierung-Nord (PQ-Nord) gemäß § 122 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) nachzuweisen.

Nähere Informationen hierzu finden Sie im Internet unter:

Amtliches Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen - Handelskammer Hamburg

1.7 Leistungsbezogene Unterlagen und Nachweise

Zur Überprüfung, ob alle Mindestanforderungen erfüllt werden und zur Bewertung der Quali- tät, ist es erforderlich, dass Sie mit dem Angebot bis zum Ende der Angebotsfrist die nachfol- gend aufgeführten Unterlagen einreichen:

Anlagen-Nr.Leistungsbezogene UnterlagenWertung als…
L1Preisblatt Die Eingaben sind vollständig in den dafür vorgesehe- nen Feldern der e-Vergabe (Bieterportal) zu machen. Weitere Preisangaben sind ausgeschlossen. Die Vergabestelle behält sich vor, sich die Kostenkal- kulation detailliert aufschlüsseln zu lassenZuschlagskrite- rium
L2Wertung der Qualität (Erfahrung) Schriftliche Darstellung (maximal 5 DIN-A4-Seiten für Text, Anhänge werden darin nicht mitgezählt) zum be- ruflichen Werdegang, gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 2.2., sowie Bewertungsmatrix je LosZuschlagskriterium
L3Wertung der Qualität (Referenzen) Fünf (5) Referenzen, mit folgenden Angaben: • Art der Leistung • Auftragszeitraum und -umfang • AG mit Ansprechpartner/-in, E-Mailadresse und Telefonnummer • Auftragssumme • Inhaltliche Darstellung der Umsetzung, Beglei- tung und Durchführung • Umsetzungsformat • ErgebnisseZuschlagskriterium

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Finanzbehörde Hamburg Leistungsbeschreibung

Zu zwei der fünf genannten Referenzen sind mit kon- kreten Schulungs- oder Konzeptunterlagen als Anlage zur Beurteilung der inhaltlichen Tiefe und Darstellung einzureichen.

Die Referenzen können sich decken mit den in 1.6 für die Eignung geforderten Referenzen.

Bewertung gem. Bewertungsmatrix je Los.

1.8 Hinweise zu den Erklärungen und Nachweisen

Weitere Angaben zur Eignung, zur Leistung und zu den sonstigen besonderen Bedingungen sind ggf. im Rahmen der elektronischen Angebotsbearbeitung in den dafür vorgesehenen Eingabefeldern zu machen.

Für den Fall, dass einzelne Eingabefelder im Rahmen der elektronischen Angebotsbearbei- tung nicht ausreichen, machen Sie bitte weitere Angaben in Form entsprechend gekenn- zeichneten Anlagen und laden diese im Bieterassistenten der e-Vergabe hoch.

Nach § 56 Abs. 2 VgV können Unterlagen, die nicht bis zum Ende der Angebotsfrist einge- reicht wurden, nachgefordert werden. Die Nachforderung liegt im Ermessen des AG.

Nach § 56 Abs. 3 VgV ist eine Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ausge- schlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.

Ausgeschlossen gem. § 57 Abs. 3 VgV werden Angebote, die – ggf. nach erfolgloser Nach- forderung – die geforderten

• eignungsbezogenen Unterlagen

• leistungsbezogenen Unterlagen

nicht enthalten.

1.9 Zuschlagserteilung

Der Zuschlag wird auf das nach § 58 Abs. 1 VgV wirtschaftlichste Angebot erteilt.

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Finanzbehörde Hamburg Leistungsbeschreibung

Alle eingegangenen Angebote werden nach Ende der Angebotsfrist in vier Wertungsstufen geprüft:

I. Prüfung der formalen Anforderungen nach §§ 56 ff. VgV

II. Prüfung der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen

nach §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV

III. Prüfung der Angemessenheit des Preises § 60 VgV

IV. Auswahl des wirtschaftlichsten Angebotes nach § 127 GWB, § 58 VgV

In die Wertungsstufe IV. kommen nur die Angebote, die die Wertungsstufen I.-III. erfolgreich durchlaufen haben.

Die Vergabestelle behält sich ausdrücklich die Möglichkeit des § 42 Abs. 3 VgV vor.

Als Zuschlagskriterien in der Wertungsstufe IV. werden herangezogen:

KriterienGewichtung in %
Angebotspreis Es sind Tagessätze (netto) anzubieten. Es ist ausschließlich das Preisblatt unter „Produkte und Leistungen“ in der e-Vergabe zu nut- zen. Sämtliche anfallenden Kosten für vom Auftragnehmer im Angebot zugesagten Leistungen und für den zur Auftragserfüllung erforderli- chen Verwaltungsaufwand (Telefonate mit Auftraggeber und Klien- ten, Abstimmungen via E-Mail, Porto, Kopien etc.) sowie die Reise- und Übernachtungskosten der Berater:innen sind in die Kalkulation mit einzubeziehen und werden nicht gesondert abgerechnet. Hierbei können maximal 350 Punkte erreicht werden.35
Qualität 1. Wertung der Qualität auf Grundlage der Erfahrung (max. 350 Punkte) 1. Kenntnisse über hamburgische Verwaltung, insbesondere öf- fentlicher Organisationen/Kundenzentren mit publikumsinten- siven Bereichen (max. 80 Punkte) 2. Erfahrungen in der Führungskräfteentwicklung und -beratung 2.1. Los 1: als auch im Bereich der Konflikt- und Kriseninter- vention (max. 80 Punkte) 2.2. Los 2: als auch im Bereich der Veränderungsbegleitung und Organisationsentwicklung (max. 80 Punkte) 3. Konzeptionelles Arbeiten in Themenbereichen der Personal-, Führungskräfte- und Teamentwicklung sowie des Verände- rungsmanagements (max. 70 Punkte)65

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  1. Kenntnisse über Verwaltungshandeln (max. 60 Punkte)

  2. Erfahrung mit Service- und Dienstleistungsbereichen im öf- fentlichen Sektor (max. 60 Punkte)

  3. Wertung der Qualität auf Grundlage von Referenzen im Sinne des konzeptionellen Arbeitens bzw. die Erstellung von Schulungsinhalten zu den jeweiligen Themen (max. 300 Punkte)

  4. Umsetzung, Begleitung und Durchführung von Maßnah- men/Interventionen (auf Grundlage der Referenzen und Un- terlagen gem. Ziffer 1.7, max. 200 Punkte)

  5. Erfahrung mit öffentlichen Auftraggebern (max. 100 Punkte)

Hierbei können maximal 650 Punkte erreicht werden.

Bewertung Angebotspreis (max. 350 Punkte)

Das Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält die volle Punktzahl von 350 Punkten. Alle hö- heren Preisangebote werden mit dem Bietenden, der den niedrigsten Preis angeboten hat, verglichen. Punkte für den Preis werden in Höhe des Prozentsatzes abgezogen, um den der Preis des jeweiligen Bietenden über dem Preis des Bietenden, der den niedrigsten Preis an- geboten hat, liegt.

Beispiel: Ein Angebot, das um 10 % über dem niedrigsten Preis liegt, erhält bei der Preiswer- tung einen Abschlag von der Höchstpunktzahl (350 Punkte) von 10 % (35 Punkte). Es würde also 315 Punkte erhalten.

Es werden mindestens 0 Punkte vergeben, negative Punktevergaben sind nicht möglich. Die Berechnung der Preispunkte findet mit zwei Nachkommastellen statt.

Bewertung der Qualität (max. 650 Punkte):

Die Angaben und Nachweise zu den Qualifikationen werden von einer Auswahlkommission der Bedarfsstelle entsprechend den in der Bewertungsmatrix je Los definierten Zuschlagskri- terien bepunktet.

Die erreichten Punkte werden mit der angegebenen Gewichtung multipliziert. Die Ergebnisse des Berater:innen werden zu einer Gesamtpunktzahl – max. 650 Punkte – addiert.

Es werden mindestens 0 Punkte vergeben, negative Punktevergaben sind nicht möglich.

Zur Aufschlüsselung der genaueren Bewertung, siehe Bewertungsmatrix je Los.

Gesamtbewertung

Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots werden die erreichten Punkte für die o. g. Zuschlagskriterien addiert. Der Bietende mit der höchsten Gesamtpunktzahl wird für den Zu- schlag vorgesehen.

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Die Berechnung erfolgt ohne Nachkommastellen.

1.10 Weitere Informationen, Wirtschaftsauskünfte

Die aktuellen und vollständigen Vergabeunterlagen finden Sie im Bieterportal unter: https://bieterportal.hamburg.de

Falls Sie bereit sind, die ausgeschriebenen Leistungen zu übernehmen, geben Sie Ihr Ange- bot bitte ausschließlich mittels des Bieterassistenten der e-Vergabe ab. Der Zugang zur e- Vergabe steht Ihnen im Bieterportal unter https://bieterportal.hamburg.de zur Verfügung.

Der Einwand, dass der Bieter über den Umfang der Leistung oder über die Art und Weise der Ausführung nicht genügend unterrichtet gewesen sei, ist ausgeschlossen.

Die Vergabestelle behält sich vor, bei Bedarf Wirtschaftsauskünfte über einzelne Bieter bei einer Auskunftei (zzt. Creditreform und/oder Bürgel) einzuholen.

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2 Technisches Leistungsverzeichnis (Leistungsumfang)

2.1 Leistungsumfang

Die Kernanforderung und Basis für die erfolgreiche Umsetzung der beschriebenen Aufga- ben ist die Kenntnis der Organisationsstrukturen des Hamburg Services. Es wird je Los ein erfahrener und kommunikativer Berater bzw. eine erfahrende und kommunikative Beraterin mit ausgewiesener Kompetenz sowohl in der Organisationsentwicklung, Führungskräfte- entwicklung und -beratung als auch im Bereich der Krisenintervention benötigt, die die Auf- gaben sehr selbstständig, auf Basis praxisfundierten Wissens und hoher Effizienz sowie mit den erforderlichen Kenntnissen der Struktur und Arbeitsweise des Hamburg Services bearbeiten kann. Die Qualifikationen des Beraters oder der Beraterin sollen jeweils den Basisaufgaben sowie den Tätigkeitsschwerpunkten in Los 1 und Los 2 entsprechen.

Die Aufgabenwahrnehmung ist in der Regel vor Ort in der Intendanz sowie den Hamburg Ser- vice Standorten zu erbringen. Planen Sie hierfür im Durchschnitt 100 % Anwesenheit vor Ort ein. Anderweitige Absprachen sind im Einvernehmen möglich. Ein Beratertag wird mit 8 Stun- den abgerechnet.

Für jedes Los ist eine feste, namentlich benannte hauptverantwortliche Beratungsperson ein- zusetzen. Diese Person ist für die gesamte Vertragslaufzeit grundsätzlich als zentrale An- sprechperson und Leistungserbringerin bzw. Leistungserbringer vorzuhalten. Ein Austausch ist nur mit einer Frist von vier Monaten nach Abgabe einer schriftlichen Zustimmung des Auf- traggebers und nur bei gleichwertiger Qualifikation und Erfahrung zulässig.

Der Einsatz weiterer Personen ist nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber zu- lässig. Die Leistungserbringung durch die benannte hauptverantwortliche Beratungsperson muss den überwiegenden Anteil der Beratungsleistungen umfassen.

Es ist ein Tagessatz pro Berater:in anzubieten.

Alle anfallenden Kosten für den zur Auftragserfüllung erforderlichen Verwaltungsaufwand, wie Telefonate mit Auftraggeber und Klienten, Abstimmungen via E-Mail, Porto, Kopien etc. sowie die Reise- und Übernachtungskosten der Berater: innen werden nicht gesondert abgerechnet, sondern sind in die Kalkulation mit einzubeziehen.

Die Beratungsleistungen umfassen die nachfolgend beschriebenen Aufgaben, Tätigkeiten und Kompetenzen in den Bereichen Konflikt- und Krisenintervention sowie Veränderungsbeglei- tung und Organisationsentwicklung:

Im Hamburg Service vor Ort werden Dienstleistungen für die Fachbereiche Einwohnerangele- genheiten und Ausländerangelegenheiten effizient, bürgernah und serviceorientiert erbracht. Die zum 1. April 2023 neu gegründete Organisationseinheit Hamburg Service ist dem Ge- schäftsbereich der Behörde für Finanzen und Bezirke zugeordnet. Mehr als 650 Mitarbeitende engagieren sich täglich für eine leistungsfähige und serviceorientierte Verwaltung und gute Dienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger Hamburgs. Dabei ist der Name „Hamburg Service vor Ort“ Programm.

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Finanzbehörde Hamburg Leistungsbeschreibung

Trotz der fortschreitenden Digitalisierung der Verwaltungsdienstleistungen bleibt der persönli- che Kontakt ein wesentlicher Bestandteil des Leistungsangebots. An den verschiedenen Standorten werden die Bürgerinnen und Bürger weiterhin persönlich beraten und ihre Anliegen vor Ort bearbeitet. Die Arbeit im Hamburg Service ist geprägt von engagierten und motivierten Teams, flachen Hierarchien sowie einer kollegialen Zusammenarbeit, in der sich die Mitarbei- tenden fachlich und persönlich unterstützen. Die Vielfalt der Stadtgesellschaft spiegelt sich auch in der Belegschaft wider.

Die fachliche Koordination der ausgeschriebenen Beratungsleistungen erfolgt durch die Per- sonalentwicklung des Hamburg Service. Das derzeit dreiköpfige Team verantwortet und koor- diniert insbesondere die Themen Fortbildung, Personal- und Führungskräfteentwicklung, Ge- sundheitsmanagement sowie Veränderungsmanagement.

Die Zusammenarbeit mit den beauftragten Beraterinnen und Beratern erfolgt vertrauensvoll, offen, praxis- und lösungsorientiert. Kennzeichnend ist ein konstruktiver Austausch auf Augen- höhe, der eine bedarfsgerechte Entwicklung und Umsetzung der Beratungsangebote ermög- licht. Die Beratungsleistungen sollen an den spezifischen Rahmenbedingungen des Hamburg Service ausgerichtet sein und die nachhaltige Weiterentwicklung der Mitarbeitenden, Füh- rungskräfte und Organisation unterstützen.

Los 1: Konflikt- & Krisenintervention

Der Schwerpunkt der Beratungsleistungen in diesem Los liegt auf der professionellen Be- gleitung von Konflikt- und Krisensituationen im Hamburg Service vor Ort. Insbesondere aufgrund des täglichen Publikumsverkehrs und der damit verbundenen besonderen Anfor- derungen an die Mitarbeitenden können belastende Situationen, Konflikte und kritische Er- eignisse auftreten. Dazu zählen beispielsweise Todesfälle, Übergriffe, Bedrohungssituatio- nen und andere außergewöhnliche Ereignisse an den Standorten.

Ziel ist es, Mitarbeitende und Führungskräfte in solchen Situationen zeitnah und bedarfs- gerecht zu unterstützen, die Handlungsfähigkeit der Organisation zu stärken und einen konstruktiven Umgang mit Konflikten und psychischen Belastungen zu fördern.

Aufgabenschwerpunkte:

  • Konflikt- und Krisenintervention: Fachliche Begleitung und Unterstützung von Mit- arbeitenden und Führungskräften bei akuten Konflikten, Krisen und außergewöhn- lichen Ereignissen an den Standorten des Hamburg Service vor Ort. Hierzu gehören die anlassbezogene Einschätzung der Situation, die Beratung zu geeigneten Hand- lungsmöglichkeiten sowie die Unterstützung bei der Nachbereitung belastender Er- eignisse.
  • Beratung und Unterstützung von Führungskräften: Unterstützung der Führungs- kräfte bei der Wahrnehmung ihrer Fürsorgeverantwortung, insbesondere im Um- gang mit belasteten Mitarbeitenden, nach kritischen Ereignissen und in herausfor- dernden Gesprächssituationen.
  • Konzeption und Durchführung von Fortbildungsangeboten: Entwicklung, Durchfüh- rung und Nachbereitung von Konzepten, Workshops und Fortbildungsveranstaltun- gen zu den Themen Führung, Fürsorge und Umgang mit belastenden Situationen.

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Finanzbehörde Hamburg Leistungsbeschreibung

Die Themen sollen insbesondere in den hauseigenen Lernwerkstätten für Füh- rungskräfte aufgegriffen werden. Ein möglicher Schwerpunkt ist die Vorbereitung und Durchführung von Fürsorgegesprächen.

  • Entwicklung psychologischer Sicherheit: Konzeptionelle Entwicklung, Einführung und begleitende Umsetzung des Themas psychologische Sicherheit im Hamburg Service. Das Vorhaben befindet sich derzeit in einer frühen Entwicklungsphase. Im Mittelpunkt stehen insbesondere die Förderung einer offenen Fehler- und Mei- nungskultur sowie die Schaffung eines Arbeitsumfelds, in dem Mitarbeitende Fra- gen, Bedenken und unterschiedliche Perspektiven offen ansprechen können. Die konkrete Zielsetzung, geeignete Maßnahmen und Umsetzungsschritte werden ge- meinsam mit dem Management-Team des Hamburg Service erarbeitet und abge- stimmt.
  • Nachhaltige Verankerung: Unterstützung bei der Übertragung der erarbeiteten An- sätze in den Arbeitsalltag sowie bei der Reflexion und Weiterentwicklung der umge- setzten Maßnahmen

Umfang der Beratungsleistungen in Los 1: Für dieses Los ist in den Jahren 2027 und 2028 ein Gesamtumfang von ca. 80 Beratertagen vorgesehen.

Los 2: Veränderungsbegleitung / Organisationsentwicklung

Der Schwerpunkt der Beratungsleistungen in diesem Los liegt auf der Begleitung von Ver- änderungsprozessen sowie der Organisations- und Führungskräfteentwicklung im Ham- burg Service vor Ort.

Aufgrund der Vielzahl und Komplexität laufender und geplanter Veränderungsprozesse kommt der professionellen Gestaltung des Wandels eine besondere Bedeutung zu. Ziel ist es, Mitarbeitende und Führungskräfte frühzeitig einzubeziehen, Orientierung zu schaffen, Veränderungsbereitschaft zu fördern und die nachhaltige Umsetzung organisatorischer Entwicklungen zu unterstützen.

Dabei ist insbesondere die Rolle der Führungskräfte zu stärken. Sie bilden die zentrale Schnittstelle zwischen den strategischen Zielen und der organisatorischen Ausrichtung des Hamburg Service einerseits sowie den Mitarbeitenden und dem täglichen Bürgerkontakt andererseits.

Aufgabenschwerpunkte:

  • Veränderungsbegleitung: Konzeptionelle und prozessbegleitende Unterstützung bei organisatorischen Veränderungsvorhaben. Hierzu zählen die Beratung von Füh- rungskräften, die Einbindung der Mitarbeitenden sowie die Gestaltung geeigneter Kommunikations-, Beteiligungs- und Reflexionsformate.

  • Stärkung des Führungsrollenverständnisses: Unterstützung von Führungskräften bei der Reflexion und Weiterentwicklung ihrer Rolle über das operative Tagesge- schäft hinaus. Ziel ist es, die strategische Perspektive, die aktive Gestaltung von Veränderungsprozessen und die Verantwortung für die Entwicklung der Mitarbei- tenden stärker im Führungsalltag zu verankern.

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Finanzbehörde Hamburg Leistungsbeschreibung

  • Führungskräfteentwicklung: Konzeption, Durchführung und Nachbereitung von Workshops, Lernwerkstätten und Fortbildungsveranstaltungen zur Weiterentwick- lung der Führungskompetenzen. Dazu gehört insbesondere die Vermittlung eines gemeinsamen Führungsverständnisses im Hamburg Service.

  • Onboarding neuer Führungskräfte: Unterstützung bei der Einarbeitung und Integra- tion neuer Führungskräfte. Hierzu zählt insbesondere das Format „Führung kom- pakt“, in dem wesentliche Grundlagen der Führung im Hamburg Service vermittelt werden. Ergänzend sollen individuelle Coachingangebote und begleitete Teamtage dazu beitragen, die jeweilige Führungskraft in ihrer neuen Rolle zu stärken und die Zusammenarbeit im Team zu fördern.

  • Talent- und Personalentwicklung: Entwicklung und Durchführung von Formaten zur Förderung und Entwicklung von Mitarbeitenden. Im Mittelpunkt stehen insbeson- dere die Fragen, wie Potenziale erkannt, individuelle Stärken gezielt gefördert und Mitarbeitende entsprechend ihren Fähigkeiten und Entwicklungsmöglichkeiten ge- fordert werden können.

  • Organisationsentwicklung und nachhaltige Umsetzung: Begleitung der Übertragung erarbeiteter Konzepte und Maßnahmen in die Praxis sowie Unterstützung bei der Reflexion ihrer Wirksamkeit und der Ableitung weiterer Entwicklungsschritte.

Umfang der Beratungsleistungen in Los 2: Für dieses Los ist in den Jahren 2027 und 2028 ein Gesamtumfang von ca. 110 Beraterta- gen vorgesehen.

Ergänzend zu den losbezogenen Leistungen umfassen die Beratungsleistungen in beiden Losen folgende Aufgaben. Die konkrete Inanspruchnahme richtet sich nach dem jeweiligen Bedarf und dem fachlichen Schwerpunkt des beauftragten Loses.

• Zusammenarbeit und Abstimmung: Enge und kontinuierliche Zusammenarbeit mit der Personalentwicklung, dem Management-Team sowie den Führungskräften des Hamburg Service. Dazu gehören die gemeinsame Bedarfsklärung, die Abstimmung von Vorgehensweisen und Maßnahmen sowie die bedarfsgerechte Weiterentwicklung der Beratungsangebote. • Konzeption, Durchführung und Nachbereitung von Lernwerkstätten: Vorberei- tung, Moderation und Nachbereitung interner Veranstaltungsformate zur Führungskräf- teentwicklung und zur Bearbeitung weiterer organisationsrelevanter Themen. Die Er- gebnisse sind strukturiert aufzubereiten und für Statusberichte, Fortschrittskontrollen sowie die weitere Maßnahmenplanung nutzbar zu machen. • Individuelle Coachings: Durchführung von Einzelcoachings für Führungskräfte zur Reflexion ihrer Führungsrolle, zur Bearbeitung konkreter Herausforderungen und zur Weiterentwicklung persönlicher und fachlicher Kompetenzen. • Begleitung neuer Führungskräfte: Unterstützung des Onboardingverfahrens für neue Führungskräfte sowohl in der Intendanz des Hamburg Service als auch an den Standorten der Einwohner- und Ausländerangelegenheiten. Das Verfahren umfasst insbesondere ein individuelles Coaching sowie einen begleiteten Teamtag, um die

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Finanzbehörde Hamburg Leistungsbeschreibung

Führungskraft bei der Rollenfindung, der Teamintegration und der Gestaltung der Zu- sammenarbeit zu unterstützen. • Teamentwicklung und Teammoderation: Anlassbezogene Konzeption, Durchfüh- rung und Moderation von Teamtagen mit Referaten und Standorten. Die Teamtage dienen der Förderung des Zusammenhalts, der Verbesserung der Zusammenarbeit und der gemeinsamen Bearbeitung zwischenmenschlicher oder organisatorischer Fra- gestellungen. Standortleitungen werden bei Bedarf bei der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung entsprechender Formate unterstützt. • Moderation von Führungskräfteveranstaltungen: Konzeptionelle und methodische Vorbereitung sowie Durchführung und Nachbereitung von Veranstaltungen für Füh- rungskräfte des Hamburg Service. • Einzelfallbezogene Konfliktklärung: Beratung und Unterstützung bei der Klärung konkreter Konflikte, beispielsweise im Rahmen von Teamtagen, Coachings oder On- boardingverfahren. Ziel ist es, tragfähige Lösungsansätze zu entwickeln und die Zu- sammenarbeit nachhaltig zu verbessern. • Anlassbezogene Beratung der Amtsleitung: Kurzfristige fachliche Beratung bei un- vorhergesehenen und akut auftretenden Herausforderungen innerhalb der Beleg- schaft, die eine zeitnahe Einschätzung der Situation und gegebenenfalls unmittelbare Maßnahmen erfordern. Hierzu gehören die gemeinsame Einordnung der Ausgangs- lage, die Entwicklung geeigneter Handlungsoptionen und die Beratung zum weiteren Vorgehen.

2.2 Mindestanforderungen an Berater:in

Es sind Nachweise der Fachkompetenz und Erfahrung durch Vorlage aktueller und geeigneter Nachweise und Erklärungen für entsprechende Qualifikationen (Berufsabschlüsse) zu doku- mentieren.

Grundsätzliche Anforderungen an die Ausbildung und Berufserfahrung:

  • Hochschulabschluss in den Fachrichtungen Wirtschafts-, Sozialwissenschaften, Psy- chologie oder vergleichbare Qualifikationen wie eine zertifizierte Ausbildung in syste- mischer Beratung und Coaching
  • Berufs- und Projekterfahrung von mindestens 5 Jahren in den Themenschwerpunkten Führungskräfte- und Personalentwicklung, Change Management, Organisationsent- wicklung
  • Sprache: Deutsch auf C2-Niveau oder Muttersprache

Die Beratungsleistungen sollen sich durch ein hohes Maß an fachlicher Kompetenz, methodi- scher Vielfalt und Praxisnähe auszeichnen. Für die Bewertung der Erfahrung soll auf die fol- genden Themenbereiche eingegangen werden.

  1. Kenntnisse über hamburgische Verwaltung, insbesondere öffentlicher Organisati- onen/Kundenzentren mit publikumsintensiven Bereichen
  2. Für Los 1: Erfahrungen in der Führungskräfteentwicklung und -beratung, Organi- sationsentwicklung, Moderation und Durchführung von Workshops o.ä. Formaten als auch im Bereich der Konflikt- und Krisenintervention

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Finanzbehörde Hamburg Leistungsbeschreibung

Für Los 2: Erfahrungen in der Führungskräfteentwicklung- und -beratung, Modera- tion und Durchführung von Workshops o.ä. Formaten als auch im Bereich der Ver- änderungsbegleitung und Organisationsentwicklung 3) Konzeptionelles Arbeiten in Themenbereichen der Personalentwicklung und des Veränderungsmanagements 4) Kenntnisse über Verwaltungshandeln 5) Erfahrung mit Service- und Dienstleistungsbereichen im öffentlichen Sektor

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Freie und Hansestadt Hamburg

Behörde für Finanzen und Bezirke

- Vertragsbedingungen -

Offenes Verfahren

über

Dienstleistungen zur Personalentwicklung

im Hamburg Service

gem.

Vierter Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen

(GWB) sowie nach

der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge

(Vergabeverordnung - VgV)

Vergabenummer FB 2026001824

Behörde für Finanzen und Bezirke Beschaffungs- und Vergabecenter Adolphsplatz 3-5 20457 Hamburg

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Inhaltsverzeichnis

VERTRAGSBEDINGUNGEN ............................................................................................................................. 3

  1. ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN .................................................................................................... 3
  2. RECHT ....................................................................................................................................................... 3
  3. ANSPRECHPARTNER/ PROJEKTVERANTWORTLICHER ................................................................................. 4
  4. VERTRAGSLAUFZEIT, KÜNDIGUNG ............................................................................................................ 4
  5. ÄNDERUNGEN DES VERTRAGES ................................................................................................................. 4
  6. DATENSCHUTZRECHTLICHE BESTIMMUNGEN ............................................................................................ 5
  7. PREISGESTALTUNG UND -BINDUNG; MINDESTLOHN .................................................................................. 5
  8. HAFTUNG .................................................................................................................................................. 6
  9. RECHNUNGSSTELLUNG .............................................................................................................................. 6
  10. SALVATORISCHE KLAUSEL ........................................................................................................................ 7

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Vertragsbedingungen

  1. Allgemeine Vertragsbedingungen Die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) sowie die Zusätzlichen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Liefer- und Dienstleistungen (ZVB) - jeweils in der gültigen Fassung - werden Vertragsbestandteil.

Die Allgemeinen Bestimmungen der VGV werden nicht Bestandteil des Vertrages. Weitere Regeln, Vorschriften und Normen sind ggf. in dieser Leistungsbeschreibung genannt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Auftragnehmenden werden nicht Vertragsbestandteil. Einzelheiten hierzu unter Nr. 3.2 ZVB.

Alle Rechte und Pflichten des Auftraggebers (AG) im Zusammenhang mit dem Vergabeverfahren bis zur Zuschlagserteilung werden durch das BVC der Behörde für Finanzen und Bezirke wahrgenommen.

Nach Zuschlagserteilung obliegt die Vertragsdurchführung, insbesondere Verwaltung, Abwicklung, Fortschreibung und Kündigung des Vertrags, dem jeweiligen Bedarfsträger hier, Hamburg Service. Unberührt hiervon bleiben Zuständigkeiten der Vergabestelle für vergaberechtlich relevante Maßnahmen.

Ansprüche, die durch Mängel, die bei der Lieferung oder Leistungserbringung entstehen, werden von der jeweiligen Bedarfsstelle wahrgenommen.

Der Auftragnehmer, seine Mitarbeiter sowie alle in seinem Auftrag an der Erbringung der Auftragsleistung arbeitenden Personen sind verpflichtet, alle im Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrags bekannt gewordenen Vorgänge, Unterlagen und Informationen vertraulich zu behandeln und nicht an Unbefugte weiterzugeben. Die Verpflichtung bleibt auch dann bestehen, wenn Mitarbeiter aus einem mit der Auftragsleistung befassten Unternehmen ausscheiden sowie nach Abwicklung des Gesamtauftrages.

  1. Recht Soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, finden die Regelungen der Leistungsbeschreibung, der ZVB, der Aufforderung zur Angebotsabgabe, einschl. Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen (BWB), die VOL/B und das BGB bzw. der übrigen allgemeinen Normen in dieser Reihenfolge - insbesondere im Falle einander widersprechender Regelungen - Anwendung.

Die in der Leistungsbeschreibung genannten Regeln, Vorschriften und Normen sind ebenso in der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung jeweils gültigen Fassung einzuhalten.

Dieser Vertrag unterliegt dem Geltungsbereich des Hamburgischen Transparenzgesetzes (HmbTG). Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen wird er nach Maßgabe der Vorschriften des HmbTG im Transparenzportal veröffentlicht. Unabhängig von einer möglichen Veröffentlichung kann der Vertrag Gegenstand von Auskunftsanträgen nach dem HmbTG sein. Siehe dazu das den Vergabeunterlagen beigefügte Formular „Veröffentlichung von Verträgen, Vereinbarungen eines Rücktrittsrechts und Kennzeichnung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) bei Vergabeverfahren nach VgV, UVgO und KonzVgV.

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  1. Ansprechpartner/ Projektverantwortlicher Von der jeweiligen Bedarfsstelle und dem AN werden jeweils eine Ansprechpartner:innen und eine Vertreter: innen zu Beginn des Vertrages schriftlich benannt. Die Ansprechpartner: innen beider Parteien bzw. deren Vertreter: innen sind für alle Fragen zur Durchführung des Vertrages zuständig und üben die Kontrolle über die Verfahrensabläufe aus.

  2. Vertragslaufzeit, Kündigung

Die Laufzeit des Vertrags beginnt mit Zuschlagserteilung, angestrebt ist ein Beginn zum 01.01.2027, und endet mit dem Verbrauch des angebotenen und vereinbarten Kontingents. Es wird ein Verbrauch innerhalb eines, maximal zwei Jahren erwartet. Durch den Abschluss dieses Vertrags entsteht kein Anspruch des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber auf Abruf einer bestimmten Anzahl an Tagen. Es werden nur die tatsächlichen abgerufenen Tage vergütet.

Der AG kann den Vertrag fristlos kündigen, wenn wichtige Gründe vorliegen, insbesondere wenn der AN:

• den Mitarbeitern seines Betriebes die ihnen tariflich oder gesetzlich zustehenden Leistungen ganz oder teilweise vorenthält, oder wenn er in sonstige Weise gegen tarifliche Bestimmungen oder Vorschriften verstößt, • die übernommene Leistung nicht zu dem vom AG benannten Zeitpunkt beginnt oder nicht in der dem Vertrag entsprechenden Zeit, Art und Weise ausführt und trotz schriftlicher Mahnung nicht Abhilfe schafft, • schuldhaft gegen die aus Ziffer 1.5 dieser Leistungsbeschreibung resultierenden Verpflichtungen verstößt,

oder wenn sonstige schwerwiegende Gründe vorliegen.

Die Kündigung bedarf der Schriftform.

Es wird weiterhin auf Ziffer 6 der ZVB verwiesen.

  1. Änderungen des Vertrages Der Leistungsumfang kann nach Bedarf des AG erweitert, verändert oder reduziert werden. Der AG stehen dabei die Möglichkeiten des § 132 GWB zur Verfügung. Der AN kann eine Änderung des Leistungsumfanges zurückweisen, falls die Änderung für ihn unzumutbar ist. Unzumutbar ist die Änderung insbesondere, wenn der Gewerbebetrieb des ANs nicht auf die veränderte Leistung ausgerichtet ist und eine Vergabe der Leistung an Dritte nur unter erheblichen Schwierigkeiten für ihn möglich ist. Für diesen Fall hat der AN Nachweise vorzulegen und alternative Lösungsmöglichkeiten vorzuschlagen. Der AG hat für diesen Fall die Möglichkeit die betreffenden Leistungen ganz oder teilweise anderweitig zu vergeben.

Wird bei einer Leistungsänderung eine erhöhte Vergütung beansprucht, muss der AN dem AG dies gemäß Ziffer 2.1 ZVB anzeigen. Die Mehrkosten gegenüber der ursprünglich ausgeschriebenen Leistung sind vom AN für den AG nachvollziehbar zu begründen und mit dem AG schriftlich zu vereinbaren.

Eine seitens des AN geplante gesellschaftsrechtliche Änderung während der Laufzeit des Vertrages ist dem AG mit einem Vorlauf von 3 Monaten anzuzeigen. Der AG behält sich vor, den Vertrag aus vergaberechtlichen Gründen zu kündigen. Auf Verlangen des AG hat der AN erneut gem. den Vorgaben der Vertragsunterlagen seine Eignung nachzuweisen. Gelingt dies dem AN nicht, so hat der AG das Recht, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen.

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Das nachträgliche Ausscheiden eines oder mehrerer Mitglieder aus einer Bietergemeinschaft oder der Eintritt eines oder mehrerer neuer Unternehmen in die Bietergemeinschaft während der Vertragslaufzeit sind dem AG ebenfalls mit einem Vorlauf von 3 Monaten anzuzeigen. Die Beendigung der Bietergemeinschaft oder der Eintritt eines neuen Unternehmens in die Bietergemeinschaft kann zur Kündigung des Vertrages durch den AG aus vergaberechtlichen Gründen führen. Auf Verlangen des AG hat der AN die Eignung erneut gemäß den Vorgaben der Vertragsunterlagen nachzuweisen. Gelingt dies dem AN nicht, so hat der AG das Recht, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen.

Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.

  1. Datenschutzrechtliche Bestimmungen Der AN ist verpflichtet, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere das Sozialgeheimnis nach § 35 Sozialgesetzbuch (SGB I), das Datengeheimnis nach § 5 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie nach § 7 Hamburgisches Datenschutzgesetz (HmbDSG), einzuhalten und sich der Überwachung durch den oder die Hamburgische Beauftragte/n für Datenschutz und Informationsfreiheit zu unterwerfen.

Der AN verpflichtet sich, den Auftrag sowie sämtliche ihm hierdurch zur Kenntnis erlangten internen Angelegenheiten, Unterlagen und Informationen sowie sonstige Betriebs- und Geschäftsangelegenheiten des AG auch nach Beendigung des Vertrages vertraulich zu behandeln. Der AN hat geeignete Vorkehrungen zu treffen und steht dafür ein, dass solche Kenntnisse Dritten weder zugänglich gemacht noch sonst wie bekannt werden können.

Der AN hat ferner die Pflicht, die mit der Erbringung der Leistungen beauftragten Personen gemäß § 35 SGB I und § 53 BDSG zu verpflichten.

Der AN hat durch geeignete Maßnahmen und Vorkehrungen nach § 64 BDSG Vorsorge gegen unbefugte Systemeingriffe von außen zu treffen. Der AN hat weiter dafür Sorge zu tragen, dass seine Mitarbeiter und etwaige Dritte, denen er sich zur Erbringung seiner Leistungen bedient, ebenso Vorsorge gegen unbefugte Systemzugriffe von außen treffen.

  1. Preisgestaltung und -bindung; Mindestlohn Die angebotenen Preise sind Festpreise.

Die Einzelpreise der Positionen sind so zu kalkulieren, dass in ihnen alle Kosten der zu erbringenden Leistungen des AN enthalten sind.

Diesen Festpreisen wird bei Rechnungsstellung die Umsatzsteuer in der zum Zeitpunkt der Leistung jeweils geltenden Höhe hinzugerechnet.

Die Berechnung anderer oder zusätzlicher, als im anliegenden Preis-/Leistungskatalog enthaltenen Preise ist ausgeschlossen.

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Der AN verpflichtet sich, die von ihm zur Vertragserfüllung eingesetzten Beschäftigten nicht unter den für sie jeweils geltenden gesetzlichen Mindestentgelt-Regelungen, nach der jeweils gültigen Rechtsgrundlage (z.B. nach AEntG und sonstigen bundes- oder landesgesetzlichen Mindestlohnregelungen), zu entlohnen. Auch erst während der Vertragslaufzeit eingeführte Mindestentgelt-Regelungen sind vom AN einzuhalten. Der AN verpflichtet sich ferner, die Verpflichtung zur Einhaltung einer solchen Mindestentgelt- Regelung auch an die von ihm eingesetzten Subunternehmer weiterzugeben und diese Verpflichtung durchzusetzen. Hierzu ist die entsprechende Erklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes nach § 3 Hamburgisches Vergabegesetz (HmbVgG) im Eignungsvordruck, Ziffer 4, bis zum Ende der Angebotsfrist vom Bieter einzureichen.

Die Angebotspreise basieren auf den Tarif- und ggf. Mindestlöhnen, die am letzten Tage der Angebotsfrist gültig waren.

Es wird auf Ziffer 3 der BWB verwiesen.

  1. Haftung Der AN haftet in vollem Umfang nach den einschlägigen vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen. Bei der Einschaltung von Nachunternehmen, Erfüllungsgehilfen und sonstigen Beauftragten haftet der AN für sämtliche Pflichtverletzungen so, als wenn er selbst tätig geworden wäre.

Außerdem hat der AN den AG und die Bedarfsstellen von sämtlichen Schadensersatzansprüchen Dritter freizuhalten, die im Zusammenhang mit einer Verletzung der vom AN nach dieser Leistungsbeschreibung übernommenen Pflichten gegen den AG oder die Bedarfsstellen geltend gemacht werden sollten.

  1. Rechnungsstellung Die Zeiten sind zu dokumentieren und durch den AG freigeben zu lassen („Stundenzettel“). Die Dokumentation ist dem AG monatlich unaufgefordert zeitgleich mit der Rechnung zuzuleiten.

Die Zahlung des Rechnungsbetrages durch den AG erfolgt nach vertragsgemäßer Leistung und Rechnungseingang gem. den in den Vergabeunterlagen gemachten Angaben.

Rechnungen sind in zweifacher Ausfertigung und unter Angabe der Bestellnummer an die mit der Bestellung angegebenen Rechnungsadresse der FHH zu adressieren und einzureichen.

Die Rechnungsanschrift lautet: Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Finanzen und Bezirke Hamburg Service 22299 Hamburg

In Einzelfällen können Bedarfsstellen abweichende Rechnungsanschriften angeben. Der AN ist daher verpflichtet, die mit jeder Bestellung angegebene Rechnungsadresse individuell für die jeweilige Rechnungsstellung zu übernehmen.

Für eine umweltschonendere, schnellere und sichere Rechnungsverarbeitung bevorzugt die Freie und Hansestadt Hamburg schon seit einigen Jahren den elektronischen Rechnungsempfang. E-Rechnungen sind durch die EU-Richtlinie 2010/45/EU mit der klassischen Papierrechnung gleichgestellt.

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Die Kasse.Hamburg verarbeitet aktuell sowohl PDF-Rechnungen per Mail als auch Rechnungen nach dem ZUGFeRD-Standard. Der Rechnungsempfang im Standard X- Rechnung ist seit 2019 ermöglicht.

Bitte beachten Sie, dass nach dem Hamburgischem E-Rechnungs-Gesetz und der Hamburgischen E-Rechnungs-VO ein Versand im ZUGFeRD-Standard oder im Standard X- Rechnung ab einem Bruttobetrag von 1.000,00 EURO verpflichtend ist.

Rechnungen für die Kernverwaltung können nach vorheriger Absprache mit der Kasse.Hamburg elektronisch an das dortige zentrale E-Mail-Postfach gesendet werden.

Senden Sie hierzu bitte bei Bedarf eine formlose E-Mail an

info-erechnung@kasse.hamburg.de

Weitere Informationen zum elektronischen Rechnungsempfang erhalten Sie hier;

https://www.hamburg.de/kasse/13082768/e-rechnung/

Weiterhin muss bei Bestellungen der Kernverwaltung immer die Umsatzsteuer- Identifikationsnummer (USt.-ID) der FHH: DE 118509725 angegeben werden.

Wenn Waren aus dem Ausland geliefert und dort vom AG zu bezahlen sind, muss die Rechnung vom AN ohne Umsatzsteuer ausgewiesen werden.

Maßgebend für die Abrechnung sind die schriftlich dokumentierten Beratungs- und Unterstützungsleistungen lt. Ziffer 3 der Leistungsbeschreibung.

Rechnungen werden binnen 30 Tagen netto beglichen. Es wird auf die Ziffern 11 und 12 ZVB verwiesen.

  1. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine wirksame und durchführbare Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der zu ersetzenden Bestimmung so weit wie möglich entspricht. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken im Vertrag.

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Anlagen II zur HmbVgRL Vergabevordruck Nr. 03 DSGVO-Information

[Name und Anschrift der Vergabestelle] BVC Behörde für Finanzen und Bezirke Hamburgweite Dienste und Organisation Adolphsplatz 3-5 20457 Hamburg

Allgemeine Informationen zur Umsetzung datenschutzrechtlicher Vorgaben gemäß Artikel 12 bis 14 der DSGVO im Vergabeverfahren

Vorbemerkungen

Die Vergabestellen der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) haben öffentliche Aufträge und Konzessionen gemäß § 2 Abs. 1 der Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte (Unterschwellenvergabeordnung – UVgO) bzw. gemäß § 97 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) zu vergeben.

Im Rahmen der Vergabeverfahren und den daraus resultierenden Vertragsverhältnissen verarbeitet die FHH personenbezogene Daten von Bewerbern, Bietern und Vertragspartnern, indem sie diese zum Beispiel erhebt, speichert, verwendet, übermittelt, zum Abruf bereitstellt oder löscht. Daten sind personenbezogen, wenn sie sich auf eine identifizierte bzw. identifizierbare natürliche Person beziehen. Keine personenbezogenen Daten sind anonymisierte Daten.

Im Folgenden werden Sie darüber informiert, welche personenbezogenen Daten bei wem erhoben werden und was mit diesen Daten gemacht wird. Außerdem werden Sie über Ihre Rechte in Datenschutzfragen in Kenntnis gesetzt und an wen Sie sich diesbezüglich wenden können.

1 Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich? Verantwortlich für die Datenverarbeitung im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist die jewei- lige Behörde, in welche die Vergabestelle eingegliedert ist. Sie erreichen diese unter den nachfolgenden Kon- taktdaten: Freie und Hansestadt Hamburg BVC Behörde für Finanzen und Bezirke Adolphsplatz 3-5 20457 Hamburg

ausschreibungen@fb.hamburg.de

+49 4042823

Hinweis für elektronische Vergabeverfahren (eVergabe): Bitte beachten Sie, dass Fragen zum Inhalt oder Ablauf des Vergabeverfahrens ausschließlich über die Bieterkommunikation der eVergabe gestellt und nur über diese beantwortet werden dürfen.

2 Wer ist Datenschutzbeauftragter?

Zuständige/r Datenschutzbeauftragte/r ist:

3 Zu welchem Zweck und auf welcher Rechtsgrundlage werden Ihre personenbezogenen Daten ver- arbeitet?

Für die Beteiligung als Bewerber oder Bieter am Vergabeverfahren sowie die spätere Durchführung der daraus resultierenden Verträge werden personenbezogene Daten benötigt.

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Anlagen II zur HmbVgRL Vergabevordruck Nr. 03 DSGVO-Information Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist Voraussetzung für die Teilnahme am Vergabeverfahren und die daraus ggf. resultierende Begründung eines Vertragsverhältnisses. Unvollständige Angaben können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.

Die erhobenen Daten werden unter anderem für die Kommunikation zwischen den Wettbewerbsteilnehmern und der Vergabestelle bzw. den späteren Vertragspartnern sowie für die Durchführung des Vergabeverfahrens und die spätere Vertragsabwicklung verwendet. Die personenbezogenen Daten werden grundsätzlich nur zum Zwecke der Durchführung von Vergabeverfahren und im Falle der Auftragserteilung für die Vertragsdurchfüh- rung erhoben und verarbeitet.

Die Erhebung personenbezogener Daten erfolgt im Bieterportal bei Registrierung und Angebotsabgabe. Die Datenangabe bei Registrierung ist erforderlich, um ein Angebot, einen Teilnahmeantrag oder eine Interessen- bekundung abzugeben (Einzelheiten zu den im Rahmen der Registrierung erhobenen Daten entnehmen Sie bitte dem Punkt „Datenschutz“ auf der Startseite des Bieterportals). Weitere personenbezogene Daten sind ggf. bei der Abgabe eines Angebots, eines Teilnahmeantrags oder einer Inte- ressenbekundung anzugeben. Im Einzelfall werden personenbezogene Daten bei Dritten erhoben, soweit sie gesetzlich zur Mitteilung verpflichtet bzw. berechtigt sind oder Ihre Einwilligung vorliegt (z.B. werden Daten vom Gewerbezentralregister oder von Wirtschaftsauskunfteien abgefragt).

Die Erhebung der personenbezogenen Daten erfolgt aufgrund Art. 6 Abs. 1 lit. a, b, c bzw. e i.V.m. Art. 6 Abs. 3 DSGVO und § 58 LHO sowie § 4 HmbDSG, GWB, VgV und UVgO u. a.

4 Welche personenbezogenen Daten werden verarbeitet?

Es werden insbesondere folgende personenbezogene Daten verarbeitet: • Identifikations- und Kontaktangaben Beispiel: Vor- und Nachname der zuständigen Ansprechpersonen, Adresse/Sitz des Unternehmens, Nummer des Ein- trags im Handelsregister/bei der Handwerkskammer • Angaben zur Überprüfung der Bietereignung Beispiel: im Rahmen der Eignungsprüfung etwa Daten zur Überprüfung von Referenzen, Schul- und Berufsausbildung, Berufserfahrung der eingesetzten Mitarbeiter/innen u.ä. • Erhebung von Daten bei Dritten Beispiel: Gewerbezentralregisterauskünfte, Wirtschaftsauskünfte von Auskunfteien u.ä.

5 Unter welchen Voraussetzungen dürfen Ihre Daten an Dritte weitergegeben werden?

Alle personenbezogenen Daten dürfen nur dann an andere Personen oder Behörden, öffentliche oder nicht- öffentliche Stellen übermittelt werden, wenn Sie der Übermittlung zugestimmt haben oder die Übermittlung gesetzlich zugelassen ist. Im Rahmen des Vergabeverfahrens und ggf. der Vertragsdurchführung werden ihre personenbezogenen Daten an folgende Stellen weitergegeben: • Dienststellen der FHH Bei Rahmenvereinbarungen werden vertraglich abrufberechtigte Dienststellen (i.d.R. Kernverwaltung und Hochschulen sowie teilweise öffentliche Unternehmen) per Rundschreiben über das Ergebnis der Aus- schreibung informiert und zum Abruf aus dem Rahmenvertrag verpflichtet. Hierbei werden der Name des erfolgreichen Bieters, der Name des zuständigen Ansprechpartners sowie die Kontaktdaten (Adresse, Te- lefon, Fax, E-Mail) von der jeweiligen Vergabestelle an die Dienststellen übermittelt. Bei Einzelaufträgen werden diese Daten von der Vergabestelle an die Dienststelle des Bedarfsträgers übermittelt. • Sonstige Gremien Die Dienststellen der FHH haben ggf. bestimmte Vergabeverfahren vor der Zuschlagserteilung einem Gremium vorzulegen. In diesem Zusammenhang werden den Gremienmitgliedern neben Einzelheiten zum Ablauf des Verfahrens auch die Namen der beteiligten Bieter und die Ergebnisse der Angebotswertung mitgeteilt. • Vergabekammern/Gerichte Die Vergabestelle ist im Fall von Nachprüfungsverfahren oder sonstiger rechtlicher Streitigkeiten verpflich- tet, der Vergabekammer oder dem zuständigen Gericht die vollständige Vergabeakte vorzulegen. Der An- tragsteller eines Nachprüfungsverfahrens kann Akteneinsicht beantragen.

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Anlagen II zur HmbVgRL Vergabevordruck Nr. 03 DSGVO-Information

6 Wie lange werden Ihre Daten gespeichert?

Ihre verarbeiteten personenbezogenen Daten unterliegen den Löschfristen der gesetzlichen Bestimmungen. Danach dürfen Daten nur solange aufbewahrt werden, wie es zur Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen der im öffentlichen Interesse liegenden Aufgaben oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen unter Beachtung von Aufbewahrungsfristen in Rechts- und Verwaltungsvorschriften erforderlich ist.

Es gelten u.a. die gesetzlichen Verjährungsfristen nach §§ 195 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), die Verwaltungsvorschriften für Zahlungen, Buchführung und Rechnungslegung (VV zu §§ 70 bis 72 und 74 bis 80 LHO – VV-ZBR) sowie die Aktenordnung der der Freien und Hansestadt Hamburg.

7 Welche Rechte haben Sie?

Ihnen stehen in Bezug auf Ihren personenbezogenen Daten verschiedene Rechte nach der Datenschutz- Grundverordnung zu. Einzelheiten ergeben sich aus Artikeln 15 bis 18, 21 und 77 DSGVO. • Recht auf Auskunft (Artikel 15 DSGVO) Unter den Voraussetzungen des Artikels 15 DSGVO können Sie Auskunft über Ihre verarbeiteten perso- nenbezogenen Daten vom Verantwortlichen verlangen. In Ihrem Auskunftsantrag sollten Sie Ihr Anliegen präzisieren, um das Zusammenstellen der erforderlichen Daten zu erleichtern. • Recht auf Berichtigung (Artikel 16 DSGVO) Sollten die Sie betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sein, können Sie unverzüglich eine Berichti- gung verlangen. Sollten Ihre Daten unvollständig sein, können Sie unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung eine Vervollständigung verlangen. • Recht auf Löschung /„Recht auf Vergessenwerden“ (Artikel 17 DSGVO) Unter den Voraussetzungen des Artikels 17 DSGVO können Sie die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen. Ob Sie die unverzügliche Löschung verlangen können, hängt u. a. davon ab, ob die betreffenden Daten von der zuständigen Vergabe- bzw. Dienststelle noch zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben oder rechtlicher Verpflichtungen benötigt werden. • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Artikel 18 DSGVO) Sie haben unter bestimmten Voraussetzungen das Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu verlangen. • Recht auf Widerspruch (Artikel 21 DSGVO) Sie haben unter den Voraussetzungen des Artikels 21 DSGVO das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten zu widersprechen. Allerdings kann dem Widerspruch nicht nachgekommen werden, wenn der Verantwort- liche zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen kann, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen oder wenn die Verarbeitung der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dient. • Recht auf Beschwerde (Artikel 77 DSGVO) Wenn Sie der Auffassung sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt, können Sie Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde (der bzw. dem Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit) einlegen. Die Kon- taktdaten der bzw. des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit lauten: Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Ludwig-Erhard-Str. 22 20459 Hamburg Tel.: (040) 4 28 54 – 40 40 E-Fax: (040) 4 279 – 11 811 E-Mail: mailbox@datenschutz.hamburg.de

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Anlagen II zur HmbVgRL Vergabevordruck Nr. 04 Eignung

Eignungsvordruck

Eigenerklärungen über die Eignung und Auftragsausführung gemäß § 7 HmbVgG sowie § 35 UVgO oder § 48 VgV

Dieser Vordruck ist Teil der Vergabeunterlagen zum

Vergabeverfahren: Beratungsdienstleistungen zur Personalentwicklung im Hamburg Service

Vergabe-Nr.: FB 2026001824 Verfahrensart (§ 8 UVgO; § 14 VgV): O ffenes Verfahren (EU)

Ausfüllhinweise für den Teilnehmer Dieser Vordruck enthält die erforderlichen Eigenerklärungen für den vorläufigen Nachweis über die Eignungs- anforderungen (Nr. 1-2), das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Nr. 3) und die geforderten Ausführungsbe- dingungen (Nr. 4).

Der Teilnehmer (Bewerber oder Bieter) gibt die geforderten Eigenerklärungen mit Einreichung dieses Vordrucks bei der Vergabestelle ab und macht ggf. weitere Angaben durch Ankreuzen oder Eintragung (siehe jeweils die Bearbeitungshinweise). Er bestätigt die Vollständigkeit und Richtigkeit seiner Angaben durch seine Unterschrift oder Namensangabe am Ende des Vordrucks. Er muss den Vordruck mit dem Teilnahmeantrag (bei Verfahren mit Teilnahmewettbewerb) oder mit dem Angebot (bei Verfahren ohne Teilnahmewettbewerb) bei der Vergabe- stelle einreichen.

Hinweis: Wird der Vordruck im Namen einer Bietergemeinschaft (siehe § 32 UVgO oder 43 VgV) abgegeben, erfolgen die Angaben zu den Nr. 1-2 und 4-5 für die Bietergemeinschaft als Gesamtheit und zu Nr. 3 für jedes einzelne Mitglied der Bietergemeinschaft, und es ist zusätzlich der Vordruck Bietergemeinschaft einzureichen.

Die Vergabestelle wird die Eigenerklärungen vor der Zuschlagserteilung ggf. durch entsprechende Registerabfragen verifizieren. Auch muss der Teilnehmer die geforderten Angaben, Nachweise und Unterlagen zur Bestätigung seiner Eigenerklärungen fristgerecht vorlegen (nach Wahl der Vergabestelle mit dem Teilnahmeantrag, dem Angebot oder auf gesondertes Verlangen; siehe dazu den Vordruck Aufforderung Angebotsabgabe). Auf gesonderte Anforderung muss ein Teilnehmer auch alle geforderten Angaben, Nachweise und Unterlagen für seine Nachunternehmer vorlegen.

Hinweis: Teilnehmer mit Sitz im Ausland legen jeweils vergleichbare Nachweise vor. Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen werden nur in deutscher Übersetzung berücksichtigt.

Eignungsanforderungen (§§ 31 ff. UVgO oder §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV)

• Angaben bei Präqualifizierung:

Nach § 122 Abs. 3 GWB kann ein Teilnehmer seine Eignung teilweise auch durch Teilnahme an einem Präqua- lifikationssystem nachweisen (https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/).

Eine Präqualifizierung besteht nein

ja Ich/Wir nehme/n an folgendem Präqualifikationssystem teil:

Die PQ-Nummer und der dazugehörige Code lauten:

Die von der Präqualifizierung nicht erfassten Angaben, Nachweise und Unterlagen (insbesondere Nr. 4) blei- ben weiterhin vorzulegen. • Angaben für Registerabfragen: Die Vergabestelle ist gem. § 6 WRegG vor der Erteilung des Zuschlags verpflichtet oder berechtigt, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister (WRegG v. 18.07.2017, BGBl. I S. 2739) durchzuführen. Dazu werden folgende Angaben gemacht: (Bearbeitungshinweis: Bietergemeinschaften müssen die Angaben für jedes Mitgliedsunternehmen einzeln machen.) Unternehmen (Firma/Name, Sitz/Postanschrift, Rechtsform):

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Anlagen II zur HmbVgRL Vergabevordruck Nr. 04 Eignung

Registergericht oder Genehmigungsbehörde:

Handelsregisternummer: (s. Nr. 1) oder Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde:

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.): (falls vorhanden)

Wirtschafts-Identifikationsnummer (falls vorhanden)

  1. Fachkunde

Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (§ 33 UVgO; § 44 VgV) werden folgende Angaben gemacht: • Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister Ihres Sitzes oder Wohnsitzes (§ 44 VgV)

Ich bin/Wir sind eingetragen im Handelsregister

Ich bin/Wir sind nicht zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet.

Zur Bestätigung werden auf gesondertes Verlangen folgende Unterlagen vorgelegt: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in Berufsregister/Handwerksrolle/Industrie- und Handelskammer. • Ich/Wir werde/n schon jetzt die nachstehenden zusätzlichen Unterlagen über meine/unsere Berechtigung oder Mitgliedschaft zur Dienstleistungserbringung nach § 44 Abs. 2 VgV der Vergabestelle vorlegen:

• Ich/Wir werde/n die nachstehenden zusätzlichen Unterlagen über meine/unsere Berechtigung oder Mitglied- schaft zur Dienstleistungserbringung nach § 44 Abs. 2 VgV auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorlegen:

  1. Leistungsfähigkeit

Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (§ 33 UVgO; § 45 VgV) werden folgende Angaben gemacht: • Ich/Wir erkläre/n, über die zur Leistungsausführung erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitä- ten zu verfügen und auf Verlangen geeignete Unterlagen als Nachweis vorzulegen. • Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren: (Bearbeitungshinweis: Bitte konkrete Jahreszahlen angeben!)

Die vorstehenden Zahlen werden auf Verlangen durch Vorlage geeigneter Unterlagen nachgewiesen. • Ich/Wir werde/n die nachstehenden sonstigen Unterlagen nach § 45 Abs. 4 VgV auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorlegen:

Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 33 UVgO; § 46 VgV) werden fol- gende Angaben gemacht: • Ich/Wir erkläre/n, über die erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie ausreichend Erfahrung zu verfügen, um den Auftrag in der geforderten Qualität auszuführen. Als Nachweis werden schon jetzt folgende Unterlagen vorgelegt: Als Nachweis werden auf Verlangen der Vergabestelle geeignete Unterlagen vorgelegt.

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Anlagen II zur HmbVgRL Vergabevordruck Nr. 04 Eignung • Referenzen über vergleichbare Leistungen:

Ich/Wir habe/n in den letzten drei Jahren vergleichbare Leistungen ausgeführt. Zur Bestätigung werden geeignete 3 Referenznachweise (bei Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag, ansonsten auf Verlangen) aus den letzten drei / Jahren vorgelegt, die mindestens die Art der Leistung, die Auftragssumme, den Zeitraum der Auftragsausführung und den Ansprechpartner angeben.

Ich/Wir habe/n in den letzten drei Jahren keine vergleichbare Leistungen ausgeführt, bin/sind aber aus den folgenden Gründen dennoch geeignet, den Auftrag auszuführen:

• Ich/Wir werde/n die nachstehenden sonstigen Unterlagen nach § 46 Abs. 3 VgV der Vergabestelle vorlegen:

Nimmt ein Teilnehmer zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unter- nehmen in Anspruch (sog. Eignungsleihe nach § 34 UVgO oder § 47 VgV), gilt Folgendes:

(Bearbeitungshinweis: Die Eignungsleihe ist strikt von der Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern abzugrenzen. Die Eig- nungsleihe betrifft nur die Übernahme von Arbeitsmitteln und Know-How von Drittunternehmen, jedoch nicht die teilweise Leistungserbringung durch diese. Jedoch kann ein Unternehmen, das als Unterauftragnehmer eingesetzt wird, immer auch für die Eignungsleihe in Anspruch genommen werden.) • Zulässigkeit der Eignungsleihe Die Eignungsleihe ist ohne Einschränkung nach § 34 UVgO oder § 47 VgV zulässig. Die Eignungsleihe ist beim vorliegenden EU-Vergabeverfahren für folgende kritische Aufgaben ausge- schlossen (§ 47 Abs. 5 VgV):

• Zusätzliche Angaben bei einer zulässigen Eignungsleihe (vom Teilnehmer anzukreuzen):

Hinweis: Bei der Eignungsleihe erstreckt sich die Eignungsprüfung auf jedes Unternehmen („Eignungsleiher“), dessen sich der Teilnehmer zum Nachweis seiner Eignung bedient.

Zum Nachweis der Leistungsfähigkeit werden keine Kapazitäten anderer Unternehmen beansprucht.

Zum Nachweis der Leistungsfähigkeit werden Kapazitäten anderer Unternehmen beansprucht.

Folgende Eignungsleiher werde/n ich/wir für folgende Leistungsteile in Anspruch nehmen (einschließlich solcher Unterauftragnehmer, die ich/wir ebenfalls für die Eignungsleihe verwende/n):

Hinweis: Die fehlende oder unvollständige Benennung führt zwingend zum Ausschluss vom Wettbewerb.

Eignungsleiher eignungsrelevanter Leistungsteil Name/Firma, Anschrift, Geschäftsführung nach Art und Umfang anzugeben

Ich/Wir verfüge/n über die Mittel jedes Eignungsleihers (§ 34 Abs. 1 UVgO oder § 47 Abs. 1 VgV). Ein geeigneter Nachweis hierüber wird auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle unverzüglich vorgelegt.

Hinweis: Die geforderten Erklärungen, Nachweise und Unterlagen aus Nr. 2-3 des Vordrucks sollen auf gesondertes Verlangen unverzüglich für jeden Eignungsleiher vorgelegt werden (§ 34 Abs. 2 UVgO oder § 47 Abs. 2 VgV).

Ich/Wir hafte/n gemeinsam mit dem Eignungsleiher für die Auftragsausführung (§ 34 Abs. 3 UVgO oder §47 Abs. 3 VgV). Diese Haftungserklärung ist von entsprechenden Vollmachten jedes Eignungsleihers gedeckt, die der Vergabestelle auf gesondertes Verlangen unverzüglich vorgelegt werden.

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Anlagen II zur HmbVgRL Vergabevordruck Nr. 04 Eignung

  1. Ausschlussgründe

Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen, insbesondere nach den §§ 123, 124 GWB, werden folgende Angaben gemacht:

(Hinweis: Teilnehmer oder Bieter muss Zutreffendes ankreuzen. Die §§ 123ff. GWB sind unter: http://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html abrufbar.)

a.) Ausschlussgründe nach dem GWB

Für mein/unser Unternehmen liegt kein Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder § 124 GWB vor.

Für mein/unser Unternehmen liegt ein Ausschlussgrund des § 123 GWB oder § 124 GWB vor, aber es wurden folgende Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 GWB ergriffen, die die Zuverlässigkeit des Unterneh-mens wieder herstellen (Hinweis: Teilnehmer oder Bieter muss Ausschlussgrund und Selbstreinigungsmaßnahme be-nennen):

Ich/Wir füge/n zum Nachweis entsprechende Unterlagen und Erläuterungen bei. Mir/Uns ist bekannt, dass fehlende Nachweise zum Ausschluss aus dem laufenden Vergabeverfahren führen können.

b.) Ausschlussgründe nach weiteren Gesetzen; Beachtung weiterer rechtlicher Vorgaben

Es liegen keine der Ausschlussvoraussetzungen nach § 21 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (SchwarzArbG), § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG), § 19 des Mindestlohngesetzes (MiLoG), § 98c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) sowie § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) vor. Das Preisrecht (insbes. VO PR 30/53 vom 21.11.1953 in gültiger Fassung) wurde beachtet.

  1. Ausführungsbedingungen

Zu den Ausführungsbedingungen nach den §§ 3, 3a, 3b und 7 des Hamburgischen Vergabegesetzes (HmbVgG) werden folgende Angaben gemacht:

• Tariftreue und Mindestlohn nach § 3 HmbVgG (Nur bei Dienstleistungen auszufüllen.)

Ich/Wir werde/n im Fall der Auftragserteilung das Tarifvertragsgesetz, das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und andere gesetzliche Bestimmungen über Mindestentgelte beachten (§ 3 Abs. 1 u. 2 HmbVgG).

Mein/Unser Unternehmen entlohnt seine Beschäftigten

Hinweis: Zutreffendes ist durch den Teilnehmer anzukreuzen. nach folgendem allgemeinverbindlichen Tarifvertrag, an den es nach Arbeitnehmerentsendegesetz ge- bunden ist: nach folgendem Tarifvertrag: (ohne Auszubildende) bei der Leistungsausführung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ein Mindestlohn nach § 1 Abs. 2 Mindestlohngesetz (MiLoG vom 11.08.2014, BGBl. I S. 1348) in der jeweils geltenden Fassung, da es keinem Tarifvertrag unterliegt (§ 3 Abs. 2 HmbVgG).

Mein/Unser Unternehmen beschäftigt keine Mitarbeiter, sodass sich die Frage nach einer Tarifbindung oder Verpflichtung zur Zahlung des Mindestlohnes nicht stellt.

Im Hinblick auf die Tariftreue und den Mindestlohn habe ich folgende gesetzlichen Anforderungen zur Kenntnis genommen und bestätige dies mit meiner Unterschrift am Ende der Erklärung:

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Anlagen II zur HmbVgRL Vergabevordruck Nr. 04 Eignung

  1. Bei der Leistungsausführung durch Leiharbeiter bin/sind ich/wir verpflichtet dafür zu sorgen, dass der Verleiher seinen Beschäftigten bei der Leistungsausführung das gleiche Arbeitsentgelt gewährt wie ver- gleichbaren Arbeitnehmern meines/unseres Unternehmens (§ 3 Abs. 3 HmbVgG).
  2. Ich bin/Wir sind verpflichtet vollständige und prüffähige Entgeltabrechnungen über die eingesetzten Be- schäftigten bereitzuhalten. Auf gesondertes Verlangen werden sie dem Auftraggeber vorgelegt und Einblick in die Unterlagen über die Abführung von Steuern und Beiträgen sowie die geschlossenen Unteraufträge gewährt. Die Beschäftigten wurden auf die Möglichkeit solcher Kontrollen hingewiesen (§10 HmbVgG).
  3. Ich bin/Wir sind verpflichtet bei der Leistungsausführung nur Unterauftragnehmer einzusetzen, die sich verpflichten, ihren Beschäftigten (ohne Auszubildende) die vorgenannten Mindestentgelte nach Tarif oder Mindestlohngesetz zu zahlen und vollständige und prüffähige Entgeltabrechnungen bereitzuhal- ten. Ich/Wir werde/n die Einhaltung dieser Vorgaben kontrollieren (§ 5 Abs. 4 Nr. 4 HmbVgG).

• Sozialverträgliche Beschaffung nach § 3a HmbVgG Die Sozialverträgliche Beschaffung nach § 3a HmbVgG umfasst folgende Warengruppen: 1.Bekleidung: Arbeitskleidung, Uniformen etc. (z.B. T-Shirts, Hemden, Hosen, Schuhe) 2.Stoffe und Textilwaren (z.B. Vorhangstoffe, Teppiche) 3.Naturkautschuk-Produkte (z.B. Einmal-/Arbeitshandschuhe, Reifen, Gummibänder) 4.Lederwaren, Gerbprodukte (z.B. Botentaschen) 5.Spielzeuge 6.Sportartikel (z.B. Bälle, Schläger, weiteres Zubehör) 7.Natursteine 8.Produkte mit Materialanteilen aus Nr.2-4, soweit überwiegend Materialien aus einer Warengruppe

Die Leistungsausführung betrifft eine oder mehrere der vorgenannten Warengruppen. Ich/wir vereinbaren als vertragliche Nebenpflicht, die Leistung ausschließlich mit Waren auszuführen, die nachweislich unter Beachtung oder nach meiner/unserer Zusicherung unter der bestmöglichen Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (https://www.ilo.org/berlin/arbeits-und-standards/kernarbeitsnormen/lang-- de/index.htm) gewonnen oder hergestellt worden sind (§ 3a Abs. 2 HmbVgG). Als Nachweis ist dieser Erklärung beigefügt (z.B. unabhängige Zertifizierung, Selbstverpflichtung, Verhaltenskodex o.ä.):

Soweit die Leistungsbeschreibung dies verlangt, wird die Lieferung fair gehandelte Produkte betreffen (§ 3a Abs. 4 HmbVgG). Als Nachweis ist dieser Erklärung beigefügt (z.B. Gütezeichen):

• Umweltverträgliche Beschaffung nach § 3b HmbVgG Die Lieferleistung betrifft kein Holz als Rohstoff.

Der Rohstoff Holz ist Bestandteil der Lieferleistung. Dazu erkläre/n ich/wir verbindlich: Ich werde nur Holz verwenden, das aus deutscher oder europäischer Forstwirtschaft stammt. Den Nachweis werde/n ich/wir bei der Anlieferung von Holz am Leistungsort vorlegen. Ich werde nur Holz verwenden, das nach FSC („Forest Stewardship Council“) oder PEFC („Programme for the Endorsement of Forest Certification Schemes”) zertifiziert ist. Zur Information über die Standards siehe www.fsc-deutschland.de und www.pefc.de. Das Zertifikat werde/n ich/wir bei der Anlieferung von Holz am Leistungsort vorlegen. Ich werde nur Holz verwenden, das gleichwertig zertifiziert ist, nämlich nach:

Der Nachweis der Gleichwertigkeit wird durch eine Prüfung des Johann Heinrich von Thünen-Instituts in Hamburg oder des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) in Bonn erbracht. Das Zertifikat werde/n ich/wir bei der Anlieferung von Holz am Leistungsort vorlegen. ☐ Ich werde nur Holz verwenden, das die für das jeweilige Herkunftsland geltenden Kriterien des FSC oder PEFC einzeln erfüllt. Der Nachweis der Erfüllung wird durch eine Prüfung des Johann Heinrich von Thünen-Instituts in Hamburg oder des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) in Bonn erbracht. Den Nachweis werde/n ich/wir bei der Anlieferung von Holz am Leistungsort vorlegen.

Hinweis: Etwaige weitere Nachweise zur Einhaltung der in den Vergabeunterlagen geforderten umweltbezogenen An- forderungen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen.

Eignung – 10/2023 5 von 7 39

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Anlagen II zur HmbVgRL Vergabevordruck Nr. 04 Eignung • Sonstige Anforderungen Mit der Unterschrift unter dieses Formular, erkläre/n ich/wir, das ich/wir zur Kenntnis genommen habe/n, dass ich/wir verpflichtet sind/bin:

  1. die gesetzlichen Pflichten zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen (Kranken-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) ordnungsgemäß zu erfüllen (§ 128 Abs. 1 GWB).

Zur Bestätigung werden auf gesondertes Verlangen entsprechende Nachweise vorgelegt, z.B.

  • eine aktuelle Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG,
  • eine Bescheinigung der Berufsgenossenschaft oder des Versicherungsträgers zum Nachweis der ordnungsgemäßen Beitragszahlung, die nicht älter als 12 Monate sein darf,
  • ggf. eine Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamts.
  1. Leistungen nur auf Unterauftragnehmer zu übertragen, die sich zur Einhaltung der §§ 3, 3a, 5 und 10 HmbVgG verpflichtet haben, und deren Einhaltung zu kontrollieren (§ 5 Abs. 4 Nr. 4 HmbVgG) sowie alle in Nr. 4 geforderten Nachweise vor Auftragserteilung (§ 7 Abs. 2 HmbVgG) sowie alle übrigen Nachweise auf gesondertes Verlangen vorzulegen.

  2. Angaben zur Statistik • Unternehmensgröße und Mittelstandsförderung (Pflichtangabe) Bei meinem/unseren Unternehmen handelt es sich um ein Kleinstunternehmen: bis 9 Beschäftigte und bis 2 Millionen Euro Jahresumsatz Kleines Unternehmen: bis 49 Beschäftigte und bis 10 Millionen Euro Jahresumsatz Mittleres Unternehmen: bis 249 Beschäftigte und bis 50 Millionen Euro Jahresumsatz Großunternehmen: über 249 Beschäftige oder über 50 Millionen Euro Jahresumsatz

Hinweis: Die Einordnung der Unternehmensgröße orientiert sich an der EU-Empfehllung- 2003/361 zu KMUs

• Nationalität des Eigentümers (Pflichtangabe nur für EU-Verfahren) Angaben sind nur erforderlich für EU-Verfahren und soweit Ihr/Ihre Unternehmen nicht börsennotiert ist/sind. Staatsangehörigkeit(en) des wirtschaftlichen Eigentümers meines/unseres Unternehmens:

Mein/unser Unternehmen ist börsennotiert (Angabe zur Nationalität des Eigentümers entfällt)

Hinweis: Die Nationalität des Eigentümers Ihres Unternehmens können Sie beispielsweise dem Transparenzregister oder anderen Registern zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung entnehmen.

• Start-up-Kennzeichnung (freiwillige Angabe)

Bei meinem/unseren Unternehmen handelt es sich um ein Start-up im Sinne der u. a. Definition:

ja nein Definition: Ein Start-up liegt vor, wenn das Unternehmensalter weniger als 10 Jahre beträgt und das Unternehmen ein schnelles Wachstum plant und/oder hochinnovativ ist. Hinweis: Für Fragen/Hilfestellung zu Ihrer Selbsteinschätzung bietet Ihnen Staatup e. V. kostenfreie Unterstützung. Nutzen Sie dafür bitte folgende E-Mailadresse als Anlaufstelle: mitgestalten@staat-up.net.

Ich/Wir bestätige/n die Richtigkeit und Vollständigkeit der vorstehenden Eigenerklärungen. Mir/Uns sind die Sanktionsmöglichkeiten des § 11 HmbVgG bei schuldhafter Nichterfüllung der Pflichten aus §§ 3, 3a, 5 und 10 HmbVgG bekannt (Vertragsstrafe, Kündigung und Rücktritt vom Vertrag). Mir/Uns ist bekannt, dass eine falsche, unvollständige oder unterlassene Erklärung oder Angabe zum Aus-schluss vom Wettbewerb führen kann.

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Anlagen II zur HmbVgRL Vergabevordruck Nr. 04 Eignung

Mir/Uns ist bekannt, dass alle in diesem Vordruck geforderten Nachweise, Angaben und Unterlagen vollständig und fristgerecht (nach Wahl der Vergabestelle mit dem Teilnahmeantrag, dem Angebot oder auf gesondertes Verlangen) vorzulegen sind. Andernfalls kann die Vergabestelle berechtigt sein, das Angebot vom Wettbewerb auszuschließen (§ 7 Abs. 1 HmbVgG i.V.m. § 41 UVgO oder § 56 VgV).


(Ort, Datum) (Unterschrift/en) – siehe Hinweis unten –

Hinweis: Wird diese Erklärung zusammen mit dem Teilnahmeantrag oder dem Angebot elektronisch über das eVerga- besystem oder per E-Mail abgegeben, genügt hier die Angabe des Namens der handelnden Person. In allen anderen Fällen (z.B. Abgabe in Papierform; elektronische Abgabe nicht zusammen mit dem Angebot) sind hier der Firmenstempel und eine rechtsverbindliche, eigenhändige Unterschrift des Teilnehmers erforderlich.

Eignung – 10/2023 7 von 7 41

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Anlagen II zur HmbVgRL Vergabevordruck Nr. 05 Angebot

[Name/Firma und Anschrift des Bieters]

[Name und Anschrift der Vergabestelle] BVC Behörde für Finanzen und Bezirke

Adolphsplatz 3-5 20457 Hamburg

ANGEBOT

Beratungsdienstleistungen zur Personalentwicklung im Hamburg Service Vergabeverfahren:

Vergabeart und -Nr.: Offenes Verfahren FB 2026001824

Leistung: Dienstleistung

Vertragsdauer: Siehe Leistungsbeschreibung

Bindefrist endet am: 30.01.2027

Anlagen (Optional) (vom Bieter auszufüllen):

Vordruck Eignung Vordruck Bietergemeinschaft

  1. Ich/Wir biete(n) die Ausführung der in den Anlagen beschriebenen Leistungen zu den eingesetzten Festpreisen (Nr. 3) an. Die Preise schließen alle Nebenkosten ein, aber keine Umsatzsteuer. An mein/unser Angebot halte ich mich/halten wir uns bis zum Ablauf der Bindefrist (siehe Aufforderung Angebotsabgabe) gebunden.

Bestandteile dieses Angebotes sind neben diesem Angebotsschreiben (einschließlich aller Anlagen) die 2. folgenden Unterlagen in der jeweils geltenden Fassung: die Leistungsbeschreibung die Zusätzlichen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Lieferungen und Dienstleistungen (ZVB) die Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Lieferungen und Dienstleistungen (BWB) die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B)

Bei Widersprüchen gelten die Vertragsbestandteile nacheinander in der angegebenen Reihenfolge.

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Anlagen II zur HmbVgRL Vergabevordruck Nr. 05 Angebot

  1. Preise Hinweis: Ist nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart, wird ein als Prozentsatz angebotener Preisnachlass bei Abrechnung und Zahlungen vom Festpreis abgezogen. Unentgeltliche Nebenleistungen (Zugaben) werden ausgeschlossen und führen zum Ausschluss des Angebots.

3.1 Die Preise sowie ggf. gewährte Preisnachlässe sind in der gesondert beigefügten Anlage einzutragen; diese Anlage ist Bestandteil des Angebots. 3.2 Nebenangebote (sofern durch die Vergabestelle zugelassen): Anzahl 3.3 Skonto:

Die Zulassung oder Nichtzulassung von Skontoabzügen im Vordruck Aufforderung Angebotsabgabe wurde beachtet. Mir/Uns ist bekannt, dass nur vom Auftraggeber geforderte Skontoabzüge bei der Angebotswer- tung beachtet werden dürfen und ein unaufgefordertes Angebot von Skonto zum Angebotsausschluss führt. Dies vorausgeschickt, gewähre(n) ich/wir nach Leistungserfüllung bzw. Abnahme sowie Eingang einer prüf- baren Rechnung kein Skonto

oder

Hinweis: Durch den Bieter ist hier lediglich die Prozentzahl des Skontos einzutragen. Die Anzahl der Kalendertage ist durch die Vergabestelle einzutragen.

% Skonto bei Zahlung innerhalb von Kalendertagen.

Erklärungen zum Angebot 4. Ich/Wir erkläre/n, dass

a) alle im Vordruck Eignung gemachten Angaben vollständig, zutreffend und Bestandteil des Angebots sind. b) alle Leistungen im eigenen Betrieb ausgeführt werden, sofern nachfolgend nichts Anderes angegeben ist. Folgende (Teil-)Leistungen werden an Unterauftragnehmer (Nachunternehmer) vergeben:

Firmenname und Anschrift des Pos.-Nr. Bezeichnung der Teilleistungen Unterauftragnehmers (falls bereits bekannt, keine Pflichtangabe)

Ich/Wir werde/n § 26 UVgO bzw. § 36 VgV beim Einsatz von Unterauftragnehmern beachten.

Ich/Wir verpflichte/n mich/uns,

-bevorzugt kleine und mittlere Unternehmen als Unterauftragnehmer zu beteiligen, soweit dies mit der vertragsmäßigen Ausführung des Auftrages vereinbar ist, -die Unterauftragnehmer davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt, -bei der Weitervergabe von Dienstleistungen die Allgemeinen Vertragsbedingungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen, Teil B (VOL/B), zum Vertragsbestandteil zu machen, -den Unterauftragnehmern die für den Auftragnehmer geltenden Pflichten der §§ 3, 3a, 5 und 10 HmbVgG aufzuerlegen und ihre Beachtung zu kontrollieren und -den Unterauftragnehmern keine ungünstigeren Bedingungen aufzuerlegen, als zwischen dem Auftragnehmer und der Auftraggeberin vereinbart sind.

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Anlagen II zur HmbVgRL Vergabevordruck Nr. 05 Angebot

Dazu werde/n ich/wir alle Erklärungen auf diesem Vordruck auch von den Unterauftragnehmern fordern und sie der Auftraggeberin zur Zustimmung vorlegen, bevor eine Beauftragung der Unterauftragnehmer erfolgt.

Zudem habe/n ich/wir den Vordruck DSGVO-Information erhalten und werden ihn meinen/unseren Un- terauftragnehmern zur Kenntnis geben. c)zugegangene Änderungen der Vergabeunterlagen Gegenstand dieses Angebots sind. d)bei Verwendung einer selbstgefertigten Kopie oder Kurzfassung der Leistungsbeschreibung die von der Auftraggeberin verfasste Leistungsbeschreibung (Langtext) als allein verbindlich anerkannt wird. e)das in der Leistungsbeschreibung der Auftraggeberin genannte Produkt angeboten wird, wenn bei einer Teilleistungsbeschreibung des Auftraggebers mit dem Zusatz „oder gleichwertig“ keine Produktangaben (Hersteller- und Typenbezeichnung) eingetragen wurde. f) falls mehrere (zugelassene) Nebenangebote abgegeben wurden, dieses Angebot auch die Kumulation der Nebenangebote, die sich nicht gegenseitig ausschließen, umfasst.

  1. Kontakt

Die Vergabestelle nimmt den Kontakt zu mir/uns bitte über folgende Person auf: Ansprechperson: E-Mail-Adresse: Telefon Nr.: Telefax Nr.:

  1. Mir/Unsistbekannt, dass • fehlende oder falsche Erklärungen in diesem Vordruck einen Ausschluss von laufenden und künftigen Vergabeverfahren und/oder eine Vergabesperre sowie die Kündigung eines bereits geschlossenen Vertrages zur Folge haben kann, • Angebote, die nicht den formalen Anforderungen des § 38 UVgO bzw. § 53 VgV entsprechen, zwin- gend ausgeschlossen werden, und • unvollständig oder unrichtig ausgefüllte Angebote, fehlende Nachweise oder Änderungen des Bie- ters an seinen Eintragungen zum Angebotsausschluss führen können.

Ort, Datum, Angabe des vollständigen Namens der handelnden Person

Hinweis: Wird das Angebot über das e-Vergabesystem abgegeben, genügt die bloße Angabe des Namens der handelnden Person.

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Anlagen II zur HmbVgRL Vergabevordruck Nr. 06 Bewerbungsbedingungen (BWB)

Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen (BWB) Stand: 01.01.2025

Vorbemerkungen Erreicht oder überschreitet der geschätzte Auftragswert den EU-Schwellenwert, erfolgt das Verfahren zur Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen nach dem Vierten Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkun- gen (GWB) vom 17.02.2016 (BGBl. I S. 203) sowie nach der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV) vom 12.04.2016 (BGBl. I, S. 624) in aktueller Fassung.

Unterschreitet der geschätzte Auftragswert den EU-Schwellenwert, richtet sich das Vergabeverfahren nach der Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellen- werte (Unterschwellenvergabeordnung – UVgO) vom 02.02.2017 (BAnz AT 07.02.2017 B1) in aktueller Fassung.

Unterschreitet der geschätzte Auftragswert 100.000 Euro, richtet sich das Vergabeverfahren nach der UVgO in aktueller Fassung sowie den hierzu erlassenen Erleichterungen in Ziffer I.5 der Hamburgischen Vergaberichtlinie (HmbVgRL).

In jedem Fall hat ein Teilnehmer (Bewerber oder Bieter) die landesrechtlichen Vorgaben im Hamburgischen Vergabegesetz (HmbVgG) vom 13.02.2006 (HmbGVBl. S. 57) in aktueller Fassung zu beachten.

Diese Bewerbungsbedingungen gelten für die Abgabe von Angeboten über Liefer- und Dienstleistungen, soweit die vorgenannten Regelungsregime keine abweichende Regelung treffen. Sie gelten für die Abgabe von Teilnah- meanträgen entsprechend.

  1. Vergabeunterlagen

1.1 Die Vergabeunterlagen dienen der Erstellung eines Angebotes für die öffentliche Auftraggeberin. Ihre Ver- wendung für andere Zwecke bedarf der Zustimmung der Auftraggeberin. Soweit die Vergabeunterlagen nicht frei im Internet verfügbar sind, ist ihr Inhalt vertraulich zu behandeln. Der Teilnehmer hat über die ihm während des Vergabeverfahrens bekanntgewordenen dienstlichen Angelegenheiten stets – auch nach Be- endigung der Angebotsphase – Verschwiegenheit zu bewahren. Er hat hierzu seine mit der Angebotser- stellung befassten Mitarbeiter sowie etwaige Unterauftragnehmer und Lieferanten zu verpflichten.

1.2 Der Bieter ist für die Verwendung der jeweils aktuellen Fassung der Vergabeunterlagen selbst verantwort- lich. Er hat die Vergabeunterlagen nach Erhalt auf Vollständigkeit und Klarheit zu prüfen. Enthalten sie nach seiner Auffassung Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, hat er die Vergabestelle unverzüg- lich vor Abgabe des Teilnahmeantrags bzw. Angebots in Textform darauf hinzuweisen. Andernfalls gehen etwaige Nachteile zu seinen Lasten. Änderungen der Vergabeunterlagen durch die Auftraggeberin wäh- rend der Angebotsfrist werden von der Auftraggeberin unverzüglich angezeigt.

1.3 Von den Unterlagen der Vergabestelle abweichende Vertrags- oder Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nicht Vertragsbestandteil. Änderungen oder Ergänzungen der Vergabeunterlagen können zum An- gebotsausschluss führen.

  1. Schutz des Wettbewerbs

2.1. Angebote von Teilnehmern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässi- gen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen (vgl. § 124 GWB). Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Teilnehmer auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.

2.2. Die Auftraggeberin führt vor der Erteilung des Zuschlags in einem Vergabeverfahren mit einem geschätzten Auftragswert ab 30.000 Euro (ohne USt.) regelhaft eine Abfrage beim bundesweiten Wettbewerbsregister durch zu demjenigen Bieter, der den Auftrag erhalten soll. Die Abfrage erfolgt bei Bietergemeinschaften für jedes Mitgliedsunternehmen. Die Teilnehmer müssen die für die Registerabfrage erforderlichen Angaben auf dem Vordruck Eignung machen und die betroffenen Personen über die Weitergabe der Daten an die Auftraggeberin informieren (vgl. Vordruck DSGVO-Information); andernfalls kann kein Zuschlag erteilt wer- den.

  1. Angebote

3.1 Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.

3.2 Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Der Bieter ist für seine Angebotsabgabe auf Grundlage der jeweils aktuellen Vergabeunterlagen verantwortlich.

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Anlagen II zur HmbVgRL Vergabevordruck Nr. 06 Bewerbungsbedingungen (BWB)

Die Vergabestelle darf vom Teilnehmer eine Registrierung mit seinen elektronischen Zugangsdaten ver- langen. Bei Nutzung eines elektronischen Vergabemanagementsystems muss der Teilnehmer die Aktuali- tät seiner verwendeten Software sicherstellen.

Soweit die Vordrucke zu wenig Platz bieten, kann der Teilnehmer seine Angaben in einer Anlage machen. Die Anlage ist eindeutig als zum Angebot gehörig zu kennzeichnen und muss zweifelsfrei einer Ordnungs- nummer des jeweiligen Vordrucks zugeordnet sein; etwaige Zweifel gehen zu Lasten des Teilnehmers.

3.3 Soweit eine Besichtigung gefordert wird, hat der Teilnehmer vor Angebotsabgabe die örtlichen Gegeben- heiten in Absprache mit dem jeweiligen Ansprechpartner der Auftraggeberin in Augenschein zu nehmen. Die ausgefüllte und von der Auftraggeberin unterschriebene Besichtigungsbestätigung ist dem Angebot beizufügen.

3.4 Das Angebot ist bis zum Ablauf der Angebotsfrist in der von der Auftraggeberin vorgegebenen Form ein- zureichen. Ein nicht form- oder fristgerechtes Angebot wird ausgeschlossen.

3.5 Alle Unterlagen, die die Vergabestelle vor oder nach der Angebotsabgabe von dem Bieter verlangt, sind zu dem vorgegebenen Zeitpunkt einzureichen.

3.6 Ein Angebot muss die Preise und alle geforderten Erklärungen, Angaben und Nachweise enthalten.

Unvollständige Angebote können ausgeschlossen werden; Gleiches gilt für Angebote, zu denen geforderte Proben und Muster nicht oder nicht bedingungsgemäß zum vorgeschriebenen Zeitpunkt eingereicht wer- den.

3.7 Geforderte Muster und Proben müssen als zum Angebot gehörig gekennzeichnet sein. Sie dürfen nicht mit Namen/Firma oder anderer Kennzeichnung des Bieters versehen sein. Für ihre Auszeichnung sind aus- schließlich die den Vergabeunterlagen beigefügten Musterzettel zu verwenden. Für Muster und Proben wird keine Vergütung gewährt, sofern nicht die Vergabeunterlagen ausdrücklich etwas anderes erklären. Ein Bieter kann seine nicht gewählten Muster und Proben innerhalb von 14 Kalendertagen nach Ablauf der Bindefrist auf eigene Kosten zurückfordern, sofern sie bei der Angebotsprüfung nicht verbraucht wurden und ihr Stückwert 10 Euro übersteigt; danach werden die Muster und Proben entsorgt.

3.8 Alle Preise sind in Euro, mit höchstens sechs Nachkommastellen und ohne Umsatzsteuer anzugeben. Dem Preis ist der Umsatzsteuerbetrag im Angebot unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes hinzuzu- fügen.

3.9 Jeder Bieter darf im Vergabeverfahren mehrere Hauptangebote einreichen, wenn dies nicht von der Verga- bestelle in ihrer Ausschreibung ausgeschlossen wurde. Ein weiteres Hauptangebot wird jedoch nur zuge- lassen, wenn es sich zu dem/den anderen Hauptangeboten nicht nur allein im Preis unterscheidet.

3.10 Jeder Bieter darf auch ggf. zugelassene Nebenangebote (Nr. 4) einreichen. Will ein Unterauftragnehmer bei mehreren Bietern tätig werden, ist von ihm und den jeweiligen Bietern mit dem Angebot darzulegen, dass eine Wettbewerbsbeeinträchtigung oder -verfälschung ausgeschlossen ist; etwaige Zweifel gehen zu Lasten der Bieter.

3.11 Ist eine Losvergabe vorgesehen, kann der Bieter nach den Festlegungen der Vergabestelle ein Angebot für sämtliche oder einzelne Lose abgeben.

3.12 Soweit die Vergabeunterlagen nicht ausdrücklich etwas anderes vorsehen, werden für die Ausarbeitung des Angebots keine Kosten erstattet.

  1. Nebenangebote

4.1 Sind Nebenangebote zugelassen, muss der Bieter sein Nebenangebot deutlich als solches kennzeichnen und mit der Angebotsabgabe nachweisen, dass es die formalen Einreichungsvoraussetzungen und die geforderten Mindestanforderungen erfüllt.

4.2 Sofern sich aus den Vergabeunterlagen nichts anderes ergibt, sind Nebenangebote, die in technischer Hinsicht von der Leistungsbeschreibung abweichen, auch ohne Abgabe eines Hauptangebotes zugelassen sowie andere Nebenangebote (z.B. über Zahlungsbedingungen, Gleitklauseln) nur in Verbindung mit ei- nem Hauptangebot zugelassen.

4.3 Der Bieter hat die im Nebenangebot enthaltenen Leistungen (insbesondere die Abweichung des Neben- angebots vom Hauptangebot) eindeutig und erschöpfend zu beschreiben; die Gliederung des Leistungs- verzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten. Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Leistungsausführung erforderlich sind. Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in den Vergabeunterlagen geregelt ist, hat er im Angebot entsprechende Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung zu machen.

4.4 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflussen (än- dern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen aufzuglie- dern (auch bei Vergütung durch Pauschalsumme).

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Anlagen II zur HmbVgRL Vergabevordruck Nr. 06 Bewerbungsbedingungen (BWB)

4.5 Nebenangebote, die den Nummern 4.1 bis 4.4 nicht entsprechen, werden von der Wertung ausgeschlos- sen.

  1. Unteraufträge Beabsichtigt der Bieter eine Ausführung von Teilen der Leistung durch Unterauftragnehmer (Nachunter- nehmer), sind Art und Umfang dieser Leistungen im Angebot anzugeben und die vorgesehenen Unterauf- tragnehmer zu benennen. Die Vorgaben des § 26 UVgO bzw. § 36 VgV sowie die landesrechtlichen Best- immungen (insbesondere die §§ 3, 3a, 5, 7 und 10 HmbVgG) sind zu beachten.

  2. Bietergemeinschaften 6.1 Bietergemeinschaften sind nur zulässig, wenn sie keine wettbewerbsbeschränkende Wirkung im Sinne des § 1 GWB haben. Dies ist insbesondere bei horizontalen Bietergemeinschaften (Gemeinschaft von Bietern aus derselben Branche) gesondert zu prüfen.

6.2 Es ist unzulässig, für die ausgeschriebene Leistung ein eigenes Angebot abzugeben und sich zugleich als Mitglied einer Bietergemeinschaft oder vergleichbar am Wettbewerb beteiligen (sog. Mehrfachbeteiligung).

6.3 Bietergemeinschaften haben zusammen mit ihrem Angebot die von allen Mitgliedern unterschriebenen Er- klärungen im Vordruck Bietergemeinschaft abzugeben.

6.4 Die Erklärungen im Vordruck Bietergemeinschaft sind durch nachprüfbare Angaben und Unterlagen glaub- haft zu machen. Dabei sind insbesondere die Gründe für die Bildung der Bietergemeinschaft darzulegen.

  1. Eignung

7.1 Der Teilnehmer (auch als Bietergemeinschaft) muss zum vorläufigen Nachweis seiner Eignung bei allen Verfahren zur Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen die im Vordruck Eignung enthaltene Eigenerklä- rung über das Vorliegen der Eignungsanforderungen und Ausführungsbedingungen sowie das Nichtvorlie- gen von Ausschlussgründen in rechtswirksam unterschriebener Form (bei der Angebotsabgabe in elektro- nischer Form über die E-Vergabe oder via E-Mail genügt der Name der handelnden Person) übermitteln.

Die Einreichung erfolgt mit dem Teilnahmeantrag (bei Verfahren mit Teilnahmewettbewerb) oder mit dem Angebot (bei Verfahren ohne Teilnahmewettbewerb). Bei einem Auftragswert von unter 100.000 Euro kann die Vergabestelle vorläufig auf die Einreichung des Vordrucks Eignung verzichten, behält sich jedoch des- sen nachträgliche Anforderung vor.

7.2 Die im Vordruck Eignung geforderten Nachweise, Angaben und Unterlagen sind zu dem von der Vergabe- stelle bestimmten Zeitpunkt vorzulegen.

Dies gilt auf gesondertes Verlangen auch für Nachweise, Angaben und Unterlagen über Nachunternehmer.

Bei Nutzung eines Präqualifizierungsverfahrens gelten die Vorgaben im Vordruck Eignung.

7.3 Teilnehmer, die den Nummern 7.1 und 7.2 nicht entsprechen, werden von der Wertung ausgeschlossen.

  1. Losentscheid

Wird die Anzahl der Bewerber beim Teilnahmewettbewerb nach § 36 Abs. 1 UVgO begrenzt und die Höchstzahl an geeigneten Bewerber überschritten, so werden die geeigneten Bewerber durch Losen aus- gewählt.

Bei wertungsgleichen Angeboten folgt die Zuschlagsentscheidung den von der Auftraggeberin festgelegten Maßgaben. Die Auftraggeberin behält sich vor, das Los entscheiden zu lassen.

  1. Sonderregelung für Rahmenvereinbarungen

Für die Vergabe von Lieferungen und Dienstleistungen aufgrund einer Rahmenvereinbarung gelten diese Bewerbungsbedingungen mit folgender Maßgabe:

9.1 Das Angebot darf nur enthalten

  • die Angabe der Preise bzw. der Stundenlohnverrechnungssätze für Stundenlohnarbeiten,
  • sonstige in den Vergabeunterlagen geforderte Erklärungen, Angaben und Nachweise.

Auf Verlangen der Vergabestelle hat der Bieter die Urkalkulation zum geforderten Zeitpunkt vorzulegen.

9.2 Nebenangebote (Nr. 4) sind bei Rahmenvereinbarungen nicht zuzulassen.

  1. Verhandlungsvergabe

Soweit eine Verhandlung über die Angebote zulässig ist, behält sich die Vergabestelle gem. § 12 Abs. 4 UVgO vor, den Zuschlag zu erteilen, auch ohne zuvor verhandelt zu haben.

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Anlagen II zur HmbVgRL Vergabevordruck Nr. 07 Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB)

Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Liefer- und Dienstleistungen

Hinweis: Die Paragrafen beziehen sich, soweit nicht anders angegeben, auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der Fassung vom 05.08.2003 - (BAnz. Nr. 178a).

  1. Art und Umfang der Leistungen (zu § 1)

1.1 Die angebotenen Preise sind Festpreise ohne Umsatzsteuer. Dem Preis ist der Umsatzsteuerbetrag im Angebot unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes hinzuzufügen (Vordruck Angebot).

1.2 Durch die vereinbarten Preise sind im Zweifel sämtliche Leistungen des Auftragnehmers abgegolten, ein- schließlich aller Nebenleistungen wie die Erstellung von Betriebs-, Bedienungs-, Gebrauchsanweisungen u. ä. in deutscher Sprache, der Transport inkl. Verpackung, Versicherung und Anlieferung an den bestim- mungsgemäßen Leistungsort, das Aufstellen bzw. Installieren vor Ort und sonstige Kosten und Lasten wie Patentgebühren und Lizenzvergütungen.

  1. Änderungen der Leistung (zu § 2)

2.1 Beansprucht der Auftragnehmer bei Leistungsänderungen oder anderen Anordnungen der Auftraggeberin eine höhere Vergütung, muss er das unverzüglich vor der Ausführung, möglichst der Höhe nach, schriftlich anzeigen. Die Vorschriften des § 132 GWB bzw. des § 47 UVgO bleiben unberührt.

2.2 Sind Einheitspreise vereinbart, ist der Auftragnehmer bei marktgängigen Erzeugnissen verpflichtet, auf Verlangen der Auftraggeberin eine Mehrleistung bis zu 10 % der beauftragten Mengen auf Grundlage des vertraglichen Einheitspreises zu erbringen oder mit einer Minderung bis zu 10 % einverstanden zu sein. Dies gilt nicht für Rahmenvereinbarungen.

2.3 Nummer 2.2 gilt nicht bei Minderleistungen, wenn nach Mengen gestaffelte Preise oder Rabatte wirksam gebunden sind.

  1. Ausführungsunterlagen (zu §§ 3, 4)

3.1 Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zu Grunde gelegt werden, die die Auftraggeberin ausdrücklich als zur Ausführung bestimmt gekennzeichnet hat. Die vertragliche Verantwortung und Haftung des Auftrag- nehmers, insbesondere nach § 4 Nr. 1 Absatz 1 und § 14 VOL/B, werden hierdurch nicht eingeschränkt.

3.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Auftragnehmers gelten nur, soweit sie den Bedingungen der Auftraggeberin nicht widersprechen. Beinhalten sie – ggf. nach Auslegung – eine Änderung der Vergabe- unterlagen, führt das zum Angebotsausschluss (§ 42 Abs. 1 Nr. 4 UVgO bzw. § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV).

  1. Ausführung der Leistung (zu §§ 4, 10)

4.1 Der Auftragnehmer hat bei der Leistungsausführung stets die landesrechtlichen Regelungen im Hambur- gischen Vergabegesetz (HmbVgG) vom 13.02.2006 (HmbGVBl. S. 57) in aktueller Fassung zu beachten.

4.2 Solange der Vertrag nicht vollständig erfüllt ist, hat der Auftragnehmer jede Änderung der geforderten Nachweise, Angaben und Unterlagen (vgl. Vordruck Eignung) der Auftraggeberin unverzüglich mitzuteilen.

4.3 Die Auftraggeberin ist befugt, sich von der vertragsgemäßen Leistungsausführung zu unterrichten.

4.4 Der Auftragnehmer hat ihm zur Leistungsausführung überlassene Gegenstände vor unbefugtem Gebrauch zu schützen.

4.5 Die Bewachung und Verwahrung des Besitzes des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen (inkl. Unterkünfte, Arbeitsgeräte, Arbeitskleidung usw.) ist Sache des Auftragnehmers, auch wenn sich diese Gegenstände auf Grundstücken oder in Räumen der Auftraggeberin befinden.

4.6 Der Auftragnehmer hat der Auftraggeberin spätestens zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs (Nr. 9.3) das Eigentum an dem geleisteten Gegenstand uneingeschränkt und frei von Rechten Dritter zu verschaffen.

4.7 Ein Leistungsgegenstand ist an den von der Empfangsstelle bezeichneten Leistungsort (z.B. Räume, Grundstücksteile) zu liefern. Jeder Lieferung ist ein Lieferschein beizufügen, der die Bestellscheinnummer, das Geschäftszeichen, die Warenbezeichnung und das Lieferdatum enthält.

4.8 Zu liefernde Geräte müssen den zum Lieferzeitpunkt geltenden Gesetzen, Normen und Standards entspre- chen, insbesondere dem Produktsicherheitsgesetz (Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt, BGBl. I 2021, S. 3146) in der jeweiligen Fassung.

4.9 Im Angebot benannte Unterauftragnehmer (Nachunternehmer) oder Bezugsquellen darf der Auftragneh- mer nicht ohne die vorherige Zustimmung der Auftraggeberin wechseln (Vordrucke Angebot und BWB).

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Anlagen II zur HmbVgRL Vergabevordruck Nr. 07 Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB)

  1. Pflichtverletzungen (zu § 7)

Hat die Auftraggeberin einem Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers gesetzlichen Schadensersatz zu leis- ten, steht ihr der Rückgriff gegen den Auftragnehmer zu, soweit der Schaden durch den Auftragnehmer oder seine Erfüllungsgehilfen schuldhaft verursacht wurde. Hat ein Verschulden der Auftraggeberin oder ihrer Erfüllungsgehilfen mitgewirkt, ist § 254 BGB entsprechend anwendbar.

  1. Kündigung und Rücktritt (zu § 8)

6.1. Der Auftragnehmer hat der Auftraggeberin unverzüglich mitzuteilen, wenn über sein Vermögen die Eröff- nung eines Insolvenz- oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahrens beantragt wird.

6.2. Die Auftraggeberin kann den Vertrag fristlos kündigen oder von ihm zurücktreten, wenn der Auftragnehmer eine Person, die auf Seiten der Auftraggeberin mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrages befasst ist, oder ihr nahe stehenden Personen oder einem Dritten in ihrem Interesse einen Vorteil anbietet, verspricht oder gewährt. Den Handlungen des Auftragnehmers selbst stehen Handlungen von Personen gleich, die von ihm beauftragt oder für ihn tätig sind.

6.3. Die Auftraggeberin kann den Vertrag fristlos kündigen oder von ihm zurückzutreten, wenn der Auftragneh- mer oder seine Unterauftragnehmer schuldhaft gegen ihm obliegende Anforderungen oder Verpflichtungen aus den §§ 3, 3a, 5 oder 10 HmbVgG verstoßen.

  1. Vertragsstrafe (zu § 11)

7.1 Der Auftragnehmer ist zur Zahlung einer Vertragsstrafe verpflichtet, wenn er schuldhaft gegen eine der Verpflichtungen aus den §§ 3, 3a, 5 und 10 HmbVgG verstößt. Dies gilt auch dann, wenn der Verstoß von einem seiner Unterauftragnehmer (Nachunternehmer) zu vertreten ist.

7.2 Die Vertragsstrafe beträgt je Verstoß bis zu 1 % der Abrechnungssumme. Die Summe aller zu zahlenden Vertragsstrafen wird auf maximal 5 % der Abrechnungssumme begrenzt.

7.3 Vertragsstrafenvereinbarungen und Schadensersatzansprüche für die Überschreitung von Ausführungs- fristen bleiben unberührt; hierbei werden die Vertragsstrafen auf die Schadensersatzansprüche angerech- net.

7.4 Der Anspruch auf eine vereinbarte Vertragsstrafe erlischt erst nach vorbehaltlos geleisteter Schlusszah- lung.

  1. Güteprüfung (zu § 12)

8.1 Zu einem Angebot eingereichte Muster und Proben (Vordruck BWB) müssen die in der Leistungsbeschrei- bung bezeichnete Beschaffenheit haben. Sie verbleiben bis zur Vertragserfüllung als verbindliches Quali- tätsmuster bei der Auftraggeberin.

8.2 Fordert der Auftragnehmer die Muster und Proben nicht binnen eines Monats nach Vertragsende auf ei- gene Kosten zurück, werden sie bis zum Stückwert von 10 Euro ohne Berechnung von der Auftraggeberin übernommen. Ab einem Stückwert von 10 Euro werden die Muster und Proben nach Vertragsende in Ab- sprache mit den Vertragspartnern

  • entweder von der letzten Teillieferung abgesetzt, gegen Empfangsbestätigung an den Auftragnehmer ausgehändigt bzw. im Ausnahmefall auf dessen Kosten zurückgesandt,
  • oder anderen Dienststellen der Freien und Hansestadt Hamburg überlassen.

8.3 Verlangt die Auftraggeberin eine im Vertrag nicht vereinbarte Güteprüfung, hat sie die dadurch entstande- nen Kosten des Auftragnehmers zu tragen. Zeigt die Güteprüfung, dass die gelieferten Waren nicht den Anforderungen entsprechen, hat der Auftragnehmer die Kosten für die Güteprüfung zu tragen und die durch die Güteprüfung verbrauchten oder wertlos gewordenen Waren werden nicht vergütet.

  1. Abnahme (zu § 13) 9.1 Bei Aufbauleistungen hat der Auftragnehmer die (Teil-) Abnahme rechtzeitig in Textform zu beantragen.

9.2 Die Leistung gilt als abgenommen

  • bei Lieferungen: mit der vorbehaltlosen Schlusszahlung oder
  • bei Aufbauleistungen: 12 Werktage nach Eingang des in Textform gestellten Antrages auf Abnahme, soweit die Auftraggeberin die Abnahme nicht verweigert.

9.3 Die Gefahr geht auf die Auftraggeberin über

  • bei Lieferungen: mit der Entgegennahme durch die Empfangsstelle oder
  • bei Aufbauleistungen: mit der Abnahme.

ZVB – 01/2024 2 von 3 49

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Anlagen II zur HmbVgRL Vergabevordruck Nr. 07 Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB)

  1. Mängelansprüche und Verjährung (zu § 14)

Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beginnt mit Gefahrübergang (Nr. 9.3). Bei wiederkehrenden Leis- tungen ist die Einzelleistung maßgeblich.

  1. Rechnung (zu § 15)

11.1 Alle Rechnungen des Auftragnehmers müssen soweit vorhanden die Angaben zu PSP-Element, Sach- konto und Mittelbindungsnummer enthalten, die bei der Auftragserteilung angegeben wurden. Ab einem Auftragswert von 1.000 Euro (ohne USt.) ist der Auftragnehmer verpflichtet, seine Rechnungen an die FHH im Standardformat XRechnung elektronisch zu übermitteln; in Ausnahmefällen können Rechnungen auch als PDF oder im ZUGFeRD Format per E-Mail an den Zentralen Rechnungseingang der Freien und Han- sestadt Hamburg übermittelt werden.

11.2 Die Rechnung ist in Übereinstimmung mit dem Angebot mit den Preisen ohne Umsatzsteuer aufzustellen. Von den Preisen sind alle vereinbarten Nachlässe, Skonti usw. abzuziehen. Zum verbleibenden Netto- Rechnungsbetrag sind der Umsatzsteuersatz und der Umsatzsteuerbetrag gesondert aufzuführen. Am Ende der Rechnung ist der geforderte Zahlbetrag einschließlich Umsatzsteuer zu nennen.

11.3 Nach Vereinbarung können Teilrechnungen für selbstständige Teillieferungen/-leistungen eingereicht wer- den.

11.4 Wurden Abschlags- oder Vorauszahlungen vereinbart, sind der Umsatzsteuersatz und die darauf entfal- lende Umsatzsteuer in der Rechnung offen auszuweisen. Diese Umsatzsteuerbeträge sind vom Gesamt- betrag der Umsatzsteuer in der Schlussrechnung wieder abzusetzen.

  1. Zahlung (zu § 17) 12.1 Der Rechnungsbetrag wird ausschließlich bargeldlos auf ein in der Rechnung angegebenes Konto gezahlt.

12.2 Skontofristen beginnen mit dem Rechnungseingang (Eingangsdatum der E-Rechnung oder Eingangsda- tum der E-Mail), jedoch

  • bei Aufbauleistungen: nicht vor dem Tag der Abnahme und
  • bei allen anderen Leistungen: nicht vor dem Tag der Erfüllung.

12.3 Die Auftraggeberin ist berechtigt, mit allen Gegenforderungen – auch aus anderen Rechtsverhältnissen – aufzurechnen. Unter Verzicht auf das Erfordernis der Gegenseitigkeit nach § 387 BGB willigt der Auftrag- nehmer ein, dass Forderungen der Bundesrepublik Deutschland oder der FHH gegen Forderungen des Auftragnehmers an eine dieser Körperschaften aufgerechnet werden. Dabei ist unerheblich, ob der Auf- tragnehmer die Lieferungen oder Leistungen allein übernommen hat oder als gesamtschuldnerisch haften- des Mitglied einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft.

  1. Sicherheitsleistung (zu § 18)

13.1 Für die Vertragserfüllung kann eine Sicherheit in Höhe von fünf Prozent der Netto-Auftragssumme und für die Erfüllung von Mängelansprüchen eine Sicherheit in Höhe von drei Prozent der Netto-Auftragssumme verlangt werden. Nach Feststellung der Abrechnungssumme ist diese maßgeblich. Sicherheitsbeträge wer- den auf volle 10,- Euro nach unten abgerundet.

13.2 Leistet der Auftragnehmer die Sicherheit nicht binnen 18 Werktagen nach Zuschlagserteilung, behält die Auftraggeberin zehn Prozent von jeder Abschlagszahlung ein, bis die Höhe der Sicherheit erreicht ist. Wer- den keine Abschlagszahlungen geleistet, wird die Sicherheit von der Abrechnungssumme einbehalten.

13.3 Die Sicherheit wird nach Ablauf der Verjährungsfrist für Mängelansprüche freigegeben, wenn während die- ser Frist keine Mängel festgestellt werden. Werden Mängel vor Fristablauf festgestellt, bleibt die Sicherheit bis zur Mängelbeseitigung gesperrt.

  1. Streitigkeiten (zu § 19) 14.1 Bei Meinungsverschiedenheiten ist zunächst die Entscheidung der für die Abnahme der Leistung zustän- digen Stelle herbeizuführen. Deren Entscheidung gilt als anerkannt, wenn der Auftragnehmer nicht binnen eines Monats bei der Auftraggeberin schriftliche Einwendungen erhebt.

14.2 Für die Auslegung des Vertrages ist der Vertragswortlaut in deutscher Sprache maßgeblich. Erklärungen und Verhandlungen erfolgen in deutscher Sprache.

14.3 Die vertraglichen und außervertraglichen Beziehungen der Vertragspartner regelt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

14.4 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Hamburg.

ZVB – 01/2024 3 von 3 50

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Veröffentlichung von Verträgen, Vereinbarung eines Rücktrittsrechts

und Kennzeichnung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen

nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG)

bei Vergabeverfahren nach VgV, UVgO und KonzVgV

I. Anwendungsbereich Nachfolgende Musterformulierungen sind in allen förmlichen Vergabeverfahren mittels dieses Formblatts zum Bestandteil der Vergabeunterlagen zu machen. Bei Verhandlungsvergaben ist alternativ eine der unten unter II. stehenden Formulierungen und der Text unter III. in geeigneter Form in den Vertrag aufzu- nehmen. Bei Vergaben, die mit dem elektronischen Bestellwesen abgewickelt werden, werden diese Vor- gaben vom System bereits berücksichtigt.

II. Wirksamkeit und Veröffentlichung des Vertrages; Rücktrittsrecht (Zutreffendes ist von der Vergabestelle anzukreuzen:)

☐

Dieser Vertrag ist ein Vertrag der Daseinsvorsorge (§ 3 Abs. 1 Nr. 4 HmbTG) oder ein Vertrag, an dessen Veröffentlichung ein öffentliches Interesse besteht und dessen Veröffentlichung die wirtschaft- lichen Interessen der Freien und Hansestadt Hamburg nicht erheblich beeinträchtigt (§ 3 Abs. 2 Nr. 1 HmbTG). Der Gegenstandswert liegt über (netto) 100.000 Euro (§ 9 Abs. 2 Nr. 1 HmbTG). Damit gilt:

  1. Dieser Vertrag unterliegt dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) und wird nach Maß- gabe der Vorschriften des HmbTG im Informationsregister veröffentlicht werden. Zudem kann er Gegenstand von Auskunftsanträgen nach dem HmbTG sein.

  2. Verträge, die unter § 10 Abs. 2 HmbTG fallen, werden erst einen Monat nach ihrer Veröffentli- chung im Informationsregister wirksam. Die FHH kann binnen dieses Monats zurücktreten, wenn der Freien und Hansestadt Hamburg nach der Veröffentlichung des Vertrages von ihr nicht zu vertretende Tatsachen bekannt werden, die sie, wären sie schon zuvor bekannt gewesen, dazu veranlasst hätten, einen solchen Vertrag nicht zu schließen, und ein Festhalten am Vertrag für die Freie und Hansestadt Hamburg unzumutbar ist.

☒

Dieser Vertrag ist kein Vertrag der Daseinsvorsorge (§ 3 Abs. 1 Nr. 4 HmbTG) und auch kein Vertrag, an dessen Veröffentlichung ein öffentliches Interesse besteht und dessen Veröffentlichung die wirtschaftlichen Interessen der Freien und Hansestadt Hamburg nicht erheblich beeinträchtigt (§ 3 Abs. 2 Nr. 1 HmbTG) oder der Gegenstandswert liegt unter (netto) 100.000 Euro (§ 9 Abs. 2 Nr. 1 HmbTG). Damit gilt:

  1. Dieser Vertrag unterliegt dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG). Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen, die nach derzeitiger Bewertung jedoch nicht gegeben sind, wird er nach Maßgabe der Vorschriften des HmbTG im Informationsregister veröffentlicht.

  2. Unabhängig von einer möglichen Veröffentlichung kann der Vertrag Gegenstand von Auskunfts- anträgen nach dem HmbTG sein.

III. Kennzeichnung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen; Haftung

Der Bieter ist gemäß § 7 Abs. 3 HmbTG verpflichtet, bereits im Angebot die Dokumente in geeigneter Form zu kennzeichnen, welche nach seiner Einschätzung Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthalten, und dies ggf. zu begründen. Für durch die Verletzung eines Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisses bei der Veröffentlichung im Informationsregister oder Herausgabe auf Antrag nach dem HmbTG entstehende Schäden haftet die Freie und Hansestadt Hamburg nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

FB 113, Vertragsklauseln HmbTG für Vergaben nach VgV + UVgO; 10.2017 51

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Anlagen II zur HmbVgRL Vergabevordruck Nr. 12 Bietergemeinschaft

Erklärung der Bietergemeinschaft

Vergabeverfahren:

Liefer-/Dienstleistung: (wie Aufforderung Angebotsabgabe)

Hinweis: Dieser Vordruck ist von den Mitgliedern der Bietergemeinschaft stets in Papierform auszufüllen und zu unterschrei- ben und sodann vom bevollmächtigten Vertreter an die Vergabestelle zu übermitteln!

I. Das Angebot erfolgt durch eine Bietergemeinschaft aus den Mitgliedern: (Name / Firma und Anschrift)

II. Die Bietergemeinschaft hat sich vor der Aufforderung zur Angebotsabgabe gebildet, am

III. Der bevollmächtigte Vertreter für die Vertragsdurchführung ist: (Name und Anschrift)

IV. Die Bietergemeinschaft wurde aus den folgenden unternehmerischen Gründen gebildet:

V. Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft erklärt:

  1. Der bevollmächtigte Vertreter vertritt die Mitglieder gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich.
  2. Die Erklärungen des bevollmächtigten Vertreters im Vordruck Eignung in Bezug auf die Bietergemeinschaft bzw. jedes einzelne Mitglied sind zutreffend.
  3. Alle Mitglieder haften als Gesamtschuldner.
  4. Die Bietergemeinschaft wird für die Dauer der Vertragsdurchführung aufrechterhalten.
  5. Die Bildung der Bietergemeinschaft ist mit dem Kartellverbot (§ 1 GWB, Art. 101 AEUV) vereinbar, weil
  • die Mitglieder für kein Fach- oder Gebietslos im Angebot der Bietergemeinschaft in einem potentiellen Wettbewerbsverhältnis auf den relevanten Ausschreibungsmärkten stehen; oder
  • kein Mitglied aufgrund seiner betrieblichen oder geschäftlichen Verhältnisse für ein Fach- oder Gebiets- los im Angebot der Bietergemeinschaft jeweils allein zur Teilnahme an der Ausschreibung mit einem eigenständigen Angebot hinreichend leistungsfähig ist. Erst der Zusammenschluss versetzt die Mitglie- der der Bietergemeinschaft in die Lage, ein Angebot abzugeben.
  1. Zahlungen werden mit befreiender Wirkung für die Auftraggeberin an den o.g. bevollmächtigten Vertreter oder nach dessen schriftlicher Weisung geleistet. Dies gilt auch nach Auflösung der Gemeinschaft. Hinweis: Die Erklärungen sind auf Anforderung durch geeignete, nachprüfbare Unterlagen glaubhaft zu machen.

Ort, Datum Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Mitglieds

Ort, Datum Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Mitglieds

Ort, Datum Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Mitglieds

Ort, Datum Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Mitglieds [von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu unterschreiben]

Bietergemeinschaft – 11/2021 1 von 1 52

[Seite 57]

Eigenerklärung1

hinsichtlich des 5. EU-Sanktionspakets – RUS-Sanktionen und dem

dort enthaltenen Verbot der Auftragserteilung an russische Staatsangehörige /

Unternehmen / Lieferanten

Vergabeverfahren: Beratungsdienstleistungen zur Personalentwicklung im Hamburg Service

Vergabe-Nr.: FB 2026001824

Die nachfolgende Erklärung gebe/n ich/wir verbindlich ab (ggf. zugleich in Vertretung für die lt. Teil- nahmeantrag / Angebot Vertretenen auch für diese):

  1. Ich gehöre / Mein/Unser Unternehmen gehört nicht zu den in Artikel 5 k)2 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Ver- ordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Hand- lungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren,

genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen,

a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland,

b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%,

c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft. 2. Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zu- sammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, be- teiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift.

  1. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftrag- nehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbrin- gung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen einge- setzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.

(Ort / Datum)

(Unterschrift oder Name der erklärenden Person)

Wird diese Erklärung nicht mit den Angebotsunterlagen bzw. auf Anforderung der Vergabestelle nicht inner- halb der von der Vergabestelle gesetzten Frist eingereicht, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlos- sen.

Hinweis: Wird diese Erklärung zusammen mit dem Teilnahmeantrag oder dem Angebot elektronisch über das E-Ver- gabesystem abgegeben, genügt hier die Angabe des Namens der handelnden Person. In allen anderen Fällen (z.B. Abgabe in Papierform, elektronische Abgabe nicht zusammen mit dem Angebot) sind hier der Firmenstempel und eine rechtsverbindliche, eigenhändige Unterschrift des Teilnehmers erforderlich.

1 Diese Erklärung ist von allen Bewerbern/Bietern/allen Mitgliedern von Bewerber- bzw. Bieterge- meinschaften abzugeben. 2 Wortlaut des Artikels 5k der o.g. Verordnung (VO) siehe Rückseite) Erklärung EU-Sanktionen – 06/2022 Seite 1 von 2 53

[Seite 58]

Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 lautet wie folgt:

(1) Es ist verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Or- ganisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen:

a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Perso- nen, Organisationen oder Einrichtungen,

b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder

c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln,

auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in An- spruch genommen werden.

(2) Abweichend von Absatz 1 können die zuständigen Behörden die Vergabe oder die Fortsetzung der Erfüllung von Verträgen genehmigen, die bestimmt sind für

a) den Betrieb ziviler nuklearer Kapazitäten, ihre Instandhaltung, ihre Stilllegung, die Entsorgung ih- rer radioaktiven Abfälle, ihre Versorgung mit und die Wiederaufbereitung von Brennelementen und die Weiterführung der Planung, des Baus und die Abnahmetests für die Indienststellung ziviler Atomanlagen und ihre Sicherheit sowie die Lieferung von Ausgangsstoffen zur Herstellung medi- zinischer Radioisotope und ähnlicher medizinischer Anwendungen, kritischer Technologien zur radiologischen Umweltüberwachung sowie für die zivile nukleare Zusammenarbeit, insbesondere im Bereich Forschung und Entwicklung,

b) die zwischenstaatliche Zusammenarbeit bei Raumfahrtprogrammen,

c) die Bereitstellung unbedingt notwendiger Güter oder Dienstleistungen, wenn sie ausschließlich oder nur in ausreichender Menge von den in Absatz 1 genannten Personen bereitgestellt werden können,

d) die Tätigkeit der diplomatischen und konsularischen Vertretungen der Union und der Mitgliedstaa- ten in Russland, einschließlich Delegationen, Botschaften und Missionen, oder internationaler Or- ganisationen in Russland, die nach dem Völkerrecht Immunität genießen.

e) den Kauf, die Einfuhr oder die Beförderung von Erdgas und Erdöl, einschließlich raffinierter Erd- ölerzeugnisse, sowie von Titan, Aluminium, Kupfer, Nickel, Palladium und Eisenerz aus oder durch Russland in die Union, oder

f) den Kauf, die Einfuhr oder die Beförderung von Kohle und anderen festen fossile Brennstoffen, die in Anhang XXII aufgeführt sind, bis 10. August 2022.

(3) Der betreffende Mitgliedstaat unterrichtet die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission über jede nach diesem Artikel erteilte Genehmigung innerhalb von zwei Wochen nach deren Erteilung.

(4) Die Verbote gemäß Absatz 1 gelten nicht für die Erfüllung — bis zum 10. Oktober 2022 — von Verträ- gen, die vor dem 9. April 2022 geschlossen wurden.

Erklärung EU-Sanktionen – 06/2022 Seite 2 von 2 54

[Seite 59]

LEISTUNGSVERZEICHNIS 03.11.2026

Ausschreibung

Verfahren: FB 2026001824 - Beratungsdienstleistungen zur Personalentwicklung im Hamburg

Service

SKONTO

Skonto zugelassenNein
Zahlungsziel (falls zugelassen)Tag(e)
Skonto__________ %

AUFLISTUNG ALLER POSITIONEN

ALLE PREISE SIND OHNE UMSATZSTEUER ANZUGEBEN

1 LOS Los 1: Konflikt- & Krisenintervention EUR .........................

Leistungsart: Dienstleistung Zuschlagskriterium:Freie Verhältniswahl Preis/Leistung (Preis: 35%, Leistung: 65%) Klassifizierung: Krisenmanagement (79430000-7) Beratung im Bereich Personalverwaltung (79414000-9) Dienstleistungen in Verbindung mit der Personalentwicklung (79633000-0)

Es ist ein Tagessatz je Berater anzubieten.

Alle anfallenden Kosten für den zur Auftragserfüllung erforderlichen Verwaltungsaufwand, wie Telefonate mit Auftraggeber und Klienten, Abstimmungen via E-Mail, Porto, Kopien etc. sowie die Reise- und Übernachtungskosten des Beraters werden nicht gesondert abgerechnet, sondern sind in die Kalkulation mit einzubeziehen. 1.1 Los 1: Konflikt- & Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] Krisenintervention, USt. [%] Menge Einheit Beratungstage ................ 19% 80,00 Tage pro 1,00 Tage ................

Es ist ein Tagessatz je Berater anzubieten. Alle anfallenden Kosten für den zur Auftragserfüllung erforderlichen Verwaltungsaufwand, wie Telefonate mit Auftraggeber und Klienten, Abstimmungen via E-Mail, Porto, Kopien etc. sowie die Reise- und Übernachtungskosten des Beraters werden nicht gesondert abgerechnet, sondern sind in die Kalkulation mit einzubeziehen.

2 LOS Los 2: Veränderungsbegleitung / Organisationsentwicklung EUR .........................

Leistungsart: Dienstleistung Zuschlagskriterium:Freie Verhältniswahl Preis/Leistung (Preis: 35%, Leistung: 65%) Klassifizierung: Beratung im Bereich Personalverwaltung (79414000-9) Dienstleistungen in Verbindung mit der Personalentwicklung (79633000-0)

Es ist ein Tagessatz je Berater anzubieten. Alle anfallenden Kosten für den zur Auftragserfüllung erforderlichen Verwaltungsaufwand, wie Telefonate mit Auftraggeber und Klienten, Abstimmungen via E-Mail, Porto, Kopien etc. sowie die Reise- und Übernachtungskosten des Beraters werden nicht gesondert abgerechnet, sondern sind in die Kalkulation mit einzubeziehen. 2.1 Los 2: Veränderungsbegleitung Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] / Organisationsentwicklung, USt. [%] Menge Einheit Beratungstage ................ 19% 110,00 Tage pro 1,00 Tage ................

Es ist ein Tagessatz je Berater anzubieten. Alle anfallenden Kosten für den zur Auftragserfüllung erforderlichen Verwaltungsaufwand, wie Telefonate mit Auftraggeber und Klienten, Abstimmungen via E-Mail, Porto, Kopien etc. sowie die Reise- und Übernachtungskosten des Beraters werden nicht gesondert abgerechnet, sondern sind in die Kalkulation mit einzubeziehen.

Leistungsverzeichnis - 1/3 55

[Seite 60]

ANGEBOTSSUMME(N)

Summe exkl. Nachlass (netto)____________________
Nachlass (netto)____________________
Summe inkl. Nachlass (netto)____________________
Umsatzsteuer____________________
Summe (brutto)____________________

Leistungsverzeichnis - 2/3 56

[Seite 61]

LEISTUNGSVERZEICHNIS 03.11.2026

Ausschreibung

Verfahren: FB 2026001824 - Beratungsdienstleistungen zur Personalentwicklung im Hamburg

Service

AUFLISTUNG ALLER DATEIANLAGEN ZU DEN POSITIONEN

Name Dateiname Größe MIME-Type

Leistungsverzeichnis - 3/3 57

[Seite 62]

KRITERIENKATALOG 03.11.2026

Ausschreibung

Verfahren: FB 2026001824 - Beratungsdienstleistungen zur Personalentwicklung im Hamburg

Service

EIGNUNGSKRITERIEN

1Los 1 -"Los 1: Konflikt- & Krisenintervention"
2Los 2 -"Los 2: Veränderungsbegleitung / Organisationsentwicklung"

3 Geschäftsführer des Unternehmens [Mussangabe]

Bitte geben Sie hier die Namen aller Geschäftsführer des Unternehmens an.

4 Handelsregister und Gerichtsstand [Mussangabe]

Geben Sie bitte die Nummer des Handeslregistereintrages sowie das zuständige Gericht an.

5 E 1 - Eigenerklärung zur Eignung- Eignungsvordruck [Mussangabe]

Haben Sie den HmbVgRL_ Eignungsvordruck 10_2023 gemäß Ziffer 1. 6 der Leistungsbedingung beigefügt?

[ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0)

Nur eine Antwort wählbar

6 E 3 - Referenz 1 [Mussangabe]

Bitte nennen Sie uns hier eine Referenz, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar ist, aus laufenden oder in den letzten drei Jahren abgeschlossenen Projekten mit detaillierter Beschreibung des Projektinhalts und Realisierungszeitraums. Bitte bei diesen aussagefähigen Referenzen sind jeweils Ausschreibungsumfang, Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer sowie Auftragsjahr und Gesamtumsatz zu nennen.

7 E 3 - weitere Referenz [Mussangabe]

Bitte nennen Sie uns hier eine Referenz, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar ist, aus laufenden oder in den letzten drei Jahren abgeschlossenen Projekten mit detaillierter Beschreibung des Projektinhalts und Realisierungszeitraums. Bitte bei diesen aussagefähigen Referenzen sind jeweils Ausschreibungsumfang, Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer sowie Auftragsjahr und Gesamtumsatz zu nennen.

8 E 3 - weitere Referenz [Mussangabe]

Bitte nennen Sie uns hier eine Referenz, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar ist, aus laufenden oder in den letzten drei Jahren abgeschlossenen Projekten mit detaillierter Beschreibung des Projektinhalts und Realisierungszeitraums. Bitte bei diesen aussagefähigen Referenzen sind jeweils Ausschreibungsumfang, Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer sowie Auftragsjahr und Gesamtumsatz zu nennen.

9 E 4 - Nachweis einer Bietergemeinschaft [Mussangabe]

Wollen Sie als Bietergemeinschaft an der Ausschreibung teilnehmen?

Falls ja, muss Vergabevordruck 12 gem. Ziff. 1.6 der Leistungsbeschreibung beigefügt werden.

[ ] Keine Auswahl getroffen (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0)

Nur eine Antwort wählbar

10 Leistungsbezogene Unterlagen [Mussangabe]

Haben Sie die gem. Ziff. 1.7 der Leistungsbeschreibung geforderten Unterlagen beigefügt? Gefordert sind:

  • schriftliche Darstellung zum beruflichen Werdegang der Berater:in
  • Fünf (5) Referenzen, wovon 2 konkrete Schulungs- oder Konzeptanlagen beinhalten Siehe 1.7 der Leistungsbeschreibung für die genauen Anforderungen

[ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0)

Nur eine Antwort wählbar

Kriterienkatalog - 1/2 58

[Seite 63]

11 Kontaktdaten Ansprechpartner des Unternehmens [Mussangabe]

Bitte geben Sie hier den Namen, die Telefonnummer, Faxnummer und die E-Mail-Adresse des für diesen Auftrag zuständigen Ansprechpartners an.

12 Unterauftragnehmer / Nachunternehmer [Mussangabe]

Werden Leistungen oder Teilleistungen an Unterauftragnehmer / Nachunternehmer übertragen?

[ ] Keine Auswahl getroffen (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0)

Nur eine Antwort wählbar

13 Wenn ja:

Geben Sie bitte den Namen und Anschrift Ihres Unterauftragnehmers / Nachunternehmers sowie den Teil der Leistung, der diesen übertragen werden soll, an.

14 Vollständiger Name und Anschrift des Unternehmens [Mussangabe]

Bitte geben Sie den vollständigen Namen Ihres Unternehmens (inkl. Rechtsform) sowie die Unternehmensadresse ein.

Kriterienkatalog - 2/2 59

[Seite 64]

KRITERIENKATALOG 03.11.2026

Ausschreibung

Verfahren: FB 2026001824 - Beratungsdienstleistungen zur Personalentwicklung im Hamburg

Service

LEISTUNGSKRITERIEN

1Los 1 -"Los 1: Konflikt- & Krisenintervention"
2Los 2 -"Los 2: Veränderungsbegleitung / Organisationsentwicklung"

Kriterienkatalog - 1/1 60

[Seite 65]

Typ Dateiname Größe MIME-Type

Dateianlage Bewertungsmatrix Los 1.pdf 106,44 KB pdf

Dateianlage Bewertungsmatrix Los 2.pdf 106,41 KB pdf

61

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung