[Seite 1]
Ausschreibung Beschaffung 0048-Berat-EMAS-2026 Vergabe 00-01
Angebotswertung
,,Beratungsleistungen
für die EMAS-Fortführung‘‘
der
BARMER
© BARMER Seite 1 von 9 Version 1.0
[Seite 2]
Ausschreibung Beschaffung 0048-Berat-EMAS-2026 Vergabe 00-01
Inhaltsverzeichnis
1 Grundsätzliches zur Angebotswertung ............................................................................ 3 2 Bewertung des Preises ................................................................................................... 4 3 Bewertung der Qualität ................................................................................................... 5 4 Anforderungen an das vorzulegende Konzept ................................................................ 6 4.1 Konzept zur Projektumsetzung und Vorbereitung der EMAS-Validierung in 2027 ........... 6 4.1.1 Zweck des Konzepts ............................................................................................... 6 4.1.2 Anforderungen an den Inhalt des Konzepts............................................................. 6 4.1.3 Umfang des Konzepts ............................................................................................. 7 4.1.4 Zulassung von KI-Nutzung für Konzepterstellung .................................................... 7 4.2 Bewertung der sonstigen Qualitätsmerkmale .................................................................. 8
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Gewichtung Qualitätskriterien .................................................................................... 5 Tabelle 2: Punktestaffelung Konzept .......................................................................................... 5 Tabelle 3: Punktestaffelung Qualitätsmerkmal Treibhausgasbilanzierung .................................. 8 Tabelle 4: Punktestaffelung Qualitätsmerkmal GKV-Erfahrung ................................................... 9 Tabelle 5: Punktestaffelung Qualitätsmerkmal Umweltkennzahlen und Datenmanagement ....... 9 Tabelle 6: Punktestaffelung Qualitätsmerkmal Auditierung und Begutachtung ........................... 9 Tabelle 7: Punktestaffelung Qualitätsmerkmal Umweltgutachter im Unternehmen ..................... 9
© BARMER Seite 2 von 9 Version 1.0
[Seite 3]
Ausschreibung Beschaffung 0048-Berat-EMAS-2026 Vergabe 00-01
1 Grundsätzliches zur Angebotswertung Der Auftraggeber legt größten Wert auf eine transparente Wertungsmethodik. Die Bieter werden daher gebeten, sich intensiv mit den nachfolgenden Angaben zur Bewertung der Angebote aus- einanderzusetzen und etwaige Unklarheiten unverzüglich mitzuteilen.
Die Auftragserteilung erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot unter Zugrundelegung folgender Wertungsfaktoren:
Preis (Zuschlagsrelevante Gesamtangebotssumme) mit einer Gewichtung von 50% Qualität mit einer Gewichtung von 50%
Zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes werden die zuschlagsrelevante Gesamtange- botssumme und die Qualität in Punkte umgerechnet. Dabei kann ein Bieter maximal 100 Punkte erreichen, 50 Punkte für den günstigsten Preis sowie maximal 50 Punkte für die Qualität.
Den Zuschlag erhält der Bieter mit der höchsten gewichteten Gesamtpunktzahl.
© BARMER Seite 3 von 9 Version 1.0
[Seite 4]
Ausschreibung Beschaffung 0048-Berat-EMAS-2026 Vergabe 00-01
2 Bewertung des Preises Wertungsrelevanter Preis ist die im Leistungsverzeichnis ausgewiesene zuschlagsrelevante Ge- samtangebotssumme.
Fehlen die Preise für eine oder mehrere Positionen, wird der Auftraggeber unter Berücksichtigung der rechtlichen Vorgaben (§ 56 VgV) nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden, ob eine Nach- forderung erfolgt. Entscheidet er sich gegen eine Nachforderung oder werden die fehlenden An- gaben nicht innerhalb der vom Auftraggeber gesetzten Frist nachgereicht bzw. vervollständigt, wird das Angebot ausgeschlossen.
Die niedrigste zuschlagsrelevante Gesamtangebotssumme erhält die volle Preis-Punktzahl (= 100). Die Punktzahl der übrigen Angebote sinkt in Relation der angebotenen zuschlagsrelevanten Gesamtangebotssumme zur niedrigsten zuschlagsrelevanten Gesamtangebotssumme.
Berechnungsformel:
Preis-Punktzahl = Niedrigste zuschlagsrelevante Gesamtangebotssumme x 100 / zuschlagsrele- vante Gesamtangebotssumme des jeweiligen Bieters (= ungewichtete Punktzahl).
Die so errechneten Preispunkte gehen mit 50% gewichtet in die Gesamtpunktzahl ein.
© BARMER Seite 4 von 9 Version 1.0
[Seite 5]
Ausschreibung Beschaffung 0048-Berat-EMAS-2026 Vergabe 00-01
3 Bewertung der Qualität Die Qualität des Angebots wird anhand der Bewertung der untenstehend geforderten und dort näher spezifizierten Konzepte ermittelt. Die Bewertung erfolgt dabei aufgrund der in der 00-02 Angebotsbewertungsmatrix transparent dargestellten Kriterien.
Die für die Bewertung der Qualität einzureichenden Unterlagen und die daraus erzielten Punkte fließen mit folgender Gewichtung in die Qualitätsbewertung ein:
| Qualitätskriterium | Gewichtung je Kriterium |
|---|---|
| Konzept, ab Ziffer 4.1 | 60% |
| Sonstige Qualitätsmerkmale Ziffer 4.2 | 40% |
| Gesamt | 100% |
Tabelle 1: Gewichtung Qualitätskriterien
Für das oben genannte Konzept und für die Sonstigen Qualitätsmerkmale hat der Auftraggeber Unterkriterien definiert, die nebst Gewichtung in der 00-02 Angebotswertungsmatrix abgebildet und erläutert sind.
Für jedes Unterkriterium der Qualitätskriterien gem. der 00-02 Angebotsbewertungsmatrix kön- nen bis zu 100 ungewichtete Punkte erreicht werden. Die erzielten Punkte je Unterkriterium wer- den mit der jeweils angegebenen Gewichtung je Unterkriterium und der Gewichtung je Qualitäts- kriterium multipliziert und dann addiert. Das Ergebnis geht schließlich mit einem Gewicht von 50% in die Gesamtpunktzahl ein.
Bei der Punktevergabe für das Konzept wird gewertet, inwieweit es geeignet ist, die untenstehend aufgeführten Erwartungen des Auftraggebers zu erfüllen. Dabei erfolgt auch ein Quervergleich zwischen den Konzepten der einzelnen Bieter.
Für die Bewertung (Punktevergabe) der einzelnen Kriterien des Konzepts gilt folgendes Schema:
| Bewertung der Qualitätsbereiche | Punkte |
|---|---|
| Kriterium ist ohne Einschränkungen erfüllt und trifft die Anforderungen des Auftraggebers in höchstem Maße. | 100 |
| Kriterium ist gut erfüllt, mit wenigen, unwesentlichen Einschränkungen. | 67 – 99 |
| Kriterium ist weitgehend erfüllt, weist aber größere, erkennbare Einschränkun- gen auf. | 34 – 66 |
| Erfüllung des Kriteriums ist unvollständig und / oder es bestehen ernsthafte Bedenken. | 1 – 33 |
| Kriterium ist gar nicht erfüllt bzw. wird nicht adressiert, die Angaben sind sinn- los oder können mangels Angaben im Angebot nicht bewertet werden. | 0 |
Tabelle 2: Punktestaffelung Konzept
Bei einer Einzelwertung eines Konzeptes mit unter 34 Punkten erfolgt der Ausschluss des Bieters aus dem Vergabeverfahren.
© BARMER Seite 5 von 9 Version 1.0
[Seite 6]
Ausschreibung Beschaffung 0048-Berat-EMAS-2026 Vergabe 00-01
4 Anforderungen an das vorzulegende Konzept Das mit dem Angebot einzureichende Konzept wird durch den Auftraggeber zur qualitativen Be- wertung der angebotenen Leistungen herangezogen. Das Konzept wird im Auftragsfall verbindli- cher Vertragsbestandteil und ist bei der Auftragsausführung umzusetzen. Wenn der Auftraggeber Bedarf sieht, wird das Konzept vor Vertragsumsetzung nachjustiert. Wesentliche Änderungen des Konzeptes nach Zuschlagserteilung sind nur im Wege der vertraglichen Änderungsprozesse (Change Requests) möglich.
Die nachfolgenden Vorgaben für die Inhalte des mit dem Angebot vorzulegenden Konzeptes ge- ben die Erwartung des Auftraggebers wieder. Eine Nichterfüllung, also wenn das Konzept nicht mindestens 34 Punkte erzielt, führt automatisch zum Ausschluss.
Der zulässige Umfang des Konzepts ist einzuhalten. Maßgeblich ist hierbei die Reihenfolge der im eingereichten Dokument enthaltenen Seiten. Ausschließlich die innerhalb des zulässigen Um- fangs liegenden Seiten des Konzepts werden bewertet. Darüber hinausgehende Seiten werden nicht gelesen und bei der Wertung nicht berücksichtigt. Enthält das Konzept geforderte Angaben oder wesentliche Inhalte erst auf den über den zulässigen Umfang hinausgehenden Seiten, gel- ten diese als nicht eingereicht. Das Konzept wird in Bezug auf die betroffenen Bewertungskrite- rien entsprechend der Angebotsbewertungsmatrix als unvollständig bewertet; dies kann zu einer entsprechenden Abwertung bis hin zur Vergabe von 0 Punkten für das jeweilige Bewertungskri- terium führen. Das Konzept ist in deutscher Sprache zu erstellen und dem Auftraggeber in elekt- ronischer Form mit Angebotsabgabe zur Verfügung zu stellen.
4.1 Konzept zur Projektumsetzung und Vorbereitung der EMAS-Validierung in 2027
4.1.1 Zweck des Konzepts Das Konzept dient der Darlegung, wie der Auftragnehmer die fristgerechte Vorbereitung und er- folgreiche Durchführung der EMAS-Validierung der BARMER im Jahr 2027 sicherstellt. Hierbei ist insbesondere zu erläutern, wie die vorgegebenen Projektziele trotz des engen Zeitrahmens zwischen Projektstart am 15.01.2027 und der geplanten EMAS-Validierung im Juli 2027 erreicht werden sollen.
Das Konzept soll nachvollziehbar darstellen, wie der Auftragnehmer die bestehenden Vorarbeiten der BARMER aufgreift, verbleibende Handlungsbedarfe identifiziert und die Organisation bis zur erfolgreichen externen Begutachtung begleitet.
4.1.2 Anforderungen an den Inhalt des Konzepts Das Konzept muss insbesondere die Projektorganisation, das methodische Vorgehen, die ge- planten Arbeitspakete, die vorgesehenen Ressourcen, die Einbindung relevanter Stakeholder sowie Maßnahmen zur Qualitätssicherung beschreiben. Darüber hinaus sind mögliche Projektri- siken sowie geeignete Maßnahmen zu deren Vermeidung bzw. Steuerung darzustellen. Das Konzept muss mindestens die in der Leistungsbeschreibung in Kapitel 2.1 Ziel der Aus- schreibung aufgeführten Meilensteine berücksichtigen und erläutern, wie deren fristgerechte Er- reichung sichergestellt wird.
© BARMER Seite 6 von 9 Version 1.0
[Seite 7]
Ausschreibung Beschaffung 0048-Berat-EMAS-2026 Vergabe 00-01
Der Auftragnehmer hat seinem Angebot einen detaillierten Projektterminplan beizufügen. Der Terminplan ist mindestens auf Wochenebene darzustellen und muss sämtliche Arbeitspakete, Meilensteine, Abhängigkeiten, Verantwortlichkeiten sowie die geplanten Ressourcenaufwände enthalten. Zudem sind kritische Pfade, Pufferzeiten sowie Maßnahmen zur Sicherstellung der fristgerechten Durchführung der internen Audits und des externen EMAS-Audits bzw. der E- MAS-Validierung darzustellen. Der Terminplan ist in geeigneter Form, beispielsweise als Gantt- Diagramm, vorzulegen. Der Projektterminplan hat sich an den von der BARMER vorgegebenen Zielterminen zu orientieren. Sofern der Auftragnehmer Risiken für die Einhaltung einzelner Mei- lensteine erkennt, sind diese einschließlich geeigneter Gegenmaßnahmen darzustellen.
Darüber hinaus hat der Auftragnehmer die vorgesehenen Maßnahmen zur Qualitätssicherung zu beschreiben. Die Maßnahmen müssen geeignet sein, die fachliche Qualität, Termintreue, Vollständigkeit und Nachvollziehbarkeit der Leistungserbringung sicherzustellen. Hierzu sind insbesondere Verfahren zur fachlichen Prüfung von Arbeitsergebnissen, zur Qualitätssicherung von Dokumenten und Daten, zur Überwachung des Projektfortschritts sowie zur Nachverfol- gung von Maßnahmen und Beschlüssen darzustellen.
Ferner hat der Auftragnehmer ein projektbezogenes Eskalationsverfahren vorzuschlagen. Die- ses muss mindestens Eskalationsstufen, Verantwortlichkeiten, Kommunikationswege, Entschei- dungsprozesse und Reaktionszeiten für den Fall von Terminverzögerungen, Ressourceneng- pässen, Qualitätsmängeln oder sonstigen projektrelevanten Risiken beschreiben. Das Eskalati- onsverfahren muss geeignet sein, die fristgerechte Erreichung der vorgesehenen Projektziele und Meilensteine sicherzustellen.
4.1.3 Umfang des Konzepts Das Konzept ist in angemessenem Umfang zu erstellen und darf maximal 15 Seiten im Format DIN A 4 (Schriftart Arial, Schriftgröße mindestens 10 Punkt) umfassen. Das Konzept muss in Microsoft Word oder PDF zur Verfügung gestellt werden. Hiervon ausgenommen sind Deckblatt, Inhaltsverzeichnis sowie der geforderte Projektterminplan.
Der Projektterminplan ist als eigenständige Anlage einzureichen und vorzugsweise in Form eines Gantt-Diagramms darzustellen. Der Projektterminplan ist in angemessenem Umfang zu erstellen und darf maximal 3 Seiten im Format DIN A 4 (Schriftart Arial, Schriftgröße mindestens 10 Punkt) umfassen.
4.1.4 Zulassung von KI-Nutzung für Konzepterstellung Sofern bei der Erstellung des Konzepts Anwendungen der Künstlichen Intelligenz (KI) einge- setzt wurden, ist dies im Angebot offenzulegen. Dabei sind die eingesetzten KI-Systeme, die Art ihrer Nutzung sowie die betroffenen Bestandteile des Konzepts kurz zu beschreiben.
Der Bieter bestätigt mit Angebotsabgabe, dass sämtliche Inhalte des Konzepts durch qualifi- zierte Mitarbeitende fachlich geprüft, validiert und verantwortet wurden. Der Einsatz von KI ent- bindet den Bieter nicht von der Verantwortung für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Plausibilität und Nachvollziehbarkeit der im Konzept dargestellten Inhalte.
© BARMER Seite 7 von 9 Version 1.0
[Seite 8]
Ausschreibung Beschaffung 0048-Berat-EMAS-2026 Vergabe 00-01
Personenbezogene Daten, Sozialdaten, vertrauliche Informationen des Auftraggebers sowie sonstige nicht öffentlich zugängliche Informationen dürfen bei der Nutzung von KI-Systemen nur unter Beachtung der in den Vergabeunterlagen festgelegten Anforderungen verarbeitet werden.
4.2 Bewertung der sonstigen Qualitätsmerkmale Die Bewertung der sonstigen Qualitätsmerkmale erfolgt anhand der Ausführungen der Bieter in der Anlage 00-03-03 Nachweis Skillprofile, bezogen auf das Profil 1 des Projektleiters.
Bei der Punktevergabe für die sonstigen Qualitätsmerkmale wird gewertet, inwieweit es geeignet ist, die untenstehend aufgeführten Erwartungen des Auftraggebers zu erfüllen. Dabei erfolgt auch ein Quervergleich zwischen den Konzepten der einzelnen Bieter.
Für die Bewertung (Punktevergabe) der einzelnen Kriterien der sonstigen Qualitätsmerkmalen gelten folgende Schemata:
| Qualitätsmerkmal Treibhausgasbilanzierung | Punkte |
|---|---|
| Umfangreiche und sehr überzeugende Erfahrungen werden anhand mehre- rer komplexer und vergleichbarer Projekte nachvollziehbar dargestellt und nachgewiesen. Die Erfahrungen umfassen komplexe Organisationen mit mehreren Standor- ten und Scope-1-, Scope-2- und Scope-3-Bilanzierungen. | 100 |
| Gute und nachvollziehbare Erfahrungen werden nachgewiesen. Die Erfahrungen sind überwiegend vergleichbar, weisen jedoch einzelne Einschränkungen hinsichtlich Umfangs, Komplexität oder Methodik auf. | 67 – 99 |
| Grundlegende Erfahrungen werden nachgewiesen, weisen jedoch erkenn- bare Einschränkungen hinsichtlich Relevanz oder Umfang auf. | 34 – 66 |
| Es werden lediglich vereinzelte oder wenig belastbare Erfahrungen nachge- wiesen. | 1 – 33 |
| Es werden keine bewertbaren Erfahrungen nachgewiesen. | 0 |
Tabelle 3: Punktestaffelung Qualitätsmerkmal Treibhausgasbilanzierung
| Qualitätsmerkmal GKV-Erfahrung | Punkte |
|---|---|
| Umfangreiche und unmittelbar vergleichbare Erfahrungen im Bereich Um- weltmanagementsysteme nach EMAS bei gesetzlichen Krankenversicherun- gen werden nachvollziehbar dargestellt. | 100 |
| Gute Erfahrungen bei gesetzlichen Krankenversicherungen oder vergleich- baren Organisationen werden dargestellt. Die Vergleichbarkeit weist lediglich geringfügige Einschränkungen auf. | 67 – 99 |
| Erfahrungen im Gesundheitswesen oder im Bereich Umweltmanagement- systeme werden dargestellt, die Vergleichbarkeit mit der ausgeschriebenen Leistung ist jedoch eingeschränkt. | 34 – 66 |
| Lediglich geringe oder nur indirekt relevante Erfahrungen werden nachge- wiesen. | 1 – 33 |
© BARMER Seite 8 von 9 Version 1.0
[Seite 9]
Ausschreibung Beschaffung 0048-Berat-EMAS-2026 Vergabe 00-01
Es werden keine bewertbaren Erfahrungen nachgewiesen. 0 Tabelle 4: Punktestaffelung Qualitätsmerkmal GKV-Erfahrung
| Qualitätsmerkmal Umweltkennzahlen und Datenmanagement | Punkte |
|---|---|
| Umfangreiche praktische Erfahrungen in allen genannten Bereichen werden nachvollziehbar anhand mehrerer Projekte dargestellt. | 100 |
| Gute Erfahrungen werden nachgewiesen; einzelne Aspekte sind weniger stark ausgeprägt. | 67 – 99 |
| Erfahrungen sind vorhanden, beschränken sich jedoch auf Teilaspekte. | 34 – 66 |
| Erfahrungen werden nur ansatzweise oder nicht ausreichend nachvollzieh- bar dargestellt. | 1 – 33 |
| Es werden keine bewertbaren Erfahrungen nachgewiesen. | 0 |
Tabelle 5: Punktestaffelung Qualitätsmerkmal Umweltkennzahlen und Datenmanagement
| Qualitätsmerkmal Auditierung und Begutachtung | Punkte |
|---|---|
| Umfangreiche und einschlägige Erfahrungen in sämtlichen genannten Berei- chen werden anhand mehrerer vergleichbaren Projekte nachgewiesen. | 100 |
| Gute Erfahrungen werden nachgewiesen; einzelne Aspekte oder die Ver- gleichbarkeit zur Aufgabenstellung weisen geringfügige Einschränkungen auf. | 67 – 99 |
| Erfahrungen sind vorhanden, decken jedoch nicht alle relevanten Bereiche oder Anforderungen ab. | 34 – 66 |
| Erfahrungen sind nur in geringem Umfang erkennbar oder werden nicht aus- reichend belegt. | 1 – 33 |
| Keine bewertbaren Erfahrungen nachgewiesen. | 0 |
Tabelle 6: Punktestaffelung Qualitätsmerkmal Auditierung und Begutachtung
| Qualitätsmerkmal Umweltgutachter im Unternehmen | Punkte |
|---|---|
| Ja | 100 |
| Nein | 0 |
Tabelle 7: Punktestaffelung Qualitätsmerkmal Umweltgutachter im Unternehmen
© BARMER Seite 9 von 9 Version 1.0