Wettbewerbsregister
Die Bieter bzw. bei Bietergemeinschaften alle Mitglieder werden gebeten, mit dem Angebot die nachstehenden Informationen zum Unternehmen anzugeben. Diese dienen dem Auftraggeber im Anschluss an die Angebotsabgabe zur Einholung einer Auskunft gem. § 6 des Wettbewerbsregistergesetzes. Das Wettbewerbsregister ersetzt seit dem 1. Juni 2022 das Gewerbezentralregister und das Korruptionsregister der Länder in Vergabeverfahren. Die Auskunft aus dem Wettbewerbsregister soll dem Auftraggeber Informationen über straf- und bußgeldrechtliche Entscheidungen gegen das Unternehmen oder die natürliche Person liefern, die für die Teilnahme an dem Vergabeverfahren relevant sein können.
Bei Bietergemeinschaften sind die Angaben der einzelnen Bieter in dem Dokument „Eigenerklärung Bietergemeinschaft“ vorzunehmen.
Firmenname:
Firmenadresse:
Bei juristischen Personen und Personengesellschaften:
| Rechtsform | (z. B. GmbH & Co. KG) | |
| Handelsregister-Nr. / Vereinsregister-Nr. | (z. B. HLA 4711) | |
| Zuständiges Amtsgericht | (z. B. Amtsgericht Arnsberg) |
Bei natürlichen Personen:
| Nachname: | |
| Vorname: | |
| Geburtsname: | |
| Geburtsdatum: | |
| Geburtsort: | |
| Staatsangehörigkeit(en): |
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Hinweis:
Für den Fall, dass eine Bietergemeinschaft gebildet wird, ist die Anlage Wettbewerbsregister von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert zu vervollständigen und entsprechend einzureichen!