Fragenkatalog
Eigenerklärung zur wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sowie der Eignung zur Berufsausübung
,,Beratungsleistungen
für die EMAS-Fortführung‘‘
der
BARMER
Hinweise zu diesem Fragenkatalog:
Im Rahmen der Ausschreibung dient dieser auszufüllende Fragenkatalog der Vorinformation über die Leistungsfähigkeit, die Fachkunde und die Zuverlässigkeit der Bieter (Eignungsprüfung) und der Prüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen. Bieter haben während des Vergabeverfahrens eintretende Umstände und Veränderungen, die negativen Einfluss auf ihre Eignung haben könnten, unverzüglich dem Auftraggeber mitzuteilen – insbesondere, wenn hierdurch die mit dem Angebot eingereichten Nachweise und Erklärungen unrichtig geworden sind. Der Auftraggeber wird dann in eine erneute Eignungsprüfung des betroffenen Bieters eintreten. Ein nachträglicher Ausschluss des Bieters vom Verfahren ist in diesem Fall bis zum Zuschlag möglich.
Der Fragenkatalog ist von jedem Bieter (bzw. jeder Bietergemeinschaft) auszufüllen. Alle Vorgaben in dieser Unterlage, die sich auf Bieter beziehen, gelten gleichermaßen für Bietergemeinschaften, soweit nicht für Bietergemeinschaften ausdrücklich gesonderte Regelungen getroffen sind. Es sind alle Fragen zu beantworten. Dem Angebot ist ferner das jeweils geforderte Dokument „Nachweis Unternehmensreferenzen“ und ***„***Nachweis Skillprofile“ sowie bei Eignungsleihe gemäß § 47 VgV / § 34 UVgO die entsprechende „Verpflichtungserklärung Eignungsleihe“ vollständig ausgefüllt beizufügen.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen (einschließlich Ersatzbelege nach § 45 Abs. 5 VgV) nachzufordern; Fristsetzung bleibt vorbehalten. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, die den Eigenerklärungen zugrunde liegenden Nachweise (z.B. Bescheinigungen und Bestätigungen Dritter) vorrangig von den aussichtsreichen Bietern nachzufordern. Entscheidet sich der Auftraggeber gegen eine Nachforderung oder reicht der Bieter die Antworten bzw. Unterlagen oder Angaben innerhalb der vom Auftraggeber gesetzten Frist nicht nach, wird das Angebot ausgeschlossen.
Werden die Fragen, die als „A-Kriterium“ (Mindestanforderung/Ausschlusskriterium) gekennzeichnet sind, mit „Nein“ beantwortet, führt dies zum Ausschluss des Angebots. Wird im Dokument „Nachweis Unternehmensreferenzen“ nicht die geforderte Mindestanzahl an Referenzen benannt, kann der Auftraggeber nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden, ob eine Nachforderung erfolgt. Entscheidet er sich gegen eine Nachforderung oder werden die fehlenden Referenzen nicht innerhalb der vom Auftraggeber gesetzten Frist nachgereicht, wird die Angebotsabgabe ausgeschlossen. Referenzen sind nur dann gültig, wenn sie die jeweiligen Mindestanforderungen erfüllen. Fehlt die Angabe einer Ansprechperson auf Seiten des die Referenz gebenden Auftraggebers zum Prüfungszeitraum oder ist diese unter der angegebenen Telefonnummer nicht erreichbar und auskunftsfähig, kann eine Nachforderung einer erreichbaren und auskunftsfähigen Ansprechperson erfolgen.
Die Angaben der Bieter zur Erfüllung der Eignungskriterien, einschließlich der Angaben in vorgelegten Erklärungen und Nachweisen, insbesondere die Angaben zur Qualifikation und Erfahrung der zum Einsatz kommenden Mitarbeiter, gelten im Auftragsfall als vertraglich zugesichert. Sofern der Bieter beabsichtigt, für seine Eignung (wirtschaftlich und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) gemäß § 47 VgV / § 34 UVgO die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so hat er dies ebenfalls im Fragenkatalog unter Ziff. 1.4 darzustellen. Beabsichtigt der Bieter in anderen Fällen, Teile der Leistungserbringung durch Unterauftragnehmer erbringen zu lassen, so hat er dies unter Ziff. 1.3 im Fragenkatalog darzustellen.
Dieser Fragenkatalog ist durch die verschlüsselte elektronische Übermittlung an den Auftraggeber ohne Unterschrift gültig. Der Auftraggeber behält sich jedoch vor, im Rahmen der Auswertung den Inhalt bei dem jeweiligen Bieter verifizieren zu lassen. Das Nachfordern weiterer Nachweise bleibt ausdrücklich vorbehalten. Inhaltliche Änderungen des vorgegebenen Formulartextes sind unzulässig; räumliche Erweiterungen, soweit erforderlich, zulässig.
Genaue Bezeichnung des Bieters/ der Bietergemeinschaft: (bei Bietergemeinschaften bestätigt das führende Mitglied die Richtigkeit der Angaben in Anhang 1)
| Nr. | Fragetitel | Fragetext | Antwort | Kriterium / Hinweis |
|---|---|---|---|---|
| 1 | Allgemeine Angaben zum Unternehmen | |||
| 1.1 | Erklärende und vertretungsberechtigte Person | Name, Vorname Position Telefonnummer E-Mail-Adresse | Zur Information | |
| 1.2 | Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft | Der Bieter erklärt, dass die Lieferung / Leistung in Form einer Bietergemeinschaft erbracht wird. Das geschäftsführende Mitglied der Bietergemeinschaft (bitte das entsprechende Mitglied benennen) erklärt hiermit weiterhin, dass 1. dieses von der Bietergemeinschaft berechtigt ist, diese gegenüber dem Auftraggeber während des Vergabeverfahrens und während der Vertragserfüllung rechtsverbindlich zu vertreten. 2. dieses berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen. 3. alle Mitglieder für die Erfüllung des Vertrages als Gesamtschuldner haften. 4. diesem bekannt ist, dass die Vergabestelle sich vorbehält nachzuprüfen, ob durch die Bildung dieser Bietergemeinschaft eine spürbare Wettbewerbsbeschränkung vorliegt und uns unter Fristsetzung auffordern kann, hierzu Stellung zu nehmen. Das Vorliegen einer wettbewerbswidrigen Abrede stellt einen Ausschlussgrund dar. Das geschäftsführende Mitglied der Bietergemeinschaft sichert zu, dass die in Anhang 1 am Ende dieses Dokuments gemachten Angaben zu der Bietergemeinschaft zutreffend sind. Sie gewährleisten, dass die Bietergemeinschaft gemeinschaftlich sämtliche geforderten Eignungsanforderungen erfüllt. Ihnen ist bewusst, dass der Auftraggeber sich vorbehält, im Rahmen der Angebotswertung den Inhalt dieser Eigenerklärung bei den einzelnen Mitgliedern verifizieren zu lassen. | JA [ ] NEIN [ ] (Name des geschäftsführenden Mitglieds der Bietergemeinschaft) | Pflichtangabe Falls die Frage mit „Ja“ beantwortet wird, ist der Anhang 1: „Mitglieder der Bietergemeinschaft“ auszufüllen. Fehlen die Angaben in Anhang 1, führt dies zum Ausschluss. |
| 1.3 | Eigenerklärung zum Unterauftragnehmereinsatz | Der Bieter erklärt, dass die Lieferung / Leistung unter Einsatz von Unterauftragnehmern erbracht wird. Im Übrigen erklärt der Bieter damit, dass die in Anhang 2: „Angaben zu Unterauftragnehmern“ aufgeführten Unterauftragnehmer unter Berücksichtigung der Bestimmungen zum Unteraufragnehmereinsatz gemäß den für diese Ausschreibung geltenden Vertragsbedingungen für den betroffenen Leistungsteil ausgewählt wurden. Die Zustimmung des Auftraggebers zu den in Anhang 2: „Angaben zu Unterauftragnehmern“ benannten Unterauftragnehmern sowie zu den bezeichneten Teilleistungen gilt mit dem Zuschlag als erteilt. Ein späterer Austausch der benannten Unterauftragnehmer ist nur mit schriftlicher Zustimmung der Auftraggeber zulässig. Dasselbe gilt auch für die Weitergabe von Leistungen durch die Unterauftragnehmer. | JA [ ] NEIN [ ] | Pflichtangabe Falls die Frage mit „Ja“ beantwortet wird, ist der Anhang 2: „Angaben zu Unterauftragnehmern“ auszufüllen. |
| 1.4 | Eigenerklärung zur Eignungsleihe | Ist beabsichtigt, gemäß § 47 VgV / § 34 UVgO die Kapazitäten anderer Unternehmen für die Eignung (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit oder technische und berufliche Leistungsfähigkeit) in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe)? Soweit der Bieter sich für seine Eignung (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit oder technische und berufliche Leistungsfähigkeit) gemäß § 47 VgV / § 34 UVgO im Wege der Eignungsleihe die Kapazitäten der betreffenden Unterauftragnehmer in Anspruch nimmt, erklärt dieser, dass ihm die für die Auftragsdurchführung erforderlichen Kapazitäten der oben benannten Unterauftragnehmer zum Zeitpunkt der Auftragsdurchführung zur Verfügung stehen werden. Zum Nachweis der Verfügbarkeit der erforderlichen Mittel der Unterauftragnehmer legt der Bieter entsprechende Verpflichtungserklärungen der jeweiligen Unterauftragnehmer („Verpflichtungserklärung Eignungsleihe“) vor. Die Verpflichtungserklärung dient als Verfügbarkeitsnachweis für die jeweiligen Kapazitäten des Unterauftragnehmers (Eignungsverleiher). Bei mehreren Unterauftragnehmern ist die Verpflichtungserklärung je Unterauftragnehmer (Eignungsverleiher) mit dem Angebot einzureichen. . | JA [ ] NEIN [ ] | Pflichtangabe Falls die Frage mit „Ja“ beantwortet wird, sind Angaben im Anhang 2: „Angaben zu Unterauftragnehmern“ zu machen. sowie das Dokument „Verpflichtungserklärung Eignungsleihe“ von dem Unternehmen auszufüllen, dessen Kapazitäten im Wege der Eignungsleihe in Anspruch genommen werden. |
| 1.5 | Eigenerklärung zur EMAS-Registrierung | Der Bewerber erklärt, dass sein Unternehmen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe und über die gesamte Vertragslaufzeit über eine gültige Registrierung nach dem Eco-Management and Audit Scheme (EMAS) gemäß Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 verfügt. Der Auftraggeber behält sich die Überprüfung der Registrierung anhand des offiziellen EMAS-Registers vor. | JA [ ] NEIN [ ] | A-Kriterium |
| 2 | Eignung zur Berufsausübung | |||
| 2.1 | Eigenerklärung Zuverlässigkeit | Der Bieter / jedes Mitglied der Bietergemeinschaft erklärt insgesamt, dass er den Anforderungen gemäß §§ 123, 124 GWB genügt und keine Ausschlussgründe nach § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG, § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes und § 14 des Bundestariftreuegesetzes vorliegen (siehe Anhang 3: „Ausschlussgründe gem. §§ 123 und 124 GWB“). Er ist sich bewusst, dass eine wissentlich falsche Erklärung den Ausschluss vom Vergabeverfahren zur Folge hat. Falls Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen, hat der Bieter in einem separaten Dokument zu erläutern, welche Maßnahmen der Selbstreinigung er gemäß § 125 GWB getroffen hat. Soweit einschlägige Verstöße gegen arbeits‑, sozial- oder tarifrechtliche Vorschriften vorliegen, die nach BTTG/§ 14 BTTG als Ausschlussgrund in Betracht kommen können, sind diese ebenfalls anzugeben. | JA [ ] NEIN [ ] | A-Kriterium Die Anforderungen, die der Bieter mit dieser Eigenerklärung bestätigt, sind im Detail dem Anhang 3: „Ausschlussgründe gem. §§ 123 und 124 GWB“ zu entnehmen. Zusätzlich ist der Anhang 4: „Erklärende Unternehmen - Zuverlässigkeit“ im Falle einer Bietergemeinschaft von jedem erklärenden Unternehmen (jedem Mitglied der Bietergemeinschaft) auszufüllen. |
| 2.2 | Nichtvorliegen eines Russlandbezuges | Der Bieter / jedes Mitglied der Bietergemeinschaft erklärt, 1. dass dieser nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) Nr. 2025/2033, genannten Personen, Organisationen oder Einrichtungen gehört, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. d. h., a) russische Staatsangehörige, in Russland ansässige natürliche Personen oder in Russland niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50% unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a) genannten natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a) oder b) genannten natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen handeln. 2. in seiner Angebotsabgabe keine der in den Buchstaben a) bis c) genannten Personen, Organisationen oder Einrichtungen mit Russland-Bezug als Nachunternehmen, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe (siehe Art. 63 der Richtlinie 2014/24/EU und § 47 Vergabeverordnung) in Anspruch genommen werden, vorgesehen sind, auf die jeweils mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. 3. dass sichergestellt wird, dass auch während der Vertragslaufzeit keineals Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe (siehe Art. 63 der Richtlinie 2014/24/EU und § 47 Vergabeverordnung) in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10% des Auftragswerts entfällt. Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung der Verordnung (EU) 2025/2033 vom 23. Oktober 2025 lautet wie folgt: (1) Es ist verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter Artikel 7 Buchstaben a bis d, Artikel 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige, in Russland ansässige natürliche Personen oder in Russland niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50% unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen handeln, einschließlich — wenn auf sie mehr als 10% des Auftragswerts entfällt — Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden. | JA [ ] NEIN [ ] | A-Kriterium Zusätzlich ist der Anhang 5: „Erklärende Unternehmen - Nichtvorliegen eines Russlandbezuges“ im Falle einer Bietergemeinschaft von jedem erklärenden Unternehmen (jedem Mitglied der Bietergemeinschaft) auszufüllen. |
| 3 | Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit | |||
| 3.1 | Eigenerklärung Haftpflichtversicherung | Verfügt der Bieter über eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 1.000.000,00 € für Personen-, Sach- und sämtliche Vermögensschäden pro Vertragsjahr? Bei „Nein“: Der Bieter erklärt, dass er im Fall der Auftragserteilung unmittelbar eine Haftpflichtversicherung mit der vorgenannten Deckungssumme abschließt? | JA [ ] NEIN [ ] JA [ ] NEIN [ ] | A-Kriterium |
| 4 | Technische und berufliche Leistungsfähigkeit | |||
| 4.1 | Eigenerklärung Unternehmensreferenzen Der Bieter hat Informationen zu den Referenzprojekten einzureichen. Bietergemeinschaften können sich auch auf Referenzprojekte ihrer einzelnen Mitglieder stützen, beim Einsatz von Unterauftragnehmern zur Eignungsleihe sind deren Referenzprojekte maßgeblich. | |||
| Kann der Bieter mindestens zwei Referenzprojekte nachweisen, die in Art und Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung übereinstimmen? Das Ende des Ausführungszeitraums darf nicht länger als drei Jahre zurückliegen (Stichtag: Ablauf der Frist zur Abgabe des Angebots). Als Ausführungszeitraum gilt dabei der Zeitraum, in dem die auftragsgegenständlichen Leistungen der Referenztätigkeit tatsächlich erbracht worden sind. Die Mindestanforderungen, die je Referenz erfüllt sein müssen, damit ein Projekt als vergleichbar erachtet wird, sind: 1. Der Referenzvertrag betrifft die Einführung einer EMAS- und ISO-14001-Zertifizierung mit einer aktiven EMAS-Registrierung. 2. Der Auftraggeber des Referenzvertrages ist eine Gesetzliche Krankenkasse oder eine vergleichbare Körperschaft des öffentlichen Rechts im deutschen Gesundheitswesen. 3. Der Referenzvertrag beinhaltet eine Treibhausgasbilanzierung nach dem Greenhouse Gas Protocol, inklusive aller Scopes. 4. Der Referenzvertrag umfasst mehr als 10.000 Mitarbeitende des Auftraggebers und eine bundesweite Standortstruktur. Dem Bieter ist bewusst, dass sich der Auftraggeber eine Nachfrage bei den angegebenen Referenzkunden im Rahmen der Angebotsprüfung und -wertung und den Ausschluss wegen Nichterreichbarkeit der Ansprechpartner trotz mehrerer Nachfragen ausdrücklich vorbehält. | JA [ ] NEIN [ ] | A-Kriterium Die Darlegung zu den Referenzprojekten ist detailliert und vollständig in 00-03-02 „Nachweis Unternehmensreferenzen“** vorzunehmen. | ||
| 4.2 | Eigenerklärung zur Qualifikation und Erfahrung der für das Projekt vorgesehenen Mitarbeiter Der Bieter hat Informationen zu den Qualifikationen und Erfahrungen der für das Projekt vorgesehenen Mitarbeiter (Skillprofile) einzureichen. Bietergemeinschaften können sich auch auf Mitarbeiter ihrer einzelnen Mitglieder stützen, beim Einsatz von Unterauftragnehmern zur Eignungsleihe sind deren Mitarbeiter maßgeblich. | |||
| 4.2.1 | Skillprofil Projektleiter | Verfügt der Bieter im Auftragsfall über einen für das Projekt vorgesehenen Mitarbeiter mit den Erfahrungen und Kompetenzen gem. Leistungsbeschreibung, Ziffer 6.1.1? Wenn die Leistungen durch Unterauftragnehmer oder im Rahmen einer Bewerbergemeinschaft erbracht werden, sind der Name des Unterauftragnehmers oder des Mit-glieds der Bewerbergemeinschaft anzugeben, der das erforderliche Personal bereit-stellt. | JA [ ] NEIN [ ] Unterauftragnehmer / Mitglied der Bietergemeinschaft: | A-Kriterium Die Darlegung von Mitarbeiterprofilen zu den Skillprofilen ist detailliert und vollständig in 00-03-03 „Nachweis Skillprofile“ vorzunehmen. |
| 4.2.2 | Skillprofil Junior Consultant | Verfügt der Bieter im Auftragsfall über einen für das Projekt vorgesehenen Mitarbeiter mit den Erfahrungen und Kompetenzen gem. Leistungsbeschreibung, Ziffer 6.1.2? Wenn die Leistungen durch Unterauftragnehmer oder im Rahmen einer Bewerbergemeinschaft erbracht werden, sind der Name des Unterauftragnehmers oder des Mit-glieds der Bewerbergemeinschaft anzugeben, der das erforderliche Personal bereit-stellt. | JA [ ] NEIN [ ] Unterauftragnehmer / Mitglied der Bietergemeinschaft: | A-Kriterium Die Darlegung von Mitarbeiterprofilen zu den Skillprofilen ist detailliert und vollständig in 00-03-03 „Nachweis Skillprofile“ vorzunehmen. |
| 4.2.3 | Skillprofil Back Office | Verfügt der Bieter im Auftragsfall über einen für das Projekt vorgesehenen Mitarbeiter mit den Erfahrungen und Kompetenzen gem. Leistungsbeschreibung, Ziffer 6.1.3? Wenn die Leistungen durch Unterauftragnehmer oder im Rahmen einer Bewerbergemeinschaft erbracht werden, sind der Name des Unterauftragnehmers oder des Mit-glieds der Bewerbergemeinschaft anzugeben, der das erforderliche Personal bereit-stellt. | JA [ ] NEIN [ ] Unterauftragnehmer / Mitglied der Bietergemeinschaft: | A-Kriterium Die Darlegung von Mitarbeiterprofilen zu den Skillprofilen ist detailliert und vollständig in 00-03-03 „Nachweis Skillprofile“ vorzunehmen. |
Anhang 1: „Mitglieder der Bietergemeinschaft“
Unsere Bietergemeinschaft hat folgende Mitglieder:
(Name des geschäftsführenden Mitgliedes)
(Anschrift)
(Gesetzlicher Vertreter)
(Ansprechpartner)
(E-Mail-Adresse)
(Leistungsanteil)
(Name des Mitglieds)
(Anschrift)
(Gesetzlicher Vertreter)
(Ansprechpartner)
(E-Mail-Adresse)
(Leistungsanteil)
(Name des Mitglieds)
(Anschrift)
(Gesetzlicher Vertreter)
(Ansprechpartner)
(E-Mail-Adresse)
(Leistungsanteil)
(Name des Mitglieds)
(Anschrift)
(Gesetzlicher Vertreter)
(Ansprechpartner)
(E-Mail-Adresse)
(Leistungsanteil)
(Name des Mitglieds)
(Anschrift)
(Gesetzlicher Vertreter)
(Ansprechpartner)
(E-Mail-Adresse)
(Leistungsanteil)
Anhang 2: „Angaben zu Unterauftragnehmern“
Für jeden benannten Unterauftragnehmer/Eignungsverleiher ist die Einhaltung der einschlägigen Rechtsverordnung nach § 5 BTTG sicherzustellen (§ 3 Abs. 2 BTTG). Dies gilt nicht für Lieferleistungen.
| Unterauftragnehmer (Name, Anschrift) | Teilleistung |
(ggf. anzukreuzen und einzutragen:)
[ ] Der oben angegebene Unterauftragnehmereinsatz erfolgt zum Zwecke der Eignungsleihe (vgl. § 47 VgV / 34 UVgO).
Die Eignungsleihe bezieht sich auf folgende Unterauftragnehmer:
und betrifft folgende Eignungsnachweise:
.
Anhang 3: „Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB und § 14 BTTG“
Der Bieter erklärt mit der Einreichung seiner Angebotsabgabe, dass
I.
keine Person, die als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist (dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung), rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
- § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
- § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
- § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche),
- § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
- § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
- § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen),
- § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuches (unzulässige Interessenwahrnehmung),
- den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
- Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
- den §§ 232, 232a Abs. 1 bis 5, den 232b bis 233a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung)
(Hinweis für den Bieter: Einer Verurteilung nach diesen Vorschriften steht eine Verurteilung nach vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.)
II.
Ferner erklärt der Bieter mit der Einreichung seiner Angebotsabgabe, dass sein Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung stets nachgekommen ist und keine entsprechende rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung ergangen ist.
III.
Weiterhin erklärt der Bieter mit der Einreichung seiner Angebotsabgabe, dass
- sein Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
- sein Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen seines Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sein Unternehmen sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
- sein Unternehmen im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit nachweislich keine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird,
- sein Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
- kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für die BARMER tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte,
- keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass sein Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war,
- sein Unternehmen keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,
- sein Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat und wir auch in der Lage sind, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder
- sein Unternehmen
- nicht versucht hat, die Entscheidungsfindung der BARMER in unzulässiger Weise zu beeinflussen
- nicht versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die wir unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnten, oder
- nicht fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung der BARMER erheblich beeinflussen könnten, oder versucht haben, solche Informationen zu übermitteln.
- keine Ausschlussgründe nach § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG, § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes und § 14 des Bundestariftreuegesetzes vorliegen.
Anhang 4: „Bietergemeinschaft - Erklärende Unternehmen - Zuverlässigkeit“
Name des geschäftsführenden Mitgliedes
(Ort, Datum)
(Vor- und Zuname der erklärenden Person in Textform)
Name des Mitglieds der Bietergemeinschaft
Name des Mitglieds der Bietergemeinschaft
Name des Mitglieds der Bietergemeinschaft
Name des Mitglieds der Bietergemeinschaft
Anhang 5: „Bietergemeinschaft - Erklärende Unternehmen - Nichtvorliegen eines Russlandbezuges“
Name des geschäftsführenden Mitgliedes
(Ort, Datum)
(Vor- und Zuname der erklärenden Person in Textform)
Name des Mitglieds der Bietergemeinschaft
Name des Mitglieds der Bietergemeinschaft
Name des Mitglieds der Bietergemeinschaft
Name des Mitglieds der Bietergemeinschaft