D.6 Erklärung zum Datenschutz
Dieser Vordruck ist stets zu verwenden. Dieser Vordruck ist von dem Bieter, bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Bei Eignungsleihe, d.h. sobald der Vordruck D.4 eingereicht wird, ist dieser Vordruck zusätzlich von jedem Eignung leihenden Unternehmen abzugeben. Beachten Sie bitte unbedingt die Hinweise in dem Dokument „Verfahrensbedingungen“.
Angaben zum Bieter, Bietergemeinschaftsmitglied bzw. zum Dritten:
| Firma/Name (wie im Vordruck D.0 bzw. D.1 bezeichnen) |
Erklärung zum Datenschutz
Wir erklären für ___________________________ (Name des Bieters, des Bietergemeinschaftsmitglieds bzw. des Dritten), alle anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften (u.a. nach der Datenschutzgrundverordnung („DS-GVO“) und dem Bundesdatenschutzgesetz („BDSG“)) einzuhalten. Insbesondere bestehen ausreichende technische und organisatorische Maßnahmen nach Art. 32 DS-GVO. Das Unternehmen hat, sofern gesetzlich vorgesehen, einen Datenschutzbeauftragten gemäß Art. 37 ff. DS-GVO und § 38 BDSG bzw. §§ 5 ff. BDSG benannt und alle Mitarbeiter haben sich auf die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Anforderungen nach der DS-GVO verpflichtet.