D.5 Erklärung zwingende und fakultative Ausschlussgründe
Dieser Vordruck ist stets zu verwenden. Dieser Vordruck ist von jedem Bieter, bei Bietergemeinschaften von jedem Bietergemeinschaftsmitglied einzureichen. Bei Eignungsleihe, d.h. sobald der Vordruck D.4 eingereicht wird, ist dieser Vordruck zusätzlich von jedem Eignung leihenden Unternehmen abzugeben. Beachten Sie bitte unbedingt die Hinweise in dem Dokument „Verfahrensbedingungen“.
Angaben zum Bieter bzw. zur Bietergemeinschaft bzw. zum Dritten:
| Firma/Name (wie im Vordruck D.0 bzw. D.1 bezeichnen) |
Erklärung zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen
Wir erklären für ___________________________ (Name des Unternehmens),
- dass keine Person, deren Verhalten unserem Unternehmen nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, nach einer der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB genannten Straftaten rechtskräftig verurteilt oder gegen unser Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des § 123 Abs. 1 GWB stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. Bitte ankreuzen:
[ ] Es liegen keine Verurteilungen/Geldbußen nach den betreffenden Strafnormen vor.
[ ] Es liegen folgende Verurteilungen/Geldbußen nach den betreffenden Strafnormen vor (bitte nachfolgend aufführen und die Hinweise am Ende des Formblatts beachten):
- dass unser Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist, und dass das Gegenteil nicht durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt worden ist (§ 123 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 GWB). Bitte ankreuzen:
[ ] Es liegt kein Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 GWB vor.
[ ] Es liegen folgende Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 GWB vor (bitte nachfolgend aufführen und die Hinweise am Ende des Formblatts beachten):
- dass für unser Unternehmen weder ein fakultativer Ausschlussgrund im Sinne des § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 9 GWB noch einer der in § 124 Abs. 2 GWB in Verbindung mit § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz und § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten fakultativen Ausschlussgründe vorliegt. Bitte ankreuzen:
[ ] Es liegt keiner der betreffenden Ausschlussgründe vor.
[ ] Es liegen folgende fakultativen Ausschlussgründe vor (bitte nachfolgend aufführen und die Hinweise am Ende des Formblatts beachten):
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Anlage zu D.5 Wichtige Hinweise zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen
Gemäß § 122 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) werden öffentliche Aufträge an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben, die nicht in entsprechender Anwendung der §§ 123 oder 124 (GWB) ausgeschlossen worden sind.
Zum Nachweis der Erfüllung der geforderten Eignungskriterien wird grundsätzlich (nur) eine Eigenerklärung verlangt.
Falls die vorstehende „Erklärung zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen“ nicht bzw. nicht uneingeschränkt abgegeben werden kann, ist mittels einer selbst zu erstellenden Anlage zu diesem Vordruck D.5zu erläutern, warum dennoch eine Teilnahme an diesem Vergabeverfahren möglich sein soll (z.B. weil ein zwingender oder fakultativer Ausschlussgrund aus Sicht des Bieters bzw. des Bevollmächtigten der Bietergemeinschaft nicht oder aufgrund einer „Selbstreinigung“ im Sinne von § 125 GWB bzw. § 123 Abs. 4 Satz 2 GWB nicht mehr vorliegt).
Die diesbezüglichen Ausführungen sind als „Anlage zur Eigenerklärung D.5“ zu bezeichnen und zusammen mit dem Angebot einzureichen.