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FMS Wertmanagement AöR
Rahmenvertrag über die Erbringung von
Beratungsdienstleistungen
Vertragsmuster mit Anlagen 1 bis 8
Vergabeunterlage C.1 · Vergabe-Nr. 2026-07-KB_RV_BeratungsDL
Inhalt
Muster-Rahmenvertrag (§§ 1 bis 18) Anlage 1 – Leistungsbeschreibung (Vergabeunterlage B.1) Anlage 2 – Einzelauftragsmuster Anlage 3 – Verfahrensbedingungen für Mini-Tender Anlage 4 – Muster für CV-Abfrage Anlage 5 – Preisblatt für Beraterrahmenverträge mit Tagessätzen pro Beraterkategorie, Skill Level und Einsatzort Anlage 6 – Bewertungsmatrix Mini-Tender Anlage 7 – Supplier Code of Conduct Anlage 8 – Leistungserfassungsbogen Muster
Stand: 05.10.2026 · Zusammenstellung der Vergabeunterlage C.1 einschließlich aller in § 18.5 des Rahmenvertrags vereinbarten Anlagen. Anlage 5 wird bei Vertragsschluss durch das Preisblatt aus dem Angebot des Dienstleisters ersetzt.
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Rahmenvertrag
über die Erbringung von
Beratungsdienstleistungen
zwischen
FMS Wertmanagement AöR
Prinzregentenstraße 56
80538 München
(im Folgenden „Auftraggeberin“ oder „FMS-WM“)
und
[exakte Bezeichnung des Vertragspartners/Firma],
[Adresse],
ggf. eingetragen im Handelsregister unter
[exakte Handelsregisterbezeichnung]
(im Folgenden „DIENSTLEISTER“)
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Präambel...................................................................................................................................3
§ 1 Vertragsgegenstand.....................................................................................................3
§ 2 Vergabe der Einzelverträge (Mini-Tender)...................................................................4
§ 3 Geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung; Höchstwert bzw. Höchstmenge der Einzelaufträge............................................................................................................10
§ 4 Allgemeine Pflichten / Grundsätze der Zusammenarbeit...........................................10
§ 5 Erbringung der Vertragsleistungen............................................................................11
§ 6 Projektmanagement...................................................................................................12
§ 7 Mitarbeitereinsatz.......................................................................................................13
§ 8 Unterauftragnehmer...................................................................................................15
§ 9 Dokumentation und Reporting...................................................................................15
§ 10 Datenschutz, Geheimhaltung und Nutzungsrechte...................................................16
§ 11 Nennung als Referenzkunde, Prüfungsrechte und Supplier Code of Conduct..........17
§ 12 Vergütung...................................................................................................................18
§ 13 Gewährleistung..........................................................................................................20
§ 14 Haftung und Versicherung.........................................................................................20
§ 15 Laufzeit des Rahmenvertrages und Kündigung.........................................................20
§ 16 Laufzeit der Einzelverträge........................................................................................21
§ 17 Sonstiges...................................................................................................................21
§ 18 Vertragsbestandteile / Anlagen zum Rahmenvertrag................................................22
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Präambel
Die Auftraggeberin hat im Rahmen des europaweit bekannt gemachten Vergabeverfahrens „Rahmenvertrag Beratungsdienstleistungen“ (ABl. EU 2026-S […]) in vier Losen nicht- exklusive Rahmenverträge mit mehreren Unternehmen abgeschlossen.
Dieser Rahmenvertrag regelt die Grundlagen der Zusammenarbeit zwischen der Auftraggeberin und dem DIENSTLEISTER. Der konkrete Umfang sowie die Vergütung für die Leistung des Dienstleisters wird in separaten Verträgen (im Folgenden „Einzelverträge“) zwischen den Vertragsparteien vereinbart.
Die Vergabe der Einzelaufträge der Auftraggeberin erfolgt auf der Grundlage des in diesem Rahmenvertrag beschriebenen Verfahrens. Für Einzelaufträge gelten die Bestimmungen dieses Rahmenvertrages, es sei denn, in dem jeweiligen Einzelauftrag ist etwas abweichendes bestimmt.
Die Vergabe der Einzelaufträge erfolgt jeweils nach erneutem Aufruf der Unternehmen zum Wettbewerb innerhalb sog. Mini-Tender zu den Bedingungen der mit jedem Unternehmen geschlossenen Rahmenverträge und nach Maßgabe der vergaberechtlichen Vorschriften.
Vor diesem Hintergrund schließen die Auftraggeberin und der DIENSTLEISTER (im Folgenden gemeinsam „VERTRAGSPARTNER“) diesen nichtexklusiven Rahmenvertrag (im Folgenden „Rahmenvertrag“). § 1 Vertragsgegenstand
1.1 Gegenstand des Rahmenvertrags sind Beratungsdienstleistungen in folgenden Losen:
Bankfachliche, Organisations- und IT-Beratung Los 1 Prüfungsnahe Beratung Los 2 Steuerberatung Los 3 Informationssicherheitsberatung Los 4
Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (Vergabeunterlage B.1; Anlage 1) sowie den ggf. konkretisierten Leistungsbeschreibungen zu den Einzelverträgen.
1.2 Aus diesem Vertrag ergeben sich keine Ansprüche oder Verpflichtungen des DIENSTLEISTERS auf den Abschluss von Einzelverträgen oder auf Ersatz von Aufwendungen im Zusammenhang mit der Beteiligung am Rahmenvertrag oder der Teilnahme an Mini-Tendern.
1.3 Die Auftraggeberin wird in routinemäßigen Lieferantenbewertungen auch den DIENSTLEISTER einbeziehen. Die Bewertungsergebnisse werden von der Auftraggeberin konsolidiert. Soweit Verbesserungspotenziale erkennbar sind, wird die Auftraggeberin diese dem DIENSTLEISTER aufzeigen. In diesem Fall wird der DIENSTLEISTER unverzüglich Maßnahmen ergreifen, um diese Verbesserungen schnellstmöglich zu erzielen.
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1.4 Die Auftraggeberin wird den DIENSTLEISTER im Rahmen von Wettbewerben nach § 21 Abs. 4 Nr. 3 i.V.m. Abs. 5 VgV (im Folgenden „Mini-Tender“) nach Maßgabe von § 2 dieses Rahmenvertrages um die Abgabe von Angeboten auf den Abschluss von Einzelverträgen (Anlage 2) für konkrete Dienstleistungsaufträge bitten und hierfür Verfahrensbedingungen für Mini-Tender verwenden; ein Muster dieser Verfahrensbedingungen ist diesem Vertrag als Anlage 3 beigefügt.
§ 2 Vergabe der Einzelverträge (Mini-Tender)
Für die Vergabe der Einzelverträge im Rahmen von Mini-Tendern kommen folgende Regelungen zur Anwendung:
2.1 Wettbewerbliches Verfahren zur Erteilung der Einzelaufträge
(1) Der DIENSTLEISTER wird über ein zu beauftragendes Projektvorhaben im Rahmen des Mini-Tenders in Textform gem. § 126 b BGB und unter Übermittlung der jeweiligen Vergabeunterlagen informiert und um Abgabe eines Angebotes in Textform gem. § 126 b BGB mittels eines von der Auftraggeberin mitgeteilten elektronischen Mittels innerhalb einer angemessenen Frist aufgefordert (im Folgenden: „Angebotsaufforderung“). Dabei kann sich ein Projektvorhaben unter Umständen auch auf mehrere Lose beziehen, d.h. die Vertragspartner mehrerer Lose würden in einem solchen Fall zur Angebotsabgabe im Rahmen von Mini- Tendern aufgefordert werden.
(2) Die Auftraggeberin gibt dem DIENSTLEISTER innerhalb der in der Angebotsaufforderung mitgeteilten Frist Gelegenheit, Fragen zum Inhalt der Vergabeunterlagen zu stellen. Die Auftraggeberin behält sich vor, einen bestimmten elektronischen Kommunikationsweg für Bieterfragen festzulegen und alle anderen Kommunikationswege auszuschließen. (3) Es obliegt dem DIENSTLEISTER, die in den Vergabeunterlagen spezifizierten Leistungen und sonstigen Anforderungen an die Leistungserbringung unverzüglich zu prüfen und die Auftraggeberin auf für den DIENSTLEISTER erkennbare Hindernisse oder Erschwernisse, die einer anforderungsgemäßen Umsetzung in technisch-fachlicher oder zeitlicher Hinsicht entgegenstehen oder diese erheblich erschweren hinzuweisen (z.B. durch Bieterfragen).
(4) Die Angebote müssen grundsätzlich folgende Informationen enthalten:
Vorstellung des Projektteams inklusive CV´s aller Teammitglieder sowie zeitliche Verfügbarkeit (Starttermin) der Teammitglieder für das Projekt (gemäß Standard-Vorlage, Anlage 4). Die CV´s müssen u.a. Angaben zur erreichten (akademischen) Berufsausbildung, bisheriger Berufserfahrung sowie zu Projekteinsätzen, Seniorität und Fach- und Sprachausbildung enthalten sowie die Erfahrung der Projektteammitglieder in der Finanzindustrie sowie in der Betreuung von Banken, Börsen und Abwicklungsanstalten abbilden. Dabei sind Referenzprojekte der letzten drei Geschäftsjahre sowie EDV Kenntnisse und erlangte Zertifikate anzugeben. Die CV´s werden daraufhin geprüft, ob die Erfahrungen für den konkreten
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Auftrag angemessen sind. Bei der Vergabe der Projekteinzelverträge werden die Angebote von Bietern berücksichtigt, die ihre Eignung zur Durchführung des konkreten Auftrags anhand des Nachweises einschlägiger Erfahrung der Projektteammitglieder in der Finanzindustrie, in der Betreuung von Banken, Börsen und Abwicklungsanstalten in der Vorstellung des Projektteams durch CV´s sowie die Erfahrung und Eignung des vorgesehenen Projektleiters durch Vorlage eines mit dem jeweiligen Projekt vergleichbaren Referenzprojekts bestätigt haben.
Honorarangebot (Gesamtvolumen) kalkuliert auf Basis der vom DIENSTLEISTER im Mini-Tender angebotenen Tagessätze, wobei diese die in der Anlage 5 angegebenen Tagessätze nicht übersteigen dürfen; die Kalkulation des Gesamtvolumens muss der Auftraggeberin immer offengelegt werden. Die FMS-WM gibt für Zwecke der Angebotsbewertung das Mengengerüst jeweils vor, um auf dieser Grundlage das mit den angegebenen Tagessätzen des Bieters errechnete Gesamtvolumen zu bestimmen. Die FMS-WM behält sich vor, im Einzelfall einen Festpreis zu verlangen.
Fachkonzept und Projektplanungsvorschlag (vgl. nachfolgend unter 2.2 (1)).
(5) Die FMS-WM behält sich vor, im Einzelfall im Rahmen der Mini-Tender besondere Mindestanforderungen für die zu erbringende Leistung festzulegen, die auf den konkreten Einzelauftrag zugeschnitten sind, und entsprechende Nachweise zu fordern. Die FMS-WM behält sich ferner vor, die Konzepte und das Projektteam im Rahmen einer persönlichen Präsentation durch die DIENSTLEISTER vorstellen zu lassen.
2.2 Zuschlagskriterien
(1) Die Ermittlung des / der wirtschaftlichsten Angebote erfolgt aufgrund der folgenden Zuschlagskriterien:
Preis (Geplantes Gesamtvolumen – Multiplikation der Personentage mit den jeweiligen Tagessätzen; die Auftraggeberin gibt für Zwecke der Angebotsbewertung das Mengengerüst jeweils vor, um auf dieser Grundlage das mit den angegebenen Tagessätzen des Bieters errechnete Gesamtvolumen zu bestimmen. Die Auftraggeberin behält sich weiter vor, im Einzelfall einen Festpreis zu verlangen. Die geforderten Preisangaben und deren Wertung wird in den Vergabeunterlagen für die Einzelaufträge jeweils transparent gemacht) Gewichtung 40 %
Fachkonzept und Projektplanung Gewichtung 20 % o Unterkriterien
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Vorgehensweise, Methoden und eingesetzte Techniken für den Lösungsansatz Gewichtung 10 %
-
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- Berücksichtigung von kritischen Punkten/Themen und Herausforderungen im Projekt Gewichtung 10 %
Berater / Beraterteam Gewichtung 40 % o Unterkriterien
-
Wesentliche Qualifikationen und Berufserfahrungen in den geforderten Leistungsspektren des Beraterteams (maßgeblich ist die Gesamtschau aller angegebenen Berater) Gewichtung 20 %
-
Konzept zum Berater-Einsatz: Darstellung der geplanten Organisationsstruktur (Personaleinsatz) mit Aufgaben und Verantwortlichkeiten sowie – sofern verlangt – Ressourcenplanung für die erfolgreiche Durchführung des Beratungsprojektes Gewichtung 20 %
(2) Die Auftraggeberin behält sich vor, spezifische Bezüge im Hinblick auf den Leistungsgegenstand des Einzelvertrags zu berücksichtigen und die Zuschlagskriterien ggf. entsprechend zu konkretisieren bzw. anzupassen.
(3) Für jedes Zuschlagskriterium, bzw. die Unterkriterien werden Punkte vergeben. Jedes Kriterium, bzw. Unterkriterium wird einzeln auf einer Skala von 0 bis 1.000 Punkten bewertet.
(4) Der Preis wird wie folgt bewertet: Das Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis erhält die volle Punktzahl von 1.000 Punkten. Der im Vergleich mit dem niedrigsten Angebotspreis dreifach so teure Preis erhält 0 Punkte. Dazwischen liegende Gesamtpreise werden linear interpoliert mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma. Angebote mit einem höheren Angebotspreis als dem Dreifachen des niedrigsten Angebotspreises erhalten ebenfalls 0 Punkte.
Dabei bezeichnet P den Angebotspreis des jeweiligen Angebots, P den min niedrigsten Angebotspreis aller gewerteten Angebote und „Gewichtung“ den Gewichtungsfaktor des Zuschlagskriteriums „Preis“ (40 %, d. h. Faktor 0,4).
Die Auftraggeberin sieht sich einer sparsamen und wirtschaftlichen Mittelverwendung verpflichtet. Sie behält sich daher grundsätzlich vor, Tagessätze für Beraterleistungen, welche im Vergleich zu marktüblichen Tagessätzen in ihrer Höhe signifikant nach oben abweichen, einer umfassenden Angemessenheitsprüfung zu unterziehen. Das Angebot des DIENSTLEISTERS darf für die verschiedenen Qualifikationsstufen (Skill Level) niedrigere Preise, aber in keinem Fall höhere Tagessätze vorsehen, als diejenigen, die der DIENSTLEISTER in seinem Angebot über den Abschluss dieses Rahmenvertrags angegeben hat. Andernfalls wird das Angebot ausgeschlossen.
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(5) Für die nicht preisbezogenen Zuschlagskriterien bzw. Unterkriterien werden die Punkte wie in der Bewertungsmatrix Mini-Tender in Anlage 6 niedergelegt vergeben:
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Bewertungsmatrix Mini-Tender – Leistungskriterien
| Lfde. Nr. | Kriterium | Gewichtung | Bewertungsmaßstab |
|---|---|---|---|
| 2 | Hauptkriterium 1: Fachkonzept und Projektplanung | 20 % | |
| Unterkriterium 1.1 Vorgehensweise, Methoden und eingesetzte Techniken für den Lösungsansatz Die Aufgabenstellung/Anforderungen an das Konzept (Vorgehensweise, Methoden und eingesetzte Techniken für den Lösungsansatz) wird die Auftraggeberin im Rahmen der Mini-Tender im Hinblick auf den Einzelauftrag konkretisieren. | 10 % | Die Auftraggeberin bewertet, ob und in welchem Maß das vom Bieter eingereichte Konzept eine fachgerechte, termingerechte und qualitativ hochwertige Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen erwarten lässt. Die Bewertung der vom Bieter eingereichten Unterlagen durch die Auftraggeberin erfolgt unter Ausübung ihres Beurteilungsspielraums im Rahmen einer Gesamtbetrachtung. Dabei sind folgende Wertungsaspekte von Bedeutung: - Vollständigkeit und Detailtiefe des Konzepts - Plausibilität und Nachvollziehbarkeit des vorgeschlagenen Vorgehens - Projektbezogenheit und Praxistauglichkeit des vorgeschlagenen Vorgehens - Zusammenarbeit mit der Auftraggeberin im Projekt Für die Bewertung wendet die Auftraggeberin folgendes Punktesystem an: 1.000 Pkt. = Die Qualität des Konzepts wird insgesamt mit sehr gut bewertet. Das Angebot lässt eine besonders hohe Leistungsqualität erwarten. 750 Pkt. = Die Qualität des Konzepts wird insgesamt mit gut bewertet. Das Angebot lässt eine überdurchschnittliche Leistungsqualität erwarten. 500 Pkt. = Die Qualität des Konzepts wird insgesamt mit befriedigend bewertet. Das Angebot lässt eine durchschnittliche Leistungsqualität erwarten. 250 Pkt. = Die Qualität des Konzepts wird insgesamt mit ausreichend bewertet. Das Angebot lässt eine unterdurchschnittliche Leistungsqualität erwarten. 0 Pkt. = Die Qualität des Konzepts wird insgesamt mit ungenügend bewertet. Das Angebot lässt eine ungenügende Leistungsqualität erwarten. | |
| Unterkriterium 1.2 Berücksichtigung von kritischen Punkten/Themen und Herausforderungen im Projekt Die Aufgabenstellung/Anforderungen an das Konzept (Berücksichtigung von kritischen Punkten/Themen und Herausforderungen im Projekt) wird die Auftraggeberin im Rahmen der Mini-Tender im Hinblick auf den Einzelauftrag konkretisieren. | 10 % | Die Auftraggeberin bewertet, ob und in welchem Maß in dem vom Bieter eingereichten Konzept kritische Punkte / Herausforderungen dargestellt werden und diese nachvollziehbar sind. Die Bewertung der vom Bieter eingereichten Unterlagen durch die Auftraggeberin erfolgt unter Ausübung ihres Beurteilungsspielraums im Rahmen einer Gesamtbetrachtung. Dabei sind folgende Wertungsaspekte von Bedeutung: - Vollständigkeit und Detailtiefe - Plausibilität und Nachvollziehbarkeit Für die Bewertung wendet die Auftraggeberin folgendes Punktesystem an: 1.000 Pkt. = Die Qualität des Konzepts wird insgesamt mit sehr gut bewertet. Das Angebot lässt eine besonders hohe Leistungsqualität erwarten. 750 Pkt. = Die Qualität des Konzepts wird insgesamt mit gut bewertet. Das Angebot lässt eine überdurchschnittliche Leistungsqualität erwarten. 500 Pkt. = Die Qualität des Konzepts wird insgesamt mit befriedigend bewertet. Das Angebot lässt eine durchschnittliche Leistungsqualität erwarten. 250 Pkt. = Die Qualität des Konzepts wird insgesamt mit ausreichend bewertet. Das Angebot lässt eine unterdurchschnittliche Leistungsqualität erwarten. 0 Pkt. = Die Qualität des Konzepts wird insgesamt mit ungenügend bewertet. Das Angebot lässt eine ungenügende Leistungsqualität erwarten. |
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| Lfde. Nr. | Kriterium | Gewichtung | Bewertungsmaßstab |
|---|---|---|---|
| 3 | Hauptkriterium 2: Berater / Beraterteam | 40 % | |
| Unterkriterium 2.1 Wesentliche Qualifikationen und Berufserfahrungen des angebotenen Beraters / Beraterteams im geforderten Leistungsspektrum Der Bieter hat die Qualifikation und einschlägige berufliche Erfahrung des angebotenen Beraters / Beraterteams im Hinblick auf den ausgeschriebenen Leistungsgegenstand darzustellen. Die Darstellung muss personen- und projektbezogen sein. Dabei sollen die wesentlichen Berufserfahrungen und Qualifikationen des Beraters / Beraterteams in ihrer Gesamtheit das Leistungsspektrum des ausgeschriebenen Einzelauftrags abdecken. Der Bieter hat in den entsprechenden Antwortdokumenten (vgl. Anlage 4 – CV- Standardformular) die Profile des bzw. der Berater einzureichen und dabei insbesondere auf die folgenden Aspekte einzugehen: - Vorname, Name - Rolle im Team - Funktion / Skill-Level (gemäß Rahmenvertrag) - Standort - Starttermin im Projekt - (Akademische) Ausbildung - Relevante Berufserfahrung - Eintritt beim Dienstleister - Relevante Fachkenntnisse, Weiterbildungen und Spezialisierungen - Angaben zu mind. drei relevanten persönlichen Referenzprojekten des Beraters aus den letzten drei Geschäftsjahren - EDV-Kenntnisse sowie ggfs. Zertifikate - Sprachkenntnisse inkl. Qualitätslevel | 20 % | Die Auftraggeberin bewertet, ob und in welchem Maß die vom Bieter eingereichte CVs hinsichtlich Ausbildung, Berufserfahrung, Weiterbildung und Qualifikation sowie Referenzen eine fachgerechte Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen sowie die Erreichung der Zielsetzungen erwarten lassen. Maßgeblich ist die Gesamtschau aller angegebenen Berater. Die Bewertung der vom Bieter eingereichten Unterlagen durch die Auftraggeberin erfolgt unter Ausübung ihres Beurteilungsspielraums im Rahmen einer Gesamtbetrachtung. Dabei sind folgende Wertungsaspekte von Bedeutung: - Vollständigkeit und Detailtiefe - Berufserfahrung sowie Referenzen mit Blick auf Expertise bzgl. der angefragten Leistung - Relevanz und Eignung der Ausbildung und Abschlüsse mit Bezug zur angefragten Leistung - Relevanz und Eignung von Fachkenntnissen und Spezialisierungen bzgl. der angefragten Leistung - Sprachkenntnisse, die für die angefragte Leistung erforderlich sind Für die Bewertung wendet die Auftraggeberin folgendes Punktesystem an: 1.000 Pkt. = Die Qualität der Nachweise wird insgesamt mit sehr gut bewertet. Das Angebot lässt eine besonders hohe Leistungsqualität erwarten. 750 Pkt. = Die Qualität der Nachweise wird insgesamt mit gut bewertet. Das Angebot lässt eine überdurchschnittliche Leistungsqualität erwarten. 500 Pkt. = Die Qualität der Nachweise wird insgesamt mit befriedigend bewertet. Das Angebot lässt eine durchschnittliche Leistungsqualität erwarten. 250 Pkt. = Die Qualität der Nachweise wird insgesamt mit ausreichend bewertet. Das Angebot lässt eine unterdurchschnittliche Leistungsqualität erwarten. 0 Pkt. = Die Qualität der Nachweise wird insgesamt mit ungenügend bewertet. Das Angebot lässt eine ungenügende Leistungsqualität erwarten. | |
| Unterkriterium 2.2 Konzept zum Berater-Einsatz: Darstellung der geplanten Organisationsstruktur (Personaleinsatz) mit Aufgaben und Verantwortlichkeiten sowie – sofern verlangt – Ressourcenplanung für die erfolgreiche Durchführung des Beratungsprojektes Die Anforderungen an das Konzept (Berater-Einsatz; geplante Organisationsstruktur) wird die Auftraggeberin im Rahmen der Mini-Tender im Hinblick auf den Einzelauftrag konkretisieren. | 20 % | Die Auftraggeberin bewertet, ob und in welchem Maß das vom Bieter eingereichte Konzept eine zielgerichtete und termingerechte Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen und einen reibungslosen Ablauf erwarten lassen. Die Bewertung der vom Bieter eingereichten Unterlagen durch die Auftraggeberin erfolgt unter Ausübung ihres Beurteilungsspielraums im Rahmen einer Gesamtbetrachtung. Dabei sind folgende Wertungsaspekte von Bedeutung: - Vollständigkeit und Detailtiefe - Plausibilität und Nachvollziehbarkeit der Rollen- und Aufgabenverteilung im angebotenen Beraterteam - Praktikabilität Für die Bewertung wendet die Auftraggeberin folgendes Punktesystem an: 1.000 Pkt. = Die Qualität des Konzepts wird insgesamt mit sehr gut bewertet. Das Angebot lässt eine besonders hohe Leistungsqualität erwarten. 750 Pkt. = Die Qualität des Konzepts wird insgesamt mit gut bewertet. Das Angebot lässt eine überdurchschnittliche Leistungsqualität erwarten. 500 Pkt. = Die Qualität des Konzepts wird insgesamt mit befriedigend bewertet. Das Angebot lässt eine durchschnittliche Leistungsqualität erwarten. 250 Pkt. = Die Qualität des Konzepts wird insgesamt mit ausreichend bewertet. Das Angebot lässt eine unterdurchschnittliche Leistungsqualität erwarten. 0 Pkt. = Die Qualität des Konzepts wird insgesamt mit ungenügend bewertet. Das Angebot lässt eine ungenügende Leistungsqualität erwarten. |
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Jeder Bieter erhält - je nach Erfüllungsgrad - 1.000, 750, 500, 250 oder 0 Bewertungspunkte (vgl. im Einzelnen vorstehende Bewertungsmatrizen). Die Preispunkte werden gemäß Ziffer 2.2 Absatz 1 mit 40% und die Leistungspunkte mit 60% gewichtet. Die gewichteten Preispunkte und die gewichteten Leistungspunkte werden zu einer Gesamtpunktzahl addiert.
Den Zuschlag erhält/erhalten der/die Bieter, der/die im Mini-Tender das wirtschaftlichste Angebot eingereicht hat/haben. Das wirtschaftlichste Angebot ist dasjenige, das mit der höchsten Gesamtpunktzahl bewertet wurde. Ein Vertragsmuster für einen Einzelvertrag ist dem Rahmenvertrag (Vergabeunterlage C.1) als Anlage 2 beigefügt.
Erzielen mehrere Angebote die gleiche Gesamtpunktzahl und stehen damit auf dem gleichen Rang, so erfolgt die Auswahl des Angebots, das den Zuschlag erhält, nach dem folgenden Verfahren: Den Zuschlag erhält dasjenige der gleichrangigen Angebote, das die meisten Punkte im Detailkriterium „Preis“ erhalten hat. Sofern mehrere gleichrangige Angebote auch in diesem Detailkriterium die gleiche Punktzahl erreicht haben, entscheidet das Los.
§ 3 Geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung; Höchstwert bzw. Höchstmenge der Einzelaufträge
3.1 Die Auftraggeberin geht nach ihrer Auftragswertschätzung davon aus, dass Einzelaufträge aus dieser Rahmenvereinbarung über die gesamte Vertragslaufzeit je Los in folgender Höhe (netto) abgerufen werden (geschätzter Auftragswert):
Los 1: Bankfachliche, Organisations- und IT-Beratung: ca. 9,6 Mio. EUR Los 2: Prüfungsnahe Beratung: ca. 1,9 Mio. EUR Los 3: Steuerberatung: ca. 1,6 Mio. EUR Los 4: Informationssicherheitsberatung: ca. 1,9 Mio. EUR
3.2 Die in Ziff. 3.1 genannten Auftragswerte sind Schätzwerte der Auftraggeberin und verpflichten die Auftraggeberin nicht, Einzelaufträge in einer bestimmten Menge und Größenordnungen abzuschließen.
3.3 Die Auftraggeberin kann die geschätzten Auftragswerte je Los (Ziffer 3.1) im Einvernehmen mit den DIENSTLEISTERN bis zu zwei Mal jeweils um 20 % erhöhen, sobald 80 % des zu diesem Zeitpunkt geltenden Betrages erreicht sind.
3.4 Die Regelung des § 132 GWB bleibt unberührt.
§ 4 Allgemeine Pflichten / Grundsätze der Zusammenarbeit
4.1 Für alle Leistungen des DIENSTLEISTERS gelten ausschließlich die Bedingungen dieses Rahmenvertrages und der auf Basis dieses Rahmenvertrages geschlossenen Einzelverträge. Dies gilt auch, wenn beim Abschluss eines Einzelvertrages auf den Rahmenvertrag nicht nochmals explizit hingewiesen wird. Die VERTRAGSPARTNER sind sich darüber einig, dass etwaige allgemeine Geschäftsbedingungen des
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DIENSTLEISTERS keine Anwendung finden. Die konkret zu erbringende Leistung und das jeweilige Projekt werden im Rahmen des Mini-Tenders näher beschrieben.
4.2 Der DIENSTLEISTER ist – insbesondere vor der Vergabe von Einzelaufträgen – verpflichtet, unverzüglich auf erhebliche Änderungen im Hinblick auf seine Fachkunde und Leistungsfähigkeit (Eignung) und ggf. Ausschlussgründe auf Grund mangelnder Zuverlässigkeit (§§ 123, 124 GWB) hinzuweisen.
4.3 Sollte es für das durchzuführende Projekt notwendig sein, ist der DIENSTLEISTER berechtigt, Rechner und Programme der Auftraggeberin kostenfrei zu benutzen.
4.4 Die Auftraggeberin verpflichtet sich, dem DIENSTLEISTER die zur Erbringung der Leistung erforderlichen Informationen und Unterlagen zu übergeben. Treten bei der Erbringung der Leistungen Schwierigkeiten auf oder hält der DIENSTLEISTER die erteilten Informationen für nicht ausreichend, so wird der DIENSTLEISTER die Auftraggeberin hierüber unverzüglich unterrichten.
4.5 Das Erstellen oder Verändern von Software für die Auftraggeberin erfolgt nach den gültigen Grundsätzen der Datenverarbeitung.
4.6 Der DIENSTLEISTER ist verpflichtet, bei Abgabe eines Angebots im Mini-Tender sowie vor dem Beginn jeder Tätigkeit für die Auftraggeberin diesen unverzüglich auf potentielle und tatsächliche Interessenkonflikte mit früheren, gegenwärtigen oder künftigen Kundenbeziehungen hinzuweisen. Auch während der Durchführung eines Einzelvertrags wird der DIENSTLEISTER seine Geschäftstätigkeit ständig auf tatsächliche oder potentielle Interessenkonflikte überprüfen und die Auftraggeberin auf solche stets zum frühestmöglichen Zeitpunkt hinweisen.
§ 5 Erbringung der Vertragsleistungen
5.1 Der DIENSTLEISTER erbringt sämtliche Vertragsleistungen in inhaltlicher Hinsicht nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung bzw. der ggf. im Mini-Tender jeweils konkretisierten Leistungsbeschreibung auf der Grundlage seines Angebots im jeweiligen Mini-Tender, im Übrigen jedoch selbständig und eigenverantwortlich.
5.2 Sofern dies seitens der Auftraggeberin verlangt wird, erbringt der DIENSTLEISTER die Vertragsleistungen nach Maßgabe eines fortzuentwickelnden Projektplans zum Einzelauftrag. Im Rahmen des Projektplans und seiner fortlaufenden Aktualisierung legen die Vertragspartner detailliert:
(a) einzelne Aufgabenblöcke und Arbeitspakete für den DIENSTLEISTER,
(b) die zeitlichen Ziele für die Fertigstellung der einzelnen Aufgabenblöcke und Arbeitspakete und die Durchführung des Gesamtprojekts,
(c) die mit dem jeweiligen Arbeitspaket zu erreichenden und fertig zu stellenden Arbeitsergebnisse einschließlich der Qualitätsanforderungen an die Arbeitsergebnisse,
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(d) den hierfür erwarteten
(i) personellen Aufwand (Zahl der eingesetzten Mitarbeiter- Ressourcen, unterteilt nach Skill-Level) und
(ii) zeitlichen Aufwand (Aufwand in Tagen/Stunden bezogen auf die einzelnen Skill Level)
sowie die sich daraus voraussichtlich ergebende Vergütung,
schriftlich fest. Die Festlegungen sind an einer zügigen und effizienten Leistungserbringung durch den DIENSTLEISTER zu orientieren.
Die Auftraggeberin wird sich hinsichtlich des Projektplans eng mit dem DIENSTLEISTER abstimmen. Das Letztentscheidungsrecht hinsichtlich des Projektplans und der vorgenannten Festlegungen steht jedoch der Auftraggeberin zu.
5.3 Die vom DIENSTLEISTER zu erbringenden Leistungen haben dem jeweils zum Abschluss eines Einzelvertrags aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik zu entsprechen.
§ 6 Projektmanagement
6.1 Der DIENSTLEISTER übernimmt auf Verlangen der Auftraggeberin Leistungen des Projektmanagements und trägt im vereinbarten Umfang die Verantwortung für die vereinbarten Leistungen, soweit ihm die Leitung von Teilprojekten übertragen ist. Der DIENSTLEISTER ist im vereinbarten Umfang im Hinblick auf die von ihm zu erbringenden Berater-Leistungen verantwortlich für:
(a) Planung, Steuerung und Kontrolle des Teilprojekts unter Einhaltung der Faktoren Zeit, Qualität und Budget;
(b) Einhaltung der Rahmenbedingungen für die Projektorganisation;
(c) Kontrolle und Einhaltung der vertraglichen Regelungen;
(d) Problem- und Konfliktlösung bei der Projektplanung, bei der Projektabwicklung und beim Projektabschluss;
(e) Überwachung des Projektfortschritts und Einleitung eventuell notwendiger Krisenmaßnahmen; und
(f) Gewährleistung der Projektberichterstattung und -kommunikation.
6.2 Jeder Vertragspartner benennt einen oder mehrere Ansprechpartner die befugt sind, die im Projekt erforderlichen Entscheidungen entweder selbst zu treffen oder herbeizuführen.
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6.3 Die Auftraggeberin ist berechtigt, regelmäßig – mindestens monatlich – einen Bericht des DIENSTLEISTERS zum erreichten Stand und Fortschritt der Dienstleistungen zu verlangen.
6.4 Projektbezogene interne Abstimmungen und Koordination des DIENSTLEISTERS sowie Schulungen und Qualifizierungen auf Seiten des DIENSTLEISTERS sind nicht Teil der vom DIENSTLEISTER ggf. zu erbringenden Projekt- oder Teilprojektleitung und werden von der Auftraggeberin nicht vergütet.
§ 7 Mitarbeitereinsatz
7.1 Der DIENSTLEISTER ist verpflichtet, insbesondere das in seinem Angebot vom [Datum des bezuschlagten Angebots] (Vordruck D.8) benannte Beratungsteam zur Durchführung der Einzelverträge einzusetzen bzw. aus diesem Team eine Auswahl der Personen für den Einzelauftrag zu treffen. Der DIENSTLEISTER benennt die einzelnen durchführenden Mitarbeiter im Angebot für den Einzelvertrag. Eine Ersetzung des Beratungsteams oder einzelner Personen des Beratungsteams ist nur zulässig, wenn der neue Mitarbeiter über das erforderliche Know-how und über ein vergleichbares Maß an Qualifikation und Erfahrung wie der zu ersetzende Mitarbeiter verfügt und die Auftraggeberin diesem Austausch vorher - mindestens in Textform - zustimmt.
7.2 Der DIENSTLEISTER wird auf Verlangen und nach den Vorgaben der Auftraggeberin selbständig eine Arbeits- und Einsatzplanung der von ihm eingesetzten bzw. einzusetzenden Mitarbeiter mit einer Vorschau für die Gesamtlaufzeit des jeweiligen Einzelauftrages erstellen, fortlaufend entsprechend dem von der Auftraggeberin vorgegebenen Detaillierungsgrad für einzelne Zeitabschnitte pflegen und der Auftraggeberin laufend in Textform zur Verfügung stellen.
7.3 Der DIENSTLEISTER stellt der Auftraggeberin die im Einzelvertrag benannten Mitarbeiter zur Verfügung. Der DIENSTLEISTER steht dafür ein, dass die im Einzelvertrag benannten Mitarbeiter für die Dauer des Einzelauftrages gemäß Projektplan zur Verfügung stehen.
7.4 Der DIENSTLEISTER darf die durchführenden Mitarbeiter während der vereinbarten Laufzeit eines Einzelvertrags austauschen. Voraussetzung hierfür ist, dass dadurch kein Verzug im Projekt auftritt und der neue Mitarbeiter ebenfalls über das erforderliche Know-how und über ein vergleichbares Maß an Qualifikation und Erfahrung wie der zu ersetzende Mitarbeiter verfügt und die Auftraggeberin diesem Austausch vorher - mindestens in Textform - zustimmt. Der DIENSTLEISTER sorgt auf eigene Kosten für einen umfassenden Know-how-Transfer des bisherigen auf den neuen Mitarbeiter, bevor der neue Mitarbeiter eingesetzt wird. Der Einkauf muss zwingend vorab über den Austausch informiert werden. Darüber hinaus müssen folgende Informationen vor dem Austausch dem Einkauf an die E-Mail-Adresse einkauf@fms-wm.de übermittelt werden: CV des Beraters (gemäß Anlage 4) sowie Tagessatz und Skill Level gemäß Anlage 5.
7.5 Während der vereinbarten Laufzeit eines Einzelvertrages kann die Auftraggeberin den Austausch einzelner Mitarbeiter des DIENSTLEISTERS verlangen, wenn diese gegen
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die Bestimmungen dieses Rahmenvertrages und/oder des Einzelvertrages verstoßen oder nicht die erforderliche Qualifikation aufweisen. Der DIENSTLEISTER wird in diesem Falle unverzüglich andere Mitarbeiter vorschlagen. Der DIENSTLEISTER wird den Austausch eines Mitarbeiters dann vornehmen, wenn es die Abwicklung oder die Anforderungen der Leistungserbringung erforderlich machen und die Auftraggeberin dem vorher zustimmt oder im Falle Höherer Gewalt (z.B. Krankheit des Mitarbeiters) oder im Falle eines Ausfalls aus persönlichem Grund für einen nicht nur vorübergehenden Zeitraum (z.B. Elternzeit, Kündigung). Die Auftraggeberin wird ihre Zustimmung nicht unbillig verweigern. In jedem Fall sorgt der DIENSTLEISTER auf eigene Kosten für einen Austausch durch Mitarbeiter mit entsprechender Qualifikation und Erfahrung und für einen umfassenden Know-how-Transfer vom bisherigen auf den neuen Mitarbeiter, bevor der neue Mitarbeiter eingesetzt wird.
7.6 Die Auftraggeberin entscheidet, ob und inwieweit Vertragsleistungen in den Räumlichkeiten der Auftraggeberin an ihren Standorten München und Dublin oder remote bzw. außerhalb der Räumlichkeiten der Auftraggeberin zu erbringen sind, wobei die Auftraggeberin als Regelfall den Einsatz des DIENSTLEISTERS an den Standorten München und Dublin beabsichtigt. Die Auftraggeberin wird den DIENSTLEISTER, soweit angemessen, konsultieren, und der DIENSTLEISTER wird auf Wunsch der Auftraggeberin Empfehlungen für eine operativ und qualitativ sinnvolle sowie für die Auftraggeberin preisgünstige Leistungserbringung abgeben. Entscheidet die Auftraggeberin, dass Vertragsleistungen remote bzw. außerhalb ihrer Räumlichkeiten zu erbringen sind, ist der DIENSTLEISTER in seiner Entscheidung frei, wo er die jeweiligen Vertragsleistungen erbringt, solange die Einhaltung der übrigen Vertragsbedingungen (insbesondere zu Vertraulichkeit / Geheimhaltung, Datenschutz) sichergestellt ist.
7.7 Die vom DIENSTLEISTER eingesetzten Mitarbeiter führen die im jeweiligen Einzelvertrag aufgeführten Aufgaben selbständig durch und steuern die erforderlichen Prozesse eigenverantwortlich. Der DIENSTLEISTER und die von ihm zur Erfüllung eines Einzelvertrags eingesetzten Mitarbeiter unterliegen bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben keinen Weisungen der Auftraggeberin. Der DIENSTLEISTER und die von ihm zur Erfüllung eines Einzelvertrags eingesetzten Mitarbeiter haben ihrerseits keine Weisungsbefugnis gegenüber Mitarbeitern der Auftraggeberin. Weisungen können dem DIENSTLEISTER seitens der Auftraggeberin nur in technischer und praktischer Hinsicht, soweit sich dies aus der Natur der zu erbringenden Leistung ergibt, erteilt werden. Die Mitarbeiter des DIENSTLEISTERS werden ihre Tätigkeiten mit der im Einzelvertrag genannten Abteilung / Bereich abstimmen und dieser / ihm berichten. Die Mitarbeiter des DIENSTLEISTERS sind in der Einteilung ihrer Arbeitszeit frei, werden sich jedoch bei der Zusammenarbeit mit anderen Auftragnehmern oder sonstigen Dritten oder Projektmitarbeitern der Auftraggeberin zur Einhaltung von Terminen abstimmen. Die Auftraggeberin sorgt dafür, dass die Mitarbeiter des DIENSTLEISTERS rechtzeitig zu den üblichen Geschäftszeiten Zugang zu den Räumlichkeiten und technischen Einrichtungen der Auftraggeberin haben, soweit dies für die Erbringung der geschuldeten Leistung erforderlich ist. Die Erbringung der Vertragsleistungen erfolgt nicht im Wege der Arbeitnehmerüberlassung im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG).
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§ 8 Unterauftragnehmer
8.1 Der Einsatz von Unterauftragnehmern durch den DIENSTLEISTER ist nur mit der vorherigen, mindestens in Textform zu erteilenden, Zustimmung der Auftraggeberin gestattet.
8.2 Die Zustimmung gilt für die im Angebot zum Rahmenvertrag benannten Unterauftragnehmer hinsichtlich der dort genannten Leistungen und Funktionen als erteilt. Gleichfalls gilt die Zustimmung mit Annahme des Angebots zu einem Einzelvertrag für die ggf. dort benannten Unterauftragnehmer als erteilt. Die Auftraggeberin ist berechtigt, die Zustimmung mit sofortiger Wirkung zu widerrufen, insbesondere wenn der DIENSTLEISTER der Auftraggeberin die Einhaltung der Anforderungen der Ziffer 8.5 nicht sicherstellt.
8.3 Während eines laufenden Einzelauftrags kann der DIENSTLEISTER weitere Unterauftragnehmer beantragen. Hierzu hat der DIENSTLEISTER der Auftraggeberin ausreichende Informationen zur Verfügung zu stellen, die der Auftraggeberin eine umfassende Bewertung der Eignung des Unterauftragnehmers, d.h. seiner Zuverlässigkeit sowie seiner wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Leistungsfähigkeit, ermöglichen. Die Entscheidung über eine Zustimmung wird die Auftraggeberin innerhalb von zehn (10) Arbeitstagen dem DIENSTLEISTER mitteilen.
8.4 Die Auftraggeberin wird dem Einsatz eines mit dem DIENSTLEISTER i.S.v. §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens als Unterauftragnehmer zustimmen, wenn dem nicht besondere Umstände des Einzelfalls entgegenstehen.
8.5 Sofern Unterauftragnehmer zur Leistungserbringung eingesetzt werden, wird der DIENSTLEISTER sicherstellen, dass die Unterauftragnehmer bei der Erbringung von Vertragsleistungen für die Auftraggeberin die für ihn relevanten Bestimmungen des Rahmenvertrags einhalten und dass insbesondere die Geheimhaltungs- und Datenschutzvereinbarung gemäß § 10 „Datenschutz, Geheimhaltung und Nutzungsrechte“ dieses Rahmenvertrags auch durch die Unterauftragnehmer eingehalten werden. Der DIENSTLEISTER wird entsprechende vertragliche Regelungen mit dem Unterauftragnehmer auf Verlangen der Auftraggeberin unverzüglich nachweisen.
8.6 Der Einsatz eines Unterauftragnehmers lässt die Haftung des DIENSTLEISTERS für sämtliche Vertragsleistungen unberührt. Der DIENSTLEISTER haftet für Handlungen und Unterlassungen der Unterauftragnehmer in gleichem Maße wie für eigene Handlungen und Unterlassungen. Der DIENSTLEISTER wird gegenüber der Auftraggeberin die einzige Schnittstelle auch im Verhältnis zu seinen Unterauftragnehmern bilden.
§ 9 Dokumentation und Reporting
9.1 Der DIENSTLEISTER hat nach den Vorgaben der Auftraggeberin den wesentlichen Inhalt sowie die Ergebnisse seiner Dienstleistungen und die Umsetzung der Rahmenbedingungen dieses Rahmenvertrags zu dokumentieren. Dies schließt die Archivierung sämtlicher Arbeitsergebnisse und aller schriftlicher und elektronischer
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Kommunikation mit der Auftraggeberin im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben ein. Der DIENSTLEISTER hat, soweit nicht anders von der Auftraggeberin vorgegeben, mindestens über die Besprechungen mit der Auftraggeberin, zu denen schriftlich oder elektronisch eingeladen wurde, ein Ergebnisprotokoll zu führen und dieses mit der Auftraggeberin abzustimmen.
9.2 Fachliche Anforderungen oder sonstige Dokumentationen und das allgemeine Reporting erstellt der DIENSTLEISTER nach den jeweiligen fachlichen, inhaltlichen und sonstigen Vorgaben der Auftraggeberin. Der DIENSTLEISTER hat sich dabei insbesondere an die verbindlichen und ihm bekanntgegebenen oder bekannten Dokumentenstandards der Auftraggeberin zu halten.
§ 10 Datenschutz, Geheimhaltung und Nutzungsrechte
10.1 Der DIENSTLEISTER verpflichtet sich, den Inhalt dieses Rahmenvertrags und der Einzelverträge sowie alle Informationen, Unterlagen und sonstige Hilfsmittel, die er im Rahmen der Auftragserteilung erhält (im Folgenden „vertrauliche Informationen“), streng vertraulich zu behandeln und nicht ohne die Zustimmung der Auftraggeberin an Dritte weiterzugeben. Von dieser Verpflichtung zur Vertraulichkeit kann der DIENSTLEISTER nur schriftlich durch die Auftraggeberin entbunden werden.
Dem DIENSTLEISTER überlassene Informationen, Unterlagen und sonstige Hilfsmittel sind sorgfältig aufzubewahren. Dies schließt die Beachtung von erforderlichen IT- Sicherheitsstandards ein, um die Informationen gegen den unberechtigten Zugriff Dritter und gegen Zerstörung zu schützen. Sofern die Vertragsparteien im Einzelfall keine abweichende Regelung getroffen haben, sind die für den jeweiligen Einzelauftrag überlassenen Informationen, Unterlagen und sonstigen Hilfsmittel nach Beendigung dieses Einzelauftrages vom DIENSTLEISTER zu löschen bzw. zu vernichten. Eine Ausnahme gilt, solange für diese Informationen, Unterlagen und sonstigen Hilfsmittel eine vom DIENSTLEISTER zwingend einzuhaltende gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht und für deren Dauer vom DIENSTLEISTER eine adäquate Informationssicherheit gewährleistet wird.
10.2 Der DIENSTLEISTER verpflichtet sich, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Auftraggeberin sowie ihrer verbundenen Unternehmen und ihm während der Vertragsdauer bekannt gewordenen betrieblichen Vorgänge während der Dauer und nach Beendigung dieses Rahmenvertrages sowie während der Dauer und nach der Beendigung der hierauf beruhenden Einzelverträge Stillschweigen zu bewahren.
10.3 Der DIENSTLEISTER verpflichtet sich, seine Mitarbeiter und Unterauftragnehmer zur Verschwiegenheit über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Auftraggeberin sowie ihrer verbundenen Unternehmen und ihm während der Vertragsdauer bekannt gewordenen betrieblichen Vorgänge während der Dauer und nach Beendigung des jeweiligen Arbeitsvertrages zu verpflichten.
10.4 Der DIENSTLEISTER verpflichtet sich, die gesetzlichen Bestimmungen über den Schutz personenbezogener Daten, insbesondere die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) einzuhalten. Insbesondere sind die Mitarbeiter des DIENSTLEISTERS zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen
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Anforderungen an die Vertraulichkeit nach der DSGVO zu verpflichten. Auf Anforderung der Auftraggeberin oder ihrer verbundenen Unternehmen ist der DIENSTLEISTER verpflichtet, über die entsprechende Verpflichtung unverzüglich schriftlich Nachweis zu erbringen. Sollte der DIENSTLEISTER personenbezogene Daten der Auftraggeberin weisungsgebunden verarbeiten, werden die Vertragsparteien eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung nach Art. 28 DSGVO abschließen.
10.5 Der DIENSTLEISTER übergibt der Auftraggeberin von ihm erstellte Software in Maschinen- und Quellcode, einschließlich einer Entwicklungs-Dokumentation, die fachkundigen Dritten die Pflege und Weiterbearbeitung der Software erlaubt. Sämtliche durch den Mitarbeiter des DIENSTLEISTERS erstellten Konzepte, Arbeitsdokumente und Resultate sind der Auftraggeberin zu übergeben.
10.6 Der DIENSTLEISTER räumt der Auftraggeberin das räumlich und zeitlich unbeschränkte, ausschließliche, übertragbare und unwiderrufliche Recht ein, die erstellte Software, Konzepte und Dokumente auf sämtliche Arten zu nutzen.
10.7 Der DIENSTLEISTER verzichtet auf Urheberpersönlichkeitsrechte, insbesondere auf das Recht der Urheberbenennung und des Zugangs zum Werk. Sämtliche Rechte an eigenen Modellen, Methoden, Verfahren und Know-how, die der DIENSTLEISTER zur Erbringung von vertraglich vereinbarten Leistungen einsetzt und/oder weiterentwickelt, verbleiben beim DIENSTLEISTER. Im Hinblick auf das im Rahmen des jeweiligen Einzelvertrages transferierte Know-how erteilt der DIENSTLEISTER der Auftraggeberin das einfache, zeitlich unbeschränkte, inhaltlich jedoch auf die interne Verwendung in der Organisation von der Auftraggeberin beschränkte Nutzungsrecht. Eine Weitergabe der Arbeitsergebnisse an Dritte erfolgt nur nach vorheriger Abstimmung mit dem DIENSTLEISTER oder aber ohne jegliche Referenz auf den DIENSTLEISTER.
§ 11 Nennung als Referenzkunde, Prüfungsrechte und Supplier Code of Conduct
11.1 Nennung als Referenzkunde
Pressemitteilungen oder sonstige öffentliche Mitteilungen des DIENSTLEISTERS über den Abschluss dieses Rahmenvertrags oder eines Einzelauftrages sowie vertrauliche Informationen und Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse gemäß § 10 dieses Rahmenvertrags sind, auch soweit eine Verpflichtung zur vertraulichen Behandlung im Einzelfall nicht besteht, mit der Auftraggeberin zuvor abzustimmen und dürfen erst nach vorheriger Zustimmung (Textform genügt) der Auftraggeberin veröffentlicht werden.
Der DIENSTLEISTER ist nur mit vorheriger Zustimmung (Textform genügt) der Auftraggeberin berechtigt, diesen als Referenzkunde zu nennen, insbesondere durch Verwendung des Namens und Logos der Auftraggeberin, durch Führen der Auftraggeberin in Referenzlisten, durch Nennung von Mitarbeitern der Auftraggeberin als Ansprechpartner für andere (potentielle) Kunden des DIENSTLEISTERS und durch Nennung in Presse- und sonstigen Veröffentlichungen. Die Auftraggeberin kann eine erteilte Zustimmung jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen. Innerhalb einer Woche nach Zugang des Widerrufs sind entsprechende Nennungen als
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Referenzkunden zu unterlassen. Zu diesem Zeitpunkt vorhandenes Druckmaterial darf aufgebraucht werden, soweit es nicht ausschließlich oder im Wesentlichen auf die Auftraggeberin verweist.
11.2 Prüfungsrechte
Der DIENSTLEISTER verpflichtet sich für seinen Verantwortungsbereich, Informations- und Prüfungsrechte sowie die Kontrollmöglichkeiten der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), der Bundesrepublik Deutschland – Finanzagentur GmbH (Finanzagentur) und ggf. des Bundesrechnungshofes (BRH) jederzeit kostenfrei für die Auftraggeberin sicherzustellen. Prüfungsmaßnahmen der BaFin, der Finanzagentur und des Bundesrechnungshofs sowie von diesen mit der Prüfung beauftragte Stellen bezüglich der Vertragsleistungen unterstützt und duldet der DIENSTLEISTER uneingeschränkt soweit nicht gesetzliche Pflichten des DIENSTLEISTERS entgegenstehen. Auf Verlangen des BRH wird der DIENSTLEISTER auch Zugang zu seinen Geschäftsräumen und Unterlagen, die im Zusammenhang mit dem Vertragsgegenstand stehen, gewähren.
11.3 Supplier Code of Conduct
Der DIENSTLEISTER verpflichtet sich, den Verhaltenskodex der FMS-WM für Geschäftspartner (Supplier Code of Conduct – Anlage 7) in seiner jeweils aktuell geltenden Fassung im Rahmen der Leistungserbringung aus diesem Vertrag einzuhalten.
§ 12 Vergütung
12.1 Die erbrachten Leistungen vom DIENSTLEISTER werden in all-in Tagessätzen abgerechnet. Einem Tagessatz liegen mind. 8 (acht) Arbeitsstunden zugrunde. Überstunden/Mehrstunden sind im Tagessatz abgegolten und werden nicht zusätzlich anteilig vergütet. Werden weniger als 8 Arbeitsstunden geleistet, so erfolgt eine anteilige Vergütung (Stunden des Beraters an einem Tag geteilt durch 8 multipliziert mit dem vereinbarten Tagessatz). Im Projektverlauf sowie in den ausgeschriebenen Optionen haben Beförderungen keinen Einfluss auf die Qualifikationsstufen und somit auf den Tagessatz und das Honorarvolumen. Sofern von dem Bieter mit dem Angebot für den jeweiligen Einzelauftrag ein „Gesamtpreis“ (Multiplikation der von dem Bieter kalkulierten Personentage mit den jeweiligen Tagessätzen) zu kalkulieren ist, wird der von dem Bieter kalkulierte Gesamtpreis im Einzelvertrag als Preisobergrenze vereinbart. In diesem Fall erfolgt eine Abrechnung nach Tagessätzen, bis die Preisobergrenze erreicht ist. Ein darüber hinaus gehender Vergütungsanspruch besteht nur bei gesonderter schriftlicher Beauftragung. Die Auftraggeberin behält sich vor, im Einzelfall einen Festpreis abzufragen.
12.2 Die Höhe des Tagessatzes wird im jeweiligen Einzelvertrag festgeschrieben und darf den in der Ausschreibung angebotenen maximalen Tagessatz (abgestuft nach Seniorität und Beraterkategorie je Los und Einsatzort) nicht überschreiten. Etwaige Abschlagszahlungen sind im Einzelvertrag zu definieren. Als Währungseinheit für Preisfestlegungen wird Euro (EUR) zu Grunde gelegt. Anreisezeiten vom und zum
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Einsatzstandort gelten nicht als Arbeitszeit. Als Einsatzstandort gilt, soweit im Einzelvertrag nicht anders vereinbart, der Sitz der Auftraggeberin.
12.3 Die Forderungen des DIENSTLEISTERS werden 30 Tage nach Zugang der Rechnung nebst gegengezeichnetem Leistungserfassungsbogen (siehe Anlage 8) bei der Auftraggeberin zur Zahlung fällig. Ist eine Abnahme erforderlich, so erfolgen Teilzahlungen unter dem Vorbehalt einer erfolgreichen Abnahme. Die Vergütung erfolgt ohne Anerkenntnis der Mangelfreiheit der erbrachten Leistung. Skonto wird grundsätzlich nicht gewährt.
12.4 Rechnungen des DIENSTLEISTERS müssen elektronisch über die Onlinezugangsgesetz-konforme Rechnungseingangsplattform (OZG-RE) - https://xrechnung-bdr.de - eingereicht werden. Die Vertragsparteien vereinbaren, dass Rechnungen, die nicht elektronisch gestellt werden, keinen Verzug nach § 286 Abs. 3 BGB begründen. Die korrekte Zuordnung der elektronischen Rechnungen in der OZG- RE erfolgt mittels einer Leitweg-ID. Die Leitweg-ID der Auftraggeberin lautet: 992- 80080-07 (FMS-WM)
Rechnungsanschrift/en, die auf der elektronischen Rechnung zu vermerken ist/sind:
Rechnungsanschrift:
FMS Wertmanagement AöR Rechnungseingang / Controlling Prinzregentenstraße 56 80538 München
12.5 Die Vergütung erfolgt zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, falls gesetzlich vorgeschrieben.
12.6 Der DIENSTLEISTER weist seine Tätigkeit mittels eines von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellten Leistungserfassungsbogens (Anlage 8) nach. Der Leistungserfassungsbogen wird zusammen mit der Rechnung bei der Auftraggeberin eingereicht. Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich.
12.7 Der DIENSTLEISTER erhält grundsätzlich keinen Ersatz für Reisekosten und sonstige Nebenleistungen für Projekteinsätze am Einsatzstandort. Mit den vereinbarten Tagessätzen gem. Anlage 5 sind Aufwände für Reisen, Aufenthaltskosten, Spesen und sonstige Auslagen, wie z.B. Aufwände für die Nutzung von Telekommunikation, Datenbanken, Sekretariaten, Druck- und Graphik-Support abgegolten. Dienstreisen im Rahmen eines Projektes sind nach vorheriger Absprache mit der Auftraggeberin zulässig oder werden vor Projektbeginn im Einzelvertrag geregelt und deren Kosten von der Auftraggeberin getragen. Für solche Reisen gilt für den DIENSTLEISTER die Reisekostenrichtlinie der FMS-WM analog. Die jeweils aktuelle Fassung wird dem DIENSTLEISTER bei Bedarf zur Verfügung gestellt werden.
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§ 13 Gewährleistung
Die Mängelansprüche der Auftraggeberin im Falle von Sach- und/oder Rechtsmängeln richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
§ 14 Haftung und Versicherung
14.1 Der DIENSTLEISTER haftet gemäß den gesetzlichen Vorschriften.
14.2 Für Schäden, die nicht infolge einer vorsätzlichen oder einer grob fahrlässigen Handlung oder Unterlassung des DIENSTLEISTERS entstehen, ist die Haftung des DIENSTLEISTERS je Schadensfall auf einen Betrag in Höhe von EUR 4.000.000,00 beschränkt.
14.3 Der DIENSTLEISTER hat das Verschulden seiner Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen, Unterauftragnehmer und sonstiger bei der Leistungserbringung in seinem Auftrag tätiger Dritter zu vertreten.
14.4 Der DIENSTLEISTER hat eine Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von mind. EUR 1.000.000,00 für Vermögensschäden bei einer in der EU zugelassenen, bonitätsmäßig einwandfreien Versicherungsgesellschaft abzuschließen. Auf Wunsch der Auftraggeberin erbringt der Dienstleister hierüber einen Nachweis.
§ 15 Laufzeit des Rahmenvertrages und Kündigung
15.1 Dieser Rahmenvertrag wird für achtundvierzig (48) Monate abgeschlossen. Er tritt am 01.03.2027 in Kraft und endet nach Ablauf von achtundvierzig (48) Monaten, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
15.2 Dieser Rahmenvertrag kann durch die Auftraggeberin ordentlich mit einer Frist von 3 (drei) Monaten zum Monatsende gekündigt werden.
15.3 Gibt der DIENSTLEISTER mehrmals (mind. 3 (drei) Mal aufeinanderfolgend) trotz Aufforderung der Auftraggeberin kein Angebot für einen Einzelvertrag ab, kann die Auftraggeberin von einer weiteren Aufforderung zur Angebotsabgabe absehen. Das Recht zur fristlosen außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn in Bezug auf den DIENSTLEISTER ein Ausschlussgrund nach §§ 123, 124 GWB vorliegt und keine Selbstreinigung i.S.d. § 125 GWB erfolgt ist, sodass während des Vergabeverfahrens ein Ausschluss hätte erfolgen können.
15.4 Die Auftraggeberin ist, unbeschadet des Rechts zur fristlosen außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund, ferner zur fristlosen Kündigung dieses Rahmenvertrags berechtigt, wenn der Auftraggeberin aufgrund von Vertragsverletzungen des DIENSTLEISTERS bei oder im Zusammenhang mit der Erfüllung von Einzelverträgen eine weitere Zusammenarbeit unter diesem Rahmenvertrag nicht mehr zumutbar ist. Die Kündigungsrechte des § 133 GWB bleiben unberührt.
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15.5 Überdauert die Laufzeit eines Einzelvertrages die Laufzeit des Rahmenvertrages, so bleibt der Rahmenvertrag auch nach seiner Beendigung im Hinblick auf den betreffenden Einzelvertrag maßgebend.
15.6 Die Regelung des § 10 (Datenschutz, Geheimhaltung und Nutzungsrechte) gilt auch nach Beendigung des Rahmenvertrages fort.
15.7 Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
§ 16 Laufzeit der Einzelverträge
16.1 Die Einzelverträge beginnen und enden zu dem im jeweiligen Einzelvertrag beschriebenen Zeitpunkt. Der DIENSTLEISTER hat keinen Anspruch auf Durchführung einer bestimmten Anzahl von Mini-Tender-Verfahren. Die Anzahl der zu erstellenden Angebote richtet sich nach dem Bedarf der Auftraggeberin.
16.2 Der Einzelvertrag ist beiderseits ordentlich mit einer Frist von 4 Wochen kündbar.
16.3 Die VERTRAGSPARTNER sind zur fristlosen außerordentlichen Kündigung des Einzelvertrags aus wichtigem Grund berechtigt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn in Bezug auf den DIENSTLEISTER ein Ausschlussgrund nach §§ 123, 124 GWB vorliegt und keine Selbstreinigung i.S.d. § 125 GWB erfolgt ist, sodass während des Vergabeverfahrens ein Ausschluss hätte erfolgen können. Das Recht zur Kündigung der Einzelverträge nach den gesetzlichen Regeln, insbesondere zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund, bleibt unberührt.
16.4 Im Fall der Kündigung dieses Rahmenvertrags aus wichtigem Grund durch die Auftraggeberin gemäß § 15.3 oder § 15.4 ist die Auftraggeberin berechtigt, alle oder einzelne Einzelverträge mit dem betreffenden DIENSTLEISTER aus wichtigem Grund zu kündigen.
16.5 Jede Kündigung bedarf der Schriftform. Eine Kündigung ist bei der Auftraggeberin an den entsprechenden Ansprechpartner des jeweiligen Einzelvertrags zu richten.
16.6 Der DIENSTLEISTER hat im Falle der Kündigung eines Einzelvertrages einen Anspruch auf Vergütung des tatsächlich entstandenen Aufwands.
§ 17 Sonstiges
17.1 Änderungen dieses Rahmenvertrages bedürfen der Schriftform. Sofern nicht in diesem Vertrag ausdrücklich anders bestimmt, genügt der Schriftform eine in Textform (§ 126b BGB) gehaltene Erklärung, die mit Adobe Sign oder einer anderen dem aktuellen Stand der Technik entsprechenden Signiertechnologie abgegeben wurde, es sei denn, zwingende gesetzliche Regelungen schreiben eine strengere Form vor. Mündliche Nebenabreden sind nicht geschlossen. Zur Klarstellung wird auf Folgendes hingewiesen: Soweit im Vertrag geregelt ist, dass ausdrücklich die Textform genügt,
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wird keine Signiertechnologie verlangt, sondern die Textform im Sinne von § 126b BGB als ausreichend erachtet.
17.2 Für den Vertrag zwischen den Parteien, seine Durchführung und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt ausschließlich deutsches Recht.
17.3 Gerichtsstand ist München.
17.4 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so verpflichten sich die Vertragspartner, die unwirksame Bestimmung durch eine solche Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten in rechtswirksamer Weise nahe kommt. Entsprechendes gilt für Vertragslücken.
§ 18 Vertragsbestandteile / Anlagen zum Rahmenvertrag
18.1 Für sämtliche Vertragsleistungen gelten die folgenden Vertragsbestandteile in absteigender Reihenfolge:
- die Einzelverträge zu diesem Rahmenvertrag
- Anlage 1 zum Einzelvertrag (Ausschreibungsunterlage einschließlich der Vergabeunterlagen für den Rahmenvertrag inklusive Leistungsbeschreibung);
- Anlage 2 zum Einzelvertrag (Angebot des DIENSTLEISTERS)
- dieser Rahmenvertrag und
- die Anlagen zu diesem Rahmenvertrag
18.2 Im Falle von Unklarheiten und Widersprüchen zwischen den einzelnen Vertragsbestandteilen gehen die Regelungen des jeweils vorangehenden Vertragsbestandteils den Regelungen der nachfolgenden Vertragsbestandteile vor.
18.3 Ergibt sich die Rangfolge der Regelungen nicht eindeutig aus dem Vorstehenden, so geht ein Dokument jüngeren Datums einem Dokument älteren Datums und eine spezielle Bestimmung einer allgemeinen Bestimmung vor.
18.4 Allgemeine Geschäftsbedingungen des DIENSTLEISTERS werden – auch wenn in Anlage 2 zum Einzelvertrag auf diese Bezug genommen würde – nicht Vertragsbestandteil.
18.5 Die folgenden Anlagen zum Rahmenvertrag sind vereinbart:
Anlage 1 – Leistungsbeschreibung (Vergabeunterlage B.1) Anlage 2 – Einzelauftragsmuster Anlage 3 – Verfahrensbedingungen für Mini-Tender Anlage 4 – Muster für CV-Abfrage Anlage 5 – Preisblatt für Beraterrahmenverträge mit Tagessätzen pro Beraterkategorie, Skill Level und Einsatzort Anlage 6 – Bewertungsmatrix Mini-Tender Anlage 7 – Supplier Code of Conduct Anlage 8 – Leistungserfassungsbogen Muster
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18.6 Vor Abschluss dieses Rahmenvertrages im Laufe des Vergabeverfahrens durch die Auftraggeberin gemachte Angaben sind nur verbindlich, wenn und soweit sie ausdrücklich in diesem Rahmenvertrag vereinbart worden sind.
[Unterschriftsseite folgt]
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München, den [Datum] [Ort], den [Datum]
……………………………………............... ................................................................ FMS Wertmanagement AöR Dienstleister
Unterschrift/en Unterschrift/en vertretungsberechtigter Personen
(handschriftlich oder mit moderner (handschriftlich oder mit moderner Signiertechnologie, z.B. Adobe Sign) Signiertechnologie, z.B. Adobe Sign)
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Rahmenvertrag über die Erbringung von Beratungsdienstleistungen
Anlage 1
Leistungsbeschreibung (Vergabeunterlage B.1)
zum Rahmenvertrag (Vergabeunterlage C.1) · Vergabe-Nr. 2026-07-KB_RV_BeratungsDL
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B.1 Leistungsbeschreibung
| Verfahren | Rahmenvertrag Beratungsdienstleistungen |
|---|---|
| Vergabe-Nr. | 2026-07-KB_RV_BeratungsDL |
- Unternehmensprofil der Auftraggeberin
Die FMS Wertmanagement AöR (FMS-WM, im Folgenden die „Auftraggeberin“) ist eine organisatorisch und wirtschaftlich selbstständige, teilrechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts, die seit der Auflösung der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA) innerhalb des Geschäftsbereichs des Bundesministeriums der Finanzen fortbesteht.
Die Auftraggeberin übernahm zum 1. Oktober 2010 von der Hypo Real Estate Holding AG und deren unmittelbaren und mittelbaren Tochterunternehmen und Zweckgesellschaften im In- und Ausland (zusammen die HRE-Gruppe) zum Zwecke der Stabilisierung der HRE-Gruppe und des Finanzmarkts insgesamt, Risikopositionen und nicht strategienotwendige Geschäftsbereiche und wickelt diese nach wirtschaftlichen Grundsätzen ab. Dabei minimiert sie Verluste und nimmt Ertragschancen wahr.
Die Auftraggeberin ist aktuell im Begriff, ihr Betriebsmodell zu verschlanken und kostenoptimiert aufzustellen. In diesem Zusammenhang ist geplant, dass die Tochtergesellschaft FMS Service GmbH mit der Auftraggeberin mit Wirkung zum 31.12.2026 zusammengelegt wird, so dass ab dem 01.01.2027 nur noch die Auftraggeberin mit Sitz in München und einer Niederlassung in Dublin (Irland) besteht.
Weitere Informationen zur Auftraggeberin finden sich unter www.fms-wm.de.
- Ausgangslage der Ausschreibung
Die aktuell bestehenden Rahmenverträge der Auftraggeberin mit Beratungsdienstleistern laufen zum 24.02.2027 aus, nachdem die maximale Vertragslaufzeit von vier Jahren erreicht ist. Die Auftraggeberin hat ihren Beschaffungsbedarf geprüft und schreibt nunmehr neue Rahmenverträge für Beratungsdienstleistungen für den sich anschließenden Zeitraum aus.
B.1 Leistungsbeschreibung Seite 1
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- Leistungsgegenstand 3.1 Losteilung
Die Auftraggeberin beabsichtigt, nicht exklusive Rahmenverträge für Beratungsleistungen in den folgenden vier Losen zu vergeben:
Los 1: Bankfachliche, Organisations- und IT-Beratung
Los 2: Prüfungsnahe Beratung
Los 3: Steuerberatung
Los 4: Informationssicherheitsberatung
Es ist eine Vertragslaufzeit von vier Jahren mit Vertragsbeginn am 01.03.2027 vorgesehen.
Die Auftraggeberin beabsichtigt, je Los mit mehreren Auftragnehmern bilaterale Rahmenverträge abzuschließen. Die Begrenzung der Anzahl der Rahmenvertragspartner je Los wird in der nachfolgenden Übersicht abgebildet. Gleiches gilt für das von der Auftraggeberin geschätzte Gesamtauftragsvolumen je Los über die Vertragslaufzeit. Die Angaben sind allerdings nicht abschließend. Sie verpflichten die Auftraggeberin nicht, Einzelaufträge in einer bestimmten Menge oder mit einem bestimmten Volumen zu vergeben. Eine Mindestabnahmemenge oder Abnahmeverpflichtung besteht folglich nicht. Das geschätzte Gesamtauftragsvolumen kann zudem auf Basis der rahmenvertraglich verankerten Erweiterungsoption (Vordruck C.1) angepasst werden.
| Nr. des Loses | Losbezeichnung | Geschätztes Auftragsvolumen (netto) | Maximale Anzahl an Rahmenver- tragspartnern |
|---|---|---|---|
| Los 1 | Bankfachliche, Organisations- und IT- Beratung | 9,6 Mio. EUR | bis zu 15 |
| Los 2 | Prüfungsnahe Beratung | 1,9 Mio. EUR | bis zu 8 |
| Los 3 | Steuerberatung | 1,6 Mio. EUR | bis zu 6 |
| Los 4 | Informationssicherheitsberatung | 1,9 Mio. EUR | bis zu 6 |
3.2 Bedarfssituation der Auftraggeberin und Einsatzorte
Die Auftraggeberin benötigt regelmäßig qualitativ hochwertige Beratungsleistungen, um regulatorische Anforderungen sowie interne Effizienzmaßnahmen umzusetzen. Zum einen ist ihr Portfolio entsprechend ihrem Abwicklungsauftrag rückläufig. Zum anderen unterliegt die Auftraggeberin in weiten Teilen ihrer Geschäftstätigkeit regulatorischen Anforderungen.
B.1 Leistungsbeschreibung Seite 2
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Einsatzorte für die Beratungstätigkeit werden die Standorte der Auftraggeberin in München und Dublin sein. Je nach Projekt und entsprechender Vereinbarung der Parteien können Leistungen auch vollständig remote oder in einer Kombination aus remote und on-site erbracht werden.
Weiterführende Informationen zur Geschäftstätigkeit, zur Portfolioentwicklung und zur Organisationsstruktur der Auftraggeberin können dem jeweils aktuellen Geschäftsbericht entnommen werden, der unter www.fms-wm.de veröffentlicht ist. Bietern der vorliegenden Ausschreibung wird empfohlen, diesen bei der Erstellung ihrer Fachkonzepte zu berücksichtigen.
3.3 Vergabe von Einzelaufträgen (Mini-Tender)
Die Auftraggeberin vergibt die Einzelaufträge zwischen den Rahmenvertragspartnern eines Loses im Rahmen von Wettbewerben nach § 21 Abs. 4 Nr. 3, Abs. 5 VgV (sog. „Mini-Tender“). Im Rahmen eines Mini-Tenders ruft die Auftraggeberin sämtliche Rahmenvertragspartner des betreffenden Loses zum Wettbewerb um einen konkreten Dienstleistungsauftrag auf.
Die Beschreibung des konkreten Anforderungsprofils und die Verfahrensbedingungen wird die Auftraggeberin in den jeweiligen Wettbewerbsunterlagen erläutern und den Rahmenvertragspartnern zur Verfügung stellen. Die Auftraggeberin wird den Rahmenvertragspartnern eine angemessene Frist zur Abgabe der Angebote für einen Einzelauftrag setzen und dabei die für die Erarbeitung und Übermittlung der Angebote erforderliche Zeit berücksichtigen.
Die Auftraggeberin wird den jeweiligen Einzelauftrag auf Grundlage der für die Mini-Tender festgelegten Eignungs- und Zuschlagskriterien vergeben. Die Zuschlagskriterien im Rahmen der Mini-Tender sind in § 2.2 des Muster-Rahmenvertrags (Vordruck C.1) im Einzelnen aufgeführt; die weiteren Verfahrensbedingungen ergeben sich aus Anlage 3 zum Rahmenvertrag (Verfahrensbedingungen Mini-Tender).
3.4 Losbeschreibung
Die Losbeschreibungen skizzieren im Folgenden das Beratungsfeld in den jeweiligen Losen. Für die Vergabe von Einzelaufträgen unter dem Rahmenvertrag wird die Auftraggeberin detailliertere Leistungsbeschreibungen und Anforderungen zur Verfügung stellen.
Los 1: Bankfachliche, Organisations- und IT-Beratung
Beratung insbesondere zu den folgenden Themenbereichen:
• Projekt- und Programmmanagement, d.h. Aufbau, Steuerung und Qualitätssicherung von Einzelprojekten sowie von projektübergreifenden Programmen (mehrere inhaltlich zusammenhängende Projekte unter gemeinsamer Steuerung), einschließlich der Übernahme von PMO (Project Management Office)-Funktionen und fachlicher Projektleitung
• Organisationsentwicklung und Change-Management
• Bankfachliche Beratung mit spezifischem Bezug zu Asset Management bzw. Portfolio Management
B.1 Leistungsbeschreibung Seite 3
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• Bankfachliche Beratung mit spezifischem Bezug zu quantitativer Modellierung, Bewertung und Marktdaten
o Prozessberatung und Unterstützung im Prozessmanagement in den marktüblichen Fach- und IT-Prozessen, z.B. Finanz, Risk, Operation, Einkauf, Lizenzmanagement, Qualitäts- und Testmanagement, Internes Kontrollsystem
• Durchführung, Weiterentwicklung und Dokumentation der Auslagerungssteuerung sowie Definition von Service Level Agreements (SLAs)
• Unterstützung bei der Vorbereitung und Durchführung von Ausschreibungsverfahren, d.h. Unterstützung des Bereichs Sourcing bei der Durchführung von Vergabeverfahren (Verfahrenssteuerung, Terminplanung und Dokumentation) sowie fachliche Zuarbeit bei der Erstellung von Leistungsbeschreibungen und Bewertungskriterien
• Softwareentwicklung und auf Wunsch der Auftraggeberin: Abschluss eines Wartungsvertrages im Falle eines Softwareentwicklungsprojektes im Zuge einer gesonderten Wartungsvereinbarung
• Beratung im Bereich Cloudlösungen und KI-Lösungen
Bieter müssen nicht alle der genannten Leistungsbereiche vollumfänglich abdecken, um ein Angebot auf Los 1 abgeben zu können und nicht ausgeschlossen zu werden.
Los 2: Prüfungsnahe Beratung
Beratung durch eine zugelassene Wirtschaftsprüfungsgesellschaft insbesondere zu den folgenden Themenbereichen:
• Regulatorische und rechnungslegungsgetriebene Themen und Neuerungen
• Weiterentwicklung der Risk-Governance, des Meldewesens und der Rechnungslegungs- prozesse sowie fachthemenspezifische Expertenunterstützung bei konkreten fachlichen Fragestellungen (insbesondere zu Methoden sowie bei sämtlichen Risikoarten)
• Themen im Kontext der besonderen Funktionen, wie Risikocontrolling, Compliance und Interne Revision
• Abwicklungsplanung der Auftraggeberin auf Basis ihrer Funktion als Abwicklungsanstalt des öffentlichen Rechts
• Rechnungslegungsbezogenes Internes Kontrollsystem (Prüfung des Kontrolldesigns, Prüfung der Effektivität)
• Konkrete Rechnungslegungsthemen ("Second opinion")
• Rechnungslegungsnahe Prozesse (z.B. "fast close")
• Projektbegleitende Prüfung bei Großprojekten
• Prüfung von Bewertungen für Finanzinstrumente aller Art (z.B. im Rahmen von Projekten, Transaktionen oder Transformationen)
• Durchführung oder Prüfung von Unternehmensbewertungen
B.1 Leistungsbeschreibung Seite 4
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Los 3: Steuerberatung
Beratung durch eine zugelassene Steuerberatungsgesellschaft (d.h. mit Befugnis zur unbeschränkten Hilfeleistung in Steuersachen nach § 3 StBerG). Die Leistungen unter Los 3 müssen federführend von einem zugelassenen Steuerberater oder einer Person mit vergleichbarer Qualifikation durchgeführt werden. Es geht um Beratung insbesondere in den folgenden Themenbereichen:
• Deklarationsberatung (In- und Ausland)
• Umsatzsteuerliche Beratung
• Transferpreise inkl. Erstellung von Transferpreisstudien
• Überleitung der Steuerbilanz aus der Handelsbilanz
• Begleitung von Betriebsprüfungen
• Beratung Tax Compliance Management System
• konkrete fallbezogene steuerliche Fragestellungen im Rahmen von Transaktionen oder die Steuerposition der Auftraggeberin betreffend
• Verbesserung der Prozesse im Bereich Steuern
• Beratung bei fachspezifischen Themen
• Lohnbuchhaltung sowie Lohnsteuerberatung
• Mitarbeiterentsendungen
Los 4: Informationssicherheitsberatung
Beratung insbesondere zu folgenden Themen:
• Weiterentwicklung von Prozessen und Methoden
• Erstellung, Überarbeitung und Review von Dokumenten und Konzepten
• Durchführung von Sicherheitsprüfungen
• Entwicklung und ggf. Durchführung von Awareness-Maßnahmen
• Fachliche Beratung bei der Auslagerung von IT-Sicherheitsleistungen
• Unterstützung bei der operativen Steuerung der Informationssicherheit bei den IT Dienstleistern
• Durchführung forensischer Untersuchungen
• Unterstützung bei Sicherheitsvorfällen und beim Wiederanlauf nach einem Sicherheitsvorfall
• Prüfung anwendbarer Regulatorik und Unterstützung bei der Umsetzung
• Unterstützung bei Sicherheitsarchitektur und Sicherheitsdesign
B.1 Leistungsbeschreibung Seite 5
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Rahmenvertrag über die Erbringung von Beratungsdienstleistungen
Anlage 2
Einzelauftragsmuster
zum Rahmenvertrag (Vergabeunterlage C.1) · Vergabe-Nr. 2026-07-KB_RV_BeratungsDL
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Projekt XXXX
Einzelvertrag über Beratungsdienstleistungen unter dem Rahmenvertrag RAHM000XXX vom XX.XX.XXXX Los X für „Beschreibung“
zwischen
FMS Wertmanagement AöR Prinzregentenstraße 56 80538 München (nachstehend FMS-WM)
und
DIENSTLEISTER XYZ (nachstehend DIENSTLEISTER)
Leistung des Dienstleisters: Beratungsdienstleistungen gem. Anlage 1 (Ausschreibungsunterlage) sowie gem. Anlage 2 (Angebot des Dienstleisters)
Berater und Vergütung: Name, Skill-Level, Einsatzort, Tagessatz […] EUR (zzgl. gesetzl. USt) Name, Skill-Level, Einsatzort, Tagessatz […] EUR (zzgl. gesetzl. USt)
Auftragsvolumen: […] EUR zzgl. gesetzl. USt. Das Auftragsvolumen ist als maximaler Wert zu verstehen und verpflichtet die FMS-WM nicht zur vollständigen Abnahme. Ein darüber hinaus gehender Vergütungsanspruch besteht nur bei gesonderter Beauftragung.
Einsatzort: […]
Leistungszeitraum: Von [TT.MM.JJJJ] bis [TT.MM.JJJJ]
Vertragsnummer DLST00XXXX Seite 1 von 2
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Projekt XXXX
Optionale Laufzeit - verlängerung: Die FMS-WM hat das Recht, bei Bedarf die Laufzeit des Auftrags bei gleichbleibendem Auftragsvolumen und Leistungsinhalt durch einseitige Erklärung bis zum [TT.MM.JJJJ] zu verlängern.
Option zur Erweiterung des Auftragsvolumens und/oder der vereinbarten Leistung:
Die FMS-WM hat das Recht, durch einseitige Erklärung gegebenenfalls das Auftragsvolumen bei gleichbleibendem Leistungsinhalt zu erweitern und gegebenenfalls zusätzliche Leistungen unter Erweiterung des Auftragsvolumens und des Leistungszeitraums abzurufen. Ob und, wenn ja, welche dieser Varianten vereinbart ist, ist der jeweiligen Ausschreibungsunterlage (Anlage 1) zum Mini-Tender zu entnehmen. Diese wird jeweils Vertragsbestandteil für den Einzelauftrag.
Kündigungsfrist: Beiderseits ordentlich mit einer Frist von 4 Wochen zulässig.
Anlagen zum Einzelvertrag: Zum Zeitpunkt des Vertragsbeginns sind folgende Anlagen zum Einzelvertrag vereinbart:
Anlage 1: Ausschreibungsunterlage Anlage 2: Angebot des Dienstleisters
München, Ort, Datum Ort, Datum
Unterschrift/en FMS-WM Unterschrift/en DIENSTLEISTER
(handschriftlich oder mit moderner (handschriftlich oder mit moderner Signiertechnologie, z.B. Adobe Sign) Signiertechnologie, z.B. Adobe Sign)
Vertragsnummer DLST00XXXX Seite 2 von 2
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Rahmenvertrag über die Erbringung von Beratungsdienstleistungen
Anlage 3
Verfahrensbedingungen für Mini-Tender
zum Rahmenvertrag (Vergabeunterlage C.1) · Vergabe-Nr. 2026-07-KB_RV_BeratungsDL
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Verfahrensbedingungen Mini-Tender
Rahmenvertrag über die Erbringung von Beratungsdienstleistungen
Die FMS Wertmanagement AöR (nachfolgend „Auftraggeberin“) beabsichtigt einen
Einzelvertrag zum Rahmenvertrag über die Erbringung von Beratungsdienstleistungen
(nachfolgend „Rahmenvertrag“) zu vergeben.
Die Auftraggeberin benötigt externe Beratungsleistungen und schreibt diese unter den
abgeschlossenen Rahmenverträgen aus.
Die Leistung wird innerhalb des folgenden Loses bzw. der folgenden Lose angefragt:
Bankfachliche, Organisations- und IT-Beratung Los 1 Prüfungsnahe Beratung Los 2 Steuerberatung Los 3 Informationssicherheitsberatung Los 4
Bei der Angebotsabgabe sind diese Verfahrensbedingungen zum Mini-Tender zu beachten. Eine Nichtbeachtung der Verfahrensbedingungen kann unter Umständen - aus
vergaberechtlichen Gründen - zu einem Ausschluss aus dem Verfahren führen.
- Inhalt des Einzelvertrages 1.1. Vertragsinhalt Einzelheiten zum Einzelvertrag sind der Ausschreibungsunterlage zu entnehmen, die allen
Bietern, die in dem betreffenden Los einen Rahmenvertrag besitzen, gemeinsam mit diesen
Verfahrensbedingungen über die eVergabe-Plattform des Bundes zur Verfügung gestellt
worden ist (nachfolgend „Angebotsaufforderung“).
1.2. Allgemeine Geschäftsbedingungen Gemäß § 18.4 des Rahmenvertrags gelten ausschließlich die Bedingungen des
Rahmenvertrags. Angebote dürfen weder Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bieters im
Sinne von § 305 BGB enthalten noch auf diese verweisen. Soweit Angebote dennoch
Allgemeine Geschäftsbedingungen im Sinne von § 305 BGB enthalten oder auf diese
verweisen, werden sie keinesfalls Vertragsbestandteil.
1.3. Angebotsausschluss bei Abweichungen vom Rahmenvertrag Gemäß § 4.1 des Rahmenvertrags gelten ausschließlich die Bedingungen des
Rahmenvertrags. Angebote, die ohne ausdrückliche Zustimmung der Auftraggeberin von den
Bedingungen des Rahmenvertrages abweichen, indem sie z.B. die Haftung des
DIENSTLEISTERS zu Lasten der Auftraggeberin abändern oder über dem maßgeblichen
Preisblatt des Rahmenvertrags liegende Tagessätze anbieten, werden zwingend
ausgeschlossen.
1
[Seite 37]
Verfahrensbedingungen Mini-Tender
Rahmenvertrag über die Erbringung von Beratungsdienstleistungen
- Vergabe des Einzelvertrages 2.1. Elektronische Abwicklung des Mini-Tenders
Die Auftraggeberin nutzt zur Durchführung von Mini-Tendern die eVergabe-Plattform des
Bundes. Da die Vergabeart „Mini-Tender“ auf der eVergabe-Plattform (bislang) nicht angeboten
wird, wird auf die Verfahrensart „Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb“
zurückgegriffen. Dies ist also allein technischen Gründen geschuldet. Es handelt sich nicht um
ein formelles Vergabeverfahren.
Bei der elektronischen Abwicklung des Mini-Tender erhalten diejenigen Bieter, die von der
Auftraggeberin zur Angebotsabgabe eingeladen werden, mit Freigabe der Ausschreibung auf
der eVergabe-Plattform durch die Auftraggeberin systemseitig eine Einladungs-E-Mail. Nach
Erhalt dieser E-Mail haben die Bieter - nachdem sie sich auf der eVergabe-Plattform eingeloggt
haben - Zugriff auf die Ausschreibungsunterlagen.
Angebote sind ausschließlich elektronisch über die eVergabe-Plattform des Bundes mittels der
dort bereitgestellten Softwarekomponente „AnA-Web“ zu übermitteln. Angebote per E-Mail oder
in sonstiger Form sind nicht zugelassen.
Nach der Absendung des Angebotes geht dem Bieter eine elektronische Eingangsbestätigung
zu. Sollte dem Bieter keine Eingangsbestätigung zugehen, ist mit der technischen Hotline der
Vergabeplattform Kontakt aufzunehmen oder das Angebot erneut abzugeben. Es liegt in der
Verantwortung des Bieters darauf zu achten, dass er die jeweils aktuelle Softwarekomponente
für die eVergabe-Plattform des Bundes verwendet.
Der Vorgang der Angebotsabgabe kann je nach Internetverbindung einige Zeit in Anspruch
nehmen. Die Übertragung des Angebotes ist erst dann abgeschlossen, wenn das letzte Byte
übertragen ist. Dieser Zeitpunkt gilt als Angebots-Abgabetermin. Das Angebot wird von der
eVergabe-Plattform mit einem entsprechenden elektronischen Zeitstempel versehen. Bitte
achten Sie daher darauf, rechtzeitig mit der Übermittlung des Angebots zu beginnen. Verspätet
eingegangene Angebote müssen zwingend ausgeschlossen werden.
Technische Hotline der eVergabe-Plattform des Bundes Die Hotline beim Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern ist zu dessen Geschäftszeiten zu erreichen unter:
| Telefon | 0228 99 610-1234 |
|---|---|
| Telefon (aus d. Ausland) | +49 228 99 610-1234 |
| ticket@bescha.bund.de |
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[Seite 38]
Verfahrensbedingungen Mini-Tender
Rahmenvertrag über die Erbringung von Beratungsdienstleistungen
Angebote müssen nicht mit einer elektronischen Signatur versehen werden. Verlangt ist die
elektronische Übermittlung in Textform nach § 126b BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Danach
muss es sich um eine lesbare Erklärung handeln, in der die Person des Erklärenden genannt ist
und die auf einem dauerhaften Datenträger gespeichert werden kann. Durch das Hochladen des
Angebotes über die Vergabeplattform werden diese Anforderungen erfüllt.
Für die Kommunikation mit dem Bieter – einschließlich der eventuellen Zuschlagserteilung –
werden automatisch die Daten zu Grunde gelegt, mit denen der Bieter auf der eVergabe-
Plattform registriert ist. Die im Angebot genannten Ansprechpartner sind hierfür nicht
maßgeblich. Achten Sie daher bitte bei der Registrierung auf eine vollständige und korrekte
Firmenangabe (mit Rechtsformbezeichnung und Sitz). Die Registrierungsdaten sind vom Bieter
immer aktuell zu halten. Nehmen Sie bitte dort - sofern erforderlich - eine Korrektur oder
Ergänzung vor.
2.2. Bieterfragen Die vollständige Kommunikation während des gesamten Mini-Tender-Verfahrens, wie z.B. das
Stellen und die Beantwortung von Bieterfragen, das Versenden von Angeboten usw., erfolgt
ausschließlich auf elektronischem Wege über die eVergabe-Plattform des Bundes.
Anfragen sind unter „Meine eVergabe“ im „AnA-Web“ über die Seite „Ausschreibung bearbeiten“
mit der Aktion „Vergabestelle kontaktieren“ zu versenden.
Fragen zur Vergabe des Einzelvertrages sind bis spätestens 48 Stunden vor dem Ablauf der
Angebotsfrist einzureichen. Es ist dafür ausschließlich das Dokument „Vorlage Bieterfragen“ zu
verwenden. Für die Angebotserstellung wesentliche Fragen und Antworten werden allen
Verfahrensbeteiligten mitgeteilt.
2.3. Angebotsfrist Die Auftragnehmer, die im Rahmen der Ausschreibung „Rahmenvertrag Beratungsdienst-
leistungen“ als Rahmenvertragspartner ausgewählt wurden, sind aufgefordert, innerhalb der in
der Ausschreibungsunterlage sowie auf der eVergabe-Plattform festgelegten Angebotsfrist ein
verbindliches Angebot für die Durchführung der zu vergebenden Beratungsdienstleistungen
abzugeben. Die Auftraggeberin behält sich vor, bei Bedarf über Angebotsinhalte - insbesondere
die kommerziellen Konditionen - zu verhandeln.
2.4. Geforderte Angebotsdokumente Dem Angebot sind alle im Rahmen des jeweiligen Mini-Tenders geforderten Unterlagen
beizufügen. Die eingereichten Angebote müssen grundsätzlich folgende Informationen
enthalten, wobei in den Grenzen von § 2.1 des Rahmenvertrags Abweichungen möglich sind:
3
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Verfahrensbedingungen Mini-Tender
Rahmenvertrag über die Erbringung von Beratungsdienstleistungen
Vorstellung des Projektteams inklusive CV´s aller Teammitglieder sowie zeitliche Verfügbarkeit (Starttermin) der Teammitglieder für das Projekt (gemäß Standard-
Vorlage, Anlage 4 zum Rahmenvertrag). Die CV´s müssen Angaben zur erreichten
(akademischen) Berufsausbildung, bisheriger Berufserfahrung sowie zu
Projekteinsätzen, Seniorität und Fach- und Sprachausbildung enthalten sowie die
Erfahrung der Projektteammitglieder in der Finanzindustrie sowie in der Betreuung von
Banken, Börsen und Abwicklungsanstalten abbilden. Dabei sind Referenzprojekte der
letzten drei Geschäftsjahre sowie EDV Kenntnisse und erlangte Zertifikate anzugeben.
Die CV´s werden daraufhin geprüft, ob die Erfahrungen für den konkreten Auftrag
angemessen sind.
Honorarangebot (Gesamtvolumen) kalkuliert auf Basis der in der Anlage 5 zum Rahmenvertrag definierten Tagessätze; die Kalkulation des Gesamtvolumens muss der
Auftraggeberin immer offen gelegt werden. Die Auftraggeberin gibt für Zwecke der
Angebotsbewertung das Mengengerüst vor, um auf dieser Grundlage das mit den
angegebenen Tagessätzen des Bieters errechnete Gesamtvolumen zu bestimmen. Die
Auftraggeberin behält sich weiter vor, im Einzelfall einen Festpreis zu verlangen. Für die
Kalkulation der Kosten ist das Dokument „Preisblatt_Mini-Tender“ zu verwenden. Es ist
seitens der Bieter davon abzusehen in ihrem Konzept (siehe nächster
Aufzählungspunkt) Angaben zu den Kosten zu machen.
Fachkonzept und Projektplanungsvorschlag nach Vorgaben aus der Ausschreibungsunterlage.
Der Bieter hat gemäß § 8.2 des Rahmenvertrags anzugeben, wenn für die Leistungserbringung
Unterauftragnehmer eingesetzt werden sollen und muss diese entsprechend im Angebot
kennzeichnen. In diesem Zusammenhang ist seitens des Bieters anzugeben, ob es sich dabei
um Unterauftragnehmer handelt, die bereits im Rahmen der Ausschreibung „Rahmenvertrag
Beratungsdienstleistungen“ benannt worden sind. Darüber hinaus ist anzugeben, welchen Anteil
an der Leistung der Unterauftragnehmer erbringen soll.
Das Angebot soll sich auf die geforderten Dokumente beschränken und nur die von der
Auftraggeberin geforderten Erklärungen (Angaben) und Nachweise enthalten. Die
Auftraggeberin weist darauf hin, dass ausschließlich die geforderten Unterlagen gewertet
werden.
4
[Seite 40]
Verfahrensbedingungen Mini-Tender
Rahmenvertrag über die Erbringung von Beratungsdienstleistungen
- Zuschlag für den Einzelvertrag Den Zuschlag erhält der Bieter, der im Mini-Tender das wirtschaftlichste Angebot eingereicht
hat. Hierzu wird auf die detaillierte Regelung im Rahmenvertrag unter § 2.2 verwiesen. Das
wirtschaftlichste Angebot ist dasjenige, das mit der höchsten Gesamtpunktzahl bewertet wurde.
- Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer
unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.
Wesentliches Kennzeichen einer Auftragsvergabe im Wettbewerb ist die Gewährleistung eines
Geheimwettbewerbs zwischen den teilnehmenden Bietern. Danach ist es unzulässig, dass ein
Bieter an einem Vergabeverfahren teilnimmt, dem ganz oder zumindest teilweise die Angebote,
Angebotsgrundlagen oder Angebotskalkulation der Mitbieter bekannt sind. Gibt ein Bieter somit
nicht nur ein eigenes Angebot ab, sondern bewirbt er sich daneben auch als Mitglied einer
Bietergemeinschaft um den Zuschlag hinsichtlich derselben Leistung, ist der Geheimwettbewerb
nicht mehr gewährleistet. Dies führt zwingend zum Ausschluss der betroffenen Angebote, sofern
nicht nachgewiesen ist, dass durch die Mehrfachbeteiligung eine Verletzung des
Geheimwettbewerbs ausgeschlossen ist.
- Hinweispflicht bei Unvollständigkeit oder Unklarheiten Die Bieter haben sich von der Vollständigkeit der ihnen überlassenen Unterlagen zu
überzeugen. Bei Unvollständigkeit der Unterlagen haben sie die Auftraggeberin unverzüglich
darüber unter „Meine eVergabe“ im „AnA-Web“ über die Seite „Ausschreibung bearbeiten“ mit
der Aktion „Vergabestelle kontaktieren“ zu unterrichten.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bieter Unklarheiten, so haben die Bieter
die Auftraggeberin unverzüglich und vor Abgabe ihrer Angebote - wie im obigen Absatz
beschrieben - darauf hinzuweisen. Ferner haben die Bieter die Auftraggeberin auf eventuelle
Widersprüche in den Vergabeunterlagen unverzüglich - wie im obigen Absatz beschrieben -
aufmerksam zu machen. Gleiches gilt, falls die Bieter der Auffassung sind, dass die Unterlagen
gegen geltendes Recht verstoßen.
5
[Seite 41]
Rahmenvertrag über die Erbringung von Beratungsdienstleistungen
Anlage 4
Muster für CV-Abfrage
zum Rahmenvertrag (Vergabeunterlage C.1) · Vergabe-Nr. 2026-07-KB_RV_BeratungsDL
[Seite 42]
Rahmenvertragspartner: ______________________________________
Teamvorstellung (maximal 1 Doppelseite A4 pro CV)
(Arial, 11 Punkte, einfacher Zeilenabstand)
| Vorname, Nachname | |
|---|---|
| Rolle im Team | |
| Funktion / Skill-Level (gemäß Rahmenvertrag) | |
| Standort | |
| Starttermin im Projekt | |
| (Akademische) Ausbildung (MM/JJJJ) | |
| Relevante Berufserfahrung* (stichpunktartige Beschreibung der Tätigkeitsschwerpunkte) | |
| MM.JJ-MM.JJ** | |
| MM.JJ-MM.JJ | |
| MM.JJ-MM.JJ | |
| Eintritt beim Dienstleister (MM/JJ) | |
| Relevante Fachkenntnisse, Weiterbildungen und Spezialisierung |
Anlage 4 zum Rahmenvertrag Seite 1 von 2
[Seite 43]
Rahmenvertragspartner: ______________________________________
| Mindestens 3 relevante Referenzprojekte der letzten 3 Geschäftsjahre (gewertet werden die ersten drei aufgeführten Referenzen) (Beginn und Ende des Projekts mit MM/JJJJ, Beratertage für den hier benannten Berater, Beschreibung der konkreten Tätigkeit des Beraters in Stichpunkten) | |
|---|---|
| EDV – Kenntnisse sowie Zertifikate (sofern zutreffend) | |
| Sprachkenntnisse (Benennung der jeweiligen Fremdsprache und des Qualitätslevels der Kenntnisse) |
- Zur Berufserfahrung zählen weder Praktika noch Berufsausbildung
** Zeilen sind bei Bedarf zu vervielfältigen
Anlage 4 zum Rahmenvertrag Seite 2 von 2
[Seite 44]
Rahmenvertrag über die Erbringung von Beratungsdienstleistungen
Anlage 5
Preisblatt für Beraterrahmenverträge mit Tagessätzen pro
Beraterkategorie, Skill Level und Einsatzort
zum Rahmenvertrag (Vergabeunterlage C.1) · Vergabe-Nr. 2026-07-KB_RV_BeratungsDL
[Seite 45]
Anlage E.3 Preisblatt zur Ausschreibung "Rahmenvertrag Beratungsdienstleistungen"
Name des Bieters / der Bietergemeinschaft:
| Los 1: Bankfachliche, Organisations- und IT-Beratung | |||
|---|---|---|---|
| Tagessatz in EUR netto² | |||
| Skill Level¹ / Einsatzort | München | Dublin | Remote |
| Partner / Director | |||
| Senior Manager | |||
| Manager | |||
| Senior Berater | |||
| Junior Berater |
| Los 2: Prüfungsnahe Beratung | |||
|---|---|---|---|
| Tagessatz in EUR netto² | |||
| Skill Level¹ / Einsatzort | München | Dublin | Remote |
| Partner / Director | |||
| Senior Manager | |||
| Manager | |||
| Senior Berater | |||
| Junior Berater |
| Los 3: Steuerberatung | |||
|---|---|---|---|
| Tagessatz in EUR netto² | |||
| Skill Level¹ / Einsatzort | München | Dublin | Remote |
| Partner / Director | |||
| Senior Manager | |||
| Manager | |||
| Senior Berater | |||
| Junior Berater |
| Los 4: Informationssicherheitsberatung | |||
|---|---|---|---|
| Tagessatz in EUR netto² | |||
| Skill Level¹ / Einsatzort | München | Dublin | Remote |
| Partner / Director | |||
| Senior Manager | |||
| Manager | |||
| Senior Berater | |||
| Junior Berater |
FMS Wertmanagement AöR C.1_Anlage_5_Preisblatt.xlsx Seite 1 von 2
[Seite 46]
Anlage E.3 Preisblatt zur Ausschreibung "Rahmenvertrag Beratungsdienstleistungen"
Name des Bieters / der Bietergemeinschaft:
Gewichtung je Skill Level und Einsatzort (für jedes einzelne Los)
| Skill Level / Einsatzort | München | Dublin | Remote |
|---|---|---|---|
| Partner / Director | 3 % | 1 % | 3 % |
| Senior Manager | 7 % | 1 % | 7 % |
| Manager | 11 % | 3 % | 11 % |
| Senior Berater | 12 % | 3 % | 12 % |
| Junior Berater | 12 % | 2 % | 12 % |
¹ Übersicht Skill Level
| Skill Level | Relevante Berufserfahrung in Jahren³ | Verantwortung |
|---|---|---|
| Partner / Director | Mehr als zehn Jahre | Gesamtverantwortung für die Kundenbeziehung und den Einsatz der Berater beim Kunden; gesamthafte Themenverantwortung |
| Senior Manager | Mehr als sieben Jahre | Führt ein Team beim Kunden und verantwortet Projekte sowie die Einhaltung des Budgets |
| Manager | Mehr als fünf Jahre | Führt ein Team beim Kunden und verantwortet Projekte sowie die Einhaltung des Budgets |
| Senior Berater | Mehr als drei Jahre | Verantwortlich für Team und Teilprojekte / Projektabläufe |
| Junior Berater | Bis zu drei Jahre | Fachlicher Spezialist für das entsprechende Beratungs-Thema |
² Bitte tragen Sie in das Preisblatt die Tagessätze für diejenigen Lose ein, für die Sie ein Angebot abgeben. In diesem Fall sind je Los für alle Skill-Level und Einsatzorte zwingend Tagessätze einzutragen. Alle anderen Felder, d.h. für Lose, für die Sie kein Angebot abgeben, lassen Sie bitte leer.
Bitte beachten Sie, dass Einträge nur in den grau hinterlegten Feldern vorgenommen werden können. Alle anderen Felder sind nicht editierbar.
Die Tagessätze sind in EUR netto inkl. Reisekosten und Spesen zu den benannten Einsatzorten München oder Dublin anzugeben. Die Remote-Tagessätze sind ebenfalls inkl. etwaiger Neben- und Zusatzkosten zu bepreisen.
Die in diesem Dokument E.3 Preisblatt angegebenen Preise werden im Falle eines Zuschlags Bestandteil des Vertrages. Eine Erhöhung der Tagessätze während der Vertragslaufzeit ist nicht gestattet.
Bitte beachten Sie, dass Sie im Rahmen von Einzelbeauftragungen unter den Rahmenverträgen maximal diese Tagessätze anbieten bzw. abrechnen dürfen. Dagegen ist es zulässig, im Rahmen der Mini-Tender für Einzelaufträge günstigere Tagessätze anzubieten.
Einem Tagessatz liegen mindestens acht Arbeitsstunden zugrunde. Etwaige Überstunden/Mehrstunden sind im Tagessatz abgegolten und nicht zusätzlich anteilig zu vergüten. Werden weniger als acht Arbeitsstunden pro Tag geleistet, so erfolgt eine anteilige Vergütung (geleistete Stunden des Beraters an einem Tag geteilt durch acht und multipliziert mit dem vereinbarten Tagessatz).
³ Zur Berufserfahrung zählen weder Praktika noch Berufsausbildung
FMS Wertmanagement AöR C.1_Anlage_5_Preisblatt.xlsx Seite 2 von 2
[Seite 47]
Rahmenvertrag über die Erbringung von Beratungsdienstleistungen
Anlage 6
Bewertungsmatrix Mini-Tender
zum Rahmenvertrag (Vergabeunterlage C.1) · Vergabe-Nr. 2026-07-KB_RV_BeratungsDL
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Bewertungsmatrix Preis / Leistung – Mini-Tender Anlage 6 zum Rahmenvertrag Beratungsdienstleistungen (Vordruck C.1)
| Lfde. Nr. | Kriterium | Gewichtung | Bewertungsmaßstab |
|---|---|---|---|
| 1 | Preis Geplantes Gesamtvolumen: Multiplikation der Personentage mit den jeweiligen Tagessätzen ggfs. Festpreis | 40% | Das Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis erhält die höchsten zu erreichenden Preispunkte auf der definierten Punkteskala: Das günstigste Angebot erhält 1.000 Preispunkte; ein fiktives Angebot mit dem Dreifachen des niedrigsten Angebotspreises erhält 0 Preispunkte. Alle Angebote mit einem darüber liegenden Angebotspreis erhalten ebenfalls 0 Preispunkte. Die Preispunktebewertung für die dazwischen liegenden Angebotspreise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma. Berechnung der gewichteten Preispunkte: Gewichtete Preispunkte = [1.000 − 1.000 × (Angebotspreis − niedrigster Angebotspreis) / (2 × niedrigster Angebotspreis)] × Gewichtung Beispiel: Das günstigste Angebot erhält 1.000 Preispunkte, ein Angebot zum Doppelten des niedrigsten Angebotspreises 500 Preispunkte, ein Angebot zum Dreifachen des niedrigsten Angebotspreises (oder teurer) 0 Preispunkte. |
| 2 | Hauptkriterium 1: Fachkonzept und Projektplanung | 20% | |
| Unterkriterium 1.1 Vorgehensweise, Methoden und eingesetzte Techniken für den Lösungsansatz Die Aufgabenstellung/Anforderungen an das Konzept (Vorgehensweise, Methoden und eingesetzte Techniken für den Lösungsansatz) wird die Auftraggeberin im Rahmen der Mini-Tender im Hinblick auf den Einzelauftrag konkretisieren. | 10% | Die Auftraggeberin bewertet, ob und in welchem Maß das vom Bieter eingereichte Konzept eine fachgerechte, termingerechte und qualitativ hochwertige Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen erwarten lässt. Die Bewertung der vom Bieter eingereichten Unterlagen durch die Auftraggeberin erfolgt unter Ausübung ihres Beurteilungsspielraums im Rahmen einer Gesamtbetrachtung. Dabei sind folgende Wertungsaspekte von Bedeutung: - Vollständigkeit und Detailtiefe des Konzepts - Plausibilität und Nachvollziehbarkeit des vorgeschlagenen Vorgehens - Projektbezogenheit und Praxistauglichkeit des vorgeschlagenen Vorgehens - Zusammenarbeit mit der Auftraggeberin im Projekt Für die Bewertung wendet die Auftraggeberin folgendes Punktesystem an: 1.000 Pkt. = Die Qualität des Konzepts wird insgesamt mit sehr gut bewertet. Das Angebot lässt eine besonders hohe Leistungsqualität erwarten. 750 Pkt. = Die Qualität des Konzepts wird insgesamt mit gut bewertet. Das Angebot lässt eine überdurchschnittliche Leistungsqualität erwarten. 500 Pkt. = Die Qualität des Konzepts wird insgesamt mit befriedigend bewertet. Das Angebot lässt eine durchschnittliche Leistungsqualität erwarten. 250 Pkt. = Die Qualität des Konzepts wird insgesamt mit ausreichend bewertet. Das Angebot lässt eine unterdurchschnittliche Leistungsqualität erwarten. 0 Pkt. = Die Qualität des Konzepts wird insgesamt mit ungenügend bewertet. Das Angebot lässt eine ungenügende Leistungsqualität erwarten. | |
| Unterkriterium 1.2 Berücksichtigung von kritischen Punkten/Themen und Herausforderungen im Projekt Die Aufgabenstellung/Anforderungen an das Konzept (Berücksichtigung von kritischen Punkten/Themen und Herausforderungen im Projekt) wird die Auftraggeberin im Rahmen der Mini-Tender im Hinblick auf den Einzelauftrag konkretisieren. | 10% | Die Auftraggeberin bewertet, ob und in welchem Maß in dem vom Bieter eingereichten Konzept kritische Punkte / Herausforderungen dargestellt werden und diese nachvollziehbar sind. Die Bewertung der vom Bieter eingereichten Unterlagen durch die Auftraggeberin erfolgt unter Ausübung ihres Beurteilungsspielraums im Rahmen einer Gesamtbetrachtung. Dabei sind folgende Wertungsaspekte von Bedeutung: - Vollständigkeit und Detailtiefe - Plausibilität und Nachvollziehbarkeit Für die Bewertung wendet die Auftraggeberin folgendes Punktesystem an: 1.000 Pkt. = Die Qualität des Konzepts wird insgesamt mit sehr gut bewertet. Das Angebot lässt eine besonders hohe Leistungsqualität erwarten. 750 Pkt. = Die Qualität des Konzepts wird insgesamt mit gut bewertet. Das Angebot lässt eine überdurchschnittliche Leistungsqualität erwarten. 500 Pkt. = Die Qualität des Konzepts wird insgesamt mit befriedigend bewertet. Das Angebot lässt eine durchschnittliche Leistungsqualität erwarten. 250 Pkt. = Die Qualität des Konzepts wird insgesamt mit ausreichend bewertet. Das Angebot lässt eine unterdurchschnittliche Leistungsqualität erwarten. 0 Pkt. = Die Qualität des Konzepts wird insgesamt mit ungenügend bewertet. Das Angebot lässt eine ungenügende Leistungsqualität erwarten. | |
| 3 | Hauptkriterium 2: Berater / Beraterteam | 40% |
[Seite 49]
| Unterkriterium 2.1 Wesentliche Qualifikationen und Berufserfahrungen des angebotenen Beraters / Beraterteams im geforderten Leistungsspektrum Der Bieter hat die Qualifikation und einschlägige berufliche Erfahrung des angebotenen Beraters / Beraterteams im Hinblick auf den ausgeschriebenen Leistungsgegenstand darzustellen. Die Darstellung muss personen- und projektbezogen sein. Dabei sollen die wesentlichen Berufserfahrungen und Qualifikationen des Beraters / Beraterteams in ihrer Gesamtheit das Leistungsspektrum des ausgeschriebenen Einzelauftrags abdecken. Der Bieter hat in den entsprechenden Antwortdokumenten (vgl. Anlage 4 – CV-Standardformular) die Profile des bzw. der Berater einzureichen und dabei insbesondere auf die folgenden Aspekte einzugehen: - Vorname, Name - Rolle im Team - Funktion / Skill-Level (gemäß Rahmenvertrag) - Standort - Starttermin im Projekt - (Akademische) Ausbildung - Relevante Berufserfahrung - Eintritt beim Dienstleister - Relevante Fachkenntnisse, Weiterbildungen und Spezialisierungen - Angaben zu mind. drei relevanten persönlichen Referenzprojekten des Beraters aus den letzten drei Geschäftsjahren - EDV-Kenntnisse sowie ggfs. Zertifikate - Sprachkenntnisse inkl. Qualitätslevel | 20% | Die Auftraggeberin bewertet, ob und in welchem Maß die vom Bieter eingereichte CVs hinsichtlich Ausbildung, Berufserfahrung, Weiterbildung und Qualifikation sowie Referenzen eine fachgerechte Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen sowie die Erreichung der Zielsetzungen erwarten lassen. Maßgeblich ist die Gesamtschau aller angegebenen Berater. Die Bewertung der vom Bieter eingereichten Unterlagen durch die Auftraggeberin erfolgt unter Ausübung ihres Beurteilungsspielraums im Rahmen einer Gesamtbetrachtung. Dabei sind folgende Wertungsaspekte von Bedeutung: - Vollständigkeit und Detailtiefe - Berufserfahrung sowie Referenzen mit Blick auf Expertise bzgl. der angefragten Leistung - Relevanz und Eignung der Ausbildung und Abschlüsse mit Bezug zur angefragten Leistung - Relevanz und Eignung von Fachkenntnissen und Spezialisierungen bzgl. der angefragten Leistung - Sprachkenntnisse, die für die angefragte Leistung erforderlich sind Für die Bewertung wendet die Auftraggeberin folgendes Punktesystem an: 1.000 Pkt. = Die Qualität der Nachweise wird insgesamt mit sehr gut bewertet. Das Angebot lässt eine besonders hohe Leistungsqualität erwarten. 750 Pkt. = Die Qualität der Nachweise wird insgesamt mit gut bewertet. Das Angebot lässt eine überdurchschnittliche Leistungsqualität erwarten. 500 Pkt. = Die Qualität der Nachweise wird insgesamt mit befriedigend bewertet. Das Angebot lässt eine durchschnittliche Leistungsqualität erwarten. 250 Pkt. = Die Qualität der Nachweise wird insgesamt mit ausreichend bewertet. Das Angebot lässt eine unterdurchschnittliche Leistungsqualität erwarten. 0 Pkt. = Die Qualität der Nachweise wird insgesamt mit ungenügend bewertet. Das Angebot lässt eine ungenügende Leistungsqualität erwarten. |
|---|---|---|
| Unterkriterium 2.2 Konzept zum Berater-Einsatz: Darstellung der geplanten Organisationsstruktur (Personaleinsatz) mit Aufgaben und Verantwortlichkeiten sowie – sofern verlangt – Ressourcenplanung für die erfolgreiche Durchführung des Beratungsprojektes Die Anforderungen an das Konzept (Berater-Einsatz; geplante Organisationsstruktur) wird die Auftraggeberin im Rahmen der Mini-Tender im Hinblick auf den Einzelauftrag konkretisieren. | 20% | Die Auftraggeberin bewertet, ob und in welchem Maß das vom Bieter eingereichte Konzept eine zielgerichtete und termingerechte Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen und einen reibungslosen Ablauf erwarten lässt. Die Bewertung der vom Bieter eingereichten Unterlagen durch die Auftraggeberin erfolgt unter Ausübung ihres Beurteilungsspielraums im Rahmen einer Gesamtbetrachtung. Dabei sind folgende Wertungsaspekte von Bedeutung: - Vollständigkeit und Detailtiefe - Plausibilität und Nachvollziehbarkeit der Rollen- und Aufgabenverteilung im angebotenen Beraterteam - Praktikabilität Für die Bewertung wendet die Auftraggeberin folgendes Punktesystem an: 1.000 Pkt. = Die Qualität des Konzepts wird insgesamt mit sehr gut bewertet. Das Angebot lässt eine besonders hohe Leistungsqualität erwarten. 750 Pkt. = Die Qualität des Konzepts wird insgesamt mit gut bewertet. Das Angebot lässt eine überdurchschnittliche Leistungsqualität erwarten. 500 Pkt. = Die Qualität des Konzepts wird insgesamt mit befriedigend bewertet. Das Angebot lässt eine durchschnittliche Leistungsqualität erwarten. 250 Pkt. = Die Qualität des Konzepts wird insgesamt mit ausreichend bewertet. Das Angebot lässt eine unterdurchschnittliche Leistungsqualität erwarten. 0 Pkt. = Die Qualität des Konzepts wird insgesamt mit ungenügend bewertet. Das Angebot lässt eine ungenügende Leistungsqualität erwarten. |
| 100% |
[Seite 50]
Rahmenvertrag über die Erbringung von Beratungsdienstleistungen
Anlage 7
Supplier Code of Conduct
zum Rahmenvertrag (Vergabeunterlage C.1) · Vergabe-Nr. 2026-07-KB_RV_BeratungsDL
[Seite 51]
Supplier Code of Conduct
Verhaltenskodex der FMS für Geschäftspartner
(Stand 07.07.2026)
[Seite 52]
Inhaltsverzeichnis Präambel ......................................................................................................................................... 0
Einleitung ............................................................................................................................... 0
Geltungsbereich des Supplier Code of Conduct ................................................................... 0
Integrität .......................................................................................................................................... 0
Einhaltung geltenden Rechts ................................................................................................. 0
Einhaltung von Außenwirtschaftsrecht ................................................................................. 1
Schutz vor Korruption und Bestechung ................................................................................. 1
Schutz des Vermögens und Eigentums .................................................................................. 1
Fairer Wettbewerb................................................................................................................. 1
Schutz geistigen Eigentums ................................................................................................... 2
Datenschutz ........................................................................................................................... 2
Finanzielle Integrität .............................................................................................................. 2
Interessenkonflikte ................................................................................................................ 2
Vertraulichkeit und Geschäftsinformationen ........................................................................ 2
Insiderhandel ......................................................................................................................... 3
Informationssicherheit ........................................................................................................... 3
Mitarbeiter ...................................................................................................................................... 4
Menschenrechte .................................................................................................................... 4
Verbot von Zwangs- und Kinderarbeit ................................................................................... 4
Faire Arbeitsbedingungen ...................................................................................................... 4
Antidiskriminierung und Belästigung ..................................................................................... 4
Gesundheit und Sicherheit .................................................................................................... 5
Nachhaltigkeit.................................................................................................................................. 5
Verantwortungsvoller Umgang mit natürlichen Ressourcen ................................................ 5
Umsetzung ....................................................................................................................................... 5
Einhaltung .............................................................................................................................. 5
Supply Chain Compliance ....................................................................................................... 5
Verstöße gegen den FMS Supplier Code of Conduct ............................................................. 6
Meldung von Verstößen .................................................................................................................. 6
Ansprechpartner ............................................................................................................................. 6
1
[Seite 53]
Präambel Wir erwarten daher von unseren Geschäftspart- nern, dass sie die Standards des FMS Supplier Einleitung Code of Conduct beachten und umsetzen. Wir danken allen Geschäftspartnern, die sich ge- Die FMS-WM verfolgt einen besonderen Ab- meinsam mit uns für verantwortungsvolles und wicklungszweck in der Rechtsform einer Anstalt ethisches Verhalten einsetzen. öffentlichen Rechts. Sie soll das auf sie übertra- gene Risikovermögen möglichst effizient, d.h.
Geltungsbereich des
gewinnorientiert und wertschonend verwerten und abwickeln. Die FMS-WM führt einerseits im Supplier Code of Conduct Rahmen ihres Abwicklungszwecks u.a. Bank- Geschäftspartner im Sinne dieses Supplier und Finanzdienstleistungsgeschäfte aus, ist Code of Conduct, von denen wir die Beachtung aber weder Kreditinstitut, Finanzdienstleis- unserer hierin niedergelegten Standards erwar- tungsinstitut noch Wertpapierdienstleistungsun- ten, sind alle Dritten, die für uns tätig werden. ternehmen. Sie unterliegt aber aufgrund ihrer ei- Hierzu zählen u. a. Dienstleister, Lieferanten, genen rechtlichen Grundlagen weitgehend den Berater, Subunternehmer und freie Mitarbeiter. aufsichtsrechtlichen Anforderungen des KWG und WpHG.
Die FMS-SG ist eine 100%-ige Tochter der
Integrität
FMS-WM in der Rechtsform der GmbH. Sie un- terstützt die FMS-WM als Dienstleister bei Ihrem
Einhaltung geltenden Rechts
Abwicklungsauftrag.
Die FMS-WM und die FMS-SG (im Folgenden „FMS“) unterliegen neben den aufsichtsrechtli- Unsere Geschäftspartner halten sich an chen Verpflichtungen auch der besonderen Be- geltendes Recht auf lokaler, nationaler und obachtung der Öffentlichkeit. Daraus folgt, dass internationaler Ebene. an das Verhalten der FMS, ihrer Leitungsorgane und ihrer Mitarbeiter1 ein strenger Maßstab in • Die Einhaltung aller geltenden Gesetze und geschäftlichen, rechtlichen und ethischen Ange- Vorschriften ist für uns selbstverständlich. legenheiten anzulegen ist. Wir erwarten das auch von unseren Ge- Dieses Engagement muss auch in den Bezie- schäftspartnern. Nur so kann eine vertrau- hungen Ausdruck finden, die die FMS mit Ge- ensvolle und langfristige Geschäftsbezie- schäftspartnern unterhält. hung gesichert werden.
Für unsere Geschäftspartner legt der FMS • Alle Geschäftspartner kennen die grundle- Supplier Code of Conduct deshalb verbindliche genden Gesetze, Vorschriften und Richtli- Mindestanforderungen in der Geschäftsbezie- nien, die für ihre jeweilige Tätigkeit für, ge- hung mit der FMS fest. Erfolgreicher Geschäfts- meinsam mit oder im Namen der FMS rele- beziehungen hängen maßgeblich vom gemein- vant sind. samen Bekenntnis zu Integrität und verantwor- tungsvollem Unternehmertum ab. • In einzelnen Ländern, Geschäftsfeldern oder Märkten können strengere Vorschriften bestehen als jene, die in diesem Supplier
1 Zur leichteren Lesbarkeit wird nur die männliche Form verwendet.
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Code of Conduct beschrieben sind. In sol- • Unsere Geschäftspartner lassen nicht zu, chen Fällen sind die strikteren Vorschriften dass Ihnen selbst Vorteile versprochen oder anzuwenden. angeboten werden.
Einhaltung von Außenwirt-
schaftsrecht Schutz des Vermögens und
Eigentums
Unsere Geschäftspartner halten sich an au- ßenwirtschaftsrechtliche Vorgaben. Unsere Geschäftspartner verurteilen jede Form von Betrug und anderem vermögensschädigendem Verhalten gegen- • Nationale und internationale Gesetze regle- über der FMS und Dritten. mentieren den Import, Export oder inländi- schen Handel von Waren, Technologien oder Dienstleistungen, den Umgang mit be- • Jede Form des Betrugs oder vermögens- stimmten Produkten sowie den Kapital- und schädigender Delikte (z. B. Betrug, Untreue, Zahlungsverkehr. Durch angemessene Diebstahl, Unterschlagung, Steuerhinterzie- Maßnahmen muss sichergestellt werden, hung oder Geldwäsche) ist verboten, unab- dass durch Transaktionen mit Dritten nicht hängig davon, ob dadurch FMS-Firmenver- gegen geltende Wirtschaftsembargos oder mögen oder das Vermögen Dritter geschä- Vorschriften der Handels-, Import- und Ex- digt wird. portkontrolle oder zur Bekämpfung der Ter- rorismusfinanzierung verstoßen wird.
Fairer Wettbewerb
Schutz vor Korruption und
Bestechung Unsere Geschäftspartner halten sich an gel- tendes Kartell- und Wettbewerbsrecht.
Unsere Geschäftspartner verurteilen jede • Unsere Geschäftspartner bekennen sich Form von Korruption und Bestechung. zum fairen und unbeeinträchtigten Wettbe- werb als dem Grundprinzip einer freien Wirt- • Bei unseren Geschäftspartnern ist jede schaft. Sie unterlassen wettbewerbsbe- Form von Bestechung und Bestechlichkeit schränkende Absprachen mit Wettbewer- verboten, sei es von Amtsträgern oder im bern, Lieferanten, Vertriebsunternehmen, geschäftlichen Umgang. Händlern und Kunden sowie wettbewerbs- beschränkende Praktiken. • Unsere Geschäftspartner tätigen Zuwen- dungen, etwa im Rahmen von Einladungen oder im Zusammenhang mit Werbemaßnah- men, Geschenken, Spenden und Sponso- ring nur im rechtlich zulässigen Rahmen.
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Schutz geistigen Eigentums Finanzielle Integrität
Unsere Geschäftspartner respektieren und Unsere Geschäftspartner führen ihre Ge- schützen geistiges Eigentum jeglicher Art. schäfte, die Aufbewahrung von Unterlagen sowie die Finanzberichterstattung ord- nungsgemäß aus. • Als geistiges Eigentum werden, unabhängig von ihrem kommerziellen Wert, alle Pro- dukte geistiger Arbeit bezeichnet. Dazu ge- • Geschäftsvorgänge, Vermögenswerte und hört z.B. Software. Geistiges Eigentum ist Verbindlichkeiten werden in Übereinstim- durch Gesetze (z. B. durch das Urheber- mung mit den gesetzlichen Anforderungen recht, durch Marken-, Design- oder Patent- aufgezeichnet und dokumentiert. rechte) als Geschäftsgeheimnis oder Know- • Für die Finanzbuchhaltung relevante Doku- how geschützt. mente dürfen nicht bewusst mit falschen • Der Schutz geistigen Eigentums ist für die oder irreführenden Einträgen versehen wer- FMS von wesentlicher geschäftspolitischer den. Jede Form der Bilanzmanipulation ist Bedeutung und wird daher ebenso von un- untersagt. seren Geschäftspartnern erwartet.
Interessenkonflikte
Datenschutz
Unsere Geschäftspartner legen mögliche oder tatsächliche Interessenkonflikte offen Unsere Geschäftspartner beachten die gel- und lösen diese schnellstmöglich. tenden Gesetze und Regeln, wenn personenbezogene Daten und Informatio- nen erhoben, gespeichert, verarbeitet • Geschäftspartner, die bei ihrer Tätigkeit in oder übertragen werden. Bezug auf die FMS von einem möglichen oder tatsächlichen Interessenkonflikt betrof- fen sind, sind verpflichtet, diesen umgehend • Bei der Erhebung, Speicherung, Verarbei- offenzulegen und zu lösen. tung oder Übertragung personenbezogener Daten (z. B. Name, Adresse, Telefonnum- mer, Geburtsdatum, Informationen über den Vertraulichkeit und Ge- Gesundheitszustand) von Mitarbeitern, Kun- schäftsinformationen den oder anderen Dritten achten unsere Ge- schäftspartner auf größte Sorgfalt und strenge Vertraulichkeit sowie die Einhaltung Unsere Geschäftspartner schützen vertrau- geltender Gesetze und Regeln. liche Informationen vor unbefugter Weitergabe und Missbrauch, ebenso wie die Reputation der FMS in öffentlichen Stellungnahmen.
• Unsere Geschäftspartner stellen sicher, dass vertrauliche Informationen und Daten
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sorgfältig verwahrt, nicht an Unbefugte wei- Informationssicherheit tergeleitet oder diesen zugänglich gemacht und ausschließlich zu den vereinbarten Ge- schäftszwecken genutzt werden. Unsere Geschäftspartner nutzen Informatio- nen, die ihnen von der FMS zur Verfügung • Das Besprechen vertraulicher Informationen gestellt werden, ausschließlich zur Erfül- in der Öffentlichkeit und sozialen Medien lung ihrer Aufgaben im Rahmen der Leis- oder die unbefugte Weitergabe von Informa- tungen für die FMS und schützen sie vor in- tionen über das Unternehmen oder dessen ternem und externem Missbrauch. Kunden an Dritte, wie z. B. Medien, stellen eine Verletzung der Vertraulichkeit dar. • Im Geschäftsalltag werden regelmäßig schützenswerte Informationen genutzt und mit IT-Systemen verarbeitet. Hierbei sind
Insiderhandel
geeignete Sicherheitsvorkehrungen (Pro- zesse, zugelassene Technologien und lizen- zierte Software) erforderlich, die den Schutz Unsere Geschäftspartner halten sich an die geistigen Eigentums und persönlicher Daten Gesetze zum Insiderhandel. gewährleisten. Die Missachtung notwendi- ger Sicherheitsmaßnahmen kann schwer- • Es ist gesetzlich verboten, Insiderinformatio- wiegende Folgen haben, wie Datenverlust, nen beim Handel mit Finanzinstrumenten zu Diebstahl personenbezogener Daten oder verwenden sowie Insiderinformationen an Verletzung des Urheberrechts. Dritte für ebensolche Zwecke mitzuteilen. • Unsere Geschäftspartner verpflichten sich, • Insiderinformationen sind nicht öffentlich be- die von der FMS bereitgestellten Informatio- kannte präzise Informationen, die direkt oder nen nur zur Erfüllung der mit der FMS beste- indirekt einen oder mehrere Emittenten oder henden Vereinbarungen zu nutzen und nicht ein oder mehrere Finanzinstrumente betref- für eigene oder persönliche Zwecke, die un- fen und die, wenn sie öffentlich bekannt wür- angemessen oder unzulässig sind, oder für den, geeignet wären, den Kurs dieser Finan- unethische oder illegale Aktivitäten. zinstrumente oder den Kurs damit verbunde- • Es ist Aufgabe unserer Geschäftspartner si- ner derivativer Finanzinstrumente erheblich cherzustellen, dass alle erforderlichen Maß- zu beeinflussen. Beispiele für derartige Um- nahmen getroffen werden, um den Schutz stände können u. a. Gewinnsteigerungen sensibler Informationen vor internem und und -einbrüche, Großaufträge, Pläne zur Fu- externem Missbrauch und Bedrohungen zu sion oder Übernahme eines Unternehmens, gewährleisten. bedeutende neue Produkte oder Personal- veränderungen in der Unternehmensfüh- rung sein.
• Werden unseren Geschäftspartnern solche Informationen bekannt, so gehen sie damit im Einklang mit den Vorschriften zum Insi- derhandel um.
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Mitarbeiter Faire Arbeitsbedingungen
Menschenrechte
Unsere Geschäftspartner halten sich an die gesetzlichen Regelungen für faire Arbeits- Unsere Geschäftspartner respektieren und bedingungen und ermöglichen es ihren Mit- unterstützen den Schutz der universell arbeitern, Themen offen und ohne Sorge anerkannten Menschenrechte und stellen vor Repressalien anzusprechen. sicher, dass sie sich nicht an Menschen- rechtsverletzungen mitschuldig machen. • Die gesetzlichen Regelungen zur Sicherung fairer Arbeitsbedingungen, einschließlich • Unsere Geschäftspartner bekennen sich zu solcher zur Entlohnung, zu Arbeitszeiten den Grundsätzen der Allgemeinen Erklä- und zum Schutz der Privatsphäre, werden rung der Menschenrechte, des UN Global von unseren Geschäftspartnern eingehal- Compact, der UN-Leitprinzipien für Wirt- ten. schaft und Menschenrechte und den Kern- • Weiterhin achten unsere Geschäftspartner arbeitsnormen der ILO. die Rechte auf Vereinigungsfreiheit und Kol- lektivverhandlungen in Übereinstimmung Verbot von Zwangs- und Kin- mit geltenden Rechten und Bestimmungen.
derarbeit
• Einschüchterungsversuche und Repressa- lien gegenüber Mitarbeitern, die in gutem Glauben ein tatsächliches oder vermutetes Jede Form der Zwangs- und Kinderarbeit ist Fehlverhalten melden, werden von unseren bei unseren Geschäftspartnern verboten. Geschäftspartnern nicht geduldet. Unsere Geschäftspartner geben ihren Mitarbeitern auch die Möglichkeit, vertraulich auf poten- • Unsere Geschäftspartner dulden keine Kin- zielle Compliance-Verstöße hinzuweisen. derarbeit im Sinne der Konventionen 138 und 182 der ILO und der nationalen Ge- setze. Das Mindestalter eines Kindes oder Heranwachsenden zur Beschäftigung oder Antidiskriminierung und Be- Arbeit darf nicht unter dem Alter liegen, in
lästigung
dem die Schulpflicht des Landes endet, in dem der Geschäftspartner unternehmerisch tätig ist. Unsere Geschäftspartner sorgen für ein Ar- beitsumfeld, das frei ist von • Auch Zwangsarbeit, d.h. jede Arbeit, die von Diskriminierung. einer Person gegen ihren Willen und unter Androhung einer Strafe verlangt wird, sowie moderne Formen der Sklaverei und des • Unsere Geschäftspartner dulden keinerlei Menschenhandels werden von unseren Ge- diskriminierendes Verhalten gegenüber Mit- schäftspartnern nicht toleriert. arbeitern oder Bewerbern aus Gründen der ethnischen Herkunft, der Nationalität, des Geschlechts, der Schwangerschaft oder El- ternschaft, des Familienstands, des Alters,
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einer Behinderung, der Religion oder Welt- • Sie bemühen sich, Umweltverschmutzung anschauung, der sexuellen Orientierung zu minimieren und Umweltschutz kontinuier- oder aus anderen unter ein Diskriminie- lich zu verbessern. rungsverbot fallenden Gründen.
• Unsere Geschäftspartner pflegen einen res- pektvollen und würdevollen Umgang mit ih- Umsetzung ren Mitarbeitern, frei von Belästigung, Mob- bing oder Einschüchterungen. Einhaltung
Unsere Geschäftspartner gewährleisten die
Gesundheit und Sicherheit
Umsetzung und Einhaltung des FMS Supp- lier Code of Conduct im Vertragsverhältnis zur FMS. Unsere Geschäftspartner sorgen für Ge- sundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz.
• Unsere Geschäftspartner gewährleisten, dass den Mindeststandards dieses Supplier • Unsere Geschäftspartner sorgen für ein ge- Code of Conduct im Vertragsverhältnis zur sundes und gefahrenfreies Arbeitsumfeld ih- FMS entsprochen wird. rer Mitarbeiter, indem sie die Gesetze und Regeln zur Gesundheit und Sicherheit am • Hierfür geben unsere Geschäftspartner die Arbeitsplatz einhalten. Werte und Grundsätze des Supplier Code of Conduct an ihre Mitarbeiter, die für die FMS tätig werden, weiter und wirken auf deren Befolgung hin.
Nachhaltigkeit
Verantwortungsvoller Um-
gang mit natürlichen Ressour- Supply Chain Compliance
cen
Unsere Geschäftspartner wirken darauf hin, Umwelt- und Klimaschutz sowie der verant- dass auch ihre eigenen Geschäftspartner, wortungsvolle Umgang mit natürlichen Res- die für die FMS eingesetzt werden, die Min- sourcen bilden einen wesentlichen Teil der destanforderungen des FMS Supplier Code Verantwortung unserer Geschäftspartner of Conduct kennen und befolgen. gegenüber Umwelt und Gesellschaft.
• Da die Mindestprinzipien des FMS Supplier • Unsere Geschäftspartner halten sich an gel- Code of Conduct im gesamten Wertschöp- tende Vorschriften und internationale Stan- fungsprozess eingehalten werden sollen, dards zum Umweltschutz, insbesondere weisen unsere Geschäftspartner Dritte, die zum betrieblichen und produktbezogenen sie ihrerseits in der Tätigkeit für die FMS ein- Umweltschutz. setzen (z. B. Subunternehmer, Berater), auf den FMS Supplier Code of Conduct hin und wirken auf dessen Einhaltung im Auftrags- verhältnis zur FMS hin.
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Verstöße gegen den FMS Sup- • Die Kommunikation mit dem Hinweisgeber plier Code of Conduct wird vertraulich behandelt.
Verstöße gegen den FMS Supplier Code of
Ansprechpartner
Conduct können zu angemessenen Maß- nahmen durch die FMS führen.
Die Compliance-Abteilung der FMS steht Geschäftspartnern für Fragen und Anregun- • Der FMS Supplier Code of Conduct ist Be- gen zum FMS Supplier Code of Conduct als standteil aller vertraglichen Absprachen mit Ansprechpartner zur Verfügung. FMS-Geschäftspartnern im Sinne von Abs. 1.2 dieses Codes.
• Bei Verdacht des Verstoßes gegen den FMS Supplier Code of Conduct unterstützt der FMS Wertmanagement AöR Geschäftspartner die FMS bei der Aufklä- Compliancebeauftragter Christian Timm rung des Sachverhalts. Prinzregentenstraße 56 80538 München • Im Fall von Verstößen gegen den FMS Tel. 089/9547627-311 Supplier Code of Conduct behält sich die Compliance@fms-wm.de FMS angemessene Reaktionsmöglichkeiten vor, die von der Schwere des Verstoßes ab- hängig sind. Hierzu zählen insbesondere, aber nicht ausschließlich, die Aufforderung zur unverzüglichen Beseitigung des Versto- ßes, die Geltendmachung von Schadenser- satz oder Vertragskündigung. Für den Fall schwerwiegender Verstöße gegen den FMS Supplier Code of Conduct behält sich die FMS das Recht zur außerordentlichen Ver- tragskündigung vor.
Meldung von Verstößen
Verstöße können von unseren Mitarbeitern und auch unseren Geschäftspartnern ge- meldet werden.
• Wesentliche Verstöße gegen den Supplier Code of Conduct der FMS können unter der folgenden E-Mail-Adresse abgegeben wer- den:
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Rahmenvertrag über die Erbringung von Beratungsdienstleistungen
Anlage 8
Leistungserfassungsbogen Muster
zum Rahmenvertrag (Vergabeunterlage C.1) · Vergabe-Nr. 2026-07-KB_RV_BeratungsDL
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Einsatzbericht externe/r Mitarbeiter/in gem. Vertrag-/Projekt-Nr.
Externe/r Mitarbeiter/in:
Firma:
Projekt/Abteilung:
Leistungszeitraum: April 2027
| Datum | Start | Ende | Pause | Arbeitszeit Normalzeit | Arbeitszeit Industriezeit | Aufgabenbeschreibung | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Donnerstag | 01.04.2027 | 0:00 | 0,00 | ||||
| Freitag | 02.04.2027 | 0:00 | 0,00 | ||||
| Samstag | 03.04.2027 | 0:00 | 0,00 | ||||
| Sonntag | 04.04.2027 | 0:00 | 0,00 | ||||
| Montag | 05.04.2027 | 0:00 | 0,00 | ||||
| Dienstag | 06.04.2027 | 0:00 | 0,00 | ||||
| Mittwoch | 07.04.2027 | 0:00 | 0,00 | ||||
| Donnerstag | 08.04.2027 | 0:00 | 0,00 | ||||
| Freitag | 09.04.2027 | 0:00 | 0,00 | ||||
| Samstag | 10.04.2027 | 0:00 | 0,00 | ||||
| Sonntag | 11.04.2027 | 0:00 | 0,00 | ||||
| Montag | 12.04.2027 | 0:00 | 0,00 | ||||
| Dienstag | 13.04.2027 | 0:00 | 0,00 | ||||
| Mittwoch | 14.04.2027 | 0:00 | 0,00 | ||||
| Donnerstag | 15.04.2027 | 0:00 | 0,00 | ||||
| Freitag | 16.04.2027 | 0:00 | 0,00 | ||||
| Samstag | 17.04.2027 | 0:00 | 0,00 | ||||
| Sonntag | 18.04.2027 | 0:00 | 0,00 | ||||
| Montag | 19.04.2027 | 0:00 | 0,00 | ||||
| Dienstag | 20.04.2027 | 0:00 | 0,00 | ||||
| Mittwoch | 21.04.2027 | 0:00 | 0,00 | ||||
| Donnerstag | 22.04.2027 | 0:00 | 0,00 | ||||
| Freitag | 23.04.2027 | 0:00 | 0,00 | ||||
| Samstag | 24.04.2027 | 0:00 | 0,00 | ||||
| Sonntag | 25.04.2027 | 0:00 | 0,00 | ||||
| Montag | 26.04.2027 | 0:00 | 0,00 | ||||
| Dienstag | 27.04.2027 | 0:00 | 0,00 | ||||
| Mittwoch | 28.04.2027 | 0:00 | 0,00 | ||||
| Donnerstag | 29.04.2027 | 0:00 | 0,00 | ||||
| Freitag | 30.04.2027 | 0:00 | 0,00 | ||||
| Summe Stunden | 0,00 |
Ort, Datum Ort, Datum
Unterschrift Externe/r Mitarbeiter/in genehmigt FMS-WM
Anlage 8 zum Rahmenvertrag