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A.0_Verfahrensbedingungen.pdf

Beratungsleistungen zu Bank, Organisation, IT, Prüfung, Steuern und Informationssicherheit

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 14.10.2026, 08:02 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.evergabe-online.de

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Verfahrensbedingungen

zum

Vergabeverfahren

„Rahmenvertrag Beratungsdienstleistungen“

FMS Wertmanagement AöR (Anstalt öffentlichen Rechts) Prinzregentenstraße 56 80538 München Deutschland

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  1. Vorbemerkungen

Diese Verfahrensbedingungen enthalten eine Beschreibung der Einzelheiten der Durchführung des Vergabeverfahrens „Rahmenvertrag Beratungsdienstleistungen“. Gemeinsam mit den übrigen Vergabeunterlagen umfassen die Verfahrensbedingungen alle Angaben, die erforderlich sind, um möglichen Bietern eine Entscheidung über die Teilnahme am Vergabeverfahren zu ermöglichen.

Eine zusammenfassende Übersicht der Vergabeunterlagen ist Anlage 1 zu diesen Verfahrensbedingungen zu entnehmen.

Die Verfahrensbedingungen sichern faire Wettbewerbsbedingungen und helfen den Bietern, form- und fristgerechte Angebote einzureichen. Sie enthalten insbesondere Informationen zum Auftragsgegenstand sowie zum Ablauf des Vergabeverfahrens.

1.1.Hinweise zur Auftraggeberin

Die FMS Wertmanagement AöR (im Folgenden FMS-WM bzw. Auftraggeberin) ist eine organisatorisch und wirtschaftlich selbstständige, teilrechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts, die seit der Auflösung der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA) innerhalb des Geschäftsbereichs des Bundesministeriums der Finanzen fortbesteht.

Aus den zu vergebenden Verträgen bezugsberechtigt ist ausschließlich die FMS-WM.

Die Auftraggeberin übernahm zum 1. Oktober 2010 von der Hypo Real Estate Holding AG und deren unmittelbaren und mittelbaren Tochterunternehmen und Zweckgesellschaften im In- und Ausland (zusammen die HRE-Gruppe) zum Zwecke der Stabilisierung der HRE-Gruppe und des Finanzmarkts insgesamt, Risikopositionen und nicht strategienotwendige Geschäftsbereiche und wickelt diese nach wirtschaftlichen Grundsätzen ab. Dabei minimiert sie Verluste und nimmt Ertragschancen wahr.

Die Auftraggeberin ist aktuell im Begriff, ihr Betriebsmodell zu verschlanken und kostenoptimiert aufzustellen. In diesem Zusammenhang ist geplant, dass die Tochtergesellschaft FMS Service GmbH mit der Auftraggeberin mit Wirkung zum 31.12.2026 zusammengelegt wird, so dass ab dem 01.01.2027 nur noch die Auftraggeberin mit Sitz in München und einer Niederlassung in Dublin (Irland) bestehen wird.

Weitere Informationen zur Auftraggeberin finden sich unter www.fms-wm.de.

1.2. Hinweise zu den Vergabeunterlagen

Die Vergabeunterlagen enthalten alle Angaben, die erforderlich sind, um möglichen Bietern eine Entscheidung über die Teilnahme am Vergabeverfahren zu ermöglichen. Zu den Vergabeunterlagen gehören in diesem Vergabeverfahren:  das Anschreiben (= Aufforderung zur Angebotsabgabe),  die Verfahrensbedingungen (= Teil A der Vergabeunterlagen),  die Vertragsunterlagen. Diese wiederum bestehen aus:

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  • der Leistungsbeschreibung bzw. dem Leistungsverzeichnis (= Teil B der Vergabeunterlagen),
  • den Vertragsbedingungen / Verpflichtungsvordrucken zur Vertragsausführung (= Teil C der Vergabeunterlagen mit „C“-Vordrucken),
  • den Vordrucken für die Angebotserstellung / Erklärungsvordrucke zur Eignung (= Teil D der Vergabeunterlagen mit „D“-Vordrucken),
  • den Anlagen (= Teil E der Vergabeunterlagen). Alle in diesem Vergabeverfahren zu verwendenden Vordrucke können Anlage 1 zu diesen Verfahrensbedingungen entnommen werden. Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass die in den Vordrucken enthaltenen Hinweise für die Angebotsabgabe zu beachten sind.

1.3.Vergabegegenstand

Die Auftraggeberin beabsichtigt, nicht-exklusive Rahmenverträge über die Erbringung von Beratungsdienstleistungen in den folgenden vier Losen zu vergeben:

Los 1: Bankfachliche, Organisations- und IT-Beratung

Los 2: Prüfungsnahe Beratung

Los 3: Steuerberatung

Los 4: Informationssicherheitsberatung

Maßgeblich für den Inhalt der ausgeschriebenen Leistung ist abschließend die Leistungsbeschreibung in Vordruck B.1, auf die hier verwiesen wird.

Die Auftraggeberin plant, den geeigneten Unternehmen mit den wirtschaftlichsten Angeboten den Zuschlag nach Ablauf der Wartefrist gemäß § 134 Abs. 2 GWB zu erteilen. Die maximale Anzahl der Unternehmen pro Los, mit denen ein Rahmenvertrag geschlossen werden soll, wird in Ziffer 3.2 unten aufgelistet.

  1. Allgemeines zum Vergabeverfahren

2.1.Verfahrensart, anwendbares Recht

Bei diesem Verfahren handelt es sich um ein offenes Verfahren gemäß § 15 VgV.

Die Auftraggeberin behält sich ausdrücklich vor, den vorgesehenen Verfahrensablauf jederzeit einseitig und ggf. losspezifisch zu verändern, sofern sie dies für erforderlich erachtet. Die Bieter werden über mögliche Änderungen unter Beachtung der vergaberechtlichen Grundsätze informiert.

Es gilt deutsches Recht. Angebote und sonstiger Schriftverkehr sind in deutscher Sprache abzufassen. Auf die Vorschriften des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Vergabeverordnung (VgV) wird ausdrücklich verwiesen.

2.2.Elektronische Abwicklung des Vergabeverfahrens

Die Vergabeunterlagen stehen auf der Vergabeplattform unter http://www.evergabe-online.de unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt zum Abruf zur Verfügung. Der Abruf von Vergabeunterlagen über den oben genannten Link dient nur einer ersten Ansicht. Um an dem Vergabeverfahren teilnehmen zu können, muss der Bieter registriert sein und die Teilnahme

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aktivieren. Nur wenn der Bieter seine Teilnahme an dem Vergabeverfahren aktiviert, wird er über etwaige Änderungen der Vergabeunterlagen aktiv informiert und kann Bieterfragen zum Vergabeverfahren stellen bzw. die Antworten hierzu erhalten.

Nähere Informationen finden Sie auf dem eVergabe-Informations-Server des Beschaffungsamtes unter www.evergabe-online.de. Die jeweils gültigen Nutzungsbedingungen des Beschaffungsamtes des Bundesministeriums des Innern für die eVergabe-Plattform (insbesondere die Nutzungsvoraussetzungen und Pflichten für Bieter sowie die Supportzeiten) sind zu beachten.

Das Verfahren ist außerdem auch auf der Homepage der FMS-WM unter https://www.fms- wm.de/de/ausschreibungen veröffentlicht. Gleiches gilt für den Link zu der Homepage, auf welcher die Teilnahme aktiviert wird und die jeweiligen Vergabeunterlagen einzusehen sind.

Angebote sind ausschließlich elektronisch über die eVergabe-Plattform des Bundes mittels der dort bereitgestellten Softwarekomponente „AnA-Web“ zu übermitteln. Angebote per Post, per E-Mail oder in sonstiger Form (auch wenn sie unterzeichnet sind) sind nicht zugelassen.

Nach der Absendung des Angebotes geht dem Bieter eine elektronische Eingangsbestätigung zu. Sollte dem Bieter keine Eingangsbestätigung zugehen, ist mit der technischen Hotline der Vergabeplattform Kontakt aufzunehmen oder das Angebot erneut abzugeben. Es liegt in der Verantwortung des Bieters darauf zu achten, dass er die jeweils aktuellste Softwarekomponente für die eVergabe-Plattform des Bundes verwendet.

Technische Hotline der eVergabe-Plattform des Bundes

Die Hotline beim Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern ist zu dessen Geschäftszeiten zu erreichen unter:

Telefon0228 99 610-1234
Telefon (aus d. Ausland)+49 228 99 610-1234
E-Mailticket@bescha.bund.de

Angebote müssen nicht mit einer elektronischen Signatur versehen werden. Verlangt ist die elektronische Übermittlung in Textform nach § 126b BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Danach muss es sich um eine lesbare Erklärung handeln, in der die Person des Erklärenden genannt ist und die auf einem dauerhaften Datenträger gespeichert werden kann. Durch das Hochladen des Angebotes über die Vergabeplattform werden diese Anforderungen erfüllt.

Für die Kommunikation mit dem Bieter – einschließlich der eventuellen Zuschlagserteilung – werden automatisch die Daten zu Grunde gelegt, mit denen der Bieter auf der eVergabe- Plattform registriert ist. Die im „Angebotsschreiben D.0“ gemachten Angaben zum Bieter bzw. Bevollmächtigten der Bietergemeinschaft sind hierfür nicht maßgeblich. Achten Sie daher bitte bei der Registrierung auf eine vollständige und korrekte Firmenangabe (mit Rechtsformbezeichnung und Sitz). Die Registrierungsdaten sind vom Bieter immer aktuell zu halten. Nehmen Sie bitte dort - sofern erforderlich - eine Korrektur oder Ergänzung vor.

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2.3.Bieterfragen / Kommunikation mit der Vergabestelle

Die vollständige Kommunikation während des gesamten Vergabeverfahrens, wie z.B. das Stellen und die Beantwortung von Bieterfragen, das Versenden von Angeboten, Aufklärungen zum Angebotsinhalt und zur Prüfung der Kalkulation usw., erfolgt ausschließlich auf elektronischem Wege über die eVergabe-Plattform des Bundes.

Anfragen sind unter „Meine eVergabe“ im „AnA-Web“ über die Seite „Ausschreibung bearbeiten“ mit der Aktion „Vergabestelle kontaktieren“ zu versenden.

Eventuell auftretende Fragen zu den Vergabeunterlagen sollten umgehend - jedoch spätestens bis einschließlich zum

  1. November 2026

und unter Verwendung des Vordruckes „Fragenkatalog“ (Anlage E.1) über die Vergabeplattform mittels einer Mitteilung über die Aktion „Vergabestelle kontaktieren“ des „AnA-Web“ gestellt werden. Als Betreff ist in der entsprechenden Mitteilung das Wort „Bieterfrage“ einzugeben.

Die Möglichkeit, Bieterfragen an die Auftraggeberin zu richten, gilt auch für Fragen oder Änderungsvorschläge in Bezug auf das vorgegebene Vertragswerk (Muster Rahmenvertrag Beratungsdienstleistungen, Vordruck C.1). Die Auftraggeberin wird die fristgerecht eingegangenen Änderungsvorschläge prüfen und das Vertragswerk gegebenenfalls anpassen.

Folgende Vertragsbedingungen des Muster-Rahmenvertrags (Vordruck C.1) sind aufgrund gesetzlicher Anforderungen sowie verbindlicher interner Richtlinien der Auftraggeberin nicht verhandelbar und können daher nicht Gegenstand von Änderungsvorschlägen sein: (i) die Haftungsregelung (§ 14); (ii) die Informations- und Prüfungsrechte der BaFin, der Finanzagentur und des Bundesrechnungshofs (§ 11 Abs. 2); (iii) die Regelungen zu Nutzungsrechten an Arbeitsergebnissen (§ 10 Abs. 6); (iv) die Verpflichtung zur Einhaltung des Verhaltenskodex der FMS Wertmanagement AöR (§ 11 Abs. 3). Änderungsvorschläge, die diese Regelungen betreffen, werden nicht berücksichtigt.

Verspätet eingehende Fragen gelten als nicht rechtzeitig gestellt und werden im Regelfall nicht mehr berücksichtigt. Die Beantwortung erfolgt im Regelfall bis spätestens sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist.

Nach dem Ablauf der Angebotsabgabefrist kann nur noch im „AnA-Web“ über die Aktion „Vergabestelle kontaktieren“ mit der Vergabestelle kommuniziert werden (z.B. zur Beantwortung von Aufklärungsersuchen).

  1. Angebot

3.1.Frist zur Abgabe eines Angebots

Das Angebot muss für alle vier Lose bis zum

  1. November 2026, um 10:00 Uhr (CET)

eingegangen sein.

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Der Vorgang der Angebotsabgabe kann je nach Internetverbindung einige Zeit in Anspruch nehmen. Die Übertragung des Angebotes ist erst dann abgeschlossen, wenn das letzte Byte übertragen ist. Dieser Zeitpunkt gilt als Angebots-Abgabetermin. Das Angebot wird von der eVergabe-Plattform mit einem entsprechenden elektronischen Zeitstempel versehen. Bitte achten Sie daher darauf, rechtzeitig mit der Übermittlung des Angebots zu beginnen. Verspätet eingegangene Angebote müssen zwingend ausgeschlossen werden.

Eine Übersicht über die Fristen für alle vier Lose ist im Folgenden aufgeführt:

TerminVerfahrensschritt
12. Oktober 2026Auftragsbekanntmachung; Aufforderung zur Abgabe von Angeboten
10. November 2026 Frist für die Einreichung von Bieterfragen
20. November 2026, 10:00 Uhr (CET)Abgabefrist für Angebote
11. Dezember 2026 Bieterinformation über die beabsichtigte Zuschlagserteilung
22. Dezember 2026Zuschlagserteilung/Vertragsabschluss
15. Februar 2027 Bindefrist des Angebotes

3.2.Inhalt des Angebots

Für die Erstellung des Angebotes gelten ausschließlich die von der Auftraggeberin zu diesem Verfahren zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen. Der Beschaffungsgegenstand ist der Leistungsbeschreibung (Vordruck B.1) zu entnehmen. Die Abgabe von Angeboten für mehrere oder alle Lose ist zulässig. Eine Beschränkung auf eine Höchstanzahl an Losen, für die ein Bieter einen Zuschlag erhalten kann, besteht nicht.

Bieter, die für mehrere oder alle Lose ein Angebot abgeben, müssen die Angebotsunterlagen nur einmal einreichen. Der Bieter hat im Angebotsschreiben (Vordruck D.0) anzugeben, für welche Lose sein Angebot gilt. Im Vordruck E.3 Preisblatt hat der Bieter die Möglichkeit, für jedes Los gesonderte Preisangaben zu tätigen. Bieter haben mit ihren Angeboten je Los, auf das sie anbieten wollen, ein ausgefülltes Fachkonzept "Darstellung des Beratungsansatzes" (D.9) einzureichen. Das Fachkonzept "Wissensmanagement innerhalb des Beratungsunternehmens" (D.10) ist je Bieter losübergreifend nur einmal einzureichen, unabhängig davon, für wie viele Lose ein Angebot abgegeben wird.

Die inhaltlichen Anforderungen an die Fachkonzepte sind direkt im jeweiligen Fachkonzept abgebildet, d.h. im D.9 Fachkonzept Beratungsansatz, D.10 Fachkonzept Wissensmanagement sowie E.2 Bewertungsmatrix.

Zum Nachweis der Erfahrung des für die Auftragsausführung vorgesehenen Personals haben Bieter zudem Referenzprojekte über mit dem losspezifischen Leistungsgegenstand vergleichbare Leistungen des für die Ausführung vorgesehenen Personals einzureichen. Hierfür steht der Vordruck D.8 Erfahrung des vorgesehenen Personals zur Verfügung.

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Inhaltliche Anforderungen an die Referenzen können den Dokumenten D.8 Erfahrung des vorgesehenen Personals sowie E.2 Bewertungsmatrix Preis-Leistung entnommen werden.

Angebote dürfen weder Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bieters im Sinne von § 305 BGB enthalten noch auf diese verweisen. Soweit Angebote dennoch Allgemeine Geschäftsbedingungen im Sinne von § 305 BGB enthalten oder auf diese verweisen, werden sie keinesfalls Vertragsbestandteil.

Das Angebot muss vollständig sein. Eine Darstellung der zwingend einzureichenden Unterlagen ist Anlage 1 zu entnehmen.

Alle Angebotspreise müssen in Euro (€) netto in die dafür vorgesehenen Felder im Vordruck E.3 Preisblatt eingetragen werden.

Die Auftraggeberin kann den Bieter gemäß § 56 VgV unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen.

Einen Anspruch auf Nachforderung von Unterlagen haben Bieter nicht. Entscheidet sich die Auftraggeberin zur Nachforderung von Dokumenten, so wird sie diskriminierungsfrei alle Bieter, die fristgerecht ein Angebot vorgelegt haben, zur Nachreichung von Erklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstigen Nachweisen unter Setzung einer angemessenen Frist auffordern. In der Aufforderung zur Nachreichung wird die Auftraggeberin den Bietern mitteilen, welche Dokumente den bekanntgegebenen oder gesetzlichen Anforderungen nicht genügen.

Sofern Bieter zur Nachreichung von Unterlagen aufgefordert werden, erfolgt die diesbezügliche Kommunikation ausschließlich über die eVergabe-Plattform (Funktionalität „Vergabestelle kontaktieren).

Das Angebot soll entsprechend den vorgegebenen Dateinamen benannt werden. Für zusätzlich beizufügende Dateien soll ein Dateiname verwendet werden, aus dem sich der Inhalt der jeweiligen Datei möglichst ohne weiteres ergibt.

Die Auftraggeberin behält sich vor, bei Bedarf Aufklärungsgespräche zum Angebotsinhalt mit den Bietern zu führen.

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Die Auftraggeberin wird im Rahmen des Vergabeverfahrens je Los maximal die folgende Anzahl an Wirtschaftsteilnehmern aufgrund der Zuschlagskriterien auswählen, mit denen sie Rahmenverträge über die Berater-Leistungen abschließt:

Los 1: Bankfachliche, Organisations- und IT-Beratung: max. 15 Vertragspartner

Los 2: Prüfungsnahe Beratung: max. 8 Vertragspartner

Los 3: Steuerberatung: max. 6 Vertragspartner

Los 4: Informationssicherheitsberatung: max. 6 Vertragspartner

Nebenangebote sind nicht zugelassen.

3.3.Bietergemeinschaften

Die Bildung von Bietergemeinschaften ist zulässig.

Bietergemeinschaften haben einen Bevollmächtigten zur Angebotsabgabe und Vertragsdurchführung zu benennen. Dazu ist der Vordruck D.1 zu verwenden. Welche Vordrucke von den Mitgliedern einer Bietergemeinschaft einzureichen sind (entweder von der Bietergemeinschaft insgesamt oder von jedem einzelnen Mitglied), kann den in Anlage 1 aufgeführten Vordrucken entnommen werden.

Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft haften gegenüber der Auftraggeberin als Gesamtschuldner.

Die mehrfache Beteiligung eines Bieters an dieser Ausschreibung, insbesondere als Einzelbieter und als Mitglied einer Bietergemeinschaft oder als Einzelbieter und als Nachunternehmen oder als Mitglied einer Bietergemeinschaft und als Nachunternehmen, wird grundsätzlich nicht zugelassen. Eine Mehrfachbeteiligung führt daher in der Regel zum Ausschluss der betroffenen Bieter, es sei denn die Bieter können die Wahrung des Geheimwettbewerbs zweifelsfrei nachweisen.

3.4.Unterauftragnehmer

Die Beauftragung von Unterauftragnehmern ist zulässig (§ 36 VgV).

Sofern der Bieter sich nicht zum Nachweis seiner Eignung auf den Nachunternehmer berufen will, muss er mit Angebotsabgabe mindestens die Teile des Auftrags benennen, die er im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigt. Hierfür ist der Vordruck D.2 einzureichen. Vor Zuschlagserteilung wird die Auftraggeberin von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, verlangen, die Unterauftragnehmer zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen. Hierfür ist ebenfalls der Vordruck D.2 einzureichen. Der Bieter kann bereits mit Angebotsabgabe die erforderlichen Erklärungen abgeben.

Unterauftragnehmer, auf die sich der Bieter zum Nachweis seiner Eignung berufen will, sind bereits mit Abgabe des Angebots namentlich zu benennen. Zusätzlich zum Vordruck D.2 ist auch der Vordruck D.4 einzureichen.

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3.5.Eignung / Eignungsleihe / Ausschlusstatbestände

Öffentliche Aufträge dürfen gemäß § 122 GWB nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben werden, die zudem nicht nach den §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden sind.

Welche Anforderungen an die Eignung gestellt werden, ergibt sich aus der Auftragsbekanntmachung und dem Vordruck D.3.

Der Nachweis der Leistungsfähigkeit und Eignung ist jeweils für das bzw. die angebotenen Lose zu erbringen; innerhalb von Los 1 genügt der Nachweis für die angebotenen Leistungsbereiche.

Dies gilt entsprechend für Bietergemeinschaften; maßgeblich ist dabei die Gesamtabdeckung aller Mitglieder der Bietergemeinschaft zusammen.

Zum Nachweis des Vorliegens der geforderten Eignungskriterien wird grundsätzlich (nur) eine entsprechende Eigenerklärung verlangt. Bei Bedarf können auch entsprechende Belege im Original verlangt werden. Die Vergabestelle wird in einem solchen Fall eine angemessene Frist für eine solche Anforderung setzen.

Eine Eignungsleihe ist im Hinblick auf die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit (z. B. Erlaubnis zur Berufsausübung oder einschlägige Referenzen) nur möglich, wenn der Ressourcengeber als Unterauftragnehmer für die betreffende Leistung eingesetzt wird.

Falls sich Bieter bzw. Bietergemeinschaften zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen bzw. technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer Unternehmen – in der Regel sind dies Unterauftragnehmer – im Rahmen einer sog. Eignungsleihe bedienen wollen bzw. müssen, ist hierfür der Vordruck D.4 zu verwenden und dem Angebot beizufügen.

Bei der Auftragsausführung hat das betreffende Unternehmen alle geltenden rechtlichen Vorschriften einzuhalten. Die Einhaltung von rechtlichen Verpflichtungen durch den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft sowie das Vorliegen von zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründen wird anhand des Vordrucks D.5 geprüft. Dieser Vordruck ist stets einzureichen.

Die Auftraggeberin behält sich vor, im Falle einer Eignungsleihe im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit eine gemeinsame Haftung des Bieters und des anderen Unternehmens nach Maßgabe des § 47 Abs. 3 VgV (z.B. in Form einer Patronatserklärung) oder vergleichbare Erfüllungssicherheiten (z.B. Bankbürgschaften) zu fordern.

Die Auftraggeberin behält sich zudem das Recht vor, die Angaben der Bieter zu ihrer Eignung bis zur Zuschlagserteilung zu verifizieren. Insbesondere in Bezug auf die abgegebenen Referenzen behält sich die Vergabestelle vor, die referenzgebende Stelle zu kontaktieren und die Referenz zu verifizieren.

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3.6.Prüfung und Wertung der Angebote

Die Angebote werden nach Ablauf der Angebotsfrist zunächst geprüft und anschließend auf Grundlage der in den Vergabeunterlagen benannten Zuschlagskriterien „Preis“ und „Leistung“ bewertet. Die Prüfung und Wertung erfolgt gemäß §§ 56 ff. VgV.

Die Prüfung und Wertung der Angebote erfolgt in folgenden Schritten:

(1) Prüfung der Angebote auf Einhaltung der Formalia (insbesondere form- und fristgerechte Übermittlung und Einreichung).

(2) Prüfung der Angebote auf Vorliegen der geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise und Entscheidung über etwaige Nachforderungen.

(3) Prüfung der Angebote auf Vorliegen von Ausschlussgründen (insbesondere § 57 VgV, §§ 123, 124 GWB und Erfüllung von Mindestanforderungen).

(4) Prüfung der Eignung des Bieters gemessen an der zu vergebenden Leistung anhand der vom Bieter eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise.

(5) Prüfung der Angemessenheit der angebotenen Preise, insbesondere unter Berücksichtigung von § 60 VgV.

(6) Wertung der Angebote nach den vorgegebenen Zuschlagskriterien. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgt gemäß den Zuschlagskriterien und der Bewertungssystematik, die in der Bewertungsmatrix Preis-Leistung Anlage E.2 dargelegt sind. Für die Preiswertung sind allein die im Preisblatt Anlage E.3 angegebenen Angebotspreise maßgeblich.

Die Wertung erfolgt – gesondert für jedes Los – anhand der folgenden Zuschlagskriterien:

KriteriumGewichtung
Preis (durchschnittlicher gewichteter Tagessatz)40%
Fachkonzept: Losspezifisch dargestellter Beratungsansatz20%
Fachkonzept: Wissensmanagement innerhalb des Beratungsunternehmens10%
Erfahrung des für die Auftragsausführung vorgesehenen Personals30%
Summe100%

3.6.1. Preiswertung

Der Bieter hat – gesondert für jedes Los – die Tagessätze in EUR netto inkl. etwaiger Reisekosten und Zusatzkosten für die jeweiligen Skill Level und Einsatzorte (München, Dublin sowie Remote) anzugeben. Die angegebenen Tagessätze je Skill Level und Einsatzort werden jeweils mit den nachfolgend angegebenen Prozentsätzen gewichtet und so auf Basis

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der genannten Gewichtung ein durchschnittlicher, gewichteter Tagessatz ermittelt, der der Preiswertung zugrunde gelegt wird.

Skill Level / EinsatzortMünchenDublinRemote
Partner / Director3%1%3%
Senior Manager7%1%7%
Manager11%3%11%
Senior Berater12%3%12%
Junior Berater12%2%12%

Dabei ist zu beachten, dass die vom Bieter im Rahmen des Vergabeverfahrens angegebenen Tagessätze bei Einzelaufträgen unter dem betreffenden Rahmenvertrag nicht überschritten werden dürfen. Sofern die Auftraggeberin im Rahmen von Mini-Tendern den Auftragnehmern die Möglichkeit einräumt, Preise anzubieten, dürfen die Tagessätze nicht höher, aber durchaus niedriger sein als im Vergabeverfahren angeboten.

Die Preiswertung erfolgt mittels linearer Interpolation. Bei dieser Bewertungsmethode werden die rechnerisch ermittelten durchschnittlichen, gewichteten Tagessätze (in Euro) in Preispunkte umgerechnet. Das Angebot mit dem niedrigsten durchschnittlichen, gewichteten Tagessatz erhält die höchsten zu erreichenden Preispunkte auf der definierten Punkteskala (1.000 Preispunkte). 0 Preispunkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 3-fachen des niedrigsten durchschnittlichen, gewichteten Tagessatzes. Alle Angebote mit einem darüber liegenden durchschnittlichen, gewichteten Tagessatz erhalten ebenfalls 0 Preispunkte. Die Preispunktebewertung für die dazwischen liegenden durchschnittlichen, gewichteten Tagessätze erfolgt über eine lineare Interpolation mit einer Genauigkeit von zwei Stellen nach dem Komma. Die erreichten Preispunkte gehen mit einer Gewichtung von 40 Prozent in die Gesamtbewertung ein.

Die Berechnung der gewichteten Preispunkte erfolgt auf Basis der folgenden Formel:

Dabei bezeichnet T den durchschnittlichen, gewichteten Tagessatz des jeweiligen Angebots, T den niedrigsten durchschnittlichen, gewichteten Tagessatz aller min gewerteten Angebote und „Gewichtung“ den Gewichtungsfaktor des Zuschlagskriteriums „Preis“ (40 %, d. h. Faktor 0,4; vgl. Ziffer 3.6.3).

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Beispielrechnung:

Ein Beratungsunternehmen hat die folgenden Tagessätze angeboten:

Tagessatz in EUR netto
Skill LevelMünchenDublinRemote
Partner/ Director2.0002.2001.900
Senior Manager1.8002.0001.700
Manager1.5001.7001.400
Senior Berater1.2001.4001.100
Junior Berater1.0001.200900

Die Tagessätze werden nun mit den in der Preiswertungstabelle angegebenen Prozentsätzen gewichtet und addiert. Der durchschnittliche, gewichtete Tagessatz des Bieters für die Preiswertung dieses Loses entspricht: 1.344 EUR

(Berechnung: 2.000 EUR * 3% + 2.200 EUR * 1% + 1.900 EUR * 3% + 1.800 EUR * 7 % + 2.000 EUR * 1% + 1.700 EUR * 7% + 1.500 EUR * 11% + 1.700 EUR * 3% + 1.400 EUR * 11% + 1.200 EUR * 12% + 1.400 EUR * 3% + 1.100 EUR * 12% + 1.000 EUR * 12% + 1.200 EUR * 2% + 900 EUR * 12%)

3.6.2. Erfahrung des für die Auftragsausführung vorgesehenen Personals

Verlangt werden je Los jeweils drei Referenzen über mit dem losspezifischen Leistungsgegenstand vergleichbare Leistungen, die in den letzten drei Jahren erbracht wurden. Sollte der Bieter mehr als drei Referenzen vorlegen, hat der Bieter anzugeben, welche drei Referenzen für die Bewertung seines Angebotes unter dem Kriterium „Erfahrung des für die Auftragsausführung vorgesehenen Personals“ herangezogen werden sollen.

Hinweis: Der Bieter ist bei der Vergabe von Einzelverträgen verpflichtet, das in seinen Projektreferenzen benannte Beratungsteam zur Durchführung der Einzelverträge einzusetzen bzw. aus diesem Team eine Auswahl der Personen für den Einzelauftrag zu treffen. Ein Austausch des Beratungsteams oder einzelner Personen des Beratungsteams ist nur unter den in § 7.1 des Rahmenvertrages geregelten Voraussetzungen zulässig.

3.6.3. Gesamtbewertung

Die Preispunkte werden mit 40 Prozent und die Leistungspunkte mit 60 Prozent gewichtet. Eine Gewichtung von 40% entspricht dabei beispielhaft einer Multiplikation mit dem Gewichtungsfaktor 0,4. Die gewichteten Punkte werden zu einer Gesamtpunktzahl „Z“ addiert. Insgesamt können die Bieter eine maximale Gesamtpunktzahl von 1.000 erhalten. Die Bieter mit der höchsten Gesamtpunktzahl „Z“ – es gilt die unter Ziffer 3.2 angegebene Höchstzahl an

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Auftragnehmern pro Los – haben die wirtschaftlichsten Angebote eingereicht und erhalten den Zuschlag.

Erreichen mehrere Angebote die gleiche Gesamtpunktzahl „Z“ und stehen damit auf dem gleichen Rang, ist aber nur noch ein Rahmenvertrag zu vergeben, erfolgt die Auswahl des Angebots, das den Zuschlag erhält, nach dem folgenden Verfahren: Den Zuschlag erhält dasjenige der gleichrangigen Angebote, das die meisten Punkte im Wertungskriterium „Preis“ erhalten hat. Haben mehrere gleichrangige Angebote in diesem Wertungskriterium die gleiche Punktzahl erzielt, entscheidet das Los.

Die Auftraggeberin sieht sich einer sparsamen und wirtschaftlichen Mittelverwendung verpflichtet. Sie behält sich daher grundsätzlich vor, Tagessätze für Beraterleistungen, welche im Vergleich zu marktüblichen Tagessätzen in ihrer Höhe signifikant nach oben abweichen, einer umfassenden Angemessenheitsprüfung zu unterziehen.

3.7.Information nach § 134 Abs. 1 Satz 1 GWB

Alle Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden spätestens 10 Kalendertage vor Zuschlagserteilung über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses informiert (vgl. § 134 GWB).

Auch der Bieter, dessen Angebot angenommen werden soll, erhält zum gleichen Zeitpunkt eine entsprechende Information über die an ihn beabsichtigte Zuschlagserteilung.

3.8.Zuschlagserteilung

Die Zuschlagserteilung erfolgt über die eVergabe-Plattform. Der Vertrag kommt mit der Erteilung des Zuschlags auf Basis des zugrunde liegenden Angebots zustande. Dies gilt unbeschadet einer möglichen späteren Dokumentation in Form einer unterzeichneten Vertragsurkunde.

3.9.Bindefrist

Die Bieter binden sich an ihr eingereichtes Angebot bis zum 15. Februar 2027. Sollte eine Verlängerung der Bindefrist notwendig werden, so wird die Auftraggeberin die Bieter auffordern, mitzuteilen, ob sie sich mit einer solchen Bindefristverlängerung einverstanden erklären.

  1. Ergänzende Informationen

4.1.Bezugnahme auf Inhalte der Auftragsbekanntmachung

Ergänzend wird ausdrücklich auf die Informationen, die in der EU-Bekanntmachung und im Schreiben „Aufforderung zur Angebotsabgabe“ enthalten sind, Bezug genommen und verwiesen.

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4.2.Urheberrechte und Kennzeichnung von Geheimnissen

Die Bieter werden aufgefordert, die Teile ihres Angebots, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, auf jeder betreffenden Seite deutlich zu kennzeichnen.

Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens von der Zustimmung auf Einsicht durch andere Verfahrensbeteiligte (z.B. andere Bieter) ausgehen (vgl. § 165 Abs. 3 S. 2 GWB).

4.3.Beschreibung der regulatorischen Anforderungen

Die Auftraggeberin unterliegt der Aufsicht mehrerer Aufsichtsbehörden, insbesondere der Aufsicht der Bundesrepublik Deutschland – Finanzagentur GmbH („Finanzagentur“), der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“), der Deutschen Bundesbank und des Bundesrechnungshofes. In der Folge sind gewisse regulatorische Anforderungen zu beachten.

4.4.Hinweispflicht bei Unvollständigkeit oder Unklarheiten in Bezug auf die Vergabeunterlagen

Die Bieter haben sich von der Vollständigkeit der ihnen überlassenen Unterlagen zu überzeugen. Bei erkannter Unvollständigkeit der Unterlagen haben sie die Auftraggeberin in Textform unverzüglich darüber zu unterrichten.

Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bieter Unklarheiten, so haben die Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Abgabe ihrer Angebote in Textform darauf hinzuweisen. Ferner haben die Bieter die Auftraggeberin auf eventuelle Widersprüche in den Vergabeunterlagen unverzüglich in Textform aufmerksam zu machen. Gleiches gilt, falls die Bieter der Auffassung sind, dass die Unterlagen gegen geltendes Recht verstoßen.

4.5.Datenschutz/ Zweckbindung der Vergabeunterlagen

Auf die Information der Bieter zum Datenschutz („Informationen zum Datenschutz“ in Anlage 2) wird hingewiesen.

4.6.Änderungen, Berichtigungen oder Rücknahme von Angeboten

Änderungen/Ergänzungen/Berichtigungen von Angeboten sind bis zum Ablauf der jeweiligen Frist zulässig, aber nur durch Abgabe eines komplett neuen Angebots möglich. Durch dieses Ersatzangebot wird ein vorher übermitteltes Angebot von der Vergabestelle als gelöscht behandelt.

Ein Ersatzangebot ist auch dann einzureichen, wenn im ursprünglichen Angebot lediglich vergessen wurde, einen Vordruck (z.B. eine Eigenerklärung) beizufügen. Das Hochladen / Nachreichen nur einzelner Dateien/Dokumente bei Angebotseinreichung über die eVergabe- Plattform ist nicht zulässig.

Die Rücknahme eines Angebots ist bis zum Ablauf der jeweiligen Frist zulässig und unter Angabe der Vergabenummer über die Vergabeplattform mitzuteilen.

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Für den Fall der unter Ziffer 3.2 erläuterten Vorgehensweise bei einer Nachforderung ist für die Einreichung von seitens der Vergabestelle nachgeforderten Unterlagen ausschließlich die Funktionalität „Vergabestelle kontaktieren“ der eVergabe-Plattform zu verwenden.

4.7.Keine Entschädigung

Für die Bearbeitung und die Einreichung von Angeboten sowie die Teilnahme am Vergabeverfahren im Übrigen wird keine Entschädigung gewährt. Die eingereichten Unterlagen gehen kostenfrei in das Eigentum der Auftraggeberin über. Die Unterlagen werden gemäß den gesetzlichen Anforderungen aufbewahrt. Nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist werden die Unterlagen vernichtet.

4.8.Rügepflicht

Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Dieser lautet:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

  1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

  2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

  3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

  4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

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Das Verfahren zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen das Vergabeverfahren richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. GWB. Zuständig sind die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt:

Bundeskartellamt Vergabekammern des Bundes Villemombler Str. 76 53123 Bonn

Anlagen

Anlage 1: Vordrucke für die Angebotserstellung

Anlage 2: Informationen zum Datenschutz - Informationen zur Erhebung personenbezogener Daten nach Artikel 13, 14 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

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Anlage 1: Vordrucke für die Angebotserstellung

DokumentnummerBezeichnungEinreichung mit dem Angebot zwingend erforderlich
A.0Verfahrensbedingungennein
B.1Leistungsbeschreibungnein
C.1Muster Rahmenvertrag Beratungsdienstleistungen inkl. Anlagennein
D.0Angebotsschreibenja
D.1Erklärung Bietergemeinschaftbei Bedarf
D.2Erklärung Unterauftragnehmerbei Bedarf
D.3Erklärung zur Eignungja
D.4Erklärung zur Eignungsleihebei Bedarf
D.5Erklärung zwingende/fakultative Ausschlussgründeja
D.6Erklärung Datenschutzja
D.7Erklärung Umsatzja
D.8Erfahrung des vorgesehenen Personalsja
D.9Fachkonzept Beratungsansatzja
D.10Fachkonzept Wissensmanagementja
E.1Fragenkatalogbei Bedarf; bitte die Fristen für die Einreichung von Bieterfragen beachten
E.2Bewertungsmatrix Preis/Leistungnein
E.3Preisblattja

Mit „ja“ gekennzeichnete Vordrucke und Anlagen sind die Unterlagen, die der Bieter bzw. der Bevollmächtigte der Bietergemeinschaft in diesem Vergabeverfahren mindestens einreichen muss. Nachfolgende Vordrucke sind nur unter den dort jeweils aufgeführten Voraussetzungen einzureichen:

 D.1: Bei Bildung einer Bietergemeinschaft  D.2: Bei Einschaltung von Unterauftragnehmern  D.4: Bei Rückgriff auf Ressourcen von Dritten zum Nachweis der Eignung

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Anlage 2 - Informationen zum Datenschutz

Informationen zur Erhebung personenbezogener Daten nach Artikel 13, 14 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Wichtige Hinweise:

  1. An Bewerber bzw. Bieter als Arbeitgeber:

Wir verarbeiten im Rahmen des Vergabeverfahrens die personenbezogenen Daten von Mitarbeitern Ihres Unternehmens, aus denjenigen Unterlagen, die Sie im Vergabeverfahren an uns übermitteln (insbesondere Teilnahmeanträge und Angebote). Im Hinblick auf die insoweit von Ihnen an uns übersandten Informationen zu Mitarbeitern Ihres Unternehmens delegieren wir hiermit unsere Informationspflichten gemäß den Art. 13 und 14 DSGVO gegenüber den betroffenen Personen auf Sie als Bewerber bzw. Bieter.

Wir bitten Sie deshalb, dieses Hinweisblatt vor der Übermittlung solcher Unterlagen an uns, allen betroffenen Beschäftigten auszuhändigen.

  1. An Bewerber bzw. Bieter, wenn und soweit sie den Einsatz von Drittunter - nehmen (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe) im Verfahren vorsehen:

Wir verarbeiten im Rahmen des Vergabeverfahrens die personenbezogenen Daten von Mitarbeitern von Drittunternehmen, die im Rahmen dieses Vergabeverfahrens von den Bewerbern bzw. Bietern für die Ausführung von Unteraufträgen vorgesehen sind (Unterauftragnehmer) sowie anderer Unternehmen, deren Kapazitäten ein Bewerber oder Bieter für den Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt (Eignungsleihe), aus denjenigen Unterlagen, die Sie im Vergabeverfahren an uns übermitteln (insbesondere Teilnahmeanträge und Angebote). Im Hinblick auf die insoweit von Ihnen an uns übersandten Informationen zu Mitarbeitern von Drittunternehmen delegieren wir hiermit unsere Informationspflichten gemäß den Art. 13 und 14 DSGVO gegenüber den betroffenen Personen der für den Einsatz vorgesehenen Drittunternehmen auf Sie als Bewerber bzw. Bieter.

Wir bitten Sie deshalb, dieses Hinweisblatt vor der Übermittlung solcher Unterlagen an uns, den für den Einsatz vorgesehenen Drittunternehmen auszuhändigen und dabei darauf hinzuweisen, dass dieses Hinweisblatt an alle betroffenen Beschäftigten im Unternehmen auszuhändigen ist. Bitte teilen Sie dem Drittunternehmen mit, ob es sich bei ihm um einen Unterauftragnehmer und/oder um einen Fall der Eignungsleihe handelt.

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  1. Einleitung

Die im Rahmen des Vergabeverfahrens bei der FMS Wertmanagement AöR einzureichenden Dokumente enthalten personenbezogene Daten, die für die Kommunikation und für die Entscheidungsfindung im Vergabeverfahren erforderlich sind. Der Schutz dieser Daten ist uns wichtig. Wir verarbeiten sie daher mit größtmöglicher Sorgfalt und in Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen.

Nachfolgend informieren wir Sie gemäß den Vorgaben der Art. 13 und 14 der Europäischen Datenschutzgrundverordnung („DSGVO“) über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns und die Ihnen nach den datenschutzrechtlichen Regelungen zustehenden Ansprüche und Rechte als Betroffene/r.

  1. Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich und an wen kann ich mich wenden?

Kontaktdaten der/des Verantwortlichen im Sinne der DSGVO:

FMS Wertmanagement AöR

Prinzregentenstraße 56

80538 München

Tel.: +49 (0)89 / 954 7627 -0

Fax.: +49 (0)89 / 954 7627 -800

Registergericht: München HRA 96076

Vertreten durch:

Christoph Müller (Vorstandssprecher)

Carola Falkner

Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten:

Erdem Durmus

c/o NOTOS Xperts GmbH

Heidelberger Straße 6

64283 Darmstadt

E-Mail: DataProtection@fms-wm.de

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  1. Welche Quellen und Daten nutzen wir?

Wir verarbeiten personenbezogene Daten, die wir im Rahmen des Vergabeverfahrens von Ihnen oder Ihrem/Ihrer Arbeitgeber/in erhalten. Das sind insbesondere die Daten aus Teilnahmeanträgen oder Angeboten, die im Vergabeverfahren gefordert und einzureichen sind. Regelmäßig handelt es sich dabei um:

 dienstliche Kontaktdaten von Ihnen als Einzelunternehmer/in oder Mitarbeiter/in Ihres/Ihrer Arbeitgebers/Arbeitgeberin, wie Vor- und Nachname, Position im Unternehmen, berufliche Telefonnummer und E-Mail-Adresse,

 Angaben zu Ihrem beruflichen Werdegang und Ihrer beruflichen Qualifikation, wie Lebensläufe, Berufsabschlüsse und persönliche Berufserfahrungen.

Darüber hinaus verarbeiten wir – soweit für das Vergabeverfahren erforderlich – personenbezogene Daten, die wir aus öffentlich zugänglichen Quellen wie Handels- und Vereinsregistern, Gewerbezentralregistern bzw. Wettbewerbsregistern, der Presse, dem Internet zulässigerweise erheben dürfen oder die uns von anderen Behörden des Bundes und der Länder oder von sonstigen Dritten (z.B. Auskunfteien) berechtigt übermittelt werden.

Wir erheben darüber hinaus personenbezogene Daten, z.B. im Zusammenhang mit Bedarfserhebungen, Beschaffungsvorhaben, Teilnahmeanträgen, Angeboten, Fragen, welche z.B. über Webformulare in eVergabeplattformen oder per E-Mail an uns übermittelt werden, Daten aus der Erfüllung unserer vertraglichen Verpflichtungen (z.B. Zahlungsverkehr) sowie Dokumentationsdaten (z.B. über Fragen und Antworten zu unseren Vergabeverfahren).

  1. Wofür verarbeiten wir Ihre Daten (Zweck der Verarbeitung) und auf welcher Rechtsgrundlage?

Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten im Einklang mit den Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung („DSGVO“) und – soweit anwendbar – des Bundesdatenschutzgesetzes („BDSG“) sowie gegebenenfalls weiteren anwendbaren Datenschutzbestimmungen.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt zum Zweck der rechtmäßigen Durchführung und Verwaltung des Vergabeverfahrens, im Einzelnen zur:

 Einhaltung der geltenden vergaberechtlichen Vorschriften, insbesondere der Vergabegrundsätze des Wettbewerbs, der Transparenz, der Wirtschaftlichkeit, der Verhältnismäßigkeit, der Gleichbehandlung sowie der Durchführung einer Eignungs- und Zuverlässigkeitsprüfung.

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 Prüfung und Beantwortung von Fragen und Hinweisen von Bewerbern bzw. Bietern im Vergabeverfahren

 Prüfung und Wertung von Interessensbekundungen, Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträgen und Angeboten im Vergabeverfahren, insbesondere auf vergaberechtliche Ausschlussgründe

 Dokumentation des Vergabeverfahrens

 Führung einer sachdienlichen Kommunikation während des Vergabeverfahrens.

Soweit die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zur Durchführung der für uns verpflichtenden Eignungsprüfung (insbesondere Angaben zur Befähigung und gegebenenfalls Erlaubnis zur Berufsausübung sowie zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit) und für die Prüfung zwingender Ausschlussgründe wegen eines Verstoßes gegen bestimmte Strafvorschriften erfolgt, ist diese gemäß Art. 6 Absatz 1 Satz 1 lit. c), Absatz 3 DSGVO in Verbindung mit den §§ 122 und 123 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen („GWB“) zur Erfüllung dieser rechtlichen Verpflichtungen zulässig.

Sind Sie Beschäftigte oder Beschäftigter eines Unternehmens, auf dessen Kapazitäten sich ein Bewerber oder Bieter im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit beruft (Eignungsleihe), erfolgt die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten für Zwecke einer Eignungs- und Zuverlässigkeitsprüfung gemäß Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c), Abs. 3 DSGVO in Verbindung mit den § 122, 123 GWB, § 47 Abs. 2 der Vergabeverordnung („VgV“).

Sind Sie Beschäftigte oder Beschäftigter eines als Unterauftragnehmer vorgesehenen Unternehmens, werden Ihre Daten nur für Zwecke der Zuverlässigkeitsprüfung verarbeitet: Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c), Abs. 3 DSGVO in Verbindung mit den § 122, 123 GWB und § 36 Abs. 5 VgV.

Im Übrigen ist die Rechtsgrundlage der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen des Vergabeverfahrens Art. 6 Absatz 1 Satz 1 lit. f) DSGVO. Diese Vorschrift gestattet uns die Verarbeitung personenbezogener Daten, soweit dies zur Wahrung unserer berechtigten Interessen oder der Interessen eines Dritten erforderlich ist, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Personen, die den Schutz personenbezogener Daten erforderlich machen, überwiegen. Unser berechtigtes Interesse besteht in der ordnungsgemäßen Durchführung des Vergabeverfahrens unter Beachtung der insoweit geltenden gesetzlichen Vorgaben.

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  1. Wer bekommt Ihre Daten?

Eine Weitergabe Ihrer Daten erfolgt nur, soweit eine Rechtsgrundlage dies gestattet. Ihre personenbezogenen Daten werden – soweit erforderlich und zulässig – weitergegeben an:

 Das Bundesamt für Justiz zur Einholung von Gewerbezentralregister-Auskünften gem. § 150a GewO

 zuständige Stellen für vergaberechtliche relevante Register (z.B. Wettbewerbsregister, Transparenzregister)

 zuständige Stellen zur Einholung von Auskünften betreffend das Vorliegen von vergaberechtlichen Ausschlussgründen

 Referenzgeber zur Überprüfung von Referenzen

 mit der Beratung oder Unterstützung im Vergabeverfahren beauftragte Dritte (z.B. Ingenieurbüros, Beratungsunternehmen, Rechtsanwaltskanzleien)

 Teilnehmer am Vergabeverfahren zur Information über die Vergabeentscheidung

 Instanzen für die Nachprüfung von Vergabeverfahren und die dort beteiligten Parteien

 Rechnungsprüfungs-, Revisions- und Kontrollinstanzen.

Sind Sie Beschäftigte oder Beschäftigter eines Unterauftragnehmers, auf dessen Kapazitäten sich ein Bewerber oder Bieter nicht zugleich im Hinblick auf seine Leistungsfähigkeit gemäß den §§ 45 und 46 VgV beruft (Eignungsleihe), erfolgt keine Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten an einen Referenzgeber. In diesem Fall werden bereits keine Referenzen abgefragt.

Soweit wir mit Auftragsverarbeitern zusammenarbeiten, werden Ihre Daten an diese weitergegeben. Auftragsverarbeiter sind Unternehmen, die wir im gesetzlich vorgesehenen Rahmen (Art. 28 DSGVO) mit der Verarbeitung von Daten beauftragen (Dienstleister, Erfüllungsgehilfen) und entsprechend anweisen. Wir bleiben auch in diesem Fall weiterhin für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten verantwortlich. Beauftragt werden diese Unternehmen von uns insbesondere in folgendem Bereich:

 Bereitstellung und Betrieb der im Vergabeverfahren eingesetzten eVergabe- Plattform des Bundes

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  1. Wie lange werden Ihre Daten gespeichert?

Ihre Daten werden nach der Erhebung so lange gespeichert, wie dies zur Durchführung des Vergabeverfahrens und unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen erforderlich ist. Als Bestandteil der Dokumentation des Vergabeverfahrens fallen Ihre Daten unter die Aufbewahrungsfristen gemäß § 8 Abs. 4 VgV (bis zum Ende der Laufzeit des Vertrages oder Rahmenvertrages, mindestens jedoch für drei Jahre ab dem Tag des Zuschlages) oder im Fall einer Unterschwellenvergabe gemäß § 6 Abs. 2 UVgO (mindestens drei Jahre ab dem Tag des Zuschlags).

Darüber hinaus können für uns abweichende Aufbewahrungsfristen gelten, die in Rechts- und Verwaltungsvorschriften wie denjenigen zur Bundeshaushaltsordnung festgelegt sind. Gemäß diesen Vorschriften kann eine Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten für einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren erforderlich sein.

Soweit nach Beendigung des Vergabeverfahrens durch Ihr Unternehmen oder durch uns noch Ansprüche bestehen oder geltend gemacht werden, werden Ihre personenbezogenen Daten jedoch erst dann gelöscht, wenn diese Ansprüche abschließend geklärt sind, spätestens jedoch mit Ablauf der gesetzlichen Verjährungsfrist. Gemäß den §§ 195 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches („BGB“) können diese Verjährungsfristen bis zu 30 Jahre betragen, wobei die regelmäßige Verjährungsfrist drei Jahre beträgt.

Sofern die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten für die vorgenannten Zwecke nicht mehr erforderlich ist, löschen wir diese.

  1. Werden Daten in ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt?

Eine Datenübermittlung in Drittländer (Staaten außerhalb der europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums - EWR) oder an eine internationale Organisation findet nicht statt.

  1. Welche Rechte haben Sie?

Kraft Gesetzes sind wir verpflichtet, Sie über Ihre nach der DSGVO zustehenden Rechte zu informieren. Nachfolgend erläutern wir Ihnen diese Rechte. Diese Rechte stehen Ihnen unter den Voraussetzungen der jeweiligen datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu. Durch die nachfolgende Darstellung werden Ihnen keine weitergehenden Rechte eingeräumt.

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a. Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO)

Gemäß Art. 15 DSGVO haben Sie das Recht, von uns eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob wir personenbezogene Daten verarbeiten, die Sie betreffen. Ist dies der Fall, so haben Sie ein Recht auf detaillierte Auskunft über die Verarbeitung dieser personenbezogenen Daten. Die Auskunftserteilung kann in begründeten Einzelfällen auf Grundlage des Art. 12 Abs. 5 Satz 2 lit. b) DSGVO oder der in § 34 BDSG geregelten Fälle abgelehnt werden.

b. Recht auf Berichtigung und Vervollständigung (Art. 16 DSGVO)

Sie können von uns die unverzügliche Berichtigung unrichtiger Daten verlangen, die Sie betreffen. Unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung haben Sie zudem das Recht, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten – auch mittels einer ergänzenden Erklärung – zu verlangen.

c. Recht auf Löschung oder „Recht auf Vergessenwerden“ (Art. 17 DSGVO)

Sie haben unter den in Art. 17 DSGVO genannten Voraussetzungen das Recht auf Löschung Ihrer personenbezogenen Daten. Dieses Recht ist in den in Artikel 17 Abs. 3 DSGVO genannten Fällen eingeschränkt.

d. Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO)

Sie haben unter den in Art. 18 DSGVO genannten Voraussetzungen das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten, u.a. wenn und solange Uneinigkeit über die Richtigkeit Ihrer Daten besteht oder Sie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen und noch nicht feststeht, ob unsere berechtigten Interessen überwiegen.

e. Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO)

Soweit eine Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns ausnahmsweise auf Ihrer freiwillig erteilten und jederzeit widerrufbaren Einwilligung oder einem Vertrag gemäß Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. b) DSGVO beruht, können Sie bei Vorliegen der in Art. 20 DSGVO genannten Voraussetzungen auch die Herausgabe der im Rahmen des Vergabeverfahrens bereitgestellten personenbezogenen Daten oder deren Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen verlangen (Recht auf Datenübertragbarkeit).

f. Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde (Art. 77 DSGVO)

Ferner haben Sie das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde insbesondere in dem EU-Mitgliedstaat Ihres Aufenthaltsorts, Ihres Arbeitsplatzes oder des Ortes des mutmaßlichen Verstoßes, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden Daten gegen die DSGVO oder andere Datenschutzvorschriften verstößt.

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Die Anschrift der für die FMS Wertmanagement AöR zuständigen Aufsichtsbehörde lautet:

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Graurheindorfer Str. 153 53117 Bonn

Telefon: +49(0)228 997799-0 E-Mail: poststelle@bfdi.bund.de De-Mail: poststelle@bfdi.de-mail.de

Weitere verwaltungsrechtliche oder gerichtliche Rechtsbehelfe, die Ihnen möglicherweise zustehen, bleiben hiervon unberührt.

g. Widerruf von Einwilligungen

Jede betroffene Person kann eine Einwilligung in die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Dies gilt auch für Datenschutz- Einwilligungen, die Sie uns vor der Geltung der DSGVO erteilt haben. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung wird davon jedoch nicht berührt.

Widerspruchsrecht gemäß Art. 21 DSGVO

Sie haben zudem das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten, die gemäß Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f) DSGVO (Datenverarbeitung auf der Grundlage einer Interessenabwägung) erfolgt, Widerspruch gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO einzulegen. Dies gilt auch für ein etwa auf diese Bestimmung gestütztes Profiling im Sinne von Art. 4 Nr. 4 DSGVO.

Legen Sie Widerspruch ein, werden wir Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr verarbeiten, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

Der Widerspruch ist formfrei möglich und an die unter Ziffer 2 angegebenen Kontaktdaten zu richten.

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  1. Besteht für Sie eine Pflicht zur Bereitstellung von Daten?

Im Rahmen des Vergabeverfahrens müssen diejenigen Ihrer personenbezogenen Daten bereitgestellt werden, die für die Durchführung und Verwaltung eines rechtmäßigen Vergabeverfahrens und der damit verbundenen vergaberechtlichen Rechte und Pflichten von uns als öffentlicher Auftraggeberin erforderlich sind.

Ohne diese Daten wird die rechtmäßige Durchführung und Verwaltung des Vergabeverfahrens gefährdet.

  1. Inwieweit gibt es eine automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall?

Zur Durchführung und Verwaltung des Vergabeverfahrens findet grundsätzlich keine vollautomatisierte Entscheidungsfindung gemäß Art. 22 DSGVO statt. Sollten wir diese Verfahren in Einzelfällen einsetzen, werden wir Sie hierüber gesondert informieren.

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung