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Beratungsleistungen für Innovations-, Transfer- und Startup-Ökosysteme

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 27.10.2026, 09:54 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.dtvp.de

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Vergabestelle: Technische Universität München DZM-MUC Verbundkoordination Arcisstraße 21, 80333 MünchenDatum: 23.10.2026
Vergabeart nach VgV: Offenes Verfahren
Ablauf der Angebotsfrist
Datum: 24.11.2026Uhrzeit: 08:00 Uhr
Bindefrist endet am: 24.12.2026
Frist für Bieterfragen endet am: 17.11.2026

Aufforderung zur Abgabe eines Angebots

Leistung: Operative Durchführung von Innovations-, Transfer- und Ökosystemanalysen sowie von Chal- lenge- und Innovationsformaten im Arbeitspaket Z5 „Innovations-, Transfer- und Startup-Ökosystem“ des Verbundvorhabens DZM-MUC RISE

Dieses Schreiben enthält folgende Anlagen:

A) - die beim Bieter verbleiben:

Bewerbungsbedingungen (Anlage 1) Zuschlagskriterien (Anlage 2) Leistungsbeschreibung (Anlage 3) Vertrag (Anlage 4) (alternativ BVBs und/oder ZVBs (Anlagen 5 und 6)) Besondere Vertragsbedingungen (Anlage 5) Zusätzliche Vertragsbedingungen (Anlage 6) Stoffpreisgleitklausel (Anlage 7) Datenschutzhinweise (Anlage 8) Auftragsverarbeitungsvereinbarung (Anlage 9)

B) - die ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind:

Angebotsschreiben (Anlage 10) Formblatt Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung (Anlage 11) Erklärung zur Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit (Anlage 12) Erklärung der Baumschule und des Bieters zur Lieferung und Verwendung von gebietseigenen Pflanzen (Anlage 13) Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten (Anlage 14) Scientology-Schutzerklärung (Anlage 15) Formblatt Eignungsleihe (Anlage 16) (wenn zutreffend) vom eignungsverleihenden Unternehmen unterschriebenes Formblatt Verpflichtungserklärung Eignungsverleiher (Anlage 17) (wenn zutreffend) Verzeichnis Unterauftragnehmerleistungen (Anlage 18) (wenn zutreffend) von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterschriebene Bietergemeinschaftserklärung (An- lage 19) (wenn zutreffend) Formblatt Eigenerklärung Sanktionspaket Russland (Anlage 21)

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C) - die ausgefüllt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen sind:

vom Unterauftragnehmer unterschriebenes Formblatt Verpflichtungserklärung Unterauftragneh- mer (Anlage 20) (wenn zutreffend)

D) -Weitere, mit dem Angebot einzureichende eigene Unterlagen:

– Konzept gemäß Anlage 2 (Zuschlagskriterium Nr. 2), max. 10 DIN-A4-Seiten zzgl. max. 2 Seiten Zeitplan – Preisblatt (Anlage 3a) – Nachweis der Anbindung an bestehende Innovations- und Gründungsstrukturen gemäß Ziffer 10 der Leistungsbeschreibung (Anlage 3) – Personalprofile gemäß Ziffer 10 der Leistungsbeschreibung (Anlage 3)

  1. Die Vergabe erfolgt nach Losen

nein ja.

Angebote können abgegeben werden

nur für ein Los für ein oder mehrere Lose für alle Lose

  1. Nebenangebote

Nebenangebote sind nicht zugelassen. Nebenangebote sind zugelassen.

  1. Form und Frist des Angebots

3.1 Das Angebot ist

• vollständig unter Verwendung der vorgegebenen Vordrucke bearbeitet und ausgefüllt, • einschließlich aller geforderten Unterlagen, Angaben und Erklärungen • in Textform gemäß § 126b BGB • in deutscher Sprache

bis zum Ablauf der oben genannten Angebotsfrist unter der in Ziffer I.3) der Auftragsbekanntmachung genannten Adresse elektronisch einzureichen. Angebote müssen dort bis zum Ablauf der genannten Frist zugegangen sein.

Eine Abgabe in Papierform, per Telefax oder Email ist unzulässig und führt zum Ausschluss des An- gebots.

Angebote müssen auf Basis der Vergabeunterlagen einschließlich aller Anlagen erstellt sein und alle geforderten Unterlagen, (Preis-)Angaben, Erklärungen und Nachweise enthalten.

3.2 Abweichend von der vorgenannten Textform, hat der Bieter die folgenden Erklärungen, soweit diese von ihm gefordert sind, auszudrucken und ausgefüllt und von den nachfolgend genannten Personen unterschrieben als pdf-scan mit dem Angebot einzureichen:

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• sofern Bieter eine Bietergemeinschaft ist: ausgefüllte und von allen Mitgliedern der Bietergemein- schaft unterschriebene Bietergemeinschaftserklärung

• sofern eine Eignungsleihe vorliegt: vom eignungsleihenden Dritten ausgefülltes und unterschrie- benes Formblatt Verpflichtungserklärung Eignungsverleiher.

  1. Nachprüfungsstelle (Vergabekammer):

Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern 80534 München Deutschland Tel: +49 892176-2411 Fax: +49 892176-2847 E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer- suedbayern/

  1. Rechtsbehelfsbelehrung:

Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit

• der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, • mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht ab- helfen zu wollen, vergangen sind.

§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekannt- machung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

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