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Vergabenummer: 068/2026 Zuschlagskriterien Anlage 2 der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots
Zuschlagskriterien
Die Angebote werden im Wege der vergleichenden Bewertung gewertet. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot auf Grundlage des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses erteilt (§ 58 Abs. 2 VgV). Die Wertung erfolgt anhand folgender Zuschlagskriterien:
| Nr. | Zuschlagskriterium | Punkte (max. | Gewichtung | Ergebnis (max. | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| erzielbar) | erzielbar) | |||||||
| 1. | Preis | 4 | 0,30 | 1,20 | ||||
| 2. | Konzept (Qualität) | 4 | 0,70 | 2,80 | ||||
| Gewichtete Gesamtpunktzahl | 1,00 | 4,00 |
Der Auftraggeber schließt den Vertrag mit dem Bieter, dessen Angebot die höchste gewichtete Gesamt- punktzahl erhält. Bei Punktgleichheit erhält das Angebot mit der höheren Punktzahl im Kriterium 2 (Kon- zept) den Zuschlag; besteht auch dann Gleichstand, entscheidet das Los.
Zuschlagskriterium Nr. 1: Preis (30 %)
Wertungspreis ist die Summe der Pauschalfestpreise der Leistungsbausteine LB 1 bis LB 6 in EUR netto gemäß Preisblatt (Anlage 3a). Das vom Auftraggeber vorgegebene Sachkostenbudget (LB 3) ist für alle Bieter identisch und nicht Bestandteil des Wertungspreises.
Das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis erhält 4 Punkte, ein Angebot mit einem Wertungspreis, der beim (mindestens) 2,0-fachen des niedrigsten Wertungspreises liegt, erhält 0 Punkte. Ein Angebot mit einem Wertungspreis, der zwischen dem 1,0-fachen und 2,0-fachen des niedrigsten Wertungsprei- ses liegt, erhält die Punktzahl, die sich aus der linearen Interpolation nach der nachfolgenden Formel mit bis zu drei Stellen nach dem Komma ergibt:
Punktzahl = Höchstpunktzahl × (2 – (angebotener Wertungspreis / niedrigster Wertungspreis))
Zuschlagskriterium Nr. 2: Konzept (70 %)
Der Bieter legt ein Umsetzungskonzept von maximal 10 DIN-A4-Seiten (Schriftgröße mind. 10 pt) vor, zuzüglich eines Zeitplans von maximal 2 Seiten. Seiten, die über diesen Umfang hinausgehen, werden bei der Bewertung nicht berücksichtigt. Das Konzept muss nachvollziehbar darstellen, wie die Anforde- rungen der Leistungsbeschreibung (Anlage 3) fachlich, methodisch und organisatorisch umgesetzt wer- den.
Gliederung: Das Konzept ist zwingend in die Abschnitte 2.1 bis 2.5 entsprechend den nachfolgenden Teilaspekten zu gliedern. Jeder Teilaspekt wird ausschließlich anhand des zugehörigen Abschnitts be- wertet; Ausführungen in anderen Abschnitten werden nur berücksichtigt, wenn im jeweiligen Abschnitt ausdrücklich darauf verwiesen wird.
Die Bewertung erfolgt auf Grundlage der prognostischen Einschätzung des vorgelegten Konzepts. Das Konzept muss keine abschließende Feinkonzeption enthalten; bewertet wird, ob der Bieter ein plausib- les Verständnis des Vorhabens und eine tragfähige, projektspezifische und umsetzbare Herangehens- weise erkennen lässt. Allgemeine Unternehmensdarstellungen ohne Bezug zur konkreten Aufgabe wer- den nicht bewertet. Folgende Teilaspekte werden jeweils mit 0 bis 4 Punkten bewertet und mit der an- gegebenen Gewichtung zur Punktzahl des Kriteriums zusammengeführt:
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| Teilaspekt | Gegenstand der Bewertung | Gewichtung | ||
|---|---|---|---|---|
| im Konzept | ||||
| 2.1 Aufgabenverständnis und Analyseansatz (LB 1, LB 2) | Verständnis der Ausgangslage und der Besonderheiten autonomer Mobilitätssysteme im ÖPNV; Schlüssigkeit der Methodik für die Inno- vationsfeld- und Transferanalyse (Analyseraster, Datenquellen, Inter- viewdesign, Auswahl der Gesprächspartner); Konzept für Aufbau, Struktur und Fortschreibung der Innovationslandkarte; Vorgehen zur Erfassung der Gründungspotenziale in den TUM-Forschungseinheiten sowie zur Ableitung, Priorisierung und Beschreibung der Anschlusspo- tenziale in Transferprofilen. | 25 % | ||
| 2.2 Formate und Evalua- tionsdesign (LB 3) | Schlüssigkeit der vorgeschlagenen Formate und ihrer Unterschiedlich- keit über die Phasen des Ausgründungskontexts (von studentischen Teams bis Finanzierung und Skalierung); Logik, nach der der Ansatz- punkt im Innovationsprozess aus den Analyseergebnissen abgeleitet wird; Qualität des Evaluationsrahmens (Kriterien, Indikatoren, Erhe- bungsmethoden), der eine belastbare vergleichende Bewertung der Formate ermöglicht; Einbindung der Praxispartner als Bedarfsträger; Verknüpfung der Formate mit den angebundenen Gründungsstruktu- ren und Nachbereitung; realistische Planung von Ablauf, Teilnehmen- dengewinnung und Sachkostenverwendung. | 30 % | ||
| 2.3 Akteursaktivierung, in- ternationale Perspektiven und Benchmark (LB 4) | Konkretheit und Nachvollziehbarkeit, über welche Zugänge und mit welchen Maßnahmen relevante Start-up-, Technologie-, GovTech- und Mobilitätsakteure, auch international, für das Vorhaben aktiviert werden; Beitrag zu MS Z5.1; Methodik und Auswahllogik für den Benchmark nationaler und internationaler Ökosystemansätze; An- schluss an den internationalen Anbieter-Call (Z3). | 20 % | ||
| 2.4 Startup- und Transfer- pfade, Handlungsempfeh- lungen und Roadmap (LB 5) | Schlüssigkeit des Vorgehens zur Begleitung priorisierter Gründungs- potenziale (Entwicklungspläne, Übergaben in Pre-Incubation, Inkuba- tion, Acceleration und Finanzierungsvorbereitung) und Konkretheit der dafür nutzbaren Strukturen und Zugänge; Nachvollziehbarkeit, wie da- raus belastbare Handlungsempfehlungen und eine umsetzbare Road- map entstehen. | 10 % | ||
| 2.5 Projektorganisation und Qualitätssicherung (LB 6) | Realistischer Zeit- und Ressourcenplan; Zusammensetzung und Rol- len des Teams einschließlich Projektleitung; Abstimmungs- und Be- richtsprozesse mit der wissenschaftlichen Leitung und den Schnittstel- len (Z2, Z3, Z4, Teilbereiche A–D); Maßnahmen zur Qualitätssiche- rung und Risikoabsicherung. | 15 % |
Punktzahl Kriterium 2 = Σ (Punkte Teilaspekt × Gewichtung Teilaspekt), gerundet auf drei Stellen nach dem Komma.
Bewertungsskala für die Teilaspekte
| Punkte | Beschreibung | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| 4 Punkte | Die Angebotsinhalte lassen in der prognostischen Bewertung eine einwandfreie Leistung erwarten; der Auftraggeber erkennt keine Kritikpunkte oder Schwächen. | ||||
| 3 Punkte | Die Angebotsinhalte lassen eine im Wesentlichen gute Leistung erwarten; der Auftraggeber erkennt wenige, geringfügige Kritikpunkte oder Schwächen. | ||||
| 2 Punkte | Die Angebotsinhalte lassen mit gewissen Zweifeln, ggf. auch aufgrund unzureichender Angaben, eine noch ordnungsgemäße Leistung erwarten; der Auftraggeber erkennt nicht mehr nur geringfü- gige Kritikpunkte oder Schwächen. | ||||
| 1 Punkt | Die Angebotsinhalte lassen erhebliche Zweifel an der ordnungsgemäßen Leistung erkennen, ggf. auch aufgrund unzureichender Angaben; der Auftraggeber erkennt erhebliche Kritikpunkte oder Schwächen. | ||||
| 0 Punkte | Die Angebotsinhalte lassen keine ordnungsgemäße Leistung erkennen, ggf. auch aufgrund unzu- reichender Angaben; der Auftraggeber erkennt inakzeptable Kritikpunkte oder Schwächen. |
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Bewertungsverfahren
Die Bewertung des Kriteriums 2 erfolgt durch ein Bewertungsgremium aus mindestens drei fachkundi- gen Personen des Auftraggebers, die zunächst unabhängig voneinander bewerten und sich anschlie- ßend auf eine gemeinsame, schriftlich begründete Bewertung verständigen. Die Bewertung wird im Vergabevermerk dokumentiert.
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