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Beratungsleistungen für Innovations-, Transfer- und Startup-Ökosysteme

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 27.10.2026, 09:54 (Europe/Berlin)

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Vergabenummer: 068/2026 Leistungsbeschreibung Anlage 3 der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots

Leistungsbeschreibung

Leistung: Operative Durchführung von Innovations-, Transfer- und Ökosystemanalysen, Challenge- und Innovationsformaten sowie die Aktivierung und Begleitung wissenschaftsbasierter Startup- und Transferpfade in Anbindung an bestehende Innovations- und Gründungsstrukturen im Arbeitspaket Z5 „Innovations-, Transfer- und Startup-Ökosystem“ des Verbundvorhabens DZM-MUC RISE (Deutsches Zentrum Mobilität der Zukunft – Standort München)

Auftraggeber: Technische Universität München, DZM-MUC Verbundkoordination, Arcisstraße 21, 80333 München (nachfolgend „AG“)

1 Ausgangslage

Das Verbundvorhaben DZM-MUC RISE erforscht und erprobt die Integration autonomer Mobilitätssys- teme in den öffentlichen Personennahverkehr am Standort München. Das Vorhaben wird im Rahmen des Deutschen Zentrums Mobilität der Zukunft (DZM) mit öffentlichen Mitteln gefördert und läuft vom 01.10.2026 bis zum 30.09.2029. Am Vorhaben wirken neben dem AG unter anderem die Stadtwerke München / Münchner Verkehrsgesellschaft (SWM/MVG), die Landeshauptstadt München (LHM) und der Münchner Verkehrs- und Tarifverbund (MVV) mit.

Die Einführung autonomer Mobilitätssysteme im öffentlichen Verkehr erzeugt entlang der gesamten Wertschöpfungskette neue Anforderungen an Organisation, Prozesse, Datenintegration, Nutzerinterak- tion, Genehmigung und Betrieb. Gleichzeitig entstehen aus den im Vorhaben entwickelten technologi- schen, betrieblichen und organisatorischen Lösungen neue Innovations- und Transferpotenziale, deren systematische Erfassung, Analyse und Weiterentwicklung bislang nur unzureichend untersucht ist. Ins- besondere fehlen belastbare Erkenntnisse darüber, welche Innovationsfelder im Umfeld autonomer Mo- bilitätssysteme entstehen, welche strukturellen Hemmnisse den Transfer neuer Lösungsansätze er- schweren und welche Formate geeignet sind, innovationsnahe Anschlussaktivitäten zwischen For- schung, öffentlicher Hand, Mobilitätsakteuren und Technologieanbietern zu unterstützen.

Ziel des Arbeitspakets Z5 ist die wissenschaftliche Untersuchung von Innovations- und Transferprozes- sen im Umfeld autonomer Mobilitätssysteme. Aufbauend auf den Erkenntnissen der Teilbereiche A–D sowie der Arbeitspakete Z3 und Z4 werden Innovationsfelder, Transferpotenziale und Unterstützungs- bedarfe systematisch analysiert sowie unterschiedliche Formate zur Aktivierung innovationsnaher An- schlussaktivitäten konzipiert, erprobt und hinsichtlich ihrer Wirksamkeit vergleichend bewertet.

Ein wesentlicher Bestandteil ist dabei die praktische Verknüpfung der identifizierten Innovationspoten- ziale mit bestehenden Innovations- und Gründungsstrukturen. Insbesondere wissenschaftsbasierte Deep-Tech-Potenziale aus den beteiligten TUM-Forschungseinheiten müssen frühzeitig identifiziert, hinsichtlich ihres Entwicklungsstands eingeordnet und mit geeigneten Unterstützungsangeboten ver- bunden werden. Hierfür müssen bedarfsgerechte Entwicklungspfade von der Pre-Incubation über Inku- bation und Acceleration bis zur Vorbereitung von Venture-Capital-Finanzierungen erschlossen werden. Die dabei gewonnenen Erfahrungen müssen dokumentiert und in die Untersuchung der Innovations- und Transferprozesse einbezogen werden.

2 Gegenstand des Auftrags und Rollenverteilung

Gegenstand des Auftrags ist die operative Umsetzung der Untersuchungen, Analysen, Innovationsfor- mate und Startup-bezogenen Transferaktivitäten im Arbeitspaket Z5 gemäß den Leistungsbausteinen in Ziffer 4.

Der Auftragnehmer (nachfolgend „AN“) muss die Startup-bezogenen Leistungen in verbindlicher Anbin- dung an ein bereits operativ tätiges Innovations- und Gründungszentrum erbringen. Hierfür müssen nutzbare Unterstützungsstrukturen für Pre-Incubation, Inkubation und Acceleration sowie belastbare Zugänge zu Venture-Capital- und weiteren geeigneten Finanzierungspartnern zur Verfügung stehen.

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Diese können durch eigene Strukturen oder durch verbindlich eingebundene Kooperationspartner ab- gedeckt werden.

Der AN muss für die vorgesehenen Zugänge die verantwortlichen Ansprechpersonen, die nutzbaren Angebote, die jeweiligen Aufnahmevoraussetzungen und die organisatorischen Übergabeprozesse be- nennen. Ein allgemeines Netzwerkverzeichnis oder die bloße Benennung externer Programme genügt nicht. Die für die vertraglich geschuldeten Leistungen erforderliche Mitwirkung interner Einheiten muss gesichert sein.

Die fachliche Leitung, die wissenschaftliche Steuerung des Arbeitspakets, die Integration der Ergeb- nisse in das Gesamtvorhaben sowie die Ergebnisverwertung verbleiben beim AG (TUM / MCube). Der AN erbringt klar abgegrenzte Unterstützungsleistungen und führt keine eigenständigen Forschungsar- beiten im Sinne der Verbundpartner durch. Methodische Festlegungen (z. B. Analyseraster, Evaluati- onskriterien, Auswahl der Formate) müssen mit dem AG abgestimmt und von ihm freigegeben werden.

3 Leistungszeitraum

Der Leistungszeitraum beträgt 33 Monate und entspricht den Projektmonaten (PM) 4 bis 36 des Vorha- bens, voraussichtlich vom 01.01.2027 bis zum 30.09.2029. Maßgeblich ist der im Zuwendungsbescheid festgelegte Projektbeginn; verschiebt sich dieser, verschieben sich die in dieser Leistungsbeschreibung genannten Termine entsprechend. Alle Terminangaben beziehen sich auf die Projektmonate des Vor- habens. Die abschließenden Ergebnisse müssen bis PM 33 übergeben werden; in PM 34–36 muss der AN den AG bei der Finalisierung und Verabschiedung der Ergebnisse (Meilenstein MS Z5.2) unterstüt- zen.

4 Leistungsbausteine

Die Leistung gliedert sich in die folgenden Leistungsbausteine (LB). Die angegebenen Mengen sind Mindestanforderungen, soweit nicht ausdrücklich anders bezeichnet.

LB 1 – Innovationsfeld- und Transferanalyse (PM 4–11, Fortschreibung bis PM 30) – Der AN muss in Abstimmung mit dem AG die beteiligten TUM-Forschungseinheiten systematisch auf wissenschaftsbasierte Innovations- und Gründungspotenziale untersuchen. Hierzu müssen re- levante Forschungsergebnisse, technologische Kompetenzen und interessierte Teams erfasst werden. Für identifizierte Potenziale müssen insbesondere technologischer Reifegrad, Anwen- dungsbedarf, Teamstatus, Unterstützungsbedarf und geeignete nächste Entwicklungsschritte do- kumentiert werden. Fragen zu Schutzrechten und Verwertungsbefugnissen müssen mit den zu- ständigen Stellen der TUM abgestimmt werden. – Der AN muss die Innovationsfelder, Transferpotenziale und Unterstützungsbedarfe im Umfeld au- tonomer Mobilitätssysteme im ÖPNV systematisch analysieren, auf Grundlage einer Sekundärana- lyse sowie der vom AG bereitgestellten Zwischenergebnisse der Teilbereiche A–D und der Arbeits- pakete Z3 und Z4. – Der AN muss Innovations- und Transferhemmnisse entlang der Wertschöpfungskette autonomer Mobilität identifizieren und bewerten (u. a. Technologie, Betrieb, Genehmigung, Finanzierung, Be- schaffung, Markt). – Der AN muss mindestens 15 leitfadengestützte Interviews durchführen und auswerten. Die Aus- wahl muss Perspektiven aus Forschung und potenziellen Gründungsteams, bestehenden Startups, Innovations- und Gründungszentren, Venture Capital beziehungsweise anderen geeigneten Finan- zierungseinrichtungen sowie Industrie, Verkehrsunternehmen, Aufgabenträgern und öffentlicher Verwaltung abdecken. Mehrere Perspektiven können durch dieselben Gesprächspartner vertreten sein. Interviewleitfaden und Auswahl der Gesprächspartner müssen mit dem AG abgestimmt wer- den.

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– Der AN muss eine Innovationslandkarte autonomer Mobilitätssysteme als strukturierte, fortschreib- bare Wissensbasis innerhalb des DZM-MUC aufbauen (Format nach Abstimmung mit dem AG, in einem offenen, vom AG weiterverwendbaren Dateiformat) und bis PM 30 fortschreiben.

LB 2 – Katalog innovationsnaher Anschluss-, Transfer- und Anwendungspotenziale (PM 11–17) – Der AN muss die priorisierten Potenziale in einem standardisierten Transferprofil beschreiben. Die- ses muss mindestens den adressierten Bedarf, den wissenschaftlich-technologischen Ausgangs- punkt, mögliche Anwendungspartner, den Reifegrad, den Teamstatus, bestehende Hemmnisse und die nächsten Entwicklungsschritte enthalten. Bei Gründungspotenzialen müssen zusätzlich der Unterstützungsbedarf in Pre-Incubation, Inkubation oder Acceleration sowie gegebenenfalls der Bedarf zur Vorbereitung einer Finanzierung dargestellt werden. – Für jedes priorisierte Gründungspotenzial muss der AN ein geeignetes Unterstützungsangebot in- nerhalb der angebundenen Innovations- und Gründungsstrukturen identifizieren und die Eignung sowie die Zugangsvoraussetzungen prüfen. Das Ergebnis muss in einer Zuordnung von Potenzial, Entwicklungsphase, Unterstützungsangebot, verantwortlicher Ansprechperson und vorgesehenem nächsten Schritt dokumentiert werden.

LB 3 – Challenge- und Innovationsformate mit vergleichender Evaluation (PM 9–27) – Der AN muss mindestens zwei und bis zu drei unterschiedliche Formate zur Aktivierung innovati- onsnaher Anschlussaktivitäten konzipieren, durchführen und auswerten (z. B. Innovation Chal- lenge, Hackathon, Prototyping- oder Innovation-Sprint, Open Call). Die Anzahl wird in Abstimmung mit dem AG auf Grundlage der Ergebnisse aus LB 1 festgelegt. – Der AN muss Formate über das gesamte Spektrum des Ausgründungskontexts konzipieren und durchführen können: von Formaten für Studierende und studentische Gründungsteams (z. B. Hackathons, Ideation- und Prototyping-Formate) über Formate für Startups in der Validierungs- und Pilotierungsphase (z. B. Challenges mit Praxispartnern) bis zu Formaten mit Bezug zu Finan- zierung und Skalierung (z. B. Investoren- bzw. Venture-Capital-Pitches, Matching mit Industrie- und Betreiberpartnern). Die durchgeführten Formate müssen zusammen mindestens zwei dieser Pha- sen abdecken. – Der AN muss auf Grundlage der in LB 1 identifizierten Hemmnisse festlegen, an welcher Stelle des Innovationsprozesses (z. B. Problemdefinition, Ideation, Prototyping, Pilotierung, Skalierung) die Formate ansetzen. – Der AN muss vor Durchführung des ersten Formats einen einheitlichen Evaluationsrahmen mit vorab definierten Kriterien und Indikatoren entwickeln (z. B. Mobilisierung und Reichweite, Lö- sungsqualität und Bedarfspassung, Transferpotenzial, Ressourceneffizienz), bei allen Formaten Daten nach diesem Rahmen erheben und die Formate vergleichend auswerten. – Der AN muss die Praxispartner (SWM/MVG, LHM, MVV) als Bedarfsträger bei der Formulierung der Challenges einbinden und den im Vorhaben geplanten studentischen Hackathon (Teilbereich C) als Vergleichs- und Anknüpfungspunkt berücksichtigen. – Der AN muss die Formate organisieren und durchführen, einschließlich Ansprache und Auswahl der Teilnehmenden, Jury- bzw. Bewertungsprozess, Moderation und Dokumentation. Durchfüh- rungsort ist grundsätzlich der Raum München; Räumlichkeiten stellt der AN oder nach Abstimmung der AG bzw. ein Projektpartner. – Der AN muss die Challenge- und Innovationsformate mit den angebundenen Innovations- und Gründungsstrukturen verknüpfen. Bereits bei der Konzeption müssen geeignete Anschlussmög- lichkeiten für die entstehenden Lösungen und Teams festgelegt werden. Für die fachliche Beglei- tung und Bewertung muss der AN bedarfsgerecht Expertise aus Gründungsentwicklung, Deep- Tech-Transfer, Anwendungspraxis und Finanzierung einbinden.

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– Für jedes Format muss der AN eine strukturierte Nachbereitung durchführen. Gemeinsam mit dem AG müssen Ergebnisse mit weiterführendem Transfer- oder Gründungspotenzial ausgewählt wer- den. Für die ausgewählten Ergebnisse muss der AN mit den interessierten Teams ein Erstgespräch zu Entwicklungsstand und Unterstützungsbedarf durchführen und einen konkreten nächsten Schritt zu einem geeigneten Unterstützungsangebot vorbereiten. Ergebnisse, vereinbarte Schritte und der Stand der Anschlussaktivitäten müssen im Evaluationsbericht dokumentiert werden. – Für unmittelbare Sachkosten der Formate (z. B. Raummiete, Catering, Material, Preisgelder, Rei- sekosten von Jurymitgliedern) steht ein Sachkostenbudget von bis zu 28.571,43 EUR netto (34.000,00 EUR brutto) zur Verfügung. Es wird nach vorheriger Abstimmung mit dem AG gegen Nachweis erstattet und ist nicht Bestandteil der Preiswertung (siehe Anlage 3a Preisblatt). Perso- nalkosten, Honorare und Gemeinkosten des AN, seiner Unterauftragnehmer oder mit ihm verbun- dener Unternehmen sind aus dem Sachkostenbudget nicht erstattungsfähig; nicht verbrauchte Mit- tel verfallen.

LB 4 – Akteursvernetzung, internationale Perspektiven und Benchmark (PM 4–30, Benchmark PM 15–25) – Der AN muss relevante Innovations-, Technologie-, GovTech- und Mobilitätsakteure innerhalb und außerhalb des DZM-MUC identifizieren, ansprechen und vernetzen und damit zum Meilenstein MS Z5.1 beitragen (PM 18: Innovations- und Transferökosystem mit Industrie-, Start-up- und Betrei- berpartnern etabliert). – Der AN muss über die Laufzeit mindestens zwei Vernetzungs- oder Austauschformate (zusätzlich zu LB 3) in Abstimmung mit den Disseminationsaktivitäten des Vorhabens (Arbeitspaket Z2) durch- führen. – Der AN muss internationale Innovations- und Start-up-Perspektiven integrieren, insbesondere viel- versprechende Lösungen und Anbieter auch außerhalb Deutschlands identifizieren und sondieren und an den im Arbeitspaket Z3 geplanten internationalen Anbieter-Call anschließen. – Der AN muss nationale und internationale Innovations-, Transfer- und Ökosystemansätze im Um- feld autonomer Mobilitätssysteme vergleichend analysieren (Benchmark) und dabei mindestens sechs Ökosysteme, Programme oder Initiativen untersuchen, davon mindestens drei außerhalb Deutschlands.

LB 5 – Operative Startup- und Transferpfade, Handlungsempfehlungen und Roadmap (laufend, Schwerpunkt PM 25–33) – Der AN muss während der Laufzeit die mit dem AG priorisierten Innovations- und Gründungspo- tenziale kontinuierlich bearbeiten und deren Anschluss an bestehende Innovations- und Grün- dungsangebote organisieren. Die Bearbeitung muss mit den Ergebnissen aus LB 1 bis LB 4 ver- knüpft werden. – Für jedes priorisierte Gründungspotenzial muss der AN gemeinsam mit dem interessierten Team eine strukturierte Einschätzung des Entwicklungsstands und Unterstützungsbedarfs vornehmen. Hieraus muss ein individueller Entwicklungsplan mit nächsten Schritten, Zuständigkeiten und ge- eigneten Unterstützungsangeboten abgeleitet werden. – In der Pre-Incubation muss die Unterstützung insbesondere die Klärung des Anwendungsprob- lems, die erste Prüfung von Markt- und Nutzerbedarfen, die Teamkonstellation und die Vorberei- tung eines geeigneten Validierungsschritts adressieren. – Für inkubationsreife Vorhaben muss der AN den Anschluss an geeignete Angebote zur Geschäfts- modellentwicklung, technologischen und anwendungsbezogenen Validierung sowie Gründungs- vorbereitung organisieren. – Für weiterentwickelte Vorhaben muss der AN den Anschluss an geeignete Acceleration-, Pilotie- rungs- und Marktzugangsangebote sowie an relevante Industrie- und Anwendungspartner organi- sieren.

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– Bei Vorhaben mit entsprechendem Entwicklungsstand muss der AN eine erste Einschätzung der Finanzierungsreife unterstützen. Hierzu müssen Entwicklungs- und Kapitalbedarf, geeignete Fi- nanzierungswege und wesentliche Vorbereitungsschritte für Investorengespräche erfasst werden. Bei festgestellter Eignung und Zustimmung des Teams muss der AN die gezielte Ansprache ge- eigneter Venture-Capital- oder anderer Finanzierungspartner vorbereiten und den Kontakt vermit- teln. – Die Übergabe an ein Unterstützungsangebot muss über eine bloße Weiterleitung von Kontaktdaten hinausgehen. Der AN muss die fachliche Passung und Aufnahmevoraussetzungen mit der zustän- digen Stelle klären, mit Zustimmung des Teams den Erstkontakt herstellen und das Ergebnis sowie die vereinbarten nächsten Schritte dokumentieren. – Der AN muss eine fortlaufende Übersicht der bearbeiteten Potenziale, Entwicklungsphasen, Un- terstützungsbedarfe, vermittelten Angebote und erreichten Bearbeitungsstände führen. Personen- bezogene oder vertrauliche Informationen dürfen nur im erforderlichen und zulässigen Umfang ver- arbeitet und weitergegeben werden. – Der AN muss aus den Analysen und den praktischen Erfahrungen der Startup- und Transferbeglei- tung Handlungsempfehlungen für wirksame Innovations- und Transferprozesse ableiten. Die Roadmap muss konkrete Übergänge zwischen Forschung, Pre-Incubation, Inkubation, Accelera- tion, Anwendung und Finanzierung beschreiben sowie Hemmnisse und Verbesserungsmöglichkei- ten benennen. – Der AN muss den AG bei der Erarbeitung und Verabschiedung der Innovations- und Skalierungs- strategie zum Meilenstein MS Z5.2 (PM 36) unterstützen. Die genannten Entwicklungsphasen sind nach dem jeweiligen Bedarf der Vorhaben anzuwenden; nicht jedes Vorhaben muss sämtliche Phasen durchlaufen. Geschuldet sind die beschriebenen Analyse-, Be- gleitungs-, Vorbereitungs- und Vermittlungsleistungen. Die Aufnahmeentscheidung unabhängiger Pro- gramme, Investitionsentscheidungen Dritter und bestimmte Gründungs- oder Finanzierungserfolge wer- den nicht geschuldet. Eine vollständige Durchführung externer Inkubations- oder Accelerator-Pro- gramme und deren Teilnahmegebühren sind nicht Bestandteil des Auftrags, soweit sie nicht ausdrück- lich im Preisblatt enthalten sind.

LB 6 – Projektmanagement, Abstimmung und Berichtswesen (laufend) – Der AN muss eine Projektleitung als zentrale Ansprechperson benennen und sich mit der wissen- schaftlichen Leitung des AG in einem mindestens monatlichen Jour fixe abstimmen. – Der AN muss an bis zu zwei Konsortial- bzw. Statustreffen des Vorhabens pro Jahr sowie nach Bedarf an Abstimmungen mit den Schnittstellen-Arbeitspaketen Z2, Z3 und Z4 teilnehmen. – Der AN muss halbjährliche Kurzberichte (max. 3 Seiten) zu Fortschritt, Ergebnissen und Mittelab- fluss jeweils spätestens vier Wochen nach Ablauf eines Projekthalbjahres vorlegen sowie Zuarbeit zu den Zwischen- und Schlussberichten des AG gegenüber dem Zuwendungsgeber leisten; Fristen für diese Zuarbeit legt der AG mit angemessenem Vorlauf fest. – Der AN muss alle Ergebnisse qualitätsgesichert in deutscher Sprache dokumentieren; zentrale Er- gebnisberichte müssen zusätzlich eine englische Zusammenfassung enthalten.

5 Ergebnisse und Termine

Nr.Ergebnis (Deliverable)LBFällig
D1Abgestimmter Arbeits- und Methodenplan (inkl. Interviewleitfa- den)1, 6PM 5
D2Innovationslandkarte und Bericht zu Innovations- und Transfer- hemmnissen1PM 11
D3Evaluationsrahmen für die Challenge- und Innovationsformate3vor dem ersten Format, spätestens PM 12

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Nr.Ergebnis (Deliverable)LBFällig
D4Katalog innovationsnaher Anschluss-, Transfer- und Anwen- dungspotenziale (Transferprofile und Zuordnung zu Unterstüt- zungsangeboten)2PM 17
D5Beitrag zu MS Z5.1: Dokumentation des etablierten Akteurs- netzwerks4PM 18
D6Internationaler Benchmark-Bericht4PM 25
D7Evaluationsbericht mit vergleichender Auswertung der Formate3PM 27
D8Handlungsempfehlungen und fortgeschriebene Innovations- landkarte1, 5PM 30
D9Roadmap Innovations- und Transferökosystem autonome Mobi- lität5PM 33

Die Ergebnisse müssen dem AG jeweils als Entwurf zur Abstimmung und nach Einarbeitung der An- merkungen in finaler Fassung übergeben werden. Die Abnahme erfolgt je Ergebnis durch den AG.

Die Abnahme der Startup- und Transferleistungen setzt eine nachvollziehbare Dokumentation der ver- einbarten Bearbeitungsschritte voraus. Hierzu zählen insbesondere Entwicklungsprofile, individuelle nächste Schritte, die Prüfung geeigneter Unterstützungsangebote und die dokumentierte Vorbereitung beziehungsweise Durchführung von Übergaben. Eine erfolgreiche Programmaufnahme oder Finanzie- rung ist keine Voraussetzung der Abnahme.

6 Personal

Der AN muss für die Leistungserbringung qualifiziertes Personal einsetzen, mindestens eine Projektlei- tung sowie weitere Mitarbeitende für Analyse, Formatdurchführung und Dokumentation. Die Projektlei- tung muss im Angebot namentlich benannt werden. Weitere Schlüsselpersonen, insbesondere die ver- antwortliche Person für die Startup- und Transferbegleitung, müssen ebenfalls namentlich benannt wer- den, sofern sie beim Bieter bereits beschäftigt sind. Ist für eine Rolle eine Neueinstellung vorgesehen, genügt im Angebot ein Anforderungsprofil mit der vorgesehenen Qualifikation und Erfahrung; die Person muss dann spätestens bis zum Leistungsbeginn namentlich benannt werden, das Anforderungsprofil erfüllen und bedarf der Zustimmung des AG, die nur aus sachlichem Grund verweigert werden darf. Die benannten Personen müssen für die Leistungserbringung eingesetzt werden; ein Austausch ist nur mit vorheriger Zustimmung des AG und nur gegen Personen mit mindestens gleichwertiger Qualifikation und Erfahrung zulässig.

Das eingesetzte Team muss insgesamt praktische Erfahrung mit wissenschaftsbasierten Deep-Tech- Gründungsvorhaben und den Übergängen zwischen Pre-Incubation, Inkubation, Acceleration und Fi- nanzierung abdecken. Für die Startup- und Transferbegleitung muss eine verantwortliche Person be- nannt werden. Diese muss die Zusammenarbeit mit den angebundenen Innovations- und Gründungs- strukturen sowie den relevanten Finanzierungspartnern koordinieren. Die erforderliche Erfahrung und die Aufgabenverteilung müssen durch Personalprofile und das Umsetzungskonzept nachgewiesen wer- den (siehe Ziffer 10).

Zur Orientierung für die Kalkulation: Der AG geht von einem durchschnittlichen Personaleinsatz in der Größenordnung von etwa einem Vollzeitäquivalent über die Laufzeit aus. Diese Angabe ist unverbind- lich; maßgeblich ist der vom Bieter für die vollständige Leistungserbringung kalkulierte Aufwand.

7 Mitwirkung des Auftraggebers

– Bereitstellung der für die Leistungserbringung erforderlichen Zwischenergebnisse und Informatio- nen aus dem Vorhaben.

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– Herstellung der Kontakte zu den Projektpartnern, Praxispartnern und beteiligten TUM-Forschungs- einheiten des Vorhabens. – Zeitnahe Abstimmung und Freigabe der methodischen Festlegungen und Ergebnisse.

8 Nutzungsrechte, Veröffentlichung und Datenschutz

Der AN räumt dem AG an allen im Rahmen des Auftrags erstellten Ergebnissen das nicht ausschließli- che, zeitlich und räumlich unbeschränkte, übertragbare Recht ein, diese zu nutzen, zu bearbeiten, zu veröffentlichen und an die Verbundpartner sowie den Zuwendungsgeber weiterzugeben. Die Ergeb- nisse sind zur Veröffentlichung bestimmt. Vorbestehende Rechte, Methoden und Werkzeuge des AN bleiben unberührt; soweit sie in Ergebnisse einfließen, räumt der AN dem AG die zur Nutzung der Er- gebnisse erforderlichen einfachen Nutzungsrechte ein.

Bei der Durchführung von Interviews, Formaten und der Startup- und Transferbegleitung verarbeitet der AN personenbezogene Daten und muss dabei die DSGVO beachten.

Soweit der AN personenbezogene Daten verarbeitet, die ihm der AG zur Verfügung stellt (z. B. Kon- taktdaten von Forschenden und Teams aus den TUM-Forschungseinheiten), erfolgt dies als Auf- tragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Hierfür gilt die Auftragsverarbeitungsvereinbarung (Anlage 9), die Vertragsbestandteil wird.

9 Vergütung und Abrechnung

Die Vergütung erfolgt zu den im Preisblatt (Anlage 3a) angebotenen Pauschalfestpreisen je Leistungs- baustein. Die Abrechnung erfolgt nach Abnahme der jeweils zugeordneten Ergebnisse gemäß Ziffer 5; für LB 4 bis LB 6 kann halbjährlich anteilig abgerechnet werden. Das Sachkostenbudget nach LB 3 wird gegen Nachweis erstattet. Die Rechnungen müssen so gestaltet sein, dass sie den Nachweispflichten des AG gegenüber dem Zuwendungsgeber genügen.

10 Mit dem Angebot einzureichende Unterlagen zur Leistung

– Konzept (max. 10 DIN-A4-Seiten, Schriftgröße mind. 10 pt, zzgl. max. 2 Seiten Zeitplan) gemäß Anlage 2 Zuschlagskriterien, zwingend gegliedert in die Abschnitte 2.1 bis 2.5. – Preisblatt (Anlage 3a). – Nachweis der vorgesehenen Anbindung an bestehende Innovations- und Gründungsstruk- turen: Benennung der Einrichtungen und Angebote, Darstellung ihrer operativen Tätigkeit und der nutzbaren Leistungen für Pre-Incubation, Inkubation, Acceleration und Finanzierungsvorbereitung sowie Benennung der zuständigen Ansprechpersonen. Bei extern bereitgestellten Leistungen müs- sen geeignete Bestätigungen zur vorgesehenen Zusammenarbeit und zu den für den Auftrag nutz- baren Zugängen vorgelegt werden. Die geltenden Aufnahme- und Auswahlbedingungen müssen offengelegt werden. Soweit eine Eignungsleihe vorliegt, müssen zusätzlich die hierfür vorgesehe- nen Formblätter eingereicht werden. – Personalprofile der Projektleitung, der verantwortlichen Person für die Startup- und Transferbe- gleitung und weiterer Schlüsselpersonen (je Person max. 1 DIN-A4-Seite; nicht auf den Seitenum- fang des Konzepts angerechnet). Für Rollen, die neu besetzt werden sollen, ist statt des Personal- profils ein Anforderungsprofil einzureichen (siehe Ziffer 6); die Projektleitung muss in jedem Fall namentlich benannt werden.

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