Bewerbungsbedingungen.pdf

Beratungsdienstleistungen im Fördergeschäft im Rahmen einer Rahmenvereinbarung

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 08.10.2026, 12:50 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.deutsche-evergabe.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

Originaldatei öffnen

[Seite 1]

Rahmenvereinbarung Beratungsdienstleistungen im Umfeld Fördergeschäft

Vergabenummer: 2025-LR-0007

Bewerbungsbedingungen

Bewerbungsbedingungen für

das Vergabeverfahren

Rahmenvereinbarung

Beratungsdienstleistungen im Umfeld

Fördergeschäft

Vergabenummer: 2025-LR-0007

© Landwirtschaftliche Rentenbank Vergabeunterlagen Seite 1 von 14

[Seite 2]

Rahmenvereinbarung Beratungsdienstleistungen im Umfeld Fördergeschäft

Vergabenummer: 2025-LR-0007

Bewerbungsbedingungen

  1. Gegenstand und Ziel der Auftragsvergabe

1.1. Die Auftraggeberin

Die Landwirtschaftliche Rentenbank („Rentenbank“) ist die deutsche Förderbank für die Agrarwirtschaft und den ländlichen Raum. Die Bank stellt zinsgünstige Kredite für vielfältige agrarbezogene Vorhaben einschließlich erneuerbarer Energien bereit. Ihr Angebot richtet sich sowohl an Produktionsbetriebe der Land- und Forstwirtschaft, des Wein- und Gartenbaus als auch an Hersteller landwirtschaftlicher Produktions- mittel sowie Handels- und Dienstleistungsunternehmen, die in enger Verbindung zur Landwirtschaft stehen. Sie finanziert darüber hinaus Vorhaben der Ernährungswirt- schaft sowie sonstiger Unternehmen der vor- und nachgelagerten Produktionsstufen. Außerdem fördert sie Investitionen von Kommunen im ländlichen Raum sowie priva- tes Engagement zur ländlichen Entwicklung. Die Kredite vergibt sie wettbewerbs- neutral über andere Banken und Sparkassen.

Die Rentenbank wurde 1949 durch Gesetz als zentrales Refinanzierungsinstitut für die Landwirtschaft und Ernährungswirtschaft mit Sitz in Frankfurt am Main errichtet. Die Bank ist eine bundesunmittelbare Anstalt des öffentlichen Rechts mit einem ge- setzlichen Förderauftrag. Zum 1. Januar 2014 wurde neben der weiterbestehenden Anstaltslast die ausdrückliche Haftung des Bundes für die Verbindlichkeiten der Bank in das Rentenbankgesetz aufgenommen. Die Bundesregierung übt die Rechtsaufsicht über die Rentenbank durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) aus, das seine Entscheidungen im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) trifft. Die Rentenbank steht unter Aufsicht der BaFin und ist Mit- glied des Bundesverbands Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB) und der European Association of Public Banks (EAPB).

1.2. Kurzbeschreibung der Leistung

Die Rentenbank entwickelt Java basierte Anwendungen im Bereich Fördergeschäft. Diese Anwendungen werden fortlaufend erweitert. Für diese Tätigkeiten benötigt die Rentenbank die Unterstützung durch qualifizierte Beratungsunternehmen.

Der Auftrag ist in vier Fachlose aufgeteilt, deren Zuschnitt wie folgt ist:

▪ Los 1 beinhaltet alle Themen bezüglich Umsetzung und Test von Java basierten Anwendungen. ▪ Los 2 beinhaltet alle Themen bezüglich Konzeption von bankfachlichen Anwendun- gen im Förderkreditbereich. ▪ Los 3 umfasst alle betrieblichen Themen in Bezug auf die ITB-Unterstützung durch IT-Berater im Betriebsumfeld für IT-Produkte des Fördergeschäfts. ▪ Los 4 enthält die Unterstützungsleistungen in den Bereichen Projektmanagement sowie Anforderungs-, Test- und Qualitäts-Management für Fördergeschäft.

Mit dieser Ausschreibung werden die dafür erforderlichen Beratungsleistungen für zukünftige Projekte in diesem Umfeld vergeben.

© Landwirtschaftliche Rentenbank Vergabeunterlagen Seite 2 von 14

[Seite 3]

Rahmenvereinbarung Beratungsdienstleistungen im Umfeld Fördergeschäft

Vergabenummer: 2025-LR-0007

Bewerbungsbedingungen

Zur Beschaffung der benötigten Beratungsleistungen soll eine Rahmenvereinbarung mit mindestens drei und höchstens fünfzehn Unternehmen je Los abgeschlossen wer- den. Auf Basis dieser Rahmenvereinbarungen wird die Rentenbank ihren Bedarf an Beratungsdienstleistungen durch Abschluss zeitlich befristeter Einzelaufträge decken. Die Einzelaufträge werden im Wettbewerb zwischen den Rahmenvereinbarungspart- nern gemäß § 21 Abs. 4 und 5 VgV vergeben (sog. Miniwettbewerb).

Die Einzelheiten der zu erbringenden Leistung ergeben sich aus der Leistungsbe- schreibung, die im Zuschlagsfall Bestandteil der Rahmenvereinbarung wird, und den Einzelaufträgen, die nach Abschluss der Rahmenvereinbarung erteilt werden.

Die Rahmenvereinbarungen haben eine Laufzeit von 36 Monaten. Die Laufzeit kann durch die Rentenbank zwei Mal um jeweils sechs Monate verlängert werden.

1.3. Aufforderung zur Angebotsabgabe

Die Rentenbank fordert alle interessierten Unternehmen hiermit zur Abgabe eines Angebots auf.

  1. Festlegungen zum Vergabeverfahren

2.1. Auftraggeberin

Landwirtschaftliche Rentenbank Anstalt des öffentlichen Rechts Theodor-Heuss-Allee 80 60486 Frankfurt am Main

2.2. Beauftragte Vergabestelle

Mit der Durchführung des Vergabeverfahrens beauftragt ist: HFK Rechtsanwälte PartGmbB Rechtsanwalt Dr. Sebastian Conrad Knesebeckstraße 1 10623 Berlin

2.3. Verfahrensart; Rahmenvereinbarung mit mehreren Vertragspartnern

Die Leistung wird im offenen Verfahren nach § 119 Abs. 3 GWB, § 15 Abs. 1 VgV vergeben. Es gelten die Bestimmungen des Teils 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbs- beschränkungen (GWB) und der Vergabeverordnung (VgV).

Zur Beschaffung der benötigten Beratungsleistungen soll eine Rahmenvereinbarung mit mindestens drei und höchstens fünfzehn Unternehmen je Los abgeschlossen wer- den. Auf Basis dieser Rahmenvereinbarungen wird die Rentenbank ihren Bedarf an Beratungsdienstleistungen durch Abschluss zeitlich befristeter Einzelaufträge decken. Die Einzelaufträge werden im Wettbewerb zwischen den Rahmenvereinbarungspart- nern gemäß § 21 Abs. 4 und 5 VgV vergeben (sog. „Miniwettbewerb“).

© Landwirtschaftliche Rentenbank Vergabeunterlagen Seite 3 von 14

[Seite 4]

Rahmenvereinbarung Beratungsdienstleistungen im Umfeld Fördergeschäft

Vergabenummer: 2025-LR-0007

Bewerbungsbedingungen

2.4. Losbildung

Die Leistung wird auf folgende vier Fachlose aufgeteilt:

▪ Los 1 beinhaltet alle Themen bezüglich Umsetzung und Test von Java basierten Anwendungen.

▪ Los 2 beinhaltet alle Themen bezüglich Konzeption von bankfachlichen Anwendun- gen im Förderkreditbereich.

▪ Los 3 umfasst alle betrieblichen Themen in Bezug auf die ITB-Unterstützung durch IT-Berater im Betriebsumfeld für IT-Produkte des Fördergeschäfts.

▪ Los 4 enthält die Unterstützungsleistungen in den Bereichen Projektmanagement sowie Anforderungs-, Test- und Qualitäts-Management für Fördergeschäft.

2.5. Fristen

Es gelten folgende Fristen:

Ende der Angebotsfrist: 16. Oktober 2025, 12 Uhr

Ende der Zuschlags- und Bindefrist: 19. Dezember 2025

Einzelaufträge können unmittelbar nach Abschluss der Rahmenvereinbarungen ver- geben werden. Die Bieter werden gebeten, dies bei der Kalkulation ihrer Ressourcen zu berücksichtigen.

2.6. Kommunikation mit der Vergabestelle

2.6.1. Vergabeunterlagen

Die Vergabeunterlagen bestehen aus diesem Dokument (Bewerbungsbedingungen) und folgenden Anlagen: • Anlage 1: Angebotsblatt • Anlage 2: Rahmenvereinbarung einschließlich der folgenden Anlagen o Anlage 1: Muster-Einzelauftrag o Anlage 2: Leistungsbeschreibung o Anlage 3: Hinweise zur Vermeidung einer Eingliederung im Rahmen der praktischen Vertragsdurchführung o Anlage 4: Vereinbarung über eine Auftragsverarbeitung auf LR-Syste- men o Anlage 5: Eigenerklärung über den Einsatz von Drittunternehmern und Unterauftragnehmern (Anlage 6 zu den Bewerbungsbedingungen) o Anlage 6: Preisblatt (Anlage 3 zu den Bewerbungsbedingungen)

© Landwirtschaftliche Rentenbank Vergabeunterlagen Seite 4 von 14

[Seite 5]

Rahmenvereinbarung Beratungsdienstleistungen im Umfeld Fördergeschäft

Vergabenummer: 2025-LR-0007

Bewerbungsbedingungen

o Anlage 7: Merkblatt für elektronische Rechnungsstellung o Anlage 8: Geheimhaltungserklärung o Anlage 9: Verhaltenskodex für Externe o Anlage 10: Nachhaltigkeitsanforderungen bei Beschaffungen der Land- wirtschaftlichen Rentenbank • Anlage 3: Preisblatt • Anlage 4: Bietergemeinschaftserklärung • Anlage 5: Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen • Anlage 6: Eigenerklärung über den Einsatz von Drittunternehmern und Unter- auftragnehmern • Anlage 7: Verpflichtungserklärung • Anlage 8: Eigenerklärung zur Eignung • Anlage 9: Eigenerklärung zu Russlandsanktionen • Anlage 10: Bewertungsvorgaben (mit Eignungs- und Zuschlagskriterien) • Anlage 11: Informationen zur Datenverarbeitung im Vergabeverfahren

Sämtliche Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei und elektronisch auf der Vergabeplattform www.deutsche-evergabe.de zur Verfügung.

Die Bieter haben sich unmittelbar nach dem Erhalt der Vergabeunterlagen über deren Vollständigkeit zu vergewissern. Bestehen nach Auffassung des Bieters in den Verga- beunterlagen Unklarheiten, Zweifel, Unsicherheiten oder Widersprüche, sind diese der Vergabestelle unverzüglich in der in Abschnitt 2.6.2 beschriebenen Verfahrens- weise mitzuteilen.

2.6.2. Fragen zu den Vergabeunterlagen

Fragen zu den Vergabeunterlagen sind in deutscher Sprache über die elektronische Vergabeplattform www.deutsche-evergabe.de einzureichen. Fragen, die spä- testens neun Tage vor Ablauf der Angebotsfrist eingegangen sind, werden spä- testens sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet. Die Antworten der Ren- tenbank werden ebenfalls über die elektronische Vergabeplattform zur Verfügung ge- stellt. Die Bieter sind gehalten, sich regelmäßig dort zu informieren und die entsprechenden Informationen abzurufen. Registrierte Unternehmen werden automatisch über neue Nachrichten der Rentenbank (z. B. Antworten auf Interessen- tenfragen) per E-Mail informiert. Eine Registrierung wird daher empfohlen.

Die Rentenbank behält sich vor, Fragen umzuformulieren, um Rückschlüsse auf die Identität des Fragenstellers nicht zuzulassen.

Mündliche und fernmündliche Auskünfte werden nicht erteilt. Sie sind, falls sie den- noch erteilt werden, nicht verbindlich. Ebenfalls nicht verbindlich sind Auskünfte an- derer Stellen als der in Abschnitt 2.2 genannten Kontaktstelle.

© Landwirtschaftliche Rentenbank Vergabeunterlagen Seite 5 von 14

[Seite 6]

Rahmenvereinbarung Beratungsdienstleistungen im Umfeld Fördergeschäft

Vergabenummer: 2025-LR-0007

Bewerbungsbedingungen

2.6.3. Abgabe der Angebote

Das Angebot ist innerhalb der Angebotsfrist in Textform (§ 126b BGB) elektronisch über die Angebotsfunktion der elektronischen Vergabeplattform www.deutsche- evergabe.de abzugeben. Eine Abgabe des Angebots auf sonstigem Weg, z. B. per Post, Telefax oder E-Mail, ist nicht zulässig.

Die elektronische Vergabeplattform ist über die in Abschnitt I.3 der Auftragsbekannt- machung angegebene Internetadresse zu erreichen. Dort finden sich auch Hinweise zu den technischen Rahmenbedingungen der Nutzung der elektronischen Vergabe- plattform. Interessierten Unternehmen wird empfohlen, sich rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist mit den Anforderungen an die elektronische Ab- gabe der Angebote vertraut zu machen, damit eine ordnungsgemäße und fristgerechte Abgabe sichergestellt ist.

Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingehen, werden ausgeschlossen, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten.

Angebote müssen in deutscher Sprache eingereicht werden. Sie müssen vollständig sein und haben alle geforderten Angaben und Erklärungen und Preise zu enthalten. Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig.

2.6.4. Rücknahme von Angeboten

Bieter können ihre Angebote nur bis zum Ablauf der Angebotsfrist zurücknehmen. Die Rücknahme eines Angebots ist nur auf demselben Wege wie die Angebotsabgabe selbst möglich.

2.7. Nebenangebote; mehrere Hauptangebote

Nebenangebote sind nicht zugelassen. Jeder Bieter darf nur ein Hauptangebot abge- ben.

2.8. Bietergemeinschaften

Bietergemeinschaften sind zugelassen und Einzelbietern gleichgestellt. Soweit in den Vergabeunterlagen von Bietern die Rede ist, sind damit auch Bietergemeinschaften gemeint, soweit nicht etwas Gegenteiliges angegeben ist.

Bietergemeinschaften haben im Zuschlagsfall eine Rechtsform anzunehmen, bei der eine gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder sichergestellt ist.

Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot die Bietergemeinschaftserklärung (Anlage 4) einzureichen.

Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 5) für jedes Mitglied

© Landwirtschaftliche Rentenbank Vergabeunterlagen Seite 6 von 14

[Seite 7]

Rahmenvereinbarung Beratungsdienstleistungen im Umfeld Fördergeschäft

Vergabenummer: 2025-LR-0007

Bewerbungsbedingungen

gesondert abzugeben. Alle übrigen Angebotsbestandteile sind lediglich einmal für die Bietergemeinschaft als Ganzes einzureichen.

2.9. Eignungsleihe und Untervergabe

2.9.1. Eignungsleihe

Ein Bieter kann im Hinblick auf die erforderliche technische und berufliche Leistungs- fähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen. Will er von die- ser Möglichkeit Gebrauch machen, hat er mit dem Angebot die Eigenerklärung über den Einsatz von Drittunternehmen und Unterauftragnehmern (Anlage 6) ein- zureichen und die dort geforderten Angaben zu Drittunternehmen zu machen. Er hat ferner nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, beispielsweise indem er für jedes vorgesehene Dritt- unternehmen eine Verpflichtungserklärung (Anlage 7) mit seinem Angebot vor- legt. Nimmt ein Bieter im Hinblick auf die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch, muss dieses Un- ternehmen die Leistung, für die die Kapazitäten benötigt werden, tatsächlich erbringen. Die Möglichkeit der Eignungsleihe besteht unabhängig von der Rechts- natur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbin- dungen.

2.9.2. Untervergabe

Will ein Bieter Teile des Auftrags an Unterauftragnehmer vergeben, hat er dies mit dem Angebot mitzuteilen und hierfür die Eigenerklärung über den Einsatz von Drittunternehmern und Unterauftragnehmern (Anlage 6) zu verwenden. Glei- ches gilt für Unterauftragnehmer von Unterauftragnehmern und Unterauftragnehmer aller weiteren Stufen. Die Namen der Unterauftragnehmer können bereits mit dem Angebot benannt werden. Werden sie nicht mit dem Angebot benannt, sind sie auf gesonderte Aufforderung der Rentenbank zu benennen. Benennt der Bieter die Un- terauftragnehmer bereit mit dem Angebot, hat er ferner nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, bei- spielsweise indem er für den vorgesehenen Unterauftragnehmer eine Verpflich- tungserklärung (Anlage 7) mit seinem Angebot vorlegt; andernfalls ist der Nach- weis auf gesonderte Aufforderung der Rentenbank zu erbringen. Diese Verpflichtung besteht unabhängig davon, ob sich der Bieter gleichzeitig auf die Kapazitäten der Unterauftragnehmer zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit oder Fachkunde beruft (Eignungsleihe gemäß Abschnitt 2.9.1).

2.9.3. Gemeinsame Regelungen für Eignungsleihe und Untervergabe

Dritte und Unterauftragnehmer müssen die Anforderungen an die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen erfüllen. Zum Nachweis dessen sind für Dritte und Unterauftragnehmer, die bereits mit dem Angebot benannt werden, in jedem Fall mit dem Angebot die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Aus- schlussgründen (Anlage 5) vorzulegen. Die Eigenerklärung zur Eignung (An- lage 8) ist insoweit für Dritte und Unterauftragnehmer vorzulegen, wie sich der

© Landwirtschaftliche Rentenbank Vergabeunterlagen Seite 7 von 14

[Seite 8]

Rahmenvereinbarung Beratungsdienstleistungen im Umfeld Fördergeschäft

Vergabenummer: 2025-LR-0007

Bewerbungsbedingungen

Bieter auf ihre Eignung beruft oder sie einen jeweils entsprechenden Leistungsteil übernehmen sollen.

2.10. Hinweise zum Datenschutz

Der Bieter hat sicherzustellen, dass die Übermittlung personenbezogener Daten durch den Bieter an die Rentenbank rechtmäßig ist. Soweit erforderlich, hat der Bie- ter die betroffenen Personen über die Übermittlung der Daten an die Rentenbank und deren Verarbeitung für Zwecke des Vergabeverfahrens zu informieren und die Zu- stimmung der betroffenen Personen einzuholen. Im Übrigen wird auf die Informati- onen zur Datenverarbeitung im Vergabeverfahren (Anlage 11) verwiesen.

Der Bieter erklärt sich mit der Abgabe eines Angebots damit einverstanden, dass die von ihm mitgeteilten personenbezogenen Daten von der Rentenbank gespeichert und verarbeitet und ggf. auch an Dritte zur Durchführung des Vergabeverfahrens weiter- gegeben werden.

2.11. Keine Kostenerstattung

Für die Teilnahme am Vergabeverfahren einschließlich der Erstellung des Angebots werden keine Kosten erstattet.

2.12. Wettbewerbsregister

Die Bieter werden darauf hingewiesen, dass öffentliche Auftraggeber gemäß § 6 Abs. 1 WRegG verpflichtet sind, ab einem geschätzten Auftragswert von 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer, vor Erteilung des Zuschlags abzufragen, ob im Wettbewerbsre- gister für den Bieter, der den Auftrag erhalten soll, Eintragungen gespeichert sind. Vor Zuschlagerteilung wird grundsätzlich bei jedem einzelnen Unternehmen, das für den Zuschlag vorgesehen ist, eine Anfrage an das Wettbewerbsregister gerichtet.

2.13. Nachprüfungsmöglichkeit

2.13.1. Zuständige Vergabekammer

Zur Nachprüfung geltend gemachter Vergaberechtsverstöße können sich Unterneh- men an folgende Stelle wenden:

Bundeskartellamt Vergabekammern des Bundes Villemombler Straße 76 53123 Bonn Telefax: (0228) 9499-163

2.13.2. Verfahrensvorschriften

Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gelten u. a. die §§ 160 f. GWB. Diese haben folgenden Wortlaut:

© Landwirtschaftliche Rentenbank Vergabeunterlagen Seite 8 von 14

[Seite 9]

Rahmenvereinbarung Beratungsdienstleistungen im Umfeld Fördergeschäft

Vergabenummer: 2025-LR-0007

Bewerbungsbedingungen

§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Verga- bevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

  1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftragge- ber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
  2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung er- kennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung be- nannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftrag- geber gerügt werden,
  3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkenn- bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Ange- botsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
  4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

§ 161 Form, Inhalt (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüg- lich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Gel- tungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungs- bereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeich- nung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge ge- genüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Be- teiligten benennen.

2.13.3. Hinweise auf die Akteneinsicht im Nachprüfungsverfahren

Bei der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens nach den §§ 160 ff. GWB steht jedem Verfahrensbeteiligten ein Akteneinsichtsrecht zu (§ 165 GWB). Jedes Angebot wird in die Vergabeakte aufgenommen. Die Rentenbank ist gemäß § 163 Abs. 2 S. 4 GWB verpflichtet, der Vergabekammer die Vergabeakte zur Verfügung zu stellen. Der Bieter muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein jeweiliges ge- samtes Angebot von den übrigen Beteiligten des Nachprüfungsverfahrens eingesehen wird. Es liegt somit im eigenen Interesse des Bieters, geheimhaltungsbedürftige Un- terlagen bereits mit der Abgabe des Angebots zu kennzeichnen. Die Entscheidung über den Umfang der Akteneinsicht obliegt der Vergabekammer.

© Landwirtschaftliche Rentenbank Vergabeunterlagen Seite 9 von 14

[Seite 10]

Rahmenvereinbarung Beratungsdienstleistungen im Umfeld Fördergeschäft

Vergabenummer: 2025-LR-0007

Bewerbungsbedingungen

2.14. Mitteilung über die Auftragsvergabe

Die Bieter werden darauf hingewiesen, dass die Rentenbank gemäß § 39 Abs. 1 VgV verpflichtet ist, spätestens 30 Tage nach dem Abschluss des Vertrages eine Vergab- ebekanntmachung mit den Ergebnissen des Vergabeverfahrens an das Amt für Ver- öffentlichungen der Europäischen Union zu übermitteln.

© Landwirtschaftliche Rentenbank Vergabeunterlagen Seite 10 von 14

[Seite 11]

Rahmenvereinbarung Beratungsdienstleistungen im Umfeld Fördergeschäft

Vergabenummer: 2025-LR-0007

Bewerbungsbedingungen

  1. Inhalt sowie Prüfung und Wertung der Angebote

3.1. Inhalt der Angebote

Mit den Angeboten sind die nachfolgend in den Abschnitten 3.1.1 bis 3.1.6 genannten Unterlagen einzureichen. Soweit vorhanden, sind die von der Renten- bank zur Verfügung gestellten Formblätter zu verwenden, die an den dafür vorgese- henen Stellen auszufüllen sind.

Alle Unterlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Fremdsprachigen Unterlagen ist eine deutschsprachige Übersetzung beizufügen.

3.1.1. Angebotsblatt

Das Angebotsblatt gemäß Anlage 1 ist ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Das Angebot muss alle im Angebotsblatt geforderten Angaben und Erklärungen ent- halten.

3.1.2. Nachweise zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen

Mit dem Angebot ist die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschluss- gründen gemäß Anlage 5 und die Erklärung zu den Russlandsanktionen gemäß Anlage 9 einzureichen.

Es gelten die Bestimmungen über den Ausschluss von Bietern in den §§ 123 bis 126 GWB. Gemäß § 6 Abs. 1 WRegG ist die Auftraggeberin verpflichtet, vor der Erteilung des Zuschlags eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister über den vorgesehenen Zuschlagsempfänger einzuholen.

3.1.3. Nachweise zur Eignung

Mit dem Angebot ist ferner die Eigenerklärung zur Eignung gemäß Anlage 8 ein- schließlich der dort ggf. geforderten zusätzlichen Unterlagen (z. B. Unternehmens- darstellung) einzureichen. Hinsichtlich der Einzelheiten der Eignungskriterien, der diesbezüglichen Mindestanforderungen sowie der erforderlichen Nachweise wird auf die Bewertungsvorgaben gemäß Anlage 10 (dort Ziffer 1) verwiesen.

3.1.4. Preisblatt

Mit dem Angebot ist das Preisblatt gemäß Anlage 3 ausgefüllt einzureichen. Die Preise sind ohne Umsatzsteuer und durchgängig in Euro und Cent anzugeben.

Bei den angebotenen Preisen handelt es sich um Preise, die alle für die Erbringung der Leistung anfallenden Kosten enthalten.

3.1.5. Bietergemeinschaft

Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot die Bietergemeinschaftserklärung nach Anlage 4 einzureichen.

© Landwirtschaftliche Rentenbank Vergabeunterlagen Seite 11 von 14

[Seite 12]

Rahmenvereinbarung Beratungsdienstleistungen im Umfeld Fördergeschäft

Vergabenummer: 2025-LR-0007

Bewerbungsbedingungen

3.1.6. Eignungsleihe und Untervergabe

Auf die im Falle der Eignungsleihe oder Untervergabe zusätzlich einzureichenden Unterlagen gemäß Abschnitt 2.9 wird hingewiesen.

3.1.7. Rahmenvereinbarung; Vertrag über eine Auftragsverarbeitung

Der Vertrag über eine Auftragsverarbeitung (Anlage 4 zur Rahmenvereinbarung) ist mit dem Angebot ausgefüllt einzureichen. Im Übrigen muss die Rahmenverein- barung gemäß Anlage 2 (einschließlich deren Anlagen) dem Angebot nicht beigefügt werden. Nach Erteilung des Zuschlags wird der Vertrag zu Dokumentationszwecken in Schriftform von beiden Parteien unterzeichnet. Der Vertrag wird bereits mit der Erteilung des Zuschlags wirksam abgeschlossen.

3.2. Angebotsprüfung und -wertung

3.2.1 Allgemeines

Die Rentenbank prüft die Angebote nach Maßgabe insbesondere von § 56 VgV. Sie behält sich vor, Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unterneh- mensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigun- gen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigie- ren.

Auf die Ausschlussgründe gemäß § 57 Abs. 1 VgV wird hingewiesen.

3.2.2 Eignung der Bieter

Für einen Zuschlag kommen nur Bieter in Betracht, die fachkundig und leistungsfähig sind und die nicht aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen wurden.

Die Rentenbank prüft die Eignung der Bieter anhand der eingereichten Unterlagen. Es gelten die in diesen Bewerbungsbedingungen aufgestellten Mindestanforderungen an die Eignung. Die Rentenbank behält sich vor, weitergehende Nachweise zu ver- langen, wenn Zweifel an der Eignung des Bieters bestehen.

3.2.3 Zuschlagskriterien und Zuschlag

Der Zuschlag wird je Fachlos auf die wirtschaftlichsten Angebote (mindestens drei bis höchstens 15 Rahmenvertragspartner) erteilt.

Hinsichtlich der Zuschlagskriterien und der Bewertungsmethode wird auf die Bewer- tungsvorgaben gemäß Anlage 10 (dort Ziffer 2) verwiesen.

© Landwirtschaftliche Rentenbank Vergabeunterlagen Seite 12 von 14

[Seite 13]

Rahmenvereinbarung Beratungsdienstleistungen im Umfeld Fördergeschäft

Vergabenummer: 2025-LR-0007

Bewerbungsbedingungen

3.2.4 Zuschlagskriterien Einzelauftrag

Die Einzelaufträge werden mit demjenigen Vertragspartner der Rahmenvereinbarung geschlossen, der im Rahmen des „Miniwettbewerbs“ das wirtschaftlichste zuschlags- fähige Angebot für den jeweiligen Einzelauftrag abgegeben hat.

Hinsichtlich der Zuschlagskriterien und der Bewertungsmethode für den Miniwettbe- werb im Zuge eines Einzelabrufs wird auf die Bewertungsvorgaben gemäß An- lage 10 (dort Ziffer 2.2) verwiesen.


© Landwirtschaftliche Rentenbank Vergabeunterlagen Seite 13 von 14

[Seite 14]

Rahmenvereinbarung Beratungsdienstleistungen im Umfeld Fördergeschäft

Vergabenummer: 2025-LR-0007

Bewerbungsbedingungen

Anlagen

Anlage 1: Angebotsblatt

Anlage 2: Rahmenvereinbarung einschließlich deren Anlagen

Anlage 3: Preisblatt

Anlage 4: Bietergemeinschaftserklärung

Anlage 5: Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgrün- den

Anlage 6: Eigenerklärung über den Einsatz von Drittunternehmen und Unterauftragnehmern

Anlage 7: Verpflichtungserklärung

Anlage 8: Eigenerklärung zur Eignung

Anlage 9: Eigenerklärung zu Russlandsanktionen

Anlage 10: Bewertungsvorgaben (mit Eignungs- und Zuschlagskriterien)

Anlage 11: Informationen zur Datenverarbeitung im Vergabeverfahren

© Landwirtschaftliche Rentenbank Vergabeunterlagen Seite 14 von 14

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung