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Leistungsbeschreibung
- Fachlicher Teil -
(Teil B)
Vergabeverfahren
Az.: 0112-DLG/2026-03.230
„Beratungsleistungen zur Vor- und Nachbereitung eines
Re-Zertifizierungs- bzw. Überwachungsaudits
nach dem IT-Grundschutz BSI“
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Urheberrecht:
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1 Ausgangssituation
Das Servicezentrum Landentwicklung und Agrarförderung (SLA) bildet mit der operativen EU- Zahlstelle Niedersachsen/Bremen/Hamburg (EU-ZS.2) einen Informationsverbund, der nach ISO 27001 auf Basis von IT-Grundschutz zertifiziert ist. Diese Zertifizierung soll auch in den Folgejahren weiterbestehen. Erfahrungsgemäß benötigt das SLA insbesondere bei der Bearbeitung neuer Bau- steine sowie der Referenzdokumente Beratungsleistungen durch einen erfahrenen Auditor.
2 Organisation und Auftragsgegenstand
2.1 Organisation
Die EU-Zahlstellen sind Dienststellen oder Einrichtungen der Mitgliedstaaten, die für die Zahlun- gen des Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und den Europäischen Land- wirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) verantwortlich sind. Sie ge- währleisten unter anderem, dass:
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die geleisteten Zahlungen richtig und vollständig in den Büchern erfasst werden,
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die in den Gemeinschaftsvorschriften vorgesehenen Kontrollen durchgeführt werden,
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die Unterlagen zugänglich sind und so aufbewahrt werden, dass die Integrität, Gültigkeit und Lesbarkeit langfristig gewährleistet sind; dies gilt auch für die elektronischen Doku- mente im Sinne der Gemeinschaftsvorschrift.
Für das Bundesland Niedersachsen, die Freie Hansestadt Bremen und die Freie Hansestadt Ham- burg ist die EU-Zahlstelle Niedersachsen/Bremen/Hamburg im ML eingerichtet worden.
Das jährliche Auszahlungsvolumen der beiden Fonds beläuft sich zurzeit auf rund 1,2 Milliarden Euro.
Das SLA ist eine untere Landesbehörde mit Sitz in Hannover, die gemäß den IT-Standards der EU- Zahlstelle grundsätzlich die zentrale technische Dienststelle im EU-Zahlstellenverfahren darstellt. Es ist in sieben Dezernate organisiert, in denen die Aufgaben Informationstechnologie, Flurbereini- gung und Geoinformation, Förderung: flächen- und tierbezogene Maßnahmen, Anwendungsent- wicklung, Förderung: investive und sonstige Maßnahmen und Zentrale Dienste sowie die zentrale Koordinierungs- und Kommunikationsstelle im gesundheitlichen Verbraucherschutz für Deutsch- land wahrgenommen werden. Das SLA verfügt über ca. 260 Beschäftigte.
Neben dem Betrieb eines Rechenzentrums erfolgt dort die Konzeption und Entwicklung von diver- sen Fachanwendungen. Das Systemmanagement für die zentrale IT-Umgebung, Hotlines bezüglich der Fachanwendungen, die Schulung der Anwender und deren technische Betreuung vervollstän- digen das IT-Dienstleistungsangebot des SLA.
Zusätzlich nimmt das SLA einzelne Anteile des IT-Infrastrukturservices für die Ämter für regionale Landesentwicklung (ÄrL) wahr, betreut und berät diese. Für diese Dienststellen bereitet das SLA die Flurbereinigungsdaten zum Zweck der Katasterberichtigung auf und nimmt andere Vorleistungen zu Geschäftsprozessen im Bodenordnungsverfahren wahr.
Die Nutzung von Geodaten im Zusammenhang mit dem Aufgabenkreis der Agrarförderung unter- stützt das SLA durch die Weiterentwicklung und Pflege des GIS-basierten Referenzsystems (Digitale Feldblockkarte Niedersachsen).
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In einem zweiten Dienstgebäude des SLA (Hildesheimer Straße 53) ist das Referat EU-ZS.2 des ML untergebracht, welches für die Auszahlung und Verbuchung der Mittel verantwortlich ist. Für die- sen Bereich wird die Softwareentwicklung mit externen Partnern vorgenommen.
Durch die Verordnung (EG) Nr. 907/2014 ist im Bereich Information und Kommunikation die Sicher- heit der Informationssysteme ein Zulassungskriterium der EU-Zahlstellen. Danach muss die EU- Zahlstelle seit dem 16.10.2016 eine Zertifizierung nach ISO 27001 vorweisen. Nach dem Durchfüh- rungsbeschluss der EU-Kommission C (2015) 790 vom Februar 2015 werden die deutschen EU- Zahlstellen ermächtigt, die spezifische Zertifizierung „ISO 27001-Zertifizierung auf der Basis von IT- Grundschutz“ zur Erfüllung der sicherheitsrelevanten Zulassungskriterien zu verwenden.
2.2 Auftragsgegenstand
Zertifizierungsaudit nach dem vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) vorgegebenen Prüfschema für ISO 27001 Audits:
Der Informationsverbund SLA und EU-Zahlstelle Niedersachsen/Bremen/Hamburg muss sich einem jährlichen Zertifizierungsaudit nach dem vom BSI vorgegebenen Prüfschema für ISO 27001 Audits (Auditierungsschema in der aktuellen Version (zurzeit Version 2.5, Stand 01.02.2026), Zertifizie- rungsschema in der aktuellen Version (zurzeit Version 2.2, Stand 01.02.2026)) unterziehen. Sowohl für die Vorbereitung als auch für die Nachbereitung des Audits benötigt das SLA Beratungs- leistungen, die das Wissen und die Erfahrung eines aktiven BSI-Auditors voraussetzen. Folgende Aufgaben umfasst die Beratung:
- Beratung der Informationssicherheitsbeauftragten (ISB) in Modellierungsfragen und zum Aufbau, Ausgestaltung und Weiterentwicklung des Informationssicherheitsmanagementsys- tems (ISMS)
- Bewertung neuer Bausteine hinsichtlich der Relevanz für den Informationsverbund
- Unterstützung der Bausteinverantwortlichen bei Fragen zur Umsetzung der Bausteine
- Durchführung von internen Audits (ca. 1 – 5 pro Jahr, Umfang max. 5 Personentage (PT) pro Audit), wenn die Neutralität der ISB des SLA nicht gewährleistet ist
- Vorbereitung des Audits (Überprüfung der Referenzdokumente, Durchführung der Risiko- analyse)
- Begleitung von Gesprächen mit Dienstleistern des Informationsverbunds
- Aktive Begleitung des Re-Zertifizierungs-/Überwachungs-Audits in beratender Funktion
- Nachbereitung des Audits (Beratung bei der Aufstellung des Maßnahmenplans).
3 Umfang der Dienstleistung Die unter Ziffer 2.2 Auftragsgegenstand genannten Aufgaben sind durch qualifizierte Mitarbeitende des Auftragnehmers zu leisten. Die Aufgaben sind mindestens durch einen BSI-zertifizierten Auditor zu begleiten. Kommunikationssprache ist stets deutsch (Voraussetzung: Level C2).
4 Ausführungsfristen
Die Beratung erfolgt ganzjährig in Abstimmung mit dem SLA. Der Schwerpunkt liegt in den Monaten März-Juni. Der Aufwand beträgt pro Jahr ca. 60 – 80 PT, in Ausnahmefällen (Beispiel aus der Ver- gangenheit: Umstieg auf Grundschutz-Kompendium) auch mehr (zusätzlich bis zu 50 PT).