[Seite 6]
Anlage 1
Verhaltenskodex
Kontakte
Compliance-Hotline am Klinikum Stuttgart: 0711 – 278 – 77777
E-Mail : Compliance@klinikum-stuttgart.de
Ombudsmann der Landeshauptstadt Stuttgart (siehe Webpage)
[Seite 7]
Verhaltenskodex
Inhalt
Präambel
- Qualität
Qualität von medizinischen, pflegerischen und sonstigen Dienstleistungen
- Integrität
2.1 Beachtung von Gesetzen 2.2 Vorbildliches und wertschätzendes Miteinander der Beschäftigten 2.3 Korrektes, vertrauensvolles Verhalten im Umgang mit Patienten/-innen 2.4 Integrer Umgang mit Geschäftspartnern und Dritten 2.5 Vermeidung von Interessenkonflikten
3.Verantwortung
3.1 Informationen und Daten schützen 3.2 Umgang mit dem Eigentum des Klinikum Stuttgart 3.3 Soziale Verantwortung 3.4 Kontakte zur Öffentlichkeit
- Umsetzung durch die interne Organisation
4.1 Kontrollmechanismen 4.2 Schulungen 4.3 Umsetzung und Verhalten bei Verstößen 4.4 Ansprechpartner und Hinweise
[Seite 8]
Verhaltenskodex
Präambel
Das Klinikum Stuttgart ist sich als Gesundheitsdienstleister und Krankenhaus der Maximalversorgung seiner Verantwortung bewusst. Diese wollen wir auch in Zukunft leben. Noch entschiedener und nachhaltiger.
Die stabile Basis aller Entscheidungen und allen unternehmerischen Tuns bilden unsere Werte sowie das Bekenntnis zu den geltenden Gesetzen und zu allgemeinen sozialen und ethischen Grundsätzen. Nur auf diese Weise können wir Vertrauen bei unseren Mitarbeitern/-innen, Patienten/-innen, Geschäftspartnern/-innen und der Öffentlichkeit schaffen und dieses Vertrauen erhalten.
In diesem Verhaltenskodex sind die bei dem Klinikum Stuttgart bestehenden Verhaltensgrundsätze, die unsere Werte unterstreichen, zusammengefasst und festgeschrieben: Qualität, Integrität und Verantwortung. Umfassend gültig. Für jeden.
Der Verhaltenskodex dient dem Ziel, diese Verhaltensgrundsätze für alle, die bei uns und mit uns arbeiten, festzuschreiben, zu kommunizieren, zu achten und zu wahren. Zum Nutzen aller. Zum Nutzen einer werteorientierten Führung. Zum Nutzen unseres Erfolgs, unserer Beschäftigungssicherheit, unserer Wettbewerbsfähigkeit und damit unserer Zukunftssicherung. Und insbesondere zum Wohle unserer Patienten und Patientinnen.
Der Verhaltenskodex dient als Leitlinie für alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen ein- schließlich der Mitglieder der Geschäftsführung und der Krankenhausleitung.
Alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sind gehalten, nach diesen Verhaltensrichtlinien zu handeln. Die geltenden Gesetze, Rechtsverordnungen und Tarifverträge bleiben unberührt. Sollte nationales oder internationales Recht im Widerspruch zu dem Verhaltenskodex stehen, findet die geltende Rechtsnorm Anwendung.
Das Klinikum Stuttgart wird seinen Verhaltenskodex regelmäßig anpassen und überarbeiten. Die Aufhebung bleibt vorbehalten.
Der Verhaltenskodex erwähnt nicht ausdrücklich alle Richtlinien, Dienstanweisungen und internen Regelungen, die im Klinikum Stuttgart Anwendung finden, diese gelten ergänzend. Gleiches gilt für die Dienstanweisung Anti-Korruption der Landeshaupt- stadt Stuttgart.
[Seite 9]
Verhaltenskodex
1. Qualität
Qualität von medizinischen, pflegerischen und sonstigen Dienstleistungen
Die Qualität unserer medizinischen, pflegerischen und sonstigen Dienstleistungen ist unabdingbar für das Wohl unserer Patienten und Patientinnen. Alle unsere Mit- arbeiter und Mitarbeiterinnen haben in ihrem Verantwortungsbereich dafür Sorge zu tragen, dass die geltenden Gesetze zu Sicherheit und Qualität konsequent einge- halten werden.
Medizinische und pflegerische Leistungen dürfen nur durch unser zuständiges und qualifiziertes Fachpersonal erbracht werden. Die jeweiligen Fachstandards und insbesondere die Hygienevorschriften halten wir strikt ein. Sorgfaltspflichtverletzun- gen in diesen Bereichen können besonders schwerwiegende Folgen haben. Deshalb legen wir an alle Prozessabläufe höchste Qualitätsstandards an. Sobald wir Mängel erkennen, machen wir diese transparent und ergreifen die erforderlichen Maß- nahmen, um beste medizinische Qualität für unsere Patienten und Patientinnen sicher zu erreichen.
Wir begleiten ununterbrochen den medizinischen Fortschritt und berücksichtigen relevante Erkenntnisse für unsere Behandlungen und Therapien. Um unsere Be- handlungen und Therapien fortlaufend weiterzuentwickeln, führen wir u.a. klinische Studien durch und beachten hierbei die geltenden ethischen, medizinischen und rechtlichen Anforderungen.
[Seite 10]
Verhaltenskodex
2. Integrität
2.1 Beachtung von Gesetzen
Das Klinikum Stuttgart bekennt sich ausdrücklich zu Recht, Gesetz sowie zu abgeschlossenen Verträgen und erwartet dasselbe von seinen Mitarbeitern/-innen, Patienten/-innen und Geschäftspartnern. Jedes Mitglied der Geschäftsführung oder der Krankenhausleitung, jede Führungskraft und jeder Mitarbeiter/jede Mitarbeiterin ist dafür verantwortlich, sich mit dem Inhalt des Verhaltenskodex vertraut zu machen.
2.2 Vorbildliches und wertschätzendes Miteinander der Beschäftigten
Die Vielfalt der Mitarbeiter/-innen sowie eine wertschätzende Grundhaltung und Umgangsweise sind die Grundlage unseres arbeitsalltäglichen Verhaltens. Das Klinikum Stuttgart akzeptiert und respektiert die persönlichen und individuellen Unterschiede aller Mitarbeiter/-innen.
Jedwedes rechtswidriges Verhalten, insbesondere Diskriminierung, sexuelle oder persönliche Belästigung, Benachteiligung oder Beleidigung werden nicht geduldet.
Der Umgang miteinander ist offen, ehrlich und geprägt von Respekt und Verant- wortung.
2.3 Korrektes, vertrauensvolles Verhalten im Umgang mit Patienten/-innen
Das Wohl und das Vertrauen unserer Patienten/-innen sind von entscheidender Bedeutung für uns. Jede unternehmerische Entscheidung ist hiervon geprägt. Unser primäres Ziel ist es daher, Leben zu erhalten, Gesundheit zu fördern und die Lebensqualität kranker Menschen zu verbessern. Im wirtschaftlichen Erfolg sehen wir daher keinen Selbstzweck sondern die Möglichkeit, Investitionen in stetig innovative Medizin zu tätigen.
Patienten/-innen dürfen grundsätzlich weder unmittelbar noch mittelbar Vorteile angeboten, versprochen oder gewährt werden, die geeignet sind, objektive und faire Entscheidungen zu beeinflussen.
2.4 Integrer Umgang mit Geschäftspartnern und Dritten
Wir behandeln unsere Geschäftspartner, Lieferanten, Dienstleister und Kostenträger in geschäftlichen Angelegenheiten stets professionell. Dazu gehören insbesondere nachvollziehbare Vertragsverhältnisse, Ausschreibungen und Abrechnungen.
Es spielt dabei keine Rolle, ob schädliche Vereinbarungen schriftlich oder mündlich erfolgen. Jeder unserer Mitarbeiter/-innen ist verpflichtet, sowohl bei Verträgen und Dokumenten als auch in der Kommunikation mit Geschäftspartnern geltendes Recht einzuhalten.
[Seite 11]
Verhaltenskodex
Das Klinikum Stuttgart überzeugt durch die Qualität und Eignung der angebotenen medizinischen, pflegerischen und sonstigen Dienstleitungen. Wir wenden uns ausdrücklich gegen Korruption, also gegen jedes Ausnutzen einer Machtposition für einen persönlichen Vorteil und zum Nachteil des anderen. Wir tolerieren keine Geschäfte, die mit unlauteren Mitteln angebahnt oder durchgeführt werden, auch wenn das dazu führt, dass ein Geschäft nicht zustande kommt. Wir wählen unsere Partner sorgfältig und nach objektiven Kriterien aus. Wir arbeiten nur mit Partnern zusammen, die ihrerseits diese Regeln einhalten.
Bei unserer täglichen Arbeit halten wir vier Grundprinzipien ein:
- Äquivalenzprinzip: Leistung und Gegenleistung müssen für beide Seiten in einem angemessenen gleichwertigen Verhältnis stehen.
- Dokumentationsprinzip: Wir dokumentieren sämtliche Leistungen und Vereinbarungen schriftlich und vollständig.
- Trennungsprinzip: Im Umgang mit entgeltlichen und unentgeltlichen Zuwen- dungen sind wir zurückhaltend und umsichtig. Sie müssen unabhängig von Beschaffungs-, Verordnungs-, Therapieentscheidungen oder sonstigen geschäftlichen Entscheidungen sein.
- Transparenzprinzip: Über die Beachtung von Offenlegungs- und Geneh- migungspflichten hinaus gestalten wir unsere Geschäftsabläufe nachvoll- ziehbar und transparent. Zuwendungen Dritter werden grundsätzlich offen gelegt. Vertragliche Beziehungen unserer Mitarbeiter/innen zu unseren Geschäftspartnern sind uns anzuzeigen. Sie werden dokumentiert und bei Bedarf offen gelegt.
Die Gewährung oder Annahme von Geschenken, Einladungen und sonstigen Zuwendungen zu dem Zweck einer unrechtmäßigen Beeinflussung werden vom Klinikum Stuttgart nachdrücklich abgelehnt. Fehleinschätzungen führen zu negativen Konsequenzen für den Handelnden und das Unternehmen.
Hilfestellungen bei Fragen hinsichtlich integren Verhaltens finden sich in der von dem Klinikum Stuttgart erlassenen Dienstweisung zum Thema Anti-Korruption, die den Mitarbeitern/-innen praktikable Vorgaben für den Alltag liefert. Für Fragen im Einzelfall steht das Servicecenter Recht, Compliance & Revision, Abteilung Compliance, zur Verfügung.
Spenden und sonstige Zuwendungen nehmen wir nur entgegen, wenn sie stets transparent und auf freiwilliger Basis ohne Erwartung einer Gegenleistung durch den Spendenden erfolgen. Bei dem Spendenden muss in jedem Fall der finale Bezug zur indirekten Förderung von eigenen Unternehmenszielen fehlen.
Beim Sponsoring ist insbesondere darauf zu achten, dass zwischen der Zuwendung und der Gegenleistung ein angemessenes Verhältnis steht.
Die Prozesse zum Umgang mit Spenden und Sponsoring sind in den entsprechenden internen Regularien des Klinikum Stuttgart niedergelegt.
[Seite 12]
Verhaltenskodex
2.5 Vermeidung von Interessenkonflikten
Integrität bedeutet auch, dass wir private Interessen klar von den Interessen des Klinikums Stuttgart trennen. Ein Interessenkonflikt kann entstehen, wenn persönliche und finanzielle Interessen der Mitarbeiter/-innen mit denen des Klinikums Stuttgart in Widerspruch stehen. Dies kann zum Beispiel der Fall sein bei Geschäftsbeziehungen mit einem Unternehmen, an dem eine Eigenbeteiligung besteht oder bei Personalentscheidungen, die eine (n) Familienangehörige (n) betreffen.
Entscheidungen für das Klinikum treffen wir nach objektiven Kriterien. Um solche Konflikte zu erkennen und zu vermeiden, wird der/die Mitarbeiter/-in Situationen, aus denen sich eine Einschränkung seiner persönlichen Objektivität und Unabhängigkeit ergeben kann, unverzüglich anzeigen. Diese möglichen Interessenkonflikte werden dann eingehend geprüft und mit den Betroffenen erörtert.
Daher dürfen unsere Mitarbeiter/-innen ohne Anmeldung und Prüfung durch den Vorgesetzten und die Personalabteilung keine Nebentätigkeit aufnehmen. Dies gilt insbesondere, wenn unsere Mitarbeiter/-innen für Unternehmen, die eine Geschäfts- beziehung mit dem Klinikum Stuttgart haben, z.B. als Referent oder Berater tätig werden wollen.
3. Verantwortung
3.1 Informationen und Daten schützen
Das Klinikum Stuttgart ist sich der Bedeutung von Informationssicherheit und Datenschutz für das Klinikum Stuttgart, für die Mitarbeiter/-innen sowie für die Patienten/innen bewusst und gewährleistet einen effektiven Schutz in beiden Bereichen.
Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, unternehmensinterne Angelegenheiten und sensible Informationen von Geschäftspartnern, Lieferanten, Dienstleistern und Kostenträgern vertraulich zu behandeln und vor unbefugtem Zugriff und vor Verlust zu schützen. Jeder von uns ist verantwortlich, dass vertrauliche Unternehmensdaten weder absichtlich noch versehentlich weitergegeben werden. Hierzu gehören auch die Beachtung der erforderlichen Maßnahmen zur IT-Sicherheit und der sorgfältige Umgang mit Passwörtern.
Nicht nur der Inhalt von Informationen muss geschützt werden, sondern auch, von wem sie stammen oder auf wen sie sich beziehen. Wir bekennen uns zu dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Wir respektieren und schützen die Privatsphäre aller Personen, die mit dem Klinikum Stuttgart in Kontakt treten. Wir verpflichten uns zum sorgfältigen Umgang mit den Daten unserer Patienten/-innen, unserer Mitarbeiter/- innen und von Dritten. Unsere Mitarbeiter/-innen sind auf den Datenschutz verpflichtet und müssen sämtliche datenschutzrechtliche Bestimmungen einhalten.
[Seite 13]
Verhaltenskodex
Alle Daten, die einer bestimmten Person zugeordnet werden können, gelten als personenbezogene Daten. Diese Daten, insbesondere Gesundheitsdaten, sind besonders sensibel, da es sich häufig um sehr private Informationen handelt. Personenbezogene Daten müssen deshalb auf rechtmäßige Weise, nach Treu und Glauben und in einer für die betroffene Person nachvollziehbaren Weise verarbeitet werden. Wir gehen sparsam mit solchen Daten um, verarbeiten sie nur, wenn es notwendig ist und löschen oder sperren sie, sobald sie nicht mehr benötigt werden. Patientenbezogene und sonstige vertrauliche Daten sind unbedingt vor Kenntnisnahme durch nicht berechtigte Dritte zu schützen. Durch technische und organisatorische Maßnahmen stellen wir sicher, dass Daten nicht verloren gehen oder versehentlich offengelegt werden. Gleiches gilt, wenn Daten durch Dritte verarbeitet werden.
3.2 Umgang mit dem Eigentum des Klinikum Stuttgart
Verantwortungsvolles Handeln umfasst auch die ressourcenschonende Nutzung und Verwendung von Arbeits- und Betriebsmitteln sowie die gewissenhafte Verwendung der Mittel aus dem Gesundheitswesen.
Wir setzen die uns von dem Klinikum Stuttgart zur Verfügung gestellten Ressourcen wirtschaftlich, sachgemäß und sorgfältig ein. Wir bemühen uns, Verlust oder Verschwendung zu vermeiden.
Über Vollmachten und klare Genehmigungsprozesse haben wir die Verantwortlichen für finanzielle Transaktionen definiert. Die hier zu beachtenden Regeln sind in unseren Regelungen zu Anordnungsbefugnissen und in der Unterschriftsregelung erläutert.
3.3. Soziale Verantwortung
Wir im Klinikum Stuttgart handeln verantwortungsvoll gegenüber Gesellschaft und Umwelt.
Wir berücksichtigen bei unserem Handeln und und unseren Entscheidungen den Umwelt- und Ressourcenschutz sowie die Abfallvermeidung.
Im Klinikum Stuttgart hat die ganzheitliche Umsetzung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes einen hohen Stellenwert. Das Klinikum Stuttgart ist sich der Verantwortung gegenüber Mitarbeitern/-innen und Patienten/-innen bewusst
Wir im Klinikum Stuttgart stellen uns bewusst gegen jede Art von Diskriminierung. Chancengleichheit und Gleichbehandlung werden vom Klinikum Stuttgart gewährleistet. Niemand darf wegen seiner Abstammung, Staatsangehörigkeit, sozialer Herkunft, Glauben, politischen Einstellung, Hautfarbe, Alter, Aussehen, sexueller Orientierung oder sonstiger persönlicher Eigenschaften diskriminiert werden. Unser Miteinander ist respektvoll, offen, fair und wertschätzend.
[Seite 14]
Verhaltenskodex
3.4 Kontake mit der Öffentlichkeit
Offizielle Stellungnahmen sowie jegliche Kommunikation mit der Öffentlichkeit im Namen des Klinikum Stuttgart erfolgt ausschließlich durch die hierzu autorisierten Personen. Unsere Mitarbeiter/-innen beantworten daher externe Fragestellungen stets in Abstimmung mit der dafür zuständigen Abteilung. So stellen wir sicher, dass unsere Aussagen zuverlässig sind und nicht öffentliche Informationen ausreichend geschützt werden.
Die Positionierung des Klinikums Stuttgart in sozialen Medien ist den zuständigen Stellen vorbehalten. Wir bewegen uns in diesen Plattformen verantwortungsvoll und fair. Gleiches gilt, wenn wir uns privat in sozialen Medien zu klinikumsbezogenen Themen äußern. Wir machen keine schädigenden Aussagen und schützen B etriebsgeheimnisse.
4. Umsetzung durch die interne Organisation
4.1 Kontrollmechanismen
Die Anwendung des Vier-Augenprinzips, die Trennung unvereinbarer Tätigkeiten und die ordnungsgemäße Dokumentation aller Geschäftsvorfälle sind Bestandteile der internen Organisation des Klinikums Stuttgart, um klare und transparente Entscheidungsvorlagen zu schaffen. Wir halten die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein und definieren Verantwortlichkeiten, Prozesse und Kontrollen unmissverständlich.
4.2 Schulungen
Jeder unserer Mitarbeiter/-innen muss den Inhalt des Verhaltenskodex kennen und anwenden. Unsere Mitarbeiter/-innen werden regelmäßig über den Inhalt, Sinn und Zweck des Verhaltenskodex geschult. Zu ausgewählten Einzelthemen bieten wir spezielle Schulungen an.
4.3 Umsetzung und Verhalten bei Verstößen
Jeder/Jede Mitarbeiter/-in ist für die Einhaltung der Regeln des Verhaltenskodex verantwortlich.
Jedes Mitglied der Geschäftsführung und der Krankenhausleitung, jede Führungs- kraft und jeder/jede Mitarbeiter/-in hat die persönliche Verantwortung, den Verhaltenskodex sowie die für die Tätigkeit erforderlichen weiteren internen Regularien des Klinikum Stuttgart zu kennen und zu verstehen.
[Seite 15]
KKKKKllllliiiiinnnnniiiiikkkkkiiiiinnnnnfffffooooo 22222000001111166666::::: HHHHHiiiiieeeeerrrrr sssssttttteeeeehhhhhttttt nnnnnoooooccccchhhhh eeeeeiiiiinnnnnmmmmmaaaaalllll dddddeeeeerrrrr IIIIInnnnnhhhhhaaaaalllllttttt nnnnnuuuuurrrrr eeeeeiiiiinnnnnzzzzzeeeeeiiiiillllliiiiiggggg KVKelliirnnhiikkaiilnnteffono s 22k00o11d66e:: xHH iieerr sstteehhtt nnoocchh eeiinnmmaall ddeerr IInnhhaalltt nnuurr eeiinnzzeeiilliigg
OOOOOlllllooooorrrrreeeee dddddeeeeelllll iiiiirrrrriiiiillllllllllaaaaa fffffeeeeeuuuuugggggiiiiiaaaaammmmm zzzzzzzzzzrrrrriiiiiuuuuurrrrreeeee eeeeetttttuuuuummmmm iiiiirrrrriiiiiuuuuurrrrreeeee dddddooooollllleeeeennnnnttttt OOOOOlllllooooorrrrreeeee dddddeeeeelllll iiiiirrrrriiiiillllllllllaaaaa fffffeeeeeuuuuugggggiiiiiaaaaammmmm zzzzzzzzzzrrrrriiiiiuuuuurrrrreeeee eeeeetttttuuuuummmmm iiiiirrrrriiiiiuuuuurrrrreeeee aaaaaccccciiiiilllll uuuuuttttt aaaaallllliiiiiqqqqquuuuuaaaaattttteeeeemmmmm qqqqquuuuuiiiii tttttaaaaatttttiiiiieeeee dddddiiiiigggggnnnnnaaaaa fffffaaaaaccccciiiiillllliiiiiqqqqquuuuuiiiiisssss nnnnniiiiiaaaaattttt lllllaaaaaooooorrrrreeeee OOOOOlllllooooorrrrreeeee dddddeeeeelllll iiiiirrrrriiiiillllllllllaaaaa fffffeeeeeuuuuugggggiiiiiaaaaammmmm zzzzzzzzzzrrrrriiiiiuuuuurrrrreeeee eeeeetttttuuuuummmmm iiiiirrrrriiiiiuuuuurrrrreeeee dddddooooollllleeeeennnnnttttt aaaaaccccciiiiilllll uuuuuttttt tttttO4aaaaa.lttttt4oeeeeetttttr ,,,,,Ae ccccc ndoooooerrrrrseeeeelp immmmmrrieliiiiinnnnnlaciiiiisssss hfcccccepiiiiilllllu dddddageeeeerialllllteeeeenmsssssettttt rrrrrzruuuuuz dddddur iiiiiiunrrrrriiiiirllllldllllleaaaaa Hefffffeeeeetiuuuuuunmgggggwiiiiiaaaaa iemmmmmriiu szzzzzrzzzzzeerrrrr iiiiiduuuuuorrrrreeeeele nt aaaaaOllllliiiiilqqqqqouuuuureaaaaa tttttdeeeeeemmmmml iqqqqqruuuuuiliiiiil atttttaaaaa fttttteiiiiieeeeeu dddddgiiiiiigggggannnnnmaaaaa zfffffaaaaazcccccriiiiiillllluiiiiiqqqqqruuuuueiiiii ssssse tnnnnnuiiiiiaaaaamttttt llllliaaaaariooooourrrrreeeeere ttttt aaaaa ttttteeeeettttt,,,,, cccccooooorrrrreeeee eeeeeatttttcuuuuuilmmmmm u tiiiii rrrrraiiiiiuuuuulirrrrrqeeeeeu adddddtoooooellllleeeeemnnnnn tttttq aaaaauccccci iiiiitllllla uuuuutittttte aaaaa dllllliiiiiiqqqqqguuuuunaaaaaattttt eeeeefammmmmc iqqqqqliquuuuuuiiiii itttttsaaaaa tttttniiiiieeeeeia dddddt iiiiilgggggannnnnoaaaaare mmmmmOliiiiionnnnnriiiiissssseccccc diiiiilllll e dddddl eeeeeirlllllieeeeellsssssattttt rrrrrfuuuuuedddddu gmmmmmiaaaaaamgggggnnnnn zaaaaaz rccccciuooooornnnnnesssss eeeeeedddddtu dddddmiiiiiaaaaa immmmmriucccccroooooennnnn d sssssoeeeeeleqqqqqnuuuuutaaaaa attttt,,,,,c il ut Olore del irilla feugiam zzriure etum iriure ffffftBaaaaaaetccccceiiiiiilllllt iiiii,qqqqqF cuuuuuroiiiiiasssssr egnnnnn eiiiiimaaaaanttttti n lllllaaaaazisoooooucrrrrrmieeeeel dttttt aaaaaeritttttlceeeeeesttttth,,,,,t trccccciugooooodrrrrreeeee einr immmmml lVaiiiiinnnnn efiiiiiesssssruccccchiiiiigllllla idddddalteeeeemellllleeeee nzsssss ztttttsrrrrrruuuuuituedddddr he en alsvvvvva ooooolAiqlllllooooonurrrrrsaeeeeept edddddrmiiiiieaaaaammmmm cqh udddddpi uuuuutaaiiiiippppprtiiiiiitesssssniiiii edeeeeeirnnnnng dddddnurrrrraneeeee f sdddddaecooooorilllllloooooeiqrrrrr pppppuFeeeeeisürrrrr nhiiiiinnnnnira ueeeeet xxxxxnlaeeeeegorrrrrs rsssssekeeeee rtqqqqqaäuuuuutfeaaaaatetmmmmm, ceeeeezo urer dolent acil ut aliquatem qui tatie digna faciliquis niat laore tatet, core mmmmmetuaaaaamgggggnnnnn aaaaair iucccccroooooennnnn sssssdeeeeeodddddle dddddniiiiitaaaaa ammmmmccccccil ooooounnnnnt assssseeeeeliqqqqqquuuuuuaaaaaatttttte,,,,, mvvvvvooooo lllllqooooourrrrreeeeei t adddddtiiiiiaaaaiaemmmmm d idddddguuuuuniiiiiappppp iiiiisssssiiiii tttttmuuuuueeeeeinrrrrriooooossssssctttttiiiiiileeeee d fffffeeeeeeleuuuuusgggggtiiiiiraaaaautttttdeeeee meeeeelllll aeeeeegttttt nwwwwwaiiiii sssssclllll oeeeeenttttts aaaaaeddddddiiiiiaaaaa dttttt,,,,,ia vvvvvmeeeeelllllc eeeeeotttttnuuuuu mmmmmse qzzzzzzzzzzurrrrraiiiiitttttt ,uuuuu lllllpppppuuuuuttttt mVineirsfcüilg duenlegs.t ruBde iri illFa rfaegugeinam z zuz ridueren e tVumer ihriaurlete dnoslegnrtu ancdil suät tzen und den Regeln des Verhaltens- eeeeefannnnncdddddilrrrrrieeeeeq udddddisooooo lllllnoooooirrrrrapppppteeeee lrrrrra oiiiiinnnnnr eeeeee xxxxxtaeeeeetrrrrre ssssst,eeeee cqqqqqouuuuuraaaaaemmmmm meeeeei ntttttuuuuuiseeeeecrrrrrioooool sssssdttttteiiiiieeeeele fffffseeeeetuuuuurugggggdiiiiiaaaaa ttttteeeee eeeeelllll nnnnnvoooooolnnnnnosssssreeeeee dddddd eeeeeiannnnnmiiiiimmmmm d unnnnniuuuuuplllllllllliuuuuusittttt pppppe naaaaadtttttiiiiirnnnnneiiiiimmmmm d oeeeeelolllll uuuuurptttttpppppeaaaaar ttttti,,,,,n vvvvv eeeeeexnnnnneiiiiitttttr dddddsoooooelllllqeeeeeusssssssssaseeeeemnnnnneiiiiimmmmm aklioqduaetxe ms oqwui ieta tbiee di igUnnas fiacchileiqruhise nitieant l ahoirnes tiacthett,l iccohr es meiinniesrc iAl nwendung und Auslegung können sich eeeeemttttt awwwwwgiiiiinsssssalllll eeeee cttttto aaaaandddddsiiiiieaaaaadttttt,,,,, dvvvvveeeeeialllll m eeeeetttttcuuuuuommmmmn szzzzzezzzzzrrrrqriiiiittttut uuuuaulllltlppppp, uuuuuvttttto nnnnlnoooooornnnnensssss deeeeeiddddad m eeeeennnnn diiiiimmmmmuip isi qqqqqtuuuuuueiiiii reeeeeossssssssssstiiiiiie..... OOOOOfelllllooooougrrrrreeeeeia dddddteeeeee llllle iiiiirrrrrl iiiiiellllllllllaaaaat wfffffeeeeeisuuuuulggggg eiiiiiaaaaat mmmmmad zzzzziazzzzztrrrrr,iiiii uuuuuvrrrrreeeeeel eeeeeettttttuuuuuummmmmm ziiiiirrrrrziiiiiuuuuurirrrrrteeeee u lput ddnnnnne e uuuuunilee llllldllllluuuuu s rMettttt t ppppp r u d iaaaaatd oattttt liiiii m ornnnnnbriiiii a pmmmmmeg e in reeeeet ea llllli n uuuuurc ttttte oapppppx n aaaaane s ttttt ,,,,r, ed vvvvvs daeeeeee dsnnnnnq i iiiii u a tttttS a m dddddemooooo crllllle o eeeeev n sssssitcu sssss s eeeeeeee nnnnnrcq oiiiiiemmmmm u s a tn ieqqqqq tt,e uuuuu f v eiiiiir o eeeeeu lRo sssssgsssss r iea e iiiii.....ct e d h ia et,m l C dou dddddnmi oooooo p llllln i eeeeeps snnnnn ile ittttt ea daaaaa nn eccccc dciiiiin r lllll e eiuuuuum ttttt& aaaaan llllluiiiiiRqqqqqlluuuuuueaaaaatvptttttieeeee sammmmmitoi nqqqqqnimuuuuu,iiiii Attttteaaaaalbtttt tiiiiuiteeeeeet pdddddialiiiiiugggggt,nnnnnn vaaaaage fffffnaaaaaCicccctc oiiiiidllllliiiiimoqqqqqluuuuuepiiiiisssssslsi annnnneiiiiinnaaaaacitttttm e , dolorper in exer sequame tuerostie feugiate el et wisl et adiat, vel wet ewnisdl eent a. diat, vel etum zzrit ulput nonsed enim lllllqaaaaauoooooirrrrr eeeeees tttttsaaaaaittttt.eeeee Ottttt,,,,,l occcccooooroerrrrreeee ed mmmmmel iiiiiinnnnnriiiiiilssssslaccccc iiiiilllllf edddddueeeeegllllleeeeeiasssssmtttttrrrrruuuuu zdddddz rmmmmmiuaaaaargggggennnnn eaaaaat ucccccmooooonnnnn isssssrieeeeeudddddre etum zzrit ulput nonsed enim nullutp atinim el utpat, venit dolessenim OOOOOnulllllooooollurrrrreeeeetp ddddd aeeeeetlllllin iiiiiirrrrrmiiiiillllllllll aaaaae lfffff ueeeeetuuuuupgggggaiiiiitaaaaa, mmmmmve zzzznzzzzzzitrrrrr diiiiiuuuuuorrrrrleeeeee seeeeesttttteuuuuunmmmmmim iiiii rrrrrqiiiiiuuuuuurrrrri eeeeee s si. ddddddiiiiioaaaaalmmmmmenccccctooooo annnnnc isssssl eeeeeuqqqqqt uuuuuaaaaaalitttttq,,,,, uvvvvvaoooootllllleooooomrrrrreeeee qddddduiiiiiaaaaai mmmmmta tdddddieuuuuu iiiiidpppppiiiiiigsssssniiiii eeeeaennnn nfddddadrrrrcreeeeeil iqddddduoooooilllllsooooo rrrrrnpppppieeeeearrrrrt iiiiinnnnn qui essi. EOOOOOlllllboooooerrrrreeeeen dddddfaeeeeellllll liiiiisrrrrriiiii llllllllllsaaaaat fffffeeeeeehuuuuutggggg iiiiiaaaaadmmmmmas zzzzz zzzzzSrrrrriiiiiuuuuuerrrrrreeeeev ieeeeectttttuuuuuemmmmmce iiiiirrrrrniiiiiuuuuuterrrrreeeeer dddddRooooollllleeeeeennnnncttttth aaaaat,ccccc iiiiilllllC omeeeeelaxxxxxp oeeeeer lrrrrre i a ssssst neeeeea cqqqqqteuuuuue taaaaa, mmmmmc & oeeeee r R etttttuuuuu m eeeeeevrrrrrinooooois issssss itttttc oiiiiieeeeeil n fffffd ,eeeee euuuuuA legggggbiiiisiaaaaat ttttttr eeeeeeu i deeeeelu lllllm neeeeea gttttt gwwwww n Ciiiiisssssalllllo ceeeeem ottttt naaaaap sdddddl e iiiiiiaaaaaadttttt n,,,,, cvvvvveeeeeelllll, uuuuuOtttttl oaaaaarllllliiiiieqqqqq uuuuudaaaaaetttttleeeee immmmmri lqqqqqlauuuuu iiiiif etttttaaaaautttttgiiiiieeeeei adddddmiiiiiggggg nnnnnzaaaaaz rfffffiaaaaaucccccriiiiiellllliiiiiqqqqq euuuuutiiiiiusssss mnnnnniiiii aaaaairttttti ulllllaaaaaroooooerrrrr eeeee tttttaaaaattttteeeeettttt,,,,, eeeeedtttttiauuuuummmmmmc zzzzzozzzzznrrrrr iiiiittttts euuuuuqlllllpppppuuuuuuattttt tnnnnn, ooooovonnnnnlsssssoeeeeereddddd deeeeennnnniaiiiiimmmmmm nnnnnduuuuuullllilllllpluuuuuistttttpppppi eaaaaantttttiiiiidnnnnnriiiiimmmmme deeeeeolllll luuuuuotttttrppppppaaaaaetttttr,,,,, in Obleoir ek doenl kirriellate fneu gAianmha zlztsripuuren kettuemn ifrüiurr eV erstöße und in allen Zweifelsfällen zur Verfügung. cccccOooooolorrrrreeeeere mmmmm diiiiiennnnnliiiii sssssirccccciiiiiilllllll addddd eeeeefellllleeeeeusssssgtttttirrrrrauuuuumddddd mmmmmzzaaaaarigggggunnnnnreaaaaa ecccccoooootunnnnnmssssseeeee idddddri udddddriiiiieaaaaa mmmmmdocccccloooooennnnnn t acil vvvvveeeeeexnnnnneiiiiirttttt sdddddeoooooqllllleeeeeusssssasssssmeeeeeennnnn iiiiimmmmmtue qqqqqruuuuuoiiiiis eeeeetissssessssss fiiiiie..... uOOOOOglllllooooioarrrrrteeeeee dddddeeeeeel llllle iiiiitrrrrr iiiiiwllllllllllaaaaais fffffleeeee euuuuutggggg aiiiiiaaaaadmmmmmia t, vel OAloltreer dneal tiirvil lab efesutgeiahmt dzizeri uMreö egtulimch ikriueriet, dsoilcehnt daceiml u t eaxliqteuranteemn qOuim budsmann der Landeshauptstadt sssssueeeeet qqqqqauuuuuliqaaaaauttttt,,,,,a vvvvvtooooeollllmlooooorrrrr eeeeeq udddddi iiiiiaaaaatammmmmtie ddddd duuuuuiiiiiigpppppniiiiisssssaiiiii eeeeefannnnncdddddirrrrrlieeeeeq udddddiooooos lllllooooonrrrrriapppppteeeee lrrrrra iiiiionnnnnr eeeeee xxxxxtaeeeeetrrrrre t, zzzzzezzzzzturrrrriiiiimuuuuurrrrr eeeeez zeeeeerittttttuuuuu ummmmmlp iiiiiurrrrriiiiituuuuu nrrrrreeeeeo ndddddsoooooellllleeeeednnnnn ettttt naaaaaicccccmiiiiilllll uuuuuntttttu aaaaallullllliiiiiqqqqqtpuuuuu aaaaaatttttteeeeeinmmmmmim qqqqq euuuuuliiiii utttttaaaaatptttttiiiiiaeeeeet , t ssssscSa eeeeeo tti qqqqqr eueuuuuu td taaaaam igg mmmmmian neeeee aris t ttttt c f uuuuu a ieeeeelac rrrrrd inooooo l e iq ssssszlettttt uuiiiiiseeeee isvt r fffffen ueeeeeri duuuuu atggggg rt m aiiiii l aaaaa a auttttt o eeeeeger n e eeeeena lllll, t eeee a ectttt t tod e wwwwwn te, siiiii sssssre c lllll o deeeee rd tttttd e eaaaa aia mndddddmiiiii i aaaaa n cttttt iHs o,,,,, c nvvvvvini eeeee l wlllll d eeleiss truadddddv d eniiiiiggggg n monnnnnitnaaaaa a d gyfffffoaaaaa nmlccccc a eiiiiii lllllssiiiiiqqqqqsiuuuuueeiiiiinrsssssti m nnnnniiiii aaaaaaqntttttu lllll iaaaaa eooooodsrrrrraeeeesei s.ttttt aaaaa OttttteeeeeSlottttt,,,,,er ecccccr ooooovdrrrrrieeeeecel e mmmmmirciliiiiielnnnnnaiiiiinsssss fcccccteeiiiiiulllll rgddddd ieeeeeaRlllllmeeeeesssses tttttcrrrrruuuuuhdddddt , consed diamcon sequat, volore diam duipisi endre dolorper in exer eeeeesCetttttuuuuuoqmmmmmmua zzzzzpt,zzzzzl irrrrrvaiiiiittttto nuuuuluoclllllrpppppeeuuuuu tttttd &nnnnniaooooo mnnnnnRsssss deeeeeeuvdddddi p ieeeeesisnnnnnioiiiiii mmmmmenn ,nnnnn duuuuuArellllllllllbuuuuu dttttttpppppoe liaaaaoaluttttrtiiiiipnnnnnneiiiiigmmmmmr i neeeeeC llllle ouuuuuxmtttttepppppraaaaap ttttt,,,,l, i ancmmmmmzezaaaaar,i ggggguwnnnnnreaaaaae ecccccittoooooeunnnnnmrsssssgeeeee iidddddrbi utddddd.r iiiiieaaaaaM mmmmmdoeccccclooooolednnnnnnu tsssss naeeeeegcqqqqqieuuuuul uaaaaantttttt ,,,,, awvvvvvloooooiqelllllooooourrrrrradeeeeetee dddddnmiiiiiaaaaa mmmmmqsut eiddddd tuuuuutasiiiiipppppt ieiiiiivsssss iiiiie r- sequame tuerostie feugiate el et wisl et adiat, vel etum zzrit ulput vvvvvstreeeeeeannnnnquiiiiiutttttl aidddddcmooooohllllleeeeee bssssstussssseeeeeeehrnnnnnoaiiiiimmmmmsnti deqqqqq euuuuufeiiiiil teeeeeu. gsssssMsssssiaiiiii.....ti etOOOOOa elllllrooooolb rrrrreeeeeeet idddddwteeeeeeislllllr /liiiii rrrrr-eiiiiiilllllntlllllaaaaa an fffffdeeeeeeiauuuuuntggggg,, iiiii aaaaavdmmmmmeiel eineneeeeednnnnni g mdddddnrrrrra öeeeee g fddddda loooooc iclllllioooool h iqrrrrrpppppe ueeeeen isrrrrr iiiiiV nnnnnni a eeeeeet rxxxxx s leeeeea trrrrro o ssssrsß eeeeee qqqqqt g auuuuue taaaaae gmmmmmt, e eeeeec n ottttt uuuuure deeeee arrrrrmooooossssssin tttttGiiiiiieeeeesc efffffieeeeel s uuuuud eggggge tiiiiiz laaaaae tttttseeeeeo t r deeeeeu ellllld eeeeer ttttt nonsed enim nullutp atinim el utpat, venit dolessenim qui essi. Olore zzzzzezzzzzturrrrriiiiimuuuuurrrrr eeeeez zeeeeerittttttuuuuu ummmmmlp iiiiiurrrrriiiiituuuuu nrrrrreeeeeo ndddddsoooooellllleeeeednnnnn ettttt naaaaaicccccmiiiiilllll uuuuuntttttu aaaaallullllliiiiiqqqqqtpuuuuu aaaaaatttttteeeeeinmmmmmim qqqqq euuuuuliiiii utttttaaaaatptttttiiiiiaeeeeet , wwwwwmiiiiiasssssglllll eeeeenttttta aaaaa cdddddoiiiiiaaaaanttttts,,,,,e vvvvvdeeeee dlllll eeeeeiatttttuuuuummmmmmco zzzzznzzzzz rrrrrsiiiiittttte uuuuuqlllllupppppauuuuutttttt, nnnnnvoooooonnnnlnosssssreeeeeeddddd d eeeeeiannnnnmiiiiimmmmm d nnnnnuuuuuuiplllllllllliuuuuusttttit ppppp ddeel niri llaV feeruhgaialmte nzzsrkiuored eextu min i riugruet deomle nGt alcaiul ubte anliq umateelmde qnu,i tahtaieb en deswegen keine Nachteile zu dddddveiiiiigggggnnnnnnitaaaaa d fffffoaaaaalccccceiiiiilllllsiiiiiqqqqqsuuuuueiiiiinsssssi mnnnnniiiii aaaaaqtttttu llllliaaaaa eooooosrrrrreeeeesi .ttttt aaaaaOttttteeeeelottttt,,,,,r eccccc ooooodrrrrreeeeeel mmmmmiriliiiiilnnnnnaiiiiisssss fccccceiiiiiulllll giam aaaaaetttttniiiiinnnnndiiiiirmmmmme deeeeeolllll luuuuuotttttrppppppaaaaaetttttr,,,,, vvvvvineeeee nnnnneiiiiixttttt edddddrooooo sllllleeeeeesssssqsssssueeeeeannnnnmiiiiimmmmme tqqqqquuuuuueiiiii reeeeeossssssssssstiiiiiie..... feugiate el et dbigenfaü rfacchiltiequni.s niat laore tatet, core miniscil delestrud magna consed dddddzzeeeeerllllleeeeeiusssssrttttterrrrr uuuuuedddddt ummmmmmaaaaa gggggirnnnnniuaaaaare ccccc ooooodnnnnnosssssleeeeeendddddt dddddaiiiiicaaaaailmmmmm uccccct oooooannnnnli qsssssueeeeeaqqqqqtuuuuueaaaaamttttt,,,,, qvvvvvoooooullllliooooo trrrrraeeeeeti e wisl et adiat, vel etum zzrit ulput nonsed enim nullutp diamcon sequat, volore diam duipisi endre dolorper in exer sequame ddddddiiiiiiaaaaagmmmmmna dddddfauuuuuciiiiipppppiliiiiiisssssqiiiiiu eeeeeisnnnnn dddddnrrrrrieeeeea tddddd laoooooolllllooooorrrrrreppppp eeeeetarrrrrt eiiiiinnnnnt ,eeeee cxxxxxoeeeeerrrrrre sssss meeeeeqqqqqinuuuuuisaaaaacmmmmmileeeee OOOOOatlllllinoooooirrrrrmeeeee dddddeeeeeel ulllll tiiiiiprrrrriiiiialllllllllltaaaaa, vfffffeeeeeeuuuuunigggggt iiiiidaaaaaommmmmle zzzzszszzzzzerrrrriiiiinuuuuuirrrrrmeeeee qeeeeeutttttuuuuui mmmmmes siiiiirrrrriiiiii.uuuuu rrrrreeeee tu erostie feugiate el et wisl et adiat, vel etum zzrit ulput nonsed enim tttttduuuuue Keeeeel o errrrrooooon s tssssst a rtttttu kiiiiieeeeet d fffffmeeeeeuuuuuaggggggiiiiiaaaaantttttaeeeee ceeeeeolllll neeeeesttttt ewwwwwdiiiii sssssdlllll iaeeeeemttttt aaaaacdddddoiiiiinaaaaa ttttts,,,,, evvvvvqeeeeeulllll eeeeeattttttuuuuu, mmmmmvo lzzzzzozzzzzrrrrrreiiiiittttt OOOOOlllllooooorrrrreeeee dddddeeeeelllll iiiiirrrrriiiiillllllllllaaaaa fffffeeeeeuuuuugggggiiiiiaaaaammmmm zzzzzzzzzzrrrrriiiiiuuuuurrrrreeeee eeeeetttttuuuuummmmm iiiiirrrrriiiiiuuuuurrrrreeeee dddddooooollllleeeeennnnnttttt aaaaaccccciiiiilllll uuuuuttttt nullutp atinim el utpat, venit dolessenim qui essi. Olore del irilla uuuuudlllllipppppamuuuuuttttt nnnnndooooounnnnnipsssssiseeeeeiddddd e eeeeennnnnndiiiiirmmmmme dnnnnnouuuuullllllollllluuuuurtttttppppppe aaaaar tttttiiiiiinnnnnn iiiiiemmmmmx eeeeeerlllll suuuuuetttttpppppqaaaaauttttta,,,,, mvvvvveeeeeennnnn iiiiittttt aaaaaOllllliiiiilqqqqqouuuuureaaaaa tttttdeeeeeemmmmml iqqqqqruuuuuiliiiiil atttttaaaaa fttttteiiiiieeeeeu dddddgiiiiiigggggannnnnmaaaaa zfffffaaaaazcccccriiiiiillllluiiiiiqqqqqruuuuueiiiii ssssse tnnnnnuiiiiiaaaaamttttt llllliaaaaaroooooiurrrrreeeeere ttttt aaaaa ttttteeeeettttt,,,,, cccccooooorrrrreeeee feu giam zzriure etum iriure dolent acil ut aliquatem qui tatie digna dddddtuoooooellllleeeeerosssssssssssteeeeeiennnnn iiiiifmmmmmeu qqqqqguuuuuiaiiiii teeeeeesssss esssssiiiiil..... e OOOOOt lllllwooooorrrrriseeeeel dddddeeeeeet llllla iiiiidrrrrriiiiiilllllalllllaaaaat, fffffveeeeeeuuuuulggggg eiiiiiaaaaatummmmmm zzzzz zzzzzzzrrrrriiiiiruuuuuitrrrrr eeeee mmmmmOliiiiionnnnnriiiiissssseccccc diiiiilllll edddddl eeeeeirlllllieeeeellsssssattttt rrrrrfuuuuuedddddu gmmmmmiaaaaaamgggggnnnnn zaaaaaz rccccciuooooornnnnnesssss eeeeeedddddtu dddddmiiiiiaaaaa immmmmriucccccroooooennnnn d .....o lent acil ut faciliquis niat laore tatet, core miniscil delestrud magna consed eeeeeutttttlCpuuuuuummmmmot nriiiiirrrrrpoiiiiiuuuuunorrrrrseeeeere addddddooooot ellllleeeeeen nnnnniCmttttt aaaaao ncccccmuiiiiilllll lluuuuuuptttttt plaaaaai lllllaiiiiaiqqqqqntuuuuuincaaaaaimttttteeeeee mmmmmeOl qqqqqufuuuuuftpiiiiii catttttaaaaaet,ttttt iiiiireeeeve e dddddniiiiigggggit nnnnnaaaaa aliquatem qui tatie digna faciliquis niat laore tatet, core diamcon sequat, volore diam duipisi endre dolorper in exer sequame fffffdaaaaaocccccleiiiiillllliiiiisqqqqqsuuuuueiiiiisssssn innnnnmiiiiiaaaaa qttttt ulllllaaaaai oooooerrrrrseeeees ittttt.aaaaa Ottttteeeeelttttto,,,,, rccccceooooo drrrrreeeeee lmmmmm iriiiiiinnnnnllaiiiiisssss cccccfeiiiiilllll udddddgeeeeeiallllleeeeemsssssttttt rrrrrzuuuuuzdddddri ure miniscil delestrud magna consed diamcon . tue rostie feugiate el et wisl et adiat, vel etum zzrit ulput nonsed enim mmmmmetuaaaaamgggggnnnnn aaaaair iucccccroooooennnnn sssssdeeeeeodddddle dddddniiiiitaaaaa ammmmmccccccil ooooounnnnnt assssseeeeeliqqqqqquuuuuuaaaaaatttttte,,,,, mvvvvvooooo lllllqooooourrrrreeeeei t adddddtiiiiiaaaaaiemmmmm d idddddguuuuuniiiiiappppp iiiiisssssiiiii nuClloumtpp laiatninceim-Ho etllin ue:t p0a71t,1 v–e 2n7i8t d– o77le7s7s7 enim qui essi. eeeeefannnnncdddddilrrrrrieeeeeq udddddisooooo lllllnoooooirrrrrapppppteeeee lrrrrra oiiiiinnnnnr eeeeee xxxxxtaeeeeetrrrrre ssssst,eeeee cqqqqqouuuuuraaaaaemmmmm meeeeei ntttttuuuuuiseeeeecrrrrrioooool sssssdttttteiiiiieeeeele fffffseeeeetuuuuurugggggdiiiiiaaaaa ttttteeeee eeeeelllll eeeeemttttt awwwwwgiiiiinsssssalllll eeeee cttttto aaaaandddddsiiiiieaaaaadttttt,,,,, dvvvvveeeeeialllll meeeeetttttcuuuuuommmmmn szzzzzezzzzzrrrrrqiiiiitttttu uuuuuallllltppppp, uuuuuvttttto nnnnnloooooornnnnnesssss deeeeeiaddddd meeeeennnnn diiiiimmmmmuip isi Compliance@klinikum-stuttgart.de Olore del irilla feugiam zzriure etum iriure nnnnneuuuuunllllldllllluuuuuretttttppppp d aaaaaotttttliiiiionnnnnriiiiipmmmmme reeeee llllli nuuuuu tttttepppppxaaaaaettttt,,,,r, vvvvvseeeeeennnnnqiiiiiuttttt adddddmooooollllleeeeee ssssstussssseeeeeennnnrnoiiiiimmmmmst ieqqqqq uuuuufiiiiei eeeeeusssssgsssssiaiiiii.....t e el OlEorxet deerln ireillra Ofeumgibamu dzzsrmiurae nentu m iriure dolent acil ut aliquatem qui et wisl et adiat, vel etum zzrit ulput nonsed enim tatie digna faciliquis niat laore tatet, core miniscil delestrud magna OOOOOnulllllooooollurrrrreeeeetp ddddd aeeeeetlllllin iiiiiirrrrrmiiiiillllllllll aaaaae lfffff ueeeeetuuuuupgggggaiiiiitaaaaa, mmmmmve zzzznzzzzzzitrrrrr diiiiiuuuuuorrrrrleeeeee seeeeesttttteuuuuunmmmmmim iiiii rrrrrqiiiiiuuuuuurrrrri eeeeee s si. coVnesretrdau deniasamnwcaolnt H soemqeupaagt,e vStoaldotr Set udttigaamrt duipisi endre dolorper in exer OOOOOlllllooooorrrrreeeee dddddeeeeelllll iiiiirrrrriiiiillllllllllaaaaa fffffeeeeeuuuuugggggiiiiiaaaaammmmm zzzzzzzzzzrrrrriiiiiuuuuurrrrreeeee eeeeetttttuuuuummmmm iiiiirrrrriiiiiuuuuurrrrreeeee dddddooooollllleeeeennnnnttttt aaaaaccccciiiiilllll sequame tuerostie feugiate el et wisl et adiat, vel etum zzrit ulput uuuuuOtttttl oaaaaarllllliiiiieqqqqq uuuuudaaaaaetttttleeeee immmmmri lqqqqqlauuuuu iiiiif etttttaaaaautttttgiiiiieeeeei adddddmiiiiiggggg nnnnnzaaaaaz rfffffiaaaaaucccccriiiiiellllliiiiiqqqqq euuuuutiiiiiusssss m nnnnniiiii aaaaairttttti ulllllaaaaaroooooerrrrr eeeee tttttaaaaattttteeeeettttt,,,,, no nsed enim nullutp atinim el utpat, venit dolessenim qui essi. Olore cccccOooooolorrrrreeeeere mmmmm diiiiiennnnnliiiii sssssirccccciiiiiilllllll addddd eeeeefellllleeeeeusssssgtttttirrrrrauuuuumddddd mmmmmzzaaaaarigggggunnnnnreaaaaa ecccccoooootunnnnnmssssseeeee idddddri udddddriiiiieaaaaa mmmmmdocccccloooooennnnnn t acil del irilla feugiam zzriure etum iriure dolent acil ut aliquate m qui tatie sssssueeeeet qqqqqauuuuuliqaaaaauttttt,,,,,a vvvvvtoooooelllllmooooorrrrr eeeeeq udddddi iiiiiaaaaatammmmmtie ddddd duuuuuiiiiiigpppppniiiiisssssaiiiii eeeeefannnnncdddddirrrrrlieeeeeq udddddiooooos lllllooooonrrrrriapppppteeeee lrrrrra iiiiionnnnnr eeeeee xxxxxteeeeearrrrrte t, digna faciliquis niat laore tatet, core miniscil delestrud magna consed sssssceeeeeoqqqqqreuuuuu aaaaammmmmmineeeeeis tttttcuuuuuieeeeel rrrrdroooooesssssletttttiiiiiseeeeet rfffffueeeeeduuuuugggg gmiiiiiaaaaaattttteeeeeg neeeeealllll eeeeecttttto wwwwwnsiiiiissssselllll deeeee tttttd aaaaaiadddddmiiiiiaaaaacttttto,,,,, nvvvvveeee elllll diamcon sequat, volore diam duipisi endre dolorper in exer sequame eeeeesetttttuuuuuqmmmmmua zzzzzt,zzzzz rrrrrviiiiittttto uuuuulolllllrpppppeuuuuu tttttd nnnnniaooooomnnnnnsssss deeeeeudddddi peeeeeisnnnnniiiiii mmmmmen nnnnnduuuuurelllllllllluuuuu dtttttpppppo laaaaaotttttriiiiipnnnnneiiiiimmmmmr i neeeee llllle uuuuuxtttttepppppraaaaa ttttt,,,,, tuerostie feugiate el et wisl et adiat, vel etum zzrit ulput nonsed enim vvvvvseeeeeennnnnqiiiiiuttttt adddddmooooollllleeeeee ssssstussssseeeeeernnnnnoiiiiimmmmmsti eqqqqq uuuuufeiiiii eeeeuegssssssssssiaiiiii.....t eOOOOO ellllloooool rrrrreeeeeet dddddweeeeeislllll liiiii rrrrreiiiiillllltlllllaaaaa a fffffdeeeeeiauuuuutggggg,iii iiaaaaavmmmemml nullutp atinim el utpat, venit dolessenim qui essi. Olore del irilla zzzzzezzzzzturrrrriiiiimuuuuurrrrr eeeeez zeeeeerittttttuuuuu ummmmmlp iiiiiurrrrriiiiituuuuu nrrrrreeeeeo ndddddsoooooellllleeeeednnnnn ettttt naaaaaicccccmiiiiilllll uuuuuntttttu aaaaallullllliiiiiqqqqqtpuuuuu aaaaaatttttteeeeeinmmmmmim qqqqq euuuuuliiiii utttttaaaaatptttttiiiiiaeeeeet , feugiam zzriure etum iriure dolent acil ut aliquatem qui tatie digna dddddveiiiiigggggnnnnnnitaaaaa d fffffoaaaaalccccceiiiiilllllsiiiiiqqqqqsuuuuueiiiinisssssi mnnnnniiiii aaaaaqtttttu llllliaaaaa eooooosrrrrreeeesei .ttttt aaaaaOttttteeeeelottttt,,,,,r eccccc ooooodrrrrreeeeeel mmmmmiriiiiiilnnnnnlaiiiiisssss fccccceiiiiiulllll giam faciliquis niat laore tatet, core miniscil delestrud magna consed dddddzzeeeeerllllleeeeeiusssssrttttterrrrr uuuuuedddddt ummmmmmaaaaa gggggirnnnnniuaaaaare ccccc ooooodnnnnnosssssleeeeeendddddt dddddaiiiiicaaaaailmmmmm uccccct oooooannnnnli qsssssueeeeeaqqqqqtuuuuueaaaaamttttt,,,,, qvvvvvoooouollllil oooootrrrrareeeeeti e diamcon sequat, volore diam duipisi endre dolorper in exer sequame ddddddiiiiiiaaaaagmmmmmna dddddfauuuuuciiiiipppppiliiiiiisssssqiiiiiu eeeeeisnnnnn dddddnrrrrrieeeeea tddddd laoooooolllllooooorrrrrreppppp eeeeetarrrrrt eiiiiinnnnnt ,eeeee cxxxxxoeeeeerrrrrre sssss meeeeeqqqqqinuuuuuisaaaaacmmmmmileeeee tuerostie feugiate el et wisl et adiat, vel etum zzrit ulput nonsed enim tttttduuuuueeeeeelerrrrrooooosssssstrtttttuiiiiieeeeed fffffmeeeeeuuuuuaggggggiiiiiaaaaantttttaeeeee ceeeeeolllll neeeeesttttt e wwwwwdiiiii sssssdlllll iaeeeeemttttt aaaaacdddddoiiiiinaaaaa ttttts,,,,, evvvvvqeeeeeulllll eeeeaettttttuuuuu, mmmmmvo lzzzzzozzzzzrrrrrreiiiiittttt nullutp atinim el utpat, venit dolessenim qui essi. uuuuudlllllipppppamuuuuuttttt nnnnndooooounnnnnipsssssiseeeeeiddddd e eeeeennnnnndiiiiirmmmmme dnnnnnouuuuullllllollllluuuuurtttttppppppe aaaaar tttttiiiiiinnnnnn iiiiiemmmmmx eeeeeerlllll suuuuuetttttpppppqaaaaauttttta,,,,, mvvvvveeeeeennnnn iiiiittttt dddddtuoooooellllleeeeerosssssssssssteeeeeiennnnn iiiiifmmmmmeu qqqqqguuuuuiaiiiii teeeeeesssss esssssiiiiil..... eOOOOOt lllllwooooorrrrriseeeeel dddddeeeeeet llllla iiiiidrrrrriiiiiilllllalllllaaaaat, fffffveeeeeeuuuuulggggg eiiiiiaaaaatummmmmm zzzzz zzzzzzzrrrrriiiiiruuuuuitrrrrr eeeee Olore del irilla feugiam zzriure etum iriure eeeeeutttttlpuuuuuummmmmt niiiiirrrrroiiiiiuuuuunrrrrrseeeeee ddddddooooo ellllleeeeennnnnnimttttt aaaaa ncccccuiiiiilllll lluuuuuutttttt paaaaa llllliiiiaiqqqqqtuuuuuinaaaaaimttttteeeee mmmmmel qqqqquuuuuutpiiiii atttttaaaaat,ttttt iiiiieeeveee dddddniiiiiggggigt nnnnnaaaaa dolent acil ut aliquatem qui tatie digna faciliquis niat laore tatet, core fffffdaaaaaocccccleiiiiillllliiiiisqqqqqsuuuuueiiiiisssssn innnnnmiiiiiaaaaa qttttt ulllllaaaaai oooooerrrrrseeeees ittttt.aaaaa Ottttteeeeelttttto,,,,, rccccceooooo drrrrreeeeee lmmmmm iriiiiiinnnnnllaiiiiisssss cccccfeiiiiilllll udddddgeeeeeiallllleeeeemsssssttttt rrrrrzuuuuuzdddddri ure miniscil delestrud irilla feugiam zzriure etum iriure dolent acil ut mmmmmetuaaaaamgggggnnnnn aaaaair iucccccroooooennnnn sssssdeeeeeodddddle dddddniiiiitaaaaa ammmmmccccccil ooooounnnnnt assssseeeeeliqqqqqquuuuuuaaaaaatttttte,,,,, mvvvvvooooo lllllqooooourrrrreeeeei t adddddtiiiiiaaaaiaemmmmm d idddddguuuuuniiiiiappppp iiiiisssssiiiii aliquatem qui tatie digna faciliquis niat laore tatet, core miniscil eeeeefannnnncdddddilrrrrrieeeeeq udddddisooooo lllllnoooooirrrrrapppppteeeee lrrrrra oiiiiinnnnnr eeeeee xxxxxtaeeeeetrrrrre ssssst,eeeee cqqqqqouuuuuraaaaaemmmmm meeeeei ntttttuuuuuiseeeeecrrrrrioooool sssssdttttteiiiiieeeeele fffffseeeeetuuuuurugggggdiiiiiaaaaa ttttteeeee eeeeelllll delestrud magna consed diamcon sequat, volore diam duipisi endre eeeeemttttt awwwwwgiiiiinsssssalllll eeeee cttttto aaaaandddddsiiiiieaaaaadttttt,,,,, dvvvvveeeeeialllll m eeeeetttttcuuuuuommmmmn szzzzzezzzzzrrrrqriiiiittttut uuuuaulllltlppppp, uuuuuvttttto nnnnlnoooooornnnnensssss deeeeeiaddddd m eeeeennnnn diiiiimmmmmui pisi dolorper in exer sequame tuerostie feugiate el et wisl et adiat, vel nnnnneuuuuunllllldllllluuuuuretttttppppp d aaaaaotttttliiiiionnnnnriiiiipmmmmme reeeee llllli nuuuuu tttttepppppxaaaaaettttt,,,,,r vvvvvseeeeeennnnnqiiiiiuttttt adddddmooooollllleeeeee ssssstussssseeeeeennnnnroiiiiimmmmmst ieqqqqq uuuuufiiieii eeeeeusssssgsssssiaiiiii.....t e el etum zzrit ulput nonsed enim nullutp atinim el utpat, venit dolessenim et wisl et adiat, vel etum zzrit ulput nonsed enim qui essi. nullutp atinim el utpat, venit dolessenim qui essi.
[Seite 16]
Anlage 2
1
Vertraulichkeitsvereinbarung – NDA Vertraulichkeitsvereinbarung – Non Disclosure Agreement (NDA)
Zwischen
dem Klinikum der Landeshauptstadt Stuttgart gKAöR Kriegsbergstraße 60 70174 Stuttgart – nachfolgend: Klinikum Stuttgart –
und
Bezeichnung der Firma + Gesellschaftsform
Straße, Hausnummer
PLZ, Stadt – nachfolgend: Vertragspartner –
– zusammenfassend: Parteien –
wird folgende Vereinbarung getroffen:
§ 1 Ziel des Vertrages
Das Klinikum Stuttgart und der Vertragspartner planen eine Zusammenarbeit auf dem Gebiet _______________________. Hierbei stellen sich die Parteien gegenseitig Informationen zur Verfügung. Diese Informationen können auch Geschäfts‐ oder Betriebsgeheimnisse betreffen. Deshalb regeln die Parteien mit dieser Vertraulichkeitsvereinbarung die Verwendung und den Schutz dieser Informationen.
§ 2 Begriffsbestimmungen
(1) „Vertrauliche Informationen“ sind alle finanziellen, technischen, wirtschaftlichen, rechtlichen, steu‐ erlichen, die Geschäftstätigkeit, die Mitarbeiter oder die Geschäftsführung betreffenden oder sons‐ tigen Informationen (einschließlich Daten, Aufzeichnungen und Know‐how), welche sich auf das Kli‐ nikum Stuttgart beziehen und welche dem Vertragspartner, dessen Organen, Mitarbeitern, Beratern oder sonstigen für ihn tätigen Dritten direkt oder indirekt vom Klinikum Stuttgart zugänglich ge‐ macht werden oder diesen auf sonstige Weise zur Kenntnis gelangen. Ob und auf welchem Träger‐ medium die Informationen verkörpert sind, ist unerheblich; insbesondere sind auch mündliche In‐ formationen umfasst. Unerheblich ist auch, wer die Dokumente oder andere Trägermedien erstellt
Seite 1 von 4
[Seite 17]
2
Vertraulichkeitsvereinbarung – NDA hat, sofern sie Informationen verkörpern, die sich auf das Klinikum Stuttgart beziehen.
Eine vertrauliche Information im Sinne dieser Klausel ist auch die Tatsache, dass vertrauliche Infor‐ mationen dem Vertragspartner zur Kenntnis gebracht wurden, die Existenz und der Inhalt dieser Vereinbarung sowie sämtliche sonstige den Abschluss oder die Durchführung des Vorhabens betref‐ fende Informationen, einschließlich der Tatsache, dass Gespräche über das Vorhaben stattfinden, und dem Stand dieser Gespräche.
Eine Information gilt nicht als vertraulich, wenn sie zum Zeitpunkt der Kenntniserlangung durch den Vertragspartner bereits öffentlich bekannt war oder danach ohne einen Verstoß gegen diese Ver‐ einbarung oder Vertraulichkeitsverpflichtungen berechtigter Personen öffentlich bekannt wurde. Die Beweislast trägt der Vertragspartner.
(2) „Berechtigte Personen“ sind der Vertragspartner, dessen Organe und Mitarbeiter sowie mit dem Vertragspartner verbundene Unternehmen, deren Organe und Mitarbeiter, sofern sie jeweils einer den Schutz dieser Vereinbarung nicht unterschreitenden Vertraulichkeitsverpflichtung gegenüber dem Vertragspartner unterliegen, und mit dem Vorhaben notwendigerweise zu befassen sind. Be‐ rechtigte Personen sind ferner beruflich oder vertraglich zur Verschwiegenheit verpflichtete Berater des Vertragspartners. Der Vertragspartner wird dem Klinikum Stuttgart im Fall einer Aufforderung die Namen und die Funktion seiner Berater mitteilen. Sollte das Klinikum Stuttgart ernsthafte und entsprechend darzulegende Bedenken hinsichtlich der Einschaltung eines bestimmten Beraters ha‐ ben, werden sich die Parteien hierüber beraten und bemühen, die Bedenken durch angemessene Maßnahmen auszuräumen.
(3) „Mitarbeiter“ sind Arbeitnehmer des Klinikums Stuttgart bzw. des Vertragspartners und der jeweili‐ gen verbundenen Unternehmen sowie Mitarbeiter ohne Arbeitnehmerstatus wie z.B. freie Mitar‐ beiter und Zeitarbeitskräfte.
(4) „Verbundene Unternehmen“ sind Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG.
(5) Die Erhebung, Nutzung, Verarbeitung und Übermittlung personenbezogener Daten ist durch die Un‐ terzeichnung dieser Vertraulichkeitsvereinbarung nicht legitimiert. Hierzu wird auf die eigens zu un‐ terzeichnende Verpflichtung zur Geheimhaltung von Berufsgeheimnissen nach § 203 StGB und Ver‐ traulichkeitsverpflichtung nach Art 28 Abs. 3 lit. b DS‐GVO verwiesen.
§ 3 Pflichten der Vertragsparteien
(1) Der Vertragspartner wird die vertraulichen Informationen streng vertraulich behandeln und sie Drit‐ ten, die nicht berechtigte Personen sind, weder weiterleiten noch auf sonstige Weise zugänglich machen sowie geeignete Vorkehrungen zum Schutz der vertraulichen Informationen treffen, min‐ destens aber diejenigen Vorkehrungen, mit denen er besonders sensible Informationen über sein eigenes Unternehmen schützt.
(2) Der Vertragspartner wird sämtliche berechtigten Personen, die vertrauliche Informationen erhalten, über Inhalt und Umfang der Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung informieren und sicher‐ stellen, dass alle berechtigten Personen die Bestimmungen dieser Vereinbarung einhalten.
Seite 2 von 4
[Seite 18]
3
Vertraulichkeitsvereinbarung – NDA
(3) Der Vertragspartner wird die vertraulichen Informationen ausschließlich zur Beurteilung des Vorha‐ bens sowie zur Verhandlungsführung im Rahmen des Vorhabens verwenden. Insbesondere wird der Vertragspartner die vertraulichen Informationen nicht nutzen, um sich im Wettbewerb einen ge‐ schäftlichen Vorteil gegenüber dem Klinikum Stuttgart zu verschaffen.
(4) Der Vertragspartner wird nach Aufforderung des Klinikum Stuttgart sämtliche Dokumente und sons‐ tige Trägermedien nach Wahl des Vertragspartners zurückgeben, zerstören oder löschen, soweit sie vertrauliche Informationen verkörpern, es sei denn, der Vertragspartner ist gesetzlich oder aufgrund der Regelwerke einer Börse oder durch Anordnung eines zuständigen Gerichts oder einer zuständi‐ gen Behörde oder sonstigen Einrichtung zur Aufbewahrung verpflichtet. Vertrauliche Informationen, die in routinemäßig elektronisch abgespeicherten Dateien enthalten sind, müssen nicht gelöscht werden, soweit dies nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich wäre. Der Vertragspartner hat dem Klinikum Stuttgart nach Aufforderung unter Angabe von Gründen schriftlich mitzuteilen, wel‐ che vertraulichen Informationen zurückgegeben, zerstört oder gelöscht worden sind und welche nicht.
(5) Der Vertragspartner wird das Klinikum Stuttgart unverzüglich informieren, wenn der Vertrags‐ partner, dessen Organe, Mitarbeiter oder Berater Kenntnis davon erlangen, dass vertrauliche Infor‐ mationen unter Verstoß gegen diese Vereinbarung weitergegeben wurden.
§ 4 Eigentum und Immaterialgüterrechte
Sämtliche Informationsträger, die eine der Parteien der jeweils anderen Partei im Rahmen dieser Ver‐ traulichkeitsvereinbarung überlässt, verbleiben vollumfänglich im Eigentum derjenigen Partei, die die Information mitteilt. Die Parteien sind sich darüber einig, dass durch diese Vereinbarung, deren Ausle‐ gung oder Durchführung gegenseitig keine Lizenzen an irgendwelchen unter dem Schutz des geistigen Eigentums stehenden Rechten erteilt werden; dies beinhaltet insbesondere Markennamen, Markenzei‐ chen sowie Vervielfältigungs‐ und Patentrechte.
§ 5 Art der Informationsübermittlung
(1) Das Klinikum Stuttgart übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der vertraulichen Informationen oder der Annahmen, die auf den vertraulichen Informationen basieren.
(2) Der Vertragspartner wird keinen Kontakt zu Mitarbeitern oder Beratern des Klinikums Stuttgart auf‐ nehmen, es sei denn, das Klinikum Stuttgart hat dem Vertragspartner ausdrücklich Personen be‐ nannt, die der Vertragspartner hinsichtlich der Übermittlung von vertraulichen Informationen an‐ sprechen darf.
(3) Weder die Bestimmungen dieser Vereinbarung noch die an den Vertragspartner übermittelten ver‐ traulichen Informationen haben einen rechtsgeschäftlichen Erklärungsinhalt im Hinblick auf das Vor‐ haben oder in sonstiger Weise über den Inhalt der Bestimmungen dieser Vereinbarung hinaus.
Insbesondere verbleiben die vom Klinikum Stuttgart oder auf dessen Veranlassung weitergegebe‐ nen Informationen im geistigen Eigentum des Klinikum Stuttgart und es werden keine Nutzungs‐ oder Lizenzrechte begründet. Seite 3 von 4
[Seite 19]
4
Vertraulichkeitsvereinbarung – NDA § 6 Laufzeit
Diese Vereinbarung tritt mit ihrer Unterzeichnung in Kraft und gilt für die Dauer des Hauptvertrags. Die Verpflichtungen zur Vertraulichkeit bestehen nach dem Ende der Laufzeit dieser Vereinbarung fort.
§ 7 Übertragbarkeit von Rechten
Die Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung sind nicht übertragbar.
§ 8 Haftung
Beide Parteien haften für die nach diesem Vertrag übernommenen Verpflichtungen. Die Haftung be‐ schränkt sich hierbei auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
§ 9 Vertragsstrafe
Verstößt der Vertragspartner gegen seine unter § 3 näher definierte Verschwiegenheitspflicht, beträgt die Höhe der von ihm zu zahlenden Vertragsstrafe für jeden Fall der Zuwiderhandlung 5.000,00 €.
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen sowie die Kündigung dieses Vertrags bedürfen der Schriftform.
(2) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksam‐ keit des Vertrages im Übrigen nicht. Die Vertragsparteien verpflichten sich, an Stelle der unwirk‐ samen Bestimmung eine Regelung zu setzen, die dem ursprünglichen Willen möglichst nahe kommt.
(3) Diese Vereinbarung unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(4) Erfüllungsort und Gerichtsstand dieser Vereinbarung ist Stuttgart.
Seite 4 von 4
[Seite 20]
Anlage 3
Einweisungshandbuch
für Fremdfirmen
Klinikum Stuttgart
Stand 04/2024
Zuarbeit durch Servicecenter Bau und Engineering, Servicecenter Versorgung und zentrale Dienste – Ge- fahrstoffbeauftragter, Abfallbeauftragter, Logistik -, Arbeitssicherheit, Brandschutzbeauftragter, Hygiene, Servicecenter Informationstechnik, Datenschutzbeauftragter
Redaktioneller Hinweis:
Im Klinikum Stuttgart gehen wir achtsam und gendersensibel mit Sprache um. Sofern aufgrund der besseren Lesbarkeit im Text das generische Maskulinum verwendet wird, sind jedoch immer alle Geschlechter gemeint.
Dokumentenname: Unterweisungshandbuch für Fremdfirmen Ersteller: Frau Krause, VZD-2, 2018 Freigegeben: Vorstand, 01/2019 Version: 01, gültig ab 01/2019 Überarbeitung: Frau Noppel, VZD-1, 2020/2021 Version: 02, gültig ab 04/2021 Überarbeitung: Frau Noppel, VZD-1, 2023/2024 Version: 03, gültig ab 04/2024
Seite 1 von 24
[Seite 21]
-
Einleitung 4
-
Allgemeines 4
-
Rechtliche Grundlagen 4
-
Verantwortlichkeiten 4
4.1. Auftragsverantwortlicher des Klinikums Stuttgart 5
4.2. Verantwortlicher der Fremdfirma 5
4.3. Nachunternehmer 6
4.4. Koordination 7
-
Gefährdungsbeurteilung, Schutzmaßnahmen 8
-
Aufnahme der Arbeiten auf dem Gelände des Klinikums 8
6.1. Einweisung 8
6.2. Fremdfirmenmitarbeiter 9
6.3. Allgemeine Regelungen 9
6.4. Geheimhaltung 12
6.5. Leitern, Gerüste, Hubarbeitsbühnen 12
6.6. Arbeiten im Bereich von Krananlagen 13
6.7. Elektrische Einrichtungen 13
6.8. Persönliche Schutzausrüstung (PSA), Arbeitskleidung 14
6.9. Gefahrstoffe 14
6.9.1. Biogefährdung, / Strahlenschutz 14
6.10. Abfallentsorgung 15
6.11. Gewässerschutz / Bodenschutz 18
Seite 2 von 24
[Seite 22]
6.12. Brandschutz 18
6.13. Explosionsschutz 19
6.14. Lärm und Emissionen 19
6.15. Hubschrauberlandeplatz 22
- Verhalten in Notfällen 22
7.1. Feuer 22
7.2. Unfälle 23
7.3. Sonstige Störungen 23
-
Sondersituationen 23
-
Rechtsfolgen bei Verstoß 24
-
Umsetzung des Einweisungshandbuchs 24
-
Abgrenzung 24
-
Anhang (mitgeltende Unterlagen) 24
Seite 3 von 24
[Seite 23]
1. Einleitung
Das "Einweisungshandbuch für Fremdfirmen am Klinikum Stuttgart" beschreibt alle we- sentlichen Informationen und Anforderungen, die für einen sicheren Einsatz von Fremd- firmen auf dem Betriebsgelände des Klinikums Stuttgart relevant und einzuhalten sind.
2. Allgemeines
Sie sind als Mitarbeiter:in einer Fremdfirma, im Rahmen der Erfüllung Ihres Vertrags ver- pflichtet, alle relevanten EU-Richtlinien, Gesetze, Verordnungen, Sicherheitsbestimmun- gen, Unfallverhütungsvorschriften und andere berufsgenossenschaftliche Regelungen sowie technischen Regeln einzuhalten. Bitte informieren Sie sich über die Vorschriften, die für Ihre Arbeiten maßgeblich sind, bevor Sie die Arbeit innerhalb des Klinikums Stuttgart aufnehmen. Ebenso ist es Ihre Pflicht, die Regelungen dieses Einweisungshandbuchs einzuhalten. Soweit in anderen Rechtsvorschriften, insbesondere Arbeitsschutzvorschriften, weitere Anforderungen gestellt werden, bleiben diese Vorschriften unberührt. Der Verantwortli- che der Fremdfirma vor Ort ist für die Überwachung der Einhaltung durch die Fremdfir- menmitarbeiter verantwortlich (vgl. auch § 3 ArbSchG und DGUV Vorschrift 1). Sie sind als Fremdfirma verpflichtet, sicher zu stellen, dass sämtliche Regelungen auch beim Einsatz ggfs. von Ihnen beauftragter Unterlieferanten/Subunternehmer uneinge- schränkt eingehalten werden. Dies gilt insbesondere für die Benennung von Koordinato- ren und für die Meldung von Unfällen. Der Geschäftspartnerkodex des Klinikums Stuttgart ist zu beachten.
3. Rechtliche Grundlagen
Rechtliche Grundlagen in der jeweils gültigen Fassung:
- ArbSchG Arbeitsschutzgesetz
- AÜG Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
- BaustellV Baustellenverordnung
- DGUV Vorschrift 1, Grundsätze der Prävention
- DGUV Information 211-006 Sicherheit und Gesundheitsschutz durch Koordinieren
- DGUV Information 215-830 Einsatz von Fremdfirmen im Rahmen von Werkverträgen
- BetrSichV Betriebssicherheitsverordnung
4. Verantwortlichkeiten
Seite 4 von 24
[Seite 24]
4.1 Auftragsverantwortlicher des Klinikums Stuttgart
Der Auftragsverantwortliche des Klinikums Stuttgart ist der zentrale Ansprechpartner für Sie als Fremdfirma. Seine Aufgaben sind die Koordination, Überwachung und Abnahme der Leistung und die Unterweisung des Verantwortlichen der Fremdfirma bzgl. mögli- cher Gefährdungen im Zuge des Auftrags. Dabei werden betriebsspezifische Regelungen und konkrete Arbeitsbedingungen besprochen, die zum Zeitpunkt der Auftragsdurch- führung bestehen. Wie alle anderen Unterweisungen, wird auch die Unterweisung des Verantwortlichen der Fremdfirma schriftlich dokumentiert. Im Unterweisungsnachweis wird ausdrücklich auf die Pflicht des Verantwortlichen der Fremdfirma hingewiesen, dass dieser die zum Einsatz kommenden eigenen Mitarbeiter:innen vor deren Arbeitsaufnahme zu unterwei- sen hat. Der Auftragsverantwortliche des Klinikums Stuttgart nimmt die Einweisung des Verant- wortlichen der Fremdfirma in die „Baustelle“ vor. Die Umsetzung der dokumentierten Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung sowie grundsätzlich zu berücksichtigende Sicherheits- und Schutzbelange, z.B. aus der Verkehrssicherungspflicht, sind besonders zu beachten. Hier ist insbesondere zu klären, wer notwendige Absperrungen zur Verkehrssicherungs- pflicht durchführt. Dies ist auf dem Unterweisungsnachweis zu dokumentieren. Beginn und Ende der beauftragen Leistungserbringung sind dem Auftragsverantwortli- chen des Klinikums Stuttgart durch den Verantwortlichen der Fremdfirma anzuzeigen. Der Auftragsverantwortliche des Klinikums Stuttgart führt die Abnahme des Arbeitser- gebnisses wie vertraglich vereinbart oder ersatzweise nach „Augenschein“ durch. Je nach Vertragstyp wird ggf. die Gegenzeichnung der Stundennachweise (z.B. „Rapport- zettel“) von ihm durchgeführt.
4.2 Verantwortlicher der Fremdfirma
Soweit in der Auftragsbestätigung nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist, müssen alle Arbeiten unter der Leitung und Aufsicht einer für die Fremdfirma vor Ort vertre- tungsberechtigten und verantwortlichen Person durchgeführt werden (z.B. Bauleiter). Der Verantwortliche der Fremdfirma ist im Unterweisungsnachweis namentlich und mit Angabe der Kontaktdaten zu benennen. Sollte der Verantwortliche im Laufe des Auftra- ges wechseln (z.B. bei verschiedenen Schichten), so ist dies entweder bereits bei der Pla- nung, spätestens jedoch bei einem Wechsel, dem Auftragsverantwortlichen des Klini- kums Stuttgart schriftlich mitzuteilen. Der Verantwortliche der Fremdfirma und dessen Vertreter müssen die erforderliche Zu- verlässigkeit und Fachkunde besitzen. Sie müssen insbesondere über ausreichende Sprachkenntnisse in Wort und Schrift verfügen, um Anweisungen der zuständigen Per- sonen des Klinikums Stuttgart zu verstehen und an die von der Fremdfirma eingesetzten Arbeitskräfte in einer für diese verständlichen Sprache weitergeben zu können. Soweit zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben erforderlich, hat die verantwortliche Person der Fremdfirma weitere Aufsichtspersonen (Aufsichtsführender vor Ort – „A. v. O.“) mit
Seite 5 von 24
[Seite 25]
der Leitung und Beaufsichtigung der Arbeiten vor Ort zu beauftragen und diese vor Ar- beitsbeginn dem Auftragsverantwortlichen des Klinikums Stuttgart schriftlich und mit Angabe der Kontaktdaten zu benennen. Die A. v. O. müssen vom Verantwortlichen der Fremdfirma entsprechend der ihr vom Klinikum Stuttgart erteilten Unterweisung(en) unterrichtet werden und in gleicher Weise zur Leitung und Beaufsichtigung der Arbeiten (einschließlich der Sprachkenntnisse) vor Ort geeignet sein. Soweit sich der Verantwortliche der Fremdfirma einer oder mehrerer A. v. O. bedient, bleibt er für deren Beaufsichtigung, eine eindeutige Abgrenzung derer Aufgaben und Befugnisse sowie für eine geordnete Zusammenarbeit verantwortlich. Sollte ein A. v. O. an der Erfüllung seiner Aufgaben gehindert sein und kann kein ande- rer A. v. O. eingesetzt werden, muss der Verantwortliche der Fremdfirma bzw. sein Ver- treter deren Aufgaben selbst wahrnehmen. Die Fremdfirma hat durch geeignete Regelungen sicherzustellen, dass der Verantwortli- che der Fremdfirma und die ggf. beauftragten A. v. O. ihre Aufgaben und Befugnisse wahrnehmen können. Insbesondere muss ihnen das hierfür erforderliche Weisungsrecht gegenüber dem Personal der Fremdfirma sowie auch gegenüber dem Personal von Nachunternehmern der Fremdfirma zustehen.
Während der Ausführung der Arbeiten muss entweder der Verantwortliche der Fremd- firma, sein Vertreter oder ein von ihm beauftragter A. v. O. auf dem Betriebsgelände der Anlage (Standort) anwesend und ständig erreichbar sein. Alle Mitarbeiter der Fremdfirma müssen in der Lage sein, Notfallanweisungen zu verste- hen und Warnhinweise oder sonstige Hinweisschilder zu lesen. Zudem muss der Fremd- firma und ihren Mitarbeitern die Bedeutung der Sicherheitskennzeichnung am Arbeits- platz geläufig sein.
Eine Kopie des Unterweisungsnachweises ist durch die Mitarbeiter der Fremdfirma vor Ort vorzuhalten.
4.3 Nachunternehmer
Sollte die Fremdfirma beabsichtigen, die Vertragserfüllung durch Dritte vornehmen zu lassen oder mit Dritten („Nachunternehmer“) zu bewirken, ist die Fremdfirma verpflich- tet, vor Arbeitsbeginn die schriftliche Einwilligung beim Auftragsverantwortlichen des Klinikums Stuttgart dazu einzuholen. Hierzu meldet die Fremdfirma grundsätzlich spätestens zehn Arbeitstage vor Auftrags- beginn Name und Anschrift des vorgesehenen Nachunternehmers schriftlich an den Auftragsverantwortlichen des Klinikums Stuttgart. Das Klinikum Stuttgart wird die Ein- willigung nur verweigern, wenn sachliche Gründe bestehen, die sich nachteilig auf die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages auswirken können. Setzt die Fremdfirma Nachunternehmer ohne die schriftliche Einwilligung des Klinikums Stuttgart ein, kann das Klinikum Stuttgart die Fortführung der Arbeiten untersagen. Die Fremdfirma bleibt dabei für die Einhaltung des Terminplans verantwortlich.
Seite 6 von 24
[Seite 26]
Beim Einsatz von Nachunternehmern steht die Fremdfirma dafür ein, dass sich der Nachunternehmer zur Erhaltung dieser Bedingungen verpflichtet und die Bedingungen auch tatsächlich befolgt. Verstöße des Nachunternehmers gegen diese Bedingungen muss sich die Fremdfirma als eigene Verstöße zurechnen lassen. Dies gilt auch, wenn ein Nachunternehmer weitere Subunternehmer einsetzt.
4.4 Koordination
Wenn Beschäftigte des Klinikums Stuttgart und Fremdfirmenmitarbeiter an einem Ar- beitsplatz oder in einem Arbeitsbereich gemeinsam tätig werden, muss gemäß § 6 DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" eine Person bestimmt werden, die die Arbeiten koordiniert, um eine gegenseitige Gefährdung zu verhindern. Zur Erfüllung seiner Aufgaben zur Durchsetzung von Sicherheit und Gesundheitsschutz benötigt der Koordinator Weisungsbefugnis. Diese Weisungsbefugnis ist ebenfalls im Unterwei- sungsnachweis schriftlich festgelegt. Zu den Aufgaben des Koordinators gehört es, unverzüglich einzugreifen, wenn verein- barte festgelegte Sicherheitsmaßnahmen nicht durchgeführt, Arbeitsschutzbestimmun- gen missachtet oder Personen gefährdet werden. Grundsätzlich sollte ein Eingreifen des Koordinators immer über den Verantwortlichen der Fremdfirma erfolgen. Eine Ausnah- me von diesem Regelfall ist dann gegeben, wenn eine unmittelbare Gefahr für Personen besteht. In diesem Fall hat der Koordinator unverzüglich entsprechende Maßnahmen einzuleiten (z.B. Arbeitsunterbrechung, Anweisen von zusätzlichen Sicherheitsmaßnah- men). Der jeweilige Vorgesetzte und der Auftragsverantwortliche des Klinikums Stutt- gart sind danach umgehend zu informieren. Ist Ihr Unternehmen nach der Baustellenverordnung mit der Sicherheits- und Gesund- heitsschutz-Koordination (nachfolgend SiGe-Koordination) beauftragt, müssen die vom SiGe-Koordinator gegebenen Anweisungen unbedingt befolgt werden. Im Falle der Übertragung aller Pflichten nach der Baustellenverordnung haben Sie diese in eigener Verantwortung zu treffen.
Während der Planung und der Ausführung des Bauvorhabens muss der SiGe-Koor- dinator:
- die vorgesehenen Maßnahmen koordinieren,
- den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan ausarbeiten,
- Unterlagen mit den erforderlichen, bei möglichen späteren Arbeiten an der bauli- chen Anlage zu berücksichtigenden Angaben zu Sicherheit und Gesundheitsschutz zusammenstellen.
Während der Ausführung des Bauvorhabens muss der SiGe-Koordinator:
- die Anwendung der allgemeinen Grundsätze nach § 4 des Arbeitsschutzgesetzes koordinieren,
- darauf achten, dass die Arbeitgeber und die Unternehmer ohne Beschäftigte ihre Pflichten nach dieser Verordnung erfüllen,
Seite 7 von 24
[Seite 27]
- den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan bei erheblichen Änderungen in der Ausführung des Bauvorhabens anpassen,
- die Zusammenarbeit der Arbeitgeber organisieren,
- die Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung der Arbeitsverfahren durch die Arbeitgeber koordinieren.
5. Gefährdungsbeurteilung, Schutzmaßnahmen
Auftraggeber und Fremdfirma sind nach § 8 ArbSchG verpflichtet, zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheitsschutz zusammenzuarbeiten und sich über die von ihren jeweiligen Tätigkeiten ausgehenden Gefahren zu informieren. Dies setzt voraus, dass mögliche Gefährdungen im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung ermittelt werden. Je nach Arbeitsaufgabe können Gefährdungen für Beschäftigte / Patienten / Besucher des Klinikums Stuttgart und für Fremdfirmenmitarbeiter entstehen. Es ist daher wichtig, dass diese möglichen Gefährdungen gemeinsam vom Auftragsverantwortlichen des Kli- nikums Stuttgart und dem Verantwortlichen der Fremdfirma ermittelt werden (Gefähr- dungsbeurteilung). Diese Gefährdungsbeurteilung sollte bei einem Termin vor Ort erfol- gen; verantwortlich für die Erstellung und Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung ist der Auftragsverantwortliche des Klinikums (Projektleiter). Möglichst sollte auch ein Verantwortlicher aus dem betroffenen Betriebsbereich beteiligt werden. Er verfügt über genaue Orts- und Ablaufkenntnisse. Die Ermittlung möglicher Gefährdungen sowie das Festlegen von Schutzmaßnahmen muss protokolliert werden. Die festgelegten Schutz- maßnahmen müssen bei Auftragsausführung schriftlich vor Ort vorliegen. Die Umset- zung ist zu überprüfen und zu überwachen. Die Fremdfirma hat sich bei Auftreten oder Erkennbarwerden einer möglichen Gefähr- dung mit den anderen Fremdfirmen abzustimmen und das Klinikum Stuttgart unverzüg- lich zu unterrichten, damit die geeigneten Maßnahmen ergriffen werden können. Die Fremdfirma ist verpflichtet, den Weisungen des Klinikums Stuttgart Folge zu leisten.
6. Aufnahme der Arbeiten auf dem Gelände des Klinikums
6.1 Einweisung
Die Fremdfirma darf mit den Arbeiten erst beginnen, wenn das Klinikum Stuttgart die verantwortliche Person der Fremdfirma eingewiesen hat. Das Klinikum Stuttgart kann eine Unterbrechung der Arbeiten anordnen, wenn dies z. B. aufgrund einer Missachtung von Sicherheitsvorschriften durch die Fremdfirma zur Abwendung von Gefahren erfor- derlich ist oder wenn betriebliche Abläufe des Klinikums unzumutbar beeinträchtigt werden. Der Verantwortliche der Fremdfirma muss seine Mitarbeiter vor Beginn des Einsatzes über den Inhalt dieses Einweisungshandbuches und über mögliche, bei den Arbeiten
Seite 8 von 24
[Seite 28]
auftretende Gefährdungen sowie über die vereinbarten Schutzmaßnahmen unterwei- sen. Diese Einweisung ist schriftlich festzuhalten und auf Verlangen dem Klinikum Stutt- gart vorzulegen. Setzt die Fremdfirma Subunternehmen ein, muss dafür eine Genehmi- gung eingeholt (Meldung der Subunternehmen über den Unterweisungsnachweis für Fremdfirmen) und das Subunternehmen in gleicher Weise unterwiesen werden.
6.2 Fremdfirmenmitarbeiter
Zu den Pflichten des Fremdunternehmers gehört auch die Auswahl geeigneter Mitarbei- ter für diesen Auftrag. Ein Auswahlkriterium kann neben der fachlichen Kompetenz und der Zuverlässigkeit auch die gesundheitliche Eignung der eingesetzten Mitarbeiter sein. Für bestimmte Tätigkeiten können arbeitsmedizinische Untersuchungen vorgeschrieben sein. Die Fremdfirma hat sicherzustellen, dass notwendige Vorsorgen nach ArbMedVV oder Eignungsuntersuchungen durchgeführt werden. Für bestimmte Personengruppen (z.B. Jugendliche oder werdende Mütter) sind Einschränkungen hinsichtlich Arbeitszeit, Arbeitsablauf, körperlicher Belastungen oder gar Beschäftigungsverbote zu beachten. Die Fremdfirma ist verpflichtet, nur Personen einzusetzen, für die die gesetzlichen Mel- de- und Erlaubnisvorschriften erfüllt sind (z. B. Lohnsteuerkarte, Sozialversicherung, bei Ausländern ggf. Arbeitsgenehmigung). Sind eingesetzte Mitarbeiter nicht in ausreichen- dem Maß der deutschen Sprache mächtig, muss die Fremdfirma geeignete Maßnahmen treffen, um die notwendigen Informationen dieses Handbuches und weitere Anweisun- gen am Einsatzort unmissverständlich zu vermitteln.
6.3 Allgemeine Regelungen
Im Rahmen der Arbeiten ist auf die Belange der Patienten und der Beschäftigten des Klinikums größtmögliche Rücksicht zu nehmen. Im Klinikum Stuttgart haben Gewalt und Missbrauch keinen Raum. Als Verantwortliche der Fremdfirma erwarten wir von Ihnen, dass Sie ausschließlich Mitarbeitende zur Durchführung von Arbeiten bei uns einsetzen, die einen korrekten, rücksichtsvollen Umgang mit unseren Patienten und Beschäftigten pflegen. Bei einem etwaigen Vorfall (z.B. sexuelle Belästigung einer Patientin durch den Mitarbeiter einer Fremdfirma) erwarten wir von Ihnen, dass der beschuldigte Mitarbeitende unverzüglich abgezogen wird und Sie an der Aufklärung umfassend mitwirken.
Die Arbeitszeiten sind mit dem Auftragsverantwortlichen des Klinikums Stuttgart abzu- stimmen. Die Mittags- und Nachtruhezeiten der Patienten sind zu beachten. Ebenso sind Arbeiten, die • Staub entwickeln, • Erschütterungen verursachen, • erhöhten Lärm verursachen, • eine erhöhte Geruchsbelästigung verursachen, rechtzeitig vorab mit dem Auftragsverantwortlichen des Klinikums Stuttgart abzustim- men. Diese Arbeiten sind auf das nötige Maß zu reduzieren und möglichst auf die Ta- Seite 9 von 24
[Seite 29]
gesrandzeiten zu legen. Die erforderlichen Schutzmaßnahmen – siehe Ziffer 6.14 – sind einzuhalten.
Vor Arbeitsaufnahme muss sich der Verantwortliche der Fremdfirma beim Auftragsver- antwortlichen des Klinikums Stuttgart anmelden. Größere/umfangreichere Anlieferun- gen sind ebenfalls rechtzeitig vorab beim Auftragsverantwortlichen des Klinikums Stutt- gart anzumelden und mit ihm abzustimmen. Alle Anträge, wie z.B. Schlüsselantrag, Brandmeldeabschaltung, Zutrittsberechtigung, müssen mind. 1 Werktag im Voraus bei der Betriebstechnik eingereicht werden, damit diese bearbeitet werden können. Eine Bearbeitung am gleichen Arbeitstag kann aus organisatorischen Gründen nicht durchgeführt werden. Es gilt auf dem gesamten Klinikgelände ein Alkoholverbot. Es ist untersagt, alkoholische Getränke mit auf das Gelände zu bringen. Die Nicht-Beachtung hat den unverzüglichen Verweis vom Gelände zur Folge. Auf dem gesamten Betriebsgelände ist das Rauchen und offenes Feuer aufgrund der bestehenden Brand- und Explosionsgefahr streng ver- boten. Ausnahmen für das Rauchverbot gibt es nur in gesondert gekennzeichneten Be- reichen. Benutzen Sie nur gekennzeichnete Wege. Durchgangsverbote sind einzuhalten. Es dür- fen nur Betriebsbereiche betreten werden, in denen Sie den Auftrag ausführen bzw. die vorgegebenen Wege dorthin. Der Zugang zum Casino als Kunde/Gast ist gestattet. Sämtliche Feuerwehr- und Liegendkrankenzufahrten sowie Rettungs- und Fluchtwege sind permanent freizuhalten. Türen in Fluchtwegen und Notausgänge dürfen während der Betriebszeit nicht ver- schlossen bzw. mit Gegenständen offengehalten oder verstellt werden und müssen je- derzeit freigehalten werden. Brandschutz- und Erste-Hilfe-Einrichtungen sowie Sicher- heitsschilder dürfen nicht zugestellt werden.
Sicherheitskennzeichen sind zu beachten, Gebots- und Verbotsschilder sind einzuhalten.
Der Einstieg in geschlossene Kanalsysteme, Behälter, usw. darf nur unter entsprechen- den Sicherheitsmaßnahmen erfolgen und ist mit dem Auftragsverantwortlichen des Kli- nikums Stuttgart abzustimmen.
Abgesperrte oder durch Verbotszeichen und/oder Warnzeichen nach ASR A1.3 gekenn- zeichnete Räume oder Orte zu betreten oder zu befahren, ist grundsätzlich verboten. Falls solche Räume betreten oder befahren werden müssen, ist die Genehmigung des Auftragsverantwortlichen des Klinikums Stuttgart einzuholen. Zu diesen Räumen zählen z.B. Räume mit Röntgenstrahlung, insbesondere die Räume der Nuklearmedizin und Räume mit besonderen Hygieneanforderungen, z.B. OP-Bereiche oder die ZSVA.
Arbeitsbereiche müssen von der Fremdfirma abgesperrt und gekennzeichnet werden, wenn eine Gefährdung Dritter besteht. Dies kann z.B. bei Baustellen, Gerüsten, Leitern, Hubarbeitsbühnen, Gruben, Kanälen, Bodenöffnungen, etc. notwendig sein. Bei Tätig- keiten oberhalb von Arbeitsplätzen und Verkehrswegen besteht die Gefahr von herab-
Seite 10 von 24
[Seite 30]
fallenden Gegenständen. Es müssen geeignete Maßnahmen zum Schutz von Personen und Sachmitteln getroffen werden. Art und Umfang der Absperrungen sind mit dem Auftragsverantwortlichen des Klinikums Stuttgart abzustimmen. Bei Arbeiten, die einen Einblick in Untersuchungs- oder Behandlungsbereiche ermöglichen (z.B. Fensterreini- gung u.ä.), kann die Privatsphäre von Patienten beeinträchtigt werden. Vor Aufnahme solcher Arbeiten ist daher grundsätzlich der Auftragsverantwortliche des Klinikums Stuttgart zu informieren.
Erdarbeiten dürfen nur durchgeführt werden, wenn dafür eine Genehmigung durch den Auftragsverantwortlichen des Klinikums Stuttgart vorliegt. Bei derartigen Arbeiten ist besonders auf die im Erdreich befindlichen Kabel und Rohre (z.B. Gas, Strom, Wasser, Abwasser) zu achten. Die Ausschachtungen sind gegen Erdrutsch zu sichern. Ebenfalls muss der Bereich abgesperrt und gekennzeichnet werden (innerhalb von Verkehrswegen mit Beleuchtung).
Es dürfen nur die zugewiesenen Zwischenlagerflächen genutzt werden, die bei Auf- tragsende gesäubert und geräumt zu hinterlassen sind. Die Materiallager müssen so an- gelegt sein, dass der Betriebsablauf, Transport und Verkehrswege nicht beeinträchtigt werden. Die Lagerung von brennbaren Stoffen muss unter Brandschutzgesichtspunkten erfolgen. Brennbare Flüssigkeiten dürfen nur in geeigneten Behältnissen transportiert und gelagert werden. Die Zwischenlagerung ist mit dem Auftragsverantwortlichen des Klinikums Stuttgart abzustimmen.
Bei Unterbrechung oder zeitweiliger Stilllegung der Arbeiten informiert der Verantwort- liche der Fremdfirma den Auftragsverantwortlichen des Klinikums Stuttgart unverzüglich über bestehende oder mögliche Unfallgefahren. Ggf. sind weitere Schutzmaßnahmen zu vereinbaren.
Bei allen Arbeiten ist der Arbeitsplatz oder die Baustelle so ordentlich zu halten, wie es für die Sicherheit und Qualität der Arbeit erforderlich ist. An den Arbeitsplatz angren- zende Einrichtungen, Geräte und Materialien sind gegen Beschädigung oder Ver- schmutzung zu schützen. Bei Arbeiten über mehrere Tage ist die Arbeitsstelle täglich im aufgeräumten und gesicherten Zustand zu verlassen. Die Arbeitsplätze/Arbeitsbereiche müssen nach Beendigung der Arbeit aufgeräumt und gesäubert werden.
Für im Betrieb abhanden gekommenes Werkzeug oder Material wird kein Ersatz geleis- tet. Lassen Sie Werkzeug und Material nicht unbeaufsichtigt oder verschließen Sie es während der Pausen und bei Arbeitsende. Gleiches gilt für private Gegenstände. Lassen Sie auch keine Wertsachen in Spinden. Helfen Sie mit, mögliche Diebstähle zu verhindern.
Elektrische Heizgeräte, wie zum Beispiel Kaffeemaschinen, Wasserkocher, Funk- und Fernsehgeräte, Mikrowelle etc. dürfen nicht mit auf das Werksgelände gebracht wer- den.
Seite 11 von 24
[Seite 31]
Alle eingesetzten Geräte, Werkzeuge, etc. müssen den geltenden Bestimmungen ent- sprechen. Sie dürfen nur eingesetzt werden, wenn der arbeitssichere Zustand gewähr- leistet ist. Bei prüfpflichtigen Geräten (z.B. Leitern, Hebebühnen, Stapler oder ortsverän- derliche elektrische Betriebsmittel) müssen die Prüfintervalle eingehalten sein. Achten Sie besonders auf mögliche Beschädigungen an Kabelverbindungen.
Die Zufahrt auf das Klinikgelände ist erschwert. Auf dem Klinikgelände gibt es keine Parkmöglichkeiten. Die Zufahrt und Anlieferung ist im Vorfeld mit dem Auftragsverant- wortlichen des Klinikums Stuttgart abzustimmen. Das Be- und Entladen ist nur auf den in Absprache mit dem Klinikum Stuttgart zugewiesenen Flächen möglich und muss zü- gig erfolgen. Die Mobil-Nr. des Fahrers mit Angabe der Firma sowie der genauen Baustellenbezeichnung, für die er tätig ist, muss sichtbar im Fahrzeug hinterlegt sein. Nach dem Be- und Entladen muss das Fahrzeug das Klinikgelände verlassen und außer- halb abgestellt werden. Im Klinikgelände gilt Schritttempo, der Krankenhausbetrieb darf nicht beeinträchtigt werden. Fußgänger und Rettungswagen haben Vorrang. Wider- rechtlich abgestellte Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt. Fahrzeuge unter 1,90 m Höhe können kostenpflichtig in der Tiefgarage unter dem Olgahospital parken.
6.4 Geheimhaltung
Sie sind verpflichtet, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowohl während der Dauer Ihrer Tätigkeit als auch nach deren Beendigung Stillschweigen zu bewahren. Die Mitnahme oder Vervielfältigung von Zeichnungen, Akten etc. ist nur mit Genehmigung durch den Auftragsverantwortlichen des Klinikums Stuttgart gestattet. Es gilt ein Film- und Fotografierverbot auf dem gesamten Gelände. Ausnahmen sind in Absprache und mit Genehmigung der gemachten Bilder oder Filme durch den Auftragsverantwortlichen des Klinikums Stuttgart möglich. Im Einzelfall ist eine Verschwiegenheitsverpflichtung der eingesetzten Mitarbeiter zu unterzeichnen. Im Falle einer Auftragsdatenverarbeitung ist vor Aufnahme der Tätigkeit ein rechtsgültiger Auftragsverarbeitungsvertrag abzuschließen. Nähere Informationen erhalten Sie vom Team des Datenschutzboards oder per E-Mail an dsb@klinikum- stuttgart.de.
6.5 Leitern, Gerüste, Hubarbeitsbühnen
Vor Verwendung einer Leiter ist immer zu prüfen, ob für die vorgesehenen Tätigkeiten kein sichereres Arbeitsmittel (z.B. Gerüst oder Hubarbeitsbühne) verwendet werden kann. Auch bei der Auswahl der geeigneten Leiterbauart ist eine Risikominimierung an- zustreben. Es dürfen nur durch Sachkundige geprüfte Leitern (Prüfaufkleber) verwendet werden. Leitern sind auf ebenem, waagrechtem und festem Untergrund aufzustellen. Leiternfüße dürfen nicht im Erdreich versinken. Bei unebenem Untergrund oder auf ei- ner Treppe sind entsprechend verstellbare Leiterfüße zu verwenden. Beim Aufstellen
Seite 12 von 24
[Seite 32]
einer Leiter ist auf das Risiko einer Kollision zu achten, z.B. mit Fußgängern. Türen, je- doch nicht Notausgänge, und Fenster im Arbeitsbereich sind zu sichern.
Leitern, Gerüste und Hubarbeitsbühnen müssen den geltenden Vorschriften und Nor- men entsprechen und dürfen nur bestimmungsgemäß verwendet werden. Für den betriebssicheren Auf- und Abbau von Gerüsten ist der Unternehmer der Gerüst- bauarbeiten verantwortlich. Er hat für eine Prüfung und Kennzeichnung der Gerüste nach DIN EN 12811-1 und DIN 4420-1 zu sorgen und diese nachzuweisen. Die Aufbau- und Verwendungsanleitung muss vor Ort vorliegen. Für die Einhaltung der Betriebssi- cherheit und für die bestimmungsgemäße Verwendung der Gerüste ist jede Firma, die die Gerüste benutzt, verantwortlich. Wenn eine Fremdfirma selbst Gerüste ohne Ein- schaltung einer Fachfirma aufstellt, so muss sie ebenfalls die Einhaltung der Vorschriften sicherstellen und nachweisen. Vor jeder Benutzung muss eine Abnahme mit Bestätigung durch Unterschrift erfolgen. Alle Gerüste und Hubarbeitsbühnen, die mehr als 1,00 m über dem Boden liegen, müs- sen Geländerholme mit Fußleiste zum Schutz vor Abstürzen haben. Die Standsicherheit von fahrbaren Gerüsten ist durch ein ausreichendes Verhältnis von Breite zu Höhe si- cherzustellen. Rollen und Ausleger sind bei der Benutzung festzustellen. Gerüste dürfen nicht verfahren werden, wenn sich Personen darauf aufhalten. Hubarbeitsbühnen dür- fen nur von eingewiesenen Personen benutzt werden. Bei allen Arbeiten in der Höhe kann die Gefahr von herabfallenden Gegenständen be- stehen. Der Bereich um Leitern und Hubarbeitsbühnen ist dann entsprechend abzusi- chern. Bei Gerüsten kann dies z.B. durch Fangnetze erfolgen. Hubarbeitsbühnen müssen mit einer Rückhaltevorrichtung versehen werden.
6.6 Arbeiten im Bereich von Krananlagen
Bei Arbeiten im Bereich von Krananlagen besteht die Gefahr von schwebenden und ggf. abstürzenden Lasten. Arbeiten in diesem Bereich sind daher nur in Absprache mit dem Auftragsverantwortlichen des Klinikums Stuttgart und dem Betreiber der Krananlage gestattet.
6.7 Elektrische Einrichtungen
Sind Arbeiten in der Nähe stromführender Anlagen oder Einrichtungen durchzuführen, so muss über den Auftragsverantwortlichen des Klinikums Stuttgart in jedem Fall die zuständige verantwortliche Elektrofachkraft eingeschaltet werden, die über entspre- chende Maßnahmen entscheidet.
Die Abschaltung des elektrischen Stroms muss frühzeitig beantragt werden, sodass ent- sprechende Absprachen mit dem vom Auftragsverantwortlichen des Klinikums Stuttgart genannten Ansprechpartner des Klinikums rechtzeitig getroffen werden können. Die Stromabschaltung und -einschaltung bzw. Montage und Demontage des Schutzes darf nur von der Fachabteilung des Klinikums Stuttgart vorgenommen werden.
Seite 13 von 24
[Seite 33]
Eigenmächtige Handlungen sind an allen elektrischen Einrichtungen verboten.
Die von einer Fremdfirma verwendeten elektrischen Betriebsmittel müssen in vor- schriftsmäßigem Zustand sein.
6.8 Persönliche Schutzausrüstung (PSA), Arbeitskleidung
Bei allen Tätigkeiten innerhalb des Klinikumsgeländes ist die jeweils erforderliche Ar- beitskleidung bzw. persönliche Schutzausrüstung (PSA) zu tragen. In gekennzeichneten Lärmbereichen muss Gehörschutz getragen werden. In hygienerelevanten Bereichen (z.B. OP-Bereiche, Küche etc.) ist die dort jeweils vorgeschriebene Schutz- bzw. Arbeits- kleidung zu tragen. Die persönliche Schutzausrüstung und Arbeitskleidung ist von der Fremdfirma für ihre Mitarbeiter bereitzustellen und von den Mitarbeitern zu benutzen. Fehlen persönliche Schutzausrüstungen oder Schutzkleidung, so ist der Auftragsverant- wortliche des Klinikums Stuttgart zu informieren. Er wird dann prüfen, ob Sie diese aus dem Bestand des Klinikums Stuttgart, ggfs. gegen Berechnung, beziehen können. Im Baustellenbereich müssen Sicherheitsschuhe, ggf. Sicherheitshelm, getragen werden. Bei Arbeiten unter schwebender Last muss ein Sicherheitshelm getragen werden.
6.9 Gefahrstoffe
Sofern eine Fremdfirma im Rahmen des Auftrags Gefahrstoffe einsetzt, müssen diese im Vorfeld vom Gefahrstoffbeauftragten des Klinikums Stuttgart freigegeben werden. Die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung müssen eingehalten werden. Mitarbeiter, die mit den Gefahrstoffen arbeiten, sind anhand der zugehörigen Betriebs- anweisung für Gefahrstoffe vor Arbeitsaufnahme zu unterweisen. Der Auftragsverant- wortliche und der Gefahrstoffbeauftragte des Klinikums Stuttgart können verlangen, dass ihnen die entsprechenden Dokumentationen der Einweisung vorgelegt werden. Die Betriebsanweisung und die Sicherheitsdatenblätter der eingesetzten Gefahrstoffe sind im Arbeitsbereich vorzuhalten. Sollten Gefahrstoffe gelagert oder umgefüllt werden, ist der Gefahrstoffbeauftragte des Klinikums Stuttgart im Vorfeld zu informieren. Bei der der Verarbeitung sind die jeweiligen Gefahrenhinweise (H-Sätze) und Sicherheitsrat- schläge (P-Sätze) zu beachten. Der Einsatz von asbesthaltigen Stoffen ist grundsätzlich verboten. Sollte bei Sanierungs- arbeiten Asbestmaterial anfallen, sind der Gefahrstoffbeauftragte und der Abfallbeauf- tragte unverzüglich zu informieren! Die betreibende Firma benötigt einen Sachkunde- nachweis für Asbest nach TRGS 519, bei künstlichen Mineralfasern nach Fachkunde TRGS 521 KMF, die vor Beginn der Arbeiten vorzulegen sind.
6.9.1 Biogefährdung / Strahlenschutz
Der zuständige Laborleiter/Projektleiter bestätigt, dass keine chemischen oder biologi- schen Gefährdungen vorhanden sind. Gefahrstoffe sind gesichert und Oberflächen ggf.
Seite 14 von 24
[Seite 34]
wischdesinfiziert (Hygieneplan) oder dekontaminiert (Strahlenschutz). Genehmigung durch Freigabeschein ist erforderlich. Der zuständige Ansprechpartner des Klinikums Stuttgart informiert die Fremdfirma über ggfs. weiter bestehende Gefährdungen und die notwendigen Schutzmaßnahmen.
6.10 Abfallentsorgung
Wenn nicht anders vereinbart, ist das bei Durchführung der Arbeiten anfallende Abfall- material von der Fremdfirma auf eigene Kosten ordnungsgemäß entsprechend den ge- setzlichen Vorgaben (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG und Verordnungen sowie Sat- zungen der zuständigen Kommunen) zu entsorgen. Die Beseitigung eines entstehenden gefährlichen Abfalls ist als Teil des Auftrags vor Beginn der Arbeiten mit dem Auftrags- verantwortlichen des Klinikums Stuttgart zu klären. Der Verantwortliche der Fremdfirma muss die entsprechenden Belege für die ordnungsgemäße Entsorgung vor Beginn der Entsorgungsarbeiten vorlegen (Entsorgungskonzept). Diese müssen zur Führung des Nachweisbuches (Registerpflicht nach NachwV) dem Betriebsbeauftragten für Abfall des Klinikums Stuttgart übermittelt werden (auch vor Beginn der Arbeiten). Begleitscheine, Lieferscheine, Übernahmescheine sowie die dazugehörigen Rechnungen müssen dem Abfallbeauftragten (in einer monatlichen Zusammenstellung) in pdf-Form zugestellt werden.
Das Benutzen klinikeigener Sammelbehälter ist nicht gestattet. Eine Zwischenlagerung von Abfällen ist nur mit Genehmigung des Auftragsverantwortlichen des Klinikums Stuttgart an zugewiesener Stelle erlaubt. Sonderfälle sind mit dem Auftragsverantwortlichen des Klinikums Stuttgart abzustim- men. Eine vertraglich vereinbarte Nutzung der definierten hausinternen Entsorgungswe- ge ist mit dem Abfallbeauftragten abzusprechen. Es ist in diesen Fällen eine Abfalltren- nung nach den Vorgaben des Klinikums Stuttgart erforderlich. Bei Zuwiderhandlung werden zusätzlich entstehende Kosten, wie zum Beispiel einer Nachsortierung der Abfäl- le, der verursachenden Firma in Rechnung gestellt.
Besonders hingewiesen wird auf das Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwir- kungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgän- ge (Bundes-Immissionsschutzgesetz – BImSchG) in der jeweils neuesten Fassung.
Bauschutt
Für die Beseitigung von Bauschutt gelten die Regelungen der VOB/C, DIN 18299 „All- gemeine Regelungen für Bauarbeiten jeglicher Art“. Mulden/Container müssen grundsätzlich mit abschließbarem Deckel oder Planen abge- deckt sein. Aufstellen von Mulden nur in Absprache mit dem Auftragsverantwortlichen des Klinikums Stuttgart. Mulden sind mit Matten auszulegen, um Lärmbelästigungen beim Befüllen zu minieren.
Seite 15 von 24
[Seite 35]
Schutttransporte innerhalb eines Gebäudes müssen auf dem kürzesten Weg ins Freie erfolgen.
Für die Entsorgung durch die Fremdfirma gilt:
- DIN 18299 Abschnitt 4.1.11 und 4.1.12
- Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über die Vermeidung, Verwertung und Be- seitigung von Abfällen (Abfallwirtschaftssatzung- AfS) vom 04.12.1997, zuletzt ge- ändert 05.12.2019
- Satzung der Landeshauptstadt über die Vermeidung und Entsorgung von minerali- schen Abfällen aus dem Stadtgebiet von Stuttgart in der jeweils gültigen Fassung.
- Mineralische und sonstige Abfälle sind von der Fremdfirma vorrangig zu sortieren und der Wiederverwertung zuzuführen.
Auskünfte zur Entsorgung von Erdaushub und Bauabbruchmaterial erfolgen über den Auftragsverantwortlichen des Klinikums Stuttgart. Die Liste Verwertungs- und Beseiti- gungsunterlagen für Bauabläufe aus dem Stadtgebiet von Stuttgart kann bei Bedarf zur Verfügung gestellt werden. Auskünfte zu Verwertungsmöglichkeiten und Verwerterbe- triebe für hausmüllähnliche Gewerbeabfälle wie z.B. Papier, Kartonagen, Holz, Kunst- stoffe, Glas, usw. werden durch die Abfallwirtschaftsberatung des Eigenbetriebes Ab- fallwirtschaft Stuttgart – AWS – Tel. (0711) 216 – 8700 gegeben sowie die Annahme- bedingungen der Müllverbrennungsanlage Münster für brennbares Material, nicht ver- wertbar, schadstofffrei (Holz, Fußböden, Tapeten, usw.).
Anlieferung nur mittels Mulden bzw. Container bis 12 m³ bzw. mit Rollboden- Entleerungsvorrichtungen, die max. Kipphöhe beträgt 5,90 m. Verwertbares Material ist anderweitig zu recyceln, Holz nur bis max. Kantenlänge von 80 cm und max. Durchmes- ser von 15 cm.
Auskünfte zu Sonderabfällen:
- Amt für Umweltschutz, Gaisburgstraße 4, 70182 Stuttgart, Tel. +49 711 216 - 0
- Durchwahl Abfallrecht, Genehmigungen: +49 711 261 – 88621.
Asbest
Werden asbesthaltige Materialien (insbesondere schwachgebundene Asbestprodukte wie Feinstäube) angetroffen, sind die Arbeiten sofort einzustellen und der Auftraggeber ist über der zuständige Auftragsverantwortliche des Klinikums Stuttgart unverzüglich zu informieren.
Asbesthaltige Abfälle (stark und schwach gebundene Asbestabfälle) können auf der De- ponie Einöd in Stuttgart-Hedelfingen entsorgt werden. Für die Anlieferung ist das Merk- blatt zur Asbestentsorgung zu beachten, welches beim Eigenbetrieb AWS Abfallwirt- schaft Stuttgart über Tel. +49 0711 216 - 88700 bezogen werden kann.
Seite 16 von 24
[Seite 36]
Entsorgung künstlicher Mineralfasern
Beim Antreffen künstlicher Mineralfasern gelten die „Technischen Regeln für Gefahr- stoffe TRGS 521 Faserstäube“, insbesondere Anlage 4: „Umfang mit eingebauten Mine- ralwolle-Produkten im Hochbau und bei technischen Isolierungen“. Die Fremdfirma muss den Auftragsverantwortlichen des Klinikums Stuttgart informieren, bevor er neben aktiven Arbeits- oder Wohnbereichen tätig wird. Generell gilt:
- Arbeitsplatz sauber halten und regelmäßig reinigen einschließlich Zuwegung
- für gute Durchlüftung am Arbeitsplatz sorgen
- aufwirbeln von Staub vermeiden
- nicht mit Druckluft ablasen
- staubsaugen statt kehren
- möglichst zerstörungsfreier Abbau von Dämmungen; Material nicht reißen
- nur staubarme Arbeitsverfahren und Bearbeitungsgeräte verwenden
- Material nicht werfen
- Abfälle, Verschnitte sofort in geeigneten Behältnissen sammeln.
Recycling von PVC
Kontaktadressen über Internet: www.agpu.com
Umweltverträglichkeit von Stoffen
Der Begriff „Stoffe“ umfasst auch Zubereitungen, Erzeugnisse, Bauteile und Bauhilfs- stoffe.
Auf die Umweltverträglichkeit aller eingesetzten Bau- und Arbeitsstoffe wird größter Wert gelegt. Für unvermeidliche gefährliche Stoffe muss die Fremdfirma dem Auftrags- verantwortlichen des Klinikums Stuttgart unaufgefordert, rechtzeitig und kostenfrei die entsprechenden Sicherheitsdatenblätter vorlegen. Die gefährlichen Stoffe müssen bei Anlieferung auf die Baustelle entsprechend der GefStoffV (Gefahrstoffverordnung) ge- kennzeichnet sein. Alle erforderlichen Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren sind rechtzeitig zu treffen.
Die Verwendung folgender Stoffe ist verboten:
- Asbest
- Fluor(chlor)kohlenwasserstoff FCKW, H-FCKW, FKW, H-FKW, (z.B. früher Treibmittel in geschäumten Stoffen)
- Pentachlorphenol (PCP), z.B. früher in Holzschutzmitteln, Textilböden, Kleber, Farben
- Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), z.B. früher in teerhaltigen Par- kettklebern
Seite 17 von 24
[Seite 37]
- Polychlorierte Biphenyle (PCB, 209 versch. Kongenene), z. B. früher in Flammschutz- mitteln, Kühlmitteln und als Weichmacher in dauerelastischen Fugenvergussmassen.
Folgende Stoffe sind – ggf. mit entsprechenden Auflagen und erst nach ausdrücklicher Genehmigung – erlaubt:
- Pressspanplatten E1
- Künstliche Mineralfasern, sofern sie die Kriterien des Anhangs H IV Nr.22 GefStoffV erfüllen.
- Dabei wird besonders hingewiesen auf die Technischen Regeln für Gefahrstoffe – TRGS 905 „Verzeichnis krebserzeugender, erbgutverändernder oder fortpflanzungs- gefährdender Stoffe“
- Sowie TRGS 521 „Faserstäube“ in der jeweils neuesten Fassung.
6.11 Gewässerschutz/Bodenschutz
Es muss beim Umgang und der Lagerung von wassergefährdenden Stoffen sichergestellt werden, dass diese nicht in die Kanalisation oder in das Erdreich gelangen können. Die Lagerung darf nur in entsprechenden Systemen oder in geeigneten und ausreichend dimensionierten Auffangwannen erfolgen. Sie müssen geeignete Aufsaug- und Ein- dämmmaterialien vorhalten, um Leckagen bewältigen zu können. Sollte dennoch einmal ein Wasser gefährdender Stoff in die Kanalisation oder ins Erdreich gelangt sein, so muss der Auftragsverantwortlichen des Klinikums Stuttgart oder eine weitere zuständige Stelle umgehend informiert werden, um betriebliche Notfallmaßnahmen einleiten zu können. Der Standort Mitte befindet sich im Heilquellenschutzgebiet Innenzone, Stand- ort KBC in der Außenzone.
6.12 Brandschutz
Falls im Zuge der zu erledigenden Arbeiten Heißarbeiten (Schweiß-, Schneid-, Löt-, Auf- tau- und Trennschleifarbeiten) erforderlich sind, müssen diese Arbeiten mittels eines „Er- laubnisschein für Heißarbeiten“ (siehe Anlage) vorab vom Auftragsverantwortlichen des Klinikums Stuttgart schriftlich genehmigt werden. Die aufgeführten Schutzmaßnahmen sind strikt einzuhalten. Zu beachten ist auch, dass ggf. Sondermaßnahmen bzgl. Rauchmeldern und Sprinkleranlage notwendig sein können sowie vor Arbeitsbeginn, zum Beispiel auch bei Staubarbeiten. Gasflaschen müssen entsprechend den Vorschrif- ten gesichert werden. Die einschlägigen Arbeitsschutzbestimmungen für Schweißarbei- ten sind einzuhalten. Es besteht hierbei ein erhöhtes Risiko. Durchbrüche durch Brandschutzwände und Decken sind nur in Absprache mit dem Auf- tragsverantwortlichen des Klinikums Stuttgart gestattet. Es werden hier im Einzelfall notwendige Maßnahmen festgelegt. Sämtliche Durchbrüche sind nach Durchführung der Arbeiten fachgerecht und vorschriftsgemäß vollständig zu schließen.
Seite 18 von 24
[Seite 38]
6.13 Explosionsschutz
Arbeiten in explosionsgefährdeten Bereichen oder an explosionsgefährdeten Anlagetei- len und Rohrleitungen sind nur mit gesonderter vorheriger Genehmigung gestattet. Verantwortlich für die Ausstellung der Genehmigung ist der Auftragsverantwortliche des Klinikums (Projektleiter). Diese Arbeiten dürfen nur durch entsprechend ausgebildetes Personal durchgeführt werden. Die einschlägigen Regelungen zum Explosionsschutz müssen bekannt sein und eingehalten werden. Zu beachten sind nicht nur Gas-Luft- Gemische, sondern auch explosionsfähige Stäube! Durch den Auftragsverantwortlichen ist ein Explosionsschutzdokument zu erstellen, ggf. mit Unterstützung des Brandschutzbeauftragten und des Gefahrstoffbeauftragten.
6.14 Lärm und Emissionen
Grundsätzlich hat die Fremdfirma dafür Sorge zu tragen, dass der Schalldruckpegel (LpA) im Arbeitsbereich einen Wert von 80 dB(A) bzw. max. Peak 135 dB(C) nicht über- schreitet. In Ausnahmefällen darf ein Pegel von 85 dB(A) erreicht werden. Eine Begrün- dung ist in diesem Falle vorzulegen.
Die Emissionen sind nach dem Stand der Technik, insbesondere durch technische Maß- nahmen, und Emissionsbegrenzungen bei den eingesetzten Maschinen und Geräten auf ein Mindestmaß zu begrenzen.
Auf lärmintensive Arbeiten ist weitestgehend zu verzichten bzw. sind rechtzeitig mit dem Auftragsverantwortlichen des Klinikums Stuttgart abzustimmen. Müssen lärminten- sive Arbeiten abgebrochen werden, die nicht mit diesem abgestimmt waren, hat die Fremdfirma keinen Anspruch auf eine Entschädigung.
Emissionsbegrenzende Maßnahmen sind z.B.:
- Höchstgeschwindigkeit auf den Baustraßen und auf dem Klinikgelände: Schrittge- schwindigkeit.
- Abbruch- und Rückbauobjekte möglichst großstückig zerlegen. Geeignete Staubbin- dung (z.B. Benetzung) beachten. Die Zerkleinerung erfolgt außerhalb des Klinikums- geländes.
- Die Fortluft von Absaugungen muss so geführt werden, dass eine Beeinträchtigung der Lüftung (künstliche oder natürliche) des Klinikums ausgeschlossen wird.
Für sensible Bereiche werden nähere Festlegungen getroffen wie z.B. Anliefermodus, Tonnage und Nutzlast der Anlieferfahrzeuge, Anlieferzeiten.
Die „Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm“ aus der staatlichen Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg ist zu beachten und wird Vertragsbestandteil.
Seite 19 von 24
[Seite 39]
Weitergehende gesetzliche Anforderungen, insbesondere solche des Arbeitsschutzes und des Gefahrstoffrechtes, bleiben unberührt.
Staubemissionen
Die Emissionen sind nach dem Stand der Technik, insbesondere durch technische Maß- nahmen und Emissionsbegrenzungen bei den eingesetzten Maschinen und Geräten auf ein Mindestmaß zu begrenzen. Dies betrifft sowohl den Innen- wie auch den Außenbe- reich.
Emissionsbegrenzende Maßnahmen sind z.B.:
- Stellen von Staubwänden zur Abgrenzung zwischen Patienten und Baustelle. Im In- nenbereich müssen die Staubschutzwände mit Folie abgeklebt werden. Der Zustand ist regelmäßig zu kontrollieren. Bei Bedarf muss die Staubwand neu abgedichtet werden.
Angefallene Stäube:
- Ablagerungen von Stäuben sind zu vermeiden. Ist dies nicht möglich, so sind die Staubablagerungen mit Feucht- oder Nassverfahren nach dem Stand der Technik oder saugenden Verfahren zu beseitigen.
- Das Reinigen des Arbeitsbereichs durch trockenes Kehren oder Abblasen von Stau- bablagerungen mit Druckluft ist grundsätzlich nicht zulässig. Einplanen des Gerüstes mit geeignetem Material:
- Staubbindung durch Feuchthalten des Materials z.B. mittels gesteuerter Wasserbedü- sung.
- Umschlagverfahren mit geringen Abwurfhöhen, kleinen Austrittsgeschwindigkeiten und geschlossenen Auffangbehältern verwenden. Einsatz einer geschlossenen Bau- schuttrutsche.
- Höchstgeschwindigkeit auf den Baustraßen: Schrittgeschwindigkeit.
- Abbruch- und Rückbauobjekte möglichst großstückig mit geeigneter Staubbindung (z.B. Benetzung) zerlegen. Die Zerkleinerung erfolgt außerhalb des Klinikumsgelän- des.
- Bei großflächigen Rückbauarbeiten und Abbrüchen muss das Bauwerk eingehaust werden oder alternativ eine intensive Benetzung oder ein Wasservorhang vorgese- hen werden.
- Maschinen und Geräte sind so auszuwählen und zu betreiben, dass möglichst wenig Staub freigesetzt wird.
Es dürfen nur Maschinen und Geräte verwendet werden,
- deren Emissionsrate dem aktuellen Stand der Technik entspricht,
- bei denen der Staub an Arbeitsöffnungen, Entstehungs- oder Austrittstellen abge- saugt wird,
- deren Staubquellen gekapselt sind,
- die verkleidet sind,
Seite 20 von 24
[Seite 40]
- bei denen durch Benetzen oder Wasserzuführung eine ausreichende Staubminde- rung erreicht wird.
Für sensible Bereiche werden nähere Festlegungen getroffen wie z.B. Einrichten einer „Unterdruckbaustelle“, Anliefermodus, Tonnage und Nutzlast der Anlieferfahrzeuge, Abstellen von Fahrzeugen und Behältern.
Weitergehende gesetzliche Anforderungen, insbesondere solche des Arbeitsschutzes und des Gefahrstoffrechtes, bleiben unberührt.
Sonstige Emissionen
Beeinträchtigungen durch Emissionen jeglicher Art außerhalb des Baustellenbereiches, sind zu vermeiden.
Beispielhaft werden genannt:
- Strahlung von Lasergesteuerten Geräten
- UV-Licht durch Schweißen
- Die Laufzeiten der Maschinen sind zu optimieren, Leerlauf ist zu vermeiden.
- Keine thermische Aufarbeitung von teerhaltigen Belägen und Materialien.
- Verwendung geräuscharmer Baumaschinen.
- Anwendung geräuscharmer Bauverfahren.
- Beschränkung der Betriebszeit lautstarker Baumaschinen.
- Mulden sind mit Matten auszulegen, um Lärmbelästigung beim Befüllen zu mini- mieren.
Erschütterungen
Für das Krankenhaus sind besondere Grenzwerte zu beachten, um die Funktionalität von schwingungsempfindlichen Geräten sicherzustellen, die Präzisionstätigkeiten von Ärzten nicht zu gefährden sowie die Ruhebedürftigkeit der Patienten angemessen zu berücksichtigen. Als Richtwerte für die Größenordnung der einzuhaltenden Werte kön- nen die Werte der Tabelle 1 der DIN 4150 Teil 2 (in der aktuell gültigen Fassung) heran- gezogen werden. Unter Berücksichtigung möglicher Deckenresonanzen sollte der am Fundament messbare Maximalwert der Schwinggeschwindigkeit 0,1 mm/s nicht über- steigen.
Der Einsatz einer Abrissbirne ist unzulässig; gleiches gilt für Verfahren, die das Bauwerk zum Einsturz bringt, Sprengen oder ähnliches. Der Einsatz einer Zange zur sukzessiven Zerstörung der Bausubstanz ist als geeignete Maßnahme erlaubt.
Kleine Abbruchstücke, die deutliche Verringerung von Fallhöhen und die Ausbildung von dämpfenden Maßnahmen (z.B. Sandbett) führen zu einer erheblichen Reduktion der Erschütterungen und sind daher entsprechend umzusetzen.
Seite 21 von 24
[Seite 41]
Alle Abbrucharbeiten müssen mit erschütterungsarmen Verfahren durchgeführt werden. Dabei soll grundsätzlich vermieden werden, dass Massen im freien Fall auf den Bau- grund aufschlagen. Bei Unsicherheiten über die Intensität der Erschütterungen eines Rückbauverfahrens ist vorsichtig vorzugehen, indem eine messtechnische Beobachtung der Immissionswerte erfolgt und die Rückbauaktivitäten erst allmählich gesteigert wer- den. Für solche sensible Bereiche werden nähere Festlegungen getroffen.
Bei Teilabriss von Gebäuden, in deren nicht abgerissenen Teilen sich weiterhin benutzte Funktionsräume befinden, muss eine vorherige Durchtrennung der Bauteile durch Sägen durchgeführt werden, um die späteren Einwirkungen des Rückbaus wirksam zu reduzie- ren.
Grundsätzlich ist zu beachten, dass sich durch organisatorische Maßnahmen Zeitfenster definieren lassen, an denen nicht vermeidbare Erschütterungen unkritisch sind, da. z.B. erschütterungsempfindliche Operationen nicht stattfinden. Für solche sensiblen Bereiche werden nähere Festlegungen getroffen.
Weitergehende gesetzliche Anforderungen, insbesondere solche des Arbeitsschutzes und des Gefahrstoffrechtes bleiben unberührt.
6.15 Hubschrauberlandeplatz
Generell gilt: Im An- und Abflugbereich des Hubschraubers dürfen sich keine Hindernis- se oder lose Teile befinden. Gegenstände, welche durch den Wind der Rotoren (Haupt- und Heckrotor) aufgewirbelt werden und somit eine Gefahr des an- und abfliegenden Hubschraubers darstellen können, sind durch geeignete Maßnahmen (Netze, Kisten, Zurrgurte, usw.) zu sichern. Dies gilt insbesondere für Planen, Rollbahnen, Abdeckun- gen, Bleche, Leergut, usw.
Wird festgestellt, dass die Ein- bzw. Abflugschneise des Hubschraubers durch Hindernis- se oder Gegenstände beeinträchtigt wird, ist umgehend der Empfang des Klinikums Stuttgart +49 711 278 - 32130 zu verständigen. Dieser informiert dann die Leitstelle. Besteht die Gefahr, dass die Arbeiten Einfluss auf das An- und Abfliegen der Hub- schrauber haben oder in den Sicherheitsbereich des Hubschrauberlandeplatzes eingrei- fen, sind alle Arbeiten, Anlieferungen u.ä. vor Ausführung mit dem Verantwortlichen des Hubschrauberlandeplatzes (Anlage 7) zwingend abzustimmen.
7. Verhalten in Notfällen
7.1 Feuer
Seite 22 von 24
[Seite 42]
Die Brandschutzordnung des Klinikums Stuttgart ist zu beachten.
In Notfällen kann es erforderlich sein, dass Gebäude oder Gebäudeteile geräumt werden müssen. Begeben Sie sich in diesen Fällen bitte unverzüglich über die gekennzeichneten Fluchtwege zum Sammelplatz. Diesen können Sie den ausgehängten Flucht- und Ret- tungsplänen entnehmen.
7.2 Unfälle
Die Fremdfirma ist für die Organisation der Ersten Hilfe selbst verantwortlich. Sollte es zu Unfällen kommen, ist über die 112 der Rettungsdienst rufen. Es kann im Bedarfsfall auch auf Ersthelfer/Betriebssanitäter des Klinikums Stuttgart zurückgegriffen werden. Die entsprechenden Namen und Telefon-Nummern finden Sie an jedem Verbandkasten.
Jeder Unfall ist unverzüglich dem Auftragsverantwortlichen des Klinikums Stuttgart und ggfs. dem SiGe-Koordinator mitzuteilen. Meldepflichtige Arbeitsunfälle sind bei der zu- ständigen Berufsgenossenschaft anzuzeigen.
7.3 Sonstige Störungen
Bei allen sonstigen Gefahren, z.B. durch Gasaustritt oder Rohrleitungsbruch, muss der Ansprechpartner des Klinikums Stuttgart unverzüglich informiert werden. Melden Sie Gefahrensituationen dem Störmeldeportal unter 0711/278 - 32525 telefonisch. Dieser wird dann weitere interne und externe Stellen informieren. Jede Störung und Gefährdung bei der Ausführung von Arbeiten ist dem Auftragsver- antwortlichen des Klinikums Stuttgart oder dem Koordinator unverzüglich zu melden.
8. Sondersituationen
In besonderen Situationen können vom Klinikum Stuttgart besondere Maßnahmen ver- anlasst werden. So gab es z.B. wegen der Corona-Pandemie
- Zutrittsbeschränkungen
- Zutrittskontrollen
- Spezielle Formulare für Zugangsberechtigungen
- Vorgaben für die persönliche Schutzausrüstung
- Spezielle Hygieneregelungen
- etc. Der Auftragsverantwortliche des Klinikums Stuttgart hat den Verantwortlichen der Fremdfirma über die jeweils geltenden Regelungen zu informieren und auch Verände- rungen mitzuteilen. Dies ist auch zu dokumentieren.
Seite 23 von 24
[Seite 43]
Der Verantwortliche der Fremdfirma hat dafür zu sorgen, dass diese Vorgaben strikt eingehalten werden.
9. Rechtsfolgen bei Verstoß
Bei einem Verstoß gegen den Inhalt des Einweisungshandbuchs für Fremdfirmen ist das Klinikum Stuttgart unbeschadet weiterer Rechte, die sich aus Gesetzen oder den übrigen vertraglichen Regelungen ergeben, berechtigt, den/die Mitarbeiter der Fremdfirma, der/die dem Handbuch zuwiderhandelt/zuwiderhandeln, aus dem Klinikumsgelände zu verweisen.
10. Umsetzung des Einweisungshandbuches
Der Auftragsverantwortliche des Klinikums Stuttgart ist dafür verantwortlich, das Ein- weisungshandbuch mit allen bedingten Formblättern dem Verantwortlichen der Fremd- firma vor erstmaligem Arbeitsbeginn vorzulegen und die Unterschriften einzuholen.
11. Abgrenzung
Das Einweisungshandbuch für Fremdfirmen gilt nicht für Arbeitnehmerüberlassungen im Pflege- und Funktionsdienst des Klinikums Stuttgart.
Die für den Leasingeinsatz bestehenden Regelungen im Pflege- und Funktionsdienst sind im Intranet hinterlegt, unter:
- Pflege/Professionelle Pflege/Einarbeitung
- Pflege/Wegweiser Intranet A – Z unter dem Buchstaben „U“.
12. Anhang (mitgeltende Unterlagen)
- Datenblatt Unterweisungsnachweis
- Brandschutzanlagen Schaltantrag, inkl. Merkblatt
- Erlaubnisschein für Heißarbeiten, inkl. Merkblatt
- Verkehrs- und Verhaltensregeln für die Transportkanäle
- Hygieneregeln Einschleusung OP und Hygieneregeln Einschleusung ZSVA
- Hygieneregeln Gastronomie
- Einweisung Hubschrauberlandeplatz
- Verhalten bei Unfällen und im Brandfall
- Wichtige Rufnummern
- Geschäftspartnerkodex des Klinikums Stuttgart Seite 24 von 24
[Seite 44]
| Projekt/Maßnahme | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Datenblatt | |||||
| Unterweisungsnachweis für Fremdfirmen | |||||
| Auftrags- | Name, Vorname: Abteilung: Tel.: | ||||
| verantwortlicher des | |||||
| Klinikums Stuttgart | |||||
| (Auftraggeber) | |||||
| Verantwortlicher der Fremdfirma (Auftragnehmer) | Firma: Bevollmächtigter: Vertreter: | ||||
| Koordinator | Name, Vorname: Tel.: | ||||
| (Nur bei Zusammenarbeit zwischen | |||||
| KS und Fremdfirma) | |||||
| Arbeitsauftrag(Kurzbeschreibung) | |||||
| Beginn und Ende der Arbeiten | Beginn: Ende: Täglich von bis Samstagsarbeit: Sonntagsarbeit: Nachtarbeit: | ||||
| Ausführungsort | Gebäude / Geschoss / Raum: / / | ||||
| Besondere Auflagen | |||||
| Abstellen der Brandmeldelinien | NEIN JA, dann Genehmigung einholen | ||||
| erforderlich | |||||
| Heiss-/Schweissarbeiten | NEIN JA, dann Genehmigung einholen | ||||
| Zuwegung Baustelle | |||||
| - Baustellenversorgung | |||||
| - Zugang zur Baustelle | |||||
| Hygieneanforderungen | |||||
| an die Baustelle | |||||
| - Reinigung | |||||
| - Sanitäranlagen | |||||
| - Abfallentsorgung | |||||
| Die Unterweisung in das Unterweisungshandbuch ist durch den Auftraggeber erfolgt: Name, Vorname (Verantwortlicher Fremdfirma): Datum, Unterschrift (Verantwortlicher Fremdfirma): __________________________________________ |
Dokumentenname: Datenblatt 20190109_Datenblatt Unterweisungsnachweis für Fremdfirmen Version: 01 Gültig ab: 01/19 Letzte Änderung: 01/19 Seite 1 von 1
[Seite 45]
Brandschutzanlagen Schaltantrag
| 1.2EB-CS rüf gnugitrefsuA | Standort | ☐ KBC ☐ KH ☐ OHFK ☐ BZM ☐ KJP ☐ Außenhaus / Sonstiger: | |||
|---|---|---|---|---|---|
| Auftraggeber | Ansprechpartner: ☐ KS-BE-2.1 ☐ KS-BE ☐ Netze-BW ☐ Sonstiger: | ||||
| Ausführender | Firma: : Verantwortlicher Tel.: | ||||
| Arbeitsbereiche | Haus: Stockwerk: Raum/Bereich: | ||||
| Arbeitsauftrag | |||||
| Grund der Abschaltung | ☐ Heißarbeiten (Schweißen, Löten, usw.) Staubentwicklung ☐ Wartungsarbeiten an der Brandmeldeanlage ☐ Außerbetriebnahme ☐ | ||||
| Zeitspanne | Abschaltung am: Uhrzeit: Einschaltung am: Uhrzeit: | ||||
| Abzuschaltende Melder (Format: Linie / Melder) | |||||
| Brandschutz | ☐ Eine Brandwache ist nicht erforderlich ☐ Über den gesamten Zeitraum der Abschaltung ist eine Brandwache zu stellen ☐ Erlaubnisschein für Heißarbeiten ist erforderlich ☐ Alternative Löschmittel / -geräte müssen bereitgestellt werden | ||||
| Alarmierung | Standort des nächstgelegenen manuellen Brandmelder: Telefon: Feuerwehr Notruf-Nr.: 0-112 Hausnotruf-Nr.: 77112 | ||||
| manuellen Brandmelder: | |||||
| Telefon: | |||||
| Feuerwehr Notruf-Nr.: 0-112 | Hausnotruf-Nr.: 77112 | ||||
| Hinweise | Vor Arbeitsbegin muss telefonisch die Abschaltung abgefragt und nach Beendigung der Arbeiten (ggf. täglich) die Einschaltung bestätigt werden! Kann die Wiedereinschaltung nicht vor Arbeitsende vorgenommen werden, muss eine geeignete Ersatzmaßnahme eingerichtet werden. (Siehe „Merkblatt: Abschaltung von Brandschutzanlagen“) Schaltanträge der Brandschutzanlagen werden nur zu folgenden Zeiten ausgeführt KH, OHFK, KBC 0715 – 1515 Uhr Mo. – Fr. BZM, KJP, Außenhäuser 0730 – 1500 Uhr | ||||
| Bestätigungen | Die Informationen bezüglich der erforderlichen Maßnahmen bei abgeschalteten Brandschutzanlagen wurden ausgehändigt bzw. sind bereits bekannt. Die Verantwortung bzgl. der erforderlichen Ersatzmaßnahmen trägt ☐ Auftraggeber ☐ Ausführender Datum: Firma: Ausführender Name: Unterschrift: Auftraggeber Name: Unterschrift: | ||||
| Schaltvorgang | Abschaltung am: um: durch: Einschaltung am: um: durch: | ||||
| \kh-exch\Servicecenter\VT\VT-6\Brandschutz\Brandschutz-Schaltantrag.pdf - v2018-12-04 Überarbeitung: S. Lenk |
| KH, OHFK, KBC | 0715 – 1515 Uhr | ||
|---|---|---|---|
| Mo. – Fr. | |||
| BZM, KJP, Außenhäuser | 0730 – 1500 Uhr |
| Datum: | F | irma: | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Ausführender | Name: | Unterschrift: |
| Abschaltung | am: | um: | durch: | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Einschaltung | am: | um: | durch: |
[Seite 46]
Merkblatt „Abschaltung von Brandschutzanlagen“
| 1 Geltungsbereich Dieses Merkblatt gilt für die Abschaltung von Meldern, Meldegruppen und Linien der automatischen Brandmeldeanlage sowie automatischer Löscheinrichtungen des Standort Mitte Stuttgart. Die nachfolgenden Verfahren sind für alle Gewerke gleichbedeutend zwingend. | |||
|---|---|---|---|
| nehciltrowtnareV rüf gnugitrefsuA | |||
| 2 Allgemeines Die vorhandenen automatischen Brandschutzeinrichtungen dienen der frühzeitigen Warnung und Sicherheit bei Brandausbruch innerhalb des Krankenhauses. Mitarbeiter, Besucher und Patienten stellen neben den vorhandenen Sachwerten das Schutzziel dar. Insbesondere in Bezug auf unsere Patienten ist eine frühzeitige Erkennung und Bekämpfung von Bränden unabdingbar. Der Ausfall bzw. die Funktionsuntüchtigkeit eines Teiles oder einer gesamten automatischen Brandschutzeinrichtung stellt eine riskante Lücke in diesem Schutz dar. | |||
| 3 Abschaltung der Brandschutzeinrichtung Die Abschaltung einer automatischen Brandschutzeinrichtung oder deren Teile darf nur durch die vom Krankenhaus autorisierten Personen vorgenommen werden. Ist eine Abschaltung erforderlich, ist der schaltberechtigte Vertreter des Krankenhauses schriftlich, mittels Abschaltungsantrag zu informieren. Die Abschaltung kann terminiert werden. Die Freigabe des überwachten Bereiches erfolgt jedoch erst durch die schaltberechtigte Person. Die Bestätigung kann bei dem zuständigen Meister des jeweiligen Gewerkes oder bei der Störmeldezentrale eingeholt werden. Zuständige Meister der jeweiligen Gewerke: Siehe Anhang „Meisterliste der Fachbereiche“ Störmeldezentrale Tel.: 0711 / 278 32525 | |||
| 4 Schutzmaßnahmen Durch Abschaltung der Brandschutzeinrichtung wird die Überwachungsfunktion an den Verantwortlichen bzw. die ausführende Firma übertragen. Die im Abschaltungsantrag als verantwortlich benannte Person muss über den gesamten Zeitraum der Abschaltung die brandschutztechnische Überwachung des abgeschalteten Bereiches sicherstellen. Bei Abschaltungen von Brandmeldeanlage kann dies z.B. durch Regelmäßige Durchführung von Kontrollgängen oder das Aufstellen einer mobilen Brandmeldeanlage, bei Abschaltungen von Löscheinrichtungen z.B. durch zuweisen einer Brandwache mit geeigneten Löschmittel und Löschgerät sichergestellt werden. | |||
| 5 Wiedereinschaltung Die Wiedereinschaltung der Brandmeldeanlage bzw. Löscheinrichtung erfolgt nur aufgrund der Fertigmeldung des Verantwortlichen. Eine Wiedereinschaltung darf nicht auf Basis einer Terminabsprache erfolgen. Der Verantwortliche darf erst dann wieder von einer korrekten Funktion der Brandschutzeinrichtung ausgehen, wenn dies durch Rückmeldung der schaltberechtigten Person bestätigt wurde. Zuständige Meister der jeweiligen Gewerke: Siehe Anhang „Meisterliste der Fachbereiche“ Störmeldezentrale Tel.: 0711 / 278 32525 | |||
| 6 Arbeitszeiten des Technischen Dienstes Schaltanträge der Brandschutzanlagen können nur während der Arbeitszeit des Technischen Diensts zu folgenden Zeiten ausgeführt werden KH, OHFK, KBC 0715 – 1515 Uhr Mo. – Fr. BZM, KJP, Außenhäuser 0730 – 1500 Uhr | |||
| \kh-exch\Servicecenter\VT\VT-6\Brandschutz\Merkblatt-Abschaltung-Brandschutzanlagen.pdf - v2018-12-04 | Überarbeitung: S. Lenk |
[Seite 47]
Erlaubnisschein für Heißarbeiten
| 1.2EB-CS rüf gnugitrefsuA | Standort | ☐ KBC ☐ KH ☐ OHFK ☐ BZM ☐ KJP ☐ Außenhaus / Sonstiger: | |||
|---|---|---|---|---|---|
| Auftraggeber | Ansprechpartner: ☐ KS-BE-2.1 ☐ KS-BE ☐ Netze-BW ☐ Sonstiger: | ||||
| Ausführender | Firma: Verantwortlicher: Tel.: | ||||
| Arbeitsbereiche | Haus: Stockwerk: Raum/Bereich: | ||||
| Arbeitsauftrag | |||||
| Art der Arbeiten | Schweißen Schneiden Löten ☐ ☐ ☐ Trennschleifen (flexen) Auftauen ☐ ☐ | ||||
| Zeitspanne | Beginn am: Uhrzeit: Ende am: Uhrzeit: | ||||
| Sicherheits- vorkehrungen vor Beginn der Arbeiten (Siehe „Merkblatt Heißarbeiten“) | Entfernen sämtlicher brennbarer Gegenstände und Stoffe, auch Staubablagerungen, ☐ im Umkreis von m und – soweit erforderlich – auch in angrenzenden Räumen Abdecken der gefährdeten brennbaren Gegenstände, z.B. Holzbalken, Holzwände ☐ und Holzfußböden, Kunststoffteile, usw. Abdichten der Öffnungen, Fugen und Ritzen und sonstigen Durchlässen mit ☐ nichtbrennbaren Stoffen ☐ Entfernen von Umkleidungen und Isolierungen ☐ Beseitigen der Explosionsgefahr in Behältern und Rohrleitungen Bereitstellen einer Brandwache mit gefüllten Wassereimern, besser noch ☐ Feuerlöschern, oder mit angeschlossenem Wasserschlauch | ||||
| Brandwache | ☐ Während der Arbeit Name: ☐ Nach Beendigung der Arbeit Name: Dauer: Std. | ||||
| Löschgerät | ☐ Feuerlöscher (mind. Kg) mit ☐ Wasser ☐ CO ☐ Pulver ☐ Schaum 2 ☐ Angeschlossener Wasserschlauch ☐ Gefüllter Wassereimer ☐ Löschdecke | ||||
| Brandschutz- anlagen | ☐ Es müssen automatische Brandmelder abgeschaltet werden (Schaltantrag!) ☐ Es müssen automatische Feuerlöschanlagen (CO , Sprinkler) abgeschaltet werden 2 | ||||
| Alarmierung | Standort des nächstgelegenen manuellen Brandmelder: Telefon: Feuerwehr Notruf-Nr.: 0-112 Hausnotruf-Nr.: 77112 | ||||
| manuellen Brandmelder: | |||||
| Telefon: | |||||
| Feuerwehr Notruf-Nr.: 0-112 | Hausnotruf-Nr.: 77112 | ||||
| Bestätigungen / Erlaubnis | Die Informationen „Merkblatt Heißarbeiten“ wurde ausgehändigt bzw. sind bekannt. Der Unterzeichner bestätigt hiermit, die Einhaltung der oben angegeben und in den Unfallverhütungs- und Brandschutzvorschriften vorgeschrieben Maßnahmen. (GUV-V D1) Datum: Firma: Ausführender Name: Unterschrift: Auftraggeber Name: Unterschrift: | ||||
| \kh-exch\Servicecenter\VT\VT-6\Brandschutz\Erlaubnisschein-Heißarbeiten.pdf - v2018-12-04 Überarbeitung: S. Lenk |
| Datum: | F | irma: | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Ausführender | Name: | Unterschrift: | ||||||
| Auftraggeber | Name: | Unterschrift: |
[Seite 48]
Merkblatt „Heißarbeiten“
| 1 Geltungsbereich Dieses Merkblatt gilt für die Durchführung von Schweiß-, Schneid-, Löt-, Auftau-, Flex- und Trenn- schleifarbeiten innerhalb des Klinikum Stuttgart. Es gilt außerhalb hierfür vorgesehener Werkstätten und ist zwingend für Fremdfirmen und eigene Mitarbeiter. Innerhalb der für Heißarbeiten vorgesehenen Werkstätten sollte dieses Merkblatt als Hinweis beachtet werden. | |||
|---|---|---|---|
| retiebratiM / nemrifdmerF / nehciltrowtnareV rüf gnugitrefsuA | |||
| 2 Allgemeines Sogenannte Heißarbeiten können im hohen Masse brandgefährlich sein, da bei Ihnen hohe Temperaturen auftreten. Brände können entstehen durch: - Schweiß-, Schneid-, und Schleiffunken (ca. 1.200° C) - Abtropfendes und/oder abspringendes Metall (ca. 1.500° C) - Lötflammen (1.800 - 2.800° C) - offene Schweißflamme (ca. 3.200° C) - elektrische Lichtbögen (ca. 4.000° C) - Wärmeleitung stark erhitzter Metallteile und / oder Gase Gefährlich ist hierbei besonders der Funkenflug durch den, in 10m und mehr befindliche, brennbare Stoffe entzündet werden können. | |||
| 3 Vorbeugende Sicherheitsmaßnahmen 3.1 Aufräumen Entfernen sämtlicher beweglicher brennbarer Gegenstände und Stoffe aus der Gefahrenzone – auch Staubablagerungen. Aufstellung von Gasflaschen außerhalb der Gefahrenzone Die Gefahrenzone kann sich auch noch auf Nachbarräume neben, unter oder über dem Arbeitsbereich erstrecken! 3.2 Abdecken Abdecken der nicht beweglichen aber brennbaren Gegenstände im Gefahrenbereich. (Holzbalken, -böden, Wände, Maschinen, Kunststoffteile usw.). Zum Abdecken ist entsprechend geeignetes, schwer entflammbares Material zu verwenden. (z.B. feuchte Segeltuchplanen, Löschdecken) 3.3 Abdichten Abdichten von Öffnungen, Fugen, Ritzen, und offenen Rohrleitungen, die von dem Arbeitsbereich in angrenzende Räume führen. Hierbei auch die im Boden verlaufenden Kanäle und Trassen nicht vergessen! Geeignet sind z.B. Gips, Mörtel, feuchte Erde oder Lehm sowie das Verschließen von Schlitzen mit feuchtem Sand. 3.4 Entfernen Entfernen von Isolierungen und Umkleidungen aus dem Gefahrenbereich bei Arbeiten an Rohrleitungen, Kesseln, Behältern und Trägern. | |||
| \kh-exch\Servicecenter\VT\VT-6\Brandschutz\Merkblatt-Heißarbeiten.pdf - v2018-12-04 | Seite 1 von 2 | Überarbeitung: S. Lenk |
[Seite 49]
Merkblatt „Heißarbeiten“
| 3.5 Entleeren Behälter auf ihren früheren Inhalt überprüfen. Waren brennbare oder explosionsfähige Stoffe enthalten oder ist der frühere Inhalt nicht mehr feststellbar, sind die Behälter vor Beginn der Arbeiten gründlich zu reinigen und während der Arbeit mit Wasser gefüllt zu halten. Ist dies nicht möglich, muss ein Schutzgas (z.B. Stickstoff oder Kohlendioxyd) zur Füllung verwendet werden. 3.6 Brandwache Befinden sich im gefährdeten Bereich (etwa 10 m Umkreis bzw. nach Vorgabe des KH- Verantwortlichen) brennbare Stoffe, so ist für die Arbeitsstelle und Ihre Umgebung eine Brandwache mit geeignetem Löschgerät zu stellen. Geeignete Löschgeräte sind z.B. Feuerlöscher, gefüllter Wassereimer, usw. 3.7 Meldemöglichkeit Der Standort des nächstgelegensten Brandmelders und/oder Telefons sowie die zur Alarmierung erforderlichen Rufnummern müssen dem Aufsichtsführenden und der Brandwache bekannt sein. Bekannt sein muss ferner, der im Haus zuständige Brandschutzbeauftragte und dessen Rufnummer. | |||
|---|---|---|---|
| retiebratiM / nemrifdmerF / nehciltrowtnareV rüf gnugitrefsuA | |||
| 4 Sicherungsmaßnahmen während der Arbeiten Es ist stets darauf zu achten, dass keine brennbaren Gegenstände und Stoffe durch Flammen, Funken, Schmelztropfen, heiße Gase und Wärmeleitung gefährdet oder entzündet werden. Die Arbeitsstelle selbst sowie die neben, über und unter der Arbeitsstelle liegenden Räume, Kanäle oder Schächte sind auf mögliche Brandherde laufend zu kontrollieren. Eventuell durch Wärmeleitung gefährdete Bauteile sind mit Wasser zu kühlen. Im Brandfall ist die Arbeit sofort einzustellen und die Feuerwehr sowie der Hausnotruf zu alarmieren. Geeignete Löschmaßnahmen sind unverzüglich einzuleiten. Feuerwehr 0 -112 Hausnotrufnummer 77 112 | |||
| 5 Sicherungsmaßnahmen nach Beendigung der Arbeiten Viele Brände durch Heißarbeiten brechen erst mehrere Stunden nach Beendigung der Arbeiten aus. Deshalb ist nachträglich die mehrmalige und gewissenhafte Kontrolle besonders wichtig! Es ist erforderlich die Umgebung der Arbeitsstelle einschließlich der benachbarten Räume sorgfältig auf Brandgeruch, verdächtige Erwärmung, Glimmstellen und Brandnester zu kontrollieren. Diese Kontrolle kann für mehrere Stunden und in kurzen Zeitabständen erforderlich sein. Diese Kontrollen sind so lange durchzuführen, bis die Entstehung eines Brandes nicht mehr wahrscheinlich ist. | |||
| 6 Verantwortung Für die Sicherung der Arbeitsstelle und der umliegenden, gefährdeten Bereiche ist die ausführende Firma / Person verantwortlich. Eine Übertragung der Verantwortung an Firmen / Personen die nicht im Erlaubnisschein des entsprechenden Arbeitsauftrages stehen, ist nicht möglich. Personen unter 18 Jahren, dürfen nicht mit der Ausführung von Heißarbeiten beauftragt werden. | |||
| \kh-exch\Servicecenter\VT\VT-6\Brandschutz\Merkblatt-Heißarbeiten.pdf - v2018-12-04 | Seite 2 von 2 | Überarbeitung: S. Lenk |
[Seite 56]
Klinikum Stuttgart – Institut für Krankenhaushygiene Stand Januar 2020
Hygieneregeln Einschleusung ZSVA
für Techniker, Monteure und Fensterreiniger
Allgemeines
Bitte lassen Sie Ihre Wertsachen zu Hause
Anmeldung /Abmeldung
Bitte melden Sie sich immer bei der ZSVA-Standortleitung vor Ort über das Telefon /die
Gegensprechanlage an
Nach Beenden Ihrer Arbeit und Verlassen des ZSVA-Bereichs bitte immer bei der ZSVA-
Standortleitung abmelden
Personalschleuse – Arbeiten im reinen Bereich der ZSVA Entkleiden Sie sich bis auf die Unterwäsche und Socken
Schmuck an Händen, Unterarmen und Ohren ist nicht erlaubt (Fingerringe, Ohrringe,
Armband, Uhr bitte ablegen). Sichtbare Piercings müssen mit einem frischen Pflaster ab-
geklebt werden (z. B. Leukoplast)
Fingernägel müssen sauber sein und dürfen die Fingerbeere nicht überragen
Hygienische Händedesinfektion vor und nach dem Umkleiden durchführen
Grüne ZSVA-Kleidung für Monteure anziehen. Der Kasack oder das T-Shirt/Unterhemd
muss in der Hose getragen werden
Kopfhaube/Bartschutz aufsetzen. Die Kopfhaube muss Haupthaar, Koteletten, Ohren und
Stirn vollständig bedecken. Barthaare müssen gepflegt und abgedeckt sein (ggf. Bart-
schutz tragen).
Mund-Nasen-Schutz bei Erkältung oder grippalem Infekt anlegen. Nach zwei Stunden
oder bei Durchfeuchtung wechseln.
Es sind OP-Schuhe zu tragen
Personalschleuse – Arbeiten im unreinen Bereich der ZSVA Entkleiden Sie sich bis auf die Unterwäsche und Socken
Schmuck an Händen, Unterarmen und Ohren ist nicht erlaubt (Fingerringe, Ohrringe,
Armband, Uhr bitte ablegen). Sichtbare Piercings müssen mit einem frischen Pflaster ab-
geklebt werden (z. B. Leukoplast)
Fingernägel müssen sauber sein und dürfen die Fingerbeere nicht überragen
Hygienische Händedesinfektion vor und nach dem Umkleiden durchführen
Am Standort Mitte ist die weiße ZSVA-Kleidung für Techniker/Monteure anzuziehen, am
Standort KBC die blaue ZSVA-Kleidung. Der Kasack oder das T-Shirt/Unterhemd muss in
der Hose getragen werden
[Seite 57]
Klinikum Stuttgart – Institut für Krankenhaushygiene Stand Januar 2020
Kopfhaube/Bartschutz aufsetzen. Die Kopfhaube muss Haupthaar, Koteletten, Ohren und
Stirn vollständig bedecken. Barthaare müssen gepflegt und abgedeckt sein (ggf. Bart-
schutz tragen).
Mund-Nasen-Schutz bei Erkältung oder grippalem Infekt anlegen. Nach zwei Stunden
oder bei Durchfeuchtung wechseln.
Nach Einkleidung in die ZSVA-Kleidung (weiß am Standort Mitte, blau am Standort KBC)
wird die ZSVA mit Kopfhaube und Arbeitsschuhen über den Außenflur wieder verlassen.
Über den Außenflur gelangt der Techniker/Monteur an die ZSVA-Instrumentenannahme
für kontaminierte Instrumente und Betritt den unreinen Arbeitsraum über die ZSVA-
Instrumentenannahme.
Ein Verlassen des unreinen Bereiches der ZSVA in den reinen Bereich der ZSVA mit Ar-
beitsschuhen ist nicht zulässig.
Einbringen von Werkzeug/ Maschinen/ Ersatzteilen
Alle Materialien die in die ZSVA mitgenommen werden, müssen in der Anlieferungs-
schleuse desinfizierend gereinigt werden (Anweisung durch ZSVA-Personal)
Die Ersatzteile sind aus der Umverpackung herauszunehmen
Unterbrechung der Arbeiten (Pause; Aufsuchen der Toilette)
Nach Toilettengang ist die Bereichskleidung komplett zu wechseln
Speisen und Getränke dürfen generell nur in den dafür vorgesehenen Aufenthaltsräumen
eingenommen werden
Immer beim Verlassen der ZSVA die ZSVA-Kleidung ausziehen und in die bereitgestellten
Säcke entsorgen. Bei Rückkehr in die ZSVA-Einheit ist eine Neueinschleusung erforder-
lich
Ende der Arbeiten und Ausschleusung
Grobe Verschmutzungen beseitigen; Müll entsorgen
Die ZSVA-Standortleitung muss über das Ende der Arbeit informiert werden
Bei Arbeiten auf der unreinen Seite sind die Werkzeuge usw. vor Verlassen einer Wisch-
desinfektion zu unterziehen. Materialien und Werkzeuge der Techniker, Monteure oder
Fensterreiniger werden über die Personalschleuse aus der ZSVA ausgeschleust.
Die Techniker/Monteure verlassen den unreinen ZSVA-Bereich über die Instrumentenan-
nahme und gelangen über den Außenflur wieder in die Personalumkleide, um dort die
OP-Haube und die ZSVA-Kleidung in bereitgestellte Säcke abzuwerfen.
Privatkleidung bzw. Arbeitskleidung anziehen, Materialien und Werkzeuge mitnehmen.
[Seite 58]
| Hygienemanagement Gastronomie | Seite 1 von 3 | |
|---|---|---|
| KS CP 07.01.00d | Hygieneregeln | Version E2 Stand 12.02.2018 |
Mir sind folgende Punkte bei meiner Tätigkeit in der Küche, im Casino, im Kiosk und im
Umgang mit Lebensmitteln bekannt:
- Tägliche hohe persönliche Hygienemaßnahmen, bestehend aus Körper-, Bart- und Haarpfle-
ge, sind einzuhalten.
- Fingernägel müssen sauber sein und dürfen die Fingerbeere nicht überragen.
- Nagellack und künstliche Nagelmodellage ist aufgrund von Pilzgefahr und der möglichen
Fremdkörperabgabe nicht erlaubt.
- Schmuck ist nicht erlaubt: o Ringe, Ehering, Halsketten, Ohrringe, Armbänder, Uhren, sichtbarer Haarschmuck,
künstliche Wimpern, o Sichtbare Piercings sind zu entfernen oder mit blauen Pflastern abzukleben, o Zungenpiercings und Zahnschmuck sind zu entfernen oder es muss bei sämtlichen
Arbeiten ein Mundschutz getragen werden,
- Gemäß dem Arbeitsbereich ist die entsprechende saubere Arbeitskleidung zu tragen.
- Beim Betreten des Küchenbereichs und bei Arbeiten im Casino ist eine Haube aufzuset-
zen. Hierbei muss das Haar vollständig unter der Haube sein.
- Im Kiosk ist bei Arbeiten mit offenen Lebensmitteln und beim Betreten des Produktionsbe-
reichs (hinter der Theke) eine Schiffchenmütze zu tragen (lange Haare müssen zusammen-
gebunden werden). Küche, Casino: Kiosk:
Landessprache:
[Seite 59]
| Hygienemanagement Gastronomie | Seite 2 von 3 | |
|---|---|---|
| KS CP 07.01.00d | Hygieneregeln | Version E2 Stand 12.02.2018 |
- Beim Betreten der Küche im VZ ist zusätzlich eine Reinigung der Schuhsohlen mittels
Sohlenwaschanlage durchzuführen.
- Die Hände sind zu waschen und zu desinfizieren: o Vor Arbeitsbeginn (Handwaschbecken im Küchenbereich, im VZ Hygieneschleuse
benützen), o Nach jedem Toilettengang, nach jeder Pause, o Beim Wechsel von unreinen in reine Bereiche, nach allen Entsorgungsmaßnah-
men, o Nach jedem Nase putzen, jedem Niesen / Husten in die Hände.
- Die Hände sind zu desinfizieren (bei Verschmutzung vorher immer Waschen): o Nach jedem Holen von Nachschub (Waren aus Kühlhäusern, Lagern – Ausnahme Springer am Band, wenn kein direkter Kontakt mit offenen Lebensmitteln besteht), o Nach jeder Berührung des Gesichts mit den Händen, o Nach jedem Wechseln der Einmalhandschuhe (nach jedem Arbeitsgang bzw. bei
Wechsel des Arbeitsplatzes).
- In den Küchen muss beim Kommissionieren, Vorbereiten, Herstellen sowie beim Portionieren
von kalten und rückgekühlten Speisen ein Mundschutz getragen werden. Bei Erkältung so-
wie bei infektiösem Tablett-Transport-Wagen/Geschirr ist dieser als Mund- und Nasenschutz
zu tragen.
Der Mundschutz ist beim Verlassen des Arbeitsplatzes sowie bei Durchfeuchtung auszuzie-
hen bzw. zu wechseln.
Landessprache:
[Seite 60]
| Hygienemanagement Gastronomie | Seite 3 von 3 | |
|---|---|---|
| KS CP 07.01.00d | Hygieneregeln | Version E2 Stand 12.02.2018 |
- Helle Einmalhandschuhe sind nach jedem Arbeitsgang bzw. bei Wechsel des Arbeitsplatzes
und bei Verschleiß zu wechseln und nur beim direkten Umgang mit offenen Lebensmitteln
und reinem Geschirr/ Besteck zu tragen, nicht bei Transportarbeiten.
- Blaue/farbige Einmalhandschuhe sind regelmäßig und bei Verschleiß zu wechseln.
Die Handschuhe sind bei Schmutz-, Entsorgungs- und Reinigungsarbeiten zu tragen.
- Speisen dürfen generell nur in den dafür vorgesehenen Räumen eingenommen werden.
- Im Küchenbereich darf nur aus PET-Flaschen und Einwegbechern getrunken werden (nicht
in unmittelbarer Nähe von offenen Lebensmitteln).
- Das Rauchen ist nur in den ausgewiesenen Bereichen gestattet.
- Die Teilnahme an einer Hygieneschulung und einer Belehrung gemäß IfSG § 43 ist 1 x pro
Jahr verpflichtend.
Ich habe die Personalhygieneregeln verstanden und zur Kenntnis genommen.
Mit meiner Unterschrift verpflichte ich mich zu der Einhaltung oben beschriebener Regeln.
Name Datum Unterschrift
Landessprache:
[Seite 61]
Hubschrauberlandeplatz – Verhaltenshinweise – Kurzfassung für Arbeiten
- Das Betreten der betonierten Hubschrauberlandefläche ist untersagt.
- Den Anweisungen des Klinikpersonals bzw. der Helicoptercrew ist Folge zu leisten.
- Ab dem Moment wo sich ein Hubschrauber im Landeanflug nähert (Landescheinwerfer an) bzw. Ansage durch Haustechniker oder optische Wahrnehmung, ist der Bereich sowie das Deck unter dem HLP auf schnellstem Wege zu verlassen. Sämtliche Materialien (Baustoffe, Folien, Werkzeuge etc.) sind zu sichern oder in einem Raum unterhalb der Landeplattform sicher zu verstauen.
- Die Durchführung der notwendigen Arbeiten erforderliche Materialien bzw. Werkzeuge müssen so abgelegt werden, dass a.) Zugänge und Verkehrswege nicht eingeengt oder behindert werden b.) Sie keine Stolperstellen oder Barrieren darstellen c.) Sie nicht durch den Rotorabwind (Downwash) oder naturbedingte Winde aufgewirbelt oder über die Dachkante hinausgetragen werden können !
- Der Zugang zur Dachfläche (8.OG Haus A/B (6) und B (7) erfolgt nur über den Aufzugsvorraum von Haus A (5)
- Die Zugangstüre ist nach deren Durchquerung wieder so zu schließen, dass diese ins Schloss fällt, der sicher Verschluss der Türe ist unbedingt zu überprüfen.
- Ein Unterkeilen oder ein anderweitiges Offenhalten der Zugangstüre ist strikt untersagt !
- Der Zutritt auf die Dachfläche ist nur den vom Klinikum unterwiesenen Personen gestattet. Diese erhalten hierfür einen Schlüssel welcher persönlich ausgegeben wird, die Weitergabe des Schlüssels an Dritte ist nicht gestattet.
- Bei der Einweisung erfolgte ein Hinweis auf die Notrufeinrichtungen, die vorhandenen zwei baulichen Rettungswege sowie die Feuerlöscheinrichtungen in diesem Bereich.
- Das Technische Personal des Klinikums ist berechtigt Personen der Dachfläche zu verweisen. Bei Zuwiederhandlungen kann der Schlüssel abgenommen und die Einstellung der Baumaßnahme zur Folge haben. Die Kosten hierfür, sowie eventuelle Nutzungsausfälle des Hubschrauberlandeplatz und damit verbundene Mehraufwendungen des Klinikums trägt der Verursacher.
- Grundlage dieser Vorgaben, bildet die Flugplatzbenutzungsordnung welche bei SC BE 2.1 (Haus K im Erdgeschoss) im Bedarfsfall eingesehen werden kann.
Stuttgart,
Datum Unterschrift / Eingewiesene Person
Stand:03/2019 Unterschrift / Verantwortlicher
[Seite 62]
Alarmplan Version: 1 Verhalten bei Unfällen und im Brandfall Seite: 1 von 1 Stand: 23.01.2019
| Brandfall | Unfall | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1. | Feuer (0)112 | Notruf (0)112 oder (0)19222 | ||||
| Wichtige Angaben bei einem Notruf: | ||||||
| - Wer meldet sich? - Wo geschah es? - Was geschah? - Welche Arten von Verletzungen? - Wie viele Verletzte? Warten auf Rückfragen! | ||||||
| 2. | In Sicherheit bringen - Gefährdete Personen warnen. - Hilflose Personen mitnehmen. - Fenster und Türen schließen. - Gekennzeichneten Rettungswegen folgen. - Aufzug nicht benutzen! - Anweisungen beachten! - Sammelplatz aufsuchen. | Erste Hilfe - Absicherung des Unfallortes. - Versorgen der Verletzen. - Anweisungen beachten. | ||||
| 3. | Löschversuch unternehmen - Feuerlöscher benutzen - Feuerwehr einweisen | Weitere Maßnahmen - Schaulustige entfernen. - Rettungsdienst einweisen. |
Erstellt von: J.Kaiss am: 23.01.2019 Überprüft und verantwortlich: am: Freigegeben von: am: Ablage unter: Revision vorgesehen für: Datum
[Seite 63]
Version: 1
Wichtige Rufnummern
Seite: 1 von 1 Stand: 19.11.2020
| Notruf | ||
|---|---|---|
| Polizei | Notruf | 110 |
| Revier Innenstadt | 0711 / 8990 - 3100 | |
| Revier Cannstatt | 0711 / 8990 - 3600 | |
| Feuerwehr | Notruf | 112 |
| Brandschutzbeauftragter KS, Herr Gärtner | 0711 / 278 - 32175 / 0711 / 278 - 55999 | |
| Unfall | Notruf | 112 |
| Krankentransport DRK | 19222 | |
| Giftnotruf | 0761 / 1942 - 0 | |
| Technischer Notdienst | EnBW | 0711 / 1280 |
| Sonstiges | ||
| Techn. Leitung KS | Herr Finkbeiner | 0711 / 278 - 32038 |
| Störungen | Störmeldezentrale Haus- und Betriebstechnik Mo. – Fr. von 07:00 – 15:30 | 0711 / 278 - 32525 |
| Ab 15:30 Empfang KH | 0711 / 278 - 32130 | |
| Objektüberwachung | Frau Grüb | 0711 / 278 - 22050 |
Erstellt von: J.Kaiss am: 23.01.2019 Überprüft und verantwortlich: am: Freigegeben von: am: Ablage unter: Revision vorgesehen für: Datum