[Seite 1]
Information zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen durch die Vergabestelle des Klinikums der Landeshauptstadt Stuttgart gKAöR
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Klinikum der Landeshauptstadt Stuttgart gKAöR verarbeitet im Rahmen der Vergabe öffentlicher Aufträge durch die Vergabestelle neben unternehmensbezogenen auch personenbezogene Daten. Mit diesem Datenschutzhinweis möchten wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten unter Beachtung der DSGVO informieren. Eine zusätzliche Einwilligung ist nicht erforderlich, vgl. Art.6 Abs.1 lit b DSGVO.
- Wer sind wir?
Wir sind die Vergabestelle des Klinikums der Landeshauptstadt Stuttgart gKAöR und sind für die Ausschreibungen von öffentlichen Aufträgen sämtlicher Art zuständig.
- Wer sind Ihre Ansprechpartner?
Verantwortlicher für die Datenverarbeitung i.S.d. DSGVO:
Klinikum der Landeshauptstadt Stuttgart gKAöR Marya Verdel, Vorstandsvorsitzende und Prof. Dr. Jürgensen, Vorstand Kriegsbergstraße 60 70174 Stuttgart Telefon: 0711/278-0 vorstand@klinikum-Stuttgart.de
Datenschutzbeauftragter des Klinikums:
Klinikum der Landeshauptstadt Stuttgart gKAöR Volker Schmidt, Datenschutzbeauftragter Kriegsbergstraße 60 70174 Stuttgart Telefon: 0711/278-62018 dsb@klinikum-stuttgart.de
- Zu welchem Zweck verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten?
Die Vergabestelle des Klinikums der Landeshauptstadt Stuttgart gKAöR hat bei der Vergabe öffentlicher Aufträge das Vergaberecht zu beachten. Dazu gehören insbesondere das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), die Verordnung über die Vergabe öffentlicher
[Seite 2]
Aufträge (VgV), die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) sowie die Landeshaushaltsordnung (LHO).
Die Verarbeitung personenbezogener Daten dient der Durchführung des Vergabeverfahrens und erfolgt auf Grundlage von Art.6 Abs.1 lit b DSGVO. Ohne die Daten sowie die erforderlichen Auskünfte kann kein Zuschlag erteilt werden, da abgegebene Angebote unvollständig und damit auszuschließen sind.
- Welche personenbezogenen Daten verarbeiten wir?
Wir verarbeiten die Daten, die Sie uns im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Verfügung stellen. Das sind insbesondere:
o Persönliche Kontaktdaten und Namen von Bietern, soweit es sich um natürliche Personen oder Personengesellschaften handelt, und Kontaktdaten von Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern der Bieter (z.B. Vor- und Nachname, Gesellschaftsform, Adresse, E-Mail- Adresse, Telefonnummer, Bankverbindung).
o Daten zur Qualifikation/Eignung des Bieters bzw. von Mitarbeitern des Bieters.
o Referenzen über in der Vergangenheit ausgeführte vergleichbare Leistungen.
o Eine Datenerhebung darüber hinaus erfolgt nur, sofern wir dazu rechtlich verpflichtet sind oder Sie eingewilligt haben.
- Wie verarbeiten wir diese Daten?
Ihre Daten werden im Rahmen des Vergabeverfahrens dokumentiert und der Vergabeakte beigelegt.
- Werden Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weitergegeben?
Alle personenbezogenen Daten, die im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtungen verarbeitet werden, werden nur dann weitergegeben, wenn die Übermittlung gesetzlich zulässig ist oder Sie in die Übermittlung eingewilligt haben. Zu den Empfängern aufgrund einer gesetzlich zulässigen Übermittlung können insbesondere gehören:
o Externe Dienstleister zur Abwicklung der Vergabeverfahren wie Vorbereitung der Ausschreibungsunterlagen, Eignungsprüfung der Bieter u.a. Diese unterliegen einer vertraglichen Verschwiegenheitsverpflichtung.
o Unterlegene Bieter, die einen Antrag nach § 62 Abs. 2 VgV stellen bzw. gemäß § 46 Abs. 1 UVgO oder § 134 GWB über die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebotes sowie den Namen des erfolgreichen Bieters zu unterrichten sind.
o Das Gewerbezentral- bzw. das Wettbewerbsregister: Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge bei einer Auftragssumme ab 30 000 Euro (ohne Umsatzsteuer) muss der öffentliche Auftraggeber
[Seite 3]
für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (künftig: Wettbewerbsregister) einholen.
o Information an alle: Bei Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb und Freihändigen Vergaben (Verhandlungsvergaben ohne Teilnahmewettbewerb) ab einem Auftragswert von 25 000 Euro wird für die Dauer von drei Monaten über jeden vergebenen Auftrag auf unserer Internetseite informiert. Diese Information enthält zumindest auch den Namen des beauftragten Unternehmens.
o Nachprüfungsinstanzen: Die Stelle zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen (Vergabekammer) sowie Gerichte im Falle von Klagen.
- Wie lange speichern wir Ihre personenbezogenen Daten?
Personenbezogene Daten müssen wir solange speichern, wie sie für das Vergabeverfahren erforderlich sind. Insoweit gelten die landesrechtlichen Aufbewahrungsfristen für Vergabeunterlagen.
- Welche Rechte haben Sie?
Sie haben nach der Datenschutz-Grundverordnung Rechte nach Art. 15 bis 18 und 21 DSGVO.
Recht auf Auskunft
Sie als betroffene Person können Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten verlangen. In Ihrem Auskunftsantrag sollten Sie Ihr Anliegen präzisieren, um uns das Zusammenstellen der erforderlichen Daten zu erleichtern. Insbesondere sollte die Vergabenummer angegeben werden.
Recht auf Berichtigung
Es besteht ein Recht auf Berichtigung, sofern Ihre personenbezogenen Daten nicht (mehr) zutreffend sind. Bei unvollständigen Daten kann unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung eine Vervollständigung verlangt werden.
Insofern bitten wir um Ihre Mithilfe unter www.meinauftrag.rib.de/Login/Einstellungen/Persönlich/Kontoeinstellung, um die Daten auf der Vergabeplattform der Stadt Stuttgart dauerhaft aktuell zu halten.
Recht auf Löschung
Die betroffene Person kann die Löschung ihrer personenbezogenen Daten verlangen. Der Anspruch hängt jedoch u.a. davon ab, ob die Daten noch zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben benötigt werden.
[Seite 4]
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
Die betroffene Person hat das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen. Die Einschränkung steht einer Verarbeitung nicht entgegen, soweit an der Verarbeitung ein wichtiges öffentliches Interesse (z.B. vergaberechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz) besteht.
Recht auf Widerspruch
Soweit die personenbezogenen Daten der Betroffenen auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO verarbeiten werden, hat die betroffene Person das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung der sie betreffenden Daten zu widersprechen, sofern nicht ein überwiegendes öffentliches Interesse oder eine Rechtsvorschrift dem entgegensteht. Ebenso kann entgegenstehen, wenn die Verarbeitung für die Durchführung des Vergabeverfahrens oder die Abwicklung des Vertrages weiterhin erforderlich ist.
Der Widerspruch ist an die für die Datenverarbeitung verantwortliche Person zu richten.
Recht auf Widerruf
Jede betroffene Person hat das Recht, sofern personenbezogene Daten auf der Grundlage einer Einwilligung verarbeitet werden, diese Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt von dem Widerruf unberührt.
Der Widerruf ist an die für die Datenverarbeitung verantwortliche Person zu richten.
Recht auf Beschwerde
Jede betroffene Person kann sich unbeschadet anderweitiger Rechtsbehelfe mit einer Beschwerde an den Landesdatenschutzbeauftragten wenden, wenn sie der Auffassung ist, dass die Auskunft gebende Stelle ihren Pflichten nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen ist:
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Königstrasse 10 a 70173 Stuttgart Tel.: 0711/615541-0 E-Mail: poststelle@lfdi.bwl.de (öffentlicher Schlüssel)