Anlage Inhalte Bieterkonzept.PDF

Beratung zur Digitalisierung im Bereich ERP

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 02.11.2026, 14:22 (Europe/Berlin)

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Studierendenwerk Münster Vergabeverfahren „Beratungsprojekt zur Digitalisierung der Studierendenwerke NRW“ Los 1 Anlage „Inhalte Bieterkonzept“

Anlage „Bieterkonzept“

Der Bieter hat mit seinem Angebot ein Bieterkonzept vorzulegen.

1 Inhalt des Bieterkonzeptes

Der Bieter soll in seinem Bieterkonzept darstellen, welche Maßnahmen er ergreift, um sicherzustellen, dass die Ziele aus der Anlage „Leistungsbeschreibung“ erreicht werden – einschließlich des Fertigstellungszeit- punktes. Gegenstand des Konzeptes sollen also Maßnahmen der Projektmethodik und alle sonstigen Maß- nahmen sein, die auf die Erreichung dieser Ziele einwirken.

In dem Konzept der Bieter soll insbesondere die folgenden Themen behandeln:

• Angaben zu den Bearbeitungsschritten und deren zeitlicher Abfolge

• Zeitplan, ausgehend von einer Beauftragung am 15. März 2027. Der Fertigstellungszeit- punkt aus der Anlage „Leistungsbeschreibung“ ist hierbei zwingend einzuhalten (Achtung: Bei Nichteinhaltung in verbindlichen Angeboten droht Ausschluss wegen Abweichung von den Vergabeunterlagen gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV)

• Personalplanung

• Schätzung der Zeitaufwände, gegliedert nach den Bearbeitungsschritten und nach Per- sonalkategorien

• Darstellung der benötigten Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers, aufgeschlüsselt nach Studierendenwerk und Rollen im einzelnen Studierendenwerk (GF, IT-Leitung, Fachabteilung, usw.). Diese dürfen 15 Personentage pro Studierendenwerk nicht über- schreiten (Achtung: Bei Nichteinhaltung in verbindlichen Angeboten droht Ausschluss we- gen Abweichung von den Vergabeunterlagen gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV)

• Eingesetzte Hilfsmittel, insbesondere technischer Art

• Projektrisiken und Gegenmaßnahmen

• Ggfs. sonstige Angaben zur Projektmethodik

2 Fehlende Angaben

Fehlen geforderte wertungsrelevante Angaben in Angeboten, so dürfen sie in aller Regel nicht nachgefor- dert werden. Die fehlenden Angaben führen dann zwar nicht zum Ausschluss des Angebotes, möglicher- weise aber zu einer schlechteren Bewertung.

3 Rechtliche Funktion von Bieterkonzepten

Bieterkonzepte haben im vorliegenden Verfahren eine Doppelfunktion:

Zunächst ist es für die Bewertung des Angebotes relevant. Einzelheiten ergeben sich aus der Anlage „Wirt- schaftlichkeitswertung“.

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Darüber hinaus wird das Bieterkonzept mit Zuschlagserteilung Vertragsbestandteil. Die hierin genannten Maßnahmen sind vom Bieter nach Vertragsschluss also verbindlich umzusetzen, dies ggfs. nach näherer Absprache und Konkretisierung in Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber.

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