Anlage Wirtschaftlichkeitswertung.PDF

Beratung zur Digitalisierung im Bereich ERP

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 02.11.2026, 14:22 (Europe/Berlin)

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Studierendenwerk Münster Vergabeverfahren „Beratungsprojekt zur Digitalisierung der Studierendenwerke NRW“ Los 1 Anlage „Wirtschaftlichkeitswertung“

Anlage „Wirtschaftlichkeitswertung“

Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Der Auftraggeber geht bei der Wirtschaft- lichkeitswertung nach der so genannten „Erweiterten Richtwertmethode“ gemäß UFAB 2018 vor. In dieser Bewertungsmethode sind Preis und Qualität gleich gewichtet.

Zur Bewertung der Wirtschaftlichkeit im Einzelnen:

Übersicht

1 Bewertung im Hauptkriterium „Qualität“ .................................................................................... 1

1.1 Bewertung im Kriterium „Erfahrung des eingesetzten Personals“ .......................................... 1

1.2 Kriterium „Methodische und sonstige Maßnahmen zur Zielerreichung“ ................................. 2

1.3 Kriterium „Nachvollziehbarkeit der mündlichen Darstellung“ .................................................. 3

1.4 Errechnung der Leistungspunktzahl L ..................................................................................... 3

2 Bewertung im Kriterium „Preis“ .................................................................................................. 4

3 Errechnung der Kennzahl Z für das Leistungs-Preis-Verhältnis .............................................. 4

4 Auswahl der Angebote im Schwankungsbereich ...................................................................... 4

5 Auswahl des zu bezuschlagenden Angebotes ........................................................................... 4

1 Bewertung im Hauptkriterium „Qualität“

Die Wertung im Hauptkriterium „Qualität“ erfolgt anhand der folgenden Kriterien:

KriteriumGewichtung
Erfahrung des eingesetzten Personals20
Methodische und sonstige Maßnahmen zur Zielerreichung20
Nachvollziehbarkeit der mündlichen Darstellung10

Zu den Kriterien im Einzelnen:

1.1 Bewertung im Kriterium „Erfahrung des eingesetzten Personals“

Bewertungsgrundlage für dieses Kriterium sind die Angaben, die der Bieter in der Anlage „Personalpro- file“ gemacht hat.

In diesem Kriterium bewertet der Auftraggeber die Erfahrung des vom Bieter angebotenen Personals im Hinblick auf die hier auszuführenden Tätigkeiten. Je ähnlicher die Beispielsprojekte dem vorliegen- den Projekt sind und je intensiver die Tätigkeit hier war, desto höher fällt die Wertung aus.

Positiv wirken sich vor allem Erfahrungen in Beratungsaufträgen aus, welche die folgenden Merkmale aufweisen:

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• Die Beratungsleistung wird für eine Mehrzahl von Studierendenwerken benötigt, die jeweils ein eigenes ERP-System betreiben.

• Die in den auftragsgegenständlichen ERP-Systemen abgebildeten Geschäftspro- zesse sind für jedes Studierendenwerk heterogen ausgestaltet – über sämtliche Be- reiche

• Gegenstand ist eine Beratungsleistung zur Marktbewertung und eine Handlungsemp- fehlung für die Ablösung der ERP-Systemarchitektur auf Basis einer einheitlichen Da- tenstruktur. Die derzeitige ERP-Systemarchitektur ist eine Multi-Mandanten-Struktur bei 12 eigenständigen Einrichtungen

• Gegenstand ist darüber hinaus die Erarbeitung eines Vorschlags für den Betrieb des oder der zukünftigen ERP-System(e)

• Es ist ein ROI-/Business-Plan für IT-Investitionen zu erstellen, und dies für Auftragge- ber, die dem öffentlichen Sektor angehören

• Der Auftrag beinhaltet Beratung zu KPI-Frameworks für Mehrbetriebs-/Mehrstandort- Organisationen

• Die Datenmigration ist zu berücksichtigen

• Der Auftrag betrifft auch Beratung zu Datendrehscheiben-/Integrationsplattform-Archi- tekturen (z. B. ESB, API-Gateways)

Die hier genannten Aspekte sind nicht abschließend. Besonders tiefgreifende Erfahrungen in einem Aspekt können Defizite in einem anderen Aspekt ausgleichen.

Der Auftraggeber vergibt Bewertungspunkte auf einer Skala von 0 bis 10. Es gelten die folgenden Zie- lerfüllungsgrade:

• 8 bis 10 Punkte: Das Personalprofil weist einen hohen Grad an einschlägiger Erfah- rung aus.

• 4 bis 7 Punkte: Das Personalprofil weist hinreichende einschlägigen Erfahrungen aus.

• 0 bis 3 Punkte: Das Personalprofil weist nur geringe oder überhaupt keine einschlägi- gen Erfahrungen aus.

Der Auftraggeber vergibt für jedes Personalprofil Bewertungspunkte. Die einzelnen Bewertungspunkte werden addiert und durch die Zahl der vorzulegenden Personalprofile geteilt.

1.2 Kriterium „Methodische und sonstige Maßnahmen zur Zielerreichung“

Bewertungsgrundlage für dieses Kriterium sind die Angaben, die der Bieter im Bieterkonzept „Durch- führung der Beratung“ zu den Themen macht, die in der Anlage „Bieterkonzept“ gefordert sind. Zur Vermeidung von Zweifeln: Es werden nur die Angaben zu den geforderten Themen bewertet. Falls der Bieter darüber hinaus weitere, nicht geforderte Angaben gemacht hat, werden diese für die Bewertung nicht berücksichtigt.

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In diesem Kriterium bewertet der Auftraggeber, in welchem Umfang und mit welchem Grad an Sicherheit die Umsetzung der Maßnahmen aus dem Bieterkonzept erwarten lässt, dass die vertraglichen Ziele für die Beratungsleistung aus der Anlage „Leistungsbeschreibung“ erreicht werden. Dazu gehört neben den inhaltlichen Zielen insbesondere auch die Einhaltung des Fertigstellungszeitpunktes. Der Auftrag- geber stellt hierzu eine Prognose an. In die Prognose gehen umfassend die dargestellten Maßnahmen einschließlich möglicher Gegenmaßnahmen bei drohendem Eintritt von Projektrisiken ein.

Der Auftraggeber vergibt Bewertungspunkte auf einer Skala von 0 bis 10. Es gelten die folgenden Zie- lerfüllungsgrade:

• 8-10 Punkte: Es ist mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass die vertrag- lichen Ziele vollumfänglich erreicht werden.

• 4-7 Punkte: Es ist überwiegend wahrscheinlich, dass die vertraglichen Ziele vollum- fänglich erreicht werden. Soweit dies für einige der Ziele weniger wahrscheinlich ist, fällt dies jedenfalls nicht wesentlich ins Gewicht.

• 0-3 Punkte: Es bestehen sachlich begründete Zweifel daran, dass die vertraglichen Ziele erreicht werden.

1.3 Kriterium „Nachvollziehbarkeit der mündlichen Darstellung“

Bewertungsgrundlage für dieses Kriterium ist die mündliche Bieterpräsentation einschließlich möglicher Rückfragen.

In diesem Kriterium bewertet der Auftraggeber, ob und inwieweit die mündlich dargestellten Inhalte nachvollziehbar sind. Negativ wirken sich z.B. Ausführungen aus, die nicht aus sich selbst heraus ver- ständlich sind oder die inhaltlich lückenhaft oder so vage sind, dass Fragen offenbleiben. Für die Nach- vollziehbarkeit wird die Perspektive einer Person auf Leitungsebene angelegt, die sich mit grundlegen- den ERP-Themen auskennt, aber nicht über technische Expertise in diesem Bereich verfügt.

Der Auftraggeber vergibt Bewertungspunkte auf einer Skala von 0 bis 10. Es gelten die folgenden Zie- lerfüllungsgrade:

• 8-10 Punkte: Die mündliche Darstellung ist sehr gut nachvollziehbar.

• 4-7 Punkte: Die mündliche Darstellung ist gut nachvollziehbar. Soweit einzelne Punkte nicht verständlich sind, fallen diese nicht spürbar ins Gewicht.

• 0-3 Punkte: Die mündliche Darstellung ist in wesentlichen Punkten nicht nachvollzieh- bar.

1.4 Errechnung der Leistungspunktzahl L

Die erreichten Bewertungspunkte in jedem einzelnen Kriterium werden mit dem Gewichtungsfaktor mul- tipliziert, der für das jeweilige Kriterium in der obenstehenden Übersicht der Bewertungskriterien ange- geben ist. Die Ergebnisse dieser Multiplikationen werden addiert und ergeben die Leistungspunktzahl L.

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2 Bewertung im Kriterium „Preis“

Für die Bewertung des Preises ist der Wert ausschlaggebend, der in der Anlage „Preisblatt“ in der Zeile „Angebotsgesamtpreis“ angegeben ist. Dies ist die Kennzahl P.

3 Errechnung der Kennzahl Z für das Leistungs-Preis-Verhältnis

Nach Errechnung der Leistungspunktzahl L wird die Kennzahl Z für das Leistungs-Preis-Verhältnis er- rechnet. Dies erfolgt mit folgender Formel:

L Z = P

Anhand der Kennzahl Z wird eine Rangfolge der Angebote erstellt, in welcher das Angebot mit der höchsten Kennzahl Z führt.

4 Auswahl der Angebote im Schwankungsbereich

In einem weiteren Schritt wählt der Auftraggeber die Angebote aus, die innerhalb des so genannten Schwankungsbereichs liegen. Im Schwankungsbereich befinden sich das führende Angebot sowie alle weiteren Angebote, deren Kennzahl Z bis zu 15 % unter der Kennzahl Z des führenden Angebots liegt.

5 Auswahl des zu bezuschlagenden Angebotes

Unter den Angeboten im Schwankungsbereich wird im letzten Schritt das Angebot ausgewählt, welches die höchste Leistungspunktzahl L erhalten hat.

Dieses Angebot erhält den Zuschlag.

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