Bewerbungsbedingungen im Teilnahmewettbewerb.PDF

Beratung zur Digitalisierung im Bereich ERP

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 02.11.2026, 14:22 (Europe/Berlin)

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Bewerbungsbedingungen im Teilnahmewettbewerb

für das Vergabeverfahren

Beratungsprojekt zur Digitalisierung der Studierendenwerke NRW“

Los 1 – ERP-Plattform

des Studierendenwerks Münster

  • nachfolgend „Auftraggeber“ -

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Studierendenwerk Münster Vergabeverfahren „Beratungsprojekt zur Digitalisierung der Studierendenwerke NRW“ Los 1 – ERP-Plattform Bewerbungsbedingungen im Teilnahmewettbewerb

Inhalt

1 Auftraggeber ................................................................................................................................... 4

2 Verfahrensgegenstand .................................................................................................................. 4

3 Verfahrensart und Verfahrensablauf ............................................................................................ 4

3.1 Stufe 1: Die Teilnahmephase .................................................................................................. 4

3.2 Stufe 2: Die Verhandlungs- und Angebotsphase .................................................................... 4

4 Kommunikation mit den Bietern und Bieterinformationen ........................................................ 5

5 Unklarheiten in den Bewerbungsbedingungen .......................................................................... 5

6 Einreichung des Teilnahmeantrags ............................................................................................. 5

6.1 Frist .......................................................................................................................................... 5

6.2 Übertragungsweg .................................................................................................................... 5

6.3 Textform ................................................................................................................................... 5

6.4 Inhalt des Teilnahmeantrags ................................................................................................... 5

6.4.1 Bestandteile ......................................................................................................................... 5

6.4.2 Formulare des Auftraggebers .............................................................................................. 6

6.4.3 Sprache ............................................................................................................................... 6

7 Eignungsnachweis ......................................................................................................................... 6

8 Einsatz anderer Unternehmen ...................................................................................................... 6

8.1 Einsatz anderer Unternehmen zum Nachweis der Eignung ................................................... 6

8.2 Einsatz anderer Unternehmen ohne Rückgriff auf deren Eignung .......................................... 7

8.3 Prüfung von Ausschlussgründen in jedem Fall des Einsatzes von Unterauftragnehmern ..... 8

9 Bietergemeinschaften .................................................................................................................... 8

9.1 Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und Erfüllung der Eignungskriterien ......................... 8

9.2 Sonstige Hinweise zur Beteiligung als Bietergemeinschaft: ................................................... 9

10 Nachforderung von Unterlagen und Korrekturen ................................................................ 10

11 Kennzeichnung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen ............................................. 10

12 Änderung und Rücknahme von Teilnahmeanträgen ........................................................... 10

13 Kosten ....................................................................................................................................... 10

14 Rechtsbehelfe .......................................................................................................................... 10

15 Rangfolge bei Widersprüchen................................................................................................ 10

16 Verwendung der Bewerbungsbedingungen ......................................................................... 11

17 Datenschutz ............................................................................................................................. 11

18 Begriffsbestimmungen ........................................................................................................... 11

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Anlagenverzeichnis

Diese Bewerbungsbedingungen für den Teilnahmewettbewerb haben folgende Anlagen:

• Anlage „Teilnahmeantrag“

• Anlage „Mit dem Teilnahmeantrag vorzulegende Unterlagen“

• Anlage „Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“

• Anlage „Eigenerklärung MiLoG“

• Anlage „Referenzen“

• Anlage „Eigenerklärung Sanktionen“

• Anlage „Verzeichnis andere Unternehmen“

• Anlage „Verpflichtungserklärung Bereitstellung Kapazitäten“

• Anlage „Bietergemeinschaft“

• Anlage „Auswahlkriterium im Teilnahmewettbewerb“

• Präambel

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1 Auftraggeber

Auftraggeber ist das Studierendenwerk Münster AöR, Bismarckallee 5, 48159 Münster.

2 Verfahrensgegenstand

Die Studierendenwerke NRW haben Bedarf an Beratungsleistungen im Zusammenhang mit geplanten Maßnahmen der (weiteren) Digitalisierung.

Die Beratungsleistungen werden in insgesamt fünf Losen vergeben. Das vorliegende Vergabeverfahren betrifft das erste dieser Lose – die Beratung im Bereich „ERP“. Das bedeutet, dass innerhalb des vor- liegenden Vergabeverfahrens keine Losteilung im Sinne des Vergaberechts stattfindet.

Die weiteren Lose werden in einem oder mehreren gesonderten Vergabeverfahren vergeben. Die An- lage „Leistungsbeschreibung“ enthält auf der letzten Seite einen Überblick über das Gesamtprojekt und die Lose. Weitere Angaben zum Gesamtprojekt sind dem Dokument „Präambel“ zu entnehmen. Vor- sorglich: Dieses Dokument dient dazu, den Bietern im Vergabeverfahren einen Eindruck vom Gesamt- projekt zu verschaffen. Es wird nicht Vertragsbestandteil. Es enthält auch keine Regelungen zur Wirt- schaftlichkeitswertung der Angebote im Vergabeverfahren. Das Bewertungssystem ist abschließend in der Anlage „Wirtschaftlichkeitswertung“.

Einzelheiten ergeben sich aus den beigefügten vertraglichen Unterlagen und insbesondere aus der An- lage „Leistungsbeschreibung“.

3 Verfahrensart und Verfahrensablauf

Die Vergabe wird europaweit im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb gemäß § 17 Abs. 1 VgV durchgeführt.

Es handelt sich um ein zweistufiges Verfahren:

3.1 Stufe 1: Die Teilnahmephase

Die Teilnahmephase dient der Feststellung, welche Bewerber geeignet sind und daher zur Angebots- abgabe aufgefordert werden sollen. Die Bewerber reichen in dieser Phase Teilnahmeanträge ein, in denen sie alle geforderten Nachweise und Informationen zur Eignungsprüfung und zur Prüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen übermitteln.

Der Auftraggeber prüft die Teilnahmeanträge auf Ausschlussgründe sowie die Einhaltung der geforder- ten Anforderungen an die Eignung. Es werden vier Bewerber zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Sollten mehr als fünf wertungsfähige Teilnahmeanträge eingehen, so erfolgt unter diesen eine Auswahl. Einzelheiten hierzu ergeben sich aus der Anlage „Auswahlkriterium im Teilnahmewettbewerb“.

3.2 Stufe 2: Die Verhandlungs- und Angebotsphase

Nur die Bewerber, die im Teilnahmewettbewerb erfolgreich waren, werden vom Auftraggeber zur Ange- botsabgabe aufgefordert.

Die vorliegenden Bewerbungsbedingungen gelten für den Teilnahmewettbewerb. Sie werden für den Zeitraum ab Versand der Aufforderungen zur Angebotsabgabe durch die Bewerbungsbedingungen für die Verhandlungsphase (zweite Stufe des Verhandlungsverfahrens) ergänzt.

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4 Kommunikation mit den Bietern und Bieterinformationen

Der Auftraggeber wickelt die Kommunikation mit den Bewerbern vollständig über die in der Auftragsbe- kanntmachung angegebene Vergabeplattform ab (im Folgenden: „Vergabeplattform“)

Bewerber können Fragen ausschließlich über die Vergabeplattform stellen. Der Auftraggeber wird die Fragen über die Vergabeplattform beantworten. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.

Antworten, die auch für andere Bewerber bei der Erstellung des Teilnahmeantrags relevant sein kön- nen, werden sämtlichen Bewerbern mitgeteilt. Solche Informationen werden Bestandteil dieser Bewer- bungsbedingungen.

5 Unklarheiten in den Bewerbungsbedingungen

Die Bewerbungsbedingungen sind vom Bewerber unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und et- waige Unklarheiten zu prüfen. Fehlen Bestandteile der Bewerbungsbedingungen oder enthalten sie Un- klarheiten, so weist der Bewerber den Auftraggeber hierauf unverzüglich hin. Gleiches gilt für Unklar- heiten in sonstigen Unterlagen und Regelungen, die nach Auffassung des Bewerbers gegen Rechts- vorschriften verstoßen.

Der Auftraggeber verweist auf die gesetzlichen Fristenregelungen, die sich insbesondere aus § 160 Abs. 3 GWB ergeben, sowie auf die Erläuterungen und Hinweise in der Bekanntmachung.

6 Einreichung des Teilnahmeantrags

6.1 Frist

Die Frist zur Abgabe von Teilnahmeanträgen ist in der Vergabeplattform ersichtlich. Teilnahmeanträge, die nach Fristablauf eingehen, müssen in aller Regel ausgeschlossen werden.

6.2 Übertragungsweg

Der Teilnahmeantrag ist vollständig elektronisch über die Vergabeplattform einzureichen.

Die Übermittlung von Teilnahmeanträgen auf sonstigem Wege, insbesondere in postalischer Form, per E-Mail oder per Telefax, ist nicht zulässig. Sollte eine Übermittlung auf diesen Wegen stattfinden, so müssten die betroffenen Teilnahmeanträge ausgeschlossen werden. Das gilt auch für Teilnahmean- träge, die über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform abgegeben werden. Nach der Rechtspre- chung ist zwingend die Funktion zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu nutzen.

6.3 Textform

Der Teilnahmeantrag ist in Textform gemäß § 126b BGB einzureichen.

6.4 Inhalt des Teilnahmeantrags

6.4.1 Bestandteile

Die in der Anlage „Mit dem Teilnahmeantrag vorzulegende Unterlagen“ aufgeführten Unterlagen sind dem Teilnahmeantrag beizulegen.

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Darüber hinaus müssen keine weiteren Dokumente eingereicht werden. Insbesondere führt die Einrei- chung von selbst erstellten Anschreiben, Firmenpräsentationen und ähnlichen Unterlagen zu keinen Vorteilen im Rahmen der Wertung des Teilnahmeantrags.

6.4.2 Formulare des Auftraggebers

Zur Erstellung des Teilnahmeantrags sind ausschließlich die Unterlagen zu verwenden, welche der Auf- traggeber bereitstellt. Die Verwendung selbst gefertigter Abschriften und Kurzfassungen ist unzulässig.

6.4.3 Sprache

Der Teilnahmeantrag muss in allen Bestandteilen in deutscher Sprache verfasst sein.

7 Eignungsnachweis

Mit dem Teilnahmeantrag haben die Bewerber ihre Eignung nachzuweisen. Es werden nur Teilnahme- anträge von Bewerbern berücksichtigt, die die erforderliche Eignung besitzen und nicht nach den §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden sind (§ 122 Abs. 1 und 2 GWB).

Ein Bieter ist dann geeignet, wenn er mit seinem Angebot die Prognose dafür ermöglicht, dass er die ausgeschriebenen Leistungen künftig in jeder Hinsicht ordnungsgemäß erbringt. Um dem Auftraggeber diese Prognose zu ermöglichen, hat der Bewerber mit seinem Teilnahmeantrag die geforderten Nach- weise in deutscher Sprache vorzulegen. Alle Nachweise, die der Auftraggeber zur Eignungsprüfung fordert, sind in der Anlage „Mit dem Teilnahmeantrag vorzulegende Unterlagen“ aufgeführt.

Bewerber mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben gleichwertige Nachweise von Stellen des Her- kunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen.

Daneben bleibt es dem Bewerber unbenommen, eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) mit den geforderten Inhalten vorzulegen. Insofern gelten die hierfür einschlägigen gesetzlichen Bestim- mungen der VgV.

Beteiligt sich der Bewerber nicht gemeinsam mit Dritten (siehe die nachfolgenden Ziffer 7 und 8), muss er mit dem Teilnahmeantrag alle geforderten Eignungsnachweise einmal vollständig vorlegen.

8 Einsatz anderer Unternehmen

Der Bewerber kann während der Vertragsausführung andere Unternehmen einsetzen und sich hierbei auch auf die Kapazitäten anderer Unternehmen stützen.

Für den Einsatz von anderen Unternehmen gelten die nachfolgenden Vorgaben.

8.1 Einsatz anderer Unternehmen zum Nachweis der Eignung

Ein Bewerber, der seine Eignung nicht vollumfänglich selbst in eigener Person nachweisen kann, kann für den Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie der technischen und beruflichen Leis- tungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (so genannte Eignungsleihe, § 47 VgV). Das gilt auch, falls es sich bei dem Bewerber um eine Bietergemeinschaft handelt.

In einem solchen Fall ist zunächst die ausgefüllte Anlage „Verzeichnis anderer Unternehmen“ vorzule- gen.

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Hinweis: Wenn ein Bewerber seine Eignung vollumfänglich selbst nachweist, ist die Anlage „Verzeichnis anderer Unternehmen“ nicht vorzulegen.

Außerdem ist für jedes „andere“ Unternehmen mit dem Angebot die Anlage „Eigenerklärung zum Nicht- vorliegen von Ausschlussgründen“ vorzulegen.

Weiterhin muss der betreffende Eignungsnachweis des anderen Unternehmens vorgelegt werden, auf das sich der Bewerber im Wege der Eignungsleihe stützen möchte.

Darüber hinaus ist mit dem Angebot der Nachweis der Verfügbarkeit der Kapazitäten des anderen Un- ternehmens durch die Vorlage der Anlage „Verpflichtungserklärung Bereitstellung Kapazitäten“ zu füh- ren.

Hinweise:

• Durch die Eignungsnachweise des Bewerbers und des anderen Unternehmens müs- sen die in der Vergabebekanntmachung geforderten Eignungsanforderungen einmal vollständig nachgewiesen werden.

• Ein Rückgriff auf die Kapazitäten anderer Unternehmen ist im Hinblick auf die berufli- che Leistungsfähigkeit (Referenzen) des anderen Unternehmens nur dann möglich, wenn das betreffende Unternehmen nach Zuschlagserteilung auch die Leistungen er- bringt, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Setzt der Bewerber zur Eignungsleihe ein anderes Unternehmen ein und erfüllt dieses die Eignungskri- terien nicht, so hat der Bewerber dieses Unternehmen auf Aufforderung des Auftraggebers zu ersetzen. Der Auftraggeber wird dem Bewerber hierfür eine Frist von 10 Kalendertagen setzen. Der Teilnahme- antrag darf durch eine Ersetzung inhaltlich nicht verändert werden.

8.2 Einsatz anderer Unternehmen ohne Rückgriff auf deren Eignung

Beabsichtigt der Bewerber den Einsatz von anderen Unternehmen, ohne dass er sich deren Kapazitäten zum Nachweis der Erfüllung der Eignungskriterien bedient, so gilt Folgendes:

Der Bewerber muss für das oder die andere(n) Unternehmen nicht die Anlage „Verzeichnis anderer Unternehmen“ vorlegen und das oder die andere(n) Unternehmen auch nicht bereits mit Abgabe des Teilnahmeantrags benennen. Er muss mit dem Teilnahmeantrag auch keine von diesem unterzeichnete Anlage „Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ vorlegen.

Der Auftraggeber kann den für den Zuschlag in Betracht kommenden Bewerber aber noch vor Zu- schlagserteilung auffordern:

• die eingesetzten anderen Unternehmen unter Verwendung der Anlage „Verzeichnis anderer Unternehmen“ zu benennen sowie Art und Umfang der an die anderen Unter- nehmen zu vergebenden Leistungen zu bezeichnen sowie

• durch Vorlage von Verpflichtungserklärungen gemäß der Anlage „Verpflichtungserklä- rung Bereitstellung Kapazitäten“ nachzuweisen, dass er über die Mittel und Kapazitä- ten der eingesetzten Unternehmen im Falle der Zuschlagserteilung verfügt.

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8.3 Prüfung von Ausschlussgründen in jedem Fall des Einsatzes von Unterauftragneh- mern

Der Auftraggeber weist abschließend auf die Vorschriften des § 36 Abs. 5 VgV hin.

Danach muss der Auftraggeber vor Zuschlagserteilung für jeden Unterauftragnehmer prüfen, ob Aus- schlussgründe bestehen. Das gilt unabhängig davon, ob der Bieter sich auf die Eignung des Unterauf- tragnehmers stützen möchte. Im Zuge der Prüfung ist es möglich, dass der Auftraggeber den Bieter zur Vorlage weiterer Unterlagen auffordert. Unter Umständen wird der Auftraggeber verlangen, dass das andere Unternehmen ersetzt wird (siehe § 36 Abs. 5 S. 2 und 3 VgV).

9 Bietergemeinschaften

Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter sind zugelassen.

Für den Fall der Auftragserteilung haben Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bewer- ber eine Rechtsform anzunehmen, bei der ihre Mitglieder gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der angebotenen Leistungen haften.

Die Bietergemeinschaft muss in ihrem Teilnahmeantrag sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages bezeichnen. Hierfür sind die entsprechenden An- gaben in der Anlage „Bietergemeinschaft“ zu machen.

9.1 Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und Erfüllung der Eignungskriterien

Für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ist die Anlage „Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Aus- schlussgründen“ vorzulegen.

Bei keinem Mitglied der Bietergemeinschaft dürfen Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Liegt bei einem Mitglied der Bietergemeinschaft ein zwingender Ausschlussgrund nach diesen Vor- schriften vor, muss die Bietergemeinschaft das Unternehmen nach Aufforderung binnen angemessener Frist ersetzen.

Der Auftraggeber kann eine Bietergemeinschaft auch dann zur Ersetzung eines Unternehmens auffor- dern, wenn ein fakultativer Ausschlussgrund (§ 124 GWB) vorliegt.

Weder der Teilnahmeantrag noch ein späteres Angebot dürfen durch eine Ersetzung inhaltlich verän- dert werden.

Die Bietergemeinschaft muss die Erfüllung der geforderten Eignungskriterien insgesamt und vollum- fänglich nachweisen. Die Eignungskriterien im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit müssen von den Mitgliedern der Bietergemeinschaft je- weils nur insoweit erfüllt werden, als dass sie den auf das Mitglied entfallenden Teil der Aufgabenerfül- lung betreffen.

Im Übrigen wird auf die Hinweise zur Eignungsleihe Bezug genommen.

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9.2 Sonstige Hinweise zur Beteiligung als Bietergemeinschaft:

• Die Beteiligung als Bietergemeinschaft kann im Einzelfall unzulässig sein, etwa wenn bereits jedes Mitglied der Bietergemeinschaft für sich gesehen über die geforderten Kapazitäten ver- fügt, die ausgeschriebene Leistung allein zu erbringen. In diesem Fall kann unter Umständen mit der Bildung einer Bietergemeinschaft eine unzulässige Beschränkung des Wettbewerbs u. a. gemäß § 1 GWB vorliegen, die unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismä- ßigkeit zum Ausschluss des Teilnahmeantrags und eines späteren Angebots gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB führen kann.

Beispiel 1: Bieter A. und Bieter B. sind nicht dazu in der Lage, jeweils ein eigenes Angebot einzureichen, das den ausgeschriebenen Leistungsbereich vollständig ab- deckt. Denn es handelt sich um Unternehmen, die sich auf einen bestimmten Leis- tungsbereich spezialisiert haben. Zufällig ergänzen sich die Spezialisierungen von Bie- ter A. und B. so, dass sie gemeinsam den ausgeschriebenen Leistungsbereich voll- ständig abdecken. In diesem Fall dürfen Bieter A. und B. ein Angebot als Bieterge- meinschaft abgeben.

Beispiel 2: Bieter A. und Bieter B. verfügen zwar eigentlich über die Leistungsfähigkeit, jeweils ein eigenes Angebot einzureichen, aufgrund aktuell anderweitiger Bindungen / anderer Projekte stehen die Kapazitäten aber nicht vollständig zur Verfügung. Auch in diesem Fall dürfen Bieter A. und B. ein Angebot als Bietergemeinschaft abgeben.

Beispiel 3: Bieter A. und Bieter B. verfügen zwar über die Leistungsfähigkeit, jeweils ein eigenes Angebot einzureichen, aber erst der Zusammenschluss als Bietergemein- schaft ermöglicht im Rahmen einer wirtschaftlich zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Entscheidung ein erfolgversprechendes Angebot. Auch in diesem Fall dürfen Bieter A. und B. ein Angebot als Bietergemeinschaft abgeben.

• Bietergemeinschaften können grundsätzlich nur bis zur Angebotsabgabe in ihrer Zusammen- setzung frei und ohne Einbeziehung des Auftraggebers umgebildet werden.

• Nach Angebotsabgabe bis zur Zuschlagserteilung führt eine Veränderung in der Zusammen- setzung der Bietergemeinschaft in der Regel zur Nichtberücksichtigung des Angebots, sofern damit zugleich eine inhaltliche Veränderung des abgegebenen Angebots verbunden ist; die Er- setzung eines Unternehmens nach Aufforderung des Auftraggebers (siehe oben) bleibt hiervon unberührt.

• Mitglieder einer Bietergemeinschaft können bezogen auf denselben Auftrag grundsätzlich nicht zugleich als Einzelbieter an der Ausschreibung teilnehmen. Etwas anderes gilt, wenn der Nach- weis erbracht werden kann, dass die Angebote jeweils völlig unabhängig voneinander erstellt worden sind und folglich die Gefahr der Beeinflussung des (Geheim-) Wettbewerbs nicht be- steht (vgl. EuGH, Urt. v. 23.12.2009, Rs. C-376/08). Ein Verstoß gegen den Grundsatz des Geheimwettbewerbs, der bereits mit dem Wissen über Teile des Teilnahmewettbewerbs oder Angebots eines Mitbieters bzw. dessen Grundlagen oder Kalkulationen vorliegen kann, kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zum Ausschluss gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB führen.

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10 Nachforderung von Unterlagen und Korrekturen

Der Auftraggeber behält sich im Fall von fehlenden, unvollständigen oder fehlerhaften Unterlagen vor, gemäß § 56 Abs. 2 bis 5 VgV vorzugehen. Danach können Unterlagen auf Aufforderung des Auftrag- gebers nachgereicht oder zum Teil sogar korrigiert werden.

Ob eine Aufforderung zur Nachreichung, Vervollständigung oder Korrektur im konkreten Fall erfolgt, wird der Auftraggeber unter ordnungsgemäßer Ausübung seines Ermessens entscheiden. Hierbei wird er insbesondere den Gleichbehandlungsgrundsatz beachten.

11 Kennzeichnung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen

Die Bewerber werden vorsorglich für den Fall eines Nachprüfungsverfahrens gebeten, bereits bei Ab- gabe ihres Teilnahmeantrags diejenigen Teile ihres Teilnahmeantrags zu kennzeichnen, die gemäß § 164 GWB, § 5 Abs. 1 VgV der Geheimhaltung unterliegen und daher anderen Bewerbern im Rahmen der Akteneinsicht nicht übermittelt werden dürfen. Die Bieter haben daher sämtliche Angebotsbestand- teile, die Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse beinhalten, entsprechend zu kennzeichnen.

Dies gilt für ein mögliches späteres Angebot entsprechend.

12 Änderung und Rücknahme von Teilnahmeanträgen

Beabsichtigt der Bewerber einen bereits eingereichten Teilnahmeantrag zu ändern, so hat er den ge- änderten Teilnahmeantrag innerhalb der hierfür geltenden Frist abzugeben darauf hinzuweisen, dass der bereits vorliegende Teilnahmeantrag hierdurch abgeändert wird. Im Übrigen gelten die Regelungen der Ziffer 6.

Soweit bereits eingereichte Erklärungen und Nachweise auch Bestandteil des neuen bzw. geänderten Teilnahmeantrags sein sollen, ist dies im Anschreiben ausdrücklich und zweifelsfrei mittels Bezug- nahme(n) darzustellen.

Beabsichtigt der Bewerber die Rücknahme eines bereits abgegebenen Teilnahmeantrags zu erklären, so muss dies ebenfalls innerhalb der Frist bis zur Abgabe erfolgen.

13 Losteilung und Loslimitierung

14 Kosten

Für die Erstellung bzw. Bearbeitung des Teilnahmeantrags steht dem Bewerber kein Anspruch auf Ent- schädigung seines Aufwandes zu.

15 Rechtsbehelfe

Für Nachprüfungsanträge ist die in der Bekanntmachung angegebene Vergabekammer zuständig. Auf die Hinweise zur Einlegung von Rechtsbehelfen in der Auftragsbekanntmachung wird nochmals hinge- wiesen.

16 Rangfolge bei Widersprüchen

Im Fall von Widersprüchen gelten nacheinander:

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• Die Auftragsbekanntmachung einschließlich eventueller Änderungsbekanntmachun- gen im Amtsblatt der EU

• Diese Bewerbungsbedingungen (einschließlich eventueller Änderungen oder Ergän- zungen auf Grund von Bieterinformationen)

• Die im obenstehenden Anlagenverzeichnis aufgeführten Anlagen

17 Verwendung der Bewerbungsbedingungen

Die Bewerbungsbedingungen und alle Informationen, die der Bewerber im Rahmen des Vergabever- fahrens erhält, sind vertraulich zu behandeln und nur für dieses Vergabeverfahren zu verwenden. Die Nutzung der Bewerbungsbedingungen für andere Zwecke, z.B. die (teilweise) Veröffentlichung oder Vervielfältigung, ist nicht gestattet.

18 Datenschutz

Die vom Bewerber erbetenen Daten werden vom Auftraggeber ausschließlich zum Zwecke des Verga- beverfahrens und - im Zuschlagsfall - der Vertragsdurchführung verarbeitet und gespeichert. Einzelhei- ten ergeben sich aus den Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten, die über die Vergabeplattform im Projektraum einsehbar sind.

19 Begriffsbestimmungen

In diesen Bewerbungsbedingungen werden die nachfolgend aufgeführten Begriffe mit folgender Bedeu- tung verwendet:

• „Andere Unternehmen“: Andere Unternehmen sind sog. Nach- oder Unterauftragneh- mer und sog. Drittunternehmen.

Nachunternehmer sind alle Unternehmen, die der Bewerber bei der Erfüllung der ihm aufgrund des Auftrages originär obliegenden (Teil-) Leistungen der Auftraggeberin ge- genüber einzusetzen beabsichtigt, gleich welcher Art die Verbindung zum Bewerber- unternehmen ist.

Drittunternehmen sind alle Unternehmen oder Personen, deren Mittel/Kapazitäten (z. B. Know-how) sich der Bewerber im Falle der Auftragsdurchführung bedient, ohne dass er diese zugleich bei der Erfüllung der ihm aufgrund des Auftrages originär oblie- genden (Teil-) Leistungen dem Auftraggeber gegenüber einzusetzen beabsichtigt.

Fremdunternehmen, die ausschließlich dafür eingesetzt werden, die für Leistungser- bringung benötigten Mittel zu beschaffen, sind keine Nachunternehmer und Drittunter- nehmen.

• Bietergemeinschaft: Bewerber- und Bietergemeinschaften i.S.d. § 43 Abs. 2 VgV

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