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HVA_L_StB_Gewichtung_der_Zuschlagskriterien.pdf

Beratung zum Kompetenzaufbau für den Drohneneinsatz in der Flurbereinigung

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 06.10.2026, 13:32 (Europe/Berlin)

Herkunft: vergabe.hessen.de

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Bezeichnung der Leistung: Beratungsdienstleistung für Einsatz von Drohnen

(wie Aufforderung bzw. EU-Aufforderung zur Angebotsabgabe)

Gewichtung der Zuschlagskriterien

Anlage zum Vordruck Aufforderung bzw. EU-Aufforderung zur Angebotsabgabe

1 Die Angebotswertung erfolgt entsprechend nachfolgend benannter Zuschlagskriterien und deren Gewichtung: Wichtung in %

Preis 50 Konzept 50

Summe: 100 %

Die Angebotswertung erfolgt über eine Punktwertematrix gemäß nachfolgenden Regelungen:

1.1 Kriterium Preis: Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssumme wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme unter Berücksichtigung preislich günstigerer Grund- oder Wahlpositionen sowie eines eventuellen Nachlasses ohne Bedingungen.

Weiterhin werden berücksichtigt:

Für die Angebotswertung wird der Preis (in €) wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkten normiert:

  • 10 Punkte erhält das wertbare Angebot mit dem niedrigsten Preis.
  • 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Preises. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit drei Stellen nach dem Komma.

1.2 Kriterium Konzept

Im Kriterium (s .o . ) werden folgende Unterkriterien mit der jeweils angegebenen absoluten Wichtung berücksichtigt:

Konzept (Wichtung 100 %)

(Wichtung %)

(Wichtung %)

(Wichtung %)

(Wichtung %)

HVA L-StB Gewichtung der Zuschlagskriterien 04-17 Seite 1

[Seite 2]

1.3 Kriterium

Im Kriterium (s.o.) werden folgende Unterkriterien mit der jeweils angegebenen absoluten Wichtung berücksichtigt:

(Wichtung %)

(Wichtung %)

(Wichtung %)

(Wichtung %)

(Wichtung %)

2 Die Bewertung der von den Bietern zu den jeweiligen Unterkriterien in den Ziffern 1.2 und 1.3 mit dem Angebot vorzulegenden Unterlagen gemäß Nr. 3.3 der Aufforderung bzw. EU-Aufforderung zur Angebotsabgabe erfolgt über eine Punktebewertung mit 5, 7,5 bzw. 10 Punkten:

  • 10 Punkte erhält ein Bieter, wenn die Angaben im Angebot des Bieters eine optimale Erfüllung erwarten lassen.

  • 7,5 Punkte erhält ein Bieter, wenn die Angaben im Angebot des Bieters eine überdurchschnittliche Erfüllung erwarten lassen.

  • 5 Punkte erhält ein Bieter, wenn die Angaben im Angebot des Bieters eine normale Erfüllung (Einhaltung der Mindestanforderungen bzw. der Vorgaben der Ausführungsbeschreibung) erwarten lassen.

In der Anlage zu diesem Vordruck „Gewichtung der Zuschlagskriterien“ werden die Anforderungen für die Kriterien 1.2 und ggf. 1.3 beschrieben, welche in jedem Unterkriterium erfüllt sein müssen um mit der zugehörigen Punktzahl bewertet zu werden.

3 Zuschlagserteilung Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot, welches unter Berücksichtigung vorstehend genannter Kriterien und Wichtungen insgesamt den höchsten Punktwert erreicht. Bei Punktgleichheit erfolgt der Zuschlag auf das Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme.

HVA L-StB Gewichtung der Zuschlagskriterien 04-17 Seite 2

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