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HVA_L_StB_Besondere_Vertragsbedingungen.pdf

Beratung zum Kompetenzaufbau für den Drohneneinsatz in der Flurbereinigung

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 06.10.2026, 13:32 (Europe/Berlin)

Herkunft: vergabe.hessen.de

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Bezeichnung der Leistung Beratungsdienstleistung für Einsatz von Drohnen

(wie Aufforderung bzw. EU-Aufforderung zur Angebotsabgabe bzw. Aufforderung Teilnahmewettbewerb/Interessensbestätigung)

Besondere Vertragsbedingungen

1 Vergütung Besondere Bedingungen: Abschlagszahlungen und Schlusszahlung nach ZVB/VOL-StB

2 Ausführungsfristen 2.1 Beginn der Ausführung

Spätestens Werktage nach Aufforderung; Späteste Aufforderung am (Datum) Frühestens , Spätestens 14 Werktage nach Zuschlagserteilung

Frühestens am , Spätestens am (Datum)

Hinweis:

2.2 Vollendung der Ausführung in Werktagen nach Aufforderung, Zuschlagserteilung, etc.: Spätestens 660 Werktage nach Zuschlag

Einzelfristen für

2.2.1 = spätestens Werktage nach

2.2.2 = spätestens Werktage nach

2.2.3 = spätestens Werktage nach

2.2.4 = spätestens Werktage nach

2.2.5 = spätestens Werktage nach

2.3 Vollendung der Leistung nach Datum

Spätestens am (Datum)

Einzelfristen für

2.3.1 = spätestens (Datum)

2.3.2 = spätestens (Datum)

2.3.3 = spätestens (Datum)

2.3.4 = spätestens (Datum)

2.3.5 = spätestens (Datum)

HVA L-StB-Besondere Vertragsbedingungen 04-17 Seite 1

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3 Abnahme Die Leistung ist förmlich abzunehmen Ja Nein

4 Vertragsstrafen

4.1 Bei Überschreitung der Ausführungsfristen

für Beginn Vollendung Einzelfrist

der Leistung hat der Auftragnehmer für jeden Werktag, um den eine Frist überschritten wird, eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,1 % vom Wert desjenigen Teils der Leistung, der nicht genutzt werden kann, zu zahlen.

4.2 Die Summe der zu zahlenden Vertragsstrafenbeträge wird auf insgesamt 5 % der

Abrechnungssumme begrenzt.

5 Mängelansprüche

Für folgende Leistungen gelten die Verjährungsfristen für Mängelansprüche der Ergänzenden

Vertragsbedingungen bzw. des § 14 Nr. 3 VOL/B nicht, sondern

für = Jahre

für = Jahre

6 Rechnungen

Alle Rechnungen und beizufügenden Unterlagen (Wiege- und Lieferscheine etc.) sind zweifach

einzureichen; davon abweichend:

– Abschlagsrechnungen fach,

– Teilschlussrechnungen fach,

– Schlussrechnung fach,

– Unterlagen fach.

Für folgende Leistungen sind getrennte Rechnungen zu erstellen:

7 Sicherheitsleistungen Zur Vertragserfüllung werden Sicherheitsleistungen in Höhe von 5 % der Auftragssumme verlangt:

Ja Nein

HVA L-StB-Besondere Vertragsbedingungen 04-17 Seite 2

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