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DrohneFNO_Leistungsbeschreibung_Beschaffung_Dienstleistung_20260930.pdf

Beratung zum Kompetenzaufbau für den Drohneneinsatz in der Flurbereinigung

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 06.10.2026, 13:32 (Europe/Berlin)

Herkunft: vergabe.hessen.de

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Beratungsdienstleistung Kompetenzaufbau im Einsatz von Drohnen

in der Flurbereinigung

Einführung

Das Jahr 2026 markiert das 50. Jubiläum des Inkrafttretens der Neufassung des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG), dessen Ausführung die Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation (HVBG) verantwortet. Die Flurneuordnung (FNO) bietet ein Instrument zur integrierten Entwicklung des ländlichen Raumes und gestaltet unmittelbar den Alltag der Bürger.

Ein zentraler Baustein der FNO ist die Vermessung. Bisher wurden die zwischen 500 und 2000 ha großen Areale der Verfahren mit terrestrischen Methoden vermessen, die naturgemäß kosten- und zeitintensiv sind. Ein durchschnittliches Verfahren dauert etwa 20 Jahre und verhindert somit einen zügigen Wandel des ländlichen Raumes. Daher stellt die terrestrische Vermessung zunehmend ein Risiko für die FNO dar.

Auf der Suche nach einer effizienten Alternative hat eine Expertengruppe im Hessischen Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation (HLBG) im Jahr 2024 diverse Optionen untersucht und festgestellt, dass die inzwischen in der freien Wirtschaft gängige Methode der Vermessung durch unbemannte Luftfahrzeuge für diesen Zweck geeignet ist. Die Befliegung der Areale durch Drohnen wird als die beste Methode zur Entlastung der terrestrischen Vermessung und zum Einsatz in der FNO gesehen.

Die hessische Verwaltung ist sowohl der digitalen Souveränität als auch der Digitalstrategie des Landes verpflichtet. Ferner sind jährliche Einsparungen bei ansteigender Effizienz zu unternehmen. Vor diesem Hintergrund ist eine Einführung der Drohnentechnologie in die Verwaltung für die Flurbereinigung und Flurneuordnung vorgesehen.

Tabelle 1. Abkürzungen und Begriffe dieser Leistungsbeschreibung

FNOFlurneuordnung
GNSSGlobal Navigation Satellite System (globales Navigationssatellitensystem)
HLBGHessisches Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation
HMDDas hessische Ministerium für Digitalisierung und Innovation
HVBGHessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation
KIKünstliche Intelligenz
LiDARLight Detection and Ranging
NIS2Network and Information Security / EU-Richtlinie zur Cybersicherheit
SBOMSoftware Bill of Materials

Im Jahr 2025 wurde ein Konzept erarbeitet, das sich all diesen Herausforderungen stellt und dennoch das obige Ziel erreichen kann. Durch die Einführung der Drohnentechnologie in die HVBG werden folgende Ziele erreicht: Messbare Beschleunigung der FNO, maßgebliche Steigerung der Qualität der Daten, nachweisliche Erhöhung der Digitalisierung der Verwaltung, Erzeugung einer neuen hochauflösenden Geodatenquelle zur weiteren Nutzung der Daten in der hessischen Verwaltung. Daher wurden der HVBG seitens des HMD zweckgebundene Finanzmittel zur Verfügung gestellt, um dieses Konzept umzusetzen. Die vorliegende Ausschreibung ist Teil dieser Maßnahme.

Die Beschaffung zweier identischer UAV-Systeme für dieses Vorhaben erfolgt zurzeit separat. Das Ziel ist, in den nächsten drei Jahren einen Testbetrieb aufzubauen und den Übergang zum Wirkbetrieb zu ermöglichen. Im Wirkbetrieb sollen die gesamten aktiven FNO-Verfahren des Bundeslands Hessen (im Jahresdurchschnitt etwa 5.000 ha) über zwei Gruppen aus Fernpiloten und Datenproduzenten mit identischen UAV-Systemen abgedeckt werden. Es ist eine Datenerhebung mittels Photogrammetrie

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für das gesamte Areal und eine anteilige Aufnahme mittels Laserscanning bei Bedarf für vegetationsdichte Stellen geplant. Die drohnengestützte Datenverarbeitung wird optimal über eine lizenzierte Software (fähig zum verteilten Rechnen) mit den HVBG-internen IT-Ressourcen erfolgen. Das Endprodukt soll an erster Stelle der Beschleunigung der FNO-Verfahren dienen. Weitere Nutzung wird HVBG-intern sowie in Zusammenarbeit mit anderen Verwaltungen geprüft. Das HVBG-Kernteam (voraussichtlich aus sechs Personen) sowie eine separate Entwicklung in Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen und anderen Verwaltungen wird im HLBG durch eine Person koordiniert. Die HVBG schreibt nun eine Beratungsdienstleistung aus, um die Grundlage für diese Umsetzung zu schaffen.

Gegenstand der Leistung

Als eine öffentliche Verwaltung mit NIS2-Relevanz ist die HVBG zum Einhalten der digitalen Souveränität des Landes Hessen sowie der höchsten Stufe des Schutzes personenbezogener Daten verpflichtet. Daher ist eine langfristige Abhängigkeit vom Dritten, einschließlich Drittstaaten und Dienstleistern, unverzüglich zu vermeiden. Gleichwohl ist die Einführung der Drohnentechnologie in die Verwaltung, vorerst zum Zweck der Flurbereinigung, mit der Perspektive weiterer Nutzung im Dienste des Landes Hessen eine fachliche Herausforderung, welche die zeitliche Begleitung einer vertrauenswürdigen Beratungsstelle mit Expertenkompetenz notwendig macht. Daher besteht diese Ausschreibung aus einer Dienstleistung mit dem ausdrücklichen Ziel zum Kompetenzaufbau der Verwaltung innerhalb von drei Jahren ab dem Zuschlagzeitpunkt.

Der Auftragnehmer muss mindestens folgende Dienste leisten:

  • die HVBG durch den gesamten Geschäftsprozess und in drei Phasen – Testbetrieb, Übergang, und Wirkbetrieb – fachlich zu begleiten.
  • gemeinsam mit dem Kernteam der HVBG eine Reihe schriftlicher Leitfaden zur Einführung des Personals in die jeweiligen Themen zu erarbeiten.
  • in regelmäßigen Terminen mit deutschsprachigen Experten mit einschlägiger Erfahrung in Vermessung durch Drohnenbefliegung konkrete Fragstellungen bezüglich der Befliegung, der Drohnen-Behandlung, sowie der Datenverarbeitung zum Zweck der fachlichen Optimierung der Prozesse zu erörtern.
  • eine Jährliche Auswertung der Befliegungslogdateien durchzuführen und Vorschläge zur Optimierung der Befliegung zu unterbreiten.

Der Auftraggeber setzt einen regelmäßigen Austausch mit festen Servicezeiten voraus. Kernservicezeiten sind Mo - Fr. 09:00 bis 17:00 Uhr (ausgenommen an Feiertagen im Bundesland Hessen).

In einem ersten Termin wird das mit dem Angebot eingereichte Konzept, welches verbindlicher Vertragsbestandteil wird, gemeinsam mit dem Auftraggeber finalisiert. Dieses Konzept bildet die Grundlage der Zusammenarbeit für die Dauer von drei Jahren.

Das HLBG geht von einem Aufwand von 20 bis maximal 30 PT pro Kalenderjahr für diese Dienstleistung aus.

Grobkonzept Kompetenzaufbau

Mit dem Angebot ist ein Konzept einzureichen, wie der Auftragnehmer beabsichtigt, den Kompetenztaufbau zum Drohneneinsatz beim Auftraggeber umzusetzen (max. 1.000 Wörter Grafiken/Bilder können zusätzlich eingereicht werden; Konzeptteile, die diese Vorgabe überschreiten sind nicht Gegenstand der Bewertung).

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Das Konzept soll einen groben Zeitplan für Schulungen mit einzelnen Themen (Flugroutenplanung, Befliegung und Problembehebung, Datenverarbeitung für Photogrammetrie und Laserscanning, Zusammenführung der Daten in ein Endprodukt, ressourcenschonende Datenhaltung und Bereitstellung) beinhalten. Im Konzept soll dargestellt werden, wie beim Abschluss der Dienstleistung nach drei Jahren in der HVBG ein Kompetenzniveau erreicht wird, dass den Auftraggeber in die Lage versetzt, ab diesem Zeitpunkt ohne fachliche Begleitung Dritter den Geschäftsprozess durchzuführen und weiteres Personal einzuführen.

Das Konzept soll unabhängig von Drohnenmodell fundierte Kenntnisse der Drohnentechnologie über drei Jahre übermitteln und besonders bei der Datenverarbeitung – unabhängig von der eingesetzten Software – die Grundlagen der Erstellung eines Orthofotos oder Erstellung eines punktwolken- basierten Geländemodels aus Drohnendaten übermitteln. Ein digitales Werkzeug zur Dokumentation und Kommunikation soll vorgeschlagen werden. Der Einsatz einer browserbasierten Open-Source Software ist ausdrücklich erwünscht.

Bieter haben mit dem Angebot in diesem Konzept zu plausibilisieren, wie die Anforderungen an die Cybersicherheit eingehalten werden. Darzustellen sind der vollständige Datenerfassungs- und Verarbeitungsvorgang sowie der Einsatz von KI.

In intensiver Zusammenarbeit zwischen dem Kernteam DrohneFNO der HVBG und dem Dienstleister sollen in regelmäßigen vorbereiteten Terminen Leitfaden und Schulungsunterlagen entstehen und konkrete Fragestellungen erörtert werden. Die fachliche Begleitung muss in deutscher Sprache erfolgen. Mindestens eine feste Kontaktperson seitens der Dienstleistung muss im Konzept für die Gesamtdauer der Vertragszeit bekannt gegeben werden. Der eventuelle Einsatz von KI muss im Konzept deutlich klargestellt werden und bedarf einer Zustimmung vor jedem weiteren Verwendungsfall.

Rahmenbedienungen

Die Leistungsbeschreibung ist an den folgenden Anforderungen gebunden.

Fachliche Anforderungen

Alle angebotenen Leistungen sollen das Ziel verfolgen, drei Jahre lang die HVBG zu begleiten und das Personal innerhalb dieser Zeit auf einen ausreichenden Kenntnisstand zu bringen, sodass sie fortan ohne weitere Beratung und Begleitung der Dienstleister die Befliegungen vorbereiten, durchführen, und die Daten aufarbeiten und zum endgültigen Produkt verarbeiten können. Zudem müssen praktische Leitfaden zur künftigen Einführung neuen Personals entstehen, die auf die Bedürfnisse und Besonderheiten des Verfahrens in HVBG angepasst sind.

Besondere Anforderungen an die Leistungserbringung

Keine der angebotenen Systeme oder Dienstleistungen darf dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Einfuhrverbot (seit 2024) widersprechen. Folgende Bedingungen gelten für Auftragsnehmer im Falle einer Beauftragung:

Der Auftragnehmer hat dem HLBG unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden nach Bekanntwerden, jeden Sicherheitsvorfall zu melden. Ein Sicherheitsvorfall ist dabei jedes Ereignis, das die Informationssicherheit in mindestens einem ihrer Grundwerte Vertraulichkeit, Verfügbarkeit oder Integrität nicht nur unerheblich beeinträchtigt.

Für verwendete Software muss der Auftragnehmer dem HLBG mit der Lieferung eine vollständige, aktuelle und maschinenlesbare Software Bill of Materials (SBOM) kostenfrei unmittelbar nach Zuschlagserteilung zur Verfügung stellen. Die SBOM muss sämtliche genutzten Drittkomponenten und

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Open-Source-Anteile transparent ausweisen. Zusätzlich bietet der AN für den Zeitraum der Vertragslaufzeit ein vollumfängliches Schwachstellenmanagement gemäß den Anforderungen des CRA. Der Auftragnehmer wird während dieses Zeitraums:

  • das Produkt kontinuierlich auf Sicherheitslücken überwachen,
  • die HVBG unverzüglich nach Bekanntwerden über kritische Schwachstellen informieren,
  • Sicherheits-Updates und Patches zur Behebung von Schwachstellen unverzüglich und kostenfrei bereitstellen.

Wird dem Auftragnehmer eine aktiv ausgenutzte Schwachstelle oder ein schwerwiegen-der Sicherheitsvorfall im gelieferten Produkt bekannt, ist er verpflichtet, dem Auftraggeber hierüber unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden, schriftlich oder in Textform zu informieren. Die Information muss alle für den Auftraggeber notwendigen Details enthalten, damit das HLBG die eigenen gesetzlichen Meldepflichten gegenüber den zuständigen Behörden fristgerecht nachkommen kann. Ein Sicherheitsvorfall ist dabei jedes Ereignis, das die Informationssicherheit in mindestens einem ihrer Grundwerte Vertraulichkeit, Verfügbarkeit oder Integrität nicht nur unerheblich beeinträchtigt.

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