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Verschwiegenheitserklärung
Beratungsauftrag zur Identifikation von Einsparpotenzialen in IT- und Medientechnik sowie der betriebswirtschaftlichen IT-Anwendungen und Kollaborationssystemen der Deutschen Welle
DW-VMS 26.0911
Der Auftragnehmer
Name
Sitz [Anschrift]
nachfolgend: Auftragnehmer
erklärt
Präambel
Im Rahmen der Leistungserbringung im Zusammenhang mit der Ausschreibung Beratungsauftrag zur Identifikation von Einsparpotenzialen in IT- und Medien- technik sowie der betriebswirtschaftlichen IT-Anwendungen und Kollaborations- systemen der Deutschen Welle erhält der Auftragnehmer Zugang zu vertrauli- chen Informationen bzgl. interner Abläufe und Organisationsstrukturen, laufender und geplanter Geschäftsvorgänge sowie Kosten- und Budgetinformati- onen, weshalb diese nur dann zur Verfügung gestellt werden, die die vorliegende Vertraulichkeitsvereinbarung unterzeichnet haben.
Dem Empfänger der vertraulichen Informationen ist bewusst, dass diese bisher weder insgesamt noch in ihren Einzelheiten bekannt oder ohne weiteres zugäng- lich waren, deshalb von wirtschaftlichem Wert sind, seitens des Inhabers durch
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angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen geschützt sind und an denen ein be- rechtigtes Interesse an deren Geheimhaltung besteht.
§ 1 Gegenstand der Erklärung
(1) „Vertrauliche Informationen“ im Sinne dieser Vereinbarung sind sämtliche in mündlicher, schriftlicher und elektronischer Form zugänglich gemachten In- formationen.
Hierzu zählen insbesondere:
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IT-Strategie
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Aufgabenplanung der DW
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Multi-Cloud-Strategie inkl. Präzisierungsdokument
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Richtlinien zur Weiterentwicklung der Medienwertschöpfungsarchitektur (RIMA)
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Dokumentation der Systemlandschaft der IT in ADOIT (Architekturrepository)
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Übersicht der geplanten und laufenden Projekte, laufende und geplante Aus- schreibungen innerhalb ITM
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Übersicht ausgewählter Produkte aus dem Produktmanagement bei ITM
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aktuelle Budget- und Budgetplanungsinformationen zu Investitionen, Betriebs- kosten, Personalkosten
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Personalstruktur
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Grundmodell der TCO-Kalkulation der DW-Rechenzentren (on Premise)
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Informationen über Nutzung, Auslastungen und Perspektiven der Produktions- einrichtungen
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Organigramme und Aufbauorganisation der relevanten DW Abteilungen und Bereiche inklusive An-gaben zu deren Kostenstellenbudgets und Kostenarten
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Sourcing-Strategie und Kooperationsmodelle mit den Landesrundfunkanstalten der ARD
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sowie sämtliche Informationen, die ihm im Rahmen der Leistungserbringung dem Auftragnehmer zugänglich gemacht werden, auch wenn diese nicht ex- plizit als „vertraulich“ kenntlich gemacht wurden.
(2) „Berechtigte Personen“ sind Mitarbeitende des Auftragnehmers und dessen Or- gane.
§ 2 Pflichten des Auftragnehmers
(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm direkt oder indirekt zur Kenntnis gekommenen vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln und sie nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Deutschen Welle Dritten, die nicht berechtigte Personen sind, weiterzuleiten oder auf sonstige Weise zugänglich zu machen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, geeignete Vorkehrungen zum Schutz der vertraulichen Informationen zu treffen.
(2) Vertrauliche Informationen werden nur an berechtigte Personen weitergege- ben, die sie aufgrund ihrer Tätigkeit zur Erreichung des Zwecks dieser Verein- barung Zugang zu vertraulichen Informationen erhalten müssen.
Eine Weitergabe an Subunternehmer, welche vom Auftragnehmer eingesetzt werden, ist nur dann zulässig, wenn die Deutsche Welle deren Einsatz ent- sprechend den Vergabeunterlagen ausdrücklich zugestimmt hat und soweit diese vertraulichen Informationen für die Erbringung der jeweiligen Leistun- gen durch den Auftragnehmer erforderlich sind („need-to-know-Prinzip). Dies gilt nur, wenn dich der Subunternehmer gegenüber dem Auftragnehmer in gleichem Umfang zur Vertraulichkeit verpflichtet hat, wie der Auftragnehmer gegenüber der Deutschen Welle im Rahmen der vorliegenden Erklärung. Da- bei muss die Weitergabe der vertraulichen Informationen durch den Subun- ternehmer ausgeschlossen sein; so weit nicht die Deutsche Welle jeweils zu- vor einer Weitergabe ausdrücklich zugestimmt hat.
(3) Der Auftragnehmer trägt dafür Sorge, dass sämtliche berechtigten Personen aus seiner Sphäre, die vertrauliche Informationen erhalten, über Inhalt und Umfang dieser Vereinbarung informiert sind und die Bestimmungen dieser Vereinbarung einhalten.
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(4) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle zur Kenntnis gelangten Informatio- nen ausschließlich zum in der Präambel genannten Zweck zu verwenden.
(5) Der Auftragnehmer wird nach Beendigung der Beauftragung und Ablauf evtl. gesetzlicher Aufbewahrungspflichten sämtliche Dokumente und Unterlagen, die vertrauliche Informationen verkörpern, zu zerstören oder löschen.
(6) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die DW unverzüglich informieren, wenn der Auftragnehmer oder dessen Mitarbeitende oder gemäß § 2 (2) eingesetzte Subunternehmer Kenntnis davon erlangen, dass vertrauliche Informationen unter Verstoß gegen diese Vereinbarung weitergegeben wurden.
§ 4 Laufzeit
Diese Vereinbarung tritt mit ihrer Unterzeichnung in Kraft und wirkt nach Beendi- gung des Auftrages bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten fort.
§ 5 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen mindestens der Textform und Zustimmung der DW.
(2) Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teil- weise unwirksam sind oder werden, oder für den Fall, dass diese Vereinba- rung unbeabsichtigte Lücken enthält, wird dadurch die Wirksamkeit der übri- gen Bestimmungen dieser Vereinbarung nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine solche wirksame Bestimmung, wie sie die Parteien unter Berücksichtigung des Zwecks dieser Vereinbarung vereinbart hätten, wenn ihnen beim Abschluss dieser Vereinbarung die Unwirksamkeit oder das Fehlen der betreffenden Bestimmung bewusst gewesen wäre.
(3) Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(4) Gerichtsstand ist Bonn.
Ort, Datum, Unterschrift (vertretungsberechtigte Person)
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