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Beratungsauftrag zur Identifikation von Einsparpo-
tenzialen in IT- und Medientechnik sowie der be-
triebswirtschaftlichen IT-Anwendungen und Kolla-
borationssystemen der Deutschen Welle
Anlage 1- Liefer- und Leistungsverzeichnis
Verhandlungsvergabe mit Teilnahmewettbewerb
• Bewerbungsbedingungen
• Besondere Vertragsbedingungen
• Leistungsbeschreibung
• Kostenzusammenstellung (Leistungsverzeichnis.xlsx)
• EVB-IT-Verträge Dienstleistung
Procurement and Travel
IT and Media Systems
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Inhaltsverzeichnis
- Vorbemerkungen .......................................................................................... 5
1.1. Auftrag der Deutschen Welle .................................................................................... 5
1.2. Zusammenfassung der ausgeschriebenen Leistungen ......................................... 6
1.3. Zeitraum der Leistungserbringung .......................................................................... 8
1.4. Hinweis zu gesetzlichen und behördlichen Regelungen bei vor Ort Besichtigungen ..................................................................................................................... 8
1.5. Verfahrensart und Vergabebestimmungen ............................................................ 8
1.6. Vertragsbestandteile .................................................................................................. 8
1.7. Unzulässige Wettbewerbsbeschränkung ................................................................ 9
1.8. Vergabeunterlagen .................................................................................................... 9
1.9. Angebot ...................................................................................................................... 13
1.10. Bietergemeinschaften ............................................................................................... 15
1.11. Hauptangebote .......................................................................................................... 15
1.12. Nebenangebote ......................................................................................................... 15
1.13. Subunternehmer ....................................................................................................... 15
1.14. Zugang zu Rechenzentren der DW ..........................................................................16
1.15. Änderungen des Angebots .......................................................................................16
1.16. Information des Bieters ............................................................................................ 17
1.17. Teilnahmewettbewerb .............................................................................................. 17
1.18. Angebotsbewertung ................................................................................................ 18
1.19. Finale Bewertungsstufe ............................................................................................19
1.20. Vergabeentscheidung .............................................................................................. 20
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1.21. Unwirksamkeitsregelung ......................................................................................... 20
1.22. Gewährung von Vorteilen ........................................................................................ 20
- Besondere Vertragsbedingungen ................................................................ 22
2.1. Gegenstand der Ausschreibung ............................................................................. 22
2.2. Leistungsumfang ...................................................................................................... 22
2.3. Preisvereinbarung .................................................................................................... 22
2.4. Termine ..................................................................................................................... 23
2.5. Ansprechpartner beim AG ....................................................................................... 24
2.6. Ansprechpartner beim AN ....................................................................................... 24
2.7. Ausführung ............................................................................................................... 24
2.8. Subunternehmer ...................................................................................................... 24
2.9. Zugang zu Rechenzentren des AG .......................................................................... 25
2.10. Vertragsstrafe ........................................................................................................... 25
2.11. Haftpflichtversicherung ........................................................................................... 26
2.12. Beratungs- und Hinweispflichten ........................................................................... 26
2.13. Gewährleistung ........................................................................................................ 27
2.14. Geheimhaltungspflicht ............................................................................................ 27
2.15. Gewährung von Vorteilen ........................................................................................ 27
2.16. Tariftreuepflicht bei der Auftragsausführung (Bundestariftreuegesetz) ........... 28
2.17. Zahlungsbedingungen ............................................................................................. 29
2.18. Abrechnung .............................................................................................................. 29
2.19. Verwendungsstelle ................................................................................................... 32
2.20. Erfüllungsort ............................................................................................................. 32
2.21. Gerichtsstand ............................................................................................................ 32
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2.22. Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers ....................................................... 32
2.23. Genehmigungen ....................................................................................................... 32
2.24. Schlussbestimmungen ............................................................................................. 32
-
Ausschlusskriterien ..................................................................................... 33
-
Leistungsbeschreibung ............................................................................... 33
4.1. Ausgangssituation .................................................................................................... 34
4.2. Zielsetzung ................................................................................................................ 35
4.3. Rahmenbedingungen .............................................................................................. 39
4.4. Beschreibung der Lose und der jeweiligen Arbeitspakete .................................. 44
-
Preisblatt/Kostenzusammenstellung („Leistungsverzeichnis.xlsx“) .............. 59
-
Bestätigung des Bieters .............................................................................. 59
-
Eigenerklärung (Insolvenz, Steuern, Sozialversicherung) ............................. 59
-
Anlage EVB-IT-Verträge Dienstleistungen .................................................... 59
-
Anlagen ...................................................................................................... 60
- Anlagen gemäß EVB-IT-Vertrag ....................................................................... 60
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Begriffsbestimmungen
AN = Auftragnehmer/Bieter
AG = Auftraggeber
DW = Deutsche Welle
LV = Liefer- und Leistungsverzeichnis
1. Vorbemerkungen
1.1. Auftrag der Deutschen Welle
Die DW ist der deutsche Auslandssender. Ihr gesetzlicher Auftrag: Sie soll
Deutschland als europäisch gewachsene Kulturnation und freiheitlich verfassten
demokratischen Rechtsstaat verständlich machen und den Austausch der Kultu-
ren und Völker fördern und zur Verbreitung der deutschen Sprache beitragen.
Die DW steht dabei für die Werte und Grundsätze der Freiheit, Demokratie, Men-
schenrechte, Rechtsstaatlichkeit und kulturellen Vielfalt. Die DW bekennt sich zu
den Rechten nach der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten
Nationen, der Europäischen Menschenrechts-konvention des Europarates und
den 17 globalen Zielen für nachhaltige Entwicklung, den „Sustainable Develop-
ment Goals“ (SDGs). Diese vorbeschriebenen Werte und Grundsätze finden ihre
Konkretisierung im Deutsche-Welle-Gesetz sowie in der „DW Declaration of Va-
lues“; die „DW Declaration of Values“ wird demder Vertrags-partnerin zur Ver-
fügung gestellt und dient als Orientierung im Rahmen der Zusammenarbeit mit
der DW.
Menschen aus 60 Nationen produzieren in der Zentrale in Bonn und am Stand-
ort Berlin ein multimediales journalistisches Angebot in 32 Sprachen. In ihrer
Akademie schult die DW Medienfachkräfte aus Entwicklungs- und Transformati-
onsländern.
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Die DW ist öffentlich-rechtlich organisiert und Mitglied der ARD. Sie wird aus
Steuermitteln des Bundes finanziert.
Der Etat 2026 beläuft sich auf rund 395,4 Millionen Euro.
Die Deutsche Welle handelt nachhaltig, sie setzt ihre Mittel und Ressourcen effi-
zient ein, reduziert ihren ökologischen Fußabdruck kontinuierlich und engagiert
sich für soziale Belange. Bis zum Jahr 2030 will sie ihre Treibhausgasemissionen
(Kernbilanz 2019) um 30 Prozent reduzieren und spätestens bis zum Jahr 2045
Nettonullemissionen erreichen. Um auch bei den indirekten Scope-3- Emissionen
(u.a. im Bereich ein-gekauften Güter und Dienstleistungen) Verbesserungen zu
realisieren, erwartet die Deutsche Welle von allen ihren Geschäftspartnern eben-
falls aktives Nachhaltigkeitsmanagement.
1.2. Zusammenfassung der ausgeschriebenen Leistungen
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrages über
ein Beratungsauftrag zur Identifikation von Einsparpotenzialen in IT- und Medi-
entechnik sowie der betriebswirtschaftlichen IT-Anwendungen und Kollaborati-
onssystemen der Deutschen Welle.
Der Beratungsauftrag wird in zwei fachlich abgegrenzte Lose aufgeteilt. Schwer-
punkt von Los 1 ist die IT- und Medientechnik entlang der Kernprozesse Redak-
tion, Produktion und Distribution. Gegenstand sind insbesondere die hierfür ein-
gesetzten zentralen und medienspezifischen Anwendungen sowie die zugehö-
rige Produktionsinfrastruktur. Los 2 umfasst die betriebswirtschaftlichen IT-An-
wendungen und Kollaborationssysteme der DW. Angebote sind möglich für ein
oder mehrere Lose.
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Abnahmemengen beziehen sich auf die maximal mögliche Gesamtlaufzeit der
Rahmenvereinbarung (4 Monate) und sind der folgenden Tabelle aufgeführt.
Vorgesehen ist ein Gesamtvolumen (Schätzmenge) von Euro 250.000,00 inkl.
19% MwSt. Die Angaben sind nicht verbindlich und es besteht keine Abnahme-
verpflichtung über Mindestabnahme hinaus.
Geschätzte Abnahmemengen je Los:
| Mindestabnah- memenge in Euro (inkl. 19% MwSt.) / Bei max. Vertragslaufzeit (inkl. optionale Zeiträume) | Geschätzte Ab- nahmemenge / in Euro (inkl. 19% MwSt.) / Bei max. Vertrags- laufzeit (inkl. op- tionale Zeit- räume) | Optionale | |||
|---|---|---|---|---|---|
| Höchstmenge / | |||||
| in Euro (inkl. | |||||
| 19% MwSt.) / | |||||
| Bei max. Ver- | |||||
| tragslaufzeit | |||||
| (inkl. optionale | |||||
| Zeiträume) | |||||
| Los 1 | 50.000,00 | 200.000,00 | 200.000,00 | ||
| Los 2 | 12.500,00 | 50.000,00 | 50.000,00 |
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1.3. Zeitraum der Leistungserbringung
Geplante Laufzeit: 01.01.2027 bis maximal 30.04.2027
1.4. Hinweis zu gesetzlichen und behördlichen Regelungen bei vor Ort Be- sichtigungen
1.4.1. Sollten im Rahmen des vorliegenden Verfahrens Orts-Besichtigungen vorgese-
hen sein, so behält sich die Deutsche Welle weiterhin vor, die Regelungen wie
z.B. zur Eindämmung der COVID-19 Pandemie an geltende gesetzliche oder be-
hördliche Bestimmungen, zum Beispiel im Hinblick auf Zugangsregelungen oder
hinsichtlich des Tragens einer Maske, etc., anzupassen.
1.5. Verfahrensart und Vergabebestimmungen
Die Vergabe der Lieferungen und Leistungen erfolgt im Rahmen einer Verhand-
lungsvergabe mit Teilnahmewettbewerb nach den Vorschriften der UVgO.
Für das Vergabeverfahren gelten die in Ziffer 1.6 aufgeführten Vergabeunterla-
gen.
Die DW wird die Angebote gemäß dem unter Kap. 1017 dargestellten Verfahren
auswerten.
1.6. Vertragsbestandteile Abweichend zu Ziffer 2.1 der Allgemeinen Einkaufsbedingungen der DW (AEB)
gelten die Vertragsbestandteile in der nachfolgenden Reihenfolge:
a. dieses Liefer- und Leistungsverzeichnis mit allen Anlagen (z.B. den dazuge-
hörigen Erläuterungen, Plänen, Detailzeichnungen mit ergänzenden techni-
schen Angaben)
b. falls Bestandteil des Vergabeverfahrens: Fragen- und Antworten-Katalog
c. falls Bestandteil des Vergabeverfahrens: Protokoll zum Bietergespräch
d. die Allgemeinen Einkaufsbedingungen der Deutschen Welle vom 1. Juli 2003
e. das bezuschlagte Angebot mit dem ausgefüllten Leistungsverzeichnis sowie
dem ausgefüllten Kriterienkatalog
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f. falls Bestandteil des Vergabeverfahrens: die Vereinbarung über die Auf-
tragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO (AVV), einschließlich der Angaben zu
den Technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM) und ggf. des IT-
Sicherheitskonzepts des Auftragnehmers
g. die Allgemeinen Bedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B)
h. einschlägige gesetzliche Normen und technische Regelungen sowie arbeits-
schutzrechtliche Bestimmungen, insbesondere:
• VDE- und DIN-Vorschriften, VBG-Richtlinien und UVV sowie EMV Richtli-
nien
• Technische Richtlinien und Pflichtenhefte der öffentlich-rechtlichen Rund-
funkanstalten (Ergonomie hinsichtlich Technik).
Im Falle von IT-Leistungen, bei denen ein EVB-IT-Vertrag Gegenstand des Verga-
beverfahrens ist, gelten abweichend von der vorstehenden Rangfolge sowie ab-
weichend zu Ziffer 2.1 der Allgemeinen Einkaufsbedingungen der DW (AEB) die
Vertragsbestandteile in der Reihenfolge wie in Ziffer 2.1 (Vertragsbestandteile)
des entsprechenden EVB-IT-Vertrags aufgeführt.
1.7. Unzulässige Wettbewerbsbeschränkung
Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren
an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausge-
schlossen.
1.8. Vergabeunterlagen
1.8.1. Die Angebotsabgabe erfolgt elektronisch, über das Vergabeportal
Eine zusätzliche Abgabe des Angebots in Papierform entfällt in diesem Fall. Die
DW behält sich vor, Änderungen oder Ergänzungen der Unterlagen oder Fragen-
Antwortenkataloge ohne besondere Bekanntmachung und Hinweis an die Bieter
lediglich auf dem elektronischen Vergabeportal oder unter
„www.dw.com/zentraleinkauf“ zugänglich zu machen und die Kommunikation mit
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dem Bieter über das Vergabeportal durchzuführen. Daher wird eine registrierte
Verwendung des Vergabeportals empfohlen.
1.8.2. Für das Preisangebot sind nur die von der DW gestellten Vordrucke zu verwen-
den. Selbstgefertigte Abschriften/Kopien oder Kurzfassungen des Leistungsver-
zeichnisses sind nur zulässig, wenn der Bieter das von der DW gestellte Leis-
tungsverzeichnis in einer besonderen Erklärung als allein verbindlich anerkennt.
Kurzfassungen des Leistungsverzeichnisses müssen mit dem von der DW ge-
stellten Leistungsverzeichnis hinsichtlich der Ordnungszahlen vollständig über-
einstimmen.
1.8.3. Enthalten die gestellten Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklar-
heiten, so hat er die DW unverzüglich vor Angebotsabgabe mindestens in Text-
form darauf hinzuweisen. Änderungen und Zusätze, sowohl manueller Natur, als
auch KI-gestützt, in den Vergabeunterlagen sind unzulässig.
Der Einsatz von KI-Systemen und KI-Modellen durch den Bieter, durch von ihm
eingesetzte Anbieter von KI-Systemen oder KI-Modellen, Unterauftragnehmer,
Erfüllungsgehilfen oder sonstige Dritte bei der Angebotserstellung und bei der
Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen ist nur im Rahmen der je-
weils geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Verordnung (EU)
2024/1689, sowie der nachfolgenden Bestimmungen zulässig.
Alle Daten, Informationen und Inhalte, die dem Bieter durch die DW zur Verfü-
gung gestellt werden oder zu denen er im Zusammenhang mit der Ausschrei-
bung, der Angebotserstellung oder der Vertragsdurchführung Zugang erhält,
sind vertraulich zu behandeln. Dies gilt insbesondere für personenbezogene Da-
ten, Geschäftsgeheimnisse, technische und betriebliche Informationen sowie für
sämtliche hieraus abgeleiteten Informationen, Analysen, Eingaben, Prompts und
Ausgaben.
Der Bieter darf Daten, Informationen oder Inhalte der DW ohne vorherige aus-
drückliche schriftliche Zustimmung der DW weder ganz noch teilweise für das
Training, die Nachschulung, die Entwicklung, das Testen, die Evaluierung zu
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einem dieser Zwecke, die Optimierung oder die sonstige Verbesserung eigener
oder fremder KI-Systeme oder KI-Modelle verwenden.
Soweit die DW keine ausdrückliche schriftliche Zustimmung zu einer Verwen-
dung für die vorgenannten Zwecke erteilt hat, dürfen Daten, Informationen oder
Inhalte der DW nur mittels solcher KI-Systeme oder KI-Modelle verarbeitet wer-
den, bei denen durch geeignete vertragliche, technische und organisatorische
Maßnahmen sichergestellt ist, dass sie nicht zu den vorgenannten Trainings-
oder Verbesserungszwecken verwendet, nicht unbefugt offengelegt und nur in
dem für die Angebotserstellung oder Leistungserbringung erforderlichen Um-
fang sowie nur für den hierfür erforderlichen Zeitraum gespeichert werden. Der
Bieter stellt sicher, dass dies auch durch von ihm eingesetzte Anbieter von KI-
Systemen oder KI-Modellen, Unterauftragnehmer, Erfüllungsgehilfen oder sons-
tige Dritte sichergestellt ist. Gesetzliche Vorgaben zum Schutz personenbezoge-
ner Daten und von Geschäftsgeheimnissen, zur Informationssicherheit sowie zu
den Rechten Dritter bleiben unberührt.
Der Bieter hat der DW auf Verlangen alle gesetzlich vorgeschriebenen sowie
sonstigen verfügbaren oder mit angemessenem Aufwand beschaffbaren Infor-
mationen und Nachweise vorzulegen, die zur Prüfung der Rechtmäßigkeit, Si-
cherheit und vertragsgemäßen Ausgestaltung des KI-Einsatzes, insbesondere
des Ausschlusses einer Nutzung von Daten der DW zu Trainings- oder Verbesse-
rungszwecken, erforderlich sind.
Diese Bestimmungen bestehen auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens
und nach Beendigung der Vertragsbeziehung fort. Soweit keine gesetzlichen
Aufbewahrungspflichten entgegenstehen, sind die betreffenden Daten, Informa-
tionen und Inhalte nach Wegfall des Verarbeitungszwecks beziehungsweise
nach Aufforderung durch die DW vollständig und unwiderruflich zu löschen.
Bei einem Verstoß gegen diese Bestimmungen behält sich der Auftraggeber vor,
den Bieter vom Vergabeverfahren auszuschließen oder – im Falle eines bereits
abgeschlossenen Vertrages – diesen außerordentlich zu kündigen. Sonstige ge-
setzliche und vertragliche Rechte und Ansprüche der DW, insbesondere Ansprü-
che auf Unterlassung, Auskunft, Löschung und Schadensersatz, bleiben
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unberührt. Durch die Abgabe des Angebots erkennt der Bieter die vorhergehen-
den Verpflichtungen ausdrücklich an.
1.8.4. Der Bieter bestätigt, dass das Angebot manuell erstellt und geprüft wurde und
mit den unveränderten Vergabeunterlagen übereinstimmt.
1.8.5. Stellt der Auftraggeber eine Änderung der Vergabeunterlagen in der beschriebe-
nen Form fest, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
1.8.6. Der Bieter nimmt die den Vergabeunterlagen beigefügten Allgemeinen Einkaufs-
bedingungen der DW und Besonderen Vertragsbedingungen der DW zur Kennt-
nis und berücksichtigt diese bei seiner Angebotsabgabe.
1.8.7. Die Vergabeunterlagen sind vertraulich. Sie dürfen weder Dritten zugänglich ge-
macht noch außerhalb dieser Angebotsabgabe verwendet werden.
1.8.8. Bezogen auf Art und Umfang der Verarbeitung von personenbezogenen Daten
durch die DW wird auf die Datenschutzhinweise verwiesen, die dem Bieter mit
den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt werden. Sofern die Verarbeitung
von personenbezogenen Daten im Auftrag der DW Gegenstand des Verfahrens
ist, schließt die DW mit dem Bieter einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach
Art. 28 DSGVO, der Bestandteil der Vergabeunterlagen wird.
1.8.9. Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind vom Bieter unter Verwendung des Bie-
terfragentemplates über das Vergabeportal an die DW zu richten. Die Fragen
müssen vor Ende der Frist zur Einreichung von Aufklärungsfragen (einsehbar im
Bietertool im Projektraum zur Ausschreibung auf der Seite "Übersicht ") einge-
reicht werden. Sollte dies nicht möglich sein, so richten Sie Ihre Fragen bitte per
Mail an ze@dw.com.
1.8.10. Die DW behält sich vor, die Antworten in anonymisierter Form und ohne beson-
dere Bekanntmachung und Hinweis an die Bieter lediglich auf dem
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elektronischen Vergabeportal oder unter „www.dw.com/zentraleinkauf“ zugäng-
lich zu machen.
1.9. Angebot
1.9.1. Das Angebot ist in all seinen Bestandteilen in deutscher Sprache abzufassen.
1.9.2. Das Angebot muss vollständig sein; unvollständige Angebote können ausge-
schlossen werden. Das Angebot muss die Preise und die in den Vergabeunterla-
gen geforderten Erklärungen und Angaben enthalten. Änderungen des Bieters
an seinen Eintragungen im Angebot müssen zweifelsfrei sein. Auf entspre-
chende Anlagen ist im Angebot hinzuweisen. Alle Eintragungen müssen doku-
mentenecht sein. Berichtigungen dürfen nur so vorgenommen werden, dass die
unrichtigen Eintragungen gestrichen und die richtigen darüber gesetzt werden.
Dabei müssen die ursprünglichen Eintragungen lesbar sein. Fehler beim Ange-
botsinhalt führen teils zwingend, teils fakultativ zum Ausschluss des Angebotes.
Entspricht der Gesamtbetrag einer Ordnungszahl (Position) nicht dem Ergebnis
der Multiplikation von Mengenansatz und Einheitspreis, so ist der Einheitspreis
maßgebend.
1.9.3. Die angebotenen Preise für einzelne Teilleistungen sowie für die Gesamtleistung
sind in der dem übersandten Leistungsverzeichnis beigefügten Kostenzusam-
menstellung einzutragen. Dabei sind die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise,
Verrechnungssätze usw.) ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbe-
trag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Ange-
botes hinzuzufügen.
1.9.4. Soweit Preisnachlässe ohne Bedingungen (z.B. bestehende Sonderkonditionen
für ARD/ZDF) gewährt werden, sind diese im Preisblatt („Leistungsverzeich-
nis.xlsx“) an der bezeichneten Stelle durchzuführen. Preisnachlässe mit Bedin-
gungen für die Zahlungsfrist (Skonti) werden nicht gewertet. Weitere Informatio-
nen dazu finden sich auch in den Ausschreibungsunterlagen in der Datei "FAQ
cosinex".
1.9.5. Digitale Angebote mit Signatur im Sinne des Signaturgesetzes dürfen nur abge-
geben werden, wenn dies in der Bekanntmachung und in den
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Vergabeunterlagen ausdrücklich zugelassen ist. Andere auf elektronischem Weg
übermittelte Angebote sind nicht zugelassen. Die elektronische Abgabe erfolgt
über das Vergabeportal (vergleiche Kapitel 1.8.1).
1.9.6. Ist im Leistungsverzeichnis bei einer Teilleistung eine Bezeichnung für ein be-
stimmtes Fabrikat mit dem Zusatz „oder gleichwertiger Art“ verwendet worden
und macht der Bieter keine Angabe, gilt das im Leistungsverzeichnis genannte
Fabrikat als angeboten. Der Bieter hat anzugeben, ob für den Gegenstand des
Angebotes ein Patent- oder Musterschutz besteht, von ihm oder einem anderen
beantragt ist oder beantragt werden soll.
1.9.7. Die Leistung kann in Teillosen vergeben werden. Mengen innerhalb des Teilloses
werden aber nicht gekürzt. Preiserhöhungen dürfen daraus nicht hergeleitet
werden.
1.9.8. Für die Bearbeitung des Angebotes wird keine Vergütung gewährt. Dem Ange-
bot beigefügte Unterlagen gehen ohne Vergütungsanspruch in das Eigentum
der DW über.
1.9.9. Das Angebot ist der DW elektronisch einzureichen. Sollte eine digitale Abgabe
nicht möglich sein, so ist das Angebot der DW im verschlossenen Doppelum-
schlag der auch für die Erteilung des Zuschlags zuständigen Abteilung Procure-
ment and Travel der DW bitte zweifach (1 Original und eine Kopie als CD-ROM)
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einzureichen. Die Beschriftung der Umschläge ist dem Anschreiben zu dieser
Ausschreibung zu entnehmen.
1.10. Bietergemeinschaften
1.10.1. Angebote von Bietergemeinschaften sind zugelassen.
1.10.2. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern un-
terzeichnete Erklärung abzugeben,
-
in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfalle erklärt ist,
-
in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des
Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem AG
rechtsverbindlich vertritt und
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften
1.10.3. Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur An-
gebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmen gebildet haben, sind nicht zu-
gelassen.
1.11. Hauptangebote
Hauptangebote sind Angebote, die alle im Leistungsverzeichnis angegebenen
Mindestanforderungen erfüllen. Ein weiteres Hauptangebot wird zugelassen.
1.12. Nebenangebote
Nebenangebote sind Angebote, die nicht alle Mindestanforderungen für Haupt-
angebote erfüllen. Nebenangebote werden nicht zugelassen.
1.13. Subunternehmer
1.13.1. Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von Subunternehmern ausführen zu
lassen, muss er in seinem Angebot Art und Umfang der durch Subunternehmer
auszuführenden Leistungen angeben und Einzelheiten in einer seinem Angebot
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beizufügenden Anlage darlegen. Dabei hat der Bieter zu versichern, dass die
Subunternehmer keine Mitarbeiter oder Ruheständler der DW einsetzen.
1.13.2. Die Referenzen von Subunternehmern sind zu benennen. Der Bieter stellt sicher,
dass Subunternehmer die Leistungen ihrerseits nicht ohne vorherige schriftliche
Zustimmung der DW weiter vergeben.
1.14. Zugang zu Rechenzentren der DW
Benötigen der Bieter und die eventuell eingesetzten Subunternehmer im Falle
der Erteilung des Zuschlages und im Rahmen der Leistungserbringung Zugang
zu Rechenzentren der DW, ist der Zutritt zur Wahrung der Vertraulichkeit und
zum Schutz der Daten der DW grundsätzlich nur unter folgender Voraussetzung
möglich:
Der Bieter hat mit dem Angebot für jede Person, die das Rechenzentrum betritt
(eigene Mitarbeitende bzw. evtl. Mitarbeitende von Subunternehmen), eine Ver-
pflichtungserklärung gegenüber der DW abzugeben unter Verwendung des den
Vergabeunterlagen beigefügten Musters.
Ist die Abgabe der Verpflichtungserklärung mit dem Angebot notwendig, so wird
die DW dies in der Auflistung der einzureichenden Dokumente entsprechend
kenntlich machen. Ist dies nicht explizit der Fall, so dient die standardmäßig bei-
gefügte Verpflichtungserklärung lediglich als Muster für die Fälle der Ziffer 2.9.1
des vorliegenden Liefer- und Leistungsverzeichnisses.
1.15. Änderungen des Angebots
1.15.1. Der Bieter kann sein Angebot bis zum Ablauf der Einreichungsfrist berichtigen,
ändern oder zurückziehen. Preisänderungen sind sowohl nach oben wie nach
unten zulässig.
1.15.2. Berichtigungen oder Änderungen des Angebotes sind der DW in gleicher Weise
wie das Angebot zuzustellen. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist kann das
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Angebot mindestens in Textform zurückgezogen werden. Zur Wirksamkeit be-
darf es stets der Unterschrift.
1.16. Information des Bieters
Die Bieter deren Angebot nichtberücksichtigt wird, werden gem. § 46 Abs. 1
UVgO über den Abschluss der Rahmenvereinbarung oder die erfolgte Zuschla-
gerteilung informiert. Der Auftraggeber unterrichtet auf Verlangen des Bewer-
bers/Bieters spätestens 15 Tage nach Eingang des Antrags den nicht berücksich-
tigten Bieter über die wesentlichen Gründe für die Ablehnung des Angebotes so-
wie die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebotes.
1.17. Teilnahmewettbewerb
Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs muss der Bieter seine Leistungsfähigkeit
hinsichtlich des Auftrages darlegen. Der AG prüft in diesem Verfahrensschritt,
welcher der späteren Angebotsphase vorausgeht, die Eignung aller Bewerber
anhand der festgelegten Eignungskriterien.
Die drei Wirtschaftsteilnehmer, die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ent-
sprechend dieser Kriterien jeweils die höchste Punktzahl erzielen, werden zur
Angebotsabgabe aufgefordert.
Daher sind Preisangaben durch den Bieter in dieser Verfahrensphase noch nicht
notwendig, sondern erst im Zuge der Angebotsabgabe. Für ungeeignete Bewer-
ber endet das Verfahren an dieser Stelle.
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1.18. Angebotsbewertung
1.18.1. Erste Bewertungsstufe
Es gelten folgende Grundvoraussetzungen für eine Teilnahme an den weiteren
Wertungsschritten. Die Nicht-Erfüllung eines Punktes führt zum Ausschluss des
Angebotes von der weiteren Wertung.
• fristgerechte Abgabe des kompletten Angebotes
• ordnungsgemäßer Verschluss des Angebotes bei Eingang
• Vollständigkeit aller Unterschriften, benannter Anlagen, Bescheinigungen
und Nachweise
• unveränderte Vergabeunterlagen
sowie:
• ein verbindlicher Festpreis für alle geforderten Lieferungen und Leistun-
gen
• die Vollständigkeit und Nachvollziehbarkeit der Angebotspreisangaben
• ein vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllter Ausschlusskriterienka-
talog.
Zudem ist eine Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Insolvenzgründen
vorzulegen (siehe Eigenerklärung).
Die Eigenerklärung ist im Wertungsschema des elektronischen Leistungsver-
zeichnisses unter „http://www.dtvp.de“ verbindlich zu bestätigen.
1.18.2. Weitere Bewertungsstufe
Im Rahmen der zweiten Bewertungsstufe erfolgt die Ermittlung des wirtschaft-
lichsten Angebotes gemäß der einfachen Richtwertmethode (UfAB) wie folgt:
Werden vom Bieter alle Ausschlusskriterien („A-Kriterien“) vollumfänglich erfüllt,
wird in der zweiten Bewertungsstufe, neben dem Preis auch, gemäß
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beigefügtem „Fragebogen zur DW- Leistungsbewertung“ die Bewertung aller quali-
tativen Bewertungskriterien ("B-Kriterien") vorgenommen.
Die Berechnungsformel für die Punkteverteilung für die zweite Bewertungsstufe
lautet wie folgt:
Ein zu bewertendes Angebot setzt sich aus Preis (P) und Leistungspunkten (L) zu-
sammen.
Die Berechnung der Gesamtpunkte (Kennzahl Z) für ein bewertendes Angebot
erfolgt nachfolgender Formel:
Z= L/P
Nach dieser Bewertung erfolgt eine Verhandlungsrunde. Die Einladungen für die
Bietergespräche werden etwa eine Woche vor Beginn des jeweiligen Gesprächs
via Vergabeplattform versandt. Die Bietergespräche sind im Zeitraum vom 18.
November und optional am 20 November 2026 vorgesehen und werden per MS-
Teams stattfinden. Wir bitten Sie diese Termine bereits vorzumerken. Die ge-
nauen Daten und Modalitäten für die Verhandlungsrunde werden zu einem spä-
teren Zeitpunkt denjenigen Bietern mitgeteilt, die zur Angebotsabgabe aufgefor-
dert wurden und ein Angebot abgegeben haben.
Nach dieser Verhandlungsrunde werden die eingeladenen Bieter zur Abgabe ei-
nes finalen Angebotes aufgefordert. Die Deutsche Welle behält sich jedoch vor,
den Auftrag gemäß §12 Abs. 4 UVgO auf Grundlage des ersten Angebotes zu
vergeben.
1.19. Finale Bewertungsstufe
In der finalen Bewertungsstufe werden die abgegebenen finalen Angebote er-
neut in Anlehnung an die „Einfache Richtwertmethode“ nach UfAB V bewertet.
Dies bedeutet, dass die finalen Angebote aufgrund des Verhältnisses von
DW- VMS 26.0911 Procurement and Travel/IT and Media Systems
Beratungsauftrag zur Identifikation von Einsparpotenzialen in IT- und Medientechnik sowie der be-
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erreichten Bewertungspunkten und korrespondierendem Preis (Bewertungs-
punkte / Preis) bewertet werden.
Der Bieter wird darüber informiert, wenn die Ausschreibung aufgehoben wird.
Im Rahmen von Verhandlungsvergaben (mit oder ohne Teilnahmewettbewerb)
Behält sich die Deutsche Welle vor, den Zuschlag gemäß §12 Abs. 4 UVgO ohne
vorherige Verhandlungen auf das Erstangebot zu erteilen.
1.20. Vergabeentscheidung
1.20.1. Die Vergabe von Lieferungen und Leistungen bedarf ab einem Auftragsvolumen
von mehr als 80.000,00 Euro netto der Zustimmung des zuständigen Gremiums
der DW und steht daher unter dem Vorbehalt der entsprechenden Genehmi-
gung.
1.20.2. Der Zuschlag gemäß § 43 UVgO wird mindestens in Textform durch die jeweili-
gen unterschriftsberechtigten Vertreter der DW im Wege des "Vier-Augen-Prin-
zips" erteilt.
1.20.3. Die Deutsche Welle behält sich vor, für den Versand von Aufträgen, Abrufen aus
Rahmenverträgen, etc. Adobe sign zu verwenden. In diesem Fall erhält die ver-
tretungsberechtigte Person Ihres Unternehmens, die bei Angebotsabgabe in
dem Dokument „Unternehmensdaten“ genannt ist, eine E-Mail von der Adresse
adobesign@adobesign.com mit der Bitte die entsprechenden vertraglichen Un-
terlagen wie z.B. Auftragsbestätigung gegenzuzeichnen.
1.21. Unwirksamkeitsregelung
Sollte eine Bestimmung dieser Bewerbungsbedingungen unwirksam sein oder
werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht be-
rührt.
1.22. Gewährung von Vorteilen
Wenn ein Bieter, sein Beauftragter oder eine mit seiner Kenntnis handelnde Per-
son jemandem Geschenke oder andere unmittelbare oder mittelbare Vorteile
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Beratungsauftrag zur Identifikation von Einsparpotenzialen in IT- und Medientechnik sowie der be-
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anbietet, verspricht oder gewährt, um durch dessen unlauteres Verhalten Vor-
teile für den Bieter zu erlangen, kann dieser Bieter vom weiteren Vergabeverfah-
ren ausgeschlossen werden.
Hat ein Bieter den Verdacht auf wettbewerbswidriges oder sonst unzulässiges
Verhalten von an dem Ausschreibungsverfahren beteiligten Personen oder von
Dritten, durch das er sich in dem Verfahren benachteiligt sieht, kann er sich ver-
traulich an die
interne Meldestelle der DW (https://whistleblowersoftware.com/secure/Hin-
weise_DW)
oder an die externe Korruptionsbeauftragte der DW wenden:
Frau Rechtsanwältin Dr. Stefanie Lejeune
Tel.: (030) 25 797 5000
https://www.goehmann.de/en/lawyers/stefanie-lejeune/
E-Mail: stefanie.lejeune@goehmann.de
wenden.
Die Rechtsanwältin ist von Gesetzes wegen berechtigt und auf Wunsch des Hin-
weisgebers verpflichtet, die Identität der hinweisgebenden Person anonym zu
halten. Nähere Informationen gibt es im Internet unter
https://www.goehmann.de/en/lawyers/stefanie-lejeune/.
DW- VMS 26.0911 Procurement and Travel/IT and Media Systems
Beratungsauftrag zur Identifikation von Einsparpotenzialen in IT- und Medientechnik sowie der be-
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2. Besondere Vertragsbedingungen
2.1. Gegenstand der Ausschreibung
Die Deutsche Welle plant den Abschluss von zwei Rahmenverträgen (je Los ein
Rahmenvertrag) über Beratungsleistungen zur Identifikation von Einsparpoten-
zialen in IT- und Medientechnik sowie der betriebswirtschaftlichen IT-Anwendun-
gen und Kollaborationssystemen der Deutschen Welle mit einer Laufzeit von Ja-
nuar 2027 bis 30. April 2027.
Der Beratungsauftrag wird in zwei fachlich abgegrenzte Lose aufgeteilt. Schwer-
punkt von Los 1 ist die IT- und Medientechnik entlang der Kernprozesse Redak-
tion, Produktion und Distribution. Gegenstand sind insbesondere die hierfür ein-
gesetzten zentralen und medienspezifischen Anwendungen sowie die zugehö-
rige Produktionsinfrastruktur. Los 2 umfasst die betriebswirtschaftlichen IT-An-
wendungen und Kollaborationssysteme der DW. Angebote sind möglich für ein
oder mehrere Lose.
2.2. Leistungsumfang
2.2.1. Menge, Art und Umfang der anzubietenden Lieferungen und Leistungen müs-
sen derart sein, dass alle Anforderungen aus dem Leistungsverzeichnis erfüllt
werden.
2.2.2. Die angebotenen Lieferungen und Leistungen werden mindestens nach dem
neuesten Stand der Technik, nach den Vorschriften des Gesetzgebers, der Auf-
sichtsbehörden, der Berufsgenossenschaften und den bestehenden Vorschriften
und Richtlinien hinsichtlich Ausführung, Arbeitssicherheit, Brand- und Umwelt-
schutz durchgeführt.
2.3. Preisvereinbarung
Die in dem Angebot angegebenen Preise sind, wenn nichts anderes vereinbart
ist, feste Preise. Sie verstehen sich frei Verwendungsstelle einschließlich
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Verpackung und Transport sowie einschließlich Transport- und Betriebshaft-
pflichtversicherung.
2.4. Termine
2.4.1. Die Lieferung erfolgt innerhalb von 10 Werktagen nach Auftragserteilung und
Abrufbestellung.
Der AN hat den AG unverzüglich zu informieren, sobald Ausführungsänderun-
gen abzusehen sind. Er hat den Grund der Verzögerung zu nennen und Vor-
schläge zur Abwendung von Schäden zu machen.
2.4.2. Wenn absehbar ist, dass eine Leistung nachweislich aufgrund von technischen
Mängeln im derzeitigen System nicht zu erbringen ist, muss der AN den AG un-
verzüglich davon in Kenntnis setzen.
2.4.3. Unklarheiten oder sonstige Rückfragen berechtigen den AN nicht, die genann-
ten Termine zu überschreiten. Die Termine bzw. die Ausführungsfristen sind un-
ter allen Umständen bindend.
2.4.4. Nichteinhalten der vereinbarten Lieferfristen und Termine berechtigen den AG,
ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten und von dritter Seite Ersatz zu
beschaffen. Das gilt nicht, wenn der AN nachweist, dass die Verzögerung auf
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höherer Gewalt beruht. Die Geltendmachung von Vertragsstrafen und Schaden-
ersatz wegen Verzugs bleibt vorbehalten.
2.5. Ansprechpartner beim AG
Georg Specius Procurement and Travel
Tel.: + 49 (0) 228 429-2342
E-Mail: ze@dw.com
Der AG benennt nach Auftragsvergabe verantwortliche Ansprechpartner und
Vertreter zur gegenseitigen Abstimmung und zur Klärung aller Fragen, die sich
im Laufe der Leistungserbringung ergeben.
2.6. Ansprechpartner beim AN
Der AN benennt vorab einen verantwortlichen Ansprechpartner und dessen Ver-
treter zur gegenseitigen Abstimmung und zur Klärung aller Fragen, die sich im
Laufe der Leistungserbringung ergeben. Ansprechpartner und dessen Vertreter
sind in dem beigefügten Dokument „Unternehmensdaten.pdf“ zu benennen.
2.7. Ausführung
Der AN gewährleistet, dass alle Leistungen den am Erfüllungsort geltenden Re-
geln der Technik sowie den gesetzlichen, behördlichen und berufsgenossen-
schaftlichen Bestimmungen entsprechen. Auf Verlangen des AG muss eine ent-
sprechende schriftliche Bescheinigung der zuständigen Stellen unverzüglich
vom AN beigebracht werden.
2.8. Subunternehmer
2.8.1. Sollten aufgrund der besonderen Vertragsabwicklung Subunternehmer einzu-
schalten sein, so ist hierzu unter Nennung der Firma und der verantwortlichen
Geschäftsführer eine schriftliche Genehmigung des AG einzuholen. Die Ausfüh-
rungen in Kap. 1.13 gelten insoweit sinngemäß.
2.8.2. Die Lieferungen und Leistungen des Subunternehmers gelten als eigene Liefe-
rungen oder Leistungen des Auftragnehmers. Die Gewährleistung und Haftung
des AN erstreckt sich somit auch auf die Lieferungen und Leistungen des
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Subunternehmers. Die aus der Beschäftigung von Subunternehmern anfallen-
den Steuern und Abgaben gehen zu Lasten des AN.
2.9. Zugang zu Rechenzentren des AG
Sollte sich im Rahmen der Auftragsausführung herausstellen, dass für die Leis-
tungserbringung der Zugang zu Rechenzentren der DW notwendig ist, ist der
Zugang durch den AN nur wie folgt möglich:
2.9.1. Abgabe einer Verpflichtungserklärung
Der AN hat für jede Person (eigene Mitarbeitende bzw. evtl. Mitarbeitende von
Subunternehmen), eine Verpflichtungserklärung gegenüber dem AG vorzulegen
unter Verwendung des von dem AG zur Verfügung gestellten Musters.
Der AN verpflichtet sich insbesondere, bei Änderungen hinsichtlich der einge-
setzten Mitarbeitenden den AG unaufgefordert zu informieren und dem AG vor
Begehung der Rechenzentren die Verpflichtungserklärung der betreffenden neu
eingesetzten Mitarbeitenden des AN bzw. des evtl. eingesetzten Subunterneh-
mers vorzulegen.
2.9.2. Begleitung durch berechtigte Mitarbeitende des AG
Ist die Vorlage einer Verpflichtungserklärung nicht möglich, ist der Zutritt zu Re-
chenzentren des AG auch möglich, wenn der Mitarbeitende des AN bzw. des evtl.
eingesetzten Subunternehmers durch einen berechtigten Mitarbeitenden des
AG ständig begleitet wird. Der AN ist in diesem Fall verpflichtet, den AG so früh-
zeitig wie möglich, mindestens jedoch drei Arbeitstage vor einem geplanten Zu-
gang zu Rechenzentren des AG zu informieren, um eine derartige Begleitung si-
cherzustellen. Inwieweit eine ständige Begleitung seitens des AG sichergestellt
werden kann, erfolgt in Absprache zwischen dem AN und dem AG.
2.10. Vertragsstrafe
Bei verschuldetem Nichteinhalten der bestimmten Termine kann der AG für je-
den angebrochenen Werktag vom AN eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,2% des
Abrufwertes (brutto) für die in Verzug befindliche Leistung verlangen. Insgesamt
ist die Summe der aufgrund dieser Regelung zu zahlenden Vertragsstrafen für
die in Verzug befindliche Leistung auf eine Höhe von 5% des Abrufwertes
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(brutto) beschränkt. Die Vertragsstrafe setzt keinen Schadensnachweis durch
den AG voraus. Der AG kann die Vertragsstrafe neben der Erfüllung verlangen.
Schadensersatzansprüche statt und neben der Leistung sowie das Recht zum
Rücktritt vom Vertrag bleiben unberührt. Die Vertragsstrafen werden jedoch auf
einen Schadensersatzanspruch neben der Leistung angerechnet. Abweichend
von § 341 Abs. 3 BGB kann die jeweilige Vertragsstrafe bis zur vollständigen Zah-
lung der Vergütung für die jeweilige Leistung geltend gemacht werden. Dem AN
obliegt im Falle der Verzögerung der Beweis des Nichtverschuldens.
2.11. Haftpflichtversicherung
2.11.1. Soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, weist der Auftragnehmer bei Ab-
schluss des Vertrages dem Auftraggeber nach, dass er über eine in Rahmen und
Umfang marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare
Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU verfügt.
2.11.2. Der Auftragnehmer wird diesen Versicherungsschutz bis zum Ende des Vertra-
ges aufrechterhalten, mindestens aber bis zur Verjährung der Mängelansprü-
che. Kommt der Auftragnehmer dieser Verpflichtung nicht nach, ist der Auftrag-
geber nach erfolgloser angemessener Fristsetzung zum Rücktritt vom Vertrag
berechtigt, wenn ihm ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist. Wei-
tergehende Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere Schadensersatzansprü-
che, bleiben hiervon unberührt. Nach Gesamtabnahme tritt an die Stelle des
Rücktrittsrechts das Recht zur Kündigung des Systemservices.
2.12. Beratungs- und Hinweispflichten
2.12.1. Der AN hat die Unterlagen die er vom AG erhält, auf etwaige Unstimmigkeiten
hin zu überprüfen und unverzüglich auf entdeckte oder vermutete Mängel hin-
zuweisen. Unterlässt der AN bei Unstimmigkeiten in den Unterlagen Prüfungen
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und Hinweise, so trägt er die Kosten für die Beseitigung der entstandenen Feh-
ler.
2.12.2. Vom AN angefertigte bzw. beschaffte Unterlagen sind dem AG zu Eigentum und
zur uneingeschränkten Verfügung auszuhändigen. Ein Zurückhaltungsrecht des
AN ist ausgeschlossen.
2.13. Gewährleistung
2.13.1. Die Gewährleistungsdauer beträgt mindestens 24 Monate, gerechnet vom Zeit-
punkt der Lieferung.
2.13.2. Im Gewährleistungsfalle ist der AG berechtigt, unentgeltliche Nachbesserungen
oder unentgeltliche Neuleistungen binnen einer gesetzten angemessenen Frist
zu beanspruchen. Für die Dauer einer Nachbesserung oder Instandsetzung ist
der AG auf ihr Verlangen durch Stellung von Ersatz schadlos zu halten.
2.14. Geheimhaltungspflicht
Der AN steht dafür ein, dass alle Personen, die von ihm mit der Bearbeitung und
Erfüllung des Auftrages betraut sind, die gesetzlichen Bestimmungen über den
Datenschutz beachten. Die Vertragspartner verpflichten sich, die aus der Ge-
schäftsbeziehung bekannt werdenden, nicht offenkundigen kaufmännischen
und technischen Details als Geschäftsgeheimnis zu behandeln. Unterlieferanten
sind entsprechend zu verpflichten. Erkennt einer der Vertragspartner, dass eine
geheim zu haltende Information in den Besitz eines unbefugten Dritten gelangt
oder eine geheim zu haltende Unterlage verloren gegangen ist, so wird er den
anderen Vertragspartner hiervon unverzüglich unterrichten.
2.15. Gewährung von Vorteilen
Wenn der AN, sein Beauftragter oder eine mit seiner Kenntnis handelnde Person
jemandem Geschenke oder andere unmittelbare oder mittelbare Vorteile anbie-
tet, verspricht oder gewährt, um durch dessen unlauteres Verhalten Vorteile für
den AN zu erlangen, ist der AG berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und/oder
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Schadenersatz zu verlangen. Sonstige gesetzliche oder vertragliche Rechte des
AG bleiben unberührt.
2.16. Tariftreuepflicht bei der Auftragsausführung (Bundestariftreuege- setz)
Die vom Auftragnehmer mit dem Angebot/Teilnahmeantrag abgegebene Eigen-
erklärung zur Tariftreue nach dem Bundestariftreuegesetz (BTTG) wird wesentli-
cher Bestandteil dieses Vertrags.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die in der Eigenerklärung übernommenen
Verpflichtungen zur Einhaltung der nach dem BTTG maßgeblichen Arbeitsbedin-
gungen während der gesamten Vertragslaufzeit einzuhalten.
Informationspflicht gegenüber Beschäftigten
Der Auftragnehmer informiert die eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeit-
nehmer sowie Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer spätestens am 15.
des auf den Tag der ersten Tätigkeit folgenden Monats schriftlich oder in Text-
form über deren Anspruch auf die einschlägigen Arbeitsbedingungen. Der Auf-
traggeber stellt hierfür einen Vordruck zur Verfügung (§ 4 Abs. 3 BTTG).
Nachweispflicht während der Vertragslaufzeit
Der Auftragnehmer hält vollständige und prüffähige Unterlagen zur Dokumenta-
tion der Einhaltung des Tariftreueversprechens bereit und legt diese dem Auf-
traggeber auf Verlangen innerhalb von 14 Tagen vor (§ 9 BTTG).
Die Unterlagen sind auf Anforderung der Prüfstelle Bundestariftreue bei der
Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See vorzulegen.
Vertragsstrafe
Bei schuldhaftem Verstoß gegen die Tariftreuepflicht, der durch die Prüfstelle
Bundestariftreue nach § 13 BTTG festgestellt wurde, verwirkt der Auftragnehmer
eine Vertragsstrafe in Höhe von 1% des Auftragswertes. Bei mehreren Verstößen
beträgt die Vertragsstrafe maximal 10% des Auftragswertes (§ 11 Abs. 1 BTTG).
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Der Auftraggeber muss die verwirkte Vertragsstrafe nicht vor Ende der Auftrags-
ausführung geltend machen.
Kündigungsrecht
Bei schuldhaftem Verstoß gegen die Tariftreuepflicht, der durch die Prüfstelle
Bundestariftreue nach § 13 BTTG festgestellt wurde, ist der Auftraggeber zur au-
ßerordentlichen fristlosen Kündigung des Auftragsverhältnisses berechtigt (§ 11
Abs. 2 BTTG).
Schadensersatz
Verstöße gegen die Tariftreuepflicht berechtigen den Auftraggeber zur Geltend-
machung von Schadensersatz nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften.
2.17. Zahlungsbedingungen
Die Zahlung erfolgt nach Lieferung und Rechnungslegung innerhalb einer Frist
von 30 Tagen. Falls nichts anderes vereinbart ist, nimmt der AG bei Zahlung in-
nerhalb von 14 Tagen einen Skontoabzug von 2 % vor.
2.18. Abrechnung
Hinsichtlich der Abrechnungsmodalitäten wird ergänzend um Beachtung des
Beiblattes Rechnungsstellung gebeten.
Bitte senden Sie die Rechnung ausschließlich an eine der folgenden Stellen:
- Elektronischer Weg
Seit dem 1. Januar 2024 werden Rechnungen über einen zentralen elektroni-
schen Eingangsrechnungsworkflow bearbeitet:
Schicken Sie Ihre Rechnungen ausschließlich an: dw-invoice@dw.com
Folgende Voraussetzungen sind dabei zu beachten:
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• Zulässiges Format für die Rechnung und die Anlagen ist PDF.
• Max. Datenvolumen pro E-Mail sind 10 MB.
• Jeweils nur eine PDF-Rechnung mit den dazugehörigen Anlagen pro E-Mail.
Der Name der Rechnungsdatei darf nicht das Wort „Anlage“ oder „Attachment“
beinhalten. Die Rechnungsdatei kann beispielsweise auf die Rechnungsnummer
lauten (Rechnung 122345.pdf).
Die Anlagen zur Rechnung bitte als separates PDF-Dokument anfügen. Der Da-
teiname muss den Zusatz „Anlage“ oder „Attachment“ enthalten.
• Für PDF-Dokumente sind folgende technische Einschränkungen zu beachten
a. Nicht verschlüsselt
b. Nicht passwortgeschützt
c. Auflösung 300 DPI bei PDFs mit eingebettetem TIF.
Rechnungen, die an einer anderen Stelle/E-Mail-Adresse der DW eingehen, kön-
nen nicht bezahlt werden. Diese E-Mails/Rechnungen werden Ihnen zurückge-
sandt, verbunden mit der Bitte die E-Mail-Adresse dw-invoice@dw.com zu nut-
zen.
oder
- Postweg
Sofern Sie uns Rechnungen alternativ weiterhin in Papierform auf dem Postweg
übermitteln möchten, senden Sie Ihre Rechnung bitte ausschließlich an das fol-
gende Postfach:
Deutsche Welle
Invoice
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Postfach 12 01 23
53043 Bonn
Wir bitten darum, die Rechnung nicht in doppelter Ausführung (E-Mail und
Postweg) oder inkl. einer Rechnungskopie an unsere Rechnungsadresse zu schi-
cken.
Wir erwarten eine zügige Rechnungsausstellung möglichst bis zum 15. Tag des
Folgemonats der Lieferung oder Leistung. Zur Vermeidung von Zahlungsverzö-
gerungen überprüfen Sie ihre Rechnung bitte vor Übermittlung auf vollständige
Angaben.
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2.19. Verwendungsstelle
Die Orts- und Verwendungsadressen lauten:
Bonn Deutsche Welle
Kurt-Schumacher-Straße 3
53113 Bonn
2.20. Erfüllungsort Erfüllungsort des AG ist Bonn
Erfüllungsort für Lieferungen und Leistungen ist Bonn.
Erfüllungsort für Gewährleistungsansprüche ist Bonn.
2.21. Gerichtsstand Gerichtsstand ist Bonn. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter
Ausschluss des UN-Kaufrechts.
2.22. Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers
Geschäftsbedingungen, insbesondere Zahlungs- und Lieferbedingungen des AN
gelten nur dann, wenn sie vom vorher AG ausdrücklich und schriftlich anerkannt
sind.
2.23. Genehmigungen
Alle erforderlichen Genehmigungen, soweit sie in unmittelbarem Zusammen-
hang mit den dem AN in Auftrag gegebenen Leistungen stehen und zur Durch-
führung und Abnahme dieser Leistungen erforderlich sind, sind vom AN im Ein-
vernehmen mit dem AG rechtzeitig einzuholen.
2.24. Schlussbestimmungen
Sollte sich eine Bestimmung des Vertrages als nichtig oder unwirksam erweisen,
so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Vertragspartner
sind in einem solchen Falle gehalten, die sich ergebende Lücke durch eine
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Bestimmung zu ersetzen, die dem Zweck der wegfallenden Bestimmung am
nächsten kommt.
3. Ausschlusskriterien
Die Beantwortung der Fragen durch den AN ist zwingend erforderlich. Sollten
die in den Vergabeunterlagen (siehe hierzu „http://www.dtvp.de“) gestellten Fra-
gen (Ausschlusskriterien, bzw. Ausschlusselemente) negativ beantwortet wer-
den, führt dies zwangsläufig zum Ausschluss des Bieters. Der AG wird die Erfül-
lung der Kriterien einer eigenen Bewertung unterziehen.
Die Beantwortung der Fragen durch den AN ist zwingend erforderlich.
Bitte geben Sie Ihre Antworten in den dafür vorgesehenen Feldern der Vergabe-
unterlagen (z. B. über „http://www.dtvp.de“) ein.
Weitere Erläuterungen bitte auf ein separates Papier bzw. als elektronische An-
lage bei Abgabe eines elektronischen Angebotes.
4. Leistungsbeschreibung
Vergabegegenstand:
Los 1: Beratungsleistungen zur Analyse, Bewertung und Ableitung von Maßnah-
men zur nachhaltigen Reduzierung von Betriebs-, Infrastruktur- und Anwen-
dungskosten in der IT- und Medientechniklandschaft der Deutschen Welle (DW).
Es soll eine Betrachtung sämtlicher Kosten und Aufwände durchgeführt werden.
Darüber hinaus sollen Abhängigkeiten von einzelnen Anbietern mit Blick auf
Vendor-Lock-Ins kritisch betrachtet werden.
Los 2: Beratungsleistungen zur Analyse, Bewertung und Ableitung von Maßnah-
men zur nachhaltigen Reduzierung von Betriebs-, Infrastruktur- und Anwen-
dungskosten der betriebswirtschaftlichen IT-Anwendungen und Kollaborations-
systeme der Deutschen Welle (DW). Es soll eine Betrachtung sämtlicher Kosten
und Aufwände durchgeführt werden. Darüber hinaus sollen Abhängigkeiten von
einzelnen Anbietern mit Blick auf Vendor-Lock-Ins kritisch betrachtet werden.
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4.1. Ausgangssituation
Die Deutsche Welle betreibt eine umfangreiche IT- und Medientechniklandschaft
zur Unterstützung ihrer Kernprozesse Redaktion, Produktion und Distribution.
Diese umfasst:
• zentrale Applikationen zur Content-Produktion und -Distribution
• medienspezifische Systeme (z.B. MAM, Redaktions- und Videosysteme,
Schnittplätze)
• Produktionsinfrastruktur (Studios, Speicher-, Rechen- und Netzwerkinfrastruk-
tur)
Darüber hinaus kommen „klassische“ IT-Systeme und Anwendungen sowie be-
triebswirtschaftlichen IT-Anwendungen und Kollaborationssysteme zum Einsatz,
die eine international tätige Medienorganisation zur Aufrechterhaltung aller üb-
rigen Prozesse benötigt.
Ein Teil der Systemlandschaft ist historisch gewachsen, weist teilweise Redun-
danzen auf und wird durch steigende Anforderungen (z. B. Videoformate, Archi-
vierung, Distribution, KI-Dienste, Kollaboration) und steigende Kosten (z.B. Spei-
cher, CPUs, neue Lizenzmodelle) zusätzlich belastet. Gleichzeitig ist festzustellen,
dass:
• Infrastrukturkosten inklusive Cloudkosten wesentlich durch die Anforderun-
gen dieser Anwendungen getrieben sind,
• Produktionsinfrastruktur hohe Investitions- und Betriebskosten verursacht
und
• klassische IT-Infrastruktur bereits weitgehend standardisiert ist, sodass Ein-
sparungen primär über die Anwendungen, deren Anforderungen an Infrastruk-
tur sowie deren Nutzung zu erwarten sind.
Steigenden Anforderungen und Kosten stehen einer zunehmend angespannte
Budgetsituation der DW gegenüber.
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Vor diesem Hintergrund verfolgt die DW das Ziel, strukturelle Kosten zu reduzie-
ren und gleichzeitig zukünftige Kostensteigerungen zu reduzieren, ohne dabei
die notwendigen Voraussetzungen für Digitalisierung und KI-Transformation zu
gefährden.
Organisatorisch sind die vorgenannten IT-Systeme und Applikationen der Haupt-
abteilung IT and Media Systems (ITM) zugeordnet. ITM ist zuständig für die Ge-
samtarchitektur, deren Planung und Weiterentwicklung. Der sichere und wirt-
schaftliche Betrieb aller Audio- und Videosysteme sowie sämtlicher IT-Applikatio-
nen gehört ebenso zu den Aufgaben von ITM wie der Support und die wirt-
schaftliche Fortschreibung und kontinuierliche Weiterentwicklung der Applikati-
onen und Systeme bei der DW.
4.2. Zielsetzung
Ziel des Beratungsauftrags ist die unabhängige Bewertung der IT- und Medien-
techniklandschaft der DW hinsichtlich Effizienz und Wirtschaftlichkeit. Es sollen
kurz-, mittel- und langfristige Einsparpotentiale aufgezeigt werden.
Diese sollen identifiziert sowie Optionen für eine wirtschaftliche und nachhaltige
Ausgestaltung der Systemlandschaft aufgezeigt werden. Die Untersuchung soll
sowohl kurzfristig realisierbare Maßnahmen als auch strukturelle Handlungsop-
tionen für die zukünftige Zielarchitektur und die Betriebsmodelle berücksichti-
gen.
Nicht-Ziel des Handlungsauftrags ist die detaillierte technische Neuplanung ein-
zelner Systeme oder die unmittelbare Umsetzung identifizierter Maßnahmen.
Ebenfalls nicht geschuldet sind operative Umsetzungs-begleitung über die Er-
gebnisdarstellung hinaus, rechtliche Beratungen, sowie technische Implemen-
tierung von IT-, KI- oder Automatisierungslösungen.
Folgende Kernfragen sind zu bearbeiten:
Welche Systeme, Leistungen oder Strukturen können konsolidiert, standardi-
siert, automatisiert oder gegebenenfalls abgelöst werden, ohne die Erfüllung
des Auftrags der Deutschen Welle wesentlich zu beeinträchtigen?
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Beratungsauftrag zur Identifikation von Einsparpotenzialen in IT- und Medientechnik sowie der be-
triebswirtschaftlichen IT-Anwendungen und Kollaborationssystemen der Deutschen Welle
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Welche Zielarchitektur sowie welche Sourcing-, Cloud- oder Betriebsmodelle bie-
ten die beste Perspektive hinsichtlich Wirtschaftlichkeit, Flexibilität und Zukunfts-
fähigkeit?
Welche Einspar- und Optimierungspotenziale bestehen in der aktuellen IT- und
Medientechniklandschaft hinsichtlich Anwendungen, Produktionsinfrastruktur
und Betriebsmodellen inkl. Einsparpotenziale bei Personalkosten gegenüber
Leistungen durch Dritte oder durch Beenden von Aufgaben von HA (Hauptabtei-
lung) ITM unter Wahrung der erforderlichen Service- und Betriebsqualität und
unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen der DW (z.B. Unternehmens-
strategie, steuerrechtliche, vergaberechtliche Aspekte etc.)?
Welche kurzfristigen Maßnahmen ("Quick Wins") und welche mittel- bis langfris-
tigen Strukturmaßnahmen sind prioritär umzusetzen?
Wie positioniert sich die Deutsche Welle im Vergleich zu vergleichbaren Medien-
organisationen hinsichtlich Systemlandschaft, Kostenstruktur und Betriebsmo-
dellen?
Im Einzelnen sollen:
• Exnovationspotenziale identifiziert werden (Abschaltung oder Konsolidierung
von Systemen und ggfs. Produktionsinfrastruktur)
• Standardisierungs- und Automatisierungspotentiale identifizieren
• wirtschaftlichere Alternativen zu bestehenden Anwendungen und Infrastruk-
turen ermittelt werden
• strukturelle Kosten reduziert werden (insbesondere fixe bzw. langfristig ge-
bundene Kosten sowie Personalkosten)
• Identifizierung von Einsparpotenzialen bei Sourcing-Modellen (Personalkos-
ten gegenüber Kosten für Dienstleitungen)
• Abhängigkeiten von einzelnen Anbietern / Vendor-Lock-Ins reduziert werden.
Darüber hinaus wird erwartet, dass die Beratung folgende Perspektiven ein-
nimmt (angereichert aus Best Practices):
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• Ableitung eines Target Operating Model (TOM) für die zukünftige Systemland-
schaft inkl. Bewertung von Outsourcing-Potentialen unter Prämissen der Ge-
samtwirtschaftlichkeit
• Durchführung von Vergleichen gegenüber vergleichbaren Medienhäusern
• Identifikation von Quick Wins vs. strukturellen Maßnahmen
Inwieweit können durch die ARD Tech-Unit, die Digitale Erneuerung oder sons-
tige ARD-weite Kooperations- und Standardisierungsmodelle bereitgestellte
oder geplante Leistungen, Systeme, Plattformen, Infrastrukturen und Kompe-
tenzen von der DW genutzt werden, um Kosten zu reduzieren, Doppelstrukturen
und parallele Investitionen zu vermeiden sowie Standardisierung, Resilienz und
Digitalisierung zu fördern? Dabei ist zugleich herauszuarbeiten, welche Systeme,
Leistungen und Steuerungskompetenzen aufgrund der besonderen Anforderun-
gen der DW weiterhin in eigener Verantwortung verbleiben sollten.
Fokusbereiche
Alle Abteilungen und Bereiche der Hauptabteilung ITM sollen in die Analyse ein-
bezogen werden. ITM ist in sechs Abteilungen mit jeweils einer unterschiedli-
chen Anzahl an Bereichen gegliedert. Wegen der unterschiedlichen Schwer-
punktsetzungen wird die Beratungsleistung in zwei Lose aufgeteilt.
Zum Beratungsstart durch den AG bereitgestellte Informationen
Im Rahmen der Beratungsauftrages werden dem AN diverse Informationen und
Unterlagen zur Verfügung gestellt. Aus Datenschutzgründen erfolgt dieses erst
nach Auftragsvergabe. Die unterzeichnete Vertraulichkeitserklärung ist bereits
mit Angebotsabgabe einzureichen. Hierbei handelt es sich insbesondere um:
-
IT-Strategie
-
Aufgabenplanung der DW
-
Multi-Cloud-Strategie inkl. Präzisierungsdokument
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- Richtlinien zur Weiterentwicklung der Medienwertschöpfungsarchitektur
(RIMA)
-
Dokumentation der Systemlandschaft der IT in ADOIT (Architekturrepository)
-
Übersicht der laufenden Projekte innerhalb ITM (aus PMO)
-
Übersicht ausgewählter Produkte aus dem Produktmanagement bei ITM
-
Budgetplanungsinformationen
-
Grundmodell der TCO-Kalkulation der DW-Rechenzentren (on Premise)
-
Anforderungsprozess-Dokumentation
-
Informationen über Nutzung, Auslastungen und Perspektiven der Produkti-
onseinrichtungen
- Organigramme und Aufbauorganisation der relevanten DW Abteilungen und
Bereiche inklusive An-gaben zu deren Kostenstellenbudgets und Kostenarten
- Sourcing-Strategie und Kooperationsmodelle mit den Landesrundfunkanstal-
ten der ARD
Weitere erforderliche Informationen werden im Rahmen der Arbeitspakete 1.1
und 2.1 besprochen und zur Verfügung gestellt.
Vorgehen / Methodik
Das Vorgehen soll bewusst pragmatisch und fokussiert sein und sich an den
Rahmenbedingungen der DW orientieren.
Erwartete methodische Bausteine
• Strukturierte IST-Analyse der Aufbauorganisation der Hauptabteilung ITM in-
klusive des Personalaufwandes
• Strukturierte Ist-Analyse der Systemlandschaft
• Durchführung von Use-Case- und Nutzungsanalysen (z.B. Auslastung, Bedarf)
• Identifikation von Handlungsfeldern mit priorisierten Maßnahmen
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• Quantitative Bewertung ausgewählter Maßnahmen (TCO nur selektiv, da auf-
wändig)
• Abstimmung der Ergebnisse mit Fachbereichen
Vorgehensprinzipien
• Fokus auf schnell wirksame Hebel („Quick Wins“) und strukturelle Maßnah-
men
• Nutzung vorhandener Daten und Informationen und pragmatischer Näherun-
gen
• Kein „Overengineering“ mit Blick auf Aufwände für Erhebung (insb. keine voll-
umfänglichen TCO-Modelle für alle Systeme)
• Alle für die Bewertung des AN getroffenen impliziten Annahmen müssen bei
der Abgabe von Empfehlungen explizit benannt und transparent gemacht wer-
den.
4.3. Rahmenbedingungen 4.3.1. Allgemeine Anforderungen
In den folgenden Arbeitspaketen werden die erwarteten Leistungen und Liefer-
gegenstände beschrieben. Die Analysen sollen durch den AN federführend ge-
plant und durchgeführt werden.
Die Leistungserbringung soll kurzfristig nach Auftragsvergabe starten und bis
zum 30.04.2027 abgeschlossen werden. Die Ergebnisse der Beratung sind vom
AN zu dokumentieren. Die Dokumentation der Ergebnisse erfolgt mit den in der
DW standardmäßig eingesetzten Systemen und Tools zur Kollaboration und Do-
kumentation (MS Word, Excel, Powerpoint, Confluence). Die Kommunikation er-
folgt per Mail, Teams oder per Telefon.
Der AN hat sämtliche Sitzungen nach Vorgaben der auftraggeberseitigen Pro-
jektleitung zu protokollieren und dem AG vorzulegen.
Die Besprechungen und die zu liefernden Unterlagen sind in deutscher Sprache
zu führen.
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Der AN legt die Ressourcen- und Zeitplanung für die Beratungsleistung im Rah-
men des Angebotes in einer detaillierten Dokumentation vor. Das Vorgehen, die
Projektmethodik und die Leistungspakete des AN sind konkret und nachvollzieh-
bar zu beschreiben, inkl. Benennung der für den Beratungseinsatz vorgesehen
BeraterInnen und Beraterkategorien.
Die Klärung der konkreten Beistellleistungen der DW erfolgt vor Start der Bera-
tung in Abstimmung zwischen Projektleiterin des AN und Projektleiterin des
AG. Über die erwartete Beistellleistung hinaus, können im Verlauf der Beratung
nach Bedarf und nach Absprache zwischen AG und AN weitere Informationen er-
beten und bereitgestellt werden.
Der AN stellt für die Dauer des Projektes einen Projektleiter*in. Der AN hat zu-
dem eine stellvertretende Projektleitung zu benennen. Der Projektleiter*in des
AN informiert den Projektleiter des AG regelmäßig über den Fortschritt der Bera-
tung und stimmt ggf. Anpassungen im Vorgehen mit diesem ab. Zu Beginn der
Beratung werden zwischen Projektleiterin des AN und Projektleiterin des AG
die Intervalle und Termine für die regelmäßigen Statusgespräche abgestimmt.
Der DW-Projektleiterin und ein/e benannte/r Vertreterin steht während des
Zeitraums der Leistungserbringung zur Klärung von Fragen zur Verfügung. Nach
Absprache mit dem DW-Projektleiter*in können Gespräche, die Beantwortung
von Fragebögen o.ä. durch einzelne Mitarbeitende des AG vereinbart und durch-
geführt werden und so ergänzend zur Einsicht in bestehende Dokumentationen
beispielsweise Einblick in die Geschäftsprozesse der DW gewährt werden. Alle
Gespräche sind durch den AN in Ergebnisform zu dokumentieren.
Zu Beginn der Beratung werden die Beratungsleistungen, die durch den AN re-
mote erbracht werden können, und die Beratungsleistungen, für die eine Vor-
Ort-Präsenz erforderlich ist zwischen Projektleiterin des AN und Projektleiterin
des AG abgestimmt. Vor-Ort-Beratungen sind im Regelfall am Standort des AG in
Bonn zu erbringen. Im Ausnahmefall können vor-Ort-Beratungen am Standort
des AG in Berlin vereinbart werden. Zu den für die Kommunikation und Kollabo-
ration von AN und AG verfügbaren Systemen stimmen sich zum Start des
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Projektes AN und AG ab. Der AG erwartet, dass der AN die mit dem AG abge-
stimmten Systeme über die gesamte Projektlaufzeit nutzt.
4.3.2. Informationssicherheitsmanagement System (ISMS) der Deutsche Welle
Die Informationssicherheit ist für die Deutsche Welle ein elementares Unterneh-
mensziel, weil die DW als Medienunternehmen journalistische Informationen er-
zeugt, verarbeitet und verbreitet und somit die Integrität und Verfügbarkeit von
Daten von höchster Relevanz für das Kerngeschäft der DW ist.
Das Informationssicherheitsmanagement System (ISMS) der Deutsche Welle ba-
siert auf dem internationalen Sicherheitsstandard ISO/IEC 27001:2022. Bei den
Analysen sind diese Anforderungen zu berücksichtigen, die Informationssicher-
heit darf nicht durch vorgeschlagene Optimierungen reduziert werden.
4.3.3. Detaillierung von Prüfaspekten
Für folgende Prüfaspekte sollen die beschriebenen Details soweit anwendbar in
den unter den Arbeitspaketen beschriebenen Leistungen betrachtet werden.
• Bewertung der bestehenden Sourcing- und Betriebsmodelle:
o Untersuchung von On-Premises-, Cloud- und Hybrid-Szenarien
o Analyse möglicher Outsourcing- oder Managed-Service-Ansätze
o Analyse der Wirtschaftlichkeit alternativer Hosting- und Betriebsmodelle
• Identifikation und Bewertung von Einsparhebeln für Applikationen:
o Exnovation (Stilllegung)
o Konsolidierung
o Standardisierung
o Automatisierungspotenziale
o Anpassung von Kapazitäten und Mengengerüsten
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o Optimierung der Nutzung
o Optimierung von Lizenz- und Betriebsmodellen
o Reduktion von wirtschaftlichen Abhängigkeiten
• Auflistung und Bewertung von konkreten Einsparpotenzialen je Maßnahme:
o Beschreibung der Maßnahme
o Einmalaufwand
o Wirtschaftliches Potenzial
o Risiken
o Abhängigkeiten
o Umsetzungsdauer
o Priorität
Sach- und Personalkosten sowie mögliche Kostenverschiebungen zwischen
interner Leistungserbringung, externen Dienstleistungen, Lizenzen, Cloud-
kosten und notwendigen Steuerungsaufwänden sind vergleichend zu bewer-
ten und transparent auszuweisen.
• Quantifizierung der wirtschaftlichen und personellen Auswirkungen
Die personellen und finanziellen Auswirkungen der vorgeschlagenen Maßnah-
men sind nachvollziehbar zu quantifizieren. Dabei sind einmalige Aufwände, lau-
fende Mehr- oder Minderkosten und der erwartete jährliche Einsparungseffekt
getrennt darzustellen. Personal- beziehungsweise FTE-Effekte, Sachkosten, ex-
terne Dienstleistungen, Lizenz-, Infrastruktur- und Cloudkosten sowie notwen-
dige Steuerungs- und Provider-Management-Aufwände sind angemessen zu be-
rücksichtigen. Kostenverschiebungen und Berechnungsannahmen sind transpa-
rent auszuweisen. Auswirkungen auf Betriebsfähigkeit, Informationssicherheit,
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Datenschutz, Compliance und den Erhalt notwendiger Steuerungskompetenz
sind ebenfalls einzubeziehen.
• Erarbeitung eines Zielbilds (Target Operating Model) für die zukünftige Appli-
kationslandschaft unter Berücksichtigung von:
o Wirtschaftlichkeit
o Betriebsfähigkeit
o Zukunftsfähigkeit
o Sourcing-Strategie
o Flexibilität
o Digitaler Souveränität bzw. Abhängigkeiten von Dritten
• Benchmarking:
o Vergleich mit geeigneten Medienorganisationen
o Systemlandschaft
o Kostenstruktur
o Vergleich von Betriebsmodellen
• ARD Tech-Unit und ARD-weite Kooperationen:
Erfassung und Abgleich relevanter ARD-Vorhaben mit der DW-Landschaft sowie
Bewertung von Synergien, Doppelstrukturen, Kosten, Abhängigkeiten und Risi-
ken. Prüfung geeigneter gemeinsamer oder DW-spezifischer Lösungen, Quanti-
fizierung der Auswirkungen und Ableitung priorisierter Handlungsempfehlun-
gen.
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4.3.4. Besetzung von Rollen durch den AN
Der AG erwartet die Besetzung mindestens folgender Rollen, eine Personalunion
oder die Angabe von mehreren Mitarbeitenden zu einer Rolle ist dabei möglich:
Für Los 1:
1 Projektleiter / Lead Consultant inklusive einer Stellvertretung
1 Senior Consultant Applikationen/Enterprise Architecture
1 Senior Consultant Broadcast-/Produktionsinfrastruktur
1 Consultant/Analyst Wirtschaftlichkeitsanalyse und Sourcing mit Kenntnissen in
Datenerhebung, Kostenmodelle, Benchmarking und Vendor-Management
Für Los 2:
1 Projektleiter / Lead Consultant
1 Senior Consultant Enterprise-Applikationen/Enterprise Architecture
1 Consultant/Analyst Wirtschaftlichkeitsanalyse und Sourcing mit Kenntnissen in
Datenerhebung, Kostenmodelle, Benchmarking und Vendor-Management
4.4. Beschreibung der Lose und der jeweiligen Arbeitspakete
Nachfolgend werden die erwarteten Leistungen und Liefergegenstände der zwei
Lose inklusive den jeweiligen Arbeitspaketen (AP) je Los beschrieben. Die Leis-
tungen sollen durch den AN federführend geplant und durchgeführt werden
(siehe auch „“Rahmenbedingungen“). Die Trennung erfolgt in Lose und Arbeits-
pakete, um den unterschiedlichen fachlichen Schwerpunkten gerecht zu werden
und um eine Parallelisierung der Abarbeitung zu ermöglichen.
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4.4.1. Los 1:
Beratungsleistungen zur Analyse, Bewertung und Ableitung von Maßnahmen
zur nachhaltigen Reduzierung von Betriebs-, Infrastruktur- und Anwendungskos-
ten in der IT- und Medientechniklandschaft der Deutschen Welle (DW). Es soll
eine Betrachtung sämtlicher Kosten und Aufwände durchgeführt werden. Dar-
über hinaus sollen Abhängigkeiten von einzelnen Anbietern mit Blick auf
Vendor-Lock-Ins kritisch betrachtet werden.
AP 1.1: Projektinitiierung und Analyseplanung
Leistungen:
• Durchführung eines Projekt-Kick-offs
• Abstimmung des Untersuchungsumfangs
• Definition der einzubeziehenden Stakeholder
• Erstellung eines Analyse- und Interviewplans
• Abstimmung der Methodik mit ITM und Fachbereichen
Liefergegenstände:
• Projektplan
• Termin- und Meilensteinplan
• Stakeholder-Matrix
• Interview- und Datenerhebungskonzept
• Besprechungsprotokolle
AP 1.2: Applikationsanalyse
Die DW setzt mehrere hundert Applikationen ein. Davon sind rund 100 Schlüssel-
anwendungen, also Anwendungen, denen eine besondere Bedeutung für die
Kern- und Unterstützungsprozesse der gesamten Wertschöpfungskette
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zugesprochen werden. Der Fokus in diesem Arbeitspaket liegt bei zentralen An-
wendungen in den Kernprozessen. Die Betrachtung muss in einem Umfang er-
folgen, dass eine pragmatische Bewertung erfolgen kann.
Leistungen:
• Strukturierte Erfassung der relevanten Anwendungen und Systeme in den
Kernprozessen zur Content-Produktion und -Distribution
• Analyse von Nutzung, Kosten und Betriebsaufwand
• Bewertung der Auslastung vorhandener Kapazitäten
• Analyse bestehender Architektur- und Investitionsplanungen
• Bewertung der Anwendungen inklusive Marktüblichkeit und Zukunftsfähig-
keit
• Identifikation redundanter Funktionen und Systeme
• Bewertung von Herstellerabhängigkeiten (Vendor Lock-in)
• Bewertung der bestehenden Sourcing- und Betriebsmodelle
• Identifikation und Bewertung von Einsparhebeln für Applikationen
• Auflistung und Bewertung von konkreten Einsparpotenzialen je Maßnahme
• Entwicklung eines Zielbilds (Target Operating Model)
• Benchmarking
• Abstimmung der Realisierbarkeit der vorgeschlagenen Maßnahmen mit den
Fachbereichen
Liefergegenstände:
• alle Erfassungs-, Bewertungs- und Analyseergebnisse aus dem Punkt "Leis-
tungen"
sowie
• Darstellung wesentlicher Verbesserungsmöglichkeiten und Entwicklungspo-
tenziale
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• Zielbild für die zukünftige System- und Betriebslandschaft
• Priorisierte Handlungsempfehlungen mit Bewertung nach Nutzen, Aufwand,
Umsetzbarkeit, Risiken und zeitlicher Dringlichkeit.
• Umsetzungsroadmap mit zeitlicher Einordnung der nächsten Schritte und
möglicher Quick Wins.
AP 1.3: Analyse der Produktionsinfrastruktur
Die DW betreibt an den Standorten Bonn und Berlin sowie an diversen Auslands-
standorten Studios und Fazilitäten zur Produktion von Audio- und Video-Con-
tent. Der Fokus in diesem Arbeitspaket liegt insbesondere auf Studios, Schnitt-
plätzen, mobile Produktionseinrichtungen inklusive deren notwendiger IT- und
Medieninfrastruktur (z.B. Speicher, Server) an den Standorten Bonn und Berlin.
Bei dem Zielbild sind Anforderungen zur technischen Anbindung/Integration
von Auslandsstandorten mitzubetrachten.
Leistungen:
• Strukturierte Erfassung der Produktions- und Medieninfrastruktur
• Analyse von Nutzung, Kosten und Betriebsaufwand
• Bewertung der Auslastung vorhandener Kapazitäten
• Analyse bestehender Architektur- und Investitionsplanungen
• Analyse der Prozesse zur Bedarfsermittlung und zum Anforderungsmanage-
ment
• Abgleich der Produktionsinfrastruktur mit aktuellem und zukünftigem Pro-
duktportfolio
• Identifikation von Überkapazitäten und Ineffizienzen
• Bewertung von Herstellerabhängigkeiten (Vendor Lock-in)
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• Bewertung der bestehenden Sourcing- und Betriebsmodelle
• Identifikation und Bewertung von Einsparhebeln für Applikationen
• Auflistung und Bewertung von konkreten Einsparpotenzialen je Maßnahme
• Entwicklung eines Zielbilds (Target Operating Model)
• Benchmarking
• Abstimmung der Realisierbarkeit der vorgeschlagenen Maßnahmen mit den
Fachbereichen
Liefergegenstände:
• alle Erfassungs-, Bewertungs- und Analyseergebnisse aus dem Punkt "Leis-
tungen"
sowie
• Darstellung wesentlicher Verbesserungsmöglichkeiten und Entwicklungspo-
tenziale
• Zielbild für die zukünftige System- und Betriebslandschaft
• Priorisierte Handlungsempfehlungen mit Bewertung nach Nutzen, Aufwand,
Umsetzbarkeit, Risiken und zeitlicher Dringlichkeit.
• Umsetzungsroadmap mit zeitlicher Einordnung der nächsten Schritte und
möglicher Quick Wins.
AP 1.4: Analyse der sonstige IT-Systeme und Infrastruktur
In diesem Arbeitspaket liegt der Fokus auf die klassischen IT-Systeme und der
Infrastruktur, z.B. IT-Arbeitsplatzausstattung, IT-Support, Rechenzentren, Netz-
werke, Speicher, Server, Cloud-Infrastruktur, ex-terne Anbindungen, Asset-Ma-
nagement.
Leistungen:
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• Strukturierte Erfassung der relevanten Aufgaben, Anwendungen und Systeme
• Analyse von Nutzung, Kosten und Betriebsaufwand
• Bewertung der Auslastung vorhandener Kapazitäten
• Analyse bestehender Architektur- und Investitionsplanungen
• Bewertung der Anwendungen inklusive Marktüblichkeit und Zukunftsfähig-
keit
• Identifikation redundanter Funktionen und Systeme
• Bewertung von Herstellerabhängigkeiten (Vendor Lock-in)
• Bewertung der bestehenden Sourcing- und Betriebsmodelle
• Identifikation und Bewertung von Einsparhebeln für Applikationen
• Auflistung und Bewertung von konkreten Einsparpotenzialen je Maßnahme
• Entwicklung eines Zielbilds (Target Operating Model)
• Benchmarking
• Abstimmung der Realisierbarkeit der vorgeschlagenen Maßnahmen mit den
Fachbereichen
Liefergegenstände:
• alle Erfassungs-, Bewertungs- und Analyseergebnisse aus dem Punkt "Leis-
tungen"
sowie
• Darstellung wesentlicher Verbesserungsmöglichkeiten und Entwicklungspo-
tenziale
• Zielbild für die zukünftige System- und Betriebslandschaft
• Priorisierte Handlungsempfehlungen mit Bewertung nach Nutzen, Aufwand,
Umsetzbarkeit, Risiken und zeitlicher Dringlichkeit.
DW- VMS 26.0911 Procurement and Travel/IT and Media Systems
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• Umsetzungsroadmap mit zeitlicher Einordnung der nächsten Schritte und
möglicher Quick Wins.
AP 1.5: Analyse der Aufgaben und Anwendungen der Abteilung IT and Cyber-
security
In diesem Arbeitspaket liegt der Fokus auf die Aufgaben und Anwendungen der
Abteilung IT and Cybersecurity (ITCS). ITCS berät und entwickelt Regelungen für
die IT-Sicherheit der DW, beobachtet die Systeme der DW mit Blick auf mögliche
IT-Sicherheitsvorfälle und leitet bei Bedarf Gegenmaßnahmen ein. Darüber hin-
aus konzipiert und steuert die Abteilung Maßnahmen zur Internetzensurumge-
hung.
Leistungen:
• Strukturierte Erfassung der relevanten Aufgaben und Anwendungen
• Analyse von Nutzung, Kosten und Betriebsaufwand
• Bewertung der Auslastung vorhandener Kapazitäten
• Analyse bestehender Architektur- und Investitionsplanungen
• Bewertung der Anwendungen inklusive Marktüblichkeit und Zukunftsfähig-
keit
• Identifikation redundanter Funktionen und Systeme
• Bewertung von Herstellerabhängigkeiten (Vendor Lock-in)
• Bewertung der bestehenden Sourcing- und Betriebsmodelle
• Identifikation und Bewertung von Einsparhebeln für Applikationen
• Auflistung und Bewertung von konkreten Einsparpotenzialen je Maßnahme
• Entwicklung eines Zielbilds (Target Operating Model)
• Benchmarking
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• Abstimmung der Realisierbarkeit der vorgeschlagenen Maßnahmen mit den
Fachbereichen
Liefergegenstände:
• alle Erfassungs-, Bewertungs- und Analyseergebnisse aus dem Punkt "Leis-
tungen"
sowie
• Darstellung wesentlicher Verbesserungsmöglichkeiten und Entwicklungspo-
tenziale
• Zielbild für die zukünftige System- und Betriebslandschaft
• Priorisierte Handlungsempfehlungen mit Bewertung nach Nutzen, Aufwand,
Umsetzbarkeit, Risiken und zeitlicher Dringlichkeit.
• Umsetzungsroadmap mit zeitlicher Einordnung der nächsten Schritte und
möglicher Quick Wins.
AP 1.6: Analyse ITM Aufbauorganisation
Auf Basis der Ergebnisse der AP 1.2 bis 1.5 sollen die Abteilungen und Bereiche
von ITM betrachtet und etwaige Optimierungs-, Einsparungs- und Anpassungs-
vorschläge entwickelt werden. Hierbei handelt es sich um folgende Organisati-
onseinheiten:
HA ITM In der HA ITM sind für zentrale Aufgaben (Zentralfunktionen) zwei Berei-
che sowie das IT- und AI-Architekturmanagement und das AI-Portfoliomanage-
ment direkt der Hauptabteilung ITM zugeordnet.
Digital Product Development (DPD) übernimmt die Konzeptionierung und Ent-
wicklung der digitalen Plattformen der DW. Die Abteilung ist verantwortlich für
das System zur Eingabe und Bereitstellung von Inhalten (CMS) über verschie-
dene Ausspielwege sowie für die Beschaffung und Implementierung von Tools,
Systemen und Dienstleistungen für Online-Dienste. DPD ist ein drei Bereiche un-
tergliedert.
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Engineering and Operations (E&O) trägt die Verantwortung für einen sicheren
und wirtschaftlichen Betrieb aller Audio- und Videosysteme sowie sämtlicher IT-
Applikationen. Die Abteilung sorgt für einen qualifizierten 2nd-Level-Support so-
wie die wirtschaftliche Fortschreibung und kontinuierliche Weiterentwicklung
der Applikationen und Systeme bei der DW.
E&O ist in fünf Bereiche untergliedert.
IT and Cybersecurity (ITCS) berät und entwickelt Regelungen für die IT-Sicherheit
der DW, beobachtet die Systeme der DW mit Blick auf mögliche IT-Sicherheits-
vorfälle und leitet bei Bedarf Gegenmaßnahmen ein. Darüber hinaus konzipiert
und steuert die Abteilung Maßnahmen zur Internetzensurumgehung.
IT Infrastructure (IT Infra) stellt die IT-Arbeitsplatzausstattung bereit und betreut
diese. Die Abteilung leistet als zentraler Ansprechpartner bei Fragen und Proble-
men rund um den IT-Arbeitsplatz den 1st-Level-Support und verwaltet die IT-Be-
rechtigungen in der DW. Neben der fachlichen Verantwortung des Netzwerks so-
wie der TK-Anlage werden hier die DW-eigenen Rechenzentren betrieben. Zu-
dem verantwortet die Abteilung die Cloud-Infrastruktur sowie die Ausgabe und
Verwaltung von mobilem Equipment.
IT-Infra ist in sieben Bereiche untergliedert.
Projects ist zuständig für die Planung, Durchführung und Steuerung von Projek-
ten im redaktionellen und produktionstechnischen Umfeld sowie IT-Infrastruktur
und IT Security. Zudem ist die Abteilung zuständig für die Implementierung von
KI-Diensten in der gesamten redaktionellen Wertschöpfungskette und Broadcas-
ttechnik.
Projects ist in drei Bereiche untergliedert. Zudem ist dort das Project Manage-
ment Office (PMO) verortet.
Die folgende Abteilung Enterprise Solutions ist hier nur der Vollständigkeit er-
wähnt, eine Betrachtung erfolgt im Los 2, nicht hier im Los 1.
Enterprise Solutions (ES) ist verantwortlich für den sicheren und wirtschaftlichen
Betrieb der betriebswirtschaftlichen IT-Anwendungen und
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Kollaborationssysteme der DW. Die Abteilung übernimmt die Anpassung und Er-
neuerung bestehender Systeme sowie die Beratung und Unterstützung beim
Einsatz der Systeme. Zudem sorgt die Abteilung für eine kontinuierliche Verbes-
serung der Digitalisierung von DW-weiten Unterstützungsprozessen. Enterprise
Solutions trägt die Verantwortung zur Planung, Durchführung und Steuerung
von Projekten zur Erneuerung und Einführung von Enterprise Systemen.
ES ist in zwei Bereiche untergliedert.
Leistungen:
• Strukturierte Erfassung der Aufbauorganisation der Hauptabteilung ITM in-
klusive aller damit verbundenen Kosten (Personal, Sachmittel usw.) in allen Be-
reichen der Hauptabteilung.
• Ableitung von Optimierungspotenzialen und Einsparmöglichkeiten in den Be-
reichen und Abteilungen auf Basis der Ergebnisse aus AP 1.2 bis AP 1.5 (Prüfas-
pekte: Automatisierung, Standardisierung, Konsolidierung, Outsourcing, Steue-
rungsfähigkeit, Abhängigkeiten). Dies beinhaltet auch die Identifikation und
Quantifizierung von Einsparpotenzialen bei den Personalaufwänden gegenüber
Aufgabenübernahmen durch Dritte oder durch Beenden von Aufgaben von HA
ITM (siehe AP 1.2 bis 1.5) unter Wahrung der erforderlichen Service- und Be-
triebsqualität und unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen der DW (z.B.
Unternehmensstrategie, steuerrechtliche, vergaberechtliche Aspekte etc.). Die
Abteilung ES wird hierbei nicht betrachtet (siehe Los 2).
• Benennung von Anpassungen an der Aufbauorganisation, sofern sie sich aus
den vorgeschlagenen Optimierungsmaßnahmen ableiten lassen.
• Vergleiche mit anderen Medienorganisationen
• Abstimmung der Realisierbarkeit der vorgeschlagenen Maßnahmen mit den
Fachbereichen
• Prüfung, welche Aufgaben, Funktionen und Personalressourcen perspektivisch
durch ARD-weite Leistungserbringung, insbesondere durch die ARD Tech-Unit,
ergänzt, verändert, gebündelt oder entbehrlich werden könnten und welche
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Steuerungs-, Architektur-, Sicherheits-, Provider- und Auftraggeberkompetenzen
dauerhaft innerhalb der DW vorzuhalten sind
Liefergegenstände
• alle Erfassungs-, Bewertungs- und Analyseergebnisse aus dem Punkt "Leis-
tungen"
sowie
• Darstellung wesentlicher Verbesserungsmöglichkeiten und Entwicklungspo-
tenziale
• Priorisierte Handlungsempfehlungen mit Bewertung nach Nutzen, Aufwand,
Umsetzbarkeit, Risiken und zeitlicher Dringlichkeit.
• Umsetzungsroadmap mit zeitlicher Einordnung der nächsten Schritte und
möglicher Quick Wins.
AP 1.7: Konsolidierung der Ergebnisse sowie Abschlussbericht und Manage-
ment-Präsentation
Leistungen:
• Konsolidierung der Ergebnisse aus den Arbeitspaketen AP 1.2 bis 1.6
• Abstimmung mit Auftraggeber
Liefergegenstände:
• Kurzbericht mit Management-Präsentation mit nachvollziehbarer Herleitung
der Ergebnisse.
• Konsolidierte Darstellung wesentlicher Verbesserungsmöglichkeiten und Ent-
wicklungspotenziale
• Konsolidiertes Zielbild für die zukünftige System- und Betriebslandschaft
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Beratungsauftrag zur Identifikation von Einsparpotenzialen in IT- und Medientechnik sowie der be-
triebswirtschaftlichen IT-Anwendungen und Kollaborationssystemen der Deutschen Welle
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• Konsolidierte priorisierte Handlungsempfehlungen mit Bewertung nach Nut-
zen, Aufwand, Umsetz-barkeit, Risiken und zeitlicher Dringlichkeit
• Konsolidierte Umsetzungsroadmap mit zeitlicher Einordnung der nächsten
Schritte und möglicher Quick Wins.
• Jeweils integrierte Darstellung der Auswirkungen der ARD Tech-Unit.
• Abschlusspräsentation der wesentlichen Ergebnisse gegenüber dem Auftrag-
geber.
4.4.2. Los 2:
Beratungsleistungen zur Analyse, Bewertung und Ableitung von Maßnahmen
zur nachhaltigen Reduzierung von Betriebs-, Infrastruktur- und Anwendungskos-
ten der betriebswirtschaftlichen IT-Anwendungen und Kollaborationssysteme
der Deutschen Welle (DW). Es soll eine Betrachtung sämtlicher Kosten und Auf-
wände durchgeführt werden. Darüber hinaus sollen Abhängigkeiten von einzel-
nen Anbietern mit Blick auf Vendor-Lock-Ins kritisch betrachtet werden.
AP 2.1: Projektinitiierung und Analyseplanung
Leistungen
• Durchführung eines Projekt-Kick-offs
• Abstimmung des Untersuchungsumfangs
• Definition der einzubeziehenden Stakeholder
• Erstellung eines Analyse- und Interviewplans
• Abstimmung der Methodik mit ITM und Fachbereichen
Liefergegenstände
• Projektplan
• Termin- und Meilensteinplan
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• Stakeholder-Matrix
• Interview- und Datenerhebungskonzept
• Besprechungsprotokolle
AP 2.2: Analyse der Aufgaben und Anwendungen der Abteilung Enterprise Soluti-
ons
In diesem Arbeitspaket liegt der Fokus auf die Aufgaben und Anwendungen der
Abteilung Enterprise Solutions (ES). ES ist verantwortlich für den sicheren und
wirtschaftlichen Betrieb der betriebswirtschaftlichen IT-Anwendungen und Kolla-
borationssysteme der DW. Die Abteilung übernimmt die Anpassung und Erneue-
rung bestehender Systeme sowie die Beratung und Unterstützung beim Einsatz
der Systeme. Zudem sorgt die Abteilung für eine kontinuierliche Verbesserung
der Digitalisierung von DW-weiten Unterstützungsprozessen. Enterprise Soluti-
ons trägt die Verantwortung zur Planung, Durchführung und Steuerung von Pro-
jekten zur Erneuerung und Einführung von Enterprise Systemen.
ES ist in zwei Bereiche untergliedert.
Leistungen:
• Strukturierte Erfassung der Aufbauorganisation der Abteilung ES inklusive der
Personalkosten und FTE-Aufwände
• Analyse der Aufgaben und Personalaufwände der Abteilung ES
• Identifikation möglicher Strukturoptimierungen
• Identifikation und Quantifizierung von Einsparpotenzialen bei den Personal-
aufwänden unter Wahrung der erforderlichen Service- und Betriebsqualität.
• Strukturierte Erfassung der relevanten Anwendungen und Systeme
• Analyse von Nutzung, Kosten und Betriebsaufwand
• Bewertung der Auslastung vorhandener Kapazitäten
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• Analyse bestehender Architektur- und Investitionsplanungen
• Bewertung der Anwendungen inklusive Marktüblichkeit und Zukunftsfähig-
keit
• Identifikation redundanter Funktionen und Systeme
• Bewertung von Herstellerabhängigkeiten (Vendor Lock-in)
• Bewertung der bestehenden Sourcing- und Betriebsmodelle
• Identifikation und Bewertung von Einsparhebeln für Applikationen
• Auflistung und Bewertung von konkreten Einsparpotenzialen je Maßnahme
• Entwicklung eines Zielbilds (Target Operating Model)
• Benchmarking
• Abstimmung der Realisierbarkeit der vorgeschlagenen Maßnahmen mit den
Fachbereichen
• Bereits beschlossene, laufende oder konkret geplante Transformations-, Mig-
rations- und Ablösevorhaben sind zu berücksichtigen. Vorhandene Analyseer-
gebnisse sind zu nutzen und Doppelanalysen zu vermeiden.
• Der Abgleich umfasst auch einschlägige bestehende, beschlossene oder konk-
ret geplante Leistungen, Standards und Vorhaben der ARD Tech-Unit, der Digita-
len Erneuerung und sonstiger ARD-weiter Kooperationen.
Liefergegenstände:
• alle Erfassungs-, Bewertungs- und Analyseergebnisse aus dem Punkt "Leis-
tungen"
sowie
• Darstellung wesentlicher Verbesserungsmöglichkeiten und Entwicklungspo-
tenzialen
• Zielbild für die zukünftige System- und Betriebslandschaft
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• Priorisierte Handlungsempfehlungen mit Bewertung nach Nutzen, Aufwand,
Umsetzbarkeit, Risiken und zeitlicher Dringlichkeit.
• Umsetzungsroadmap mit zeitlicher Einordnung der nächsten Schritte und
möglicher Quick Wins.
AP 2.3: Konsolidierung der Ergebnisse sowie Abschlussbericht und Manage-
ment-Präsentation
Leistungen:
• Konsolidierung der Ergebnisse aus dem Arbeitspaketen AP 2.2
• Abstimmung mit Auftraggeber
Liefergegenstände:
• Kurzbericht mit Management-Präsentation mit nachvollziehbarer Herleitung
der Ergebnisse.
• Konsolidierte Darstellung wesentlicher Verbesserungsmöglichkeiten und Ent-
wicklungspotenziale
• Konsolidiertes Zielbild für die zukünftige System- und Betriebslandschaft
• Konsolidierte priorisierte Handlungsempfehlungen mit Bewertung nach Nut-
zen, Aufwand, Umsetzbarkeit, Risiken und zeitlicher Dringlichkeit
• Konsolidierte Umsetzungsroadmap mit zeitlicher Einordnung der nächsten
Schritte und möglicher Quick Wins.
• Jeweils integrierte Darstellung der Auswirkungen der ARD Tech-Unit.
• Abschlusspräsentation der wesentlichen Ergebnisse gegenüber dem Auftrag-
geber.
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5. Preisblatt/Kostenzusammenstellung („Leistungsverzeich-
nis.xlsx“)
In dieser Kostenübersicht sind alle Kosten vollständig, inklusive aller Dienstleis-
tungen zu nennen. Diese Übersicht dient der Zusammenfassung aller Kosten
und dem Ausweis der Gesamtsumme für einen schnellen Überblick.
Bitte geben Sie die Preise in den dafür vorgesehenen Feldern der Vergabeunter-
lagen (z. B. über „http://www.dtvp.de“) ein.
6. Bestätigung des Bieters
Hiermit werden die Vertragsbedingungen akzeptiert und die Richtigkeit der An-
gaben in der Kostenzusammenstellung bestätigt.
Die Bestätigung muss im Wertungsschema (Kriterienkatalog, bzw. Fragebogen
zur Leistungsbewertung) über „http://www.dtvp.de“ geleistet werden.
7. Eigenerklärung (Insolvenz, Steuern, Sozialversicherung)
(zur Eignung)
Die Erklärung muss im Wertungsschema über
„http://www.dtvp.de“ geleistet werden.
8. Anlage EVB-IT-Verträge Dienstleistungen
Diese Verträge stellen derzeit Muster dar, die nach Zuschlagserteilung entspre-
chend der bezuschlagten Lose (sofern in Lose unterteilt) erstellt werden.
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9. Anlagen
- Anlagen gemäß EVB-IT-Vertrag
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