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Beratungs- und Unterstützungsleistungen für IPv6-Migrationen in den Behörden und Organisationen des Bundes (IPv6-Experten) Los 2: Netzwerk- und Informationstechnik, Externe Hardware, IT-Security
Az. ZIB 14.16 - 99152/25/VV : 2
Kriterienkatalog Eignung
1. Allgemeines
Die nachfolgend geforderten Erklärungen und Nachweise müssen vorliegen, um Ihr Angebot umfassend beurteilen zu können. Fehlen Erklärungen oder Nachweise, so entscheidet die Vergabestelle gemäß § 56 Abs. 2-4 VgV über eine Nachforderung. Der Ausschluss eines Angebotes wegen fehlender Erklärungen oder Nachweise richtet sich nach § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV.
2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit gem.
§ 45 VgV
Umsatz
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (IT-Beratungsleistungen) für die letzten drei Geschäftsjahre (ein Jahresabschluss muss noch nicht erfolgt sein) anzugeben. Übersenden Sie hierzu bitte mit Angebotsabgabe eine Eigenerklärung in Form einer selbsterstellten Liste.
Der Umsatz muss mindestens 3.000.000,00 EUR pro Jahr betragen.
Im Falle von Bietergemeinschaften bzw. der Einbindung anderer Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe gemäß § 47 VgV ist für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. für jedes eignungsverleihende Unternehmen eine Eigenerklärung in Form einer selbsterstellten Liste einzureichen, welche die jeweiligen Jahreswerte der letzten drei Geschäftsjahre für jedes Mitglied der Bieterkonstellation belegt. Die Summe der Umsätze der Unternehmen muss den geforderten Mindestumsatz erreichen.
Wenn Sie für mehr als ein Los Angebote abgeben, beachten Sie bitte, dass im weiteren Los die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nur dann gegeben ist, wenn die Mindestanforderungen an den Umsatz für Los 1 und 2 summiert erfüllt werden.
Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe im Angebot dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
Beschaffungsamt des BMI, Stand: 03.09.2026 Version 01
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3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit gem. § 46
VgV
3.1 Referenzen
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte mit Angebotsabgabe eine Liste mit mindestens drei geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
● Beschreibung der ausgeführten Leistungen nach Art und Umfang, einschließlich
o ob die Leistungen auf Grund einer Rahmenvereinbarung oder eines Einzelauftrags erbracht wurden, o ob die Leistung als Haupt- oder Unteraufragnehmer erbracht wurde und o Umfang der erbrachten Leistungen in abgerechneten Personentagessätzen (PT)
● Wert des Auftrages, ● Zeitraum der Leistungserbringung, ● Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Für die Referenzen ist die Vorlage „Vordruck_Referenzen“ zu verwenden. Nutzen Sie die Vorlage sofern erforderlich bitte mehrfach. Alternativ können Sie eine selbst erstellte Referenzliste einreichen, wenn die in diesem Vordruck geforderten Angaben enthalten und übersichtlich dargestellt sind.
Es sind nur drei Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Ende der Angebotsfrist nachgereichten bedingungsgemäßen Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bewerbers nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich darüber hinaus vor, die angegebenen Referenzen durch Rückfrage bei den in den Referenzen genannten Ansprechpersonen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Ablauf der Angebotsfrist aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie, dass Sie sofern es Ihnen z. B. aus Geheimhaltungsgründen nicht möglich ist, den konkreten Auftragswert anzugeben, den Wert des Auftrags auch in Margen angeben können (bspw. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und 200.000 €).
Beschaffungsamt des BMI, Stand: 27.03.2026 Version 01 Seite 2 von 3
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Es gelten die folgenden Mindestanforderungen an die benannten Referenzen:
(1) Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (gerechnet vom Datum der letzten Leistungserbringung im jeweiligen Referenzprojekt bis zum Tag der Auftragsbekanntmachung).
(2) Der Umfang der erbrachten Leistungen umfasst mindestens 25 abgerechnete Personentage auf Seiten des Leistungserbringers unabhängig davon, ob diese auf Grundlage einer Rahmenvereinbarung oder mehrere Einzelaufträge für denselben Referenzgeber erbracht worden sind.
(3) Die Referenzaufträge müssen grundsätzlich abgeschlossen sein. Eine nicht vollständig abgeschlossen Referenzauftrag kann mit entsprechender Erläuterung benannt werden, wenn er mit seinem bereits abgeschlossenen Teil die Referenzanforderungen erfüllt. Sofern es sich um Referenzen handelt, die noch nicht abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte Leistungsstand anzugeben. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung dieser Referenz. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht berücksichtigt werden. Sofern es sich um Referenzen handelt, die noch nicht abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte Leistungsstand anzugeben. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung dieser Referenz. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht berücksichtigt werden.
3.2 Beschäftigtenzahl
Zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit ist die durchschnittliche Anzahl an Beschäftigten und Führungskräften pro Jahr in den letzten drei Geschäftsjahren im einschlägigen Geschäftsbereich in Vollzeitäquivalenten (VZÄ) anzugeben. Reichen Sie hierzu bitte mit Angebotsabgabe eine Eigenerklärung in Form einer selbsterstellten Liste ein.
Die durchschnittliche Anzahl an Fachkräften im einschlägigen Geschäftsbereich pro Geschäftsjahr muss mindestens 29 VZÄ betragen.
Im Falle von Bietergemeinschaften bzw. der Einbindung anderer Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe gemäß § 47 VgV, ist für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. für jedes eignungsverleihende Unternehmen eine Eigenerklärung in Form einer selbsterstellten Liste einzureichen, welche die jeweiligen Jahreswerte der letzten drei Geschäftsjahre für jedes Mitglied der Bieterkonstellation belegt. Die Summe der Beschäftigtenanzahl in den Unternehmen muss die Mindestanzahl erreichen.
Wenn Sie für mehr als ein Los Angebote abgeben, beachten Sie bitte, dass im weiteren Los die technische und berufliche Leistungsfähigkeit nur dann gegeben ist, wenn die Mindestanforderungen an die Beschäftigtenzahl für Los 1 und 2 summiert erfüllt werden.
Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe im Angebot dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
Beschaffungsamt des BMI, Stand: 27.03.2026 Version 01 Seite 3 von 3