1002005885_Kapitel D Los 2_EVB-IT Dienstleistungsvertrag Beratung.pdf

Beratung, Prüfung und Tests zur Barrierefreiheit bei der Polizei Nordrhein-Westfalen

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Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber ZA 4.2/1002005885/Ngk
Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer ______

Rahmenvertrag über Dienstleistungen Los 2 Inhaltsangabe

1 Gegenstand und Bestandteile des Vertrages ......................................................................................................................... 2

1.1 Vertragsgegenstand ...................................................................................................................................................... 2

1.2 Vertragsbestandteile ..................................................................................................................................................... 3

2 Überblick über die vereinbarten Leistungen ........................................................................................................................... 4

3 Beschreibung der Leistungen/Laufzeit und Kündigung .......................................................................................................... 4

3.1 Art, Umfang und Termine .............................................................................................................................................. 4

3.2 Einmalig zu erbringende Leistungen ............................................................................................................................. 4

3.3 Regelmäßig zu erbringende Leistungen ........................................................................................................................ 4

3.4 Leistungen, die nur auf Abruf erbracht werden sollen .................................................................................................... 5

3.5 Abweichende Kündigungsregelung ............................................................................................................................... 5

3.6 Leistungsort………………………………………………………………………………………………………………………….5

4 Vergütung .............................................................................................................................................................................. 6

4.1 Vergütung nach Aufwand .............................................................................................................................................. 6

4.1.1 Kategorien .............................................................................................................................................................. 6

4.1.2 Abweichende Regelungen für die Bestimmung und Vergütung von Personentagessätzen ..................................... 7

4.1.3 Reisekosten/Nebenkosten*/Materialkosten/Reisezeiten ......................................................................................... 7

4.1.4 Preisanpassung ..................................................................................................................................................... 7

4.1.5 Fälligkeit und Zahlung ............................................................................................................................................ 7

4.1.6 Besondere Bestimmungen zur Vergütung nach Aufwand ....................................................................................... 7

4.2 Vergütung zum Pauschalfestpreis ................................................................................................................................. 8

4.3 Rechnungsadresse ....................................................................................................................................................... 8

5 Service- und Reaktionszeiten* ............................................................................................................................................... 8

5.1 Servicezeiten* ............................................................................................................................................................... 8

5.2 Reaktionszeiten* ........................................................................................................................................................... 8

6 Ansprechpartner .................................................................................................................................................................... 9

7 Besondere Anforderungen an Mitarbeiter des Auftragnehmers .............................................................................................. 9

8 Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers .............................................................................................................................. 9

9 Abweichende Nutzungsrechte an den Leistungsergebnissen, Erfindungen ............................................................................ 9

10 Quellcode* und Software Bill of Materials (SBOM) ............................................................................................................... 10

11 Abweichende Haftungsregelungen ...................................................................................................................................... 11

12 Vertragsstrafen .................................................................................................................................................................... 11

13 Weitere Regelungen ............................................................................................................................................................ 11

13.1 Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit............................................................................................................... 11

13.2 Haftpflichtversicherung ............................................................................................................................................... 14

13.3 Teleservice* ................................................................................................................................................................ 15

13.4 Dokumentations- und Berichtspflichten ....................................................................................................................... 15

13.5 Interessenkonflikt ........................................................................................................................................................ 15

14 Pflichten nach Vertragsende ................................................................................................................................................ 15

15 Sonstige Vereinbarungen .................................................................................................................................................... 15

15.1 Verzug………………………………………………………………………………………………………………………………15

15.2 Unterauftragnehmer……………………………………………………………………………………………………………….15

15.3 Schutzrechte Dritter……………………………………………………………………………………………………………….15

16 Schlussbestimmungen…………………………………………………………………………………………………………………..16

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Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber ZA 4.2/1002005885/Ngk
Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer ______

Vertrag über-Dienstleistungen

Zwischen

dem Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW (LZPD NRW), Schifferstraße 10, 47059 Duisburg, vertreten durch die Direktorin in Vertretung

— im Folgenden „Auftraggeber“ genannt —

und

— im Folgenden „Auftragnehmer“ genannt —

wird folgender Vertrag geschlossen:

1 Gegenstand und Bestandteile des Vertrages

1.1 Vertragsgegenstand

Gegenstand des Vertrages sind Dienstleistungen in Form von Beratungsleistungen gemäß der Leistungsbeschreibung (Kapitel B Los 1) des offenen Verfahrens ZA 4.2/1002005885/Ngk für die Polizei NRW.

Der vom Auftraggeber nach aktueller Rechtsprechung des EuGH (Urt. v. 17.06.2021, C-23/20) anzugebende Höchstwert der nach dieser Rahmenvereinbarung zu erbringenden Dienstleistungen beträgt 360.000,- Euro (netto) über die Laufzeit dieser Rahmenvereinbarung von maximal 6 Jahren ab Zuschlagserteilung.

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Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber ZA 4.2/1002005885/Ngk
Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer ______

1.2 Vertragsbestandteile Es gelten als Vertragsbestandteile:

1.2.1 dieser Vertragstext mit den folgenden Anlagen:

Anlagen zum EVB-IT Dienstvertrag
Anlage Nr.BezeichnungDatum/ VersionAnzahl Seiten
1234
01Leistungsbeschreibung Los 221.09.202621
02die Bieterfragen und Antworten im Verfahren
03Formular „Referenz Mindestanforderung Personal (Profil Senior Consultant)21.09.20269
04Das Angebot des Auftragnehmers vom (xx.xx.2026) mit den zugehörigen Formularen zur Eignung
05Das Preisblatt Los 2 zum Ausschreibungsverfahren21.09.20261
06Die Zusätzliche Vertragsbedingungen des Landes NRW (ZVB – NRW) (Formular 512 EU)02/202416
07Die Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW (Formular 513 EU)10/20182
08Merkblatt zur Behandlung von Verschlusssachen VS-NfD (Anlage D01)21.09.20262
09Nachweis über die Verpflichtung (zu § 4 Abs. 1 VSA) (Anlage D02)21.09.20261
10Klausel Datenschutz (Anlage D03)21.09.202611
11Formular Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung (Anlage D04)21.09.20261
12EVB_IT_Dienstleistung_AGB (Anlage D05)01.03.202615

☒ Es gelten die Anlagen in folgender Rangfolge 01 bis 12.

1.2.2 die Ergänzenden Vertragsbedingungen für IT-Dienstleistungen (EVB-IT Dienstleistungs-AGB) in der bei Bereitstellung der Vergabeunterlagen geltenden Fassung einschließlich der Muster 1 und 2

1.2.3 sowie nachrangig die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der bei Bereitstellung der Vergabeunterlagen geltenden Fassung.

Die EVB-IT Dienstleistungs-AGB stehen unter evb-it.gov.de zur Einsichtnahme bereit. Die VOL/B wurde im Bundesanzeiger AT Nr. 178a vom 23. September 2003 veröffentlicht.

Soweit Allgemeine Geschäftsbedingungen im Sinne von § 305 BGB in den hier referenzierten Dokumenten des Auftragnehmers bzw. den sonstigen vom Auftragnehmer beigefügten Anlagen zu diesem Vertrag Regelungen in den EVB-IT Dienstleistungs-AGB widersprechen, sind sie ausgeschlossen, soweit nicht eine anderweitige Vereinbarung in den EVB-IT Dienstleistungs-AGB zugelassen ist.

Weitere Geschäftsbedingungen sind ausgeschlossen, soweit in diesem Vertrag nichts anderes vereinbart ist. Für alle in diesem Vertrag genannten Beträge gilt einheitlich der Euro als Währung. Die vereinbarten Vergütungen verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit Umsatzsteuerpflicht besteht.

Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Dienstleistungs-AGB definiert.

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EVB-IT Dienstvertrag Seite 4 von 16 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber ZA 4.2/1002005885/Ngk Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer ______

2 Überblick über die vereinbarten Leistungen Der Auftragnehmer erbringt für den Auftraggeber folgende Dienstleistungen:

Erstellung eines Konzepts zur weiteren Standardisierung von Hilfsmitteln zur Ausstattung barrierefreier Arbeitsplätze Initiierung und Umsetzung der weitestgehenden Standardisierung von Hilfsmitteln in Zusammenarbeit mit den Fachbereichen des LZPD NRW Beratung zur produktneutralen Vorbereitung von Beschaffungsvorgängen für Hilfsmittel Unterstützung bei der konkreten Einzelfallberatung von Polizeibehörden in NRW bei der Ausstattung barrierefreier Arbeitsplätze im Bedarfsfall Analysieren und Gestalten von Prozessen zur Einbindung des Kompetenzzentrums für Barrierefreiheit in die Prozesse der Polizeibehörden bei der Ausstattung barrierefreier Arbeitsplätze Vernetzung

3 Beschreibung der Leistungen/Laufzeit und Kündigung

Die Leistungspflicht aus diesem Vertrag wird durch die Erteilung von Einzelaufträgen gem. Nummer 3.4 begründet („Abrufe“). Abrufberechtigt ist das LZPD NRW. Eine Abrufverpflichtung des Auftraggebers ist nicht gegeben.

3.1 Art, Umfang und Termine Art, Umfang und Termine der zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus der folgenden Tabelle (Termin- und Leistungsplan):

Lfd.Leistung (ggf. Verweis auf Anlage)Ort der LeistungMVD1Beginn²Ende/Termin3
Nr.
FußnoteErläuterung
1MVD = Mindestvertragsdauer
2wenn keine Vorgabe für Beginn, dann Feld leer lassen
3z. B. festes Datum ggf. mit Uhrzeit oder „nach 48 Monaten“ (wenn Vertrag unbefristet, dann Feld leer lassen)

☐ Feiertage im Sinne dieses Vertrages sind die Feiertage in _____ (siehe Ziffer 5.1 EVB-IT Dienstleistungs- AGB).

3.2 Einmalig zu erbringende Leistungen ☐ Die Leistungen gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr. _____ werden einmalig erbracht.

3.3 Regelmäßig zu erbringende Leistungen ☐ Die Leistungen gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr. _____ werden

☐ in folgendem Zyklus erbracht:

☐ wöchentlich

☐ monatlich jeweils

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Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber ZA 4.2/1002005885/Ngk
Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer ______

☐ an folgenden Tagen: _____ (Wochentag(e) bzw. bei monatlichen Zyklen auch „1. Montag im Monat“) ☐ in der Zeit von _____ bis _____ (Uhrzeit), nicht jedoch an Feiertagen.

☐ in folgenden Zyklen zu folgenden Zeiten erbracht: _____.

3.4 Leistungen, die nur auf Abruf erbracht werden sollen ☒ Die Leistungen werden nur auf Abruf erbracht.

☒ Der Vorlauf für den Abruf beträgt grundsätzlich einen Werktag, sofern sich die Parteien nicht auf einen abweichenden Beginn der Leistungserbringung verständigt haben. ☐ Die geschätzte Abnahme beträgt _____ (Stunden/Tage) pro _____ (z. B. Vertragsmonat/Vertragsquartal/Vertragsjahr/Vertragslaufzeit). ☐ Die vereinbarte Mindestabnahme beträgt _____ (Stunden/Tage) pro _____ (z. B. Vertragsmonat, Vertragsquartal, Vertragsjahr, Vertragslaufzeit). ☐ Die Mindestabnahme für Leistungen, die Reisen erforderlich machen, beträgt pro Abruf _____ (Stunden/Tage). Soweit Leistungen nur auf Abruf zu erbringen sind, hält sich der Auftragnehmer in dem vorgenannten Zeitraum zur Leistungserbringung bereit.

3.5 Abweichende Kündigungsregelung

Abweichend von Ziffer 15.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB gelten für die Vertragslaufzeit und die Kündigung des Vertrags folgende Regelung: 3.5.1 Der Vertrag tritt mit Zuschlagserteilung auf das Angebot des Auftragnehmers vom (…) in Kraft. Der Vertrag gilt von diesem Zeitpunkt an für die Dauer von 2 Jahren („Mindestlaufzeit“). Eine Unterzeichnung der Rahmenvereinbarung durch die Parteien erfolgt nicht. 3.5.2 Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich diese Rahmenvereinbarung jeweils um ein Jahr, jedoch insgesamt nicht öfter als vier Mal, sofern sie nicht mindestens drei Monate vor Ablauf durch den Auftraggeber schriftlich gekündigt wird („vorgesehene Grundlaufzeit“). 3.5.3 Der Auftraggeber ist berechtigt, bis zum letzten Tag der Laufzeit aus dieser Rahmenvereinbarung abzurufen. Für Leistungen, deren Abrufdatum innerhalb und deren Leistungszeitraum außerhalb der Laufzeit liegen, gelten somit die Bestimmungen dieser Rahmenvereinbarung. 3.5.4 Diese Rahmenvereinbarung endet, ohne dass es einer Kündigung durch den Auftraggeber bedarf, spätestens nach Ablauf von sechs Jahren sowie unabhängig von ihrer Laufzeit mit dem Erreichen des in der Präambel genannten Höchstwertes. 3.5.5 Neben Ziffer 15.2 EVB-IT Dienstleistungs-AGB steht dem Auftraggeber ein Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund auch in den folgenden Fällen zu:

  • Bei einem Verstoß des Auftragnehmers gegen Ziff. 15.2 dieses Vertrags (Unterauftragnehmer),
  • Bei einer Verletzung der Verpflichtung zu Geheimhaltung und Datenschutz durch den Auftragnehmer nach Ziff. 13.1 dieses Vertrags oder
  • Bei wiederholt schuldhaftem Verstoß des Auftragnehmers gegen ihm obliegende Vertragspflichten trotz schriftlicher Abmahnung des Auftraggebers. ☐ Abweichend von Ziffer 15.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB wird bei vereinbarter fester Laufzeit ein Sonderkündigungsrecht gem. Anlage Nr. _____ vereinbart.

3.6 Leistungsort

Abweichend von Ziffer 2.3 EVB-IT Dienstleistungs-AGB ist die Leistung grundsätzlich beim LZPD, Schifferstraße 10, 47059 Duisburg sowie allen sonstigen Dienststellen der Polizei NRW zu erbringen.

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4 Vergütung

Die Abrechnung der erbrachten Leistungen erfolgt kalendermonatlich nachträglich. Für die Rechnungsstellung sind die zum Zeitpunkt des Abrufs gültigen Preise maßgeblich. Die Vergütung ist mit Eingang der Rechnung beim Auftraggeber fällig und innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit netto auf das in der jeweiligen Rechnung genannte Konto des Auftragnehmers zu zahlen. Für den Zahlungszeitpunkt ist der Zugang des Überweisungsauftrags beim in der jeweiligen Rechnung genannten Kreditinstitut maßgeblich. Erfolgt die Zahlung der Vergütung innerhalb von 21 Tagen nach Fälligkeit, gewährt der Auftragnehmer (…) % Skonto auf den jeweiligen Rechnungsbetrag.

4.1 Vergütung nach Aufwand ☐ Die Leistungen gemäß

☐ Nummer 3.1 lfd. Nr. _____ werden nach Aufwand gemäß Kategorie(n) _____ aus Nummer 4.1.1

☐ mit einer Obergrenze in Höhe von _____ Euro

☐ Nummer 3.1 lfd. Nr. _____ werden nach Aufwand gemäß Kategorie(n) _____ aus Nummer 4.1.1

☐ mit einer Obergrenze in Höhe von _____ Euro

☐ Nummer 3.1 lfd. Nr. _____ werden nach Aufwand gemäß Kategorie(n) _____ aus Nummer 4.1.1

☐ mit einer Obergrenze in Höhe von _____ Euro

vergütet.

4.1.1 Kategorien

Lfd. Nr.Bezeichnung der KategorieStundensatz für Tätigkeiten innerhalb der zuschlags- freien ZeitenTagessatz für Tätigkeiten innerhalb der zuschlags- freien ZeitenZuschläge inZuschläge in Prozent auf die Stunden- und Tagessätze Samstag von _____ bis _____Zuschläge in Prozent auf die Stunden- und Tagessätze Samstag von _____ bis _____Zuschläge in Prozent auf die Stunden- und Tagessätze Sonn- und Feiertage von _____ bis _____Zuschläge in Prozent auf die Stunden- und Tagessätze Sonn- und Feiertage von _____ bis _____
Prozent auf
die Stunden-
und
Tagessätze
Montag bis
Freitag
(Arbeitstage)
außerhalb
der
zuschlags-
freien Zeiten
_____ %_____ %_____ %_____ %_____ %

Festlegung der zuschlagsfreien Zeiten:

Arbeitstagzuschlagsfreie Zeiten
Montag bis Donnerstagvon _____ bis _____ Uhr
Freitagvon _____ bis _____ Uhr

☒ Weitere Vereinbarungen gemäß Kapitel C Preisblatt – Los 2.

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Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber ZA 4.2/1002005885/Ngk
Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer ______

4.1.2 Abweichende Regelungen für die Bestimmung und Vergütung von Personentagessätzen ☐ Abweichend von Ziffer 9.2.4 Satz 2 EVB-IT Dienstleistungs-AGB können bei entsprechendem Nachweis pro Kalendertag bis zu 10 Stunden abgerechnet werden. ☐ Abweichend von Ziffer 9.2.4 Sätze 2 und 3 Dienstleistungs-AGB kann ein voller Tagessatz nur in Rechnung gestellt werden, wenn mindestens 10 Stunden geleistet wurden. Werden weniger als 10 Zeitstunden pro Tag geleistet, sind diese anteilig in Rechnung zu stellen. ☒ Es gelten weitere Vereinbarungen gemäß Kapitel C Preisblatt – Los 2. Die Vergütung erfolgt auf Stundenbasis nach den im Preisblatt angegebenen Stundensätzen.

4.1.3 Reisekosten/Nebenkosten*/Materialkosten/Reisezeiten ☒ Reisekosten werden nicht gesondert vergütet.

☐ Reisekosten werden vergütet gemäß Anlage Nr. _____.

☒ Nebenkosten* werden nicht gesondert vergütet.

☐ Nebenkosten* werden vergütet gemäß Anlage Nr. _____.

☒ Materialkosten werden nicht gesondert vergütet.

☐ Materialkosten werden vergütet gemäß Anlage Nr. _____.

☒ Reisezeiten werden nicht gesondert vergütet.

☐ Reisezeiten werden zu 50 % als Arbeitszeiten vergütet.

☐ Reisezeiten werden vergütet gemäß Anlage Nr. _____.

4.1.4 Preisanpassung ☒ Es wird eine Preisanpassung

☒ gemäß Ziffer 9.5 EVB-IT Dienstleistungs-AGB

☐ gemäß Anlage Nr. _____

für die Kategorien gemäß Nummer 4.1.1 vereinbart.

4.1.5 Fälligkeit und Zahlung Die Vergütung ist abweichend von Ziffer 9.3 EVB-IT Dienstleistungs-AGB nicht monatlich nachträglich fällig, sondern ☐ zum 15. des auf die Leistungserbringung folgenden Monats.

☐ wie folgt _____.

☐ gemäß Anlage Nr. _____.

Für alle in diesem Vertrag genannten Beträge gilt einheitlich der Euro als Währung. Die vereinbarten Vergütungen verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit Umsatzsteuerpflicht besteht. Die zur Zeit der Leistungserbringung gültige Umsatzsteuer wird gesondert auf der Rechnung aufgeführt.

4.1.6 Besondere Bestimmungen zur Vergütung nach Aufwand ☐ Besondere Bestimmungen zur Vergütung nach Aufwand sind in Anlage Nr. _____ vereinbart.

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EVB-IT Dienstvertrag Seite 8 von 16 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber ZA 4.2/1002005885/Ngk Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer ______

4.2 Vergütung zum Pauschalfestpreis ☐ Die Leistungen gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr. _____ werden zum Pauschalfestpreis in Höhe von insgesamt _____ Euro vergütet. ☐ Es werden folgende Abschlagszahlungen vereinbart:

Betrag: _____ Anlass: _____,

Betrag: _____ Anlass: _____,

Betrag: _____ Anlass: _____.

4.3 Rechnungsadresse Rechnungen sind per E-Mail an folgende Anschrift zu richten: SGZA41Rechnungen.LZPD@Polizei.NRW.de

Rechnungsanschrift:

Landesamt für zentrale Polizeiliche Dienste

TD ZA 4.1

Schifferstraße 10

47059 Duisburg

5 Service- und Reaktionszeiten* ☐ Für die Leistungen gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr. _____ werden folgende Service- und Reaktionszeiten* vereinbart:

5.1 Servicezeiten*

TagUhrzeit
_____ bis _____von _____ bis _____ Uhr
An Sonntagenvon _____ bis _____ Uhr
An Feiertagenvon _____ bis _____ Uhr

☐ Weitere Vereinbarungen zu Servicezeiten* gemäß Anlage Nr. _____.

5.2 Reaktionszeiten*

Leistung gemäß Nummer 3.1Anlass/ProblemkategorieReaktionszeit*
in Stunden

☒ Die Reaktionszeiten* werden in der Leistungsbeschreibung (Kapitel B Los 2 Pt. 7) festgelegt.

Reaktionszeiten* beginnen ausschließlich mit Zugang der entsprechenden Meldung oder dem Eintritt des vereinbarten Ereignisses während der vereinbarten Servicezeiten* und laufen ausschließlich während der vereinbarten Servicezeiten*.

Ergänzend können in Nummer 12 für die Nichteinhaltung der o.g. Zeiten Vertragsstrafen vereinbart werden.

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EVB-IT Dienstvertrag Seite 9 von 16 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber ZA 4.2/1002005885/Ngk Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer ______

6 Ansprechpartner

Ansprechpartner des Auftraggebers (Name, Adresse, Abteilung, Telefon, Fax, E-Mail): Ramona Becker, Schifferstr.10, 47059 Duisburg, Abteilung 1 – Teildezernat 11.5 Kompetenzzentrum für Barrierefreiheit, +49 203 4175 11500, ramona01.becker@polizei.nrw.de Ansprechpartner des Auftragnehmers (Name, Adresse, Abteilung, Telefon, Fax, E-Mail):

7 Besondere Anforderungen an Mitarbeiter des Auftragnehmers ☒ Mindestanforderungen an das einzusetzende Personal des Auftragnehmers:

Lfd.PositionSchlüsselpositionFachliche QualifikationSicherheitsüberprüfung Ü 1, 2 oder 3 1Sonstige Anforderungen,
Nr.gemäß Ziffer 8.3z. B. weitere
EVB-ITSicherheitsanforderungen
Dienstleistungs-
AGB
(ja/nein)

1 Stufen der Sicherheitsüberprüfung gemäß Sicherheitsüberprüfungsgesetz

☒ Abweichend von Ziffer 8.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB ist der Auftragnehmer verpflichtet, für die vereinbarten Leistungen nur Personal einzusetzen, welches bereit ist, sich aufgrund des Verpflichtungsgesetzes verpflichten zu lassen. ☐ Abweichend von Ziffer 8.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB ist der Auftragnehmer berechtigt, für die Leistungen gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr. _____ auch Personal einzusetzen, welches lediglich in folgender Sprache zu kommunizieren in der Lage ist: _____. ☐ Mindestanforderungen an das einzusetzende Personal des Auftragnehmers ergeben sich aus Anlage Nr. _____.

8 Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers ☐ Folgende Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers werden abweichend und zusätzlich zu Ziffer 14 EVB-IT Dienstleistungs-AGB vereinbart: _____. ☐ Die Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers ergeben sich abweichend und zusätzlich zu Ziffer 14 EVB-IT Dienstleistungs-AGB aus Anlage Nr. _____.

9 Abweichende Nutzungsrechte an den Leistungsergebnissen, Erfindungen Für folgende Leistungsergebnisse werden von Ziffer 3.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB abweichende Nutzungs rechte vereinbart: ☐ Für alle Ergebnisse der Leistungen gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr. _____ gilt Ziffer 3.1 EVB-IT Dienstleistungs- AGB mit der Maßgabe, dass statt des dort aufgeführten nicht ausschließlichen Nutzungsrechts ein ausschließliches Nutzungsrecht gewährt wird, vorbestehende Werke jedoch ausgenommen. ☐ Für folgende Ergebnisse der Leistungen gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr. _____ gilt Ziffer 3.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB mit der Maßgabe, dass statt des dort aufgeführten nicht ausschließlichen Nutzungsrechts ein ausschließliches Nutzungsrecht gewährt wird, vorbestehende Werke jedoch ausgenommen: _____. ☐ Für alle Ergebnisse der Leistungen gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr. _____ gilt Ziffer 3.1 EVB-IT Dienstleistungs- AGB mit der Maßgabe, dass eine gewerbliche Verbreitung uneingeschränkt möglich ist. ☐ Für folgende Ergebnisse der Leistungen gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr. _____ gilt Ziffer 3.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB mit der Maßgabe, dass eine gewerbliche Verbreitung uneingeschränkt möglich ist, _____.

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EVB-IT Dienstvertrag Seite 10 von 16
Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber ZA 4.2/1002005885/Ngk
Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer ______

☐ Für alle Ergebnisse der Leistungen gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr. _____ gilt Ziffer 3.1 EVB-IT Dienstleistungs- AGB mit der Maßgabe, dass jegliche gewerbliche Verbreitung ausgeschlossen ist. ☐ Für folgende Ergebnisse der Leistungen gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr. _____ gilt Ziffer 3.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB mit der Maßgabe, dass jegliche gewerbliche Verbreitung ausgeschlossen ist: _____. ☐ Für alle Ergebnisse der Leistungen (z.B. Dokumentationen) gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr. _____ gilt abweichend von Ziffer 3.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB folgende von openCode* freigegebene Lizenz: _____. ☐ Bereitstellung als Open Source Software*: Die Bereitstellung der Ergebnisse der Leistungen gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr. _____ erfolgt als Open Source Software* (ergänzend zur Rechteeinräumung gemäß Ziffer 3.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB und zu ggf. vorstehend vereinbarten Änderungen daran).

Zusätzlich bzw. abweichend davon gilt folgendes. Die Bereitstellung der Software ☐ muss wie vorstehend beschrieben, jedoch unter von openCode* freigegebenen Lizenzen erfolgen.

☐ muss wie vorstehend beschrieben, jedoch unter von openCode* freigegebenen Lizenzen, die keinen Copyleft*-Effekt haben, erfolgen (sog. permissive Lizenzen, z.B. MIT- oder Apachelizenz > Version 1.0). ☐ muss wie vorstehend beschrieben, jedoch unter von openCode* freigegebenen Lizenzen mit Copyleft*- Effekt zur Verfügung gestellt werden (sog. reziproke Lizenzen, z.B. GNU GPL oder LGPL). ☐ muss wie vorstehend beschrieben, jedoch unter der/den folgenden Lizenz(en) zur Verfügung gestellt werden, die den Anforderungen an Open Source Software* entsprechen: _____. ☐ Soweit die Ergebnisse der Leistungen als Open Source Software* bereitgestellt werden müssen, wird vereinbart, dass diese ggf. gemeinsam mit folgender Software genutzt und verbreitet wird (siehe Ziffer 3.2 EVB-IT Dienstleistungs-AGB): _____. ☐ Von Ziffer 3.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB abweichende Nutzungsrechte sind in Anlage Nr. _____ geregelt.

☐ Für Erfindungen, die anlässlich der Vertragserfüllung gemacht werden, gelten abweichend von Ziffer 4 EVB- IT Dienstleistungs-AGB die Regelungen in Anlage Nr. _____. ☐ Abweichend von Ziffer 3.4 EVB-IT Dienstleistungs-AGB darf der Auftragnehmer vorbestehende Software bzw. Softwareteile auch ohne Zustimmung des Auftraggebers in die Leistungsergebnisse integrieren, sofern daran Nutzungsrechte wie an den Leistungsergebnissen im Übrigen verschafft werden.

10 Quellcode* und Software Bill of Materials (SBOM) Im Falle der Erstellung oder Bearbeitung von Software: ☐ ist gemäß Ziffer 3.7 EVB-IT Dienstleistungs-AGB der jeweils aktuelle Stand der Software, einschließlich der Quellcodes* auf folgendem vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Quellcoderepository zu speichern: _____. ☐ wird abweichend von Ziffer 3.7 EVB-IT Dienstleistungs-AGB der jeweils aktuelle Stand der Software, einschließlich der Quellcodes* wie folgt gespeichert und dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt: _____. ☐ wird abweichend von Ziffer 3.7 EVB-IT Dienstleistungs-AGB der jeweils aktuelle Stand der Software, einschließlich der Quellcodes* nicht täglich sondern _____ (z.B. am Ende jeder Arbeitswoche) abgespeichert. ☐ erfolgt die Übergabe des Quellcodes* auch am Ende jedes Leistungsmonats in elektronischer Form auf einem Datenträger.

Die Pflichten in Bezug auf die Übergabe des Quellcodes* von Open Source Software* bleiben von den vereinbarten Abweichungen nach dieser Nummer 10 unberührt.

☐ Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber eine Software Bill of Materials (SBOM) gemäß BSI TR-03183-2 für den jeweils aktuellen Stand der Software ☐ im Format SPDX

☐ im Format CycloneDX

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EVB-IT Dienstvertrag Seite 11 von 16
Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber ZA 4.2/1002005885/Ngk
Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer ______

zur Verfügung.

11 Abweichende Haftungsregelungen ☐ Abweichend von Ziffer 13.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB beträgt die Haftungsobergrenze bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen ☐ pro Schadensfall _____ Euro.

☐ insgesamt für diesen Vertrag _____ Euro.

☐ Abweichend von Ziffer 13.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB gelten für die Haftung bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen die Regelungen gemäß Anlage Nr. _____. ☐ Abweichend von Ziffer 13.3 EVB-IT Dienstleistungs-AGB haftet der Auftragnehmer auch für entgangenen Gewinn.

11.1 Abweichend von Ziffer 13 EVB-IT Dienstleistungs-AGB haftet der Auftraggeber für Schäden, die der Auftragnehmer oder seine Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen bei der Leistungserbringung erleiden, lediglich wie folgt:

11.1.1 Für Sach- und Vermögensschäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftraggebers beruhen, richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen.

11.1.2 Für Schäden, die auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten) infolge einfacher Fahrlässigkeit des Auftraggebers beruhen, ist die Haftung des Auftraggebers für Sach- und Vermögensschäden auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, mit dessen Entstehung der Auftraggeber bei der Zuschlagserteilung aufgrund der zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen musste. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Auftragnehmer deshalb vertraut oder vertrauen darf.

11.1.3 Im Übrigen ist die Haftung des Auftraggebers ausgeschlossen.

11.1.4 Schadensersatzansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben ebenfalls unberührt. 11.1.5 Soweit der Auftraggeber nach den vorstehenden Regelungen begrenzt haftet bzw. von der Haftung freigestellt ist, verpflichtet sich der Auftragnehmer, den Auftraggeber von Regressansprüchen Dritter freizustellen.

11.2 Für die Haftung des Auftragnehmers gilt Ziffer 13 EVB-IT Dienstleistungs-AGB.

12 Vertragsstrafen ☐ Als vertragsstrafenrelevant im Sinne von Ziffer 10.3 EVB-IT Dienstleistungs-AGB gelten die in Nummer 3.1 lfd. Nr. _____ vereinbarten Leistungstermine. ☐ Abweichend von Ziffer 10.3 EVB-IT Dienstleistungs-AGB wird für Leistungen gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr. _____ die Vertragsstrafenregelung gemäß Anlage Nr. _____ vereinbart. ☐ Für die Nichteinhaltung von Reaktionszeiten* gilt die Vertragsstrafenregelung aus Ziffer 10.4 EVB-IT Dienstleistungs-AGB. ☐ Für die Nichteinhaltung von Reaktionszeiten* gelten die Regelungen in Anlage Nr. _____.

☐ Für jeden Verstoß gegen Ziffer 1.5 oder Ziffer 1.6 der EVB-IT Dienstleistungs-AGB wird eine Vertragsstrafe in Höhe von _____ Euro vereinbart. Dies gilt nicht, wenn der Auftragnehmer den Verstoß nicht zu vertreten hat. ☐ Für jeden Verstoß des Auftragnehmers gegen die Regelung im ersten Aufzählungspunkt der Ziffer 8.3 EVB-IT Dienstleistungs-AGB wird eine Vertragsstrafe in Höhe von _____ Euro vereinbart. Dies gilt nicht, wenn der Auftragnehmer den Verstoß nicht zu vertreten hat.

13 Weitere Regelungen

13.1 Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit Der Auftragnehmer verpflichtet sich für die Laufzeit des Vertrages ☐ bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen die Regelungen zur IT-Sicherheit gemäß Anlage Nr. _____ zu beachten. Version 3.0.0 vom 01.03.2026 Seite 11 von 16

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Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber ZA 4.2/1002005885/Ngk
Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer ______

☐ der Geheimschutzbetreuung gemäß Anlage Nr. _____ zu unterstellen.

☐ die Regelungen des Auftraggebers zur Sicherheit am Einsatzort gemäß Anlage Nr. _____ zu beachten.

☐ folgende weitere Regelungen einzuhalten: _____.

☒ Ergänzend zu bzw. abweichend von Ziffer 19 EVB-IT Dienstleistungs-AGB ergeben sich Regelungen zur Geheimhaltung bzw. zur Sicherheit aus Anlage Nr. D01 und D02. ☐ Da durch den Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet werden sollen (Auftragsverarbeitung), treffen die Parteien in Anlage Nr. _____ eine schriftliche Vereinbarung, die zumindest die gesetzlichen Mindestanforderungen beinhaltet. ☒ Die Parteien treffen sonstige Vereinbarungen zum Datenschutz gemäß Anlage Nr. D03.

13.1.1 Vertraulichkeit und Datenschutz

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, sämtliche ihm im Rahmen der Auftragserfüllung zugänglichen Daten des Auftraggebers, dessen Beschäftigten und Geschäftspartner sowie sonstiger Dritte (z.B. Bürgerinnen und Bürger) vertraulich zu behandeln und Dritten gegenüber zu verschweigen. Sie dürfen auch nicht Unternehmern zugänglich gemacht werden, die mit dem Auftragnehmer wirtschaftlich oder rechtlich verbunden sind, es sei denn, der Auftraggeber hat dem ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

Die Verpflichtungen des Auftragnehmers im Zusammenhang mit der Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen bestehen, so lange die personenbezogenen Daten im Einschlussbereich des Auftragnehmers liegen, auch über das Vertragsende hinaus fort.

13.1.2 Geheimschutz

Verpflichtung auf die Anlage 5 zur VSA NRW

(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Einhaltung der Vorgaben der VSA NRW in der jeweils geltenden Fassung.

In Rahmen der Auftragsausführung erhalten Beschäftigte des Auftragnehmers (ggfs. Einschließlich Beschäftigter von Unterauftragnehmern) Zugang zu Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades „VS- NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ (VS-NfD) gem. VSA NRW.

Diese Beschäftigten sind vor der Zugangsgewährung gemäß Anlage 5 zur VSA NRW (VS-NfD-Merkblatt) [Anlage D01 zum Vertrag] zu belehren und zu verpflichten.

Diese Verpflichtung ist dem Auftraggeber unaufgefordert für den jeweils betroffenen Beschäftigten vor dem erstmaligen Einsatz des jeweiligen Beschäftigten im Rahmen der Auftragsausführung durch Vorlage eines unterschriebenen Musters 1 der Anlage 8 zu § 4 Abs. 1 VSA NRW [Anlage D02 zum Vertrag] durchzuführen bzw. nachzuweisen.

(2) Der Auftragnehmer benennt in Übereinstimmung mit datenschutzrechtlichen Vorschriften eine für die Einhaltung und Durchführung der erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der VS-NfD verantwortliche Person sowie ggf. eine Vertretung. Bei geheimschutzbetreuten Unternehmen sind dies der Sicherheitsbevollmächtigte und seine Vertretung.

Verantwortliche Person/ SicherheitsbevollmächtigteVertretung Verantwortliche Person/ Sicherheitsbevollmächtigte
Name
Vorname
Postalische Anschrift
Telefonische Erreichbarkeit
E-Mail-Adresse

Die zuvor genannte(n) Person(en) ist/sind insbesondere für folgende Maßnahmen verantwortlich: Version 3.0.0 vom 01.03.2026 Seite 12 von 16

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EVB-IT Dienstvertrag Seite 13 von 16
Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber ZA 4.2/1002005885/Ngk
Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer ______
  • Nachweisliche Verpflichtung auf das VS-NfD-Merkblatt der Beschäftigten des Unternehmens, die Zugang zu den Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrads VS-NfD erhalten.

  • Besondere Maßnahmen bei der Nutzung von Informationstechnik für VS-NfD nach den Anforderungen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik, z. B. Einsatz von Kryptier-Software.

  • Kontrolle der Einhaltung der erforderlichen Maßnahmen zum Schutz von VS-NfD im Unternehmen.

(3) Die einzusetzenden Mitarbeiter sind vor Aufnahme der Tätigkeit nach dem Verpflichtungsgesetz durch den Auftraggeber zu verpflichten. Dies gilt ebenso für das einzusetzende Personal von etwaigen Unterauftragnehmern.

Klausel zur Anpassungspflicht (1) Sobald absehbar ist, dass sich Umstände, die Auswirkungen auf die Notwendigkeit einer Sicherheitsüberprüfung oder die Art der erforderlichen Sicherheitsüberprüfung nach dem SÜG NRW in Bezug auf eingesetzte Beschäftigte des Auftragnehmers (gilt auch für Beschäftigte des Unterauftragnehmers) haben, ändern werden, sind die Parteien auf Veranlassung einer Partei verpflichtet, die Vertragsbestimmungen zum Geheim- und Sabotageschutz (gem. § 11 Abs 1 Nr. 5 SÜG NRW) unverzüglich so anzupassen, dass die Vereinbarkeit der Vertragsbestimmungen mit den gesetzlichen Vorgaben aus dem SÜG NRW auch ab Eintreten der geänderten Umstände weiterhin sichergestellt ist.

(2) Zu den Umständen nach Absatz 1 zählen insbesondere, aber nicht abschließend: a) die nachträgliche Einordnung der Tätigkeit als sicherheitsrelevante Tätigkeit nach § 2 Abs. 1 SÜG NRW, da diese nunmehr den Zugang zu VS-VERTRAULICH oder höher eingestuften Verschlusssachen umfasst (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 SÜG NRW) b) die nachträgliche Einstufung des Arbeitsbereichs als sicherheitsempfindliche Stelle einer lebens- oder verteidigungswichtigen Einrichtung (§ 2 Abs. 1 Nr. 5 SÜG NRW) c) die Heraufstufung des Verschlussgrades auf VS-GEHEIM (§ 11 Nr. 1 SÜG NRW) oder STRENG GEHEIM (§ 12 Nr. 1 SÜG NRW) d) eine wesentliche Erhöhung der Anzahl zugänglicher Verschlusssachen der Grade VS- VERTRAULICH oder GEHEIM (§ 11 Nr. 2, § 12 Nr. 2 SÜG NRW)

(3) Kommt eine Einigung über die Vertragsanpassung in Bezug auf die Vertragsbestimmungen zum Geheim- und Sabotageschutz nicht zustande, gelten die ursprünglichen Vertragsbestimmungen fort. Sofern die Einhaltung der Vorgaben des SÜG NRW nicht anderweitig sichergestellt werden kann, steht den Parteien ein außerordentliches Recht zu, den Vertrag mit einer Frist […] zum […] zu kündigen.

ZÜP - Zuverlässigkeitsüberprüfung

  1. Der Auftragnehmer erklärt sich mit der Durchführung von Zuverlässigkeitsüberprüfungen (OSiP – Onlineverfahren) der einzusetzenden Mitarbeiter schriftlich einverstanden.
  2. Die einzusetzenden Mitarbeiter sind vor Aufnahme der Tätigkeit nach dem Verpflichtungsgesetz durch den Auftraggeber zu verpflichten. Dies gilt ebenso für das einzusetzende Personal von etwaigen Unterauftragnehmern.
  3. Nach Abschluss der Rahmenvereinbarung und mindestens zehn Werktage vor Auftragsausführung hat der Auftragsnehmer dem Auftraggeber die einzusetzenden Mitarbeiter/innen namentlich zu benennen und die entsprechenden Einwilligungserklärungen zur Durchführung einer Zuverlässigkeitsüberprüfung (gem. Mustervordruck), vorzulegen. Die Zuverlässigkeitsüberprüfungen werden nach Eingang der

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Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber ZA 4.2/1002005885/Ngk
Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer ______

Einwilligungen der Mitarbeiter des Auftragnehmers durch den Auftraggeber eingeleitet. 4) Im Rahmen der Zuverlässigkeitsüberprüfung wird festgestellt, ob Gründe gegen eine Beschäftigung der Mitarbeiter/innen des Auftragnehmers sprechen. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die überprüften Mitarbeiter/innen ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Die Erteilung der Zustimmung zur Zuverlässigkeitsüberprüfung erfolgt auf freiwilliger Basis. Wird die Zustimmung nicht erteilt, kann eine Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz nicht erfolgen. In Folge dessen ist die Beschäftigung der Mitarbeiter/innen beim AG nicht möglich.

13.1.3 Umgang mit Informationssicherheitsvorfällen 13.1.3.1 Ein Informationssicherheitsvorfall liegt vor, wenn mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllt ist: (a) Unberechtigter Zutritt zu Räumlichkeiten (b) Unberechtigter Zugang zu IT-Systemen (c) Unberechtigte Nutzung von IT-Systemen (d) Unberechtigte Administration von IT-Systemen (e) Unberechtigter Zugriff auf Informationen (f) Unberechtigte Übertragung oder Weitergabe von Informationen (g) Ausführen von nicht freigegebener Software (h) Unberechtigte Erstellung, Veränderung oder Entfernung von Informationen (i) Nutzung nicht freigegebener Hardware (j) Umgehung von Informationssicherheitsmaßnahmen (k) Verlust (schließt Diebstahl mit ein) oder unsachgemäße Entsorgung von IT-Systemen mit nicht flüchtigen Informationen (inklusive Speichermedien) oder Papierdokumenten mit vertraulichem Inhalt (l) Ungeplante Nicht-Verfügbarkeit von Informationen oder IT-Verfahren

13.1.3.2 Die Meldung eines Informationssicherheitsvorfalls muss unverzüglich in geeigneter Form durch den Auftragnehmer an den Auftraggeber erfolgen:

Name: Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW Organisationseinheit: SG 22.1 IT-Leitstelle Postanschrift: Schifferstraße 10, 47059 Duisburg Telefon: 0203 4175-22222 E-Mail: IT-Leitstelle.LZPD@polizei.nrw.de

13.2 Haftpflichtversicherung

Der Nachweis einer Haftpflichtversicherung (Anlage D04) wird vereinbart. Abweichend von Ziffer 18.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB wird vereinbart, dass die Betriebshaftpflichtversicherung mindestens die folgenden Deckungssummen pro Versicherungsfall abdeckt:

für Personenschäden 3.000.000 EUR

für Sachschäden 1.500.000 EUR

für Vermögensschäden 1.500.000 EUR

und spätestens im Fall der Auftragserteilung unverzüglich durch den Auftragnehmer abgeschlossen wird.

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Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber ZA 4.2/1002005885/Ngk
Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer ______

13.3 Teleservice* ☐ Soweit der Auftragnehmer zur Leistung durch Teleservice* berechtigt ist, wird er diesen ausschließlich aufgrund der Teleservicevereinbarung gemäß Anlage Nr. _____ erbringen und darf dabei ausschließlich folgendes automatisiertes Verfahren einsetzen: _____ (Produktbezeichnung). Dieses Verfahren muss neben den Anforderungen aus Ziffer 1.5 EVB-IT Dienstleistungs-AGB auch den Anforderungen aus der Anlage Nr. _____ genügen.

13.4 Dokumentations- und Berichtspflichten ☐ Abweichend von Ziffer 6 EVB-IT Dienstleistungs-AGB dokumentiert der Auftragnehmer die Leistungen gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr. _____ nicht in deutscher, sondern in _____ Sprache. ☐ Weitere Dokumentations- und Berichtspflichten des Auftragnehmers ergeben sich aus Anlage Nr. _____.

13.5 Interessenkonflikt ☐ Regelungen zur Vermeidung eines Interessenskonfliktes ergeben sich aus Anlage Nr. _____.

14 Pflichten nach Vertragsende ☐ Ergänzend zu Ziffer 16 EVB-IT Dienstleistungs-AGB ergeben sich weitere Vereinbarungen zu den Pflichten des Auftragnehmers nach Vertragsende aus Anlage Nr. _____.

15 Sonstige Vereinbarungen ☐ Sonstige Vereinbarungen: _____

☐ Die sonstigen Vereinbarungen ergeben sich aus Anlage Nr. _____.

15.1 Verzug

Kommt der Auftragnehmer mit der Leistungserbringung in Verzug, so kann der Auftraggeber nach Ablauf einer von ihm gesetzten angemessenen Nachfrist vom Abruf zurücktreten.

Überschreitet der Auftragnehmer bezüglich des gleichen Leistungsgegenstandes drei Mal eine nach Nummer 3.4 vereinbarten Leistungsfrist erheblich, so ist der Auftraggeber für die gesamte verbleibende Laufzeit dieses Vertrages zusätzlich berechtigt, den von der verzögerten Leistungserbringung betroffenen Bedarf bei einem Dritten zu beauftragen.

Im Übrigen gilt Ziffer 10 EVB-IT Dienstleistungs-AGB. 15.2 Unterauftragnehmer

15.2.1 Die in dieser Rahmenvereinbarung vereinbarten Verpflichtungen hat der Auftragnehmer jedem Zulieferer und/oder Unterauftragnehmer aufzuerlegen, dessen er sich zur Erfüllung seiner Pflichten bedient. Der Auftragnehmer hat auf Verlangen des Auftraggebers nachzuweisen, dass er die Zuverlässigkeit und Sachkunde des Zulieferers und/oder Unterauftragnehmers überprüft und keine Beanstandungen festgestellt hat. Der Auftragnehmer steht für etwaige Nicht- oder Schlechtleistungen der Zulieferer und/oder Unterauftragnehmer wie für eigene Nicht- oder Schlechtleistungen ein ebenso wie für sonstige Pflichtverletzungen des Zulieferers und/oder Unterauftragnehmers. Die Einschaltung von Zulieferern und/oder Unterauftragnehmern befreit den Auftragnehmer nicht von der Erfüllung der ihm obliegenden Liefer- und Leistungspflichten.

15.2.2 Der Unterauftragnehmer muss insbesondere die Sicherheitsüberprüfungen nachweisen, welche für die Erfüllung der Pflichten aus dieser Rahmenvereinbarung erforderlich sind (vgl. Ziffer 13.1.2 dieser Rahmenvereinbarung). Ohne die nachgewiesene Sicherheitsüberprüfungen dürfen Unterauftragnehmer nicht für den Auftragnehmer tätig werden.

15.2.3 Für etwaige Unterauftragnehmer ist auf Verlangen des Auftraggebers auch nach Zuschlagserteilung das Formular 533b EU (Nachweis Unterauftragnehmer) durch den Auftragnehmer nachzureichen.

15.2.4 Im Übrigen gilt Ziffer 8.2 EVB-IT Dienstleistungs-AGB

15.3 Schutzrechte Dritter

15.3.1 Der Auftragnehmer steht dafür ein, dass der Gegenstand der Rahmenvereinbarung keine Schutzrechte Dritter verletzt und dieser wird den Auftraggeber von sämtlichen Ansprüchen freistellen, die Dritte gegen

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Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber ZA 4.2/1002005885/Ngk
Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer ______

den Auftraggeber wegen der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten erheben. Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber auch sämtliche Aufwendungen erstatten, die sich aus oder im Zusammenhang mit einer Inanspruchnahme durch Dritte ergeben.

15.3.2 Der Anspruch auf Freistellung besteht nicht, wenn der Auftragnehmer nachweist, dass er die Schutzrechtsverletzung weder zu vertreten hat noch bei Anwendung kaufmännischer Sorgfalt zum Zeitpunkt der Leistungserbringung hätte kennen müssen.

16 Schlussbestimmungen

16.1 Erfüllungsort für Leistungserbringung ist die jeweilige Lieferadresse und für Leistungen der vereinbarte Leistungsort.

16.2 Forderungen des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber dürfen nur mit schriftlicher Einwilligung (vorherige Zustimmung) des Auftraggebers abgetreten werden. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.

16.3 Diese Rahmenvereinbarung und ihre Anlagen enthalten alle Vereinbarungen der Parteien in Bezug auf die Gegenstände der Rahmenvereinbarung. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Alle Ergänzungen, Änderungen oder zusätzliche Vereinbarungen in Bezug auf die Gegenstände der Rahmenvereinbarung bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für die Aufhebung oder Änderung des Schriftformerfordernisses.

16.4 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dieser Rahmenvereinbarung ist Duisburg, soweit nicht ein anderer Gerichtsstand gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und unter Ausschluss des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf als vereinbart.

16.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Rahmenvereinbarung ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, wird die Wirksamkeit und Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich für diesen Fall, die ungültige oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken der Rahmenvereinbarung.

Hinweis: Da der Vertrag durch die Zuschlagserteilung wirksam wird, ist an dieser Stelle grundsätzlich keine eigenhändige Unterschrift der Parteien erforderlich.

Dem Auftragnehmer wurde am (…) der Zuschlag im Ausschreibungsverfahren erteilt.

, ,

Ort , Datum Ort , Datum

Auftragnehmer Auftraggeber

Unterschrift(en) Auftragnehmer (Name(n) in Unterschrift(en) Auftraggeber (Name(n) in Druckschrift) Druckschrift)

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