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Beratungs- und Prüfungsleistungen Barrierefreiheit Hinweise zur Wertung des Angebotes ZA4.2/1002005885/Ngk
Vergabeverfahren
Beratungs- und Prüfungsleistungen
des Kompetenzzentrums
für Barrierefreiheit
in drei Losen
Hinweise zur Wertung des Angebotes
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- Kalkulation des Angebotes Zur Kalkulation der Angebote werden folgende Hinweise erteilt:
1.1 Umfang der abgefragten Kalkulation Das beigefügte Preisblatt ist vom Bieter auszufüllen. Bitte füllen Sie im Preisblatt ausschließlich die Preisangaben für die Lose aus, für die Sie ein Angebot abgeben. Eine Angebotsabgabe ist für einzelne Lose oder für mehrere bzw. drei Lose möglich. Für Lose, für die kein Angebot abgegeben wird, sind keine Preisangaben einzutra- gen.
Im Preisblatt sind die Honorare für die in der Leistungsbeschreibung für das jeweilige Los dar- gelegten Beratungs- und Unterstützungstätigkeiten anzugeben. Abgefragt werden Stunden- sätze sowie Tagessätze für die Remote Arbeit und die Arbeit vor Ort. Hierbei wird zusätzlich unterschieden zwischen:
• einem/-r Junior Consultant mit weniger als zwei Jahren einschlägiger Berufserfahrung; • einem/-r Consultant mit zwei bis fünf Jahren einschlägiger Berufserfahrung; • einem/-r Senior Consultant mit mehr als fünf Jahren einschlägiger Berufserfahrung
In den Losen 1 und 3 gilt Berufserfahrungen als einschlägig, wenn der betreffende Mitarbei- tende (Senior Consultant) in diesem Zeitraum Beratungsleistungen im Bereich Barrierefreiheit erbracht hat.
Im Los 2 gilt Berufserfahrung als einschlägig, wenn der betreffende Mitarbeitende (Senior Con- sultant) in diesem Zeitraum Beratungsleistungen im Bereich der leidensgerechten Arbeits- platzausstattung erbracht hat.
Für die Preiswertung zählt das Honorar auf Basis der im Preisblatt hinterlegten Stunden- bzw. Tagessätze und sind zwingend anzugeben. Die Nichtbeachtung dieser Anforderungen stellt einen zwingenden Ausschlussgrund dar.
1.2 Kalkulationshinweise
Im Preisblatt sind die Preise in Euro, Bruchteile in vollen Cent (zwei Nachkommastellen), ohne Umsatzsteuer, anzugeben.
Die anzugebenden Honorarsätze beinhalten sämtliche Auslagen und Nebenkosten des Auf- tragnehmers (insb. Fracht-, Versand-, Druck-, Büro-, Versicherungs-, Post-, Fernsprech-, Reise- und Aufenthaltskosten sowie alle weiteren nicht explizit aufgeführten, jedoch mit der Leistungserbringung im Zusammenhang stehenden Kosten des Auftragnehmers).
Bewerber aus anderen EU-Mitgliedsstaaten haben die besonderen umsatzsteuerrechtlichen Regelungen für den innergemeinschaftlichen Erwerb zu beachten. Seite 2 von 9
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- Beratungskonzept
Mit dem Angebot für ein Los ist je ein Bearbeitungskonzept einzureichen. Entsprechend ist bei einer Angebotslegung für alle drei Lose sowohl ein Losspezifisches Beratungskonzept für Los 1, Los 2 und Los 3 einzureichen. Soll eine Bewerbung auf mehr als ein Los erfolgen, steht es dem Auftraggeber frei, hinsichtlich einzelner Aspekte auf seine Ausführungen aus jeweils an- derem(n) Konzept(en) zu verweisen. Ein solcher Verweis muss ausdrücklich erfolgen.
Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei den einzureichenden Konzepten und leistungs- bezogene Unterlagen handelt, die nicht nachgefordert werden dürfen. Achten Sie daher auf unbedingte Vollständigkeit!
2.1 Beratungskonzept für Los 1
Mit dem Angebot für Los 1 ist dem Auftraggeber ein ausformuliertes Bearbeitungskonzept zum Aufbau und Betrieb des Kompetenzzentrums für Barrierefreiheit bei dem LZPD NRW einzureichen. Das Bearbeitungskonzept hat in transparenter, nachvollziehbarer und überzeu- gender Weise Ausführungen zu den untenstehenden Aspekten zu enthalten, welche Gegen- stand des Wertungsprozesses sein werden.
Zu den untenstehenden Aspekten werden Ausführungen verlangt. Diese müssen in den nach- stehenden Reihenfolgen gegliedert sein:
• Bestandsaufnahme und strategische Weiterentwicklung des Konzepts für Barrierefrei- heit (KfB) • Darstellung zur Vorgehensweise und zum methodischen Ansatz der Beratung und Un- terstützung • Ausführung zur Nachhaltigkeit des methodischen Ansatzes • Kommunikation mit dem Auftraggeber
Das Bearbeitungskonzept inklusive Anlagen/Bilder darf einen Umfang von 20 DIN A4-Seiten nicht überschreiten, Schriftgröße 12 pt Arial.
2.2 Beratungskonzept für Los 2
Mit dem Angebot zu Los 2 ist dem Auftraggeber ein ausformuliertes Bearbeitungskonzept zur Beratung von barrierefreien Arbeitsplätzen bei der Polizei NRW einzureichen.
Das Bearbeitungskonzept hat in transparenter, nachvollziehbarer und überzeugender Weise Ausführungen zu den untenstehenden Aspekten zu enthalten, welche Gegenstand des Wer- tungsprozesses sein werden.
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Zu den untenstehenden Aspekten werden Ausführungen verlangt. Diese müssen in den nach- stehenden Reihenfolgen gegliedert sein:
• Bestandsaufnahme und strategische Weiterentwicklung des Konzepts für Barrierefrei- heit (KfB) • Darstellung zur Vorgehensweise und zum methodischen Ansatz der Beratung und Un- terstützung • Ausführung zur Nachhaltigkeit des methodischen Ansatzes • Kommunikation mit dem Auftraggeber
Das Bearbeitungskonzept inklusive Anlagen/Bilder darf einen Umfang von 20 DIN A4-Seiten nicht überschreiten, Schriftgröße 12 pt Arial.
2.3 Beratungskonzept für Los 3
Mit dem Angebot zu Los 3 ist dem Auftraggeber ein ausformuliertes Bearbeitungskonzept zur Konzeption von Tests- Prüfkonzepts für die Prüfung und Zertifizierung von IT-Anwen- dungen im polizeilichen Anwendungsumfeld einzureichen.
Das Bearbeitungskonzept hat in transparenter, nachvollziehbarer und überzeugender Weise Ausführungen zu den untenstehenden Aspekten zu enthalten, welche Gegenstand des Wer- tungsprozesses sein werden.
Zu den untenstehenden Aspekten werden Ausführungen verlangt. Diese müssen in den nach- stehenden Reihenfolgen gegliedert sein:
• Bestandsaufnahme und strategische Weiterentwicklung des Konzepts für Barrierefrei- heit (KfB) • Darstellung zur Vorgehensweise und zum methodischen Ansatz der Beratung und Un- terstützung • Ausführung zur Nachhaltigkeit des methodischen Ansatzes • Kommunikation mit dem Auftraggeber
Das Bearbeitungskonzept inklusive Anlagen/Bilder darf einen Umfang von 20 DIN A4-Seiten nicht überschreiten, Schriftgröße 12 pt Arial.
- Zuschlagskriterien
Die Bewertung der Angebote erfolgt anhand der folgenden Zuschlagskriterien:
- Gesamtpreis netto (40 % Gewichtung)
- Qualität (60 % Gewichtung)
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Die Gewichtung der einzelnen Zuschlagskriterien im Einzelnen ist der nachfolgenden Über- sicht zu entnehmen:
| Gewichtung in % | Maximal | Gewich- tung | |||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| zu errei- | |||||||||||
| chende | |||||||||||
| Punktzahl | |||||||||||
| 1. Gesamtpreis netto | 40 % | 400 | |||||||||
| 2. Qualität des Gesamtkonzeptes | 60 % | 600 | 120 | ||||||||
| 2.1 Unterkriterium Beratungskonzept | 40 % | 400 | 80 | ||||||||
| a) Bestandsaufnahme und strategische | 10 % | 100 | 20 | ||||||||
| Weiterentwicklung des Konzepts für Bar- | |||||||||||
| rierefreiheit (KfB) | |||||||||||
| b) Darstellungen zur Vorgehensweise | 10 % | 100 | 20 | ||||||||
| und zum methodischen Ansatz der Bera- | |||||||||||
| tung und Unterstützung | |||||||||||
| c)Ausführungen zur Nachhaltigkeit des | 10 % | 100 | 20 | ||||||||
| methodischen Ansatzes | |||||||||||
| d)Kommunikation mit dem Auftraggeber | 10 % | 100 | 20 | ||||||||
| 2.2 Unterkriterium Personaleinsatz, | 20 % | 200 | 40 | ||||||||
| Qualifikation und Erfahrungen des | |||||||||||
| Personals - Profil Senior Consultant | |||||||||||
| Gesamt | 100 % | 1000 |
- Erläuterung
Die im Folgenden definierten Zuschlagskriterien beziehen sich auf die ausgeschriebenen Leis- tungen. Der Zuschlag erfolgt gemäß § 58 Abs. 1 VgV auf das wirtschaftlichste Angebot. Zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots wird eine Bewertungsmatrix eingesetzt.
Das Zuschlagskriterium Preis wird mathematisch ermittelt, indem das preislich günstigste An- gebot mit der Maximalpunktzahl von 400 Punkten honoriert wird und ausgehend hiervon die Punktzahl der übrigen Angebote linear interpoliert wird.
Das Zuschlagskriterium Qualität wird in seinen Unterkriterien einer ermessensgebundenen Bewertung zugeführt. Die Unterkriterien wird der Auftraggeber jeweils anhand einer Noten- skala von 0 - 5 bewerten (0 Punkte = ungenügend; 1 Punkt = mangelhaft; 2 Punkte = ausrei- chend; 3 Punkte = befriedigend; 4 Punkte = gut; 5 Punkte = sehr gut). Die für das jeweilige Zuschlagskriterium vorgenommene Bepunktung wird mit der dem Kriterium zugewiesenen Ge- wichtung multipliziert. Daraus ergibt sich die für das jeweilige Kriterium erzielte Punktzahl.
Aus der Addition der Punktzahlen für die einzelnen Kriterien ergibt sich die Gesamtpunktzahl des jeweiligen Angebotes. Die maximal erreichbare Gesamtpunktzahl beträgt 1000 Punkte.
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Zu 1) Gesamtpreis netto (40 %)
Das Preisblatt ist vom Bieter je Los vollständig auszufüllen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Preisangaben der Bieter im Rahmen der dritten Ange- botsprüfungs- und -wertungsstufe auf ihre Angemessenheit geprüft werden.
Danach wird der Preis im Rahmen der vierten Angebotswertungsstufe wie folgt bewertet:
Das preisgünstigste wertbare Angebot laut Wertungspreis je Los (siehe Preisblatt preisgüns- tigster „Wertungspreis netto“) erhält 400 Punkte. Die anderen Angebote erhalten linear ent- sprechend der jeweiligen Preisdifferenz zum preisgünstigsten Angebot einen Punkteabzug. Die Punktberechnung erfolgt nach folgender mathematischer Formel:
𝐺𝑒𝑠𝑎𝑚𝑡𝑎𝑛𝑔𝑒𝑏𝑜𝑡𝑠𝑝𝑟𝑒𝑖𝑠 𝑛𝑖𝑒𝑑𝑟𝑖𝑔𝑠𝑡𝑒𝑠 𝐴𝑛𝑔𝑒𝑏𝑜𝑡 𝑃𝑢𝑛𝑘𝑡𝑧𝑎ℎ𝑙 𝑃𝑟𝑒𝑖𝑠 = 𝑥 400 𝐺𝑒𝑠𝑎𝑚𝑡𝑎𝑛𝑔𝑒𝑏𝑜𝑡𝑠𝑝𝑟𝑒𝑖𝑠 𝑧𝑢 𝑤𝑒𝑟𝑡𝑒𝑛𝑑𝑒𝑠 𝐴𝑛𝑔𝑒𝑏𝑜𝑡
Bei gleicher Punktzahl entscheidet der Preis. Bei dann gleichem Preis entscheidet das Los.
Maximalpunktzahl: 400
Zu 2) Qualität des Gesamtkonzepts (60 % Gewichtung)
Gefordert wird von jedem Bieter / jeder Bietergemeinschaft die Ausarbeitung eines entspre- chenden Konzeptes zur Auftragserbringung, das die Anforderungen des Vertrags sowie der Leistungsbeschreibung und deren Anlage möglichst optimal umsetzt und ausführlich eingeht.
Die Angaben, die der Bieter / die Bietergemeinschaft im Rahmen des Konzeptes zur Auf- tragserbringung macht, müssen sich allesamt auf die konkrete Leistungserbringung für den Auftraggeber im Auftragsfalle beziehen. Die Bieterangaben im Konzept zur Auftragserbringung werden bei Beauftragung Vertragsbestandteil und sind somit über die gesamte Vertragslauf- zeit für den Auftragnehmer bindend.
Die Bewertung sämtlicher Wertungskriterien erfolgt durch ein Wertungsgremium von mindes- tens zwei Bewertenden. Aus den durch das Gremium vergebenen Punkten der Einzelkriterien wird der Mittelwert (arithmetisch) gebildet und vor der Gewichtung mit dem jeweiligen Wer- tungsfaktor auf- oder abgerundet. Dezimalzahlen werden ab einem Nachkommawert von 0,5 aufgerundet. Werte mit einem Dezimalanteil unter 0,5 werden abgerundet.
Ein Angebot ist nur dann zuschlagsfähig, wenn die nicht-preisbezogenen Zuschlagskri- terien (2.) jeweils mindestens mit „ausreichend“ (durchschnittlich 2 Punkte) bewertet wurden. Es gelten die o.g. Rundungsregeln. Seite 6 von 9
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Hinweis: Die Erstellung des Konzeptes mittels KI ist nicht zulässig. Mittels KI erstellte Konzepte führen zum Ausschluss des Angebotes. Es werden keine Hinweise zu Kriterien oder Prüfwerkzeugen zur Feststellung des Einsatzes von KI zur Kenntnis gegeben. Bei Ver- dacht auf KI-Nutzung wird der Anbieter die Möglichkeit zur Stellungnahme und zum Nachweis der menschlichen Autorenschaft erhalten. Es findet kein automatischer Ausschluss statt.
Das Zuschlagskriterium „Qualität des Gesamtkonzepts“ wird mit 60 % gewichtet. Es können maximal 600 Punkte in diesem Zuschlagskriterium erreicht werden.
Im Rahmen dieses Zuschlagskriteriums werden folgende Unterkriterien gebildet: 2.1 Unterkriterium Beratungskonzept (40 % Gewichtung)
a) Unterkriterium „Bestandsaufnahme und strategische Weiterentwicklung des Konzepts für Barrierefreiheit (KfB)/barrierefreie Arbeitsplätze; Tests- und Prüf- konzepts für die polizeiliche IT-Anwendungen“ (10 % Gewichtung)
• Losspezifische Darstellung eines systematischen und detaillierten Implemen- tierungsplans, der die zeitliche Planung und die angedachten Tätigkeiten ab Zuschlagerteilung zum sukzessiven Aufbau des KfB umfasst gemäß Leis- tungsbeschreibung je Los.
b) Darstellung zur Vorgehensweise und zum methodischen Ansatz der Beratung, Prüfung und Unterstützung (10 % Gewichtung)
• Klare methodische und losspezifische Ausführung der Leistungen und losspe- zifische Darstellung der Abwicklung im Büro, gemäß Leistungsbeschreibung je Los, • Effektive losspezifische Tätigkeitsverteilung und Schnittstellendefinitionen in- nerhalb und außerhalb des Betriebs des Bieters, gemäß Leistungsbeschrei- bung je Los.
c) Ausführungen zur Nachhaltigkeit des methodischen Ansatzes (10 % Gewich- tung)
• Losspezifische Darstellung zur effizienten Methodik zum nachhaltigen Wissen- stransfer von know-how des Bieters auf die Beschäftigten des Auftraggebers, gemäß Leistungsbeschreibung je Los,
d) Kommunikation mit dem Auftraggeber (10 % Gewichtung)
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• Effiziente losspezifische Methodik zur Kommunikation des Projektteams mit dem Auftraggeber. Es werden losspezifische Ausführungen erwartet, die die Organisationsstruktur des Auftraggebers vollständig berücksichtigen, gemäß Leistungsbeschreibung je Los, • Losspezifische Darstellung zur Gewährleistung schnellstmöglicher Reaktions- zeiten auf Beratungsanfragen, gemäß Leistungsbeschreibung je Los.
2.2 Unterkriterium Personaleinsatz, Qualifikation und Erfahrungen des Personals (20 % Gewichtung)
Profil Senior Consultant (20 % Gewichtung)
• Mit diesem Unterkriterium wird die Erfahrung der Mitarbeiter bewertet. Der Auftraggeber verlangt, dass der Bieter / die Bietergemeinschaft zu dem Profil „Senior Consultant“ eine Person pro Los namentlich benennt und in das Profil die Erfahrung zur Bewertung stellt und die im Auftragsfall verbindlich angeboten wird. • Als Mindestanforderung für das Profil „Senior Consultant“ ist jeweils ein aussage- kräftiger Lebenslauf und mindestens eine (1) Referenz mit dem Angebot einzu- reichen. Einzelheiten dazu sind der Anlage B03 „Referenz Mindestanforderung Personal – Profil Senior Consultant“ zu entnehmen. • Die zur Erbringung dieser Leistung angebotene konkrete Personalie wird mit Blick auf ihre Erfahrung einer Bewertung zugeführt. Die konkret benannte Personalie muss eine mehrjährige Branchenerfahrung im Bereich Barrierefreiheit vorweisen können. Wird die insoweit geforderte Mindestanforderung zur Branchenerfahrung nicht erfüllt, wird das Angebot von der Bewertung ausgeschlossen. • Es sollen geeignete Eigenerklärungen und / oder Nachweise beigefügt werden, die seitens des Auftraggebers erwarteten Erfahrungen der konkreten Personalie bele- gen. Die Bewertung der Erfahrung erfolgt sodann nach dem „Best-Fit“ Verfahren. Je umfassender, nachvollziehbarer, substantiierter, detaillierter und umfangreicher die erwarteten Erfahrungen erläutert und belegt werden, umso besser wird die Per- sonalie bepunktet.
Die Bewertung für das Profil Senior Consultant erfolgt für alle Unterkriterien wie in der jeweiligen Leistungsbeschreibung je Los gefordert.
Die Bewertung der Unterkriterien erfolgt unter dargestellten Erwartungen des Auftrag- gebers mit der nachstehenden Bewertungssystematik:
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| 5 Punkte Sehr gut | Eine Bewertung mit 5 Punkten erfolgt, wenn die Erwartungen des Auftraggebers optimal erfüllt oder gar übertroffen werden, die Kon- zeptionierung des Bieters / der Bietergemeinschaft der Zielerrei- chung in besonderer Weise dienlich ist und die individuellen Anfor- derungen des Projekts in besonderem Maße berücksichtigt werden. |
|---|---|
| 4 Punkte Gut | Eine Bewertung mit 4 Punkten erfolgt, wenn die Erwartungen des Auftraggebers erfüllt werden und die individuellen Anforderungen des Projekts berücksichtigt werden. |
| 3 Punkte Befriedigend | Eine Bewertung mit 3 Punkten erfolgt, wenn die Erwartungen der Auftraggeber im Ganzen noch erfüllt werden, die individuellen An- forderungen des Projekts jedoch kaum berücksichtigt werden. |
| 2 Punkte Ausreichend | Eine Bewertung mit 2 Punkten erfolgt, wenn die Erwartungen des Auftraggebers lückenhaft erfüllt werden. |
| 1 Punkt Mangelhaft | Eine Bewertung mit 1 Punkt erfolgt, wenn die Erwartungen des Auf- traggebers im Ganzen unzureichend erfüllt werden / die Konzeptio- nierung an erheblichen Lücken leidet. |
| 0 Punkte Ungenügend | Eine Bewertung mit 0 Punkten erfolgt, wenn die Erwartungen des Auftraggebers nicht erfüllt werden. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn die Anforderungen ohne weitere individuelle Ausführun- gen wiederholt werden. |
Die für die Einzelkriterien insgesamt erzielten Punkte werden sodann zu der Gesamt- punktzahl der Unterkriterien addiert.
Maximalpunktzahl für alle Unterkriterien: 600
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