1002005885_Kapitel B Los 3_Leistungsbeschreibung.pdf

Beratung, Prüfung und Tests zur Barrierefreiheit bei der Polizei Nordrhein-Westfalen

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Leistungsbeschreibung

des Landesamtes für Zentrale Polizeiliche Dienste

für die Vergabe der

Beratungsleistungen zur Unterstützung und Weiterentwicklung des

Kompetenzzentrums für Barrierefreiheit (KfB) der Polizei NRW in drei Losen

ZA 4.2/1002005885/Ngk Los 3

Konzeption von Tests- Prüfkonzepts für die Prüfung

von IT-Anwendungen im polizeilichen Anwendungsumfeld

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Inhalt

  1. .......................................................................................................................................................... Der Auftraggeber ........................................................................................................................................................................3

1.1. IT ...........................................................................................................................................................3

1.2. Einsatz und Verkehr ...............................................................................................................................4

1.3. Zentrale Aufgaben .................................................................................................................................4

  1. Ausgangslage und rechtliche Rahmenbedingungen ....................................................................................4

  2. Aufbau und Aufgaben des Kompetenzzentrums für Barrierefreiheit (KfB)...................................................6

3.1. Aufgabenpaket barrierefreie Arbeitsplätze .............................................................................................6

3.2. Aufgabenpaket IuK-Unterstützung .........................................................................................................7

3.3. Aufgabenpaket Öffentlichkeitsarbeit ......................................................................................................8

3.4. Aufgabenpaket barrierefreie Dokumente ...............................................................................................8

3.5. Sonstiges ...............................................................................................................................................9

  1. Leistungen des Auftragnehmers ..................................................................................................................9

4.1. Erstellung eines Test- und Prüfkonzeptes für die Prüfung und Zertifizierung von IT-Anwendungen für

die Polizei NRW ..............................................................................................................................................9

4.2. Durchführung von Tests für polizeiliche IT-Anwendungen in Bezug auf die Barrierefreiheit ............... 10

  1. Barrierefreiheit von Unterlagen und Dokumenten ..................................................................................... 11

  2. Ort der Leistungserbringung ...................................................................................................................... 11

  3. Reaktionszeit ............................................................................................................................................. 12

  4. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Auftragnehmers .............................................................................. 12

8.1. Mindestanforderungen: ........................................................................................................................ 12

  1. Aufwandsabschätzung .............................................................................................................................. 13

  2. Informationsschutz, Datenschutz und Geheimhaltung ............................................................................ 13

  3. Zuschlagskriterien ................................................................................................................................... 13

11.1. Erläuterungen ............................................................................................................................ 14

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  1. Der Auftraggeber

Als zentrale Servicedienststelle innerhalb der Polizei NRW unterstützt das Landesamt für

Zentrale Polizeiliche Dienste NRW (nachfolgend: „LZPD NRW“) die Polizeiarbeit vor Ort

durch die Entwicklung und Beschaffung modernster Technik und Ausstattung.

Rund 1.600 Beschäftigte arbeiten im LZPD NRW in über 40 verschiedenen Berufen. Als

Landesoberbehörde mit einer enormen Vielfalt an Aufgaben ist das LZPD NRW ein

Arbeitgeber für ganz unterschiedliche Berufsfelder. Neben Polizistinnen und Polizisten

bringen rund zwei Drittel der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des LZPD NRW ganz

unterschiedliche berufliche Voraussetzungen mit. Sie arbeiten in den Bereichen:

Fluggeräte- oder Waffenmechanik, Kfz-Mechatronik, Verwaltung, Recht und Wirtschaft,

Kommunikationstechnik, Informatik, Maschinenbau, Ingenieurwesen, Elektrotechnik,

Nachrichtentechnik und in vielen weiteren Berufen im LZPD NRW.

1.1. IT

Die Entwicklung der IT spielt in der nordrhein-westfälischen Polizei eine bedeutende

Rolle. Zu hochwertiger Ausstattung und modernen Einsatzkonzepten gehören

moderne Technologien. Das LZPD NRW bringt IT in den Einsatz und kümmert sich um

die Entwicklung der notwendigen Prozesse. Das LZPD NRW ist der zentrale

Servicepartner für alle betrieblichen Belange der IT-Infrastruktur der Polizei NRW. Die

Fachanwendungen stehen landesweit allen Polizeibeschäftigten in einer der weltweit

größten Domänenstruktur zur Verfügung.

Das LZPD NRW bietet mehr als 100 zentrale polizeispezifische IT-Lösungen für alle

Polizeibehörden an. Die Weiterentwicklung dieser komplexen Anwendungslandschaft

findet regelmäßig über sogenannte Landesprojekte mit Budgetgrößen in mehrstelliger

Millionenhöhe statt. Das LZPD NRW ist in der IT-Analyse, Softwarearchitektur und

Softwareentwicklung sowie im Test- und Qualitätsmanagement im Einsatz. Es

unterstützt von der Analyse über das Systemdesign, der Beschaffung von Hard- und

Software mit anschließenden Test- und Pilotierungsphasen bis hin zum Betrieb der

Infrastruktur und der polizeilichen Anwendungen.

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1.2. Einsatz und Verkehr

Das LZPD NRW beschäftigt alle polizeilichen Einsatzbereiche. Damit steht das

LZPD NRW einer großen Aufgabe gegenüber, die sich von beratenden Tätigkeiten

für Einsätze der Spezialeinheiten über die landesweite Verkehrssicherheitsarbeit

bis hin zum operativen Dienst der Polizeifliegerstaffel oder der Landesleitstelle für

die landesübergreifende Koordination erstreckt.

1.3. Zentrale Aufgaben

Das Gesamtspektrum der polizeilichen IT, der Technik und der Einsatzmittel wird

durch das LZPD NRW zentral beschafft. Durch diese Zentralisierung erreicht das

LZPD NRW in NRW den größtmöglichen Synergieeffekt bei der Beschaffung von

Technik und Ausstattung sowohl in der Quantität als auch in der Qualität. Alle

benötigten technischen, vergaberechtlichen und logistischen Kompetenzen

werden beim LZPD NRW gebündelt. Damit entlastet das LZPD NRW die örtlichen

Polizeibehörden von speziellem juristischem und verfahrenstechnischem

Aufwand, setzt Standards und behält den Überblick über

Beschaffungsbedürfnisse aller Einsatzbereiche.

  1. Ausgangslage und rechtliche Rahmenbedingungen

Von den rund 56.000 Bediensteten der Polizei NRW sind rund 3.000

schwerbehindert oder gleichgestellt im Sinne des Neunten Buchs Sozialgesetzbuch

(SGB IX). Weitere rund 2.000 Bedienstete, die trotz einer Behinderung nicht

gleichgestellt sind, haben eine Behinderung.

Das SGB IX vom 23. Dezember 2016 bezweckt insbesondere die Förderung der

Eingliederung schwerbehinderter Menschen und unterstützt das Bemühen, sie ihren

Fähigkeiten und Kenntnissen entsprechend zu beschäftigen, in ihrem beruflichen

Fortkommen zu fördern und ihre Beschäftigung durch notwendige

Präventionsmaßnahmen zu sichern.

Hierzu regelt § 164 Abs. 4 SGB IX, dass schwerbehinderte Menschen grundsätzlich

gegenüber ihren Dienstherren einen Anspruch auf eine Beschäftigung haben, bei

der sie ihre Fähigkeiten und Kenntnisse möglichst voll verwerten und

weiterentwickeln können. Weiterhin ist der Arbeitgeber für die Einrichtung und

Unterhaltung barrierefreier Arbeitsstätten verantwortlich. Hierunter fallen

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insbesondere auch Betriebsanlagen, Maschinen und Geräte sowie die Gestaltung

der Arbeitsplätze, des Arbeitsumfeldes oder der Arbeitsorganisation. Es besteht

auch ein Rechtsanspruch auf die Ausstattung des Arbeitsplatzes mit den

erforderlichen technischen Hilfsmitteln. Der sich hieraus ergebende Rechtsanspruch

wurde für Beschäftigte des Landes NRW durch die Richtlinie zur Durchführung der

Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (SGB IX) im

öffentlichen Dienst im Land Nordrhein-Westfalen - Runderlass des Ministeriums des

Innern (Fürsorgeerlass), Anlage B01, bekräftigt und in Nr. 9.3 formuliert:

„Menschen mit Behinderung muss die Möglichkeit eingeräumt werden, alle von ihnen

zur Aufgabenerledigung benötigten IT-Serviceleistungen, hierzu gehören Hardware,

Software und sonstige Dienstleistungen, wie beispielsweise Service Desk, mit den

von ihnen behinderungsbedingt eingesetzten assistiven Techniken uneingeschränkt

zu nutzen.“

In dem Fürsorgeerlass werden unter dem Kapitel Barrierefreiheit sehr umfangreich

die Themenbereiche Neubauten und Bestandsbauten, barrierefreie

Informationstechnik, barrierefreie öffentliche Internetbereiche und barrierefreie

Kommunikation hervorgehoben.

Die Polizei NRW muss nach dem Fürsorgeerlass insbesondere beifolgenden

Aufgaben das Thema Barrierefreiheit berücksichtigen:

• Neubauten, Umbauten und Sanierungen

• Einführung und Neuentwicklung von IT-Anwendungen

• Wesentliche Änderungen der Oberfläche von Fachverfahren bei Informations-

und Kommunikationsverfahren (fortan: „IuK“)

• Einführung von Kommunikationsdiensten.

Darüber hinaus definiert die Rahmeninklusionsvereinbarung für die Polizei NRW,

Anlage B02, bei der Inklusion schwerbehinderter Menschen u. a. das Ziel der

nachhaltigen Implementierung der Barrierefreiheit im Bereich des Bauens und der

Digitalisierung sowie die bedarfsgerechte Gestaltung der Arbeitsplätze.

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Zur Erreichung dieses Zieles ist die zentrale Stelle „Kompetenzzentrum für

Barrierefreiheit“ bei der Polizei NRW im LZPD NRW eingerichtet worden, um mit

entsprechenden Koordinierungs- und Beratungsaufgaben beizutragen. Hierzu sind

zunächst 4,0 Vollzeitstellen beim LZPD NRW vorgesehen.

Um das selbst vorgegebene Ziel zur Inklusion schwerbehinderter Menschen in der

Polizei NRW zu erreichen, ist es notwendig, dass die Koordinierung, Beratung und

Unterstützung hinsichtlich des Themas Barrierefreiheit über eine zentrale Stelle bei

der Polizei NRW erfolgt. Dies generiert Synergieeffekte und ermöglicht,

schwerbehinderte Menschen auch zeitnah unter Berücksichtigung ihrer individuellen

Stärken optimal einsetzen zu können.

Um dem umfassenden Aufgabenvolumen und den gestiegenen Anforderungen an

Barrierefreiheit vor allem im IT-Bereich gerecht zu werden, wird für den Betrieb des

Kompetenzzentrums für Barrierefreiheit sowie für dessen weiteren Ausbau externe

Beratungs- und Unterstützungsleistung benötigt.

  1. Aufbau und Aufgaben des Kompetenzzentrums für

Barrierefreiheit (KfB)

Das Kompetenzzentrum für Barrierefreiheit ist eine zentrale Dienststelle der

Polizei NRW, die beim LZPD NRW angesiedelt ist. Seine Aufgabe besteht

insbesondere in der Beratung der 50 Polizeibehörden bei der Ausstattung

barrierefreier Arbeitsplätze, aber auch in der Beratung der

Produktverantwortlichen bei der Einführung, Weiterentwicklung und dem Betrieb

von polizeilichen Verfahren. Die konkrete Umsetzung von Maßnahmen zur

Barrierefreiheit, wie zum Beispiel die Anpassung von polizeilichen Anwendungen,

ist nicht Aufgabe des Kompetenzzentrums für Barrierefreiheit.

Das Kompetenzzentrum für Barrierefreiheit erfüllt folgende Aufgaben:

3.1. Aufgabenpaket barrierefreie Arbeitsplätze

In der Vergangenheit stattete jede der 50 Polizeibehörden barrierefreie

Arbeitsplätze ausschließlich für sich selbst aus, sodass eine heterogene

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Hilfsmittellandschaft bei der Polizei NRW vorhanden ist, zeitliche Verzögerungen

entstehen können und es zu Inkompatibilitäten mit vorhandenen zentralen

Anwendungen kommen kann.

Das Kompetenzzentrums für Barrierefreiheit beabsichtigt, die Standardisierung

der barrierefreien Arbeitsplatzausstattung weiter auszubauen und die Einbindung

des Kompetenzzentrums für Barrierefreiheit bei der zukünftigen

Arbeitsplatzausstattung von Mitarbeitenden mit Schwerbehinderung

sicherzustellen. Derzeit ist nur die Hilfsmittelsoftware im Bereich Sehbehinderung

teilweise standardisiert. Mögliche, zu standardisierende Hilfsmittel (vor allem IuK)

im Bereich Hörbehinderung, motorische Behinderung aber auch weitere im

Bereich Sehbehinderung sind zu identifizieren. Hierbei ist jederzeit auf die

speziellen Anforderungen an die IuK der Polizei NRW als eine Sicherheitsbehörde

zu achten.

Eine Initiierung der notwendigen Prozesse wird durch das Kompetenzzentrum für

Barrierefreiheit und dem Auftragnehmer angestoßen.

Für standardisierte Hilfsmittel soll ein entsprechender Rahmenvertrag erstellt

werden, aus dem die Bedarfsträger der Polizei standardisierte Hilfsmittel abrufen

können.

Wichtig ist dem LZPD NRW hier insbesondere eine möglichst produktneutrale und

wettbewerbskonforme Ausgestaltung dieser Unterlagen.

3.2. Aufgabenpaket IuK-Unterstützung

In diesem Aufgabenpaket ist die Beratung und Unterstützung der

Fachdienststellen der Polizei NRW sicherzustellen, die sich mit der Bereitstellung

von zentralem oder dezentralem IuK-Verfahren beschäftigen. Hier sind in der

Regel die Produktmanagerinnen und Produktmanager die Bedarfsträgerinnen und

Bedarfsträger des Kompetenzzentrums für Barrierefreiheit.

Die Erstellung entsprechender neuer Prozesse oder die Modifizierung

bestehender Prozesse liegt in der Zuständigkeit und Verantwortung der

Fachbereiche des LZPD NRW. Hierbei kann es sich insbesondere um die

Berücksichtigung der Barrierefreiheit innerhalb des Anforderungs- oder

Beschaffungsprozesses handeln aber auch im Bereich Softwaredesign oder der

Berücksichtigung innerhalb des bestehenden Test- und

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Qualitätssicherungsprozesses.

Im Rahmen dieser Aufgaben ist sicherzustellen, dass das Kompetenzzentrum für

Barrierefreiheit in angemessener Weise in die Prozesse der IuK-Fachbereiche

eingebunden bleibt und in weitere oder neue Prozesse eingebunden wird. Diese

Prozesse sind insbesondere die Beschaffung oder Entwicklung eigener IT-

Anwendungen sowie die Durchführung von Zertifizierungen.

In diesem Aufgabenpaket ist der Bedarfsträger in der Regel für einzelne

polizeiliche Verfahren verantwortlich und muss im Rahmen seiner

Produktverantwortung auch die Barrierefreiheit umsetzen. Das

Kompetenzzentrum für Barrierefreiheit soll rund um das Thema barrierefreie IT-

Anwendungen beraten. Dies kann Fragen von der Abnahme von Anwendungen

im Rahmen eines Beschaffungsprozesses bis hin zu Empfehlungen für eine

barrierefreie Programmierung umfassen.

Die Dokumentationen der Tätigkeiten innerhalb der IuK-Unterstützung liegen in

der Verantwortung des Kompetenzzentrums für Barrierefreiheit.

3.3. Aufgabenpaket Öffentlichkeitsarbeit

Das Kompetenzzentrum für Barrierefreiheit entwickelt Vorschläge und Konzepte

für Handreichungen, Leitfäden, und zielgruppenorientierte

Informationsveranstaltungen und Sensibilisierungsmaßnahmen. Hierbei kann es

sich um die Entwicklung von neuen Schulungen aber auch Anpassung

bestehender polizeilicher Fortbildungen handeln.

3.4. Aufgabenpaket barrierefreie Dokumente

Das Kompetenzzentrum für Barrierefreiheit entwickelt Prozesse und überprüft

technische Lösungen zur Optimierung der in der Polizei NRW eingesetzten

Dokumente intern und extern, um die Anzahl der barrierefreien Dokumente

sukzessive zu steigern.

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3.5. Sonstiges

Das Kompetenzzentrum für Barrierefreiheit vernetzt sich innerhalb der

Landesverwaltung, insbesondere in Richtung KBIT von IT.NRW, KOMBIT der

Finanzverwaltung und des Kompetenzzentrums für barrierefreie Justiz-IT.

  1. Leistungen des Auftragnehmers

Die zu erbringenden Leistungen werden in drei Lose aufgeteilt.

Los 3 enthält Beratungs- und Prüfdienstleistungen zur Erstellung eines Test- und

Prüfkonzepts für die Prüfung und Zertifizierung von IT-Anwendungen sowie die

Durchführung von Tests für polizeiliche IT-Anwendungen.

Der Auftragnehmer wird in die o. g. Tätigkeiten des Kompetenzzentrums

eingebunden und soll hierbei beraten und unterstützen.

Der Auftragnehmer wird also insbesondere zusammen mit dem Kompetenzzentrum

für Barrierefreiheit der Polizei Standards und Leitlinien zur Prüfung von polizeilichen

IT-Verfahren auf Barrierefreiheit definieren.

Der Auftragnehmer hat nachfolgende Leistungen für das LZPD NRW zu erbringen:

4.1. Erstellung eines Test- und Prüfkonzeptes für die Prüfung und

Zertifizierung von IT-Anwendungen für die Polizei NRW

Der Auftragnehmer wird Vorschläge zur Durchführung von Prüfungen zur

Barrierefreiheit polizeilicher IT-Anwendungen erarbeiten. Hierbei wird er die

Besonderheiten innerhalb der Polizei NRW berücksichtigen.

Der Auftragnehmer wird eine Musterdokumentation für die Tests und

Zertifizierungen entwerfen und gemeinsam die Anforderungen an diese mit dem

KfB konkretisieren und abstimmen. Diese Musterdokumentation ist bei der

anschließenden Durchführung von Test- und Zertifizierungen maßgebend.

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4.2. Durchführung von Tests für polizeiliche IT-Anwendungen in

Bezug auf die Barrierefreiheit

Der Auftragnehmer führt Tests und Zertifizierungen von polizeilichen IT-

Anwendungen auf Basis der polizeilichen Leitlinien und Standards durch.

Die durchgeführten Prüfungsmaßnahmen sind durch den Auftragnehmer in Form

der zuvor festgelegten Musterdokumentation zu dokumentieren oder nach

Rücksprache mit dem Auftraggeber in der jeweils gewünschten Form. Jeder

Prüfbericht muss mindestens folgende Punkte enthalten:

  1. Angewandte rechtliche Grundlagen und Normen

  2. Name und Version der überprüften Anwendung

  3. Datum der Überprüfung

  4. Tools und weitere Mittel mit denen die Anwendung geprüft wurde

  5. Management-Fassung des Prüfberichts

  6. Aussage über die Kompatibilität für die einzelnen Nutzendengruppen

  7. Aussage über den Schweregrad des Fehlers

  8. Detaillierte Aufführung der einzelnen Fehler mit Nennung des untersuchten

Bereiches, Screenshots und Nennung des Prüfschrittes der aktuell gültigen

BITV NRW

  1. Einen separaten Maßnahmenplan mit genauen Lösungsvorschlägen für die

Hersteller bzw. Entwickler der jeweiligen Anwendung.

Folgende Testszenarien kommen in Betracht:

  1. Durchführung von Tests auf Basis bestehender Normen

  2. Durchführung von Tests auf Basis bestehender Normen mit Berücksichtigung der

besonderen polizeilichen Anforderungen an eine Anwendung. Nach der

Definition entsprechender Prüfungsvorgaben werden entsprechende Tests und

Zertifizierungen der IuK-Verfahren durchführt.

  1. Durchführung von Betroffenen- oder Akzeptanztests, bei denen die Nutzung

einer Anwendung durch einen betroffenen schwerbehinderten Menschen und

seine Hilfsmittel erfolgt. Der Auftragnehmer wird entsprechende Tests für

polizeiliche Anwendungen entsprechend der definierten Standards durchführen.

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  1. Barrierefreiheit von Unterlagen und Dokumenten

Sämtliche im Rahmen der Leistungserbringung an den Auftraggeber zu

übergebende oder bereitzustellende Dokumente, Unterlagen, Berichte,

Präsentationen, Protokolle, Schulungsunterlagen, Formulare, Rechnungen,

Leistungsnachweise, digitalen Inhalte sowie sonstige Arbeitsergebnisse sind

barrierefrei bereitzustellen.

Die Barrierefreiheit ist entsprechend den zum Zeitpunkt der Leistungserbringung

geltenden deutschen gesetzlichen und normativen Anforderungen sicherzustellen,

insbesondere unter Berücksichtigung der Barrierefreien-Informationstechnik-

Verordnung (BITV), des PDF/UA Standards (ISO 14289) sowie der einschlägigen

technischen Standards und Normen (insbesondere EN 301 549 und WCAG 2.1 bzw.

deren Nachfolgeregelungen).

Die gelieferten Dokumente müssen so erstellt werden, dass sie von Menschen mit

Behinderungen ohne zusätzliche Erschwernis genutzt werden können. Dies umfasst

insbesondere die Kompatibilität mit assistiven Technologien (z. B. Screenreadern),

eine strukturierte Dokumentengliederung, alternative Beschreibungen für nicht-

textliche Inhalte sowie die Einhaltung der jeweils geltenden Anforderungen an

digitale Barrierefreiheit.

Der Auftragnehmer weist auf Verlangen des Auftraggebers die Einhaltung der

Anforderungen an die Barrierefreiheit nach und beseitigt festgestellte Mängel

unverzüglich und ohne zusätzliche Vergütung.

  1. Ort der Leistungserbringung

Der Auftragnehmer erbringt seine Beratungsleistungen in der Regel nicht vor Ort

beim LZPD NRW. Nur wenn es für die Beratungsleistungen oder die Prüfleistung

erforderlich ist, wird der Auftragnehmer auch vor Ort beim LZPD NRW oder den

anderen Organisationseinheiten der Polizei NRW seine Leistung erbringen. Über die

Erforderlichkeit stimmen sich das LZPD NRW und der Auftragnehmer im Einzelfall

ab.

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  1. Reaktionszeit

Auf Beratungsanfragen hat der Auftragnehmer mindestens innerhalb von einem

Werktag (ausgenommen Samstag) reagieren. Auftragnehmer und LZPD NRW

stimmen dann im Einzelfall ab, innerhalb welcher Zeit Beratungsanfragen bzw. die

Prüfleistungen vom Auftragnehmer abschließend zu bearbeiten sind.

  1. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Auftragnehmers

Die vom Auftragnehmer eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden

entsprechend ihrer Berufserfahrung in nachfolgende Gruppen eingeteilt:

Junior Consultant:

Die einschlägige Berufserfahrung beträgt weniger als 2 Jahre.

Consultant:

Die einschlägige Berufserfahrung eines Consultants beträgt mehr als 2 Jahre

und weniger als 5 Jahre.

Senior Consultant:

Die einschlägige Berufserfahrung eines Senior Consultants beträgt mehr als 5

Jahre.

Einschlägig ist die Berufserfahrung, wenn der betreffende Mitarbeitende in diesem

Zeitraum Beratungsleistungen im Bereich Barrierefreiheit erbracht hat.

8.1. Mindestanforderungen:

Der/die Projektleiter/-in muss Senior Consultant sein.

Der/die Projektleiter/-in muss mindestens folgende Qualifikationen ausweisen:

  1. Abgeschlossene Hochschulausbildung (Bachelor oder vergleichbar) der

Fachrichtungen Kommunikationstechnik, Informatik, Nachrichtentechnik,

Informationstechnologie oder vergleichbare Studienrichtung, oder

  1. abgeschlossene Berufsausbildung im Bereich Kommunikationstechnik,

Informatik, Nachrichtentechnik, Informationstechnologie oder einer

vergleichbaren Ausbildung und mindestens 5Jahren Berufserfahrung in

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diesen Bereichen.

  1. Aufwandsabschätzung

Der tatsächliche Aufwand ist aufgrund sich ständig ändernder Anforderungen an die

polizeiliche IT-Landschaft und sich daraus ergebender Anpassungen bei der IT-

Ausstattung der Polizei NRW nicht abschließend einschätzbar.

Es besteht keine Abnahmeverpflichtung. Die Inanspruchnahme von Leistungen im

Los 3 ist abhängig von den zu testenden Anwendungen und den zur Verfügung

stehenden Haushaltsmitteln.

Über die gesamte Vertragslaufzeit inklusive Verlängerungsoptionen beträgt das

Auftragsvolumen maximal 900.000 EUR (netto) insgesamt.

  1. Informationsschutz, Datenschutz und Geheimhaltung

Dieses Kapitel ergänzt die rechtlichen Rahmenbedingungen um spezifische

Anforderungen an Datenschutz und Geheimhaltung, die für die Durchführung der

Beratungsleistung von besonderer Bedeutung sind.

Der Auftragnehmer hat bei der Leistungserbringung die Bestimmungen der

Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes

(BDSG), des Datenschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen (DSG NRW), des

Sicherheitsüberprüfungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (SÜG NRW) sowie der für

den Auftraggeber geltenden Vorschriften zum Geheimschutz und zur

Informationssicherheit in der jeweils geltenden Fassung einzuhalten.

Die sonstige Verarbeitung der Daten des Auftraggebers durch den Auftragnehmer

erfolgt ausschließlich innerhalb der EU, des EWR oder einem Land für das ein

Angemessenheitsbeschluss gemäß Art. 45 DS-GVO vorliegt.

  1. Zuschlagskriterien

Die Bewertung des Angebotes erfolgt anhand der folgenden Zuschlagskriterien:

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  1. Angebotspreis (40%)

  2. Darstellungen innerhalb des Gesamtkonzepts (60%)

2.1 Darstellung innerhalb des Beratungskonzepts (40%)

a) Bestandsaufnahme und strategische Weiterentwicklung des Konzepts

für Barrierefreiheit (KfB) (10%)

b) Darstellung zur Vorgehensweise und zum methodischen Ansatz der

Beratung und Unterstützung (10%)

c) Ausführungen zur Nachhaltigkeit des methodischen Ansatzes (10%)

d) Kommunikation mit dem Auftraggeber (10%)

2.2 Personaleinsatz, Qualifikation und Erfahrungen des Personals,

Profil Senior Consultant (20%)

11.1. Erläuterungen

Die qualitativen Wertungskriterien wird der Auftraggeber jeweils auf einer Skala von 0 – 5 Punkten bewerten:

• 0 Punkte = Ungenügend

• 1 Punkt = Mangelhaft

• 2 Punkte = Ausreichend

• 3 Punkte = Befriedigend

• 4 Punkte = Gut

• 5 Punkte = Sehr Gut

Die für das jeweilige Kriterium vorgenommene Bepunktung wird mit der dem

Kriterium zugewiesenen Gewichtung multipliziert, woraus sich die für das jeweilige

Kriterium erzielte Punktzahl ergibt.

Aus der Addition der Punktzahlen für die einzelnen Kriterien ergibt sich die

Gesamtpunktzahl des jeweiligen Bieters.

Die maximal erreichbare Gesamtpunktzahl beträgt in jedem Los 1.000

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Wertungspunkte (400 Punkte Honorar, 400 Punkte Beratungskonzept, 200 Punkte

Personaleinsatz).

Erfolgt die Punktvergabe durch mehrere Personen, wird, außer bei dem Kriterium

Preis, deren Ergebnis rechnerisch zu einem Mittelwert (gerundet auf 2 Stellen

hinter dem Komma) zusammengeführt und der Wertung zugrunde gelegt.

Ein Angebot ist nur dann zuschlagsfähig, wenn die nicht-preisbezogenen

Zuschlagskriterien (2.) jeweils mindestens mit „ausreichend“

(durchschnittlich 2 Punkte) bewertet wurden.

Im Folgenden werden die Kriterien näher beschrieben:

zu 1) Angebotspreis (40%)

Der Auftraggeber wird die Punktzahl für den angebotenen Preis (siehe Hinweise

zur Wertung des Angebotes Beratungsleistungen Barrierefreiheit) wie folgt

berechnen: Das Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis erhält 400 Punkte.

Die Punkte für die übrigen Angebote werden mit bis zu zwei Stellen nach dem

Komma dazu ins Verhältnis gesetzt. Bei gleicher Punktzahl entscheidet der

niedrigere Preis. Bei dann gleichem Preis das Los.

Die Punktzahlen ergeben sich aus folgender Formel:

𝐺𝑒𝑠𝑎𝑚𝑡𝑎𝑛𝑔𝑒𝑏𝑜𝑡𝑠𝑝𝑟𝑒𝑖𝑠 𝑛𝑖𝑒𝑑𝑟𝑖𝑔𝑠𝑡𝑒𝑠 𝐴𝑛𝑔𝑒𝑏𝑜𝑡 𝑃𝑢𝑛𝑘𝑡𝑧𝑎ℎ𝑙 𝑃𝑟𝑒𝑖𝑠 = 𝑥 400 𝐺𝑒𝑠𝑎𝑚𝑡𝑎𝑛𝑔𝑒𝑏𝑜𝑡𝑠𝑝𝑟𝑒𝑖𝑠 𝑧𝑢 𝑤𝑒𝑟𝑡𝑒𝑛𝑑𝑒𝑠 𝐴𝑛𝑔𝑒𝑏𝑜𝑡

zu 2) Darstellungen innerhalb der Qualität des Gesamtkonzeptes (60%)

Die Unterkriterien werden einzeln bewertet.

Die jeweils höchste Punktzahl (= höchster Zielerreichungsgrad) erhält das

Angebot, das die Beantwortung der nachstehend aufgeführten Aspekte durch

nachvollziehbare, schlüssige und plausible Ausführungen vornimmt, so dass

der Auftraggeber die Gewähr dafür hat, dass die Leistungsbestandteile durch

geeignete Maßnahmen technisch einwandfrei, rechtssicher und in höchstem

Maße wirtschaftlich durchgeführt werden (= Wertungsmaßstäbe).

Es sind maximal 600 Punkte zu erreichen.

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Auf Grundlage dieser Wertungsmaßstäbe in Bezug auf die im Folgenden

vorgegebenen Aspekte erfolgt die Bewertung der konzeptionellen

Zuschlagskriterien in folgender Abstufung:

Im Einzelnen:

PunktzahlBeschreibung
100 % der maximal erreichbaren Punkte (5 Punkte)Die Darstellung entspricht auf Grundlage der Wertungsmaßstäbe in Bezug auf die vorgegebenen Aspekte einer sehr guten, also einer den Wertungsmaßstäben im Besonderen entsprechenden, konzeptionellen Ausgestaltung.
80 % der maximal erreichbaren Punkte (4 Punkte)Die Darstellung entspricht auf Grundlage der Wertungsmaßstäbe in Bezug auf die vorgegebenen Aspekte einer guten, also einer den Wertungsmaßstäben im Vollen entsprechen-den, konzeptionellen Ausgestaltung.
60 % der maximal erreichbaren Punkte (3 Punkte)Die Darstellung entspricht auf Grundlage der Wertungsmaßstäbe in Bezug auf die vorgegebenen Aspekte einer befriedigenden, also einer den Wertungsmaßstäben im Allgemeinem entsprechenden, konzeptionellen Ausgestaltung.
40 % der maximal erreichbaren Punkte (2 Punkte)Die Darstellung entspricht auf Grundlage der Wertungsmaßstäbe in Bezug auf die vorgegebenen Aspekte einer ausreichenden, also im Hinblick auf die Wertungsmaßstäben zwar Mängel aufweisend, aber im Allgemeinen den Wertungsmaßstäben entsprechenden, konzeptionellen Ausgestaltung.
20 % der maximal erreichbaren Punkte (1 Punkt)Die Darstellung entspricht auf Grundlage der Wertungsmaßstäbe in Bezug auf die vorgegebenen Aspekte einer mangelhaften, also einer den Wertungsmaßstäben nicht entsprechen-den, konzeptionellen Ausgestaltung, die jedoch erkennen lässt, dass die Mängel im Laufe der Vertragslaufzeit behoben werden können.
0 PunkteDie Darstellung entspricht auf Grundlage der Wertungsmaßstäbe in Bezug auf die vorgegebenen Aspekte einer ungenügenden, also einer den Wertungsmaßstäben nicht entsprechenden, konzeptionellen Ausgestaltung, die nicht erkennen lässt, dass die Mängel im Laufe der Vertragslaufzeit behoben werden könnten.

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Bei dem Unterkriterium 2.1 „Beratungskonzept (40%)“ erwartet der Auftraggeber ein

nachvollziehbares, auf Los 3 zugeschnittenes Beratungskonzept, dass insbesondere

folgende Darstellung umfasst:

a) Bestandsaufnahme und strategische Weiterentwicklung des Tests- und

Prüfkonzepts für die polizeiliche IT-Anwendungen (10%):

• Losspezifische Darstellung eines systematischen und detailtiefen

Implementierungsplans zur Erstellung eines Prüf- und Zertifizierungskonzepts

für die Barrierefreiheit polizeilicher IT-Anwendungen; zeitliche Planung und

angedachte Tätigkeiten ab Zuschlagserteilung zur schrittweisen Einführung

standardisierter Testverfahren innerhalb der polizeilichen IuK-Prozesse

(Beschaffung, Entwicklung, Änderung).

• Darstellung der Analyse der bestehenden Testlandschaft sowie der

Abstimmung mit den Fachbereichen des LZPD NRW zur Definition

polizeispezifischer Prüfvorgaben, Musterdokumentationen und

Zertifizierungsstandards unter Berücksichtigung von BITV, EN 301 549, WCAG

und der besonderen Anforderungen einer Sicherheitsbehörde.

Es sind maximal 100 Punkte zu erreichen.

b): Darstellungen zur Vorgehensweise und zum methodischen Ansatz der

Beratung, Prüfung und Unterstützung (10%):

• Klare methodische und losspezifische Ausführung der Leistungen zur

Entwicklung des Testkonzepts und zur Durchführung von

Barrierefreiheitsprüfungen (toolgestützte Prüfungen, manuelle Prüfverfahren

sowie Betroffenen-/Akzeptanztests mit schwerbehinderten Menschen und

assistiven Technologien); los-spezifische Darstellung der Abwicklung im Büro

sowie der bedarfsweisen Vor-Ort-Tätigkeit beim LZPD NRW oder bei den

Polizeibehörden.

• Effektive losspezifische Tätigkeitsverteilung und Schnittstellendefinitionen

innerhalb und außerhalb des Betriebs des Bieters, insbesondere zur

Zusammenarbeit mit dem Kompetenzzentrum für Barrierefreiheit, den

Produktverantwortlichen bzw. Fachbereichen des LZPD NRW und den

Entwicklern/Herstellern polizeilicher Anwendungen im Rahmen der Erstellung

von Prüfberichten und Maßnahmenplänen.

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Es sind maximal 100 Punkte zu erreichen.

c) Ausführungen zur Nachhaltigkeit des methodischen Ansatzes (10%):

• Losspezifische Darstellung zur effizienten Methodik des nachhaltigen

Wissenstransfers von Know-how des Bieters auf die Beschäftigten des

Auftraggebers, insbesondere des Kompetenzzentrums für Barrierefreiheit;

Darstellung der Übertragung von Kompetenzen zur eigenständigen

Anwendung, Weiterentwicklung und Fortschreibung des Test- und

Prüfkonzepts sowie zur Bewertung von Prüfberichten und zur Initiierung von

Nachprüfungen.

• Konzeption der Überlassung aller erarbeiteten Standards, Prüfanleitungen,

Musterdokumentationen und Bewertungshilfen an das KfB zur dauerhaften

Nutzung und selbstständigen Fortführung auch nach Vertragsende.

Es sind maximal 100 Punkte zu erreichen.

d) Kommunikation mit dem Auftraggeber (10%):

• Effiziente losspezifische Methodik zur Kommunikation des Projektteams mit

dem Auftraggeber unter vollständiger Berücksichtigung der

Organisationsstruktur der Polizei NRW; Darstellung der Kommunikationswege

und -rhythmen zum Kompetenzzentrum für Barrierefreiheit, den Fachbereichen

des LZPD NRW und den Verantwortlichen der zu prüfenden IT-Anwendungen

unter Beachtung von Geheimhaltungs- und

Informationssicherheitsanforderungen.

• Losspezifische Darstellung zur Gewährleistung schnellstmöglicher

Reaktionszeiten auf Beratungsanfragen sowie zur flexiblen und

termingerechten Steuerung von Test- und Prüfleistungen einschließlich der

Erstellung und Übergabe von Prüfberichten und Maßnahmenplänen.

Es sind maximal 100 Punkte zu erreichen.

Bei dem Unterkriterium 2.1 sind maximal 400 Punkte zu erreichen.

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Bei dem Unterkriterium 2.2 „Personaleinsatz, Qualifikation und Erfahrungen des

Personals“ erwartet der Auftraggeber bei

Profil Senior Consultant (20%):

Mit diesem Unterkriterium wird die Erfahrung der Mitarbeiter bewertet.

• Der Auftraggeber verlangt, dass der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft für das

Profil „Senior Consultant“ eine Person pro Los namentlich benennt und deren

Qualifikation sowie Erfahrung zur Bewertung vorlegt; diese Person wird im

Auftragsfall verbindlich eingesetzt.

• Als Mindestanforderung für das Profil „Senior Consultant“ ist je Los ein

aussagekräftiger Lebenslauf sowie mindestens eine Referenz dem

Angebot beizufügen. Einzelheiten hierzu ergeben sich aus Anlage B03

„Referenz Mindestanforderung Personal – Profil Senior Consultant“.

• Die zur Erbringung dieser Leistung angebotene konkrete Personalie wird

anhand ihrer Erfahrung bewertet. Die benannte Personalie muss eine

mehrjährige einschlägige Berufserfahrung in einem oder mehreren der

folgenden Bereiche vorweisen können:

• Konzeption oder Durchführung von Tests und Prüfverfahren zur

Barrierefreiheit von IT-Anwendungen (z. B. auf Grundlage von BITV, EN

301 549, WCAG),

• Erstellung von Test- und Prüfkonzepten sowie Zertifizierungsverfahren

für Software,

• Beratung zu barrierefreien IuK-Verfahren oder assistiven Technologien,

• Inklusion von Menschen mit Behinderung im Arbeits- oder

Behördenkontext unter besonderer Berücksichtigung digitaler

Barrierefreiheit.

Wird diese Mindestanforderung nicht erfüllt, wird das Angebot von der

Bewertung ausgeschlossen.

• Dem Angebot sind geeignete Eigenerklärungen und/oder Nachweise

beizufügen, die die vom Auftraggeber erwarteten Erfahrungen der konkreten

Personalie belegen. Die Bewertung der Erfahrung erfolgt nach dem „Best-Fit“-

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Verfahren: Je umfassender, nachvollziehbarer, substantiierter, detaillierter und

umfangreicher die erwarteten Erfahrungen erläutert und belegt werden, desto

höher ist die Bepunktung.

Bei dem Unterkriterium 2.2 sind maximal 200 Punkte zu erreichen.

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