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Leistungsbeschreibung
des Landesamtes für Zentrale Polizeiliche Dienste
für die Vergabe der
Beratungsleistungen zur Unterstützung und Weiterentwicklung des
Kompetenzzentrums für Barrierefreiheit (KfB) der Polizei NRW in drei Losen
ZA 4.2/1002005885/Ngk
Los 1
Aufbau und Betrieb des Kompetenzzentrums
für Barrierefreiheit bei dem LZPD NRW
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Inhalt
- Der Auftraggeber .............................................................................................................................................3
1.1. IT ...........................................................................................................................................................3
1.2. Einsatz und Verkehr ...............................................................................................................................4
1.3. Zentrale Aufgaben .................................................................................................................................4
-
Ausgangslage und rechtliche Rahmenbedingungen ........................................................................................4
-
Aufbau und Aufgaben des Kompetenzzentrums für Barrierefreiheit (KfB) .......................................................6
3.1. Aufgabenpaket barrierefreie Arbeitsplätze .............................................................................................6
3.2. Aufgabenpaket IuK-Unterstützung .........................................................................................................7
3.3. Aufgabenpaket Öffentlichkeitsarbeit ......................................................................................................8
3.4. Aufgabenpaket barrierefreie Dokumente ...............................................................................................8
3.5. Sonstiges ...............................................................................................................................................9
- Leistungen des Auftragnehmers ......................................................................................................................9
4.1. Ausbau des Kompetenzzentrums ..........................................................................................................9
4.2. Beratung und Unterstützung im Bereich Öffentlichkeitsarbeit ............................................................. 10
4.2.1. Erstellung von Handreichungen und Leitfäden .......................................................................... 10
4.2.2. Sensibilisierungsmaßnahmen und Informationsveranstaltungen ............................................... 10
4.3. Beratung und Überarbeitung von barrierefreien Dokumenten ............................................................. 10
4.4. Beratung zu luK-Verfahren ................................................................................................................... 11
4.4.1. Überarbeitung bestehender Prozesse, insbesondere im IuK-Bereich, unter dem Aspekt der
Barrierefreiheit .............................................................................................................................................. 11
4.4.2. Beratung von Projekten und Fachbereichen bei der barrierefreien Bereitstellung von
IuK-Verfahren ................................................................................................................................................ 11
4.4.3. Unterstützung bei der Erstellung von Styleguides/Leitfäden ....................................................... 12
-
Barrierefreiheit von Unterlagen und Dokumenten ......................................................................................... 12
-
Ort der Leistungserbringung ......................................................................................................................... 13
-
Reaktionszeit ................................................................................................................................................ 13
-
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Auftragnehmers .................................................................................. 13
8.1. Mindestanforderungen: ........................................................................................................................ 14
-
Aufwandsabschätzung .................................................................................................................................. 14
-
Informationsschutz, Datenschutz und Geheimhaltung ............................................................................. 15
-
Zuschlagskriterien .................................................................................................................................... 15
11.1. Erläuterungen ............................................................................................................................ 16
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- Der Auftraggeber
Als zentrale Servicedienststelle innerhalb der Polizei NRW unterstützt das Landesamt für
Zentrale Polizeiliche Dienste NRW (nachfolgend: „LZPD NRW“) die Polizeiarbeit vor Ort
durch die Entwicklung und Beschaffung modernster Technik und Ausstattung.
Rund 1.600 Beschäftigte arbeiten im LZPD NRW in über 40 verschiedenen Berufen. Als
Landesoberbehörde mit einer enormen Vielfalt an Aufgaben ist das LZPD NRW ein
Arbeitgeber für ganz unterschiedliche Berufsfelder. Neben Polizistinnen und Polizisten
bringen rund zwei Drittel der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des LZPD NRW ganz
unterschiedliche berufliche Voraussetzungen mit. Sie arbeiten in den Bereichen:
Fluggeräte- oder Waffenmechanik, Kfz-Mechatronik, Verwaltung, Recht und Wirtschaft,
Kommunikationstechnik, Informatik, Maschinenbau, Ingenieurwesen, Elektrotechnik,
Nachrichtentechnik und in vielen weiteren Berufen im LZPD NRW.
1.1. IT
Die Entwicklung der IT spielt in der nordrhein-westfälischen Polizei eine bedeutende
Rolle. Zu hochwertiger Ausstattung und modernen Einsatzkonzepten gehören
moderne Technologien. Das LZPD NRW bringt IT in den Einsatz und kümmert sich um
die Entwicklung der notwendigen Prozesse. Das LZPD NRW ist der zentrale
Servicepartner für alle betrieblichen Belange der IT-Infrastruktur der Polizei NRW. Die
Fachanwendungen stehen landesweit allen Polizeibeschäftigten in einer der weltweit
größten Domänenstruktur zur Verfügung.
Das LZPD NRW bietet mehr als 100 zentrale polizeispezifische IT-Lösungen für alle
Polizeibehörden an. Die Weiterentwicklung dieser komplexen Anwendungslandschaft
findet regelmäßig über sogenannte Landesprojekte mit Budgetgrößen in mehrstelliger
Millionenhöhe statt. Das LZPD NRW ist in der IT-Analyse, Softwarearchitektur und
Softwareentwicklung sowie im Test- und Qualitätsmanagement im Einsatz. Es
unterstützt von der Analyse über das Systemdesign, der Beschaffung von Hard- und
Software mit anschließenden Test- und Pilotierungsphasen bis hin zum Betrieb der
Infrastruktur und der polizeilichen Anwendungen.
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1.2. Einsatz und Verkehr
Das LZPD NRW beschäftigt alle polizeilichen Einsatzbereiche. Damit steht das
LZPD NRW einer großen Aufgabe gegenüber, die sich von beratenden Tätigkeiten
für Einsätze der Spezialeinheiten über die landesweite Verkehrssicherheitsarbeit
bis hin zum operativen Dienst der Polizeifliegerstaffel oder der Landesleitstelle für
die landesübergreifende Koordination erstreckt.
1.3. Zentrale Aufgaben
Das Gesamtspektrum der polizeilichen IT, der Technik und der Einsatzmittel wird
durch das LZPD NRW zentral beschafft. Durch diese Zentralisierung erreicht das
LZPD NRW in NRW den größtmöglichen Synergieeffekt bei der Beschaffung von
Technik und Ausstattung sowohl in der Quantität als auch in der Qualität. Alle
benötigten technischen, vergaberechtlichen und logistischen Kompetenzen
werden beim LZPD NRW gebündelt. Damit entlastet das LZPD NRW die örtlichen
Polizeibehörden von speziellem juristischem und verfahrenstechnischem
Aufwand, setzt Standards und behält den Überblick über
Beschaffungsbedürfnisse aller Einsatzbereiche.
- Ausgangslage und rechtliche Rahmenbedingungen
Von den rund 56.000 Bediensteten der Polizei NRW sind rund 3.000 schwerbehindert
oder gleichgestellt im Sinne des Neunten Buchs Sozialgesetzbuch (SGB IX). Weitere
rund 2.000 Bedienstete, die trotz einer Behinderung nicht gleichgestellt sind, haben
eine Behinderung.
Das SGB IX vom 23. Dezember 2016 bezweckt insbesondere die Förderung der
Eingliederung schwerbehinderter Menschen und unterstützt das Bemühen, sie ihren
Fähigkeiten und Kenntnissen entsprechend zu beschäftigen, in ihrem beruflichen
Fortkommen zu fördern und ihre Beschäftigung durch notwendige
Präventionsmaßnahmen zu sichern.
Hierzu regelt § 164 Abs. 4 SGB IX, dass schwerbehinderte Menschen grundsätzlich
gegenüber ihren Dienstherren einen Anspruch auf eine Beschäftigung haben, bei
der sie ihre Fähigkeiten und Kenntnisse möglichst voll verwerten und
weiterentwickeln können. Weiterhin ist der Arbeitgeber für die Einrichtung
und Unterhaltung barrierefreier Arbeitsstätten verantwortlich. Hierunter fallen
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insbesondere auch Betriebsanlagen, Maschinen und Geräte sowie die Gestaltung
der Arbeitsplätze, des Arbeitsumfeldes oder der Arbeitsorganisation. Es besteht
auch ein Rechtsanspruch auf die Ausstattung des Arbeitsplatzes mit den
erforderlichen technischen Hilfsmitteln. Der sich hieraus ergebende Rechtsanspruch
wurde für Beschäftigte des Landes NRW durch die Richtlinie zur Durchführung der
Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (SGB IX) im
öffentlichen Dienst im Land Nordrhein-Westfalen - Runderlass des Ministeriums des
Innern (Fürsorgeerlass), Anlage B01, bekräftigt und in Nr. 9.3 formuliert:
„Menschen mit Behinderung muss die Möglichkeit eingeräumt werden, alle von ihnen
zur Aufgabenerledigung benötigten IT-Serviceleistungen, hierzu gehören Hardware,
Software und sonstige Dienstleistungen, wie beispielsweise Service Desk, mit den
von ihnen behinderungsbedingt eingesetzten assistiven Techniken uneingeschränkt
zu nutzen.“
In dem Fürsorgeerlass werden unter dem Kapitel Barrierefreiheit sehr umfangreich
die Themenbereiche Neubauten und Bestandsbauten, barrierefreie
Informationstechnik, barrierefreie öffentliche Internetbereiche und barrierefreie
Kommunikation hervorgehoben.
Die Polizei NRW muss nach dem Fürsorgeerlass insbesondere beifolgenden
Aufgaben das Thema Barrierefreiheit berücksichtigen:
• Neubauten, Umbauten und Sanierungen
• Einführung und Neuentwicklung von IT-Anwendungen
• Wesentliche Änderungen der Oberfläche von Fachverfahren bei Informations-
und Kommunikationsverfahren (fortan: „IuK“)
• Einführung von Kommunikationsdiensten.
Darüber hinaus definiert die Rahmeninklusionsvereinbarung für die Polizei NRW,
Anlage B02, bei der Inklusion schwerbehinderter Menschen u. a. das Ziel der
nachhaltigen Implementierung der Barrierefreiheit im Bereich des Bauens und der
Digitalisierung sowie die bedarfsgerechte Gestaltung der Arbeitsplätze.
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Zur Erreichung dieses Zieles ist die zentrale Stelle „Kompetenzzentrum für
Barrierefreiheit“ bei der Polizei NRW im LZPD NRW eingerichtet worden, um mit
entsprechenden Koordinierungs- und Beratungsaufgaben beizutragen. Hierzu sind
zunächst 4,0 Vollzeitstellen beim LZPD NRW vorgesehen.
Um das selbst vorgegebene Ziel zur Inklusion schwerbehinderter Menschen in der
Polizei NRW zu erreichen, ist es notwendig, dass die Koordinierung, Beratung und
Unterstützung hinsichtlich des Themas Barrierefreiheit über eine zentrale Stelle bei
der Polizei NRW erfolgt. Dies generiert Synergieeffekte und ermöglicht,
schwerbehinderte Menschen auch zeitnah unter Berücksichtigung ihrer individuellen
Stärken optimal einsetzen zu können.
Um dem umfassenden Aufgabenvolumen und den gestiegenen Anforderungen an
Barrierefreiheit vor allem im IT-Bereich gerecht zu werden, wird für den Betrieb des
Kompetenzzentrums für Barrierefreiheit sowie für dessen weiteren Ausbau externe
Beratungs- und Unterstützungsleistung benötigt.
- Aufbau und Aufgaben des Kompetenzzentrums für Barrierefreiheit
(KfB)
Das Kompetenzzentrum für Barrierefreiheit ist eine zentrale Dienststelle der Polizei
NRW, die beim LZPD NRW angesiedelt ist. Seine Aufgabe besteht insbesondere in
der Beratung der 50 Polizeibehörden bei der Ausstattung barrierefreier
Arbeitsplätze, aber auch in der Beratung der Produktverantwortlichen bei der
Einführung, Weiterentwicklung und dem Betrieb von polizeilichen Verfahren. Die
konkrete Umsetzung von Maßnahmen zur Barrierefreiheit, wie zum Beispiel die
Anpassung von polizeilichen Anwendungen, ist nicht Aufgabe des
Kompetenzzentrums für Barrierefreiheit.
Das Kompetenzzentrum für Barrierefreiheit erfüllt folgende Aufgaben:
3.1. Aufgabenpaket barrierefreie Arbeitsplätze
In der Vergangenheit stattete jede der 50 Polizeibehörden barrierefreie
Arbeitsplätze ausschließlich für sich selbst aus, sodass eine heterogene
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Hilfsmittellandschaft bei der Polizei NRW vorhanden ist, zeitliche Verzögerungen
entstehen können und es zu Inkompatibilitäten mit vorhandenen zentralen
Anwendungen kommen kann.
Das Kompetenzzentrums für Barrierefreiheit beabsichtigt, die Standardisierung
der barrierefreien Arbeitsplatzausstattung weiter auszubauen und die Einbindung
des Kompetenzzentrums für Barrierefreiheit bei der zukünftigen
Arbeitsplatzausstattung von Mitarbeitenden mit Schwerbehinderung
sicherzustellen. Derzeit ist nur die Hilfsmittelsoftware im Bereich Sehbehinderung
teilweise standardisiert. Mögliche, zu standardisierende Hilfsmittel (vor allem IuK)
im Bereich Hörbehinderung, motorische Behinderung aber auch weitere im
Bereich Sehbehinderung sind zu identifizieren. Hierbei ist jederzeit auf die
speziellen Anforderungen an die IuK der Polizei NRW als eine Sicherheitsbehörde
zu achten.
Eine Initiierung der notwendigen Prozesse wird durch das Kompetenzzentrum für
Barrierefreiheit und dem Auftragnehmer angestoßen.
Für standardisierte Hilfsmittel soll ein entsprechender Rahmenvertrag erstellt
werden, aus dem die Bedarfsträger der Polizei standardisierte Hilfsmittel
abrufen können.
Wichtig ist dem LZPD NRW hier insbesondere eine möglichst produktneutrale und
wettbewerbskonforme Ausgestaltung dieser Unterlagen.
3.2. Aufgabenpaket IuK-Unterstützung
In diesem Aufgabenpaket ist die Beratung und Unterstützung der
Fachdienststellen der Polizei NRW sicherzustellen, die sich mit der Bereitstellung
von zentralem oder dezentralem IuK-Verfahren beschäftigen. Hier sind in der
Regel die Produktmanagerinnen und Produktmanager die Bedarfsträgerinnen und
Bedarfsträger des Kompetenzzentrums für Barrierefreiheit.
Die Erstellung entsprechender neuer Prozesse oder die Modifizierung
bestehender Prozesse liegt in der Zuständigkeit und Verantwortung der
Fachbereiche des LZPD NRW. Hierbei kann es sich insbesondere um die
Berücksichtigung der Barrierefreiheit innerhalb des Anforderungs- oder
Beschaffungsprozesses handeln aber auch im Bereich Softwaredesign oder der
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Berücksichtigung innerhalb des bestehenden Test- und
Qualitätssicherungsprozesses.
Im Rahmen dieser Aufgaben ist sicherzustellen, dass das Kompetenzzentrum für
Barrierefreiheit in angemessener Weise in die Prozesse der IuK-Fachbereiche
eingebunden bleibt und in weitere oder neue Prozesse eingebunden wird. Diese
Prozesse sind insbesondere die Beschaffung oder Entwicklung eigener IT-
Anwendungen sowie die Durchführung von Zertifizierungen.
In diesem Aufgabenpaket ist der Bedarfsträger in der Regel für einzelne
polizeiliche Verfahren verantwortlich und muss im Rahmen seiner
Produktverantwortung auch die Barrierefreiheit umsetzen. Das Kompetenzzentrum
für Barrierefreiheit soll rund um das Thema barrierefreie IT-Anwendungen beraten.
Dies kann Fragen von der Abnahme von Anwendungen im Rahmen eines
Beschaffungsprozesses bis hin zu Empfehlungen für eine barrierefreie
Programmierung umfassen.
Die Dokumentationen der Tätigkeiten innerhalb der IuK-Unterstützung liegen in
der Verantwortung des Kompetenzzentrums für Barrierefreiheit.
3.3. Aufgabenpaket Öffentlichkeitsarbeit
Das Kompetenzzentrum für Barrierefreiheit entwickelt Vorschläge und Konzepte
für Handreichungen, Leitfäden, und zielgruppenorientierte
Informationsveranstaltungen und Sensibilisierungsmaßnahmen. Hierbei kann es
sich um die Entwicklung von neuen Schulungen aber auch Anpassung
bestehender polizeilicher Fortbildungen handeln.
3.4. Aufgabenpaket barrierefreie Dokumente
Das Kompetenzzentrum für Barrierefreiheit entwickelt Prozesse und überprüft
technische Lösungen zur Optimierung der in der Polizei NRW eingesetzten
Dokumente intern und extern, um die Anzahl der barrierefreien Dokumente
sukzessive zu steigern.
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3.5. Sonstiges
Das Kompetenzzentrum für Barrierefreiheit vernetzt sich innerhalb der
Landesverwaltung, insbesondere in Richtung KBIT von IT.NRW, KOMBIT der
Finanzverwaltung und des Kompetenzzentrums für barrierefreie Justiz-IT.
- Leistungen des Auftragnehmers
Die zu erbringenden Leistungen werden in drei Lose aufgeteilt.
Los 1 enthält grundsätzlich alle Dienstleistungen rund um die Unterstützung und den
damit verbundenen Betrieb sowie sukzessiven Ausbau des Kompetenzzentrums für
Barrierefreiheit bei der Polizei NRW.
Der Auftragnehmer wird in die o. g. Tätigkeiten des Kompetenzzentrums für
Barrierefreiheit (Abschnitt 3.2, 3.3 und 3.4 der Leistungsbeschreibung) eingebunden
und soll hierbei beraten und unterstützen. Der Auftragnehmer muss sein Know-how
dem Kompetenzzentrum für Barrierefreiheit vermitteln.
Der Auftragnehmer hat nachfolgende Leistungen für das LZPD NRW zu erbringen:
4.1. Ausbau des Kompetenzzentrums
Hierzu gehört die Beratung des LZPD NRW bei dem weiteren Ausbau des
Kompetenzzentrums für Barrierefreiheit. Der Auftragnehmer wird das LZPD NRW
bei allen Fragestellungen mit seiner Fachexpertise beraten und unterstützen, die
den Betrieb des Kompetenzzentrums für Barrierefreiheit sowie dessen
sukzessiven Ausbau betreffen.
Über den weiteren Ausbau, insbesondere mit Blick auf weitere Aufgabenpakete,
wird der Auftragnehmer im Rahmen seiner Beratungstätigkeit einen Vorschlag
unterbreiten. Hierzu wird in regelmäßigen Abständen eine Evaluierung erfolgen.
Der Auftragnehmer wird darüber hinaus auch bei der technischen Ausrichtung des
Kompetenzzentrums für Barrierefreiheit beraten und unterstützen, dies kann z. B.
auch den Aufbau geeigneter Dokumentations- und Informationsdienste bedeuten,
wie z. B. Datenbanken über die barrierefreien Arbeitsplätze oder
Anwendungszertifizierungen. Die Entwicklung entsprechender technischer
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Lösungen gehört nicht zu den Aufgaben des Auftragnehmers.
4.2. Beratung und Unterstützung im Bereich Öffentlichkeitsarbeit
Der Auftragnehmer wird in die Tätigkeiten des Kompetenzzentrums für
Barrierefreiheit im Bereich Öffentlichkeitsarbeit eingebunden und soll hierbei
beraten und unterstützen.
4.2.1. Erstellung von Handreichungen und Leitfäden
Der Auftragnehmer unterstützt das Kompetenzzentrum für Barrierefreiheit bei der
Erstellung von Handreichungen, Leitfäden und anderen Informationsmaterialien
zum Thema Barrierefreiheit und Behinderung, sowie bei der Planung und
Erstellung von Schulungsvideos mit verschiedenen Inhalten in Bezug auf
Barrierefreiheit. Der Auftragnehmer stellt die Materialien barrierefrei im vom
Auftraggeber bestimmten Design zur uneingeschränkten Nutzung zur Verfügung.
4.2.2. Sensibilisierungsmaßnahmen und Informationsveranstaltungen
In Zusammenarbeit mit entsprechenden Fachbereichen der Polizei NRW wird der
Auftragnehmer bei der Erstellung von Konzepten für zielgruppenorientierte
Sensibilisierungsmaßnahmen und Informationsveranstaltungen beraten oder
diese erstellen. Auf Grund seiner Fachexpertise kann der Auftragnehmende auch
einen entsprechenden Überblick über vergleichbare Informationsveranstaltungen
geben. Des Weiteren unterstützt der Auftragnehmer das Kompetenzzentrum für
Barrierefreiheit bei der Planung, Erstellung, Durchführung, Evaluierung und
Verbesserung der Sensibilisierungsmaßnahmen und
Informationsveranstaltungen. Hierzu verfügt der Auftragnehmer über
entsprechende Kompetenzen im Bereich Barrierefreiheit allgemein, Barrierefreie
IuK (auch im Themenkomplex „Künstliche Intelligenz“), barrierefreie Dokumente
und Menschen mit Behinderung.
4.3. Beratung und Überarbeitung von barrierefreien Dokumenten
Der Auftragnehmer berät und unterstützt das Kompetenzzentrum für
Barrierefreiheit bei der Erstellung barrierefreier Dokumente. Hierzu zählen sowohl
neue Dokumente als auch Bestandsdokumente, die hinsichtlich der barrierefreien
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Gestaltung optimiert werden müssen. Vor allem betrifft es die Formate Word, PDF,
PowerPoint und Excel. Der Auftragnehmer berät hier auch hinsichtlich der neu zu
gestaltenden Prozesse und technischen Möglichkeiten, um die Anzahl der
barrierefreien Dokumente der Polizei NRW sukzessive zu steigern.
Der Auftragnehmer wird im Rahmen der zu erbringenden
Unterstützungsleistungen auch bei der Erstellung von Styleguides sowie von
Leitfäden und Regelwerken (beispielsweise Vorlagen und Corporate Designs) und
Handreichungen im Bereich barrierefreie Dokumente unterstützen.
4.4. Beratung zu luK-Verfahren
Der Auftragnehmer wird in die Tätigkeiten des Kompetenzzentrums für
Barrierefreiheit im Bereich IuK eingebunden und soll hierbei beraten und
unterstützen.
4.4.1. Überarbeitung bestehender Prozesse, insbesondere im IuK-Bereich,
unter dem Aspekt der Barrierefreiheit
Der Auftragnehmer wird bestehende Prozesse insbesondere innerhalb der IT-
Abteilung sowie weiterer betroffener Bereiche ermitteln und auf mögliche
Schnittstellen zum Thema Barrierefreiheit bewerten. In Zusammenarbeit mit dem
Kompetenzzentrum für Barrierefreiheit sowie den Fachdienststellen des LZPD
NRW sollen bestehende Prozesse angepasst und fehlende Prozesse entwickelt
werden.
4.4.2. Beratung von Projekten und Fachbereichen bei der
barrierefreien Bereitstellung von IuK-Verfahren
Der Auftragnehmer wird in Zusammenarbeit mit dem Kompetenzzentrum für
Barrierefreiheit die Fachbereiche des LZPD NRW insbesondere bei der Einführung
und Implementierung neuer IT-Verfahren in Bezug auf die Barrierefreiheit beraten.
Hierbei steht der Auftragnehmer den betreffenden Organisationseinheiten sowie
den Produktmanagern oder anderen Bedarfsträgern von IT-Verfahren als
Ansprechpartner zur Verfügung.
Der Auftragnehmer berät und unterstützt das Kompetenzzentrum für
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Barrierefreiheit bei der anfallenden Beratungstätigkeit rund um das Thema
barrierefreie IT-Anwendungen. Das kann Fragen von der Abnahme von
Anwendungen im Rahmen eines Beschaffungsprozesses bis hin zu Empfehlungen
für eine barrierefreie Programmierung umfassen.
4.4.3. Unterstützung bei der Erstellung von Styleguides/Leitfäden
Styleguides richten sich in erster Linie an technische Anwender, insbesondere
Programmierer oder Anwendungsentwickler, aber auch an Bedarfsträger im
Bereich der Öffentlichkeitsarbeit
Leitfäden im Bereich IuK richten sich insbesondere an den Nutzer einer
Anwendung und erklären, wie man mit der Anwendung zum Beispiel barrierefreie
Dokumente erstellen kann. Dies kann sowohl Standardsoftware aber auch
polizeifachliche Softwarelösungen umfassen.
Der Auftragnehmer wird im Rahmen der zu erbringenden
Unterstützungsleistungen auch bei der Erstellung von Styleguides für die IT sowie
von Leitfäden und Regelwerken.
- Barrierefreiheit von Unterlagen und Dokumenten
Sämtliche im Rahmen der Leistungserbringung an den Auftraggeber zu
übergebende oder bereitzustellende Dokumente, Unterlagen, Berichte,
Präsentationen, Protokolle, Schulungsunterlagen, Formulare, Rechnungen,
Leistungsnachweise, digitalen Inhalte sowie sonstige Arbeitsergebnisse sind
barrierefrei bereitzustellen.
Die Barrierefreiheit ist entsprechend den zum Zeitpunkt der Leistungserbringung
geltenden deutschen gesetzlichen und normativen Anforderungen sicherzustellen,
insbesondere unter Berücksichtigung der Barrierefreien-Informationstechnik-
Verordnung (BITV), des PDF/UA Standards (ISO 14289) sowie der einschlägigen
technischen Standards und Normen (insbesondere EN 301 549 und WCAG 2.1 bzw.
deren Nachfolgeregelungen).
Die gelieferten Dokumente müssen so erstellt werden, dass sie von Menschen mit
Behinderungen ohne zusätzliche Erschwernis genutzt werden können. Dies umfasst
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insbesondere die Kompatibilität mit assistiven Technologien (z. B. Screenreadern),
eine strukturierte Dokumentengliederung, alternative Beschreibungen für nicht-
textliche Inhalte sowie die Einhaltung der jeweils geltenden Anforderungen an
digitale Barrierefreiheit.
Der Auftragnehmer weist auf Verlangen des Auftraggebers die Einhaltung der
Anforderungen an die Barrierefreiheit nach und beseitigt festgestellte Mängel
unverzüglich und ohne zusätzliche Vergütung.
- Ort der Leistungserbringung
Der Auftragnehmer erbringt seine Beratungsleistungen in der Regel nicht vor Ort
beim LZPD NRW. Nur wenn es für die Beratungsleistungen erforderlich ist, wird der
Auftragnehmer auch vor Ort beim LZPD NRW oder den anderen
Organisationseinheiten der Polizei NRW beraten. Über die Erforderlichkeit stimmen
sich das LZPD NRW und der Auftragnehmer im Einzelfall ab.
- Reaktionszeit
Auf Beratungsanfragen hat der Auftragnehmer mindestens innerhalb von einem
Werktag (ausgenommen Samstags) zu reagieren. Auftragnehmer und LZPD NRW
stimmen dann im Einzelfall ab, innerhalb welcher Zeit Beratungsanfragen vom
Auftragnehmer abschließend zu bearbeiten sind.
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Auftragnehmers
Die vom Auftragnehmer eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden
entsprechend ihrer Berufserfahrung in nachfolgende Gruppen eingeteilt:
Junior Consultant:
Die einschlägige Berufserfahrung beträgt weniger als 2 Jahre.
Consultant:
Die einschlägige Berufserfahrung eines Consultants beträgt mehr als 2 Jahre und
weniger als 5 Jahre.
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Senior Consultant:
Die einschlägige Berufserfahrung eines Senior Consultants beträgt mehr als 5
Jahre.
Einschlägig ist die Berufserfahrung, wenn der betreffende Mitarbeitende in diesem
Zeitraum Beratungsleistungen im Bereich Barrierefreiheit erbracht hat.
8.1. Mindestanforderungen:
Der/die Projektleiter/-in muss Senior Consultant sein.
Der/die Projektleiter/-in muss mindestens folgende Qualifikationen ausweisen:
- Abgeschlossene Hochschulausbildung (Bachelor oder vergleichbar) der
Fachrichtungen Kommunikationstechnik, Informatik, Nachrichtentechnik,
Informationstechnologie oder vergleichbare Studienrichtung, oder
- abgeschlossene Berufsausbildung im Bereich Kommunikationstechnik,
Informatik, Nachrichtentechnik, Informationstechnologie oder einer
vergleichbaren Ausbildung und mindestens 5 Jahren Berufserfahrung in diesen
Bereichen.
- Aufwandsabschätzung
Der tatsächliche Aufwand ist aufgrund sich ständig ändernder Anforderungen an die
polizeiliche IT-Landschaft und sich daraus ergebender Anpassungen bei der IT-
Ausstattung der Polizei NRW nicht abschließend einschätzbar.
Auf Basis der bisherigen Erfahrung wird von den vorstehenden Aufgaben mit einem
Personalaufwand von etwa 100 Personentage (à 8 Stunden) pro Vertragsjahr
ausgegangen. Es besteht keine Abnahmeverpflichtung. Die vorgenommene
Schätzung stellt keine jährliche Ober- oder Untergrenze dar.
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Das Vertragsvolumen beträgt für die gesamte Vertragslaufzeit inklusive
Verlängerungsoptionen maximal 600.000 EUR netto.
- Informationsschutz, Datenschutz und Geheimhaltung
Dieses Kapitel ergänzt die rechtlichen Rahmenbedingungen um spezifische
Anforderungen an Datenschutz und Geheimhaltung, die für die Durchführung der
Beratungsleistung von besonderer Bedeutung sind.
Der Auftragnehmer hat bei der Leistungserbringung die Bestimmungen der
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes
(BDSG), des Datenschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen (DSG NRW), des
Sicherheitsüberprüfungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (SÜG NRW) sowie der für
den Auftraggeber geltenden Vorschriften zum Geheimschutz und zur
Informationssicherheit in der jeweils geltenden Fassung einzuhalten.
Die sonstige Verarbeitung der Daten des Auftraggebers durch den Auftragnehmer
erfolgt ausschließlich innerhalb der EU, des EWR oder einem Land für das ein
Angemessenheitsbeschluss gemäß Art. 45 DS-GVO vorliegt.
- Zuschlagskriterien
Die Bewertung des Angebotes erfolgt anhand der folgenden Zuschlagskriterien:
-
Angebotspreis (40%)
-
Darstellungen innerhalb des Gesamtkonzepts (60%)
2.1 Darstellung innerhalb des Beratungskonzepts (40%)
a) Bestandsaufnahme und strategische Weiterentwicklung des Konzepts
für Barrierefreiheit (KfB) (10%)
b) Darstellung zur Vorgehensweise und zum methodischen Ansatz der
Beratung und Unterstützung (10%)
c) Ausführungen zur Nachhaltigkeit des methodischen Ansatzes (10%)
d) Kommunikation mit dem Auftraggeber (10%)
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2.2 Personaleinsatz, Qualifikation und Erfahrungen des Personals;
Profil Senior Consultant (20%)
11.1. Erläuterungen
Die qualitativen Wertungskriterien wird der Auftraggeber jeweils auf einer Skala
von 0 – 5 Punkten bewerten:
• 0 Punkte = Ungenügend
• 1 Punkt = Mangelhaft
• 2 Punkte = Ausreichend
• 3 Punkte = Befriedigend
• 4 Punkte = Gut
• 5 Punkte = Sehr Gut
Die für das jeweilige Kriterium vorgenommene Bepunktung wird mit der dem
Kriterium zugewiesenen Gewichtung multipliziert, woraus sich die für das jeweilige
Kriterium erzielte Punktzahl ergibt.
Aus der Addition der Punktzahlen für die einzelnen Kriterien ergibt sich die
Gesamtpunktzahl des jeweiligen Bieters.
Die maximal erreichbare Gesamtpunktzahl beträgt in jedem Los 1.000
Wertungspunkte (400 Punkte Honorar, 400 Punkte Beratungskonzept, 200 Punkte
Personaleinsatz).
Erfolgt die Punktvergabe durch mehrere Personen, wird, außer bei dem Kriterium
Preis, deren Ergebnis rechnerisch zu einem Mittelwert (gerundet auf 2 Stellen
hinter dem Komma) zusammengeführt und der Wertung zugrunde gelegt.
Ein Angebot ist nur dann zuschlagsfähig, wenn die nicht-preisbezogenen
Zuschlagskriterien (2.) jeweils mindestens mit „ausreichend“
(durchschnittlich 2 Punkte) bewertet wurden.
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Im Folgenden werden die Kriterien näher beschrieben:
zu 1) Angebotspreis (40%)
Der Auftraggeber wird die Punktzahl für den angebotenen Preis (siehe Hinweise
zur Wertung des Angebotes Beratungsleistungen Barrierefreiheit) wie folgt
berechnen: Das Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis erhält 400 Punkte.
Die Punkte für die übrigen Angebote werden mit bis zu zwei Stellen nach dem
Komma dazu ins Verhältnis gesetzt. Bei gleicher Punktzahl entscheidet der
niedrigere Preis. Bei dann gleichem Preis das Los.
Die Punktzahlen ergeben sich aus folgender Formel:
𝐺𝑒𝑠𝑎𝑚𝑡𝑎𝑛𝑔𝑒𝑏𝑜𝑡𝑠𝑝𝑟𝑒𝑖𝑠 𝑛𝑖𝑒𝑑𝑟𝑖𝑔𝑠𝑡𝑒𝑠 𝐴𝑛𝑔𝑒𝑏𝑜𝑡 𝑃𝑢𝑛𝑘𝑡𝑧𝑎ℎ𝑙 𝑃𝑟𝑒𝑖𝑠 = 𝑥 400 𝐺𝑒𝑠𝑎𝑚𝑡𝑎𝑛𝑔𝑒𝑏𝑜𝑡𝑠𝑝𝑟𝑒𝑖𝑠 𝑧𝑢 𝑤𝑒𝑟𝑡𝑒𝑛𝑑𝑒𝑠 𝐴𝑛𝑔𝑒𝑏𝑜𝑡
zu 2) Darstellungen innerhalb der Qualität des Gesamtkonzeptes (60%)
Die Unterkriterien werden einzeln bewertet.
Die jeweils höchste Punktzahl (= höchster Zielerreichungsgrad) erhält das
Angebot, das die Beantwortung der nachstehend aufgeführten Aspekte durch
nachvollziehbare, schlüssige und plausible Ausführungen vornimmt, so dass
der Auftraggeber die Gewähr dafür hat, dass die Leistungsbestandteile durch
geeignete Maßnahmen technisch einwandfrei, rechtssicher und in höchstem
Maße wirtschaftlich durchgeführt werden (= Wertungsmaßstäbe).
Es sind maximal 600 Punkte zu erreichen.
Auf Grundlage dieser Wertungsmaßstäbe in Bezug auf die im Folgenden
vorgegebenen Aspekte erfolgt die Bewertung der konzeptionellen
Zuschlagskriterien in folgender Abstufung:
Im Einzelnen:
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| Punktzahl | Beschreibung | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| 100 % der maximal erreichbaren Punkte (5 Punkte) | Die Darstellung entspricht auf Grundlage der Wertungsmaßstäbe in Bezug auf die vorgegebenen Aspekte einer sehr guten, also einer den Wertungsmaßstäben im Besonderen entsprechenden, konzeptionellen Ausgestaltung. | ||||
| 80 % der maximal erreichbaren Punkte (4 Punkte) | Die Darstellung entspricht auf Grundlage der Wertungsmaßstäbe in Bezug auf die vorgegebenen Aspekte einer guten, also einer den Wertungsmaßstäben im Vollen entsprechen-den, konzeptionellen Ausgestaltung. | ||||
| 60 % der maximal erreichbaren Punkte (3 Punkte) | Die Darstellung entspricht auf Grundlage der Wertungsmaßstäbe in Bezug auf die vorgegebenen Aspekte einer befriedigenden, also einer den Wertungsmaßstäben im Allgemeinem entsprechenden, konzeptionellen Ausgestaltung. | ||||
| 40 % der maximal erreichbaren Punkte (2 Punkte) | Die Darstellung entspricht auf Grundlage der Wertungsmaßstäbe in Bezug auf die vorgegebenen Aspekte einer ausreichenden, also im Hinblick auf die Wertungsmaßstäben zwar Mängel aufweisend, aber im Allgemeinen den Wertungsmaßstäben entsprechenden, konzeptionellen Ausgestaltung. | ||||
| 20 % der maximal erreichbaren Punkte (1 Punkt) | Die Darstellung entspricht auf Grundlage der Wertungsmaßstäbe in Bezug auf die vorgegebenen Aspekte einer mangelhaften, also einer den Wertungsmaßstäben nicht entsprechen-den, konzeptionellen Ausgestaltung, die jedoch erkennen lässt, dass die Mängel im Laufe der Vertragslaufzeit behoben werden können. | ||||
| 0 Punkte | Die Darstellung entspricht auf Grundlage der Wertungsmaßstäbe in Bezug auf die vorgegebenen Aspekte einer ungenügenden, also einer den Wertungsmaßstäben nicht entsprechenden, konzeptionellen Ausgestaltung, die nicht erkennen lässt, dass die Mängel im Laufe der Vertragslaufzeit behoben werden könnten. |
Bei dem Unterkriterium 2.1 „Beratungskonzept (40%)“ erwartet der Auftraggeber ein
nachvollziehbares, auf Los 1 zugeschnittenes Beratungskonzept, dass insbesondere
folgende Darstellung umfasst:
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a) Bestandsaufnahme und strategische Weiterentwicklung des Konzepts für
Barrierefreiheit (10%):
Der Bieter hat eine losspezifische Darstellung eines systematischen und detailtiefen
Implementierungsplans vorzulegen. Dieser hat die zeitliche Planung sowie die
angedachten Tätigkeiten ab Zuschlagserteilung für den sukzessiven Aufbau des
Kompetenzzentrums für Barrierefreiheit (KfB) umfassend darzustellen. Der Plan ist auf
die konkreten Gegebenheiten der Polizei NRW und des LZPD NRW abzustimmen und
hat insbesondere die Einbindung der bestehenden Mitarbeitenden des KfB, die
sukzessive Standardisierung barrierefreier Arbeitsplätze, die Beratungsstrukturen zu
IuK-Verfahren sowie die Prozessentwicklung bei barrierefreien Dokumenten und der
Öffentlichkeitsarbeit zu berücksichtigen. Eine zielgerichtete Roadmap mit definierten
Meilensteinen, Priorisierungen und Evaluierungspunkten ist erforderlich.
Es sind maximal 100 Punkte zu erreichen.
b): Darstellungen zur Vorgehensweise und zum methodischen Ansatz der
Beratung und Unterstützung (10%):
Der Bieter hat seine Leistungen klar methodisch und losspezifisch auszuführen. Dabei
sind die Abwicklung der Beratungsleistungen im Büro (remote) sowie, wo erforderlich,
vor Ort beim LZPD NRW bzw. den Polizeibehörden darzulegen. Es ist eine effektive,
auf Los 1 bezogene Tätigkeitsverteilung innerhalb des eigenen Betriebs zu
beschreiben. Ferner sind die Schnittstellen innerhalb des Betriebs des Bieters sowie
nach außen zum Auftraggeber – insbesondere zum KfB, den Fachbereichen des LZPD
NRW, den dezentralen Polizeibehörden und externen Partnern – eindeutig zu
definieren. Der methodische Ansatz hat die Beratungs-, Begleitungs- und
Transferleistungen nachvollziehbar darzustellen.
Es sind maximal 100 Punkte zu erreichen.
c) Ausführungen zur Nachhaltigkeit des methodischen Ansatzes (10%):
Der Bieter hat eine losspezifische Darstellung zur effizienten Methodik für den
nachhaltigen Wissenstransfer von Know-how auf die Beschäftigten des Auftraggebers
vorzulegen. Dabei ist darzulegen, wie die Vermittlung von Fachwissen in den
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Bereichen barrierefreie IuK, Dokumente, Arbeitsplätze und Öffentlichkeitsarbeit so
erfolgt, dass das KfB die erforderlichen Beratungs- und Koordinierungsleistungen nach
Vertragsende weitgehend eigenständig fortführen kann. Das Konzept hat das
didaktische Vorgehen, die Dokumentation des Wissens sowie die Überführung von
Prüf- und Beratungskompetenzen auf die Mitarbeitenden des Auftraggebers zu
umfassen.
Es sind maximal 100 Punkte zu erreichen.
d) Kommunikation mit dem Auftraggeber (10%):
Der Bieter hat eine effiziente, losspezifische Methodik zur Kommunikation seines
Projektteams mit dem Auftraggeber darzustellen. Die Ausführungen sind vollständig
auf die Organisationsstruktur des LZPD NRW und der Polizei NRW abzustimmen;
dabei sind insbesondere die Schnittstellen zum KfB, den IuK-Fachbereichen und den
dezentralen Polizeibehörden zu berücksichtigen. Es sind die Kommunikationswege, -
ebenen und -rhythmen für die strategische und operative Abstimmung zu definieren.
Zudem ist darzulegen, wie die Gewährleistung schnellstmöglicher Reaktionszeiten auf
Beratungsanfragen organisatorisch und personell sichergestellt wird, um die
vertraglich geforderte Verfügbarkeit einzuhalten.
Es sind maximal 100 Punkte zu erreichen.
Bei dem Unterkriterium 2.1 sind maximal 400 Punkte zu erreichen.
Bei dem Unterkriterium 2.2 „Personaleinsatz, Qualifikation und Erfahrungen des
Personals“ erwartet der Auftraggeber bei
Profil Senior Consultant (20%):
Mit diesem Unterkriterium wird die Erfahrung der Mitarbeiter bewertet.
• Der Auftraggeber verlangt, dass der Bieter / die Bietergemeinschaft zu dem
Profil „Senior Consultant“ eine Person pro Los namentlich benennt und deren
Qualifikation sowie Erfahrung zur Bewertung stellt; diese Person wird im
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Auftragsfall verbindlich eingesetzt.
• Als Mindestanforderung für das Profil „Senior Consultant“ ist jeweils ein
aussagekräftiger Lebenslauf und mindestens eine (1) Referenz mit dem
Angebot einzureichen. Einzelheiten dazu sind der Anlage B03 „Referenz
Mindestanforderung Personal – Profil Senior Consultant“ zu entnehmen.
• Die zur Erbringung dieser Leistung angebotene konkrete Personalie wird mit
Blick auf ihre Erfahrung einer Bewertung zugeführt. Die konkret benannte
Personalie muss eine mehrjährige einschlägige Berufserfahrung in einem oder
mehreren der folgenden Bereiche vorweisen können:
• – Barrierefreiheit / Digitale Barrierefreiheit (z. B. BITV, EN 301 549, WCAG),
• – Beratung zu barrierefreien IuK-Verfahren oder assistiven Technologien,
• – Erstellung barrierefreier Dokumente (PDF/UA),
• – Inklusion von Menschen mit Behinderung im Arbeits- oder
Behördenkontext.
Wird die insoweit geforderte Mindestanforderung zur Branchenerfahrung nicht
erfüllt, wird das Angebot von der Bewertung ausgeschlossen.
• Es sollen geeignete Eigenerklärungen und / oder Nachweise beigefügt werden,
die seitens des Auftraggebers erwarteten Erfahrungen der konkreten
Personalie belegen. Die Bewertung der Erfahrung erfolgt sodann nach dem
„Best-Fit“ Verfahren. Je umfassender, nachvollziehbarer, substantiierter,
detaillierter und umfangreicher die erwarteten Erfahrungen erläutert und belegt
werden, umso besser wird die Personalie bepunktet.
Bei dem Unterkriterium 2.2 sind maximal 200 Punkte zu erreichen.
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