1002005885_Kapitel B Los 1_Leistungsbeschreibung.pdf

Beratung, Prüfung und Tests zur Barrierefreiheit bei der Polizei Nordrhein-Westfalen

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Leistungsbeschreibung

des Landesamtes für Zentrale Polizeiliche Dienste

für die Vergabe der

Beratungsleistungen zur Unterstützung und Weiterentwicklung des

Kompetenzzentrums für Barrierefreiheit (KfB) der Polizei NRW in drei Losen

ZA 4.2/1002005885/Ngk

Los 1

Aufbau und Betrieb des Kompetenzzentrums

für Barrierefreiheit bei dem LZPD NRW

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Inhalt

  1. Der Auftraggeber .............................................................................................................................................3

1.1. IT ...........................................................................................................................................................3

1.2. Einsatz und Verkehr ...............................................................................................................................4

1.3. Zentrale Aufgaben .................................................................................................................................4

  1. Ausgangslage und rechtliche Rahmenbedingungen ........................................................................................4

  2. Aufbau und Aufgaben des Kompetenzzentrums für Barrierefreiheit (KfB) .......................................................6

3.1. Aufgabenpaket barrierefreie Arbeitsplätze .............................................................................................6

3.2. Aufgabenpaket IuK-Unterstützung .........................................................................................................7

3.3. Aufgabenpaket Öffentlichkeitsarbeit ......................................................................................................8

3.4. Aufgabenpaket barrierefreie Dokumente ...............................................................................................8

3.5. Sonstiges ...............................................................................................................................................9

  1. Leistungen des Auftragnehmers ......................................................................................................................9

4.1. Ausbau des Kompetenzzentrums ..........................................................................................................9

4.2. Beratung und Unterstützung im Bereich Öffentlichkeitsarbeit ............................................................. 10

4.2.1. Erstellung von Handreichungen und Leitfäden .......................................................................... 10

4.2.2. Sensibilisierungsmaßnahmen und Informationsveranstaltungen ............................................... 10

4.3. Beratung und Überarbeitung von barrierefreien Dokumenten ............................................................. 10

4.4. Beratung zu luK-Verfahren ................................................................................................................... 11

4.4.1. Überarbeitung bestehender Prozesse, insbesondere im IuK-Bereich, unter dem Aspekt der

Barrierefreiheit .............................................................................................................................................. 11

4.4.2. Beratung von Projekten und Fachbereichen bei der barrierefreien Bereitstellung von

IuK-Verfahren ................................................................................................................................................ 11

4.4.3. Unterstützung bei der Erstellung von Styleguides/Leitfäden ....................................................... 12

  1. Barrierefreiheit von Unterlagen und Dokumenten ......................................................................................... 12

  2. Ort der Leistungserbringung ......................................................................................................................... 13

  3. Reaktionszeit ................................................................................................................................................ 13

  4. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Auftragnehmers .................................................................................. 13

8.1. Mindestanforderungen: ........................................................................................................................ 14

  1. Aufwandsabschätzung .................................................................................................................................. 14

  2. Informationsschutz, Datenschutz und Geheimhaltung ............................................................................. 15

  3. Zuschlagskriterien .................................................................................................................................... 15

11.1. Erläuterungen ............................................................................................................................ 16

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  1. Der Auftraggeber

Als zentrale Servicedienststelle innerhalb der Polizei NRW unterstützt das Landesamt für

Zentrale Polizeiliche Dienste NRW (nachfolgend: „LZPD NRW“) die Polizeiarbeit vor Ort

durch die Entwicklung und Beschaffung modernster Technik und Ausstattung.

Rund 1.600 Beschäftigte arbeiten im LZPD NRW in über 40 verschiedenen Berufen. Als

Landesoberbehörde mit einer enormen Vielfalt an Aufgaben ist das LZPD NRW ein

Arbeitgeber für ganz unterschiedliche Berufsfelder. Neben Polizistinnen und Polizisten

bringen rund zwei Drittel der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des LZPD NRW ganz

unterschiedliche berufliche Voraussetzungen mit. Sie arbeiten in den Bereichen:

Fluggeräte- oder Waffenmechanik, Kfz-Mechatronik, Verwaltung, Recht und Wirtschaft,

Kommunikationstechnik, Informatik, Maschinenbau, Ingenieurwesen, Elektrotechnik,

Nachrichtentechnik und in vielen weiteren Berufen im LZPD NRW.

1.1. IT

Die Entwicklung der IT spielt in der nordrhein-westfälischen Polizei eine bedeutende

Rolle. Zu hochwertiger Ausstattung und modernen Einsatzkonzepten gehören

moderne Technologien. Das LZPD NRW bringt IT in den Einsatz und kümmert sich um

die Entwicklung der notwendigen Prozesse. Das LZPD NRW ist der zentrale

Servicepartner für alle betrieblichen Belange der IT-Infrastruktur der Polizei NRW. Die

Fachanwendungen stehen landesweit allen Polizeibeschäftigten in einer der weltweit

größten Domänenstruktur zur Verfügung.

Das LZPD NRW bietet mehr als 100 zentrale polizeispezifische IT-Lösungen für alle

Polizeibehörden an. Die Weiterentwicklung dieser komplexen Anwendungslandschaft

findet regelmäßig über sogenannte Landesprojekte mit Budgetgrößen in mehrstelliger

Millionenhöhe statt. Das LZPD NRW ist in der IT-Analyse, Softwarearchitektur und

Softwareentwicklung sowie im Test- und Qualitätsmanagement im Einsatz. Es

unterstützt von der Analyse über das Systemdesign, der Beschaffung von Hard- und

Software mit anschließenden Test- und Pilotierungsphasen bis hin zum Betrieb der

Infrastruktur und der polizeilichen Anwendungen.

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1.2. Einsatz und Verkehr

Das LZPD NRW beschäftigt alle polizeilichen Einsatzbereiche. Damit steht das

LZPD NRW einer großen Aufgabe gegenüber, die sich von beratenden Tätigkeiten

für Einsätze der Spezialeinheiten über die landesweite Verkehrssicherheitsarbeit

bis hin zum operativen Dienst der Polizeifliegerstaffel oder der Landesleitstelle für

die landesübergreifende Koordination erstreckt.

1.3. Zentrale Aufgaben

Das Gesamtspektrum der polizeilichen IT, der Technik und der Einsatzmittel wird

durch das LZPD NRW zentral beschafft. Durch diese Zentralisierung erreicht das

LZPD NRW in NRW den größtmöglichen Synergieeffekt bei der Beschaffung von

Technik und Ausstattung sowohl in der Quantität als auch in der Qualität. Alle

benötigten technischen, vergaberechtlichen und logistischen Kompetenzen

werden beim LZPD NRW gebündelt. Damit entlastet das LZPD NRW die örtlichen

Polizeibehörden von speziellem juristischem und verfahrenstechnischem

Aufwand, setzt Standards und behält den Überblick über

Beschaffungsbedürfnisse aller Einsatzbereiche.

  1. Ausgangslage und rechtliche Rahmenbedingungen

Von den rund 56.000 Bediensteten der Polizei NRW sind rund 3.000 schwerbehindert

oder gleichgestellt im Sinne des Neunten Buchs Sozialgesetzbuch (SGB IX). Weitere

rund 2.000 Bedienstete, die trotz einer Behinderung nicht gleichgestellt sind, haben

eine Behinderung.

Das SGB IX vom 23. Dezember 2016 bezweckt insbesondere die Förderung der

Eingliederung schwerbehinderter Menschen und unterstützt das Bemühen, sie ihren

Fähigkeiten und Kenntnissen entsprechend zu beschäftigen, in ihrem beruflichen

Fortkommen zu fördern und ihre Beschäftigung durch notwendige

Präventionsmaßnahmen zu sichern.

Hierzu regelt § 164 Abs. 4 SGB IX, dass schwerbehinderte Menschen grundsätzlich

gegenüber ihren Dienstherren einen Anspruch auf eine Beschäftigung haben, bei

der sie ihre Fähigkeiten und Kenntnisse möglichst voll verwerten und

weiterentwickeln können. Weiterhin ist der Arbeitgeber für die Einrichtung

und Unterhaltung barrierefreier Arbeitsstätten verantwortlich. Hierunter fallen

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insbesondere auch Betriebsanlagen, Maschinen und Geräte sowie die Gestaltung

der Arbeitsplätze, des Arbeitsumfeldes oder der Arbeitsorganisation. Es besteht

auch ein Rechtsanspruch auf die Ausstattung des Arbeitsplatzes mit den

erforderlichen technischen Hilfsmitteln. Der sich hieraus ergebende Rechtsanspruch

wurde für Beschäftigte des Landes NRW durch die Richtlinie zur Durchführung der

Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (SGB IX) im

öffentlichen Dienst im Land Nordrhein-Westfalen - Runderlass des Ministeriums des

Innern (Fürsorgeerlass), Anlage B01, bekräftigt und in Nr. 9.3 formuliert:

„Menschen mit Behinderung muss die Möglichkeit eingeräumt werden, alle von ihnen

zur Aufgabenerledigung benötigten IT-Serviceleistungen, hierzu gehören Hardware,

Software und sonstige Dienstleistungen, wie beispielsweise Service Desk, mit den

von ihnen behinderungsbedingt eingesetzten assistiven Techniken uneingeschränkt

zu nutzen.“

In dem Fürsorgeerlass werden unter dem Kapitel Barrierefreiheit sehr umfangreich

die Themenbereiche Neubauten und Bestandsbauten, barrierefreie

Informationstechnik, barrierefreie öffentliche Internetbereiche und barrierefreie

Kommunikation hervorgehoben.

Die Polizei NRW muss nach dem Fürsorgeerlass insbesondere beifolgenden

Aufgaben das Thema Barrierefreiheit berücksichtigen:

• Neubauten, Umbauten und Sanierungen

• Einführung und Neuentwicklung von IT-Anwendungen

• Wesentliche Änderungen der Oberfläche von Fachverfahren bei Informations-

und Kommunikationsverfahren (fortan: „IuK“)

• Einführung von Kommunikationsdiensten.

Darüber hinaus definiert die Rahmeninklusionsvereinbarung für die Polizei NRW,

Anlage B02, bei der Inklusion schwerbehinderter Menschen u. a. das Ziel der

nachhaltigen Implementierung der Barrierefreiheit im Bereich des Bauens und der

Digitalisierung sowie die bedarfsgerechte Gestaltung der Arbeitsplätze.

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Zur Erreichung dieses Zieles ist die zentrale Stelle „Kompetenzzentrum für

Barrierefreiheit“ bei der Polizei NRW im LZPD NRW eingerichtet worden, um mit

entsprechenden Koordinierungs- und Beratungsaufgaben beizutragen. Hierzu sind

zunächst 4,0 Vollzeitstellen beim LZPD NRW vorgesehen.

Um das selbst vorgegebene Ziel zur Inklusion schwerbehinderter Menschen in der

Polizei NRW zu erreichen, ist es notwendig, dass die Koordinierung, Beratung und

Unterstützung hinsichtlich des Themas Barrierefreiheit über eine zentrale Stelle bei

der Polizei NRW erfolgt. Dies generiert Synergieeffekte und ermöglicht,

schwerbehinderte Menschen auch zeitnah unter Berücksichtigung ihrer individuellen

Stärken optimal einsetzen zu können.

Um dem umfassenden Aufgabenvolumen und den gestiegenen Anforderungen an

Barrierefreiheit vor allem im IT-Bereich gerecht zu werden, wird für den Betrieb des

Kompetenzzentrums für Barrierefreiheit sowie für dessen weiteren Ausbau externe

Beratungs- und Unterstützungsleistung benötigt.

  1. Aufbau und Aufgaben des Kompetenzzentrums für Barrierefreiheit

(KfB)

Das Kompetenzzentrum für Barrierefreiheit ist eine zentrale Dienststelle der Polizei

NRW, die beim LZPD NRW angesiedelt ist. Seine Aufgabe besteht insbesondere in

der Beratung der 50 Polizeibehörden bei der Ausstattung barrierefreier

Arbeitsplätze, aber auch in der Beratung der Produktverantwortlichen bei der

Einführung, Weiterentwicklung und dem Betrieb von polizeilichen Verfahren. Die

konkrete Umsetzung von Maßnahmen zur Barrierefreiheit, wie zum Beispiel die

Anpassung von polizeilichen Anwendungen, ist nicht Aufgabe des

Kompetenzzentrums für Barrierefreiheit.

Das Kompetenzzentrum für Barrierefreiheit erfüllt folgende Aufgaben:

3.1. Aufgabenpaket barrierefreie Arbeitsplätze

In der Vergangenheit stattete jede der 50 Polizeibehörden barrierefreie

Arbeitsplätze ausschließlich für sich selbst aus, sodass eine heterogene

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Hilfsmittellandschaft bei der Polizei NRW vorhanden ist, zeitliche Verzögerungen

entstehen können und es zu Inkompatibilitäten mit vorhandenen zentralen

Anwendungen kommen kann.

Das Kompetenzzentrums für Barrierefreiheit beabsichtigt, die Standardisierung

der barrierefreien Arbeitsplatzausstattung weiter auszubauen und die Einbindung

des Kompetenzzentrums für Barrierefreiheit bei der zukünftigen

Arbeitsplatzausstattung von Mitarbeitenden mit Schwerbehinderung

sicherzustellen. Derzeit ist nur die Hilfsmittelsoftware im Bereich Sehbehinderung

teilweise standardisiert. Mögliche, zu standardisierende Hilfsmittel (vor allem IuK)

im Bereich Hörbehinderung, motorische Behinderung aber auch weitere im

Bereich Sehbehinderung sind zu identifizieren. Hierbei ist jederzeit auf die

speziellen Anforderungen an die IuK der Polizei NRW als eine Sicherheitsbehörde

zu achten.

Eine Initiierung der notwendigen Prozesse wird durch das Kompetenzzentrum für

Barrierefreiheit und dem Auftragnehmer angestoßen.

Für standardisierte Hilfsmittel soll ein entsprechender Rahmenvertrag erstellt

werden, aus dem die Bedarfsträger der Polizei standardisierte Hilfsmittel

abrufen können.

Wichtig ist dem LZPD NRW hier insbesondere eine möglichst produktneutrale und

wettbewerbskonforme Ausgestaltung dieser Unterlagen.

3.2. Aufgabenpaket IuK-Unterstützung

In diesem Aufgabenpaket ist die Beratung und Unterstützung der

Fachdienststellen der Polizei NRW sicherzustellen, die sich mit der Bereitstellung

von zentralem oder dezentralem IuK-Verfahren beschäftigen. Hier sind in der

Regel die Produktmanagerinnen und Produktmanager die Bedarfsträgerinnen und

Bedarfsträger des Kompetenzzentrums für Barrierefreiheit.

Die Erstellung entsprechender neuer Prozesse oder die Modifizierung

bestehender Prozesse liegt in der Zuständigkeit und Verantwortung der

Fachbereiche des LZPD NRW. Hierbei kann es sich insbesondere um die

Berücksichtigung der Barrierefreiheit innerhalb des Anforderungs- oder

Beschaffungsprozesses handeln aber auch im Bereich Softwaredesign oder der

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Berücksichtigung innerhalb des bestehenden Test- und

Qualitätssicherungsprozesses.

Im Rahmen dieser Aufgaben ist sicherzustellen, dass das Kompetenzzentrum für

Barrierefreiheit in angemessener Weise in die Prozesse der IuK-Fachbereiche

eingebunden bleibt und in weitere oder neue Prozesse eingebunden wird. Diese

Prozesse sind insbesondere die Beschaffung oder Entwicklung eigener IT-

Anwendungen sowie die Durchführung von Zertifizierungen.

In diesem Aufgabenpaket ist der Bedarfsträger in der Regel für einzelne

polizeiliche Verfahren verantwortlich und muss im Rahmen seiner

Produktverantwortung auch die Barrierefreiheit umsetzen. Das Kompetenzzentrum

für Barrierefreiheit soll rund um das Thema barrierefreie IT-Anwendungen beraten.

Dies kann Fragen von der Abnahme von Anwendungen im Rahmen eines

Beschaffungsprozesses bis hin zu Empfehlungen für eine barrierefreie

Programmierung umfassen.

Die Dokumentationen der Tätigkeiten innerhalb der IuK-Unterstützung liegen in

der Verantwortung des Kompetenzzentrums für Barrierefreiheit.

3.3. Aufgabenpaket Öffentlichkeitsarbeit

Das Kompetenzzentrum für Barrierefreiheit entwickelt Vorschläge und Konzepte

für Handreichungen, Leitfäden, und zielgruppenorientierte

Informationsveranstaltungen und Sensibilisierungsmaßnahmen. Hierbei kann es

sich um die Entwicklung von neuen Schulungen aber auch Anpassung

bestehender polizeilicher Fortbildungen handeln.

3.4. Aufgabenpaket barrierefreie Dokumente

Das Kompetenzzentrum für Barrierefreiheit entwickelt Prozesse und überprüft

technische Lösungen zur Optimierung der in der Polizei NRW eingesetzten

Dokumente intern und extern, um die Anzahl der barrierefreien Dokumente

sukzessive zu steigern.

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3.5. Sonstiges

Das Kompetenzzentrum für Barrierefreiheit vernetzt sich innerhalb der

Landesverwaltung, insbesondere in Richtung KBIT von IT.NRW, KOMBIT der

Finanzverwaltung und des Kompetenzzentrums für barrierefreie Justiz-IT.

  1. Leistungen des Auftragnehmers

Die zu erbringenden Leistungen werden in drei Lose aufgeteilt.

Los 1 enthält grundsätzlich alle Dienstleistungen rund um die Unterstützung und den

damit verbundenen Betrieb sowie sukzessiven Ausbau des Kompetenzzentrums für

Barrierefreiheit bei der Polizei NRW.

Der Auftragnehmer wird in die o. g. Tätigkeiten des Kompetenzzentrums für

Barrierefreiheit (Abschnitt 3.2, 3.3 und 3.4 der Leistungsbeschreibung) eingebunden

und soll hierbei beraten und unterstützen. Der Auftragnehmer muss sein Know-how

dem Kompetenzzentrum für Barrierefreiheit vermitteln.

Der Auftragnehmer hat nachfolgende Leistungen für das LZPD NRW zu erbringen:

4.1. Ausbau des Kompetenzzentrums

Hierzu gehört die Beratung des LZPD NRW bei dem weiteren Ausbau des

Kompetenzzentrums für Barrierefreiheit. Der Auftragnehmer wird das LZPD NRW

bei allen Fragestellungen mit seiner Fachexpertise beraten und unterstützen, die

den Betrieb des Kompetenzzentrums für Barrierefreiheit sowie dessen

sukzessiven Ausbau betreffen.

Über den weiteren Ausbau, insbesondere mit Blick auf weitere Aufgabenpakete,

wird der Auftragnehmer im Rahmen seiner Beratungstätigkeit einen Vorschlag

unterbreiten. Hierzu wird in regelmäßigen Abständen eine Evaluierung erfolgen.

Der Auftragnehmer wird darüber hinaus auch bei der technischen Ausrichtung des

Kompetenzzentrums für Barrierefreiheit beraten und unterstützen, dies kann z. B.

auch den Aufbau geeigneter Dokumentations- und Informationsdienste bedeuten,

wie z. B. Datenbanken über die barrierefreien Arbeitsplätze oder

Anwendungszertifizierungen. Die Entwicklung entsprechender technischer

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Lösungen gehört nicht zu den Aufgaben des Auftragnehmers.

4.2. Beratung und Unterstützung im Bereich Öffentlichkeitsarbeit

Der Auftragnehmer wird in die Tätigkeiten des Kompetenzzentrums für

Barrierefreiheit im Bereich Öffentlichkeitsarbeit eingebunden und soll hierbei

beraten und unterstützen.

4.2.1. Erstellung von Handreichungen und Leitfäden

Der Auftragnehmer unterstützt das Kompetenzzentrum für Barrierefreiheit bei der

Erstellung von Handreichungen, Leitfäden und anderen Informationsmaterialien

zum Thema Barrierefreiheit und Behinderung, sowie bei der Planung und

Erstellung von Schulungsvideos mit verschiedenen Inhalten in Bezug auf

Barrierefreiheit. Der Auftragnehmer stellt die Materialien barrierefrei im vom

Auftraggeber bestimmten Design zur uneingeschränkten Nutzung zur Verfügung.

4.2.2. Sensibilisierungsmaßnahmen und Informationsveranstaltungen

In Zusammenarbeit mit entsprechenden Fachbereichen der Polizei NRW wird der

Auftragnehmer bei der Erstellung von Konzepten für zielgruppenorientierte

Sensibilisierungsmaßnahmen und Informationsveranstaltungen beraten oder

diese erstellen. Auf Grund seiner Fachexpertise kann der Auftragnehmende auch

einen entsprechenden Überblick über vergleichbare Informationsveranstaltungen

geben. Des Weiteren unterstützt der Auftragnehmer das Kompetenzzentrum für

Barrierefreiheit bei der Planung, Erstellung, Durchführung, Evaluierung und

Verbesserung der Sensibilisierungsmaßnahmen und

Informationsveranstaltungen. Hierzu verfügt der Auftragnehmer über

entsprechende Kompetenzen im Bereich Barrierefreiheit allgemein, Barrierefreie

IuK (auch im Themenkomplex „Künstliche Intelligenz“), barrierefreie Dokumente

und Menschen mit Behinderung.

4.3. Beratung und Überarbeitung von barrierefreien Dokumenten

Der Auftragnehmer berät und unterstützt das Kompetenzzentrum für

Barrierefreiheit bei der Erstellung barrierefreier Dokumente. Hierzu zählen sowohl

neue Dokumente als auch Bestandsdokumente, die hinsichtlich der barrierefreien

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Gestaltung optimiert werden müssen. Vor allem betrifft es die Formate Word, PDF,

PowerPoint und Excel. Der Auftragnehmer berät hier auch hinsichtlich der neu zu

gestaltenden Prozesse und technischen Möglichkeiten, um die Anzahl der

barrierefreien Dokumente der Polizei NRW sukzessive zu steigern.

Der Auftragnehmer wird im Rahmen der zu erbringenden

Unterstützungsleistungen auch bei der Erstellung von Styleguides sowie von

Leitfäden und Regelwerken (beispielsweise Vorlagen und Corporate Designs) und

Handreichungen im Bereich barrierefreie Dokumente unterstützen.

4.4. Beratung zu luK-Verfahren

Der Auftragnehmer wird in die Tätigkeiten des Kompetenzzentrums für

Barrierefreiheit im Bereich IuK eingebunden und soll hierbei beraten und

unterstützen.

4.4.1. Überarbeitung bestehender Prozesse, insbesondere im IuK-Bereich,

unter dem Aspekt der Barrierefreiheit

Der Auftragnehmer wird bestehende Prozesse insbesondere innerhalb der IT-

Abteilung sowie weiterer betroffener Bereiche ermitteln und auf mögliche

Schnittstellen zum Thema Barrierefreiheit bewerten. In Zusammenarbeit mit dem

Kompetenzzentrum für Barrierefreiheit sowie den Fachdienststellen des LZPD

NRW sollen bestehende Prozesse angepasst und fehlende Prozesse entwickelt

werden.

4.4.2. Beratung von Projekten und Fachbereichen bei der

barrierefreien Bereitstellung von IuK-Verfahren

Der Auftragnehmer wird in Zusammenarbeit mit dem Kompetenzzentrum für

Barrierefreiheit die Fachbereiche des LZPD NRW insbesondere bei der Einführung

und Implementierung neuer IT-Verfahren in Bezug auf die Barrierefreiheit beraten.

Hierbei steht der Auftragnehmer den betreffenden Organisationseinheiten sowie

den Produktmanagern oder anderen Bedarfsträgern von IT-Verfahren als

Ansprechpartner zur Verfügung.

Der Auftragnehmer berät und unterstützt das Kompetenzzentrum für

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Barrierefreiheit bei der anfallenden Beratungstätigkeit rund um das Thema

barrierefreie IT-Anwendungen. Das kann Fragen von der Abnahme von

Anwendungen im Rahmen eines Beschaffungsprozesses bis hin zu Empfehlungen

für eine barrierefreie Programmierung umfassen.

4.4.3. Unterstützung bei der Erstellung von Styleguides/Leitfäden

Styleguides richten sich in erster Linie an technische Anwender, insbesondere

Programmierer oder Anwendungsentwickler, aber auch an Bedarfsträger im

Bereich der Öffentlichkeitsarbeit

Leitfäden im Bereich IuK richten sich insbesondere an den Nutzer einer

Anwendung und erklären, wie man mit der Anwendung zum Beispiel barrierefreie

Dokumente erstellen kann. Dies kann sowohl Standardsoftware aber auch

polizeifachliche Softwarelösungen umfassen.

Der Auftragnehmer wird im Rahmen der zu erbringenden

Unterstützungsleistungen auch bei der Erstellung von Styleguides für die IT sowie

von Leitfäden und Regelwerken.

  1. Barrierefreiheit von Unterlagen und Dokumenten

Sämtliche im Rahmen der Leistungserbringung an den Auftraggeber zu

übergebende oder bereitzustellende Dokumente, Unterlagen, Berichte,

Präsentationen, Protokolle, Schulungsunterlagen, Formulare, Rechnungen,

Leistungsnachweise, digitalen Inhalte sowie sonstige Arbeitsergebnisse sind

barrierefrei bereitzustellen.

Die Barrierefreiheit ist entsprechend den zum Zeitpunkt der Leistungserbringung

geltenden deutschen gesetzlichen und normativen Anforderungen sicherzustellen,

insbesondere unter Berücksichtigung der Barrierefreien-Informationstechnik-

Verordnung (BITV), des PDF/UA Standards (ISO 14289) sowie der einschlägigen

technischen Standards und Normen (insbesondere EN 301 549 und WCAG 2.1 bzw.

deren Nachfolgeregelungen).

Die gelieferten Dokumente müssen so erstellt werden, dass sie von Menschen mit

Behinderungen ohne zusätzliche Erschwernis genutzt werden können. Dies umfasst

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insbesondere die Kompatibilität mit assistiven Technologien (z. B. Screenreadern),

eine strukturierte Dokumentengliederung, alternative Beschreibungen für nicht-

textliche Inhalte sowie die Einhaltung der jeweils geltenden Anforderungen an

digitale Barrierefreiheit.

Der Auftragnehmer weist auf Verlangen des Auftraggebers die Einhaltung der

Anforderungen an die Barrierefreiheit nach und beseitigt festgestellte Mängel

unverzüglich und ohne zusätzliche Vergütung.

  1. Ort der Leistungserbringung

Der Auftragnehmer erbringt seine Beratungsleistungen in der Regel nicht vor Ort

beim LZPD NRW. Nur wenn es für die Beratungsleistungen erforderlich ist, wird der

Auftragnehmer auch vor Ort beim LZPD NRW oder den anderen

Organisationseinheiten der Polizei NRW beraten. Über die Erforderlichkeit stimmen

sich das LZPD NRW und der Auftragnehmer im Einzelfall ab.

  1. Reaktionszeit

Auf Beratungsanfragen hat der Auftragnehmer mindestens innerhalb von einem

Werktag (ausgenommen Samstags) zu reagieren. Auftragnehmer und LZPD NRW

stimmen dann im Einzelfall ab, innerhalb welcher Zeit Beratungsanfragen vom

Auftragnehmer abschließend zu bearbeiten sind.

  1. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Auftragnehmers

Die vom Auftragnehmer eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden

entsprechend ihrer Berufserfahrung in nachfolgende Gruppen eingeteilt:

Junior Consultant:

Die einschlägige Berufserfahrung beträgt weniger als 2 Jahre.

Consultant:

Die einschlägige Berufserfahrung eines Consultants beträgt mehr als 2 Jahre und

weniger als 5 Jahre.

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Senior Consultant:

Die einschlägige Berufserfahrung eines Senior Consultants beträgt mehr als 5

Jahre.

Einschlägig ist die Berufserfahrung, wenn der betreffende Mitarbeitende in diesem

Zeitraum Beratungsleistungen im Bereich Barrierefreiheit erbracht hat.

8.1. Mindestanforderungen:

Der/die Projektleiter/-in muss Senior Consultant sein.

Der/die Projektleiter/-in muss mindestens folgende Qualifikationen ausweisen:

  1. Abgeschlossene Hochschulausbildung (Bachelor oder vergleichbar) der

Fachrichtungen Kommunikationstechnik, Informatik, Nachrichtentechnik,

Informationstechnologie oder vergleichbare Studienrichtung, oder

  1. abgeschlossene Berufsausbildung im Bereich Kommunikationstechnik,

Informatik, Nachrichtentechnik, Informationstechnologie oder einer

vergleichbaren Ausbildung und mindestens 5 Jahren Berufserfahrung in diesen

Bereichen.

  1. Aufwandsabschätzung

Der tatsächliche Aufwand ist aufgrund sich ständig ändernder Anforderungen an die

polizeiliche IT-Landschaft und sich daraus ergebender Anpassungen bei der IT-

Ausstattung der Polizei NRW nicht abschließend einschätzbar.

Auf Basis der bisherigen Erfahrung wird von den vorstehenden Aufgaben mit einem

Personalaufwand von etwa 100 Personentage (à 8 Stunden) pro Vertragsjahr

ausgegangen. Es besteht keine Abnahmeverpflichtung. Die vorgenommene

Schätzung stellt keine jährliche Ober- oder Untergrenze dar.

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Das Vertragsvolumen beträgt für die gesamte Vertragslaufzeit inklusive

Verlängerungsoptionen maximal 600.000 EUR netto.

  1. Informationsschutz, Datenschutz und Geheimhaltung

Dieses Kapitel ergänzt die rechtlichen Rahmenbedingungen um spezifische

Anforderungen an Datenschutz und Geheimhaltung, die für die Durchführung der

Beratungsleistung von besonderer Bedeutung sind.

Der Auftragnehmer hat bei der Leistungserbringung die Bestimmungen der

Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes

(BDSG), des Datenschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen (DSG NRW), des

Sicherheitsüberprüfungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (SÜG NRW) sowie der für

den Auftraggeber geltenden Vorschriften zum Geheimschutz und zur

Informationssicherheit in der jeweils geltenden Fassung einzuhalten.

Die sonstige Verarbeitung der Daten des Auftraggebers durch den Auftragnehmer

erfolgt ausschließlich innerhalb der EU, des EWR oder einem Land für das ein

Angemessenheitsbeschluss gemäß Art. 45 DS-GVO vorliegt.

  1. Zuschlagskriterien

Die Bewertung des Angebotes erfolgt anhand der folgenden Zuschlagskriterien:

  1. Angebotspreis (40%)

  2. Darstellungen innerhalb des Gesamtkonzepts (60%)

2.1 Darstellung innerhalb des Beratungskonzepts (40%)

a) Bestandsaufnahme und strategische Weiterentwicklung des Konzepts

für Barrierefreiheit (KfB) (10%)

b) Darstellung zur Vorgehensweise und zum methodischen Ansatz der

Beratung und Unterstützung (10%)

c) Ausführungen zur Nachhaltigkeit des methodischen Ansatzes (10%)

d) Kommunikation mit dem Auftraggeber (10%)

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2.2 Personaleinsatz, Qualifikation und Erfahrungen des Personals;

Profil Senior Consultant (20%)

11.1. Erläuterungen

Die qualitativen Wertungskriterien wird der Auftraggeber jeweils auf einer Skala

von 0 – 5 Punkten bewerten:

• 0 Punkte = Ungenügend

• 1 Punkt = Mangelhaft

• 2 Punkte = Ausreichend

• 3 Punkte = Befriedigend

• 4 Punkte = Gut

• 5 Punkte = Sehr Gut

Die für das jeweilige Kriterium vorgenommene Bepunktung wird mit der dem

Kriterium zugewiesenen Gewichtung multipliziert, woraus sich die für das jeweilige

Kriterium erzielte Punktzahl ergibt.

Aus der Addition der Punktzahlen für die einzelnen Kriterien ergibt sich die

Gesamtpunktzahl des jeweiligen Bieters.

Die maximal erreichbare Gesamtpunktzahl beträgt in jedem Los 1.000

Wertungspunkte (400 Punkte Honorar, 400 Punkte Beratungskonzept, 200 Punkte

Personaleinsatz).

Erfolgt die Punktvergabe durch mehrere Personen, wird, außer bei dem Kriterium

Preis, deren Ergebnis rechnerisch zu einem Mittelwert (gerundet auf 2 Stellen

hinter dem Komma) zusammengeführt und der Wertung zugrunde gelegt.

Ein Angebot ist nur dann zuschlagsfähig, wenn die nicht-preisbezogenen

Zuschlagskriterien (2.) jeweils mindestens mit „ausreichend“

(durchschnittlich 2 Punkte) bewertet wurden.

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Im Folgenden werden die Kriterien näher beschrieben:

zu 1) Angebotspreis (40%)

Der Auftraggeber wird die Punktzahl für den angebotenen Preis (siehe Hinweise

zur Wertung des Angebotes Beratungsleistungen Barrierefreiheit) wie folgt

berechnen: Das Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis erhält 400 Punkte.

Die Punkte für die übrigen Angebote werden mit bis zu zwei Stellen nach dem

Komma dazu ins Verhältnis gesetzt. Bei gleicher Punktzahl entscheidet der

niedrigere Preis. Bei dann gleichem Preis das Los.

Die Punktzahlen ergeben sich aus folgender Formel:

𝐺𝑒𝑠𝑎𝑚𝑡𝑎𝑛𝑔𝑒𝑏𝑜𝑡𝑠𝑝𝑟𝑒𝑖𝑠 𝑛𝑖𝑒𝑑𝑟𝑖𝑔𝑠𝑡𝑒𝑠 𝐴𝑛𝑔𝑒𝑏𝑜𝑡 𝑃𝑢𝑛𝑘𝑡𝑧𝑎ℎ𝑙 𝑃𝑟𝑒𝑖𝑠 = 𝑥 400 𝐺𝑒𝑠𝑎𝑚𝑡𝑎𝑛𝑔𝑒𝑏𝑜𝑡𝑠𝑝𝑟𝑒𝑖𝑠 𝑧𝑢 𝑤𝑒𝑟𝑡𝑒𝑛𝑑𝑒𝑠 𝐴𝑛𝑔𝑒𝑏𝑜𝑡

zu 2) Darstellungen innerhalb der Qualität des Gesamtkonzeptes (60%)

Die Unterkriterien werden einzeln bewertet.

Die jeweils höchste Punktzahl (= höchster Zielerreichungsgrad) erhält das

Angebot, das die Beantwortung der nachstehend aufgeführten Aspekte durch

nachvollziehbare, schlüssige und plausible Ausführungen vornimmt, so dass

der Auftraggeber die Gewähr dafür hat, dass die Leistungsbestandteile durch

geeignete Maßnahmen technisch einwandfrei, rechtssicher und in höchstem

Maße wirtschaftlich durchgeführt werden (= Wertungsmaßstäbe).

Es sind maximal 600 Punkte zu erreichen.

Auf Grundlage dieser Wertungsmaßstäbe in Bezug auf die im Folgenden

vorgegebenen Aspekte erfolgt die Bewertung der konzeptionellen

Zuschlagskriterien in folgender Abstufung:

Im Einzelnen:

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PunktzahlBeschreibung
100 % der maximal erreichbaren Punkte (5 Punkte)Die Darstellung entspricht auf Grundlage der Wertungsmaßstäbe in Bezug auf die vorgegebenen Aspekte einer sehr guten, also einer den Wertungsmaßstäben im Besonderen entsprechenden, konzeptionellen Ausgestaltung.
80 % der maximal erreichbaren Punkte (4 Punkte)Die Darstellung entspricht auf Grundlage der Wertungsmaßstäbe in Bezug auf die vorgegebenen Aspekte einer guten, also einer den Wertungsmaßstäben im Vollen entsprechen-den, konzeptionellen Ausgestaltung.
60 % der maximal erreichbaren Punkte (3 Punkte)Die Darstellung entspricht auf Grundlage der Wertungsmaßstäbe in Bezug auf die vorgegebenen Aspekte einer befriedigenden, also einer den Wertungsmaßstäben im Allgemeinem entsprechenden, konzeptionellen Ausgestaltung.
40 % der maximal erreichbaren Punkte (2 Punkte)Die Darstellung entspricht auf Grundlage der Wertungsmaßstäbe in Bezug auf die vorgegebenen Aspekte einer ausreichenden, also im Hinblick auf die Wertungsmaßstäben zwar Mängel aufweisend, aber im Allgemeinen den Wertungsmaßstäben entsprechenden, konzeptionellen Ausgestaltung.
20 % der maximal erreichbaren Punkte (1 Punkt)Die Darstellung entspricht auf Grundlage der Wertungsmaßstäbe in Bezug auf die vorgegebenen Aspekte einer mangelhaften, also einer den Wertungsmaßstäben nicht entsprechen-den, konzeptionellen Ausgestaltung, die jedoch erkennen lässt, dass die Mängel im Laufe der Vertragslaufzeit behoben werden können.
0 PunkteDie Darstellung entspricht auf Grundlage der Wertungsmaßstäbe in Bezug auf die vorgegebenen Aspekte einer ungenügenden, also einer den Wertungsmaßstäben nicht entsprechenden, konzeptionellen Ausgestaltung, die nicht erkennen lässt, dass die Mängel im Laufe der Vertragslaufzeit behoben werden könnten.

Bei dem Unterkriterium 2.1 „Beratungskonzept (40%)“ erwartet der Auftraggeber ein

nachvollziehbares, auf Los 1 zugeschnittenes Beratungskonzept, dass insbesondere

folgende Darstellung umfasst:

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a) Bestandsaufnahme und strategische Weiterentwicklung des Konzepts für

Barrierefreiheit (10%):

Der Bieter hat eine losspezifische Darstellung eines systematischen und detailtiefen

Implementierungsplans vorzulegen. Dieser hat die zeitliche Planung sowie die

angedachten Tätigkeiten ab Zuschlagserteilung für den sukzessiven Aufbau des

Kompetenzzentrums für Barrierefreiheit (KfB) umfassend darzustellen. Der Plan ist auf

die konkreten Gegebenheiten der Polizei NRW und des LZPD NRW abzustimmen und

hat insbesondere die Einbindung der bestehenden Mitarbeitenden des KfB, die

sukzessive Standardisierung barrierefreier Arbeitsplätze, die Beratungsstrukturen zu

IuK-Verfahren sowie die Prozessentwicklung bei barrierefreien Dokumenten und der

Öffentlichkeitsarbeit zu berücksichtigen. Eine zielgerichtete Roadmap mit definierten

Meilensteinen, Priorisierungen und Evaluierungspunkten ist erforderlich.

Es sind maximal 100 Punkte zu erreichen.

b): Darstellungen zur Vorgehensweise und zum methodischen Ansatz der

Beratung und Unterstützung (10%):

Der Bieter hat seine Leistungen klar methodisch und losspezifisch auszuführen. Dabei

sind die Abwicklung der Beratungsleistungen im Büro (remote) sowie, wo erforderlich,

vor Ort beim LZPD NRW bzw. den Polizeibehörden darzulegen. Es ist eine effektive,

auf Los 1 bezogene Tätigkeitsverteilung innerhalb des eigenen Betriebs zu

beschreiben. Ferner sind die Schnittstellen innerhalb des Betriebs des Bieters sowie

nach außen zum Auftraggeber – insbesondere zum KfB, den Fachbereichen des LZPD

NRW, den dezentralen Polizeibehörden und externen Partnern – eindeutig zu

definieren. Der methodische Ansatz hat die Beratungs-, Begleitungs- und

Transferleistungen nachvollziehbar darzustellen.

Es sind maximal 100 Punkte zu erreichen.

c) Ausführungen zur Nachhaltigkeit des methodischen Ansatzes (10%):

Der Bieter hat eine losspezifische Darstellung zur effizienten Methodik für den

nachhaltigen Wissenstransfer von Know-how auf die Beschäftigten des Auftraggebers

vorzulegen. Dabei ist darzulegen, wie die Vermittlung von Fachwissen in den

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Bereichen barrierefreie IuK, Dokumente, Arbeitsplätze und Öffentlichkeitsarbeit so

erfolgt, dass das KfB die erforderlichen Beratungs- und Koordinierungsleistungen nach

Vertragsende weitgehend eigenständig fortführen kann. Das Konzept hat das

didaktische Vorgehen, die Dokumentation des Wissens sowie die Überführung von

Prüf- und Beratungskompetenzen auf die Mitarbeitenden des Auftraggebers zu

umfassen.

Es sind maximal 100 Punkte zu erreichen.

d) Kommunikation mit dem Auftraggeber (10%):

Der Bieter hat eine effiziente, losspezifische Methodik zur Kommunikation seines

Projektteams mit dem Auftraggeber darzustellen. Die Ausführungen sind vollständig

auf die Organisationsstruktur des LZPD NRW und der Polizei NRW abzustimmen;

dabei sind insbesondere die Schnittstellen zum KfB, den IuK-Fachbereichen und den

dezentralen Polizeibehörden zu berücksichtigen. Es sind die Kommunikationswege, -

ebenen und -rhythmen für die strategische und operative Abstimmung zu definieren.

Zudem ist darzulegen, wie die Gewährleistung schnellstmöglicher Reaktionszeiten auf

Beratungsanfragen organisatorisch und personell sichergestellt wird, um die

vertraglich geforderte Verfügbarkeit einzuhalten.

Es sind maximal 100 Punkte zu erreichen.

Bei dem Unterkriterium 2.1 sind maximal 400 Punkte zu erreichen.

Bei dem Unterkriterium 2.2 „Personaleinsatz, Qualifikation und Erfahrungen des

Personals“ erwartet der Auftraggeber bei

Profil Senior Consultant (20%):

Mit diesem Unterkriterium wird die Erfahrung der Mitarbeiter bewertet.

• Der Auftraggeber verlangt, dass der Bieter / die Bietergemeinschaft zu dem

Profil „Senior Consultant“ eine Person pro Los namentlich benennt und deren

Qualifikation sowie Erfahrung zur Bewertung stellt; diese Person wird im

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Auftragsfall verbindlich eingesetzt.

• Als Mindestanforderung für das Profil „Senior Consultant“ ist jeweils ein

aussagekräftiger Lebenslauf und mindestens eine (1) Referenz mit dem

Angebot einzureichen. Einzelheiten dazu sind der Anlage B03 „Referenz

Mindestanforderung Personal – Profil Senior Consultant“ zu entnehmen.

• Die zur Erbringung dieser Leistung angebotene konkrete Personalie wird mit

Blick auf ihre Erfahrung einer Bewertung zugeführt. Die konkret benannte

Personalie muss eine mehrjährige einschlägige Berufserfahrung in einem oder

mehreren der folgenden Bereiche vorweisen können:

• – Barrierefreiheit / Digitale Barrierefreiheit (z. B. BITV, EN 301 549, WCAG),

• – Beratung zu barrierefreien IuK-Verfahren oder assistiven Technologien,

• – Erstellung barrierefreier Dokumente (PDF/UA),

• – Inklusion von Menschen mit Behinderung im Arbeits- oder

Behördenkontext.

Wird die insoweit geforderte Mindestanforderung zur Branchenerfahrung nicht

erfüllt, wird das Angebot von der Bewertung ausgeschlossen.

• Es sollen geeignete Eigenerklärungen und / oder Nachweise beigefügt werden,

die seitens des Auftraggebers erwarteten Erfahrungen der konkreten

Personalie belegen. Die Bewertung der Erfahrung erfolgt sodann nach dem

„Best-Fit“ Verfahren. Je umfassender, nachvollziehbarer, substantiierter,

detaillierter und umfangreicher die erwarteten Erfahrungen erläutert und belegt

werden, umso besser wird die Personalie bepunktet.

Bei dem Unterkriterium 2.2 sind maximal 200 Punkte zu erreichen.

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