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Leistungsbeschreibung
des Landesamtes für Zentrale Polizeiliche Dienste
für die Vergabe der
Beratungsleistungen zur Unterstützung und Weiterentwicklung des
Kompetenzzentrums für Barrierefreiheit (KfB) der Polizei NRW in drei Losen
ZA 4.2/1002005885/Ngk
Los 2
Beratung von barrierefreien Arbeitsplätzen
bei der Polizei NRW
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Inhalt
- Der Auftraggeber ..................................................................................................................................................... 3
1.1. IT ................................................................................................................................... 3
1.2. Einsatz und Verkehr ............................................................................................................ 4
1.3. Zentrale Aufgaben .............................................................................................................. 4
-
Ausgangslage und rechtliche Rahmenbedingungen ................................................................................................ 4
-
Aufbau und Aufgaben des Kompetenzzentrums für Barrierefreiheit (KfB) ............................................................... 6
3.1. Aufgabenpaket barrierefreie Arbeitsplätze ................................................................................. 6
3.2. Aufgabenpaket IuK-Unterstützung ........................................................................................... 7
3.3. Aufgabenpaket Öffentlichkeitsarbeit ........................................................................................ 8
3.4. Aufgabenpaket barrierefreie Dokumente ................................................................................... 8
3.5. Sonstiges ......................................................................................................................... 8
- Leistungen des Auftragnehmers .............................................................................................................................. 8
4.1. Erstellung eines Konzepts zur weiteren Standardisierung von Hilfsmitteln zur Ausstattung barrierefreier Arbeitsplätze ............................................................................................................................. 9
4.2. Initiierung und Umsetzung der weitestgehenden Standardisierung von Hilfsmitteln in Zusammenarbeit mit den Fachbereichen des LZPD NRW ................................................................................................ 9
4.3. Beratung zur produktneutralen Vorbereitung von Beschaffungsvorgängen für Hilfsmittel ........................ 9
4.4. Unterstützung bei der konkreten Einzelfallberatung von Polizeibehörden in NRW bei der Ausstattung barrierefreier Arbeitsplätze im Bedarfsfall ......................................................................................... 9
4.5. Analysieren und Gestalten von Prozessen zur Einbindung des Kompetenzzentrums für Barrierefreiheit in die Prozesse der Polizeibehörden bei der Ausstattung barrierefreier Arbeitsplätze .................................... 10
4.6. Vernetzung ..................................................................................................................... 10
-
Barrierefreiheit von Unterlagen und Dokumenten ................................................................................................. 10
-
Ort der Leistungserbringung .................................................................................................................................. 11
-
Reaktionszeit ......................................................................................................................................................... 11
-
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Auftragnehmers ........................................................................................... 11
8.1. Mindestanforderungen: ...................................................................................................... 12
-
Aufwandsabschätzung .......................................................................................................................................... 12
-
Informationsschutz, Datenschutz und Geheimhaltung .......................................................................................... 13
-
Zuschlagskriterien ................................................................................................................................................. 13
11.1 Erläuterungen ......................................................................................................................................... 14
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- Der Auftraggeber
Als zentrale Servicedienststelle innerhalb der Polizei NRW unterstützt das Landesamt für
Zentrale Polizeiliche Dienste NRW (nachfolgend: „LZPD NRW“) die Polizeiarbeit vor Ort
durch die Entwicklung und Beschaffung modernster Technik und Ausstattung.
Rund 1.600 Beschäftigte arbeiten im LZPD NRW in über 40 verschiedenen Berufen. Als
Landesoberbehörde mit einer enormen Vielfalt an Aufgaben ist das LZPD NRW ein
Arbeitgeber für ganz unterschiedliche Berufsfelder. Neben Polizistinnen und Polizisten
bringen rund zwei Drittel der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des LZPD NRW ganz
unterschiedliche berufliche Voraussetzungen mit. Sie arbeiten in den Bereichen:
Fluggeräte- oder Waffenmechanik, Kfz-Mechatronik, Verwaltung, Recht und Wirtschaft,
Kommunikationstechnik, Informatik, Maschinenbau, Ingenieurwesen, Elektrotechnik,
Nachrichtentechnik und in vielen weiteren Berufen im LZPD NRW.
1.1. IT
Die Entwicklung der IT spielt in der nordrhein-westfälischen Polizei eine bedeutende
Rolle. Zu hochwertiger Ausstattung und modernen Einsatzkonzepten gehören
moderne Technologien. Das LZPD NRW bringt IT in den Einsatz und kümmert sich um
die Entwicklung der notwendigen Prozesse. Das LZPD NRW ist der zentrale
Servicepartner für alle betrieblichen Belange der IT-Infrastruktur der Polizei NRW. Die
Fachanwendungen stehen landesweit allen Polizeibeschäftigten in einer der weltweit
größten Domänenstruktur zur Verfügung.
Das LZPD NRW bietet mehr als 100 zentrale polizeispezifische IT-Lösungen für alle
Polizeibehörden an. Die Weiterentwicklung dieser komplexen Anwendungslandschaft
findet regelmäßig über sogenannte Landesprojekte mit Budgetgrößen in mehrstelliger
Millionenhöhe statt. Das LZPD NRW ist in der IT-Analyse, Softwarearchitektur und
Softwareentwicklung sowie im Test- und Qualitätsmanagement im Einsatz. Es
unterstützt von der Analyse über das Systemdesign, der Beschaffung von Hard- und
Software mit anschließenden Test- und Pilotierungsphasen bis hin zum Betrieb der
Infrastruktur und der polizeilichen Anwendungen.
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1.2. Einsatz und Verkehr
Das LZPD NRW beschäftigt alle polizeilichen Einsatzbereiche. Damit steht das LZPD
NRW einer großen Aufgabe gegenüber, die sich von beratenden Tätigkeiten für
Einsätze der Spezialeinheiten über die landesweite Verkehrssicherheitsarbeit bis hin
zum operativen Dienst der Polizeifliegerstaffel oder der Landesleitstelle für die
landesübergreifende Koordination erstreckt.
1.3. Zentrale Aufgaben
Das Gesamtspektrum der polizeilichen IT, der Technik und der Einsatzmittel wird durch
das LZPD NRW zentral beschafft. Durch diese Zentralisierung erreicht das LZPD NRW
in NRW den größtmöglichen Synergieeffekt bei der Beschaffung von Technik und
Ausstattung sowohl in der Quantität als auch in der Qualität. Alle benötigten
technischen, vergaberechtlichen und logistischen Kompetenzen werden beim LZPD
NRW gebündelt. Damit entlastet das LZPD NRW die örtlichen Polizeibehörden von
speziellem juristischem und verfahrenstechnischem Aufwand, setzt Standards und
behält den Überblick über Beschaffungsbedürfnisse aller Einsatzbereiche.
- Ausgangslage und rechtliche Rahmenbedingungen
Von den rund 56.000 Bediensteten der Polizei NRW sind rund 3.000 schwerbehindert
oder gleichgestellt im Sinne des Neunten Buchs Sozialgesetzbuch (SGB IX). Weitere
rund 2.000 Bedienstete, die trotz einer Behinderung nicht gleichgestellt sind, haben eine
Behinderung.
Das SGB IX vom 23. Dezember 2016 bezweckt insbesondere die Förderung der
Eingliederung schwerbehinderter Menschen und unterstützt das Bemühen, sie ihren
Fähigkeiten und Kenntnissen entsprechend zu beschäftigen, in ihrem beruflichen
Fortkommen zu fördern und ihre Beschäftigung durch notwendige
Präventionsmaßnahmen zu sichern.
Hierzu regelt § 164 Abs. 4 SGB IX, dass schwerbehinderte Menschen grundsätzlich
gegenüber ihren Dienstherren einen Anspruch auf eine Beschäftigung haben, bei der sie
ihre Fähigkeiten und Kenntnisse möglichst voll verwerten und weiterentwickeln können.
Weiterhin ist der Arbeitgeber für die Einrichtung und Unterhaltung barrierefreier
Arbeitsstätten verantwortlich. Hierunter fallen insbesondere auch Betriebsanlagen,
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Maschinen und Geräte sowie die Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsumfeldes oder
der Arbeitsorganisation. Es besteht auch ein Rechtsanspruch auf die Ausstattung des
Arbeitsplatzes mit den erforderlichen technischen Hilfsmitteln. Der sich hieraus
ergebende Rechtsanspruch wurde für Beschäftigte des Landes NRW durch die Richtlinie
zur Durchführung der Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen
(SGB IX) im öffentlichen Dienst im Land Nordrhein-Westfalen - Runderlass des
Ministeriums des Innern (Fürsorgeerlass), Anlage B01, bekräftigt und in Nr. 9.3
formuliert:
„Menschen mit Behinderung muss die Möglichkeit eingeräumt werden, alle von ihnen zur
Aufgabenerledigung benötigten IT-Serviceleistungen, hierzu gehören Hardware,
Software und sonstige Dienstleistungen, wie beispielsweise Service Desk, mit den von
ihnen behinderungsbedingt eingesetzten assistiven Techniken uneingeschränkt zu
nutzen.“
In dem Fürsorgeerlass werden unter dem Kapitel Barrierefreiheit sehr umfangreich die
Themenbereiche Neubauten und Bestandsbauten, barrierefreie Informationstechnik,
barrierefreie öffentliche Internetbereiche und barrierefreie Kommunikation
hervorgehoben.
Die Polizei NRW muss nach dem Fürsorgeerlass insbesondere beifolgenden Aufgaben
das Thema Barrierefreiheit berücksichtigen:
• Neubauten, Umbauten und Sanierungen
• Einführung und Neuentwicklung von IT-Anwendungen
• Wesentliche Änderungen der Oberfläche von Fachverfahren bei Informations- und
Kommunikationsverfahren (fortan: „IuK“)
• Einführung von Kommunikationsdiensten.
Darüber hinaus definiert die Rahmeninklusionsvereinbarung für die Polizei NRW,
Anlage B02, bei der Inklusion schwerbehinderter Menschen u. a. das Ziel der
nachhaltigen Implementierung der Barrierefreiheit im Bereich des Bauens und der
Digitalisierung sowie die bedarfsgerechte Gestaltung der Arbeitsplätze.
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Zur Erreichung dieses Zieles ist die zentrale Stelle „Kompetenzzentrum für
Barrierefreiheit“ bei der Polizei NRW im LZPD NRW eingerichtet worden, um mit
entsprechenden Koordinierungs- und Beratungsaufgaben beizutragen. Hierzu sind
zunächst 4,0 Vollzeitstellen beim LZPD NRW vorgesehen.
Um das selbst vorgegebene Ziel zur Inklusion schwerbehinderter Menschen in der Polizei
NRW zu erreichen, ist es notwendig, dass die Koordinierung, Beratung und
Unterstützung hinsichtlich des Themas Barrierefreiheit über eine zentrale Stelle bei der
Polizei NRW erfolgt. Dies generiert Synergieeffekte und ermöglicht, schwerbehinderte
Menschen auch zeitnah unter Berücksichtigung ihrer individuellen Stärken optimal
einsetzen zu können.
Um dem umfassenden Aufgabenvolumen und den gestiegenen Anforderungen an
Barrierefreiheit vor allem im IT-Bereich gerecht zu werden, wird für den Betrieb des
Kompetenzzentrums für Barrierefreiheit sowie für dessen weiteren Ausbau externe
Beratungs- und Unterstützungsleistung benötigt.
- Aufbau und Aufgaben des Kompetenzzentrums für Barrierefreiheit
(KfB)
Das Kompetenzzentrum für Barrierefreiheit ist eine zentrale Dienststelle der Polizei
NRW, die beim LZPD NRW angesiedelt ist. Seine Aufgabe besteht insbesondere in der
Beratung der 50 Polizeibehörden bei der Ausstattung barrierefreier Arbeitsplätze, aber
auch in der Beratung der Produktverantwortlichen bei der Einführung, Weiterentwicklung
und dem Betrieb von polizeilichen Verfahren. Die konkrete Umsetzung von Maßnahmen
zur Barrierefreiheit, wie zum Beispiel die Anpassung von polizeilichen Anwendungen, ist
nicht Aufgabe des Kompetenzzentrums für Barrierefreiheit.
Das Kompetenzzentrum für Barrierefreiheit erfüllt folgende Aufgaben:
3.1. Aufgabenpaket barrierefreie Arbeitsplätze
In der Vergangenheit stattete jede der 50 Polizeibehörden barrierefreie Arbeitsplätze
ausschließlich für sich selbst aus, sodass eine heterogene Hilfsmittellandschaft bei der
Polizei NRW vorhanden ist, zeitliche Verzögerungen entstehen können und es zu 6 von 19
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Inkompatibilitäten mit vorhandenen zentralen Anwendungen kommen kann.
Das Kompetenzzentrums für Barrierefreiheit beabsichtigt, die Standardisierung der
barrierefreien Arbeitsplatzausstattung weiter auszubauen und die Einbindung des
Kompetenzzentrums für Barrierefreiheit bei der zukünftigen Arbeitsplatzausstattung
von Mitarbeitenden mit Schwerbehinderung sicherzustellen. Derzeit ist nur die
Hilfsmittelsoftware im Bereich Sehbehinderung teilweise standardisiert. Mögliche, zu
standardisierende Hilfsmittel (vor allem IuK) im Bereich Hörbehinderung, motorische
Behinderung aber auch weitere im Bereich Sehbehinderung sind zu identifizieren.
Hierbei ist jederzeit auf die speziellen Anforderungen an die IuK der Polizei NRW als
eine Sicherheitsbehörde zu achten.
Eine Initiierung der notwendigen Prozesse wird durch das Kompetenzzentrum für
Barrierefreiheit und dem Auftragnehmer angestoßen.
Für standardisierte Hilfsmittel soll ein entsprechender Rahmenvertrag erstellt werden,
aus dem die Bedarfsträger der Polizei standardisierte Hilfsmittel abrufen können.
Wichtig ist dem LZPD NRW hier insbesondere eine möglichst produktneutrale und
wettbewerbskonforme Ausgestaltung dieser Unterlagen.
3.2. Aufgabenpaket IuK-Unterstützung
In diesem Aufgabenpaket ist die Beratung und Unterstützung der Fachdienststellen
der Polizei NRW sicherzustellen, die sich mit der Bereitstellung von zentralem oder
dezentralem IuK-Verfahren beschäftigen. Hier sind in der Regel die
Produktmanagerinnen und Produktmanager die Bedarfsträgerinnen und Bedarfsträger
des Kompetenzzentrums für Barrierefreiheit.
Die Erstellung entsprechender neuer Prozesse oder die Modifizierung bestehender
Prozesse liegt in der Zuständigkeit und Verantwortung der Fachbereiche des LZPD
NRW. Hierbei kann es sich insbesondere um die Berücksichtigung der Barrierefreiheit
innerhalb des Anforderungs- oder Beschaffungsprozesses handeln aber auch im
Bereich Softwaredesign oder der Berücksichtigung innerhalb des bestehenden Test-
und Qualitätssicherungsprozesses.
Im Rahmen dieser Aufgaben ist sicherzustellen, dass das Kompetenzzentrum für
Barrierefreiheit in angemessener Weise in die Prozesse der IuK-Fachbereiche
eingebunden bleibt und in weitere oder neue Prozesse eingebunden wird. Diese
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Prozesse sind insbesondere die Beschaffung oder Entwicklung eigener IT-
Anwendungen sowie die Durchführung von Zertifizierungen.
In diesem Aufgabenpaket ist der Bedarfsträger in der Regel für einzelne polizeiliche
Verfahren verantwortlich und muss im Rahmen seiner Produktverantwortung auch die
Barrierefreiheit umsetzen. Das Kompetenzzentrum für Barrierefreiheit soll rund um das
Thema barrierefreie IT-Anwendungen beraten. Dies kann Fragen von der Abnahme
von Anwendungen im Rahmen eines Beschaffungsprozesses bis hin zu
Empfehlungen für eine barrierefreie Programmierung umfassen.
Die Dokumentationen der Tätigkeiten innerhalb der IuK-Unterstützung liegen in der
Verantwortung des Kompetenzzentrums für Barrierefreiheit.
3.3. Aufgabenpaket Öffentlichkeitsarbeit
Das Kompetenzzentrum für Barrierefreiheit entwickelt Vorschläge und Konzepte für
Handreichungen, Leitfäden, und zielgruppenorientierte Informationsveranstaltungen
und Sensibilisierungsmaßnahmen. Hierbei kann es sich um die Entwicklung von neuen
Schulungen aber auch Anpassung bestehender polizeilicher Fortbildungen handeln.
3.4. Aufgabenpaket barrierefreie Dokumente
Das Kompetenzzentrum für Barrierefreiheit entwickelt Prozesse und überprüft
technische Lösungen zur Optimierung der in der Polizei NRW eingesetzten
Dokumente intern und extern, um die Anzahl der barrierefreien Dokumente sukzessive
zu steigern.
3.5. Sonstiges
Das Kompetenzzentrum für Barrierefreiheit vernetzt sich innerhalb der
Landesverwaltung, insbesondere in Richtung KBIT von IT.NRW, KOMBIT der
Finanzverwaltung und des Kompetenzzentrums für barrierefreie Justiz-IT.
- Leistungen des Auftragnehmers
Die zu erbringenden Leistungen werden in drei Lose aufgeteilt.
Los 2 enthält grundsätzlich alle Dienstleistungen rund um die Beratung zu barrierefreien
Arbeitsplätzen.
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Der Auftragnehmer wird in die o. g. Tätigkeiten des Kompetenzzentrums für Barrierefreiheit
(Abschnitt 3.1 und 3.5 der Leistungsbeschreibung) eingebunden und soll hierbei beraten und
unterstützen. Der Auftragnehmer muss sein Know-how dem Kompetenzzentrum für
Barrierefreiheit vermitteln.
Der Auftragnehmer hat nachfolgende Leistungen für das LZPD NRW zu erbringen:
4.1. Erstellung eines Konzepts zur weiteren Standardisierung von
Hilfsmitteln zur Ausstattung barrierefreier Arbeitsplätze
Im Rahmen dieser Aufgabenrate wird der Auftragnehmer in Zusammenarbeit mit dem
Kompetenzzentrum für Barrierefreiheit und den Fachdienststellen des LZPD NRW ein Konzept
zur weiteren Standardisierung barrierefreier Arbeitsplatzausstattungen erstellen.
4.2. Initiierung und Umsetzung der weitestgehenden
Standardisierung von Hilfsmitteln in Zusammenarbeit mit den
Fachbereichen des LZPD NRW
Der Auftragnehmer unterstützt die Fachbereiche des LZPD NRW bei der Initiierung der
notwendigen Prozesse und Standardisierung von barrierefreien Arbeitsplatzausstattungen.
Weiterhin wird der Auftragnehmer Installations- und Konfigurationsanleitungen für die
Inbetriebnahme von Hilfsmitteln innerhalb des polizeilichen Netzes / der polizeilichen
Infrastruktur verfassen sowie weitere Dokumentationen zur Standardisierung vornehmen.
Diese werden den Polizeibehörden zur Verfügung gestellt, um ihnen Handlungssicherheit bei
der Ausstattung und Installation zu geben.
4.3. Beratung zur produktneutralen Vorbereitung von
Beschaffungsvorgängen für Hilfsmittel
Der Auftragnehmer unterstützt das Kompetenzzentrum für Barrierefreiheit bei der
Vorbereitung der Ausschreibung eines oder mehrerer Rahmenverträge, aus denen die
Bedarfsträger der Polizeibehörden standardisierte Hilfsmittel abrufen können.
4.4. Unterstützung bei der konkreten Einzelfallberatung von
Polizeibehörden in NRW bei der Ausstattung barrierefreier
Arbeitsplätze im Bedarfsfall
Im Bedarfsfall wird der Auftragnehmer das Kompetenzzentrum für Barrierefreiheit und die
Polizeibehörden bei der Einrichtung barrierefreier Arbeitsplätze beraten und unterstützen. Dies 9 von 19
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kann insbesondere die Wahl der richtigen Hilfsmittel oder deren individuelle Anpassungen
umfassen aber auch Beratungsleistungen bei der Inbetriebnahme eines Arbeitsplatzes.
Bei konkreten Problemen im Betrieb oder bei der Nutzung von Hilfsmittelsoftware unterstützt
der Auftragnehmer das Kompetenzzentrum für Barrierefreiheit bei der Beratung der
Anwenderinnen und Anwender.
4.5. Analysieren und Gestalten von Prozessen zur Einbindung des
Kompetenzzentrums für Barrierefreiheit in die Prozesse der
Polizeibehörden bei der Ausstattung barrierefreier Arbeitsplätze
Der Auftragnehmer erstellt ein Konzept, das Schnittstellen und Prozesse abbildet, die die
frühzeitige Einbindung des Kompetenzzentrums für Barrierefreiheit bei der Ausstattung
barrierefreier Arbeitsplätze sicherstellt. Ebenso soll dieses Konzept darstellen, auf welchem
Weg Menschen mit Schwerbehinderung sowie die Inklusionsbeauftragten und die
Schwerbehindertenvertretungen sich im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung an das
Kompetenzzentrum für Barrierefreiheit wenden können.
4.6. Vernetzung
Der Auftragnehmer unterstützt das Kompetenzzentrum für Barrierefreiheit beim Aufbau eines
Netzwerkes mit Leistungsträgern sowie entsprechenden Verbänden und Organisationen und
Einrichtungen der Behindertenselbsthilfe.
- Barrierefreiheit von Unterlagen und Dokumenten
Sämtliche im Rahmen der Leistungserbringung an den Auftraggeber zu übergebende
oder bereitzustellende Dokumente, Unterlagen, Berichte, Präsentationen, Protokolle,
Schulungsunterlagen, Formulare, Rechnungen, Leistungsnachweise, digitalen Inhalte
sowie sonstige Arbeitsergebnisse sind barrierefrei bereitzustellen.
Die Barrierefreiheit ist entsprechend den zum Zeitpunkt der Leistungserbringung
geltenden deutschen gesetzlichen und normativen Anforderungen sicherzustellen,
insbesondere unter Berücksichtigung der Barrierefreien-Informationstechnik-
Verordnung (BITV), des PDF/UA Standards (ISO 14289) sowie der einschlägigen
technischen Standards und Normen (insbesondere EN 301 549 und WCAG 2.1 bzw.
deren Nachfolgeregelungen).
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Die gelieferten Dokumente müssen so erstellt werden, dass sie von Menschen mit
Behinderungen ohne zusätzliche Erschwernis genutzt werden können. Dies umfasst
insbesondere die Kompatibilität mit assistiven Technologien (z. B. Screenreadern), eine
strukturierte Dokumentengliederung, alternative Beschreibungen für nicht-textliche
Inhalte sowie die Einhaltung der jeweils geltenden Anforderungen an digitale
Barrierefreiheit.
Der Auftragnehmer weist auf Verlangen des Auftraggebers die Einhaltung der
Anforderungen an die Barrierefreiheit nach und beseitigt festgestellte Mängel
unverzüglich und ohne zusätzliche Vergütung.
- Ort der Leistungserbringung
Der Auftragnehmer erbringt seine Beratungsleistungen in der Regel nicht vor Ort beim
LZPD NRW. Nur wenn es für die Beratungsleistungen erforderlich ist, wird der
Auftragnehmer auch vor Ort beim LZPD NRW oder den anderen Organisationseinheiten
der Polizei NRW beraten. Über die Erforderlichkeit stimmen sich das LZPD NRW und
der Auftragnehmer im Einzelfall ab.
- Reaktionszeit
Auf Beratungsanfragen hat der Auftragnehmer mindestens innerhalb von einem Werktag
(ausgenommen Samstags) zu reagieren. Auftragnehmer und LZPD NRW stimmen dann
im Einzelfall ab, innerhalb welcher Zeit Beratungsanfragen vom Auftragnehmer
abschließend zu bearbeiten sind.
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Auftragnehmers
Die vom Auftragnehmer eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden
entsprechend ihrer Berufserfahrung in nachfolgende Gruppen eingeteilt:
Junior Consultant:
Die einschlägige Berufserfahrung beträgt weniger als 2 Jahre.
Consultant:
Die einschlägige Berufserfahrung eines Consultants beträgt mehr als 2 Jahre und
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weniger als 5 Jahre.
Senior Consultant:
Die einschlägige Berufserfahrung eines Senior Consultants beträgt mehr als 5
Jahre.
Einschlägig ist die Berufserfahrung, wenn der betreffende Mitarbeitende in diesem
Zeitraum Beratungsleistungen im Bereich Barrierefreiheit erbracht hat.
8.1. Mindestanforderungen:
Der/die Projektleiter/-in muss Senior Consultant sein.
Der/die Projektleiter/-in muss mindestens folgende Qualifikationen ausweisen:
- Abgeschlossene Hochschulausbildung (Bachelor oder vergleichbar) der
Fachrichtungen Kommunikationstechnik, Informatik, Nachrichtentechnik,
Informationstechnologie oder vergleichbare Studienrichtung, oder
- abgeschlossene Berufsausbildung im Bereich Kommunikationstechnik,
Informatik, Nachrichtentechnik, Informationstechnologie oder einer
vergleichbaren Ausbildung und mindestens 5 Jahren Berufserfahrung in diesen
Bereichen.
- Aufwandsabschätzung
Der tatsächliche Aufwand ist aufgrund sich ständig ändernder Anforderungen an die
polizeiliche IT-Landschaft und sich daraus ergebender Anpassungen bei der IT-
Ausstattung der Polizei NRW nicht abschließend einschätzbar.
Auf Basis der bisherigen Erfahrung wird von den vorstehenden Aufgaben mit einem
Personalaufwand von etwa 50 Personentage (à 8 Stunden) pro Vertragsjahr
ausgegangen. Es besteht keine Abnahmeverpflichtung. Die vorgenommene Schätzung
stellt keine jährliche Ober- oder Untergrenze dar.
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Das Vertragsvolumen beträgt für die gesamte Vertragslaufzeit inklusive
Verlängerungsoptionen maximal 360.000 EUR netto.
- Informationsschutz, Datenschutz und Geheimhaltung
Dieses Kapitel ergänzt die rechtlichen Rahmenbedingungen um spezifische
Anforderungen an Datenschutz und Geheimhaltung, die für die Durchführung der
Beratungsleistung von besonderer Bedeutung sind.
Der Auftragnehmer hat bei der Leistungserbringung die Bestimmungen der Datenschutz-
Grundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), des
Datenschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen (DSG NRW), des
Sicherheitsüberprüfungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (SÜG NRW) sowie der für den
Auftraggeber geltenden Vorschriften zum Geheimschutz und zur Informationssicherheit
in der jeweils geltenden Fassung einzuhalten.
Die sonstige Verarbeitung der Daten des Auftraggebers durch den Auftragnehmer erfolgt
ausschließlich innerhalb der EU, des EWR oder einem Land für das ein
Angemessenheitsbeschluss gemäß Art. 45 DS-GVO vorliegt.
- Zuschlagskriterien
Die Bewertung des Angebotes erfolgt anhand der folgenden Zuschlagskriterien:
-
Angebotspreis (40%)
-
Darstellungen innerhalb des Gesamtkonzepts (60%)
2.1 Darstellung innerhalb des Beratungskonzepts (40%)
a) Bestandsaufnahme und strategische Weiterentwicklung des Konzepts für
Barrierefreiheit (KfB) (10%)
b) Darstellung zur Vorgehensweise und zum methodischen Ansatz der
Beratung und Unterstützung (10%)
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c) Ausführungen zur Nachhaltigkeit des methodischen Ansatzes (10%)
d) Kommunikation mit dem Auftraggeber (10%)
2.2 Personaleinsatz, Qualifikation und Erfahrungen des Personals (20%);
a) Profil Senior Consultant (20%)
11.1 Erläuterungen
Die qualitativen Wertungskriterien wird der Auftraggeber jeweils auf einer Skala von
0 – 5 Punkten bewerten:
• 0 Punkte = Ungenügend
• 1 Punkt = Mangelhaft
• 2 Punkte = Ausreichend
• 3 Punkte = Befriedigend
• 4 Punkte = Gut
• 5 Punkte = Sehr Gut
Die für das jeweilige Kriterium vorgenommene Bepunktung wird mit der dem Kriterium
zugewiesenen Gewichtung multipliziert, woraus sich die für das jeweilige Kriterium erzielte
Punktzahl ergibt.
Aus der Addition der Punktzahlen für die einzelnen Kriterien ergibt sich die Gesamtpunktzahl
des jeweiligen Bieters.
Die maximal erreichbare Gesamtpunktzahl beträgt in jedem Los 1.000 Wertungspunkte (400
Punkte Honorar, 400 Punkte Beratungskonzept, 200 Punkte Personaleinsatz).
Erfolgt die Punktvergabe durch mehrere Personen, wird, außer bei dem Kriterium Preis, deren
Ergebnis rechnerisch zu einem Mittelwert (gerundet auf 2 Stellen hinter dem Komma)
zusammengeführt und der Wertung zugrunde gelegt.
Ein Angebot ist nur dann zuschlagsfähig, wenn die nicht-preisbezogenen
Zuschlagskriterien (2.) jeweils mindestens mit „ausreichend“ (durchschnittlich 2
Punkte) bewertet wurden.
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Im Folgenden werden die Kriterien näher beschrieben:
zu 1) Angebotspreis (40%)
Der Auftraggeber wird die Punktzahl für den angebotenen Preis (siehe Hinweise zur
Wertung des Angebotes Beratungsleistungen Barrierefreiheit) wie folgt berechnen:
Das Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis erhält 400 Punkte. Die Punkte für
die übrigen Angebote werden mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma dazu ins
Verhältnis gesetzt. Bei gleicher Punktzahl entscheidet der niedrigere Preis. Bei dann
gleichem Preis das Los.
Die Punktzahlen ergeben sich aus folgender Formel:
𝐺𝑒𝑠𝑎𝑚𝑡𝑎𝑛𝑔𝑒𝑏𝑜𝑡𝑠𝑝𝑟𝑒𝑖𝑠 𝑛𝑖𝑒𝑑𝑟𝑖𝑔𝑠𝑡𝑒𝑠 𝐴𝑛𝑔𝑒𝑏𝑜𝑡 𝑃𝑢𝑛𝑘𝑡𝑧𝑎ℎ𝑙 𝑃𝑟𝑒𝑖𝑠 = 𝑥 400 𝐺𝑒𝑠𝑎𝑚𝑡𝑎𝑛𝑔𝑒𝑏𝑜𝑡𝑠𝑝𝑟𝑒𝑖𝑠 𝑧𝑢 𝑤𝑒𝑟𝑡𝑒𝑛𝑑𝑒𝑠 𝐴𝑛𝑔𝑒𝑏𝑜𝑡
zu 2) Darstellungen innerhalb der Qualität des Gesamtkonzeptes (60%)
Die Unterkriterien werden einzeln bewertet.
Die jeweils höchste Punktzahl (= höchster Zielerreichungsgrad) erhält das Angebot,
das die Beantwortung der nachstehend aufgeführten Aspekte durch
nachvollziehbare, schlüssige und plausible Ausführungen vornimmt, so dass der
Auftraggeber die Gewähr dafür hat, dass die Leistungsbestandteile durch geeignete
Maßnahmen technisch einwandfrei, rechtssicher und in höchstem Maße
wirtschaftlich durchgeführt werden (= Wertungsmaßstäbe).
Es sind maximal 600 Punkte zu erreichen.
Auf Grundlage dieser Wertungsmaßstäbe in Bezug auf die im Folgenden
vorgegebenen Aspekte erfolgt die Bewertung der konzeptionellen
Zuschlagskriterien in folgender Abstufung:
Im Einzelnen:
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| Punktzahl | Beschreibung | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| 100 % der maximal erreichbaren Punkte (5 Punkte) | Die Darstellung entspricht auf Grundlage der Wertungsmaßstäbe in Bezug auf die vorgegebenen Aspekte einer sehr guten, also einer den Wertungsmaßstäben im Besonderen entsprechenden, konzeptionellen Ausgestaltung. | ||||
| 80 % der maximal erreichbaren Punkte (4 Punkte) | Die Darstellung entspricht auf Grundlage der Wertungsmaßstäbe in Bezug auf die vorgegebenen Aspekte einer guten, also einer den Wertungsmaßstäben im Vollen entsprechen-den, konzeptionellen Ausgestaltung. | ||||
| 60 % der maximal erreichbaren Punkte (3 Punkte) | Die Darstellung entspricht auf Grundlage der Wertungsmaßstäbe in Bezug auf die vorgegebenen Aspekte einer befriedigenden, also einer den Wertungsmaßstäben im Allgemeinem entsprechenden, konzeptionellen Ausgestaltung. | ||||
| 40 % der maximal erreichbaren Punkte (2 Punkte) | Die Darstellung entspricht auf Grundlage der Wertungsmaßstäbe in Bezug auf die vorgegebenen Aspekte einer ausreichenden, also im Hinblick auf die Wertungsmaßstäben zwar Mängel aufweisend, aber im Allgemeinen den Wertungsmaßstäben entsprechenden, konzeptionellen Ausgestaltung. | ||||
| 20 % der maximal erreichbaren Punkte (1 Punkt) | Die Darstellung entspricht auf Grundlage der Wertungsmaßstäbe in Bezug auf die vorgegebenen Aspekte einer mangelhaften, also einer den Wertungsmaßstäben nicht entsprechen-den, konzeptionellen Ausgestaltung, die jedoch erkennen lässt, dass die Mängel im Laufe der Vertragslaufzeit behoben werden können. | ||||
| 0 Punkte | Die Darstellung entspricht auf Grundlage der Wertungsmaßstäbe in Bezug auf die vorgegebenen Aspekte einer ungenügenden, also einer den Wertungsmaßstäben nicht entsprechenden, konzeptionellen Ausgestaltung, die nicht erkennen lässt, dass die Mängel im Laufe der Vertragslaufzeit behoben werden könnten. |
Bei dem Unterkriterium 2.1 „Beratungskonzept (40%)“ erwartet der Auftraggeber ein
nachvollziehbares, auf Los 2 zugeschnittenes Beratungskonzept, dass insbesondere folgende
Darstellung umfasst:
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a) Bestandsaufnahme und strategische Weiterentwicklung des Konzepts für
barrierefreie Arbeitsplätze (10%):
Losspezifische Darstellung eines systematischen und detailtiefen Implementierungsplans zur
Erhebung der heterogenen Hilfsmittellandschaft an den 50 Polizeibehörden und zur Entwicklung
eines Standardisierungskonzepts für barrierefreie Arbeitsplatzausstattungen (Schwerpunkt IuK-
Hilfsmittel für Seh-, Hör- und motorische Beeinträchtigungen) unter Berücksichtigung der
spezifischen Sicherheitsanforderungen der Polizei NRW; zeitliche Planung und Darstellung der
angedachten Tätigkeiten ab Zuschlagserteilung zur sukzessiven Einführung von Standards sowie
zur Einbindung des Kompetenzzentrums für Barrierefreiheit in die Ausstattungsprozesse der
Behörden.
Es sind maximal 100 Punkte zu erreichen.
b): Darstellungen zur Vorgehensweise und zum methodischen Ansatz der Beratung
und Unterstützung (10%):
• Klare methodische und losspezifische Ausführung der Leistungen, insbesondere
zur Konzeption und Initiierung der Standardisierung, zur produktneutralen
Vorbereitung von Beschaffungsvorgängen (Rahmenverträge) sowie zur
bedarfsgerechten Einzelfallberatung der Polizeibehörden; losspezifische
Darstellung der Abwicklung im Büro (remote) und der bedarfsweisen Vor-Ort-
Tätigkeit bei den Behörden.
• Effektive losspezifische Tätigkeitsverteilung und Schnittstellendefinitionen innerhalb
und außerhalb des Betriebs des Bieters, insbesondere zur Zusammenarbeit mit
dem Kompetenzzentrum für Barrierefreiheit, den Fachbereichen des LZPD NRW,
den 50 Polizeibehörden in NRW sowie Leistungsträgern und Verbänden.
Es sind maximal 100 Punkte zu erreichen.
c) Ausführungen zur Nachhaltigkeit des methodischen Ansatzes (10%):
Losspezifische Darstellung zur effizienten Methodik des nachhaltigen Wissenstransfers von Know-
how des Bieters auf die Beschäftigten des Auftraggebers, insbesondere des Kompetenzzentrums
für Barrierefreiheit, zur eigenständigen Fortführung der Beratung bei der Ausstattung barrierefreier
Arbeitsplätze; Darstellung der Übertragung von Fachwissen zur Anwendung standardisierter
Hilfsmittel, zur Nutzung erstellter Installations-, Konfigurations- und Prozessdokumentationen
sowie zum Aufbau und zur Pflege des externen Netzwerkes.
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Es sind maximal 100 Punkte zu erreichen.
d) Kommunikation mit dem Auftraggeber (10%):
• Effiziente losspezifische Methodik zur Kommunikation des Projektteams mit dem
Auftraggeber unter vollständiger Berücksichtigung der Organisationsstruktur der
Polizei NRW (zentrales Kompetenzzentrum für Barrierefreiheit beim LZPD NRW, 50
Polizeibehörden, Schwerbehindertenvertretungen, Inklusionsbeauftragte, LZPD-
Fachbereiche); Darstellung der Kommunikationswege und -rhythmen für
Standardisierungsvorhaben, Beschaffungsprozesse und Einzelfallberatungen.
• Losspezifische Darstellung zur Gewährleistung schnellstmöglicher Reaktionszeiten
auf Beratungsanfragen, insbesondere bei der bedarfsgesteuerten
Einzelfallberatung barrierefreier Arbeitsplätze an den Polizeibehörden.
Es sind maximal 100 Punkte zu erreichen.
Bei dem Unterkriterium 2.1 sind maximal 400 Punkte zu erreichen.
Bei dem Unterkriterium 2.2 „Personaleinsatz, Qualifikation und Erfahrungen des
Personals“ erwartet der Auftraggeber bei
Profil Senior Consultant (20%):
• Der Auftraggeber verlangt, dass der Bieter / die Bietergemeinschaft zu dem Profil
„Senior Consultant“ eine Person pro Los namentlich benennt und deren
Qualifikation sowie Erfahrung zur Bewertung stellt; diese Person wird im
Auftragsfall verbindlich eingesetzt.
• Als Mindestanforderung für das Profil „Senior Consultant“ ist jeweils ein
aussagekräftiger Lebenslauf und mindestens eine (1) Referenz mit dem Angebot
einzureichen. Einzelheiten dazu sind der Anlage B03 „Referenz
Mindestanforderung Personal – Profil Senior Consultant“ zu entnehmen.
• Die zur Erbringung dieser Leistung angebotene konkrete Personalie wird mit Blick
auf ihre Erfahrung einer Bewertung zugeführt. Die konkret benannte Personalie
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muss eine mehrjährige einschlägige Berufserfahrung in einem oder mehreren der
folgenden Bereiche vorweisen können:
• – Barrierefreiheit / Digitale Barrierefreiheit (z. B. BITV, EN 301 549, WCAG),
• – Beratung zu barrierefreien IuK-Verfahren oder assistiven Technologien,
• – Erstellung barrierefreier Dokumente (PDF/UA),
• – Inklusion von Menschen mit Behinderung im Arbeits- oder Behördenkontext.
Wird die insoweit geforderte Mindestanforderung zur Branchenerfahrung nicht
erfüllt, wird das Angebot von der Bewertung ausgeschlossen.
• Es sollen geeignete Eigenerklärungen und / oder Nachweise beigefügt werden, die
seitens des Auftraggebers erwarteten Erfahrungen der konkreten Personalie
belegen. Die Bewertung der Erfahrung erfolgt sodann nach dem „Best-Fit“
Verfahren. Je umfassender, nachvollziehbarer, substantiierter, detaillierter und
umfangreicher die erwarteten Erfahrungen erläutert und belegt werden, umso
besser wird die Personalie bepunktet.
Bei dem Unterkriterium 2.2 sind maximal 200 Punkte zu erreichen
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