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- Gegenstand der Ausschreibung
In dieser Ausschreibung wird die Beratung, Planung, Bestellung, Lieferung und Berechnung des am Universitätsklinikum Tübingen benötigten Bedarfs an Vorhängen und Gardinen geregelt.
Bezugsberechtigt sind alle Kliniken, Seminare, Institute und sonstige Einrichtungen des Universitätsklinikums Tübingen sowie die Einrichtungen der Medizinischen Fakultät der Universität Tübingen.
- Vertragslaufzeit
Vertragsbeginn: 01.02.2027 Vertragsende: 31.01.2029
Der Vertrag verlängert sich danach um 12 Monate, sofern der Auftraggeber den Vertrag nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit, kündigt (Textform ist hierfür ausreichend). Der Vertrag kann dadurch maximal zweimal verlängert werden. Der Vertrag endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf somit spätestens mit Ablauf des 31.01.2031.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich auf Wunsch des Auftraggebers sämtliche Aufträge bis zu 3 Monate nach Ablauf der Vertragsdauer zu den Bedingungen dieser Ausschreibung durchzuführen.
- Preise
Die angegebenen Preise verstehen sich als Komplettpreise inklusive der in Pkt. 5 + 6 genannten zu erbringenden Leistungen, ohne weitere Nebenkosten, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Die Preise sind Festpreise für die ersten 24 Monate, danach können die Preise im Rahmen der nachweislichen Erhöhung der Einstandspreise des Auftragnehmers, nach Zustimmung durch den Auftraggeber, angepasst werden (maximal einmal jährlich zum Ende der aktuellen Laufzeit). Wäre eine Preisanpassung von mehr als 5%, bezogen auf den Umsatz des Auftraggebers notwendig, so wird diesem ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt. Sollten sich die Einstandspreise um mehr als 1% erhöhen und der Auftraggeber die notwendige Preisanpassung nicht genehmigen, so kann der Auftragnehmer den Vertrag vor Ablauf der Vertragsfrist kündigen.
Eingeschlossen sind alle Kosten für Nebenleistungen, etwaige Auslösungs-, Fahrt-, Zehr- und Wegegelder, Lohnzulagen, Über- und Sonntagsstunden, welche aus Gründen, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, geleistet werden müssen. Nachforderungen des Bieters wegen gestiegener Kosten sind ausgeschlossen. Kleinmengenzuschläge werden nicht akzeptiert. Der Auftraggeber behält sich vor, Materialprüfungen vornehmen zu lassen. Bei Nichterfüllung der geforderten Bedingungen trägt der Bieter bzw. der Auftragnehmer die Kosten dieser Prüfung.
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Sollten die beiden Stoffhersteller/-lieferanten aus der Produktübersicht neue Stoffe/Dessins auf den Markt bringen und diese vom Auftraggeber ergänzend in dessen Portfolio aufgenommen werden, so sind vom Auftragnehmer die nachweislich selben Verkaufspreiskalkulationen für diese Angebote beim Auftraggeber zu verwenden (auf Verlangen des Auftraggebers ist die Kalkulation offenzulegen).
Sollten einzelne Stoffe/Dessin vom Stoffhersteller/-lieferanten nicht mehr produziert werden, so erlischt damit auch die Lieferpflicht es Auftragnehmers.
- Zahlungsbedingungen/Rechnungsstellung
Rechnungen sind nach 30 Tagen rein netto fällig, beginnend mit dem Rechnungseingang beim Auftraggeber, frühestens jedoch mit der Abnahme oder dem Erhalt des Liefergegenstandes. Die Zahlung gilt mit dem Eingang des Überweisungsauftrages an das kontoführende Geldinstitut des Auftragnehmers als erfolgt.
Bei Zahlung innerhalb von 21 Tagen, werden 3% Skonto in Abzug gebracht.
- Lieferung/Leistung
Die Lieferung erfolgt direkt an die, auf den jeweiligen Bestellungen angegebene, Adresse inklusive Montage etc. (siehe Pkt. 6).
Der Auftragnehmer hat alle zur Sicherung der Montage und zum Schutz der beteiligten Personen erforderlichen Maßnahmen in eigener Verantwortung zu ergreifen. Er haftet dem Auftraggeber gegenüber für alle aus einer Unterlassung entstandenen Schäden. Ist ein Schaden entstanden, für den eine fehlende Sicherung der Montage bzw. ein fehlender Schutz der beteiligten Personen mit ursächlich sein kann, so ist der Auftragnehmer verpflichtet, dem Auftraggeber gegenüber nachzuweisen, dass er alle zur Abwendung eines Schadens erforderlichen und geeigneten Maßnahmen ergriffen hat. Der Auftragnehmer hat seine Leistungen nach den Forderungen der Ausschreibungs- und Ausführungsunterlagen zu erbringen. Er hat außerdem den Anweisungen der Auftraggeber Folge zu leisten; das heißt die Reihenfolge der Arbeiten wird im Zweifelsfall vom Auftraggeber festgelegt. Werden dem Auftragnehmer Umstände bekannt, welche die Einhaltung der fristgerechten Lieferung oder Leistung, auch teilweise, gefährdet erscheinen lassen, so hat er dem Auftraggeber unverzüglich Mitteilung zu machen. Die Mitteilung einer verspäteten Lieferung befreit den Auftragnehmer nicht von einem eventuellen Schadensersatzanspruch wegen Verzugs. Der Auftraggeber kann in diesem Falle Mehrarbeit durch erhöhten Arbeitseinsatz ohne besondere Vergütung verlangen. Hat der Auftragnehmer erklärt, dass die ihm obliegende Lieferung oder Leistung auch durch von ihm zu leistende Mehrarbeit nicht termingerecht erbracht werden kann, so ist der Auftraggeber berechtigt, auf Kosten des Auftragnehmers die zur termingerechten Fertigstellung notwendigen Arbeiten zu vergeben.
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- Planung, Beratung, Angebotserstellung und Auftragsabwicklung
6.1. Vereinbarung eines Beratungstermins binnen 3 Werktagen. Es wird eine flexible Gestaltung der Terminabsprache mit dem Nutzer erwartet. Es muss die Möglichkeit bestehen, dass in Einzelfällen auch in den Abendstunden, bzw. samstags Beratungstermine vor Ort wahrgenommen werden.
6.2. Notwendiges Aufmaß der Räumlichkeiten
6.3. Beratung der Nutzer und Abklärung der jeweiligen Ausstattungsbedürfnisse (bei Bedarf auch in den Räumlichkeiten der Verwaltung (Musterraum) oder bei Neu- /Umbauten bei der Bauleitung vor Ort, etc.).
6.4. Angebotserstellung nach Abklärung der Planung unter Beachtung der vorgegebenen Rahmenbedingungen. Die Angebotsunterlagen sind innerhalb von spätestens 10 Werktagen dem Auftraggeber vorzulegen. Eine Fristüberschreitung wird wie ein Lieferverzug behandelt.
6.5. Nach Auftragserteilung und rechtzeitig vor dem Liefertermin sind die Liefer- und Montagemodalitäten mit dem Auftraggeber oder dessen Beauftragten unter Berücksichtigung des Krankenhausbetriebs (Visite, Untersuchungen, etc.) abzustimmen. Im Einzelfall können auch kurzfristige Sperrungen von Räumlichkeiten nicht ausgeschlossen werden. Eine Einbringung/Montage ist dann nicht möglich. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Schadenersatz, Geltendmachung erhöhter Kosten durch die Wartezeit oder mehrmalige Anreise entsteht dadurch nicht.
- Lieferzeiten
Lieferungen sind innerhalb von 3 Wochen nach Auftragsklarheit zu erbringen.
- Qualitätssicherung
Der Auftragnehmer garantiert dem Auftraggeber eine marktübliche, gleichbleibende Qualität der Waren gemäß den Bedingungen dieser Ausschreibung. Mit Wirksamwerden des Vertrages verzichtet der Auftragnehmer auf den Einwand der verspäteten Mängelrüge. Seine Qualitäts- und Warenausgangskontrolle ersetzt die Wareneingangskontrolle durch den Auftraggeber. Stichproben behält sich der Auftraggeber vor.
- Sonstiges
Es wird dringend empfohlen, sich über die örtlichen Verhältnisse der Ablieferstellen zu informieren, da sich das Universitätsklinikum über das gesamte Stadtgebiet von Tübingen (teilweise auch darüber hinaus) erstreckt. (Hinweis: Das gesamte Stadtgebiet der Universitätsstadt Tübingen ist Umweltzone (befahren nur mit grüner Plakette erlaubt). Für die Altstadt gelten beschränkte Zufahrtsmöglichkeiten; das Befahren der Fußgängerzone ist nur mit Ausnahmegenehmigung erlaubt - sofern benötigt, ist diese vom Auftragnehmer selbst und auf eigene Kosten zu besorgen.)
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Die in folgender Aufstellung genannten Mengen sind Erfahrungswerte aus den vergangenen Jahren, sie werden bei Vertragsabschluss nicht garantiert. Sie dienen somit lediglich als Richtwerte für die Kalkulation im Rahmen des Vergabeverfahrens. Eine Umsatzgarantie kann nicht gegeben werden. Mehrungen oder Minderungen der ausgeschriebenen Mengen haben auf die Preise keinerlei Einfluss (es werden keine Mindestabnahmemengen vereinbart).
Für die ausschreibende Stelle und ihre Einrichtungen ist eine/ein in den alltäglichen Belangen entscheidungsbefugte/r Ansprechpartner/in sowie deren/dessen Vertretung für Beratungsleistungen, etc. mit der Abgabe des Angebots zu nennen. Diese müssen während der üblichen Geschäftszeiten telefonisch und per E-Mail für den Auftraggeber und seine Einrichtungen erreichbar sein.
- Eignung/Referenzen
Zusammen mit dem Angebot sind noch folgende Unterlagen/Nachweise beizufügen/hochzuladen:
- Referenzen inkl. der Kontaktdaten über die Abwicklung von Projekten mit multiplen Ablieferstellen innerhalb der letzten 3 Jahre
- Angebotswertung
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70% Preis
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15% Selbstbeschreibung des Bieters und seiner institutionellen Struktur einschließlich einer Darstellung, wie der Liefer-/Montageservice in der verlangten Qualität durch den Auftragnehmer durchgeführt und sichergestellt würde v.a. auch hinsichtlich der Infrastruktur des Universitätsklinikums.
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15% Nachweise über die Qualifikation und Erfahrung des Personals (insbesondere der Personen, die für Auftragsabwicklung dieser Ausschreibung zuständig wären)
- Sonstige Bestimmungen
(1) Für die nach dieser Vereinbarung geschlossenen Kaufverträge gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Vertragsparteien als nicht einbezogen und finden daher auf diese Kaufverträge keine Anwendung auch wenn formularmäßig darauf hingewiesen werden sollte.
Es gelten, in folgender hierarchischer Reihenfolge:
- die Bedingungen dieser Ausschreibung
- das Vergaberecht (VgV)
- das BGB
- Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der Fassung der Bekanntmachung vom 05.08.2003
(2) Erfüllungsort für beide Teile ist der Sitz des Auftraggebers.
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(3) Sämtliche Anlagen zu diesem Vertrag sind Bestandteil dieser Rahmenvereinbarung.
(4) Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Einzel- Lieferungen des Auftragnehmers oder im Zusammenhang mit dieser Rahmenvereinbarung ist der Sitz des Auftraggebers.
(5) Sollten einzelne Teile dieser Vereinbarung nichtig oder rechtsunwirksam sein oder werden, so berührt das die Wirksamkeit dieser Vereinbarung im Übrigen nicht; die Parteien verpflichten sich vielmehr, die unwirksame Regelung durch eine Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der wegfallenden Regelung und der gesamten Vereinbarung am nächsten kommt. Dasselbe gilt beim Vorhandensein einer Lücke.