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Bepflanzungsarbeiten mit Setzstangen

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Bezeichnung der Maßnahme/des Projektes Donauausbau Straubing - Vilshofen Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf Gemeinsame ökologische MaßnahmenAnlage Nr. 01 Blatt 1 | 15 Stand: 10.09.2026
zu Vergabe Nr. M-065-26
StDeW.5618 MK5 AFG Bepflanzung/Setzstangen

Baubeschreibung

Donauausbau Straubing - Vilshofen Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf Gemeinsame ökologische Maßnahmen

StDeW.5618 MK5 AFG Bepflanzung/Setzstangen

Vergabe-Nr.: M-065-26

DO-0006236

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Bezeichnung der Maßnahme/des Projektes Donauausbau Straubing - Vilshofen Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf Gemeinsame ökologische MaßnahmenAnlage Nr. 01 Blatt 2 | 15 Stand: 10.09.2026
zu Vergabe Nr. M-065-26
StDeW.5618 MK5 AFG Bepflanzung/Setzstangen

Inhaltsverzeichnis

1 Allgemeine Beschreibung der Bauleistung ............................................ 5

1.1 Gegenstand der Vergabe ....................................................... 5 1.1.1 Beschreibung der baulichen Anlage ..................................................................... 5 1.1.2 Zweckbestimmung ............................................................................................... 5

1.2 Auszuführende Leistung nach Art und Umfang .................. 5

1.3 Ausgeführte Vorarbeiten ....................................................... 6

1.4 Bereits ausgeführte Leistungen ............................................ 6

1.5 Gleichzeitig laufende Arbeiten .............................................. 6

1.6 Mindestanforderungen an Nebenangebote .......................... 6 2 Beschreibung der örtlichen Verhältnisse ............................................... 6

2.1 Baubereich, Baustelle ............................................................ 6

2.2 Lage der Baustelle ................................................................. 6

2.3 Öffentliche Verkehrswege ..................................................... 7 2.3.1 Straße .................................................................................................................. 7 2.3.2 Wasserstraße ....................................................................................................... 7 2.3.3 Zugänge, Zufahrten zur Baustelle ........................................................................ 7 2.3.4 Verkehrsbeschränkungen .................................................................................... 7

2.4 Baustelleneinrichtung und Lagerplätze ................................ 8 2.4.1 Baustelleneinrichtung ........................................................................................... 8 2.4.2 Lagerplätze .......................................................................................................... 8 2.4.3 Anschlüsse ........................................................................................................... 8

2.5 Oberflächengewässer ............................................................ 9 2.5.1 Vorfluter ............................................................................................................... 9 2.5.2 Wasserstände, Abflüsse, Hochwasserstände ....................................................... 9

2.6 Boden- und Untergrundverhältnisse .................................... 9 2.6.1 Geologische Verhältnisse ..................................................................................... 9 2.6.2 Grundwasser ........................................................................................................ 9

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Bezeichnung der Maßnahme/des Projektes Donauausbau Straubing - Vilshofen Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf Gemeinsame ökologische MaßnahmenAnlage Nr. 01 Blatt 3 | 15 Stand: 10.09.2026
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2.7 Witterungsverhältnisse .......................................................... 9

2.8 Zu schützende Bereiche und Objekte ................................... 9 2.8.1 Natur- und Landschaftsschutz .............................................................................. 9 2.8.2 Gewässerschutz ................................................................................................. 10 2.8.3 Denkmalschutz................................................................................................... 10 2.8.4 Immissionsschutz ............................................................................................... 10 2.8.5 Vermutete Bodenfunde ...................................................................................... 11

2.9 Anlagen im Baugelände ....................................................... 12

2.10 Öffentlicher Verkehr im Bereich der Baustelle ................... 12 3 Ausführung der Bauleistung ................................................................. 12

3.1 Bauablauf .............................................................................. 12 3.1.1 Reihenfolge der Abwicklung der Arbeiten ........................................................... 12 3.1.2 Zeitliche Beschränkungen .................................................................................. 12

3.2 Sicherheits- und Gesundheitsschutz.................................. 12 3.2.1 Zusammenwirkung mit anderen Unternehmern .................................................. 13

3.3 Wasserhaltung ..................................................................... 13

3.4 Baubehelfe ............................................................................ 13 3.4.1 Bauzaun ............................................................................................................. 13

3.5 Stoffe und Bauteile............................................................... 13 3.5.1 Entsorgung ......................................................................................................... 13 3.5.2 Betriebsstoffe ..................................................................................................... 14

3.6 Beweissicherung während der Ausführung ....................... 14

3.7 Verkehrsführung, Verkehrssicherung ................................ 14 3.7.1 Aufrechterhaltung des öffentlichen Verkehrs ...................................................... 14 3.7.2 Verkehrsbeschränkungen .................................................................................. 14 4 Ausführungsunterlagen ......................................................................... 14

4.1 Vom Auftraggeber gestellte Ausführungsunterlagen ........ 14 4.1.1 Pläne, Zeichnungen ........................................................................................... 14

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Bezeichnung der Maßnahme/des Projektes Donauausbau Straubing - Vilshofen Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf Gemeinsame ökologische MaßnahmenAnlage Nr. 01 Blatt 4 | 15 Stand: 10.09.2026
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4.2 Vom Auftragnehmer zu erstellende Ausführungsunterlagen ............................................................................................... 14 4.2.1 Baustelleneinrichtungsplan ................................................................................ 14 4.2.2 Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan............................................................ 14

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1 Allgemeine Beschreibung der Bauleistung

1.1 Gegenstand der Vergabe

Gegenstand der Vergabe sind Optimierungsarbeiten am Auefließgewässer Reibersdorf (nachfolgend „AFG“ bezeichnet), einem Nebenarm der Donau. Das AFG ist Teil der gemeinsamen ökologischen Ausgleichsmaßnahmen im Gesamtprojekt „Donauausbau Straubing-Vilshofen -Teilabschnitt 1: Straubing-Deggendorf“, das den Ausbau der Bundeswasserstraße Donau sowie die Verbesserung des Hochwasserschutzes umfasst. Die vorliegende Vergabeeinheit wird als „StDeW.5618 – MK5 AFG Bepflanzung/Setzstangen“ bezeichnet. Vorhabensträger der Maßnahme ist die Bundesrepublik Deutschland und der Freistaat Bayern, letztlich vertreten durch die WIGES Wasserbauliche Infrastrukturgesellschaft mbH. 1.1.1 Beschreibung der baulichen Anlage

Die Leistungen umfassen im Wesentlichen: • Vorbereitende Arbeiten: Einrichtung und Vorbereitung der Arbeitsbereiche, Lieferung und Bereitstellung der erforderlichen Materialien • Pflanzarbeiten: Herstellung der erforderlichen Pflanzflächen und Ausführung der vorgesehenen Pflanzarbeiten im Bereich der Böschungsoberkante • Pflegearbeiten und Instandsetzung: Durchführung der erforderlichen Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen zur Sicherstellung des Anwuchses und der nachhaltigen Entwicklung der Pflanzungen 1.1.2 Zweckbestimmung

Das AFG wurde in den Jahren 2022 bis 2023 als neuer, rund 2 km langer Nebenarm der Donau hergestellt. Die aus Auelehm bestehenden Steilböschungen unterliegen infolge wiederkehrender Hochwasserereignisse einer fortschreitenden Erosion und sind teilweise bereits abgebrochen. Zur langfristigen Stabilisierung der Böschungen ist daher in Teilen eine standortgerechte Bepflanzung mit Silber-Weiden vorgesehen. Durch die Entwicklung eines ausgeprägten Wurzelsystems soll die Durchwurzelung des Böschungskörpers gefördert und damit die Standsicherheit und Erosionsbeständigkeit der Böschungen verbessert werden.

1.2 Auszuführende Leistung nach Art und Umfang

Im Rahmen dieser Vergabeeinheit sind folgende Hauptleistungen durch den AN zu erbringen: • Gewinnung/Lieferung/Einbau von Setzstangen (Salix alba) 60 St • Lieferung/Pflanzung von Weiden (Salix alba) als Hochstamm 20 St • Herstellung Verankerung Setzstangen/Hochstämme 80 St

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• Herstellung Biberschutz 80 St

• Fertigstellungspflege sowie Entwicklungspflege im 2. und 3. Jahr inkl. Instandsetzungen und Wässerung

1.3 Ausgeführte Vorarbeiten

Keine.

1.4 Bereits ausgeführte Leistungen

Keine.

1.5 Gleichzeitig laufende Arbeiten

Zeitgleich mit den gegenständlichen Maßnahmen wird am Einlauf AFG ein Einlaufbauwerk errichtet. Der Unternehmer nutzt die Baustraßen sowie Teile der vorhandenen Baustelleneinrichtungsflächen. Gleichzeitig mit dem AN sind unmittelbar angrenzend tätig: • AN Neubau Einlaufbauwerk AFG • AN Erdbauarbeiten im AFG • Bewirtschafter der landwirtschaftlichen Flächen • AN Entwicklungspflege bzw. Pflanzarbeiten AFG • Wasserwirtschaftsamt Deggendorf mit Unterhaltungsarbeiten am Deich • WSA Donau MDK mit Unterhaltungsarbeiten am Donauufer Der AN hat sich mit anderen abzustimmen, um eventuelle gegenseitige Behinderungen zu vermeiden.

1.6 Mindestanforderungen an Nebenangebote

Nebenangebote sind nicht zugelassen.

2 Beschreibung der örtlichen Verhältnisse

2.1 Baubereich, Baustelle

Der Baubereich ist in den Vergabeplänen dargestellt.

2.2 Lage der Baustelle

Das Bauvorhaben befindet sich am nördlichen Donauufer, südlich von Parkstetten und im Umfeld der Vorlandbrücke der Bundesstraße B 20 über die Donau. Der nächstgelegene größere Ort ist Parkstetten. Abbildung 1 zeigt die Lage des Bauvorhabens in der topographischen Karte (Bayernatlas).

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Abbildung 1 Übersichtskarte Projektgebiet

Die Maßnahmen liegen im Gemeindegebiet von Parkstetten.

2.3 Öffentliche Verkehrswege

2.3.1 Straße

Großräumig kann die Baustelle über eine Anfahrt über die A3, die B 20 und zuletzt die St 2125 erreicht werden. Die Baustelle ist ausschließlich von der Staatsstraße St 2125 aus über die Zufahrt zur Siedlung Thurnhof zugänglich. Die Ortsdurchfahrt von Reibersdorf für Baustellenverkehr ist verboten. 2.3.2 Wasserstraße

Die Baustelle liegt unmittelbar im linken Vorland der Bundeswasserstraße Donau im Bereich Donau-km 2317,7 bis 2316,3. 2.3.3 Zugänge, Zufahrten zur Baustelle

Die Baustraßen sind in den Vergabeplänen dargestellt. Von Nord-Osten ankommender Baustellenverkehr muss von der St 2125 die Linksabbiegespur zum Thurnhof nutzen und weiter über die eigens für Baumaßnahmen am AFG errichtete Baustraße zum asphaltierten Deichhinterweg (Gemeindeverbindungsstraße) und weiter zur Baustelle fahren. 2.3.4 Verkehrsbeschränkungen

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Baustellenverkehr durch die Ortschaft Reiberdorf ist verboten. Wendemöglichkeiten und Begegnungsstellen sind nur wenige vorhanden. Verkehrsbeschränkungen durch die verkehrsrechtlichen Anordnungen für den gesamten Baubereich und vor allem in den Ein- und Ausfahrtsbereichen zur Staatsstraße St 2125 sowie den Deichhinterweg sind Sache des AN. Der Deichkronenweg darf nicht als Baustraße genutzt werden. Es dürfen nur die im Übersichtslageplan dargestellten Deichüberfahrten/ Baustraßen genutzt werden.

2.4 Baustelleneinrichtung und Lagerplätze

2.4.1 Baustelleneinrichtung

Der AG hat aus vorausgegangenen Baumaßnahmen zum Neubau des AFG gebrauchsfertige BE-Flächen, die zur Verfügung gestellt werden. Die BE-Fläche ist nach dem Flurstück benannt, auf dem der Hauptteil der jeweiligen Fläche liegt. Alle nachfolgend genannten BE-Fläche wird zugleich auch vom AN zum Neubau Einlaufbauwerk AFG bzw. AN Erdarbeiten im AFG genutzt. Die BE 152 umfasst das gesamte Flurstück 152 mit einer Fläche von 20.172 m². Davon sind ca. 4.270 m² mit zwei Oberbodenmieten belegt und ca. 13.090 m² mit Schottertragschicht befestigt als gebrauchsfertig nutzbare Lagerfläche. Sie kann in Abstimmung mit dem AG in anteiligen Bereichen (100 m2) als Lagerfläche verwendet werden. Die Fläche liegt landseitig des bestehenden Hochwasserschutzdeiches und ist damit bis zu einem ca. 30-jährlichen Hochwasser (HQ ) geschützt. 30 Die Baustelle befindet sich in einer bereits hergestellten ökologischen Ausgleichsfläche. Flächeneingriffe sind aus das für die Ausführung erforderliche Mindestmaß zu beschränken. Nach Beendigung der Bauarbeiten sind die benutzten Flächen und Wege (BE-Fläche, Baustraßen und Zuwege) vom AN wieder in den ursprünglichen Zustand zu versetzen, soweit nichts anderes vereinbart ist. Werden vom AN weitere Grundstücksflächen benötigt, so ist dies vom AN zu klären und mit dem AG abzustimmen.

2.4.2 Lagerplätze

Als Lagerplatz steht dem AN die BE 152 in Teilbereichen (ca. 100 m2) zur Verfügung. 2.4.3 Anschlüsse

Die Beschaffung sowie der Anschluss und die Verteilung der benötigten Ver- und Entsorgungseinrichtungen (wie z.B. Strom, Wasser und Abwasser) sind Sache des AN und werden vom AG nicht zur Verfügung gestellt. Sie sind vom AN auf eigene Kosten einzurichten. Der Auftragnehmer hat sich über Anschlussbedingungen für baustelleneigene Stromversorgung, Wasserversorgung und Wasserentsorgung bei den

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Versorgungs- und Entsorgungsbetrieben zu informieren. Die Kosten sind in die Einheitspreise einzurechnen.

2.5 Oberflächengewässer

2.5.1 Vorfluter

Die Baustelle befindet sich direkt angrenzend an das AFG (Böschungsoberkante) im Vorland der Donau. Nördlich der BE 152 befindet sich ein Entwässerungsgraben (Thurnhofgraben). 2.5.2 Wasserstände, Abflüsse, Hochwasserstände

Der AN ist verpflichtet, sich über die Hochwasserlage und hochwasserauslösende Ereignisse selbst zu unterrichten. Bei starken Niederschlägen steigen die Wasserspiegel in den Gräben und Bächen bis zur Oberkante der angrenzenden Vorländer bzw. des angrenzenden Geländes an. Bereichsweise sind Überflutungen möglich. Der AN ist dafür verantwortlich, dass er seine Geräte bei anlaufendem Hochwasser rechtzeitig in Sicherheit gebracht werden.

2.6 Boden- und Untergrundverhältnisse

2.6.1 Geologische Verhältnisse

Nach der geologischen Karte von Bayern 1: 25.000, Blatt 7141 Straubing und Blatt 7041 Münster, sind quartäre Auenablagerungen der jüngeren Postglazialterrassen im Untersuchungsgebiet zu erwarten. 2.6.2 Grundwasser

Die Grundwasserstände korrespondieren mit einem gewissen zeitlichen Versatz mit dem Gewässer. Maßgeblich für die Arbeiten ist der Abfluss von Donau und AFG.

2.7 Witterungsverhältnisse

Die Baustelle befindet sich am Südwest-Rand des Bayerischen Waldes. Durch die Staulage ist mit größeren Niederschlägen zu rechnen. Der Zeitpunkt der Maßnahmenumsetzung muss ggf. der Wasserstand angepasst werden. Im Vorlandbereich ist jederzeit mit Hochwasser und einer vollständigen Überschwemmung der Maßnahmenflächen zu rechnen.

2.8 Zu schützende Bereiche und Objekte

2.8.1 Natur- und Landschaftsschutz

Die Maßnahmenfläche befindet sich bereichsweise in folgenden Schutzgebieten:

• FFH-Gebiet 7142-301 Donauauen zwischen Straubing und Vilshofen • SPA-Gebiet 7142-471 Donau zwischen Straubing und Vilshofen • Landschaftsschutzgebiet LSG "Bayerischer Wald"

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Für die Baustelle nicht unmittelbar benötigte Flächen sind vor Beeinträchtigungen zu schützen. Eingriffe außerhalb der Baustellengrenze sind nicht zulässig. 2.8.2 Gewässerschutz

Der AN hat die Vorschriften des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) und des Bayerisches Wassergesetzes (BayWG) zum Schutze des Grundwassers und der oberirdischen Gewässer sowie die hierzu ergangenen Bestimmungen einzuhalten. Die Ausführung aller Baumaßnahmen ist so zu organisieren, dass kein unbeabsichtigtes Material ins Gewässer eingetragen bzw. abgeschwemmt wird. Im Vorland gelagerte bewegliche Sachen sind gegen Abtreiben zu sichern oder, insbesondere wenn die Gefahr eines Einschwimmens in die Bundeswasserstraße Donau besteht, aus dem Überschwemmungsgebiet zu entfernen. Weiterhin ist die Ausführung aller Baumaßnahmen so zu organisieren, dass Gewässerverunreinigungen (oberirdisch und unterirdisch) ausgeschlossen sind. Wassergefährdende Stoffe, Schmiermittel, Betonschlempe usw. dürfen nicht ins Gewässer gelangen. Der Eintrag von natürlichen Feinmaterialien ins Gewässer ist bei den Erdarbeiten zu minimieren. Für Maschinen, die im Gewässer eingesetzt werden, sind biologisch abbaubare Betriebs- und Schmierstoffe einzusetzen. D.h. die Hydraulikanlagen sämtlicher länger auf der Baustelle eingesetzten Maschinen und Geräte sind somit mit biologisch leicht abbaubaren Hydraulikölen der Wassergefährdungsklasse 1 zu betreiben. Die Lagerung von wassergefährdenden Stoffen ist auf das notwendige Mindestmaß zu begrenzen. Wegen der Gefahr schnell anlaufender Hochwasser ist eine Lagerung dieser Stoffe im Deichvorland nicht zulässig. Die Lagerung wassergefährdender Stoffe im Sinne des § 19 g WHG auf der Baustelle ist vorab anzuzeigen. Sie ist auf ein unumgängliches Mindestmaß zu begrenzen. Die während der Baumaßnahmen zum Einsatz kommenden Baumaschinen und -geräte sind gegen Öl- und Treibstoffverluste zu sichern und müssen so beschaffen sein und betrieben werden, dass keine Grundwasserverunreinigung entsteht. Solange entsprechende Maschinen und Geräte auf der Baustelle sind, mindestens jedoch während der Bauzeit, sind auf der Baustelle Ölbindemittel in ausreichender Menge bereitzuhalten, so dass im Leckagefall 100 % der maximal austretenden Flüssigkeitsmenge aufgefangen werden können. Die Mindestlagermenge an Ölbindemitteln muss ausreichen, um 500 l Treibstoff zu binden. Erdaushub und zum Einbau vorgesehenes Material dürfen im Vorland innerhalb der Baustellengrenzen nur für den unmittelbaren Bedarf kurzfristig zwischengelagert werden. Bei einem Schadensfall sind umgehend der AG, das Landratsamt Straubing-Bogen und das Wasserwirtschaftsamt Deggendorf zu verständigen. 2.8.3 Denkmalschutz

Oberirdische Denkmäler sind in den Baustellenbereiche nach bisherigem Kenntnisstand nicht vorhanden. Allgemein ist beim Antreffen von archäologischen Funden umgehend der AG zu verständigen und die Arbeiten sind im betroffenen Bereich einzustellen. 2.8.4 Immissionsschutz

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Die einschlägigen Richtlinien und Vorschriften sind einzuhalten. Allgemein Beeinträchtigungen durch Lärm-, Staub-, Schadstoff- und Schallemissionen und - immissionen sind während der Bauzeit so weit wie möglich zu minimieren. Die Bauarbeiten sind aus Immissionsschutzgründen (Schutzgut Mensch und Schutzgut Tiere) auf den Zeitraum von werktags 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr zu beschränken. Zum Schutz gegen Baulärm sind die Anforderungen der „Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm – Geräuschimmissionen“ vom 19. August 1970 (AVV Baulärm) einzuhalten. Die Bauarbeiten sind aus Lärmschutzgründen auf den Zeitraum von werktags (montags bis samstags) 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr zu beschränken. Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren durch Hochwasser o.ä. sind jederzeit durchführbar. Bei den Bautätigkeiten dürfen nur Geräte und Maschinen eingesetzt werden, die der 32. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung – 32.BImSchV) in Verbindung mit der RiLi 2000/14/EG entsprechen. Die Gerätetechnik und die Bauverfahren sind der örtlichen Situation entsprechend so zu wählen, dass der Baulärm dem Stand der Technik nach auf ein unvermeidliches Mindestmaß minimiert wird. Staub Staubentwicklung ist zu vermeiden. Falls sich diese nicht vermeiden lässt, sind geeignete Maßnahmen zur Beschränkung der Staubentwicklung (z. B. regelmäßige Reinigung der Zufahrts- und Baustraßen, Geschwindigkeitsbeschränkung, Bedüsung der Fahrstraßen mit Wasser) zu ergreifen. Verschleppung von Erd- und Baumaterial auf öffentliche Verkehrswege ist zu vermeiden, soweit erforderlich (z. B. anhaltende Trockenheit), Reinigen der Fahrzeuge vor Einfahrt in öffentliche Straßen und Sicherung der Ladung. Vorhabenbedingte Verunreinigungen auf Straßen, Wegen und Plätzen sind vom AN unverzüglich zu beseitigen. Erschütterungen Im Zuge der Baustelleneinrichtung, bei der Durchführung von Bautätigkeiten (insbesondere bei Verdichtungsarbeiten im Erdbau) sowie beim Betrieb von Baumaschinen oder Fahrzeugen sind die damit verbundenen Erschütterungseinwirkungen auf ein unvermeidbares Mindestmaß zu reduzieren. Die Gerätetechnik und die Bauverfahren sind der örtlichen Situation entsprechend so zu wählen, dass Erschütterungen auf dieses Maß minimiert werden. Die Bauverfahren sind so zu wählen, dass die Richtwerte der DIN 4150-2 (Erschütterungen im Bauwesen, Einwirkungen auf Menschen in Gebäuden) und DIN 4150-3 (Erschütterungen im Bauwesen, Einwirkungen auf bauliche Anlagen) eingehalten werden. 2.8.5 Vermutete Bodenfunde

Nach derzeitigem Kenntnisstand werden keine Bodenfunde vermutet. Allgemein ist beim Antreffen von archäologischen Funden umgehend der AG zu verständigen und die Arbeiten sind im betroffenen Bereich einzustellen.

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2.9 Anlagen im Baugelände

Vor Beginn der Arbeiten hat der AN sich über die genaue Lage und den Verlauf von Anlagen der Kostenbeteiligten und Dritter (z. B. Leitungen und Kabel) zu orientieren und vom Spartenbetreiber örtlich einweisen zu lassen. Die einschlägigen Sicherheitsbestimmungen und Schutzvorschriften der einzelnen Betreiber sind einzuhalten. Der AN haftet für sämtliche durch ihn verursachte Schäden und stellt den AG diesbezüglich von jeder Haftung frei. Vor Beginn der Arbeiten hat der AN sich über die genaue Lage von bekannten und vermuteten Hindernissen sowie Versteinungen, Gebäudereste, Abfall- und Müllablagerungen, Auffüllungen etc. zu orientieren, diese ggf. zu dokumentieren und den AG zu informieren.

2.10 Öffentlicher Verkehr im Bereich der Baustelle

Die Maßnamenflächen liegen innerhalb der Feldflur bzw. bereits hergestellter Ausgleichsflächen. Die zur Erschließung genutzten Ortsverbindungsstraßen und innerörtlichen, vom Baubetrieb benutzten Straßen dienen überwiegend dem Anliegerverkehr. Die bestehenden asphaltierten oder geschotterten Wirtschaftswege (Deichhinterwege) dienen der Erschließung der landwirtschaftlichen Flächen und werden auch durch Radfahrer und Fußgänger zur Erholung genutzt. Die Erreichbarkeit der Grundstücke für den öffentlichen Verkehr und der landwirtschaftlichen Flächen ist für die gesamte Vertragszeit sicherzustellen.

3 Ausführung der Bauleistung

3.1 Bauablauf

Der AN hat die Arbeiten nach seiner Disposition unter Berücksichtigung der in den Vergabeunterlagen genannten Randbedingungen und Auflagen durchzuführen. Baubeginn, wichtige Zwischentermine und Bauende sind jeweils Vertragstermine (siehe Besondere Vertragsbedingungen). 3.1.1 Reihenfolge der Abwicklung der Arbeiten

Detaillierte Angaben dazu sind im Leistungsverzeichnis enthalten. 3.1.2 Zeitliche Beschränkungen

Detaillierte Angaben dazu sind im Leistungsverzeichnis enthalten.

3.2 Sicherheits- und Gesundheitsschutz

Der AN hat sicherzustellen, dass die Menge gesundheitsgefährdender Stoffe auf der Baustelle auf das nötige Mindestmaß beschränkt bleibt. Die Einhaltung von Unfall- und Sicherheitsvorschriften ist Leistung des AN. Es sind Arbeiten am und im Gewässer durchzuführen. Auf folgende Gefährdungen wird besonders hingewiesen:

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  • Standsicherheit der Böschungen
  • Gefahr durch Hochwasser
  • Gefahr durch Ertrinken Diese Aufzählung ist nicht abschließend und entbindet den AN nicht von seinen sonstigen Verpflichtungen aus den einschlägigen Vorschriften. Für den Fall, dass der AN Leistungen an Nachunternehmer vergibt, sind vom AN Leistungen nach Baustellenverordnung (BaustellV) zu erbringen (gesonderte Vergütung). Der AN ist dafür verantwortlich, dass seine Geräte bei anlaufendem Hochwasser rechtzeitig in Sicherheit gebracht werden. Er hat alle Maßnahmen zur Vermeidung von Hochwasserschäden zu ergreifen. Unfälle auf der Baustelle sind dem AG sofort schriftlich zu melden. 3.2.1 Zusammenwirkung mit anderen Unternehmern

Entfällt.

3.3 Wasserhaltung

Entfällt.

3.4 Baubehelfe

Baubehelfe sind entsprechend den anerkannten Regeln der Technik zu konstruieren. Die geltenden Unfallvergütungsvorschriften sind zu beachten. 3.4.1 Bauzaun

Aus Sicht des AG ist für die Maßnahmen kein Bauzaun erforderlich. Die Pflanzbereiche sind lokal mittels rot/weißem Absperrband zu kennzeichnen. Die Vergütung ist in die Baustelleneinrichtung einzukalkulieren.

3.5 Stoffe und Bauteile

3.5.1 Entsorgung

Die vorschrifts- und ordnungsgemäße Entsorgung z.B. von Verpackungen, Aushubmaterial, Schutt, Abfällen, Abwässern obliegt dem AN und wird nicht gesondert vergütet. Die Entsorgung ist vom AN nachzuweisen. Die Bestimmungen des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der Umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz

  • KrW-/AbfG) und der Bioabfallverordnung (Bio-AbfV) in seiner jeweils gültigen Fassung sind zu beachten. Alle besonders überwachungsbedürftigen Abfälle (z.B. Altöle, ölverschmutzte Betriebsmittel, verunreinigte Kraftstoffe) sind entsprechenden Fachfirmen für Abfallverwertung oder der Gesellschaft zur Entsorgung von Sondermüll in Bayern e.V. (GSB) zuzuführen. Hierbei sind insbesondere die Anforderungen der Verordnung über Verwertungs- und Beseitigungsnachweise (Nachweisverordnung - NachwV) in ihrer jeweils gültigen Fassung zu beachten.

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3.5.2 Betriebsstoffe

Es dürfen nur Geräte mit biologisch abbaubarem Hydrauliköl eingesetzt werden. Es sind nur solche Betriebsstoffe zu verwenden, die die geforderten umweltschutztechnischen Kriterien und die einschlägigen gebrauchstauglichen und sicherheitstechnischen Anforderungen für den jeweiligen Einsatzbereich erfüllen. Sämtliche Flächen dürfen durch Betriebsstoffe (Kettenschmieröle, Hydrauliköle, Diesel, etc.) nicht belastet werden.

3.6 Beweissicherung während der Ausführung

Sämtliche benötigten und benutzen Flächen und Einrichtungen (Straßen, Flurwege, Flurstücke, Gewässer) sind vor Benutzung mit dem jeweiligen Eigentümer oder Baulastträger zu besichtigen und zu dokumentieren. Beschädigungen, die am Ende der Maßnahme festgestellt werden, sind vom AN zu beheben, es sei denn, er kann nachweisen, dass die Beschädigung schon bei der Besichtigung vor der Benutzung vorhanden war oder durch Dritte verursacht ist.

3.7 Verkehrsführung, Verkehrssicherung

Der AN hat die erforderlichen Maßnahmen zur Regelung und Sicherung des öffentlichen Verkehrs zu planen, die dazu erforderlichen Genehmigungen einzuholen und die betreffenden Maßnahmen durchzuführen. 3.7.1 Aufrechterhaltung des öffentlichen Verkehrs

Der öffentliche Verkehr im Baustellenbereich ist während der gesamten Vertragszeit grundsätzlich aufrecht zu halten. 3.7.2 Verkehrsbeschränkungen

Verkehrsbeschränkungen sind auf ein Minimum zu begrenzen, rechtzeitig anzukündigen und ordnungsgemäß auszuschildern.

4 Ausführungsunterlagen

4.1 Vom Auftraggeber gestellte Ausführungsunterlagen

4.1.1 Pläne, Zeichnungen

Der AG stellt dem AN sämtliche Ausführungspläne digital als .pdf-Datei zur Verfügung.

4.2 Vom Auftragnehmer zu erstellende Ausführungsunterlagen

4.2.1 Baustelleneinrichtungsplan

Der AN liefert vor Einrichtung der Baustelle einen Baustelleneinrichtungsplan zur Abstimmung mit dem AG. Der Plan enthält alle vom AN vorgesehenen Lagerplätze auf der von ihm in Anspruch genommenen BE-Fläche sowie Angaben zu technischer Infrastruktur und Zuwegung. 4.2.2 Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan

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Die Erstellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans und eine Vorankündigung obliegt, sofern nach BaustellV erforderlich, dem AN.

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